Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2023, OF 862/6 Betreff: Steinkopfweg 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auch durch vertragliche Festlegungen dafür zu sorgen, dass das B- Plan festgelegte Baufenster eingehalten werden muss. Eine Befreiung von den Festsetzungen wird abgelehnt. Die Bäume auf dem Grundstück müssen erhalten bleiben. Begründung: Der Ortbeirat begrüßt das Wohnprojekt des Miteinander-Mittendrin e.V., welches ein Schritt zu mehr Inklusion für unser Zusammenleben ist. Der Baukörper muss so errichtet werden, dass der Baumbestand in keiner Weise gefährdet wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 7 Die SPD-Fraktion stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung der Vorlage M 110. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4555 2023 1. Dem Antrag, sich mit der Vorlage M 110 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 862/6 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 863/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem zweiten Spiegelstrich der Halbsatz "falls eine Bebauung des Grundstücks mit den Maßgaben nicht möglich ist." hinzugefügt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, LINKE., FDP und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.09.2023, OA 383 entstanden aus Vorlage: OF 846/6 vom 12.09.2023 Betreff: Vergabe des Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstücke 126 und 608/127, Steinkopfweg 3 Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 Vorgang: Beschl. d. Stv-V., § 4520/19 Mit Aufnahme des Magistratsvortrags M 110 auf die Tagesordnung der 23. Ortsbeiratssitzung wird der Ortsbeirat auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 29. August 2019, § 4520, per Anhörung darüber informiert, dass o. g. Erbbaurecht an die Lebenshilfe Stiftung Frankfurt vergeben werden soll. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die förderungswürdige Arbeit sozialer Stiftungen, die insbesondere in Wohngruppen für unsere Gesellschaft wertvolle Arbeit leisten. Nach Durchsicht des benannten Magistratsvortrages drängen sich seitens des Ortsbeirats jedoch erhebliche Rückfragen auf, die nach aktueller Sachlage einem positiven Votum des o. g. Anhörungsverfahren entgegenstehen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenverssammlung beschließen: 1. Die Vorlage M 110 wird bis zur Beantwortung der nachfolgenden Fragen zurückgestellt. 2. Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zu beantworten: a) Wie ist rechtlich sichergestellt, dass nach Vergabe des Erbbaurechtes seitens des Magistrats in jedem Fall gewährleistet werden kann, dass der historische Baumbestand der schützenswerten Kastanienallee erhalten werden kann? b) Aufgrund der geringen Breite der vorgesehenen Flurstücke scheint eine adäquate Nutzung nur möglich, wenn weite Teile der Flurstücke bebaut werden. Recherchen haben ergeben, dass das Wurzelwerk der Bäume weit in das Flurstück hineinreicht . Durch die notwendige großflächige Bebauung wären Kappungen des Wurzelwerks unvermeidbar. Darüber hinaus könnte ein notwendiger Rückschnitt der Kronen ebenfalls (aufgrund der Schwerpunktverlagerung) den Fortbestand der Kastanien gefährden. Wie kann eine adäquate Bebauung gewährleistet werden, ohne eine Gefährdung des Baumbestandes auszulösen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4555 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ältestenausschuss Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 14.09.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 110 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 749 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 383 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das vorgesehene Baufenster eingehalten wird. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); CDU, LINKE. und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 110 = Annahme ohne Zusatz, NR 749 = Ablehnung, OA 383 = Annahme) BFF-BIG (M 110 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (M 110 = Ablehnung, NR 749 und OA 383 = Annahme) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO I, TOP 24 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch die Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben, sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das dort vorgesehene Baufenster eingehalten wird. b) Es dienst zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz, die Beratung der Vorlagen M 110, NR 749 und OA 383 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. zu Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 110 = Ablehnung, NR 749 und OA 383 = Annahme) 23. Sitzung des Ältestenausschusses am 28.09.2023, TO I, TOP 4 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch die Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben, sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das dort vorgesehene Baufenster eingehalten wird. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 110 = Ablehnung, NR 749 und OA 383 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. a) Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch die Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben, sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das dort vorgesehene Baufenster eingehalten wird. b) Es dienst zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz, die Beratung der Vorlagen M 110, NR 749 und OA 383 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. zu a: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3800, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2023, OF 846/6 Betreff: Vergabe des Erbbaurechtes an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstück 126 und 608/127, Steinkopfweg 3 Mit Aufnahme des Magistratsvortrags M 110 auf die Tagesordnung der 23. Ortsbeiratssitzung wird der Ortsbeirat auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 29. August 2019 per Anhörung darüber informiert, dass o.g. Erbbaurecht an die Lebenshilfe Stiftung Frankfurt vergeben werden soll. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die förderungswürdige Arbeit sozialer Stiftungen, die insbesondere in Wohngruppen für unsere Gesellschaft wertvolle Arbeit leisten. Nach Durchsicht des benannten Magistratsvortrages drängen sich seitens des Ortsbeirats jedoch erhebliche Rückfragen auf, die nach aktueller Sachlage einem positiven Votum des o.g. Anhörungsverfahren entgegenstehen. Dem vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebebeten die M 110 bis zur abschließenden Beantwortung nachfolgender Fragen zurückzustellen: - Wie ist rechtlich sichergestellt, dass nach Vergabe des Erbbaurechtes seitens des Magistrats in jedem Fall gewährleistet werden kann, dass der historische Baumbestand der schützenswerten Kastanienallee erhalten werden kann? - Aufgrund der geringen Breite der vorgesehenen Flurstücke scheint eine adäquate Nutzung nur möglich, wenn weite Teile der Flurstücke bebaut werden. Recherchen haben ergaben, dass das Wurzelwerk der Bäume weit in das Flurstück hineinreichen. Durch die notwendige großflächige Bebauung wären Kappungen des Wurzelwerks unvermeidbar. Darüber hinaus könnte ein notwendiger Rückschnitt der Kronen ebenfalls (aufgrund der Schwerpunktverlagerung) den Fortbestand der Kastanien gefährden. Wie kann eine adäquate Bebauung gewährleistet werden, ohne eine Gefährdung des Baumbestandes auszulösen? - M 110 führt aus, dass auf eine Ausschreibung des Baugrundstückes verzichtet wird, um eine zügige Vergabe (nach zuvor stattgefundener erfolgloser Suche) zu realisieren. Wie ist unter dem Gesichtspunkt der vollen Transparenz sichergestellt, dass andere soziale Einrichtungen/Stiftungen keinen Bedarf haben und es womöglich zu einer "ungewollten" Bevorzugung kommt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 43 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage NR 749 nicht zu befassen. Beschluss: Anregung OA 383 2023 Auskunftsersuchen V 746 2023 1. a) Die Vorlage M 110 wird mit Hinweis auf OA 383 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage NR 749 