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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße

09.12.2021 | Aktualisiert am: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2021, OF 222/2 Betreff: Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat regt die folgenden Veränderungen an, damit der Verkehr von Zufußgehenden und Radfahrenden auf der Sophienstraße sicherer geführt werden kann. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass er auf Hauptstraßen wie der Sophienstraße lediglich Anregungen geben kann und die endgültige Entscheidung dem Magistrat bzw. den zuständigen Ämtern obliegt. Der Ortsbeirat bittet daher, die folgenden Punkte zu prüfen und - sofern sie von den zuständigen Ämtern bzw. vom Magistrat als durchführbar eingestuft werden - umzusetzen: 1. Die Breite der Dooring Zone scheint auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße nicht auf beiden Fahrbahnseiten den heutigen Standards zu entsprechen. Insbesondere auf der Fahrbahnseite Richtung Ginnheimer Straße wirkt sie sehr schmal. Der Magistrat wird gebeten dies zu prüfen und die Dooring Zone entsprechend dem Prüfungsergebnis ggf. breiter abzumarkieren. 2. Die Anordnung der PKW-Stellplätze soll auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee so erfolgen wie auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße (Querparken stadteinwärts, Längsparken stadtauswärts). Entsprechend soll die Markierung des Radweges auf beiden Fahrbahnseiten vom Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße auf den Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee verlängert werden (zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee ist derzeit kein Radweg markiert). 3. Die Markierung des Radweges auf der Fahrbahn soll auf der gesamten Länge der Sophienstraße in gut sichtbarer durchgängig roter Farbe erfolgen (bislang ist die Markierung weiß). 4. Die Außengastronomie auf Höhe der Straße "Am Weingarten" soll weiterhin Platz haben, jedoch müssen Zufußgehende und radelnde Kinder gut daran vorbeikommen können. Zu diesem Zweck soll dem dort befindlichen Restaurant, zumindest in den Sommermonaten, ein PKW-Stellplatz (in der Straße "Am Weingarten" ) zur Sondernutzung für die Außengastronomie angeboten werden. 5. Auf der Fahrbahnseite stadteinwärts zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" befinden sich aktuell Halteverbotszonen und PKW-Stellplätze. Diese sollen entfernt und auf diesem Abschnitt ein baulich getrennter rot markierter Radweg auf der Fahrbahn geschaffen werden. Dies soll lediglich auf der Fahrbahnseite stadteinwärts passieren. Der Radweg soll nur auf diesem Abschnitt baulich getrennt sein, auf den restlichen Abschnitten der Sophienstraße nicht (damit die Parkplätze auf den anderen Abschnitten zugänglich bleiben). 6. Auf dem Abschnitt zwischen "Am Weingarten" und Zeppelinallee hat die Sophienstraße in Richtung stadteinwärts zwei Fahrspuren. Eine dieser Fahrspuren soll in einen durchgängig rot markierten Radweg umgewandelt werden. Die Dooring Zone zu den rechts daneben liegenden PKW-Parkplätzen soll hinreichend breit abmarkiert werden. 7. Auf der Fahrbahnseite stadtauswärts soll der Radweg zwischen Zeppelinallee und Blanchardtstraße / "Am Weingarten" auf der Fahrbahn in roter Farbe markiert werden. Sofern möglich soll hierzu eine Fahrspur in einen Radweg umgewandelt werden - dies könnte bspw. auf dem Abschnitt zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße möglich sein. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/ Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrenden vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrende noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Der Antrag erfolgt in Teilen auf Anregung eines Anwohners. Die Sophienstraße ist aktuell für den Fuß- und Radverkehr schwierig und in Teilen gefährlich zu nutzen. Insbesondere sind die Gehwege auf vielen Abschnitten durch querparkende PKW sehr stark verengt, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diese kaum passieren können - auch weil an den meisten Tagen noch große Mülltonnen auf den Gehwegen stehen. Dies ist insbesondere durch das Ausweisen von Querparkplätzen zwischen "Am Weingarten" und Wildunger Straße der Fall. Autofahrende Anwohnende empfinden das Ausparken auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee als schwierig und gefährlich, da die Fahrbahn durch das beidseitige Querparken stark verengt ist und sie die mit Tempo 50 ankommenden PKW und Radfahrende beim Ausparken erst viel zu spät sehen und diese aufgrund der verengten Fahrbahn kaum ausweichen können. Die Radwegführung ist auf der Sophienstraße lückenhaft. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind gerade Familien mit Kindern und auch junge Menschen auf ihrem Schulweg gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies führt zu eigentlich vermeidbaren Konflikten zwischen Zufußgehenden und Radfahrenden. Der Antrag zielt auf eine ganzheitliche Lösung, d.h. Straßenbahn- und PKW-Fahrspuren und Stellplätze, sowie breite, passierbare Fußwege und einen durchgängigen, lückenlosen Radweg über die gesamte Länge der Sophienstraße. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.08.2021, OF 145/2 Nebenvorlage: Antrag vom 31.01.2022, OF 254/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 145/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 222/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 15 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 2., 6. und 7. des Antragstenors der Vorlage OF 254/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1616 2022 1. Die Vorlage OF 222/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 254/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Ziffern 1. und 3. bis 5.: Einstimmige Annahme Ziffern 2., 6. und 7.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Ein Radweg für die Hamburger Allee

28.11.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2021, OF 231/2 Betreff: Ein Radweg für die Hamburger Allee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Vorschläge zu prüfen und sie - sofern er sie für umsetzbar erachtet - umzusetzen: 1. Auf der linken Spur der Hamburger Straße (stadtauswärts), auf dem Abschnitt zwischen Friedrich-Ebert-Anlage und Schloßstraße einen breiten, durchgängig rot eingefärbten und baulich getrennten Radweg zu errichten (siehe Schema im Anhang). Die bauliche Trennung ist auf Höhe der Emil-Sulzbach-Straße für einen kurzen Abschnitt aufzuheben. 2. An der Ampel auf der Hamburger Straße, an der Kreuzung mit der Schloßstraße, eine breite durchgängig eingefärbte Aufstellfläche für Radfahrende über beide Fahrspuren abzumarkieren, damit Radfahrende an dieser Kreuzung auch gefahrlos rechts abbiegen können (siehe Schema im Anhang). 3. Dem PKW-Verkehr auf der verbleibenden Fahrspur an der Kreuzung sowohl das Rechtsabbiegen in die Schloßstraße als auch das Geradeausfahren in den hinteren Abschnitt der Hamburger Straße zu ermöglichen. 4. Dafür zu sorgen, dass von der Senckenberganlage kommende Radfahrende sicher rechts in die Hamburger Alle einbiegen können. Begründung: Punkt 1) bis 3): Auf dem beschriebenen Abschnitt der Hamburger Straße besteht bislang keine Radinfrastruktur. Es bestehen jedoch zwei Fahrspuren für PKW, sowie PKW-Stellplätze neben der rechten Fahrspur. Die linke Fahrspur wird von PKW (nach Eindruck der Antragstellerinnen) kaum genutzt, da sie lediglich geradeaus in das Wohngebiet am hinteren Ende der Hamburger Straße führt. Auch die rechte Fahrspur wird von PKW (nach Eindruck der Antragstellerinnen) nicht viel genutzt, sodass eine Fahrspur an dieser Stelle ausreichend erscheint. Dadurch dass die rechte Fahrspur befahrbar bleibt, können die neben der rechten Fahrspur liegenden PKW-Stellplätze weiterhin problemlos angesteuert werden. Neben der linken Fahrspur gibt es ohnehin keine PKW-Stellplätze. Punkt 4): Die aktuelle Situation für Radfahrende, welche von der Senckenberganlage kommend rechts in die Hamburger Straße einbiegen wollen, ist gefährlich: Der PKW-Verkehr fährt an dieser Stelle mit hoher Geschwindigkeit. Auch ältere radfahrende Menschen, welche nicht in der Lage sind, ihren Kopf extrem weit nach links hinten zu drehen, sollten sich in Frankfurt sicher auf dem Fahrrad bewegen können. Schematische Darstellung des Vorschlags: Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 37 Auf Wunsch des Vertreters der BFF wird über die Ziffer 1. und die Ziffern 2. bis 4. des Antragstenors der Vorlage OF 231/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1398 2022 Die Vorlage OF 231/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD Ziffern 2. bis 4.: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung

15.11.2021 | Aktualisiert am: 13.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 211/2 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge die folgenden Punkte in Ergänzung zu OF 172/2 beschließen: A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/ Einzelhandel und b) die Auswirkung des geplanten Modalfilters an der Arndtstraße auf die Verkehrsmengen im Kettenhofweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind. 2. Vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyer-Aktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Kettenhofwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyer-Aktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Kettenhofwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Kettenhofwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyer-Aktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyer-Aktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen. 3. Zur Erprobungsphase einen runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Kettenhofwegs Vertretern des Magistrats und des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird gebeten: 1. Bei Umsetzung der Erprobungsphase soll auf die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Kettenhofweg Ecke Schumannstraße und Kettenhofweg Ecke Beethovenstraße verzichtet und bei der bisherigen Einbahnstraßenregelung verblieben werden. Soweit der Magistrat im westlichen Abschnitt alternative Planungsvorschläge hat, um den PKW-Durchgangsverkehr zu begrenzen, hört der Ortsbeirat diese gerne. 2. Zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollen, ungefähr in der Mitte dieses Abschnitts, zwei Kurzzeitparkplätze auf der südlichen Straßenseite des Kettenhofwegs entstehen. Auch an den Ecken des Kettenhofwegs zur Schumannstraße und zur Beethovenstraße sollen Kurzzeitparkplätze entstehen. Die Kurzzeitparkplätze können für Kund*innen und Anlieferungen genutzt werden und sollen außerhalb der Geschäftszeiten zum Anwohnerparken freigegeben werden. 3. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für PKW-fahrende Kund*innen lokaler Geschäfte vorzuhalten. 4. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. 5. Zwecks Fußgänger*innen-freundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden. 6. Die PKW-Stellplätze auf Höhe des Tilly-Edinger-Platzes sollen zu Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum umgestaltet werden ("Parklets"/"Sommergärten"). 7. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage als Einbahnstraße auszuweisen. Der Magistrat möge diesen Vorschlag prüfen und - sofern er ihn als machbar erachtet - umsetzen (Begründung s.u.). 8. Im Kettenhofweg sollen PKW-Parkplätze sofern möglich an keiner Stelle beidseitig, sondern optimalerweise nur in Fahrtrichtung rechts eingerichtet werden. 9. Als Filter zur Reduzierung des PKW-Durchgangsverkehrs (nicht Quell- und Zielverkehr) soll die vorgeschlagene "Längssperre" an der Arndtstraße umgesetzt werden. 10. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 11. Der Kettenhofweg/die Robert-Mayer-Straße soll als Fahrradstraße ausgeschildert werden. 12. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Schema). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 13. Sofern es auf Basis der Erfahrungen im Oeder Weg notwendig und zielführend erscheint, sollen in der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg andere Markierungskonzepte für die Dooring-Zone genutzt werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der PKW-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Kettenhofwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen "runden Tisch" in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung: Punkt 1): Die von der Planung vorgesehene Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Schumann- und Beethovenstraße sollte den Durchgangsverkehr (insb. zwischen 8 und 9 Uhr) auf der Fahrradfreundlichen Nebenstraße verhindern, was u.a. ein Planungsziel von M47 ist. Leider muss der Ortsbeirat in der Abwägung hier zu Lasten der Planung berücksichtigen, dass diese Maßnahme den Zielverkehr, der eigentlich sein Ziel im südlichen Bereich vom Kettenhofweg aus gesehen ansteuert, über die Umfahrung über den Beethovenplatz (d.h. zunächst in nördlicher Richtung) leitet. Der Ortsbeirat bittet daher, b.a.w. auf diese Maßnahme zu verzichten. Der Ortsbeirat hofft, dass dieser Verzicht auf diese Planungsmaßnahme - mindestens in den betroffenen Quartieren - die Akzeptanz dem Verkehrspilotprojekt gegenüber insgesamt erhöht. Punkt 6): Auf diese Weise kann der Tilly-Edinger-Platz vergrößert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. So können die dort ansässigen Restaurants mit der Grünfläche des Tilly-Edinger-Platzes "verbunden" werden und es kann ein attraktiver Quartiersplatz entstehen. Punkt 7): Die Planung sieht nach Verständnis des Ortsbeirats keine Änderungen bezüglich des beidseitigen Parkens in der Robert-Mayer-Straße, d.h. zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage, vor. Die Fahrbahn ist auf diesem Abschnitt so schmal, dass einander entgegenkommende PKW häufig nicht aneinander vorbeifahren können und es daher zu PKW-Staus kommt, hinter denen die Radfahrenden warten müssen. Diese aktuelle Situation widerspricht der Grundidee einer "Fahrradfreundlichen Nebenstraße". Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit für Radfahrende und PKW verbessern. Punkt 12): Schema zur Markierung im Kreuzungsbereich: Quelle: https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/planen-und-bauen/schneller-radfahr en/musterloesungen-und-qualitaetsstandards/ Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den "Qualitätsstandards und Musterlösungen" für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Punkt B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Corona-Pandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nicht-konsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege, sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Schloßstraße: Info-Banner („Aufsteller“) bitte wechselnd einsetzen

14.11.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2021, OF 218/2 Betreff: Schloßstraße: Info-Banner ("Aufsteller") bitte wechselnd einsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es zweckmäßig wäre, die nunmehr in der Schloßstraße aufgestellten Info-Banner bzw. Aufsteller, die in inhaltlich verschiedenen Bannern jeweils adressiert an Kfz- und Fahrradverkehr a.) auf den Umgang mit dem Überholverbot des Fahrradverkehrs für Pkw und b.) auf das Nichtbefahren der sog. Dooring-Zone durch den Fahrradverkehr besonders aufmerksam machen, jeweils nach einer Zeit -sagen wir, acht Wochen- wechselnd einzusetzen. Jeweils am Eingang des betroffenen Bereichs Schloßstraße (d.h. Bereich Kreuzung Adalbertstraße in Fahrtrichtung Breitenbachbrücke und Bereich Ecke Rödelheimer Straße in Fahrtrichtung Innenstadt) sind derzeit Info Banner -adressiert an den Fahrradverkehr ("So nicht" wg. sog. Dooring-Zone)- aufgestellt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher, falls ein Wechsel der Bebannerung grundsätzlich als ggf. zweckmäßig eingeschätzt wird, insbesondere jeweils am benannten Beginn des betroffenen Bereichs auf der Schloßstraße die Info-Banner nach ca. acht Wochen gegen solche auszuwechseln, die nun auf das Überholverbot des Fahrradverkehrs für Pkw aufmerksam machen und somit an den Pkw-Verkehr adressiert sind. Begründung: Insbesondere am Eingang der betroffenen Bereiche könnte ein Wechsel der Bebannerung durch die unterschiedlichen Adressaten der Info-Banner einen guten Effekt haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 218/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1395 2022 Die Vorlage OF 218/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF; 1 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Jordanstraße: Bitte Kurzzeitparken vor Hausnummer 19 bzw. 16 prüfen

14.11.2021 | Aktualisiert am: 13.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2021, OF 217/2 Betreff: Jordanstraße: Bitte Kurzzeitparken vor Hausnummer 19 bzw. 16 prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Jordanstraße im Bereich der Hausnummer 16 (Kiosk) oder der Hausnummer 19 (Restaurantbetrieb) ein Kurzzeitparkplatz geschaffen werden kann, der dann auch als Lieferzone für den ansässigen Kiosk und Restaurantbetrieb genutzt werden könnte. Abends- und nachts könnte der Kurzzeitparkplatz freilich bis in die Morgenstunden wieder zum Parken für Anwohner und Anwohnerinnen freigegeben werden. Begründung: Anregung aus der Bürgerschaft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO II, TOP 1 Beschluss: Auskunftsersuchen V 259 2021 Die Vorlage OF 217/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Stellplätze für studentische Kneipenbesucherinnen und Kneipenbesucher

18.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 182/2 Betreff: Stellplätze für studentische Kneipenbesucherinnen und Kneipenbesucher Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an den folgenden drei Stellen auf der Jordanstraße jeweils einen PKW-Parkplatz in einen Fahrradstellplatz mit Fahrradbügeln umzuwandeln: - auf Höhe der Kreuzung Jordanstraße / Kiesstraße - auf Höhe der Kreuzung Jordanstraße / Jungstraße - auf Höhe der Kreuzung Jordanstraße / Homburger Straße Begründung: Aufgrund der Nähe zur Universität sowie der Vielzahl an studentischen Kneipen, attraktiven Restaurants und Cafés, kommen viele Besucher*innen der Jordanstraße mit dem Fahrrad dorthin. Die vorhandenen Fahrradstellplätze reichen dafür nicht aus, sodass eine Vielzahl an Restaurant- und Café-Besucher*innen ihre Fahrräder an Schilder auf dem Gehweg anschließen muss (siehe angehängte Fotos). Dies wiederum beeinträchtigt die Fußgänger*innen auf den ohnehin nicht besonders breiten Gehwegen, welche zugleich auch von der Außengastronomie genutzt werden. Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1048 2021 Die Vorlage OF 182/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Neustart für den Kulturcampus!

18.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 202/2 Betreff: Neustart für den Kulturcampus! Nach bisherigem Kenntnisstand haben sich Stadt und Land in einem Letter of Intent auf einen zweigeteilten Architektenwettbewerb geeinigt, der städtebauliche Fragestellungen für den zentralen Teilbereich des gesamten Areals mit einem baulichen Realisierungswettbewerb für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) und das Zentrum der Künste / FrankfurtLab verbindet. Die vorgesehene Auslobung bietet die Chance, auch bestimmte Vorgaben des B-Plans zu überprüfen, zu korrigieren und nach angemesseneren Lösungen zu suchen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welchen Stand hat die Auslobung des Architektenwettbewerbs? 2. Welche Bauherrenschaft ist für welche Baufelder vorgesehen? 3. Gibt es die im Koalitionsvertrag angekündigte "politische Steuerungsgruppe" der Stadt bereits und wenn ja, welche Personen sind darin vertreten? Ist eine Beteiligung des Ortsbeirats 2 vorgesehen? 4. Von welchem Zeitplan der baulichen Umsetzung in den unterschiedlichen Teilen des Kulturcampus geht der Magistrat aktuell aus? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat für Zwischennutzungen sowohl in Gebäuden / Gebäudeteilen als auch zum Beispiel für "Urban Gardening" auf dem Areal, solange die Universitätsnutzungen nicht vollständig umgezogen sind? 6. Wie gedenkt der Magistrat, derartige Zwischennutzungen gemeinsam mit Land, Universität und ABG zu befördern? 7. Wie gedenkt der Magistrat vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen mit dem erhöhten Bedarf nach Grün- und Freiräumen, Versickerungsflächen und Durchlüftungsschneisen auf dem (nach bisheriger Planung) auch weiterhin hoch bebauten und versiegelten Gelände umzugehen? 8. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat in diesem Zusammenhang, den Freiraum auf dem Gelände so zu gestalten, dass der derzeitige Campus-Charakter weitgehend erhalten wird? 9. Wie gedenkt der Magistrat mittel- und langfristig mit dem hohen Verkehrsaufkommen entlang der Senckenberganlage umzugehen und welche Möglichkeiten der Verkehrsreduzierung / Umgestaltung des Straßenraums werden hier ggf. gesehen? 10. Welche Möglichkeiten werden mittel- und langfristig für Verkehrsberuhigung, Umgestaltung (bessere Fassung des Platzes), Begrünung und attraktivere Nutzungsmöglichkeiten des Platzes um die Bockenheimer Warte gesehen? 11. Wie gedenkt der Magistrat vor dem Hintergrund der stärker werdenden Diskussion um eine Bauwende (Material- und Ressourcenschutz, Erhaltung Grauer Energie) mit den auf dem Universitätsgelände vorhandenen Baubeständen umzugehen? 12. Welche Möglichkeiten des Bestandserhalts und der Neunutzung (Juridicum? Teile der Hörsaal-Gebäude? Bisherige Tiefgarage?) werden gesehen? 13. Wie gedenkt der Magistrat das Studentische Wohnen auf dem Kulturcampus zu erhalten und zu erweitern? 14. Wie gedenkt der Magistrat, die Bockenheimer Bevölkerung, die sich in früheren Workshops/ Planungswerkstätten engagiert eingebracht hat, in die derzeitigen Planungsüberlegungen einzubeziehen? Begründung: Die Entwicklung des Kulturcampus und die Hoffnungen, die sich mit diesem Projekt verbinden, beschäftigen auch weiterhin die Bevölkerung im Stadtteil. Nach mehr als zehn Jahren Stillstand, Bau- und Umzugsverzögerungen der Universität und zahlreichen ungeklärten Fragen zwischen Stadt, Land und Universität hat der neue Magistrat einen Neustart für die Planungen auf dem alten Bockenheimer Universitätsgelände angekündigt. Hierzu bietet der auszulobende Architektenwettbewerb eine Chance, denn vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen stellen sich auch verschiedene städtebauliche Fragen neu. Diese werden von dem alten Bebauungsplan 569 - Senckenberganlage / Bockenheimer Warte bislang nur unzureichend beantwortet. Die nach B-Plan vorgesehene extrem hohe Dichte sowohl im Bereich der Kultureinrichtungen als auch beim Wohnen entlang der Gräfstraße dürfte aus klimatologischen Gründen heute nicht mehr zeitgemäß sein. Auf keinen Fall sollte auf dem verbleibenden Campusgelände die hohe Verdichtung fortgesetzt werden, die Maßstab für die südlichen Baufelder war. Nach B-Plan-Vorgaben würde sowohl der Grad der Bebauung und Unterbauung mit Tiefgaragen als auch der generelle Versiegelungsgrad auf dem gesamten Areal deutlich zunehmen. Von 300 vorhandenen Bäumen werden nur 120 als zu erhaltend festgesetzt. Laut Klimaatlas der Stadt stellt das alte Universitätsgelände bereits heute aufgrund seines hohen Versiegelungs- und Bebauungsgrades einen "intensiven innerstädtischen Überwärmungsbereich mit eingeschränktem Luftaustausch" dar. Der geplante schmale Nord-Süd-Grünzug wird daran ebenso wenig ändern wie eine geplante Dachbegrünung. Bezüglich des Erhalts von Beständen ist zu bedenken, dass eine Mischung aus Bestand und Neubau in der Regel sowohl städtebaulich als auch von den Nutzungsmöglichkeiten her attraktivere und vielseitigere Strukturen erreichen kann als ausschließlich Neubauten. Beispielsweise wäre der teilweise Umbau des Juridicums zu (Studenten-)Wohnungen zu überlegen. Kulturelle, gewerbliche und experimentelle Ansätze (z. B. analog "Haus der Statistik", Berlin), umgesetzt im ehemaligen Juridicum, würden einem Kulturcampus guttun. Wenn das Hörsaalgebäude in baulich gutem Zustand ist, sollte es ebenfalls für eine Weiternutzung z.B. für die Universität des 3. Lebensalters zur Verfügung stehen. Die Wohnheime Bockenheimer Landstraße mit 80 Plätzen, Studierendenhaus mit 80 Plätzen und die Auszubildenden-Plätze in der ehemaligen Akademie für Arbeit (35) sind derzeit bedroht. Das Wohnen von Studierenden auf dem Campus sollte allein aus Gründen einer lebendigen Sozialstruktur erhalten und ausgeweitet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 226 2021 Die Vorlage OF 202/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Nauheimer Straße

18.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 170/2 Betreff: Nauheimer Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Es wird angeregt, eine der zwei Autofahrspuren zwischen dem Ende des Radwegs von der Emser Brücke herunter bis zur 5-Straßen-Kreuzung Schloßstraße / Adalbertstraße aufzuheben und einen geschützten (ggf. rot markierten) Fahrradstreifen einzurichten, der den Radfahrer*innen noch mehr Sicherheit verleiht. Sollte dies nicht kurzfristig umsetzbar sein, wird angeregt in der Zwischenzeit auf der rechten Fahrspur deutlich sichtbare Fahrrad-Piktogramme mit Sharrows aufzutragen, damit den Autofahrer*innen unmissverständlich signalisiert wird, dass Radfahrer*innen auf diesem Straßenabschnitt legal unterwegs sind. Begründung: Auf dem ca. 150 m langen Abschnitt der Nauheimer Straße zwischen der 7-Straßen-Kreuzung an der Unterführung Voltastraße und der 5-Straßen-Kreuzung Schloßstraße / Adalbertstraße ist die Fahrsituation für Radfahrer*innen häufig lebensgefährlich. Dieser Straßenabschnitt ist eine Einbahnstraße mit zwei Autofahrspuren, auf beiden Seiten ist dazu Parken erlaubt (die eine Seite mit Anwohner*innenparken, die andere freies Parken). Die Autos stehen teils auf den Bürgersteigen, die dadurch erheblich verengt werden, teils auf den Autofahrspuren, deren Querschnitt dadurch ebenfalls verringert wird. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.08.2021, OF 148/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 13 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage OF 170/2 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1046 2021 1. Die Vorlage OF 148/2 wurde zurückgezogen. 2. a) Der Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 170/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Worte "Außerdem soll die abgenutzte Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder an der Ampel am Knotenpunkt Adalbertstraße/Schloßstraße erneuert und auf voller Breite rot eingefärbt werden. Die Problematik der Zufahrt für Radfahrende, welche aus der Robert-Mayer-Straße kommend in die City West gelangen möchten, sieht der Ortsbeirat durch diese Anregung ausdrücklich noch nicht als gelöst an." ergänzt wird. Abstimmung: zu 2. a) 4 GRÜNE, 1 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Annahme); 1 GRÜNE und BFF (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fahrradständer an der Jordanstraße und Homburger Straße (Bockenheim)

15.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2021, OF 181/2 Betreff: Fahrradständer an der Jordanstraße und Homburger Straße (Bockenheim) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Jordanstraße und Homburger Straße an folgenden Standorten Fahrradständer aufzustellen, s. Anlage mit Fotos: · Ecke Jordanstr./ Kiesstr. · Vor Jordanstr. 27 · Vor Homburger Str. 17 · Vor Homburger Str. 27 Begründung: Wunsch von Anwohnern aus dem dortigen Wohngebiet. An der Jordanstraße und Homburger Straße befindet sich ein belebtes Viertel mit u.a. Cafés, Kneipen/ Restaurants, Kiosks, Friseursalon, Copyshops und Thaimassage. Es gibt dort einen regen Fahrradverkehr und den Bedarf, Räder anzuschließen. Aktuell gibt es dort nur einzelne Fahrradständer, z.B. an der Kreuzung Jordanstr. 15/ Kiesstr., die diesen Bedarf nicht abdecken. Der Magistrat wird gebeten, Fahrradständer unter Erhalt aller Parkplätze dort aufzustellen. . 1. Ecke Jordanstraße/Kiesstraße 2. Vor Jordanstraße 27 . 3. Vor Homburger Straße 17 4. Vor Homburger Straße 27 . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 20 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlagen OF 181/2 und OF 182/2 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 181/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme); BFF (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen

30.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 123/2 Betreff: Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich die folgenden Maßnahmen für die Schloßstraße auf den Weg zu bringen, um die dortige Gefahrensituation zu beseitigen: 1. Der ruhende Verkehr soll auf beiden Seiten der Schloßstraße (bis auf Lieferzonen), zu Gunsten eines baulich getrennten und durchgängig rot markierten Radweges aufgegeben werden. 2. Um den Wegfall dieser Parkplätze zu kompensieren, sollen wie in Antrag OF 79/2 des Ortsbeirates 2 beschrieben, Parkplätze auf der Breitenbachbrücke geschaffen werden. Nach ersten Einschätzungen von städtischer Seite können hier etwa so viele Parkplätze entstehen, wie durch Punkt 1.) wegfallen (etwa 140), mindestens jedoch 110. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, auf den Betreiber des Parkplatzes am Westbahnhof (Contipark, 90 Stellplätze) sowie auf die Ansprechperson des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße zuzugehen. Der Magistrat möge diese bitten, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen der Schloßstraße anzubieten. 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen in den Seitenstraßen der Schloßstraße auf den Stellplätzen, welche der Schloßstraße am nächsten sind, ausreichend Behindertenparkplätze geschaffen werden. Es handelt sich um folgende Seitenstraßen: Rödelheimer Straße (beidseitig der Schloßstraße), Hersfelder Straße, Friesengasse, Kaufunger Straße, Mühlgasse, Ederstraße, Kurfürstenplatz, Kurfürstenstraße und Adalbertstraße. Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf und die geeigneten Stellen zu ermitteln und die Umsetzung zu veranlassen. Begründung: Der Antrag ist das Ergebnis eines Vor-Ort-Termins in der Schloßstraße. Bei diesem waren neben Verterter*innen der Ortsbeiratsfraktionen von CDU, SPD, Grünen, Linken und FDP auch Vertreter*innen des Straßenverkehrsamtes, der Stabstelle Radverkehr des Verkehrsdezernenten, des Radfahrbüros, der städtischen Verkehrspolizei, der Landespolizei, des ADFC, des VCD und des Radentscheids anwesend. Zu Punkt 1.) Der Vor-Ort-Termin ergab, dass die bisher ergriffenen und weiterhin geplanten kurzfristigen Maßnahmen (verstärkte Kontrollen, Straßenmarkierungen etc.) nicht ausreichen, um die Sicherheit auf der Schloßstraße zu gewährleisten. Radfahrende werden weiterhin sehr häufig von Autofahrenden massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Radfahrenden durch Autofahrende und dadurch zu gefährlichen Situationen. Am 24.5.2021 kam es gar zu einem ersten schweren Unfall durch verkehrswidriges Überholen eines Radfahrers. Der Ortsbeirat bedauert, dass der Mischverkehr auf der Schloßstraße nicht funktioniert. Alternativ vorgeschlagene Maßnahmen wie die Befestigung des Bereiches zwischen Fahrbahn und Gleisen (Antrag der CDU im Römer) stellen sich von städtischer Seite als nicht umsetzbar dar. Die vollständige Umgestaltung der Schloßstraße (Autoverkehr fährt auf der Gleisanlage) wird nach städtischer Aussage nicht vor 2025 geschehen. Um weitere schwere Unfälle zu vermeiden, muss jedoch schnellstmöglich gehandelt werden. Die in Punkt 1.) dieses Antrags vorgeschlagene Maßnahme kann nach Einschätzung der Stadt binnen eines Jahres umgesetzt werden, beginnend im Frühjahr 2022. Es handelt sich hierbei um die Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr". Diese Variante wurde dem Magistrat und dem Ortsbeirat in der Vergangenheit bereits vorgestellt und war zu der Zeit auch die vom Magistrat präferierte Variante. Zu Punkt 2.) Nach ersten Einschätzungen der städtischen Seite können auf der Breitenbachbrücke, wie in Antrag OF 79/2 des Ortsbeirates 2 beschrieben, Parkplätze geschaffen werden. Auf der Breitenbachbrücke können, nach Einschätzung der Stadt, etwa in dem Umfang neue Parkplätze entstehen, wie durch die in Punkt 1.) vorgeschlagene Maßnahme entfallen würden (etwa 140 Stück, mindestens jedoch 110 Stück). Zu Punkt 3.) Am Westbahnhof betreibt die Contipark einen zahlungspflichtigen Parkplatz, welcher über 90 Stellplätze verfügt. Dort können Monatsparkkarten für 65€/Monat erworben werden. Die Auslastung des Parkplatzes wird von der Contipark nicht ermittelt. Stichprobenhafte Zählungen einzelner Ortsbeiratsmitglieder ergaben eine Auslastung von zwischen 10 und 20 Stellplätzen (d.h. 70 bis 80 freie Stellplätze). Um diese nahegelegene Ausweichparkmöglichkeit für Anwohner*innen noch attraktiver zu machen, soll die Contipark gebeten werden, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen anzubieten. Dieselbe Bitte soll auch an die Ansprechpartner des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße gerichtet werden, welches nach Aussage einer Anwohnerin ebenfalls nur sehr schwach ausgelastet ist. Zu Punkt 4.) Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen wie beschrieben Behindertenparkplätze in sämtlichen Seitenstraßen der Schloßstraße geschaffen werden. Da die Schloßstraße über viele Seitenstraßen verfügt, hat diese Maßnahme das Potenzial, die Wegstrecke für mobilitätseingeschränkte Personen von ihrer Wohnung bis zu ihrem PKW sogar zu verkürzen: Mit der Maßnahme stehen verlässlich freie Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen an vielen Stellen der Schloßstraße zur Verfügung. Ohne die Maßnahme ist es realistisch betrachtet aktuell nicht gesichert, dass mobilitätseingeschränkte Personen tatsächlich immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.06.2021, OF 77/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Der Ortsvorsteher stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte 11.1 bis 12. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 812 2021 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 77/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 122/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. Ziffer 2. um die Worte "ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg." ergänzt wird. 3. Die Vorlage OF 123/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Sichere Radverkehrsführung auf der Emser Brücke

30.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 158/2 Betreff: Sichere Radverkehrsführung auf der Emser Brücke Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für eine sichere Radverkehrsführung auf der Emser Brücke zu sorgen. Der Magistrat wird außerdem gebeten, den auf Höhe der "European School of Design" plötzlich endenden Radweg von der Emser Brücke herunter fortzuführen, bis zur Einmündung in die Robert-Mayer-Straße (Fahrtrichtung von der Emser Brücke in Richtung Robert-Mayer-Straße). Begründung: Zwischen den Einmündungen der Straßen Europa-Allee (auf Höhe des darunter liegenden Kreisels "Am Dammgraben") und Varrentrappstraße wird der Radstreifen zurzeit lediglich durch ein aufgestelltes Verkehrsschild und in einem Abschnitt durch stark abgetragene und kaum noch sichtbare weiße Farbe markiert. Die fehlende Markierung führt zu Verwirrung und Konflikten zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. Die Emser Brücke wird, gerade auch am Wochenende, von vielen Radfahrenden frequentiert. Insbesondere die Fahrtrichtung "stadtauswärts" wird dabei stark genutzt. Die aktuelle lückenhafte Markierung wird dieser Nutzung nicht gerecht und erschwert das Radfahren im Ortsbezirk. Im Sinne eines lückenlosen Radwegnetzes und einer sicheren Radinfrastruktur sollte zudem die Lücke in der Markierung zwischen Emser Brücke und der zukünftig fahrradfreundlicheren Nebenstraße Robert-Mayer-Straße geschlossen werden. Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 828 2021 Die Vorlage OF 158/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragstenors und der dritte Absatz der Begründung ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Rad- und Fußweg an der Sophienstraße ab Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee stadteinwärts

27.08.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 145/2 Betreff: Rad- und Fußweg an der Sophienstraße ab Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee stadteinwärts Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie der Fußgänger- und Radverkehr auf der Sophienstraße bis zur Kreuzung Gräfstraße/ Ludolfusstraße/ Sophienstraße sicherer geführt werden kann und zu diesem Zweck: - Zwischen der Juliusstraße und der Straße "Am Weingarten" das Parken auf dem Seitenstreifen weiter eingeschränkt bzw. das Falschparken geahndet werden kann, - Die Außengastronomie auf Höhe der Straße "Am Weingarten" so geführt wird, dass Fußgänger und radelnde Kinder gut daran vorbeifahren können, - Zwischen "Am Weingarten" und Wildunger Straße das Beparken der Bürgersteige überprüft wird, insbesondere an tagen, an denen Mülltonnen abgestellt werden und/oder - Zwischen Wildunger Straße und Gräfstraße das Parken so eingeschränkt wird, dass Radfahrer vor der Kreuzung rechtzeitig vor der Kreuzung den dort beginnenden Radweg befahren können. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/ Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrern vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/ Gräfstraße/ Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrer noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Auf Höhe der Kreuzung "Am Weingarten" ist der Bürgersteig erheblich durch Außengastronomie eingeschränkt. Schließlich führt das Ausweisen von Längsparkplätzen zwischen "Am Weingarten" und "Wildunger Straße" dazu, dass insbesondere an Tagen, an denen Mülltonnen hinausgestellt werden, der Bürgersteig schlecht passierbar ist. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind Familien mit Kindern gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Hier sollte eine Mindestbreite freigehalten werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.12.2021, OF 222/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 145/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 222/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Landgrafenstraße

27.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 152/2 Betreff: Landgrafenstraße 1. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die derzeit auf Höhe der Hausnummer 13 endende Ladezone auf der Landgrafenstraße bis zur Hausnummer 11bzw. der dort montierten Fahrradbügel zu verlängern und die entsprechenden Parkverbote in Halteverbote, ausgenommen Lieferverkehr zu versehen und Verstöße verstärkt zu ahnden. 2. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Landgrafenstraße zur Einbahnstraße gemacht werden könnte und wie der Verkehr in den umliegenden Straßen entsprechend, evtl. weitere Einbahnstraßen, entsprechend geregelt werden könnte. Begründung: Insbesondere morgens ca. 08.00 Uhr kommt es auf der Landgrafenstraße zu teilweise chaotischen Verkehrssituationen. Zu dieser Zeit wird regelmäßig der Supermarkt: "Alnatura" beliefert und zugleich werden viele Kindergartenkinder mit dem Auto zu ihren Einrichtungen (Markuskindergarten. Landgrafenstraße 22 und Spielraum im Stadtteil im Hinterhof zwischen Leipziger Straße und Landgrafenstraße) gebracht. Zahlreiche Eltern missachten das Parkverbot und nutzen die Entladezonen zum Parken während sie ihre Kinder in die Einrichtungen bringen. Zwar dauert dies jeweils tatsächlich nur wenige Minuten, aber der Vorgang wiederholt sich mehrfach, sodass die Entladezonen für den Lieferverkehr nicht nutzbar ist. In zweiter Reihe parkende Lastwagen gefährden nicht zuletzt Kinder, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zum Kindergarten gebracht werden in zumutbarer Weise. Die Straße wird für Fußgänger, insbesondere Kinder, uneinsichtig. Neben diesen zeitnah umzusetzenden Maßnahmen ist eine Einbahnstraßenregelung zu prüfen. Die Straße würde für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher, wenn nicht neben dem Lieferverkehr (teilweise große Lastwagen wegen des Supermarkts) auch noch Pkw in beide Richtungen die Straße befahren dürften. Für Fahrradfahrer könnte die Straße weiterhin in beide Richtungen befahren werden, wie es bereits in anderen Einbahnstraßen in Bockenheim üblich ist. Derzeitiger Beginn der Parkverbotszone. Derzeitiges Ende der Entladezone mit Hofeinfahrt Richtung Leipziger Straße/Adalbertstraße und Kindergarten "Spielraum im Stadtteil". Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 826 2021 Die Vorlage OF 152/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 2. des Antragstenors nach dem Wort "Landgrafenstraße" die Worte "von Großer Seestraße bis Leipziger Straße" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten

27.08.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 133/2 Betreff: Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers für die Lagerung der Bücher vor Ort Schutz vor weiteren Brandanschlägen zu bieten. 2. Den dann bereitgestellten Seecontainer, z.B. im Rahmen eines Schulprojekts durch Graffity wie beim ehemaligen Laabsaal, verschönern zu lassen. 3. Überlegungen anzustellen, wo dem Bockenheimer Büchermarkt ab dem Zeitpunkt des Abrisses des Laabsaals und des Sozialzentrums b.a.w. ein Ausweichstandort in der Nähe bereitgestellt werden kann. Begründung: De Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer Institution in Bockenheim und dem Westend entwickelt. Dies insbesondere seitdem in den letzten Jahren das Karl Marx Antiquariat in der Jordanstraße und das Antiquariat in der Großen Seestraße, Ecke Landgrafenstraße geschlossen wurde. Im ersten Halbjahr diesen Jahres, wurden bereits 2 Brandanschläge auf den Bockenheimer Büchermarkt verübt. Es entstand ein Schaden von mehreren 10.000.- €. Um den Bockenheimer Büchermarkt vor weiteren Brandanschlägen zu schützen wäre es notwendig ihm einen ausrangierten Seecontainer, wie er an Baustellen als Lärmschutzwand eingesetzt wird zur Verfügung zu stellen. Den Seecontainer könnte man im Rahmen eines sozialen/kulturellen Projekts, beispielsweise durch Schulklassen mit Graffity verschönern lassen. Da bereits für das Jahr 2022 der Abriss des Laabsaals und des Sozialzentrum angedacht ist, also im nächsten Jahr, sollten Überlegungen angestellt werden, wohin der Bockenheimer Büchermarkt in der Nähe ausgelagert werden kann. Z.B. gegenüber vor der Universitätsbibliothek Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 278 2022 Die Vorlage OF 133/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten beiden Ziffern des Antragstenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Parteien: SPD, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen!

