S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2025, OF 346/15 Betreff: Auskunft über den Zeitplan Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird zeitnah um Vorlage eines Zeitplanes gebeten, wann mit dem Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule begonnen wird und wann mit der Fertigstellung gerechnet werden kann und darum gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sind im Haushaltsplan genug Gelder für Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule eingestellt? 2. Wann werden die Container auf dem Schulgelände, die bereits seit den Herbstferien von der Schule geräumt worden sind, abgeholt, damit mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann? 3. Wann wird mit dem Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule begonnen? 4. Warum konnte der ursprüngliche Zeitplan, Beginn der Maßnahmen Ende des Jahres 2024/ Beginn des Jahres 2025 nicht eingehalten werden? Begründung: Die Otto-Hahn-Schule wie auch die örtlichen Vereine warten sehnlichst auf den Abriss und den Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1. Die Schule wie auch der Stadtteil sind schon mehrfach vertröstet worden. Die Gelder dafür sind nach Kenntnis des Ortsbeirats im Doppelhaushalt eingestellt, so dass mit den Maßnahmen zeitnah begonnen werden kann. Die Container auf dem Gelände, dass für die Baumaßnahmen benötigt wird, sind bereits seit den Herbstferien von der Schule geräumt worden und wurden nach unseren Informationen auch freigegeben, stehen aber leider weiterhin auf dem benötigten Gelände, so dass mit den Sanierungsmaßnahmen nicht begonnen werden kann. Bedauerlicherweise hat sich die Bau- und Bildungsdezernentin Sylvia Weber auf eine Nachfrage der CDU-Fraktion im Bildungsausschuss am 20.01.2025 dahingehend geäußert, dass sich die Sanierung/ Neubau verzögern wird, da die Baukosten für die 3-Felder-Halle so teuer seien, wie für eine 6-Felder-Halle. Da müsse noch mal ganz genau geprüft werden. Die 3,5 Mio. seien, laut Weber, ja nur die Planungskosten. Es werde viel teurer. Einen Zeitplan für den Neubau der Halle konnte Frau Weber deshalb nicht nennen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2025, OF 347/15 Betreff: Finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung für den Vereinsring Nieder-Eschbach Vorgang: OM 3041/22 OBR 15; ST 3/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in der Stellungnahme ST 3 / 2025 angekündigte finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung auch dem ehrenamtlichen Engagement des Vereinsrings Nieder-Eschbach zugutekommt. Begründung: Mit der OM 3041 hat der Ortsbeirat 15 den Magistrat aufgefordert, Kontakt mit der Geschäftsführung der SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH aufzunehmen, um die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung in Alt-Nieder-Eschbach weiterhin ehrenamtlich zu ermöglichen. Nach über 2 jähriger Bearbeitungszeit hat der Magistrat hierzu mit der ST 3 / 2025 im Januar 2025 Stellung genommen. Hierbei wurde begründet, warum eine Anbringung der Weihnachtsmarktbeleuchtung im Ehrenamt nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus schreibt der Magistrat in der Stellungnahme: "Um diesen geänderten technischen, normativen und haftungsrelevanten Aspekten unter Berücksichtigung aller Beteiligten in ausreichendem Maße Rechnung tragen zu können, hatte das Wirtschaftsdezernat gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung, dem Stadtplanungsamt und der Mainova das Projekt Weihnachtsbeleuchtung in den Frankfurter Einkaufsstraßen für die Gewerbevereine ins Leben gerufen, bei dem die Gewerbevereine und Interessensgemeinschaften, die die Weihnachtsbeleuchtung in den Stadtteil- und Einkaufsstraßen ermöglichen und organisieren, finanziell unterstützt werden. Die Initiative des Wirtschaftsdezernates wird auch 2024 fortgesetzt." Da das Engagement der Wirtschaftsförderung bereits bekannt war, hat der Vereinsring Nieder-Eschbach im Dezember 2024 einen Antrag bzgl. der Bezuschussung der Kosten gestellt. Mit Schreiben vom 14. Januar 2025 hat das Wirtschaftsdezernat die Bezuschussung abgelehnt. Die Ablehnung wird damit begründet, dass kein Bezug zum Gewerbe im Stadtteil Nieder-Eschbach aufgezeigt werden kann. Die in der ST 3 / 2025 gemachten Ausführungen sind damit vollkommen am Thema vorbei und behandeln nicht die Anregung des Ortsbeirats. Aus Sicht des Ortsbeirats ist die Begünstigung von Gewerbevereinen mit kommerziellen Interesse gegenüber dem ehrenamtlichen Engagement vieler Vereinsmitglieder nicht nachvollziehbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3041 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 3 Beratung im Ortsbeirat: 15
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 982/10 Betreff: Basketball im Nordpark Vorgang: OM 1230/21 OBR 10; ST 607/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Spielfläche vom "roten Platz" im Nordpark wieder vernünftig nutzbar hergerichtet werden kann. Sofern er dieses bejaht, wie und wann mit dem Abschluss einer geeigneten Maßnahme gerechnet werden darf. Begründung: Seit Jahrzehnten verschlechtert sich der Belag des Handball-/Basketballfeldes zunehmend. Insbesondere die Basketballkörbe sind bei Kindern-, Jugendlichen und Freizeitsportlern beliebt. Diese bitten inständig um eine Verbesserung des Belages bzw. der Spielbarkeit dieser Oberfläche. Der Magistrat teilte in seiner Stellungnahme ST 607, auf den Vereinssport und die Frage nach geeigneten Sportanlagen bezogen u.a. mit: "Der Magistrat wird die Flächen hinsichtlich ihrer Instandhaltung begutachten und über mögliche Sanierungen entscheiden". Erkenntnis- bzw. Sachstandsmitteilungen hierzu liegen zumindest dem Ortsbeirat nicht vor. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1230 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 607 Beratung im Ortsbeirat: 10
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2025, OM 6323 entstanden aus Vorlage: OF 343/15 vom 02.01.2025 Betreff: Beleuchtung der Fahrradständer am Freibad Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradständer am Freibad Nieder-Eschbach mit einer Beleuchtung zu versehen. Begründung: Im Dezember 2024 wurde die Traglufthalle im Freibad Nieder-Eschbach eröffnet. Bürger besuchen daher jetzt auch in der dunklen Jahreszeit das Freibad. Für die Anreise nutzen sie u. a. das Fahrrad. Unmittelbar links vom Eingang des Freibades befinden sich Fahrradständer, die nicht mit einer Beleuchtung versehen sind. Bisher war dies ausreichend, da das Freibad nur im Sommer genutzt werden konnte. Durch die neue Traglufthalle kann das Freibad nun auch außerhalb der Sommermonate von 06:30 Uhr bis 20:00 Uhr genutzt werden, sodass die Öffnungszeiten teilweise in die dunklen Morgen- und Abendstunden fallen. Um während der Dunkelheit das Sicherheitsgefühl der Schwimmgäste zu erhöhen und um die abgestellten Fahrräder besser vor Diebstahl und Vandalismus zu schützen, sollten die Fahrradständer mit Beleuchtung versehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2025, OF 579/12 Betreff: Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat 12 bittet den Magistrat, im Zusammenhang mit der Stellungnahme ST 1645 vom 09. September 2024, Planungsmittel bereitzustellen, um die Machbarkeit der Mehrzweckhalle am Standort Kalbacher Stadtpfad zu prüfen. Ferner wird in der Stellungnahme Bezug genommen auf die Alte Turnhalle als Veranstaltungsort für den Stadtteil. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen: a. Ist die bestehende Alte Turnhalle, wie in der ST 1645 und im Arbeitsgespräch mit dem Stadtplanungsamt vom 20. November 2024 beschrieben, als alternativ nutzbarer Raum für kulturelle Veranstaltungen und Versammlungen verschiedener Stadtteilakteure geeignet? b. Besteht ein barrierefreier Zugang für Stadtteilakteure (z. B. Vereine, Initiativen) zur Alten Turnhalle, im Sinne der Buchung bzw. Nutzungsrechte? Liegt die Entscheidung über die Vermietung allein beim aktuellen Mieter/vereinseitigen Betreiber, bzw. welche Kapazitäten stehen beispielsweise wochentags zwischen 17:00 Uhr und 21:00 Uhr auch für andere Stadtteilakteure realistisch zur Buchung zur Verfügung? c. Welche finanziellen Mittel und Maßnahmen sind notwendig, um den uneingeschränkten Weiterbetrieb der Alten Turnhalle für die kommenden 5-10 Jahre sicherzustellen, insbesondere hinsichtlich technischer, infrastruktureller oder sicherheitstechnischer Anforderungen? d. Beabsichtigt die Stadt potenziell den Eigenbetrieb und die Verwaltung der Alten Turnhalle, wenn sie weitere Finanzmittel investiert? Steht eine breite und barrierefreie Nutzung durch Stadtteilakteure nicht gegen die (berechtigten) Interessen des Riedberger SV als aktuellen Betreiber und Nutzer? e. Wurde eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer weiteren Sanierung und Ertüchtigung der Alten Turnhalle vorgenommen, und welche Ergebnisse liegen dazu vor? Gibt es planungsrechtliche Fragestellungen oder Hindernisse, die bei einer weiteren Sanierung und Nutzung der Alten Turnhalle zu berücksichtigen sind? Begründung: Der Bedarf für eine Mehrzweckhalle im Stadtteil Kalbach-Riedberg ist unzweifelhaft hoch. Weder am Riedberg noch in Kalbach steht unseres Erachtens eine zentrale Einrichtung für kulturelle Veranstaltungen, Versammlungen, Vereinsaktivitäten oder Ausstellungen zur Verfügung. Die bestehenden Alternativen, wie die Schulaulen, sind anders als zugesagt offensichtlich weder räumlich noch funktional für diese Zwecke ausgelegt. Die Alte Turnhalle wird derzeit als Übergangslösung genutzt, erfüllt jedoch die Anforderungen des Stadtteils nur begrenzt. Ihre Kapazitäten und ihr technischer Zustand reichen nicht aus, um Veranstaltungen wie beispielsweise die jährliche Kinderbuchmesse oder Theater- und Tanzvorführungen langfristig angemessen durchzuführen. Räumlichkeiten sind ein zentrales Thema, um Stadtteilakuteren und Bürgern die angemessene soziale Teilhabe und gesellschaftliches Engagement zu ermöglichen. Zudem könnte eine Nutzung durch breitere Stadtteilgruppen Konflikte mit den Interessen des aktuellen Betreibers aufwerfen. Eine wirtschaftliche und planungsrechtliche Prüfung der Alten Turnhalle ist notwendig, um die Eignung als längerfristige Lösung sicher zu beurteilen. Die Beantwortung der Fragen ist entscheidend, um sowohl kurz- als auch langfristige Lösungen gemeinsam mit dem Ortsbeirat für die Infrastruktur des Stadtteils zu entwickeln. Dies betrifft einerseits die Realisierung der Mehrzweckhalle und andererseits die optimale Nutzung und Erhaltung bestehender Einrichtungen wie der Alten Turnhalle. Ziel ist es, den kulturellen und gemeinschaftlichen Bedürfnissen der Bürger gerecht zu werden und eine nachhaltige Perspektive für Kalbach-Riedberg zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 455/4 Betreff: Finanzielle Unterstützung für das Arnsberger Frühlingsfest am 25. Mai 2025 Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Juli 2024, § 4994 (E 160), gebeten, aus diesem Sonderetat das Arnsberger Frühlingsfest am 25. Mai 2025 mit maximal 3.000 Euro für Sachkosten wie Bühne und Technik, Flyer/Plakate und Grafiker, Kopien, Porto, Telefon sowie Unterflurelektranten, Strom, Stromkasten zu unterstützen. Begründung: Im Jahr 2025 möchte der Verein Selbsthilfe- und Nachbarschaftszentrum Ostend e. V. auf dem vor kurzem umgestalteten Paul-Arnsberg-Platz wieder das Arnsberger Frühlingsfest veranstalten. Seit vielen Jahren hat das Fest für alle Generationen und die im Stadtviertel gemeinsam lebenden Angehörigen der verschiedenen Kulturen einen festen Platz im Jahreszyklus. Darauf freut sich das Ostend bereits. Mit dem Fest wird eine Tradition fortgesetzt und gleichzeitig die Nutzung des umgestalteten Platzes als ein Ort des Austausches im Quartier gestärkt. Schon im Oktober vergangenen Jahres hat der Verein viele Institutionen, Vereine und kulturelle Einrichtungen aus dem Ostend angeschrieben und um deren Teilnahme mit kreativen und informativen Ständen und Beiträgen zum Bühnenprogramm gebeten. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt dFfm Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Beratung im Ortsbeirat: 4
Parteien: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, dFfm
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2025, OF 343/15 Betreff: Beleuchtung der Fahrradständer am Freibad Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrradständer am Freibad Nieder-Eschbach mit Beleuchtung zu versehen. Begründung: Im Dezember 2024 wurde die Traglufthalle im Freibad Nieder-Eschbach eröffnet. Bürger besuchen daher jetzt auch in der dunklen Jahreszeit das Freibad. Für die Anreise nutzen sie u. a. das Fahrrad. Unmittelbar links vom Eingang des Freibades befinden sich Fahrradständer, die nicht mit einer Beleuchtung versehen sind. Bisher war dies ausreichend, da das Freibad nur im Sommer genutzt werden konnte. Durch die neue Traglufthalle kann das Freibad nun auch außerhalb der Sommermonate von 06:30 bis 20:00 Uhr genutzt werden, so dass die Öffnungszeiten teilweise in die dunklen Morgen- und Abendstunden fallen. Um während der Dunkelheit das Sicherheitsgefühl der Schwimmgäste zu erhöhen und um die abgestellten Fahrräder besser vor Diebstahl und Vandalismus zu schützen, sollten die Fahrradständer mit Beleuchtung versehen werden. Foto: Dr. Heinz Bellendorf Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2024, OF 948/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel für die Feierlichkeiten zum 100-jährigen Bestehen des Gesangsvereins Maienquartett Frankfurt am Main Bonames von 1925 Der Ortsbeirat 10 wolle beschließen: Der Gesangsverein Maienquartett Frankfurt am Main Bonames von 1925 soll für seine anstehenden Jubiläumsfeierlichkeiten zum 100-jährigen Bestehen wie folgt unterstützt werden: Der Ortsbeirat 10 lässt dem Verein einen Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget bis maximal insgesamt 1.000 Euro zukommen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Ortsbeirat 10 bedankt sich bei allen fleißigen Helferinnen und Helfern für die anerkennenswerte und wichtige Arbeit sowie insgesamt für die sehr gute Musik des Maienquartetts in und um Bonames. Das Jubiläumskonzert des Gesangsvereins ist am Samstag, 17. Mai 2025 um 17.00 Uhr im Saalbau Nidda in Bonames vorgesehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 368 2025 Die Vorlage OF 948/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2024, OF 957/10 