Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2021, OF 235/2 Betreff: Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit umsetzen - Feuerbachstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Maßnahmen für mehr Fußgänger*innenfreundlichkeit in der Feuerbachstraße umzusetzen: 1. Der Magistrat wird gebeten, für die Einhaltung des geltenden Parkverbots zwischen Kettenhofweg und Guiollettstraße zu sorgen. Da es sich um ein temporäres Halteverbot aufgrund der Baustelle - deren Ende derzeit angabegemäß nicht absehbar ist - handelt, könnte dies bspw. durch Aufstellen von Sicherheitsbaken entlang der Bordsteinkante geschehen. 2. Der Magistrat möge prüfen, ob die PKW-Parkplätze, welche sich auf dem Gehweg der Feuerbachstraße (in Fahrtrichtung nach Norden) entlang der ersten drei Häuser zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße befinden, entweder entfallen, oder auf die Fahrbahn verlegt werden könnten und die jeweilige Lösung mit positivem Prüfungsergebnis umsetzen. Hierbei ist zu beachten, dass die Feuerbachstraße für entgegenkommende Radfahrende weiterhin gefahrlos nutzbar sein muss. 3. Der Magistrat möge prüfen, ob die PKW-Parkplätze, welche sich auf dem Gehweg der Feuerbachstraße nach den ersten drei Häusern (in Fahrtrichtung nach Norden) zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße befinden, entweder entfallen, oder (ganz oder zur Hälfte) auf die Fahrbahn verlegt werden könnten und die jeweilige Lösung bei positivem Prüfungsergebnis umsetzen. Hierbei ist zu beachten, dass die Feuerbachstraße für entgegenkommende Radfahrende weiterhin gefahrlos nutzbar sein muss. Dieser Punkt ist als nachrangig zu Punkt 2) anzusehen, Punkt 2) hat Vorrang. Begründung: Der Antrag erfolgt auf Anregung eines Anwohners der Feuerbachstraße. Zu Punkt 1): Zwischen Kettenhofweg und Guiollettstraße ist die Fahrspur der Feuerbachstraße durch einen langen Bauzaun stark verengt. Auf der gegenüberliegenden Seite besteht daher Parkverbot. Dieses wird jedoch, nach Beobachtungen der Anwohner*innen, regelmäßig missachtet. Die aufgestellten Halteverbotsschilder reichen zu diesem Zweck erkennbar nicht aus. Viele PKW parken dort halb auf dem Gehweg, halb auf der Fahrbahn. Die Fahrspur ist dadurch so stark verengt, dass die Müllabfuhr regelmäßig Schwierigkeiten hat, hindurchzufahren. Zugleich wird der Gehweg dadurch so stark verengt, dass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen die Gehwege nicht mehr passieren können. Zu Punkt 2): Zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ist der Gehweg (in Fahrtrichtung nach Norden) entlang der ersten drei Häuser sehr schmal, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diesen kaum passieren können. Die Maßnahme dient der Fußgänger*innenfreundlichkeit und der Barrierefreiheit. Zu Punkt 3): Nach den ersten drei Häusern in Fahrtrichtung nach Norden zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ist ein schöner moderner breiter Gehweg angelegt worden, welcher Platz zum ausgiebigen Flanieren oder auch Verweilen bieten könnte. Stattdessen wird er zur Hälfte als Parkfläche genutzt, sodass es letztlich wieder ein schmaler Gehweg ist. Die Anwohner*innen hatten sich nach dem Bau zunächst über den schönen breiten neuen Gehweg gefreut und waren dann sehr enttäuscht, dass dieser als Parkfläche und nicht als breiter Boulevard zum Flanieren und Verweilen dient. Ein schöner breiter Gehweg könnte an dieser Stelle für mehr Aufenthaltsqualität und Fußgänger*innenfreundlichkeit sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 40 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffer 1. sowie die Ziffern 2. und 3. des Antragstenors der Vorlage OF 235/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1400 2022 Die Vorlage OF 235/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) Ziffern 2. und 3.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2021, OF 225/2 Betreff: Gedenktafel für Blanka Zmigrod Vorgang: OM 7249/21 OBR 2; ST 1287/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt die Herstellung und Aufstellung einer Gedenktafel für Frau Blanka Zmigrod aus seinem Budget mit einem Betrag von bis zu € 1.400,00. Text und Form der Gedenktafel (siehe Bilder) wurden mit dem Kulturamt und Herrn Ruben Gercikow, dem Initiator für einen Gedenkort für Frau Zmigrod, abgestimmt. Begründung: Mit der OM 7249 21 setzte sich der Ortsbeirat 2 für einen Ort des Gedächtnisses für Frau Blanka Zmigrod ein, die mehrere nationalsozialistische Vernichtungslager überlebte und nach dem Krieg zunächst in Israel ansässig wurde. 1960 entschied sie sich nach Deutschland zurückzukehren. Am 23. Februar 1992 wurde die damals 68-jährige Dame auf dem Nachhauseweg von ihrer Arbeitsstelle im Restaurant "Mövenpick" im Bereich der Kreuzung Kettenhofweg/Niedenau auf offener Straße von einem schwedischen Neonazi erschossen. Dieser konnte erst im Jahre 2018 der Tat überführt und zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7249 Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1287 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 32 Die Vorlage OF 225/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 71 2022 Die Vorlage OF 225/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 241/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstr, Mainzer Landstr. und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, zu verbessern. Es gilt, für folgende Straßenabschnitte eine nachhaltige Lösung zu finden: Straßen mit mangelnder oder defekter Beleuchtung: - Kettenhofweg im Teil zwischen Mendelssohnstr. und Arndtstr. - Savignystr. zwischen Arndtstr. und Rheinstr. Straßen mit einseitiger und dürftiger Beleuchtung. - Lindenstr. ab Bockenheimer Landstr. bis Westendstr. - Bettinastr. - Westendstr. zwischen Senckenberganlage und Mendelssohnstr. - Beethovenstr. zwischen Kreisel Mendelssohnstr. und Friedrich-Ebert-Anlage 1. Zügiger Ersatz der defekten, bestehenden Leuchtmittel 2. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201? 3. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft 4. Ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen, um zweiseitige Beleuchtung zu ermöglichen Begründung: Klagen von diversen Anwohnern: Das Durchlaufen nach Einbuch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlagen wir vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und ggf. zusätzliche Straßenlaternen beidseitig anzubringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1403 2022 Die Vorlage OF 241/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff nachfolgenden Wortlaut hat: "Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend" Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 211/2 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge die folgenden Punkte in Ergänzung zu OF 172/2 beschließen: A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/ Einzelhandel und b) die Auswirkung des geplanten Modalfilters an der Arndtstraße auf die Verkehrsmengen im Kettenhofweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind. 2. Vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyer-Aktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Kettenhofwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyer-Aktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Kettenhofwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Kettenhofwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyer-Aktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyer-Aktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen. 3. Zur Erprobungsphase einen runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Kettenhofwegs Vertretern des Magistrats und des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird gebeten: 1. Bei Umsetzung der Erprobungsphase soll auf die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Kettenhofweg Ecke Schumannstraße und Kettenhofweg Ecke Beethovenstraße verzichtet und bei der bisherigen Einbahnstraßenregelung verblieben werden. Soweit der Magistrat im westlichen Abschnitt alternative Planungsvorschläge hat, um den PKW-Durchgangsverkehr zu begrenzen, hört der Ortsbeirat diese gerne. 2. Zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollen, ungefähr in der Mitte dieses Abschnitts, zwei Kurzzeitparkplätze auf der südlichen Straßenseite des Kettenhofwegs entstehen. Auch an den Ecken des Kettenhofwegs zur Schumannstraße und zur Beethovenstraße sollen Kurzzeitparkplätze entstehen. Die Kurzzeitparkplätze können für Kund*innen und Anlieferungen genutzt werden und sollen außerhalb der Geschäftszeiten zum Anwohnerparken freigegeben werden. 3. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für PKW-fahrende Kund*innen lokaler Geschäfte vorzuhalten. 4. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. 5. Zwecks Fußgänger*innen-freundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden. 6. Die PKW-Stellplätze auf Höhe des Tilly-Edinger-Platzes sollen zu Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum umgestaltet werden ("Parklets"/"Sommergärten"). 7. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage als Einbahnstraße auszuweisen. Der Magistrat möge diesen Vorschlag prüfen und - sofern er ihn als machbar erachtet - umsetzen (Begründung s.u.). 8. Im Kettenhofweg sollen PKW-Parkplätze sofern möglich an keiner Stelle beidseitig, sondern optimalerweise nur in Fahrtrichtung rechts eingerichtet werden. 9. Als Filter zur Reduzierung des PKW-Durchgangsverkehrs (nicht Quell- und Zielverkehr) soll die vorgeschlagene "Längssperre" an der Arndtstraße umgesetzt werden. 10. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 11. Der Kettenhofweg/die Robert-Mayer-Straße soll als Fahrradstraße ausgeschildert werden. 12. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Schema). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 13. Sofern es auf Basis der Erfahrungen im Oeder Weg notwendig und zielführend erscheint, sollen in der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg andere Markierungskonzepte für die Dooring-Zone genutzt werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der PKW-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Kettenhofwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen "runden Tisch" in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung: Punkt 1): Die von der Planung vorgesehene Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Schumann- und Beethovenstraße sollte den Durchgangsverkehr (insb. zwischen 8 und 9 Uhr) auf der Fahrradfreundlichen Nebenstraße verhindern, was u.a. ein Planungsziel von M47 ist. Leider muss der Ortsbeirat in der Abwägung hier zu Lasten der Planung berücksichtigen, dass diese Maßnahme den Zielverkehr, der eigentlich sein Ziel im südlichen Bereich vom Kettenhofweg aus gesehen ansteuert, über die Umfahrung über den Beethovenplatz (d.h. zunächst in nördlicher Richtung) leitet. Der Ortsbeirat bittet daher, b.a.w. auf diese Maßnahme zu verzichten. Der Ortsbeirat hofft, dass dieser Verzicht auf diese Planungsmaßnahme - mindestens in den betroffenen Quartieren - die Akzeptanz dem Verkehrspilotprojekt gegenüber insgesamt erhöht. Punkt 6): Auf diese Weise kann der Tilly-Edinger-Platz vergrößert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. So können die dort ansässigen Restaurants mit der Grünfläche des Tilly-Edinger-Platzes "verbunden" werden und es kann ein attraktiver Quartiersplatz entstehen. Punkt 7): Die Planung sieht nach Verständnis des Ortsbeirats keine Änderungen bezüglich des beidseitigen Parkens in der Robert-Mayer-Straße, d.h. zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage, vor. Die Fahrbahn ist auf diesem Abschnitt so schmal, dass einander entgegenkommende PKW häufig nicht aneinander vorbeifahren können und es daher zu PKW-Staus kommt, hinter denen die Radfahrenden warten müssen. Diese aktuelle Situation widerspricht der Grundidee einer "Fahrradfreundlichen Nebenstraße". Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit für Radfahrende und PKW verbessern. Punkt 12): Schema zur Markierung im Kreuzungsbereich: Quelle: https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/planen-und-bauen/schneller-radfahr en/musterloesungen-und-qualitaetsstandards/ Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den "Qualitätsstandards und Musterlösungen" für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Punkt B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Corona-Pandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nicht-konsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege, sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 210/2 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Kettenhofwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt, auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden, erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit, lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fußgehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Kettenhofweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Kettenhofweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2021, OF 209/2 Betreff: Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der geplanten Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße vorerst nur die nachfolgend genannten Maßnahmen "testweise" vorzunehmen. D.h. die jeweiligen Maßnahmen sind als Provisorium einzurichten, so dass sie ggf. auch kurzfristig wieder rückgängig gemacht werden können. 1. Die Längssperre auf Höhe der Arndtstraße wird wie in der Präsentation vom 06.09.2021(https://www.radfahren-ffm.de/media/20210906_7201_kettenhofweg_ praesentation_obr2_v3.pdf) vorgeschlagen eingerichtet. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob entlang der neuen Längssperre Parkplätze eingerichtet werden können. 2. Die von der Stadt vorgeschlagene Drehung der Einbahnstraße im Abschnitt Schumannstraße/Beethovenstraße ist abzulehnen. Stattdessen soll die Einbahnstraße zwischen Beethovenstraße/Mendelssohnstraße gedreht werden und der Verkehr südlich über die Westendstraße umgeleitet werden. 3. Im Abschnitt Beethovenstraße bis Feuerbachstraße wird das Parken auf eine Fahrbahnseite reduziert, da es hier für den Radverkehr besonders eng ist. Wo möglich werden auf der Fahrbahn Schutzstreifen für den Radverkehr markiert, die bei Bedarf von anderen Fahrzeugen überfahren werden dürfen. 4. In dem in Ziffer 2 genannten Bereich sind bestimmte Bereiche zum Kurzzeitparken (insbesondere tagsüber und in der Nähe des Einzelhandels) und für den Lieferverkehr zu kennzeichnen und nachts als Parkplätze zum Anwohnerparken auszuweisen. 5. In den Kreuzungsbereichen ist sicherzustellen, dass die Sichtachsen und ausreichend Platz zum sicheren Überqueren der Fahrbahn für die Fußgänger freigehalten und gegen Zuparken gesichert werden. Begründung: Die Einbahnstraßenregelungen werde angepasst, um den Durchgangsverkehr im Kettenhofweg einzuschränken. Die Umkehr der Einbahnstraße auf Höhe Beethovenstraße/Mendelssohnstraße hat die Einschränkung des Durchgangsverkehrs auf dem Kettenhofweg zur Folge, ohne die Erreichbarkeit des Einzelhandels auf dem Abschnitt Schumannstraße/Beethovenstraße einzuschränken und ohne den Verkehr in Richtung des im Vergleich zur Westendstraße engeren Beethovenplatzes umzuleiten. Die Maßnahmen in Ziffer 2-4 sind erforderlich, um die Verkehrssicherheit zugunsten des Fußgänger- und Radverkehrs zu verbessern. Der Kettenhofweg ist eng und teilweise ist das Ausweichen bei Gegenverkehr ohne Missachtung der erforderlichen Sicherheitsabstände zu parkenden und auch fahrenden Autos als Radfahrer nicht möglich. Insbesondere in den Kreuzungsbereichen ist dem widerrechtlichen Parken von Fahrzeugen entgegenzuwirken, um den Fußgängern die sichere Querung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollten keine weiteren Parkplätze, neben den Parkplätzen in Ziffer 2-4 dieses Antrags, zugunsten von Gastronomieangeboten ohne vorherige Anhörung von Anwohnern und Gewerbetreibenden vor Ort wegfallen. Gewerbetreibende und Anwohner sollten außerdem Gehör finden, wenn es um die Frage geht, an welchen Stellen gegebenenfalls Lieferzonen und (zumindest tagsüber) Kurzzeitparken ermöglicht werden sollten. Alle Maßnahmen sollten so vorgenommen werden, dass sie nach Ablauf einer Testphase, insbesondere auch nach Umbau der Bockenheimer Landstraße und Erhebungen zu deren Auswirkungen rückgebaut werden können. Es ist davon auszugehen, dass sich die Verkehrsströme im Westend anlässlich des Umbaus der Bockenheimer Landstraße verschieben. Dort entfällt eine Fahrspur zugunsten des Radverkehrs. Die Maßnahmen im Kettenhofweg sollten daher provisorisch, also rückbaufähig, ergriffen werden. Gegebenenfalls könnten die Maßnahmen dann je nach Auswirkungen der baulichen Maßnahmen auf der Bockenheimer Landstraße korrigiert werden. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 173/2 Betreff: Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der geplanten Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße vorerst nur die nachfolgend genannten Maßnahmen "testweise" vorzunehmen. D.h. die jeweiligen Maßnahmen sind als Provisorium einzurichten, so dass sie ggf. auch kurzfristig wieder rückgängig gemacht werden können. 1. Die Längssperre auf Höhe der Arndtstraße wird wie in der Präsentation vom 06.09.2021(https://www.radfahren-ffm.de/media/20210906_7201_kettenhofweg_praesen tation_obr2_v3.pdf) vorgeschlagen eingerichtet. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob entlang der neuen Längssperre Parkplätze eingerichtet werden können. 2. Im Abschnitt Beethovenstraße bis Feuerbachstraße wird das Parken auf eine Fahrbahnseite reduziert, da es hier für den Radverkehr besonders eng ist. Wo möglich werden auf der Fahrbahn Schutzstreifen für den Radverkehr markiert, die bei Bedarf von anderen Fahrzeugen überfahren werden dürfen. 3. In dem in Ziffer 2 genannten Bereich sind bestimmte Bereiche zum Kurzzeitparken (insbesondere tagsüber und in der Nähe des Einzelhandels) und für den Lieferverkehr zu kennzeichnen und nachts als Parkplätze zum Anwohnerparken auszuweisen. 4. In den Kreuzungsbereichen ist sicherzustellen, dass die Sichtachsen und ausreichend Platz zum sicheren Überqueren der Fahrbahn für die Fußgänger freigehalten und gegen Zuparken gesichert werden. Begründung: Die Einbahnstraßenregelungen sind im gesamten Gebiet beizubehalten. Die Umkehr der Einbahnstraße auf Höhe Schumannstraße/ Beethovenstraße würde den Verkehr in ruhige Wohngebiete abdrängen und den Verkehr in Straßen, die ihrerseits nicht mehr Platz bieten, verschieben. Die Maßnahmen in Ziffer 2-4 sind erforderlich, um die Verkehrssicherheit zugunsten des Fußgänger- und Radverkehrs zu verbessern. Der Kettenhofweg ist eng und teilweise ist das Ausweichen bei Gegenverkehr ohne Missachtung der erforderlichen Sicherheitsabstände zu parkenden und auch fahrenden Autos als Radfahrer nicht möglich. Insbesondere in den Kreuzungsbereichen ist dem widerrechtlichen Parken von Fahrzeugen entgegenzuwirken, um den Fußgängern die sichere Querung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollten keine weiteren Parkplätze, neben den Parkplätzen in Ziffer 2-4 dieses Antrags, zugunsten von Gastronomieangeboten ohne vorherige Anhörung von Anwohnern und Gewerbetreibenden vor Ort wegfallen. Gewerbetreibende und Anwohner sollten außerdem Gehör finden, wenn es um die Frage geht, an welchen Stellen gegebenenfalls Lieferzonen und (zumindest tagsüber) Kurzzeitparken ermöglicht werden sollten. Alle Maßnahmen sollten so vorgenommen werden, dass sie nach Ablauf einer Testphase, insbesondere auch nach Umbau der Bockenheimer Landstraße und Erhebungen zu deren Auswirkungen rückgebaut werden können. Es ist davon auszugehen, dass sich die Verkehrsströme im Westend anlässlich des Umbaus der Bockenheimer Landstraße verschieben. Dort entfällt eine Fahrspur zugunsten des Radverkehrs. Die Maßnahmen im Kettenhofweg sollten daher provisorisch, also rückbaufähig, ergriffen werden. Gegebenenfalls könnten die Maßnahmen dann je nach Auswirkungen der baulichen Maßnahmen auf der Bockenheimer Landstraße korrigiert werden. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 172/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 173/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Kettenhofwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit, lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fuß Gehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Kettenhofweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Kettenhofweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 173/2 Antrag vom 13.11.2021, OF 209/2 Antrag vom 15.11.2021, OF 210/2 Antrag vom 15.11.2021, OF 211/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 172/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 173/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2021, OF 199/2 Betreff: Bauvorhaben Feuerbachstraße 26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des ruhenden Bauvorhabens in der Feuerbachstraße 26 und gibt es schon Informationen zur möglichen Neuplanung des Projekts? 2. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, damit die ruhende Baustelle für die Nachbarschaft mit Blick auf die Themen "Öffentliches Erscheinungsbild", "Vermüllung" und "Bewohnerparkplätze" nicht zur Belästigung wird. Begründung: Hinweis von Anwohnern. Seit 2 Jahren besteht eine große Baustelle in der Feuerbachstraße 26. (Umwandlung eines Bürogebäudes in Wohnraum) Nachdem sich schon länger keine Aktivitäten auf der Baustelle zeigten, bekamen die Nachbarschaft eine Mitteilung in die Briefkästen gesteckt. Demnach würde eine Neuaufstellung des Planerteams erfolgen, so dass keine weiteren Arbeiten stattfinden. Die Bauherrschaft kann keine verlässlichen Angaben zum Zeitpunkt der Fortführung der Bauarbeiten machen. Außerdem arbeitet sie an einer Umplanung des genehmigten Vorhabens. Auf der Baustelle wurde das Gerüst abgebaut, die Fassade sollte mit einer Plane versehen werden, was bis dato aber nicht geschah. Der Bauzaun mit der Baustelleneinrichtungsfläche bleibt bestehen. Somit ist der Bürgersteig weiterhin in nicht nutzbar, was immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmer besonders an der Ecke Feuerbachstraße/Kettenhofweg führt. Die Anwohnerparkplätze sind seitdem auch nicht mehr zu nutzen. Die Tiefgarageneinfahrt des Gebäudekomplexes mutiert zur Mülldeponie. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 223 2021 Die Vorlage OF 199/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Antragstenors um die Worte "Wenn ja, wird der Magistrat gebeten, die Planung öffentlich vorstellen zu lassen." ergänzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 37/2 Betreff: Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht? Vorgang: OM 7086/21 OBR 2; ST 899/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten 1. welche Anstalt des öffentlichen Rechts als Eigentümerin der Immobilie Guiollettstraße 44-46 hier gegen die Vorgartensatzung verstößt, 2. welche rechtlichen Gründe verhindern, dass die Stadt in solchen Fällen keine Durchsetzungsmöglichkeiten der eigenen Satzungen hat, 3. welche Ergebnisse bei der zwischenzeitlichen Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin erzielt werden konnten. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7086 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 899 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 36 2021 Die Vorlage OF 37/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 3/2 Betreff: Öffentlicher Bücherschrank in Gedenken an Claude Cazaré Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. im Stadtteil Bockenheim einen weiteren öffentlichen Bücherschrank in Gedenken an den verstorbenen Frankfurter Künstler Claude Cazaré zu errichten. Als Standort schlägt der Ortsbeirat den Tilly-Edinger-Platz vor. In der Ausstellungsfläche des Bücherschranks, der vor allem von Spenden einer dafür gegründeten Initiative finanziert werden kann, soll eine kleine Biographie und eine seiner zahlreichen Collagen platziert werden. 2. jeweils über einen konkreten Standort auf dem Tilly-Edinger-Platz sowie ein geeignetes Bücherschrankmodell dem Ortsbeirat einen Vorschlag zu unterbreiten. Begründung: Durch den Ablauf der Amtsperiode war dieser Antrag neu einzustellen. Zu Claude Cazaré: Der Verstorbene Claude Cazaré (25.11.1965-29.06.2020) war in den Stadtteilen Westend und Bockenheim sehr verwurzelt und bewegte sich gern im studentischen Umfeld rund um den Campus Bockenheim. In den Jahren 2006-2013 unterstützte er das Institut für vergleichende Irrelevanz im Kettenhofweg, wo er unter anderem Veranstaltungen organisierte und mit Ausstellungen, Flohmärkten und Installationen im Garten vor dem Institut ein bunt gemischtes Publikum aus der Nachbarschaft des Instituts ansprechen konnte. Zudem war er passionierter Leser, schrieb auch selbst und war begeistert von dem Konzept der öffentlichen Bücherschränke. Da Herr Cazaré in Thailand verstorben ist und dort seebestattet wurde, fehlt den Freunden und Angehörigen ein konkreter Ort, an dem sie seiner gedenken können. Ein öffentlicher Bücherschrank könnte diese Funktion erfüllen und schafft zugleich einen Mehrwert für den Stadtteil. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2021, OF 1341/2 Betreff: Öffentlicher Bücherschrank in Gedenken an Claude Cazaré im Westend Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf dem Gehweg im Kettenhofweg 130, Nähe des Postbriefkastens und gegenüber dem Institut für vergleichende Irrelevanz, einen öffentlichen Bücherschrank in Gedenken an den verstorbenen Frankfurter Künstler Claude Cazaré zu errichten. In der Ausstellungsfläche des Bücherschranks, der vor allem von Spenden einer dafür gegründeten Initiative finanziert werden kann, soll eine kleine Biographie und eine seiner zahlreichen Collagen platziert werden. Begründung: Der Verstorbene Claude Cazaré (25.11.1965-29.06.2020) war in den Stadtteilen Westend und Bockenheim sehr verwurzelt und bewegte sich gern im studentischen Umfeld rund um den Campus Bockenheim. In den Jahren 2006-2013 unterstützte er das Institut für vergleichende Irrelevanz im Kettenhofweg, wo er unter anderem Veranstaltungen organisierte und mit Ausstellungen, Flohmärkten und Installationen im Garten vor dem Institut ein bunt gemischtes Publikum aus der Nachbarschaft des Instituts ansprechen konnte. Zudem war er passionierter Leser, schrieb auch selbst und war begeistert von dem Konzept der öffentlichen Bücherschränke. Da Herr Cazaré in Thailand verstorben ist und dort seebestattet wurde, fehlt den Freunden und Angehörigen ein konkreter Ort, an dem sie seiner gedenken können. Ein öffentlicher Bücherschrank könnte diese Funktion erfüllen und schafft zugleich einen Mehrwert für den Stadtteil. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1341/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1308/2 Betreff: Den Opfern ein Gedächtnis verschaffen Gedenkort für Blanka Zmigrod Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat einen geeigneten Gedenkort (Plakette, Stele, o.ä.) für Frau Blanka Zmigrod zu schaffen. 2. Dieser soll sich nach Möglichkeit im Bereich der Kreuzung Kettenhofweg/Niedenau befinden, wo Frau Zmigrod ermordet wurde. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat bereit ist, sich an diesem Gedenkort im Rahmen seines Budgets finanziell zu beteiligen. Begründung: Allzu oft stehen Täterinnen und Täter von rechtsterroristischen Morden und Angriffen im Mittelpunkt der Berichterstattung und des öffentlichen Interesses. Die Opfer spielen dabei eine Nebenrolle oder werden völlig vergessen. Dieses Schicksal erlitt leider auch Blanka Zmigrod. Frau Zmigrod wurde 1924 in Oberschlesien geboren. Die Jüdin überlebte mehrere Konzentrationslager und fand ab 1945 zunächst eine neues Zuhause in Israel. 1960 entschied sie sich nach Deutschland zurückzukehren und fand in Frankfurt wieder Geborgenheit auf deutschem Boden. Am 23. Februar 1992 wurde die damals 68-jährige Dame auf dem Nachhauseweg von ihrer Arbeitsstelle im Restaurant "Mövenpick" an benannter Stelle auf offener Straße erschossen. Der Mord blieb bis 2018 ungeklärt und Frau Zmigrod geriet in Vergessenheit. Auch nachdem ihr Mörder, ein schwedischer Neonazi, vom Frankfurter Landgericht für seine Tat verurteilt wurde, wurde zwar über dessen vielfältige Verbrechen intensiv berichtet, Blanka Zmigrod kam aber allenfalls in Nebensätzen vor. Umso mehr dankt der Ortsbeirat Herrn Ruben Gerczikow, der mit einer Online-Petition gegen das Vergessen von Blanka Zmigrod in die Öffentlichkeit ging. Ohne ihn hätte weiterhin nur der Täter einen Namen! Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7249 2021 Die Vorlage OF 1308/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 1297/2 Betreff: Planungsvarianten beim Ausbau der Radwege in Nebenstraßen grundsätzlich möglich? hier: Varianten zum Grüneburgweg Vorgang: M 47/19; Beschl. d. Stv.-V., § 4424/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Hinblick auf die Beschlussausfertigung vom 29.08.2019, § 4424 zur Vorlage M 47 2019, zu den Vorplanungen der fahrradfreundlichen Nebenstraßen bei den Vorplanungen auch geeignete Parallel- oder Seitenstraßenstraßen der im Beschluss benannten Nebenstraßen in Teilstücken in die Planungs- bzw. in Vorplanungsvarianten einbezogen werden können soweit diese eine durchgängige und gleichwohl sinnvolle Wegebeziehung herstellen oder ob hierfür ein ergänzender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig ist. Begründung: Der benannte Beschluss führt lediglich die Nebenstraßen auf, die vorbeplant werden sollen ohne Planungsvarianten vorzusehen. Ein Beispiel für eine Planungsvariante wäre die Feldbergstraße als Parallelstraße des Grüneburgwegs, der in der Beschlussausfertigung § 4424 zur Vorlage M 47 2019 als Nebenstraße und Radwegausbau benannt wurde. Die parallel zum Grüneburgweg verlaufene Feldbergstraße ist mindestens als Planungsvariante nicht ungeeignet zumindest in einem Teilstück ab dem Grüneburgweg bis zur Siesmayerstraße zu einer fahrradfreundlichen Nebenstraße zu werden, die dann eben über den Grüneburgweg / Feldbergstraße verlaufen würde. Momentan wird die Felsbergstraße nicht in den Vorplanungen berücksichtigt, da sie im benannten Beschluss nicht aufgeführt wird. Ein weiteres Beispiel einer Planungsvariante könnte teilweise durch die Fürstenbergstraße verlaufen. Planungsvarianz ist wichtig um Akzeptanz im Dialog mit den Anlieger*Innen zu schaffen und deren Anregungen aufzunehmen. Die Frage, ob der Beschlusses zu den Nebenstraßen insoweit ergänzungsbedürftig ist wäre daher aus Sicht des Ortsbeirates vor und mit der öffentlichen Vorstellung der Vorplanung zu beantworten. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 1304/2 Betreff: Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist, und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2021, OF 1296/2 Betreff: Ausbau der Radwege im Ortsbezirk 2 mit einem Stellplatzkonzept für Anwohner begleiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie im Zuge des geplanten Ausbaus von Fahrradstraßen in den innerstädtischen Wohngebieten des OBR 2 für die vom Wegfall hunderter Stellplätze betroffenen Anwohner eine Kompensation geschaffen werden kann. Hierzu wird u.a. geben: 1. Prüfen und Berichten, wie hoch die tatsächliche Ausnutzung der bestehenden Tiefgaragenstellplätze in den einzelnen Büro- und Gewerbeimmobilien im Westend ist und ob und ggf. unter welchen Bedingungen die jeweiligen Eigentümer bereits sind, solche Stellplätze an Anwohner zu vermieten. Im Bereich des Grüneburgwegs wären z.B. die Eigentümer des ParkView 160 und des Westend-Carrées anzufragen; mit Blick auf den Kettenhofweg die Eigentümer der ehemaligen Oberpostdirektion und der Bürogebäude in der Barckstraße und der Ulmenstraße. 2. Prüfen und Berichten, wie sich aus Sicht des Magistrats bzw. der Betreibergesellschaft die Wirtschaftlichkeit der zuletzt errichteten Quartiersgarage im Nordend darstellt und welche Lessons Learnt ggf. daraus abgeleitet wurden. 