27.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 122/2 Betreff: Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen! Vorgang: OM 6631/20 OBR 2; ST 239/21 A) Vormodernes Gleisbett ist Ursache für Konfliktsituationen auf der Schloßstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, den Rückbau des Gleisbetts auf der Schloßstraße zwischen der Höhe Rödelheimer Straße und der Adalbertstraße unmittelbar per Beschluss des Magistrats sowie Einstellung entsprechender Haushaltsmittel für das Jahr 2022 nebst Zeit- und Umsetzungsplan einzuleiten. Mit diesem Beschluss des Magistrats soll die Umsetzung für die zeitnahe Versenkung der Gleisschienen auf Fahrbahnniveau eingeleitet werden, um so Raum zu gewinnen um den Verkehrsraum von KfZ- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße wieder zu trennen. Hingewiesen sei auf die letzte Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat hierzu vom 21.09.2020, OM 6631. 2. Der Ortsbeirat hält es für vollkommen inakzeptabel vom Magistrat soweit dieser vorhaben sollte, die Ursache für die Konfliktsituationen (somit potentielle Gefährdungssituationen) zwischen PKW- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße erst ab 2025 "anzugehen", wie es informell in dem Ortstermin des Ortsbeirates mit Vertretern des Magistrats Anfang August 2021 hieß. Der Ortsbeirat hält es für ein schweres Versäumnis der Stadt Frankfurt das vormoderne Gleisbett auf der Schloßstraße nicht schon seit geraumer Zeit in der derzeitigen Gestalt entfernt zu haben. Der Ortsbeirat hat seit vielen Jahren (Jahrzehnten) regelmäßig auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. B) Aktuelle Anregungen und geplanten Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße umsetzen und bewerten Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, die aktuellen Anregungen und Maßnahmen, die die derzeitige Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für PKW und LKW) den Verkehrsteilnehmern vermitteln und zur besseren Geltung bringen sollen, umzusetzen und nach ca. einem halben Jahr nach Umsetzung gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu bewerten bzw. diesem zu berichten. Diese Maßnahmen und Anregungen sind aktuell: (i.) Anbringung von weiteren farbigen Piktogrammen "Überholverbot des Zweiradverkehrs" (ii.) Anbringung von Info-Bannern, um die weiterhin vergleichsweise neue Verkehrsregel den Verkehrsteilnehmern zu vermitteln (iii.) Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen des PKW- und LKW-Verkehrs zum Tempo 30 Gebots auf der Schloßstraße. Gerne auch ergänzt durch ständige stationäre Geschwindigkeitsmesser. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob folgender weiterer Vorschlag, der in einem Ortstermin Anfang August 2021 aus der Bürgerschaft vorgetragen wurde, umgesetzt werden könnte: Kann eine "grüne Welle" der Ampelschaltung auf der Schloßstraße auf eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20-25 kmh auf Fahrradtempo geschaltet werden? Ersatzweise bitte prüfen, ob die grüne Welle für PKW-Verkehr anderweitig in der Schaltung "gebrochen" werden kann, um die Durchfahrtsgeschwindigkeit des PKW-Verkehrs auf der Schloßstraße weiter zu bremsen. Der Ortsbeirat behält sich ausdrücklich weitere Anregungen vor, um der derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße besser Geltung zu verschaffen. C) Verbindliche Zusagen und Konzepte um etwaige Interimsmaßnahmen zum ruhenden Verkehr auf der Schloßstraße für das Quartier sozial verträglich zu gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, soweit unter den Maßgaben: - des vom Ortsbeirat nun angeregten Umsetzungsbeschluss des Magistrats zur Versenkung des Gleisbettes auf der Schloßstraße für 2022 (siehe Antrag unter Buchstabe A.)) - und nach einer Bewertung der aktuellen und ggf. noch folgenden Anregungen und Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße -frühestens ab April 2022- (siehe Antrag unter Buchstabe B.)) temporäre Maßnahmen zu Lasten des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße notwendig erscheinen, bitte folgende Fragen -gerne schon vor der abschließenden Bewertung zur aktuellen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße- für eine dann neuerliche Beschlussfassung des Ortsbeirates zu beantworten: 1. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass ein (provisorischer) Radweg durchgängig auf beiden Seiten der Schloßstraße umgesetzt wird, wenn durch eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhende Verkehr auf der Schloßstraße hierfür Raum geschaffen werden sollte? 2. Wie hoch wären die Kosten für bauliche Maßnahmen (z.B. durch Versetzung von Fußgängerampeln, die weiterhin barrierefrei zu gestalten wären) zu veranschlagen, um den unter Ziffer 1.) durchgängigen provisorischen Radweg zu schaffen? Welchen Zeitraum veranschlagt der Magistrat für diese baulichen Maßnahmen zur Umsetzung eines durchgängigen Radwegs? 3. Wie könnten -unt er der Maßgabe eines durchgängigen, provisorischen Radwegs- Liefer- und Kurzzeitparkzonen auf der Schloßstraße eingerichtet werden, um insbesondere mobil eingeschränkten Anwohner/Anwohnerinnen oder auch Gewerbetrieben weiterhin zu ermöglichen z.B. Einkäufe oder Warenlieferungen in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung/ihres Betriebes entgegen zu nehmen? 4. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass auf der Breitenbachbrücke Ersatzparkraum durch Wegfall jeweils einer Fahrspurzeitlich korrespondierend zu Maßnahmen auf der Schloßstraße geschaffen wird? Wird der Magistrat diesen Parkraum umgehend zum Anwohnerparken für Anwohner des Schloßstraßenquartiers (Schloßstraße + diverse Seitenstraße der Schloßstraße) umsetzen? 5. Kann der Magistrat darüber hinaus temporäre Anwohnerparkplätze auf dem sog. Lidl-Parkplatz oder auf dem Mietparkplatz der Deutschen Bahn am Westbahnhof durch Anmietung als Ersatz schaffen, um eben auch auf dieser Höhe der Schloßstraße wohnortnahen Ersatzparkraum für die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers anzubieten. 6. Hat der Magistrat ein Konzept um für Anwohner/Anwohnerinnen eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhende Verkehr auf der Schloßstraße sozial-verträglich zu gestalten? Insbesondere sind die Wege zu etwaigen Ersatzparkplätzen auf der Breitenbachbrücke für mobil eingeschränkte Anwohner/Anwohnerinnen des Schloßstraßenquartier z.B. in der Nähe der Adalbertstraße oder auch des Kurfürstenplatzes mit 500 bis 800 Metern sehr weit. Wäre es in diesem Zusammenhang denkbar, wenn die VGF auf der Buslinie 73 für Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers für die Kurzstrecke von der Breitenbachbrücke auf einen Fahrschein verzichtet? 7. Hält der Magistrat eine zeitnahe gemeinsame Info-Aktion mit dem Ortsbeirat u.a. durch Wurfzettel für sinnvoll, in der die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers u.a. über die derzeitige Problematik und in Frage kommenden Maßnahmen zur besseren Teilhabe informiert werden, und würde der Magistrat sich an einer solchen Wurfzettelaktion beteiligen? Begründung: Zu A.) Es kann nicht sein, dass die Stadt seit Minimum 25 Jahren die Beseitigung des vormodernen Gleisbetts auf der Schloßstraße vor sich herschiebt und nun auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen zur eigentlichen Ursache auf 2025 bzw. Sankt-Nimmerleins-Tag verschiebt bzw. vertröstet. Zu B.) Aktuelle Maßnahmen/Anregungen zur derzeitigen Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für PKW und LKW), die noch nicht umgesetzt sind bzw. zu denen noch nicht Stellung genommen wurde, müssen nach Umsetzung/Stellungnahme erst bewertet werden bevor der Ortsbeirat oder Magistrat weitere Maßnahmen anregt bzw. ergreift. Zu C.) Sollte erwogen werden, z.B. in einer Umsetzungszeit der Absenkung des Gleisbettes (Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631) oder nach einer weiteren Bewertung der aktuellen Anregungen und Maßnahmen zur aktuellen Verkehrsregelung im kommenden Jahr, den ruhenden Verkehr zeitweise aus der Schloßstraße zu verlegen, bedarf es vorab verbindlicher Zusagen und eines Konzepts des Magistrats, wie eine solche Maßnahme für die Nutzerinnen und Nutzer des PKW-Parkraums auf der Schloßstraße sozial verträglich umgesetzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.06.2021, OF 77/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 239 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Der Ortsvorsteher stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte 11.1 bis 12. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 812 2021 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 77/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 122/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. Ziffer 2. um die Worte "ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg." ergänzt wird. 3. Die Vorlage OF 123/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Gräfstraße/Ludolfusstraße/Sophienstraße

27.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 144/2 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Gräfstraße/Ludolfusstraße/Sophienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Gräfstraße/ Ludolfusstraße/ Sophienstraße fußgängerfreundlicher gestaltet werden kann. Begründung: Die Wartezeiten sind teilweise sehr lang. Es ist zu beobachten, dass die Straßenbahnschaltung dazu führt, dass nicht etwa die Fußgänger zusätzliche Grünphasen erhalten, sondern beispielsweise Rotlicht auch an der Gräfstraße auf der Hälfte haben, die nicht von der Straßenbahn gequert wird. Auch wird im Falle der Durchfahrt einer Straßenbahn die Grünphase der Autofahrer aus Richtung Süden, Gräfstraße, verlängert, sodass Fußgänger längere Rotphasen vor Querung der Ludolfusstraße abzuwarten haben. Insgesamt sind die Wartezeiten aufgrund der geteilten Ampelphasen sehr lang. Die Kreuzung ist nicht nur vom motorisierten Individual- und Straßenbahnverkehr stark frequentiert, sondern auch durch Fußgänger und Radfahrer. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 177 2021 Die Vorlage OF 144/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Obsolete Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder rund um die Leipziger Straße beseitigen

25.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 149/2 Betreff: Obsolete Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder rund um die Leipziger Straße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, so dass alle Halteverbotszonen, Absperrungen und Verkehrsschilder im Bezirk in Bockenheim zwischen Gräfstraße, Sophienstraße, Basaltstraße, Friesengasse, Kleine Seestraße, Große Seestraße und Adalbertstraße beseitigt werden, die ihren Zweck verloren haben, und hierzu dem Ortsbeirat 2 zu berichten. Begründung: Rund um die Leipziger Straße im Bezirk in Bockenheim zwischen Gräfstraße, Sophienstraße, Basaltstraße, Friesengasse, Kleine Seestraße, Große Seestraße und Adalbertstraße (Bezirk) befinden sich an vielen Stellen Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder, die ursprünglich insbesondere zur Einrichtung von Baustellen und Straßenarbeiten aufgestellt worden sind, siehe Fotos vom 25. August 2021 als Anlage. Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, so dass alle Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder in diesem Bezirk, die ihren Zweck verloren haben (z.B. da die Baustelle finalisiert wurde, zu deren Sicherung sie ursprünglich aufgestellt wurden), entfernt werden und der dadurch frei werdende Platz wieder allen Verkehrsteilnehmern oder als Parkplätze zur Verfügung steht. Hintergrund: Beschwerde von Anwohnern Fotos vom 25. August 2021 mit Beispielen aus dem Bezirk rund um die Leipziger Str., Frankfurt am Main, für Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder ohne erkennbaren Zweck 1. Vor Butlers, Leipziger Str. 26, Frankfurt am Main 2. Vor Mixx, Leipziger Str. 35, Frankfurt am Main 3. Vor Tchibo und adrett, Leipziger Str. 37, Frankfurt am Main 4. U-Bahn Haltestelle Leipziger Str., Frankfurt am Main 5. Markgrafenstr. 17, Frankfurt am Main 6. Große Seestr. 26a/ 28, Frankfurt am Main und gegenüber davon Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 149/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, 2 SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE, 1 SPD und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fahrradpiktogramme rechts stadteinwärts an der Nauheimer Straße anbringen

23.08.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 148/2 Betreff: Fahrradpiktogramme rechts stadteinwärts an der Nauheimer Straße anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Es wird angeregt, als kurzfristige Maßnahme auf der rechten Fahrspur deutlich sichtbare Fahrrad-Piktogramme mit Sharrows aufzutragen, damit den Autofahrer*innen unmissverständlich signalisiert wird, dass Rad-fahrer*innen auf diesem Straßenabschnitt legal unterwegs sind. Es wird des Weiteren angeregt, als langfristige Maßnahme eine der zwei Autofahrspuren aufzuheben und einen geschützten (ggf. rot markierten) Fahrradstreifen einzurichten, der den Radfahrer*innen noch mehr Sicherheit verleiht. Begründung: Auf dem ca. 150 m langen Abschnitt der Nauheimer Straße zwischen der 7-Straßen-Kreuzung an der Unterführung Voltastraße und der 5-Straßen-Kreuzung Schloßstraße / Adalbertstraße ist die Fahrsituation für Radfahrer*innen häufig lebensgefährlich. Dieser Straßenabschnitt ist eine Einbahnstraße mit zwei Autofahrspuren, auf beiden Seiten ist dazu Parken erlaubt (die eine Seite mit Anwohner*innenparken, die andere freies Parken). Die Autos stehen teils auf den Bürgersteigen, die dadurch erheblich verengt werden, teils auf den Autofahrspuren, deren Querschnitt dadurch ebenfalls verringert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 170/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 148/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 13 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage OF 170/2 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1046 2021 1. Die Vorlage OF 148/2 wurde zurückgezogen. 2. a) Der Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 170/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Worte "Außerdem soll die abgenutzte Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder an der Ampel am Knotenpunkt Adalbertstraße/Schloßstraße erneuert und auf voller Breite rot eingefärbt werden. Die Problematik der Zufahrt für Radfahrende, welche aus der Robert-Mayer-Straße kommend in die City West gelangen möchten, sieht der Ortsbeirat durch diese Anregung ausdrücklich noch nicht als gelöst an." ergänzt wird. Abstimmung: zu 2. a) 4 GRÜNE, 1 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Annahme); 1 GRÜNE und BFF (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger Sophienstraße

22.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 143/2 Betreff: Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger Sophienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen bzw. Radfahrer- und Fußgängerübergang der Gräfstraße, Rechtsabbieger in die Sophienstraße (Ecke am Mainova-Gebäude) durch Beschilderung auszuweisen. Begründung: Zahlreiche Autofahrer konzentrieren sich ausschließlich auf den Straßenverkehr beim Einbiegen in die Sophienstraße und überrollen den Fußgänger- und Radfahrerübergang. Dies soll durch ein entsprechendes Verkehrsschild (Zebrastreifen) möglichst unterbunden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 821 2021 Die Vorlage OF 143/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Weitere Begrünung des Jordanstraßen-Quartiers gewünscht

13.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2021, OF 129/2 Betreff: Weitere Begrünung des Jordanstraßen-Quartiers gewünscht Vorgang: V 1697/20 OBR 2; ST 1822/20; ST 852/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob in der Jordanstraße Baumpflanzungen oder sonstige Begrünungsmaßnahmen ggf. im Bereich von derzeitigen PKW-Parkplätzen (abschnittsweise versetzt in Abständen von ca. 20 bis 25 Metern) denkbar und zeitnah umsetzbar wäre. b) ob eine Grüninstallation bzw. Pflanzensysteme, wie "The Mobile Green Living Room" auf dem Goethe Platz, in einem entsprechend kleineren Umfang auch in einer Wohnstraße, wie dem Jordanstraße aus Sicht des Magistrats sinnvoll und umsetzbar wäre. c) ob der Magistrat für sein Förderprogramm "Fassadenbegrünung" für ausgewählte Quartiere im Stadtgebiet besondere Werbe- bzw. Anspracheaktionen gegenüber den Eigentümern plant. Falls ja, bitte die Jordanstraße aufnehmen. Falls nein, warum gibt es keine solchen besonderen Anspracheaktionen in Quartieren, in denen eine Fassadenbegrünung besonders wünschenswert ist? d) ob und wie eine weitere Begrünung der Jordanstraße vorangetrieben werden kann. Könnten aus Sicht des Magistrats entsprechend Maßnahmen zur Begrünung auch in der Kiesstraße und der Homburger Straße umgesetzt werden? e) Bei dieser Gelegenheit: Die Anregung des Ortsbeirats zur Dach- und Fassadenbegrünung der von der Stadt erworbenen Immobilie in der Jordanstraße 3 (siehe V 1697 vom 24.06.2020), zu der der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 19.04.2021, ST 852, auf seine noch ausstehende Detailplanung verweist, ist auch aufgrund der Vorbildfunktion für weitere Hauseigentümer in der Jordanstraße von Bedeutung und somit für die Begrünung der Jordanstraße insgesamt. Begründung: Anregungen aus der Bürgerschaft des Quartiers. Keine lange Rede: Zusätzlich zum Pflanzen von Bäumen ist der Ortsbeirat daran interessiert wie sonstige Pflanzsysteme in Wohngebieten zur Begrünung herangezogen werden könnten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.06.2020, V 1697 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1822 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 852 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 180 2021 Die Vorlage OF 129/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Gefahrensituation für Radfahrende auf der Schloßstraße beseitigen

21.06.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 78/2 Betreff: Gefahrensituation für Radfahrende auf der Schloßstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Den ruhenden Verkehr (bis auf Lieferzonen) auf der Schloßstraße zu Gunsten eines baulich getrennten Radweges aufzugeben. Begründung: Leider konnte trotz massiver Maßnahmen der Stadt (verstärkte Kontrollen und Straßenmarkierungen) nicht verhindert werden, dass Radfahrende weiterhin sehr häufig von Autofahrenden massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt werden. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Radfahrenden durch Autofahrende und dadurch zu gefährlichen Situationen. Am 24.5.2021 kam es gar zu einem ersten schweren Unfall durch verkehrswidriges Überholen eines Radfahrers. Der Ortsbeirat bedauert, dass der Mischverkehr auf der Schloßstraße von den Autofahrer*innen nicht befolgt wird. Um weitere schwere Unfälle zu vermeiden muss schnellstmöglich gehandelt werden. Deswegen bittet der Ortsbeirat den Magistrat nun, die ihm vom Radfahrbüro bereits vorgestellte und präferierte Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr" zeitnah umzusetzen. Der Ortsbeirat unterstreicht jedoch, dass die langfristige Lösung weiterhin die komplette Neuplanung der Schloßstraße ist, bei welcher sowohl das Gleisbett mit einbezogen wird, als auch die dringend benötigen Baumstandorte mitgeplant werden müssen und für den Radschnellweg (RSW) "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" eine sichere und angemessene Lösung nach dem RSW-Standard mit baulicher Trennung geschaffen wird, auch unter Einbeziehung der Fortführung südlich der Adalbertstraße. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 78/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 78/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Verkehrssituation Schloßstraße

20.06.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 77/2 Betreff: Verkehrssituation Schloßstraße Vorgang: V 1874/20 OBR 2; V 1905/21 OBR 2; ST 724/21; ST 1040/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Umwandeln der jeweiligen rechten Spur der Breitenbachbrücke in PKW-Parkplätze baulich möglich wäre. Dabei müsste insbesondere geprüft werden, ob auf der Beifahrerseite auf der Straße eine Türöffnungszone markiert werden müsste, so dass die PKW mit genügend Abstand zum Radweg geparkt werden und ob dazu der vorhandene Platz ausreicht, die verbleibende Fahrspur breit genug bleibt. Des Weiteren wäre zu prüfen, wie viele Parkplätze auf dem hier vorgeschlagenen Abschnitt entstehen würden. 2. ob der ruhende Verkehr auf der Schloßstraße ab Adalbertstraße bis Rödelheimer Straße auf einer Straßenseite, vorzugsweisen der nördlichen, zu verbieten, und anstelle dessen einen Radweg in beide Richtungen einzurichten. 3. ob der Umbau der Gleisanlagen und der damit verbundenen Einrichtung einer Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr auf den Gleisen auf der Schloßstraße möglich ist. Begründung: Der durch den geplanten Radschnellweg (RSW) "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" zusätzlich auftretende Radverkehr soll über die Breitenbachbrücke geführt werden. Dazu soll die rechte Fahrspur in einen baulich getrennten Radweg umgewandelt werden. Auf der Schloßstraße würden von den bestehenden 150 regulären, es standen bei Zählung weitere 15 Fahrzeuge auf den nicht als Parkraum ausgezeichneten Bordsteinen an den Gleisanlagen, Parkplätzen die Hälfte wegfallen, da in eine Fahrtrichtung, vorzugsweise der südlichen weiterhin geparkt werden könnte. Hinsichtlich des bestehenden und sich verschärfenden Parkdrucks ist auf ST 724 zu verweisen, in der der Magistrat auf die aus OF 1237/2 hervorgegangene Vorlage V 1874 vom Ortsbeirat 2 angeregten Quartiersgaragen eingeht. Als mögliche Standorte werden in V 1874 unter anderem der Supermarktparkplatz an der Schloßstraße und zum anderen die Einrichtung weiterer Stellplätze am Westbahnhof genannt. Alle Maßnahmen rund um die Schloßstraße sollten darin münden, sobald wie möglich mit dem endgültigen Umbau der Gleisanlagen und der Errichtung des Radschnellwegs (RSW) "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" zu beginnen. Zusätzliche Kosten durch mehrfache Umbauten an derselben Stelle sind möglichst zu vermeiden. Für die Anbindung an den Radschnellweg ist die Beantwortung der Frage zu 3. hinsichtlich der Gleisanlagen unerlässlich. Die in ST 1040 vom 07.05.2021 erwähnte Machbarkeitsstudie zum RSW enthält hierzu keine Angaben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.07.2021, OF 117/2 Antrag vom 27.08.2021, OF 122/2 Antrag vom 30.08.2021, OF 123/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1874 Auskunftsersuchen vom 18.01.2021, V 1905 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 724 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1040 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 460 2021 1. Die Vorlage OF 77/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 117/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); 4 GRÜNE (= Enthaltung) 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Der Ortsvorsteher stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte 11.1 bis 12. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 812 2021 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 77/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 122/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. Ziffer 2. um die Worte "ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg." ergänzt wird. 3. Die Vorlage OF 123/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Öffentlicher Bücherschrank in Gedenken an Claude Cazaré

23.04.2021 | Aktualisiert am: 16.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 3/2 Betreff: Öffentlicher Bücherschrank in Gedenken an Claude Cazaré Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. im Stadtteil Bockenheim einen weiteren öffentlichen Bücherschrank in Gedenken an den verstorbenen Frankfurter Künstler Claude Cazaré zu errichten. Als Standort schlägt der Ortsbeirat den Tilly-Edinger-Platz vor. In der Ausstellungsfläche des Bücherschranks, der vor allem von Spenden einer dafür gegründeten Initiative finanziert werden kann, soll eine kleine Biographie und eine seiner zahlreichen Collagen platziert werden. 2. jeweils über einen konkreten Standort auf dem Tilly-Edinger-Platz sowie ein geeignetes Bücherschrankmodell dem Ortsbeirat einen Vorschlag zu unterbreiten. Begründung: Durch den Ablauf der Amtsperiode war dieser Antrag neu einzustellen. Zu Claude Cazaré: Der Verstorbene Claude Cazaré (25.11.1965-29.06.2020) war in den Stadtteilen Westend und Bockenheim sehr verwurzelt und bewegte sich gern im studentischen Umfeld rund um den Campus Bockenheim. In den Jahren 2006-2013 unterstützte er das Institut für vergleichende Irrelevanz im Kettenhofweg, wo er unter anderem Veranstaltungen organisierte und mit Ausstellungen, Flohmärkten und Installationen im Garten vor dem Institut ein bunt gemischtes Publikum aus der Nachbarschaft des Instituts ansprechen konnte. Zudem war er passionierter Leser, schrieb auch selbst und war begeistert von dem Konzept der öffentlichen Bücherschränke. Da Herr Cazaré in Thailand verstorben ist und dort seebestattet wurde, fehlt den Freunden und Angehörigen ein konkreter Ort, an dem sie seiner gedenken können. Ein öffentlicher Bücherschrank könnte diese Funktion erfüllen und schafft zugleich einen Mehrwert für den Stadtteil. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Unterstützung der Initiative „Bockenheim außer Haus“

10.04.2021 | Aktualisiert am: 20.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2021, OF 2/2 Betreff: Unterstützung der Initiative "Bockenheim außer Haus" Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur Unterstützung der Initiative "Bockenheim außer Haus" mit ihren beiden aktuellen Projekten "Quartiersplatz Tilly-Edinger-Platz" und "Spiel-& Nachbarschaftsstraße Bockenheim" stellt der OBR 2 dem Verkehrsclub Deutschland e.V. aus seinem Budget einen Zuschuss i.H.v. EUR 1.000,- zur Verfügung. Begründung: "Bockenheim außer Haus" ist als Bürgerinitiative selbst kein Verein sind und hat in Abstimmung mit dem VCD dort ein Projektkonto eingerichtet. Mit den Mitteln sollen die Bürgerbeteiligung an den genannten Projekten umgesetzt und die Vorbereitungen und Umsetzung für die Spielstraße weiter vorangetrieben werden Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 7 2021 Die Vorlage OF 2/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Schloßstraße

15.02.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2021, OF 1337/2 Betreff: Schloßstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Magistrat wird daher aufgefordert die Situation mit geeigneten Sofortmaßnahmen zu verbessern. Zu diesen zählen unbedingt a) eine deutlichere und umfassendere Beschilderung der Straße b) das großflächige Aufbringen des Hinweises auf Tempo 30 auf der Fahrbahn selbst c) das Aufbringen eines auf für den MIV gut erkennbaren Hinweises "Radfahrer überholen verboten" als Schriftzug auf der Fahrbahn an der Schloßstraße mindestens kurz nach der Kreuzung Adalbert-/Schloßstraße in Richtung Breitenbachbrücke und nach der Kreuzung Schloßstraße/Rödelheimer Straße im Richtung Adalbertstraße d) konsequente Überwachung der Einhaltung der dortigen Verkehrsregeln, insbesondere Tempo 30 (siehe hierzu OF 1305/2), des Überholverbotes und des Sicherheitsabstandes zur*m vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer*in e) regelmäßige Bestreifung der Schloßstraße durch die Fahrradstaffel der Frankfurter Polizei, wobei diese explizit I. Radfahrende darauf aufmerksam machen sollen auf der Fahrspur und nicht in der "dooring zone" zu fahren und II. MIV-Nutzer*innen auf Tempo 30, Überholverbot, nicht zu dichtes Auffahren und nicht hupen hinzuweisen 2. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert weitere Möglichkeiten der Verbesserung der Sicherheit zu prüfen und umzusetzen. 3. Im übrigen ist sich der Ortsbeirat darüber im Klaren, dass eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation nur durch einen Umbau der Straße erreicht werden kann und bestärkt daher seine Forderung nach einem raschen Umbau der Schloßstraße. Der Magistrat wird daher aufgefordert die nötigen Planungen deutlich zu beschleunigen. Begründung: Der Ortsbeirat erachtet die derzeitige Situation auf der Schloßstraße weder im Hinblick auf Klarheit noch im Hinblick auf die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden als angemessen. Hier Sei auf die Begründung der OM 6763 vom 26.10.2020 verwiesen. Die Situation hat sich seit der Verabschiedung der OM 6763 weder verbessert noch hat der Magistrat auf die Anregung bisher reagiert. Dagegen häufen sich die Beschwerden von Radfahrenden, die die Situation unverändert als bedrohlich wahrnehmen. Dichtes Auffahren von PKW, Anhupen der Radfahrenden und dichtes Überholen derselben durch PKW führen nicht zu dazu, dass sich Radfahrende bedroht fühlen und die Schloßstraße als Radweg gemieden wird, es handelt sich hierbei auch keineswegs um einfache Delikte sondern um den Tatbestand der Nötigung. Dies wird nun vielfach noch Radfahrenden auch bei der Polizei angezeigt. Gleichwohl gehört es zur Aufgabe der Stadtverwaltung ihr Möglichstes zu tun solche Situationen zu vermeiden. Hiervon ist bisher bedauerlicherweise wenig zu bemerken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1337/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und BFF gegen 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Spielstraße für Bockenheim

05.02.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1320/2 Betreff: Spielstraße für Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist 1. im südlichen Bockenheim an allen Samstagen ab 14. Mai bis einschließlich 17. Juli 2021 jeweils von 13h bis 19h eine temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraße in der Kiesstraße (zwischen Robert-Mayer- und Jordanstraße) als Pilotprojekt einzurichten. Details zum Standort und den notwendigen Beschilderungen sind in Anlage 2 spezifiziert. 2. ggf. zu prüfen und zu berichten, welche Straße südlich der Adalbertstraße ohne Durchgangs- und Quartiererschließungsverkehr alternativ als temporäre Spielstraße eingerichtet werden könnte. 3. einen Parkplatz umzuwidmen, um die Möglichkeit zu schaffen, eine Container-Box für die Laufzeit des Pilotprojekts aufzustellen. In dieser können Spielgeräte sowie eventuell Sitzmöbel für die temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraße gelagert werden. Zudem kann die Container-Box dazu dienen, dass Aushänge (zu Aktionen auf der Spielstraße oder von Nachbarschaftsinitiativen) gemacht werden können. (Siehe auch Anlage 4). Die Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS übernimmt die Patenschaft der Spiel- und Nachbarschaftsstraße und der Container-Box. 4. der Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS ein Budget für die Planung weiterer temporärer und permanenter Maßnahmen für Begrünung, Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Spielräume zur Verfügung zu stellen. Begründung: Stadtgrüne Freiräume und wohnortnahe Spielflächen sind für Kinder und Anwohner:innen enorm wichtig. Speziell während der andauernden Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie wertvoll zusätzliche Flächen im Stadtteil für Kinder und Anwohner:innen sind. Eine Abfrage in Bezug auf die Zustimmung der Anwohner:innen zu einer Spielstraße im Karrée Adalbert-, Gräf-, Robert-Mayer- und Schloßstraße ist mit einer Flyer-Aktion erfolgt. Die Rückmeldungen der Anwohner:innen waren fast ausschließlich positiv (siehe Anlage 3). Positive Stimmen für eine temporäre Sperrung an Samstagnachmittagen kamen auch von der ansässigen Gastronomie und dem Handel. Die Kinderbeauftragte für Bockenheim unterstützt die Einrichtung einer Spiel- und Nachbarschaftsstraße. Was ist eine Temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraße? Die Straße als Aufenthalts- und Begegnungsort für Menschen - was jahrhundertelang selbstverständlich war, ist in den letzten Jahrzehnten leider verloren gegangen. Temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraßen sind ein einfaches Instrument, um die Straße gelegentlich wieder anders zu nutzen: mit Ballspielen, Rollschuhen, Straßenkreide etc. oder mit Klappstuhl und Kaffee, um mit Nachbar:innen ins Gespräch zu kommen - für ein nachbarschaftliches Miteinander. Konkret funktioniert das so, dass in der schönen Jahreszeit ein geeignetes Stück Nebenstraße an einzelnen Tagen für den Autoverkehr gesperrt wird, z.B. einmal pro Woche. Anlieferungen sowie die Zufahrt für Anwohner:innen und Gehbehinderte sind weiterhin möglich. Der ruhende Verkehr sollte durch die Beschilderung für die Zeit der Sperrung weitestgehend umgeparkt sein. Temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraßen sind sehr flexibel und jederzeit reversibel. Dadurch, dass kein Umbau erforderlich ist, entstehen fast keine Kosten. Beispiele für Spiel- und Nachbarschaftsstraßen, die oft auch Sommerstrassen genannt werden, gibt es in zahlreichen Städten, unter anderem in Berlin, München und Wien. [1] Anlage: Anlage 1 Vorstellung der Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS Anlage 2 Lage und Verkehrszeichenplan Anlage 3 Auswertung der Bürgerbefragung Anlage 4 Beispiel der Container-Box Anlage 1 (ca. 551 KB) Anlage 2 (ca. 798 KB) Anlage 3 (ca. 54 KB) Anlage 4 (ca. 1,1 MB) Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1934 2021 Die Vorlage OF 1320/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., Piraten

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Gefährliche Situationen für Fahrradfahrer in der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Rödelheimer Straße unterbinden

26.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2020, OF 1225/2 Betreff: Gefährliche Situationen für Fahrradfahrer in der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Rödelheimer Straße unterbinden Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. In der Schloßstr. zwischen Adalbertstr. & Rödelheimerstr. schnellstens Verkehrsüberwachungsmaßnahmen, wie Geschwindigkeitskontrollen, ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie Nötigung und Mißachtung des Überholverbots gegenüber Zweiradfahrern und das Abstandsgebots durchzuführen. 2. Eine Informationskampanie für Fahrradfahrer und Kfz-Führer durchzuführen, um auf die geänderten Verkehrsregeln in dem Straßenabschnitt hinzuweisen. Die meisten Fahrradfahrer nutzen aus Unkenntnis die so genannte Dooring Zone wie einen Fahrradsteifen und begeben sich dadurch in eine gefähliche Situation. Kfz-Führer mi ßachten besonders häufig die Sicherheitsgeschwindigkeit von Temo 30 und das geltende Überholverbot von Zweirädern. 3. Um auf das Temolimit hinzuweisen, große Tempo 30 Markierungen auf dem Straßenbelag aufzubringen. 4. Um die derzeitige Situation nachhaltig zu verbessern, sollte die Planung zum Umbau des Straßenquerschnitts, mit hoher Priorität vorangetrieben werden. Siehe hierzu die entsprechenden Vorlagen, OA 517 vom 20.01.2020 und B 182 vom 20.04.2020. Begründung: Nach der Neumarkierung des Straßenraums wissen viele Radfahrende nichts von ihrem Recht, ausschließlich den Straßenraum nutzen zu können, stattdessen wird noch vielfach die so genannte Dooring Zone genutzt, die eigentlich den Sicherheitsabstand zu parkenden Kraftfahrzeugen wahren soll. Kfz-Führer missachten häufig das Tempolimit von 30 km/h, das Überholverbot von Zweirädern und die Abstandregel von 1,5 m gegenüber Zweirädern. Manche Kfz-Führer bedrängen Fahrradfahrer mit einem Hupkonzert und fahren zu dicht auf, um in einem günstigen Ausgenblick zu überholen, ohne die Sicherheits-Abstandsregel einzuhalten. Es ist daher dringend geboten, alle Verkehrsteilnehmer auf die geänderten Verkehrsregeln in der Schloßstraße, durch entsprechende Aufklärung in den Medien und durch Informationsflyer hinzuweisen. Manche Ältere erinnern sich noch an die Sendung "Der siebte Sinn", der bis 2005 in der ARD ausgestrahlt wurde. In den Sendungen wurde immer wieder auch an die Grundregeln im Straßenverkehr hingewiesen, die heutzutage all zu oft ignoriert werden. Auszug aus StVo: "Allgemeine Verkehrsregeln § 1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Schade, dass es diese Sendung nicht mehr gibt, es wäre an der Zeit, diese wieder aufleben zu lassen. Bilder: (c) Arno Völker Aus Unkenntnis wird die "Dooring Zone" als Fahrradspur benutzt Hier wird demnächst ohne das Abstandsgebot überholt Vorbildlich, das Fahrzeug bleibt hinter dem Fahrradfahrer Neue Beschilderung Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6763 2020 Die Vorlage OF 1225/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fahrradabstellplätze in der Schloßstraße

09.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 1187/2 Betreff: Fahrradabstellplätze in der Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass der Öffentlichkeit in der Schloßstraße ausreichend Fahrradabstellplätze zur Verfügung stehen. Hierzu ist im Abschnitt zwischen Adalbertstraße und Robert-Mayer-Straße die Zahl der Abstellmöglichkeiten um 50 zu erhöhen. Begründung: Im genannten Abschnitt werden Fahrradabstellplätze intensiv genutzt. Das vorhandene Angebot reicht bei weitem nicht aus. Schloßstraße: Beispiel zur Fahrradabstellsituation an der Ecke Robert-Mayer- und Schloßstraße. Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6752 2020 Die Vorlage OF 1187/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Für sichere Gehwege in der Schloßstraße

09.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 1188/2 Betreff: Für sichere Gehwege in der Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die Gehweggestaltung in der Schloßstraße den gebotenen Ansprüchen an Barrierefreiheit genügt. Hierzu ist der tatsächliche, für Fußgänger*innen nutzbare Anteil der Gehwegbreite im Abschnitt zwischen Adalbertstraße und Robert-Mayer-Straße beidseitig auf mindestens 1,50 m zu vergrößern. Zudem erhält der Straßenquerschnitt die Aufteilung der öffentlichen Verkehrsfläche in Gehweg - Fahrradweg - Parkbucht - Fahrbahn. Die Möglichkeiten zu weiteren Baumpflanzungen in diesem Bereich sind zu nutzen Begründung: Die geänderten Nutzungsanforderungen an öffentlichen Verkehrsflächen entsprechen insbesondere in diesem Abschnitt nicht dem Notwendigen. Auf diesem Sachverhalt macht insbesondere die Bürgerinitiative "Für sichere Gehwege in der Schloßstraße" aufmerksam. Schloßstraße: Relation Parkplatz - Gehweg auf dem Bürgersteig. Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6753 2020 Die Vorlage OF 1188/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Parkbucht zwischen Gehweg und Fahrradweg angelegt werden soll. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Kreisverkehr für die Kreuzung Schloßstraße, Adalbertstraße, Nauheimer Straße Ein verkehrskybernetischer Beitrag zum Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main/Teilplan Frankfurt

09.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 1190/2 Betreff: Kreisverkehr für die Kreuzung Schloßstraße, Adalbertstraße, Nauheimer Straße Ein verkehrskybernetischer Beitrag zum Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main/Teilplan Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die Kreuzung Schloßstraße, Adalbertstraße, Nauheimer Straße Umwandlung in einem Kreisverkehr erfährt. Hierzu sind die bestehenden Planungen an das veränderte Nutzungsverhalten der Verkehrsteilnehmer*innen anzupassen. Insbesondere ist die Neumodellierung der Radwegeverbindung in der Schloßstraße sowie die gemeinsame Nutzung der Fahrbahn durch Straße/Schiene deutlicher zu berücksichtigen. Hierzu sind moderne Konzepte wie Hamburger Intersection/Throughabout zu prüfen. Das Planungsunterfangen ist aufgrund seiner verkehrskybernetischen Einflussnahme im Luftreinhalteplan Rhein-Main/Teilplan Frankfurt einzubringen. Begründung: Zu den Vorteilen eines Kreisverkehrs gehört es, Verkehrsbeziehungen übersichtlicher zu gestalten, zu einer größeren Verkehrssicherheit beizutragen, sowie den Verkehrsfluss durch niedrigere Fahrgeschwindigkeiten (= reduzierter Schadstoffausstoß) bei geringeren Haltezeiten zu steigern. In diesem Fall ist gar eine Flächenoptimierung zu verzeichnen: Die drei betreffenden Straßen nehmen gehörig öffentlichen Raum für den MIV in Anspruch. Dieser sollte allerdings besser dem geänderten Bedarf angepasst werden, der ansonsten hier nicht anders erreicht werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1790 2020 Die Vorlage OF 1190/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP und Piraten (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Wo Bäume leben, kann auch der Mensch leben (Teil 4) Ergänzungen Ecke Robert-Mayer-Straße und Schloßstraße

09.10.2020 | Aktualisiert am: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 1200/2 Betreff: Wo Bäume leben, kann auch der Mensch leben (Teil 4) Ergänzungen Ecke Robert-Mayer-Straße und Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die sich im nördlichen Teil befindliche Amerikanische Stadtlinde Tilia cordata 'Greenspire' an der Ecke Robert-Mayer- und Schloßstraße um zwei weitere passende Baumpflanzungen in Richtung Kreuzung ergänzt wird. Im Zuge dieser Maßnahme soll die geschädigte Baumschutzanlage optimiert werden. Begründung: Der solitäre Baum hat hier einen sprichwörtlich schweren Stand, wie anhand des beigefügten Fotos deutlich wird. Robert-Mayer-Straße: Zustand des Standortes. Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1200/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6968 2020 Die Vorlage OF 1200/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE. und Piraten gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach halbherzig entfernen ist selten besser

23.08.2020 | Aktualisiert am: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2020, OF 1145/2 Betreff: Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach halbherzig entfernen ist selten besser Der Magistrat wird beauftragt, wie in der Sitzung des OBR 2 vom 31.10.2019 durch das Radfahrbüro vorgestellt und für das 1. Quartal 2020 in Aussicht gestellt, 1. den Fahrradstreifen auf der Schlossstraße zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke vollständig zu entfernen 2. auf der Straße mittig gut sichtbar Fahrradpiktogramme wie auf der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Rebstöcker Weg aufzubringen 3. die Geschwindigkeit im genannten Straßenabschnitt auf 30 km/h zu reduzieren Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten über den aktuelle Stand der Planungen zur Schlossstraße zu berichten. Begründung: In besagter Sitzung des OBR 2 wurde darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg wegen fehlender "dooring zone" nicht weiter zulässig sei und ungeachtet aller möglichen Umbauplanungen entfernt werden muss, wobei die im Antrag genannten Maßnahmen zwingend umzusetzen seien. Nun ist der Trennstreifen des Radweg und die Fahrradpiktogramme entfernt, wobei dies nur sehr oberflächlich geschehen ist. Teile des vorigen Trennstreifen sind weiterhin sichtbar und die Vertiefungen in der Fahrbahn aufgrund des Abkratzens lassen weiterhin erkennen: Hier war mal - oder hier ist noch? - ein Radweg. Dies führt nun erst recht zu Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrer*innen wissen nicht genau, wo sie fahren sollen. PKW-Fahrer*innen können teilweise nicht erkennen, ob sie nun zügig am Radweg vorbei fahren oder besonders auf Radfahrer*innen achten müssen (unbeschadet des Gebotes ohnehin auf andere Verkehrs-teilnehmer*innen zu achten), da diese sich nicht mehr an die alten - aber eben noch teilweise sichtbaren - Radwegbegrenzung halten müssen. Mithin ist die Situation somit schlechter und insbesondere für Radfahrer*innen auf einer stark befahrenen Straße gefährlicher geworden als vorher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6414 2020 Die Vorlage OF 1145/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Richtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten?

25.07.2020 | Aktualisiert am: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2020, OF 1140/2 Betreff: Richtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten? Vorgang: V 1316/19 OBR 2; M 125/19; M 126/19; ST 2018/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist der Stand der bundesweit geführten "intensive(n) Debatte" über die Gestaltung von Mietverträgen nach Ablauf der Bindungsfristen im geförderten Wohnraum und welche Gesetzesinitiativen wurden nach Kenntnis des Magistrats bisher veranlasst? 2. In welchem Umfang konnte die Neufassung der Richtlinien zum Erwerb von Belegrechten (M 125/126/2019) bisher zur Steigerung des Erwerbs von Belegungsrechten im privaten Wohnungsbestand genutzt werden? 3. Welche Belegungsrechte konnten in den letzten Jahren im zuvor geförderten Wohnungsbestand im Ortsbezirk 2 erworben werden? 4. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit den aktuellen Eigentümern der Wohnanlage Adalbertstraße/Leipziger Straße (Ablauf der Bindungsfrist Ende 2021)? Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats St 2018/2019 zum Abschluss von Staffelmietverträgen in den seit diesem Jahr aus der Bindung gefallenen Wohnungsbeständen in der Grempstraße wird auf die fehlenden Eingriffsmöglichkeiten bei der Gestaltung von Mietverträgen im zuvor geförderten Wohnungsbestand hingewiesen. Zugleich wird auf eine angeblich "intensive Debatte über die angerissenen wohnungspolitischen Fragestellungen" Bezug genommen. Über die Ergebnisse dieser Debatte würde der Ortsbeirat gern Näheres erfahren. Da entgegen der Vereinbarung, im Rahmen von Neubauvorhaben für einen 30 %igen Anteil geförderter Wohnungen zu sorgen, auch nach Angaben des Planungsdezernenten der Anteil an allen Formen "geförderter Mietwohnungen" im Jahr 2019 noch unter 10 % lag (259 geförderte Wohnungen bei einer Gesamtzahl von 3583 Neubauwohnungen), konzentriert sich der Magistrat zur Schaffung des dringend benötigten bezahlbaren Wohnraums auf den Erwerb von Belegungsrechten in Liegenschaften, die nach Rückzahlung der Wohnungsbaudarlehen nicht mehr der Bindung unterliegen. Im Hinblick auf die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften - hier vor allem die städtische ABG - sind dabei durchaus Erfolge zu verzeichnen. Im Jahr 2017 waren 247 der insges. 292 neu gebundenen Wohnungen in ABG-Besitz. Dagegen ist die Aktion "Schlauvermieter", die Privateigentümer/innen zu Vereinbarungen bzgl. Belegrechten für die von ihnen vermieteten Wohnungen animieren soll, nur als Fehlschlag zu bezeichnen. 2018 wurden nach Tätigkeitsbericht des AfWs lediglich in sieben Fällen Belegungsrechte erworben. Auch bei finanzieller Förderung der Privateigentümer kann das AfW deren Renditeerwartungen angesichts der Situation auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt offensichtlich nicht befriedigen. Die leicht modifizierten "weiteren Richtlinien" (s. M 125/2019 und M 126/2), die vor allem Vereinbarungen bzgl. kleinerer Mietwohnungen fördern sollen, werden daran nichts Entscheidendes verändern können. Es ist daher mehr als fraglich, ob die Aktion "Schlauvermieter" den erforderlichen finanziellen Aufwand rechtfertigen kann. Da nach Angaben des AfW bis zum Jahr 2023 zusätzlich mindestens 4400 geförderte Wohnungen - vor allem bedingt durch die vorzeitige Rückzahlung von Darlehen, was die ohnehin geringe Bindungsfrist noch verkürzt - aus der Belegungsbindung fallen werden, können die Ergebnisse der derzeitigen Wohnungsbaupolitik nicht überzeugen. Als Standort (überwiegend früher) geförderten Wohnraums ist auch Bockenheim von dieser Entwicklung massiv betroffen. Hier laufen Ende 2021 u.a. Belegungsbindungen für die mehrfach verkaufte Wohnanlage Adalbert-/Leipzigerstraße aus. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1316 Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 125 Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 126 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2018 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1741 2020 Die Vorlage OF 1140/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach nur halbherzig entfernen, ist selten besser

24.06.2020 | Aktualisiert am: 02.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1106/2 Betreff: Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach nur halbherzig entfernen, ist selten besser Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, wie in der Sitzung des OBR 2 vom 31.10.2019 durch das Radfahrbüro vorgestellt und für das 1. Quartal 2020 in Aussicht gestellt, den Fahrradstreifen auf der Schlossstraße zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke vollständig zu entfernen auf der Straße mittig gut sichtbar Fahrradpiktogramme wie auf der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Rebstöcker Weg aufzubringen die Geschwindigkeit im genannten Straßenabschnitt auf 30 km/h zu reduzieren Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten über den aktuelle Stand der Planungen zur Schlossstraße zu berichten. Begründung: In besagter Sitzung des OBR 2 wurde darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg wegen fehlender "dooring zone" nicht weiter zulässig sei und ungeachtet aller möglichen Umbauplanungen entfernt werden muss, wobei die im Antrag genannten Maßnahmen zwingend umzusetzen seien. Nun ist der Trennstreifen des Radweg und die Fahrradpiktogramme entfernt, wobei dies nur sehr oberflächlich geschehen ist. Teile des vorigen Trennstreifen sind weiterhin sichtbar und die Vertiefungen in der Fahrbahn aufgrund des Abkratzens lassen weiterhin erkennen: Hier war mal - oder hier ist noch? - ein Radweg. Dies führt nun erst recht zu Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrer*innen wissen nicht genau, wo sie fahren sollen. PKW-Fahrer*innen können teilweise nicht erkennen, ob sie nun zügig am Radweg vorbei fahren oder besonders auf Radfahrer*innen achten müssen (unbeschadet des Gebotes ohnehin auf andere Verkehrsteilnehmer*innen zu achten), da diese sich nicht mehr an die alten - aber eben noch teilweise sichtbaren - Radwegbegrenzung halten müssen. Mithin ist die Situation somit schlechter und insbesondere für Radfahrer*innen auf einer stark befahrenen Straße gefährlicher geworden als vorher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 1106/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Jordanstraße 3: Erst die Sanierung, dann die Konzeptvergabe