Betreff: Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Verlängerung Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und detaillierte Berichterstattung gebeten, was amtsseitig im Zusammenhang mit der U5-Verlängerung auf der Homburger Landstraße im Bereich von der derzeitigen Endhaltestelle Preungesheim in nördlicher Richtung bis zur Jean-Monet-Straße bezüglich der folgenden Aspekte möglich beziehungsweise nicht möglich erscheint: 1. einer Parallelstraße: a) eine Einfahrtsmöglichkeit nördlich des Deutschen Alpenvereins, b) eine reine Ausfahrt südlich des SAFAR-Geländes, 2. ohne jegliche Parallelstraße: zum Beispiel Verlagerung der U5-Trasse auf der Homburger Landstraße a) westlich, b) mittig, c) östlich 3. gegebenenfalls weitere Varianten, Zu den Punkten 1. bis 3. erbittet der Ortsbeirat jeweils Planskizzen mit Simulationsdarstellungen. Die Ergebnisse sollen im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 beziehungsweise im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Ortsbezirk 10 öffentlich vorgestellt werden. Dabei sollen bitte im Rahmen eines Vergleichs zu der derzeitigen Planungslösung Vor- und Nachteile öffentlich erläutert sowie auch Fragen der hier lebenden und arbeitenden Menschen beantwortet werden. Begründung: Es erscheint unverändert nicht sinnvoll erscheint, dass: 1. die ehemals vorgesehen Parallelstraße derzeit nur in sehr verkürzter Version vorgesehen ist, so dass vorhersehbare Begegnungsverkehre und nennenswerte weitere Schwierigkeiten oder gefährliche Situationen zu erwarten sind, 2. unklar ist, wie die Planung nördlich der verkürzten Parallelstraße aussieht, insbesondere der Frage, ob es den dortigen Anliegern besser oder schlechter ergehen könnte, 3. bisher leider gemäß der Stellungnahme des Magistrats ST 1101 vom 03.06.2024 keine Varianten geprüft und erläutert wurden. Auch hier - so leider bekannt aus anderen Verfahren - könnte so eventuell der bequemste, womöglich aber nicht der beste Weg realisiert werden. Es ist zu bedauern, dass wohl vermeidbarer Widerstand und dadurch auch unnötige Verzögerungen entstehen, die bezüglich der wichtigen U5-Verlängerung vermieden werden könnten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 957/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2024, OA 507 entstanden aus Vorlage: OF 447/7 vom 11.11.2024 Betreff: Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Folgendes umzusetzen: 1. Die Kapazität der Brentanoschule, die der bestehenden und geplanten Unterkunft für Geflüchtete in Rödelheim benachbart ist, und der ortsnah verfügbaren Kinderbetreuungseinrichtung wird an die zu erwartende Zahl von Kindern angepasst und es wird sichergestellt, dass die Schule wieder ihrem Anspruch als Schule mit musikalischem Schwerpunkt gerecht werden kann. 2. In Zukunft werden die zuständigen Ortsbeiräte frühzeitig über Pläne für neue Unterkünfte für geflüchtete oder wohnsitzlose Menschen informiert. Mit den Ortsbeiräten wird dann gemeinsam über die Information der Anwohnenden und der Öffentlichkeit beraten. Begründung: Eine angemessene Unterbringung geflüchteter Menschen ist eine wichtige Aufgabe, der sich nicht nur die städtischen und staatlichen Institutionen, sondern auch alle Bürger:innen stellen müssen. Die Rödelheimer Bürger:innen haben sich bislang mit viel Engagement für die in Rödelheim untergebrachten geflüchteten Menschen eingesetzt. Damit dies auch so bleibt, sollte die Zahl der im Stadtteil untergebrachten geflüchteten Menschen aber nicht immer weiter erhöht werden. Als großes Problem hat sich die mangelnde Information von Ortsbeirat und Öffentlichkeit bei dem neuen Projekt in Rödelheim erwiesen. Auch wenn es wohl bei keinem Projekt dieser Art eine allgemeine Zustimmung geben wird, ist es wichtig und richtig, bereits in der Planungsphase zu informieren. Gemeinsam mit den zuständigen Ortsbeiräten kann eine geeignete und dem Projekt angemessene Form der Öffentlichkeitsinformation festgelegt werden. In der Vergangenheit ist dies so praktiziert worden und hat dazu geführt, die Akzeptanz zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.01.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 507 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 507 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 20.01.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 507 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 507 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 507 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 507 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5703, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2024, OA 508 entstanden aus Vorlage: OF 460/7 vom 11.11.2024 Betreff: Zukunft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten Vorgang: OM 4792/15 OBR 7; ST 488/16 Im Rahmenplan Praunheim von 2013 heißt es: "Das denkmalgeschützte Bauwerk der Praunheimer Werkstätten soll in seinem Bestand geschützt werden. Anstelle der heute eher introvertierten Nutzung wird für die Praunheimer Werkstätten zukünftig eine Nutzung angestrebt, die zu einer nachhaltigen Belebung des Ortskerns Praunheim beiträgt. [...] Angestrebt wird eine Kombination von Nutzungen aus den Bereichen Kultur, Kunst, Soziales, Gesundheit, Gastronomie und Gewerbe." Nach dem Auszug der Werkstätten wurde das Ensemble von der KEG erworben und es gab konkrete Pläne, hier ein offenes Zentrum für Kunst und Kultur zu etablieren, das sich selbst trägt. Diese Pläne konnten aus nachvollziehbaren Gründen nicht weiterverfolgt werden, denn seit Anfang 2016 werden die Gebäude als temporäre Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt. Diese Entscheidung wurde vom Ortsbeirat mitgetragen. In der Stellungnahme vom 14.03.2016, ST 488, berichtet der Magistrat aber auch: "Sobald die Situation es zulässt, soll an der geplanten Folgenutzung aus der Planungswerkstatt festgehalten werden. Ein dauerhaftes Wohnen für Flüchtlinge ist aufgrund des temporären Charakters der Ein- und Umbauten nicht möglich." Im Jahr 2020 hat der Magistrat dann den Betreibervertrag mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. um fünf Jahre, d. h. bis zum 30.09.2025, verlängert. Auch diese Entscheidung hat der Ortsbeirat mitgetragen, weil das Gebäude unbedingt für eine angemessene Unterbringung der geflüchteten Menschen in Frankfurt benötigt wurde. Eigentlich wäre es nun an der Zeit, die temporäre Nutzung als Unterkunft für geflüchtete Menschen zu beenden und die Gebäude endlich der ursprünglich geplanten Nutzung zuzuführen. Der Ortsbeirat nimmt allerdings zur Kenntnis, dass die aktuelle Situation bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen eine Schließung der Unterkunft nicht zulässt und eine abermalige Verlängerung der aktuellen Nutzung um fünf Jahre unerlässlich ist. Allerdings hält es der Ortsbeirat für nötig, den Bürger:innen eine klare Perspektive im Sinne des Rahmenplans Praunheim zu bieten. In den letzten Jahren ist zudem der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. als Träger der Unterkunft von seinem bisherigen offenen und kooperativen Konzept immer weiter abgerückt. Nicht nur die Kooperation mit engagierten Bürger:innen wurde beendet, auch die Zusammenarbeit mit den im Komplex wohnenden Künstler:innen wurde eingestellt. Leider haben weiter Maßnahmen des Trägers dazu beigetragen, dass eine gute Zusammenarbeit im Stadtteil mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. nicht mehr vorstellbar ist. Die vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der am 30.09.2025 auslaufende Vertrag mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. wird nicht verlängert. 2. Es wird ein neuer Träger für die Unterkunft gesucht, der bei seiner Arbeit folgende Ansätze berücksichtigt: - Das freiwillige Engagement von Bürger:innen wird ausdrücklich unterstützt. - Angebote zur Kooperation mit den auf dem Gelände wohnenden Künstler:innen werden wohlwollend geprüft und bei Interesse der Bewohner:innen auch ermöglicht. - Es werden aktiv Wege gesucht, um das Gelände stärker zum Stadtteil zu öffnen. Denkbar wäre z. B. ein regelmäßiges Nachbarschaftscafé. 3. Der Vertrag mit dem neuen Träger endet spätestens am 01.10.2030. Bereits ein Jahr davor beginnt ein Konzeptvergabeverfahren, um die zukünftige Nutzung der Gebäude im Sinne des Rahmenplans Praunheim sicherzustellen. 4. Werden aufgrund sinkender Bedarfszahlen Teile des Gebäudes nicht mehr benötigt, wird schon vorzeitig eine Zwischennutzung im Sinne des Rahmenplans Praunheim ermöglicht. 5. Sofern der Magistrat über den 01.10.2030 hinaus einen Bedarf für eine Unterkunft in Praunheim sieht, so sucht er aktiv und frühzeitig nach Alternativen. Denkbar wäre dies z. B. im zukünftigen urbanen Mischgebiet nördlich der Heerstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4792 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 488 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.01.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 508 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung) 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 13.02.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 508 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme)
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2024, OA 510 entstanden aus Vorlage: OF 1122/6 vom 04.11.2024 Betreff: Die Beantwortung des Auskunftsersuchens vom 06.02.2024, V 844, kommt für die Weihnachtsmärkte zu spät Vorgang: V 844/24 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, endlich und nachhaltig dafür zu sorgen, dass Anregungen und Auskunftsersuchen des Ortsbeirates 6 innerhalb der Frist des § 4 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgenommen bzw. beantwortet werden. Das betrifft insbesondere solche Anregungen und Anfragen, die mit der Durchführung von saisonalen Ereignissen wie beispielsweise Weihnachtsmärkten im Zusammenhang stehen und die darauf gerichtet sind, den Veranstaltern mehr Planungssicherheit zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang ist beispielhaft das Auskunftsersuchen vom 06.02.2024, V 844, zu nennen. Begründung: Mit dem oben genannten Auskunftsersuchen sollte erreicht werden, dass bei Stadtteilfesten auf etablierte Elektroinstallateure zur Bereitstellung der Stromversorgung zurückgegriffen werden kann. Das stärkt das örtliche Handwerk und hilft den Betreibern solcher Stadtteilfeste, die Kosten zu minimieren. Die Anfrage hat sich jedenfalls für die diesjährigen Weihnachtsmärkte erledigt, nachdem sie über zehn Monate unbeantwortet blieb. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.02.2024, V 844 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 510 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OA 510 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5705, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2024, OF 490/8 Betreff: Förderung des Heddernheimer Weihnachtsmarktes 2024 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird unter Hinweis auf den Beschluss § 4994 (E160/2024) aufgefordert, sich gemäß dem vom Vereinsring Heddernheim e.V. vorliegenden Schreiben an den Kosten für den Heddernheimer Weihnachtsmarkt am 15.12.2024 zu beteiligen bzw. diese zu übernehmen. Begründung: Der Vereinsring Heddernheim organisiert das nicht kommerzielle Stadtteilfest unter Vorlage eigener Mittel. Die Kosten sollen aus dem Budget für Stadtteilfeste aus dem Haushalt 2024 übernommen werden. Ein Zuschuss von bis zu 6000,-€ je Veranstaltung ist möglich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Initiative OI 85 2024 Die Vorlage OF 490/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wir folgt lautet: "Der Magistrat wird unter Hinweis auf den Beschluss § 3563 (E92/2023) aufgefordert, sich gemäß dem vom Vereinsring Heddernheim e.V. vorliegenden Schreiben an den Kosten für den Heddernheimer Weihnachtsmarkt am 15.12.2024 zu beteiligen bzw. diese zu übernehmen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2024, OF 334/15 Betreff: Erhaltung Darmstädter Hof Wir bitten den Magistrat um Auskunft: Trifft es zu, dass es beabsichtigt ist, den im Ortsbezirk 15 als Bürgerhaus genutzten "Darmstädter Hof" zukünftig nicht mehr finanziell zu unterstützen, so dass er für die Bürgerinnen und Bürger und die Vereine nicht mehr oder nur eingeschränkt zur Verfügung steht? Begründung: Nieder-Eschbach hat nach seiner Eingemeindung nach Frankfurt am Main kein eigenes Bürgerhaus bekommen, anders als z.B. die Stadtteile Harheim, Nieder-Erlenbach und Bergen. Der im Ortsmittelpunkt gelegene Gasthof mit Veranstaltungsräumen "Darmstädter Hof" hat diese Funktion schon lange inne und wurde und wird von der Stadt Frankfurt deswegen bezuschusst. Würde die finanzielle Unterstützung seitens der Stadt Frankfurt eingestellt oder reduziert, wäre das für unseren Stadtteil nicht hinnehmbar. Den Fortbestand des "Darmstädter Hofs" sehen wir insgesamt bei Einstellung der städtischen Unterstützung als stark gefährdet. Veranstaltungen aller Art müssten in andere Stadtteile verlegt werden, was völlig inakzeptabel wäre. Für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger würde das das Ende von fußläufig erreichbaren Treffen bedeuten, was einer Vereinsamung weiter Vorschub leisten würde. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1067 2024 Die Vorlage OF 334/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6149 entstanden aus Vorlage: OF 859/9 vom 26.09.2024 Betreff: Pavillon der Demokratie auch in Ginnheim Station machen lassen Der Magistrat wird gebeten, im kommenden Kalenderjahr einen Besuch des Pavillons der Demokratie auch in Ginnheim, möglichst in der Platensiedlung, einzuplanen. Begründung: Der Pavillon der Demokratie ist ein erfolgreiches und überzeugendes Event, um Bürger*innen, Vereine, politische Parteien und andere Initiativen der Zivilgesellschaft miteinander ins Gespräch zu bringen. Damit kann der Pavillon der Demokratie ein Baustein zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sein. Nach erfolgreichen Stationen in der Innenstadt, im Nordend, in Rödelheim und weiteren sind in diesem Jahr vorerst keine Termine mehr frei. Im Jahr 2025 soll die Reihe aber fortgesetzt werden. Der Ortsbeirat 9 würde dabei gerne ebenfalls berücksichtigt werden. Hierbei sollen Interessierte aus allen drei Stadtteilen in die Programmgestaltung eingebunden werden. Denkbar wären etwa: - Kitas und Schulen; - Künstler*innen; - Religionsgemeinden; - Vereine und Initiativen; - das Quartiersmanagement in Ginnheim; - die Kinderbeauftragten und Senior*innenbeauftragten. Der Ortsbeirat soll auf jeden Fall eine aktive Rolle im Laufe des Programms ausüben können, beispielsweise durch eine offene Sprechstunde o. Ä. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2024, OA 495 entstanden aus Vorlage: OF 664/11 vom 11.10.2024 Betreff: Versorgung verletzter Wildtiere sicherstellen - Ehrenamtliche entlasten Vorgang: EA 38/24 OBR 11; EA 135/24 OBR 3 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit allen Vereinen und Institutionen, die regelmäßig gesetzlich geforderte Dienstleistungen für die Stadt Frankfurt im Bereich der Tierrettung und Tierpflege für Wildtiere erbringen, kostendeckende Verträge abzuschließen. Dies betrifft neben den Leistungen des Tierheims Fechenheim auch die privaten Vereine, die Wildtiere bergen, erstversorgen und zur Wiederaussetzung pflegen. Dazu gehören der Wildtierfreunde e. V. Hanau & Maintal, der Verein Projekt Oase, Mensch und Tier im Einklang e. V. und der Verein Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e. V. Begründung: Fechenheim ist derzeit das Drehkreuz für verletzte Wildtiere in Frankfurt. Igel, Eichhörnchen, Wasservögel, Zugvögel und weitere Wildtiere werden von der Feuerwehr als auch von Privatleuten zum Tierheim Fechenheim gebracht. Da das Tierheim Fechenheim nicht auf Wildtiere spezialisiert ist, kooperiert man in diesem Bereich mit dem Verein Wildtierfreunde e. V. Hanau & Maintal, welcher die Tiere auf eigene Kosten abholt und in Hanau gesund pflegt und nach Möglichkeit auf die Wiederaussetzung vorbereitet. Allein rund 100 Igel werden aus Frankfurt jedes Jahr nach Hanau gebracht und gesund gepflegt, ohne eine Kostenbeteiligung der Stadt Frankfurt. Frankfurt profitiert von der Arbeit dieser Vereine und ehrenamtlichen Helfern, beteiligt sich aber nicht an den Aufwandskosten. Neben dem Verein Wildtierfreunde e. V. Hanau & Maintal pflegen weitere Vereine in der Umgebung wie der Verein Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e. V. oder Projekt Oase, Mensch und Tier im Einklang e.& nbsp;V. von Menschen verletzte Tiere oder besonders schützenswerte Tiere aus Frankfurt. Mit all diesen ehrenamtlichen Vereinen sind derzeit keine Verträge geschlossen oder anderweitig Vergütungen für Leistungen festgelegt, die ansonsten beispielsweise die Feuerwehr hätte erledigen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 38 Etatanregung vom 25.04.2024, EA 135 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 06.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 09.12.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 495 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 495 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5565, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 565/12 Betreff: Machbarkeitsstudie zur BAB 5: Vorstellung in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung für die betroffenen Ortsbeiräte Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, unter Bezugnahme auf die ST 2205 vom 30.10.2023 (OM 4189, Ortsbeirat 7) sowie ST 2219 vom 30.10.2023 (OM 4310/23, Ortsbeirats 12 und 6 (OA 431/24 und OA 438/24) die Autobahn GmbH aufzufordern, die Machbarkeitsstudie in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung den betroffenen Ortsbeiräten vorzustellen und zu erläutern. Begründung: Politik lebt von Transparenz. Gerade in solchen einschneidenden Bereichen ist eine rechtzeitige Information der politischen Gremien und der Bürgerinnen und Bürger notwendig, um ein Vorhaben, welches durch eine Machbarkeitsstudie bereits gedacht ist, offenzulegen und mit den betroffenen Menschen rechtzeitig zu diskutieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 346 Beratung im Ortsbeirat: 12
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1001/2 Betreff: Ortsbeiratsinitiative zur Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2024 auf dem Westendplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur Kofinanzierung der Channukabeleuchtung 2024/25* (25.02.24 bis 02.01.25) auf dem Westend-platz stellt der Ortsbeirat 2 dem Jüdischen Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e. V. aus seinem Budget Mittel in Höhe von € 1.500 zur Verfügung (analog zu den Vorjahren). Der Magistrat wird gebeten, die Zahlung direkt mit dem Verein abzuwickeln und das Weitere zu ver-anlassen. Begründung: Bereits seit über 20 Jahren lädt das Jüdische Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e. V. zum Chanukkafest alle Bürger zum öffentlichen Lichterzünden ein. Neben dem sehr prominenten Standort auf dem Opernplatz (Innenstadt I) stellt der Verein weitere Menora auf dem Westendplatz sowie an der Eisernen Hand (Nordend) auf. Die Kofinanzierung durch den Ortsbeirat 2 ist ein Beitrag des Gremiums, Jüdisches Leben im Stadtteil sichtbarer zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 437/4 Betreff: Nikolausmarkt 2024 - finanzielle Unterstützung Am 06.12.2024 findet in der Fußgängerzone rund um den Bornheimer Wochenmarktplatz und Uhrtürmchen der Nikolausmarkt der Bornheimer Vereine 2024 statt. Der veranstaltende Vereinsring Bornheim soll für dafür einen Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget in Höhe von 1.500 Euro für Technik und Sicherheit erhalten. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der "32.Nikolausmarkt" in Bernem war in den vergangenen Jahren jeweils ein großer Erfolg. Viele Vereine können daran nur teilnehmen, wenn sie nicht durch zusätzliche Kosten belastet werden. Der Ortsbeirat unterstützt dieses ehrenamtliche Engagement. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4
Parteien: GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2024, OF 664/11 Betreff: Versorgung verletzter Wildtiere sicherstellen - Ehrenamtliche entlasten Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge den Magistrat beauftragen, mit allen Vereinen und Institutionen, die regelmäßig gesetzlich geforderte Dienstleistungen für die Stadt Frankfurt im Bereich der Tierrettung und Tierpflege für Wildtiere erbringen, kostendeckende Verträge abzuschließen. Dies betrifft neben den Leistungen des Tierheims Fechenheim, auch die privaten Vereine, die Wildtiere bergen, erstversorgen und zur Wiederaussetzung pflegen. Dazu gehören die Wildtierfreunde Hanau & Maintal e.V., der Verein Projekt Oase Tiere und Mensch im Einklang e.V. und die Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e.V. Begründung: Fechenheim ist derzeit das Drehkreuz für verletzte Wildtiere in Frankfurt. Igel, Eichhörnchen, Wasservögel, Zugvögel und weitere Wildtiere werden von der Feuerwehr als auch von Privatleuten, zum Tierheim Fechenheim gebracht. Da das Tierheim Fechenheim nicht auf Wildtiere spezialisiert ist, kooperiert man in diesem Bereich mit dem Verein Tierschutzfreunde Hanau & Maintal e.V., welcher die Tiere auf eigene Kosten abgeholt und in Hanau gesundgepflegt und nach Möglichkeit, auf die Wiederaussetzung vorbereitet. Allein rund 100 Igel werden aus Frankfurt jedes Jahr nach Hanau gebracht und gesundgepflegt, ohne eine Kostenbeteiligung der Stadt Frankfurt. Frankfurt profitiert von der Arbeit dieser Vereine und ehrenamtlichen Helfern, beteiligt sich aber nicht an den Aufwandskosten. Neben dem Verein Wildtierfreunde Hanau & Maintal e.V. pflegen weitere Vereine in der Umgebung wie die Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e. V. oder das Projekt Oase Tiere und Mensch im Einklang e. V. vom Menschen verletzte Tiere oder besonders schützenswerte Tiere aus Frankfurt. Mit all diesen ehrenamtlichen Vereinen sind derzeit keine Verträge geschlossen oder anderweitig Vergütungen für Leistungen festgelegt, die ansonsten beispielsweise die Feuerwehr hätte erledigen müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 419/7 Betreff: Schwimmbecken der Liebigschule sanieren Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Sanierungsmaßnahmen des Schwimmbeckens der Liebigschule beim HMfG zur Förderung im Rahmen des SWIMplus-Programms des Landes Hessen anzumelden. Begründung: Seit Jahren ist die verlässliche Nutzung des Schwimmbeckens der Liebigschule weder für die Schüler des Liebiggymnasiums und der umliegenden Schulen noch für Vereine gewährleistet. Daher ist eine Sanierung dringend nötig. Das Land Hessen unterstützt unter anderem die Sanierung von Schwimmbädern im Rahmen des SWIMplus-Programms, um den Schwimmsport, die Gesundheitsförderung und das Freizeitangebot in allen Regionen stärken. Um die hierfür notwendigen Kapazitäten zu gewährleisten, braucht es eine moderne und flächendeckende Schwimmbad-Infrastruktur. Die Liebigschule erfüllt mit ihrem Schwimmbecken diese Kriterien, da sie nicht nur dem eigenen Schüler-Klientel, sondern auch anderen Schulgemeinschaften und Vereinen dient. Zur entsprechenden Förderung muss die Stadt Frankfurt das Schwimmbecken der Liebigschule als eines von fünf maximalen möglichen Projekten pro Jahr und pro Kommune deklarieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5789 2024 Die Vorlage OF 419/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 736/3 Betreff: Unterstützung des Glauburgfestes und des Weihnachtsbasars 2024 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz durch den Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" (E92/2023) Der Ortsbeirat möge beschließen, das Glauburgfest am 07.07.2024 und der Weihnachtsbasar am 08.12.2024 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz werden in Höhe von 3.130 € aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" (E92/2023) bezuschusst. Begründung: Es handelt sich um nichtkommerzielle Feste mit langer Tradition, die von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht werden und die durch ihre vielfältigen Angebote für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene für Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgen. Die Einzelaufstellungen für die beiden Feste liegen vor und können jederzeit eingesehen werden. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 29 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Initiative OI 62 2024 Initiative OI 63 2024 Initiative OI 64 2024 1. Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 734/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Vorlage die vertrauliche Anlage der Vorlage OF 737/3 hinzugefügt wird. 3. Die Vorlage OF 735/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 736/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 737/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 734/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU, Linke und ÖkoLinX-ARL zu 3. Annahme bei Enthaltung FDP zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 735/3 Betreff: Unterstützung des Glauburgfestes und des Weihnachtsbasars 2023 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz durch den Sondertopf "Stadtfeste unterstützen" (E92/2023) Der Ortsbeirat möge beschließen, das Glauburgfest am 09.07.2023 und der Weihnachtsbasar am 10.12.2023 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz werden in Höhe von 2.500 € aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" (E92/2023) bezuschusst. Begründung: Es handelt sich um nichtkommerzielle Feste mit langer Tradition, die von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht werden und die durch ihre vielfältigen Angebote für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene für Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgen. Die Einzelaufstellungen für die beiden Feste liegen vor und können jederzeit eingesehen werden. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 63 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Initiative OI 62 2024 Initiative OI 63 2024 Initiative OI 64 2024 1. Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 734/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Vorlage die vertrauliche Anlage der Vorlage OF 737/3 hinzugefügt wird. 3. Die Vorlage OF 735/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 736/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 737/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 734/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU, Linke und ÖkoLinX-ARL zu 3. Annahme bei Enthaltung FDP zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5748 entstanden aus Vorlage: OF 1319/1 vom 11.06.2024 Betreff: Abschalten von Dieselgeneratoren bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen bei vorhandener Strominfrastruktur Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung von Dieselgeneratoren bei Verkaufsveranstaltungen, Flohmärkten und Festen auf öffentlichen Flächen zu untersagen, sofern Elektranten oder andere Stromanschlüsse bereits am Veranstaltungsort vorhanden sind. Diese Regelung soll schnellstmöglich in die städtischen Satzungen aufgenommen werden. Begründung: Die Nutzung von Dieselgeneratoren zum Beispiel auf dem Platz an der Konstablerwache, insbesondere während der regelmäßig stattfindenden Trödelmärkte, führt zu erheblichen Umwelt- und Gesundheitsbelastungen. Dieselgeneratoren, die häufig vor dem Bienenkorbhaus aufgestellt werden, sind laut, setzen schädliche Emissionen frei und sind angesichts der verfügbaren, überwiegend regenerativ erzeugten Stromversorgung aus dem Netz nicht mehr zeitgemäß. Die Abschaffung solcher Praktiken würde nicht nur die Luftqualität verbessern, sondern auch die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie die Attraktivität der Veranstaltungsorte erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5649 entstanden aus Vorlage: OF 1036/6 vom 10.06.2024 Betreff: Nied: Erinnerung an das ehemalige Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Therese-Herger-Anlage (oder an alternativen Standorten) in Nied Tafeln mit einer Beschreibung sowie mit historischen Abbildungen zu errichten, auf denen an das ehemalige Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk in Nied erinnert und darüber informiert wird. Die Planung und Ausarbeitung für die Erinnerungstafeln (oder Alternativen hierzu) sollte mindestens gemeinsam mit dem Heimat- und Geschichtsverein Nied und dem Nieder Quartiersmanagement "Sozialer Zusammenhalt", gern auch mit weiteren interessierten Nieder Vereinen und Bürgerinnen und Bürgern, durchgeführt werden. Begründung: In den Jahren 1918 bis 1967 befand sich im Bereich der Oeserstraße, des Ferdinand-Scholling-Rings, der Bahngleise und dem Niedwald ein Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk. In diesem wurden Dampflokomotiven wieder instand gesetzt. Nach der Schließung des Werkes 1967 stand es zunächst etliche Jahre leer, bis das Areal von einem Bauunternehmer (Firma Dietmar Bücher Schlüsselfertiges Bauen GmbH & Co. KG) gekauft wurde, der es mit Mehrfamilien- und Reihenhäusern bebaute, und so eine neue Siedlung in Nied entstand, die heutige sogenannte Büchersiedlung. Auch wenn die gegenüberliegende Eisenbahnersiedlung, welche zur Unterbringung der Fabrikarbeiter entstand, eine Erinnerung an das Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk ist, erinnert in der Büchersiedlung nichts mehr daran, dass dort ein halbes Jahrhundert lang Dampflokomotiven ausgebessert und repariert worden sind. Viele Bewohner dieser Siedlung wissen nichts von der Geschichte des Areals. Das ist eigentlich sehr schade. Durch beispielsweise aufgestellte Tafeln, auf denen die Geschichte des ehemaligen Werkes beschrieben und mit alten Bildern dargestellt wird, würde diese Geschichtslücke gefüllt werden. Der Heimat- und Geschichtsverein Nied würde eine diesbezügliche Initiative sehr begrüßen und an der Erstellung von Texten mitarbeiten sowie Fotos zur Verfügung stellen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1717