3. Prüfen und Berichten, ob auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse zu Ziffer 2 die Errichtung von Quartiersgaragen in Leichtbauweise an weiteren Standorten im OBR 2 denkbar ist; mögliche Standorte könnten z.B. die Freifläche in der Juliusstraße (vormals schon als Parkfläche genutzt) oder das Areal der ehemaligen Botanischen Institute in der Siesmayerstraße sein. In diesem Zusammenhang wird weiterhin um Prüfung gebeten, ob solche Quartiersgaragen mit einem entsprechenden Anteil an Carsharing-Stellplätzen, mit E-Ladestationen in allen Parkbuchten, mit einem Solardach und mit Fassadenbegrünung ausgestattet und so zu einem Baustein der Verkehrswende werden können. Begründung: Die Planungen für die Einrichtung der geplanten Fahrradstraßen "Grüneburgweg" und "Kettenhofweg" sehen einen Wegfall von ca. 230 PKW-Stellplätzen vor. Hier sollte der vor Ort betroffenen Wohnbevölkerung ein Angebot gemacht werden, dass den weiterhin bestehenden Bedürfnissen des motorisierten Individualverkehrs insbesondere auch mit Blick auf einen zu erwartenden Hochlauf der E-Mobilität gerecht wird. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1264/2 Betreff: Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 unterstützt die vom Magistrat in Abstimmung mit dem Radentscheid Frankfurt erarbeiteten und dem OBR 2 vorgestellten Überlegungen und Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrswege im Ortsbezirk 2. Dies vorausgesetzt wird der Magistrat gebeten, folgende Punkte (ggf. gemeinsam mit den Vertretern des Radentscheids) zu prüfen und zu berichten: 1. Änderung des Verlaufs der geplanten Fahrradstraße Grüneburweg Ab dem "Kreisel Mitscherlichplatz" wird die Fahrradstraße entlang der Fürstenbergerstraße und der Hansaallee zur Eschersheimer Landstraße geführt. Die angedachten Umbaumaßnahmen auf dem Grüneburgweg im Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Eschersheimer Landstraße entfallen. 2. Zeitliche Taktung der Maßnahmen Der Umbau der Bockenheimer Landstraße erfolgt nach Einrichtung der Fahrradstraßen Kettenhofweg und Grüneburgweg (ggf. inkl. Ziffer 1), um so sicherzustellen, dass der mögliche Umgehungsverkehr der Baustelle Bockenheimer Landstraße aus den Wohngebieten des nördlichen und südlichen Westend herausgehalten wird. Begründung: Verbesserung der Planung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 1264/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 Betreff: Konzepte Umbau Grüneburgweg und Kettenhofweg zu fahrradfreundlichen Nebenstraßen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die dem Ortsbeirat präsentierten Konzepte zum Umbau des Grüneburgwegs und des Kettenhofwegs zu fahrradfreundlichen Nebenstraßen werden in der vorgestellten Form nicht weiterverfolgt. Durch den Umbau der Bockenheimer Landstraße und die dadurch massiv erhöhte Kapazität für den Fahrradverkehr sind zusätzliche Ressourcen für Ost-West-Querungen im Westend nicht erforderlich. Neben den durch das Konzept generierten zusätzlichen KfZ-Verkehren in den Wohngebieten ist der Einzelhandel im Bereich des Grüneburgwegs von den Maßnahmen massiv betroffen und teilweise in seiner Existenz bedroht. Daher fordert der Ortsbeirat einen Runden Tisch mit den Einzelhändlern im Bereich des Grüneburgwegs, um eine für den Handel verträgliche Umgestaltung zu erreichen. Auch im Kettenhofweg fallen sehr viele Parkplätze weg. Daher fordert der Ortsbeirat für beide Projekte öffentliche Anhörungen, damit die betroffenen Bürger ihre Sichtweisen einbringen können. Begründung: Erfolgt mündlich Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.01.2021, OF 1296/2 Antrag vom 18.01.2021, OF 1297/2 Antrag vom 18.01.2021, OF 1304/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2020, OF 1280/2 Betreff: Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke Ulmenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer des Bürogebäudes in der Guiollettstraße 44-46 / Ecke Ulmenstraße zuzugehen mit dem Ziel, den faktisch nicht existierenden Vorgarten tatsächlich zu begrünen. Der OBR 2 bietet an, sich daran zu beteiligen oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Magistrat selber auf den Eigentümer zuzugehen. Begründung: Die Fotos sprechen für sich: Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7086 2021 Die Vorlage OF 1280/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 1240/2 Betreff: Planungsstand ehemaliges "IvI" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Planungsstand für das Gebäude des ehemaligen "IVI" im Kettenhofweg 130 gemeinsam mit dem Bauherren im OBR 2 vorzustellen und dabei insbesondere auch die Genehmigungslage mit Blick auf die bestehenden Auflagen des Denkmalschutzes zu erläutern. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1876 2020 Die Vorlage OF 1240/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 1234/2 Betreff: Fahrradstellplätze an der S-Bahn-Station "Taunusanlage" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der S-Bahnstation "Taunusanlage" Fahrradstellplätze auf der Fläche links (Blickrichtung von der Bockenheimer Landstraße kommend; siehe auch Anlage) neben dem Aufgang (Ecke Guiollettstraße) eingerichtet werden können. Es dient zur Kenntnis, dass die Fußgänger in der Regel rechts am Aufgang vorbeigehen, so dass deren Barrierefreiheit nicht berührt wird. Begründung: Bedarf an Fahrradstellplätzen. Anlage 1 (ca. 646 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1870 2020 Die Vorlage OF 1234/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 1233/2 Betreff: Spielstraße im südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. zu prüfen und zu berichten, ob in der Beethovenstraße zwischen Beethovenplatz und Kettenhofweg eine (temporäre) Spielstraße eingerichtet werden kann. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. 2. weiterhin zu prüfen und zu berichten, welche Straße im südlichen Westend ohne Durchgangs- und Quartiererschließungsverkehr alternativ als Spielstraße eingerichtet werden könnte. Hierbei ist darauf zu achten, dass es sich um eine Straße in der Nähe einer Kinderbetreuungseinrichtung handelt. Außerdem sollte eine Straße mit geringem Verkehrsaufkommen ausgewählt werden, damit die Spielstraße auch von den Anwohnern gut angenommen wird. Begründung: Freiräume und wohnortnahe Spielflächen sind für Kinder enorm wichtig. Speziell 2020 während der Corona bedingten Schließung von Spielplätzen hat sich gezeigt, wie wertvoll zusätzliche Flächen im Stadtteil für die Kinder sind. Eine Elterninitiative im südlichen Westend und ich als Kinderbeauftragte der Stadt Frankfurt für das Westend unterstützen die Idee einer Spielstraße ausdrücklich. Eine Abfrage in Bezug auf die Zustimmung der Anwohner zu einer Spielstraße in einem Abschnitt der Beethovenstraße ist mit einer Flyer-Aktion erfolgt. Die Rückmeldungen der Anwohner waren überwiegend positiv. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6970 2020 Die Vorlage OF 1233/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1193/2 Betreff: Verkehrssicherheit vor der ibms International Bilingual Montessori School Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zu prüfen und bei positivem Ergebnis umzusetzen: 1. Einrichtung einer Tempo 30-Zone auf der Senckenberganlage für 100 Meter im Bereich Senckenberganlage / Ecke Kettenhofweg bis Senckenberganlage / Ecke Dantestraße (so wie an der Erasmusschule im Ostend auf der B 3 umgesetzt); 2. Ersatz der Sperrpfosten durch eng stehende Drängelgitter auch entlang der Senckenberganlage 20-22 um das "auf die Fahrbahn-Laufen" von Schulkindern zu verhindern sowie Aufstellen weiterer Drängelgitter zwischen Radweg und Fußweg, um den Fahrradverkehr vom Fußweg zu trennen (siehe nachfolgende Fotos); 3. Ausweitung des absoluten Halteverbots auf den gesamten Bereich vor dem Gebäude Senckenberganlage 20-22; 4. Fahrbahnbeschriftung "Vorsicht Kinder!" auf mindestens der rechten Fahrspur (ebenfalls wie vor der Erasmusschule im Ostend); 5. Anbringen von Verkehrsschildern "Achtung Kinder" mit Zusatzschild "Schulweg" für den Auto- und den Radverkehr. Begründung: Bitte der Schulgemeinde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 22 Auf Wunsch von FDP und BFF wird über die Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 1193/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6756 2020 Die Vorlage OF 1193/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: CDU, 1 SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 5.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 1194/2 Betreff: Sicherer Weg in den Hort - Drängelgitter in der Feuerbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Feuerbachstraße/Ecke Guiolettstraße zwischen dem Fußgängerüberweg (durch Sperrpfosten bereits gegen Zuparken abgesichert) und der nächsten Hofeinfahrt auf der in Blickrichtung des u.g. Fotos linken Fahrbahnseite ein Drängelgitter zu errichten bzw. das Drängelgitter entlang der Straßenführung im Kurvenbereich fortzuführen. Begründung: Anregung des Schülerladens aufgrund von langjähriger Beobachtung. Der gesamte Bereich des Zebrastreifens insbesondere die Straßenseite vor dem Schülerladen Westend (Feuerbachstraße 15) soll durch die Maßnahme sicherer werden. Die Kinder nutzen mehrheitlich diesen Weg von der Elsa-Brändström-Schule zum Schülerladen und für ihren Heimweg. Unmittelbar vor dem Zebrastreifen wird die Parkfläche (1-2 Plätze) oft nicht eingehalten. Diese Tatsache führt dazu, dass der Gehweg verengt wird oder an dieser engen Stelle der Einbahnstraße Fahrzeuge der FES, LKW und Baufahrzeuge stecken bleiben und den Zebrastreifen blockieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6764 2020 Die Vorlage OF 1194/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1164/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße und Fahrradverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob statt eines wie vom Amt für Straßenbau und Erschließung vorgeschlagenen Ausbaus der Bockenheimer Landstraße mit breiten Fahrradwegen eine Führung des Fahrradverkehrs über den zur Fahrradstraße ausgebauten Kettenhofweg möglich wäre (bei zusätzlicher Beibehaltung der jetzigen Fahrradwege auf der Bockenheimer Landstraße). Begründung: Die Erweiterung der Radwegekapazität zwischen Opernplatz und Bockenheimer Warte ist unerläßlich. Es kann daher nur darum gehen, die beste Lösung dafür zu finden. Der städtischerseits vorgeschlagene Umbau der Bockenheimer Landstraße wird aber mit höchster Wahrscheinlichkeit zu einer für Autofahrer, Busfahrgäste und Anwohner unerträglichen Situation führen: - Der jetzt schon zu manchen Tageszeiten fast die gesamte Bockenheimer Landstraße blockierende Verkehrsstau stiehlt den Bürgern nicht nur wertvolle Zeit, sondern führt auch zu übermäßigen Abgasemissionen bis in die umliegenden Wohnviertel hinein. - Insbesondere der Wegfall der bisherigen Abbiegespuren wird zu ständigen Blockaden im Verkehrsfluß führen. - Damit wird sich die Luftqualität deutlich verschlechtern. - Viele Autofahrer werden Schleichwege durch die Wohnviertel suchen und dabei Lärm, Abgase und Gefahren mit sich bringen. - Im Stau werden die Busse des ÖPNV aufgehalten. Wird statt dessen der Kettenhofweg zur 2-Richtungs-Fahrradstraße umgebaut (mit entsprechender Bevorrechtigung des Radverkehrs, evtl. entsprechend den Vorschlägen des Radentscheids), kann der Umbau der Bockenheimer Landstraße unterbleiben (und damit auch vermutlich Kosten eingespart werden, da die Arbeiten am Kettenhofweg geringeren Aufwand erfordern). Die schmalen Radwege entlang der Bockenheimer Landstraße sollten dennoch beibehalten werden, da sie eine zusätzliche Kapazitätssteigerung der Ost-West-Radwegverbindung bedeuten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1164/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2020, OF 1133/2 Betreff: Platzbenennung nach Bernhard Sekles Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Verkehrskreisel im südlichen Westend, auf den die Straßen Niedenau, Rüsterstr., Ulmenstraße und Zimmerweg zulaufen, nach dem Komponisten, Dirigenten, Pianisten und Musikpädagogen Bernhard Sekles benannt werden kann. Es dient zur Kenntnis, dass von der Benennung keine Postadressen betroffen wären. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um Umsetzung gebeten, z.B. anlässlich des 150. Geburtstages des Namensgebers im Jahre 2022. Der Ortsbeirat 2 erklärt sich bereit, dazu z.B. gemeinsam mit dem Dr. Hoch`schen Konservatorium eine entsprechende Einweihungsfeier zu organisieren. Die Stadt wird gebeten, dazu rechtzeitig mit dem OBR 2 Kontakt aufzunehmen. Begründung: Bernhard Sekles wurde am 20. März 1872 in Frankfurt am Main geboren (hat aber seinen Geburtstag stets am 20. Juni gefeiert). Nach privater Unterweisung bei dem Komponisten Wilhelm Hill studierte Sekles ab 1888 am Dr. Hoch`schen Konservatorium bei Engelbert Humperdinck (Instrumentation), Iwan Knorr (Komposition) und Lazzaro Uzielli (Klavier). Nach dem Studienabschluss wurde er Kapellmeister an den Theatern in Heidelberg (1893/94) und Mainz (1895/96). 1896 kehrte er als Lehrer ans Dr. Hoch'sche Konservatorium zurück, wo er zunächst Musiktheorie unterrichtete und ab 1906 auch Komposition. 1923 wurde er Direktor des Konservatoriums, das unter seiner Leitung durch die Einrichtung neuer Fächer bedeutend erweitert wurde: Dirigentenklasse, Opernschule, Privatmusiklehrer-Seminar, Institut für Kirchenmusik, Kurse für musikalische Früherziehung und Erwachsenenbildung. 1928 gründete er zudem - gegen heftigen Widerstand - die erste Jazzklasse überhaupt und berief den jungen Matyas Seiber zu deren Leiter. Wegen seiner jüdischen Abstammung wurde Sekles im April 1933 von den Nationalsozialisten entlassen und seine Musik verboten. Sekles starb am 8. Dezember 1934 in Frankfurt am Main (Quelle: de.wikipedia-org/wiki/Bernhard_Sekles). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6410 2020 Die Vorlage OF 1133/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 1132/2 Betreff: Macht es Corona nötig? Seitenstraßen um die Alte Oper sollten nach 22:00 Uhr keine alternativen Orte für gesperrte Clubs und Diskotheken bleiben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob und mit welchen Mittel in den Seitenstraßen im Umfeld der Alten Oper, insbesondere im Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ab 23 Uhr die Nutzung durch feiernde Menschen eingeschränkt werden kann, um die Anwohner*Innen vor Lärm und in Ihrer Nachtruhe effektiv zu schützen. 2. wie die Stadt Frankfurt in der Corona-Zeit Alternativen zum Feiern entwickelt bzw. fördert, um Feiernden andere örtliche Möglichkeiten außerhalb von Anwohnerstraßen zu eröffnen, wo diese meist jüngeren Menschen auch in der Zeit der Pandemie angemessen jung sein dürfen. Begründung: Gerade in dieser Sommerzeit treffen sich viele zum Feiern auf öffentlichen Plätzen. Dies geschieht an der Alten Oper, aber auch im Umfeld der Alten Oper in Anwohnerstraßen, so dass die Anwohner*Innen nicht nur am Wochenende von feiernden Menschen in Ihrer Nachtruhe gestört werden. Z.B. im Kettenhofweg/ Bockenheimer Landstraße, mithin im Umfeld zum Platz an der Alten Oper, versammeln sich regelmäßig viele Menschen nach 22 Uhr, um lautstark ihr Bier zur Diskussion zu teilen. Viele Anwohner sind durch den Lärm gestört und wünschen sich ein festes Einschreiten der Polizei. Insgesamt fehlen derzeit die gesperrten Diskotheken und Clubs zum Chillen. Daher wäre es gut, wenn der Stadt hierzu bald konkrete Ideen vorstellen könnte. Sowohl den Anwohner*Innen als auch den Feiernden sollte jeweils geholfen bzw. ein Angebot gemacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 31 Auf Wunsch der Piraten wird über die Ziffer 1. und die Ziffer 2. der Vorlage OF 1132/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1736 2020 Die Vorlage OF 1132/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. des Antragstenors die Zahl "23" durch die Zahl "22" ersetzt wird. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen Piraten (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Ziffer 2.: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2020, OF 1124/2 Betreff: Denkmalschutz? Instandsetzungsgebot? - nicht im Kettenhofweg 130 Vorgang: V 1133/19 OBR 2, V 1319/19 OBR 2; ST 712/19; ST 1966/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der Zukunft der Liegenschaft Kettenhofweg 130 ("IvI")? 1.1 Nach Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019 stand der Magistrat mit dem Vertreter der - damals - neuen Eigentümer in Kontakt und werde "im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auf eine ordnungsgemäße Weiterführung der Baumaßnahmen hinwirken." Zu welchen Ergebnissen hat dieser Kontakt bisher geführt? 1.2 Hat die 2015 erteilte Baugenehmigung zur Nutzungsänderung der Liegenschaft in einen Beherbergungsbetrieb aktuell noch Bestand? 1.3 Besteht das 2016 im Hinblick auf den Rückzug des damaligen Bauleiters erlassene Bauverbot weiterhin oder wurden die zur Durch- führung des Bauvorhabens notwendigen Unterlagen mittlerweile eingereicht? 1.4 Ist angesichts des weiteren Verfalls des Gebäudes nun in näherer Zukunft mit dem Erlass eines Instandsetzungsgebotes nach § 177 Baugesetzbuch zu rechnen? 2. Welche Eingriffsmöglichkeiten sieht der Magistrat nach dem Verzicht auf die Ahndung des Verstoßes gegen das Hessische Denkmalsschutzgesetz durch den früheren Eigentümer (Verfristung !), den Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes bzw. dessen zulässigen Umbau und/oder zumindest die Wahrnehmung der erf orderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen noch durchzusetzen? Begründung: Trotz der Ankündigungen des Magistrats ist auch im Verlauf des letzten Jahres keine positive Veränderung bzgl. der Liegenschaft Kettenhofweg 130 festzustellen. Das Gebäude verfällt weiterhin, das Grundstück ist von zwei Seiten aus offen zugänglich. Entgegen der Auskunft des Magistrats zu den Voraussetzungen für den Erlass eines Instandsetzungsgebots ist eine "Substanzgefährdung" des betreffenden Gebäudes explizit nicht erforderlich. Nach § 177 (1) Bundesbaugesetz ist es ausreichend, wenn "eine bauliche Anlage nach ihrer ...Beschaffenheit Missstände oder Mängel auf-(weist), deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder Instand- setzung möglich ist." Da der derzeitige Eigentümer keinerlei Aktivitäten erkennen lässt, bitten wir den Magistrat, die Bauaufsichtsbehörde zu veranlassen, entsprechend zu verfahren. Das Verwaltungshandeln der Behörde ist nicht geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Stadtverwaltung zu stärken! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2019, V 1133 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 712 Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1319 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1966 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1733 2020 Die Vorlage OF 1124/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1108/2 Betreff: Verkehrssicherheit Kreuzung Neue Niedenau/Savignystraße/Erlenstraße mit Blick auf die Kitas in der Erlenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Neue Niedenau / Savignystr / Erlenstraße Fußgängerüberwege inkl. Zebrastreifen und Verkehrszeichen 350-10 einzurichten und weiterhin zu prüfen, ob die bestehende Vorfahrtsregelung abgeändert werden kann. Begründung: Bitte der Elternvertreter der Kitas in der Erlenstraße mit Blick auf die vom morgendlichen Berufsverkehr stark frequentierte Kreuzung, die auf dem Gehweg vieler Eltern/Kinder zu den Kitas liegt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6252 2020 Die Vorlage OF 1108/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 1099/2 Betreff: Mögliche Standorte für öffentliche und/oder soziale Nutzungen im Ortsbezirk 2 Vorgang: OM 5797/20 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird im Rahmen der OM 5797 vom 17.02.2020 gebeten, explizit zu prüfen und zu berichten, ob die beiden nachfolgend genannten Objekte von der Stadt für öffentliche und/oder soziale Zwecke erworben bzw. angemietet und genutzt (insbesondere u.g. Nr. 1) bzw. für die weitere soziale Nutzung erweitert und vergrößert werden können (insbesondere u.g. Nr. 2): 1. Ehemaliges "IVI" im Kettenhofweg 130. Der Magistrat wird zugleich um Mitteilung zu den aktuellen Besitzverhältnissen und zu den bekannten / bestehenden Planungen für das Gebäude gebeten. 2. "Rot Kreuz-Baracke" in der Kaufunger Str. 9. Möglich wäre z.B. ein Ersatz der Baracke durch ein mehrgeschossiges Gebäude in Holzverbundbauweise. Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Beantwortung mit dem derzeitigen Nutzer Deutsches Rotes Kreuz abzustimmen. 3. Falls die beiden o.g. genannten Objekte / Standorte nicht nutzbar sind, wird der Magistrat im Rahmen der Berichterstattung zur OM 5797 gebeten mitzuteilen, wo aus seiner Sicht geeignete Standorte im Ortsbezirk 2 vorhanden sind. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5797 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO II, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1702 2020 Die Vorlage OF 1099/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 1081/2 Betreff: Bitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbeirates 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der konkreten Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen, deren die Planungs- und Prüfkriterien im Beschluss zur M 47 vom 29.08.2019 zum Radentscheid für den OBR-2 niedergelegt wurden, insbesondere bei Planung für die Achse Robert-Mayer-Straße und Kettenhofweg, dem Grüneburgweg sowie der Moselstraße (Westend) bei Wegfall von Parkraum im Zuge der Planungen die Einrichtung von ortsnahen Quartiersgaragen für die Anwohner in der Planung vorzusehen und die Planungs- und Prüfkriterien insoweit zu ergänzen. Die Ergebnisse auch hierzu sind sodann im Rahmen einer Bürgerfragestunde dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Ein Wegfall von Parkraum im Zuge der Maßnahmen des Radentscheids wird sich in den Wohnquartieren des OBR-2 die sowieso schon prekäre Parkraumsituation für die Anwohner*innen noch weiter verschärfen. Der Magistrat hat diese Situation in seinen Planungen zu berücksichtigen. Hierfür bieten sich Quartiersgaragen an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6250 2020 Die Vorlage OF 1081/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen 1 CDU, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2020, OF 1212/1 Betreff: Zebrastreifen dringend für die Schulwegsicherung der Grundschule Europaviertel benötigt - auch in einer Tempo-30-Zone muss die Stadt die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten In der Schulwegsicherheitsbegehung der GS Europaviertel am 13.09.2019 hat sich schnell herauskristallisiert, dass die Kreuzung Hattersheimer Straße/Niedernhausener Straße DIE Problemzone ist. Der Weg in die Grundschule wird hier von den zwei Baustellen "Solid" und "Zebra" flankiert. Ein Überqueren ist durch diese Baustellen mit der eingeschränkten Übersichtlichkeit ein klarer Gefahrenpunkt. Durch die Anlieferzone Baustelle Zebra auf der Europaallee, ist diese Straße leider nur eine bedingte Alternative. Eine Überquerung der Hattersheimer Straße an der Ampel Europa-Allee und wiedereinbiegen in die Niederhausener Straße ist wegen der Baustelle nicht möglich. Die Problematik wurde auf der angesprochenen Schulwegbegehung bei den zuständigen Behörden adressiert. Die Elterninitiative war überdies hinaus tätig und hat die Verantwortlichen der Baustellen mit ins Boot geholt um eine Lösung zu finden mit der alle Beteiligten leben können. Ergebnis war ein Gespräch am 13.11.2020 und die Ausarbeitung alternativer Ideen zwischen Aurelis und dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE). Unter Variante 2 (Bild siehe Anhang) wurde die Zebra-Lösung diskutiert, die sich als präferierte Lösung für Aurelis und auch der Elterninitiative herauskristallisiert hat. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Lösung des Problems mit einem Zebrastreifen (es wird hierbei an die Lösung durch einen "gelben Zebrastreifen" gedacht, wie er an Baustellen eingesetzt wird) in einer Tempo-30-Zone entgegenzutreten. Der Magistrat soll sich für diese Lösung einsetzen, auch wenn seitens des ASE Bedenken entgegenstehen, da man sich auf die Verordnung R-FGÜ 2.1. Absatz 3 beruft, wonach Zebrastreifen für Tempo-30-Zonen "entbehrlich" seien. Begründung: Die vorgeschlagene Lösung mit einem gelben Zebrastreifen sollte relativ schnell und einfach umsetzbar sein und stellt für die Beteiligten die bevorzugte Variante dar. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Lösung im Westend an der Ecke Feuerbachstr. / Kettenhofweg (nähe Bettinaschule) auch in einer Tempo-30-Zone umgesetzt wurde. Es ist den Eltern schwer zu vermitteln, warum eine Verordnung angewendet werden soll, um im Endeffekt ihre Kinder auf dem Schulweg nicht richtig zu schützen. Des Weiteren kann in der Formulierung "entbehrlich" ein Definitionsspielraum und kein Ausschlusskriterium gesehen werden. Zumal in der R-FGÜ im 2.3. Absatz 3 von begründeten Ausnahmefälle gesprochen wird. Um einen solchen Ausnahmefall scheint es sich letztendlich ja auch im Westend zu handeln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 55 Die Vorlage OF 1212/1 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5754 2020 Die Vorlage OF 1212/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 1020/2 Betreff: Nachhaltiges Energiesparen: Umrüstung von Gasleuchten im Bereich des Ortsbezirkes 2 Vorgang: OM 1346/12 OBR 3; B 472/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Ergänzend zum Magistratsbericht B 472/2019 wird um Auskunft gebeten, in welchem Zeitraum die geplante Umrüstung der Gasleuchten in den Stadtteilen Westend, Bockenheim und Kuhwald er- folgen soll. Es handelt sich um Umrüstungsmaßnahmen in folgenden Straßen: - Emil-Claar-Straße Am Weingarten Buzzistraße - Feuerbachstraße Ginnheimer Straße Funckstraße - Lindenstraße Manskopfstraße - Siesmayerstraße (Planungen abgeschlossen) Begründung: Die Umrüstung der Gasleuchten geht auf einen entsprechenden Antrag des OBR 3 zurück (OM 1346/2012). Im o.g. Magistratsbericht werden zahlreiche bereits durchgeführte Maßnahmen ange- führt, für eine Reihe von Straßen gibt es jedoch keinerlei Hinweis auf den Stand der Planungen bzw. darauf, ob hier überhaupt noch Umrüstungsmaßnahmen vorgesehen sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1346 Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 472 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1569 2020 Die Vorlage OF 1020/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 998/2 Betreff: Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung (von der Zeppelinallee kommend) für die Linksabbieger in die Bockenheimer Landstraße das Verkehrszeichen Nr. 272 " Wendeverbot" angebracht werden kann. Bei positivem Prüfungsergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Verkehrsteilnehmern, dass diese Kreuzung häufig zum Wenden benutzt wird, was den Verkehrsfluss unnötig einschränkt und die Unfallgefahr erhöht. Es besteht eine ungefährliche Wendemöglichkeit wenige hundert Meter weiter südlich an der Kreuzung Senckenberganlage/Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg mit einer extra Linksabbieger-Spur inkl. Ampel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5615 2020 Die Vorlage OF 998/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "'Wendeverbot'" die Worte "und ein Hinweis auf die in der Begründung genannte Wendemöglichkeit" eingefügt werden und das Wort "kann" durch das Wort "können" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2019, OF 968/2 Betreff: Unfallrisiko im Kettenhofweg entschärfen! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Parkplätze auf dem Kettenhofweg auf dem Streckenabschnitt zwischen den Abzweigungen zur Lindenstraße und zur Arndstraße auf der linken Seite sperren zu lassen. Begründung: Da es sich um eine Einbahnstraße handelt und in diesem Streckenabschnitt auf beiden Seiten geparkt werden darf, kommt es durch den regen Verkehrsfluss regelmäßig zu Gefährdungen von Fahrradfahrern. Indem die Parkplätze auf der linken Seite gesperrt werden, könnte das Unfallrisiko auf diesem Streckenabschnitt deutlich minimiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5524 2019 Die Vorlage OF 968/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2019, OF 940/2 Betreff: Westend: Einfahrt Rüsterstraße 7-9 durch Aufstellung von Fahrradbügeln sichern Vorgang: OM 5120/19 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die ebenerdige Grundstücksein- und -ausfahrt des Kreditinstituts VTB - Rüsterstraße 7-9 - mittels Aufstellung von Fahrradbügeln gesichert wird. Hierzu ist der entsprechende Parkraum zu entwidmen. Begründung: Um auch angemessene Benefits für die Allgemeinheit zu bewirken, ist eine entsprechende Präzisierung der OM 5120 geboten. Westend: Einfahrt Rüsterstraße 7-9 Foto: GÜNTER HEILMANN, Frankfurt am Main. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 940/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.09.2019, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 895/2 vom 28.08.2019 Betreff: Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße und Auswirkung auf die Verkehrsführung im gesamten Westend Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Magistratsvortrag vom 12.08.2019, M 109, zurückzuziehen und vor dessen Neueinbringung und Realisierung zu prüfen und zu berichten, wie das Vorhaben mit den Planungen zum Ausbau der Radverkehrswege (Radentscheid) sowie der weiteren Verkehrsführung (Autos, Fußgänger etc.) in der Bockenheimer Landstraße zusammenpasst; 2. rechtzeitig im Zusammenhang mit den Planungen zur Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße (Ausbau Radverkehrswege und barrierefreier Zugang zur U-Bahn-Station "Westend") die möglichen Lenkungswirkungen auf den Umgehungsverkehr durch die Wohngebiete im nördlichen und südlichen Westend zu untersuchen und diese im Ortsbeirat 2 vorzustellen; 3. kurzfristig die Führung des Radverkehrs im "Nadelöhr" des Kettenhofwegs im Kreuzungsbereich zur Mendelssohnstraße auf die Verkehrssicherheit zu prüfen. Begründung: Ergebnis der Diskussion im Ortsbeirat 2. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 192 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 109 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 460 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 109 = Ablehnung, OA 460 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4647, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2019, OF 893/2 Betreff: Einfahrt Rüsterstraße 7-9 gegen Zuparken sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einfahrt zum Grundstück Rüsterstraße 7-9 gegen Zuparken zu sichern, z.B. durch das Anbringen von Markierungen auf dem Boden oder das Aufstellen von Pfosten. Begründung: Bitte der die Stellplätze auf dem Grundstück nutzenden VTB Bank. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5120 2019 Die Vorlage OF 893/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2019, OF 895/2 Betreff: Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße - zukünftige Verkehrsführung im gesamten Westend mit bedenken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. rechtzeitig im Zusammenhang mit den Planungen zur Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße (Ausbau Radverkehrswege und barrierefreie Zugang U-Bahnstation Westend) die möglichen Lenkungswirkungen auf den Umgehungsverkehr durch die Wohngebiete im nördlichen und südlichen Westend zu untersuchen und diese im OBR 2 vorzustellen; 2. kurzfristig die Situation an der Ampel Kettenhofweg / Ecke Mendelssohnstraße zu prüfen und zu berichten, ob die dortige Ampelschaltung in den Stoßzeiten morgens zwischen 8-10 Uhr sowie nachmittags zwischen 16-18 Uhr wie folgt angepasst werden kann: a) Verlängerung der Grünphase für den Autoverkehr der aus dem Kettenhofweg in die Mendelssohnstr. einbiegt und b) Schaltung der Grünphase für den Autoverkehr so, dass diese nicht parallel zur Grünphase der Fußgängerampel über die Mendelssohnstraße verläuft (und im Ergebnis mehrere Autos rechts abbiegen können); 3. kurzfristig die Führung des Radverkehrs im "Nadelöhr" des Kettenhofwegs im Kreuzungsbereich zur Mendelssohnstr. auf die Verkehrssicherheit zu prüfen. Begründung: Es gibt im Kettenhofweg bis zur Ampelkreuzung in den letzten Jahren ein zunehmendes Verkehrsaufkommen. Der Kettenhofweg wird stark als Umgehung zur Bockenheimer Landstr. frequentiert. Dies führt an der Ampelkreuzung zu erheblichem Stress durch Stauaufkommen für die Verkehrsteilnehmer und vor allem auch für die Anwohner (es gibt hier neben den Autos ein hohes Aufkommen an Fahrradverkehr und Fußgängern und neuerlich auch E-Scootern). Diese geschilderten Situationen finden vor allem zu Stoßzeiten morgens zwischen 8 Uhr und 10 Uhr sowie nachmittags zwischen 16 Uhr und 18.00 Uhr statt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.09.2019, OF 911/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion erfolgt ziffernweise Abstimmung. Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 895/2 dahin gehend ab, dass diese als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und der Antragstenor um die Ziffer 1. "den Magistratsvortrag vom 12.08.2019, M 109, zurückzuziehen und vor dessen Neueinbringung und Realisierung zu prüfen und zu berichten, wie das Vorhaben mit den Planungen zum Ausbau der Radverkehrswege (Radentscheid) sowie der weiteren Verkehrsführung (Autos, Fußgänger etc.) in der Bockenheimer Landstraße zusammenpasst;" ergänzt wird sowie dass die bisherigen Ziffern 1. bis 3. zu den Ziffern 2. bis 4. werden. Beschluss: Anregung OA 460 2019 1. a) Die Ziffern 1., 2. und 4. der Vorlage OF 895/2 werden in der geänderten Fassung beschlossen. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OF 895/2 wird in der geänderten Fassung (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 911/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) Einstimmige Annahme b) GRÜNE, FDP und 1 LINKE. gegen CDU, SPD und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE. zu 2. CDU und SPD gegen FDP, 1 LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und 1 LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 822/2 Betreff: Schulweg/Hortplatzweg Elsa-Brändström-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob zur Verbesserung der Schulwegsicherheit ein Zebrastreifen über die Beethovenstraße / Ecke Kettenhofweg eingerichtet werden kann. Begründung: Hinweis von Eltern. Auf dem Kettenhofweg sind viele Kindernoteingänge, die die Kinder jedoch mangels Zebrastreifen über die Beethovenstraße nicht sicher erreichen können. Im konkreten Fall des KfW-Horts (Schumannstraße 67) hat das zur Auswirkung, dass die Kinder einen anderen Weg zum Hort gehen müssen (über Mendelssohnstraße und Corneliusstraße). Dieser Weg ist zwar vollständig mit Zebrastreifen / Ampeln ausgestattet, allerdings gibt es dort ab der Bäckerei Liebesbrot keinen einzigen Kindernoteingang. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1328 2019 Die Vorlage OF 822/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 833/2 Betreff: Bitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Kreuzungen der Bockenheimer Landstraße je in Fahrtrichtung zusätzliche Radverkehrssignale in die Signalsteuerungen der Ampelanlagen auf der Bockenheimer Landstraße zeitnah installiert werden können, um sodann durch jeweils vor dem Autoverkehr geschaltete Grünphasen (mind. drei Sekunden) die Gefährdung von Radfahrer*innen durch rechtsabbiegende PKW oder LKW auf der Bockenheimer Landstraße zu senken: a. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Mendelssohnstraße sowie Siesmayerstraße, b. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Feuerbachstraße sowie Freiher-vom-Stein-Straße, c. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Ulmenstraße sowie Liebigstraße, d. Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung Unterlindau. Begründung: Fragen der Verkehrssicherheit sollten nicht durch Zuwarten auf ein Gesamtkonzept für die Bockenheimer Landstraße verschoben werden sondern immer möglichst aktuell gestellt und beantwortet werden. Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Nun ist für Radfahrer*innen die Situation eines rechtsabbiegenden PKW oder LKW besonders gefahrenträchtig. Durch Fahrradampeln, die den Radfahrer*innen eine vor dem Autoverkehr frühere Grünphase gibt, könnte die Verkehrssicherheit erhöht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 833/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1384 2019 Die Vorlage OF 833/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 825/2 Betreff: Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB Vorgang: V 1133/19 OBR 2; ST 712/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Untersuchung über den Bauzustand des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 (ehemaliges "Institut für vergleichende Irrelevanz") gem. § 177 BauGB zu veranlassen und ein den Untersuchungsergebnissen entsprechendes Instandsetzungsgebot zu erlassen, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen. Sofern das in der ST 712 angeführte Bauverbot z. Zt. noch besteht, ist es insoweit aufzuheben. Dem Eigentümer ist für die Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen eine Frist mit Androhung der Ersatzvornahme zu setzen. Begründung: Das Gebäude Kettenhofweg 130 steht seit Jahren leer und ist dem Verfall preisgegeben. Nachdem das Gebäude mehrmals verkauft worden ist, wurde aufgrund von nicht genehmigten Baumaßnahmen ein Bauverbot verhängt, was einen weiteren Verfall des Gebäudes zur Folge hat. Es droht ein irreparabler Schaden für die Bausubstanz des denkmalgeschützten Gebäudes. Um das Gebäude vor weiterem Verfall zu schützen, ist die beantragte Maßnahme dringend erforderlich, da der Eigentümer bezüglich der erforderlichen Instandsetzung bisher keine Aktivitäten erkennen lässt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2019, V 1133 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 712 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1319 2019 Die Vorlage OF 825/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2019, OF 765/2 Betreff: Bauvorhaben Feuerbachstraße 26-32 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Findet eine Prüfung der Baulärmprognosen, die im Rahmen von Baugenehmigungen vorzulegen sind, durch den Magistrat statt? Wenn ja, welches Ergebnis hat die Prüfung der Baulärmprognose T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 für die Feuerbachstraße 26-32 ergeben? 2. Hat der Magistrat die Ausführungen in T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 für die Feuerbachstraße 26-32 im Hinblick auf die Einordung in die gebietstypischen Kategorien überprüft? Diese sind hier teilweise falsch (WA Gebiete im Kettenhofweg werden fälschlicherweise als MI Gebiete behandelt). 3. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, wenn ein Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die Richtwerte aus der AVV Baulärm überschritten werden, wie jetzt bei der Feuerbachstraße 26-32 (Seite 32 der Ausführungen T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019)? 4. Überwacht der Magistrat die Einhaltung von Lärmminderungsmaßnahmen aus Baulärmprognosen, wie etwa für die Feuerbachstraße 26-32, insbesondere wenn diese unrealistische Nutzungsszenarien vorsehen? 5. Die Ausführungen T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 berücksichtigen nicht den Lästigkeitszuschlag nach AVV Baulärm 6.6.3., der regelmäßig bei Abbruch-/Entkernungsmaßnahmen zu berücksichtigen ist. Wie verhält sich der Magistrat hierzu? 6. Nach den Ausführungen in T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 wird ein Gesamtbeurteilungspegel aus dem Betrieb sämtlicher Baumaschinen ermittelt. Es wird aber in Widerspruch zum Wortlaut der AVV Baulärm, Ziffer 6.7.1, nicht die Zeitkorrektur unter Berücksichtigung der durchschnittlichen täglichen Betriebsdauer aller Baumaschinen durchgeführt, sondern für jede Baumaschine eine eigene Zeitkorrektur - in Anlage 1, dort als MM eingetragen (für Minderungsmaßnahme). Dies führt zu erhöhten Ergebnissen der Minderungsmaßnahmen. Wie verhält sich der Magistrat hierzu? 7. In den Ausführungen des TÜV vom 22.01.2019 ist für die Feuerbachstraße 26-32 kein Immissionsort in der östlichen Richtung angesetzt, der höher als 1. OG ist. Aus der Skizze auf Seite 9 sind die Immissionspunkte erkennbar. Der Immisionspunkt IP 3 (im Osten) beschränkt sich auf das 1 OG, obwohl es 5 Wohngeschosse hat und unmittelbar gegenüber der Baustelle liegt? Bekanntlich erhöht sich der Lärm mit zunehmender Geschosshöhe. Wie verhält sich der Magistrat hierzu? 8. Warum ist die Anzahl der Reflexionen, siehe Seite 2 der Ausführungen T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019, auf nur 2 beschränkt? In den üblichen Berechnungssoftware-Anwendungen kann diese auf bis zu 10 eingestellt werden. Insbesondere in der schmalen Feuerbachstraße und in der Nord-Ost Ecke des Innenhofs ist eine Reflexion von nur 2 unrealistisch. 9. Wird das Technikgeschoss, welches abgerissen wird, als Vollgeschoss in der 10. Etage ausgebaut? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1221 2019 Die Vorlage OF 765/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 737/2 Betreff: Verkehrssicherheit in der Rüsterstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte in der Rüsterstraße im Westend zu veranlassen: 1. Kontrolle des ruhenden Verkehrs und Unterbinden des Zuparkens der Gehwege; 2. Anbringen von sichtbaren Markierungen bzw. Hinweisen auf "Tempo 30" und Aufstellen einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage; 3. Prüfen und Berichten, ob die Straße verstärkt von LKWs und sonstigem Lieferverkehrs zur Umfahrung der Mainzer Landstr. genutzt wird und was ggf. dagegen getan werden kann. Begründung: Bitte von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO I, TOP 23 Auf Wunsch der FDP erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4125 2019 Die Vorlage OF 737/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung) Ziffern 2. und 3.: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 735/2 Betreff: Nachfrage zum Bericht des Magistrats, B 344, vom 19.10.2018 Vorgang: B 344/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Straßenbeleuchtung in den nachfolgend genannten und in der B 344 vom 19.10.2018 nicht aufgeführten Straßen modernisiert wird: - Beethovenstraße, - Kettenhofweg, - Schwindstraße, - Schubertstraße, - Corneliusstraße, - Arndtstraße, - Lindenstraße, - Westendstraße, - Savignystraße (teilweise), - Lessingstraße, - Feuerbachstraße, - Bettinastraße, - Ulmenstraße, - Brentanostraße. Begründung: Frage von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 344 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1135 2019 Die Vorlage OF 735/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2019, OF 728/2 Betreff: Was wird aus dem "Institut für volatile Immobilienpreise"? Vorgang: OM 1819/17 OBR 2; ST 1975/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Wurde das 2017 gegen den damaligen Eigentümer der Liegenschaft Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI-Gebäude) eingeleitete Bußgeldverfahren wegen unzulässiger baulicher Veränderungen am denkmalgeschützten Gebäude mittlerweile abgeschlossen? 2. Wann erfolgte der letzte Verkauf der Liegenschaft? 3. Was wurde aus der angeblich von der Bauverwaltung erteilten Genehmigung zur Umwandlung des Gebäudes in ein sog. Boarding House? 4. Entspricht der derzeitige Zustand der Liegenschaft aus Sicht der Bauverwaltung den gesetzlichen Vorschriften? Begründung: Die - wenig aussagefähige - St 1975/17 vom 02.10.2017 ist die letzte Auskunft des Magistrats bzgl. der Ereignisse um den Kettenhofweg 130. Zuvor hatte eine Immobiliengesellschaft die Liegenschaft zum Preis von 2,9 Mio.€ im Rahmen des Internetportals "Immobilienscout 24" angeboten (was gegenüber dem vom Land Hessen erzielten Verkaufspreis eine Steigerung um fast das Dreifache bedeutet). Seitdem ist das Gebäude weiter verfallen, die Umbauarbeiten sind z. Zt. offenbar eingestellt, es stehen z. Tl. mit Müll gefüllte Container auf dem wieder frei zugänglichen Gelände, das erforderliche Bauschild fehlt, der Eigentümer kommt seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach. Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis , dass die Bauverwaltung auf die begrenzten Personalkapazitäten verweist, nach nunmehr 1 1/4 Jahren sollte jedoch eine Klärung erfolgt sein. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1819 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1975 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1133 2019 Die Vorlage OF 728/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 696/2 Betreff: Geschwindigkeitsanzeige vorm Evangelischen Kinderhaus Matthäus, Niedenau 13-19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Niedenau im Bereich des Kinderhauses Matthäus (Hausnummern 13-19) eine digitale Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen. Die km/h-Anzeige soll einen Beitrag zur Verkehrsberuhigung und -Verlangsamung leisten und die Hol- und Bringsituation für Kinder und Eltern sicherer machen. Begründung: Betroffene Eltern beurteilen die Verkehrssituation vor dem Kinderhaus als gefährlich. Autofahrer würden regelmäßig mit erhöhter Geschwindigkeit auf der Straße "Niedenau" unterwegs sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3956 2018 Die Vorlage OF 696/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2018, OF 530/2 Betreff: Beschädigten Poller in der Ulmenstraße entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den beschädigten Poller auf dem Bürgersteig in der Ulmenstraße (Höhe Hausnummer 11) zu entfern. Begründung: Der Poller (aus Plastik) ist abgebrochen oder umgefahren worden und ragt jetzt scharfkantig in etwa 15-20cm Höhe in Zacken aus der Erde. Somit stellt er eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer dar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3034 2018 Die Vorlage OF 530/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2018, OF 500/2 Betreff: Verkehrssicherheit vor Kita in der Niedenau 25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Umfeld der Kita in der Niedenau 25 ein Hinweis-Piktogramm auf die Fahrbahn aufzutragen. Begründung: Bitte der Eltern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2759 2018 Die Vorlage OF 500/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2018, OF 502/2 Betreff: Erhöhung der Polizeipräsenz im südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Niedenau sowie den angrenzenden Straßen und Plätzen die Polizeipräsenz insbesondere auch durch gelegentlich Fußstreifen zu erhöhen. Begründung: Bitte der Bewohner unter Hinweis auf eine gefühlte zunehmende Beschaffungskriminalität aus dem Umfeld der Fixerstuben im Bahnhofsviertel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2754 2018 Die Vorlage OF 502/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung lautet: "Bitte der Bewohner!" Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP, LINKE. und Piraten (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2017, OF 425/2 Betreff: Verkehrs- und Parksituation im südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die schwierige Verkehrssituation vor dem Ivory-Club verbessert werden kann. Dabei ist zu beachten, dass der fließende Verkehr nicht weiter behindert wird. Wünschenswert wäre eine Haltebucht bzw. Umgestaltung des Vorplatzes des Clubs, so dass Taxis und Gäste die Straße verlassen können und nicht weiter auf der Straße halten müssen. 2. ob die Verkehrsregelung im Kettenhofweg neu gestaltet werden oder zumindest häufiger polizeilicher Kontrolle unterliegen kann. Begründung: In unmittelbarer Nachbarschaft liegen verschiedene, "angesagte" Lokalitäten, wie z.B. die Kameha Suite, The Ivory Club, Zenzakan, Mon Ami Maxi und die Alte Oper. Nachts wird der Kettenhofweg (1 - 35) zwischen Bockenheimer Landstraße und Niedenau als Parkfläche genutzt. Autos fahren in alle Richtungen, somit auch gegen den Verlauf der Einbahnstraße. Das ist gefährlich und Anwohner werden massivst gestört. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.09.2017, OF 407/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der Piraten wird bei der Vorlage OF 425/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2496 2017 1. Die Vorlage OF 407/2 wurde zurückgezogen. 2. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 425/2 abgelehnt. b) Ziffer 2. der Vorlage OF 425/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. zu a): 2 GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und SPD (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE zu b): CDU, SPD, 2 GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2017, OF 407/2 Betreff: Haltemöglichkeiten für An- und Abfahrt vor dem Ivory-Club, Guiollettstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ivory Club schnellstmöglich eine Lösung für die schwierige Verkehrssituation vor dem Ivory-Club zu erarbeiten. Dabei ist zu beachten, dass der fließende Verkehr nicht weiter behindert wird. Wünschenswert wäre eine Haltebucht bzw. Umgestaltung des Vorplatzes des Clubs, so dass Taxis und Gäste die Straße verlassen können und nicht weiter auf der Straße halten müssen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.11.2017, OF 425/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 407/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der Piraten wird bei der Vorlage OF 425/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2496 2017 1. Die Vorlage OF 407/2 wurde zurückgezogen. 2. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 425/2 abgelehnt. b) Ziffer 2. der Vorlage OF 425/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. zu a): 2 GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und SPD (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE zu b): CDU, SPD, 2 GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2017, OF 400/2 Betreff: Vermeintlichen Kreisverkehr zum echten Kreisverkehr machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Ulmenstraße /Rüsterstraße/ Niedenau/ Zimmerweg als echten Kreisverkehr mit Vorfahrt auszuschildern (§ 8 Abs. 1a StVO). Begründung: Wegen der äußeren Gestaltung als Kreis und den Rechtsfahrschildern (Zeichen 211) wird dieser Kreis derzeit von der großen Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer faktisch als echter Kreisverkehr mit Vorfahrt missverstanden und es wird deswegen dem von rechts in den Kreisverkehr einfahrenden Verkehrsteilnehmern (insbesondere Radfahrern) keine Vorfahrt gewährt. Das kann fatale Folgen haben, wenn der von rechts einfahrende Verkehrsteilnehmer rechtlich zutreffend von der eigenen Vorfahrt ausgeht. In dieser Situation ist es richtiger, die Rechtslage an die faktische Situation anzupassen und damit schwerwiegende Unfälle, auch wenn sie bisher nicht vorgekommen sein sollten, zu vermeiden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO II, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2279 2017 Die Vorlage OF 400/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2017, OF 306/2 Betreff: Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges "IVI") Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Wurden in oder an der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges "IVI") bauliche Veränderungen vorgenommen, ohne dass die dafür erforderlichen Genehmigungen vorlagen? Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Wie ist der Magistrat auf den Sachverhalt aufmerksam geworden? Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Wie bewertet der Magistrat das Vorgehen des Eigentümers aus rechtlicher Sicht? Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Welche Schritte wurden bzw. werden seitens des Magistrats eingeleitet, um das Vorgehen des Eigentümers zu sanktionieren und das Gebäude vor möglicherweise weiteren widerrechtlichen Eingriffen zu schützen? Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Sind dem Magistrat weitere Objekte in Frankfurt bekannt, in dem ähnliche Verstöße durch den jeweiligen Eigentümer vorliegen könnten? Sieht der Magistrat es als erforderlich an, die entsprechenden Kontrolltätigkeiten zu verstärken?? Begründung: Informationsbedarf aufgrund entsprechender Presseberichterstattung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1819 2017 Die Vorlage OF 306/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2017, OF 267/2 Betreff: Erwerb der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges "IVI") durch die Stadt zur Nutzung z. B. als Jugendzentrum für das Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob ein Erwerb der Immobilie Kettenhofweg 130 durch die Stadt möglich ist. Das Objekt wurde seinerzeit von einer "Investorengruppe" rund um einen Frankfurter Arzt (die genauen Details können beim OBR 2 angefragt werden) erworben und steht angabegemäß, nach zwischenzeitlich erfolgten polizeilichen Maßnahmen gegen die "Investorengruppe", zusammen mit zahlreichen weiteren Objekten in Frankfurt zum Verkauf. Begründung: Das Westend hat sich zu einem der kinderreichsten Stadtviertel der Stadt entwickelt, zugleich gibt es nur wenig Angebote für Jugendliche. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 423 2017 Die Vorlage OF 267/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 213/2 Betreff: Fahrradständer im südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an den nachfolgenden Kreuzungsbereichen Fahrradbügel / Fahrradständer installiert werden können: 1. Feuerbachstraße / Guiolettstraße, 2. Feuerbachstraße / Kettenhofweg. Im Falle einer positiven Prüfung wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 334 2017 Die Vorlage OF 213/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2016, OA 95 entstanden aus Vorlage: OF 152/2 vom 10.11.2016 Betreff: Frankfurter Immobilienmarkt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es stimmt, dass die ABG Frankfurt Holding ihren ehemaligen Firmensitz in der Elbestraße 48-50 an die Elbestraße 48-50 Projektentwicklungsgesellschaft mbH ("E48", gemäß Creditreform ansässig in der Beyerbachstraße 7 in 65830 Kriftel) verkauft hat; 2. ob ihm die Gesellschafter, die Geschäftsführer sowie eventuelle Handlungsbevollmächtigte der "E48" bekannt sind; 3. welche Angaben er zur Abwicklung des Verkaufsprozesses dieser Immobilie durch die ABG Frankfurt Holding machen kann und ob ihm insbesondere bekannt ist, welche Bank den Erwerb der Immobilie durch die "E48" finanziert hat; 4. ob es stimmt, dass er bezüglich der Entwicklungsmöglichkeiten des Standortes Elbestraße 48-50 seinerzeit ein Beratungsgespräch mit einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, als Vertreter der "E48" geführt hat (Der Name des Arztes kann bei Bedarf beim Ortsvorsteher angefragt werden.) und welche Stellungnahmen dort seitens des Amtes abgegeben wurden; 5. ob er entsprechende Hinweise aus der Nachbarschaft bestätigen kann, dass auch das Objekt der Frankfurter Werksgemeinschaft e. V. (Mitglied im Caritasverband Frankfurt) in der Wingertstraße an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde; 6. ob er bestätigen kann, dass auch das Objekt der Goethe-Universität im Kettenhofweg 130 (ehemaliges "IVI") von dem Zwischenerwerber Franconofurt AG an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde und ob es diesbezüglich Beratungsgespräche seitens des zuständigen Fachamtes gab; 7. ob ihm bekannt ist, dass bereits Wochen und Monate vor den beispielhaft genannten Immobilientransaktionen unter Nr. 1, 5 und 6, bei denen jeweils öffentliche Einrichtungen/Institutionen als Verkäufer agierten, eine Demonstration von betroffenen Mietern aus dem Westend und dem Nordend vor der Praxis eines im Westend ansässigen Arztes, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, stattgefunden hat; 8. ob er vor dem Hintergrund seiner Antworten zu den oben genannten Fragen seinerseits Handlun gsbedarf sieht. Begründung: Anscheinend ist doch nicht alles Gold, was da am Frankfurter Immobilienmarkt glänzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 919 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 95 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1015, 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.02.2017 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2016, OF 152/2 Betreff: Frankfurter Immobilienmarkt Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Stimmt es, dass die ABG Frankfurt Holding ihren ehemaligen Firmensitz in der Elbestraße 48-50 an die Elbestraße 48-50 Projektentwicklungsgesellschaft mbH ("E48", gem. Creditreform ansässig in der Beyerbachstraße 7 in 65830 Kriftel) verkauft hat? 2. Sind dem Magistrat die Gesellschafter, die Geschäftsführer sowie evtl. Handlungsbevollmächtigte der E48 bekannt? 3. Welche Angaben kann der Magistrat zur Abwicklung des Verkaufsprozesses dieser Immobilie durch die ABG Frankfurt Holding machen? Ist dem Magistrat insbesondere bekannt, welche Bank den Erwerb der Immobilie durch die E48 finanziert hat? 4. Stimmt es, dass das zuständige Fachamt des Magistrats bzgl. der Entwicklungsmöglichkeiten des Standortes Elbestraße 48-50 seinerzeit ein Beratungsgespräch mit einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, als Vertreter der E48 geführt hat? (Der Name des Arztes kann bei Bedarf beim Ortsvorsteher Ortsbeirat 2 angefragt werden.) Welche Stellungnahmen wurden dort seitens des Amtes abgegeben? 5. Kann der Magistrat entsprechende Hinweise aus der Nachbarschaft bestätigen, dass auch das Objekt der Frankfurter Werksgemeinschaft e.V. (Mitglied im Caritasverband Frankfurt) in der Wingertstraße an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde? 6. Kann der Magistrat bestätigen, dass auch das Objekt der Goethe-Universität im Kettenhofweg 130 (ehemaliges "IVI") von dem Zwischenerwerber Franconofurt AG an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde? Gab es diesbezüglich Beratungsgespräche seitens des zuständigen Fachamtes? 7. Ist dem Magistrat bekannt, dass bereits Wochen und Monate vor den beispielhaft genannten Immobilientransaktionen unter Nr. 1, 5 und 6, bei denen jeweils öffentliche Einrichtungen/Institutionen als Verkäufer agierten, eine Demonstration von betroffenen Mietern aus dem Westend und dem Nordend vor der Praxis eines im Westend ansässigen Arztes, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, stattgefunden hat? 8. Sieht der Magistrat vor dem Hintergrund seiner Antworten zu den o.g. Fragen 1-7 seinerseits Handlungsbedarf? Begründung: Anscheinend ist doch nicht alles Gold, was da am Frankfurter Immobilienmarkt glänzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.10.2016, OF 137/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 95 2016 Anregung an den Magistrat OM 993 2016 1. Die Vorlage OF 137/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 152/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 153/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2016, OF 158/2 Betreff: Nach dem Auszug des Presseclubs den Pferdestall (Livingston Palais) Ulmenstraße 20 wieder durch die Saalbau als Bürgertreff für das Westend nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Pferdestall soll nach dem geplanten Auszug des Presseclubs wieder als Bürgertreff für das Westend durch die Saalbau GmbH genutzt werden. Das Restaurant bleibt erhalten. Begründung: Der Presseclub wird nach der Fertigstellung des Historischen Museums wieder zurück in die Altstadt ziehen. Es ist dringend geboten, den Pferdestall nach dem Wegzug des Presseclubs wieder durch die Saalbau als Bürgertreff zu vermieten, da es im Westend einen großen Mangel an Räumen für Vereine und Gruppen gibt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 995 2016 Die Vorlage OF 158/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrats wird beauftragt, mit dem Pächter des Pferdestalls (Livingston Palais) zu verhandeln, ob er bereit ist, unter Fortführung der Gastronomie die durch den Auszug des Presseclubs freiwerdenden Räume des Pferdestalls der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, den Pferdestall wieder unter die Verwaltung der Saalbau GmbH zu stellen. Begründung: Der Presseclub wird nach der Fertigstellung des Historischen Museums wieder zurück in die Altstadt ziehen. Es ist dringend geboten, den Pferdestall nach dem Wegzug des Presseclubs wieder als Bürgertreff zu vermieten, da es im Westend einen großen Mangel an Räumen für Vereine und Gruppen gibt." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2016, OF 175/2 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg an der Bockenheimer Landstraße auf die Ebene der Fahrbahn abzusenken. Begründung: Der bestehende, bauliche getrennte Radweg ist zu schmal, als dass Radfahrer dort überholen könnten. Durch das erhöhte Radverkehrsaufkommen entstehen dort stauähnliche Situationen. Durch eine Absenkung wird das Überholen langsam fahrender Radfahrer erleichtert und der Radverkehr kann dort besser fließen. Die Alternativrouten, z.B. über den Kettenhofweg, tragen nicht genug zur Entlastung der Bockenheimer Landstraße bei, weil sie durch die doppelseitige Beparkung und die vielen ungesicherten Einmündungen für Radfahrer zusätzliche Gefahren birgt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 175/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 16.01.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1075 2017 Die Vorlage OF 175/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, noch vor dem 01.07.2017 die Neuplanung der Bockenheimer Landstraße in die Wege zu leiten. Zielstellung ist die Neuaufteilung des Straßenraums zugunsten des in den letzten Jahren massiv angestiegenen Fahrradverkehrs." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2016, OF 137/2 Betreff: Frankfurter Immobilienmarkt Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Stimmt es, dass die ABG Frankfurt Holding ihren ehemaligen Firmensitz in der Elbestraße 48-50 an die Elbestraße 48-50 Projektentwicklungsgesellschaft mbH ("E48", gem. Creditreform ansässig in der Beyerbachstraße 7 in 65830 Kriftel) verkauft hat? 2. Sind dem Magistrat die Gesellschafter, die Geschäftsführer sowie evtl. Handlungsbevollmächtigte der E48 bekannt? 3. Welche Angaben kann der Magistrat zur Abwicklung des Verkaufsprozesses dieser Immobilie durch die ABG Frankfurt Holding machen? Ist dem Magistrat insbesondere bekannt, welche Bank den Erwerb der Immobilie durch die E48 finanziert hat? 4. Stimmt es, dass das zuständige Fachamt des Magistrats bzgl. der Entwicklungsmöglichkeiten des Standortes Elbestraße 48-50 seinerzeit ein Beratungsgespräch mit einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, als Vertreter der E48 geführt hat? (Der Name des Arztes kann bei Bedarf beim Ortsvorsteher Ortsbeirat 2 angefragt werden.) Welche Stellungnahmen wurden dort seitens des Amtes abgegeben? 5. Kann der Magistrat entsprechende Hinweise aus der Nachbarschaft bestätigen, dass auch das Objekt der Frankfurter Werksgemeinschaft e. V. (Mitglied im Caritasverband Frankfurt) in der Wingertstraße an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde? 6. Kann der Magistrat bestätigen, dass auch das Objekt der Goethe-Universität im Kettenhofweg 130 (ehemaliges "IVI") an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde? 7. Ist dem Magistrat bekannt, dass bereits Wochen und Monate vor den beispielhaft genannten Immobilientransaktionen unter Nr. 1, 5 und 6, bei denen jeweils öffentliche Einrichtungen/Institutionen als Verkäufer agierten, eine Demonstration von betroffenen Mietern aus dem Westend und dem Nordend vor der Praxis eines im Westend ansässigen Arztes, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, stattgefunden hat? 8. Sieht der Magistrat vor dem Hintergrund seiner Antworten zu den o.g. Fragen 1-7 seinerseits Handlungsbedarf? Begründung: Anscheinend ist doch nicht alles Gold, was da am Frankfurter Immobilienmarkt glänzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.11.2016, OF 152/2 Antrag vom 10.11.2016, OF 153/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 31.10.