05.06.2020 | Aktualisiert am: 02.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2020, OF 1085/2 Betreff: Jordanstraße 3: Erst die Sanierung, dann die Konzeptvergabe Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. bezüglich der Sanierung des Gebäudes Jordanstraße 3 zu prüfen und berichten 1.1 in welchem Stadium sich die Sanierungsarbeiten derzeit befinden, 1.2 wann die Sanierungsarbeiten voraussichtlich abgeschlossen sein werden, 1.3 ob bei der Sanierung Fassaden und Dachbegrünungen ermöglicht werden können, 2. hinsichtlich einer künftigen Nutzung 2.1 zu prüfen und berichten, ob das Gebäude unter Erhaltung der derzeit dort bestehenden Mieter*innenschaft mittels Konzeptvergabe einem gemeinschaftlichen oder genossenschaftlichen Wohnprojekt in Erbp acht zur Verfügung gestellt werden kann, 2.2 sofern 2.1. negativ beschieden wird, das Laden-Lokal als sozialer Treffpunkt und Veranstaltungsraum sowie das 1. OG als Büroraum ein soziales Projekt bzw. Verein per Konzeptvergabe zu einem stark reduzierten Mietpreis zur Verfügung zu stellen. 3. mit den Vertreter*innen des OBR 2 einen Vorort-Termin zu vereinbaren um den Stand der Sanierung sowie die angesprochenen und evtl. weitere mögliche Nutzungen zu erörtern. Begründung: Am 3. Januar 2017 - vor mehr als 3 Jahren - erwarb die Stadt das Haus in der Jordanstraße 3. Dies war möglich, da das Haus innerhalb des Gebietes der Erhaltungssatzung E 47 liegt zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (gemäß §172 (1) Nr. 2 BauGB), einer sogenannten Milieuschutzsatzung. Statt das Haus zügig zu sanieren und wieder bewohnbar zu machen, ist jedoch seit Jahren nichts passiert. Häuser wie die Jordanstraße 3, die in städtischem Besitz sind, dürfen nicht dem Verfall preisgegeben werden. Die bestehenden Wohnungen und Ladenlokale müssen umgehend nutzbar gemacht werden. Hier bietet sich insbesondere die Konzeptvergabe an ein soziales Projekt an. Das derzeit leerstehende und nie als Wohnung genutzte 1. OG sollte auch in die Überlegung der Nutzung des Ladenlokals im EG einbezogen werden. Auch die Vornutzer hatten das 1. OG als Büro- und Aufenthaltsraum für das Personal des Restaurant genutzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 1085/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1697 2020 1. Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage OF 1085/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1085/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Abwesenheit 1 SPD zu 2. CDU, FDP und BFF gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Bitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbeirates 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen

03.06.2020 | Aktualisiert am: 02.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 1081/2 Betreff: Bitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbeirates 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der konkreten Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen, deren die Planungs- und Prüfkriterien im Beschluss zur M 47 vom 29.08.2019 zum Radentscheid für den OBR-2 niedergelegt wurden, insbesondere bei Planung für die Achse Robert-Mayer-Straße und Kettenhofweg, dem Grüneburgweg sowie der Moselstraße (Westend) bei Wegfall von Parkraum im Zuge der Planungen die Einrichtung von ortsnahen Quartiersgaragen für die Anwohner in der Planung vorzusehen und die Planungs- und Prüfkriterien insoweit zu ergänzen. Die Ergebnisse auch hierzu sind sodann im Rahmen einer Bürgerfragestunde dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Ein Wegfall von Parkraum im Zuge der Maßnahmen des Radentscheids wird sich in den Wohnquartieren des OBR-2 die sowieso schon prekäre Parkraumsituation für die Anwohner*innen noch weiter verschärfen. Der Magistrat hat diese Situation in seinen Planungen zu berücksichtigen. Hierfür bieten sich Quartiersgaragen an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6250 2020 Die Vorlage OF 1081/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen 1 CDU, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum

27.05.2020 | Aktualisiert am: 02.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2020, OF 1073/2 Betreff: Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Das ehemalige DIPF in der Schlossstr. 29 soll als Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Str. in ein soziales Zentrum umgewandelt werden. Hier könnten Einrichtungen einziehen, die z. Zt. unzureichend untergebracht sind wie das Nachbarschaftsheim Bockenheim und das JUZ Bockenheim bzw. noch über keinerlei Räume im Stadtteil verfügen wie der Geschichtsverein Die Freunde Bockenheims. Darüberhinaus könnte das Gebäude als neuer Bürgertreff dienen. 2. Alternativ sollte das z. Zt. als schulischer Ausweichstandort genutzte Gebäude der früheren Sophienschule in der Falkstraße als soziales Zentrum für den Stadtteil zur Verfügung gestellt werden, soweit das mit einer künftigen schulischen Nutzung zu vereinbaren ist. 3. Sollten diese beiden Varianten nicht möglich sein, könnte a) Wie Frau Dezernentin Weber auf der letzten OBR Online Bürgerfragestunde erklärte, auf dem Gelände der Roten Kreuz Baracke in der Keufunger Straße 9, ein 3-4 geschossiger Bau in Holz Vervundbauweise entstehen, wir beim Adorno- Gymnasium, b) Der Magistrat beauftragt werden im Stadtteil Bockenheim ein geeignetes Gebäude zu finden, um ein solches Zentrum einzurichten. Eventuell die Alte Fabrik in der Leipziger Straße 36 Hinterhaus. Nicht aber das Studierenden Haus (Offenes Haus der Kulturen) Begründung: Im Rahmen der Sanierung Bockenheims wurden Einrichtungen für die Bevölkerung des Stadtteils geschaffen, die jetzt in dieser Funktion nicht mehr vorhanden sind - der Internationale Treff mit dem Kinderhaus Adalbertstraße und der frühere Bürgertreff Titania in der Basaltstraße. Das Bürgerhaus in der Schwälmer Str. soll Ende des Jahres abgerissen werden. Trotz steigender Einwohnerzahlen wurden und werden somit wichtige soziale und kulturelle Einrichtungen Bockenheims abgebaut. Der Bedarf von 3 weiteren Grundschulen in Bockenheim inklusive Schönhofvierrtel, ist strittig. Nach Auskunft der früheren Rektorin der Bonifatiusschule werden jährlich nur ca. 50 - 60 Kinder der Schule zugewiesen, während das Schulamt einen Bedarf von ca. 90 Plätzen prognostiziert hat. Ein weiterer Verlust an Schüler/innen durch die Eröffnung einer neuen Grundschule werde sich negativ auf die Arbeit der Bonifatiusschule auswirken. Der Ortsbeirat 2 stellte daraufhin eine Anfrage nach den der Planung zugrunde liegenden Zahlen, die bis heute nicht beantwortet wurde. Da eine weitere Grundschule für das zukünftige Schönhofviertel vorgesehen ist, sollte auch im Hinblick auf die Haushaltslage die Umwandlung des DIPF in eine Grundschule nochmals kritisch geprüft werden. Das Gebäude wurde erst vor wenigen Jahren grundsaniert und ist daher bis auf den im Keller nachgewiesenen Schimmelbefall in gutem baulichen Zustand. Der große Saal im Erdgeschoß ist fast barrierefrei für Veranstaltungen nutzbar. Mögliche alternative Nutzungen wären u.a.denkbar für das Nachbarschaftsheim Bockenheim in der Salvador-Allende-Straße, das nach dem Abriss des Sozialrathauses am Rohmerplatz nun an seinem neuen Standort regelmäßig von Mieterhöhungen betroffen ist, so dass für die Einrichtung die Gefahr besteht, ihr pädagogisches Angebot zukünftig einschränken zu müssen. Das JUZ Bockenheim ist seit mehr als einem Jahrzehnt in einer ehemaligen Zweigstelle der Stadtsparkasse untergebracht. Hier stellt sich die Frage, ob die Räume für die Aufrechterhaltung der Arbeit ausreichend sind. Der Verein der Freunde Bockenheims feiert in diesem Jahr sein 40jähriges Bestehen. Der Verein konnte früher das als Sanierungsbüro dienende Delkeskamp- Haus für seine Ausstellungen nutzen. Z. Zt. kann der Verein seine Bilder noch im Bürgertreff Schwälmer Str. ausstellen, diese Möglichkeit entfällt mit dem Abriss des Gebäudes. Seit seiner Gründung fordert der Verein die Einrichtung eines Stadtteilmuseums. Wie Dezernentin Frau Weber auf der letzten Online Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 2 erklärte stünde das Gelände der Roten Kreuz Baracke in der Kaufunger Straße 9 eventuell zur Verfügung. Da die Baracke schon 50 Jahre alt ist, und erneuert werden müsste, bestünde die Möglichkeit, auf dem gelände, unter Beibehaltung des Baumbestandes, ein 3 - 4 geschossiges Gebäude in Holz Verbund Bauweise zu errichten, wie beim Adorno Gymnasium. Falls Alle diese Möglichkeiten nicht machbar sind, soll der Magistrat beauftragt werden, ein geeignetes Gebäude für diesen Zweck zu suchen. Von der Größe her ginge z.B. die alte Fabrik in der Leipziger Straße 69 HH. Es soll aber auf keinen Fall das Studierenden Haus ( Offenes Haus der Kulturen ) sein. Der Magistrat hat es bei der Entwicklung des Kulturkampus versäumt, ein Soziales Zentrum dort anzusiedeln Nicht zuletzt besteht für den wachsenden Stadtteil dringender Bedarf an einem neuen Bürgerhaus, da das Musikübungszentrum am Schönhof vor allem als solches genutzt wird und auch ein großer Bedarf an entsprechenden Räumen besteht. Bockenheim darf nicht sein letztes Bürgerhaus verlieren! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.05.2020, OF 1061/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Unterstützung für Sozialprojekt in der Akademie der Arbeit

25.05.2020 | Aktualisiert am: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2020, OF 1074/2 Betreff: Unterstützung für Sozialprojekt in der Akademie der Arbeit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellte dem Verein Initiative Zukunft Bockenheim e.V. aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. 4.000,- EUR zur anteiligen Co-Finanzierung des Projekts "Kochen und Essensausgabe in der ehemaligen Akademie der Arbeit" zur Verfügung. Begründung: Ziel ist die Wiedereröffnung einer Großkantine in der vormaligen Akademie der Arbeit. Die Gebäude der Akademie der Arbeit befinden sich in der Gräfstraße 62 (ehemaliges Wohnheim) und in der Mertonstraße 30. Nachdem die Akademie der Arbeit in das neue "House of Labour" umgezogen ist, wurden die Gebäude von der Stadt Frankfurt bzw. der KEG erworben. Langfristiges Ziel ist es, das Gebäudeensemble für gemeinschaftliches Wohnen zu nutzen. Das Erdgeschoss mit der Kantine sollte auf jeden Fall weiterhin für öffentliche Belange und nachbarschaftliche Unterstützung genutzt werden. Der Betrieb der sehr gut erhaltenen Küche inkl. Speiseraum und Aufenthaltsraum soll idealerweise bereits ab dem 1. Juni aufgenommen werden und in einem ersten Schritt mit einer Küche für Bedürftige starten. Das Stadtteilbüro Bockenheim und ggf. weitere Vereine möchten folgende Punkte schrittweise umsetzen: 1. Ab 1. Juni Zubereitung von Essen für bedürftige Menschen sowie Sammlung und Ausgabe von Lebensmitteln. 2. Nutzung der Küche durch Initiativen, Vereine und Gruppen. Die Vielfalt der sehr unterschiedlichen Nutzergruppen wird sich in den unterschiedlichen Formen und Stilen der Speisen und ihrer Zubereitung spiegeln. Gleichzeitig entsteht ein buntes Miteinander. Kooperierende Vereine sind bisher: Offenes Haus der Kulturen, Über den Tellerrand, Project Shelter, Begegnen in Bockenheim, Gruppe Dialog. 3. Aufbau eines Ausbildungsbetriebs, der Köchinnen ausbildet mit dem Fokus auf Mädchen und Frauen, die seit 2015 nach Deutschland gekommen sind. 4. Eine Weiterführung des Projekts auch nach Übernahme der gesamten Gebäudeflächen durch ein gemeinschaftliches Wohnprojekt wird angestrebt. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 415 2020 Die Vorlage OF 1074/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, Piraten

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum

07.05.2020 | Aktualisiert am: 02.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2020, OF 1061/2 Betreff: Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Das ehemalige DIPF in der Schlossstr. 29 soll als Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Str. in ein soziales Zentrum umgewandelt werden. Hier könnten Einrichtungen einziehen, die z. Zt. unzureichend untergebracht sind wie das Nachbarschaftsheim Bockenheim und das JUZ Bockenheim bzw. noch über keinerlei Räume im Stadtteil verfügen wie der Geschichtsverein Die Freunde Bockenheims. Darüberhinaus könnte das Gebäude als neuer Bürgertreff dienen. 2. Alternativ sollte das z. Zt. als schulischer Ausweichstandort genutzte Gebäude der früheren Sophienschule in der Falkstraße als soziales Zentrum für den Stadtteil zur Verfügung gestellt werden, soweit das mit einer künftigen schulischen Nutzung zu vereinbaren ist. Begründung: Im Rahmen der Sanierung Bockenheims wurden Einrichtungen für die Bevölkerung des Stadtteils geschaffen, die jetzt in dieser Funktion nicht mehr vorhanden sind - der Internationale Treff mit dem Kinderhaus Adalbertstraße und der frühere Bürgertreff Titania in der Basaltstraße. Das Bürgerhaus in der Schwälmer Str. soll Ende des Jahres abgerissen werden. Trotz steigender Einwohnerzahlen wurden und werden somit wichtige soziale und kulturelle Einrichtungen Bockenheims abgebaut. Der Bedarf von 3 weiteren Grundschulen in Bockenheim inklusive Schönhofvierrtel, ist strittig. Nach Auskunft der früheren Rektorin der Bonifatiusschule werden jährlich nur ca. 50 - 60 Kinder der Schule zugewiesen, während das Schulamt einen Bedarf von ca. 90 Plätzen prognostiziert hat. Ein weiterer Verlust an Schüler/innen durch die Eröffnung einer neuen Grundschule werde sich negativ auf die Arbeit der Bonifatiusschule auswirken. Der Ortsbeirat 2 stellte daraufhin eine Anfrage nach den der Planung zugrunde liegenden Zahlen, die bis heute nicht beantwortet wurde. Da eine weitere Grundschule für das zukünftige Schönhofviertel vorgesehen ist, sollte auch im Hinblick auf die Haushaltslage die Umwandlung des DIPF in eine Grundschule nochmals kritisch geprüft werden. Das Gebäude wurde erst vor wenigen Jahren grundsaniert und ist daher bis auf den im Keller nachgewiesenen Schimmelbefall in gutem baulichen Zustand. Der große Saal im Erdgeschoß ist fast barrierefrei für Veranstaltungen nutzbar. . Mögliche alternative Nutzungen wären u.a.denkbar für das Nachbarschaftsheim Bockenheim in der Salvador-Allende-Straße, das nach dem Abriss des Sozial-rathauses am Rohmerplatz nun an seinem neuen Standort regelmäßig von Miet- erhöhungen betroffen ist, so dass für die Einrichtung die Gefahr besteht, ihr pädagogisches Angebot zukünftig einschränken zu müssen. Das JUZ Bockenheim ist seit mehr als einem Jahrzehnt in einer ehemaligen Zweigstelle der Stadtsparkasse untergebracht. Hier stellt sich die Frage, ob die Räume für die Aufrechterhaltung der Arbeit ausreichend sind. Der Verein der Freunde Bockenheims feiert in diesem Jahr sein 40jähriges Bestehen. Der Verein konnte früher das als Sanierungsbüro dienende Delkeskamp- Haus für seine Ausstellungen nutzen. Z. Zt. kann der Verein seine Bilder noch im Bürgertreff Schwälmer Str. ausstellen, diese Möglichkeit entfällt mit dem Abriss des Gebäudes. Seit seiner Gründung fordert der Verein die Einrichtung eines Stadtteil- museums. Nicht zuletzt besteht für den wachsenden Stadtteil dringender Bedarf an einem neuen Bürgerhaus, da das Musikübungszentrum am Schönhof vor allem als solches genutzt wird und auch ein großer Bedarf an entsprechenden Räumen besteht. Bockenheim darf nicht sein letztes Bürgerhaus verlieren! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.05.2020, OF 1073/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Kreuzung Varrentrappstraße/Emil-Sulzbach-Straße sicherer gestalten

28.04.2020 | Aktualisiert am: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2020, OF 1064/2 Betreff: Kreuzung Varrentrappstraße/Emil-Sulzbach-Straße sicherer gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Den schraffierten Bereich an der Kreuzung Varrentrappstr. / Emil-Sulzbach-Str. mit einigen Fahrradbügeln und rot-weißen Poller gegen illegal parkende Fahrzeuge zu sichern. 2. Eine Haltelinie vor der Einmündung der Varrentrappstraße in die Emil-Sulzbach-Str., aus Richtung der Gräfstraße, auf der Fahrbahn zu markieren. 3. Die städtische Verkehrsüberwachung wird gebeten, diese Kreuzung durch Geschwindigkeitskontrollen zu überwachen. Gegebenenfalls auch durch eine temporären Geschwindigkeitsanzeige, um die Fahrzeuglenker auf ihr verkehrswidriges Verhalten aufmerksam zu machen. Begründung: Auf der schraffierten Markierung an der Kreuzung Varrentrappstr. / Emil-Sulzbach-Str. werden regelmäßig illegal parkende Fahrzeuge vorgefunden. Sie versperren die Sicht auf die Verkehrsteilnehmer, die aus der Varrentrappstr. in die Emil-Sulzbach-Str. abbiegen wollen. Fahrzeuge aus Richtung der Gräfstraße, die mit meist überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, ignorieren die Vorfahrtsregel rechts vor links gegenüber den abbiegenden Fahrzeugen und Fahrradfahrern, die in die Emil-Sulzbach-Straße abbiegen wollen. Dies führte schon zu mehrfachen Beinahezusammenstößen, die nur durch beherztes bremsen der Vorfahrtsberechtigten, verhindert werden konnte. Um diese Situation zu entschärfen, ist eine Haltelinie an dieser Stelle unabdingbar. Bilder: (c) A. Völker . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 29 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über den Antrag OF 1064/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6062 2020 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 1064/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OF 1064/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: 4 CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme); 1 FDP (= Enthaltung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: Annahme bei Enthaltung 3 CDU und FDP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle „MarkusKrankenhaus“ zum Westbahnhof verlängert

29.01.2020 | Aktualisiert am: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1022/2 Betreff: Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle "Markus-Krankenhaus" zum Westbahnhof verlängert Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Streckenführung der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) soll vom Markus- Krankenhaus bis zum Westbahnhof verlängert werden. Sie sollte folgenden Verlauf haben: In Fahrtrichtung Westbahnhof: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße -Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten -Rödelheimer Straße - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof In Fahrtrichtung Markus-Krankenheus: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schlossstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schlossstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schlossstraße abbiegen. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: Universitätssportzentrum, Sophienstraße, Kirchplatz, Schönhof, Kurfürstenplatz, Adalbert-/ Schloßstraße, West-bahnhof. Begründung: Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schlossstraße -> Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Linie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -> Schönhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Es werden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ggf. zwei bis drei Fahrzeuge mehr benötigt. Metadaten zu diesem Vorschlag: Verkehrsmittel: Bus Streckenlänge: 2,965 km Anzahl der Haltestellen: 9 durchschnittlicher Haltestellenabstand: 370,6 m Hinweis: Der durchschnittliche Haltestellenabstand wird derzeit nur korrekt berechnet, wenn eine durchgehende Linie mit der ersten und der letzten Haltestelle am jeweiligen Ende einge- richtet wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1571 2020 Die Vorlage OF 1022/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der KostenNutzenAnalyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (CampusmeilenLinie) und

29.01.2020 | Aktualisiert am: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1023/2 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten- Nutzen- Analyse der Varianten des U-Bahn- Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim als zusätzlich Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campus-Meilen Linie) und der Buslinie 64 ( Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelin- allee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 533 2020 Die Vorlage OF 1023/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, SPD, 3 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 3 CDU, 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle „Botanis

02.01.2020 | Aktualisiert am: 30.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1008/2 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle "Botanischer Garten" verbunden mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die mit 1,512 Mio. € veranschlagten Planungsmittel für den Bau der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden aufgestockt, um im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim den Kosten-Nutzen-Effekt gemeinsam mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahnlinie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Unilinie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee

02.01.2020 | Aktualisiert am: 30.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 998/2 Betreff: Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung (von der Zeppelinallee kommend) für die Linksabbieger in die Bockenheimer Landstraße das Verkehrszeichen Nr. 272 " Wendeverbot" angebracht werden kann. Bei positivem Prüfungsergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Verkehrsteilnehmern, dass diese Kreuzung häufig zum Wenden benutzt wird, was den Verkehrsfluss unnötig einschränkt und die Unfallgefahr erhöht. Es besteht eine ungefährliche Wendemöglichkeit wenige hundert Meter weiter südlich an der Kreuzung Senckenberganlage/Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg mit einer extra Linksabbieger-Spur inkl. Ampel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5615 2020 Die Vorlage OF 998/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "'Wendeverbot'" die Worte "und ein Hinweis auf die in der Begründung genannte Wendemöglichkeit" eingefügt werden und das Wort "kann" durch das Wort "können" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts

04.12.2019 | Aktualisiert am: 30.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2019, OF 982/2 Betreff: Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts Der Magistr at wird gebeten: - Der Vorlage B 395 wird unter der Maßgabe zugestimmt, das Überführungsgleis in der Schloßstraße aus dem Programm zur Gestaltung als Rasengleis auszunehmen. - Die Gelegenheit der Erneuerung des Überführungsgleises zu nutzen und den Straßenquerschnitt der Schloßstraße neu zu ordnen. Hierzu wird der mittige Gleiskörper als Straßenfläche umgebaut und die heutigen Straßentrassen als Fahrradweg genutzt. - Entsprechende Planungs- und Ausführungsmittel sind bereit zu stellen. Begründung: Laut Bericht B 395 vom 04.11.2019 soll in den nächsten 5 Jahren auch das zweigleisige 900 Meter lange Überführungsgleis in der Schloßstraße erneuert werden. Der Abschnitt zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke sollte dabei neu Gedacht werden. Vom Fahrradbüro sind in der Oktobersitzung 2019 Ideen vorgelegt worden, wie breitere Fahrradwege und Sicherheitsabstände zu fahrenden und parkenden Fahrzeugen realisiert werden könnten. Mit dem heutigen Straßenquerschnitt ist dies nicht zu gewährleisten, da die Sicherheitsabstände zwischen parkenden Fahrzeugen und Fahrradspur zu gering sind und auch der Abstand zum rollenden Verkehr nicht ausreicht. Die Erneuerung der Überführungsgleise ist eine einmalige Chance der Schloßstraße ein neues Gesicht zu geben, Individualverkehr, Radverkehr und Fußgänger können auf ausreichend breiten und getrennten Flächen ihre Mobilität nutzen. Heutiger unhaltbarer Zustand Quelle: ADFC So könnte die Zukunft aussehen Quelle: ADFC Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 517 2020 1. Die Vorlage B 395 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 982/2 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, die Gelegenheit der Erneuerung des Überführungsgleises zu nutzen, um zu prüfen und zu berichten, wie der Straßenquerschnitt der Schloßstraße neu geordnet werden kann (siehe Überlegungen, den mittigen Gleiskörper als Straßenfläche umzubauen und die heutigen Straßentrassen als Fahrradweg zu nutzen)." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Westbahnhof Fahrrad Verkehrsanbindung und Parkmöglichkeiten

01.10.2019 | Aktualisiert am: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2019, OF 941/2 Betreff: Westbahnhof Fahrrad Verkehrsanbindung und Parkmöglichkeiten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Planungsvorschläge für eine verbesserte und sichere Fahrradanbindung des Westbahnhofs und seines Umfelds zu erstellen, sowie ausreichend Fahrradparkplätze am Westbahnhof zu installieren und die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Insbesondere sind hier die folgenden Verbindungen/Verbesserungsvorschläge in die Planung aufzunehmen: 1. Kurfürstenstraße zwischen Schloßstraße und Kasseler Straße 2. Adalbertstraße zwischen Schloßstraße und Kasseler Straße 3. Hamburger Allee in Richtung Emser Brücke / Voltastraße. 4. Ausreichend Fahrradparkplätze vorhalten, ggf. ein Fahrradparkhaus unter dem aufgeständerten Teil des Westbahnhofs oder auf den Parkplätzen vor dem Westbahnhof zu installieren. Vorhandene Fahrradabstellplätze vor dem Eingang des Westbahnhofs zugunsten eines Fahrradparkhauses zu entfernen um den Zugang zum Westbahnhof zu verbessern und damit das Erscheinungsbild des Eingangsbereichs aufzuhübschen. 5. Im Bereich der Hamburger Allee zwischen der Kreuzung Robert-Mayer-Straße - Nauheimer-Straße und Kasseler Straße wird das Fahren für Radfahrende gegen die Einbahnstraße erlaubt. Begründung: Der Westbahnhof ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Ortsbezirk und wird auch stark von Fahrradfahrern frequentiert. Leider ist die dortige Infrastruktur nicht für diese ausgelegt: es fehlt an Parkmöglichkeiten für Fahrräder, sowie entsprechende Markierungen von Fahrradwegen im direkten Umfeld des Bahnhofs, sowie weitergehend in Anbindung an die Emser-Brücke. Durch die am Westbahnhof verkehrenden Autos, Bussen, sowie die zeitweise fahrende Straßenbahnlinie 16 ist ein gesichertes Erreichen des Bahnhofs mit Fahrrädern nicht gewährleistet. Insbesondere von der Adalbertstraße, bzw. Kurfürstenstraße kommend ist es zuweilen recht unsicher für Fahrradfahrer den Bahnhof sicher zu erreichen. Insbesondere sind hier aufzuführen, fehlende farbliche Markierungen eines ausreichend breiten Fahrradweges. Besonders tückisch sind die Gelenkbusse der Linie 32, wenn sie von der Adalbertstr. in die Kasseler-Straße einbiegen und dabei sehr weit ausscheren müssen. Adalbertstraße Adalbertstraße Richtung Hamburger Allee Kurfürstenstraße Fahrradabstellplätze vor dem Eingang Westbahnhof überlastet Bilder: Arno Völker (c) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 941/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5520 2019 Die Vorlage OF 941/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei großen Messeveranstaltungen durch Absperrung des Bereichs Schloßstraße/Adalbertstraße/Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/Hamburger Allee

29.08.2019 | Aktualisiert am: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 902/2 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei großen Messeveranstaltungen durch Absperrung des Bereichs Schloßstraße/Adalbertstraße/Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/Hamburger Allee Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Bereich Schloßstraße/ Adalbertstraße/ Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/ Hamburger Allee ist zukünftig wie die Kuhwaldsiedlung bei großen Messeveranstaltungen abzusperren, um die Anwohner/innen vor Parksuchverkehr und dadurch entstehenden gefährlichen Situationen zu schützen. Begründung: Bei großen Messen kommt es im genannten Bereich durch zugeparkte Kreuzungen, Parken in zweiter Reihe und Parksuchverkehr immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger/innen. Um die Fußgänger/innen vor solchen Situationen zu schützen, ist es notwendig, diesen Bereich wie die Kuhwaldsiedlung zukünftig bei grossen Messen und anderen Großveranstaltungen zu sperren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 902/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Sicherer Radweg auf der Schloßstraße

29.08.2019 | Aktualisiert am: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 899/2 Betreff: Sicherer Radweg auf der Schloßstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Maßnahmen auf der Schlossstraße zwischen Breitenbachbrücke und Adalbertstraße vorzunehmen wären, um einen in beiden Richtungen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg im genannten Bereich einzurichten. Sofern bei den Vorschlägen des Magistrats Flächen für ruhenden Verkehr erhalten bleiben, ist auf ausreichenden Abstand zwischen parkenden Fahrzeugen und Radweg (dooring zone) zu achten. Bei der Prüfung sollen auch die Gleisflächen der Schlossstraße einbezogen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat um einen Bericht des derzeitigen Planungsstandes zum Umbau der Schlossstraße gebeten. Begründung: Derzeit führt der Radweg eng an parkenden Autos entlang, wodurch das Risiko besteht, dass es zu Unfällen mit durch geöffnete Türen kommt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1421 2019 Die Vorlage OF 899/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, mit Blick auf die geplante Öffnung der Schule in der Schloßstraße zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen auf der Schloßstraße zwischen Breitenbachbrücke und Adalbertstraße vorzunehmen wären, um einen in beiden Richtungen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg im genannten Bereich einzurichten." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Straßenbahngleise in der Adalbertstraße und Gräfstraße

02.08.2019 | Aktualisiert am: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 874/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Straßenbahngleise in der Adalbertstraße und Gräfstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Begrünung (Rasengleis) der Bahngleise in der Adalbert- und Gräfstraße, Abschnitt zwischen Kreuzung Adalbert-, Nauheimer- Schloßstraße und Kreuzung Gräf-, Sophienstraße) möglich und sinnvoll wäre. Ebenso wird um eine Schätzung der Kosten einer solchen Maßnahme gebeten. Begründung: Zwar wurde im Zuge der Sanierung Bockenheims (1978-1995) die gesamte Gebäudefront auf der nördlichen Seite der Adalbertstraße um mehrere Meter zurückgenommen, um den Gleiskörper in heutiger Form erst zu ermöglichen, dennoch ist eine trennende Wirkung nicht von der Hand zu weisen. Eine Begrünung wäre daher nicht nur eine optische Aufwertung, sondern auch eine sehr gute Maßnahme der sommerlichen Überwärmung entgegenzuwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1388 2019 Die Vorlage OF 874/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "(Rasengleis)" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und Piraten gegen FDP, LINKE. und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz

02.08.2019 | Aktualisiert am: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 853/2 Betreff: Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Westbahnhof an das bestehende Straßenbahn-/Stadtbahn-Netz direkt anzuschließen. Dazu regt der Ortsbeitrat folgende Variante an: Der Westbahnhof wird durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 16 angeschlossen: Richtung Ginnheim von der Schlossstraße links in die Adalbertstraße, Kassler Straße/Westbahnhof, Kürfürstenstraße, Schlossstraße, Adalbertstraße zur Bockenheimer Warte. Richtung Messe von der Bockenheimer Warte über Adalberstraße, rechts in die Schlossstraße, Kürfürstenstraße, Kasseler Straße/Westbahnhof, Adalbertstraße, Schlossstraße zur Hamburger Allee und Messe (Siehe Grafik). 2. Den Römerhof durch folgende Linienführung an die Linie 17 anzuschließen: Von der (derzeitigen) Endhaltestelle Rebstockbad über die Straßen Am Rebstockbad, Am Römerhof, Schmidtkreisel über die Schmidtstraße zur Mainzer Landstraße Endhaltestelle Mönchhofstraße. Sollte die Deckenhöhe der Unterführung der Schmidtstraße unter der Eisenbahn nicht ausreichen, wird der Grund tiefer gelegt. Begründung: Zu 1.: Die Straßenbahnlinie 17 wurde in den 90er Jahren, um die Bäume in der Hamburger Allee zu schonen, im Abschnitt zwischen der Kreuzung Schlossstraße/Hamburger Allee und der Haltestelle Nauheimer Straße eingleisig durch die Hamburger Allee Richtung Voltastraße geführt. Der Westbahnhof ist nicht direkt angeschlossen und der Fußweg und damit die Umsteigezeit zum Westbahnhof ist sehr lang. Gleiches gilt für die Linie 16. Um den Westbahnhof direkt an die Linie 16 anzuschließen, bieten sich die vorgeschlagenen Linienführungen an, da die Gleise bereits verlegt sind und z.B. Vom Ebbelwei Express befahren werden. Auch ein Anschluss über die Linie 17 wäre prinzipiell denkbar, wenn dazu die Gleise auf der Hamburger Alle bis zur Kasseler Straße weiter verlegt würden, dies wäre jedoch mit höheren Kosten verbunden und würde sehr wahrscheinlich die Fällung der Bäume im Kreuzugsbereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße bedeuten. Zu 2.: Mittlerweile wurde Am Römerhof ein neues Gymnasium errichtet. Zusätzlich sollen im Areal Am Römerhof 2000 neue Wohnungen gebaut werden. Um dieses Gelände besser anzuschließen, ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinie über die Straße Am Rebstockbad, Am Römerhof, den Schmidtkreisel und die Schmidtstraße zur Endhaltestelle Mönchhofstraße zu bauen. Dies würde zu einem verbesserten Anschluss des Gebiets Am Römerhof führen. Eine Linienführung auf dieser Strecke durch eine Straßenbahn ist möglich, da ein Gelenkbus diese Strecke befährt. Wie der Bau der Straßenbahn in der Stresemannallee zeigte, ist eine Straßenbahn relativ schnell und kostengünstig zu realisieren. Ebenfalls war der Bau der Linie 17 zum Rebstockbad ein positives Beispiel für vorausschauende Verkehrspolitik. Als die Wohnhäuser im Rebstockgelände bezugsfertig wurden, war die Straßenbahn schon da. Im Gegensatz dazu wird die U-Bahn-Strecke zum Europaviertel, die erst mehr als zehn Jahre nach dem Bezug der Wohnungen fertig werden wird, Kosten in Höhe von mindestens 350 Millionen Euro für eine unterirdische und drei oberirdische Haltestellen verursachen. Weiterhin kann die Verlängerung der Linie 17 bis zur Haltestelle Mönchhofstraße im Falle einer längeren Betriebsunterbrechung in der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße und Platz der Republik als Ausweichstrecke für die Linien 11, 14 und 21 dienen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.05.2019, OF 831/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 853/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4955 2019 1. Die Vorlage OF 831/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 853/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 853/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU, 1 SPD und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und Piraten

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Tilly-Edinger-Platz umgestalten

09.07.2019 | Aktualisiert am: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2019, OF 861/2 Betreff: Tilly-Edinger-Platz umgestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Auf dem Tilly-Edinger-Platz einige Kleinkind-Spielgeräte aufzustellen und die umfassende Bepflanzung aufzulockern. Dabei sollte der Zaun möglichst erhalten bleiben. Die Planungsergebnisse sollen zu gegebener Zeit dem OBR vorgestellt werden. Begründung: Als das Adorno Denkmal noch stand, war die Platzgestaltung mit dem grauen Belag auf das Denkmal abgestimmt. Nach dem Umzug des Denkmals erscheint der Platz jetzt wie eine Einöde ohne Grün. Die Büsche wirken wie eine umlaufende Wand und verwehren den Blick auf den Platz, was manche unliebsame Personen anzieht, die dann auch noch ihre Notdurft in den Büschen verrichten. Da es in der Gegend nicht gerade ein Überangebot an Spielplätzen gibt, sollten einige Kleinkind-Spielgeräte aufgebaut werden. Gerade auch im Hinblick auf die geplante Wohnbebauung an der Gräfstraße auf dem Uni-Campus. Bilder: (c) A. Völker Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4959 2019 Die Vorlage OF 861/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Worte "unliebsame Personen" durch das Wort "Menschen" ersetzt werden. Abstimmung: GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 3 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU und 1 SPD

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Städtische Immobilie Jordanstraße 3

05.06.2019 | Aktualisiert am: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2019, OF 848/2 Betreff: Städtische Immobilie Jordanstraße 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. ein Sanierungs- und Entwicklungskonzept zur zukünftigen Nutzung der im städtischen Eigentum befindlichen Immobilie Jordanstraße 3 zu erstellen (z.B. durch die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH) und dieses dem Ortsbeirat 2 vorzustellen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die genannte Immobilie gemeinsam mit den weiteren von der Stadt im Wege der Nutzung des städtischen Vorkaufsrechts bereits erworbenen und ggf. zukünftig noch zu erwerbenden Immobilien für den Aufbau einer neu zu gründenden "Neue Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaft Eintracht eG" genutzt werden kann; 3. zu prüfen und zu berichten, ob und ggf. in welchem Umfang Mittel aus bestehenden städtischen und sonstigen öffentlichen Förderprogrammen des Bundes und des Landes Hessen zur Förderung von Wohneigentum für die Gründung und die weitere Finanzierung des Wohnungsbestandes der neuen Genossenschaft gem. Ziffer 2 genutzt werden können; 4. zu prüfen und zu berichten, ob und ggf. in welchem Umfang die bereits bestehenden Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaften die neue Genossenschaft gem. Ziffer 2 unterstützen können (z.B. bei Verwaltungsfragen, Vermarktung, Hausmeisterdienstleistungen etc.). Begründung: Die Immobilie Jordanstraße 3 wurde von der Stadt in einem angabegemäß schlechten Zustand erworben und steht seitdem überwiegend leer. Es wäre wünschenswert, wenn zeitnah ein Konzept zum weiteren Umgang mit der Immobilie vorliegt. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4772 2019 Die Vorlage OF 848/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Benutzerfreundliche Gestaltung des Tilly-Edinger-Platzes

30.05.2019 | Aktualisiert am: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 827/2 Betreff: Benutzerfreundliche Gestaltung des Tilly-Edinger-Platzes Vorgang: OM 3772/15 OBR 2; V 1248/15 OBR 2; ST 1692/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Das ca. 40 m lange Rondell des Tilly-Edinger-Platzes an der Robert-Mayer-Straße wird zur Verbesserung der Akzeptanz und Nutzung auch durch Kinder und Jugendliche mit Spiel- und/oder Sportgeräten (Tischtennisplatte, Basketballkörbe etc.) ausgestattet. Z. Zt. wird der Platz aus Sicht von Anwohner/innen nur wenig angenommen und dient bevorzugt zu abendlichen Umtrunken. Begründung: Von Seiten des Ortsbeirates gab es schon mehrfach Initiativen, den leeren und öde wirkenden Platz durch eine benutzerfreundliche Gestaltung aufzuwerten. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass nicht von einer ausreichenden Spielplatzdichte im Umfeld gesprochen werden kann und sich die Schüler/innen der nahen Grundschule nach Schulschluss nicht ausschließlich auf dem Schulgelände aufhalten wollen. Da der Magistrat die originelle Idee eines Themenspielplatzes zur Würdigung der Forschungsarbeit der Namensgeberin des Platzes für nicht realisierbar hält (ST 1692/2015), sollten einfach umzusetzende Maßnahmen ergriffen werden. Bezüglich der vom Magistrat angeregten Würdigung der Forschungsarbeit der Paläontologin Tilly Edinger durch ein Denkmal wurde Kontakt zum Edinger-Institut aufgenommen. Eine solche Würdigung müsste nicht zwangsläufig auf dem Tilly-Edinger-Platz erfolgen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2015, OM 3772 Auskunftsersuchen vom 09.02.2015, V 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1692 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 827/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 827/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 861/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Parkhaus Adalbertstraße: Lieber Grünstreifen nutzen, als Abbiegespur putzen

26.04.2019 | Aktualisiert am: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2019, OF 806/2 Betreff: Parkhaus Adalbertstraße: Lieber Grünstreifen nutzen, als Abbiegespur putzen Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die dem Parkhaus Ladengalerie Bockenheimer Warte, Adalbertstraße 10, zuführende Abbiegespur entfernt wird. Stattdessen soll der sich hier anschließende Grünstreifen verlängert werden. Der vorhandene Baumbestand an Baumhasel (Corylus colurna) und Amerikanischer Amberbaum (Liquidambar styraciflua) ist zu ergänzen. Begründung: Die Abbiegespur in der Zufahrt zum Parkhaus an der Ladengalerie Bockenheimer Warte wird - gern, viel, immer - zum Parken auf der Fahrbahn genutzt. Dies zeigt jedoch auch, dass diese Abbiegespur für die Zufahrt zum Parkhaus entbehrlich ist. Der Entzug einer illegalen Parkmöglichkeit unmittelbar vor dem Parkhaus zugunsten einer Begrünung wird gewiss auch im Interesse des Betreibers APCOA-Parking sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 806/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Erwerb des Objekts Jordanstraße 11

25.03.2019 | Aktualisiert am: 03.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2019, OF 782/2 Betreff: Erwerb des Objekts Jordanstraße 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird unter Hinweis auf Eilbedürftigkeit gem. § 4 Abs. 10 S. 4 GOOBR gebeten, das Objekt "Jordanstraße 11" zu erwerben. Darüber hinaus ist hierzu trotz schwieriger Rechtslage die Ausübung des Vorkaufsrechts i m Erhaltungssatzungsgebiet zu prüfen. Begründung: Im Wege der Zwangsvollstreckung wird das mit Blatt 6332 im Grundbuch von Bockenheim eingetragene Grundstück mit Terminsbestimmung zum Freitag, 12. April 2019, 11:00 Uhr versteigert. Der Verkehrswert des Wohn- und Geschäftshauses ist auf 2.250.000,00 € festgelegt. Der bedeutend höhere Marktwert der Immobilie lässt wg. des zu erwartenden Renditeinteresses im Erhaltungssatzungsgebiet E47/E48 ungünstige städtebauliche Entwicklungen befürchten. Die Zuführung zum städtischen Vermögen - etwa zum Bestand der ABG Frankfurt-Holding - ist somit zum Wohle der Allgemeinheit geboten. Andererseits ist in Bezug zu diesem Versteigerungsverfahren auch das Vorkaufsrecht der Stadt geltend zu machen, um eine Umgehung des Vorkaufrechts der Kommune und der damit verbundenen Möglichkeit der Einflussnahme durch Abwendungserklärung zu verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.03.2019, OF 763/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 15 Die Vorlage OF 782/2 wird zum gemeinsamen Antrag der SPD und der GRÜNEN erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4483 2019 1. Die Vorlage OF 763/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 782/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 782/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Antragstenor folgender Satz angefügt wird: "Sollte die Nutzung des Vorkaufsrechts nicht möglich sein, wird der Magistrat aufgefordert, sich an der Zwangsversteigerung zu beteiligen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Immobilie Adalbertstraße 11 - Teil 2

08.03.2019 | Aktualisiert am: 03.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2019, OF 768/2 Betreff: Immobilie Adalbertstraße 11 - Teil 2 Vorgang: OM 3853/18 OBR 2; ST 73/19 Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten: 1. zu welchem Zeitpunkt wurde der Kaufvertrag über die entsprechende Immobilie getätigt? 2. Wann lag dieser dem zuständigem Dezernat V vor? 3. Wann wurde das Dezernat IV seitens des Dezernates V um eine Einschätzung gebeten? 4. Welche Einschätzung zum Aufwertungspotential gab das Dezernat V ab? 5. Fand die in der ST 73 (2019) angesprochene Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses innerhalb der Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechtes statt? 6. Welche rechtliche und wirtschaftlichen Bedenken führten im Einzelnen zur Entscheidung, das Vorkaufsrecht nicht anzuwenden. Über den konkreten Fall Hinaus wird der Magistrat gebeten: 7. des OBR zukünftig zu informieren, sobald ein Kaufvertrag einer Immobilie, die in eine Millieuschutz-Satzung fällt beim zuständigen Dezernat IV eingeht. Begründung: 1. - 6.: In der ST 73 (2019) zur OM 3853 (2018) des OBR 2 nimmt der Magistrat Stellung zum angesprochenen Vorgang. Da in der OM 3853 explizit eine Ausübung des Vorkaufsrechtes erbeten wurde, ist die Stellungsnahme, warum dies nicht geschah jedoch unzureichend. Insbesondere sind die zeitlichen Abläufe hier bei einer so kurzen Frist entscheidend, wenn mehrere Dezernate hierfür ihre Einschätzung abgeben müssen. Zusätzlichen geht aus der ST 73 nicht hervor, welche Gründe im Einzelnen der Ausübung des Vorkaufsrechtes entgegenstanden. Eine allgemeine Formulierung à la "rechtliche und wirtschaftliche Bedenken" sind hier unzureichend, um Untätigkeit des Dezernates IV innerhalb einer Erhaltungssatzung zu erklären. 7. Um künftig den OBR in solchen Angelegenheiten ein angemessenes Beteiligungsrecht einzuräumen, muss dieser angesichts einer derart kurzen Frist für eine Entscheidungsfindung umgehend informiert werden, um innerhalb der Frist selbst Empfehlungen an den Magistrat abgeben zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3853 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 73 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Ziffern 1. bis 6. und die Ziffer 7. der Vorlage OF 768/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4485 2019 Die Vorlage OF 768/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 6.: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 7.: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Rotblitzer an der Bockenheimer Warte

08.03.2019 | Aktualisiert am: 09.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2019, OF 778/2 Betreff: Rotblitzer an der Bockenheimer Warte Vorgang: OM 3854/18 OBR 2; ST 2248/18; ST 74/19; Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möchte beschließen: Bezugnehmend auf die ST 74 (2019) zur OM 3854 (2018) der OBR 2, wird der Magistrat gebeten: 1. im Kreuzungsbereich der Gräfstraße in Fahrtrichtung Adalbertstraße eine Rotlicht-Kontrolle durchzuführen, um das Fehlverhalten der bei Rot in die Kreuzung einfahrenden Fahrzeuge zu ahnden. 2. sofern 1. nicht entsprochen wird, eine Beobachtung an dieser Kreuzung bezüglich des angesprochenen Fehlverhaltens vorzunehmen und dem Ortsbeirat darüber zu berichten. 3. Den Ortsbeirat über den Stand der Planungen der Neu-/Umgestaltung dieses Kreuzungsbereiches zeitnah zu unterrichten. Begründung: In der OM 3854 (2018) wird für das Problem des Bei-Rot-über-die-Ampel-Fahrens vorgeschlagen, die Schutzzeitung zwischen Ende der Grün-Phase für die Fahrzeuge und Beginn der Grün-Phase der Fußgängerfurt zu erhöhen. In der ST 74(2019) des Magistrats, weißt dieser darauf hin, dass die Schutzzeiten lang genug seien und mithin nicht das Problem darstellten und eine gesetzliche Grundlage zur Verlängerung der Schutzzeiten nicht besteht. Gleichwohl besteht das Problem und ist damit nur auf eine Verletzung der STVO seitens der Fahrzeugführer*innen zurückzuführen. Daher muss seitens der Stadt in anderer geeigneter Weise auf diese Situation reagiert werden, bevor schwere Unfälle mit Personenschäden an diesem Kreuzungsbereich passieren. Dies gilt umso mehr, da von der in der OM 2854 und ST74 angesprochenen Fußgängerfurt der Fahrzeugstrom von der Gräfstraße in die Adalbertstraße nicht einsehbar ist und sich die Fußgänger*innen hier verstärkt auf das Grünsignal der Fußgänger-Ampel verlassen können müssen. In der ST 2248 (2018) zu einem ähnlichen Sachstand gibt der Magistrat zur Kenntnis, dass das Budget für zusätzliche stationäre Rotlicht-Überwachungen fehlt und mithin nicht alle potentiellen Unfallstandorte in entsprechende Planungen einbezogen werden können. Vor diesem Hintergrund wird im Antrag von einer stationäre Anlage abgesehen. Eine sporadische Überwachung könnte hier jedoch schon Erfolg bringen, da das hohe Verkehrsaufkommen an dieser Stelle mutmaßlich insbesondere von Anwohner*innen und ansässigem Berufsverkehr stammt, die diese Kreuzung oft befahren. Das eine oder andere Aufblitzen eine Überwachungsanlage könnte hier einen Lern- bzw. Sensibilisierungseffekt bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3854 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2248 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 74 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 778/2 wird zurückgestellt bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße justieren - Teil II

07.03.2019 | Aktualisiert am: 09.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2019, OF 777/2 Betreff: Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße justieren - Teil II Vorgang: OM 3854/18 OBR 2; ST 74/19; Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, - sicherzustellen, dass zwischen dem Ende der Grünphase der Ampelschaltung für Autofahrer*innen im Kreuzungsbereich der Gräfstraße in Fahrtrichtung Adalbertstraße und dem Beginn der Grünphasen im beampelten Fußgängerübergang Gräfstraße Ecke Adalbertstraße in Gehrichtung der Bockenheimer Warte mindestens 7 Sekunden liegen, um gefährliche Situationen am zu vermeiden. Darüber regt der Ortsbeirat einen Ortstermin mit einem Vertreter der zuständigen Behörde an um aufzuzeigen, dass bei einzelnen Ampelphasen die sogenannte Zwischen- oder Schutzzeit von 7 Sekunden um ca. 2 bis 3 Sekunden unterschritten wird. Begründung: Die oben genannte Stellungnahme beurteilt die (komplexe) Kreuzungssituation an der beschriebenen Stelle an der Bockenheimer Warte nicht zu 100% richtig soweit sie davon ausgeht, dass die genannten 7 Sekunden Zwischen- oder Schutzzeit zwischen den Grünphasen immer gewährleistet sind. Wenn die Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an dem beschriebenen Fußgängerüberweg schon Grün haben, um die Ampel vom Kreuzungsbereich zur Bockenheimer Warte zu überqueren, haben Abbieger*innen von der Gräfstraße in die Adalbertstraße teilweise auch noch Grün bzw. Gelb, was sich vor allem bei starkem Verkehrsaufkommen zeigt. Das hat schon mehrfach zu gefährlichen Situationen geführt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3854 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 74 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 777/2 wird zurückgestellt bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Die Karl Marx Buchhandlung gehört zu Bockenheim!