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 3. Die Vorlage OF 845/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 846/6 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Spiegelstrich gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2023, OF 845/6 Betreff: Zeilsheim: Bebauung Steinkopfweg 3 - Kastanien an der Welschgrabenstraße Der OBR 6 bittet den Magistrat um eine ausführlichere Begründung, wieso die Bäume auf dem zu bebauenden Grundstück erhalten werden können, obwohl das Grundstück sehr schmal ist und die Baumkronen weit in das Grundstück hinein reichen. Der Ortsbeirat 6 betont, dass dem Erhalt der Bäume in Zeilsheim eine hohe Bedeutung zugemessen wird. Begründung: In Zeilsheim wird die geplante Bebauung kritisch diskutiert und es werden vehement Zweifel daran geäußert, dass die Bäume wirklich erhalten bleiben können, wie es in der M 110 ja versprochen wird. Die Zweifel resultieren aus der Nähe der Bäume zur bereits bestehenden Bebauung, die scheinbar nur wenig Platz für ein weiteres Gebäude lässt. Da das Bauvorhaben insgesamt einem guten Zweck dient und prinzipiell zu begrüßen ist, wäre es wünschenswert, wenn diese Zweifel ausgeräumt werden könnten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 43 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage NR 749 nicht zu befassen. Beschluss: Anregung OA 383 2023 Auskunftsersuchen V 746 2023 1. a) Die Vorlage M 110 wird mit Hinweis auf OA 383 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage NR 749 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 3. Die Vorlage OF 845/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 846/6 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Spiegelstrich gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2023, OF 674/6 Betreff: Zeilsheim: Ausfahrt Freiwillige Feuerwehr nicht behindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete Maßnahmen (z. B. Anbringung von Halteverbotsschildern und Bodenmarkierungen) zu treffen, die nachhaltig und dauerhaft die Behinderung des Ausfahrtweges der Freiwilligen Feuerwehr durch parkende Autos in der Welschgrabenstraße (s. Abbildung 1) unterbinden. 2. im Sinne der Vermeidung unnötigen Parksuchverkehrs zu prüfen, inwieweit zumindest ein Teil der Parkplätze des Zeilsheimer Friedhofs (über 30 Parkplätze) als öffentlicher Parkraum ohne zeitliche Begrenzung freigegeben werden kann. Begründung: Parkende Fahrzeuge, die sowohl Gehwege, als auch einen breiten Teil der Straßenfläche versperren, machen es insbesondere Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr im Falle eines Einsatzes unmöglich, den direkten Weg zum oberen Abschnitt der Welschgrabenstraße zu passieren (siehe Abbildung 1). Im Falle eines Feuerwehreinsatzes bei den Bewohnern des oberen Abschnittes der Welschgrabenstraße, Höhe Friedhof Zeilsheim, ist die Zufahrt für die Löschfahrzeuge der Feuerwehr nur über Umwege und mit zeitlicher Verzögerung möglich (s. Abb. 2). Dies hat zur Folge, dass wertvolle Einsatzzeit verstreicht, die zur Nutzung der Gefahrenbeseitigung genutzt werden sollte. Auch wiederholte Versuche seitens der Freiwilligen Feuerwehr, Gespräche mit Falschparkern, unter Hinweis auf § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), aufzunehmen sind gescheitert. Fahrzeuge werden trotz deutlicher Hinweise auf Gefahr für Leib und Leben verkehrswidrig dort abgestellt. Augenscheinlich wird nur ein sehr geringer Teil der Parkplätze des benachbarten Zeilsheimer Friedhofs im Steinkopfweg von Besucher:innen des Friedhofs benutzt. Eine Freigabe eines Teils des Parkraumes ohne zeitliche Begrenzung erscheint geeignet, den Parkdruck in der Welschgrabenstraße zu mindern. Abbildung 1: Luftbild zur Darlegung des Problemabschnittes sowie des direkten Weges (Quelle: googlemaps) Abbildung 2: Luftbild zur Darstellung des Umweges (Quelle: googlemaps) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3513 2023 Die Vorlage OF 674/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1 des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2022, OF 559/6 Betreff: Zeilsheim: Geschwindigkeitsmessungen auf der Hofheimer Straße zwischen Ortseingang und der Straße Alt-Zeilsheim Laut Anwohner*innen wird auf der Hofheimer Straße von der Autobahn oder der Landstraße kommend vielfach zu schnell in den Ort hinein gefahren. Die Situation sei gefährlich und habe sich in jüngster Zeit verschlimmert. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, auf dem Stück zwischen Ortseingang und der Straße "Alt-Zeilsheim" zunächst temporäre Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, um ein zuverlässiges Bild der Situation zu bekommen. Es wäre wünschenswert, wenn darüber hinaus in Zukunft dauerhafte Tempo-Messanlagen in diesem Bereich installiert werden könnten. Begründung: Es ist ein viel beobachtetes Phänomen, dass in Eingangsbereichen von Ortschaften zu schnell gefahren wird, weil viele, die von Autobahn oder Landstraße kommen, ihre eigene Geschwindigkeit schlecht einschätzen. Da solche Beobachtungen auch an der Hofheimer Straße in der Vergangenheit schon öfter geschildert wurden, bietet es sich an, an dieser brisanten Stelle Geräte zur dauerhaften Tempomessung zu installieren. Damit wäre das Problem am ehesten in den Griff zu bekommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2581 2022 Die Vorlage OF 559/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2022, OF 562/6 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: NR 343/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster-Straße /Annabergstraße (Nähe Aldi, Bus M55,53,57) Pfaffenwiese 49 oder 51, (Nähe REWE, Bus M55,53) Siedlung Taunusblick/ Rombergstraße/Lenzenbergstraße Nähe Haltestelle Bus 57 Pfortengartenweg: -Nähe Neu -Zeilsheim (Bus M55,53) oder -Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Bus 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Bus 57) Hermann-Küster-/ Albert-Blank- oder Hugo-Kallenbachstraße (2 S-Bahnhöfe, S1, S2, Bus 53 M55) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger-Bahnstraße oder Farbenstraße (Bus M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/ Otto-Brenner-Straße (Buslinie 50, M55) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie 50, M55) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie 50, M55, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (ST 233/2022) (Buslinie 50, M55) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Bus 50,58, 59) Loreleystraße/Johannisalleee (Bus 50,58, 59) Hortensienring 131(UL-Bahnhof) Höchst: Bahnhof Höchst (2-3 Fahrzeuge) Kurmainzer-/Zuckschwerdt-/Auerstraße( Bus 50,M55, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße, Nähe Marktplatz/Hallenbad Nied: Öserstraße/Neumarkt Öserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Bus 59, Tram 11, 21, Griesheim Bahnhof S1,S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße, Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Bus 51) Geisenheimer Str. 41 (Bus 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch, damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das "Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften" ist es nun für Städte möglich, auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten PKWs auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil 2-3 Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2584 2022 Die Vorlage OF 562/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 515/6 Betreff: Zeilsheim: Spielplatz Pfortengartenweg/Pflugspfad: Neugestaltung für U3-Kinder endlich umsetzen! Vorgang: OM 4540/19 OBR 6; ST 1539/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob und wann die Abstimmungsphase zur weiteren Neugestaltung des Kleinkinderspielplatzes am Pfortengartenweg - wie in Stellungnahme ST 1539 aus dem Jahr 2019 beschrieben - beendet sein wird und wann mit der zugesagten baulichen Umsetzung der Maßnahme begonnen wird. Begründung: Nach nunmehr 34 Monaten sollte die Abstimmungsphase zur Neugestaltung des Kleinkinderspielplatzes am Pfortengartenweg beendet sein und die Bauphase beginnen. Ein einziges Spielgerät (!) ist mehr als dürftig und für Kinder nicht attraktiv. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4540 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1539 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 434 2022 Die Vorlage OF 515/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2020, OF 1444/6 Betreff: Zeilsheim: Kindern mehr Sicherheit bieten - Fahrradbügel am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Ecke Klosterhofstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den etwa 10 m langen Straßenabschnitt der Klosterhofstraße zwischen Fußgängerüberweg und Eingang Kinderladen Regenbogenwelt in der Blauländchenstraße 9 durch Fahrradbügel gegen unerlaubtes Parken abzusperren. Begründung: Auf dem genannten Straßenstück unmittelbar am Eingangstor des Kinderladens wird trotz absolutem Halteverbot immer wieder illegal geparkt. Durch die vorgeschlagene Maßnahme soll den Kindern ein ungehinderter Blick auf den Straßenverkehr und eine sichere Querung des Überwegs ermöglicht werden. Die bereits im Oktober d.J. erfolgte analoge Installation von Fahrradbügeln am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße / Alt- Zeilsheim hat sich nach Angaben der Kinderbeauftragten sehr bewährt und sollte auch im Bereich des Überwegs Klosterhofstraße zur Sicherheit der querenden Fußgänger eingerichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7114 2021 Die Vorlage OF 1444/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 1348/6 Betreff: Zeilsheim: Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 "Sedelhof" Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zum Abriss der Gebäude der Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 vertraulich zu beantworten: - Wurde die gültige Erhaltungssatzung Nr.16 Zeilsheim vom 14. April 1993, die die städtebauliche Eigenart dieses Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt beinhaltet, beim Abriss der Gebäude bedacht? - Gab es gegen den Abriss Bedenken des Denkmalamtes, so wie im Jahr 2013, als ein beantragter Neubau von Wohnungen an gleicher Stelle abgelehnt und auf den Erhalt der historischen Gebäude bestanden wurde. Wenn es Bedenken gab, weshalb wurden diese nicht berücksichtigt? - Wird die vom Investor geplante und wohl inzwischen genehmigte neue Bebauung der Liegenschaft den Zielen der Erhaltungssatzung gerecht oder gibt es erhebliche Abweichungen? - Ist die bisherige Handhabung der gültigen und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Erhaltungssatzung Nr 16 Zeilsheim durch die Bauaufsicht und das Denkmalamt noch aktuell oder werden Baugenehmigungen nun zu Lasten des Erhalts historischer Gebäude großzügigerer erteilt? Begründung: Die Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 war bisher ein ehemaliges landwirtschaftliches Gehöft, bestehend aus einem Wohngebäude, Stallungen und einer Scheune, das über mehrere Jahrhunderte an dieser markanten Stelle das Ortsbild im alten Zeilsheim prägte. Die erste urkundliche Erwähnung als "Sedel Hoff" geht auf das Jahr 1384 zurück. Für die Bürgerschaft war dieses Gehöft ein Teil der Identität Zeilsheims. Anfang dieses Jahres erfolgte zur Verwunderung vieler Bürgerinnen und Bürger zunächst der Teilabriss des Wohngebäudes. Inzwischen wurden das gesamte Wohngebäude sowie die Scheune und die Stallungen restlos beseitigt. Seit einigen Wochen ruhen nun die Bauarbeiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1721 2020 Die Vorlage OF 1348/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2020, OF 1193/6 Betreff: Zeilsheim: Radweg Hofheimer Straße am Ortseingang von Hofheim kommend sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die erst vor ca. einem Jahr eingerichteten Parkplätze auf dem Bürgersteig auf der in Fahrtrichtung Zeilsheim rechten Seite der Hofheimer Straße wieder zu entfernen und die frei werdende Fläche für den Fahrradverkehr nutzbar zu machen. Erst kurz vor der Kreuzung mit dem Steinkopfweg soll der Radverkehr dann auf die Straße geleitet werden. Begründung: Die Situation ist derzeit gefährlich, weil der von Hofheim kommende Radverkehr im Moment an einer äußerst ungünstigen Stelle auf die Straße geleitet wird. Es wird eng, die Autos haben noch hohe Geschwindigkeit, der Verkehr ist zumindest im Berufsverkehr sehr dicht. Etwas später an der Einmündung des Steinkopfwegs wäre die Situation wenigstens etwas übersichtlicher. Von der Maßnahme wären nur ca. 3-5 Parkplätze wirklich betroffen und der Gewinn an Sicherheit wäre erheblich. . Bildquelle: Google-Street-Map Auf dem Bild ist das Schild "Fahrradweg Ende" zu erkennen. Das bedeutet, die Radfahrer*innen müssen an dieser Stelle auf die Straße. Es wäre sicherer, den Radweg noch auf dem Bordsteinweg zu führen, der in diesem Bereich noch breit genug ist, und erst kurz vor der nächsten Kreuzung auf die Straße zu leiten. Dann könnte das Parken auf dem Weg allerdings nicht mehr zugelassen werden. Im Bild betrifft dies zwei Fahrzeuge. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5685 2020 Die Vorlage OF 1193/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 1194/6 Betreff: Zeilsheim: Beleuchtung der Hauptfußwege der Grünanlage Pfortengartenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Fußwege in der Grünanlage zwischen Pfortengartenweg und Pflugspfad mit einer ausreichenden Beleuchtung zu versehen. Quelle: Google Maps Begründung: Die Fußwege im Park werden nicht nur zur Erholung benutzt, sondern als Zuwege zur Haltestelle (Neu-Zeilsheim), zur Kindertagesstätte und zum Durchgang zum Pflugspfad genutzt. Besonders ältere und gehbehinderte Menschen, aber auch Personen, die alleine unterwegs sind, haben hier gerade in der dunklen Jahreszeit ein ungutes Sicherheitsgefühl. Dies betrifft in den späten Nachmittagsstunden der dunklen Jahreszeit auch viele Kinder. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5686 2020 Die Vorlage OF 1194/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "mit einer ausreichenden Beleuchtung" durch den Wortlaut "mit einer ausreichenden, möglichst insektenfreundlichen Beleuchtung" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 1159/6 Betreff: Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen auf der Hofheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Hofheimer Straße in Zeilsheim Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, auch in den Nachtstunden. Begründung: Aus dem Stadtteil wird folgendes vorgebracht: "Sehr geehrte Damen und Herren, als Anwohner in der Hofheimer Str. möchte ich Sie dringend bitten, über eine Geschwindigkeitskontrolle und Geschwindigkeitsbegrenzung nach zu denken und durchzuführen! Die Autos rasen mit zum Teil 80 km/h auch nachts an unserem Haus vorbei! Es ist oft unerträglich, so dass man nachts von dem Aufheulen eines Motorrades wach wird oder nochmal Gas gegeben wird, um ganz schnell noch über die Ampel zu schießen! Über die Feinstaub-Belastung, der wir ausgesetzt sind will ich gar nicht reden! Ich lade sie gerne zu mir nach Hause ein um sich selber ein Bild zu machen! Den Feinstaub können sie bei mir in der Wohnung gerne betrachten, der liegt täglich auf meiner Fensterbank! Ich kann kaum bei offenen Fenster Fernsehen, dann muss ich abends den Fernseher so laut machen, dass man meinen könnte, ich wäre schwerhörig! Bitte kümmern Sie sich darum, dass sich etwas ändert, es ist wirklich unerträglich und es wundert mich, dass es in den letzten 20 Jahren nicht in Betracht gekommen ist, hier mal ein Blitzer auf zu stellen! Eine bessere Geldeinnahmequelle gibt es im Moment kaum in Zeilsheim! Ich hoffe auf ihre Hilfe und danke Ihnen für die Mühe und verbleibe, mit freundlichem Gruß" Dem ist nichts hinzuzufügen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5430 2019 Die Vorlage OF 1159/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2019, OF 1068/6 Betreff: Zeilsheim: Besserer Sonnenschutz in der Käthe-Kollwitz-Schulturnhalle Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Sonnenschutz an den Fenstern in der Turnhalle der Käthe-Kollwitz-Schule zu verbessern. Der Sonnenschutz sollte