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 137/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 95 2016 Anregung an den Magistrat OM 993 2016 1. Die Vorlage OF 137/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 152/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 153/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2016, OF 115/2 Betreff: Parkraum Feuerbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Parkmarkierungen in der Feuerbachstraße wieder durchgehend anzubringen und dabei sicherzustellen, dass die Passierbarkeit der Straße auch für LKW bzw. Müllabfuhr gesichert bleibt. In diesem Zusammenhang ist z.B. zu prüfen, ob der breite Fußgängerweg auf der rechten Fahrbahnseite (Richtung Westendplatz) teilweise mitgenutzt werden kann, ohne die Barrierefreiheit einzuschränken. Begründung: Ergebnis eines Vor-Ort-Termins mit Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2016, TO II, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 744 2016 Die Vorlage OF 115/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2016, OF 72/2 Betreff: Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße verbessern Der Magistrat wird aufgefordert, an diesem Kreuzungsbereich an der Landgrafenstraße und Wildunger Straße, sowie auf der Leipziger Straße an beiden Einmündungsbereichen Haltelinien aufzubringen. Begründung: In dem besagten Kreuzungsbereich treffen sich Fußgänger, Fahrradfahrer und der motorisierte Verkehr aus allen Richtungen. Dies hat zur Folge, dass es sehr häufig zu missverständlichen Situationen führt, wer wem jetzt die Vorfahrt zu gewähren hat. Insbesondere motorisierte Fahrzeuglenker, die die Kreuzung ansteuern, können oftmals nicht alle Einmündungen überblicken und treffen die falsche Entscheidung, sodass Fußgänger und Fahrradfahrer übersehen werden. Auch Fahrradfahrer halten sich nicht immer an das Rechts- vor Links-Gebot und übersehen andere Verkehrsteilnehmer. Die Haltelinien sollen allen rollenden Verkehrsteilnehmern die Gefährlichkeit dieser Kreuzung vor Augen führen und sie zu mehr Achtsamkeit auffordern. Insbesondere mehr auf die Grundregel in Tempo 30 Zonen, Fußgänger haben immer "Vorfahrt", zu achten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 29.08.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 393 2016 Die Vorlage OF 72/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Kreuzung Kettenhofweg/Schumannstraße beispielhaft aufgeführt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2015, OF 815/2 Betreff: Verhandlungen mit den Eigentümer der größtenteils leer stehenden Gebäude Leipziger Straße 32 und 36 sowie Kettenhofweg 130 mit dem Ziel der Unterbringung von Flüchtlingen führen Der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird aufgefordert mit den Eigentümern der zum größtenteils leerstehenden Liegenschaften Leipziger Straße 32 HH und 36 HH sowie Kettenhofweg 130 Verhandlungen aufzunehmen, damit diese als Unterkunft für Flüchtlinge genutzt werden können. Begründung: Bei der Liegenschaft Leipziger Straße 32 HH handelt sich um einen Mitte der 90er Jahre begonnenen Bau, geplant als Verkaufsgebäude, das nicht fertiggestellt wurde. Diese 20 Jahre lang ungenutzte Liegenschaft lässt sich ohne Weiteres zu Wohnungen umgestalten. Bei der Liegenschaft Leipziger Straße 36 HH handelt sich um eine ehemalige Fabrik, die zur Zeit in den Erdgeschossen für Spielsalons und Bars Verwendung findet. Die mehrfach beantragte Räumung des Spielsalons und dazugehöriger Bar sowie die leerstehenden Obergeschosse bieten sich Unterbringung von Flüchtlingen nach erfolgten Renovierungs- und Umbauarbeiten an. Bei dem Gebäude Kettenhofweg 130 handelt es sich um das jahrelang besetzte Institut für Vergleichende Irrelavanz (IWI). Dies wurde für Veranstaltungen und offene politische Diskussionen genutzt. Vor ca. 2 Jahren wurde dieses Gebäude mit mehreren Huntertschaften Polizei gewaltsam geräumt und anschließend verkauft. Auch dieses Gebäude steht seit geraumer Zeit leer und würde sich zur Flüchtlingsunterbringung anbieten. Weiterhin stehen folgende Gebäude seit Jahren leer und über eine Umnutzung dieser Gebäude zur Unterbringung für Flüchtlinge wäre nachzudenken: Zeppelin Allee 13, ehemalige Dondorf Fabrik Fürstenberger Straße 235, Hochhaus am Park und weitere im Westend und in Bockenheim leerstehende Wohnungen. Aufgabe des Magistrats ist es durch die Überprüfung der ca 1,5 Millionen Quadratmeter leerstehenden Büroraumflächen dafür Sorge zu tragen, für Flüchtlinge adäquate Wohnungen zu erstellen, so dass sich die Verwendung von Sporthallen zur Flüchtlingsunterbringung erübrigt. Dies insbesondere, da immer wieder dagelegt wird, dass in der Stadt aufwachsende Kinder und Jugendliche mehr Sport treiben sollen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 815/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2015, OF 700/2 Betreff: Das seit Jahren leer stehende Grundstück neben der ehemaligen Kita im Kettenhofweg durch Verhandlungen mit dem Eigentümer für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird aufgefordert, durch Verhandlungen mit dem Eigentümer, darauf hin zu wirken, daß das seit Jahren leerstehende und als Parkplatz genutzte Grundstück im Kettenhofweg zwischen der Ulmenstraße und der Bockenheimer Landstraße, neben der ehemaligen Kindertagesstätte für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt wird. Begründung: Das Grundstück im Kettenhofweg neben der ehemaligen Kita steht seit Jahren leer und wird als Parkplatz genutzt. Bei dem großen Bedarf an Wohnungen in Frankfurt, und insbesondere im Westend, wäre es sinnvoll, daß das Gelände für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt wird. Insbesondere aufgrund seiner Fuß läufigen Lage zur Innenstadt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 29.06.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4273 2015 Die Vorlage OF 700/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2014, OF 438/2 Betreff: Schulwegplan Elsa-Brändström-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden und im Internet veröffentlichten Schulwegplan der Elsa-Brändström-Schule bezüglich des Kreisels "Niedenau - Zimmerweg - Rüsterstraße - Ulmenstraße" zu überprüfen. Im Plan ist dort eine Ampelanlage eingezeichnet, die jedoch nicht existiert. Der Magistrat wird gebeten, mit der Schule den Bedarf dieser Ampelanlage zu klären und in der Folge entweder den Schulwegplan anzupassen oder die Ampelanlage zu errichten. Begründung: Bestehende Abweichung zwischen Plan und Ist-Zustand. Anlage (ca. 706 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2770 2014 Die Vorlage OF 438/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2013, OF 429/2 Betreff: Im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaft" soll für Bockenheim und Westend eine Studie erstellt werden, welche sozialen Einrichtungen (wie z. B. Jugendhaus, Grundschulen und Altenbegegnungsstätte) aufgrund der steigenden Bevölkerung in den Stadtteilen benötigt werden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Im Rahmen des Programms Aktive Nachbarschaft ist für die an den Kulturcampus Frankfurt angrenzenden Stadtteile Bockenheim und Westend eine Studie zu erstellen, welche sozialen Einrichtungen wie Jugendhaus, Grundschulen und Altenbegegnungsstätte aufgrund der steigenden Bevölkerung in den Stadtteilen, verursacht u.a. durch Baumaßnahmen auf dem Kulturcampus Bockenheim und in der Feuerbachstraße, benötigt werden. Begründung: In Bockenheim und dem Westend fehlt es an wichtigen Jugendeinrichtungen wie einer Bolzhalle, einem Jugendhaus, einer Skateboardbahn, einer Fläche zum Streetbasketballspiel und Ahnlichem. Da es in beiden Stadtteilen nur wenige Freiflächen zur Nutzung für Jugendaktivitäten gibt, wäre eine Ansiedlung o.g. Einrichtungen auf dem Campus Bockenheim erforderlich und sinnvoll, zumal bereits im Abschlußbericht der Sanierung ein weiterhin bestehender Mangel an diesen Einrichtungen festgestellt wurde. In den vergangenen Jahren wurden außerdem vorhandene Treffpunkte für Jugendliche entfernt, z.B. Streetballkorb und Tischtennisplatte auf dem Adorno-Platz. Zurzeit gibt es in Bockenheim nur unzureichende Entfaltungsmöglichkeiten für Jugendliche, z.B. das in einer ehemaligen Stadtsparkassenfiliale untergebrachte JUZ, oder die "wild angelegte" Skateboardbahn vor der Universitätsbibliothek. Eine Sakteboardbahn war bereits im Magistratsbericht B 158 vom 25.02.2002 angekündigt worden. Die berechtigten Interessen für die Erstellung von Jugendeinrichtungen ist in die Planung aufzunehmen. Zu ergänzen ist, dass auf Grund der Immobilienmarktsituation seit 1999 Veränderungen an dem Letter of Intent möglich und vorzunehmen sind: 70 % Anteil für Wohnungen (anstatt bisher vorgesehener 70% Gewerbeflächen) und die Ansiedlung der dringlich erforderlichen Jugendeinrichtungen auf dem Campus Bockenheim.Weiterhin ist festzustellen, dass die Grundschulen und Kindertagesstätten in Bockenheim und dem Westend aufgrund steigender Geburtenquote und erhöhter Anzahl von Kindern in den Stadtteilen bereits jetzt an die Grenzen ihrer Kapazität gelangt sind und dringend Erweiterungsbauten oder zusätzliche Einrichtungen notwendig sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 10.02.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur außerordentlichen Sitzung am 20.02.2014 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 20.02.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 429/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und fraktionslos (= Annahme)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2013, OF 430/2 Betreff: Mikroklima durch mehr Freiflächen und vertikale Begrünung auf dem Kulturcampus Frankfurt verbessern, um einer weiteren Temperaturerhöhung im Bereich Bockenheim und Westend vorzubeugen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: A. In den Gebieten des Bebauungsplans sowie der neuen Bauareale und Gebäudeverdichtungen, z.B. wie Poseidon - und Triton - Hochhaus, Kreditanstalt für Wiederaufbau, in der Feuerbachstraße und weiteren Projekten in Bockenheim und Westend sind neue Klimauntersuchungen zu erheben. Es soll festgestellt, durch Maßnahmen im Bebauungsplan das laut Klimaplanatlas schlechte Mikroklima in diesem Gebiet nicht nur erhalten, sondern sogar verbessert werden kann. B. Beim Bebauungsplan Campus Bockenheim soll durch Festschreibung folgender Manahmen das Mikroklima verbessert werden. 1. Erhöhung des Anteils von Grünflächen in dem Gebiet. Die vorgesehene sogenannte Landwehr als Grünes Band allein ist nicht ausreichend. 2. Im Bebauungsplan ist die sogenannte vertikale Begrünung (vertikale Gärten von Patrick Blanc) der Fassadenflächen festzuschreiben, um eine Wärmeaufnahme tagsüber und einer Abstrahlung der gespeicherten Wärme nachts vorzubeugen. 3. Es sollen Fassadenflächen festgesetzt werden, die eine Wärmeaufnahme tagsüber und einer Abgabe der gespeicherten Wärme nachts vorbeugen. 4. Reduktion der vorgesehenen Bruttogeschossfläche und gleichzeitiger Verzicht auf die vorgesehenen Hochhäuser. 5. Versiegelung des Gebietes aufheben und entsiegelte Flächen im Bebauungsplan festschreiben. 6. Begrünung von Dächern im Bebauungsplan festschreiben.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2013, OF 405/2 Betreff: Fahrradständer an der Bettinaschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Dafür Sorge zu tragen, dass an der Bettinaschule ca. 200 Fahrradstellplätze im Bereich des Schuleingangs in der Feuerbachstraße installiert werden. 2. Diesbezüglich nochmals zu prüfen, warum die Fahrradstellplätze nach Abbau des derzeit noch als Lärmschutz dienenden Baugerüsts nicht auf der (ggf. mit einer wassergebundenen Decke versehenen) Rasenfläche unmittelbar vor dem Schulgebäude eingerichtet werden können. Diese Lösung wird vom OBR 2 präferiert. 3. Im Falle eines negativen Prüfergebnisses zu 2. zu prüfen, ob die Fahrradstellplätze auf der Fahrbahn / dem Parkraum unmittelbar vor der Schule in der Feuerbachstraße eingerichtet werden können und welche Sicherungsmaßnahmen in diesem Zusammenhang im Hinblick auf den Straßenverkehr erforderlich sind. 4. Im Falle positiver Prüfergebnisse zu 2. oder 3. sind die entsprechenden Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Begründung: Ergebnis des Ortstermins mit Schulleitung am 6.11.2013. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.10.2013, OF 394/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 25.11.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 394/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 405/2 wurde zurückgezogen.
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2013, OF 354/2 Betreff: Baumbestand auf dem Odina-Bott-Platz und im Umfeld sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Baumstandorte auf dem Odina-Bott-Platz sowie im Umfeld sind zu sichern, die Bäume nachhaltig zu pflegen bzw. nach dem Absterben sobald wie möglich zu ersetzen. Begründung: 1. Mindestens vier Roßkastanien entlang der Bockenheimer Landstraße am Odina-Bott-Platz gedeihen nicht gut. Nur die Roßkastanie an der Ecke zur Freiherr-vom-Stein-Straße, wo sich derzeit die provisorische Bushaltestelle befindet, hat eine dichte Krone mit dunkelgrünem Laub. Das Grünflächenamt möge dafür Sorge tragen, daß die schlecht gedeihenden Roßkastanien genügend Wasser und Nährstoffe erhalten. Wenn diese Maßnahmen nichts bewirken, sind die absterbenden Roßkastanien sobald wie mögliche durch kräftige Jungbäume zu ersetzen. 2. Auf dem Platz haben insgesamt sieben Zierkirschen gestanden (drei entlang der Freiherr-vom-Stein Strasse und vier im Grünbeet neben dem jetzigen Rosenbeet). Von den Vier Bäumen ist einer abgestorben und entfernt worden. Ein weiterer Baum wurde durch den Fall der Kastanie (im Sommer 2009), die im Beet vor dem Blockhaus gestanden hat, deutlich beschädigt und kurz darauf ebenfalls entfernt. In 2011 wurden diese zwei Bäume durch zwei Magnolien ersetzt. Wieso wurden keine Zierkirschen nachgepflanzt? Eine Magnolie ist 2012 eingegangen und wurde entfernt. Die noch vorhandene Magnolie kümmert vor sich hin und braucht dringend Pflege. Diese Magnolie soll nach der aktuell beschlossenen Planung im neuen Rosenbeet verbleiben. Wie in der Ortsbeiratssitzung bei der Verabschiedung des neuen Planes erläutert, erfolgt keine weiter Pflanzung eines Baumes. Es wäre sinnvoll wieder Zierkirschen nachzupflanzen. 3. Die südlichste Zierkirsche auf dem Odina-Bott-Platz (an der Freiherr-vom-Stein-Straße), die der stärksten Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist, hat bereits im Juli 2013 gelbes Laub, im Gegensatz zu den anderen zwei Zierkirschen in dieser Reihe. Hier sollte eine besondere Pflege mit Wasser und Nährstoffen erfolgen, um den Baum lange zu erhalten. 4. Die Roßkastanie vor dem Eckgebäude Bockenheimer Landstraße / Feuerbachstraße 49 sollte im Herbst 2013 ersetzt werden. Die Roßkastanie an diesem Standort war seit mehreren Jahren sichtbar am Absterben und hätte längst nachgepflanzt werden können. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb mit dem Ersatz so lange gewartet wurde. 5. Auf dem Eckgrundstück Feuerbachstraße 49 wurden im Frühjahr 2013 tiefe Ausschachtungen für die neu genehmigte Außengastronomie vorgenommen. Nun stirbt die Krone des Ginkgo sichtbar ab. Außerdem wurden mindestens 4 Platanen im Vorgarten entfernt, die von Beginn an in Spalierform gezogen worden waren. Der erhebliche Baumverlust führt zu einer negativen Grün-Bilanz und beeinträchtigt das Mikroklima im Umfeld des Odina-Bott-Platzes. Was wurde von der Stadt als Ausgleich für die Baumfällungen und ökologischen Beeinträchtigungen verlangt? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 354/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2013, OF 346/2 Betreff: Befreiungen vom Bebauungsplan müssen gesetzeskonform sein Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten: Zu den im Magistratsbericht B184 vom 29.04.2013 aufgeführten Befreiungen im Westend sind folgende Klarstellungen erforderlich: 1. Hatte §31 BauGB zur Zeit des Erlasses der Befreiungen "im vergangenen Jahrhundert" einen anderen Wortlaut als heute ? 2. Wenn ja, war dieser bezüglich der Begründungen für Befreiungen so formuliert, dass auch vollständig den Zielen des Bebauungsplanes widersprechende Befreiungen vorgenommen werden konnten, wie z. B. eine Genehmigung von 25 statt statt 4 Vollgeschossen in der Bockenheimer Landstraße 51 ? 3. Wenn nein, wie vertragen sich die in B184 aufgeführten Befreiungen mit den Forderungen des Gesetzes: a) Abs.{1): waren die Änderungen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen ? b) Abs.(2) Nr.1: in welcher Form lassen sich die Befreiungen durch das Wohl der Allgemeinheit begründen ? c) Abs.(2) Nr.2: nach weichen Kriterien wurden die Befreiungen ais städtebaulich vertretbar beurteilt ? d) Abs.(2) Nr.3: worin hätte sich bei einer Einhaltung des Bebauungsplanes eine nicht beabsichtigte Härte für die Antragsteller ergeben ? e) Abs.(2) letzter Satz: inwieweit war die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ? 4. Wenn die Fragen unter Nr. 3 abschlägig beantwortet werden müssen, ist dann davon auszugehen, dass die mit der Befreiung verbundenen Baugenehmigungen rechtsfehlerhaft waren? 5. Da jeder Bau, der ohne oder aufgrund einer rechtsfehlerhaften Baugenehmigung errichtet wurde, rechtlich als illegaler Schwarzbau betrachtet werden muss, folgt daraus, dass die betroffenen Gebäude abgerissen werden müssen ? 6. Wie stellt sich der Magistrat demzufolge zu der Entscheidung des Saarländischen Oberverwaltungsgerichtes {Az.: 2 A 190/10), dass solcherart illegal errichtete Bauwerke keinen Bestandsschutz genießen, und auch abgerissen werden müssen, wenn dies erst nach vielen Jahren rechtskräftig festgestellt wird ? 7. Stimmt der Magistrat der Aussage zu, dass auch im öffentlichen Baurecht der Grundsatz gilt, dass kein Recht im Unrecht geschaffen werden darf ? Begründung: Nach §31 BauGB sind Befreiungen von den Festlegungen des Bebauungsplanes unter bestimmten Randbedingungen zulässig. Ob eine Abweichung vom Bebauungsplan, die 25 statt 4 Geschosse erlaubt (Bockenheimer Landstraße 51), 18 statt 4 (Ulmenstraße 37-39), Büronutzung in 15 statt Wohnen in 4 Geschossen (Grüneburgweg 58-62), oder 27 statt 4 Geschosse (Nibelungenplatz 3) - um nur die gravierendsten Fälle zu nennen - durch den Gesetzestext gedeckt ist, scheint zweifelhaft. Die Aussage des Magistratsberichts B184, wonach parlamentarische Beschlüsse Grundlage der Befreiungen waren, besagt wenig, da die Stadtverordnetenversammlung kein vollwertiges Parlament im Sinne des Grundgesetzes ist, sondern Teil der Stadtverwaltung, somit also nicht über volle Souveränität ihrer Entscheidungen verfügt. Aber selbstverständlich ist jedes Organ der städtischen Verwaltung nach Art.20 GG an die Einhaltung von recht und Gesetz gebunden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2013, B 184 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 184 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 346/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage B 184 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 346/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. 3 GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2013, OF 330/2 Betreff: Anwohnerparken im Regelbereich 16 verlängern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Anwohnerparken und Verkehrssituation im Regelbereich 16 täglich morgens von 7 bis 11 Uhr und abends von 18 bis 22 Uhr zu verlängern. Begründung: Durch die Eröffnung mehrere großer Restaurants entlang der Bockenheimer Landstraße/Feuerbachstraße hat sich die Parksituation für die Anwohner auch östlich der Bockenheimer Landstraße erheblich verschärft. Parkplatzsuchende Restaurantgäste missachten das Anwohnerparken, parken/fahren entgegen der Einbahnstraßenrichtung oder stellen ihr Fahrzeug auf Sperrflächen von Feuerwehrzufahren und im "Knie" Odina-Bott-Platz/Wiesenau ab. Mit der in diesem Jahr bevorstehenden Wiedereröffnung des Triton-Hauses ist eine weitere Verschärfung der Park- und Verkehrssituation zu erwarten. Die bei 30.000 qm Bürofläche vorgesehenen 450 Parkplätze werden nicht ausreichen, um allen Mitarbeitern und Besuchern des Hauses ausreichend Parkfläche zu bieten. Durch die Verschiebung der Arbeitszeiten in die Abendstunden hinein und auch an Wochenenden, wird es zukünftig für die Anwohner noch schwieriger, abends einen Parkplatz zu finden. Die rigide Ausweitung der Anwohnerparkzeiten auch auf das Wochenende wird in anderen Städten mit Erfolg praktiziert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 330/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 755 2013 Die Vorlage OF 330/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Anwohnerparken die die Verkehrssituation im Regelbereich 16 täglich morgens von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr und abends von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr verlängert und die Einhaltung dessen regelmäßig kontrolliert werden kann. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE und CDU (= Ablehnung); 1 GRÜNE und FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2013, OF 334/2 Betreff: Entwässerungsrohrsystem Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Entwässerungsrohrsystem auf der Strecker Barckhausstraße / Bockenheimer Landstr. bis zum Opernplatz entfernt werden kann und ggf. die Maßnahme zeitnah umzusetzen. Begründung: Das blaue Entwässerungsrohrsystem, das wohl den Gebäudekomplex der Patricia AG zwischen Barckhausstraße und Feuerbachstraße entwässern sollte, hängt jetzt in der Luft und ist auf Höhe Barckhausstraße/Bockenheimer Landstraße nicht mehr angeschlossen. Die Inanspruchnahme öffentlichen Raums durch private Bauherren hat auch eine Grenze, die nach ca. zwei Jahren deutlich überschritten ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2166 2013 Die Vorlage OF 334/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2021, OF 235/2 Betreff: Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit umsetzen - Feuerbachstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Maßnahmen für mehr Fußgänger*innenfreundlichkeit in der Feuerbachstraße umzusetzen: 1. Der Magistrat wird gebeten, für die Einhaltung des geltenden Parkverbots zwischen Kettenhofweg und Guiollettstraße zu sorgen. Da es sich um ein temporäres Halteverbot aufgrund der Baustelle - deren Ende derzeit angabegemäß nicht absehbar ist - handelt, könnte dies bspw. durch Aufstellen von Sicherheitsbaken entlang der Bordsteinkante geschehen. 2. Der Magistrat möge prüfen, ob die PKW-Parkplätze, welche sich auf dem Gehweg der Feuerbachstraße (in Fahrtrichtung nach Norden) entlang der ersten drei Häuser zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße befinden, entweder entfallen, oder auf die Fahrbahn verlegt werden könnten und die jeweilige Lösung mit positivem Prüfungsergebnis umsetzen. Hierbei ist zu beachten, dass die Feuerbachstraße für entgegenkommende Radfahrende weiterhin gefahrlos nutzbar sein muss. 3. Der Magistrat möge prüfen, ob die PKW-Parkplätze, welche sich auf dem Gehweg der Feuerbachstraße nach den ersten drei Häusern (in Fahrtrichtung nach Norden) zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße befinden, entweder entfallen, oder (ganz oder zur Hälfte) auf die Fahrbahn verlegt werden könnten und die jeweilige Lösung bei positivem Prüfungsergebnis umsetzen. Hierbei ist zu beachten, dass die Feuerbachstraße für entgegenkommende Radfahrende weiterhin gefahrlos nutzbar sein muss. Dieser Punkt ist als nachrangig zu Punkt 2) anzusehen, Punkt 2) hat Vorrang. Begründung: Der Antrag erfolgt auf Anregung eines Anwohners der Feuerbachstraße. Zu Punkt 1): Zwischen Kettenhofweg und Guiollettstraße ist die Fahrspur der Feuerbachstraße durch einen langen Bauzaun stark verengt. Auf der gegenüberliegenden Seite besteht daher Parkverbot. Dieses wird jedoch, nach Beobachtungen der Anwohner*innen, regelmäßig missachtet. Die aufgestellten Halteverbotsschilder reichen zu diesem Zweck erkennbar nicht aus. Viele PKW parken dort halb auf dem Gehweg, halb auf der Fahrbahn. Die Fahrspur ist dadurch so stark verengt, dass die Müllabfuhr regelmäßig Schwierigkeiten hat, hindurchzufahren. Zugleich wird der Gehweg dadurch so stark verengt, dass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen die Gehwege nicht mehr passieren können. Zu Punkt 2): Zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ist der Gehweg (in Fahrtrichtung nach Norden) entlang der ersten drei Häuser sehr schmal, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diesen kaum passieren können. Die Maßnahme dient der Fußgänger*innenfreundlichkeit und der Barrierefreiheit. Zu Punkt 3): Nach den ersten drei Häusern in Fahrtrichtung nach Norden zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ist ein schöner moderner breiter Gehweg angelegt worden, welcher Platz zum ausgiebigen Flanieren oder auch Verweilen bieten könnte. Stattdessen wird er zur Hälfte als Parkfläche genutzt, sodass es letztlich wieder ein schmaler Gehweg ist. Die Anwohner*innen hatten sich nach dem Bau zunächst über den schönen breiten neuen Gehweg gefreut und waren dann sehr enttäuscht, dass dieser als Parkfläche und nicht als breiter Boulevard zum Flanieren und Verweilen dient. Ein schöner breiter Gehweg könnte an dieser Stelle für mehr Aufenthaltsqualität und Fußgänger*innenfreundlichkeit sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 40 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffer 1. sowie die Ziffern 2. und 3. des Antragstenors der Vorlage OF 235/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1400 2022 Die Vorlage OF 235/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) Ziffern 2. und 3.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2021, OF 225/2 Betreff: Gedenktafel für Blanka Zmigrod Vorgang: OM 7249/21 OBR 2; ST 1287/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt die Herstellung und Aufstellung einer Gedenktafel für Frau Blanka Zmigrod aus seinem Budget mit einem Betrag von bis zu € 1.400,00. Text und Form der Gedenktafel (siehe Bilder) wurden mit dem Kulturamt und Herrn Ruben Gercikow, dem Initiator für einen Gedenkort für Frau Zmigrod, abgestimmt. Begründung: Mit der OM 7249 21 setzte sich der Ortsbeirat 2 für einen Ort des Gedächtnisses für Frau Blanka Zmigrod ein, die mehrere nationalsozialistische Vernichtungslager überlebte und nach dem Krieg zunächst in Israel ansässig wurde. 1960 entschied sie sich nach Deutschland zurückzukehren. Am 23. Februar 1992 wurde die damals 68-jährige Dame auf dem Nachhauseweg von ihrer Arbeitsstelle im Restaurant "Mövenpick" im Bereich der Kreuzung Kettenhofweg/Niedenau auf offener Straße von einem schwedischen Neonazi erschossen. Dieser konnte erst im Jahre 2018 der Tat überführt und zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7249 Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1287 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 32 Die Vorlage OF 225/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 71 2022 Die Vorlage OF 225/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 241/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstr, Mainzer Landstr. und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, zu verbessern. Es gilt, für folgende Straßenabschnitte eine nachhaltige Lösung zu finden: Straßen mit mangelnder oder defekter Beleuchtung: - Kettenhofweg im Teil zwischen Mendelssohnstr. und Arndtstr. - Savignystr. zwischen Arndtstr. und Rheinstr. Straßen mit einseitiger und dürftiger Beleuchtung. - Lindenstr. ab Bockenheimer Landstr. bis Westendstr. - Bettinastr. - Westendstr. zwischen Senckenberganlage und Mendelssohnstr. - Beethovenstr. zwischen Kreisel Mendelssohnstr. und Friedrich-Ebert-Anlage 1. Zügiger Ersatz der defekten, bestehenden Leuchtmittel 2. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201? 3. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft 4. Ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen, um zweiseitige Beleuchtung zu ermöglichen Begründung: Klagen von diversen Anwohnern: Das Durchlaufen nach Einbuch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlagen wir vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und ggf. zusätzliche Straßenlaternen beidseitig anzubringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1403 2022 Die Vorlage OF 241/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff nachfolgenden Wortlaut hat: "Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend" Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 211/2 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge die folgenden Punkte in Ergänzung zu OF 172/2 beschließen: A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/ Einzelhandel und b) die Auswirkung des geplanten Modalfilters an der Arndtstraße auf die Verkehrsmengen im Kettenhofweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind. 2. Vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyer-Aktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Kettenhofwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyer-Aktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Kettenhofwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Kettenhofwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyer-Aktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyer-Aktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen. 3. Zur Erprobungsphase einen runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Kettenhofwegs Vertretern des Magistrats und des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird gebeten: 1. Bei Umsetzung der Erprobungsphase soll auf die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Kettenhofweg Ecke Schumannstraße und Kettenhofweg Ecke Beethovenstraße verzichtet und bei der bisherigen Einbahnstraßenregelung verblieben werden. Soweit der Magistrat im westlichen Abschnitt alternative Planungsvorschläge hat, um den PKW-Durchgangsverkehr zu begrenzen, hört der Ortsbeirat diese gerne. 2. Zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollen, ungefähr in der Mitte dieses Abschnitts, zwei Kurzzeitparkplätze auf der südlichen Straßenseite des Kettenhofwegs entstehen. Auch an den Ecken des Kettenhofwegs zur Schumannstraße und zur Beethovenstraße sollen Kurzzeitparkplätze entstehen. Die Kurzzeitparkplätze können für Kund*innen und Anlieferungen genutzt werden und sollen außerhalb der Geschäftszeiten zum Anwohnerparken freigegeben werden. 3. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für PKW-fahrende Kund*innen lokaler Geschäfte vorzuhalten. 4. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. 5. Zwecks Fußgänger*innen-freundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden. 6. Die PKW-Stellplätze auf Höhe des Tilly-Edinger-Platzes sollen zu Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum umgestaltet werden ("Parklets"/"Sommergärten"). 7. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage als Einbahnstraße auszuweisen. Der Magistrat möge diesen Vorschlag prüfen und - sofern er ihn als machbar erachtet - umsetzen (Begründung s.u.). 8. Im Kettenhofweg sollen PKW-Parkplätze sofern möglich an keiner Stelle beidseitig, sondern optimalerweise nur in Fahrtrichtung rechts eingerichtet werden. 9. Als Filter zur Reduzierung des PKW-Durchgangsverkehrs (nicht Quell- und Zielverkehr) soll die vorgeschlagene "Längssperre" an der Arndtstraße umgesetzt werden. 10. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 11. Der Kettenhofweg/die Robert-Mayer-Straße soll als Fahrradstraße ausgeschildert werden. 12. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Schema). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 13. Sofern es auf Basis der Erfahrungen im Oeder Weg notwendig und zielführend erscheint, sollen in der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg andere Markierungskonzepte für die Dooring-Zone genutzt werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der PKW-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Kettenhofwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen "runden Tisch" in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung: Punkt 1): Die von der Planung vorgesehene Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Schumann- und Beethovenstraße sollte den Durchgangsverkehr (insb. zwischen 8 und 9 Uhr) auf der Fahrradfreundlichen Nebenstraße verhindern, was u.a. ein Planungsziel von M47 ist. Leider muss der Ortsbeirat in der Abwägung hier zu Lasten der Planung berücksichtigen, dass diese Maßnahme den Zielverkehr, der eigentlich sein Ziel im südlichen Bereich vom Kettenhofweg aus gesehen ansteuert, über die Umfahrung über den Beethovenplatz (d.h. zunächst in nördlicher Richtung) leitet. Der Ortsbeirat bittet daher, b.a.w. auf diese Maßnahme zu verzichten. Der Ortsbeirat hofft, dass dieser Verzicht auf diese Planungsmaßnahme - mindestens in den betroffenen Quartieren - die Akzeptanz dem Verkehrspilotprojekt gegenüber insgesamt erhöht. Punkt 6): Auf diese Weise kann der Tilly-Edinger-Platz vergrößert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. So können die dort ansässigen Restaurants mit der Grünfläche des Tilly-Edinger-Platzes "verbunden" werden und es kann ein attraktiver Quartiersplatz entstehen. Punkt 7): Die Planung sieht nach Verständnis des Ortsbeirats keine Änderungen bezüglich des beidseitigen Parkens in der Robert-Mayer-Straße, d.h. zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage, vor. Die Fahrbahn ist auf diesem Abschnitt so schmal, dass einander entgegenkommende PKW häufig nicht aneinander vorbeifahren können und es daher zu PKW-Staus kommt, hinter denen die Radfahrenden warten müssen. Diese aktuelle Situation widerspricht der Grundidee einer "Fahrradfreundlichen Nebenstraße". Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit für Radfahrende und PKW verbessern. Punkt 12): Schema zur Markierung im Kreuzungsbereich: Quelle: https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/planen-und-bauen/schneller-radfahr en/musterloesungen-und-qualitaetsstandards/ Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den "Qualitätsstandards und Musterlösungen" für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Punkt B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Corona-Pandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nicht-konsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege, sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 210/2 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Kettenhofwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt, auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden, erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit, lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fußgehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Kettenhofweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Kettenhofweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2021, OF 209/2 Betreff: Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der geplanten Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße vorerst nur die nachfolgend genannten Maßnahmen "testweise" vorzunehmen. D.h. die jeweiligen Maßnahmen sind als Provisorium einzurichten, so dass sie ggf. auch kurzfristig wieder rückgängig gemacht werden können. 1. Die Längssperre auf Höhe der Arndtstraße wird wie in der Präsentation vom 06.09.2021(https://www.radfahren-ffm.de/media/20210906_7201_kettenhofweg_ praesentation_obr2_v3.pdf) vorgeschlagen eingerichtet. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob entlang der neuen Längssperre Parkplätze eingerichtet werden können. 2. Die von der Stadt vorgeschlagene Drehung der Einbahnstraße im Abschnitt Schumannstraße/Beethovenstraße ist abzulehnen. Stattdessen soll die Einbahnstraße zwischen Beethovenstraße/Mendelssohnstraße gedreht werden und der Verkehr südlich über die Westendstraße umgeleitet werden. 3. Im Abschnitt Beethovenstraße bis Feuerbachstraße wird das Parken auf eine Fahrbahnseite reduziert, da es hier für den Radverkehr besonders eng ist. Wo möglich werden auf der Fahrbahn Schutzstreifen für den Radverkehr markiert, die bei Bedarf von anderen Fahrzeugen überfahren werden dürfen. 4. In dem in Ziffer 2 genannten Bereich sind bestimmte Bereiche zum Kurzzeitparken (insbesondere tagsüber und in der Nähe des Einzelhandels) und für den Lieferverkehr zu kennzeichnen und nachts als Parkplätze zum Anwohnerparken auszuweisen. 5. In den Kreuzungsbereichen ist sicherzustellen, dass die Sichtachsen und ausreichend Platz zum sicheren Überqueren der Fahrbahn für die Fußgänger freigehalten und gegen Zuparken gesichert werden. Begründung: Die Einbahnstraßenregelungen werde angepasst, um den Durchgangsverkehr im Kettenhofweg einzuschränken. Die Umkehr der Einbahnstraße auf Höhe Beethovenstraße/Mendelssohnstraße hat die Einschränkung des Durchgangsverkehrs auf dem Kettenhofweg zur Folge, ohne die Erreichbarkeit des Einzelhandels auf dem Abschnitt Schumannstraße/Beethovenstraße einzuschränken und ohne den Verkehr in Richtung des im Vergleich zur Westendstraße engeren Beethovenplatzes umzuleiten. Die Maßnahmen in Ziffer 2-4 sind erforderlich, um die Verkehrssicherheit zugunsten des Fußgänger- und Radverkehrs zu verbessern. Der Kettenhofweg ist eng und teilweise ist das Ausweichen bei Gegenverkehr ohne Missachtung der erforderlichen Sicherheitsabstände zu parkenden und auch fahrenden Autos als Radfahrer nicht möglich. Insbesondere in den Kreuzungsbereichen ist dem widerrechtlichen Parken von Fahrzeugen entgegenzuwirken, um den Fußgängern die sichere Querung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollten keine weiteren Parkplätze, neben den Parkplätzen in Ziffer 2-4 dieses Antrags, zugunsten von Gastronomieangeboten ohne vorherige Anhörung von Anwohnern und Gewerbetreibenden vor Ort wegfallen. Gewerbetreibende und Anwohner sollten außerdem Gehör finden, wenn es um die Frage geht, an welchen Stellen gegebenenfalls Lieferzonen und (zumindest tagsüber) Kurzzeitparken ermöglicht werden sollten. Alle Maßnahmen sollten so vorgenommen werden, dass sie nach Ablauf einer Testphase, insbesondere auch nach Umbau der Bockenheimer Landstraße und Erhebungen zu deren Auswirkungen rückgebaut werden können. Es ist davon auszugehen, dass sich die Verkehrsströme im Westend anlässlich des Umbaus der Bockenheimer Landstraße verschieben. Dort entfällt eine Fahrspur zugunsten des Radverkehrs. Die Maßnahmen im Kettenhofweg sollten daher provisorisch, also rückbaufähig, ergriffen werden. Gegebenenfalls könnten die Maßnahmen dann je nach Auswirkungen der baulichen Maßnahmen auf der Bockenheimer Landstraße korrigiert werden. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 173/2 Betreff: Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der geplanten Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße vorerst nur die nachfolgend genannten Maßnahmen "testweise" vorzunehmen. D.h. die jeweiligen Maßnahmen sind als Provisorium einzurichten, so dass sie ggf. auch kurzfristig wieder rückgängig gemacht werden können. 1. Die Längssperre auf Höhe der Arndtstraße wird wie in der Präsentation vom 06.09.2021(https://www.radfahren-ffm.de/media/20210906_7201_kettenhofweg_praesen tation_obr2_v3.pdf) vorgeschlagen eingerichtet. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob entlang der neuen Längssperre Parkplätze eingerichtet werden können. 2. Im Abschnitt Beethovenstraße bis Feuerbachstraße wird das Parken auf eine Fahrbahnseite reduziert, da es hier für den Radverkehr besonders eng ist. Wo möglich werden auf der Fahrbahn Schutzstreifen für den Radverkehr markiert, die bei Bedarf von anderen Fahrzeugen überfahren werden dürfen. 3. In dem in Ziffer 2 genannten Bereich sind bestimmte Bereiche zum Kurzzeitparken (insbesondere tagsüber und in der Nähe des Einzelhandels) und für den Lieferverkehr zu kennzeichnen und nachts als Parkplätze zum Anwohnerparken auszuweisen. 4. In den Kreuzungsbereichen ist sicherzustellen, dass die Sichtachsen und ausreichend Platz zum sicheren Überqueren der Fahrbahn für die Fußgänger freigehalten und gegen Zuparken gesichert werden. Begründung: Die Einbahnstraßenregelungen sind im gesamten Gebiet beizubehalten. Die Umkehr der Einbahnstraße auf Höhe Schumannstraße/ Beethovenstraße würde den Verkehr in ruhige Wohngebiete abdrängen und den Verkehr in Straßen, die ihrerseits nicht mehr Platz bieten, verschieben. Die Maßnahmen in Ziffer 2-4 sind erforderlich, um die Verkehrssicherheit zugunsten des Fußgänger- und Radverkehrs zu verbessern. Der Kettenhofweg ist eng und teilweise ist das Ausweichen bei Gegenverkehr ohne Missachtung der erforderlichen Sicherheitsabstände zu parkenden und auch fahrenden Autos als Radfahrer nicht möglich. Insbesondere in den Kreuzungsbereichen ist dem widerrechtlichen Parken von Fahrzeugen entgegenzuwirken, um den Fußgängern die sichere Querung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollten keine weiteren Parkplätze, neben den Parkplätzen in Ziffer 2-4 dieses Antrags, zugunsten von Gastronomieangeboten ohne vorherige Anhörung von Anwohnern und Gewerbetreibenden vor Ort wegfallen. Gewerbetreibende und Anwohner sollten außerdem Gehör finden, wenn es um die Frage geht, an welchen Stellen gegebenenfalls Lieferzonen und (zumindest tagsüber) Kurzzeitparken ermöglicht werden sollten. Alle Maßnahmen sollten so vorgenommen werden, dass sie nach Ablauf einer Testphase, insbesondere auch nach Umbau der Bockenheimer Landstraße und Erhebungen zu deren Auswirkungen rückgebaut werden können. Es ist davon auszugehen, dass sich die Verkehrsströme im Westend anlässlich des Umbaus der Bockenheimer Landstraße verschieben. Dort entfällt eine Fahrspur zugunsten des Radverkehrs. Die Maßnahmen im Kettenhofweg sollten daher provisorisch, also rückbaufähig, ergriffen werden. Gegebenenfalls könnten die Maßnahmen dann je nach Auswirkungen der baulichen Maßnahmen auf der Bockenheimer Landstraße korrigiert werden. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 172/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 173/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Kettenhofwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit, lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fuß Gehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Kettenhofweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Kettenhofweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 173/2 Antrag vom 13.11.2021, OF 209/2 Antrag vom 15.11.2021, OF 210/2 Antrag vom 15.11.2021, OF 211/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 172/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 173/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2021, OF 199/2 Betreff: Bauvorhaben Feuerbachstraße 26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des ruhenden Bauvorhabens in der Feuerbachstraße 26 und gibt es schon Informationen zur möglichen Neuplanung des Projekts? 2. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, damit die ruhende Baustelle für die Nachbarschaft mit Blick auf die Themen "Öffentliches Erscheinungsbild", "Vermüllung" und "Bewohnerparkplätze" nicht zur Belästigung wird. Begründung: Hinweis von Anwohnern. Seit 2 Jahren besteht eine große Baustelle in der Feuerbachstraße 26. (Umwandlung eines Bürogebäudes in Wohnraum) Nachdem sich schon länger keine Aktivitäten auf der Baustelle zeigten, bekamen die Nachbarschaft eine Mitteilung in die Briefkästen gesteckt. Demnach würde eine Neuaufstellung des Planerteams erfolgen, so dass keine weiteren Arbeiten stattfinden. Die Bauherrschaft kann keine verlässlichen Angaben zum Zeitpunkt der Fortführung der Bauarbeiten machen. Außerdem arbeitet sie an einer Umplanung des genehmigten Vorhabens. Auf der Baustelle wurde das Gerüst abgebaut, die Fassade sollte mit einer Plane versehen werden, was bis dato aber nicht geschah. Der Bauzaun mit der Baustelleneinrichtungsfläche bleibt bestehen. Somit ist der Bürgersteig weiterhin in nicht nutzbar, was immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmer besonders an der Ecke Feuerbachstraße/Kettenhofweg führt. Die Anwohnerparkplätze sind seitdem auch nicht mehr zu nutzen. Die Tiefgarageneinfahrt des Gebäudekomplexes mutiert zur Mülldeponie. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 223 2021 Die Vorlage OF 199/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Antragstenors um die Worte "Wenn ja, wird der Magistrat gebeten, die Planung öffentlich vorstellen zu lassen." ergänzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 37/2 Betreff: Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht? Vorgang: OM 7086/21 OBR 2; ST 899/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten 1. welche Anstalt des öffentlichen Rechts als Eigentümerin der Immobilie Guiollettstraße 44-46 hier gegen die Vorgartensatzung verstößt, 2. welche rechtlichen Gründe verhindern, dass die Stadt in solchen Fällen keine Durchsetzungsmöglichkeiten der eigenen Satzungen hat, 3. welche Ergebnisse bei der zwischenzeitlichen Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin erzielt werden konnten. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7086 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 899 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 36 2021 Die Vorlage OF 37/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 3/2 Betreff: Öffentlicher Bücherschrank in Gedenken an Claude Cazaré Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. im Stadtteil Bockenheim einen weiteren öffentlichen Bücherschrank in Gedenken an den verstorbenen Frankfurter Künstler Claude Cazaré zu errichten. Als Standort schlägt der Ortsbeirat den Tilly-Edinger-Platz vor. In der Ausstellungsfläche des Bücherschranks, der vor allem von Spenden einer dafür gegründeten Initiative finanziert werden kann, soll eine kleine Biographie und eine seiner zahlreichen Collagen platziert werden. 2. jeweils über einen konkreten Standort auf dem Tilly-Edinger-Platz sowie ein geeignetes Bücherschrankmodell dem Ortsbeirat einen Vorschlag zu unterbreiten. Begründung: Durch den Ablauf der Amtsperiode war dieser Antrag neu einzustellen. Zu Claude Cazaré: Der Verstorbene Claude Cazaré (25.11.1965-29.06.2020) war in den Stadtteilen Westend und Bockenheim sehr verwurzelt und bewegte sich gern im studentischen Umfeld rund um den Campus Bockenheim. In den Jahren 2006-2013 unterstützte er das Institut für vergleichende Irrelevanz im Kettenhofweg, wo er unter anderem Veranstaltungen organisierte und mit Ausstellungen, Flohmärkten und Installationen im Garten vor dem Institut ein bunt gemischtes Publikum aus der Nachbarschaft des Instituts ansprechen konnte. Zudem war er passionierter Leser, schrieb auch selbst und war begeistert von dem Konzept der öffentlichen Bücherschränke. Da Herr Cazaré in Thailand verstorben ist und dort seebestattet wurde, fehlt den Freunden und Angehörigen ein konkreter Ort, an dem sie seiner gedenken können. Ein öffentlicher Bücherschrank könnte diese Funktion erfüllen und schafft zugleich einen Mehrwert für den Stadtteil. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2021, OF 1341/2 Betreff: Öffentlicher Bücherschrank in Gedenken an Claude Cazaré im Westend Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf dem Gehweg im Kettenhofweg 130, Nähe des Postbriefkastens und gegenüber dem Institut für vergleichende Irrelevanz, einen öffentlichen Bücherschrank in Gedenken an den verstorbenen Frankfurter Künstler Claude Cazaré zu errichten. In der Ausstellungsfläche des Bücherschranks, der vor allem von Spenden einer dafür gegründeten Initiative finanziert werden kann, soll eine kleine Biographie und eine seiner zahlreichen Collagen platziert werden. Begründung: Der Verstorbene Claude Cazaré (25.11.1965-29.06.2020) war in den Stadtteilen Westend und Bockenheim sehr verwurzelt und bewegte sich gern im studentischen Umfeld rund um den Campus Bockenheim. In den Jahren 2006-2013 unterstützte er das Institut für vergleichende Irrelevanz im Kettenhofweg, wo er unter anderem Veranstaltungen organisierte und mit Ausstellungen, Flohmärkten und Installationen im Garten vor dem Institut ein bunt gemischtes Publikum aus der Nachbarschaft des Instituts ansprechen konnte. Zudem war er passionierter Leser, schrieb auch selbst und war begeistert von dem Konzept der öffentlichen Bücherschränke. Da Herr Cazaré in Thailand verstorben ist und dort seebestattet wurde, fehlt den Freunden und Angehörigen ein konkreter Ort, an dem sie seiner gedenken können. Ein öffentlicher Bücherschrank könnte diese Funktion erfüllen und schafft zugleich einen Mehrwert für den Stadtteil. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1341/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1308/2 Betreff: Den Opfern ein Gedächtnis verschaffen Gedenkort für Blanka Zmigrod Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat einen geeigneten Gedenkort (Plakette, Stele, o.ä.) für Frau Blanka Zmigrod zu schaffen. 2. Dieser soll sich nach Möglichkeit im Bereich der Kreuzung Kettenhofweg/Niedenau befinden, wo Frau Zmigrod ermordet wurde. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat bereit ist, sich an diesem Gedenkort im Rahmen seines Budgets finanziell zu beteiligen. Begründung: Allzu oft stehen Täterinnen und Täter von rechtsterroristischen Morden und Angriffen im Mittelpunkt der Berichterstattung und des öffentlichen Interesses. Die Opfer spielen dabei eine Nebenrolle oder werden völlig vergessen. Dieses Schicksal erlitt leider auch Blanka Zmigrod. Frau Zmigrod wurde 1924 in Oberschlesien geboren. Die Jüdin überlebte mehrere Konzentrationslager und fand ab 1945 zunächst eine neues Zuhause in Israel. 1960 entschied sie sich nach Deutschland zurückzukehren und fand in Frankfurt wieder Geborgenheit auf deutschem Boden. Am 23. Februar 1992 wurde die damals 68-jährige Dame auf dem Nachhauseweg von ihrer Arbeitsstelle im Restaurant "Mövenpick" an benannter Stelle auf offener Straße erschossen. Der Mord blieb bis 2018 ungeklärt und Frau Zmigrod geriet in Vergessenheit. Auch nachdem ihr Mörder, ein schwedischer Neonazi, vom Frankfurter Landgericht für seine Tat verurteilt wurde, wurde zwar über dessen vielfältige Verbrechen intensiv berichtet, Blanka Zmigrod kam aber allenfalls in Nebensätzen vor. Umso mehr dankt der Ortsbeirat Herrn Ruben Gerczikow, der mit einer Online-Petition gegen das Vergessen von Blanka Zmigrod in die Öffentlichkeit ging. Ohne ihn hätte weiterhin nur der Täter einen Namen! Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7249 2021 Die Vorlage OF 1308/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 1297/2 Betreff: Planungsvarianten beim Ausbau der Radwege in Nebenstraßen grundsätzlich möglich? hier: Varianten zum Grüneburgweg Vorgang: M 47/19; Beschl. d. Stv.-V., § 4424/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Hinblick auf die Beschlussausfertigung vom 29.08.2019, § 4424 zur Vorlage M 47 2019, zu den Vorplanungen der fahrradfreundlichen Nebenstraßen bei den Vorplanungen auch geeignete Parallel- oder Seitenstraßenstraßen der im Beschluss benannten Nebenstraßen in Teilstücken in die Planungs- bzw. in Vorplanungsvarianten einbezogen werden können soweit diese eine durchgängige und gleichwohl sinnvolle Wegebeziehung herstellen oder ob hierfür ein ergänzender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig ist. Begründung: Der benannte Beschluss führt lediglich die Nebenstraßen auf, die vorbeplant werden sollen ohne Planungsvarianten vorzusehen. Ein Beispiel für eine Planungsvariante wäre die Feldbergstraße als Parallelstraße des Grüneburgwegs, der in der Beschlussausfertigung § 4424 zur Vorlage M 47 2019 als Nebenstraße und Radwegausbau benannt wurde. Die parallel zum Grüneburgweg verlaufene Feldbergstraße ist mindestens als Planungsvariante nicht ungeeignet zumindest in einem Teilstück ab dem Grüneburgweg bis zur Siesmayerstraße zu einer fahrradfreundlichen Nebenstraße zu werden, die dann eben über den Grüneburgweg / Feldbergstraße verlaufen würde. Momentan wird die Felsbergstraße nicht in den Vorplanungen berücksichtigt, da sie im benannten Beschluss nicht aufgeführt wird. Ein weiteres Beispiel einer Planungsvariante könnte teilweise durch die Fürstenbergstraße verlaufen. Planungsvarianz ist wichtig um Akzeptanz im Dialog mit den Anlieger*Innen zu schaffen und deren Anregungen aufzunehmen. Die Frage, ob der Beschlusses zu den Nebenstraßen insoweit ergänzungsbedürftig ist wäre daher aus Sicht des Ortsbeirates vor und mit der öffentlichen Vorstellung der Vorplanung zu beantworten. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 1304/2 Betreff: Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist, und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2021, OF 1296/2 Betreff: Ausbau der Radwege im Ortsbezirk 2 mit einem Stellplatzkonzept für Anwohner begleiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie im Zuge des geplanten Ausbaus von Fahrradstraßen in den innerstädtischen Wohngebieten des OBR 2 für die vom Wegfall hunderter Stellplätze betroffenen Anwohner eine Kompensation geschaffen werden kann. Hierzu wird u.a. geben: 1. Prüfen und Berichten, wie hoch die tatsächliche Ausnutzung der bestehenden Tiefgaragenstellplätze in den einzelnen Büro- und Gewerbeimmobilien im Westend ist und ob und ggf. unter welchen Bedingungen die jeweiligen Eigentümer bereits sind, solche Stellplätze an Anwohner zu vermieten. Im Bereich des Grüneburgwegs wären z.B. die Eigentümer des ParkView 160 und des Westend-Carrées anzufragen; mit Blick auf den Kettenhofweg die Eigentümer der ehemaligen Oberpostdirektion und der Bürogebäude in der Barckstraße und der Ulmenstraße. 2. Prüfen und Berichten, wie sich aus Sicht des Magistrats bzw. der Betreibergesellschaft die Wirtschaftlichkeit der zuletzt errichteten Quartiersgarage im Nordend darstellt und welche Lessons Learnt ggf. daraus abgeleitet wurden. 3. Prüfen und Berichten, ob auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse zu Ziffer 2 die Errichtung von Quartiersgaragen in Leichtbauweise an weiteren Standorten im OBR 2 denkbar ist; mögliche Standorte könnten z.B. die Freifläche in der Juliusstraße (vormals schon als Parkfläche genutzt) oder das Areal der ehemaligen Botanischen Institute in der Siesmayerstraße sein. In diesem Zusammenhang wird weiterhin um Prüfung gebeten, ob solche Quartiersgaragen mit einem entsprechenden Anteil an Carsharing-Stellplätzen, mit E-Ladestationen in allen Parkbuchten, mit einem Solardach und mit Fassadenbegrünung ausgestattet und so zu einem Baustein der Verkehrswende werden können. Begründung: Die Planungen für die Einrichtung der geplanten Fahrradstraßen "Grüneburgweg" und "Kettenhofweg" sehen einen Wegfall von ca. 230 PKW-Stellplätzen vor. Hier sollte der vor Ort betroffenen Wohnbevölkerung ein Angebot gemacht werden, dass den weiterhin bestehenden Bedürfnissen des motorisierten Individualverkehrs insbesondere auch mit Blick auf einen zu erwartenden Hochlauf der E-Mobilität gerecht wird. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1264/2 Betreff: Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 unterstützt die vom Magistrat in Abstimmung mit dem Radentscheid Frankfurt erarbeiteten und dem OBR 2 vorgestellten Überlegungen und Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrswege im Ortsbezirk 2. Dies vorausgesetzt wird der Magistrat gebeten, folgende Punkte (ggf. gemeinsam mit den Vertretern des Radentscheids) zu prüfen und zu berichten: 1. Änderung des Verlaufs der geplanten Fahrradstraße Grüneburweg Ab dem "Kreisel Mitscherlichplatz" wird die Fahrradstraße entlang der Fürstenbergerstraße und der Hansaallee zur Eschersheimer Landstraße geführt. Die angedachten Umbaumaßnahmen auf dem Grüneburgweg im Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Eschersheimer Landstraße entfallen. 2. Zeitliche Taktung der Maßnahmen Der Umbau der Bockenheimer Landstraße erfolgt nach Einrichtung der Fahrradstraßen Kettenhofweg und Grüneburgweg (ggf. inkl. Ziffer 1), um so sicherzustellen, dass der mögliche Umgehungsverkehr der Baustelle Bockenheimer Landstraße aus den Wohngebieten des nördlichen und südlichen Westend herausgehalten wird. Begründung: Verbesserung der Planung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 1264/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 Betreff: Konzepte Umbau Grüneburgweg und Kettenhofweg zu fahrradfreundlichen Nebenstraßen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die dem Ortsbeirat präsentierten Konzepte zum Umbau des Grüneburgwegs und des Kettenhofwegs zu fahrradfreundlichen Nebenstraßen werden in der vorgestellten Form nicht weiterverfolgt. Durch den Umbau der Bockenheimer Landstraße und die dadurch massiv erhöhte Kapazität für den Fahrradverkehr sind zusätzliche Ressourcen für Ost-West-Querungen im Westend nicht erforderlich. Neben den durch das Konzept generierten zusätzlichen KfZ-Verkehren in den Wohngebieten ist der Einzelhandel im Bereich des Grüneburgwegs von den Maßnahmen massiv betroffen und teilweise in seiner Existenz bedroht. Daher fordert der Ortsbeirat einen Runden Tisch mit den Einzelhändlern im Bereich des Grüneburgwegs, um eine für den Handel verträgliche Umgestaltung zu erreichen. Auch im Kettenhofweg fallen sehr viele Parkplätze weg. Daher fordert der Ortsbeirat für beide Projekte öffentliche Anhörungen, damit die betroffenen Bürger ihre Sichtweisen einbringen können. Begründung: Erfolgt mündlich Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.01.2021, OF 1296/2 Antrag vom 18.01.2021, OF 1297/2 Antrag vom 18.01.2021, OF 1304/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2020, OF 1280/2 Betreff: Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke Ulmenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer des Bürogebäudes in der Guiollettstraße 44-46 / Ecke Ulmenstraße zuzugehen mit dem Ziel, den faktisch nicht existierenden Vorgarten tatsächlich zu begrünen. Der OBR 2 bietet an, sich daran zu beteiligen oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Magistrat selber auf den Eigentümer zuzugehen. Begründung: Die Fotos sprechen für sich: Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7086 2021 Die Vorlage OF 1280/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 1240/2 Betreff: Planungsstand ehemaliges "IvI" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Planungsstand für das Gebäude des ehemaligen "IVI" im Kettenhofweg 130 gemeinsam mit dem Bauherren im OBR 2 vorzustellen und dabei insbesondere auch die Genehmigungslage mit Blick auf die bestehenden Auflagen des Denkmalschutzes zu erläutern. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1876 2020 Die Vorlage OF 1240/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 1234/2 Betreff: Fahrradstellplätze an der S-Bahn-Station "Taunusanlage" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der S-Bahnstation "Taunusanlage" Fahrradstellplätze auf der Fläche links (Blickrichtung von der Bockenheimer Landstraße kommend; siehe auch Anlage) neben dem Aufgang (Ecke Guiollettstraße) eingerichtet werden können. Es dient zur Kenntnis, dass die Fußgänger in der Regel rechts am Aufgang vorbeigehen, so dass deren Barrierefreiheit nicht berührt wird. Begründung: Bedarf an Fahrradstellplätzen. Anlage 1 (ca. 646 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1870 2020 Die Vorlage OF 1234/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 1233/2 Betreff: Spielstraße im südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. zu prüfen und zu berichten, ob in der Beethovenstraße zwischen Beethovenplatz und Kettenhofweg eine (temporäre) Spielstraße eingerichtet werden kann. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. 2. weiterhin zu prüfen und zu berichten, welche Straße im südlichen Westend ohne Durchgangs- und Quartiererschließungsverkehr alternativ als Spielstraße eingerichtet werden könnte. Hierbei ist darauf zu achten, dass es sich um eine Straße in der Nähe einer Kinderbetreuungseinrichtung handelt. Außerdem sollte eine Straße mit geringem Verkehrsaufkommen ausgewählt werden, damit die Spielstraße auch von den Anwohnern gut angenommen wird. Begründung: Freiräume und wohnortnahe Spielflächen sind für Kinder enorm wichtig. Speziell 2020 während der Corona bedingten Schließung von Spielplätzen hat sich gezeigt, wie wertvoll zusätzliche Flächen im Stadtteil für die Kinder sind. Eine Elterninitiative im südlichen Westend und ich als Kinderbeauftragte der Stadt Frankfurt für das Westend unterstützen die Idee einer Spielstraße ausdrücklich. Eine Abfrage in Bezug auf die Zustimmung der Anwohner zu einer Spielstraße in einem Abschnitt der Beethovenstraße ist mit einer Flyer-Aktion erfolgt. Die Rückmeldungen der Anwohner waren überwiegend positiv. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6970 2020 Die Vorlage OF 1233/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1193/2 Betreff: Verkehrssicherheit vor der ibms International Bilingual Montessori School Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zu prüfen und bei positivem Ergebnis umzusetzen: 1. Einrichtung einer Tempo 30-Zone auf der Senckenberganlage für 100 Meter im Bereich Senckenberganlage / Ecke Kettenhofweg bis Senckenberganlage / Ecke Dantestraße (so wie an der Erasmusschule im Ostend auf der B 3 umgesetzt); 2. Ersatz der Sperrpfosten durch eng stehende Drängelgitter auch entlang der Senckenberganlage 20-22 um das "auf die Fahrbahn-Laufen" von Schulkindern zu verhindern sowie Aufstellen weiterer Drängelgitter zwischen Radweg und Fußweg, um den Fahrradverkehr vom Fußweg zu trennen (siehe nachfolgende Fotos); 3. Ausweitung des absoluten Halteverbots auf den gesamten Bereich vor dem Gebäude Senckenberganlage 20-22; 4. Fahrbahnbeschriftung "Vorsicht Kinder!" auf mindestens der rechten Fahrspur (ebenfalls wie vor der Erasmusschule im Ostend); 5. Anbringen von Verkehrsschildern "Achtung Kinder" mit Zusatzschild "Schulweg" für den Auto- und den Radverkehr. Begründung: Bitte der Schulgemeinde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 22 Auf Wunsch von FDP und BFF wird über die Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 1193/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6756 2020 Die Vorlage OF 1193/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: CDU, 1 SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 5.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 1194/2 Betreff: Sicherer Weg in den Hort - Drängelgitter in der Feuerbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Feuerbachstraße/Ecke Guiolettstraße zwischen dem Fußgängerüberweg (durch Sperrpfosten bereits gegen Zuparken abgesichert) und der nächsten Hofeinfahrt auf der in Blickrichtung des u.g. Fotos linken Fahrbahnseite ein Drängelgitter zu errichten bzw. das Drängelgitter entlang der Straßenführung im Kurvenbereich fortzuführen. Begründung: Anregung des Schülerladens aufgrund von langjähriger Beobachtung. Der gesamte Bereich des Zebrastreifens insbesondere die Straßenseite vor dem Schülerladen Westend (Feuerbachstraße 15) soll durch die Maßnahme sicherer werden. Die Kinder nutzen mehrheitlich diesen Weg von der Elsa-Brändström-Schule zum Schülerladen und für ihren Heimweg. Unmittelbar vor dem Zebrastreifen wird die Parkfläche (1-2 Plätze) oft nicht eingehalten. Diese Tatsache führt dazu, dass der Gehweg verengt wird oder an dieser engen Stelle der Einbahnstraße Fahrzeuge der FES, LKW und Baufahrzeuge stecken bleiben und den Zebrastreifen blockieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6764 2020 Die Vorlage OF 1194/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1164/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße und Fahrradverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob statt eines wie vom Amt für Straßenbau und Erschließung vorgeschlagenen Ausbaus der Bockenheimer Landstraße mit breiten Fahrradwegen eine Führung des Fahrradverkehrs über den zur Fahrradstraße ausgebauten Kettenhofweg möglich wäre (bei zusätzlicher Beibehaltung der jetzigen Fahrradwege auf der Bockenheimer Landstraße). Begründung: Die Erweiterung der Radwegekapazität zwischen Opernplatz und Bockenheimer Warte ist unerläßlich. Es kann daher nur darum gehen, die beste Lösung dafür zu finden. Der städtischerseits vorgeschlagene Umbau der Bockenheimer Landstraße wird aber mit höchster Wahrscheinlichkeit zu einer für Autofahrer, Busfahrgäste und Anwohner unerträglichen Situation führen: - Der jetzt schon zu manchen Tageszeiten fast die gesamte Bockenheimer Landstraße blockierende Verkehrsstau stiehlt den Bürgern nicht nur wertvolle Zeit, sondern führt auch zu übermäßigen Abgasemissionen bis in die umliegenden Wohnviertel hinein. - Insbesondere der Wegfall der bisherigen Abbiegespuren wird zu ständigen Blockaden im Verkehrsfluß führen. - Damit wird sich die Luftqualität deutlich verschlechtern. - Viele Autofahrer werden Schleichwege durch die Wohnviertel suchen und dabei Lärm, Abgase und Gefahren mit sich bringen. - Im Stau werden die Busse des ÖPNV aufgehalten. Wird statt dessen der Kettenhofweg zur 2-Richtungs-Fahrradstraße umgebaut (mit entsprechender Bevorrechtigung des Radverkehrs, evtl. entsprechend den Vorschlägen des Radentscheids), kann der Umbau der Bockenheimer Landstraße unterbleiben (und damit auch vermutlich Kosten eingespart werden, da die Arbeiten am Kettenhofweg geringeren Aufwand erfordern). Die schmalen Radwege entlang der Bockenheimer Landstraße sollten dennoch beibehalten werden, da sie eine zusätzliche Kapazitätssteigerung der Ost-West-Radwegverbindung bedeuten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1164/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2020, OF 1133/2 Betreff: Platzbenennung nach Bernhard Sekles Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Verkehrskreisel im südlichen Westend, auf den die Straßen Niedenau, Rüsterstr., Ulmenstraße und Zimmerweg zulaufen, nach dem Komponisten, Dirigenten, Pianisten und Musikpädagogen Bernhard Sekles benannt werden kann. Es dient zur Kenntnis, dass von der Benennung keine Postadressen betroffen wären. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um Umsetzung gebeten, z.B. anlässlich des 150. Geburtstages des Namensgebers im Jahre 2022. Der Ortsbeirat 2 erklärt sich bereit, dazu z.B. gemeinsam mit dem Dr. Hoch`schen Konservatorium eine entsprechende Einweihungsfeier zu organisieren. Die Stadt wird gebeten, dazu rechtzeitig mit dem OBR 2 Kontakt aufzunehmen. Begründung: Bernhard Sekles wurde am 20. März 1872 in Frankfurt am Main geboren (hat aber seinen Geburtstag stets am 20. Juni gefeiert). Nach privater Unterweisung bei dem Komponisten Wilhelm Hill studierte Sekles ab 1888 am Dr. Hoch`schen Konservatorium bei Engelbert Humperdinck (Instrumentation), Iwan Knorr (Komposition) und Lazzaro Uzielli (Klavier). Nach dem Studienabschluss wurde er Kapellmeister an den Theatern in Heidelberg (1893/94) und Mainz (1895/96). 1896 kehrte er als Lehrer ans Dr. Hoch'sche Konservatorium zurück, wo er zunächst Musiktheorie unterrichtete und ab 1906 auch Komposition. 1923 wurde er Direktor des Konservatoriums, das unter seiner Leitung durch die Einrichtung neuer Fächer bedeutend erweitert wurde: Dirigentenklasse, Opernschule, Privatmusiklehrer-Seminar, Institut für Kirchenmusik, Kurse für musikalische Früherziehung und Erwachsenenbildung. 1928 gründete er zudem - gegen heftigen Widerstand - die erste Jazzklasse überhaupt und berief den jungen Matyas Seiber zu deren Leiter. Wegen seiner jüdischen Abstammung wurde Sekles im April 1933 von den Nationalsozialisten entlassen und seine Musik verboten. Sekles starb am 8. Dezember 1934 in Frankfurt am Main (Quelle: de.wikipedia-org/wiki/Bernhard_Sekles). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6410 2020 Die Vorlage OF 1133/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 1132/2 Betreff: Macht es Corona nötig? Seitenstraßen um die Alte Oper sollten nach 22:00 Uhr keine alternativen Orte für gesperrte Clubs und Diskotheken bleiben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob und mit welchen Mittel in den Seitenstraßen im Umfeld der Alten Oper, insbesondere im Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ab 23 Uhr die Nutzung durch feiernde Menschen eingeschränkt werden kann, um die Anwohner*Innen vor Lärm und in Ihrer Nachtruhe effektiv zu schützen. 2. wie die Stadt Frankfurt in der Corona-Zeit Alternativen zum Feiern entwickelt bzw. fördert, um Feiernden andere örtliche Möglichkeiten außerhalb von Anwohnerstraßen zu eröffnen, wo diese meist jüngeren Menschen auch in der Zeit der Pandemie angemessen jung sein dürfen. Begründung: Gerade in dieser Sommerzeit treffen sich viele zum Feiern auf öffentlichen Plätzen. Dies geschieht an der Alten Oper, aber auch im Umfeld der Alten Oper in Anwohnerstraßen, so dass die Anwohner*Innen nicht nur am Wochenende von feiernden Menschen in Ihrer Nachtruhe gestört werden. Z.B. im Kettenhofweg/ Bockenheimer Landstraße, mithin im Umfeld zum Platz an der Alten Oper, versammeln sich regelmäßig viele Menschen nach 22 Uhr, um lautstark ihr Bier zur Diskussion zu teilen. Viele Anwohner sind durch den Lärm gestört und wünschen sich ein festes Einschreiten der Polizei. Insgesamt fehlen derzeit die gesperrten Diskotheken und Clubs zum Chillen. Daher wäre es gut, wenn der Stadt hierzu bald konkrete Ideen vorstellen könnte. Sowohl den Anwohner*Innen als auch den Feiernden sollte jeweils geholfen bzw. ein Angebot gemacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 31 Auf Wunsch der Piraten wird über die Ziffer 1. und die Ziffer 2. der Vorlage OF 1132/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1736 2020 Die Vorlage OF 1132/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. des Antragstenors die Zahl "23" durch die Zahl "22" ersetzt wird. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen Piraten (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Ziffer 2.: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2020, OF 1124/2 Betreff: Denkmalschutz? Instandsetzungsgebot? - nicht im Kettenhofweg 130 Vorgang: V 1133/19 OBR 2, V 1319/19 OBR 2; ST 712/19; ST 1966/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der Zukunft der Liegenschaft Kettenhofweg 130 ("IvI")? 1.1 Nach Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019 stand der Magistrat mit dem Vertreter der - damals - neuen Eigentümer in Kontakt und werde "im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auf eine ordnungsgemäße Weiterführung der Baumaßnahmen hinwirken." Zu welchen Ergebnissen hat dieser Kontakt bisher geführt? 1.2 Hat die 2015 erteilte Baugenehmigung zur Nutzungsänderung der Liegenschaft in einen Beherbergungsbetrieb aktuell noch Bestand? 1.3 Besteht das 2016 im Hinblick auf den Rückzug des damaligen Bauleiters erlassene Bauverbot weiterhin oder wurden die zur Durch- führung des Bauvorhabens notwendigen Unterlagen mittlerweile eingereicht? 1.4 Ist angesichts des weiteren Verfalls des Gebäudes nun in näherer Zukunft mit dem Erlass eines Instandsetzungsgebotes nach § 177 Baugesetzbuch zu rechnen? 2. Welche Eingriffsmöglichkeiten sieht der Magistrat nach dem Verzicht auf die Ahndung des Verstoßes gegen das Hessische Denkmalsschutzgesetz durch den früheren Eigentümer (Verfristung !), den Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes bzw. dessen zulässigen Umbau und/oder zumindest die Wahrnehmung der erf orderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen noch durchzusetzen? Begründung: Trotz der Ankündigungen des Magistrats ist auch im Verlauf des letzten Jahres keine positive Veränderung bzgl. der Liegenschaft Kettenhofweg 130 festzustellen. Das Gebäude verfällt weiterhin, das Grundstück ist von zwei Seiten aus offen zugänglich. Entgegen der Auskunft des Magistrats zu den Voraussetzungen für den Erlass eines Instandsetzungsgebots ist eine "Substanzgefährdung" des betreffenden Gebäudes explizit nicht erforderlich. Nach § 177 (1) Bundesbaugesetz ist es ausreichend, wenn "eine bauliche Anlage nach ihrer ...Beschaffenheit Missstände oder Mängel auf-(weist), deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder Instand- setzung möglich ist." Da der derzeitige Eigentümer keinerlei Aktivitäten erkennen lässt, bitten wir den Magistrat, die Bauaufsichtsbehörde zu veranlassen, entsprechend zu verfahren. Das Verwaltungshandeln der Behörde ist nicht geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Stadtverwaltung zu stärken! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2019, V 1133 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 712 Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1319 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1966 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1733 2020 Die Vorlage OF 1124/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1108/2 Betreff: Verkehrssicherheit Kreuzung Neue Niedenau/Savignystraße/Erlenstraße mit Blick auf die Kitas in der Erlenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Neue Niedenau / Savignystr / Erlenstraße Fußgängerüberwege inkl. Zebrastreifen und Verkehrszeichen 350-10 einzurichten und weiterhin zu prüfen, ob die bestehende Vorfahrtsregelung abgeändert werden kann. Begründung: Bitte der Elternvertreter der Kitas in der Erlenstraße mit Blick auf die vom morgendlichen Berufsverkehr stark frequentierte Kreuzung, die auf dem Gehweg vieler Eltern/Kinder zu den Kitas liegt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6252 2020 Die Vorlage OF 1108/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 1099/2 Betreff: Mögliche Standorte für öffentliche und/oder soziale Nutzungen im Ortsbezirk 2 Vorgang: OM 5797/20 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird im Rahmen der OM 5797 vom 17.02.2020 gebeten, explizit zu prüfen und zu berichten, ob die beiden nachfolgend genannten Objekte von der Stadt für öffentliche und/oder soziale Zwecke erworben bzw. angemietet und genutzt (insbesondere u.g. Nr. 1) bzw. für die weitere soziale Nutzung erweitert und vergrößert werden können (insbesondere u.g. Nr. 2): 1. Ehemaliges "IVI" im Kettenhofweg 130. Der Magistrat wird zugleich um Mitteilung zu den aktuellen Besitzverhältnissen und zu den bekannten / bestehenden Planungen für das Gebäude gebeten. 2. "Rot Kreuz-Baracke" in der Kaufunger Str. 9. Möglich wäre z.B. ein Ersatz der Baracke durch ein mehrgeschossiges Gebäude in Holzverbundbauweise. Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Beantwortung mit dem derzeitigen Nutzer Deutsches Rotes Kreuz abzustimmen. 3. Falls die beiden o.g. genannten Objekte / Standorte nicht nutzbar sind, wird der Magistrat im Rahmen der Berichterstattung zur OM 5797 gebeten mitzuteilen, wo aus seiner Sicht geeignete Standorte im Ortsbezirk 2 vorhanden sind. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5797 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO II, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1702 2020 Die Vorlage OF 1099/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 1081/2 Betreff: Bitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbeirates 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der konkreten Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen, deren die Planungs- und Prüfkriterien im Beschluss zur M 47 vom 29.08.2019 zum Radentscheid für den OBR-2 niedergelegt wurden, insbesondere bei Planung für die Achse Robert-Mayer-Straße und Kettenhofweg, dem Grüneburgweg sowie der Moselstraße (Westend) bei Wegfall von Parkraum im Zuge der Planungen die Einrichtung von ortsnahen Quartiersgaragen für die Anwohner in der Planung vorzusehen und die Planungs- und Prüfkriterien insoweit zu ergänzen. Die Ergebnisse auch hierzu sind sodann im Rahmen einer Bürgerfragestunde dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Ein Wegfall von Parkraum im Zuge der Maßnahmen des Radentscheids wird sich in den Wohnquartieren des OBR-2 die sowieso schon prekäre Parkraumsituation für die Anwohner*innen noch weiter verschärfen. Der Magistrat hat diese Situation in seinen Planungen zu berücksichtigen. Hierfür bieten sich Quartiersgaragen an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6250 2020 Die Vorlage OF 1081/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen 1 CDU, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2020, OF 1212/1 Betreff: Zebrastreifen dringend für die Schulwegsicherung der Grundschule Europaviertel benötigt - auch in einer Tempo-30-Zone muss die Stadt die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten In der Schulwegsicherheitsbegehung der GS Europaviertel am 13.09.2019 hat sich schnell herauskristallisiert, dass die Kreuzung Hattersheimer Straße/Niedernhausener Straße DIE Problemzone ist. Der Weg in die Grundschule wird hier von den zwei Baustellen "Solid" und "Zebra" flankiert. Ein Überqueren ist durch diese Baustellen mit der eingeschränkten Übersichtlichkeit ein klarer Gefahrenpunkt. Durch die Anlieferzone Baustelle Zebra auf der Europaallee, ist diese Straße leider nur eine bedingte Alternative. Eine Überquerung der Hattersheimer Straße an der Ampel Europa-Allee und wiedereinbiegen in die Niederhausener Straße ist wegen der Baustelle nicht möglich. Die Problematik wurde auf der angesprochenen Schulwegbegehung bei den zuständigen Behörden adressiert. Die Elterninitiative war überdies hinaus tätig und hat die Verantwortlichen der Baustellen mit ins Boot geholt um eine Lösung zu finden mit der alle Beteiligten leben können. Ergebnis war ein Gespräch am 13.11.2020 und die Ausarbeitung alternativer Ideen zwischen Aurelis und dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE). Unter Variante 2 (Bild siehe Anhang) wurde die Zebra-Lösung diskutiert, die sich als präferierte Lösung für Aurelis und auch der Elterninitiative herauskristallisiert hat. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Lösung des Problems mit einem Zebrastreifen (es wird hierbei an die Lösung durch einen "gelben Zebrastreifen" gedacht, wie er an Baustellen eingesetzt wird) in einer Tempo-30-Zone entgegenzutreten. Der Magistrat soll sich für diese Lösung einsetzen, auch wenn seitens des ASE Bedenken entgegenstehen, da man sich auf die Verordnung R-FGÜ 2.1. Absatz 3 beruft, wonach Zebrastreifen für Tempo-30-Zonen "entbehrlich" seien. Begründung: Die vorgeschlagene Lösung mit einem gelben Zebrastreifen sollte relativ schnell und einfach umsetzbar sein und stellt für die Beteiligten die bevorzugte Variante dar. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Lösung im Westend an der Ecke Feuerbachstr. / Kettenhofweg (nähe Bettinaschule) auch in einer Tempo-30-Zone umgesetzt wurde. Es ist den Eltern schwer zu vermitteln, warum eine Verordnung angewendet werden soll, um im Endeffekt ihre Kinder auf dem Schulweg nicht richtig zu schützen. Des Weiteren kann in der Formulierung "entbehrlich" ein Definitionsspielraum und kein Ausschlusskriterium gesehen werden. Zumal in der R-FGÜ im 2.3. Absatz 3 von begründeten Ausnahmefälle gesprochen wird. Um einen solchen Ausnahmefall scheint es sich letztendlich ja auch im Westend zu handeln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 55 Die Vorlage OF 1212/1 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5754 2020 Die Vorlage OF 1212/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 1020/2 Betreff: Nachhaltiges Energiesparen: Umrüstung von Gasleuchten im Bereich des Ortsbezirkes 2 Vorgang: OM 1346/12 OBR 3; B 472/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Ergänzend zum Magistratsbericht B 472/2019 wird um Auskunft gebeten, in welchem Zeitraum die geplante Umrüstung der Gasleuchten in den Stadtteilen Westend, Bockenheim und Kuhwald er- folgen soll. Es handelt sich um Umrüstungsmaßnahmen in folgenden Straßen: - Emil-Claar-Straße Am Weingarten Buzzistraße - Feuerbachstraße Ginnheimer Straße Funckstraße - Lindenstraße Manskopfstraße - Siesmayerstraße (Planungen abgeschlossen) Begründung: Die Umrüstung der Gasleuchten geht auf einen entsprechenden Antrag des OBR 3 zurück (OM 1346/2012). Im o.g. Magistratsbericht werden zahlreiche bereits durchgeführte Maßnahmen ange- führt, für eine Reihe von Straßen gibt es jedoch keinerlei Hinweis auf den Stand der Planungen bzw. darauf, ob hier überhaupt noch Umrüstungsmaßnahmen vorgesehen sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1346 Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 472 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1569 2020 Die Vorlage OF 1020/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 998/2 Betreff: Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung (von der Zeppelinallee kommend) für die Linksabbieger in die Bockenheimer Landstraße das Verkehrszeichen Nr. 272 " Wendeverbot" angebracht werden kann. Bei positivem Prüfungsergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Verkehrsteilnehmern, dass diese Kreuzung häufig zum Wenden benutzt wird, was den Verkehrsfluss unnötig einschränkt und die Unfallgefahr erhöht. Es besteht eine ungefährliche Wendemöglichkeit wenige hundert Meter weiter südlich an der Kreuzung Senckenberganlage/Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg mit einer extra Linksabbieger-Spur inkl. Ampel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5615 2020 Die Vorlage OF 998/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "'Wendeverbot'" die Worte "und ein Hinweis auf die in der Begründung genannte Wendemöglichkeit" eingefügt werden und das Wort "kann" durch das Wort "können" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2019, OF 968/2 Betreff: Unfallrisiko im Kettenhofweg entschärfen! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Parkplätze auf dem Kettenhofweg auf dem Streckenabschnitt zwischen den Abzweigungen zur Lindenstraße und zur Arndstraße auf der linken Seite sperren zu lassen. Begründung: Da es sich um eine Einbahnstraße handelt und in diesem Streckenabschnitt auf beiden Seiten geparkt werden darf, kommt es durch den regen Verkehrsfluss regelmäßig zu Gefährdungen von Fahrradfahrern. Indem die Parkplätze auf der linken Seite gesperrt werden, könnte das Unfallrisiko auf diesem Streckenabschnitt deutlich minimiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5524 2019 Die Vorlage OF 968/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2019, OF 940/2 Betreff: Westend: Einfahrt Rüsterstraße 7-9 durch Aufstellung von Fahrradbügeln sichern Vorgang: OM 5120/19 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die ebenerdige Grundstücksein- und -ausfahrt des Kreditinstituts VTB - Rüsterstraße 7-9 - mittels Aufstellung von Fahrradbügeln gesichert wird. Hierzu ist der entsprechende Parkraum zu entwidmen. Begründung: Um auch angemessene Benefits für die Allgemeinheit zu bewirken, ist eine entsprechende Präzisierung der OM 5120 geboten. Westend: Einfahrt Rüsterstraße 7-9 Foto: GÜNTER HEILMANN, Frankfurt am Main. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 940/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.09.2019, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 895/2 vom 28.08.2019 Betreff: Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße und Auswirkung auf die Verkehrsführung im gesamten Westend Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Magistratsvortrag vom 12.08.2019, M 109, zurückzuziehen und vor dessen Neueinbringung und Realisierung zu prüfen und zu berichten, wie das Vorhaben mit den Planungen zum Ausbau der Radverkehrswege (Radentscheid) sowie der weiteren Verkehrsführung (Autos, Fußgänger etc.) in der Bockenheimer Landstraße zusammenpasst; 2. rechtzeitig im Zusammenhang mit den Planungen zur Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße (Ausbau Radverkehrswege und barrierefreier Zugang zur U-Bahn-Station "Westend") die möglichen Lenkungswirkungen auf den Umgehungsverkehr durch die Wohngebiete im nördlichen und südlichen Westend zu untersuchen und diese im Ortsbeirat 2 vorzustellen; 3. kurzfristig die Führung des Radverkehrs im "Nadelöhr" des Kettenhofwegs im Kreuzungsbereich zur Mendelssohnstraße auf die Verkehrssicherheit zu prüfen. Begründung: Ergebnis der Diskussion im Ortsbeirat 2. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 192 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 109 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 460 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 109 = Ablehnung, OA 460 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4647, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2019, OF 893/2 Betreff: Einfahrt Rüsterstraße 7-9 gegen Zuparken sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einfahrt zum Grundstück Rüsterstraße 7-9 gegen Zuparken zu sichern, z.B. durch das Anbringen von Markierungen auf dem Boden oder das Aufstellen von Pfosten. Begründung: Bitte der die Stellplätze auf dem Grundstück nutzenden VTB Bank. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5120 2019 Die Vorlage OF 893/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2019, OF 895/2 Betreff: Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße - zukünftige Verkehrsführung im gesamten Westend mit bedenken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. rechtzeitig im Zusammenhang mit den Planungen zur Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße (Ausbau Radverkehrswege und barrierefreie Zugang U-Bahnstation Westend) die möglichen Lenkungswirkungen auf den Umgehungsverkehr durch die Wohngebiete im nördlichen und südlichen Westend zu untersuchen und diese im OBR 2 vorzustellen; 2. kurzfristig die Situation an der Ampel Kettenhofweg / Ecke Mendelssohnstraße zu prüfen und zu berichten, ob die dortige Ampelschaltung in den Stoßzeiten morgens zwischen 8-10 Uhr sowie nachmittags zwischen 16-18 Uhr wie folgt angepasst werden kann: a) Verlängerung der Grünphase für den Autoverkehr der aus dem Kettenhofweg in die Mendelssohnstr. einbiegt und b) Schaltung der Grünphase für den Autoverkehr so, dass diese nicht parallel zur Grünphase der Fußgängerampel über die Mendelssohnstraße verläuft (und im Ergebnis mehrere Autos rechts abbiegen können); 3. kurzfristig die Führung des Radverkehrs im "Nadelöhr" des Kettenhofwegs im Kreuzungsbereich zur Mendelssohnstr. auf die Verkehrssicherheit zu prüfen. Begründung: Es gibt im Kettenhofweg bis zur Ampelkreuzung in den letzten Jahren ein zunehmendes Verkehrsaufkommen. Der Kettenhofweg wird stark als Umgehung zur Bockenheimer Landstr. frequentiert. Dies führt an der Ampelkreuzung zu erheblichem Stress durch Stauaufkommen für die Verkehrsteilnehmer und vor allem auch für die Anwohner (es gibt hier neben den Autos ein hohes Aufkommen an Fahrradverkehr und Fußgängern und neuerlich auch E-Scootern). Diese geschilderten Situationen finden vor allem zu Stoßzeiten morgens zwischen 8 Uhr und 10 Uhr sowie nachmittags zwischen 16 Uhr und 18.00 Uhr statt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.09.2019, OF 911/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion erfolgt ziffernweise Abstimmung. Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 895/2 dahin gehend ab, dass diese als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und der Antragstenor um die Ziffer 1. "den Magistratsvortrag vom 12.08.2019, M 109, zurückzuziehen und vor dessen Neueinbringung und Realisierung zu prüfen und zu berichten, wie das Vorhaben mit den Planungen zum Ausbau der Radverkehrswege (Radentscheid) sowie der weiteren Verkehrsführung (Autos, Fußgänger etc.) in der Bockenheimer Landstraße zusammenpasst;" ergänzt wird sowie dass die bisherigen Ziffern 1. bis 3. zu den Ziffern 2. bis 4. werden. Beschluss: Anregung OA 460 2019 1. a) Die Ziffern 1., 2. und 4. der Vorlage OF 895/2 werden in der geänderten Fassung beschlossen. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OF 895/2 wird in der geänderten Fassung (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 911/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) Einstimmige Annahme b) GRÜNE, FDP und 1 LINKE. gegen CDU, SPD und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE. zu 2. CDU und SPD gegen FDP, 1 LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und 1 LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 822/2 Betreff: Schulweg/Hortplatzweg Elsa-Brändström-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob zur Verbesserung der Schulwegsicherheit ein Zebrastreifen über die Beethovenstraße / Ecke Kettenhofweg eingerichtet werden kann. Begründung: Hinweis von Eltern. Auf dem Kettenhofweg sind viele Kindernoteingänge, die die Kinder jedoch mangels Zebrastreifen über die Beethovenstraße nicht sicher erreichen können. Im konkreten Fall des KfW-Horts (Schumannstraße 67) hat das zur Auswirkung, dass die Kinder einen anderen Weg zum Hort gehen müssen (über Mendelssohnstraße und Corneliusstraße). Dieser Weg ist zwar vollständig mit Zebrastreifen / Ampeln ausgestattet, allerdings gibt es dort ab der Bäckerei Liebesbrot keinen einzigen Kindernoteingang. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1328 2019 Die Vorlage OF 822/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 833/2 Betreff: Bitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Kreuzungen der Bockenheimer Landstraße je in Fahrtrichtung zusätzliche Radverkehrssignale in die Signalsteuerungen der Ampelanlagen auf der Bockenheimer Landstraße zeitnah installiert werden können, um sodann durch jeweils vor dem Autoverkehr geschaltete Grünphasen (mind. drei Sekunden) die Gefährdung von Radfahrer*innen durch rechtsabbiegende PKW oder LKW auf der Bockenheimer Landstraße zu senken: a. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Mendelssohnstraße sowie Siesmayerstraße, b. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Feuerbachstraße sowie Freiher-vom-Stein-Straße, c. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Ulmenstraße sowie Liebigstraße, d. Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung Unterlindau. Begründung: Fragen der Verkehrssicherheit sollten nicht durch Zuwarten auf ein Gesamtkonzept für die Bockenheimer Landstraße verschoben werden sondern immer möglichst aktuell gestellt und beantwortet werden. Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Nun ist für Radfahrer*innen die Situation eines rechtsabbiegenden PKW oder LKW besonders gefahrenträchtig. Durch Fahrradampeln, die den Radfahrer*innen eine vor dem Autoverkehr frühere Grünphase gibt, könnte die Verkehrssicherheit erhöht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 833/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1384 2019 Die Vorlage OF 833/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 825/2 Betreff: Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB Vorgang: V 1133/19 OBR 2; ST 712/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Untersuchung über den Bauzustand des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 (ehemaliges "Institut für vergleichende Irrelevanz") gem. § 177 BauGB zu veranlassen und ein den Untersuchungsergebnissen entsprechendes Instandsetzungsgebot zu erlassen, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen. Sofern das in der ST 712 angeführte Bauverbot z. Zt. noch besteht, ist es insoweit aufzuheben. Dem Eigentümer ist für die Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen eine Frist mit Androhung der Ersatzvornahme zu setzen. Begründung: Das Gebäude Kettenhofweg 130 steht seit Jahren leer und ist dem Verfall preisgegeben. Nachdem das Gebäude mehrmals verkauft worden ist, wurde aufgrund von nicht genehmigten Baumaßnahmen ein Bauverbot verhängt, was einen weiteren Verfall des Gebäudes zur Folge hat. Es droht ein irreparabler Schaden für die Bausubstanz des denkmalgeschützten Gebäudes. Um das Gebäude vor weiterem Verfall zu schützen, ist die beantragte Maßnahme dringend erforderlich, da der Eigentümer bezüglich der erforderlichen Instandsetzung bisher keine Aktivitäten erkennen lässt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2019, V 1133 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 712 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1319 2019 Die Vorlage OF 825/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2019, OF 765/2 Betreff: Bauvorhaben Feuerbachstraße 26-32 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Findet eine Prüfung der Baulärmprognosen, die im Rahmen von Baugenehmigungen vorzulegen sind, durch den Magistrat statt? Wenn ja, welches Ergebnis hat die Prüfung der Baulärmprognose T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 für die Feuerbachstraße 26-32 ergeben? 2. Hat der Magistrat die Ausführungen in T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 für die Feuerbachstraße 26-32 im Hinblick auf die Einordung in die gebietstypischen Kategorien überprüft? Diese sind hier teilweise falsch (WA Gebiete im Kettenhofweg werden fälschlicherweise als MI Gebiete behandelt). 3. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, wenn ein Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die Richtwerte aus der AVV Baulärm überschritten werden, wie jetzt bei der Feuerbachstraße 26-32 (Seite 32 der Ausführungen T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019)? 4. Überwacht der Magistrat die Einhaltung von Lärmminderungsmaßnahmen aus Baulärmprognosen, wie etwa für die Feuerbachstraße 26-32, insbesondere wenn diese unrealistische Nutzungsszenarien vorsehen? 5. Die Ausführungen T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 berücksichtigen nicht den Lästigkeitszuschlag nach AVV Baulärm 6.6.3., der regelmäßig bei Abbruch-/Entkernungsmaßnahmen zu berücksichtigen ist. Wie verhält sich der Magistrat hierzu? 6. Nach den Ausführungen in T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 wird ein Gesamtbeurteilungspegel aus dem Betrieb sämtlicher Baumaschinen ermittelt. Es wird aber in Widerspruch zum Wortlaut der AVV Baulärm, Ziffer 6.7.1, nicht die Zeitkorrektur unter Berücksichtigung der durchschnittlichen täglichen Betriebsdauer aller Baumaschinen durchgeführt, sondern für jede Baumaschine eine eigene Zeitkorrektur - in Anlage 1, dort als MM eingetragen (für Minderungsmaßnahme). Dies führt zu erhöhten Ergebnissen der Minderungsmaßnahmen. Wie verhält sich der Magistrat hierzu? 7. In den Ausführungen des TÜV vom 22.01.2019 ist für die Feuerbachstraße 26-32 kein Immissionsort in der östlichen Richtung angesetzt, der höher als 1. OG ist. Aus der Skizze auf Seite 9 sind die Immissionspunkte erkennbar. Der Immisionspunkt IP 3 (im Osten) beschränkt sich auf das 1 OG, obwohl es 5 Wohngeschosse hat und unmittelbar gegenüber der Baustelle liegt? Bekanntlich erhöht sich der Lärm mit zunehmender Geschosshöhe. Wie verhält sich der Magistrat hierzu? 8. Warum ist die Anzahl der Reflexionen, siehe Seite 2 der Ausführungen T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019, auf nur 2 beschränkt? In den üblichen Berechnungssoftware-Anwendungen kann diese auf bis zu 10 eingestellt werden. Insbesondere in der schmalen Feuerbachstraße und in der Nord-Ost Ecke des Innenhofs ist eine Reflexion von nur 2 unrealistisch. 9. Wird das Technikgeschoss, welches abgerissen wird, als Vollgeschoss in der 10. Etage ausgebaut? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1221 2019 Die Vorlage OF 765/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 737/2 Betreff: Verkehrssicherheit in der Rüsterstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte in der Rüsterstraße im Westend zu veranlassen: 1. Kontrolle des ruhenden Verkehrs und Unterbinden des Zuparkens der Gehwege; 2. Anbringen von sichtbaren Markierungen bzw. Hinweisen auf "Tempo 30" und Aufstellen einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage; 3. Prüfen und Berichten, ob die Straße verstärkt von LKWs und sonstigem Lieferverkehrs zur Umfahrung der Mainzer Landstr. genutzt wird und was ggf. dagegen getan werden kann. Begründung: Bitte von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO I, TOP 23 Auf Wunsch der FDP erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4125 2019 Die Vorlage OF 737/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung) Ziffern 2. und 3.: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 735/2 Betreff: Nachfrage zum Bericht des Magistrats, B 344, vom 19.10.2018 Vorgang: B 344/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Straßenbeleuchtung in den nachfolgend genannten und in der B 344 vom 19.10.2018 nicht aufgeführten Straßen modernisiert wird: - Beethovenstraße, - Kettenhofweg, - Schwindstraße, - Schubertstraße, - Corneliusstraße, - Arndtstraße, - Lindenstraße, - Westendstraße, - Savignystraße (teilweise), - Lessingstraße, - Feuerbachstraße, - Bettinastraße, - Ulmenstraße, - Brentanostraße. Begründung: Frage von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 344 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1135 2019 Die Vorlage OF 735/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2019, OF 728/2 Betreff: Was wird aus dem "Institut für volatile Immobilienpreise"? Vorgang: OM 1819/17 OBR 2; ST 1975/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Wurde das 2017 gegen den damaligen Eigentümer der Liegenschaft Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI-Gebäude) eingeleitete Bußgeldverfahren wegen unzulässiger baulicher Veränderungen am denkmalgeschützten Gebäude mittlerweile abgeschlossen? 2. Wann erfolgte der letzte Verkauf der Liegenschaft? 3. Was wurde aus der angeblich von der Bauverwaltung erteilten Genehmigung zur Umwandlung des Gebäudes in ein sog. Boarding House? 4. Entspricht der derzeitige Zustand der Liegenschaft aus Sicht der Bauverwaltung den gesetzlichen Vorschriften? Begründung: Die - wenig aussagefähige - St 1975/17 vom 02.10.2017 ist die letzte Auskunft des Magistrats bzgl. der Ereignisse um den Kettenhofweg 130. Zuvor hatte eine Immobiliengesellschaft die Liegenschaft zum Preis von 2,9 Mio.€ im Rahmen des Internetportals "Immobilienscout 24" angeboten (was gegenüber dem vom Land Hessen erzielten Verkaufspreis eine Steigerung um fast das Dreifache bedeutet). Seitdem ist das Gebäude weiter verfallen, die Umbauarbeiten sind z. Zt. offenbar eingestellt, es stehen z. Tl. mit Müll gefüllte Container auf dem wieder frei zugänglichen Gelände, das erforderliche Bauschild fehlt, der Eigentümer kommt seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach. Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis , dass die Bauverwaltung auf die begrenzten Personalkapazitäten verweist, nach nunmehr 1 1/4 Jahren sollte jedoch eine Klärung erfolgt sein. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1819 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1975 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1133 2019 Die Vorlage OF 728/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 696/2 Betreff: Geschwindigkeitsanzeige vorm Evangelischen Kinderhaus Matthäus, Niedenau 13-19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Niedenau im Bereich des Kinderhauses Matthäus (Hausnummern 13-19) eine digitale Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen. Die km/h-Anzeige soll einen Beitrag zur Verkehrsberuhigung und -Verlangsamung leisten und die Hol- und Bringsituation für Kinder und Eltern sicherer machen. Begründung: Betroffene Eltern beurteilen die Verkehrssituation vor dem Kinderhaus als gefährlich. Autofahrer würden regelmäßig mit erhöhter Geschwindigkeit auf der Straße "Niedenau" unterwegs sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3956 2018 Die Vorlage OF 696/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2018, OF 530/2 Betreff: Beschädigten Poller in der Ulmenstraße entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den beschädigten Poller auf dem Bürgersteig in der Ulmenstraße (Höhe Hausnummer 11) zu entfern. Begründung: Der Poller (aus Plastik) ist abgebrochen oder umgefahren worden und ragt jetzt scharfkantig in etwa 15-20cm Höhe in Zacken aus der Erde. Somit stellt er eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer dar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3034 2018 Die Vorlage OF 530/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2018, OF 500/2 Betreff: Verkehrssicherheit vor Kita in der Niedenau 25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Umfeld der Kita in der Niedenau 25 ein Hinweis-Piktogramm auf die Fahrbahn aufzutragen. Begründung: Bitte der Eltern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2759 2018 Die Vorlage OF 500/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2018, OF 502/2 Betreff: Erhöhung der Polizeipräsenz im südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Niedenau sowie den angrenzenden Straßen und Plätzen die Polizeipräsenz insbesondere auch durch gelegentlich Fußstreifen zu erhöhen. Begründung: Bitte der Bewohner unter Hinweis auf eine gefühlte zunehmende Beschaffungskriminalität aus dem Umfeld der Fixerstuben im Bahnhofsviertel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2754 2018 Die Vorlage OF 502/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung lautet: "Bitte der Bewohner!" Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP, LINKE. und Piraten (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2017, OF 425/2 Betreff: Verkehrs- und Parksituation im südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die schwierige Verkehrssituation vor dem Ivory-Club verbessert werden kann. Dabei ist zu beachten, dass der fließende Verkehr nicht weiter behindert wird. Wünschenswert wäre eine Haltebucht bzw. Umgestaltung des Vorplatzes des Clubs, so dass Taxis und Gäste die Straße verlassen können und nicht weiter auf der Straße halten müssen. 2. ob die Verkehrsregelung im Kettenhofweg neu gestaltet werden oder zumindest häufiger polizeilicher Kontrolle unterliegen kann. Begründung: In unmittelbarer Nachbarschaft liegen verschiedene, "angesagte" Lokalitäten, wie z.B. die Kameha Suite, The Ivory Club, Zenzakan, Mon Ami Maxi und die Alte Oper. Nachts wird der Kettenhofweg (1 - 35) zwischen Bockenheimer Landstraße und Niedenau als Parkfläche genutzt. Autos fahren in alle Richtungen, somit auch gegen den Verlauf der Einbahnstraße. Das ist gefährlich und Anwohner werden massivst gestört. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.09.2017, OF 407/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der Piraten wird bei der Vorlage OF 425/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2496 2017 1. Die Vorlage OF 407/2 wurde zurückgezogen. 2. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 425/2 abgelehnt. b) Ziffer 2. der Vorlage OF 425/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. zu a): 2 GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und SPD (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE zu b): CDU, SPD, 2 GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2017, OF 407/2 Betreff: Haltemöglichkeiten für An- und Abfahrt vor dem Ivory-Club, Guiollettstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ivory Club schnellstmöglich eine Lösung für die schwierige Verkehrssituation vor dem Ivory-Club zu erarbeiten. Dabei ist zu beachten, dass der fließende Verkehr nicht weiter behindert wird. Wünschenswert wäre eine Haltebucht bzw. Umgestaltung des Vorplatzes des Clubs, so dass Taxis und Gäste die Straße verlassen können und nicht weiter auf der Straße halten müssen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.11.2017, OF 425/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 407/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der Piraten wird bei der Vorlage OF 425/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2496 2017 1. Die Vorlage OF 407/2 wurde zurückgezogen. 2. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 425/2 abgelehnt. b) Ziffer 2. der Vorlage OF 425/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. zu a): 2 GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und SPD (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE zu b): CDU, SPD, 2 GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2017, OF 400/2 Betreff: Vermeintlichen Kreisverkehr zum echten Kreisverkehr machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Ulmenstraße /Rüsterstraße/ Niedenau/ Zimmerweg als echten Kreisverkehr mit Vorfahrt auszuschildern (§ 8 Abs. 1a StVO). Begründung: Wegen der äußeren Gestaltung als Kreis und den Rechtsfahrschildern (Zeichen 211) wird dieser Kreis derzeit von der großen Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer faktisch als echter Kreisverkehr mit Vorfahrt missverstanden und es wird deswegen dem von rechts in den Kreisverkehr einfahrenden Verkehrsteilnehmern (insbesondere Radfahrern) keine Vorfahrt gewährt. Das kann fatale Folgen haben, wenn der von rechts einfahrende Verkehrsteilnehmer rechtlich zutreffend von der eigenen Vorfahrt ausgeht. In dieser Situation ist es richtiger, die Rechtslage an die faktische Situation anzupassen und damit schwerwiegende Unfälle, auch wenn sie bisher nicht vorgekommen sein sollten, zu vermeiden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO II, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2279 2017 Die Vorlage OF 400/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2017, OF 306/2 Betreff: Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges "IVI") Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Wurden in oder an der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges "IVI") bauliche Veränderungen vorgenommen, ohne dass die dafür erforderlichen Genehmigungen vorlagen? Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Wie ist der Magistrat auf den Sachverhalt aufmerksam geworden? Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Wie bewertet der Magistrat das Vorgehen des Eigentümers aus rechtlicher Sicht? Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Welche Schritte wurden bzw. werden seitens des Magistrats eingeleitet, um das Vorgehen des Eigentümers zu sanktionieren und das Gebäude vor möglicherweise weiteren widerrechtlichen Eingriffen zu schützen? Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Sind dem Magistrat weitere Objekte in Frankfurt bekannt, in dem ähnliche Verstöße durch den jeweiligen Eigentümer vorliegen könnten? Sieht der Magistrat es als erforderlich an, die entsprechenden Kontrolltätigkeiten zu verstärken?? Begründung: Informationsbedarf aufgrund entsprechender Presseberichterstattung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1819 2017 Die Vorlage OF 306/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2017, OF 267/2 Betreff: Erwerb der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges "IVI") durch die Stadt zur Nutzung z. B. als Jugendzentrum für das Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob ein Erwerb der Immobilie Kettenhofweg 130 durch die Stadt möglich ist. Das Objekt wurde seinerzeit von einer "Investorengruppe" rund um einen Frankfurter Arzt (die genauen Details können beim OBR 2 angefragt werden) erworben und steht angabegemäß, nach zwischenzeitlich erfolgten polizeilichen Maßnahmen gegen die "Investorengruppe", zusammen mit zahlreichen weiteren Objekten in Frankfurt zum Verkauf. Begründung: Das Westend hat sich zu einem der kinderreichsten Stadtviertel der Stadt entwickelt, zugleich gibt es nur wenig Angebote für Jugendliche. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 423 2017 Die Vorlage OF 267/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 213/2 Betreff: Fahrradständer im südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an den nachfolgenden Kreuzungsbereichen Fahrradbügel / Fahrradständer installiert werden können: 1. Feuerbachstraße / Guiolettstraße, 2. Feuerbachstraße / Kettenhofweg. Im Falle einer positiven Prüfung wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 334 2017 Die Vorlage OF 213/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2016, OA 95 entstanden aus Vorlage: OF 152/2 vom 10.11.2016 Betreff: Frankfurter Immobilienmarkt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es stimmt, dass die ABG Frankfurt Holding ihren ehemaligen Firmensitz in der Elbestraße 48-50 an die Elbestraße 48-50 Projektentwicklungsgesellschaft mbH ("E48", gemäß Creditreform ansässig in der Beyerbachstraße 7 in 65830 Kriftel) verkauft hat; 2. ob ihm die Gesellschafter, die Geschäftsführer sowie eventuelle Handlungsbevollmächtigte der "E48" bekannt sind; 3. welche Angaben er zur Abwicklung des Verkaufsprozesses dieser Immobilie durch die ABG Frankfurt Holding machen kann und ob ihm insbesondere bekannt ist, welche Bank den Erwerb der Immobilie durch die "E48" finanziert hat; 4. ob es stimmt, dass er bezüglich der Entwicklungsmöglichkeiten des Standortes Elbestraße 48-50 seinerzeit ein Beratungsgespräch mit einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, als Vertreter der "E48" geführt hat (Der Name des Arztes kann bei Bedarf beim Ortsvorsteher angefragt werden.) und welche Stellungnahmen dort seitens des Amtes abgegeben wurden; 5. ob er entsprechende Hinweise aus der Nachbarschaft bestätigen kann, dass auch das Objekt der Frankfurter Werksgemeinschaft e. V. (Mitglied im Caritasverband Frankfurt) in der Wingertstraße an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde; 6. ob er bestätigen kann, dass auch das Objekt der Goethe-Universität im Kettenhofweg 130 (ehemaliges "IVI") von dem Zwischenerwerber Franconofurt AG an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde und ob es diesbezüglich Beratungsgespräche seitens des zuständigen Fachamtes gab; 7. ob ihm bekannt ist, dass bereits Wochen und Monate vor den beispielhaft genannten Immobilientransaktionen unter Nr. 1, 5 und 6, bei denen jeweils öffentliche Einrichtungen/Institutionen als Verkäufer agierten, eine Demonstration von betroffenen Mietern aus dem Westend und dem Nordend vor der Praxis eines im Westend ansässigen Arztes, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, stattgefunden hat; 8. ob er vor dem Hintergrund seiner Antworten zu den oben genannten Fragen seinerseits Handlun gsbedarf sieht. Begründung: Anscheinend ist doch nicht alles Gold, was da am Frankfurter Immobilienmarkt glänzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 919 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 95 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1015, 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.02.2017 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2016, OF 152/2 Betreff: Frankfurter Immobilienmarkt Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Stimmt es, dass die ABG Frankfurt Holding ihren ehemaligen Firmensitz in der Elbestraße 48-50 an die Elbestraße 48-50 Projektentwicklungsgesellschaft mbH ("E48", gem. Creditreform ansässig in der Beyerbachstraße 7 in 65830 Kriftel) verkauft hat? 2. Sind dem Magistrat die Gesellschafter, die Geschäftsführer sowie evtl. Handlungsbevollmächtigte der E48 bekannt? 3. Welche Angaben kann der Magistrat zur Abwicklung des Verkaufsprozesses dieser Immobilie durch die ABG Frankfurt Holding machen? Ist dem Magistrat insbesondere bekannt, welche Bank den Erwerb der Immobilie durch die E48 finanziert hat? 4. Stimmt es, dass das zuständige Fachamt des Magistrats bzgl. der Entwicklungsmöglichkeiten des Standortes Elbestraße 48-50 seinerzeit ein Beratungsgespräch mit einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, als Vertreter der E48 geführt hat? (Der Name des Arztes kann bei Bedarf beim Ortsvorsteher Ortsbeirat 2 angefragt werden.) Welche Stellungnahmen wurden dort seitens des Amtes abgegeben? 5. Kann der Magistrat entsprechende Hinweise aus der Nachbarschaft bestätigen, dass auch das Objekt der Frankfurter Werksgemeinschaft e.V. (Mitglied im Caritasverband Frankfurt) in der Wingertstraße an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde? 6. Kann der Magistrat bestätigen, dass auch das Objekt der Goethe-Universität im Kettenhofweg 130 (ehemaliges "IVI") von dem Zwischenerwerber Franconofurt AG an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde? Gab es diesbezüglich Beratungsgespräche seitens des zuständigen Fachamtes? 7. Ist dem Magistrat bekannt, dass bereits Wochen und Monate vor den beispielhaft genannten Immobilientransaktionen unter Nr. 1, 5 und 6, bei denen jeweils öffentliche Einrichtungen/Institutionen als Verkäufer agierten, eine Demonstration von betroffenen Mietern aus dem Westend und dem Nordend vor der Praxis eines im Westend ansässigen Arztes, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, stattgefunden hat? 8. Sieht der Magistrat vor dem Hintergrund seiner Antworten zu den o.g. Fragen 1-7 seinerseits Handlungsbedarf? Begründung: Anscheinend ist doch nicht alles Gold, was da am Frankfurter Immobilienmarkt glänzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.10.2016, OF 137/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 95 2016 Anregung an den Magistrat OM 993 2016 1. Die Vorlage OF 137/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 152/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 153/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2016, OF 158/2 Betreff: Nach dem Auszug des Presseclubs den Pferdestall (Livingston Palais) Ulmenstraße 20 wieder durch die Saalbau als Bürgertreff für das Westend nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Pferdestall soll nach dem geplanten Auszug des Presseclubs wieder als Bürgertreff für das Westend durch die Saalbau GmbH genutzt werden. Das Restaurant bleibt erhalten. Begründung: Der Presseclub wird nach der Fertigstellung des Historischen Museums wieder zurück in die Altstadt ziehen. Es ist dringend geboten, den Pferdestall nach dem Wegzug des Presseclubs wieder durch die Saalbau als Bürgertreff zu vermieten, da es im Westend einen großen Mangel an Räumen für Vereine und Gruppen gibt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 995 2016 Die Vorlage OF 158/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrats wird beauftragt, mit dem Pächter des Pferdestalls (Livingston Palais) zu verhandeln, ob er bereit ist, unter Fortführung der Gastronomie die durch den Auszug des Presseclubs freiwerdenden Räume des Pferdestalls der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, den Pferdestall wieder unter die Verwaltung der Saalbau GmbH zu stellen. Begründung: Der Presseclub wird nach der Fertigstellung des Historischen Museums wieder zurück in die Altstadt ziehen. Es ist dringend geboten, den Pferdestall nach dem Wegzug des Presseclubs wieder als Bürgertreff zu vermieten, da es im Westend einen großen Mangel an Räumen für Vereine und Gruppen gibt." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2016, OF 175/2 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg an der Bockenheimer Landstraße auf die Ebene der Fahrbahn abzusenken. Begründung: Der bestehende, bauliche getrennte Radweg ist zu schmal, als dass Radfahrer dort überholen könnten. Durch das erhöhte Radverkehrsaufkommen entstehen dort stauähnliche Situationen. Durch eine Absenkung wird das Überholen langsam fahrender Radfahrer erleichtert und der Radverkehr kann dort besser fließen. Die Alternativrouten, z.B. über den Kettenhofweg, tragen nicht genug zur Entlastung der Bockenheimer Landstraße bei, weil sie durch die doppelseitige Beparkung und die vielen ungesicherten Einmündungen für Radfahrer zusätzliche Gefahren birgt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 175/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 16.01.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1075 2017 Die Vorlage OF 175/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, noch vor dem 01.07.2017 die Neuplanung der Bockenheimer Landstraße in die Wege zu leiten. Zielstellung ist die Neuaufteilung des Straßenraums zugunsten des in den letzten Jahren massiv angestiegenen Fahrradverkehrs." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2016, OF 137/2 Betreff: Frankfurter Immobilienmarkt Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Stimmt es, dass die ABG Frankfurt Holding ihren ehemaligen Firmensitz in der Elbestraße 48-50 an die Elbestraße 48-50 Projektentwicklungsgesellschaft mbH ("E48", gem. Creditreform ansässig in der Beyerbachstraße 7 in 65830 Kriftel) verkauft hat? 2. Sind dem Magistrat die Gesellschafter, die Geschäftsführer sowie evtl. Handlungsbevollmächtigte der E48 bekannt? 3. Welche Angaben kann der Magistrat zur Abwicklung des Verkaufsprozesses dieser Immobilie durch die ABG Frankfurt Holding machen? Ist dem Magistrat insbesondere bekannt, welche Bank den Erwerb der Immobilie durch die E48 finanziert hat? 4. Stimmt es, dass das zuständige Fachamt des Magistrats bzgl. der Entwicklungsmöglichkeiten des Standortes Elbestraße 48-50 seinerzeit ein Beratungsgespräch mit einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, als Vertreter der E48 geführt hat? (Der Name des Arztes kann bei Bedarf beim Ortsvorsteher Ortsbeirat 2 angefragt werden.) Welche Stellungnahmen wurden dort seitens des Amtes abgegeben? 5. Kann der Magistrat entsprechende Hinweise aus der Nachbarschaft bestätigen, dass auch das Objekt der Frankfurter Werksgemeinschaft e. V. (Mitglied im Caritasverband Frankfurt) in der Wingertstraße an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde? 6. Kann der Magistrat bestätigen, dass auch das Objekt der Goethe-Universität im Kettenhofweg 130 (ehemaliges "IVI") an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde? 7. Ist dem Magistrat bekannt, dass bereits Wochen und Monate vor den beispielhaft genannten Immobilientransaktionen unter Nr. 1, 5 und 6, bei denen jeweils öffentliche Einrichtungen/Institutionen als Verkäufer agierten, eine Demonstration von betroffenen Mietern aus dem Westend und dem Nordend vor der Praxis eines im Westend ansässigen Arztes, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, stattgefunden hat? 8. Sieht der Magistrat vor dem Hintergrund seiner Antworten zu den o.g. Fragen 1-7 seinerseits Handlungsbedarf? Begründung: Anscheinend ist doch nicht alles Gold, was da am Frankfurter Immobilienmarkt glänzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.11.2016, OF 152/2 Antrag vom 10.11.2016, OF 153/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 31.10.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 137/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 95 2016 Anregung an den Magistrat OM 993 2016 1. Die Vorlage OF 137/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 152/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 153/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2016, OF 115/2 Betreff: Parkraum Feuerbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Parkmarkierungen in der Feuerbachstraße wieder durchgehend anzubringen und dabei sicherzustellen, dass die Passierbarkeit der Straße auch für LKW bzw. Müllabfuhr gesichert bleibt. In diesem Zusammenhang ist z.B. zu prüfen, ob der breite Fußgängerweg auf der rechten Fahrbahnseite (Richtung Westendplatz) teilweise mitgenutzt werden kann, ohne die Barrierefreiheit einzuschränken. Begründung: Ergebnis eines Vor-Ort-Termins mit Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2016, TO II, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 744 2016 Die Vorlage OF 115/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2016, OF 72/2 Betreff: Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße verbessern Der Magistrat wird aufgefordert, an diesem Kreuzungsbereich an der Landgrafenstraße und Wildunger Straße, sowie auf der Leipziger Straße an beiden Einmündungsbereichen Haltelinien aufzubringen. Begründung: In dem besagten Kreuzungsbereich treffen sich Fußgänger, Fahrradfahrer und der motorisierte Verkehr aus allen Richtungen. Dies hat zur Folge, dass es sehr häufig zu missverständlichen Situationen führt, wer wem jetzt die Vorfahrt zu gewähren hat. Insbesondere motorisierte Fahrzeuglenker, die die Kreuzung ansteuern, können oftmals nicht alle Einmündungen überblicken und treffen die falsche Entscheidung, sodass Fußgänger und Fahrradfahrer übersehen werden. Auch Fahrradfahrer halten sich nicht immer an das Rechts- vor Links-Gebot und übersehen andere Verkehrsteilnehmer. Die Haltelinien sollen allen rollenden Verkehrsteilnehmern die Gefährlichkeit dieser Kreuzung vor Augen führen und sie zu mehr Achtsamkeit auffordern. Insbesondere mehr auf die Grundregel in Tempo 30 Zonen, Fußgänger haben immer "Vorfahrt", zu achten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 29.08.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 393 2016 Die Vorlage OF 72/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Kreuzung Kettenhofweg/Schumannstraße beispielhaft aufgeführt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2015, OF 815/2 Betreff: Verhandlungen mit den Eigentümer der größtenteils leer stehenden Gebäude Leipziger Straße 32 und 36 sowie Kettenhofweg 130 mit dem Ziel der Unterbringung von Flüchtlingen führen Der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird aufgefordert mit den Eigentümern der zum größtenteils leerstehenden Liegenschaften Leipziger Straße 32 HH und 36 HH sowie Kettenhofweg 130 Verhandlungen aufzunehmen, damit diese als Unterkunft für Flüchtlinge genutzt werden können. Begründung: Bei der Liegenschaft Leipziger Straße 32 HH handelt sich um einen Mitte der 90er Jahre begonnenen Bau, geplant als Verkaufsgebäude, das nicht fertiggestellt wurde. Diese 20 Jahre lang ungenutzte Liegenschaft lässt sich ohne Weiteres zu Wohnungen umgestalten. Bei der Liegenschaft Leipziger Straße 36 HH handelt sich um eine ehemalige Fabrik, die zur Zeit in den Erdgeschossen für Spielsalons und Bars Verwendung findet. Die mehrfach beantragte Räumung des Spielsalons und dazugehöriger Bar sowie die leerstehenden Obergeschosse bieten sich Unterbringung von Flüchtlingen nach erfolgten Renovierungs- und Umbauarbeiten an. Bei dem Gebäude Kettenhofweg 130 handelt es sich um das jahrelang besetzte Institut für Vergleichende Irrelavanz (IWI). Dies wurde für Veranstaltungen und offene politische Diskussionen genutzt. Vor ca. 2 Jahren wurde dieses Gebäude mit mehreren Huntertschaften Polizei gewaltsam geräumt und anschließend verkauft. Auch dieses Gebäude steht seit geraumer Zeit leer und würde sich zur Flüchtlingsunterbringung anbieten. Weiterhin stehen folgende Gebäude seit Jahren leer und über eine Umnutzung dieser Gebäude zur Unterbringung für Flüchtlinge wäre nachzudenken: Zeppelin Allee 13, ehemalige Dondorf Fabrik Fürstenberger Straße 235, Hochhaus am Park und weitere im Westend und in Bockenheim leerstehende Wohnungen. Aufgabe des Magistrats ist es durch die Überprüfung der ca 1,5 Millionen Quadratmeter leerstehenden Büroraumflächen dafür Sorge zu tragen, für Flüchtlinge adäquate Wohnungen zu erstellen, so dass sich die Verwendung von Sporthallen zur Flüchtlingsunterbringung erübrigt. Dies insbesondere, da immer wieder dagelegt wird, dass in der Stadt aufwachsende Kinder und Jugendliche mehr Sport treiben sollen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 815/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2015, OF 700/2 Betreff: Das seit Jahren leer stehende Grundstück neben der ehemaligen Kita im Kettenhofweg durch Verhandlungen mit dem Eigentümer für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird aufgefordert, durch Verhandlungen mit dem Eigentümer, darauf hin zu wirken, daß das seit Jahren leerstehende und als Parkplatz genutzte Grundstück im Kettenhofweg zwischen der Ulmenstraße und der Bockenheimer Landstraße, neben der ehemaligen Kindertagesstätte für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt wird. Begründung: Das Grundstück im Kettenhofweg neben der ehemaligen Kita steht seit Jahren leer und wird als Parkplatz genutzt. Bei dem großen Bedarf an Wohnungen in Frankfurt, und insbesondere im Westend, wäre es sinnvoll, daß das Gelände für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt wird. Insbesondere aufgrund seiner Fuß läufigen Lage zur Innenstadt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 29.06.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4273 2015 Die Vorlage OF 700/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2014, OF 438/2 Betreff: Schulwegplan Elsa-Brändström-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden und im Internet veröffentlichten Schulwegplan der Elsa-Brändström-Schule bezüglich des Kreisels "Niedenau - Zimmerweg - Rüsterstraße - Ulmenstraße" zu überprüfen. Im Plan ist dort eine Ampelanlage eingezeichnet, die jedoch nicht existiert. Der Magistrat wird gebeten, mit der Schule den Bedarf dieser Ampelanlage zu klären und in der Folge entweder den Schulwegplan anzupassen oder die Ampelanlage zu errichten. Begründung: Bestehende Abweichung zwischen Plan und Ist-Zustand. Anlage (ca. 706 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2770 2014 Die Vorlage OF 438/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2013, OF 429/2 Betreff: Im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaft" soll für Bockenheim und Westend eine Studie erstellt werden, welche sozialen Einrichtungen (wie z. B. Jugendhaus, Grundschulen und Altenbegegnungsstätte) aufgrund der steigenden Bevölkerung in den Stadtteilen benötigt werden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Im Rahmen des Programms Aktive Nachbarschaft ist für die an den Kulturcampus Frankfurt angrenzenden Stadtteile Bockenheim und Westend eine Studie zu erstellen, welche sozialen Einrichtungen wie Jugendhaus, Grundschulen und Altenbegegnungsstätte aufgrund der steigenden Bevölkerung in den Stadtteilen, verursacht u.a. durch Baumaßnahmen auf dem Kulturcampus Bockenheim und in der Feuerbachstraße, benötigt werden. Begründung: In Bockenheim und dem Westend fehlt es an wichtigen Jugendeinrichtungen wie einer Bolzhalle, einem Jugendhaus, einer Skateboardbahn, einer Fläche zum Streetbasketballspiel und Ahnlichem. Da es in beiden Stadtteilen nur wenige Freiflächen zur Nutzung für Jugendaktivitäten gibt, wäre eine Ansiedlung o.g. Einrichtungen auf dem Campus Bockenheim erforderlich und sinnvoll, zumal bereits im Abschlußbericht der Sanierung ein weiterhin bestehender Mangel an diesen Einrichtungen festgestellt wurde. In den vergangenen Jahren wurden außerdem vorhandene Treffpunkte für Jugendliche entfernt, z.B. Streetballkorb und Tischtennisplatte auf dem Adorno-Platz. Zurzeit gibt es in Bockenheim nur unzureichende Entfaltungsmöglichkeiten für Jugendliche, z.B. das in einer ehemaligen Stadtsparkassenfiliale untergebrachte JUZ, oder die "wild angelegte" Skateboardbahn vor der Universitätsbibliothek. Eine Sakteboardbahn war bereits im Magistratsbericht B 158 vom 25.02.2002 angekündigt worden. Die berechtigten Interessen für die Erstellung von Jugendeinrichtungen ist in die Planung aufzunehmen. Zu ergänzen ist, dass auf Grund der Immobilienmarktsituation seit 1999 Veränderungen an dem Letter of Intent möglich und vorzunehmen sind: 70 % Anteil für Wohnungen (anstatt bisher vorgesehener 70% Gewerbeflächen) und die Ansiedlung der dringlich erforderlichen Jugendeinrichtungen auf dem Campus Bockenheim.Weiterhin ist festzustellen, dass die Grundschulen und Kindertagesstätten in Bockenheim und dem Westend aufgrund steigender Geburtenquote und erhöhter Anzahl von Kindern in den Stadtteilen bereits jetzt an die Grenzen ihrer Kapazität gelangt sind und dringend Erweiterungsbauten oder zusätzliche Einrichtungen notwendig sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 10.02.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur außerordentlichen Sitzung am 20.02.2014 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 20.02.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 429/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und fraktionslos (= Annahme)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2013, OF 430/2 Betreff: Mikroklima durch mehr Freiflächen und vertikale Begrünung auf dem Kulturcampus Frankfurt verbessern, um einer weiteren Temperaturerhöhung im Bereich Bockenheim und Westend vorzubeugen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: A. In den Gebieten des Bebauungsplans sowie der neuen Bauareale und Gebäudeverdichtungen, z.B. wie Poseidon - und Triton - Hochhaus, Kreditanstalt für Wiederaufbau, in der Feuerbachstraße und weiteren Projekten in Bockenheim und Westend sind neue Klimauntersuchungen zu erheben. Es soll festgestellt, durch Maßnahmen im Bebauungsplan das laut Klimaplanatlas schlechte Mikroklima in diesem Gebiet nicht nur erhalten, sondern sogar verbessert werden kann. B. Beim Bebauungsplan Campus Bockenheim soll durch Festschreibung folgender Manahmen das Mikroklima verbessert werden. 1. Erhöhung des Anteils von Grünflächen in dem Gebiet. Die vorgesehene sogenannte Landwehr als Grünes Band allein ist nicht ausreichend. 2. Im Bebauungsplan ist die sogenannte vertikale Begrünung (vertikale Gärten von Patrick Blanc) der Fassadenflächen festzuschreiben, um eine Wärmeaufnahme tagsüber und einer Abstrahlung der gespeicherten Wärme nachts vorzubeugen. 3. Es sollen Fassadenflächen festgesetzt werden, die eine Wärmeaufnahme tagsüber und einer Abgabe der gespeicherten Wärme nachts vorbeugen. 4. Reduktion der vorgesehenen Bruttogeschossfläche und gleichzeitiger Verzicht auf die vorgesehenen Hochhäuser. 5. Versiegelung des Gebietes aufheben und entsiegelte Flächen im Bebauungsplan festschreiben. 6. Begrünung von Dächern im Bebauungsplan festschreiben.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2013, OF 405/2 Betreff: Fahrradständer an der Bettinaschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Dafür Sorge zu tragen, dass an der Bettinaschule ca. 200 Fahrradstellplätze im Bereich des Schuleingangs in der Feuerbachstraße installiert werden. 2. Diesbezüglich nochmals zu prüfen, warum die Fahrradstellplätze nach Abbau des derzeit noch als Lärmschutz dienenden Baugerüsts nicht auf der (ggf. mit einer wassergebundenen Decke versehenen) Rasenfläche unmittelbar vor dem Schulgebäude eingerichtet werden können. Diese Lösung wird vom OBR 2 präferiert. 3. Im Falle eines negativen Prüfergebnisses zu 2. zu prüfen, ob die Fahrradstellplätze auf der Fahrbahn / dem Parkraum unmittelbar vor der Schule in der Feuerbachstraße eingerichtet werden können und welche Sicherungsmaßnahmen in diesem Zusammenhang im Hinblick auf den Straßenverkehr erforderlich sind. 4. Im Falle positiver Prüfergebnisse zu 2. oder 3. sind die entsprechenden Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Begründung: Ergebnis des Ortstermins mit Schulleitung am 6.11.2013. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.10.2013, OF 394/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 25.11.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 394/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 405/2 wurde zurückgezogen.