06.03.2019 | Aktualisiert am: 03.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2019, OF 763/2 Betreff: Die Karl Marx Buchhandlung gehört zu Bockenheim! Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, 1. ob sich die Stadt Frankfurt an der im April anstehenden Zwangsversteigerung der Immobilie in der Jordanstraße 11 in Bockenheim als Kaufbieter beteiligen wird, wenn die Ausübung eines städtischen Vorkaufsrecht oder der Abschluss einer Abwendungsvereinbarung mit dem Neueigentümer keine Option sein sollte. 2. durch welche sonstigen Maßnahmen kann die Stadt Frankfurt die Karl-Marx-Buchhandlung unterstützten, dass diese ihr qualitätsvolles und für den Stadtteil identitätsstiftendes Angebot in Bockenheim weiter aufrechterhalten kann. 3. wie ansonsten die Bewohner*innen, die im Gebäude der Jordanstraße 11 zur Miete wohnen, durch städtische Maßnahmen nach Eigentümerwechsel und ggf. Sanierung vor Mieterhöhungen effektiv geschützt werden können. Begründung: Das Haus in dem sich das Ladenlokal der Karl-Marx-Buchhandlung seit 1979 befindet (Jordanstraße 11 in Bockenheim), soll Mitte April zwangsversteigert werden. Es ist abzusehen, dass in der Folge das Mietverhältnis der Buchhandlung und der Bewohner*innen erheblich tangieren wird. Die Ausübung eines städtischen Vorkaufsrechts im Rahmen der Milieuschutzsatzung erscheint nicht denkbar. Für viele Bockenheimer*innen ist die Karl-Marx-Buchhandlung ein identitätsstiftender und unverzichtbarer Bestandteil ihres Stadtteils. Vor diesem Hintergrund wurde in Form einer Unterschriftenaktion bereits eine große Solidaritätsbewegung der Bockenheimer Bevölkerung angestoßen. Diese Solidarität gilt selbstverständlich auch den Bewohner*innen der Jordanstraße 11. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.03.2019, OF 782/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 15 Die Vorlage OF 782/2 wird zum gemeinsamen Antrag der SPD und der GRÜNEN erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4483 2019 1. Die Vorlage OF 763/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 782/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 782/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Antragstenor folgender Satz angefügt wird: "Sollte die Nutzung des Vorkaufsrechts nicht möglich sein, wird der Magistrat aufgefordert, sich an der Zwangsversteigerung zu beteiligen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Radwegeverbindung City-West, was wurde daraus?

25.02.2019 | Aktualisiert am: 03.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2019, OF 774/2 Betreff: Radwegeverbindung City-West, was wurde daraus? Vorgang: OM 2255/17 OBR 2; ST 104/18 Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Den Stand des in der ST 104 avisierten Lückenschluss-Programmes dem OBR 2 zu berichten. Begründung: In der OF 385/2 vom 5.10.2017 wird der Magistrat aufgefordert: "zeitnah ein Konzept zur Umgestaltung der Radwegeverbindung Voltastraße / Robert-Mayer-Straße umzusetzen." Die daraus resultierende ST 104 vom 26.01.2018 antwortet darauf: "Die Planung der Fahrradroute 11, Bockenheim-Niederrad, 1. BA, die keine Verbindung von der Robert-Mayer-Straße in die Voltastraße vorsah (vgl. M 109/2006 (§ 528/2006) und M 17/2009 (§ 5699/2009)), wird aufgrund veränderter Randbedingungen in der ursprünglich avisierten Form nicht weiter verfolgt. Der Magistrat wird daher im Rahmen seines "Lückenschluss-Programmes" für den Radverkehr eine tragfähige Lösung im Sinne der Anregung des Ortsbeirates entwickeln." Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2255 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 104 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO II, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1228 2019 Die Vorlage OF 774/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 2 | PARLIS

Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen

26.11.2018 | Aktualisiert am: 28.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2018, OA 335 entstanden aus Vorlage: OF 689/2 vom 09.11.2018 Betreff: Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die im Ortsbezirk 2 gültigen Milieuschutzsatzungen werden konsequent zum Schutz der ansässigen Bevölkerung genutzt. Dies schließt die Nutzung des Vorkaufsrechts bzw. die Erzwingung von Abwendungsvereinbarungen ein. Dies gilt auch für mögliche rechtliche Zweifelsfälle. 2. Der Magistrat stellt sicher, dass die notwendigen personellen Kapazitäten für die Umsetzung der Milieuschutzsatzungen zur Verfügung stehen. 3. Der Magistrat stellt sicher, dass die organisatorischen Abläufe für die Ausübung der Milieuschutzsatzung so gestaltet werden, dass keine Reibungsverluste zwischen den beteiligten Ämtern und Dezernaten entstehen. 4. Der Magistrat stellt sicher, dass die notwendigen finanziellen Ressourcen für die Ausübung von Vorkaufsrechten bereitstehen. 5. Der Magistrat stellt sicher, dass für mögliche rechtliche Auseinandersetzungen die notwenigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Begründung: Milieuschutzsatzungen sind kein Allheilmittel - insbesondere so lange das Land Hessen nicht den Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wieder einführt, obwohl dieses Instrument derzeit für viele Mieterinnen und Mieter die einzige Möglichkeit ist, der Finanzmacht der Investoren etwas entgegenzusetzen. Leider werden auch bestehende Milieuschutzsatzungen in Frankfurt bislang nicht konsequent zum Schutz der Bevölkerung angewendet. Dies hat der Fall der Adalbertstraße 11 leider erneut deutlich gemacht. Hier hätte die Stadt Frankfurt die Möglichkeit gehabt, das Vorkaufsrecht auszuüben oder zumindest eine Abwendungserklärung zu erzwingen. Während das Stadtplanungsamt und die Bauaufsicht die Ausübung des Vorkaufsrechts empfohlen haben, wurde die Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Amt für Bau und Immobilien abgelehnt. Es drängt sich die Vermutung auf, dass die derzeitigen organisatorischen Strukturen für das komplexe Thema der Nutzung von Vorkaufrechten im Rahmen der Milieuschutzsatzungen nicht optimal sind. Zudem scheint es so zu sein, als ob in den beteiligten Dezernaten unterschiedliche Auffassungen über die Bedeutung der Milieuschutzsatzungen bestehen. Dieses Problem sollte seitens des Magistrats im Sinne vieler Bürgerinnen und Bürger dringend gelöst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 06.02.2019, A 453 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1174 Antrag vom 11.10.2019, OF 928/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 335 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 52 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 335 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 64 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen

09.11.2018 | Aktualisiert am: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2018, OF 689/2 Betreff: Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die im Ortsbezirk 2 gültigen Milieuschutzsatzungen werden konsequent zum Schutz der ansässigen Bevölkerung genutzt. Dies schließt die Nutzung des Vorkaufsrechts bzw. die Erzwingung von Abwendungsvereinbarungen ein. Dies gilt auch für mögliche rechtliche Zweifelsfälle 2. Der Magistrat stellt sicher, dass die notwendigen personellen Kapazitäten für die Umsetzung der Milieuschutzsatzungen zur Verfügung stehen. 3. Der Magistrat stellt sicher, dass die organisatorischen Abläufe für die Ausübung der Milieuschutzsatzung so gestaltet werden, dass keine Reibungsverluste zwischen den beteiligten Ämtern und Dezernaten entstehen. 4. Der Magistrat stellt sicher, dass die notwendigen finanziellen Ressourcen für die Ausübung von Vorkaufsrechten bereitstehen. 5. Der Magistrat stellt sicher, dass für mögliche rechtliche Auseinandersetzungen die notwenigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Begründung: Milieuschutzsatzungen sind kein Allheilmittel - insbesondere so lange das Land Hessen nicht den Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wieder einführt, aber für viele Mieterinnen und Mieter ist dieses Instrument derzeit die einzige Möglichkeit der Finanzmacht der Investoren etwas entgegenzusetzen. Leider werden auch bestehende Milieuschutzsatzungen in Frankfurt bislang nicht konsequent zum Schutz der Bevölkerung angewendet. Dies hat der Fall der Adalbertstraße 11 leider erneut deutlich gemacht. Hier hätte die Stadt Frankfurt die Möglichkeit gehabt das Vorkaufsrecht auszuüben oder zumindest eine Abwendungserklärung zu erzwingen. Während das Stadtplanungsamt und Bauaufsicht die Ausübung des Vorkaufsrechts empfohlen haben, wurde die Ausübung des Vorkaufsrechts durch Amt für Bauen und Immobilien abgelehnt. Es drängt sich die Vermutung auf, dass die derzeitigen organisatorischen Strukturen für das komplexe Thema der Nutzung von Vorkaufrechten im Rahmen der Milieuschutzsatzungen nicht optimal sind. Zudem scheint es so zu sein, als ob in den beteiligten Dezernaten unterschiedliche Auffassungen über die Bedeutung der Milieuschutzsatzungen bestehen. Dieses Problem sollte seitens des Magistrats im Sinne vieler Bürgerinnen und Bürger dringend gelöst werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 335 2018 Die Vorlage OF 689/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Immobilie Adalbertstraße 11

29.10.2018 | Aktualisiert am: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2018, OF 686/2 Betreff: Immobilie Adalbertstraße 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Verfahren zur Prüfung des Vorkaufsrechts bei der Immobilie Adalbertstraße 11 innerhalb der gesetzlichen 2-Monats-Frist abzuschließen und das Prüfungsergebnis dem Ortsbeirat mitzuteilen. 2. Der Ortsbeirat spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, das Vorkaufsrecht zu nutzen oder eine Abwendungserklärung zu vereinbaren, welche die Ziele der Milieuschutzsatzung aufgreift. Begründung: Dringender EntsCheidungs- und Handlungsbedarf. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 14 Auf Wunsch der FDP erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3853 2018 Die Vorlage OF 686/2 wird in der vom Ortsvorsteher vorgelesenen Fassung als interfraktioneller Antrag beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1.: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2.: 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Untersagung der Betriebserlaubnis für den bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7 a als Prostitutionsstätte i. S. d. Prostituiertenschutzgesetzes

10.10.2018 | Aktualisiert am: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2018, OF 664/2 Betreff: Untersagung der Betriebserlaubnis für den bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7 a als Prostitutionsstätte i. S. d. Prostituiertenschutzgesetzes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu veranlassen: Im Hinblick auf die massiven Belästigungen der Nachbarschaft entzieht das Ordnungsamt dem sog. Massagesalon "Asia" in der Adalbertstraße 7a die Betriebserlaubnis. Dies ist aufgrund der bestehenden Rechtslage erforderlich. 1. Laut Prostituiertenschutzgesetz liegt eine Prostitutionsstätte bereits dann vor, wenn mehr als eine Sexarbeiterin ihr Gewerbe in einer Wohnung betreibt. Laut Website " Japan - China - Girls." de sind dort aber immer "mindestens fünf Mädchen anwesend". 2. Laut geltender Sperrgebietsverordnung von 1986 ist es untersagt, sog. Massagesalons bzw. Prostituiertenunterkünfte außerhalb der Toleranzzonen zu betreiben. Deshalb ist auch kein Massagesalon in der Adalbertstraße 7a genehmigungsfähig. 3. Die Adalbertstraße 7a liegt im Gebiet des rechtsverbindlichen Bebauungsplans NR 426 Adalbertstraße/Kiesstraße. Die Adalbertstraße 7a ist als besonderes Wohngebiet ausgewiesen. Gemäß § 4a der Baunutzungsverordnung ist in besonderen Wohngebieten die Wohnnutzung zu erhalten und fortzuentwickeln. Laut Textteil des Bebauungsplans sind Ausnahmen, welche nach § 4a BauNVO genehmigt werden können, nicht zulässig. Sog. Vergnügungsstätten sind demnach unzulässig. Bei dem bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7a handelt es sich um eine sog. Vergnügungsstätte, zumal der Betrieb laut eigener Werbung Sex und Massagen sowie den Betrieb rund um die Uhr anbietet 4. Laut Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 19.05.2009 - AZ 1 BvR 224/07 - ist das Verbot der Wohnungsprostitution in Gebieten mit einer Sperrgebietsverordnung rechtmäßig. Dies insbesondere, da Belästigungen der Anwohner, z.B. durch milieubedingte Unruhe, das Ansprechen Unbeteiligter, das An- und Abfahren von Freiern im Bereich der Wohnungsprostitution nicht auszuschließen sind. 5. Laut VG Karlsruhe (Urteil vom 23. Juli 2014 - Az. 6 K 3323/13) ist ein Bordellbetrieb in einem faktisch allgemeinen Wohngebiet nicht einmal ausnahmsweise zulässig. 6. Eine Verbotsverfügung und Schließung für den sogenannten Massagesalon zu erlassen, da laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.12.2014 AZ. BVerwG 6 C 28.13 das Verbot von Wohnungsprostitution in Gebieten mit einer Sperrgebietsverordnung rechtmäßig ist. Dies insbesondere, da Belästigungen der Anwohner, wie z.B. durch milieubedingte Unruhe, das Ansprechen Unbeteiligter, das An- und Abfahren von Freiern im Bereich der Wohnungsprostitution nicht auszuschließen sind. 7. Nach welcher Rechtsgrundlage wurde hier eine Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz vom 21.10. 2016 erteilt, da auch baurechtliche Grundlagen zu berücksichtigen sind? Begründung: Gemäß Eigenwerbung Website "Japan China Girls. de" sowie einschlägigen Anzeigen, z. B. in der Bild-Zeitung, werden in dem genannten bordellartigen Betrieb Sex und Massagen angeboten. Der Betrieb hat laut Eigenwerbung 24 Stunden geöffnet, ist öffentlich zugänglich und wird unter der Adresse Adalbertstraße 7a, mit der Klingel "Asia" beworben. Nach Eingabe des Suchbegriffs Adalbertstraße 7a bei Internetsuchmaschinen erhält man die einschlägigen Sexanzeigen. Ein bordellartiger Betrieb mit 24-Stunden-Betrieb stellt für die Nachbarn eine erhebliche Belästigung dar, u.a. durch irrtümliches Klingeln alkoholisierter Freier und nächtliches An- und Abfahren. Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs gilt dies insbesondere, wenn sich in dem in Rede stehenden Gebiet jedenfalls Kindertagesstätten sowie Wohnanlagen befinden. Das Gebiet ist schon deswegen durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität gekennzeichnet. Der bordellartige Betrieb Adalbertstraße 7 A befindet sich in einem Wohnhaus, das in einem besonderen Wohngebiet liegt. Dieses genießt laut Bebauungsplan besonderen Schutz. Es ist nicht nachzuvollziehen, wie die laut Prostituiertenschutzgesetz notwendige neue Erlaubnis erteilt werden konnte. Laut Textteil des Bebauungsplans sind Ausnahmen, die nach § 4a BauNVO genehmigt werden können, nicht zulässig. Bei dem bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7a handelt es sich eindeutig um eine nicht genehmigungsfähige Vergnügungsstätte. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 664/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße neu justieren

09.10.2018 | Aktualisiert am: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 650/2 Betreff: Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße neu justieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Grünphase der Ampelschaltung für Autofahrer*innen im Kreuzungsbereich der Gräfstraße in Fahrtrichtung Adalbertstraße am Ende um 3 bis 4 Sekunden zu verkürzen, um gefährliche Situationen am beampelten Fußgängerübergang Gräfstraße Ecke Adalbertstraße in Gehrichtung der Bockenheimer Warte zu vermeiden. Begründung: Wenn die Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an dem beschriebenen Fußgängerüberweg schon Grün haben, um die Ampel vom Kreuzungsbereich zur Bockenheimer Warte zu überqueren, haben Abbieger*innen von der Gräfstraße in die Adalbertstraße teilweise auch noch Grün bzw. Gelb, was sich vor allem bei starkem Verkehrsaufkommen zeigt. Das hat schon mehrfach zu gefährlichen Situationen geführt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3854 2018 Die Vorlage OF 650/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Magistrat gebeten wird, zu prüfen und zu berichten. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus?

13.09.2018 | Aktualisiert am: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2018, OF 646/2 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus? Vorgang: OM 830/16 OBR 2; ST 513/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Stellungnahme ST 513 genannten Punkte 2 - 4 mit der Antwort: "wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt" auch zeitnah umzusetzen. 2. zu erläutern, was mit dem Wort "Neugestaltung" gemeint ist. 3. zu erläutern, warum die ST mit den Worten endet: "Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen". Bezieht sich dies auf die ganze ST oder nur auf die Punkte 1 und 5? Begründung: Von den insgesamt 5 Anregungen des Antrags ist bislang kein einziger umgesetzt worden, obwohl laut der ST die Punkte 2 - 4 durchaus die Hoffnung auslösten, dass diese "im Rahmen der Neugestaltung" umgesetzt werden. Der Punkt 1 ist meines Erachtens sehr schwammig formuliert, da die Formulierung keine geplante Umsetzung suggeriert. Die Stellungnahme des Magistrats aus der OM 830 2016 (OF 121/2 vom 31.10.2016) ist deshalb insgesamt leider sehr missverständlich. Durch den stetig wachsenden Fahrradverkehr in diesem Bereich, wäre es sehr sinnvoll zumindest die Punkte 1 - 4 zügig zu realisieren. # Die ST 513 im Wortlaut: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Zu Frage 1: Die Markierung des Radweges wird durch zwei weiße begrenzende Linien aufgebracht, um den Radverkehr weniger abrupt hinter den Parkstreifen zu verschwenken. Entgegen der baulichen Ausgestaltung würde der Radweg teilweise über den Bereich des Kleinpflasters führen. Die Verschwenkung sollte ca. 8m vor der Parkbucht beginnen. Zu Frage 2: Der Papierkorb, einschließlich Pfosten, wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt. Zu Frage 3: Der Beschilderung, einschließlich Pfosten, wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt. Zu Frage 4: Der Beschilderung, einschließlich Pfosten, wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt. Zu Frage 5: Radwege an Bushaltestellen werden derzeit stadtweit generell nicht mit besonderen Markierungen versehen, da dies gesetzlich, gemäß § 20, Abs. 2 der StVO geregelt ist: "Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten." Mögliche Konflikte zwischen Fahrgästen und Radfahrenden sind daher in der Regel auf bewusstes, rücksichtloses Fehlverhalten zurückzuführen, das auch nicht verhindert werden kann, wenn Markierungen aufgebracht werden. Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen. # Der ursprüngliche Antrag (Auszug): Der Magistrat wird gebeten, den nördlichen Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße mit einer besseren farblichen Markierung zu versehen (Bild 1). [Anm. Sonst landen Ortsfremde bei Dunkelheit evtl. im Taxistand] Den in den Fahrradweg hineinreichenden Abfallkorb so zu befestigen, dass er nicht in den Fahrradweg hineinreicht, bzw. zusammen mit dem Taxihalteplatzschild an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2). Das Schild Fahrradweg an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2). Den Mast mit Warnbarke und Hinweisschild am dahinterliegenden Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen(Bild 3). Farbliche Markierung der Bushaltestelle, evtl. mit einer Haltelinie, damit die Fahrradlenker bei einem haltenden Bus nicht die ein- und aussteigenden Fahrgäste gefährden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3865 2018 Die Vorlage OF 646/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Mensch vor Spekulation am Grundstücksmarkt

10.09.2018 | Aktualisiert am: 13.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2018, OF 641/2 Betreff: Mensch vor Spekulation am Grundstücksmarkt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) eindringlich auf, die derzeit gescheiterten Verhandlungen um den Verkauf der Liegenschaft der Europäischen Akademie der Arbeit (AdA) in der Mertonstraße 30 an die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft (KEG) nicht weiter mit überzogenen Preisvorstellungen zu blockieren und den Projektgruppen des dort vorgesehenen Gemeinschaftlichen Wohnens nicht länger den dringend benötigten Wohnraum vorzuenthalten. Begründung: - "Öffentliche Liegenschaften dürfen nicht zu Höchstpreisen und ohne Auflagen an private Investoren veräußert werden. - Um kurzfristig Abhilfe zu schaffen, müssen in Ballungsräumen leerstehende Büroflächen in Wohnungen umgewidmet werden. - Genossenschaften müssen in der Ausweitung ihrer Aktivitäten gestärkt werden." Vorstehende Punkte sind dem Internetauftritt des DGB (www.dgb.de/mieten) entnommen. Wenn Einzelgewerkschaften des DGB sich aktiv um den Frankfurter Mietentscheid engagieren, die Dachgewerkschaft aber den Verkauf von dringend benötigter Wohnfläche anhaltend blockiert, so hat dies etwas sehr spezielles. Die Stadt Frankfurt fordert zu Recht von allen Investoren, Projektentwicklern und Eigentümern, sich an den unabhängigen Wertgutachten der Kommunalen Wertermittlung zu orientieren und nicht an eigenen spekulativen Erwartungen auf hohe Verkaufspreise. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.08.2018, OF 637/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 20 Es besteht Einvernehmen, über die Ziffern 1. und 2. des Tenors der Vorlage OF 637/2 getrennt abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3588 2018 1. Die Vorlage OF 637/2 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, FDP, LINKE. und Piraten mit der Maßgabe beschlossen, dass a) unter Ziffer 1. des Tenors das Wort "aufgefordert" durch die Worte "ausdrücklich dabei unterstützt" ersetzt wird; b) Ziffer 2. des Tenors wie folgt lautet: "Der Ortsbeirat fordert den Magistrat und den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) auf, die derzeit ruhenden Verhandlungen um den Verkauf der AdA-Liegenschaft an die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH nicht weiter mit unterschiedlichen Preisvorstellungen zu blockieren. Beide Seiten werden dazu aufgerufen, ihrer gemeinsamen Verantwortung dafür gerecht zu werden, dass den Projektgruppen des dort vorgesehenen Gemeinschaftlichen Wohnens der dringend benötigte Wohnraum zeitnah zur Verfügung gestellt werden kann."; c) die Begründung gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 641/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 637/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und BFF (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, SPD, 2 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Gemeinschaftliche Wohnformen am Campus Bockenheim endlich realisieren

24.08.2018 | Aktualisiert am: 13.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2018, OF 637/2 Betreff: Gemeinschaftliche Wohnformen am Campus Bockenheim endlich realisieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, über den Liegenschaftsfonds das Grundstück und die Immobilie in der Mertonstraße 30, das derzeit als Akademie der Arbeit (AdA) genutzt wird, zu erwerben, um an dieser Stelle endlich die Umsetzung gemeinschaftlicher bzw. genossenschaftlicher Wohnprojekte am Campus Bockenheim zu ermöglichen. Das Gelände soll nach Erwerb nicht verkauft, sondern in Erbpacht vergeben werden, deren Höhe sich wirtschaftlich an dem Anspruch, der gemeinschaftlichen bzw. genossenschaftlichen Wohnprojekte bezahlbaren Wohnraum am Campus Bockenheim zu schaffen, zu orientieren hat. der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, warum die Verhandlungen mit dem Betreiber der Akademie der Arbeit (AdA), dem DGB, noch nicht abgeschlossen werden konnten. Der Bericht des Magistrats hierzu sollte in einer Bürgerfragestunde des Ortsbeirats stattfinden. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main verkündete, sie beabsichtige die Liegenschaft Mertonstraße 30, auf der sich das derzeit von der Akademie der Arbeit (AdA) genutztes Gebäude befindet, zu erwerben, um an dieser Stelle die Umsetzung gemeinschaftlicher Wohnprojekte zu ermöglichen. Warum dauern die Verhandlungen so lange an? An der beschriebenen Stelle können am Campus Bockenheim nun nach nunmehr sechs Jahren endlich einige der Ideen der Planungswerkstätten (gemeinschaftlicher und bezahlbarer Wohnraum) umgesetzt werden. Also soll der Magistrat nun auch endlich umsetzen und nicht nur ankündigen, ankündigen, ankündigen.... Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.09.2018, OF 641/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 20 Es besteht Einvernehmen, über die Ziffern 1. und 2. des Tenors der Vorlage OF 637/2 getrennt abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3588 2018 1. Die Vorlage OF 637/2 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, FDP, LINKE. und Piraten mit der Maßgabe beschlossen, dass a) unter Ziffer 1. des Tenors das Wort "aufgefordert" durch die Worte "ausdrücklich dabei unterstützt" ersetzt wird; b) Ziffer 2. des Tenors wie folgt lautet: "Der Ortsbeirat fordert den Magistrat und den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) auf, die derzeit ruhenden Verhandlungen um den Verkauf der AdA-Liegenschaft an die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH nicht weiter mit unterschiedlichen Preisvorstellungen zu blockieren. Beide Seiten werden dazu aufgerufen, ihrer gemeinsamen Verantwortung dafür gerecht zu werden, dass den Projektgruppen des dort vorgesehenen Gemeinschaftlichen Wohnens der dringend benötigte Wohnraum zeitnah zur Verfügung gestellt werden kann."; c) die Begründung gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 641/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 637/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und BFF (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, SPD, 2 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Aus eng mach weit, so entsteht Sicherheit!

27.07.2018 | Aktualisiert am: 22.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2018, OF 606/2 Betreff: Aus eng mach weit, so entsteht Sicherheit! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Überweg über die Gräfstraße an der Kreuzung mit der Sophienstraße derart baulich zu verändern, dass ein Aufenthalt auf der Mittelinsel gefahrlos möglich ist. Hierbei ist besonders zu prüfen, ob zu diesem Zwecke die zweite Fahrspur der Gräfstraße in diesem Bereich (auf einer Länge von ca. 3m) zu Gunsten der Verbreiterung der Mittelinsel verwendet werden kann, was zusätzlich den Nebeneffekt der Verkehrsberuhigung hätte. Benötigt wird die zweite Spur an dieser Stelle nicht, da von keiner Seite zweispurig in die Gräfstraße eingefahren werden darf. Sollten diese Maßnahmen vom Magistrat nicht befürwortet werden, so wird er aufgefordert, die Ampelschaltung derart zu verändern, dass man diesen Überweg in einem Zug überqueren kann. Begründung: Die Mittelinsel bildet beim Überqueren dieses Bereichs eine sehr große Gefahrenstelle, da sie extrem eng ist. Personen im Rollstuhl oder mit Rollator können dort nicht in Fahrtrichtung stehend auf die nächste Grünphase warten, von Fahrradfahrenden ganz zu schweigen. Eltern mit Kindern erleben dort sehr heikle Situationen. Da eine Veränderung der Ampelschaltung seitens des Magistrats nicht gewünscht ist, muss nun eine bauliche Veränderung erfolgen. Die Reduktion auf einen Fahrstreifen würde die Mittelinsel angemessen vergrößern und hätte den Nebeneffekt, dass Rasende, die noch schnell die rot werdende Ampel in der Ludolfusstraße überqueren, entsprechend verlangsamt werden. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3508 2018 Die Vorlage OF 606/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Mehrtägiger Ampelausfall Leipziger Straße/Ecke Adalbertstraße Ende Juni 2018

23.07.2018 | Aktualisiert am: 22.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2018, OF 614/2 Betreff: Mehrtägiger Ampelausfall Leipziger Straße/Ecke Adalbertstraße Ende Juni 2018 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, 1. warum der Ampelausfall an der o.g. Stelle rund 10 Tage andauerte, und in der Zwischenzeit keine Behelfslösungen wie z.B. Baustellenampeln an der Stelle eingerichtet wurde; 2. wie der Magistrat sicherstellt, dass zukünftig ähnliche Probleme schneller behoben werden. Begründung: Der vergleichsweise lange Ampelausfall an einer stark frequentierten Kreuzung bedeutete ein Verkehrsrisiko für die Bevölkerung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 954 2018 Die Vorlage OF 614/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei Ziffer 2. die Worte "und wann an eine Modernisierung gedacht ist" angefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Das Recht des Vorkaufs - Die Pflicht zur Unterhaltung

07.06.2018 | Aktualisiert am: 21.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2018, OF 592/2 Betreff: Das Recht des Vorkaufs - Die Pflicht zur Unterhaltung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main scheint bei der Liegenschaft Jordanstraße 3 von seinem Vorkaufsrecht im Rahmen der Erhaltungssatzung Nr. 47, Bockenheim I (Milieuschutz), Gebrauch gemacht zu haben. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen, die der Magistrat beantworten möge: 1. Seit wann befindet sich die Liegenschaft Jordanstraße 3 im Besitz der Stadt Frankfurt am Main? 2. Aus welchem Haushaltstopf wurde der Kauf finanziert? Warum gelangte in diesem Zusammenhang kein M-Vortrag (oder ähnliches) zur Abstimmung in den zuständigen Ortsbeirat? 3. Wie viele Wohnungen und vermietbare Zimmer befinden sich außer den Räumlichkeiten der ehemaligen Traditionsgaststätte "Pielok" in diesem Gebäude? 4. Wie viele dieser Wohnungen und Zimmer sind derzeit vermietet? 5. Wie viele dieser Wohnungen und Zimmer waren zum Zeitpunkt des Kaufs durch die Stadt Frankfurt vermietet? 6. Wie viele Wohnungen und Zimmer stehen derzeit leer? 7. Welche Nutzung plant der Magistrat für die Räumlichkeiten der ehemaligen Gaststätte? 8. Bemüht sich die Stadt Frankfurt um die Vermietung ggf. leerstehender Wohnungen und Zimmer? Falls ja: mittels Anzeigen, Makler oder auf welche Art und Weise? Falls nein: warum nicht? 9. Welche Maßnahmen der Sanierung und Renovierung werden seitens des Magistrats bereits durchgeführt, welche befinden sich in der Planung? Wann sollen diese umgesetzt werden? 10. Wer ist für die Verwaltung der Liegenschaft zuständig? 11. Wer ist dafür verantwortlich, dass den Hausbewohnern in der kalten Jahreszeit mangels Öl die Heizung über Tage nicht zur Verfügung stand? 12. Warum lässt der Magistrat in zentraler Lage in Bockenheim dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum leer stehen? Begründung: Der Ortsbeirat 2 unterstützt mit sehr breiter Mehrheit den Magistrat, sobald dieser von seiner Möglichkeit vom Vorkaufrecht Gebrauch macht, um die soziale Struktur im Ortsbezirk zu erhalten. Allerdings fehlt dem Ortsbeirat jegliches Verständnis, wenn der Magistrat über einen langen Zeitraum Teile der erworbenen Immobilien leer stehen lässt, wenn keine oder nur sehr marginale Sanierungs- und Renovierungsarbeiten stattfinden, wenn scheinbar keinerlei Konzept zur weiteren Nutzung der Immobilie vorliegt, wenn es für die Bewohner*innen nicht ersichtlich ist, wer wann und in welchem Umfang für die Liegenschaft zuständig ist. Dem akuten Wohnungsmangel begegnet man nicht nur mit hohlem "Bauen, bauen, bauen", sondern zu allererst mit der Vermietung leerstehender städtischer Wohnungen und Zimmer! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.05.2018, OF 588/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 913 2018 1. Die Vorlage OF 588/2 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 592/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Frage zur Jordanstraße 19 aus der Vorlage OF 588/2 als II. angefügt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Jordanstraße 3 und 19

24.05.2018 | Aktualisiert am: 21.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2018, OF 588/2 Betreff: Jordanstraße 3 und 19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob der Magistrat bei den beiden o.g. Immobilien die Nutzung des städtischen Vorkaufsrechts geprüft hat und mit welchem Ergebnis. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.06.2018, OF 592/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 913 2018 1. Die Vorlage OF 588/2 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 592/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Frage zur Jordanstraße 19 aus der Vorlage OF 588/2 als II. angefügt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 2 | PARLIS

Kulturcampus: ÖPP-Vorhaben gehören nicht dazu!

14.05.2018 | Aktualisiert am: 07.06.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.05.2018, OA 265 entstanden aus Vorlage: OF 490/2 vom 02.02.2018 Betreff: Kulturcampus: ÖPP-Vorhaben gehören nicht dazu! Vorgang: OM 1996/17 OBR 2; ST 2306/17; B 439/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Liegenschaft Mertonstraße 30 der KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH nicht uneingeschränkt zufällt. Die Auftragsvergabe ist vielmehr von einer plausiblen Wirtschaftlichkeitsanalyse (Cost-Benefit Analysis - CBA) abhängig zu machen. Dies gilt insbesondere im Vergleich mit einer Projektierung durch die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH. Begründung: Zahlen, bitte! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1996 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2306 Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 439 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1855 Antrag vom 30.05.2019, OF 826/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.06.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 265 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und BFF (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2788, 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 11.06.2018 Aktenzeichen: 23 20

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße

09.12.2021 | Aktualisiert am: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2021, OF 222/2 Betreff: Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat regt die folgenden Veränderungen an, damit der Verkehr von Zufußgehenden und Radfahrenden auf der Sophienstraße sicherer geführt werden kann. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass er auf Hauptstraßen wie der Sophienstraße lediglich Anregungen geben kann und die endgültige Entscheidung dem Magistrat bzw. den zuständigen Ämtern obliegt. Der Ortsbeirat bittet daher, die folgenden Punkte zu prüfen und - sofern sie von den zuständigen Ämtern bzw. vom Magistrat als durchführbar eingestuft werden - umzusetzen: 1. Die Breite der Dooring Zone scheint auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße nicht auf beiden Fahrbahnseiten den heutigen Standards zu entsprechen. Insbesondere auf der Fahrbahnseite Richtung Ginnheimer Straße wirkt sie sehr schmal. Der Magistrat wird gebeten dies zu prüfen und die Dooring Zone entsprechend dem Prüfungsergebnis ggf. breiter abzumarkieren. 2. Die Anordnung der PKW-Stellplätze soll auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee so erfolgen wie auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße (Querparken stadteinwärts, Längsparken stadtauswärts). Entsprechend soll die Markierung des Radweges auf beiden Fahrbahnseiten vom Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße auf den Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee verlängert werden (zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee ist derzeit kein Radweg markiert). 3. Die Markierung des Radweges auf der Fahrbahn soll auf der gesamten Länge der Sophienstraße in gut sichtbarer durchgängig roter Farbe erfolgen (bislang ist die Markierung weiß). 4. Die Außengastronomie auf Höhe der Straße "Am Weingarten" soll weiterhin Platz haben, jedoch müssen Zufußgehende und radelnde Kinder gut daran vorbeikommen können. Zu diesem Zweck soll dem dort befindlichen Restaurant, zumindest in den Sommermonaten, ein PKW-Stellplatz (in der Straße "Am Weingarten" ) zur Sondernutzung für die Außengastronomie angeboten werden. 5. Auf der Fahrbahnseite stadteinwärts zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" befinden sich aktuell Halteverbotszonen und PKW-Stellplätze. Diese sollen entfernt und auf diesem Abschnitt ein baulich getrennter rot markierter Radweg auf der Fahrbahn geschaffen werden. Dies soll lediglich auf der Fahrbahnseite stadteinwärts passieren. Der Radweg soll nur auf diesem Abschnitt baulich getrennt sein, auf den restlichen Abschnitten der Sophienstraße nicht (damit die Parkplätze auf den anderen Abschnitten zugänglich bleiben). 6. Auf dem Abschnitt zwischen "Am Weingarten" und Zeppelinallee hat die Sophienstraße in Richtung stadteinwärts zwei Fahrspuren. Eine dieser Fahrspuren soll in einen durchgängig rot markierten Radweg umgewandelt werden. Die Dooring Zone zu den rechts daneben liegenden PKW-Parkplätzen soll hinreichend breit abmarkiert werden. 7. Auf der Fahrbahnseite stadtauswärts soll der Radweg zwischen Zeppelinallee und Blanchardtstraße / "Am Weingarten" auf der Fahrbahn in roter Farbe markiert werden. Sofern möglich soll hierzu eine Fahrspur in einen Radweg umgewandelt werden - dies könnte bspw. auf dem Abschnitt zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße möglich sein. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/ Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrenden vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrende noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Der Antrag erfolgt in Teilen auf Anregung eines Anwohners. Die Sophienstraße ist aktuell für den Fuß- und Radverkehr schwierig und in Teilen gefährlich zu nutzen. Insbesondere sind die Gehwege auf vielen Abschnitten durch querparkende PKW sehr stark verengt, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diese kaum passieren können - auch weil an den meisten Tagen noch große Mülltonnen auf den Gehwegen stehen. Dies ist insbesondere durch das Ausweisen von Querparkplätzen zwischen "Am Weingarten" und Wildunger Straße der Fall. Autofahrende Anwohnende empfinden das Ausparken auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee als schwierig und gefährlich, da die Fahrbahn durch das beidseitige Querparken stark verengt ist und sie die mit Tempo 50 ankommenden PKW und Radfahrende beim Ausparken erst viel zu spät sehen und diese aufgrund der verengten Fahrbahn kaum ausweichen können. Die Radwegführung ist auf der Sophienstraße lückenhaft. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind gerade Familien mit Kindern und auch junge Menschen auf ihrem Schulweg gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies führt zu eigentlich vermeidbaren Konflikten zwischen Zufußgehenden und Radfahrenden. Der Antrag zielt auf eine ganzheitliche Lösung, d.h. Straßenbahn- und PKW-Fahrspuren und Stellplätze, sowie breite, passierbare Fußwege und einen durchgängigen, lückenlosen Radweg über die gesamte Länge der Sophienstraße. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.08.2021, OF 145/2 Nebenvorlage: Antrag vom 31.01.2022, OF 254/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 145/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 222/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 15 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 2., 6. und 7. des Antragstenors der Vorlage OF 254/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1616 2022 1. Die Vorlage OF 222/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 254/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Ziffern 1. und 3. bis 5.: Einstimmige Annahme Ziffern 2., 6. und 7.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Ein Radweg für die Hamburger Allee

28.11.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2021, OF 231/2 Betreff: Ein Radweg für die Hamburger Allee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Vorschläge zu prüfen und sie - sofern er sie für umsetzbar erachtet - umzusetzen: 1. Auf der linken Spur der Hamburger Straße (stadtauswärts), auf dem Abschnitt zwischen Friedrich-Ebert-Anlage und Schloßstraße einen breiten, durchgängig rot eingefärbten und baulich getrennten Radweg zu errichten (siehe Schema im Anhang). Die bauliche Trennung ist auf Höhe der Emil-Sulzbach-Straße für einen kurzen Abschnitt aufzuheben. 2. An der Ampel auf der Hamburger Straße, an der Kreuzung mit der Schloßstraße, eine breite durchgängig eingefärbte Aufstellfläche für Radfahrende über beide Fahrspuren abzumarkieren, damit Radfahrende an dieser Kreuzung auch gefahrlos rechts abbiegen können (siehe Schema im Anhang). 3. Dem PKW-Verkehr auf der verbleibenden Fahrspur an der Kreuzung sowohl das Rechtsabbiegen in die Schloßstraße als auch das Geradeausfahren in den hinteren Abschnitt der Hamburger Straße zu ermöglichen. 4. Dafür zu sorgen, dass von der Senckenberganlage kommende Radfahrende sicher rechts in die Hamburger Alle einbiegen können. Begründung: Punkt 1) bis 3): Auf dem beschriebenen Abschnitt der Hamburger Straße besteht bislang keine Radinfrastruktur. Es bestehen jedoch zwei Fahrspuren für PKW, sowie PKW-Stellplätze neben der rechten Fahrspur. Die linke Fahrspur wird von PKW (nach Eindruck der Antragstellerinnen) kaum genutzt, da sie lediglich geradeaus in das Wohngebiet am hinteren Ende der Hamburger Straße führt. Auch die rechte Fahrspur wird von PKW (nach Eindruck der Antragstellerinnen) nicht viel genutzt, sodass eine Fahrspur an dieser Stelle ausreichend erscheint. Dadurch dass die rechte Fahrspur befahrbar bleibt, können die neben der rechten Fahrspur liegenden PKW-Stellplätze weiterhin problemlos angesteuert werden. Neben der linken Fahrspur gibt es ohnehin keine PKW-Stellplätze. Punkt 4): Die aktuelle Situation für Radfahrende, welche von der Senckenberganlage kommend rechts in die Hamburger Straße einbiegen wollen, ist gefährlich: Der PKW-Verkehr fährt an dieser Stelle mit hoher Geschwindigkeit. Auch ältere radfahrende Menschen, welche nicht in der Lage sind, ihren Kopf extrem weit nach links hinten zu drehen, sollten sich in Frankfurt sicher auf dem Fahrrad bewegen können. Schematische Darstellung des Vorschlags: Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 37 Auf Wunsch des Vertreters der BFF wird über die Ziffer 1. und die Ziffern 2. bis 4. des Antragstenors der Vorlage OF 231/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1398 2022 Die Vorlage OF 231/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD Ziffern 2. bis 4.: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung

15.11.2021 | Aktualisiert am: 13.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 211/2 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge die folgenden Punkte in Ergänzung zu OF 172/2 beschließen: A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/ Einzelhandel und b) die Auswirkung des geplanten Modalfilters an der Arndtstraße auf die Verkehrsmengen im Kettenhofweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind. 2. Vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyer-Aktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Kettenhofwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyer-Aktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Kettenhofwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Kettenhofwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyer-Aktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyer-Aktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen. 3. Zur Erprobungsphase einen runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Kettenhofwegs Vertretern des Magistrats und des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird gebeten: 1. Bei Umsetzung der Erprobungsphase soll auf die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Kettenhofweg Ecke Schumannstraße und Kettenhofweg Ecke Beethovenstraße verzichtet und bei der bisherigen Einbahnstraßenregelung verblieben werden. Soweit der Magistrat im westlichen Abschnitt alternative Planungsvorschläge hat, um den PKW-Durchgangsverkehr zu begrenzen, hört der Ortsbeirat diese gerne. 2. Zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollen, ungefähr in der Mitte dieses Abschnitts, zwei Kurzzeitparkplätze auf der südlichen Straßenseite des Kettenhofwegs entstehen. Auch an den Ecken des Kettenhofwegs zur Schumannstraße und zur Beethovenstraße sollen Kurzzeitparkplätze entstehen. Die Kurzzeitparkplätze können für Kund*innen und Anlieferungen genutzt werden und sollen außerhalb der Geschäftszeiten zum Anwohnerparken freigegeben werden. 3. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für PKW-fahrende Kund*innen lokaler Geschäfte vorzuhalten. 4. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. 5. Zwecks Fußgänger*innen-freundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden. 6. Die PKW-Stellplätze auf Höhe des Tilly-Edinger-Platzes sollen zu Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum umgestaltet werden ("Parklets"/"Sommergärten"). 7. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage als Einbahnstraße auszuweisen. Der Magistrat möge diesen Vorschlag prüfen und - sofern er ihn als machbar erachtet - umsetzen (Begründung s.u.). 8. Im Kettenhofweg sollen PKW-Parkplätze sofern möglich an keiner Stelle beidseitig, sondern optimalerweise nur in Fahrtrichtung rechts eingerichtet werden. 9. Als Filter zur Reduzierung des PKW-Durchgangsverkehrs (nicht Quell- und Zielverkehr) soll die vorgeschlagene "Längssperre" an der Arndtstraße umgesetzt werden. 10. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 11. Der Kettenhofweg/die Robert-Mayer-Straße soll als Fahrradstraße ausgeschildert werden. 12. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Schema). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 13. Sofern es auf Basis der Erfahrungen im Oeder Weg notwendig und zielführend erscheint, sollen in der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg andere Markierungskonzepte für die Dooring-Zone genutzt werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der PKW-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Kettenhofwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen "runden Tisch" in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung: Punkt 1): Die von der Planung vorgesehene Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Schumann- und Beethovenstraße sollte den Durchgangsverkehr (insb. zwischen 8 und 9 Uhr) auf der Fahrradfreundlichen Nebenstraße verhindern, was u.a. ein Planungsziel von M47 ist. Leider muss der Ortsbeirat in der Abwägung hier zu Lasten der Planung berücksichtigen, dass diese Maßnahme den Zielverkehr, der eigentlich sein Ziel im südlichen Bereich vom Kettenhofweg aus gesehen ansteuert, über die Umfahrung über den Beethovenplatz (d.h. zunächst in nördlicher Richtung) leitet. Der Ortsbeirat bittet daher, b.a.w. auf diese Maßnahme zu verzichten. Der Ortsbeirat hofft, dass dieser Verzicht auf diese Planungsmaßnahme - mindestens in den betroffenen Quartieren - die Akzeptanz dem Verkehrspilotprojekt gegenüber insgesamt erhöht. Punkt 6): Auf diese Weise kann der Tilly-Edinger-Platz vergrößert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. So können die dort ansässigen Restaurants mit der Grünfläche des Tilly-Edinger-Platzes "verbunden" werden und es kann ein attraktiver Quartiersplatz entstehen. Punkt 7): Die Planung sieht nach Verständnis des Ortsbeirats keine Änderungen bezüglich des beidseitigen Parkens in der Robert-Mayer-Straße, d.h. zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage, vor. Die Fahrbahn ist auf diesem Abschnitt so schmal, dass einander entgegenkommende PKW häufig nicht aneinander vorbeifahren können und es daher zu PKW-Staus kommt, hinter denen die Radfahrenden warten müssen. Diese aktuelle Situation widerspricht der Grundidee einer "Fahrradfreundlichen Nebenstraße". Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit für Radfahrende und PKW verbessern. Punkt 12): Schema zur Markierung im Kreuzungsbereich: Quelle: https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/planen-und-bauen/schneller-radfahr en/musterloesungen-und-qualitaetsstandards/ Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den "Qualitätsstandards und Musterlösungen" für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Punkt B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Corona-Pandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nicht-konsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege, sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Schloßstraße: Info-Banner („Aufsteller“) bitte wechselnd einsetzen

14.11.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2021, OF 218/2 Betreff: Schloßstraße: Info-Banner ("Aufsteller") bitte wechselnd einsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es zweckmäßig wäre, die nunmehr in der Schloßstraße aufgestellten Info-Banner bzw. Aufsteller, die in inhaltlich verschiedenen Bannern jeweils adressiert an Kfz- und Fahrradverkehr a.) auf den Umgang mit dem Überholverbot des Fahrradverkehrs für Pkw und b.) auf das Nichtbefahren der sog. Dooring-Zone durch den Fahrradverkehr besonders aufmerksam machen, jeweils nach einer Zeit -sagen wir, acht Wochen- wechselnd einzusetzen. Jeweils am Eingang des betroffenen Bereichs Schloßstraße (d.h. Bereich Kreuzung Adalbertstraße in Fahrtrichtung Breitenbachbrücke und Bereich Ecke Rödelheimer Straße in Fahrtrichtung Innenstadt) sind derzeit Info Banner -adressiert an den Fahrradverkehr ("So nicht" wg. sog. Dooring-Zone)- aufgestellt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher, falls ein Wechsel der Bebannerung grundsätzlich als ggf. zweckmäßig eingeschätzt wird, insbesondere jeweils am benannten Beginn des betroffenen Bereichs auf der Schloßstraße die Info-Banner nach ca. acht Wochen gegen solche auszuwechseln, die nun auf das Überholverbot des Fahrradverkehrs für Pkw aufmerksam machen und somit an den Pkw-Verkehr adressiert sind. Begründung: Insbesondere am Eingang der betroffenen Bereiche könnte ein Wechsel der Bebannerung durch die unterschiedlichen Adressaten der Info-Banner einen guten Effekt haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 218/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1395 2022 Die Vorlage OF 218/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF; 1 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Jordanstraße: Bitte Kurzzeitparken vor Hausnummer 19 bzw. 16 prüfen

14.11.2021 | Aktualisiert am: 13.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2021, OF 217/2 Betreff: Jordanstraße: Bitte Kurzzeitparken vor Hausnummer 19 bzw. 16 prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Jordanstraße im Bereich der Hausnummer 16 (Kiosk) oder der Hausnummer 19 (Restaurantbetrieb) ein Kurzzeitparkplatz geschaffen werden kann, der dann auch als Lieferzone für den ansässigen Kiosk und Restaurantbetrieb genutzt werden könnte. Abends- und nachts könnte der Kurzzeitparkplatz freilich bis in die Morgenstunden wieder zum Parken für Anwohner und Anwohnerinnen freigegeben werden. Begründung: Anregung aus der Bürgerschaft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO II, TOP 1 Beschluss: Auskunftsersuchen V 259 2021 Die Vorlage OF 217/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Stellplätze für studentische Kneipenbesucherinnen und Kneipenbesucher

18.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 182/2 Betreff: Stellplätze für studentische Kneipenbesucherinnen und Kneipenbesucher Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an den folgenden drei Stellen auf der Jordanstraße jeweils einen PKW-Parkplatz in einen Fahrradstellplatz mit Fahrradbügeln umzuwandeln: - auf Höhe der Kreuzung Jordanstraße / Kiesstraße - auf Höhe der Kreuzung Jordanstraße / Jungstraße - auf Höhe der Kreuzung Jordanstraße / Homburger Straße Begründung: Aufgrund der Nähe zur Universität sowie der Vielzahl an studentischen Kneipen, attraktiven Restaurants und Cafés, kommen viele Besucher*innen der Jordanstraße mit dem Fahrrad dorthin. Die vorhandenen Fahrradstellplätze reichen dafür nicht aus, sodass eine Vielzahl an Restaurant- und Café-Besucher*innen ihre Fahrräder an Schilder auf dem Gehweg anschließen muss (siehe angehängte Fotos). Dies wiederum beeinträchtigt die Fußgänger*innen auf den ohnehin nicht besonders breiten Gehwegen, welche zugleich auch von der Außengastronomie genutzt werden. Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1048 2021 Die Vorlage OF 182/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Neustart für den Kulturcampus!

18.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 202/2 Betreff: Neustart für den Kulturcampus! Nach bisherigem Kenntnisstand haben sich Stadt und Land in einem Letter of Intent auf einen zweigeteilten Architektenwettbewerb geeinigt, der städtebauliche Fragestellungen für den zentralen Teilbereich des gesamten Areals mit einem baulichen Realisierungswettbewerb für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) und das Zentrum der Künste / FrankfurtLab verbindet. Die vorgesehene Auslobung bietet die Chance, auch bestimmte Vorgaben des B-Plans zu überprüfen, zu korrigieren und nach angemesseneren Lösungen zu suchen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welchen Stand hat die Auslobung des Architektenwettbewerbs? 2. Welche Bauherrenschaft ist für welche Baufelder vorgesehen? 3. Gibt es die im Koalitionsvertrag angekündigte "politische Steuerungsgruppe" der Stadt bereits und wenn ja, welche Personen sind darin vertreten? Ist eine Beteiligung des Ortsbeirats 2 vorgesehen? 4. Von welchem Zeitplan der baulichen Umsetzung in den unterschiedlichen Teilen des Kulturcampus geht der Magistrat aktuell aus? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat für Zwischennutzungen sowohl in Gebäuden / Gebäudeteilen als auch zum Beispiel für "Urban Gardening" auf dem Areal, solange die Universitätsnutzungen nicht vollständig umgezogen sind? 6. Wie gedenkt der Magistrat, derartige Zwischennutzungen gemeinsam mit Land, Universität und ABG zu befördern? 7. Wie gedenkt der Magistrat vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen mit dem erhöhten Bedarf nach Grün- und Freiräumen, Versickerungsflächen und Durchlüftungsschneisen auf dem (nach bisheriger Planung) auch weiterhin hoch bebauten und versiegelten Gelände umzugehen? 8. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat in diesem Zusammenhang, den Freiraum auf dem Gelände so zu gestalten, dass der derzeitige Campus-Charakter weitgehend erhalten wird? 9. Wie gedenkt der Magistrat mittel- und langfristig mit dem hohen Verkehrsaufkommen entlang der Senckenberganlage umzugehen und welche Möglichkeiten der Verkehrsreduzierung / Umgestaltung des Straßenraums werden hier ggf. gesehen? 10. Welche Möglichkeiten werden mittel- und langfristig für Verkehrsberuhigung, Umgestaltung (bessere Fassung des Platzes), Begrünung und attraktivere Nutzungsmöglichkeiten des Platzes um die Bockenheimer Warte gesehen? 11. Wie gedenkt der Magistrat vor dem Hintergrund der stärker werdenden Diskussion um eine Bauwende (Material- und Ressourcenschutz, Erhaltung Grauer Energie) mit den auf dem Universitätsgelände vorhandenen Baubeständen umzugehen? 12. Welche Möglichkeiten des Bestandserhalts und der Neunutzung (Juridicum? Teile der Hörsaal-Gebäude? Bisherige Tiefgarage?) werden gesehen? 13. Wie gedenkt der Magistrat das Studentische Wohnen auf dem Kulturcampus zu erhalten und zu erweitern? 14. Wie gedenkt der Magistrat, die Bockenheimer Bevölkerung, die sich in früheren Workshops/ Planungswerkstätten engagiert eingebracht hat, in die derzeitigen Planungsüberlegungen einzubeziehen? Begründung: Die Entwicklung des Kulturcampus und die Hoffnungen, die sich mit diesem Projekt verbinden, beschäftigen auch weiterhin die Bevölkerung im Stadtteil. Nach mehr als zehn Jahren Stillstand, Bau- und Umzugsverzögerungen der Universität und zahlreichen ungeklärten Fragen zwischen Stadt, Land und Universität hat der neue Magistrat einen Neustart für die Planungen auf dem alten Bockenheimer Universitätsgelände angekündigt. Hierzu bietet der auszulobende Architektenwettbewerb eine Chance, denn vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen stellen sich auch verschiedene städtebauliche Fragen neu. Diese werden von dem alten Bebauungsplan 569 - Senckenberganlage / Bockenheimer Warte bislang nur unzureichend beantwortet. Die nach B-Plan vorgesehene extrem hohe Dichte sowohl im Bereich der Kultureinrichtungen als auch beim Wohnen entlang der Gräfstraße dürfte aus klimatologischen Gründen heute nicht mehr zeitgemäß sein. Auf keinen Fall sollte auf dem verbleibenden Campusgelände die hohe Verdichtung fortgesetzt werden, die Maßstab für die südlichen Baufelder war. Nach B-Plan-Vorgaben würde sowohl der Grad der Bebauung und Unterbauung mit Tiefgaragen als auch der generelle Versiegelungsgrad auf dem gesamten Areal deutlich zunehmen. Von 300 vorhandenen Bäumen werden nur 120 als zu erhaltend festgesetzt. Laut Klimaatlas der Stadt stellt das alte Universitätsgelände bereits heute aufgrund seines hohen Versiegelungs- und Bebauungsgrades einen "intensiven innerstädtischen Überwärmungsbereich mit eingeschränktem Luftaustausch" dar. Der geplante schmale Nord-Süd-Grünzug wird daran ebenso wenig ändern wie eine geplante Dachbegrünung. Bezüglich des Erhalts von Beständen ist zu bedenken, dass eine Mischung aus Bestand und Neubau in der Regel sowohl städtebaulich als auch von den Nutzungsmöglichkeiten her attraktivere und vielseitigere Strukturen erreichen kann als ausschließlich Neubauten. Beispielsweise wäre der teilweise Umbau des Juridicums zu (Studenten-)Wohnungen zu überlegen. Kulturelle, gewerbliche und experimentelle Ansätze (z. B. analog "Haus der Statistik", Berlin), umgesetzt im ehemaligen Juridicum, würden einem Kulturcampus guttun. Wenn das Hörsaalgebäude in baulich gutem Zustand ist, sollte es ebenfalls für eine Weiternutzung z.B. für die Universität des 3. Lebensalters zur Verfügung stehen. Die Wohnheime Bockenheimer Landstraße mit 80 Plätzen, Studierendenhaus mit 80 Plätzen und die Auszubildenden-Plätze in der ehemaligen Akademie für Arbeit (35) sind derzeit bedroht. Das Wohnen von Studierenden auf dem Campus sollte allein aus Gründen einer lebendigen Sozialstruktur erhalten und ausgeweitet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 226 2021 Die Vorlage OF 202/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Nauheimer Straße

18.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 170/2 Betreff: Nauheimer Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Es wird angeregt, eine der zwei Autofahrspuren zwischen dem Ende des Radwegs von der Emser Brücke herunter bis zur 5-Straßen-Kreuzung Schloßstraße / Adalbertstraße aufzuheben und einen geschützten (ggf. rot markierten) Fahrradstreifen einzurichten, der den Radfahrer*innen noch mehr Sicherheit verleiht. Sollte dies nicht kurzfristig umsetzbar sein, wird angeregt in der Zwischenzeit auf der rechten Fahrspur deutlich sichtbare Fahrrad-Piktogramme mit Sharrows aufzutragen, damit den Autofahrer*innen unmissverständlich signalisiert wird, dass Radfahrer*innen auf diesem Straßenabschnitt legal unterwegs sind. Begründung: Auf dem ca. 150 m langen Abschnitt der Nauheimer Straße zwischen der 7-Straßen-Kreuzung an der Unterführung Voltastraße und der 5-Straßen-Kreuzung Schloßstraße / Adalbertstraße ist die Fahrsituation für Radfahrer*innen häufig lebensgefährlich. Dieser Straßenabschnitt ist eine Einbahnstraße mit zwei Autofahrspuren, auf beiden Seiten ist dazu Parken erlaubt (die eine Seite mit Anwohner*innenparken, die andere freies Parken). Die Autos stehen teils auf den Bürgersteigen, die dadurch erheblich verengt werden, teils auf den Autofahrspuren, deren Querschnitt dadurch ebenfalls verringert wird. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.08.2021, OF 148/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 13 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage OF 170/2 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1046 2021 1. Die Vorlage OF 148/2 wurde zurückgezogen. 2. a) Der Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 170/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Worte "Außerdem soll die abgenutzte Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder an der Ampel am Knotenpunkt Adalbertstraße/Schloßstraße erneuert und auf voller Breite rot eingefärbt werden. Die Problematik der Zufahrt für Radfahrende, welche aus der Robert-Mayer-Straße kommend in die City West gelangen möchten, sieht der Ortsbeirat durch diese Anregung ausdrücklich noch nicht als gelöst an." ergänzt wird. Abstimmung: zu 2. a) 4 GRÜNE, 1 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Annahme); 1 GRÜNE und BFF (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fahrradständer an der Jordanstraße und Homburger Straße (Bockenheim)

15.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2021, OF 181/2 Betreff: Fahrradständer an der Jordanstraße und Homburger Straße (Bockenheim) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Jordanstraße und Homburger Straße an folgenden Standorten Fahrradständer aufzustellen, s. Anlage mit Fotos: · Ecke Jordanstr./ Kiesstr. · Vor Jordanstr. 27 · Vor Homburger Str. 17 · Vor Homburger Str. 27 Begründung: Wunsch von Anwohnern aus dem dortigen Wohngebiet. An der Jordanstraße und Homburger Straße befindet sich ein belebtes Viertel mit u.a. Cafés, Kneipen/ Restaurants, Kiosks, Friseursalon, Copyshops und Thaimassage. Es gibt dort einen regen Fahrradverkehr und den Bedarf, Räder anzuschließen. Aktuell gibt es dort nur einzelne Fahrradständer, z.B. an der Kreuzung Jordanstr. 15/ Kiesstr., die diesen Bedarf nicht abdecken. Der Magistrat wird gebeten, Fahrradständer unter Erhalt aller Parkplätze dort aufzustellen. . 1. Ecke Jordanstraße/Kiesstraße 2. Vor Jordanstraße 27 . 3. Vor Homburger Straße 17 4. Vor Homburger Straße 27 . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 20 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlagen OF 181/2 und OF 182/2 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 181/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme); BFF (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen

30.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 123/2 Betreff: Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich die folgenden Maßnahmen für die Schloßstraße auf den Weg zu bringen, um die dortige Gefahrensituation zu beseitigen: 1. Der ruhende Verkehr soll auf beiden Seiten der Schloßstraße (bis auf Lieferzonen), zu Gunsten eines baulich getrennten und durchgängig rot markierten Radweges aufgegeben werden. 2. Um den Wegfall dieser Parkplätze zu kompensieren, sollen wie in Antrag OF 79/2 des Ortsbeirates 2 beschrieben, Parkplätze auf der Breitenbachbrücke geschaffen werden. Nach ersten Einschätzungen von städtischer Seite können hier etwa so viele Parkplätze entstehen, wie durch Punkt 1.) wegfallen (etwa 140), mindestens jedoch 110. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, auf den Betreiber des Parkplatzes am Westbahnhof (Contipark, 90 Stellplätze) sowie auf die Ansprechperson des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße zuzugehen. Der Magistrat möge diese bitten, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen der Schloßstraße anzubieten. 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen in den Seitenstraßen der Schloßstraße auf den Stellplätzen, welche der Schloßstraße am nächsten sind, ausreichend Behindertenparkplätze geschaffen werden. Es handelt sich um folgende Seitenstraßen: Rödelheimer Straße (beidseitig der Schloßstraße), Hersfelder Straße, Friesengasse, Kaufunger Straße, Mühlgasse, Ederstraße, Kurfürstenplatz, Kurfürstenstraße und Adalbertstraße. Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf und die geeigneten Stellen zu ermitteln und die Umsetzung zu veranlassen. Begründung: Der Antrag ist das Ergebnis eines Vor-Ort-Termins in der Schloßstraße. Bei diesem waren neben Verterter*innen der Ortsbeiratsfraktionen von CDU, SPD, Grünen, Linken und FDP auch Vertreter*innen des Straßenverkehrsamtes, der Stabstelle Radverkehr des Verkehrsdezernenten, des Radfahrbüros, der städtischen Verkehrspolizei, der Landespolizei, des ADFC, des VCD und des Radentscheids anwesend. Zu Punkt 1.) Der Vor-Ort-Termin ergab, dass die bisher ergriffenen und weiterhin geplanten kurzfristigen Maßnahmen (verstärkte Kontrollen, Straßenmarkierungen etc.) nicht ausreichen, um die Sicherheit auf der Schloßstraße zu gewährleisten. Radfahrende werden weiterhin sehr häufig von Autofahrenden massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Radfahrenden durch Autofahrende und dadurch zu gefährlichen Situationen. Am 24.5.2021 kam es gar zu einem ersten schweren Unfall durch verkehrswidriges Überholen eines Radfahrers. Der Ortsbeirat bedauert, dass der Mischverkehr auf der Schloßstraße nicht funktioniert. Alternativ vorgeschlagene Maßnahmen wie die Befestigung des Bereiches zwischen Fahrbahn und Gleisen (Antrag der CDU im Römer) stellen sich von städtischer Seite als nicht umsetzbar dar. Die vollständige Umgestaltung der Schloßstraße (Autoverkehr fährt auf der Gleisanlage) wird nach städtischer Aussage nicht vor 2025 geschehen. Um weitere schwere Unfälle zu vermeiden, muss jedoch schnellstmöglich gehandelt werden. Die in Punkt 1.) dieses Antrags vorgeschlagene Maßnahme kann nach Einschätzung der Stadt binnen eines Jahres umgesetzt werden, beginnend im Frühjahr 2022. Es handelt sich hierbei um die Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr". Diese Variante wurde dem Magistrat und dem Ortsbeirat in der Vergangenheit bereits vorgestellt und war zu der Zeit auch die vom Magistrat präferierte Variante. Zu Punkt 2.) Nach ersten Einschätzungen der städtischen Seite können auf der Breitenbachbrücke, wie in Antrag OF 79/2 des Ortsbeirates 2 beschrieben, Parkplätze geschaffen werden. Auf der Breitenbachbrücke können, nach Einschätzung der Stadt, etwa in dem Umfang neue Parkplätze entstehen, wie durch die in Punkt 1.) vorgeschlagene Maßnahme entfallen würden (etwa 140 Stück, mindestens jedoch 110 Stück). Zu Punkt 3.) Am Westbahnhof betreibt die Contipark einen zahlungspflichtigen Parkplatz, welcher über 90 Stellplätze verfügt. Dort können Monatsparkkarten für 65€/Monat erworben werden. Die Auslastung des Parkplatzes wird von der Contipark nicht ermittelt. Stichprobenhafte Zählungen einzelner Ortsbeiratsmitglieder ergaben eine Auslastung von zwischen 10 und 20 Stellplätzen (d.h. 70 bis 80 freie Stellplätze). Um diese nahegelegene Ausweichparkmöglichkeit für Anwohner*innen noch attraktiver zu machen, soll die Contipark gebeten werden, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen anzubieten. Dieselbe Bitte soll auch an die Ansprechpartner des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße gerichtet werden, welches nach Aussage einer Anwohnerin ebenfalls nur sehr schwach ausgelastet ist. Zu Punkt 4.) Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen wie beschrieben Behindertenparkplätze in sämtlichen Seitenstraßen der Schloßstraße geschaffen werden. Da die Schloßstraße über viele Seitenstraßen verfügt, hat diese Maßnahme das Potenzial, die Wegstrecke für mobilitätseingeschränkte Personen von ihrer Wohnung bis zu ihrem PKW sogar zu verkürzen: Mit der Maßnahme stehen verlässlich freie Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen an vielen Stellen der Schloßstraße zur Verfügung. Ohne die Maßnahme ist es realistisch betrachtet aktuell nicht gesichert, dass mobilitätseingeschränkte Personen tatsächlich immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.06.2021, OF 77/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Der Ortsvorsteher stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte 11.1 bis 12. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 812 2021 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 77/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 122/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. Ziffer 2. um die Worte "ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg." ergänzt wird. 3. Die Vorlage OF 123/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Sichere Radverkehrsführung auf der Emser Brücke

30.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 158/2 Betreff: Sichere Radverkehrsführung auf der Emser Brücke Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für eine sichere Radverkehrsführung auf der Emser Brücke zu sorgen. Der Magistrat wird außerdem gebeten, den auf Höhe der "European School of Design" plötzlich endenden Radweg von der Emser Brücke herunter fortzuführen, bis zur Einmündung in die Robert-Mayer-Straße (Fahrtrichtung von der Emser Brücke in Richtung Robert-Mayer-Straße). Begründung: Zwischen den Einmündungen der Straßen Europa-Allee (auf Höhe des darunter liegenden Kreisels "Am Dammgraben") und Varrentrappstraße wird der Radstreifen zurzeit lediglich durch ein aufgestelltes Verkehrsschild und in einem Abschnitt durch stark abgetragene und kaum noch sichtbare weiße Farbe markiert. Die fehlende Markierung führt zu Verwirrung und Konflikten zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. Die Emser Brücke wird, gerade auch am Wochenende, von vielen Radfahrenden frequentiert. Insbesondere die Fahrtrichtung "stadtauswärts" wird dabei stark genutzt. Die aktuelle lückenhafte Markierung wird dieser Nutzung nicht gerecht und erschwert das Radfahren im Ortsbezirk. Im Sinne eines lückenlosen Radwegnetzes und einer sicheren Radinfrastruktur sollte zudem die Lücke in der Markierung zwischen Emser Brücke und der zukünftig fahrradfreundlicheren Nebenstraße Robert-Mayer-Straße geschlossen werden. Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 828 2021 Die Vorlage OF 158/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragstenors und der dritte Absatz der Begründung ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Rad- und Fußweg an der Sophienstraße ab Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee stadteinwärts

27.08.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 145/2 Betreff: Rad- und Fußweg an der Sophienstraße ab Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee stadteinwärts Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie der Fußgänger- und Radverkehr auf der Sophienstraße bis zur Kreuzung Gräfstraße/ Ludolfusstraße/ Sophienstraße sicherer geführt werden kann und zu diesem Zweck: - Zwischen der Juliusstraße und der Straße "Am Weingarten" das Parken auf dem Seitenstreifen weiter eingeschränkt bzw. das Falschparken geahndet werden kann, - Die Außengastronomie auf Höhe der Straße "Am Weingarten" so geführt wird, dass Fußgänger und radelnde Kinder gut daran vorbeifahren können, - Zwischen "Am Weingarten" und Wildunger Straße das Beparken der Bürgersteige überprüft wird, insbesondere an tagen, an denen Mülltonnen abgestellt werden und/oder - Zwischen Wildunger Straße und Gräfstraße das Parken so eingeschränkt wird, dass Radfahrer vor der Kreuzung rechtzeitig vor der Kreuzung den dort beginnenden Radweg befahren können. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/ Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrern vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/ Gräfstraße/ Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrer noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Auf Höhe der Kreuzung "Am Weingarten" ist der Bürgersteig erheblich durch Außengastronomie eingeschränkt. Schließlich führt das Ausweisen von Längsparkplätzen zwischen "Am Weingarten" und "Wildunger Straße" dazu, dass insbesondere an Tagen, an denen Mülltonnen hinausgestellt werden, der Bürgersteig schlecht passierbar ist. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind Familien mit Kindern gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Hier sollte eine Mindestbreite freigehalten werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.12.2021, OF 222/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 145/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 222/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Landgrafenstraße

27.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 152/2 Betreff: Landgrafenstraße 1. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die derzeit auf Höhe der Hausnummer 13 endende Ladezone auf der Landgrafenstraße bis zur Hausnummer 11bzw. der dort montierten Fahrradbügel zu verlängern und die entsprechenden Parkverbote in Halteverbote, ausgenommen Lieferverkehr zu versehen und Verstöße verstärkt zu ahnden. 2. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Landgrafenstraße zur Einbahnstraße gemacht werden könnte und wie der Verkehr in den umliegenden Straßen entsprechend, evtl. weitere Einbahnstraßen, entsprechend geregelt werden könnte. Begründung: Insbesondere morgens ca. 08.00 Uhr kommt es auf der Landgrafenstraße zu teilweise chaotischen Verkehrssituationen. Zu dieser Zeit wird regelmäßig der Supermarkt: "Alnatura" beliefert und zugleich werden viele Kindergartenkinder mit dem Auto zu ihren Einrichtungen (Markuskindergarten. Landgrafenstraße 22 und Spielraum im Stadtteil im Hinterhof zwischen Leipziger Straße und Landgrafenstraße) gebracht. Zahlreiche Eltern missachten das Parkverbot und nutzen die Entladezonen zum Parken während sie ihre Kinder in die Einrichtungen bringen. Zwar dauert dies jeweils tatsächlich nur wenige Minuten, aber der Vorgang wiederholt sich mehrfach, sodass die Entladezonen für den Lieferverkehr nicht nutzbar ist. In zweiter Reihe parkende Lastwagen gefährden nicht zuletzt Kinder, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zum Kindergarten gebracht werden in zumutbarer Weise. Die Straße wird für Fußgänger, insbesondere Kinder, uneinsichtig. Neben diesen zeitnah umzusetzenden Maßnahmen ist eine Einbahnstraßenregelung zu prüfen. Die Straße würde für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher, wenn nicht neben dem Lieferverkehr (teilweise große Lastwagen wegen des Supermarkts) auch noch Pkw in beide Richtungen die Straße befahren dürften. Für Fahrradfahrer könnte die Straße weiterhin in beide Richtungen befahren werden, wie es bereits in anderen Einbahnstraßen in Bockenheim üblich ist. Derzeitiger Beginn der Parkverbotszone. Derzeitiges Ende der Entladezone mit Hofeinfahrt Richtung Leipziger Straße/Adalbertstraße und Kindergarten "Spielraum im Stadtteil". Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 826 2021 Die Vorlage OF 152/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 2. des Antragstenors nach dem Wort "Landgrafenstraße" die Worte "von Großer Seestraße bis Leipziger Straße" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten

27.08.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 133/2 Betreff: Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers für die Lagerung der Bücher vor Ort Schutz vor weiteren Brandanschlägen zu bieten. 2. Den dann bereitgestellten Seecontainer, z.B. im Rahmen eines Schulprojekts durch Graffity wie beim ehemaligen Laabsaal, verschönern zu lassen. 3. Überlegungen anzustellen, wo dem Bockenheimer Büchermarkt ab dem Zeitpunkt des Abrisses des Laabsaals und des Sozialzentrums b.a.w. ein Ausweichstandort in der Nähe bereitgestellt werden kann. Begründung: De Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer Institution in Bockenheim und dem Westend entwickelt. Dies insbesondere seitdem in den letzten Jahren das Karl Marx Antiquariat in der Jordanstraße und das Antiquariat in der Großen Seestraße, Ecke Landgrafenstraße geschlossen wurde. Im ersten Halbjahr diesen Jahres, wurden bereits 2 Brandanschläge auf den Bockenheimer Büchermarkt verübt. Es entstand ein Schaden von mehreren 10.000.- €. Um den Bockenheimer Büchermarkt vor weiteren Brandanschlägen zu schützen wäre es notwendig ihm einen ausrangierten Seecontainer, wie er an Baustellen als Lärmschutzwand eingesetzt wird zur Verfügung zu stellen. Den Seecontainer könnte man im Rahmen eines sozialen/kulturellen Projekts, beispielsweise durch Schulklassen mit Graffity verschönern lassen. Da bereits für das Jahr 2022 der Abriss des Laabsaals und des Sozialzentrum angedacht ist, also im nächsten Jahr, sollten Überlegungen angestellt werden, wohin der Bockenheimer Büchermarkt in der Nähe ausgelagert werden kann. Z.B. gegenüber vor der Universitätsbibliothek Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 278 2022 Die Vorlage OF 133/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten beiden Ziffern des Antragstenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Parteien: SPD, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen!

27.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 122/2 Betreff: Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen! Vorgang: OM 6631/20 OBR 2; ST 239/21 A) Vormodernes Gleisbett ist Ursache für Konfliktsituationen auf der Schloßstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, den Rückbau des Gleisbetts auf der Schloßstraße zwischen der Höhe Rödelheimer Straße und der Adalbertstraße unmittelbar per Beschluss des Magistrats sowie Einstellung entsprechender Haushaltsmittel für das Jahr 2022 nebst Zeit- und Umsetzungsplan einzuleiten. Mit diesem Beschluss des Magistrats soll die Umsetzung für die zeitnahe Versenkung der Gleisschienen auf Fahrbahnniveau eingeleitet werden, um so Raum zu gewinnen um den Verkehrsraum von KfZ- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße wieder zu trennen. Hingewiesen sei auf die letzte Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat hierzu vom 21.09.2020, OM 6631. 2. Der Ortsbeirat hält es für vollkommen inakzeptabel vom Magistrat soweit dieser vorhaben sollte, die Ursache für die Konfliktsituationen (somit potentielle Gefährdungssituationen) zwischen PKW- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße erst ab 2025 "anzugehen", wie es informell in dem Ortstermin des Ortsbeirates mit Vertretern des Magistrats Anfang August 2021 hieß. Der Ortsbeirat hält es für ein schweres Versäumnis der Stadt Frankfurt das vormoderne Gleisbett auf der Schloßstraße nicht schon seit geraumer Zeit in der derzeitigen Gestalt entfernt zu haben. Der Ortsbeirat hat seit vielen Jahren (Jahrzehnten) regelmäßig auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. B) Aktuelle Anregungen und geplanten Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße umsetzen und bewerten Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, die aktuellen Anregungen und Maßnahmen, die die derzeitige Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für PKW und LKW) den Verkehrsteilnehmern vermitteln und zur besseren Geltung bringen sollen, umzusetzen und nach ca. einem halben Jahr nach Umsetzung gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu bewerten bzw. diesem zu berichten. Diese Maßnahmen und Anregungen sind aktuell: (i.) Anbringung von weiteren farbigen Piktogrammen "Überholverbot des Zweiradverkehrs" (ii.) Anbringung von Info-Bannern, um die weiterhin vergleichsweise neue Verkehrsregel den Verkehrsteilnehmern zu vermitteln (iii.) Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen des PKW- und LKW-Verkehrs zum Tempo 30 Gebots auf der Schloßstraße. Gerne auch ergänzt durch ständige stationäre Geschwindigkeitsmesser. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob folgender weiterer Vorschlag, der in einem Ortstermin Anfang August 2021 aus der Bürgerschaft vorgetragen wurde, umgesetzt werden könnte: Kann eine "grüne Welle" der Ampelschaltung auf der Schloßstraße auf eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20-25 kmh auf Fahrradtempo geschaltet werden? Ersatzweise bitte prüfen, ob die grüne Welle für PKW-Verkehr anderweitig in der Schaltung "gebrochen" werden kann, um die Durchfahrtsgeschwindigkeit des PKW-Verkehrs auf der Schloßstraße weiter zu bremsen. Der Ortsbeirat behält sich ausdrücklich weitere Anregungen vor, um der derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße besser Geltung zu verschaffen. C) Verbindliche Zusagen und Konzepte um etwaige Interimsmaßnahmen zum ruhenden Verkehr auf der Schloßstraße für das Quartier sozial verträglich zu gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, soweit unter den Maßgaben: - des vom Ortsbeirat nun angeregten Umsetzungsbeschluss des Magistrats zur Versenkung des Gleisbettes auf der Schloßstraße für 2022 (siehe Antrag unter Buchstabe A.)) - und nach einer Bewertung der aktuellen und ggf. noch folgenden Anregungen und Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße -frühestens ab April 2022- (siehe Antrag unter Buchstabe B.)) temporäre Maßnahmen zu Lasten des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße notwendig erscheinen, bitte folgende Fragen -gerne schon vor der abschließenden Bewertung zur aktuellen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße- für eine dann neuerliche Beschlussfassung des Ortsbeirates zu beantworten: 1. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass ein (provisorischer) Radweg durchgängig auf beiden Seiten der Schloßstraße umgesetzt wird, wenn durch eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhende Verkehr auf der Schloßstraße hierfür Raum geschaffen werden sollte? 2. Wie hoch wären die Kosten für bauliche Maßnahmen (z.B. durch Versetzung von Fußgängerampeln, die weiterhin barrierefrei zu gestalten wären) zu veranschlagen, um den unter Ziffer 1.) durchgängigen provisorischen Radweg zu schaffen? Welchen Zeitraum veranschlagt der Magistrat für diese baulichen Maßnahmen zur Umsetzung eines durchgängigen Radwegs? 3. Wie könnten -unt er der Maßgabe eines durchgängigen, provisorischen Radwegs- Liefer- und Kurzzeitparkzonen auf der Schloßstraße eingerichtet werden, um insbesondere mobil eingeschränkten Anwohner/Anwohnerinnen oder auch Gewerbetrieben weiterhin zu ermöglichen z.B. Einkäufe oder Warenlieferungen in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung/ihres Betriebes entgegen zu nehmen? 4. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass auf der Breitenbachbrücke Ersatzparkraum durch Wegfall jeweils einer Fahrspurzeitlich korrespondierend zu Maßnahmen auf der Schloßstraße geschaffen wird? Wird der Magistrat diesen Parkraum umgehend zum Anwohnerparken für Anwohner des Schloßstraßenquartiers (Schloßstraße + diverse Seitenstraße der Schloßstraße) umsetzen? 5. Kann der Magistrat darüber hinaus temporäre Anwohnerparkplätze auf dem sog. Lidl-Parkplatz oder auf dem Mietparkplatz der Deutschen Bahn am Westbahnhof durch Anmietung als Ersatz schaffen, um eben auch auf dieser Höhe der Schloßstraße wohnortnahen Ersatzparkraum für die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers anzubieten. 6. Hat der Magistrat ein Konzept um für Anwohner/Anwohnerinnen eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhende Verkehr auf der Schloßstraße sozial-verträglich zu gestalten? Insbesondere sind die Wege zu etwaigen Ersatzparkplätzen auf der Breitenbachbrücke für mobil eingeschränkte Anwohner/Anwohnerinnen des Schloßstraßenquartier z.B. in der Nähe der Adalbertstraße oder auch des Kurfürstenplatzes mit 500 bis 800 Metern sehr weit. Wäre es in diesem Zusammenhang denkbar, wenn die VGF auf der Buslinie 73 für Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers für die Kurzstrecke von der Breitenbachbrücke auf einen Fahrschein verzichtet? 7. Hält der Magistrat eine zeitnahe gemeinsame Info-Aktion mit dem Ortsbeirat u.a. durch Wurfzettel für sinnvoll, in der die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers u.a. über die derzeitige Problematik und in Frage kommenden Maßnahmen zur besseren Teilhabe informiert werden, und würde der Magistrat sich an einer solchen Wurfzettelaktion beteiligen? Begründung: Zu A.) Es kann nicht sein, dass die Stadt seit Minimum 25 Jahren die Beseitigung des vormodernen Gleisbetts auf der Schloßstraße vor sich herschiebt und nun auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen zur eigentlichen Ursache auf 2025 bzw. Sankt-Nimmerleins-Tag verschiebt bzw. vertröstet. Zu B.) Aktuelle Maßnahmen/Anregungen zur derzeitigen Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für PKW und LKW), die noch nicht umgesetzt sind bzw. zu denen noch nicht Stellung genommen wurde, müssen nach Umsetzung/Stellungnahme erst bewertet werden bevor der Ortsbeirat oder Magistrat weitere Maßnahmen anregt bzw. ergreift. Zu C.) Sollte erwogen werden, z.B. in einer Umsetzungszeit der Absenkung des Gleisbettes (Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631) oder nach einer weiteren Bewertung der aktuellen Anregungen und Maßnahmen zur aktuellen Verkehrsregelung im kommenden Jahr, den ruhenden Verkehr zeitweise aus der Schloßstraße zu verlegen, bedarf es vorab verbindlicher Zusagen und eines Konzepts des Magistrats, wie eine solche Maßnahme für die Nutzerinnen und Nutzer des PKW-Parkraums auf der Schloßstraße sozial verträglich umgesetzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.06.2021, OF 77/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 239 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Der Ortsvorsteher stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte 11.1 bis 12. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 812 2021 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 77/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 122/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. Ziffer 2. um die Worte "ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg." ergänzt wird. 3. Die Vorlage OF 123/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Gräfstraße/Ludolfusstraße/Sophienstraße

27.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 144/2 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Gräfstraße/Ludolfusstraße/Sophienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Gräfstraße/ Ludolfusstraße/ Sophienstraße fußgängerfreundlicher gestaltet werden kann. Begründung: Die Wartezeiten sind teilweise sehr lang. Es ist zu beobachten, dass die Straßenbahnschaltung dazu führt, dass nicht etwa die Fußgänger zusätzliche Grünphasen erhalten, sondern beispielsweise Rotlicht auch an der Gräfstraße auf der Hälfte haben, die nicht von der Straßenbahn gequert wird. Auch wird im Falle der Durchfahrt einer Straßenbahn die Grünphase der Autofahrer aus Richtung Süden, Gräfstraße, verlängert, sodass Fußgänger längere Rotphasen vor Querung der Ludolfusstraße abzuwarten haben. Insgesamt sind die Wartezeiten aufgrund der geteilten Ampelphasen sehr lang. Die Kreuzung ist nicht nur vom motorisierten Individual- und Straßenbahnverkehr stark frequentiert, sondern auch durch Fußgänger und Radfahrer. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 177 2021 Die Vorlage OF 144/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Obsolete Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder rund um die Leipziger Straße beseitigen

25.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 149/2 Betreff: Obsolete Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder rund um die Leipziger Straße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, so dass alle Halteverbotszonen, Absperrungen und Verkehrsschilder im Bezirk in Bockenheim zwischen Gräfstraße, Sophienstraße, Basaltstraße, Friesengasse, Kleine Seestraße, Große Seestraße und Adalbertstraße beseitigt werden, die ihren Zweck verloren haben, und hierzu dem Ortsbeirat 2 zu berichten. Begründung: Rund um die Leipziger Straße im Bezirk in Bockenheim zwischen Gräfstraße, Sophienstraße, Basaltstraße, Friesengasse, Kleine Seestraße, Große Seestraße und Adalbertstraße (Bezirk) befinden sich an vielen Stellen Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder, die ursprünglich insbesondere zur Einrichtung von Baustellen und Straßenarbeiten aufgestellt worden sind, siehe Fotos vom 25. August 2021 als Anlage. Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, so dass alle Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder in diesem Bezirk, die ihren Zweck verloren haben (z.B. da die Baustelle finalisiert wurde, zu deren Sicherung sie ursprünglich aufgestellt wurden), entfernt werden und der dadurch frei werdende Platz wieder allen Verkehrsteilnehmern oder als Parkplätze zur Verfügung steht. Hintergrund: Beschwerde von Anwohnern Fotos vom 25. August 2021 mit Beispielen aus dem Bezirk rund um die Leipziger Str., Frankfurt am Main, für Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder ohne erkennbaren Zweck 1. Vor Butlers, Leipziger Str. 26, Frankfurt am Main 2. Vor Mixx, Leipziger Str. 35, Frankfurt am Main 3. Vor Tchibo und adrett, Leipziger Str. 37, Frankfurt am Main 4. U-Bahn Haltestelle Leipziger Str., Frankfurt am Main 5. Markgrafenstr. 17, Frankfurt am Main 6. Große Seestr. 26a/ 28, Frankfurt am Main und gegenüber davon Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 149/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, 2 SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE, 1 SPD und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fahrradpiktogramme rechts stadteinwärts an der Nauheimer Straße anbringen