so ausgelegt sein, dass die speziellen Anforderungen der Schule und der Vereine berücksichtigt wird. Die Vereine empfehlen die Installation eines Vorhanges an der Stirnseite (Fenster zur Klosterhofstraße) und einer Verdunklungsfolie an der Längsseite (Schulhof). Begründung: Die Schulturnhalle der Käthe-Kollwitz-Schule wird im Vereinsbetrieb auch von einer Rollstuhl-Tischtennismannschaft genutzt. Es finden in Zeilsheim in dieser Sportart auch Bundesliga-Spiele statt. Der Stadtteil hat sich zu einem wichtigen Standort für Rollstuhl-Tischtennis entwickelt. Die Anforderungen der inklusiven Sportler sind jedoch in der bisherigen baulichen- und technischen Umsetzung nicht umfassend berücksichtigt. Die Stirn- und Längsseite verfügen über außenliegende Lamellenjalousien. Diese lassen aber am Rand zum Fensterrahmen noch zu viel Sonnenlicht rein. Zudem ist bei kälteren Temperaturen und bei böigem Wind die Funktion der Jalousien zu deren Schutz außer Kraft. Ein geeigneter Vorhang an der Stirnseite könnte den Sportlern helfen. Aufgrund der Rauchabzugsfenster an der Längsseite kann kein Vorhang installiert werden. Mit Verdunklungsfolien an den Fenstern könnte auch hier Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4863 2019 Die Vorlage OF 1068/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 1006/6 Betreff: Zeilsheim: Spiel- und Bolzplätze in Zeilsheim - Wie ist der Stand der Dinge? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, a) Auskunft über den aktuellen Stand zu Maßnahmen für folgende Zeilsheimer Spiel- und Bolzplätze zu geben. - Pfortengartenweg/Pflugspfad: Neugestaltung für U3 - Blauländchenstraße: Bolzplatz-Sanierung - Frankenthaler Weg: Neuerrichtung von Geräten und/oder b) Die Situation im Rahmen eines Ortstermins unter Beteiligung des Ortsbeirates, der Kinderbeauftragten und des Quartiersmanagements zu erläutern Begründung: Mehrmalige Initiativen der Kinderbeauftragten und des Quartiersmanagements, Informationen zum Stand der Dinge zu Maßnahmen auf Zeilsheimer Spielplätzen zu erhalten, waren leider fruchtlos und führten zu keiner Kommunikation. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4540 2019 Die Vorlage OF 1006/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2019, OF 1007/6 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten Vorgang: OM 4070/18 OBR 6; ST 421/19 Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen mit dem Enforcement Trailer auf nachfolgende Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten: - Zur Frankenfurt (Goldstein) - Alt-Griesheim (Griesheim, im Bereich Boehleschule) - Elsterstraße (Griesheim, im Bereich vor dem Kindergarten St. Hedwig) - Gotenstraße (Höchst) - Königsteiner Straße (Höchst) - Sossenheimer Weg (Höchst, zwischen Gotenstraße und Bahnübergang) - Hoechster-Farben-Straße (Höchst und Sindlingen) - Oeserstraße (Nied, im Bereich zwischen Bahnhof und Nied Brücke) - Birminghamstraße (Nied, im Bereich zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße) - Alt Schwanheim (Schwanheim) - Rheinlandstraße (Schwanheim, im westlichen Abschnitt) - Kurmainzer Straße (Sossenheim, zwischen Dunantring und Victor-Gollancz-Haus) - Westhöchster Straße (Zeilsheim, zwischen Annabergstraße und Frankenthaler Weg) - Alt-Zeilsheim (Zeilsheim, zwischen Welschgrabenstraße und Frankenthaler Weg) Begründung: Der sog. Enforcement-Trailer hat sich als wichtigen Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert - insbesondere auch, weil die Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage "rund um die Uhr" (also auch nachts) durchgeführt werden können. Damit trägt er nicht nur zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen Lärmpegels bei. Zwischenzeitlich wurde von der Stadt sogar ein weiterer Enforcement-Trailer angeschafft. Im Ortsbezirk 6 gibt es derzeit neun genehmigte Messstellen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 42). Der Ortsbeirat 6 bittet nun, die Kontrollen auf o.g. Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4541 2019 Die Vorlage OF 1007/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2019, OF 969/6 Betreff: Zeilsheim: Sicherheit für den Radverkehr im Bereich Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren, damit die Probleme für den Radverkehr im Bereich Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim besprochen und Lösungen gefunden werden können. Begründung: Von einem Radfahrer, der die Strecke im Berufsverkehr täglich benutzt, wird folgendes vorgebracht: Das Linksabbiegen auf der Hofheimer Straße am Ortsausgang Zeilsheim in den Feldweg nach Kriftel sei für Radfahrer*innen gefährlich. Diese Befürchtung ist aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sehr gut nachvollziehbar. Als eine Lösungsmöglichkeit wird vorgeschlagen, auf der in Fahrtrichtung Hofheim linken Seite den recht breiten Bürgersteig als Radweg in beide Richtungen zu gestalten. Ebenfalls als problematisch beschrieben wird die Fahrt in die andere Richtung. Hier ist der neuralgische Punkt die Kreuzung Alt-Zeilsheim/Hofheimer Straße. Will man mit dem Fahrrad von der Hofheimer Straße kommend links in die Straße Alt-Zeilsheim abbiegen (zum Münsterer Weg), so würde man häufig von Autos geschnitten, die von rechts kommen und die Fahrräder übersehen. Auch diese Befürchtung ist nachvollziehbar. Hier wird vorgeschlagen, die Radwegeführung durch die Flanbrechtstraße zu verlegen. Dies würde möglicherweise auch das o.a. Problem lösen können. Der Ortsbeirat kann sich so ohne weiteres keine der Problemlösungen zu eigen machen. Die Durchführung eines Ortstermins mit den beteiligten Ämtern hat sich in der Vergangenheit oft bewährt, um zu durchführbaren Lösungen zu kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4480 2019 Die Vorlage OF 969/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2019, OF 970/6 Betreff: Zeilsheim: Ortstermin Schulwegsicherung Käthe-Kollwitz-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern des Stadtschulamts, der Schulleitung, der Kinderbeauftragten, Elternvertretern und dem Ortsbeirat zur Schulwegsicherung durchzuführen. Im Wesentlichen sollen folgende zwei Schwerpunkte besprochen werden: - Zebrastreifen für die Kreuzungen Ecke Bläuländchen/Klosterhofstraße, Ecke Alt-Zeilsheim/Welschgrabenstraße sowie Ecke Frankenthaler Weg/Kranentrank - Falschparker-Situation rund um die Käthe-Kollwitz-Schule Begründung: Bürgerinnen und Bürger sind auf den Antragsteller zugegangen mit der Bitte die Schulwege in Zeilsheim sicherer zu machen. Auf Nachfrage bei der Kinderbeauftragten wurde klar, dass diese Forderungen auch durch diese nachvollziehbar sind und daher scheint es geboten vor Ort die Situation mit den zuständigen Ämtern zu prüfen, um dann einen geeigneten Vorschlag für die Beordnung des Schulverkehrs zu erlangen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4481 2019 Die Vorlage OF 970/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2018, OF 633/6 Betreff: Zeilsheim: Feuerwehrausfahrt vor Falschparkern sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, durch das Aufstellen von weiteren Pollern oder das Aufbringen von schraffierten Fahrbahnmarkierungen den Ausfahrtsbereich der Freiwilligen Feuerwehr Zeilsheim vor Falschparkern zu sichern und damit den Einsatzfahrzeugen eine unbehinderte Ausfahrt zu gewährleisten. Der betroffene Bereich befindet sich zwischen dem Feuerwehrhaus und Klosterhofstraße 36 auf der einen und Klosterhofstraße 31 auf der anderen Straßenseite. Begründung: Sowohl die Freiwillige Feuerwehr als auch Anwohner der Klosterhofstraße werden durch parkende Autos im genannten Bereich an der Ausfahrt zum Teil massiv behindert. Gerade für die freiwillige Feuerwehr muss aber gewährleistet sein, dass ein schnelles Ausrücken im Notfall möglich ist. Auch ein schriftlicher Hinweis seitens der Feuerwehr, der an falschparkende Autos verteilt wurde, blieb bisher ohne erkennbaren Erfolg, so dass eine bauliche Maßnahme erforderlich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 13.03.