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2013, OF 354/2 Betreff: Baumbestand auf dem Odina-Bott-Platz und im Umfeld sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Baumstandorte auf dem Odina-Bott-Platz sowie im Umfeld sind zu sichern, die Bäume nachhaltig zu pflegen bzw. nach dem Absterben sobald wie möglich zu ersetzen. Begründung: 1. Mindestens vier Roßkastanien entlang der Bockenheimer Landstraße am Odina-Bott-Platz gedeihen nicht gut. Nur die Roßkastanie an der Ecke zur Freiherr-vom-Stein-Straße, wo sich derzeit die provisorische Bushaltestelle befindet, hat eine dichte Krone mit dunkelgrünem Laub. Das Grünflächenamt möge dafür Sorge tragen, daß die schlecht gedeihenden Roßkastanien genügend Wasser und Nährstoffe erhalten. Wenn diese Maßnahmen nichts bewirken, sind die absterbenden Roßkastanien sobald wie mögliche durch kräftige Jungbäume zu ersetzen. 2. Auf dem Platz haben insgesamt sieben Zierkirschen gestanden (drei entlang der Freiherr-vom-Stein Strasse und vier im Grünbeet neben dem jetzigen Rosenbeet). Von den Vier Bäumen ist einer abgestorben und entfernt worden. Ein weiterer Baum wurde durch den Fall der Kastanie (im Sommer 2009), die im Beet vor dem Blockhaus gestanden hat, deutlich beschädigt und kurz darauf ebenfalls entfernt. In 2011 wurden diese zwei Bäume durch zwei Magnolien ersetzt. Wieso wurden keine Zierkirschen nachgepflanzt? Eine Magnolie ist 2012 eingegangen und wurde entfernt. Die noch vorhandene Magnolie kümmert vor sich hin und braucht dringend Pflege. Diese Magnolie soll nach der aktuell beschlossenen Planung im neuen Rosenbeet verbleiben. Wie in der Ortsbeiratssitzung bei der Verabschiedung des neuen Planes erläutert, erfolgt keine weiter Pflanzung eines Baumes. Es wäre sinnvoll wieder Zierkirschen nachzupflanzen. 3. Die südlichste Zierkirsche auf dem Odina-Bott-Platz (an der Freiherr-vom-Stein-Straße), die der stärksten Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist, hat bereits im Juli 2013 gelbes Laub, im Gegensatz zu den anderen zwei Zierkirschen in dieser Reihe. Hier sollte eine besondere Pflege mit Wasser und Nährstoffen erfolgen, um den Baum lange zu erhalten. 4. Die Roßkastanie vor dem Eckgebäude Bockenheimer Landstraße / Feuerbachstraße 49 sollte im Herbst 2013 ersetzt werden. Die Roßkastanie an diesem Standort war seit mehreren Jahren sichtbar am Absterben und hätte längst nachgepflanzt werden können. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb mit dem Ersatz so lange gewartet wurde. 5. Auf dem Eckgrundstück Feuerbachstraße 49 wurden im Frühjahr 2013 tiefe Ausschachtungen für die neu genehmigte Außengastronomie vorgenommen. Nun stirbt die Krone des Ginkgo sichtbar ab. Außerdem wurden mindestens 4 Platanen im Vorgarten entfernt, die von Beginn an in Spalierform gezogen worden waren. Der erhebliche Baumverlust führt zu einer negativen Grün-Bilanz und beeinträchtigt das Mikroklima im Umfeld des Odina-Bott-Platzes. Was wurde von der Stadt als Ausgleich für die Baumfällungen und ökologischen Beeinträchtigungen verlangt? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 354/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2013, OF 346/2 Betreff: Befreiungen vom Bebauungsplan müssen gesetzeskonform sein Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten: Zu den im Magistratsbericht B184 vom 29.04.2013 aufgeführten Befreiungen im Westend sind folgende Klarstellungen erforderlich: 1. Hatte §31 BauGB zur Zeit des Erlasses der Befreiungen "im vergangenen Jahrhundert" einen anderen Wortlaut als heute ? 2. Wenn ja, war dieser bezüglich der Begründungen für Befreiungen so formuliert, dass auch vollständig den Zielen des Bebauungsplanes widersprechende Befreiungen vorgenommen werden konnten, wie z. B. eine Genehmigung von 25 statt statt 4 Vollgeschossen in der Bockenheimer Landstraße 51 ? 3. Wenn nein, wie vertragen sich die in B184 aufgeführten Befreiungen mit den Forderungen des Gesetzes: a) Abs.{1): waren die Änderungen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen ? b) Abs.(2) Nr.1: in welcher Form lassen sich die Befreiungen durch das Wohl der Allgemeinheit begründen ? c) Abs.(2) Nr.2: nach weichen Kriterien wurden die Befreiungen ais städtebaulich vertretbar beurteilt ? d) Abs.(2) Nr.3: worin hätte sich bei einer Einhaltung des Bebauungsplanes eine nicht beabsichtigte Härte für die Antragsteller ergeben ? e) Abs.(2) letzter Satz: inwieweit war die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ? 4. Wenn die Fragen unter Nr. 3 abschlägig beantwortet werden müssen, ist dann davon auszugehen, dass die mit der Befreiung verbundenen Baugenehmigungen rechtsfehlerhaft waren? 5. Da jeder Bau, der ohne oder aufgrund einer rechtsfehlerhaften Baugenehmigung errichtet wurde, rechtlich als illegaler Schwarzbau betrachtet werden muss, folgt daraus, dass die betroffenen Gebäude abgerissen werden müssen ? 6. Wie stellt sich der Magistrat demzufolge zu der Entscheidung des Saarländischen Oberverwaltungsgerichtes {Az.: 2 A 190/10), dass solcherart illegal errichtete Bauwerke keinen Bestandsschutz genießen, und auch abgerissen werden müssen, wenn dies erst nach vielen Jahren rechtskräftig festgestellt wird ? 7. Stimmt der Magistrat der Aussage zu, dass auch im öffentlichen Baurecht der Grundsatz gilt, dass kein Recht im Unrecht geschaffen werden darf ? Begründung: Nach §31 BauGB sind Befreiungen von den Festlegungen des Bebauungsplanes unter bestimmten Randbedingungen zulässig. Ob eine Abweichung vom Bebauungsplan, die 25 statt 4 Geschosse erlaubt (Bockenheimer Landstraße 51), 18 statt 4 (Ulmenstraße 37-39), Büronutzung in 15 statt Wohnen in 4 Geschossen (Grüneburgweg 58-62), oder 27 statt 4 Geschosse (Nibelungenplatz 3) - um nur die gravierendsten Fälle zu nennen - durch den Gesetzestext gedeckt ist, scheint zweifelhaft. Die Aussage des Magistratsberichts B184, wonach parlamentarische Beschlüsse Grundlage der Befreiungen waren, besagt wenig, da die Stadtverordnetenversammlung kein vollwertiges Parlament im Sinne des Grundgesetzes ist, sondern Teil der Stadtverwaltung, somit also nicht über volle Souveränität ihrer Entscheidungen verfügt. Aber selbstverständlich ist jedes Organ der städtischen Verwaltung nach Art.20 GG an die Einhaltung von recht und Gesetz gebunden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2013, B 184 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 184 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 346/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage B 184 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 346/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. 3 GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2013, OF 330/2 Betreff: Anwohnerparken im Regelbereich 16 verlängern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Anwohnerparken und Verkehrssituation im Regelbereich 16 täglich morgens von 7 bis 11 Uhr und abends von 18 bis 22 Uhr zu verlängern. Begründung: Durch die Eröffnung mehrere großer Restaurants entlang der Bockenheimer Landstraße/Feuerbachstraße hat sich die Parksituation für die Anwohner auch östlich der Bockenheimer Landstraße erheblich verschärft. Parkplatzsuchende Restaurantgäste missachten das Anwohnerparken, parken/fahren entgegen der Einbahnstraßenrichtung oder stellen ihr Fahrzeug auf Sperrflächen von Feuerwehrzufahren und im "Knie" Odina-Bott-Platz/Wiesenau ab. Mit der in diesem Jahr bevorstehenden Wiedereröffnung des Triton-Hauses ist eine weitere Verschärfung der Park- und Verkehrssituation zu erwarten. Die bei 30.000 qm Bürofläche vorgesehenen 450 Parkplätze werden nicht ausreichen, um allen Mitarbeitern und Besuchern des Hauses ausreichend Parkfläche zu bieten. Durch die Verschiebung der Arbeitszeiten in die Abendstunden hinein und auch an Wochenenden, wird es zukünftig für die Anwohner noch schwieriger, abends einen Parkplatz zu finden. Die rigide Ausweitung der Anwohnerparkzeiten auch auf das Wochenende wird in anderen Städten mit Erfolg praktiziert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 330/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 755 2013 Die Vorlage OF 330/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Anwohnerparken die die Verkehrssituation im Regelbereich 16 täglich morgens von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr und abends von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr verlängert und die Einhaltung dessen regelmäßig kontrolliert werden kann. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE und CDU (= Ablehnung); 1 GRÜNE und FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2013, OF 334/2 Betreff: Entwässerungsrohrsystem Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Entwässerungsrohrsystem auf der Strecker Barckhausstraße / Bockenheimer Landstr. bis zum Opernplatz entfernt werden kann und ggf. die Maßnahme zeitnah umzusetzen. Begründung: Das blaue Entwässerungsrohrsystem, das wohl den Gebäudekomplex der Patricia AG zwischen Barckhausstraße und Feuerbachstraße entwässern sollte, hängt jetzt in der Luft und ist auf Höhe Barckhausstraße/Bockenheimer Landstraße nicht mehr angeschlossen. Die Inanspruchnahme öffentlichen Raums durch private Bauherren hat auch eine Grenze, die nach ca. zwei Jahren deutlich überschritten ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2166 2013 Die Vorlage OF 334/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Schon mehrfach wurde die Stadt Frankfurt von den Eigentümern der Barckhausstraße gebeten, die Straße wieder in eine Einbahnstraße umzuwandeln. Früher handelte es sich hier um eine Einbahnstraße - befahrbar vom Kettenhofweg - doch sie wurde für beide Seiten ca. 2011, wegen der damaligen Baustelle geöffnet. Die Straße ist absolut nicht von beiden Seiten gleichzeitig befahren!!! Wenn beide Seiten vollgeparkt sind und zwei fahrende Autos kommen sich entgegen, muss immer einer ausweichen. Oft müssen Autos die z.B. vom Kettenhofweg oder sogar von der Bockenheimer Landstr. eingebogen sind, rückwärts wieder rausfahren, weil sonst das ihnen entgegenkommende Auto die Straße blockieren würde. Das kann sehr gefährlich werden. Dieses Bild wurde am Samstag, den 23.03.2019, Nachmittags geschossen. Ich selbst saß in einem Taxi und musste ganze drei Minuten warten, bis mein Taxi in meine Straße einbiegen konnte, denn die Taxen haben es sich zur Gewohnheit gemacht, die Straßenecken/den Zebrastreifen unserer Straße, als ihre Haltestelle zu benutzen. Das Taxi vor uns biegt nicht in die Barckhausstraße, es blockiert unser Abbiegen. Es steht da und wartet wohl auf Kundschaft. Der Fahrer stand angelehnt an seinem Taxi auf der Straße. Ihm genau gegenüber, auf der anderen Seite, blockierte ein weiteres Taxi, welches man gerade nicht sehe kann, weil der grüne Firmenwagen versucht, rauszufahren. Durch das Zuparken der Straße und des Zebrastreifens, oft auch den Fahrradweg, geraten Fahrradfahrer, Fußgänger und Autos aneinander. In den drei Minuten sah ich sieben Fahrradfahrer, die allen Autos ausweichen mussten, denn die zwei Taxen blockierten die Ein- und Ausfahrt von und zu der Straße. Der grüne Firmenwagen musste somit auf die Radfahrband/den Zebrastreifen, um an dem nicht sichtbaren zweiten Taxi, vorbeizukommen. Es ist eine Zumutung, es gibt oft Ärger und meine Fahrt kostete einige unnötige Euros mehr, weil wir einfach festsaßen. Durch dieses Taxi im Bild war mein Taxifahrer leider dem ausgeliefert quasi hinter ihm zu warten und erst abbiegen zu können, wenn es keinen Gegenverkehr mehr gab. Ich bitte Sie daher noch einmal, die Befahrbarkeit der Barckhausstraße von der Bockenheimer Landstraße, sowie dem Kettenhofweg, ernsthaft zu bedenken, ggfs. gegen diese wildparkenden Taxen vorzugehen. Die stehen täglich zu allen Zeiten - besonders im Berufsverkehr - an unserer Ecke, seitdem ihnen die - illegale - Parkmöglichkeit vor der Bockenheimer Landstraße 47 genommen wurde, indem zwei Pfähle aufgestellt wurden, damit sie mit ihren Taxen den Fahrradweg und den Bürgersteig gleichzeitig nicht mehr blockieren können.
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Weiter lesen auf FFM.DESchon mehrfach wurde die Stadt Frankfurt von den Eigentümern der Barckhausstraße gebeten, die Straße wieder in eine Einbahnstraße umzuwandeln. Früher handelte es sich hier um eine Einbahnstraße - befahrbar vom Kettenhofweg - doch sie wurde für beide Seiten ca. 2011, wegen der damaligen Baustelle geöffnet. Die Straße ist absolut nicht von beiden Seiten gleichzeitig befahren!!! Wenn beide Seiten vollgeparkt sind und zwei fahrende Autos kommen sich entgegen, muss immer einer ausweichen. Oft müssen Autos die z.B. vom Kettenhofweg oder sogar von der Bockenheimer Landstr. eingebogen sind, rückwärts wieder rausfahren, weil sonst das ihnen entgegenkommende Auto die Straße blockieren würde. Das kann sehr gefährlich werden. Dieses Bild wurde am Samstag, den 23.03.2019, Nachmittags geschossen. Ich selbst saß in einem Taxi und musste ganze drei Minuten warten, bis mein Taxi in meine Straße einbiegen konnte, denn die Taxen haben es sich zur Gewohnheit gemacht, die Straßenecken/den Zebrastreifen unserer Straße, als ihre Haltestelle zu benutzen. Das Taxi vor uns biegt nicht in die Barckhausstraße, es blockiert unser Abbiegen. Es steht da und wartet wohl auf Kundschaft. Der Fahrer stand angelehnt an seinem Taxi auf der Straße. Ihm genau gegenüber, auf der anderen Seite, blockierte ein weiteres Taxi, welches man gerade nicht sehe kann, weil der grüne Firmenwagen versucht, rauszufahren. Durch das Zuparken der Straße und des Zebrastreifens, oft auch den Fahrradweg, geraten Fahrradfahrer, Fußgänger und Autos aneinander. In den drei Minuten sah ich sieben Fahrradfahrer, die allen Autos ausweichen mussten, denn die zwei Taxen blockierten die Ein- und Ausfahrt von und zu der Straße. Der grüne Firmenwagen musste somit auf die Radfahrband/den Zebrastreifen, um an dem nicht sichtbaren zweiten Taxi, vorbeizukommen. Es ist eine Zumutung, es gibt oft Ärger und meine Fahrt kostete einige unnötige Euros mehr, weil wir einfach festsaßen. Durch dieses Taxi im Bild war mein Taxifahrer leider dem ausgeliefert quasi hinter ihm zu warten und erst abbiegen zu können, wenn es keinen Gegenverkehr mehr gab. Ich bitte Sie daher noch einmal, die Befahrbarkeit der Barckhausstraße von der Bockenheimer Landstraße, sowie dem Kettenhofweg, ernsthaft zu bedenken, ggfs. gegen diese wildparkenden Taxen vorzugehen. Die stehen täglich zu allen Zeiten - besonders im Berufsverkehr - an unserer Ecke, seitdem ihnen die - illegale - Parkmöglichkeit vor der Bockenheimer Landstraße 47 genommen wurde, indem zwei Pfähle aufgestellt wurden, damit sie mit ihren Taxen den Fahrradweg und den Bürgersteig gleichzeitig nicht mehr blockieren können.
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Weiter lesen auf FFM.DEWer die Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße in Richtung Messe mit dem Fahrrad befährt, den benutzungspflichtigen Radfahrstreifen benutzt und links in die Robert-Mayer-Straße abbiegen möchte, muss sich in den fließenden Kfz-Verkehr einordnen und dabei in spitzem Winkel die Straßenbahnschienen überqueren. Sicherer wäre es, wenn die Möglichkeit bestünde, bei roter Fahrbahnampel die wartenden Kfz rechts auf dem Radfahrstreifen zu passieren und vor der Kfz-Haltelinie in einer Fahrradaufstellfläche zu warten. Diese Änderung würde nur neue Fahrbahnmarkierungen benötigen und wäre als kurzfristige Lösung schnell umsetzbar. Wieso ist das relevant? Die Robert-Mayer-Straße und in Verlängerung der Kettenhofweg sind gerade zu Berufsverkehrszeiten eine der Hauptrouten des städtischen Radverkehrs in Richtung Opernplatz.
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Weiter lesen auf FFM.DEAls naturliebender fahrradfahrender Bewohnter der Arndtstrasse, ist mir die übergroße Kreuzungsfläche der Arndtstrasse/Kettenhofweg schon länger aufgefallen, da diese nicht nur außergewöhnlich groß ist, sondern auch immer wieder zu besorgnungserregenden Verkehrsszenarien zwischen Radfahrern und Autofahrern führt, die auf der großen Fläche nicht immer wissen, wie und wo die Tangente zu nehmen und aufgrund der vermeintlichen guten Übersichtlichkeit, doch viel schneller durchfahren wird, als dies eigentlich empfehlenswert ist. Gerade die Radfahrerströme, die den Kettenhofweg aus der Stadt her, entgegen der Einbahnstrasse kommend, über diese Fläche müssen, werden oft von flächenblinden Autofahren übersehen und abgedrängt. Aus meiner Sicht - und auch einiger Mitbewohner - würde eine kleine/mittler Verkehrsinsel eine Entschärfung der Situation bringen, da Radfahrer und Autofahrer nun im gleichen Takt kreiseln müssten und sich nicht mehr vor gegenläufige Tangential-Querungen fürchten müsste. Genug Platz ist auf der Fäche definitiv vorhanden... Zusätzlich würde diese Fläche optisch ungemein von einem grünen Biotop profitieren, gerade da im Umfeld derzeit ja sehr viele Grünflächen durch Neubauten reduziert wurden/werden.
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Weiter lesen auf FFM.DESchon mehrfach wurde die Stadt Frankfurt von den Eigentümern der Barckhausstraße gebeten, die Straße wieder in eine Einbahnstraße umzuwandeln. Früher handelte es sich hier um eine Einbahnstraße - befahrbar vom Kettenhofweg - doch sie wurde für beide Seiten ca. 2011, wegen der damaligen Baustelle geöffnet. Die Straße ist absolut nicht von beiden Seiten gleichzeitig befahren!!! Wenn beide Seiten vollgeparkt sind und zwei fahrende Autos kommen sich entgegen, muss immer einer ausweichen. Oft müssen Autos die z.B. vom Kettenhofweg oder sogar von der Bockenheimer Landstr. eingebogen sind, rückwärts wieder rausfahren, weil sonst das ihnen entgegenkommende Auto die Straße blockieren würde. Das kann sehr gefährlich werden. Dieses Bild wurde am Samstag, den 23.03.2019, Nachmittags geschossen. Ich selbst saß in einem Taxi und musste ganze drei Minuten warten, bis mein Taxi in meine Straße einbiegen konnte, denn die Taxen haben es sich zur Gewohnheit gemacht, die Straßenecken/den Zebrastreifen unserer Straße, als ihre Haltestelle zu benutzen. Das Taxi vor uns biegt nicht in die Barckhausstraße, es blockiert unser Abbiegen. Es steht da und wartet wohl auf Kundschaft. Der Fahrer stand angelehnt an seinem Taxi auf der Straße. Ihm genau gegenüber, auf der anderen Seite, blockierte ein weiteres Taxi, welches man gerade nicht sehe kann, weil der grüne Firmenwagen versucht, rauszufahren. Durch das Zuparken der Straße und des Zebrastreifens, oft auch den Fahrradweg, geraten Fahrradfahrer, Fußgänger und Autos aneinander. In den drei Minuten sah ich sieben Fahrradfahrer, die allen Autos ausweichen mussten, denn die zwei Taxen blockierten die Ein- und Ausfahrt von und zu der Straße. Der grüne Firmenwagen musste somit auf die Radfahrband/den Zebrastreifen, um an dem nicht sichtbaren zweiten Taxi, vorbeizukommen. Es ist eine Zumutung, es gibt oft Ärger und meine Fahrt kostete einige unnötige Euros mehr, weil wir einfach festsaßen. Durch dieses Taxi im Bild war mein Taxifahrer leider dem ausgeliefert quasi hinter ihm zu warten und erst abbiegen zu können, wenn es keinen Gegenverkehr mehr gab. Ich bitte Sie daher noch einmal, die Befahrbarkeit der Barckhausstraße von der Bockenheimer Landstraße, sowie dem Kettenhofweg, ernsthaft zu bedenken, ggfs. gegen diese wildparkenden Taxen vorzugehen. Die stehen täglich zu allen Zeiten - besonders im Berufsverkehr - an unserer Ecke, seitdem ihnen die - illegale - Parkmöglichkeit vor der Bockenheimer Landstraße 47 genommen wurde, indem zwei Pfähle aufgestellt wurden, damit sie mit ihren Taxen den Fahrradweg und den Bürgersteig gleichzeitig nicht mehr blockieren können.
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Weiter lesen auf FFM.DESchon mehrfach wurde die Stadt Frankfurt von den Eigentümern der Barckhausstraße gebeten, die Straße wieder in eine Einbahnstraße umzuwandeln. Früher handelte es sich hier um eine Einbahnstraße - befahrbar vom Kettenhofweg - doch sie wurde für beide Seiten ca. 2011, wegen der damaligen Baustelle geöffnet. Die Straße ist absolut nicht von beiden Seiten gleichzeitig befahren!!! Wenn beide Seiten vollgeparkt sind und zwei fahrende Autos kommen sich entgegen, muss immer einer ausweichen. Oft müssen Autos die z.B. vom Kettenhofweg oder sogar von der Bockenheimer Landstr. eingebogen sind, rückwärts wieder rausfahren, weil sonst das ihnen entgegenkommende Auto die Straße blockieren würde. Das kann sehr gefährlich werden. Dieses Bild wurde am Samstag, den 23.03.2019, Nachmittags geschossen. Ich selbst saß in einem Taxi und musste ganze drei Minuten warten, bis mein Taxi in meine Straße einbiegen konnte, denn die Taxen haben es sich zur Gewohnheit gemacht, die Straßenecken/den Zebrastreifen unserer Straße, als ihre Haltestelle zu benutzen. Das Taxi vor uns biegt nicht in die Barckhausstraße, es blockiert unser Abbiegen. Es steht da und wartet wohl auf Kundschaft. Der Fahrer stand angelehnt an seinem Taxi auf der Straße. Ihm genau gegenüber, auf der anderen Seite, blockierte ein weiteres Taxi, welches man gerade nicht sehe kann, weil der grüne Firmenwagen versucht, rauszufahren. Durch das Zuparken der Straße und des Zebrastreifens, oft auch den Fahrradweg, geraten Fahrradfahrer, Fußgänger und Autos aneinander. In den drei Minuten sah ich sieben Fahrradfahrer, die allen Autos ausweichen mussten, denn die zwei Taxen blockierten die Ein- und Ausfahrt von und zu der Straße. Der grüne Firmenwagen musste somit auf die Radfahrband/den Zebrastreifen, um an dem nicht sichtbaren zweiten Taxi, vorbeizukommen. Es ist eine Zumutung, es gibt oft Ärger und meine Fahrt kostete einige unnötige Euros mehr, weil wir einfach festsaßen. Durch dieses Taxi im Bild war mein Taxifahrer leider dem ausgeliefert quasi hinter ihm zu warten und erst abbiegen zu können, wenn es keinen Gegenverkehr mehr gab. Ich bitte Sie daher noch einmal, die Befahrbarkeit der Barckhausstraße von der Bockenheimer Landstraße, sowie dem Kettenhofweg, ernsthaft zu bedenken, ggfs. gegen diese wildparkenden Taxen vorzugehen. Die stehen täglich zu allen Zeiten - besonders im Berufsverkehr - an unserer Ecke, seitdem ihnen die - illegale - Parkmöglichkeit vor der Bockenheimer Landstraße 47 genommen wurde, indem zwei Pfähle aufgestellt wurden, damit sie mit ihren Taxen den Fahrradweg und den Bürgersteig gleichzeitig nicht mehr blockieren können.
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Weiter lesen auf FFM.DEWer die Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße in Richtung Messe mit dem Fahrrad befährt, den benutzungspflichtigen Radfahrstreifen benutzt und links in die Robert-Mayer-Straße abbiegen möchte, muss sich in den fließenden Kfz-Verkehr einordnen und dabei in spitzem Winkel die Straßenbahnschienen überqueren. Sicherer wäre es, wenn die Möglichkeit bestünde, bei roter Fahrbahnampel die wartenden Kfz rechts auf dem Radfahrstreifen zu passieren und vor der Kfz-Haltelinie in einer Fahrradaufstellfläche zu warten. Diese Änderung würde nur neue Fahrbahnmarkierungen benötigen und wäre als kurzfristige Lösung schnell umsetzbar. Wieso ist das relevant? Die Robert-Mayer-Straße und in Verlängerung der Kettenhofweg sind gerade zu Berufsverkehrszeiten eine der Hauptrouten des städtischen Radverkehrs in Richtung Opernplatz.
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Weiter lesen auf FFM.DEAls naturliebender fahrradfahrender Bewohnter der Arndtstrasse, ist mir die übergroße Kreuzungsfläche der Arndtstrasse/Kettenhofweg schon länger aufgefallen, da diese nicht nur außergewöhnlich groß ist, sondern auch immer wieder zu besorgnungserregenden Verkehrsszenarien zwischen Radfahrern und Autofahrern führt, die auf der großen Fläche nicht immer wissen, wie und wo die Tangente zu nehmen und aufgrund der vermeintlichen guten Übersichtlichkeit, doch viel schneller durchfahren wird, als dies eigentlich empfehlenswert ist. Gerade die Radfahrerströme, die den Kettenhofweg aus der Stadt her, entgegen der Einbahnstrasse kommend, über diese Fläche müssen, werden oft von flächenblinden Autofahren übersehen und abgedrängt. Aus meiner Sicht - und auch einiger Mitbewohner - würde eine kleine/mittler Verkehrsinsel eine Entschärfung der Situation bringen, da Radfahrer und Autofahrer nun im gleichen Takt kreiseln müssten und sich nicht mehr vor gegenläufige Tangential-Querungen fürchten müsste. Genug Platz ist auf der Fäche definitiv vorhanden... Zusätzlich würde diese Fläche optisch ungemein von einem grünen Biotop profitieren, gerade da im Umfeld derzeit ja sehr viele Grünflächen durch Neubauten reduziert wurden/werden.
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