23.08.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 148/2 Betreff: Fahrradpiktogramme rechts stadteinwärts an der Nauheimer Straße anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Es wird angeregt, als kurzfristige Maßnahme auf der rechten Fahrspur deutlich sichtbare Fahrrad-Piktogramme mit Sharrows aufzutragen, damit den Autofahrer*innen unmissverständlich signalisiert wird, dass Rad-fahrer*innen auf diesem Straßenabschnitt legal unterwegs sind. Es wird des Weiteren angeregt, als langfristige Maßnahme eine der zwei Autofahrspuren aufzuheben und einen geschützten (ggf. rot markierten) Fahrradstreifen einzurichten, der den Radfahrer*innen noch mehr Sicherheit verleiht. Begründung: Auf dem ca. 150 m langen Abschnitt der Nauheimer Straße zwischen der 7-Straßen-Kreuzung an der Unterführung Voltastraße und der 5-Straßen-Kreuzung Schloßstraße / Adalbertstraße ist die Fahrsituation für Radfahrer*innen häufig lebensgefährlich. Dieser Straßenabschnitt ist eine Einbahnstraße mit zwei Autofahrspuren, auf beiden Seiten ist dazu Parken erlaubt (die eine Seite mit Anwohner*innenparken, die andere freies Parken). Die Autos stehen teils auf den Bürgersteigen, die dadurch erheblich verengt werden, teils auf den Autofahrspuren, deren Querschnitt dadurch ebenfalls verringert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 170/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 148/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 13 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage OF 170/2 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1046 2021 1. Die Vorlage OF 148/2 wurde zurückgezogen. 2. a) Der Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 170/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Worte "Außerdem soll die abgenutzte Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder an der Ampel am Knotenpunkt Adalbertstraße/Schloßstraße erneuert und auf voller Breite rot eingefärbt werden. Die Problematik der Zufahrt für Radfahrende, welche aus der Robert-Mayer-Straße kommend in die City West gelangen möchten, sieht der Ortsbeirat durch diese Anregung ausdrücklich noch nicht als gelöst an." ergänzt wird. Abstimmung: zu 2. a) 4 GRÜNE, 1 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Annahme); 1 GRÜNE und BFF (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger Sophienstraße

22.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 143/2 Betreff: Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger Sophienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen bzw. Radfahrer- und Fußgängerübergang der Gräfstraße, Rechtsabbieger in die Sophienstraße (Ecke am Mainova-Gebäude) durch Beschilderung auszuweisen. Begründung: Zahlreiche Autofahrer konzentrieren sich ausschließlich auf den Straßenverkehr beim Einbiegen in die Sophienstraße und überrollen den Fußgänger- und Radfahrerübergang. Dies soll durch ein entsprechendes Verkehrsschild (Zebrastreifen) möglichst unterbunden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 821 2021 Die Vorlage OF 143/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Weitere Begrünung des Jordanstraßen-Quartiers gewünscht

13.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2021, OF 129/2 Betreff: Weitere Begrünung des Jordanstraßen-Quartiers gewünscht Vorgang: V 1697/20 OBR 2; ST 1822/20; ST 852/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob in der Jordanstraße Baumpflanzungen oder sonstige Begrünungsmaßnahmen ggf. im Bereich von derzeitigen PKW-Parkplätzen (abschnittsweise versetzt in Abständen von ca. 20 bis 25 Metern) denkbar und zeitnah umsetzbar wäre. b) ob eine Grüninstallation bzw. Pflanzensysteme, wie "The Mobile Green Living Room" auf dem Goethe Platz, in einem entsprechend kleineren Umfang auch in einer Wohnstraße, wie dem Jordanstraße aus Sicht des Magistrats sinnvoll und umsetzbar wäre. c) ob der Magistrat für sein Förderprogramm "Fassadenbegrünung" für ausgewählte Quartiere im Stadtgebiet besondere Werbe- bzw. Anspracheaktionen gegenüber den Eigentümern plant. Falls ja, bitte die Jordanstraße aufnehmen. Falls nein, warum gibt es keine solchen besonderen Anspracheaktionen in Quartieren, in denen eine Fassadenbegrünung besonders wünschenswert ist? d) ob und wie eine weitere Begrünung der Jordanstraße vorangetrieben werden kann. Könnten aus Sicht des Magistrats entsprechend Maßnahmen zur Begrünung auch in der Kiesstraße und der Homburger Straße umgesetzt werden? e) Bei dieser Gelegenheit: Die Anregung des Ortsbeirats zur Dach- und Fassadenbegrünung der von der Stadt erworbenen Immobilie in der Jordanstraße 3 (siehe V 1697 vom 24.06.2020), zu der der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 19.04.2021, ST 852, auf seine noch ausstehende Detailplanung verweist, ist auch aufgrund der Vorbildfunktion für weitere Hauseigentümer in der Jordanstraße von Bedeutung und somit für die Begrünung der Jordanstraße insgesamt. Begründung: Anregungen aus der Bürgerschaft des Quartiers. Keine lange Rede: Zusätzlich zum Pflanzen von Bäumen ist der Ortsbeirat daran interessiert wie sonstige Pflanzsysteme in Wohngebieten zur Begrünung herangezogen werden könnten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.06.2020, V 1697 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1822 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 852 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 180 2021 Die Vorlage OF 129/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Gefahrensituation für Radfahrende auf der Schloßstraße beseitigen

21.06.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 78/2 Betreff: Gefahrensituation für Radfahrende auf der Schloßstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Den ruhenden Verkehr (bis auf Lieferzonen) auf der Schloßstraße zu Gunsten eines baulich getrennten Radweges aufzugeben. Begründung: Leider konnte trotz massiver Maßnahmen der Stadt (verstärkte Kontrollen und Straßenmarkierungen) nicht verhindert werden, dass Radfahrende weiterhin sehr häufig von Autofahrenden massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt werden. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Radfahrenden durch Autofahrende und dadurch zu gefährlichen Situationen. Am 24.5.2021 kam es gar zu einem ersten schweren Unfall durch verkehrswidriges Überholen eines Radfahrers. Der Ortsbeirat bedauert, dass der Mischverkehr auf der Schloßstraße von den Autofahrer*innen nicht befolgt wird. Um weitere schwere Unfälle zu vermeiden muss schnellstmöglich gehandelt werden. Deswegen bittet der Ortsbeirat den Magistrat nun, die ihm vom Radfahrbüro bereits vorgestellte und präferierte Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr" zeitnah umzusetzen. Der Ortsbeirat unterstreicht jedoch, dass die langfristige Lösung weiterhin die komplette Neuplanung der Schloßstraße ist, bei welcher sowohl das Gleisbett mit einbezogen wird, als auch die dringend benötigen Baumstandorte mitgeplant werden müssen und für den Radschnellweg (RSW) "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" eine sichere und angemessene Lösung nach dem RSW-Standard mit baulicher Trennung geschaffen wird, auch unter Einbeziehung der Fortführung südlich der Adalbertstraße. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 78/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 78/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Verkehrssituation Schloßstraße

20.06.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 77/2 Betreff: Verkehrssituation Schloßstraße Vorgang: V 1874/20 OBR 2; V 1905/21 OBR 2; ST 724/21; ST 1040/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Umwandeln der jeweiligen rechten Spur der Breitenbachbrücke in PKW-Parkplätze baulich möglich wäre. Dabei müsste insbesondere geprüft werden, ob auf der Beifahrerseite auf der Straße eine Türöffnungszone markiert werden müsste, so dass die PKW mit genügend Abstand zum Radweg geparkt werden und ob dazu der vorhandene Platz ausreicht, die verbleibende Fahrspur breit genug bleibt. Des Weiteren wäre zu prüfen, wie viele Parkplätze auf dem hier vorgeschlagenen Abschnitt entstehen würden. 2. ob der ruhende Verkehr auf der Schloßstraße ab Adalbertstraße bis Rödelheimer Straße auf einer Straßenseite, vorzugsweisen der nördlichen, zu verbieten, und anstelle dessen einen Radweg in beide Richtungen einzurichten. 3. ob der Umbau der Gleisanlagen und der damit verbundenen Einrichtung einer Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr auf den Gleisen auf der Schloßstraße möglich ist. Begründung: Der durch den geplanten Radschnellweg (RSW) "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" zusätzlich auftretende Radverkehr soll über die Breitenbachbrücke geführt werden. Dazu soll die rechte Fahrspur in einen baulich getrennten Radweg umgewandelt werden. Auf der Schloßstraße würden von den bestehenden 150 regulären, es standen bei Zählung weitere 15 Fahrzeuge auf den nicht als Parkraum ausgezeichneten Bordsteinen an den Gleisanlagen, Parkplätzen die Hälfte wegfallen, da in eine Fahrtrichtung, vorzugsweise der südlichen weiterhin geparkt werden könnte. Hinsichtlich des bestehenden und sich verschärfenden Parkdrucks ist auf ST 724 zu verweisen, in der der Magistrat auf die aus OF 1237/2 hervorgegangene Vorlage V 1874 vom Ortsbeirat 2 angeregten Quartiersgaragen eingeht. Als mögliche Standorte werden in V 1874 unter anderem der Supermarktparkplatz an der Schloßstraße und zum anderen die Einrichtung weiterer Stellplätze am Westbahnhof genannt. Alle Maßnahmen rund um die Schloßstraße sollten darin münden, sobald wie möglich mit dem endgültigen Umbau der Gleisanlagen und der Errichtung des Radschnellwegs (RSW) "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" zu beginnen. Zusätzliche Kosten durch mehrfache Umbauten an derselben Stelle sind möglichst zu vermeiden. Für die Anbindung an den Radschnellweg ist die Beantwortung der Frage zu 3. hinsichtlich der Gleisanlagen unerlässlich. Die in ST 1040 vom 07.05.2021 erwähnte Machbarkeitsstudie zum RSW enthält hierzu keine Angaben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.07.2021, OF 117/2 Antrag vom 27.08.2021, OF 122/2 Antrag vom 30.08.2021, OF 123/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1874 Auskunftsersuchen vom 18.01.2021, V 1905 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 724 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1040 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 460 2021 1. Die Vorlage OF 77/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 117/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); 4 GRÜNE (= Enthaltung) 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Der Ortsvorsteher stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte 11.1 bis 12. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 812 2021 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 77/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 122/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. Ziffer 2. um die Worte "ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg." ergänzt wird. 3. Die Vorlage OF 123/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Öffentlicher Bücherschrank in Gedenken an Claude Cazaré

23.04.2021 | Aktualisiert am: 16.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 3/2 Betreff: Öffentlicher Bücherschrank in Gedenken an Claude Cazaré Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. im Stadtteil Bockenheim einen weiteren öffentlichen Bücherschrank in Gedenken an den verstorbenen Frankfurter Künstler Claude Cazaré zu errichten. Als Standort schlägt der Ortsbeirat den Tilly-Edinger-Platz vor. In der Ausstellungsfläche des Bücherschranks, der vor allem von Spenden einer dafür gegründeten Initiative finanziert werden kann, soll eine kleine Biographie und eine seiner zahlreichen Collagen platziert werden. 2. jeweils über einen konkreten Standort auf dem Tilly-Edinger-Platz sowie ein geeignetes Bücherschrankmodell dem Ortsbeirat einen Vorschlag zu unterbreiten. Begründung: Durch den Ablauf der Amtsperiode war dieser Antrag neu einzustellen. Zu Claude Cazaré: Der Verstorbene Claude Cazaré (25.11.1965-29.06.2020) war in den Stadtteilen Westend und Bockenheim sehr verwurzelt und bewegte sich gern im studentischen Umfeld rund um den Campus Bockenheim. In den Jahren 2006-2013 unterstützte er das Institut für vergleichende Irrelevanz im Kettenhofweg, wo er unter anderem Veranstaltungen organisierte und mit Ausstellungen, Flohmärkten und Installationen im Garten vor dem Institut ein bunt gemischtes Publikum aus der Nachbarschaft des Instituts ansprechen konnte. Zudem war er passionierter Leser, schrieb auch selbst und war begeistert von dem Konzept der öffentlichen Bücherschränke. Da Herr Cazaré in Thailand verstorben ist und dort seebestattet wurde, fehlt den Freunden und Angehörigen ein konkreter Ort, an dem sie seiner gedenken können. Ein öffentlicher Bücherschrank könnte diese Funktion erfüllen und schafft zugleich einen Mehrwert für den Stadtteil. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Unterstützung der Initiative „Bockenheim außer Haus“

10.04.2021 | Aktualisiert am: 20.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2021, OF 2/2 Betreff: Unterstützung der Initiative "Bockenheim außer Haus" Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur Unterstützung der Initiative "Bockenheim außer Haus" mit ihren beiden aktuellen Projekten "Quartiersplatz Tilly-Edinger-Platz" und "Spiel-& Nachbarschaftsstraße Bockenheim" stellt der OBR 2 dem Verkehrsclub Deutschland e.V. aus seinem Budget einen Zuschuss i.H.v. EUR 1.000,- zur Verfügung. Begründung: "Bockenheim außer Haus" ist als Bürgerinitiative selbst kein Verein sind und hat in Abstimmung mit dem VCD dort ein Projektkonto eingerichtet. Mit den Mitteln sollen die Bürgerbeteiligung an den genannten Projekten umgesetzt und die Vorbereitungen und Umsetzung für die Spielstraße weiter vorangetrieben werden Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 7 2021 Die Vorlage OF 2/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Schloßstraße

15.02.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2021, OF 1337/2 Betreff: Schloßstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Magistrat wird daher aufgefordert die Situation mit geeigneten Sofortmaßnahmen zu verbessern. Zu diesen zählen unbedingt a) eine deutlichere und umfassendere Beschilderung der Straße b) das großflächige Aufbringen des Hinweises auf Tempo 30 auf der Fahrbahn selbst c) das Aufbringen eines auf für den MIV gut erkennbaren Hinweises "Radfahrer überholen verboten" als Schriftzug auf der Fahrbahn an der Schloßstraße mindestens kurz nach der Kreuzung Adalbert-/Schloßstraße in Richtung Breitenbachbrücke und nach der Kreuzung Schloßstraße/Rödelheimer Straße im Richtung Adalbertstraße d) konsequente Überwachung der Einhaltung der dortigen Verkehrsregeln, insbesondere Tempo 30 (siehe hierzu OF 1305/2), des Überholverbotes und des Sicherheitsabstandes zur*m vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer*in e) regelmäßige Bestreifung der Schloßstraße durch die Fahrradstaffel der Frankfurter Polizei, wobei diese explizit I. Radfahrende darauf aufmerksam machen sollen auf der Fahrspur und nicht in der "dooring zone" zu fahren und II. MIV-Nutzer*innen auf Tempo 30, Überholverbot, nicht zu dichtes Auffahren und nicht hupen hinzuweisen 2. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert weitere Möglichkeiten der Verbesserung der Sicherheit zu prüfen und umzusetzen. 3. Im übrigen ist sich der Ortsbeirat darüber im Klaren, dass eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation nur durch einen Umbau der Straße erreicht werden kann und bestärkt daher seine Forderung nach einem raschen Umbau der Schloßstraße. Der Magistrat wird daher aufgefordert die nötigen Planungen deutlich zu beschleunigen. Begründung: Der Ortsbeirat erachtet die derzeitige Situation auf der Schloßstraße weder im Hinblick auf Klarheit noch im Hinblick auf die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden als angemessen. Hier Sei auf die Begründung der OM 6763 vom 26.10.2020 verwiesen. Die Situation hat sich seit der Verabschiedung der OM 6763 weder verbessert noch hat der Magistrat auf die Anregung bisher reagiert. Dagegen häufen sich die Beschwerden von Radfahrenden, die die Situation unverändert als bedrohlich wahrnehmen. Dichtes Auffahren von PKW, Anhupen der Radfahrenden und dichtes Überholen derselben durch PKW führen nicht zu dazu, dass sich Radfahrende bedroht fühlen und die Schloßstraße als Radweg gemieden wird, es handelt sich hierbei auch keineswegs um einfache Delikte sondern um den Tatbestand der Nötigung. Dies wird nun vielfach noch Radfahrenden auch bei der Polizei angezeigt. Gleichwohl gehört es zur Aufgabe der Stadtverwaltung ihr Möglichstes zu tun solche Situationen zu vermeiden. Hiervon ist bisher bedauerlicherweise wenig zu bemerken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1337/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und BFF gegen 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Spielstraße für Bockenheim

05.02.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1320/2 Betreff: Spielstraße für Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist 1. im südlichen Bockenheim an allen Samstagen ab 14. Mai bis einschließlich 17. Juli 2021 jeweils von 13h bis 19h eine temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraße in der Kiesstraße (zwischen Robert-Mayer- und Jordanstraße) als Pilotprojekt einzurichten. Details zum Standort und den notwendigen Beschilderungen sind in Anlage 2 spezifiziert. 2. ggf. zu prüfen und zu berichten, welche Straße südlich der Adalbertstraße ohne Durchgangs- und Quartiererschließungsverkehr alternativ als temporäre Spielstraße eingerichtet werden könnte. 3. einen Parkplatz umzuwidmen, um die Möglichkeit zu schaffen, eine Container-Box für die Laufzeit des Pilotprojekts aufzustellen. In dieser können Spielgeräte sowie eventuell Sitzmöbel für die temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraße gelagert werden. Zudem kann die Container-Box dazu dienen, dass Aushänge (zu Aktionen auf der Spielstraße oder von Nachbarschaftsinitiativen) gemacht werden können. (Siehe auch Anlage 4). Die Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS übernimmt die Patenschaft der Spiel- und Nachbarschaftsstraße und der Container-Box. 4. der Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS ein Budget für die Planung weiterer temporärer und permanenter Maßnahmen für Begrünung, Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Spielräume zur Verfügung zu stellen. Begründung: Stadtgrüne Freiräume und wohnortnahe Spielflächen sind für Kinder und Anwohner:innen enorm wichtig. Speziell während der andauernden Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie wertvoll zusätzliche Flächen im Stadtteil für Kinder und Anwohner:innen sind. Eine Abfrage in Bezug auf die Zustimmung der Anwohner:innen zu einer Spielstraße im Karrée Adalbert-, Gräf-, Robert-Mayer- und Schloßstraße ist mit einer Flyer-Aktion erfolgt. Die Rückmeldungen der Anwohner:innen waren fast ausschließlich positiv (siehe Anlage 3). Positive Stimmen für eine temporäre Sperrung an Samstagnachmittagen kamen auch von der ansässigen Gastronomie und dem Handel. Die Kinderbeauftragte für Bockenheim unterstützt die Einrichtung einer Spiel- und Nachbarschaftsstraße. Was ist eine Temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraße? Die Straße als Aufenthalts- und Begegnungsort für Menschen - was jahrhundertelang selbstverständlich war, ist in den letzten Jahrzehnten leider verloren gegangen. Temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraßen sind ein einfaches Instrument, um die Straße gelegentlich wieder anders zu nutzen: mit Ballspielen, Rollschuhen, Straßenkreide etc. oder mit Klappstuhl und Kaffee, um mit Nachbar:innen ins Gespräch zu kommen - für ein nachbarschaftliches Miteinander. Konkret funktioniert das so, dass in der schönen Jahreszeit ein geeignetes Stück Nebenstraße an einzelnen Tagen für den Autoverkehr gesperrt wird, z.B. einmal pro Woche. Anlieferungen sowie die Zufahrt für Anwohner:innen und Gehbehinderte sind weiterhin möglich. Der ruhende Verkehr sollte durch die Beschilderung für die Zeit der Sperrung weitestgehend umgeparkt sein. Temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraßen sind sehr flexibel und jederzeit reversibel. Dadurch, dass kein Umbau erforderlich ist, entstehen fast keine Kosten. Beispiele für Spiel- und Nachbarschaftsstraßen, die oft auch Sommerstrassen genannt werden, gibt es in zahlreichen Städten, unter anderem in Berlin, München und Wien. [1] Anlage: Anlage 1 Vorstellung der Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS Anlage 2 Lage und Verkehrszeichenplan Anlage 3 Auswertung der Bürgerbefragung Anlage 4 Beispiel der Container-Box Anlage 1 (ca. 551 KB) Anlage 2 (ca. 798 KB) Anlage 3 (ca. 54 KB) Anlage 4 (ca. 1,1 MB) Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1934 2021 Die Vorlage OF 1320/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., Piraten

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Gefährliche Situationen für Fahrradfahrer in der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Rödelheimer Straße unterbinden

26.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2020, OF 1225/2 Betreff: Gefährliche Situationen für Fahrradfahrer in der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Rödelheimer Straße unterbinden Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. In der Schloßstr. zwischen Adalbertstr. & Rödelheimerstr. schnellstens Verkehrsüberwachungsmaßnahmen, wie Geschwindigkeitskontrollen, ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie Nötigung und Mißachtung des Überholverbots gegenüber Zweiradfahrern und das Abstandsgebots durchzuführen. 2. Eine Informationskampanie für Fahrradfahrer und Kfz-Führer durchzuführen, um auf die geänderten Verkehrsregeln in dem Straßenabschnitt hinzuweisen. Die meisten Fahrradfahrer nutzen aus Unkenntnis die so genannte Dooring Zone wie einen Fahrradsteifen und begeben sich dadurch in eine gefähliche Situation. Kfz-Führer mi ßachten besonders häufig die Sicherheitsgeschwindigkeit von Temo 30 und das geltende Überholverbot von Zweirädern. 3. Um auf das Temolimit hinzuweisen, große Tempo 30 Markierungen auf dem Straßenbelag aufzubringen. 4. Um die derzeitige Situation nachhaltig zu verbessern, sollte die Planung zum Umbau des Straßenquerschnitts, mit hoher Priorität vorangetrieben werden. Siehe hierzu die entsprechenden Vorlagen, OA 517 vom 20.01.2020 und B 182 vom 20.04.2020. Begründung: Nach der Neumarkierung des Straßenraums wissen viele Radfahrende nichts von ihrem Recht, ausschließlich den Straßenraum nutzen zu können, stattdessen wird noch vielfach die so genannte Dooring Zone genutzt, die eigentlich den Sicherheitsabstand zu parkenden Kraftfahrzeugen wahren soll. Kfz-Führer missachten häufig das Tempolimit von 30 km/h, das Überholverbot von Zweirädern und die Abstandregel von 1,5 m gegenüber Zweirädern. Manche Kfz-Führer bedrängen Fahrradfahrer mit einem Hupkonzert und fahren zu dicht auf, um in einem günstigen Ausgenblick zu überholen, ohne die Sicherheits-Abstandsregel einzuhalten. Es ist daher dringend geboten, alle Verkehrsteilnehmer auf die geänderten Verkehrsregeln in der Schloßstraße, durch entsprechende Aufklärung in den Medien und durch Informationsflyer hinzuweisen. Manche Ältere erinnern sich noch an die Sendung "Der siebte Sinn", der bis 2005 in der ARD ausgestrahlt wurde. In den Sendungen wurde immer wieder auch an die Grundregeln im Straßenverkehr hingewiesen, die heutzutage all zu oft ignoriert werden. Auszug aus StVo: "Allgemeine Verkehrsregeln § 1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Schade, dass es diese Sendung nicht mehr gibt, es wäre an der Zeit, diese wieder aufleben zu lassen. Bilder: (c) Arno Völker Aus Unkenntnis wird die "Dooring Zone" als Fahrradspur benutzt Hier wird demnächst ohne das Abstandsgebot überholt Vorbildlich, das Fahrzeug bleibt hinter dem Fahrradfahrer Neue Beschilderung Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6763 2020 Die Vorlage OF 1225/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fahrradabstellplätze in der Schloßstraße

09.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 1187/2 Betreff: Fahrradabstellplätze in der Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass der Öffentlichkeit in der Schloßstraße ausreichend Fahrradabstellplätze zur Verfügung stehen. Hierzu ist im Abschnitt zwischen Adalbertstraße und Robert-Mayer-Straße die Zahl der Abstellmöglichkeiten um 50 zu erhöhen. Begründung: Im genannten Abschnitt werden Fahrradabstellplätze intensiv genutzt. Das vorhandene Angebot reicht bei weitem nicht aus. Schloßstraße: Beispiel zur Fahrradabstellsituation an der Ecke Robert-Mayer- und Schloßstraße. Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6752 2020 Die Vorlage OF 1187/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Für sichere Gehwege in der Schloßstraße

09.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 1188/2 Betreff: Für sichere Gehwege in der Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die Gehweggestaltung in der Schloßstraße den gebotenen Ansprüchen an Barrierefreiheit genügt. Hierzu ist der tatsächliche, für Fußgänger*innen nutzbare Anteil der Gehwegbreite im Abschnitt zwischen Adalbertstraße und Robert-Mayer-Straße beidseitig auf mindestens 1,50 m zu vergrößern. Zudem erhält der Straßenquerschnitt die Aufteilung der öffentlichen Verkehrsfläche in Gehweg - Fahrradweg - Parkbucht - Fahrbahn. Die Möglichkeiten zu weiteren Baumpflanzungen in diesem Bereich sind zu nutzen Begründung: Die geänderten Nutzungsanforderungen an öffentlichen Verkehrsflächen entsprechen insbesondere in diesem Abschnitt nicht dem Notwendigen. Auf diesem Sachverhalt macht insbesondere die Bürgerinitiative "Für sichere Gehwege in der Schloßstraße" aufmerksam. Schloßstraße: Relation Parkplatz - Gehweg auf dem Bürgersteig. Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6753 2020 Die Vorlage OF 1188/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Parkbucht zwischen Gehweg und Fahrradweg angelegt werden soll. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Kreisverkehr für die Kreuzung Schloßstraße, Adalbertstraße, Nauheimer Straße Ein verkehrskybernetischer Beitrag zum Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main/Teilplan Frankfurt

09.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 1190/2 Betreff: Kreisverkehr für die Kreuzung Schloßstraße, Adalbertstraße, Nauheimer Straße Ein verkehrskybernetischer Beitrag zum Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main/Teilplan Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die Kreuzung Schloßstraße, Adalbertstraße, Nauheimer Straße Umwandlung in einem Kreisverkehr erfährt. Hierzu sind die bestehenden Planungen an das veränderte Nutzungsverhalten der Verkehrsteilnehmer*innen anzupassen. Insbesondere ist die Neumodellierung der Radwegeverbindung in der Schloßstraße sowie die gemeinsame Nutzung der Fahrbahn durch Straße/Schiene deutlicher zu berücksichtigen. Hierzu sind moderne Konzepte wie Hamburger Intersection/Throughabout zu prüfen. Das Planungsunterfangen ist aufgrund seiner verkehrskybernetischen Einflussnahme im Luftreinhalteplan Rhein-Main/Teilplan Frankfurt einzubringen. Begründung: Zu den Vorteilen eines Kreisverkehrs gehört es, Verkehrsbeziehungen übersichtlicher zu gestalten, zu einer größeren Verkehrssicherheit beizutragen, sowie den Verkehrsfluss durch niedrigere Fahrgeschwindigkeiten (= reduzierter Schadstoffausstoß) bei geringeren Haltezeiten zu steigern. In diesem Fall ist gar eine Flächenoptimierung zu verzeichnen: Die drei betreffenden Straßen nehmen gehörig öffentlichen Raum für den MIV in Anspruch. Dieser sollte allerdings besser dem geänderten Bedarf angepasst werden, der ansonsten hier nicht anders erreicht werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1790 2020 Die Vorlage OF 1190/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP und Piraten (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Wo Bäume leben, kann auch der Mensch leben (Teil 4) Ergänzungen Ecke Robert-Mayer-Straße und Schloßstraße

09.10.2020 | Aktualisiert am: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 1200/2 Betreff: Wo Bäume leben, kann auch der Mensch leben (Teil 4) Ergänzungen Ecke Robert-Mayer-Straße und Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die sich im nördlichen Teil befindliche Amerikanische Stadtlinde Tilia cordata 'Greenspire' an der Ecke Robert-Mayer- und Schloßstraße um zwei weitere passende Baumpflanzungen in Richtung Kreuzung ergänzt wird. Im Zuge dieser Maßnahme soll die geschädigte Baumschutzanlage optimiert werden. Begründung: Der solitäre Baum hat hier einen sprichwörtlich schweren Stand, wie anhand des beigefügten Fotos deutlich wird. Robert-Mayer-Straße: Zustand des Standortes. Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1200/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6968 2020 Die Vorlage OF 1200/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE. und Piraten gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach halbherzig entfernen ist selten besser

23.08.2020 | Aktualisiert am: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2020, OF 1145/2 Betreff: Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach halbherzig entfernen ist selten besser Der Magistrat wird beauftragt, wie in der Sitzung des OBR 2 vom 31.10.2019 durch das Radfahrbüro vorgestellt und für das 1. Quartal 2020 in Aussicht gestellt, 1. den Fahrradstreifen auf der Schlossstraße zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke vollständig zu entfernen 2. auf der Straße mittig gut sichtbar Fahrradpiktogramme wie auf der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Rebstöcker Weg aufzubringen 3. die Geschwindigkeit im genannten Straßenabschnitt auf 30 km/h zu reduzieren Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten über den aktuelle Stand der Planungen zur Schlossstraße zu berichten. Begründung: In besagter Sitzung des OBR 2 wurde darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg wegen fehlender "dooring zone" nicht weiter zulässig sei und ungeachtet aller möglichen Umbauplanungen entfernt werden muss, wobei die im Antrag genannten Maßnahmen zwingend umzusetzen seien. Nun ist der Trennstreifen des Radweg und die Fahrradpiktogramme entfernt, wobei dies nur sehr oberflächlich geschehen ist. Teile des vorigen Trennstreifen sind weiterhin sichtbar und die Vertiefungen in der Fahrbahn aufgrund des Abkratzens lassen weiterhin erkennen: Hier war mal - oder hier ist noch? - ein Radweg. Dies führt nun erst recht zu Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrer*innen wissen nicht genau, wo sie fahren sollen. PKW-Fahrer*innen können teilweise nicht erkennen, ob sie nun zügig am Radweg vorbei fahren oder besonders auf Radfahrer*innen achten müssen (unbeschadet des Gebotes ohnehin auf andere Verkehrs-teilnehmer*innen zu achten), da diese sich nicht mehr an die alten - aber eben noch teilweise sichtbaren - Radwegbegrenzung halten müssen. Mithin ist die Situation somit schlechter und insbesondere für Radfahrer*innen auf einer stark befahrenen Straße gefährlicher geworden als vorher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6414 2020 Die Vorlage OF 1145/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Richtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten?

25.07.2020 | Aktualisiert am: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2020, OF 1140/2 Betreff: Richtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten? Vorgang: V 1316/19 OBR 2; M 125/19; M 126/19; ST 2018/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist der Stand der bundesweit geführten "intensive(n) Debatte" über die Gestaltung von Mietverträgen nach Ablauf der Bindungsfristen im geförderten Wohnraum und welche Gesetzesinitiativen wurden nach Kenntnis des Magistrats bisher veranlasst? 2. In welchem Umfang konnte die Neufassung der Richtlinien zum Erwerb von Belegrechten (M 125/126/2019) bisher zur Steigerung des Erwerbs von Belegungsrechten im privaten Wohnungsbestand genutzt werden? 3. Welche Belegungsrechte konnten in den letzten Jahren im zuvor geförderten Wohnungsbestand im Ortsbezirk 2 erworben werden? 4. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit den aktuellen Eigentümern der Wohnanlage Adalbertstraße/Leipziger Straße (Ablauf der Bindungsfrist Ende 2021)? Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats St 2018/2019 zum Abschluss von Staffelmietverträgen in den seit diesem Jahr aus der Bindung gefallenen Wohnungsbeständen in der Grempstraße wird auf die fehlenden Eingriffsmöglichkeiten bei der Gestaltung von Mietverträgen im zuvor geförderten Wohnungsbestand hingewiesen. Zugleich wird auf eine angeblich "intensive Debatte über die angerissenen wohnungspolitischen Fragestellungen" Bezug genommen. Über die Ergebnisse dieser Debatte würde der Ortsbeirat gern Näheres erfahren. Da entgegen der Vereinbarung, im Rahmen von Neubauvorhaben für einen 30 %igen Anteil geförderter Wohnungen zu sorgen, auch nach Angaben des Planungsdezernenten der Anteil an allen Formen "geförderter Mietwohnungen" im Jahr 2019 noch unter 10 % lag (259 geförderte Wohnungen bei einer Gesamtzahl von 3583 Neubauwohnungen), konzentriert sich der Magistrat zur Schaffung des dringend benötigten bezahlbaren Wohnraums auf den Erwerb von Belegungsrechten in Liegenschaften, die nach Rückzahlung der Wohnungsbaudarlehen nicht mehr der Bindung unterliegen. Im Hinblick auf die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften - hier vor allem die städtische ABG - sind dabei durchaus Erfolge zu verzeichnen. Im Jahr 2017 waren 247 der insges. 292 neu gebundenen Wohnungen in ABG-Besitz. Dagegen ist die Aktion "Schlauvermieter", die Privateigentümer/innen zu Vereinbarungen bzgl. Belegrechten für die von ihnen vermieteten Wohnungen animieren soll, nur als Fehlschlag zu bezeichnen. 2018 wurden nach Tätigkeitsbericht des AfWs lediglich in sieben Fällen Belegungsrechte erworben. Auch bei finanzieller Förderung der Privateigentümer kann das AfW deren Renditeerwartungen angesichts der Situation auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt offensichtlich nicht befriedigen. Die leicht modifizierten "weiteren Richtlinien" (s. M 125/2019 und M 126/2), die vor allem Vereinbarungen bzgl. kleinerer Mietwohnungen fördern sollen, werden daran nichts Entscheidendes verändern können. Es ist daher mehr als fraglich, ob die Aktion "Schlauvermieter" den erforderlichen finanziellen Aufwand rechtfertigen kann. Da nach Angaben des AfW bis zum Jahr 2023 zusätzlich mindestens 4400 geförderte Wohnungen - vor allem bedingt durch die vorzeitige Rückzahlung von Darlehen, was die ohnehin geringe Bindungsfrist noch verkürzt - aus der Belegungsbindung fallen werden, können die Ergebnisse der derzeitigen Wohnungsbaupolitik nicht überzeugen. Als Standort (überwiegend früher) geförderten Wohnraums ist auch Bockenheim von dieser Entwicklung massiv betroffen. Hier laufen Ende 2021 u.a. Belegungsbindungen für die mehrfach verkaufte Wohnanlage Adalbert-/Leipzigerstraße aus. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1316 Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 125 Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 126 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2018 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1741 2020 Die Vorlage OF 1140/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach nur halbherzig entfernen, ist selten besser

24.06.2020 | Aktualisiert am: 02.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1106/2 Betreff: Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach nur halbherzig entfernen, ist selten besser Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, wie in der Sitzung des OBR 2 vom 31.10.2019 durch das Radfahrbüro vorgestellt und für das 1. Quartal 2020 in Aussicht gestellt, den Fahrradstreifen auf der Schlossstraße zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke vollständig zu entfernen auf der Straße mittig gut sichtbar Fahrradpiktogramme wie auf der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Rebstöcker Weg aufzubringen die Geschwindigkeit im genannten Straßenabschnitt auf 30 km/h zu reduzieren Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten über den aktuelle Stand der Planungen zur Schlossstraße zu berichten. Begründung: In besagter Sitzung des OBR 2 wurde darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg wegen fehlender "dooring zone" nicht weiter zulässig sei und ungeachtet aller möglichen Umbauplanungen entfernt werden muss, wobei die im Antrag genannten Maßnahmen zwingend umzusetzen seien. Nun ist der Trennstreifen des Radweg und die Fahrradpiktogramme entfernt, wobei dies nur sehr oberflächlich geschehen ist. Teile des vorigen Trennstreifen sind weiterhin sichtbar und die Vertiefungen in der Fahrbahn aufgrund des Abkratzens lassen weiterhin erkennen: Hier war mal - oder hier ist noch? - ein Radweg. Dies führt nun erst recht zu Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrer*innen wissen nicht genau, wo sie fahren sollen. PKW-Fahrer*innen können teilweise nicht erkennen, ob sie nun zügig am Radweg vorbei fahren oder besonders auf Radfahrer*innen achten müssen (unbeschadet des Gebotes ohnehin auf andere Verkehrsteilnehmer*innen zu achten), da diese sich nicht mehr an die alten - aber eben noch teilweise sichtbaren - Radwegbegrenzung halten müssen. Mithin ist die Situation somit schlechter und insbesondere für Radfahrer*innen auf einer stark befahrenen Straße gefährlicher geworden als vorher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 1106/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Jordanstraße 3: Erst die Sanierung, dann die Konzeptvergabe

05.06.2020 | Aktualisiert am: 02.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2020, OF 1085/2 Betreff: Jordanstraße 3: Erst die Sanierung, dann die Konzeptvergabe Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. bezüglich der Sanierung des Gebäudes Jordanstraße 3 zu prüfen und berichten 1.1 in welchem Stadium sich die Sanierungsarbeiten derzeit befinden, 1.2 wann die Sanierungsarbeiten voraussichtlich abgeschlossen sein werden, 1.3 ob bei der Sanierung Fassaden und Dachbegrünungen ermöglicht werden können, 2. hinsichtlich einer künftigen Nutzung 2.1 zu prüfen und berichten, ob das Gebäude unter Erhaltung der derzeit dort bestehenden Mieter*innenschaft mittels Konzeptvergabe einem gemeinschaftlichen oder genossenschaftlichen Wohnprojekt in Erbp acht zur Verfügung gestellt werden kann, 2.2 sofern 2.1. negativ beschieden wird, das Laden-Lokal als sozialer Treffpunkt und Veranstaltungsraum sowie das 1. OG als Büroraum ein soziales Projekt bzw. Verein per Konzeptvergabe zu einem stark reduzierten Mietpreis zur Verfügung zu stellen. 3. mit den Vertreter*innen des OBR 2 einen Vorort-Termin zu vereinbaren um den Stand der Sanierung sowie die angesprochenen und evtl. weitere mögliche Nutzungen zu erörtern. Begründung: Am 3. Januar 2017 - vor mehr als 3 Jahren - erwarb die Stadt das Haus in der Jordanstraße 3. Dies war möglich, da das Haus innerhalb des Gebietes der Erhaltungssatzung E 47 liegt zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (gemäß §172 (1) Nr. 2 BauGB), einer sogenannten Milieuschutzsatzung. Statt das Haus zügig zu sanieren und wieder bewohnbar zu machen, ist jedoch seit Jahren nichts passiert. Häuser wie die Jordanstraße 3, die in städtischem Besitz sind, dürfen nicht dem Verfall preisgegeben werden. Die bestehenden Wohnungen und Ladenlokale müssen umgehend nutzbar gemacht werden. Hier bietet sich insbesondere die Konzeptvergabe an ein soziales Projekt an. Das derzeit leerstehende und nie als Wohnung genutzte 1. OG sollte auch in die Überlegung der Nutzung des Ladenlokals im EG einbezogen werden. Auch die Vornutzer hatten das 1. OG als Büro- und Aufenthaltsraum für das Personal des Restaurant genutzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 1085/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1697 2020 1. Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage OF 1085/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1085/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Abwesenheit 1 SPD zu 2. CDU, FDP und BFF gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Bitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbeirates 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen

03.06.2020 | Aktualisiert am: 02.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 1081/2 Betreff: Bitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbeirates 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der konkreten Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen, deren die Planungs- und Prüfkriterien im Beschluss zur M 47 vom 29.08.2019 zum Radentscheid für den OBR-2 niedergelegt wurden, insbesondere bei Planung für die Achse Robert-Mayer-Straße und Kettenhofweg, dem Grüneburgweg sowie der Moselstraße (Westend) bei Wegfall von Parkraum im Zuge der Planungen die Einrichtung von ortsnahen Quartiersgaragen für die Anwohner in der Planung vorzusehen und die Planungs- und Prüfkriterien insoweit zu ergänzen. Die Ergebnisse auch hierzu sind sodann im Rahmen einer Bürgerfragestunde dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Ein Wegfall von Parkraum im Zuge der Maßnahmen des Radentscheids wird sich in den Wohnquartieren des OBR-2 die sowieso schon prekäre Parkraumsituation für die Anwohner*innen noch weiter verschärfen. Der Magistrat hat diese Situation in seinen Planungen zu berücksichtigen. Hierfür bieten sich Quartiersgaragen an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6250 2020 Die Vorlage OF 1081/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen 1 CDU, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum

27.05.2020 | Aktualisiert am: 02.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2020, OF 1073/2 Betreff: Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Das ehemalige DIPF in der Schlossstr. 29 soll als Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Str. in ein soziales Zentrum umgewandelt werden. Hier könnten Einrichtungen einziehen, die z. Zt. unzureichend untergebracht sind wie das Nachbarschaftsheim Bockenheim und das JUZ Bockenheim bzw. noch über keinerlei Räume im Stadtteil verfügen wie der Geschichtsverein Die Freunde Bockenheims. Darüberhinaus könnte das Gebäude als neuer Bürgertreff dienen. 2. Alternativ sollte das z. Zt. als schulischer Ausweichstandort genutzte Gebäude der früheren Sophienschule in der Falkstraße als soziales Zentrum für den Stadtteil zur Verfügung gestellt werden, soweit das mit einer künftigen schulischen Nutzung zu vereinbaren ist. 3. Sollten diese beiden Varianten nicht möglich sein, könnte a) Wie Frau Dezernentin Weber auf der letzten OBR Online Bürgerfragestunde erklärte, auf dem Gelände der Roten Kreuz Baracke in der Keufunger Straße 9, ein 3-4 geschossiger Bau in Holz Vervundbauweise entstehen, wir beim Adorno- Gymnasium, b) Der Magistrat beauftragt werden im Stadtteil Bockenheim ein geeignetes Gebäude zu finden, um ein solches Zentrum einzurichten. Eventuell die Alte Fabrik in der Leipziger Straße 36 Hinterhaus. Nicht aber das Studierenden Haus (Offenes Haus der Kulturen) Begründung: Im Rahmen der Sanierung Bockenheims wurden Einrichtungen für die Bevölkerung des Stadtteils geschaffen, die jetzt in dieser Funktion nicht mehr vorhanden sind - der Internationale Treff mit dem Kinderhaus Adalbertstraße und der frühere Bürgertreff Titania in der Basaltstraße. Das Bürgerhaus in der Schwälmer Str. soll Ende des Jahres abgerissen werden. Trotz steigender Einwohnerzahlen wurden und werden somit wichtige soziale und kulturelle Einrichtungen Bockenheims abgebaut. Der Bedarf von 3 weiteren Grundschulen in Bockenheim inklusive Schönhofvierrtel, ist strittig. Nach Auskunft der früheren Rektorin der Bonifatiusschule werden jährlich nur ca. 50 - 60 Kinder der Schule zugewiesen, während das Schulamt einen Bedarf von ca. 90 Plätzen prognostiziert hat. Ein weiterer Verlust an Schüler/innen durch die Eröffnung einer neuen Grundschule werde sich negativ auf die Arbeit der Bonifatiusschule auswirken. Der Ortsbeirat 2 stellte daraufhin eine Anfrage nach den der Planung zugrunde liegenden Zahlen, die bis heute nicht beantwortet wurde. Da eine weitere Grundschule für das zukünftige Schönhofviertel vorgesehen ist, sollte auch im Hinblick auf die Haushaltslage die Umwandlung des DIPF in eine Grundschule nochmals kritisch geprüft werden. Das Gebäude wurde erst vor wenigen Jahren grundsaniert und ist daher bis auf den im Keller nachgewiesenen Schimmelbefall in gutem baulichen Zustand. Der große Saal im Erdgeschoß ist fast barrierefrei für Veranstaltungen nutzbar. Mögliche alternative Nutzungen wären u.a.denkbar für das Nachbarschaftsheim Bockenheim in der Salvador-Allende-Straße, das nach dem Abriss des Sozialrathauses am Rohmerplatz nun an seinem neuen Standort regelmäßig von Mieterhöhungen betroffen ist, so dass für die Einrichtung die Gefahr besteht, ihr pädagogisches Angebot zukünftig einschränken zu müssen. Das JUZ Bockenheim ist seit mehr als einem Jahrzehnt in einer ehemaligen Zweigstelle der Stadtsparkasse untergebracht. Hier stellt sich die Frage, ob die Räume für die Aufrechterhaltung der Arbeit ausreichend sind. Der Verein der Freunde Bockenheims feiert in diesem Jahr sein 40jähriges Bestehen. Der Verein konnte früher das als Sanierungsbüro dienende Delkeskamp- Haus für seine Ausstellungen nutzen. Z. Zt. kann der Verein seine Bilder noch im Bürgertreff Schwälmer Str. ausstellen, diese Möglichkeit entfällt mit dem Abriss des Gebäudes. Seit seiner Gründung fordert der Verein die Einrichtung eines Stadtteilmuseums. Wie Dezernentin Frau Weber auf der letzten Online Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 2 erklärte stünde das Gelände der Roten Kreuz Baracke in der Kaufunger Straße 9 eventuell zur Verfügung. Da die Baracke schon 50 Jahre alt ist, und erneuert werden müsste, bestünde die Möglichkeit, auf dem gelände, unter Beibehaltung des Baumbestandes, ein 3 - 4 geschossiges Gebäude in Holz Verbund Bauweise zu errichten, wie beim Adorno Gymnasium. Falls Alle diese Möglichkeiten nicht machbar sind, soll der Magistrat beauftragt werden, ein geeignetes Gebäude für diesen Zweck zu suchen. Von der Größe her ginge z.B. die alte Fabrik in der Leipziger Straße 69 HH. Es soll aber auf keinen Fall das Studierenden Haus ( Offenes Haus der Kulturen ) sein. Der Magistrat hat es bei der Entwicklung des Kulturkampus versäumt, ein Soziales Zentrum dort anzusiedeln Nicht zuletzt besteht für den wachsenden Stadtteil dringender Bedarf an einem neuen Bürgerhaus, da das Musikübungszentrum am Schönhof vor allem als solches genutzt wird und auch ein großer Bedarf an entsprechenden Räumen besteht. Bockenheim darf nicht sein letztes Bürgerhaus verlieren! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.05.2020, OF 1061/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Unterstützung für Sozialprojekt in der Akademie der Arbeit