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2856 2018 Die Vorlage OF 633/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2017, OF 423/6 Betreff: Zeilsheim: Straßenverwerfung an der Kreuzung Anschlussstelle Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit Hessen Mobil eine Lösung zu finden, die Verwerfungen / Spurrillen an der Kreuzung Hofheimer Straße / Autobahnanschlussstelle Zeilsheim (von Wiesbaden kommend/nach Frankfurt fahrend) zu beseitigen. Begründung: Die Fahrspur der Autobahnabfahrt Zeilsheim, von Wiesbaden kommend und an der Kreuzung in Richtung Hofheim/Kriftel fahrend, ist durch den schweren LKW-Verkehr bereits stark in Mitleidenschaft genommen worden. Die Straße wirft im Kreuzungsbereich große Wellen und die von Zeilsheim in Richtung Frankfurt abbiegenden Fahrzeuge werden ordentlich durchgeschüttelt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 13.06.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1744 2017 Die Vorlage OF 423/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2017, OF 380/6 Betreff: Zeilsheim: Spielplatz "Pflugspfad" wiederherstellen Vorgang: OM 753/16 OBR 6; ST 255/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz in der Parkanlage zwischen dem Pflugspfad und dem Pfortengartenweg wieder her zu stellen. Bei dieser Maßnahme sollten aus Mitteln des Ortsbeirates 5.000 Euro für neue Spielgeräte bereitgestellt werden. Der Spielplatz sollte für Kleinkinder bis 6 Jahre besonders gut nutzbar sein, da für die größeren Kinder in der Nähe ein besser ausgestatteter Spielplatz vorhanden ist. Der Magistrat soll zusätzlich Kontakt mit dem örtlichen Quartiersmanagement Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft aufnehmen, das ebenfalls zugesagt hat, Mittel für Spielgeräte zur Verfügung zu stellen. Die Ausgestaltung soll in enger Abstimmung zwischen der Kinderbeauftragten und dem Quartiersmanagement erfolgen, die im Rahmen einer Sprechstunde die Wünsche und Anregungen der Bevölkerung kennen gelernt haben. Begründung: Der Spielplatz ist heute nur noch eine Brachfläche mit Sandkasten und 2 Wackel-Spielgeräten. Für die Nutzung ist er nicht mehr geeignet Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 753 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 255 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 87 2017 Die Vorlage OF 380/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2017, OF 378/6 Betreff: Zeilsheim: Fahren gegen die Einbahnstraße unter Begehung eines Rotlichtverstoßes an der Baustelle in der Pfaffenwiese Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, damit das verkehrswidrige und hochgefährliche Verhalten vieler Autofahrerinnen an der Baustelle an der Pfaffenwiese in Zeilsheim schnellstens abgestellt wird. Begründung: Seit etwa einer Woche ist die Pfaffenwiese am Ortseingang Zeilsheim auf einer Strecke von mehreren hundert Metern in einer Richtung gesperrt, weil die eine Straßenhälfte durch Bauarbeiten blockiert ist. Derzeit besteht Einbahnstraßenregelung in Richtung Zeilsheim. In der anderen Richtung muss auf eine Umleitungsstrecke ausgewichen werden. Um den Bussen der VGF diese Umleitung zu ersparen, wurde jedoch eine Ampel eingerichtet, die den Autoverkehr Richtung Zeilsheim zurück hält, wenn die Busse von Zeilsheim Richtung Unterliederbach grün erhalten. Da die Kapazität der halbierten Fahrbahn aber zu gering ist, ist die zweite Ampel eine reine Busampel (weißer Querstrich bedeutet rot, senkrecht bedeutet grün). Diese Ampel springt auch nur an, wenn ein Bus sie anfunkt. Inzwischen fahren aber auch viele AutofahrerInnen an diese Busampel heran und fahren dann widerrechtlich bei weißem Querstrich in den Baustellenbereich hinein. Dabei ist es aufgrund einer Kurve nicht möglich, die Strecke komplett bis zur anderen Ampel einzusehen, und diese ist auf grün geschaltet, wenn bei der Busampel Querstrich zu sehen ist. Das heißt, die Fahrzeuge fahren ohne zu wissen, ob sie auf der Strecke Gegenverkehr haben werden, gegen eine ausdrückliche Einbahnstraßenregelung und unter prinzipieller Begehung eines Rotlichtverstoßes durch den Baustellenbereich. Seitens des 17. Polizeireviers erfuhr der Antragsteller, dass man nicht ständig einen Funkwagen vor Ort platzieren könnte. Dies ist verständlich, aber zivile Kontrollen wären sowieso viel effektiver. Irgend etwas muss jedenfalls geschehen, bevor es zum ersten schweren Unfall kommt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1525 2017 Die Vorlage OF 378/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Herr Bauschmann von der CDU-Fraktion gibt als Begründung für seine Ablehnung zu Tagesordnungspunkt 33. folgende Protokollerklärung ab: "Der Magistrat hat es nicht für nötig gehalten, diese Baumaßnahme und die daraus resultierenden Einschränkungen, die gravierende Einschnitte in das Stadtteilleben haben, im Vorfeld mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Dies häuft sich mittlerweile und scheint systematisch für die Arbeit des Magistrats zu sein. Die Ortsbeiräte verfügen über hohe Ortskunde und können Probleme vorhersagen, die bei Baustellen dieser Größenordnung vermutlich auftreten. Drei Tage vor Baubeginn wurde über die örtliche Presse die 4-monatige Sperrung der Hauptverkehrsstraße des Stadtteils veröffentlicht. Zum Vergleich: Bei der Baumaßnahme in der Straße Alt-Zeilsheim haben die betroffenen Ämter und Mandatsträger Hand-in-Hand über Monate sämtliche Möglichkeiten genutzt, um die Bürger zu informieren, zu beteiligen und mitzunehmen. Wenn der Magistrat der Meinung ist, auf diese Art der Zusammenarbeit zu verzichten, so soll er mit sämtlichen Problemen auch alleine fertig werden."
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2016, OF 248/6 Betreff: Zeilsheim: Vorplanung Alt-Zeilsheim/Pfortengartenweg Vorgang: OI 63/15 OBR 6; B 341/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Vorfeld der Sanierung der Straße Alt-Zeilsheim (Abschnitt Hofheimer Straße -Pfortengartenweg) eine Verkehrszählung durchzuführen, die Aufschluss darüber gibt, wie viel Fahrzeuge die Straße insbesondere entgegen der Hauptverkehrsrichtung nutzen. Die Verkehrszählung soll als Grundlage für die Entscheidung der zukünftigen Verkehrsführung dienen. Begründung: Der nächste Bauabschnitt der Straße Alt-Zeilsheim soll im kommenden Jahr folgen. Eine Sanierung ergibt die Möglichkeit die grundlegende Verkehrsführung zu überdenken. Aktuell ist der kleine Abschnitt zwischen der Hofheimer Straße und dem Pfortengartenweg für den Zweirichtungsverkehr freigegeben. Durch abgestellte Fahrzeuge ist die Straße jedoch so verengt, dass es gerade zu den Hauptverkehrszeiten zu Rückstaus kommt. Entgegen der Hauptverkehrsrichtung fahrende Fahrzeuge blockieren oft die vielen Busse, die dort auch eine Haltestelle haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 21.04.2015, OI 63 Bericht des Magistrats vom 11.09.2015, B 341 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 15 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Vorlage OF 248/6 vorerst zurückzustellen und die Ortsvorsteherin zu beauftragen, einen Ortstermin mit Vertreterinnen/Vertreter der zuständigen Fachämter in der Straße Alt-Zeilsheim im Abschnitt zwischen der Hofheimer Straße und dem Pfortengartenweg zu organisieren. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 248/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit Vertreterinnen/Vertretern der zuständigen Fachämter in der Straße Alt-Zeilsheim im Abschnitt zwischen der Hofheimer Straße und dem Pfortengartenweg stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 248/6 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und REP gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2016, OF 223/6 Betreff: Zeilsheim: Umwandlung der Gehwegfläche im Stichweg Neu-Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Stichweg Neu-Zeilsheim 9 den nicht genutzten und auch nie nutzbaren Gehweg aufzuheben. Stattdessen sollen die 4 vorhandenen Längsparkplätze zu Schrägparkplätzen geändert werden um somit die Raumaufteilung besser nutzen zu können. Zusätzlich soll geprüft werden, ob unter Zuhilfenahme umliegender, städtischer Flächen 1-2 weitere Parkplätze geschaffen werden können. Als 3. Maßnahme soll das Parken in der Kurve und somit die Feuerwehrzufahrt zu den Wohnblöcken Pfortengartenweg wirksam gesichert werden. Die Umsetzung der Maßnahme soll gemäß §3 Absatz 2, Ziffer 7 der Geschäftsordnung für Ortsbeiräte im Zuge einer Instandsetzungsmaßnahme der rechten Gehwegfläche stattfinden. Begründung: Der Stichweg in der Straße Neu-Zeilsheim zwischen Pfaffenwiese und Pfortengartenweg ist eine kleine Anliegerstraße und Zufahrt zu einem Garagenhof. Auf der rechten Fahrbahnseite gibt es 4 Parkplätze, die an einem Bürgersteig längs angeordnet sind. Dieser Bürgersteig dort hat keinerlei Funktion, da die Wegeverbindungen allesamt in Richtung der Parkanlage verlaufen. Die Aufhebung des Gehweges hat keinerlei Nachteile. Die Umwandlung in Schrägparkplätze allerdings Vorteile, da so eine Dreckecke von großem Unkrautwuchs und wilden Sperrmüllablagerungen, sowie Drogendealer-Verstecken befreit werden könnte. Der Parkdruck ist wie in allen Siedlungsteilen Frankfurts sehr hoch. Die Prüfung, ob weitere Parkplätze geschaffen werden können, sollte daher obligatorisch sein. Ein Muss ist aber der Schutz der Feuerwehrzufahrt, die Abends durch in der Kurve parkende Fahrzeuge nicht gewährleistet ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 752 2016 Die Vorlage OF 223/6 wird mit der Maßgabe als Anregung an den Magistrat beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Absatz beginnend mit "Die Umsetzung der Maßnahme . ." ersatzlos gestrichen wird und im zweiten Satz des ersten Absatzes der Begründung die Worte "Auf der rechten Fahrbahnseite" durch die Worte "Direkt vor dem Garagenhof" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2016, OF 182/6 Betreff: Zeilsheim: Fußgängerüberweg Alt-Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nach Beendigung der Baumaßnahme Verkehrskonzept Alt-Zeilsheim den Fußgängerüberweg an der Kreuzung Kolberger Weg bei den dann anstehenden Markierungsmaßnahmen deutlicher kenntlich zu machen. Farbige und größere Bodenmarkierungen im Vorfeld des Überweges könnten neben den blau-weißen Reflektoren am Schildermast die Sichtbarkeit erhöhen. Begründung: Nach einem Ortstermin der Kinderbeauftragten und des Straßenverkehrsamtes wurde von beiden Seiten befürwortet, die Sicherheit des Fußgängerüberweges zu erhöhen. Dieser ist Bestandteil des Schulwegeplanes der Käthe-Kollwitz-Schule und die Erfahrung der Vergangenheit hat gezeigt, dass die Verkehrsführung von Alt-Zeilsheim, sowie der Straßeneinmündung Kolberger Weg für viele Autofahrer unübersichtlich und damit für die Kinder gefährdend ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 613 2016 Die Vorlage OF 182/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2016, OF 96/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrssituation in der Taunusblick-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen geeignet sind, die Verkehrssituation in den Straßen Rombergstraße, Lenzenbergstraße und Bechtenwaldstraße, sowie dem Pfortengartenweg für alle Verkehrsteilnehmer (PKW, Busse/LKW, Radfahrer, Fußgänger) zu verbessern. Hierbei sollen die Besonderheiten der Parkraumsituation gerade in den Abend- und Nachtstunden gebührend berücksichtigt werden und Möglichkeiten aufgezeigt werden, den Parkraum so zu gestalten, dass verbotswidriges Parken nicht die anderen Verkehrsteilnehmer behindert. Begründung: Wie in jeder Frankfurter Siedlung ist der zunehmende Anteil an PKWs zu einem Problem geworden. Der öffentliche Raum ist für die Menge an Autos nicht ausreichend. Private Stellflächen sind in der Siedlung kaum vorhanden. Folglich parken die Autos gerade in den Abend- und Nachtstunden sämtliche Flächen zu, auf denen das Auto Platz findet. Als Ergebnis müssen Fußgänger oftmals auf die Straße ausweichen, der verbliebene Straßenraum bringt Radfahrer in Bedrängnis und größere Fahrzeuge (Busse/LKWs) haben kaum Chancen, die Straße gefahrlos zu passieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 71 2016 Die Vorlage OF 96/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2016, OF 70/6 Betreff: Zeilsheim: Busverkehr während der Bauphase in der Straße Alt-Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Belastungen durch den Busverkehr während der Bauphase im Zuge des Verkehrskonzeptes AltZeilsheim (längerfristige Sperrung der Durchgangsstraße Alt-Zeilsheim vom Kolberger Weg bis Welschgrabenstraße) zu verringern, in dem die Busse folgende Strecken fahren: Bus 54 - Endhaltestelle Hofheimer Straße / Starthaltestelle Neu Zeilsheim. Der Bus fährt von Höchst kommend die reguläre Strecke bis zur Haltestelle Hofheimer Straße. In der Pfaffenwiese Höhe Hausnummer 15/17 hat der Bus eine Wartezone und beginnt seine Fahrt mit der Haltestelle Neu Zeilsheim in Richtung Griesheim. Bus 53 - Geänderte Wegstrecke Der Bus fährt von Höchst kommend nach der Haltestelle Stadthalle Zeilsheim den Frankenthaler Weg bis zur Westhöchster Straße und von dort weiter zum Bahnhof Zeilsheim. Falls erforderlich kann in der Nähe der Schule eine temporäre Haltestelle eingerichtet werden. In Fahrtrichtung Höchst nimmt der Bus den Weg über den Kolberger Weg und nutzt die vorhandene Infrastruktur. Begründung: Eine Straßenvollsperrung von Alt-Zeilsheim wg. eines Wasserrohrbruchs im April 2016 hat die Schwächen der Umleitung der Busse durch Neu-Zeilsheim mehr als deutlich aufgezeigt. 3 Tage konnte erfolgreich getestet werden, wie schlecht die Lösung einer Fortführung der Streckenverläufe mit Umleitung, trotz Sperrung ist. Die Ortskundigkeit der Ortsbeiräte, sowie die Bürgernähe und somit verbunden mit vielen Detailinformationen sollte bei der Auswahl der Umleitungsstrecke herangezogen werden. Die Auslastung der Busse zeigt, dass mehrheitlich ein voller Buseinsatz nur zwischen den Haltestellen Höchst Bahnhof und Stadthalle Zeilsheim erforderlich ist. Alle weiteren Haltestellen können ohne Probleme mit einem verringerten Leistungsangebot auskommen, ohne dass es zu Kapazitätsengpässen kommt. Die Ein- und Aussteigezahlen würden dies belegen und eine Umleitung durch die Baumaßnahme Alt-Zeilsheim bedeutet auch Einschnitte in Kauf zu nehmen. Mit dem Vorschlag des Ortsbeirates wird dem Rechnung getragen und gleichzeitig wird eine signifikante Entlastung der von der Umleitung neu betroffenen Abschnitte spürbar. Keine Strecke wird doppelt gefahren und bis auf die Haltestelle Kirche Zeilsheim werden alle Haltestellen bedient. Da die Haltestelle Kirche Zeilsheim mitten in der Baustelle liegt, ist hier eine Einbindung unmöglich. Der Nahverkehrsnutzer hat zu jederzeit die Gelegenheit die S-Bahnhaltepunkte Zeilsheim, Farbwerke und Höchst Bahnhof zu erreichen. Der Verlust der direkten Fahrbeziehung nach Sindlingen ist im Anbetracht der niedrigen Fahrgastzahlen zu verkraften. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 113 2016 Die Vorlage OF 70/6 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass a) der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, die Belastungen durch den Busverkehr während der Bauphase im Zuge der Umsetzung des Verkehrskonzeptes für die Straße Alt-Zeilsheim (längerfristige Sperrung der Durchgangsstraße Alt-Zeilsheim vom Kolberger Weg bis zur Welschgrabenstraße) zu verringern. Dabei könnten die Busse folgende Strecken fahren: - Bus 53 - Endhaltestelle `Hofheimer Straße ́/Starthaltestelle `Neu Zeilsheim ́: Der Bus fährt von Höchst kommend die reguläre Strecke bis zur Haltestelle `Hofheimer Straße ́. In der Pfaffenwiese in Höhe der Hausnummern 15/17 hat der Bus eine Wartezone und beginnt seine Fahrt mit der Haltestelle `Neu-Zeilsheim ́ in Richtung Höchst. - Bus 54 - Geänderte Wegstrecke: Der Bus fährt von Höchst kommend nach der Haltestelle `Stadthalle Zeilsheim ́ den Frankenthaler Weg bis zur West-Höchster Straße und von dort weiter nach Sindlingen. Falls erforderlich, kann in der Nähe der Schule eine temporäre Haltestelle eingerichtet werden. In Fahrtrichtung Höchst nimmt der Bus den Weg über den Kolberger Weg und nutzt die vorhandene Infrastruktur." b) der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2016, OF 