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 319/15 Betreff: Entwicklung eines Verkehrskonzeptes rund um das Sportgelände und das Schwimmbad in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Verkehrskonzept rund um das Schwimmbad und das Sportgelände an der Heinrich-Becker-Straße zu entwickeln, das die Interessen der Anwohner und der Besucher gleichermaßen berücksichtigt. Hierbei soll ein Augenmerk insbesondere auf die Rettungsdienste gelegt werden, für die ein Durchkommen an hochfrequentierten Tagen kaum bis gar nicht möglich ist. Der Ortsbeirat soll in eine solche Planung einbezogen werden. Begründung: Das Sportgelände und das Schwimmbad in Nieder-Eschbach an der Heinrich-Becker-Straße erfreut sich großer beliebtheit. Allerdings kommt bei Veranstaltungen und an heißen Sommertagen der Verkehr in der Straße teilweise komplett zu Erliegen. Die Heinrich-Becker-Straße ist in beide Richtungen befahrbar, was kein Problem wäre, wenn an solchen Tagen die Autos nicht auf der Seite des Bachlaufs alles zuparken würden. Entgegenkommende Fahrzeuge können dadurch nicht mehr ausweichen, so dass der Verkehr in beide Richtungen zum erliegen kommt. Auch für Rettungsfahrzeuge ist dann kein Durchkommen mehr. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5763 2024 Die Vorlage OF 319/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2024, OF 636/11 Betreff: Hortplätze auf dem Gelände von Eintracht Frankfurt Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und zu berichten, ob die Etablierung von Hortplätzen auf dem Gelände von Eintracht Frankfurt im Riederwald möglich ist. Dafür soll der Magistrat der Stadt Frankfurt Kontakt mit dem Verein aufnehmen und sich in Verhandlungen für eine Zusammenarbeit für die Kinder im Riederwald einsetzen. Begründung: Seit geraumer Zeit ist bekannt, dass im Riederwald zu wenig Hortplätze vorhanden sind. Der Ortsbeirat hat zur Behebung des Problems schon mehrere Vorschläge gemacht, die bisher aber alle nicht zu einer schnellen Lösung geführt haben. Der Stadtteil ist klein, die Möglichkeiten für einen Hort sind nicht so vielfältig, weshalb es notwendig ist, ungewöhnliche Wege zu gehen und neue Formen der Zusammenarbeit zu suchen. Das Gelände des Vereins Eintracht Frankfurt grenzt direkt an die Pestalozzischule an. Die Schülerinnen und Schüler würden keine Zeit verlieren und könnten auf einem sicheren Weg zum Hort gelangen und auch wieder zurück zur Schule finden. Es ist außerdem vorstellbar, dass eine neue Zusammenarbeit zwischen den Kindern des Stadtteils und dem Sportverein für beide Seiten inspirierend und positiv wirkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5642 2024 Die Vorlage OF 636/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und Linke gegen SPD und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5622 entstanden aus Vorlage: OF 1145/5 vom 20.05.2024 Betreff: Erstellung eines Konzeptes für die Sportanlage Brandsbornstraße (II) Vorgang: F 2450/24 Der Magistrat wird gebeten , in Absprache mit der Stadt Offenbach bereits in 2024 mit der Prüfung der Revitalisierung der Sportanlage Brandsbornstraße und des Neubaus des Funktionsgebäudes zu beginnen, um das Konzept im Anschluss an den Abzug der Leibnizschule umsetzen zu können. Begründung: Auf die Frage vom 25.04.2024, F 2450, wie der aktuelle Sachstand zur Revitalisierung der Sportanlage Brandsbornstraße ist, antwortete der Magistrat, dass das "Funktionsgebäude auf der Sportanlage, das auf der Gemarkung Offenbach steht, [...] abgerissen [wurde]. Auf dieser Fläche wird zurzeit die angrenzende Leibnizschule ausgegliedert. Sobald das Gelände frei ist, wird in Absprache mit der Stadt Offenbach der Neubau eines Funktionsgebäudes sowie die Revitalisierung der Sportfläche geprüft." Der Ortsbeirat hält es für zielführend, dass bereits in 2024 mit der Prüfung der Revitalisierung der Sportanlage Brandsbornstraße und dem Neubau des Funktionsgebäudes begonnen wird, damit nach dem Abzug der Leibnizschule unmittelbar mit der Umsetzung des Konzeptes für die Sportanlage Brandsbornstraße begonnen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 25.04.2024, F 2450 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1492
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.06.2024, OA 465 entstanden aus Vorlage: OF 279/16 vom 04.06.2024 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: 1. Der Bericht B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten vorzunehmen; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) einen fakultativen Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufzunehmen; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad und (Elektro-)Shuttlebusse nach Bergen als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb, wenn es bis dahin technisch möglich ist; b) Verlängerung der U4 nach Bergen (und weiter nach Maintal-Nord - auch, um eine Intermodalität mit der evtl. RTO zu gewährleisten) oder zumindest bis zum Atzelberg. Ersteres würde Bergen an das Schienennetz anschließen, letzteres neben den auf der Hand liegenden Vorteilen für Seckbach, auch die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) prüfen, ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, indem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30 auf 15 Minuten bzw. von 60 auf 30 Minuten erhöht oder - eine weitere Buslinie von Offenbach/Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel/Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg/Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten-Taktung in 15-/30-minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) eingerichtet werden kann. Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5 bis 7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte "Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr" lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP, 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des Ortsbeirats 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Falls ein Ausgleich für einen Eingriff in Betracht kommt, muss sichergestellt sein, dass dann der Ausgleich auch in Bergen-Enkheim und nicht in einem anderen Frankfurter Stadtteil erfolgt. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit - in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordert der Ortsbeirat 16 das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und des dicht besiedelten Enkheims mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Der Ortsbeirat 16 erwartet, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Der Ortsbeirat fordert, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen mit einfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7-/5-Minuten-Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zugrunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 117 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Ziff. 1. Ablehnung, Ziff. 2. bis 4. Annahme bei Streichung Variante 1, OA 465 = Ziff. 1., 2. u. 3c) Annahme, Ziff. 3 a) u. b) Ablehnung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Annahme, OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 120 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 946 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 465 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= Annahme ohne Zusatz) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu Ziffer 1.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Ablehnung) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu den Ziffern 2. und 3.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954, OA 465 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933, NR 946 und OA 465 = Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Annahme), ÖkoLinX-ELF (= Ziffern 2. und 3c Annahme, Ziffern 3a und 3b Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933 und OA 465 = Annahme, NR 946 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 und OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und OA 465 = Annahme) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Annahme, NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Dr. Schulz, Luxen, Zieran, Schneider und Schwander sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Beschlussausfertigung(en): § 4998, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2024, OF 637/11 Betreff: Verstärkte Kontrollen von Anglern am Fechenheimer Mainufer Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, verstärkt Kontrollen von Anglern am Fechenheimer Mainufer durchzuführen. Die Kontrollen sollen die Anglererlaubnis generell sowie die Erlaubnis für den beangelten Streckenabschnitt beinhalten. Begründung: Der Anglersport ist nicht erst seit Corona ein beliebtes Hobby geworden. Die niedrigschwelligen Hürden (lediglich eine Anglerrute und Köder) erlauben es auch nichtsachkundigen Menschen diesen "Sport" auszuüben. Dabei ist immer wieder der unsachgemäße Umgang mit den geangelten Lebewesen zu beobachten als auch die großen Schäden, die unmittelbar der Natur zugefügt werden. Teilweise werden ganze Bäume und Büsche über eine Breite von mehreren Metern gefällt, um die Angelrute schwingen zu können. Der Schaden, welcher zurückbleibt ist immens. Zumal das Mainufer und die dortige Vegetation bereits schon geschädigt sind, ist es umso schlimmer, wenn junge Bäume und kräftige Büsche für ein einmaliges Ereignis brutal gerodet werden. Anglerschnüre und Angelhaken bleiben ebenfalls oft am Ort zurück und stellen eine Gefahr für Wildtiere dar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5643 2024 Die Vorlage OF 637/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU und Linke gegen SPD und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.05.2024, OA 463 entstanden aus Vorlage: OF 620/11 vom 30.04.2024 Betreff: Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel Vorgang: B 128/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Das Anliegen, die Regionaltangente Ost und West zu stärken, wird grundsätzlich begrüßt. Die Varianten 1 und 2 der Regionaltangente Ost, welche durch den Fechenheimer Wald verlaufen, werden allerdings kategorisch abgelehnt. Die Trassenführungen der Varianten 1 und 2 sind außerordentlich schwere Eingriffe in die dortige Umwelt und Natur. Bereits durch den Autobahnbau ist das dortige ökologische Gleichgewicht erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden. 2. Der Magistrat wird gebeten, andere Möglichkeiten mit den Nachbargemeinden zu finden, die eine Anbindung von Maintal und den nordöstlichen Stadtteilen möglich machen. Begründung: Trennung des Lebensraums der Tiere im Fechenheimer Wald in Ost und West: Grüngebiete und Habitate von im Fechenheimer Wald lebenden und vom Aussterben bedrohten Tierarten werden zerstört und räumlich geteilt. Es soll zur bestehenden Autobahngrenze im Norden ein weiterer bis zu 30 Meter breiter Bahndamm von Nord nach Süd gebaut werden. Dieser Bahndamm würde den Wald in zwei getrennte Gebiete teilen. Der Bahndamm muss zusätzlich mit chemischen Pestiziden frei von Bewuchs gehalten werden, was für diesen natürlichen Lebensraum inakzeptabel wäre. Was mit der über die Autobahn verlaufenden Grünbrücke erreicht werden sollte, würde für die Tiere durch eine Eisenbahnbrücke konterkariert werden. Ein Teil der Tiere und Insekten würde zwangsläufig von der Grünbrücke ausgeschlossen werden, da der östliche Teil des Waldes von der Grünbrücke abgetrennt wird. Braucht es dann noch zusätzlich eine zweite Grünbrücke? Der Bahndamm muss über zwei weitere lange Brückenrampen über die Autobahn geführt werden, welche noch breitere Fundamente benötigen als der reine Bahndamm selbst. Diese Aufschüttungen bedeuten mehr Abholzungen und größere Hindernisse für die Tiere und Insekten, von den Beschädigungen durch die massiven Bauarbeiten in dem Gebiet ganz zu schweigen. Gibt es einen Fledermausschutz an der Bahnstrecke? Analog zur Autobahnführung müssten dort vier Meter hohe Fledermausschutzwände entlang der Bahnstrecke aufgestellt werden, wenn der Zugverkehr an dieser Stelle nicht unter 40 km/h fahren soll. Die Funktionsfähigkeit solcher Fledermausschutzwände wurde übrigens noch nicht nachgewiesen. Die Fledermausschutzwände sind für die Autobahnstrecke durch den Wald bereits planfestgestellt. Die Trassenführung geht exakt durch das Brutgebiet von Fledermäusen, die vom Aussterben bedroht sind. Erschwerend kommt dazu, dass die Vergrämung der Fledermäuse im westlichen Teil des Fechenheimer Waldes in genau diesem Bereich der geplanten S-Bahn-Trasse stattfand. Allein deswegen sollte von dieser Baumaßnahme dringend Abstand genommen werden. Bereits die vorherige Planung der Umsiedlung der Fledermäuse in diesen bereits besetzten Bereich eines Fledermausstammes war sehr fragwürdig (Rodung von vielen Hektar Eichenwald, siehe dazu Natur- und Ökologischer Teil des Planfeststellungsbeschlusses zum Riederwaldtunnel/A 66). Besteht die dringende Notwendigkeit des Erfüllens des Eingemeindungsvertrags mit Bergen-Enkheim? Das Argument des Dezernenten für Mobilität in einer Sitzung des Ortsbeirates 16, man müsse die Verpflichtung eines Schienenanschlusses aus dem Eingemeindungsvertrag von Bergen-Enkheim erfüllen und aus diesem Grund nun ein über 20 Meter hohes Brückenbauwerk durch den besonders schützenswerten Eichenwald Fechenheims und die