25.05.2020 | Aktualisiert am: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2020, OF 1074/2 Betreff: Unterstützung für Sozialprojekt in der Akademie der Arbeit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellte dem Verein Initiative Zukunft Bockenheim e.V. aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. 4.000,- EUR zur anteiligen Co-Finanzierung des Projekts "Kochen und Essensausgabe in der ehemaligen Akademie der Arbeit" zur Verfügung. Begründung: Ziel ist die Wiedereröffnung einer Großkantine in der vormaligen Akademie der Arbeit. Die Gebäude der Akademie der Arbeit befinden sich in der Gräfstraße 62 (ehemaliges Wohnheim) und in der Mertonstraße 30. Nachdem die Akademie der Arbeit in das neue "House of Labour" umgezogen ist, wurden die Gebäude von der Stadt Frankfurt bzw. der KEG erworben. Langfristiges Ziel ist es, das Gebäudeensemble für gemeinschaftliches Wohnen zu nutzen. Das Erdgeschoss mit der Kantine sollte auf jeden Fall weiterhin für öffentliche Belange und nachbarschaftliche Unterstützung genutzt werden. Der Betrieb der sehr gut erhaltenen Küche inkl. Speiseraum und Aufenthaltsraum soll idealerweise bereits ab dem 1. Juni aufgenommen werden und in einem ersten Schritt mit einer Küche für Bedürftige starten. Das Stadtteilbüro Bockenheim und ggf. weitere Vereine möchten folgende Punkte schrittweise umsetzen: 1. Ab 1. Juni Zubereitung von Essen für bedürftige Menschen sowie Sammlung und Ausgabe von Lebensmitteln. 2. Nutzung der Küche durch Initiativen, Vereine und Gruppen. Die Vielfalt der sehr unterschiedlichen Nutzergruppen wird sich in den unterschiedlichen Formen und Stilen der Speisen und ihrer Zubereitung spiegeln. Gleichzeitig entsteht ein buntes Miteinander. Kooperierende Vereine sind bisher: Offenes Haus der Kulturen, Über den Tellerrand, Project Shelter, Begegnen in Bockenheim, Gruppe Dialog. 3. Aufbau eines Ausbildungsbetriebs, der Köchinnen ausbildet mit dem Fokus auf Mädchen und Frauen, die seit 2015 nach Deutschland gekommen sind. 4. Eine Weiterführung des Projekts auch nach Übernahme der gesamten Gebäudeflächen durch ein gemeinschaftliches Wohnprojekt wird angestrebt. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 415 2020 Die Vorlage OF 1074/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, Piraten

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum

07.05.2020 | Aktualisiert am: 02.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2020, OF 1061/2 Betreff: Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Das ehemalige DIPF in der Schlossstr. 29 soll als Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Str. in ein soziales Zentrum umgewandelt werden. Hier könnten Einrichtungen einziehen, die z. Zt. unzureichend untergebracht sind wie das Nachbarschaftsheim Bockenheim und das JUZ Bockenheim bzw. noch über keinerlei Räume im Stadtteil verfügen wie der Geschichtsverein Die Freunde Bockenheims. Darüberhinaus könnte das Gebäude als neuer Bürgertreff dienen. 2. Alternativ sollte das z. Zt. als schulischer Ausweichstandort genutzte Gebäude der früheren Sophienschule in der Falkstraße als soziales Zentrum für den Stadtteil zur Verfügung gestellt werden, soweit das mit einer künftigen schulischen Nutzung zu vereinbaren ist. Begründung: Im Rahmen der Sanierung Bockenheims wurden Einrichtungen für die Bevölkerung des Stadtteils geschaffen, die jetzt in dieser Funktion nicht mehr vorhanden sind - der Internationale Treff mit dem Kinderhaus Adalbertstraße und der frühere Bürgertreff Titania in der Basaltstraße. Das Bürgerhaus in der Schwälmer Str. soll Ende des Jahres abgerissen werden. Trotz steigender Einwohnerzahlen wurden und werden somit wichtige soziale und kulturelle Einrichtungen Bockenheims abgebaut. Der Bedarf von 3 weiteren Grundschulen in Bockenheim inklusive Schönhofvierrtel, ist strittig. Nach Auskunft der früheren Rektorin der Bonifatiusschule werden jährlich nur ca. 50 - 60 Kinder der Schule zugewiesen, während das Schulamt einen Bedarf von ca. 90 Plätzen prognostiziert hat. Ein weiterer Verlust an Schüler/innen durch die Eröffnung einer neuen Grundschule werde sich negativ auf die Arbeit der Bonifatiusschule auswirken. Der Ortsbeirat 2 stellte daraufhin eine Anfrage nach den der Planung zugrunde liegenden Zahlen, die bis heute nicht beantwortet wurde. Da eine weitere Grundschule für das zukünftige Schönhofviertel vorgesehen ist, sollte auch im Hinblick auf die Haushaltslage die Umwandlung des DIPF in eine Grundschule nochmals kritisch geprüft werden. Das Gebäude wurde erst vor wenigen Jahren grundsaniert und ist daher bis auf den im Keller nachgewiesenen Schimmelbefall in gutem baulichen Zustand. Der große Saal im Erdgeschoß ist fast barrierefrei für Veranstaltungen nutzbar. . Mögliche alternative Nutzungen wären u.a.denkbar für das Nachbarschaftsheim Bockenheim in der Salvador-Allende-Straße, das nach dem Abriss des Sozial-rathauses am Rohmerplatz nun an seinem neuen Standort regelmäßig von Miet- erhöhungen betroffen ist, so dass für die Einrichtung die Gefahr besteht, ihr pädagogisches Angebot zukünftig einschränken zu müssen. Das JUZ Bockenheim ist seit mehr als einem Jahrzehnt in einer ehemaligen Zweigstelle der Stadtsparkasse untergebracht. Hier stellt sich die Frage, ob die Räume für die Aufrechterhaltung der Arbeit ausreichend sind. Der Verein der Freunde Bockenheims feiert in diesem Jahr sein 40jähriges Bestehen. Der Verein konnte früher das als Sanierungsbüro dienende Delkeskamp- Haus für seine Ausstellungen nutzen. Z. Zt. kann der Verein seine Bilder noch im Bürgertreff Schwälmer Str. ausstellen, diese Möglichkeit entfällt mit dem Abriss des Gebäudes. Seit seiner Gründung fordert der Verein die Einrichtung eines Stadtteil- museums. Nicht zuletzt besteht für den wachsenden Stadtteil dringender Bedarf an einem neuen Bürgerhaus, da das Musikübungszentrum am Schönhof vor allem als solches genutzt wird und auch ein großer Bedarf an entsprechenden Räumen besteht. Bockenheim darf nicht sein letztes Bürgerhaus verlieren! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.05.2020, OF 1073/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Kreuzung Varrentrappstraße/Emil-Sulzbach-Straße sicherer gestalten

28.04.2020 | Aktualisiert am: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2020, OF 1064/2 Betreff: Kreuzung Varrentrappstraße/Emil-Sulzbach-Straße sicherer gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Den schraffierten Bereich an der Kreuzung Varrentrappstr. / Emil-Sulzbach-Str. mit einigen Fahrradbügeln und rot-weißen Poller gegen illegal parkende Fahrzeuge zu sichern. 2. Eine Haltelinie vor der Einmündung der Varrentrappstraße in die Emil-Sulzbach-Str., aus Richtung der Gräfstraße, auf der Fahrbahn zu markieren. 3. Die städtische Verkehrsüberwachung wird gebeten, diese Kreuzung durch Geschwindigkeitskontrollen zu überwachen. Gegebenenfalls auch durch eine temporären Geschwindigkeitsanzeige, um die Fahrzeuglenker auf ihr verkehrswidriges Verhalten aufmerksam zu machen. Begründung: Auf der schraffierten Markierung an der Kreuzung Varrentrappstr. / Emil-Sulzbach-Str. werden regelmäßig illegal parkende Fahrzeuge vorgefunden. Sie versperren die Sicht auf die Verkehrsteilnehmer, die aus der Varrentrappstr. in die Emil-Sulzbach-Str. abbiegen wollen. Fahrzeuge aus Richtung der Gräfstraße, die mit meist überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, ignorieren die Vorfahrtsregel rechts vor links gegenüber den abbiegenden Fahrzeugen und Fahrradfahrern, die in die Emil-Sulzbach-Straße abbiegen wollen. Dies führte schon zu mehrfachen Beinahezusammenstößen, die nur durch beherztes bremsen der Vorfahrtsberechtigten, verhindert werden konnte. Um diese Situation zu entschärfen, ist eine Haltelinie an dieser Stelle unabdingbar. Bilder: (c) A. Völker . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 29 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über den Antrag OF 1064/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6062 2020 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 1064/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OF 1064/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: 4 CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme); 1 FDP (= Enthaltung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: Annahme bei Enthaltung 3 CDU und FDP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle „MarkusKrankenhaus“ zum Westbahnhof verlängert

29.01.2020 | Aktualisiert am: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1022/2 Betreff: Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle "Markus-Krankenhaus" zum Westbahnhof verlängert Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Streckenführung der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) soll vom Markus- Krankenhaus bis zum Westbahnhof verlängert werden. Sie sollte folgenden Verlauf haben: In Fahrtrichtung Westbahnhof: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße -Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten -Rödelheimer Straße - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof In Fahrtrichtung Markus-Krankenheus: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schlossstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schlossstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schlossstraße abbiegen. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: Universitätssportzentrum, Sophienstraße, Kirchplatz, Schönhof, Kurfürstenplatz, Adalbert-/ Schloßstraße, West-bahnhof. Begründung: Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schlossstraße -> Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Linie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -> Schönhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Es werden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ggf. zwei bis drei Fahrzeuge mehr benötigt. Metadaten zu diesem Vorschlag: Verkehrsmittel: Bus Streckenlänge: 2,965 km Anzahl der Haltestellen: 9 durchschnittlicher Haltestellenabstand: 370,6 m Hinweis: Der durchschnittliche Haltestellenabstand wird derzeit nur korrekt berechnet, wenn eine durchgehende Linie mit der ersten und der letzten Haltestelle am jeweiligen Ende einge- richtet wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1571 2020 Die Vorlage OF 1022/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der KostenNutzenAnalyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (CampusmeilenLinie) und

29.01.2020 | Aktualisiert am: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1023/2 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten- Nutzen- Analyse der Varianten des U-Bahn- Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim als zusätzlich Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campus-Meilen Linie) und der Buslinie 64 ( Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelin- allee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 533 2020 Die Vorlage OF 1023/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, SPD, 3 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 3 CDU, 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle „Botanis

02.01.2020 | Aktualisiert am: 30.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1008/2 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle "Botanischer Garten" verbunden mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die mit 1,512 Mio. € veranschlagten Planungsmittel für den Bau der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden aufgestockt, um im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim den Kosten-Nutzen-Effekt gemeinsam mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahnlinie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Unilinie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee

02.01.2020 | Aktualisiert am: 30.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 998/2 Betreff: Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung (von der Zeppelinallee kommend) für die Linksabbieger in die Bockenheimer Landstraße das Verkehrszeichen Nr. 272 " Wendeverbot" angebracht werden kann. Bei positivem Prüfungsergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Verkehrsteilnehmern, dass diese Kreuzung häufig zum Wenden benutzt wird, was den Verkehrsfluss unnötig einschränkt und die Unfallgefahr erhöht. Es besteht eine ungefährliche Wendemöglichkeit wenige hundert Meter weiter südlich an der Kreuzung Senckenberganlage/Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg mit einer extra Linksabbieger-Spur inkl. Ampel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5615 2020 Die Vorlage OF 998/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "'Wendeverbot'" die Worte "und ein Hinweis auf die in der Begründung genannte Wendemöglichkeit" eingefügt werden und das Wort "kann" durch das Wort "können" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts

04.12.2019 | Aktualisiert am: 30.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2019, OF 982/2 Betreff: Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts Der Magistr at wird gebeten: - Der Vorlage B 395 wird unter der Maßgabe zugestimmt, das Überführungsgleis in der Schloßstraße aus dem Programm zur Gestaltung als Rasengleis auszunehmen. - Die Gelegenheit der Erneuerung des Überführungsgleises zu nutzen und den Straßenquerschnitt der Schloßstraße neu zu ordnen. Hierzu wird der mittige Gleiskörper als Straßenfläche umgebaut und die heutigen Straßentrassen als Fahrradweg genutzt. - Entsprechende Planungs- und Ausführungsmittel sind bereit zu stellen. Begründung: Laut Bericht B 395 vom 04.11.2019 soll in den nächsten 5 Jahren auch das zweigleisige 900 Meter lange Überführungsgleis in der Schloßstraße erneuert werden. Der Abschnitt zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke sollte dabei neu Gedacht werden. Vom Fahrradbüro sind in der Oktobersitzung 2019 Ideen vorgelegt worden, wie breitere Fahrradwege und Sicherheitsabstände zu fahrenden und parkenden Fahrzeugen realisiert werden könnten. Mit dem heutigen Straßenquerschnitt ist dies nicht zu gewährleisten, da die Sicherheitsabstände zwischen parkenden Fahrzeugen und Fahrradspur zu gering sind und auch der Abstand zum rollenden Verkehr nicht ausreicht. Die Erneuerung der Überführungsgleise ist eine einmalige Chance der Schloßstraße ein neues Gesicht zu geben, Individualverkehr, Radverkehr und Fußgänger können auf ausreichend breiten und getrennten Flächen ihre Mobilität nutzen. Heutiger unhaltbarer Zustand Quelle: ADFC So könnte die Zukunft aussehen Quelle: ADFC Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 517 2020 1. Die Vorlage B 395 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 982/2 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, die Gelegenheit der Erneuerung des Überführungsgleises zu nutzen, um zu prüfen und zu berichten, wie der Straßenquerschnitt der Schloßstraße neu geordnet werden kann (siehe Überlegungen, den mittigen Gleiskörper als Straßenfläche umzubauen und die heutigen Straßentrassen als Fahrradweg zu nutzen)." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Westbahnhof Fahrrad Verkehrsanbindung und Parkmöglichkeiten

01.10.2019 | Aktualisiert am: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2019, OF 941/2 Betreff: Westbahnhof Fahrrad Verkehrsanbindung und Parkmöglichkeiten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Planungsvorschläge für eine verbesserte und sichere Fahrradanbindung des Westbahnhofs und seines Umfelds zu erstellen, sowie ausreichend Fahrradparkplätze am Westbahnhof zu installieren und die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Insbesondere sind hier die folgenden Verbindungen/Verbesserungsvorschläge in die Planung aufzunehmen: 1. Kurfürstenstraße zwischen Schloßstraße und Kasseler Straße 2. Adalbertstraße zwischen Schloßstraße und Kasseler Straße 3. Hamburger Allee in Richtung Emser Brücke / Voltastraße. 4. Ausreichend Fahrradparkplätze vorhalten, ggf. ein Fahrradparkhaus unter dem aufgeständerten Teil des Westbahnhofs oder auf den Parkplätzen vor dem Westbahnhof zu installieren. Vorhandene Fahrradabstellplätze vor dem Eingang des Westbahnhofs zugunsten eines Fahrradparkhauses zu entfernen um den Zugang zum Westbahnhof zu verbessern und damit das Erscheinungsbild des Eingangsbereichs aufzuhübschen. 5. Im Bereich der Hamburger Allee zwischen der Kreuzung Robert-Mayer-Straße - Nauheimer-Straße und Kasseler Straße wird das Fahren für Radfahrende gegen die Einbahnstraße erlaubt. Begründung: Der Westbahnhof ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Ortsbezirk und wird auch stark von Fahrradfahrern frequentiert. Leider ist die dortige Infrastruktur nicht für diese ausgelegt: es fehlt an Parkmöglichkeiten für Fahrräder, sowie entsprechende Markierungen von Fahrradwegen im direkten Umfeld des Bahnhofs, sowie weitergehend in Anbindung an die Emser-Brücke. Durch die am Westbahnhof verkehrenden Autos, Bussen, sowie die zeitweise fahrende Straßenbahnlinie 16 ist ein gesichertes Erreichen des Bahnhofs mit Fahrrädern nicht gewährleistet. Insbesondere von der Adalbertstraße, bzw. Kurfürstenstraße kommend ist es zuweilen recht unsicher für Fahrradfahrer den Bahnhof sicher zu erreichen. Insbesondere sind hier aufzuführen, fehlende farbliche Markierungen eines ausreichend breiten Fahrradweges. Besonders tückisch sind die Gelenkbusse der Linie 32, wenn sie von der Adalbertstr. in die Kasseler-Straße einbiegen und dabei sehr weit ausscheren müssen. Adalbertstraße Adalbertstraße Richtung Hamburger Allee Kurfürstenstraße Fahrradabstellplätze vor dem Eingang Westbahnhof überlastet Bilder: Arno Völker (c) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 941/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5520 2019 Die Vorlage OF 941/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei großen Messeveranstaltungen durch Absperrung des Bereichs Schloßstraße/Adalbertstraße/Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/Hamburger Allee

29.08.2019 | Aktualisiert am: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 902/2 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei großen Messeveranstaltungen durch Absperrung des Bereichs Schloßstraße/Adalbertstraße/Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/Hamburger Allee Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Bereich Schloßstraße/ Adalbertstraße/ Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/ Hamburger Allee ist zukünftig wie die Kuhwaldsiedlung bei großen Messeveranstaltungen abzusperren, um die Anwohner/innen vor Parksuchverkehr und dadurch entstehenden gefährlichen Situationen zu schützen. Begründung: Bei großen Messen kommt es im genannten Bereich durch zugeparkte Kreuzungen, Parken in zweiter Reihe und Parksuchverkehr immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger/innen. Um die Fußgänger/innen vor solchen Situationen zu schützen, ist es notwendig, diesen Bereich wie die Kuhwaldsiedlung zukünftig bei grossen Messen und anderen Großveranstaltungen zu sperren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 902/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Sicherer Radweg auf der Schloßstraße

29.08.2019 | Aktualisiert am: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 899/2 Betreff: Sicherer Radweg auf der Schloßstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Maßnahmen auf der Schlossstraße zwischen Breitenbachbrücke und Adalbertstraße vorzunehmen wären, um einen in beiden Richtungen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg im genannten Bereich einzurichten. Sofern bei den Vorschlägen des Magistrats Flächen für ruhenden Verkehr erhalten bleiben, ist auf ausreichenden Abstand zwischen parkenden Fahrzeugen und Radweg (dooring zone) zu achten. Bei der Prüfung sollen auch die Gleisflächen der Schlossstraße einbezogen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat um einen Bericht des derzeitigen Planungsstandes zum Umbau der Schlossstraße gebeten. Begründung: Derzeit führt der Radweg eng an parkenden Autos entlang, wodurch das Risiko besteht, dass es zu Unfällen mit durch geöffnete Türen kommt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1421 2019 Die Vorlage OF 899/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, mit Blick auf die geplante Öffnung der Schule in der Schloßstraße zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen auf der Schloßstraße zwischen Breitenbachbrücke und Adalbertstraße vorzunehmen wären, um einen in beiden Richtungen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg im genannten Bereich einzurichten." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Straßenbahngleise in der Adalbertstraße und Gräfstraße

02.08.2019 | Aktualisiert am: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 874/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Straßenbahngleise in der Adalbertstraße und Gräfstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Begrünung (Rasengleis) der Bahngleise in der Adalbert- und Gräfstraße, Abschnitt zwischen Kreuzung Adalbert-, Nauheimer- Schloßstraße und Kreuzung Gräf-, Sophienstraße) möglich und sinnvoll wäre. Ebenso wird um eine Schätzung der Kosten einer solchen Maßnahme gebeten. Begründung: Zwar wurde im Zuge der Sanierung Bockenheims (1978-1995) die gesamte Gebäudefront auf der nördlichen Seite der Adalbertstraße um mehrere Meter zurückgenommen, um den Gleiskörper in heutiger Form erst zu ermöglichen, dennoch ist eine trennende Wirkung nicht von der Hand zu weisen. Eine Begrünung wäre daher nicht nur eine optische Aufwertung, sondern auch eine sehr gute Maßnahme der sommerlichen Überwärmung entgegenzuwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1388 2019 Die Vorlage OF 874/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "(Rasengleis)" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und Piraten gegen FDP, LINKE. und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz

02.08.2019 | Aktualisiert am: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 853/2 Betreff: Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Westbahnhof an das bestehende Straßenbahn-/Stadtbahn-Netz direkt anzuschließen. Dazu regt der Ortsbeitrat folgende Variante an: Der Westbahnhof wird durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 16 angeschlossen: Richtung Ginnheim von der Schlossstraße links in die Adalbertstraße, Kassler Straße/Westbahnhof, Kürfürstenstraße, Schlossstraße, Adalbertstraße zur Bockenheimer Warte. Richtung Messe von der Bockenheimer Warte über Adalberstraße, rechts in die Schlossstraße, Kürfürstenstraße, Kasseler Straße/Westbahnhof, Adalbertstraße, Schlossstraße zur Hamburger Allee und Messe (Siehe Grafik). 2. Den Römerhof durch folgende Linienführung an die Linie 17 anzuschließen: Von der (derzeitigen) Endhaltestelle Rebstockbad über die Straßen Am Rebstockbad, Am Römerhof, Schmidtkreisel über die Schmidtstraße zur Mainzer Landstraße Endhaltestelle Mönchhofstraße. Sollte die Deckenhöhe der Unterführung der Schmidtstraße unter der Eisenbahn nicht ausreichen, wird der Grund tiefer gelegt. Begründung: Zu 1.: Die Straßenbahnlinie 17 wurde in den 90er Jahren, um die Bäume in der Hamburger Allee zu schonen, im Abschnitt zwischen der Kreuzung Schlossstraße/Hamburger Allee und der Haltestelle Nauheimer Straße eingleisig durch die Hamburger Allee Richtung Voltastraße geführt. Der Westbahnhof ist nicht direkt angeschlossen und der Fußweg und damit die Umsteigezeit zum Westbahnhof ist sehr lang. Gleiches gilt für die Linie 16. Um den Westbahnhof direkt an die Linie 16 anzuschließen, bieten sich die vorgeschlagenen Linienführungen an, da die Gleise bereits verlegt sind und z.B. Vom Ebbelwei Express befahren werden. Auch ein Anschluss über die Linie 17 wäre prinzipiell denkbar, wenn dazu die Gleise auf der Hamburger Alle bis zur Kasseler Straße weiter verlegt würden, dies wäre jedoch mit höheren Kosten verbunden und würde sehr wahrscheinlich die Fällung der Bäume im Kreuzugsbereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße bedeuten. Zu 2.: Mittlerweile wurde Am Römerhof ein neues Gymnasium errichtet. Zusätzlich sollen im Areal Am Römerhof 2000 neue Wohnungen gebaut werden. Um dieses Gelände besser anzuschließen, ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinie über die Straße Am Rebstockbad, Am Römerhof, den Schmidtkreisel und die Schmidtstraße zur Endhaltestelle Mönchhofstraße zu bauen. Dies würde zu einem verbesserten Anschluss des Gebiets Am Römerhof führen. Eine Linienführung auf dieser Strecke durch eine Straßenbahn ist möglich, da ein Gelenkbus diese Strecke befährt. Wie der Bau der Straßenbahn in der Stresemannallee zeigte, ist eine Straßenbahn relativ schnell und kostengünstig zu realisieren. Ebenfalls war der Bau der Linie 17 zum Rebstockbad ein positives Beispiel für vorausschauende Verkehrspolitik. Als die Wohnhäuser im Rebstockgelände bezugsfertig wurden, war die Straßenbahn schon da. Im Gegensatz dazu wird die U-Bahn-Strecke zum Europaviertel, die erst mehr als zehn Jahre nach dem Bezug der Wohnungen fertig werden wird, Kosten in Höhe von mindestens 350 Millionen Euro für eine unterirdische und drei oberirdische Haltestellen verursachen. Weiterhin kann die Verlängerung der Linie 17 bis zur Haltestelle Mönchhofstraße im Falle einer längeren Betriebsunterbrechung in der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße und Platz der Republik als Ausweichstrecke für die Linien 11, 14 und 21 dienen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.05.2019, OF 831/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 853/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4955 2019 1. Die Vorlage OF 831/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 853/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 853/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU, 1 SPD und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und Piraten

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Tilly-Edinger-Platz umgestalten

09.07.2019 | Aktualisiert am: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2019, OF 861/2 Betreff: Tilly-Edinger-Platz umgestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Auf dem Tilly-Edinger-Platz einige Kleinkind-Spielgeräte aufzustellen und die umfassende Bepflanzung aufzulockern. Dabei sollte der Zaun möglichst erhalten bleiben. Die Planungsergebnisse sollen zu gegebener Zeit dem OBR vorgestellt werden. Begründung: Als das Adorno Denkmal noch stand, war die Platzgestaltung mit dem grauen Belag auf das Denkmal abgestimmt. Nach dem Umzug des Denkmals erscheint der Platz jetzt wie eine Einöde ohne Grün. Die Büsche wirken wie eine umlaufende Wand und verwehren den Blick auf den Platz, was manche unliebsame Personen anzieht, die dann auch noch ihre Notdurft in den Büschen verrichten. Da es in der Gegend nicht gerade ein Überangebot an Spielplätzen gibt, sollten einige Kleinkind-Spielgeräte aufgebaut werden. Gerade auch im Hinblick auf die geplante Wohnbebauung an der Gräfstraße auf dem Uni-Campus. Bilder: (c) A. Völker Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4959 2019 Die Vorlage OF 861/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Worte "unliebsame Personen" durch das Wort "Menschen" ersetzt werden. Abstimmung: GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 3 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU und 1 SPD

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Städtische Immobilie Jordanstraße 3

05.06.2019 | Aktualisiert am: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2019, OF 848/2 Betreff: Städtische Immobilie Jordanstraße 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. ein Sanierungs- und Entwicklungskonzept zur zukünftigen Nutzung der im städtischen Eigentum befindlichen Immobilie Jordanstraße 3 zu erstellen (z.B. durch die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH) und dieses dem Ortsbeirat 2 vorzustellen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die genannte Immobilie gemeinsam mit den weiteren von der Stadt im Wege der Nutzung des städtischen Vorkaufsrechts bereits erworbenen und ggf. zukünftig noch zu erwerbenden Immobilien für den Aufbau einer neu zu gründenden "Neue Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaft Eintracht eG" genutzt werden kann; 3. zu prüfen und zu berichten, ob und ggf. in welchem Umfang Mittel aus bestehenden städtischen und sonstigen öffentlichen Förderprogrammen des Bundes und des Landes Hessen zur Förderung von Wohneigentum für die Gründung und die weitere Finanzierung des Wohnungsbestandes der neuen Genossenschaft gem. Ziffer 2 genutzt werden können; 4. zu prüfen und zu berichten, ob und ggf. in welchem Umfang die bereits bestehenden Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaften die neue Genossenschaft gem. Ziffer 2 unterstützen können (z.B. bei Verwaltungsfragen, Vermarktung, Hausmeisterdienstleistungen etc.). Begründung: Die Immobilie Jordanstraße 3 wurde von der Stadt in einem angabegemäß schlechten Zustand erworben und steht seitdem überwiegend leer. Es wäre wünschenswert, wenn zeitnah ein Konzept zum weiteren Umgang mit der Immobilie vorliegt. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4772 2019 Die Vorlage OF 848/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Benutzerfreundliche Gestaltung des Tilly-Edinger-Platzes

30.05.2019 | Aktualisiert am: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 827/2 Betreff: Benutzerfreundliche Gestaltung des Tilly-Edinger-Platzes Vorgang: OM 3772/15 OBR 2; V 1248/15 OBR 2; ST 1692/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Das ca. 40 m lange Rondell des Tilly-Edinger-Platzes an der Robert-Mayer-Straße wird zur Verbesserung der Akzeptanz und Nutzung auch durch Kinder und Jugendliche mit Spiel- und/oder Sportgeräten (Tischtennisplatte, Basketballkörbe etc.) ausgestattet. Z. Zt. wird der Platz aus Sicht von Anwohner/innen nur wenig angenommen und dient bevorzugt zu abendlichen Umtrunken. Begründung: Von Seiten des Ortsbeirates gab es schon mehrfach Initiativen, den leeren und öde wirkenden Platz durch eine benutzerfreundliche Gestaltung aufzuwerten. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass nicht von einer ausreichenden Spielplatzdichte im Umfeld gesprochen werden kann und sich die Schüler/innen der nahen Grundschule nach Schulschluss nicht ausschließlich auf dem Schulgelände aufhalten wollen. Da der Magistrat die originelle Idee eines Themenspielplatzes zur Würdigung der Forschungsarbeit der Namensgeberin des Platzes für nicht realisierbar hält (ST 1692/2015), sollten einfach umzusetzende Maßnahmen ergriffen werden. Bezüglich der vom Magistrat angeregten Würdigung der Forschungsarbeit der Paläontologin Tilly Edinger durch ein Denkmal wurde Kontakt zum Edinger-Institut aufgenommen. Eine solche Würdigung müsste nicht zwangsläufig auf dem Tilly-Edinger-Platz erfolgen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2015, OM 3772 Auskunftsersuchen vom 09.02.2015, V 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1692 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 827/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 827/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 861/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Parkhaus Adalbertstraße: Lieber Grünstreifen nutzen, als Abbiegespur putzen

26.04.2019 | Aktualisiert am: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2019, OF 806/2 Betreff: Parkhaus Adalbertstraße: Lieber Grünstreifen nutzen, als Abbiegespur putzen Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die dem Parkhaus Ladengalerie Bockenheimer Warte, Adalbertstraße 10, zuführende Abbiegespur entfernt wird. Stattdessen soll der sich hier anschließende Grünstreifen verlängert werden. Der vorhandene Baumbestand an Baumhasel (Corylus colurna) und Amerikanischer Amberbaum (Liquidambar styraciflua) ist zu ergänzen. Begründung: Die Abbiegespur in der Zufahrt zum Parkhaus an der Ladengalerie Bockenheimer Warte wird - gern, viel, immer - zum Parken auf der Fahrbahn genutzt. Dies zeigt jedoch auch, dass diese Abbiegespur für die Zufahrt zum Parkhaus entbehrlich ist. Der Entzug einer illegalen Parkmöglichkeit unmittelbar vor dem Parkhaus zugunsten einer Begrünung wird gewiss auch im Interesse des Betreibers APCOA-Parking sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 806/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Erwerb des Objekts Jordanstraße 11

25.03.2019 | Aktualisiert am: 03.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2019, OF 782/2 Betreff: Erwerb des Objekts Jordanstraße 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird unter Hinweis auf Eilbedürftigkeit gem. § 4 Abs. 10 S. 4 GOOBR gebeten, das Objekt "Jordanstraße 11" zu erwerben. Darüber hinaus ist hierzu trotz schwieriger Rechtslage die Ausübung des Vorkaufsrechts i m Erhaltungssatzungsgebiet zu prüfen. Begründung: Im Wege der Zwangsvollstreckung wird das mit Blatt 6332 im Grundbuch von Bockenheim eingetragene Grundstück mit Terminsbestimmung zum Freitag, 12. April 2019, 11:00 Uhr versteigert. Der Verkehrswert des Wohn- und Geschäftshauses ist auf 2.250.000,00 € festgelegt. Der bedeutend höhere Marktwert der Immobilie lässt wg. des zu erwartenden Renditeinteresses im Erhaltungssatzungsgebiet E47/E48 ungünstige städtebauliche Entwicklungen befürchten. Die Zuführung zum städtischen Vermögen - etwa zum Bestand der ABG Frankfurt-Holding - ist somit zum Wohle der Allgemeinheit geboten. Andererseits ist in Bezug zu diesem Versteigerungsverfahren auch das Vorkaufsrecht der Stadt geltend zu machen, um eine Umgehung des Vorkaufrechts der Kommune und der damit verbundenen Möglichkeit der Einflussnahme durch Abwendungserklärung zu verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.03.2019, OF 763/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 15 Die Vorlage OF 782/2 wird zum gemeinsamen Antrag der SPD und der GRÜNEN erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4483 2019 1. Die Vorlage OF 763/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 782/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 782/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Antragstenor folgender Satz angefügt wird: "Sollte die Nutzung des Vorkaufsrechts nicht möglich sein, wird der Magistrat aufgefordert, sich an der Zwangsversteigerung zu beteiligen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Immobilie Adalbertstraße 11 - Teil 2

08.03.2019 | Aktualisiert am: 03.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2019, OF 768/2 Betreff: Immobilie Adalbertstraße 11 - Teil 2 Vorgang: OM 3853/18 OBR 2; ST 73/19 Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten: 1. zu welchem Zeitpunkt wurde der Kaufvertrag über die entsprechende Immobilie getätigt? 2. Wann lag dieser dem zuständigem Dezernat V vor? 3. Wann wurde das Dezernat IV seitens des Dezernates V um eine Einschätzung gebeten? 4. Welche Einschätzung zum Aufwertungspotential gab das Dezernat V ab? 5. Fand die in der ST 73 (2019) angesprochene Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses innerhalb der Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechtes statt? 6. Welche rechtliche und wirtschaftlichen Bedenken führten im Einzelnen zur Entscheidung, das Vorkaufsrecht nicht anzuwenden. Über den konkreten Fall Hinaus wird der Magistrat gebeten: 7. des OBR zukünftig zu informieren, sobald ein Kaufvertrag einer Immobilie, die in eine Millieuschutz-Satzung fällt beim zuständigen Dezernat IV eingeht. Begründung: 1. - 6.: In der ST 73 (2019) zur OM 3853 (2018) des OBR 2 nimmt der Magistrat Stellung zum angesprochenen Vorgang. Da in der OM 3853 explizit eine Ausübung des Vorkaufsrechtes erbeten wurde, ist die Stellungsnahme, warum dies nicht geschah jedoch unzureichend. Insbesondere sind die zeitlichen Abläufe hier bei einer so kurzen Frist entscheidend, wenn mehrere Dezernate hierfür ihre Einschätzung abgeben müssen. Zusätzlichen geht aus der ST 73 nicht hervor, welche Gründe im Einzelnen der Ausübung des Vorkaufsrechtes entgegenstanden. Eine allgemeine Formulierung à la "rechtliche und wirtschaftliche Bedenken" sind hier unzureichend, um Untätigkeit des Dezernates IV innerhalb einer Erhaltungssatzung zu erklären. 7. Um künftig den OBR in solchen Angelegenheiten ein angemessenes Beteiligungsrecht einzuräumen, muss dieser angesichts einer derart kurzen Frist für eine Entscheidungsfindung umgehend informiert werden, um innerhalb der Frist selbst Empfehlungen an den Magistrat abgeben zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3853 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 73 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Ziffern 1. bis 6. und die Ziffer 7. der Vorlage OF 768/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4485 2019 Die Vorlage OF 768/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 6.: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 7.: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Rotblitzer an der Bockenheimer Warte

08.03.2019 | Aktualisiert am: 09.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2019, OF 778/2 Betreff: Rotblitzer an der Bockenheimer Warte Vorgang: OM 3854/18 OBR 2; ST 2248/18; ST 74/19; Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möchte beschließen: Bezugnehmend auf die ST 74 (2019) zur OM 3854 (2018) der OBR 2, wird der Magistrat gebeten: 1. im Kreuzungsbereich der Gräfstraße in Fahrtrichtung Adalbertstraße eine Rotlicht-Kontrolle durchzuführen, um das Fehlverhalten der bei Rot in die Kreuzung einfahrenden Fahrzeuge zu ahnden. 2. sofern 1. nicht entsprochen wird, eine Beobachtung an dieser Kreuzung bezüglich des angesprochenen Fehlverhaltens vorzunehmen und dem Ortsbeirat darüber zu berichten. 3. Den Ortsbeirat über den Stand der Planungen der Neu-/Umgestaltung dieses Kreuzungsbereiches zeitnah zu unterrichten. Begründung: In der OM 3854 (2018) wird für das Problem des Bei-Rot-über-die-Ampel-Fahrens vorgeschlagen, die Schutzzeitung zwischen Ende der Grün-Phase für die Fahrzeuge und Beginn der Grün-Phase der Fußgängerfurt zu erhöhen. In der ST 74(2019) des Magistrats, weißt dieser darauf hin, dass die Schutzzeiten lang genug seien und mithin nicht das Problem darstellten und eine gesetzliche Grundlage zur Verlängerung der Schutzzeiten nicht besteht. Gleichwohl besteht das Problem und ist damit nur auf eine Verletzung der STVO seitens der Fahrzeugführer*innen zurückzuführen. Daher muss seitens der Stadt in anderer geeigneter Weise auf diese Situation reagiert werden, bevor schwere Unfälle mit Personenschäden an diesem Kreuzungsbereich passieren. Dies gilt umso mehr, da von der in der OM 2854 und ST74 angesprochenen Fußgängerfurt der Fahrzeugstrom von der Gräfstraße in die Adalbertstraße nicht einsehbar ist und sich die Fußgänger*innen hier verstärkt auf das Grünsignal der Fußgänger-Ampel verlassen können müssen. In der ST 2248 (2018) zu einem ähnlichen Sachstand gibt der Magistrat zur Kenntnis, dass das Budget für zusätzliche stationäre Rotlicht-Überwachungen fehlt und mithin nicht alle potentiellen Unfallstandorte in entsprechende Planungen einbezogen werden können. Vor diesem Hintergrund wird im Antrag von einer stationäre Anlage abgesehen. Eine sporadische Überwachung könnte hier jedoch schon Erfolg bringen, da das hohe Verkehrsaufkommen an dieser Stelle mutmaßlich insbesondere von Anwohner*innen und ansässigem Berufsverkehr stammt, die diese Kreuzung oft befahren. Das eine oder andere Aufblitzen eine Überwachungsanlage könnte hier einen Lern- bzw. Sensibilisierungseffekt bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3854 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2248 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 74 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 778/2 wird zurückgestellt bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße justieren - Teil II

07.03.2019 | Aktualisiert am: 09.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2019, OF 777/2 Betreff: Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße justieren - Teil II Vorgang: OM 3854/18 OBR 2; ST 74/19; Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, - sicherzustellen, dass zwischen dem Ende der Grünphase der Ampelschaltung für Autofahrer*innen im Kreuzungsbereich der Gräfstraße in Fahrtrichtung Adalbertstraße und dem Beginn der Grünphasen im beampelten Fußgängerübergang Gräfstraße Ecke Adalbertstraße in Gehrichtung der Bockenheimer Warte mindestens 7 Sekunden liegen, um gefährliche Situationen am zu vermeiden. Darüber regt der Ortsbeirat einen Ortstermin mit einem Vertreter der zuständigen Behörde an um aufzuzeigen, dass bei einzelnen Ampelphasen die sogenannte Zwischen- oder Schutzzeit von 7 Sekunden um ca. 2 bis 3 Sekunden unterschritten wird. Begründung: Die oben genannte Stellungnahme beurteilt die (komplexe) Kreuzungssituation an der beschriebenen Stelle an der Bockenheimer Warte nicht zu 100% richtig soweit sie davon ausgeht, dass die genannten 7 Sekunden Zwischen- oder Schutzzeit zwischen den Grünphasen immer gewährleistet sind. Wenn die Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an dem beschriebenen Fußgängerüberweg schon Grün haben, um die Ampel vom Kreuzungsbereich zur Bockenheimer Warte zu überqueren, haben Abbieger*innen von der Gräfstraße in die Adalbertstraße teilweise auch noch Grün bzw. Gelb, was sich vor allem bei starkem Verkehrsaufkommen zeigt. Das hat schon mehrfach zu gefährlichen Situationen geführt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3854 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 74 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 777/2 wird zurückgestellt bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Die Karl Marx Buchhandlung gehört zu Bockenheim!

06.03.2019 | Aktualisiert am: 03.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2019, OF 763/2 Betreff: Die Karl Marx Buchhandlung gehört zu Bockenheim! Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, 1. ob sich die Stadt Frankfurt an der im April anstehenden Zwangsversteigerung der Immobilie in der Jordanstraße 11 in Bockenheim als Kaufbieter beteiligen wird, wenn die Ausübung eines städtischen Vorkaufsrecht oder der Abschluss einer Abwendungsvereinbarung mit dem Neueigentümer keine Option sein sollte. 2. durch welche sonstigen Maßnahmen kann die Stadt Frankfurt die Karl-Marx-Buchhandlung unterstützten, dass diese ihr qualitätsvolles und für den Stadtteil identitätsstiftendes Angebot in Bockenheim weiter aufrechterhalten kann. 3. wie ansonsten die Bewohner*innen, die im Gebäude der Jordanstraße 11 zur Miete wohnen, durch städtische Maßnahmen nach Eigentümerwechsel und ggf. Sanierung vor Mieterhöhungen effektiv geschützt werden können. Begründung: Das Haus in dem sich das Ladenlokal der Karl-Marx-Buchhandlung seit 1979 befindet (Jordanstraße 11 in Bockenheim), soll Mitte April zwangsversteigert werden. Es ist abzusehen, dass in der Folge das Mietverhältnis der Buchhandlung und der Bewohner*innen erheblich tangieren wird. Die Ausübung eines städtischen Vorkaufsrechts im Rahmen der Milieuschutzsatzung erscheint nicht denkbar. Für viele Bockenheimer*innen ist die Karl-Marx-Buchhandlung ein identitätsstiftender und unverzichtbarer Bestandteil ihres Stadtteils. Vor diesem Hintergrund wurde in Form einer Unterschriftenaktion bereits eine große Solidaritätsbewegung der Bockenheimer Bevölkerung angestoßen. Diese Solidarität gilt selbstverständlich auch den Bewohner*innen der Jordanstraße 11. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.03.2019, OF 782/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 15 Die Vorlage OF 782/2 wird zum gemeinsamen Antrag der SPD und der GRÜNEN erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4483 2019 1. Die Vorlage OF 763/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 782/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 782/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Antragstenor folgender Satz angefügt wird: "Sollte die Nutzung des Vorkaufsrechts nicht möglich sein, wird der Magistrat aufgefordert, sich an der Zwangsversteigerung zu beteiligen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Radwegeverbindung City-West, was wurde daraus?