52/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrssituation Alt-Zeilsheim/Pfortengartenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Passanten und der Wohngebäude zu ergreifen, die ein Be- oder Überfahren des Bürgersteigs der Häuser Alt-Zeilsheim 55 und 57 wirkungsvoll verhindern. Aus Sicht des Ortsbeirates ist hierfür ein bauliches Verhindern von Parkverstößen im Pfortengartenweg und Alt-Zeilsheim erforderlich, sowie eine Reihe von schützenden Pollern vor den betroffenen Häusern. Begründung: Die Bewohner der Liegenschaften Alt-Zeilsheim 55 und 57 erleben fast täglich Situationen, wo größere Fahrzeuge den Kurvenradius vom Pfortengartenweg in die Straße Alt-Zeilsheim nicht einhalten können und den Bürgersteig überfahren und oftmals auch das Haus treffen. Am Haus sind für jeden Laien dutzende solcher Unfallstellen ersichtlich. Meist führt der Unfall noch zu einer Fahrerflucht. Die Anwohner können auf Wunsch gerne entsprechende Aktenzeichen des 17. Polizeirevier nennen oder ihre Außenspiegel-Sammlung vorzeigen. Die angebrachten Parkwinkel und Straßenschilder, die das Ende der Parkzonen im Pfortengartenweg und Alt-Zeilsheim zeigen, dienen den Kraftfahrzeugnutzern nur als nett gemeinte Hinweise und müssen durch bauliche Maßnahmen verstärkt werden. Der Hinweis auf die Stadtpolizei Verkehrssicherheit ist mit Bezug auf die Häufigkeit und Zeiten der Kontrollfahrten im Stadtteil Zeilsheim und der offensichtlichen Lage und Realität nicht zielführend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 109 2016 Die Vorlage OF 52/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2016, OF 1580/6 Betreff: Zeilsheim: Fahrradständer für das Radsporthaus Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten für einen Fahrradständer oder ähnliche Maßnahmen zu schaffen, die es dem Geschäft in der Hofheimer Straße ermöglichen, seinen fahrradfahrenden Kunden einen "Parkplatz" anzubieten. Das Radsporthaus bietet hierzu auf eigene Kosten an, einen transportablen Fahrradständer zu verwenden, der nach Geschäftsschluss den Gehweg freilässt. Sollten Hinderungsgründe für den Wunsch des Ortsbeirates bestehen, erwartet der Ortsbeirat vor der abschließenden Stellungnahme, diese bei einem Ortstermin zu erläutern. Begründung: Ein Fahrradgeschäft ohne Fahrradständer ist undenkbar, aber in Zeilsheim Realität. Die Inhaber des Radsporthauses Kriegelstein, welches am Standort Hofheimer Straße seit 1975 existiert, haben vergeblich versucht, eine Sondernutzungserlaubnis zu erlangen. Die Fläche vor dem Geschäft ist sehr wohl ausreichend für eine Ko-Existenz zwischen Fahrrädern, Fußgängern und den parkenden Kraftfahrzeugen. Der Magistrat sollte sich bewusst sein, dass er sich mit dem Radfahrbüro und seinen Leitlinien eine Förderung des Radverkehrs vorgenommen hat und keine - wie an diesem Beispiel - Verhinderung inklusive der daraus resultierenden Schädigung des Gewerbetreibenden zu Lasten der Servicefreundlichkeit und Kundenorientierung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 6 am 16.02.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5009 2016 Die Vorlage OF 1580/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2015, OF 1475/6 Betreff: Zeilsheim: Sanierung des Detmolder Platzes Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im Jahr 2016 eine grundhafte Erneuerung der Straße Detmolder Platz (Stichweg von der Klosterhofstraße abgehend) erfolgen kann und ob diese so saniert werden kann, wie der Dessauer Weg. Begründung: Die Straße Detmolder Platz in der Klosterhofstraße ist in einem sehr schlechten Zustand. . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1463 2015 Die Vorlage OF 1475/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.06.2015, OF 1418/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim Vorgang: OM 3680/14 OBR 6; ST 294/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die dem Ortsbeirat vorgestellte Teillösung des Verkehrskonzeptes AltZeilsheim zu unterstützen und alle erforderlichen Mittel für eine zügige Umsetzung bereitzustellen. Begründung: Bei der Vorstellung der Planungen zum Verkehrskonzept Alt-Zeilsheim, Abschnitt Kolberger Weg - Bartholomäusgasse, wurden dem Ortsbeirat die Handlungsmöglichkeiten vorgestellt. Übereinstimmend wurde die Lösung "Verengung der Fahrspur auf 5 Meter" begrüßt. Diese sieht vor, dass PKW und Busse im Abschnitt der Kirche nur unter gebührender Berücksichtigung der Abstände einander begegnen können. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 62 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4324 2015 Die Vorlage OF 1418/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2015, OF 1405/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrszählung in der Hofheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Hofheimer Straße zwischen Klosterhofstraße und Steinkopfweg über einen geeigneten Zeitraum hinweg, die Menge und die Geschwindigkeit der dort in beide Richtung fahrenden Fahrzeuge zu erfassen und die Messergebnisse dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Der Verkehr auf der Ortsein- bzw. ausgangsstraße hat in letzter Zeit stark zugenommen. Die Anwohner schlagen eine Querungshilfe vor. Um objektive Daten zur Situation in diesem Straßenabschnitt zu erhalten und ob dieser Überweg nach R-FGÜ 2001 zulässig sein würde, wird die Messung gewünscht. Auf Grundlage der dann vorhanden Datenbasis kann der Ortsbeirat über weitere Schritte beraten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4317 2015 Die Vorlage OF 1405/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2015, OF 1365/6 Betreff: Zeilsheim: Kurzzeitparkplätze in der Hofheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor dem Geschäftshaus Hofheimer Straße 1 aus dem bestehenden Parkplatzangebot zwei Parkplätze als Kurzzeitparkplätze für eine Parkdauer mit Parkscheibe von 2 Stunden, in der Zeit von Mo-Fr, 07 - 17 Uhr auszuweisen und diese dann auch mit in die Verkehrsüberwachung aufzunehmen. Begründung: Das Geschäftshaus in der Hofheimer Straße hat im Erdgeschoss eine Ladenzeile mit 5 Geschäften. Die vor den Geschäften vorhandenen Parkplätze stehen jedoch selten der Kundschaft zur Verfügung. Das Ansinnen der Geschäftsleute, die alle ihre Geschäfte erst vor einiger Zeit eröffnet haben - oder kurz vor der Eröffnung stehen, möchte der Ortsbeirat gerne unterstützen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4169 2015 Die Vorlage OF 1365/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Initiative vom 21.04.2015, OI 63 entstanden aus Vorlage: OF 1329/6 vom 06.04.2015 Betreff: Zeilsheim: Straße Alt-Zeilsheim zwischen Pfortengartenweg und Hofheimer Straße Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 7 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, in der Straße Alt-Zeilsheim im Abschnitt vom Pfortengartenweg bis zur Hofheimer Straße die Straßenoberfläche instand zu setzen bzw. die Mittel zur Instandsetzung einzuplanen, damit eine zeitnahe Sanierung erfolgen kann. Bei der Sanierung soll der Magistrat berücksichtigen, dass der Gehweg im Bereich der Häuser Alt-Zeilsheim 51 bis 57 verbreitert sowie die Bordsteinkante so weit hoch gesetzt wird, dass ein Überfahren verhindert werden kann. Zeitgleich kann in dem Zusammenhang die ÖPNV-Haltestelle "Hofheimer Straße" barrierefrei ausgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.09.2015, B 341 Antrag vom 11.11.2016, OF 248/6 Versandpaket: 29.04.2015 Aktenzeichen: 66 5