Schrebergärten Enkheims nach Bergen-Enkheim bauen, ist durch andere Lösungen wesentlich besser darzustellen. Dies wäre weniger umweltbelastend, einfacher und günstiger. Enkheim hat mit der U 4 und U 7 bereits einen Schienenanschluss, der noch weitergeführt werden könnte, wenn der Ortsbeirat 16 sich dies wünschen würde. Zusätzliche Lärmbelästigungen im Wohnquartier und im Wald: Nicht nur die Menschen brauchen ein gewisses Maß an Ruhe, sondern auch die wilden Tiere. Eine Bahnlinie bedeutet Lärm. Es wird dort nicht nur tagsüber die S-Bahn verkehren. In diesem Gebiet herrscht bereits heute starker Lärm: Industriegebiete mit zulässigen Lärmwerten von 72 Dezibel am Tag und in der Nacht, ohne die nötigen Abstandsgrenzen zu Wohngebieten, eine bestehende Bahnlinie, die zukünftig durch die Schließung der Bahnübergänge noch mehr genutzt wird und dies an dieser Stelle mit wesentlich schnelleren Geschwindigkeiten sowie Flugzeuge, die auf der Abflugroute bis zu 82 Dezibel Lärm produzieren, und eine neue Autobahn, die die gesetzlichen Lärmwerte nicht einhalten kann und zu weiterem Dauerlärm beitragen wird. Umweltlärm macht krank. Tiere brauchen ihr Gehör zur Kommunikation, und seien es nur einige der 47 verschiedenen Vogelarten, die im Fechenheimer Wald leben. Im Fechenheimer Wald existieren noch Rehe, Hirschkäfer, zehn Fledermausarten, fünf verschiedene Spechtarten, Habichte, Schwarzmilane und viele andere besondere Insekten und Tiere. Eine ganze Reihe davon sind vom Aussterben bedrohte Tierarten. Die Bewohner der Siedlung Am Roten Graben haben die Bahnlinie dann direkt vor ihren Balkons. Fehlende Angaben zum Flächenverbrauch und zur Fällung des Frankfurter Waldes: Es wurden im Gutachten keine Angaben zu den benötigen Hektar zu fällendem Urwald (so die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung zum Biotop Fechenheimer Wald) gemacht. Die benötigte Waldmenge wird unzweifelhaft wesentlich größer sein als der Waldverbrauch des Bauprojekts "Riederwaldtunnel/A 66". Zudem kommt es zu mehrjährigen Bauarbeiten in einem sensiblen Bereich. Die Bauarbeiten für die S-Bahn-Strecke werden sich über mehrere Jahre hinziehen. Diese Bauarbeiten werden im Wald stattfinden und viele scheue Tiere vertreiben und verschrecken. Gerade zur Brutzeit und im Sommer wären solche Arbeiten völlig inakzeptabel. Es wäre vorher ohnehin durch ein Gutachten zu prüfen, inwieweit sich solche Bauarbeiten auf diesen empfindlichen kleinen Lebensraum auswirken könnten. Das Gebiet ist durch seinen feuchten Boden und die vielen Insekten ein besonders wichtiger Lebensraum für viele Vögel, insbesondere viele Spechtarten, und Fledermausarten. Die Machbarkeitsstudie hat der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zusammen mit der Stadt Frankfurt, dem Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV), Wetteraukreis und der Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig (KGV) in Auftrag gegeben. Warum hat die Stadtplanung der Stadt Frankfurt die Gutachter dabei nicht vorher auf das Biotop Fechenheimer Wald hingewiesen? Die Planungen durch den Riederwaldtunnel und die entsprechenden Fachgutachten liegen bereits vor und es ist bekannt, dass der Schutz dieses Gebietes besonders wichtig ist. Der jetzt besagte Wald stellt eine Ausgleichsfläche für den Verlust der acht Hektar Wald im Westen des Waldes dar. Hessen Mobil und die Autobahn GmbH des Bundes hatten bereits große Probleme, die jetzigen Planungen umzusetzen. Es musste damals sogar ein zweites Umweltgutachten angefertigt werden, weil das erste Gutachten klare Vorgaben zum Umweltschutz enthielt, welche in der Planfeststellung zu große Probleme aufgeworfen hatten. Das erste Gutachten wurde daher nicht in der endgültigen Planfeststellung des Planfeststellungsbeschlusses "Riederwaldtunnel/A 66" verwendet. Das Gutachten wurde von der Stadt Frankfurt beauftragt. Die Stadt Frankfurt sollte besser überlegen, das Gebiet Fechenheimer Wald zu einem Naturschutzgebiet zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 05.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 117 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Ablehnung) sowie AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 120 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 463 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) AfD (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Dr. Schulz, Luxen, Zieran, Schneider und Schwander sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4999, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 406/7 Betreff: Hausener Schwimmbad auch nach Fertigstellung des Rebstockbades ganzjährig betreiben Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Hausener Schwimmbad auch nach Fertigstellung des Rebstockbades als Ganz-Jahresbetrieb weitergeführt werden kann. Begründung: 2021 fand die erste Wintersaison im Hausener Schwimmbad statt. Die Besucherzahlen belegen, dass dieses Angebot gut angenommen wird. Neben den Freizeitschwimmerinnen und -schwimmern haben 15 Schulen und 40 Vereine die Möglichkeit, auch im Winter zu schwimmen. Damit wurde das Schulschwimmen gestärkt, auch die Vereine konnten ihre Schwimmkurse abhalten. Seither ist der Bedarf an Schwimmkursen und Schulschwimmen gewachsen. Die Besucherzahlen haben insgesamt zugenommen, u.a. wegen den kostenlosen Eintritts für Kinder und weil die Einwohnerzahl von Frankfurt gestiegen ist. Die Frankfurter Rundschau berichtet von einem "Badeboom" (https://www.fr.de/frankfurt/badeboom-in-schwimmbaedern-in-frankfurt-92743409.ht ml). Laut Bäderkonzept Frankfurt war der Winterbetrieb des Hausener Freibads mit Traglufthalle als Ersatzwasserfläche während des Neubaus des Rebstockbades vorgesehen. Damit würde der Winterbetrieb je nach Baufortschritt des Rebstockbads nach dem Winter 2025/2026 eingestellt. Der gestiegene Bedarf sollte mit einer Dauereinrichtung des Hausener Schwimmbades als Ganzjahres-Schwimmbad anerkannt werden. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5509 2024 Die Vorlage OF 406/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 408/4 Betreff: Tag der Bornheimer Vereine 2024 Der Vereinsring Bornheim erhält einen Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget in Höhe von 1500 Euro für die Organisation des "Tags der Bornheimer Vereine" am 09.06.2024 in der Fußgängerzone rund um das Uhrtürmchen für die Finanzierung der Präsentationsbühne, der Beschallung und weiterer organisatorischer Maßnahmen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der "Tag der Vereine" war in den vergangenen Jahren jeweils ein großer Erfolg. Viele Vereine können daran nur teilnehmen, wenn Sie nicht durch zusätzliche Kosten belastet werden. Der Ortsbeirat unterstützt dieses ehrenamtliche Engagement. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 4 am 28.05.2024, TO II, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 323 2024 Die Vorlage OF 408/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5447 entstanden aus Vorlage: OS 44/12 vom 26.04.2024 Betreff: Sperrfläche vor dem Vereinsgelände des FC Kalbach Der Magistrat wird gebeten, auf dem Parkplatz vor dem Vereinsgelände des FC Kalbach eine Sperrfläche zu markieren, damit im Einsatzfall ausreichend Platz für Rettungswagen etc. verfügbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Initiative vom 16.04.2024, OI 51 entstanden aus Vorlage: OF 992/6 vom 25.03.2024 Betreff: Nied: Umbenennung der ehemaligen Werner-Haustein-Straße in "Unter dem Kirchweg" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die ehemalige Werner-Haustein-Straße, die vor Jahren dem Nieder Kirchweg zugeschlagen wurde und heute ebenfalls Nieder Kirchweg heißt, in "Unter dem Kirchweg" umzubenennen. Die ehemalige Werner-Haustein-Straße ist eine Seitenstraße des Nieder Kirchwegs ohne reguläre Hausnummern und führt zu einigen Kleingärten am Main. Da die spätere Forschung dem Namensgeber Werner Haustein nachwies, dass er ein überzeugter Nazi gewesen ist, war er als Namensgeber einer Straße in der Stadt Frankfurt nicht mehr tragbar. Auf diesen Umstand hatte damals der Nieder Vereinsringvorsitzende Hauke Hummel den Ortsbeirat hingewiesen und auch schon den Flurnamen "Unter dem Kirchweg" als Namensalternative vorgeschlagen. Die Stadt hatte allerdings vor ca. fünf Jahren die betreffende Straße dem Nieder Kirchweg zugeschlagen, welche seitdem ebenfalls die Bezeichnung Nieder Kirchweg trägt. Diese Bezeichnung hat sich mit den Jahren als ungünstig erwiesen. Ohne Hausnummern ist es schwierig, mit der bloßen Bezeichnung "Nieder Kirchweg" beispielsweise auf Begebenheiten in dieser Straße hinzuweisen. So hat sich in Nied für diese Seitenstraße der Begriff "ehemalige Werner-Haustein-Straße" durchgesetzt, was aufgrund des Verstoßes des ehemaligen Namensgebers gegen einschlägige Wertvorstellungen während der NS-Zeit nicht gut ist. Es ist ja gerade das Ziel, diesen Mann nicht durch eine Straßenbenennung zu ehren. Da diese Straße in alten Karten den jahrhundertealten Flurnamen "Unter dem Kirchweg" trägt, liegt es nahe, sie nach diesem Flurnamen zu benennen. Der Ortsbeirat hat hierzu den Nieder Vereinsringvorsitzenden Hauke Hummel und den Vorsitzenden des Nieder Heimat- und Geschichtsvereins (Hans Schmitz) kontaktiert, die eine Umbenennung der Seitenstraße in "Unter dem Kirchweg" einhellig begrüßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 24.04.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5346 entstanden aus Vorlage: OF 397/4 vom 28.02.2024 Betreff: Kostenfreie Werbeflächen für Kulturveranstaltungen Der Magistrat wird beauftragt, 1. eine bestehende Plakatwerbefläche einer Litfaßsäule für kostenlose Werbung lokaler Kulturveranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Maßnahme wird eine sogenannte Kultursäule geschaffen. Dies gilt für Veranstaltungen von Kulturinstitutionen, die von der Stadt gefördert werden, sowie für nicht kommerzielle Frankfurter Vereine und Gruppen, die kulturelle Veranstaltungen in der Stadt durchführen; 2. mit der Durchführung dieser Maßnahme die Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH zu beauftragen; 3. mit der Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH zu verhandeln, mit dem Ziel, dass das Werbeunternehmen die Kosten hierfür trägt. Begründung: Kulturschaffende leben und arbeiten in prekären Verhältnissen. Nun sind sie nach den oftmals existenzbedrohenden Pandemiejahren mit hohen Inflationsraten und Energiekosten sowie den enormen allgemeinen Preissteigerungen konfrontiert. Die Kulturszene treffen die aufeinanderfolgenden Krisen besonders hart, da sie nicht krisenfest aufgestellt ist. Eine Mindestleistung an städtischer Unterstützung sollte das Bereitstellen von kostenlosen Werbemöglichkeiten für kulturelle Veranstaltungen sein. Aus diesem Grund wird die Errichtung von dafür vorgesehenen Kultursäulen in allen Stadtteilen Frankfurts gefordert. Diese Maßnahme ist überfällig. In Städten wie Heidelberg (https://www.heidelberg.de/hd/HD/Rathaus/Kultursaeulen+_+kostenloses+Plakatieren .html - Zugriff am 26.02.2024) ist dies schon gelebte Praxis. Es ist an der Zeit, das Frankfurt tätig wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 615/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Pflege von Wildtieren Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: die Stadt Frankfurt soll zur Erstattung von Kosten für die Pflege von Wildtieren folgende Beträge im Haushalt jeweils für 2024 und 2025 berücksichtigen: - 50.000 Euro für die Pflege von Wildtieren durch die Wildtierfreunde e.V. (Hanau) - 10.000 Euro für die Pflege von Wasservögeln durch das Projekt Oase, Mensch und Tier im Einklang e.V. - 10.000 Euro für die Pflege von Mauerseglern durch die Deutsche Gesellschaft für Mauersegler (Mauerseglerverein) e.V. - 20.000 Euro für Zuschüsse für den Aufbau und die Pflege von Nistkästen durch Vereine oder Unternehmen Begründung: Der Ortsbezirk 11 ist, aufgrund seiner ländlichen Lage, geprägt durch eine hohe Biodiversität und einem hohen Artenreichtum an Wildtieren. Neben dieser meist friedlichen Koexistenz, ist aber auch zu beobachten, dass es im Zusammenleben zwischen Mensch und Natur auch zu Konflikten kommt - das Resultat daraus sind nicht selten verletzte Wildtiere am Main oder in den Wohngebieten. Ehrenamtliche Vereine sind dann die erste Anlaufstelle von Menschen, die sich um diese Tiere sorgen. Genauso wie die Tierheime in Frankfurt, die nach Abgabe von verletzten Wildtieren mit den o.g. Institutionen in diesem Bereich zusammen arbeiten und die Tiere dorthin verbringen. Diese Vereine machen diese Arbeit unentgeltlich und auf Spendenbasis. Die Stadt Frankfurt ist aber für verletzte Wildtiere im Stadtgebiet verantwortlich. Über 600 Wildtiere wurden im Jahr 2023 an private Vereine zur Pflege und Wiederaussetzung von Bürger*innen, Frankfurter Unternehmen und städtischen Institutionen abgegeben. Die Bergung, Pflege und Wiederaussetzung kostet Geld. Andere Kommunen haben mit den Pflegestellen Verträge abgeschlossen. Die Stadt Frankfurt bislang nicht, dies soll nun geändert werden, um die Ehrenamtlichen finanziell zu entlasten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 38 2024 Die Vorlage OF 615/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 613/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Unterstützung der Vereinsringe verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Da die Kosten zur Organisation von Straßenfesten und Weihnachtsmärkten steigen, erhöht die Stadt Frankfurt die Zuschüsse für die Vereinsringe um je 3000.- Euro ab dem Jahr 2024. Die Vereinsringe rechnen diese Zuschüsse durch Nachweise der tatsächlich entstandenen Kosten ab. Begründung: Die Vereinsringe und Arbeitsgemeinschaften der Vereine leisten im Bereich des Ortsbeirats einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt. In vielen Reden wird die große Bedeutung ehrenamtlicher Aktivitäten in unserer Stadt beteuert. In unseren Stadtteilen organisieren die Vereinsringe unter anderem Straßenfeste und Weihnachtsmärkte. Da die Kosten aufgrund des massiven Preisanstiegs durch die galoppierende Inflation im Allgemeinen, aber auch für zusätzliche Beschilderung und Fluchtwege im Besonderen, gestiegen sind, ist es dringend erforderlich die Organisator*innen solch wichtiger Veranstaltungen stärker zu unterstützen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 37 2024 Die Vorlage OF 613/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 400/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Fördertopf zur Unterstützung von Stadtteilfesten verstetigen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der mit der E 92/2023 geschaffene Sonderfördertopf für Vereine wird verstetigt und jährlich soweit mit neuen Mitteln gefüllt, dass eine angemessene Förderung von Stadtteilfesten auch in den kommenden Jahren ermöglicht wird. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, aus diesem Topf auch Kosten abzudecken, die durch die obligatorisch gewordene Tätigkeit der Netzdienste Rhein-Main (NRM) beim Zugriff auf das städtische Stromnetz zu zahlen sind (z.B. Anbringung von Weihnachtbeleuchtung). Alle Förder- und Unterstützungsanträge bedürfen auch weiterhin eines Antrags der Ortsbeiräte. Begründung: Die Unterstützung von Stadtteilfesten wird von den Ortsbeiräten gerne wahrgenommen und ist geeignet dies Feste trotz gestiegener Kosten zu sichern. Seit zwei Jahren muss beim Zugriff auf das städtische Stromnetz obligatorisch auf die Dienste der NRM zurückgegriffen werden. Die Kosten dafür sind so erheblich, dass einige Vereinsringe bereits auf die Hängung von vorhandener Weihnachtsbeleuchtung verzichtet haben. Es erscheint notwendig, dass diese Kosten aus dem Fördertopf erstattet werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 114 2024 Die Vorlage OF 400/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 502/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zur Flutlichtanlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Errichtung einer Flutlichtanlage auf der Sportanlage des SC Riedbergs westlich der Altenhöferallee sind 30.000,00 € als notwendige Mittel ab 2024 in den Haushalt einzustellen, die nicht den laufenden Mitteln entnommen werden. Begründung: Da der SC Riedberg mit div. Firmen für Planung und Bau der Flutlichtanlage auf eigene Kosten im Gespräch ist, kann die Stadt Frankfurt mit einer geringen Eigenbeteiligung eine Aufwertung der städtischen Fläche erreichen. Denn den Großteil der Kosten von rund 100.000,00 € trägt der Verein selbst. Inzwischen sind erste Abstimmungen zwischen Verein, Sportamt und Mainova erfolgt, die Genehmigung und Bewilligung zum Bau liegt vor, so dass nach Bewilligung des o. g. Zuschusses mit einem zügigen Baubeginn der Flutlichtanlage zu rechnen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 159 2024 Die Vorlage OF 502/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 394/4 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit des Kleingärtnervereins Buchhang e. V. Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2006, § 10661; NR 2163 CDU Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: In den Haushaltsplan 2024 werden in das Haushaltsjahr 2024/2025 einmalig 175.000 € eingestellt, um sie dem Kleingärtnerverein Buchhang e.V. bereit zu stellen. Mit den Mitteln soll die Wasserversorgung des Vereins KGV Buchhang e.V. finanziert werden. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig Begründung: Das Interesse an Kleingartenparzellen in Frankfurt am Main ist seit Jahrzehnten sehr stark und übersteigt das Flächenangebot der derzeitigen Frankfurter Kleingartenvereine um ein Mehrfaches und wächst weiter stetig. Seit dem Jahr 2002 engagiert sich der im Jahre 1930 gegründete KGV Buchhang e.V. in verschiedenster Art und Weise für das Frankfurter Kleingartenwesen an sich und setzt stets innovative Trends zu Gunsten des Kleingartenwesens in Frankfurt am Main proaktiv um. Nach Vorbild des Generationengartens beim KGV Buchhang, der sich z. B an Senioren, mobilitätseingeschränkte Personen und Migranten richtet, haben die Stadtverordneten für derartige Projekte den Frankfurter Kleingartenvereinen seit dem Jahr 2006 ein jährliches Budget in Höhe von rund 10.000,00 Euro zur Verfügung gestellt (§ 10661 Beschlussausfertigung aus der 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2006). Doch nun benötigt der KGV Buchhang e.V. selber finanzielle Hilfe für seine in die Jahre gekommenen Wasserleitungen. Im Jahr 2023 wurde bereits das dritte Wasserrohrleck in der maroden Wasserleitung der Anlage II kostenintensiv geschlossen. Wasserrohrundichtigkeiten traten auch in den Anlagen I und III auf. Quelle der Fotos: KGV-Buchhang e.V. Die Instandsetzungsarbeiten für rund 2 Meter der Wasserleitung in der Anlage II des Kleingartenvereins beliefen sich auf rund 5.000 Euro. Die Eigenleistung der Vereinsmitglieder und der Wasserverlust sind dabei noch nicht berücksichtigt worden. Um weitere kostenintensive Leckortungen und -schließungen, die auf Grund des Alters der Wasserleitung zu erwarten sind, zu vermeiden, soll nun die komplette Erneuerung der rund 500 m langen Wasserleitung nebst Abzweige in rund 40 Kleingartenparzellen in der Anlage II und III erfolgen. Für die Anlage I auf der Rose-Schlösinger-Anlage mit ihren 22 Gartenparzellen (vom Kinderspielplatz bis zum Bornheimer Ratskeller hin) ist darauf hinzuweisen, dass hier kein städtisches Amt Auskunft über den Verlauf der Wasserleitungen geben kann. Alle Ortungsversuche verliefen ohne Erfolg. Laut der maßgeblichen geltenden Kleingartenordnung der Stadt Frankfurt am Main für den KGV Buchhang e.V. sind bauliche Anlagen, zu denen auch die Wasserleitungen zählen, ordnungsgemäß und fachgerecht zu unterhalten. Diese befinden sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Da der gemeinnützige Verein finanziell nicht in der Lage ist, eine solche Kostengröße allein zu erbringen, dient der Etatantrag zur Sicherstellung der Maßnahmendurchführung durch den KGV Buchhang e.V. Der Verein würde aus den Etatmitteln die Anlage II und III mit 100.000,00 Euro und die Anlage I mit 75.000,00 Euro sowie mit den offiziellen Fördermitteln, soweit die Etatmittel nicht ausreichend sein sollten, finanzieren und die Maßnahme durchführen. Vielen Dank an die Mitarbeitenden vom KGV-Buchhang e.V., die den Antrag nahezu in Eigenregie erarbeitet haben. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 4 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 394/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und dFfm gegen Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Annahme); GRÜNE und Volt (= Enthaltung)
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 393/4 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Austausch der Wasserleitungen im Kleingärtnerverein Buchhang e. V. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushaltsplan des Haushaltsjahrs 2024/2025 werden ausreichende finanzielle Mittel für die Grunderneuerung der Wasserleitungen des Vereins KGV Buchhang e.V. eingestellt. Die geschätzte Summe beläuft sich auf 175.000,00 Euro einmalig. Begründung: Der KGV Buchhang e.V. benötigt finanzielle Hilfe für seine Wasserleitungen, die ca. 100 Jahre alt sind. Im Jahr 2023 wurde bereits das dritte Wasserrohrleck in der maroden Wasserleitung der Anlage II kostenintensiv geschlossen. Wasserrohrundichtigkeiten traten auch in den Anlagen I und III auf. Die Instandsetzungsarbeiten für rund 2 Meter Wasserleitung in der Anlage II des Kleingarten-vereins beliefen sich auf rund 5.000,00 Euro. Die Eigenleistung der Vereinsmitglieder und der Wasserverlust sind dabei noch nicht berücksichtigt worden. Um weitere kostenintensive Leckortungen und -schließungen, die auf Grund des Alters der Wasserleitung zu erwarten sind, zu vermeiden, soll nun die komplette Erneuerung der rund 500 m langen Wasserleitung nebst Abzweigen in rund 40 Kleingartenparzellen in der Anlage II und III erfolgen. Eine Grunderneuerung ist nachhaltiger und würde auch zukünftigen Kleingärtnern in den nächsten Jahrzehnten zugute kommen. Für die Anlage I auf der Rose-Schlösinger-Anlage mit ihren 22 Gartenparzellen (vom Kinderspielplatz bis zum Bornheimer Ratskeller hin) ist darauf hinzuweisen, dass hier kein städtisches Amt Auskunft über den Verlauf der Wasserleitungen geben kann. Alle Ortungsversuche verliefen ohne Erfolg. Laut der maßgeblichen geltenden Kleingartenordnung der Stadt Frankfurt am Main für den KGV Buchhang e.V. sind bauliche Anlagen, zu denen auch die Wasserleitungen zählen, ordnungsgemäß und fachgerecht zu unterhalten. Diese befinden sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Da der gemeinnützige Verein finanziell nicht in der Lage ist, eine solche Kostengröße allein zu erbringen, dient der Etatantrag zur Sicherstellung der Maßnahmendurchführung durch den KGV Buchhang e.V. Der Verein würde aus den Etatmitteln die Anlage II und III mit 100.000,00 Euro und die Anlage I mit 75.000,00 Euro sowie mit den sonst üblichen Fördermitteln, soweit die Etatmittel nicht ausreichend sein sollten, finanzieren und die Maßnahme durchführen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 4 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 393/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 4 am 28.05.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 393/4 wurde zurückgezogen.
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5330 entstanden aus Vorlage: OF 1043/5 vom 08.02.2024 Betreff: Vier-Feld-Sporthalle für das Gymnasium Süd Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung des Gymnasiums Süd in der Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße die Errichtung einer Vier-Feld-Sporthalle, die auch von Vereinen genutzt werden kann, miteinzubeziehen. Begründung: Sachsenhäuser Sportvereine und Schulen fordern bereits seit geraumer Zeit eine (weitere) Turnhalle. Diverse Anträge, diese z. B. in den Neubau der Martin-Buber-Schule zu integrieren, wurden abgelehnt. Die Dreifelderhalle der IGS Süd soll zu gegebener Zeit einen Teil des bestehenden Bedarfs kompensieren. Ihr Bau verschiebt sich jedoch genauso wie die Auslagerung der IGS Süd für Jahre nach hinten. Die Sporthalle Süd wiederum ist baufällig. Dies erschwert den Schul- und Vereinssport in Sachsenhausen. Im Winter gibt es dort kaum Trainingsmöglichkeiten. Der finale Standort des Gymnasiums Süd - die Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße - sollte dafür Platz bieten. Grundsätzlich ist bisher die Errichtung einer Turnhalle erst für 2028 bzw. 2030 vorgesehen. Die Kinder benötigen von Beginn des Einzugs auf dem Gelände an eine dort vorhandene Turnhalle. Dem Bau der Turnhalle auf dem Gelände muss Priorität gegeben werden. Bevor die Turnhalle dort final errichtet werden kann, muss eine provisorische Lösung, beispielsweise in Form einer Traglufthalle, auf dem Schulgelände oder sich in der Nähe befindlichen Liegenschaften gewährleistet werden. Eine Verbringung der Schüler zum Sport in andere Stadtteile ist nicht zumutbar und würde in der Schüler- und Elternschaft die Akzeptanz für die schwierige Übergangsphase erheblich erschweren. Das gilt auch im Hinblick auf die wenigen Turnhallen in Sachsenhausen für die Sportvereine. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1164
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2021, OF 61/4 Betreff: Corona-Soforthilfe für Vereine Der Ortsbeirat 4 möge beschließen, die nachfolgend aufgeführten Vereinen: Karneval-Verein "Der Frankfurter 02" e. V. Frankfurter Karneval-Verein 1911 und seine Maa-Gard Karnevalgesellschaft "Bernemer Käwwern" e. V. 1935 Carneval-Club "Frankforter Schlippcher" e. V. Große Bornheimer Karneval-Gesellschaft "Stutzer" 1910 e. V. Carnevalverein "Pierrette" 1898 e. V. finanziell zu unterstützen. Der Ortsbeirat 4 möge bitte eine Corona Soforthilfe für die oben genannten Vereine in Form einer Spende zur Verfügung stellen. Die Unterstützung soll ausschließlich für die Jahres-Fixkosten (Miete, Strom, Versicherungen, Trainingsräume/Lagerräume usw.) sein. Die Höhe der Spende sollte 50% maximal 2.500,00 € der Jahres-Fixkosten betragen. Begründung: Da die Vereine seit dem Beginn der Corona Pandemie (17.03.2020) keine Veranstaltungen (Heringsessen, Sommerfeste, Straßenfeste, Bernemer Kerb, Nikolausmarkt der Bernemer Vereine, usw.) mehr ausrichten konnten. Gab es keine Möglichkeiten irgendwelche finanzielle Einnahmen zu tätigen. Da den Vereinen die Brauchtumspflege sehr am Herzen liegt und sie auch eine gute Jugendarbeit tätigen, bedürfen sie der öffentlichen Hilfe. Ich bitte den Ortsbeirat 4 um schnellstmögliche Unterstützung. Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO II, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 33 2021 Die Vorlage OF 61/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: dFfm