25.02.2019 | Aktualisiert am: 03.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2019, OF 774/2 Betreff: Radwegeverbindung City-West, was wurde daraus? Vorgang: OM 2255/17 OBR 2; ST 104/18 Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Den Stand des in der ST 104 avisierten Lückenschluss-Programmes dem OBR 2 zu berichten. Begründung: In der OF 385/2 vom 5.10.2017 wird der Magistrat aufgefordert: "zeitnah ein Konzept zur Umgestaltung der Radwegeverbindung Voltastraße / Robert-Mayer-Straße umzusetzen." Die daraus resultierende ST 104 vom 26.01.2018 antwortet darauf: "Die Planung der Fahrradroute 11, Bockenheim-Niederrad, 1. BA, die keine Verbindung von der Robert-Mayer-Straße in die Voltastraße vorsah (vgl. M 109/2006 (§ 528/2006) und M 17/2009 (§ 5699/2009)), wird aufgrund veränderter Randbedingungen in der ursprünglich avisierten Form nicht weiter verfolgt. Der Magistrat wird daher im Rahmen seines "Lückenschluss-Programmes" für den Radverkehr eine tragfähige Lösung im Sinne der Anregung des Ortsbeirates entwickeln." Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2255 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 104 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO II, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1228 2019 Die Vorlage OF 774/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 2 | PARLIS

Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen

26.11.2018 | Aktualisiert am: 28.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2018, OA 335 entstanden aus Vorlage: OF 689/2 vom 09.11.2018 Betreff: Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die im Ortsbezirk 2 gültigen Milieuschutzsatzungen werden konsequent zum Schutz der ansässigen Bevölkerung genutzt. Dies schließt die Nutzung des Vorkaufsrechts bzw. die Erzwingung von Abwendungsvereinbarungen ein. Dies gilt auch für mögliche rechtliche Zweifelsfälle. 2. Der Magistrat stellt sicher, dass die notwendigen personellen Kapazitäten für die Umsetzung der Milieuschutzsatzungen zur Verfügung stehen. 3. Der Magistrat stellt sicher, dass die organisatorischen Abläufe für die Ausübung der Milieuschutzsatzung so gestaltet werden, dass keine Reibungsverluste zwischen den beteiligten Ämtern und Dezernaten entstehen. 4. Der Magistrat stellt sicher, dass die notwendigen finanziellen Ressourcen für die Ausübung von Vorkaufsrechten bereitstehen. 5. Der Magistrat stellt sicher, dass für mögliche rechtliche Auseinandersetzungen die notwenigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Begründung: Milieuschutzsatzungen sind kein Allheilmittel - insbesondere so lange das Land Hessen nicht den Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wieder einführt, obwohl dieses Instrument derzeit für viele Mieterinnen und Mieter die einzige Möglichkeit ist, der Finanzmacht der Investoren etwas entgegenzusetzen. Leider werden auch bestehende Milieuschutzsatzungen in Frankfurt bislang nicht konsequent zum Schutz der Bevölkerung angewendet. Dies hat der Fall der Adalbertstraße 11 leider erneut deutlich gemacht. Hier hätte die Stadt Frankfurt die Möglichkeit gehabt, das Vorkaufsrecht auszuüben oder zumindest eine Abwendungserklärung zu erzwingen. Während das Stadtplanungsamt und die Bauaufsicht die Ausübung des Vorkaufsrechts empfohlen haben, wurde die Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Amt für Bau und Immobilien abgelehnt. Es drängt sich die Vermutung auf, dass die derzeitigen organisatorischen Strukturen für das komplexe Thema der Nutzung von Vorkaufrechten im Rahmen der Milieuschutzsatzungen nicht optimal sind. Zudem scheint es so zu sein, als ob in den beteiligten Dezernaten unterschiedliche Auffassungen über die Bedeutung der Milieuschutzsatzungen bestehen. Dieses Problem sollte seitens des Magistrats im Sinne vieler Bürgerinnen und Bürger dringend gelöst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 06.02.2019, A 453 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1174 Antrag vom 11.10.2019, OF 928/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 335 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 52 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 335 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 64 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen

09.11.2018 | Aktualisiert am: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2018, OF 689/2 Betreff: Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die im Ortsbezirk 2 gültigen Milieuschutzsatzungen werden konsequent zum Schutz der ansässigen Bevölkerung genutzt. Dies schließt die Nutzung des Vorkaufsrechts bzw. die Erzwingung von Abwendungsvereinbarungen ein. Dies gilt auch für mögliche rechtliche Zweifelsfälle 2. Der Magistrat stellt sicher, dass die notwendigen personellen Kapazitäten für die Umsetzung der Milieuschutzsatzungen zur Verfügung stehen. 3. Der Magistrat stellt sicher, dass die organisatorischen Abläufe für die Ausübung der Milieuschutzsatzung so gestaltet werden, dass keine Reibungsverluste zwischen den beteiligten Ämtern und Dezernaten entstehen. 4. Der Magistrat stellt sicher, dass die notwendigen finanziellen Ressourcen für die Ausübung von Vorkaufsrechten bereitstehen. 5. Der Magistrat stellt sicher, dass für mögliche rechtliche Auseinandersetzungen die notwenigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Begründung: Milieuschutzsatzungen sind kein Allheilmittel - insbesondere so lange das Land Hessen nicht den Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wieder einführt, aber für viele Mieterinnen und Mieter ist dieses Instrument derzeit die einzige Möglichkeit der Finanzmacht der Investoren etwas entgegenzusetzen. Leider werden auch bestehende Milieuschutzsatzungen in Frankfurt bislang nicht konsequent zum Schutz der Bevölkerung angewendet. Dies hat der Fall der Adalbertstraße 11 leider erneut deutlich gemacht. Hier hätte die Stadt Frankfurt die Möglichkeit gehabt das Vorkaufsrecht auszuüben oder zumindest eine Abwendungserklärung zu erzwingen. Während das Stadtplanungsamt und Bauaufsicht die Ausübung des Vorkaufsrechts empfohlen haben, wurde die Ausübung des Vorkaufsrechts durch Amt für Bauen und Immobilien abgelehnt. Es drängt sich die Vermutung auf, dass die derzeitigen organisatorischen Strukturen für das komplexe Thema der Nutzung von Vorkaufrechten im Rahmen der Milieuschutzsatzungen nicht optimal sind. Zudem scheint es so zu sein, als ob in den beteiligten Dezernaten unterschiedliche Auffassungen über die Bedeutung der Milieuschutzsatzungen bestehen. Dieses Problem sollte seitens des Magistrats im Sinne vieler Bürgerinnen und Bürger dringend gelöst werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 335 2018 Die Vorlage OF 689/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Immobilie Adalbertstraße 11

29.10.2018 | Aktualisiert am: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2018, OF 686/2 Betreff: Immobilie Adalbertstraße 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Verfahren zur Prüfung des Vorkaufsrechts bei der Immobilie Adalbertstraße 11 innerhalb der gesetzlichen 2-Monats-Frist abzuschließen und das Prüfungsergebnis dem Ortsbeirat mitzuteilen. 2. Der Ortsbeirat spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, das Vorkaufsrecht zu nutzen oder eine Abwendungserklärung zu vereinbaren, welche die Ziele der Milieuschutzsatzung aufgreift. Begründung: Dringender EntsCheidungs- und Handlungsbedarf. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 14 Auf Wunsch der FDP erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3853 2018 Die Vorlage OF 686/2 wird in der vom Ortsvorsteher vorgelesenen Fassung als interfraktioneller Antrag beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1.: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2.: 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Untersagung der Betriebserlaubnis für den bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7 a als Prostitutionsstätte i. S. d. Prostituiertenschutzgesetzes

10.10.2018 | Aktualisiert am: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2018, OF 664/2 Betreff: Untersagung der Betriebserlaubnis für den bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7 a als Prostitutionsstätte i. S. d. Prostituiertenschutzgesetzes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu veranlassen: Im Hinblick auf die massiven Belästigungen der Nachbarschaft entzieht das Ordnungsamt dem sog. Massagesalon "Asia" in der Adalbertstraße 7a die Betriebserlaubnis. Dies ist aufgrund der bestehenden Rechtslage erforderlich. 1. Laut Prostituiertenschutzgesetz liegt eine Prostitutionsstätte bereits dann vor, wenn mehr als eine Sexarbeiterin ihr Gewerbe in einer Wohnung betreibt. Laut Website " Japan - China - Girls." de sind dort aber immer "mindestens fünf Mädchen anwesend". 2. Laut geltender Sperrgebietsverordnung von 1986 ist es untersagt, sog. Massagesalons bzw. Prostituiertenunterkünfte außerhalb der Toleranzzonen zu betreiben. Deshalb ist auch kein Massagesalon in der Adalbertstraße 7a genehmigungsfähig. 3. Die Adalbertstraße 7a liegt im Gebiet des rechtsverbindlichen Bebauungsplans NR 426 Adalbertstraße/Kiesstraße. Die Adalbertstraße 7a ist als besonderes Wohngebiet ausgewiesen. Gemäß § 4a der Baunutzungsverordnung ist in besonderen Wohngebieten die Wohnnutzung zu erhalten und fortzuentwickeln. Laut Textteil des Bebauungsplans sind Ausnahmen, welche nach § 4a BauNVO genehmigt werden können, nicht zulässig. Sog. Vergnügungsstätten sind demnach unzulässig. Bei dem bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7a handelt es sich um eine sog. Vergnügungsstätte, zumal der Betrieb laut eigener Werbung Sex und Massagen sowie den Betrieb rund um die Uhr anbietet 4. Laut Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 19.05.2009 - AZ 1 BvR 224/07 - ist das Verbot der Wohnungsprostitution in Gebieten mit einer Sperrgebietsverordnung rechtmäßig. Dies insbesondere, da Belästigungen der Anwohner, z.B. durch milieubedingte Unruhe, das Ansprechen Unbeteiligter, das An- und Abfahren von Freiern im Bereich der Wohnungsprostitution nicht auszuschließen sind. 5. Laut VG Karlsruhe (Urteil vom 23. Juli 2014 - Az. 6 K 3323/13) ist ein Bordellbetrieb in einem faktisch allgemeinen Wohngebiet nicht einmal ausnahmsweise zulässig. 6. Eine Verbotsverfügung und Schließung für den sogenannten Massagesalon zu erlassen, da laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.12.2014 AZ. BVerwG 6 C 28.13 das Verbot von Wohnungsprostitution in Gebieten mit einer Sperrgebietsverordnung rechtmäßig ist. Dies insbesondere, da Belästigungen der Anwohner, wie z.B. durch milieubedingte Unruhe, das Ansprechen Unbeteiligter, das An- und Abfahren von Freiern im Bereich der Wohnungsprostitution nicht auszuschließen sind. 7. Nach welcher Rechtsgrundlage wurde hier eine Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz vom 21.10. 2016 erteilt, da auch baurechtliche Grundlagen zu berücksichtigen sind? Begründung: Gemäß Eigenwerbung Website "Japan China Girls. de" sowie einschlägigen Anzeigen, z. B. in der Bild-Zeitung, werden in dem genannten bordellartigen Betrieb Sex und Massagen angeboten. Der Betrieb hat laut Eigenwerbung 24 Stunden geöffnet, ist öffentlich zugänglich und wird unter der Adresse Adalbertstraße 7a, mit der Klingel "Asia" beworben. Nach Eingabe des Suchbegriffs Adalbertstraße 7a bei Internetsuchmaschinen erhält man die einschlägigen Sexanzeigen. Ein bordellartiger Betrieb mit 24-Stunden-Betrieb stellt für die Nachbarn eine erhebliche Belästigung dar, u.a. durch irrtümliches Klingeln alkoholisierter Freier und nächtliches An- und Abfahren. Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs gilt dies insbesondere, wenn sich in dem in Rede stehenden Gebiet jedenfalls Kindertagesstätten sowie Wohnanlagen befinden. Das Gebiet ist schon deswegen durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität gekennzeichnet. Der bordellartige Betrieb Adalbertstraße 7 A befindet sich in einem Wohnhaus, das in einem besonderen Wohngebiet liegt. Dieses genießt laut Bebauungsplan besonderen Schutz. Es ist nicht nachzuvollziehen, wie die laut Prostituiertenschutzgesetz notwendige neue Erlaubnis erteilt werden konnte. Laut Textteil des Bebauungsplans sind Ausnahmen, die nach § 4a BauNVO genehmigt werden können, nicht zulässig. Bei dem bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7a handelt es sich eindeutig um eine nicht genehmigungsfähige Vergnügungsstätte. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 664/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße neu justieren

09.10.2018 | Aktualisiert am: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 650/2 Betreff: Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße neu justieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Grünphase der Ampelschaltung für Autofahrer*innen im Kreuzungsbereich der Gräfstraße in Fahrtrichtung Adalbertstraße am Ende um 3 bis 4 Sekunden zu verkürzen, um gefährliche Situationen am beampelten Fußgängerübergang Gräfstraße Ecke Adalbertstraße in Gehrichtung der Bockenheimer Warte zu vermeiden. Begründung: Wenn die Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an dem beschriebenen Fußgängerüberweg schon Grün haben, um die Ampel vom Kreuzungsbereich zur Bockenheimer Warte zu überqueren, haben Abbieger*innen von der Gräfstraße in die Adalbertstraße teilweise auch noch Grün bzw. Gelb, was sich vor allem bei starkem Verkehrsaufkommen zeigt. Das hat schon mehrfach zu gefährlichen Situationen geführt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3854 2018 Die Vorlage OF 650/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Magistrat gebeten wird, zu prüfen und zu berichten. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus?

13.09.2018 | Aktualisiert am: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2018, OF 646/2 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus? Vorgang: OM 830/16 OBR 2; ST 513/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Stellungnahme ST 513 genannten Punkte 2 - 4 mit der Antwort: "wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt" auch zeitnah umzusetzen. 2. zu erläutern, was mit dem Wort "Neugestaltung" gemeint ist. 3. zu erläutern, warum die ST mit den Worten endet: "Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen". Bezieht sich dies auf die ganze ST oder nur auf die Punkte 1 und 5? Begründung: Von den insgesamt 5 Anregungen des Antrags ist bislang kein einziger umgesetzt worden, obwohl laut der ST die Punkte 2 - 4 durchaus die Hoffnung auslösten, dass diese "im Rahmen der Neugestaltung" umgesetzt werden. Der Punkt 1 ist meines Erachtens sehr schwammig formuliert, da die Formulierung keine geplante Umsetzung suggeriert. Die Stellungnahme des Magistrats aus der OM 830 2016 (OF 121/2 vom 31.10.2016) ist deshalb insgesamt leider sehr missverständlich. Durch den stetig wachsenden Fahrradverkehr in diesem Bereich, wäre es sehr sinnvoll zumindest die Punkte 1 - 4 zügig zu realisieren. # Die ST 513 im Wortlaut: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Zu Frage 1: Die Markierung des Radweges wird durch zwei weiße begrenzende Linien aufgebracht, um den Radverkehr weniger abrupt hinter den Parkstreifen zu verschwenken. Entgegen der baulichen Ausgestaltung würde der Radweg teilweise über den Bereich des Kleinpflasters führen. Die Verschwenkung sollte ca. 8m vor der Parkbucht beginnen. Zu Frage 2: Der Papierkorb, einschließlich Pfosten, wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt. Zu Frage 3: Der Beschilderung, einschließlich Pfosten, wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt. Zu Frage 4: Der Beschilderung, einschließlich Pfosten, wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt. Zu Frage 5: Radwege an Bushaltestellen werden derzeit stadtweit generell nicht mit besonderen Markierungen versehen, da dies gesetzlich, gemäß § 20, Abs. 2 der StVO geregelt ist: "Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten." Mögliche Konflikte zwischen Fahrgästen und Radfahrenden sind daher in der Regel auf bewusstes, rücksichtloses Fehlverhalten zurückzuführen, das auch nicht verhindert werden kann, wenn Markierungen aufgebracht werden. Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen. # Der ursprüngliche Antrag (Auszug): Der Magistrat wird gebeten, den nördlichen Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße mit einer besseren farblichen Markierung zu versehen (Bild 1). [Anm. Sonst landen Ortsfremde bei Dunkelheit evtl. im Taxistand] Den in den Fahrradweg hineinreichenden Abfallkorb so zu befestigen, dass er nicht in den Fahrradweg hineinreicht, bzw. zusammen mit dem Taxihalteplatzschild an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2). Das Schild Fahrradweg an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2). Den Mast mit Warnbarke und Hinweisschild am dahinterliegenden Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen(Bild 3). Farbliche Markierung der Bushaltestelle, evtl. mit einer Haltelinie, damit die Fahrradlenker bei einem haltenden Bus nicht die ein- und aussteigenden Fahrgäste gefährden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3865 2018 Die Vorlage OF 646/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Mensch vor Spekulation am Grundstücksmarkt

10.09.2018 | Aktualisiert am: 13.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2018, OF 641/2 Betreff: Mensch vor Spekulation am Grundstücksmarkt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) eindringlich auf, die derzeit gescheiterten Verhandlungen um den Verkauf der Liegenschaft der Europäischen Akademie der Arbeit (AdA) in der Mertonstraße 30 an die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft (KEG) nicht weiter mit überzogenen Preisvorstellungen zu blockieren und den Projektgruppen des dort vorgesehenen Gemeinschaftlichen Wohnens nicht länger den dringend benötigten Wohnraum vorzuenthalten. Begründung: - "Öffentliche Liegenschaften dürfen nicht zu Höchstpreisen und ohne Auflagen an private Investoren veräußert werden. - Um kurzfristig Abhilfe zu schaffen, müssen in Ballungsräumen leerstehende Büroflächen in Wohnungen umgewidmet werden. - Genossenschaften müssen in der Ausweitung ihrer Aktivitäten gestärkt werden." Vorstehende Punkte sind dem Internetauftritt des DGB (www.dgb.de/mieten) entnommen. Wenn Einzelgewerkschaften des DGB sich aktiv um den Frankfurter Mietentscheid engagieren, die Dachgewerkschaft aber den Verkauf von dringend benötigter Wohnfläche anhaltend blockiert, so hat dies etwas sehr spezielles. Die Stadt Frankfurt fordert zu Recht von allen Investoren, Projektentwicklern und Eigentümern, sich an den unabhängigen Wertgutachten der Kommunalen Wertermittlung zu orientieren und nicht an eigenen spekulativen Erwartungen auf hohe Verkaufspreise. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.08.2018, OF 637/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 20 Es besteht Einvernehmen, über die Ziffern 1. und 2. des Tenors der Vorlage OF 637/2 getrennt abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3588 2018 1. Die Vorlage OF 637/2 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, FDP, LINKE. und Piraten mit der Maßgabe beschlossen, dass a) unter Ziffer 1. des Tenors das Wort "aufgefordert" durch die Worte "ausdrücklich dabei unterstützt" ersetzt wird; b) Ziffer 2. des Tenors wie folgt lautet: "Der Ortsbeirat fordert den Magistrat und den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) auf, die derzeit ruhenden Verhandlungen um den Verkauf der AdA-Liegenschaft an die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH nicht weiter mit unterschiedlichen Preisvorstellungen zu blockieren. Beide Seiten werden dazu aufgerufen, ihrer gemeinsamen Verantwortung dafür gerecht zu werden, dass den Projektgruppen des dort vorgesehenen Gemeinschaftlichen Wohnens der dringend benötigte Wohnraum zeitnah zur Verfügung gestellt werden kann."; c) die Begründung gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 641/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 637/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und BFF (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, SPD, 2 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Gemeinschaftliche Wohnformen am Campus Bockenheim endlich realisieren

24.08.2018 | Aktualisiert am: 13.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2018, OF 637/2 Betreff: Gemeinschaftliche Wohnformen am Campus Bockenheim endlich realisieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, über den Liegenschaftsfonds das Grundstück und die Immobilie in der Mertonstraße 30, das derzeit als Akademie der Arbeit (AdA) genutzt wird, zu erwerben, um an dieser Stelle endlich die Umsetzung gemeinschaftlicher bzw. genossenschaftlicher Wohnprojekte am Campus Bockenheim zu ermöglichen. Das Gelände soll nach Erwerb nicht verkauft, sondern in Erbpacht vergeben werden, deren Höhe sich wirtschaftlich an dem Anspruch, der gemeinschaftlichen bzw. genossenschaftlichen Wohnprojekte bezahlbaren Wohnraum am Campus Bockenheim zu schaffen, zu orientieren hat. der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, warum die Verhandlungen mit dem Betreiber der Akademie der Arbeit (AdA), dem DGB, noch nicht abgeschlossen werden konnten. Der Bericht des Magistrats hierzu sollte in einer Bürgerfragestunde des Ortsbeirats stattfinden. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main verkündete, sie beabsichtige die Liegenschaft Mertonstraße 30, auf der sich das derzeit von der Akademie der Arbeit (AdA) genutztes Gebäude befindet, zu erwerben, um an dieser Stelle die Umsetzung gemeinschaftlicher Wohnprojekte zu ermöglichen. Warum dauern die Verhandlungen so lange an? An der beschriebenen Stelle können am Campus Bockenheim nun nach nunmehr sechs Jahren endlich einige der Ideen der Planungswerkstätten (gemeinschaftlicher und bezahlbarer Wohnraum) umgesetzt werden. Also soll der Magistrat nun auch endlich umsetzen und nicht nur ankündigen, ankündigen, ankündigen.... Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.09.2018, OF 641/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 20 Es besteht Einvernehmen, über die Ziffern 1. und 2. des Tenors der Vorlage OF 637/2 getrennt abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3588 2018 1. Die Vorlage OF 637/2 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, FDP, LINKE. und Piraten mit der Maßgabe beschlossen, dass a) unter Ziffer 1. des Tenors das Wort "aufgefordert" durch die Worte "ausdrücklich dabei unterstützt" ersetzt wird; b) Ziffer 2. des Tenors wie folgt lautet: "Der Ortsbeirat fordert den Magistrat und den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) auf, die derzeit ruhenden Verhandlungen um den Verkauf der AdA-Liegenschaft an die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH nicht weiter mit unterschiedlichen Preisvorstellungen zu blockieren. Beide Seiten werden dazu aufgerufen, ihrer gemeinsamen Verantwortung dafür gerecht zu werden, dass den Projektgruppen des dort vorgesehenen Gemeinschaftlichen Wohnens der dringend benötigte Wohnraum zeitnah zur Verfügung gestellt werden kann."; c) die Begründung gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 641/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 637/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und BFF (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, SPD, 2 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Aus eng mach weit, so entsteht Sicherheit!

27.07.2018 | Aktualisiert am: 22.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2018, OF 606/2 Betreff: Aus eng mach weit, so entsteht Sicherheit! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Überweg über die Gräfstraße an der Kreuzung mit der Sophienstraße derart baulich zu verändern, dass ein Aufenthalt auf der Mittelinsel gefahrlos möglich ist. Hierbei ist besonders zu prüfen, ob zu diesem Zwecke die zweite Fahrspur der Gräfstraße in diesem Bereich (auf einer Länge von ca. 3m) zu Gunsten der Verbreiterung der Mittelinsel verwendet werden kann, was zusätzlich den Nebeneffekt der Verkehrsberuhigung hätte. Benötigt wird die zweite Spur an dieser Stelle nicht, da von keiner Seite zweispurig in die Gräfstraße eingefahren werden darf. Sollten diese Maßnahmen vom Magistrat nicht befürwortet werden, so wird er aufgefordert, die Ampelschaltung derart zu verändern, dass man diesen Überweg in einem Zug überqueren kann. Begründung: Die Mittelinsel bildet beim Überqueren dieses Bereichs eine sehr große Gefahrenstelle, da sie extrem eng ist. Personen im Rollstuhl oder mit Rollator können dort nicht in Fahrtrichtung stehend auf die nächste Grünphase warten, von Fahrradfahrenden ganz zu schweigen. Eltern mit Kindern erleben dort sehr heikle Situationen. Da eine Veränderung der Ampelschaltung seitens des Magistrats nicht gewünscht ist, muss nun eine bauliche Veränderung erfolgen. Die Reduktion auf einen Fahrstreifen würde die Mittelinsel angemessen vergrößern und hätte den Nebeneffekt, dass Rasende, die noch schnell die rot werdende Ampel in der Ludolfusstraße überqueren, entsprechend verlangsamt werden. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3508 2018 Die Vorlage OF 606/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Mehrtägiger Ampelausfall Leipziger Straße/Ecke Adalbertstraße Ende Juni 2018

23.07.2018 | Aktualisiert am: 22.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2018, OF 614/2 Betreff: Mehrtägiger Ampelausfall Leipziger Straße/Ecke Adalbertstraße Ende Juni 2018 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, 1. warum der Ampelausfall an der o.g. Stelle rund 10 Tage andauerte, und in der Zwischenzeit keine Behelfslösungen wie z.B. Baustellenampeln an der Stelle eingerichtet wurde; 2. wie der Magistrat sicherstellt, dass zukünftig ähnliche Probleme schneller behoben werden. Begründung: Der vergleichsweise lange Ampelausfall an einer stark frequentierten Kreuzung bedeutete ein Verkehrsrisiko für die Bevölkerung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 954 2018 Die Vorlage OF 614/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei Ziffer 2. die Worte "und wann an eine Modernisierung gedacht ist" angefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Das Recht des Vorkaufs - Die Pflicht zur Unterhaltung

07.06.2018 | Aktualisiert am: 21.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2018, OF 592/2 Betreff: Das Recht des Vorkaufs - Die Pflicht zur Unterhaltung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main scheint bei der Liegenschaft Jordanstraße 3 von seinem Vorkaufsrecht im Rahmen der Erhaltungssatzung Nr. 47, Bockenheim I (Milieuschutz), Gebrauch gemacht zu haben. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen, die der Magistrat beantworten möge: 1. Seit wann befindet sich die Liegenschaft Jordanstraße 3 im Besitz der Stadt Frankfurt am Main? 2. Aus welchem Haushaltstopf wurde der Kauf finanziert? Warum gelangte in diesem Zusammenhang kein M-Vortrag (oder ähnliches) zur Abstimmung in den zuständigen Ortsbeirat? 3. Wie viele Wohnungen und vermietbare Zimmer befinden sich außer den Räumlichkeiten der ehemaligen Traditionsgaststätte "Pielok" in diesem Gebäude? 4. Wie viele dieser Wohnungen und Zimmer sind derzeit vermietet? 5. Wie viele dieser Wohnungen und Zimmer waren zum Zeitpunkt des Kaufs durch die Stadt Frankfurt vermietet? 6. Wie viele Wohnungen und Zimmer stehen derzeit leer? 7. Welche Nutzung plant der Magistrat für die Räumlichkeiten der ehemaligen Gaststätte? 8. Bemüht sich die Stadt Frankfurt um die Vermietung ggf. leerstehender Wohnungen und Zimmer? Falls ja: mittels Anzeigen, Makler oder auf welche Art und Weise? Falls nein: warum nicht? 9. Welche Maßnahmen der Sanierung und Renovierung werden seitens des Magistrats bereits durchgeführt, welche befinden sich in der Planung? Wann sollen diese umgesetzt werden? 10. Wer ist für die Verwaltung der Liegenschaft zuständig? 11. Wer ist dafür verantwortlich, dass den Hausbewohnern in der kalten Jahreszeit mangels Öl die Heizung über Tage nicht zur Verfügung stand? 12. Warum lässt der Magistrat in zentraler Lage in Bockenheim dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum leer stehen? Begründung: Der Ortsbeirat 2 unterstützt mit sehr breiter Mehrheit den Magistrat, sobald dieser von seiner Möglichkeit vom Vorkaufrecht Gebrauch macht, um die soziale Struktur im Ortsbezirk zu erhalten. Allerdings fehlt dem Ortsbeirat jegliches Verständnis, wenn der Magistrat über einen langen Zeitraum Teile der erworbenen Immobilien leer stehen lässt, wenn keine oder nur sehr marginale Sanierungs- und Renovierungsarbeiten stattfinden, wenn scheinbar keinerlei Konzept zur weiteren Nutzung der Immobilie vorliegt, wenn es für die Bewohner*innen nicht ersichtlich ist, wer wann und in welchem Umfang für die Liegenschaft zuständig ist. Dem akuten Wohnungsmangel begegnet man nicht nur mit hohlem "Bauen, bauen, bauen", sondern zu allererst mit der Vermietung leerstehender städtischer Wohnungen und Zimmer! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.05.2018, OF 588/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 913 2018 1. Die Vorlage OF 588/2 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 592/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Frage zur Jordanstraße 19 aus der Vorlage OF 588/2 als II. angefügt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Jordanstraße 3 und 19

24.05.2018 | Aktualisiert am: 21.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2018, OF 588/2 Betreff: Jordanstraße 3 und 19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob der Magistrat bei den beiden o.g. Immobilien die Nutzung des städtischen Vorkaufsrechts geprüft hat und mit welchem Ergebnis. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.06.2018, OF 592/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 913 2018 1. Die Vorlage OF 588/2 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 592/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Frage zur Jordanstraße 19 aus der Vorlage OF 588/2 als II. angefügt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 2 | PARLIS

Kulturcampus: ÖPP-Vorhaben gehören nicht dazu!

14.05.2018 | Aktualisiert am: 07.06.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.05.2018, OA 265 entstanden aus Vorlage: OF 490/2 vom 02.02.2018 Betreff: Kulturcampus: ÖPP-Vorhaben gehören nicht dazu! Vorgang: OM 1996/17 OBR 2; ST 2306/17; B 439/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Liegenschaft Mertonstraße 30 der KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH nicht uneingeschränkt zufällt. Die Auftragsvergabe ist vielmehr von einer plausiblen Wirtschaftlichkeitsanalyse (Cost-Benefit Analysis - CBA) abhängig zu machen. Dies gilt insbesondere im Vergleich mit einer Projektierung durch die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH. Begründung: Zahlen, bitte! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1996 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2306 Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 439 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1855 Antrag vom 30.05.2019, OF 826/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.06.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 265 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und BFF (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2788, 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 11.06.2018 Aktenzeichen: 23 20

Keine Partei

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113

Radweg Hamburger Allee

25.03.2025

Ausbau des Radwegs auf der Hamburger Allee zwischen Nauheimer Sraße und Adalbertstraße in Richtung Westbahnhof (entgegen der Einbahnstraße). Aktuell ist nur die Nutzung vom Westbahnhof kommend in Richtung Emser Straße/Nauheimer Straße möglich. In der entgegengesetzten Richtung müssen Radfahrer einmal ums Carreé fahren und weitere Ampeln sowie die große Kreuzung Adalbert-/Schlossstraße mitnehmen. Dies könnte mit wenigen Mitteln vereinfacht und sicherer gemacht werden.

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16

Pflegedienste sollten auf Lieferflächen halten dürfen

04.07.2024

In der Jordanstraße in Bockenheim treibt ein Abschleppdienst sein Unwesen und schleppt sogar Fahrzeuge von Pflegediensten ab, die kurz bei ihren Pfleglingen reinschauen. Meiner Meinung nach sollten Pfleger im Dienst auch auf den Anliefer-Halteflächen halten dürfen. Meist sind sie nur etwa 30 Minuten im Einsatz. Irgendwie muss eine gute Lösung für Pflegedienste her, die eine wichtige Leistung in unserer Gesellschaft erbringen und nicht noch mit Abschleppen belastet werden sollten.

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16

Eine Furt zwischen parkenden PKW

16.10.2022

Ich wohne in Bockenheim in der Homburger Straße, die mittlerweile ein permanenter Parkplatz geworden ist, auf dem Fahrzeuge sehr eng parken, dass es sehr schwierig ist als Fußgänger auf den breiteren gegenüberliegenden Gehweg zu wechseln. In Berlin sah ich vor einigen Wochen eine sehr gute Idee, um diesem Missstand abzuhelfen (siehe Fotos): eine ständige Art Furt zwischen parkenden PKW für Fußgängerinnen (Mütter/Väter mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrende)Dienstleister wie Briefträger, Paketdienst, Mitarbeitende der Entsorgung …. Ich denke, was Berlin kann - kann Frankfurt doch auch!

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24

Fahrradständer statt Falschparker

28.08.2020

In der Jungstraße herrscht wildes Rowdytum was das Parken angeht. Nicht nur Autos ohne Anwohnerparkausweis, sondern auch völlig wild abgestellte Fahrzeuge blockieren die komplette Straße. Wie wäre es hier, statt ebenfalls überall abgestellter Fahrräder, mit einigen Fahrradständern und weiteren Bepflanzungen? Das ganze Viertel beneidet uns um eine schöne Straße - auf das es weiter so bleibt!

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38

Stadtbus Linie 39: Linienwegsverlängerung Markus Krankenhaus <-> Westbahnhof

06.10.2019

Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -&gt; Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -&gt; Ginnheimer Straße -&gt; Kirchplatz -&gt; Rödelheimer Straße -&gt; Schloßstraße -&gt; Adalbertstraße -&gt; zum Westbahnhof. Entlastung der stark nachgefragten (hohes Fahrgastaufkommen) sowie verspätungsanfälligen Linie 34 &amp; erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -&gt; Schönhof (tagsüber 5 statt 10 Minuten-Takt). Hierdurch würden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen werden. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ca. 2-3 mehr Fahrzeuge benötigt.

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401

Außengastronomie nicht ausufern lassen

30.04.2019

Ich bin ein großer Freund vom Kaffetrinken in der Sonne und genieße die warme Jahreszeit gerne im Freien. Nichtsdestotrotz werden durch Außengastronomie immer mehr Flächen von Fußgängern weggenommen. Ein gutes Beispiel ist die Schweizer Straße, wo man auf dem Bürgersteig wegen irgendwelcher Tische und Stühle nicht mal mehr an einem entgegenkommenden Kinderwagen vorbeikommt, geschweige denn mit einem anderen Kinderwagen. Auf der Adalbertstraße muss man als Fußgänger teilweise auf den Radweg ausweichen, zum Leidwesen der Radfahrer. Auch an anderen stellen der Stadt findet man solche Situationen. Oft kommt es auch durch die Sitzgelegenheiten auf der einen und einem Straßenverkauf auf der anderen (oft bei Bäckereien und Eisdielen) noch zu einer Verschärfung der Situation. Ich weiß nicht nach welchem Verfahren die Konzessionen für den Außenbereich vergeben werden, aber entweder sollte man sich darüber Gedanken machen und dem Fußgänger wieder mehr Platz einräumen oder, wenn eigentlich genug Platzt da sein müsste, sollte man ab und zu mal nachmessen.

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63

Fahrradaufstellfläche für Linksabbieger (Schloßstraße, Robert-Mayer-Straße)

22.11.2018

Wer die Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße in Richtung Messe mit dem Fahrrad befährt, den benutzungspflichtigen Radfahrstreifen benutzt und links in die Robert-Mayer-Straße abbiegen möchte, muss sich in den fließenden Kfz-Verkehr einordnen und dabei in spitzem Winkel die Straßenbahnschienen überqueren. Sicherer wäre es, wenn die Möglichkeit bestünde, bei roter Fahrbahnampel die wartenden Kfz rechts auf dem Radfahrstreifen zu passieren und vor der Kfz-Haltelinie in einer Fahrradaufstellfläche zu warten. Diese Änderung würde nur neue Fahrbahnmarkierungen benötigen und wäre als kurzfristige Lösung schnell umsetzbar. Wieso ist das relevant? Die Robert-Mayer-Straße und in Verlängerung der Kettenhofweg sind gerade zu Berufsverkehrszeiten eine der Hauptrouten des städtischen Radverkehrs in Richtung Opernplatz.

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Fahrradaufstellfläche für Linksabbieger (Schloßstraße, Robert-Mayer-Straße)

22.11.2018

Wer die Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße in Richtung Messe mit dem Fahrrad befährt, den benutzungspflichtigen Radfahrstreifen benutzt und links in die Robert-Mayer-Straße abbiegen möchte, muss sich in den fließenden Kfz-Verkehr einordnen und dabei in spitzem Winkel die Straßenbahnschienen überqueren. Sicherer wäre es, wenn die Möglichkeit bestünde, bei roter Fahrbahnampel die wartenden Kfz rechts auf dem Radfahrstreifen zu passieren und vor der Kfz-Haltelinie in einer Fahrradaufstellfläche zu warten. Diese Änderung würde nur neue Fahrbahnmarkierungen benötigen und wäre als kurzfristige Lösung schnell umsetzbar. Wieso ist das relevant? Die Robert-Mayer-Straße und in Verlängerung der Kettenhofweg sind gerade zu Berufsverkehrszeiten eine der Hauptrouten des städtischen Radverkehrs in Richtung Opernplatz.

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Verschönerung des Tilly-Edinger-Platzes, ehemals T-W-Adorno-Platz

24.03.2017

Der Tilly-Edinger-Platz (bis vor kurzem Theodor-W.-Adorno-Platz) unterhalb des Campus Bockenheim ist nach dem Umzug des Adorno-Denkmals in Richtung Westend-Campus trostlos und ohne erkennbare Funktion. Daher wäre es an der Zeit, hier zu überlegen, wie der Platz attraktiver gestaltet werden könnte. Schon kleinere Maßnahmen könnten den platz aufwerten. Eine einfache Idee wären Tischtennis-Platten. Davon gibt es in der Gegend leider sehr wenige und ich könnte mir vorstellen, dass die Stadt hier oder da eine ungenutzte Platte besitzt, die man schnell und ohne Aufwand zum Tilly-Edinger-Platz bringen könnte. Ich, als Anwohner, würde mich sehr freuen, wenn der Platz nicht nur von Schülern zum Kiffen genutzt werden würde. Vielleicht ist es auch möglich, Spielmöglichkeiten für Kinder aus der Nachbarschaft zu schaffen. Langfristig wäre es auch sinnvoll, über ein Beleuchtungskonzept nachzudenken, denn abends ist der Platz sehr düster und wenig ansprechend. Ich würde freuen, wenn sie meine Idee unterstützen würden.

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5

Linksabbiegen für Fahrradfahrer Schloss-Adalbertstraße erleichtern

28.10.2014

Für Fahrradfahrer ist es nicht einfach und auch nicht ungefährlich, von der Schlossstraße auf die Adalbertstraße abzubiegen, da sie sich auf der mittleren von drei Fahrspuren zwischen den Autos positionieren müssen, wobei die Autos auf ihrer Spur ebenfalls links abbiegen, oder aber auch gerade aus fahren können. Eine mögliche Lösung wäre hier ein extra Abbiegestreifen für Radler, sodass sie vor und nicht zwischen den Autos stehen.

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113

Radweg Hamburger Allee

25.03.2025

Ausbau des Radwegs auf der Hamburger Allee zwischen Nauheimer Sraße und Adalbertstraße in Richtung Westbahnhof (entgegen der Einbahnstraße). Aktuell ist nur die Nutzung vom Westbahnhof kommend in Richtung Emser Straße/Nauheimer Straße möglich. In der entgegengesetzten Richtung müssen Radfahrer einmal ums Carreé fahren und weitere Ampeln sowie die große Kreuzung Adalbert-/Schlossstraße mitnehmen. Dies könnte mit wenigen Mitteln vereinfacht und sicherer gemacht werden.

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16

Pflegedienste sollten auf Lieferflächen halten dürfen

04.07.2024

In der Jordanstraße in Bockenheim treibt ein Abschleppdienst sein Unwesen und schleppt sogar Fahrzeuge von Pflegediensten ab, die kurz bei ihren Pfleglingen reinschauen. Meiner Meinung nach sollten Pfleger im Dienst auch auf den Anliefer-Halteflächen halten dürfen. Meist sind sie nur etwa 30 Minuten im Einsatz. Irgendwie muss eine gute Lösung für Pflegedienste her, die eine wichtige Leistung in unserer Gesellschaft erbringen und nicht noch mit Abschleppen belastet werden sollten.

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16

Eine Furt zwischen parkenden PKW

16.10.2022

Ich wohne in Bockenheim in der Homburger Straße, die mittlerweile ein permanenter Parkplatz geworden ist, auf dem Fahrzeuge sehr eng parken, dass es sehr schwierig ist als Fußgänger auf den breiteren gegenüberliegenden Gehweg zu wechseln. In Berlin sah ich vor einigen Wochen eine sehr gute Idee, um diesem Missstand abzuhelfen (siehe Fotos): eine ständige Art Furt zwischen parkenden PKW für Fußgängerinnen (Mütter/Väter mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrende)Dienstleister wie Briefträger, Paketdienst, Mitarbeitende der Entsorgung …. Ich denke, was Berlin kann - kann Frankfurt doch auch!

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Fahrradständer statt Falschparker

28.08.2020

In der Jungstraße herrscht wildes Rowdytum was das Parken angeht. Nicht nur Autos ohne Anwohnerparkausweis, sondern auch völlig wild abgestellte Fahrzeuge blockieren die komplette Straße. Wie wäre es hier, statt ebenfalls überall abgestellter Fahrräder, mit einigen Fahrradständern und weiteren Bepflanzungen? Das ganze Viertel beneidet uns um eine schöne Straße - auf das es weiter so bleibt!

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Stadtbus Linie 39: Linienwegsverlängerung Markus Krankenhaus <-> Westbahnhof

06.10.2019

Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -&gt; Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -&gt; Ginnheimer Straße -&gt; Kirchplatz -&gt; Rödelheimer Straße -&gt; Schloßstraße -&gt; Adalbertstraße -&gt; zum Westbahnhof. Entlastung der stark nachgefragten (hohes Fahrgastaufkommen) sowie verspätungsanfälligen Linie 34 &amp; erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -&gt; Schönhof (tagsüber 5 statt 10 Minuten-Takt). Hierdurch würden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen werden. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ca. 2-3 mehr Fahrzeuge benötigt.

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401

Außengastronomie nicht ausufern lassen

30.04.2019

Ich bin ein großer Freund vom Kaffetrinken in der Sonne und genieße die warme Jahreszeit gerne im Freien. Nichtsdestotrotz werden durch Außengastronomie immer mehr Flächen von Fußgängern weggenommen. Ein gutes Beispiel ist die Schweizer Straße, wo man auf dem Bürgersteig wegen irgendwelcher Tische und Stühle nicht mal mehr an einem entgegenkommenden Kinderwagen vorbeikommt, geschweige denn mit einem anderen Kinderwagen. Auf der Adalbertstraße muss man als Fußgänger teilweise auf den Radweg ausweichen, zum Leidwesen der Radfahrer. Auch an anderen stellen der Stadt findet man solche Situationen. Oft kommt es auch durch die Sitzgelegenheiten auf der einen und einem Straßenverkauf auf der anderen (oft bei Bäckereien und Eisdielen) noch zu einer Verschärfung der Situation. Ich weiß nicht nach welchem Verfahren die Konzessionen für den Außenbereich vergeben werden, aber entweder sollte man sich darüber Gedanken machen und dem Fußgänger wieder mehr Platz einräumen oder, wenn eigentlich genug Platzt da sein müsste, sollte man ab und zu mal nachmessen.

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Fahrradaufstellfläche für Linksabbieger (Schloßstraße, Robert-Mayer-Straße)

22.11.2018

Wer die Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße in Richtung Messe mit dem Fahrrad befährt, den benutzungspflichtigen Radfahrstreifen benutzt und links in die Robert-Mayer-Straße abbiegen möchte, muss sich in den fließenden Kfz-Verkehr einordnen und dabei in spitzem Winkel die Straßenbahnschienen überqueren. Sicherer wäre es, wenn die Möglichkeit bestünde, bei roter Fahrbahnampel die wartenden Kfz rechts auf dem Radfahrstreifen zu passieren und vor der Kfz-Haltelinie in einer Fahrradaufstellfläche zu warten. Diese Änderung würde nur neue Fahrbahnmarkierungen benötigen und wäre als kurzfristige Lösung schnell umsetzbar. Wieso ist das relevant? Die Robert-Mayer-Straße und in Verlängerung der Kettenhofweg sind gerade zu Berufsverkehrszeiten eine der Hauptrouten des städtischen Radverkehrs in Richtung Opernplatz.

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Fahrradaufstellfläche für Linksabbieger (Schloßstraße, Robert-Mayer-Straße)

22.11.2018

Wer die Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße in Richtung Messe mit dem Fahrrad befährt, den benutzungspflichtigen Radfahrstreifen benutzt und links in die Robert-Mayer-Straße abbiegen möchte, muss sich in den fließenden Kfz-Verkehr einordnen und dabei in spitzem Winkel die Straßenbahnschienen überqueren. Sicherer wäre es, wenn die Möglichkeit bestünde, bei roter Fahrbahnampel die wartenden Kfz rechts auf dem Radfahrstreifen zu passieren und vor der Kfz-Haltelinie in einer Fahrradaufstellfläche zu warten. Diese Änderung würde nur neue Fahrbahnmarkierungen benötigen und wäre als kurzfristige Lösung schnell umsetzbar. Wieso ist das relevant? Die Robert-Mayer-Straße und in Verlängerung der Kettenhofweg sind gerade zu Berufsverkehrszeiten eine der Hauptrouten des städtischen Radverkehrs in Richtung Opernplatz.

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Verschönerung des Tilly-Edinger-Platzes, ehemals T-W-Adorno-Platz

24.03.2017

Der Tilly-Edinger-Platz (bis vor kurzem Theodor-W.-Adorno-Platz) unterhalb des Campus Bockenheim ist nach dem Umzug des Adorno-Denkmals in Richtung Westend-Campus trostlos und ohne erkennbare Funktion. Daher wäre es an der Zeit, hier zu überlegen, wie der Platz attraktiver gestaltet werden könnte. Schon kleinere Maßnahmen könnten den platz aufwerten. Eine einfache Idee wären Tischtennis-Platten. Davon gibt es in der Gegend leider sehr wenige und ich könnte mir vorstellen, dass die Stadt hier oder da eine ungenutzte Platte besitzt, die man schnell und ohne Aufwand zum Tilly-Edinger-Platz bringen könnte. Ich, als Anwohner, würde mich sehr freuen, wenn der Platz nicht nur von Schülern zum Kiffen genutzt werden würde. Vielleicht ist es auch möglich, Spielmöglichkeiten für Kinder aus der Nachbarschaft zu schaffen. Langfristig wäre es auch sinnvoll, über ein Beleuchtungskonzept nachzudenken, denn abends ist der Platz sehr düster und wenig ansprechend. Ich würde freuen, wenn sie meine Idee unterstützen würden.

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Linksabbiegen für Fahrradfahrer Schloss-Adalbertstraße erleichtern

28.10.2014

Für Fahrradfahrer ist es nicht einfach und auch nicht ungefährlich, von der Schlossstraße auf die Adalbertstraße abzubiegen, da sie sich auf der mittleren von drei Fahrspuren zwischen den Autos positionieren müssen, wobei die Autos auf ihrer Spur ebenfalls links abbiegen, oder aber auch gerade aus fahren können. Eine mögliche Lösung wäre hier ein extra Abbiegestreifen für Radler, sodass sie vor und nicht zwischen den Autos stehen.

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