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2015, OF 1329/6 Betreff: Zeilsheim: Straße Alt-Zeilsheim zwischen Pfortengartenweg und Hofheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der Straße Alt-Zeilsheim vom Pfortengartenweg bis zur Hofheimer Straße die Straßenoberfläche gemäß § 3 Abs. 2 Punkt 7 der GO OBR instand zu setzen bzw. die Mittel zur Instandsetzung einzuplanen, damit eine zeitnahe Sanierung erfolgen kann. Bei der Sanierung soll der Magistrat berücksichtigen, dass der Fußgängerweg der Häuser Alt-Zeilsheim 51 - 57 verbreitert sowie die Bordsteinkante so weit hoch gesetzt wird, dass ein Überfahren verhindert werden kann. Zeitgleich kann in dem Zusammenhang die ÖPNV Haltestelle Hofheimer Straße barrierefrei ausgebaut werden. Begründung: Der Zustand der Straßenoberfläche in Alt-Zeilsheim ist nicht mehr zufriedenstellend. Gerade im Bereich der Kreuzung Pfortengartenweg ist bei Nässe eine Unfallgefahr für Motorradfahrer, die hier schnell ins Rutschen kommen. Der Fußgängerweg inkl. Bushaltestelle ist für die Nutzungsfrequenz (Bonifatius-Route, Wanderweg R8) sehr schmal und im Kurvenradius Pfortengartenweg sehr gefährlich. Die Hausfassade Nr. 57 zeugt von häufigen Begegnungen mit LKWs und Bussen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: Initiative OI 63 2015 Die Vorlage OF 1329/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 1330/6 Betreff: Zeilsheim: Asphaltierung der Wege im Park Pfortengartenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Mittel zur Asphaltierung der Wege in der Grünanlage Pfortengartenweg bereitzustellen und diese Maßnahme im Jahr 2015 auch umzusetzen. Begründung: Der Pfortengartenweg in der Siedlung Taunusblick liegt umschlossen von einer schönen Grünanlage. Unglücklicherweise sind zahlreiche Wege dort nicht befestigt und witterungsbedingt eine Schlammgrube. Die Verbindungswege dienen der Stadtteilerschließung bspw. zu den Einkaufsmöglichkeiten in der Pfaffenwiese/Bechtenwaldstraße, sowie den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4044 2015 Die Vorlage OF 1330/6 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Zeilsheim: Sanierung der Hauptachse im Park Pfortengartenweg Der Magistrat wird gebeten, Mittel zur Sanierung der Hauptachse (Asphaltierung oder Befestigung mittels wassergebundener Decke) von der Straße Neu-Zeilsheim bis zur Kita in der Grünanlage Pfortengartenweg bereitzustellen und diese Maßnahme im Jahr 2015 auch umzusetzen. Begründung: Der Pfortengartenweg ist in der Siedlung Taunusblick von einer schönen Grünanlage umschlossen. Unglücklicherweise ist die o. g. Hauptachse nicht befestigt und gleicht witterungsbedingt einer Schlammgrube. Der Verbindungsweg dient der Stadtteilerschließung, beispielsweise zu den Einkaufsmöglichkeiten in der Pfaffenwiese/Bechtenwaldstraße sowie zu den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 1331/6 Betreff: Zeilsheim: Schulbezirksgrenze in der Flanbrechtstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Änderung der Schulbezirksgrenze für die Flanbrechtstraße von der Adolf-Reichwein-Schule zur Käthe-Kollwitz-Schule möglich ist und welche Vor- und Nachteile damit verbunden wären. Die Schulbezirksgrenze könnte demnach der Straße Alt-Zeilsheim bis zum Münsterer Weg folgen. Begründung: Die Flanbrechstraße liegt im Stadtbezirk Zeilsheim Süd, gehört jedoch zum Schulbezirk der AdolfReichwein-Schule. Zahlreiche Gestattungsanträge von dort wohnenden Eltern zeigen, dass diese sich eher zu Käthe-Kollwitz-Schule hingezogen fühlen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4045 2015 Die Vorlage OF 1331/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2014, OF 1215/6 Betreff: Zeilsheim: Optimierung der Ampelphasen in der Hofheimer Straße/BAB 66 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit Hessen Mobil zu prüfen und zu berichten, wie eine Optimierung der Ampelphasen an der Kreuzung Hofheimer Straße/BAB66 zu einem verbesserten Verkehrsfluss bzw. eine Reduzierung der Staus in der Hofheimer Straße und auf der Abfahrtsspur der BAB66 erreicht werden kann. Begründung: Im täglichen Berufsverkehr ist der Kreuzungsbereich der Hofheimer Straße an der Kreuzung der A66 überlastet. Der Verkehr staut sich bis Alt-Zeilsheim zurück. Zusätzlich staut sich die Abfahrtsspur von Fahrzeugen aus Wiesbaden kommend und in Richtung Hofheim fahrend teilweise bis zu 600 Meter auf die Autobahn zurück. Dies kann ohne Aufwand jederzeit bei einer Ortsbesichtigung zur entsprechenden Uhrzeit gesehen und nachvollzogen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3756 2015 Die Vorlage OF 1215/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2014, OF 1187/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim Vorgang: B 410/78; M 173/90; OM 1948/13 OBR 6; ST 692/13; ST 689/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das bereits mehrfach vom Ortsbeirat geforderte Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim dem Ortsbeirat vorzustellen. Sollte dies innerhalb der Frist nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, den aktuellen Zwischenstand zu berichten und die Gründe für den außergewöhnlichen Zeitbedarf von rund zwei Jahren zu erläutern. Begründung: Der Ortsbeirat hat viel Geduld und erinnert im Halbjahres-Rhythmus an die Erledigung des Anliegens der Zeilsheimer Anwohner in Alt-Zeilsheim. Diese können allerdings auch trotz der komplexen Situation nicht verstehen, warum warum seit der Antragsstellung im Februar 2013 noch keine Ergebnisse vorlegt wurden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1948 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 689 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3680 2014 Die Vorlage OF 1187/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Initiative vom 08.07.2014, OI 49 entstanden aus Vorlage: OF 1064/6 vom 22.06.2014 Betreff: Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, die Annabergstraße für den Schwerlastverkehr mit einem Gewicht von über 7,5 Tonnen mit Verkehrszeichen 262 sowie dem Zusatzzeichen "Kraftomnibus frei" zu sperren, um das unnötige Befahren der Wohnsiedlung einerseits zu verhindern und damit den Lkw-Schleichverkehr zum Gewerbegebiet Ballsporthalle andererseits zu vermeiden. Die Annabergstraße wird als Ausweichstrecke des Schwerlastverkehrs genutzt, da die Brückenlast der Pfaffenwiese im Bereich der Jahrhunderthalle nur 24 Tonnen und in der Hofheimer Straße nur 30 Tonnen beträgt. Ein 40-Tonner hat in einer reinen Wohnsiedlung, wie sie die Annabergstraße darstellt, nichts zu suchen. Da die Annabergstraße zudem weder eine Kreis- noch Landesstraße ist und in einer Tempo-30-Zone liegt, fällt diese Entscheidung über diese Verkehrsführungsmaßnahme gemä ß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in den Aufgabenbereich des Ortsbeirates. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 66 Versandpaket: 16.07.2014 Aktenzeichen: 61 13
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2014, OF 1064/6 Betreff: Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Annabergstraße für den Schwerlastverkehr >7,5 Tonnen mit Verkehrszeichen 262, ergänzt mit Vz 104-14 (Kraftomnibus frei) zu sperren, um das unnötige Befahren der Wohnsiedlung einerseits zu verhindern und andererseits den LKW-Schleichverkehr zum Gewerbegebiet Ballsporthalle zu vermeiden. Begründung: Die Annabergstraße wird als Ausweichstrecke für Schwerlastverkehre genutzt, da die Brückenlast der Pfaffenwiese bei der Jahrhunderthalle nur 24t, sowie die Brückenlast der Hofheimer Straße 30t beträgt. Ein 40-Tonner hat in einer reinen Wohnsiedlung, wie es die Annabergstraße ist, nichts zu suchen. Da die Annabergstraße zu dem weder eine Kreis- noch Landesstraße ist, fällt diese Beschlussempfehlung als Verkehrsführungsmaßnahme gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte §3 Absatz 2, Punkt 6 in die Aufgaben des Ortsbeirates. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Initiative OI 49 2014 Die Vorlage OF 1064/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD und REP (= Ablehnung)
Partei: CDU
Seit geraumer Zeit ist die Parksituation in der Ciolfstraße, in Höhe der Hausnummer 23, sehr angespannt. Dort wird im Kurvenbereich geparkt und dadurch den Entsorgungsfahrzeugen der FES die Durchfahrt immer wieder unmöglich gemacht (geschweige wenn da mal die Feuerwehr durch muss). Vor längerem (mindestens 2 Jahre her) habe ich dies schon mal der Verkehrspolizei gemeldet und die Situation sollte überprüft werden, doch bisher ist nichts passiert. An Wochenenden und gegen Abend ist die Situation noch schlimmer, wenn alle Anwohner zuhause sind. Bitte um Überprüfung und ggf. Maßnahmen einzuleiten.