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2021, OF 50/7 Betreff: Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen Vorgang: ST 1361/21 Der Ortsbeirat begrüßt den beabsichtigten Kauf des Geländes und die Sicherung der Flächen für den Gemeinbedarf und bitten daher den Magistrat: 1. Zu klären, ob es seitens des Magistrats schon konkrete Pläne für die Nachnutzung des Geländes in Westhausen gibt. 2. Für den Fall, dass es keine konkreten Planungen gibt, eine Zwischennutzung der bestehenden Gebäude und/oder des Außengeländes durch ortsansässige Vereine/Institutionen zu ermöglichen. 3. Bei den Überlegungen zur Nachnutzung zu berücksichtigen, dass die ortsansässige Bevölkerung durch den Hol- und Bringverkehr von drei großen weiterführenden Schulen bereits stark belastet ist. 4. In einem Gebäudeneubau in jedem Fall Räume einzuplanen, die von Vereinen, Institutionen und Einzelpersonen unproblematisch und kostengünstig genutzt werden können. 5. Zu prüfen, ob sich das Areal zur Umsetzung eines Projekts von gemeinschaftlichem oder genossenschaftlichem Wohnen eignet, bei dem es eine Auflage zur Berücksichti-gung von "offenen Räumen" für die Bewohner Westhausens gibt. Antragsteller: SPD GRÜNE die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1361 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 612 2021 Die Vorlage OF 50/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE, die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 557 entstanden aus Vorlage: OF 35/9 vom 27.05.2021 Betreff: Öffentliche Informationsveranstaltung der Bahn für Anwohner des S 6-Streckenausbaus Vor dem Hintergrund der gleichzeitigen Schließung aller Eisenbahnunterführungen in Eschersheim, entgegen vorherigen Absprachen und Zusagen zwischen der Bahn und dem Ortsbeirat 9 und ebenfalls den Anwohnerinnen und Anwohnern auf der Informationsveranstaltung 2017, wird der Magistrat gebeten, sich mit der Bahn ins Benehmen zu setzen und eine zeitnahe Informationsveranstaltung für die Eschersheimer Bürgerinnen und Bürger zu realisieren. Aufgrund der Coronasituation wird eine öffentliche Online-Veranstaltung gewünscht, damit zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner sowie Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, mit berechtigten Fragen daran teilzunehmen. Begründung: Durch die Schließung der Eisenbahnunterführungen kommt es bei der Querung der Gleise für Fußgängerinnen bzw. Fußgänger, Radfahrerinnen bzw. Radfahrer und insbesondere Schulkinder auf ihrem Schulweg zu unzumutbaren Umwegen. Auch die dadurch bedingte Baulogistik mit großen Beeinträchtigungen der Anwohnerinnen und Anwohner wirft viele Fragen auf, die diese zeitnah beantwortet haben möchten. Ebenfalls gibt es zu der erheblichen Lärmbelästigung durch die Baumaßnahmen am Tag und besonders in der Nacht Erklärungsbedarf. Die letzte öffentliche Informationsveranstaltung der Bahn erfolgte 2017, seitdem gab es viele Veränderungen, über die ausschließlich der Ortsbeirat informiert wurde. Die nächste Online-Informationsveranstaltung der Bahn für den Ortsbeirat 9 war für den 08.06.2021 geplant. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2282 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.07.2021, OA 46 entstanden aus Vorlage: OF 39/16 vom 21.06.2021 Betreff: Schelmenburgplatz endlich ohne Bäume in der Platzmitte fertigstellen Vorgang: OM 6993/20 OBR 16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Schelmenburgplatz nach den Wünschen und Bedürfnissen des Ortsbeirates und der Bergen-Enkheimer Vereine umzugestalten und keine Bäume in der Platzmitte anzupflanzen. Begründung: Offensichtlich ist dem Magistrat das Schelmenburgspiel nicht bekannt, sonst wäre bekannt, dass das Spiel immer sehr gut besucht und bis auf die hintersten Plätze ausgebucht ist. Bäume in der Mitte des Platzes sind da nicht zielführend und würden die Sicht ganz erheblich behindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2020, OM 6993 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2492 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1865 Antrag vom 11.10.2022, OF 139/16 Antrag vom 11.10.2022, OF 140/16 Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2903 Auskunftsersuchen vom 11.10.2022, V 514 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 720 Antrag vom 24.04.2023, OF 179/16 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3900 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 09.09.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 46 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 46 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 530, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 506 entstanden aus Vorlage: OF 42/10 vom 17.05.2021 Betreff: Fehlende Sitzbänke in der Grünanlage (814) Gebrüder-Hommel-Anlage Die Gebrüder-Hommel-Anlage wird gerne als Naherholungsgebiet genutzt. Bürgerinnen und Bürger, insbesondere ältere und/oder mit Bewegungseinschränkungen, vermissen seit geraumer Zeit Sitzbänke als Ruhemöglichkeit. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. mindestens drei Sitzbänke an dem Fußweg entlang der Sportanlage Hügelstraße sowie am südlichen Freizeitsportbereich nebst Abfallbehälter inkl. Deckel aufzustellen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob der Fußweg vom Freizeitsportbereich, westlich, entlang des Festplatzes, bis an die Hügelstraße verlängert werden kann. Dieses Teilstück könnte dann auch als deutlich ansprechendere Verbindung dem Hölderlin-Pfad zugeordnet werden. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1796 Aktenzeichen: 67 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 474 entstanden aus Vorlage: OF 99/2 vom 14.06.2021 Betreff: Wann wird das Goethebad gebaut? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Stand der Planungen zum Schwimmsportzentrum Goethebad ist und wann ein möglicher Baubeginn anvisiert wird. Zudem wird der Magistrat gebeten, ggf. den Planungs- und Durchführungsprozess wieder aufzunehmen und der Verfolgung Priorität einzuräumen. Begründung: In der Presse war zuletzt zu lesen, dass die Planungen zum Bau eines Schwimmsportzentrums Goethebad auf dem Gelände der Sport-Uni aktuell ruhen und der angesetzte zeitliche Horizont mit Fertigstellung 2025 damit nicht eingehalten werden kann. Dies erscheint aufgrund der aktuellen Versorgungslage mit fehlenden Kapazitäten für Schulschwimmen, Sportvereine und Studierende nicht tragbar. Wesentlich ist zudem, dass nach Abriss des Rebstockbades in ganz Frankfurt kein Schwimmbad mehr über die für Wettkampfschwimmer zu Trainingszwecken notwendigen 50-Meter-Bahnen, geschweige denn einen Zehnmeterturm oder einen beheizten Fünfmeterturm verfügt. Im Hinblick auf die Nutzbarkeit des Zentrums für den steigenden Bedarf nach Bahnstunden für das Schulschwimmen (bspw. für die Ernst-Reuter-Schulen oder die Liebigschule) kann nicht nur der Tendenz entgegengewirkt werden, dass immer weniger Kinder und Jugendliche richtig Schwimmen lernen, sondern zudem eine Entlastung der Freizeitbäder sichergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1762 Aktenzeichen: 52 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 475 entstanden aus Vorlage: OF 101/2 vom 17.06.2021 Betreff: Offenes Haus der Kulturen 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Realisierungschancen er innerhalb der Jahre 2021 bis 2023 dafür sieht, das Studierendenhaus auf dem Campus Bockenheim in die angestrebte selbstverwaltete Trägerschaft des Vereins Offenes Haus der Kulturen e. V. zu überführen. 2. Der Magistrat wird zudem gebeten, dabei insbesondere auch auf den aus Sicht des Ortsbeirates 2 noch offenen Finanzierungsbedarf in Höhe von circa zehn Millionen Euro einzugehen, der sich wie folgt zusammensetzt: a) Differenz in Höhe von circa fünf Millionen Euro zwischen dem Kaufangebot des Trägervereins Offenes Haus der Kulturen e. V. in Höhe von 1,4 Millionen Euro und den Preisvorstellungen der Eigentümerin ABG Holding in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro; b) Finanzierungsbedarf in Höhe von fünf Millionen Euro des Trägervereins Offenes Haus der Kulturen e. V. in Form von verschiedenen Zuschüssen für die angestrebte Sanierung des Gebäudes. 3. Der Magistrat wird weiter gebeten, darauf hinzuwirken, dass a) eine vertragliche Anhandgabe mit dem Verein Offenes Haus der Kulturen e. V. abgeschlossen und damit eine belastbare Perspektive für die Entwicklung vom Studierendenhaus zum Offenen Haus der Kulturen ermöglicht wird; b) die vertragliche Anhandgabe noch in diesem Jahr für eine Dauer von zwei bis drei Jahren realisiert wird. 4. Der Magistrat ist herzlich eingeladen, dem Ortsbeirat 2 statt in schriftlicher Form ggf. im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung zu berichten. Begründung: Der Verein Offenes Haus der Kulturen e. V. hat mit seinem Umsetzungskonzept 2021 eine gehaltvolle und tragfähige Machbarkeitsstudie für den Übergang vom Studierendenhaus zum Offenen Haus erarbeitet. Um dem Verein den nächsten konstruktiven Schritt der Realisierung dieses für Bockenheim so wichtigen Projektes zu ermöglichen, fordert der Ortsbeirat eine vertragliche Anhandgabe über die kommenden zwei bis drei Jahre, spätestens ab Ende dieses Jahres. Erst damit hat der Verein die rechtliche Grundlage, fehlende Planungsinformationen zu erhalten sowie bereits geplante Finanzierungsmodelle weiter zu konkretisieren. Der breiten Zustimmung der politischen Entscheiderinnen bzw. Entscheider in Stadt und Land müssen nun die rechtlichen Vorrausetzungen folgen, auf deren Grundlage die bestehenden noch offenen Fragen geklärt werden können und sich das ehrenamtliche Engagement des Vereins weiter professionalisieren kann. Der Magistrat muss zu diesem Zeitpunkt eine Richtungsentscheidung treffen, ob das Offene Haus der Kulturen eine Entwicklungsperspektive erhält oder nicht. Das große Engagement der Vereinsmitglieder verdient den Respekt, darüber Klarheit zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2033 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41
Keine Partei
Die Trams, U- und S-Bahnen und Busse werden alle beheizt, dürften aber ziemlich schlecht isoliert sein gegen Kälte (einglasige Seitenscheiben und einfache Plastikverkleidungen). Hier könnte man prüfen, wie man die Dämmungen verbessern kann und bei Neuausschreibungen für neue Fahrzeuge auch Vorgaben zu Dämmwerten vorschreiben. Im Sommer gilt für die Klimaanlage natürlich genau dasselbe Problem.
Ich schlage vor, im Bahnhofs- und Gallusviertel verpflichtend die bisherigen Restmülltonnen durch abschließbare Modelle zu ersetzen. Gerade nach dem Wochenende sind diese häufig durch Müll von Passanten überfüllt, zudem werden sie auch häufig "durchwühlt". Infolgedessen befindet sich häufig um die Mülltonnen eine Ansammlung an Unrat. Dies sieht nicht nur sehr unschön aus, sondern stinkt auch regelmäßig und zieht Schädlinge an.
The project is that all the water used for showering and washing hands ends up in an ecotank water tank. After having used the bathroom and done the necessary things (remove excrement and urine from the bathroom), the water that comes out of the eco-tank, not the new water, tyrannizes us in the WC. The tank is closed to prevent the chlorine from evaporating from the shower water, if you can add an extra chlorine tablet every month automatically so as not to change the color of the residual water or have unpleasant odors due to bacteria in the water. Another thing that we have to take into account is that the size of the eco-tank is proportional to consumption. If it is a hotel, you need a bigger one and it is a house for 2 people, it is smaller. The volume of water in the eco-tank is indicated in the bathroom by an electronic panel, the same system as in the car that the level of gasoline in the car, this is how the water level looks... when the water level is below the red minimum, it automatically fills 30% with tap water. The electric pump that pushes the water from the ecotank to the house can be powered by solar or wind energy. This project can save up to 50% of water, which means a reduction in water costs. Member of the Green Political Party of Germany eu Dascalu (I invented this project but I did not patent it because in the past I made an invention for a car and the state did not give me the patent, waste of 12.000,00 euros and time and energy, worse this does not stop me to do good and help the world more.) Greetings
Man könnte den Eindruck gewinnen die Stadt Frankfurt hat etwas gegen alte Menschen. Überall werden Bänke abgebaut, jetzt auch in den S-Bahn-Stationen. Der RMV, die Bahn und die Stadt können sich wohl gar nicht vorstellen, dass es Menschen gibt, die darauf angewiesen sind. Überall sollten wieder mehr Bänke stehen, aber besonders perfide ist das Abbauen an Haltestellen. Bei der Zuverlässigkeit was Pünktlichkeit und Ausfälle angeht, kommt es schon vor, dass man des öfteren eine halbe Stunde und mehr warten muss. Bitte stellen Sie an den S-Bahn-Stationen, insbesondere an der Hauptwache, wieder Bänke auf.
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Reaktion der Stadt: Der Magistrat hat in dieser Angelegenheit Rücksprache mit der Deutschen Bahn (DB) gehalten: In der jüngeren Vergangenheit hat die DB einen Großteil der unterirdischen Personenverkehrsanlagen modernisiert. Hierzu gehört auch die Station Hauptwache. Im Rahmen der Modernisierung wurde auch die Bahnsteigausstattung erneuert, beispielsweise Sitzgelegenheiten und Mülleimer. Am Bahnsteig Gleis 1/2 der Station Hauptwache gibt es aktuell vier Wartemobiliare, die den Reisenden zur Verfügung stehen. Diese befinden sich überwiegend im westlichen Teil des Bahnsteigs (Ausgang Richtung Hauptwache und Rathenauplatz).
Weiter lesen auf FFM.DEUm Frankfurt und den Main auch im Sommer wieder lebenswerter zu gestalten sollte an der Stelle des damaligen Schwimmbads am heutigen Nizza wieder eine Badeanstalt nach damaligem Vorbild eingerichtet werden. Dies würde die Stadt auch über die Grenzen hinaus - als Attraktion - wieder wesentlich beliebter machen und allen Bürgern einen höheren Lebenswert bieten. Siehe: https://www.op-online.de/region/frankfurt/beim-kleeblattwurde-nicht-geplanscht-457719.html
Da ich schon immer viel in der Stadt unterwegs bin, mit dem Fahrrad und zu Fuß, wird für mich der Abfall, der in den Straßen und Park herumliegt, immer augenfälliger. In Parks und an öffentlichen Sitzgelegenheiten ist es für viele Menschen üblich geworden, mit viel Proviant anzukommen, das nach dem Essen und Trinken aber doch sehr leicht gewordene Gepäck – sprich Verpackung - aber anschließend nicht mehr mitzunehmen. Wem erzähle ich das! Viele Menschen stört das, geschimpft wird viel. Rezepte gibt es nicht, aber ein paar Vorschläge. Natürlich kostet alles Geld, doch die ständige Müllentsorgung ist ebenfalls teuer. Also hier meine Ideen: • In Parks und weiteren, viel frequentierten Stellen werden große Mülltonnen aufgestellt. Sie müssen auffällig sein, vielleicht in der Farbe Rot, vielleicht gibt es auch originellere Formen, irgendwas Spaßiges, Passendes … • Die Standorte der Mülltonnen sollten in einer App festgehalten werden. • Weiterhin gibt es Abfalltüten in einem entsprechenden Design (rot?), vielleicht in verschiedenen Größen, aufgedruckt ist der QR-Code der o.g. App. • Es wird eine Aktion in der Stadt gestartet mit vielen Ehrenamtlichen, die bereit sind, diese Tüten an entsprechenden Stellen zu verteilen und mit den Leuten zu reden (natürlich immer zu mehreren!); wenn es eine Gruppe von engagierten Menschen gibt, haben diese bestimmt auch noch weitere gute Idee! Die Ehrenamtler müssten für ihr Engagement eine Aufwandsentschädigung bekommen. Die Hauptverantwortung und Organisation sollte allerdings bei einem/einer Verantwortlichen der Stadt liegen. • In der Innenstadt oder in einem Park wird Müll eingesammelt und auf einen Haufen gelegt, das Ganze wird fotografiert, bekannt gemacht (dazu müsste es noch ein paar Ideen geben, eine solche Aktion hat es ja schon gegeben, sie müsste noch bekannter werden). • Vielleicht kann man auch die „Quellen“ des Müllproblems (Lebensmittelgeschäfte, Pizzerias, Restaurants etc.) mit einbinden und gemeinsame Lösungen suchen? • Es ist mir klar, dass die Frankfurter Polizei sich nicht so intensiv, wie es nötig wäre um Müllsünder kümmern kann, da gibt es Wichtigeres. Aber könnte man nicht eine 1-2wöchige Aktion machen und in dieser Zeit ständig und intensiv Verwarnungen und Strafen aussprechen? Das spricht sich dann rum … • Last not least: können die Geldstrafen für illegale Müllentsorgung hochgesetzt werden?
Man sollte bei der Planung der Regionaltangente Ost auch die Verknüpfung mit der Main-Spessart-Bahn und mit der Kinzigtalbahn beachten. Offenbach Ost könnte man z.B. super ausbauen als Umstiegspunkt zwischen den S-Bahnen und REs sowie RBs. Das führt dazu, dass die Verbindungen schneller werden und noch weniger Leute das Auto nutzen.
Es gibt seit Jahren schon einen Tunnel zwischen Castor und Pollux. Dieser Tunnel führt zur U-Bahn Station. Und wäre gleichzeitig eine Sicherung Umgehung der stark befahrenen Theodor Heuss Allee . Soweit ich gehört habe ist er schon fast komplett fertig.
Man sollte die A-strecke vom Südbahnhof mindestens bis Neu-Isenburg Stadtgrenze verlängern, mit einer Haltestelle an der Sachsenhäuser Warte. Nach Norden gibt es viele U-Bahn-Verbindungen zum Beispiel nach Oberursel oder Bad Homburg, im Süden gibt es hingegen keine.
Es sollten Plätze und breite Gassen möglichst verschattet werden, sodass sich die Stadt im Sommer nicht so stark erwärmt. Es muss deutlich mehr getan werden wie bisher, neben dem Pflanzen von Bäumen und Büschen kann man auch Sonnensegel in der ganzen Stadt installieren, sodass sich der Asphalt nicht so aufheizt. An der dann verschatteten Konstabler- und Hauptwache könnte man zusätzlich Nebeldüsen errichten, die die Zeil und die Innenstadt noch zusätzlich etwas herunterkühlen. In Zukunft wird es sonst nachts unerträglich werden in der Stadt. Man kann das Thema nicht mehr einfach ignorieren, man muss endlich effektive Maßnahmen gegen schwüle Tropennächte diskutieren und handeln.
Gebäudefasadenbeleuchtungen (aller Gebäude) generell aus lassen. Beleuchtete Werbetafeln und Digitale-Werbetafeln generell aus lassen. Werbe- und Schaufensterbeleuchtung von Geschäften spätestes um 22:00 Uhr abschalten und frühestens um 7:00 Uhr wieder einschalten.
Unverändert sind auf den Radwegen insbesondere in der warmen Jahreszeit sehr viele Geisterfahrer unterwegs. Nicht nur Radfahrer, hinzugekommen sind Rollerfahrer. Die Fahrer sind meistens uneinsichtig und aggressiv gefährden die Benutzer, die sich an die Straßenverkehrsordnung halten. Hinweise für die Geisterfahrer würden hier Abhilfe schaffen.
die Fußgänger Ampelanlage in Höhe der Günthersburgallee könnte um eine zweite, parallel geschaltete Ampel in Höhe der Einmündung der Egenolffstraße erweitert werden. Täglich überqueren zahllose Fußgänger und Radfahrer den Alleenring an dieser Stelle, was leicht an den freigetrampelten Wegen auf dem Mittelstreifen zu erkennen ist. Durch eine zusätzliche Fußgänger Ampel in dieser Höhe würde der Verkehr nicht beeinträchtigt, den Fußgängern und Radfahren aber eine deutlich komfortabler Alternative zum überqueren des viel befahrenen Alleenrings geboten.
Ziel der Stadt Frankfurt ist es, dass mehr Kinder in der Lage sind zu schwimmen. Deshalb wurde beschlossen, dass sie, von den großen abgesehen, die Bäder kostenlos besuchen können.
In der Kuhwald Siedlung, Rebstockviertel und Europaviertel gibt es zu wenig Sport-und Spielgeräte/- möglichkeiten für Kinder ab Schulalter. Vor allem sind keine Tischtennisplatten vorhanden. Tischtennisplatten in Kuhwald Siedlung und Rebstockpark wünschenswert.
Aufgrund der steigenden Anzahl an Lieferfahrzeugen in Frankfurt ist es an der Zeit eine Lösung für das Problem zu erarbeiten, da die Lieferfahrzeuge häufig Strasse und Radwege blockieren. Hierbei kann man die Schuld gern bei den Fahrern sehen, allerdings hält dies einer ernsthaften Analyse nicht stand, da häufig überhaupt keine legalen Parkplätze frei sind, wo die Lieferfahrzeuge stehen könnten. Wenn unsere Gesellschaft also weiterhin online bestellen möchte und dies nach Hause geliefert werden soll, so muss man sich endlich ernsthaft mit der Lösung der Halteproblematik auseinandersetzen.
Hallo, der Durchgang im Bhf Frankfurd Süd von der Mörfelder Landstr. in Richtung Diesterwegplatz wird fast täglich als Arbeitsort einer (scheinbar) professionell wirkenden, aufdringlichen Bettler-Gruppe genutzt. Es ist einfach unangenehm dort jeden Tg durchgehen zu müssen und jedes Mal bedrängt wird Geld zu geben. Deshalb ist mein Vorschlag die Sitzflächen vor den Fenstern vor dem Aufgabg zu Gleis 1/2 etwas weniger bequem/ zum Sitzen einladend zu gestalten. Möglich wären kleine Hauben, in der Extremform Taubengottedraht, aber dort die Fensterbänke umzugestalten würde einen großen Mehrwert der Aufenthaltsqualität bedeuten
Leider sind die Dixie Toiletten im Hafenpark notorisch defekt und geschlossen. Angenommen der grossen Anzahl der Besuche sowohl aktive Sportler und Familien, die regelgemäßig im Hafenpark Zeit verbringen, eine kaputte Toilette ist völlig unzureichend. Cafe montez hat nicht immer auf und ist auch eine private Cafe, keine öffentliche Toilette. Daher wäre es absolut notwendig eine feste funktionierende Toilette Einrichtung mit frischen Wasser Zugang.
Obwohl die Intitiative "Das Abstellen von E-Scootern endlich regeln und durchsetzen" als "abgeschlossen" gilt, hat sich wenig daran geändert, wie E-Roller abgestellt werden, zumindest nicht in den Stadtteilen (hier Dornbusch). Zu den Maßnahmen gehört: "Werden behindernd abgestellte E-Scooter im Rahmen der Streifen wahrgenommen, werden sie (von Mitarbeitern der Stadt) nach Möglichkeit umplatziert und Fehlverhalten auch geahndet", eingeschränkt dadurch, dass "aufgrund der Aufgabenvielfalt eine Erhöhung der Kontrolldichte nicht möglich" ist. Hierzu Folgendes: 1. Es kann nicht Aufgabe der Stadt sein, Roller umzuparken. Das tun die städtischen Bediensteten auch nicht, wenn es um falsch geparkte Autos geht. Da kriegt man ein "Knöllchen" oder das Auto wird sogar abgeschleppt. 2. Es ist meines Erachtens die Aufgabe des Verleihers, seine Kunden wirksam, also z.B. durch Unterschrift der Vermietungsbedingungen, und schadenersatzpflichtig zu einem Verkerhsgerechten Verhalten (Fahren und Abstellen) anzuhalten. Das sollte auch das Parken in den offiziellen Abstellzonen einschließen. Denn wenn alles durcheinander gestellt wird, ist der Platz schnell voll. 3. Natürlich lässt sich nur in den seltensten Fällen feststellen, wer denn den Verkehr behindert hat, da es sich in der Regel um ein Leihvehikel handelt. Was macht die Verkehrspolizei im Falle von falsch geparkten Autos? Schickt das Knöllchen an den Halter, die Verleihfirma. Was macht der Autoverleiher? Schaut in seine Datei, wer denn der verantwortliche (im Falle des "City-Flitzers" der letzte) Mieter war und schickt dem, mit entsprechender Bearbeitungsgebühr das Knöllchen weiter. 4. Jeder Roller ist mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet, ist also vermutlich eindeutig registriert. Dies Register braucht man also nur mit dem Mietregister zu verknüpfen und kann Verkehrssünder unter den Rollernutzern (das sind -gezählt !- eher 60% als 30%) identifizieren. 5. Logischer Schluss: Die Stadt sollte mit Rollern dasselbe tun wie mit jedem Auto, auch Leihwagen: Unsachgemäß abgestellte Roller mit Knöllchen belegen, grob verkehrsbehindernd abgestellte möglichst gleich abholen lassen und nur gegen möglichst saftige "Bearbeitungsgebühr" wieder herausgeben.
Eine autofreie Innenstadt (innerhalb des Anlagenrings) käme allen zugute – Touristen und Besucherinnen, denen mehr Platz zum Flanieren bleibt und sich ein schöneres Bild der Stadt bietet, Anwohner*innen, die dann nicht mehr permanenter Lärmbelästigung ausgesetzt sind, nicht zuletzt Autofahrer*innen, die sich Stau und stockenden Verkehr sparen. Die Infrastruktur öffentlicher Verkehrsmittel ist wirklich gut genug in der Innenstadt! Lieferverkehr wäre davon natürlich nicht betroffen und über Zufahrtswege für Anwohner*innen könnte wohl debattiert werden.
Die Fahrspuren des Anlagenrings rund um die Innenstadt zum Wassergraben umgestalten und an den Main anschließen. Mit weitestgehender Reduktion des motoriserten Verkehrs in der Innenstadt, die Aufenthaltsqualität im Hotspot durch großflächige Abkühlung steigern.
Laubbläser und Laubsauger haben – gerade aus ökologischer Sicht nur Nachteile. Vor allem die benzinbetriebenen Modelle tragen maßgeblich zur Luftverschmutzung bei und können die Lautstärke eines Presslufthammers erreichen. Erfreulicherweise geht der Trend über zu akku- und elektrobetriebenen Geräten. Das reduziert Lautstärke und minimiert Abgase.
Die einzelne dort, wenn die Kinder/Erwachsenen dringend müssen ist unzureichend. Und das Gebüsch dahinter wird als Lösungsecke genutzt. Zumal diese Selbstreinigende Toilette innen so nass ist das man aufpassen muss die Klamotten nicht nass werden zu lassen. Es wäre wirklich toll wenn es dort noch 1-2 mindestens dazu geben würde.
Die Käthe Kollwitz Schule verfügt über einen "Gummiplatz" der damals als Basketballplatz gedacht war. Seit langem sind dort keine Basketballkörbe mehr da diese abgebaut wurden.
Ein Land oder eine REGIERUNG... Es ist dasselbe wie ein menschlicher Körper. Das menschliche Gehirn beginnt, wenn die Temperatur eines Raums über 22 Grad Celsius steigt, mehr Fehler zu machen. Sinken die Temperaturen unter 21 Grad, produziert das menschliche Gehirn mehr Fehler. Die Durchschnittstemperatur des menschlichen Fortschritts beträgt 21 maximal 22 Grad Celsius. Dass derselbe Fortschritt des Landes im grünsten Teil von Abbildung 01 auf der ersten Seite zu sehen ist. Der Teil mit grüner Farbe, der mehr Fortschritt hat, ist der Teil mit mehr Innovation und Wettbewerb zwischen Unternehmen und dem schnelleren Fortschritt eines Landes, weil Wettbewerb zu Innovation führt und Innovation ein besseres Leben für alle schafft. Aber der rote Teil unten ist die extreme Kälte, die der Kommunismus ist und es der Gesellschaft nicht erlaubt, sich zu entwickeln (warum arbeiten oder sich anstrengen, wenn wir alle die gleiche ???kommunistische Mentalität verdienen)), ein sehr zerstörerischer Gedanke für die gesamte Gesellschaft ist die kalte Körpertemperatur .. .. Extreme Hitzetemperatur für den Körper der Gesellschaft ist ein Unternehmen, das ein Monopol auf einen Markt hält, extreme Hitze (oder extremer Kapitalismus Abbildung 1) . Es gibt keine Innovation, es gibt keine Erfindungen (warum innovativ sein, weil die Person eine Dienstleistung oder ein Produkt von schlechter Qualität kauft, die das Unternehmen anbietet, weil es keine andere Wahl hat), ohne Innovation leben normale Menschen schlecht, es gibt keinen Wettbewerb, der allen zugute kommt. Die REGIERUNG ist verpflichtet, sich nicht an der Herstellung von Dienstleistungen oder Produkten für die Gesellschaft zu beteiligen. Die REGIERUNG besteuert nur so niedrig wie möglich und reguliert Unternehmen. Wenn ein Unternehmen stark wächst und die Kontrolle über den Markt haben möchte, ist die REGIERUNG gezwungen, dieses Unternehmen auf andere Märkte zu schicken, auf denen es keine Konkurrenz gibt. Beispiel: Wenn ein Unternehmen in einem Land in die Nähe eines Lebensmittelmonopols kommt, zwingt die REGIERUNG (gesund, nicht durch das Geld des Monopolunternehmens korrumpiert) das Unternehmen, auf einen anderen Markt zu gehen. Produziere Möbel oder produziere Autos oder IMMOBILIEN (Häuser bauen) .... Etc ... In jedem Markt werden mindestens 3 große Unternehmen oder mehr benötigt, die wären viel besser. In jeder Branche muss es immer das Maximum an Innovation und Wettbewerb oder Konkurrenz zwischen mindestens 3 verschiedenen Unternehmen geben (verschiedene Familien ohne Monopolvereinbarungen bringen nur diejenigen auf den Markt, die innovativ sind und die besten erfinden). Als Beispiel in der Mobiltelefonie ... Huawei ... Samsung und IPhone, in jeder Branche: Pharma, Lebensmittel, Automobil, mindestens 3 verschiedene Unternehmen und wenn ein Unternehmen wachsen will, NR 1, (Monopol in einer Branche, der Staat mit immer mehr Bußgeldern verpflichtet, wenn die Branche groß wird), sollte es in anderen Branchen passieren oder mittel bleiben. Der Staat kann Steuern erheben und in die Infrastruktur des Landes investieren, in die Polizei (die im Kriegsfall dieselbe Armee sein wird), alles andere wird privat sein, einschließlich Krankenversicherung und Krankenhäuser. Der Staat kann kein Geld von dem Unternehmen erhalten, das ein Monopol werden will, er kann es nur mit einer Geldstrafe belegen. Damit die Gesellschaft mit vielen Unternehmen das Maximum an Erfindungen und Innovationen hat und das Maximum an gutem Leben, dass unser Allerheiligster GOTT, der Himmel und Erde ERSCHAFFEN hat, dies will, dass der ganze Planet Fortschritte hat und wir alle gut leben. Ich bin Gott unendlich und ewig dankbar für diesen Tisch, den er mir angeboten hat. AMEN
Die Kreuzung Erlenseerstr., Nordring, Frohngrundweg am Marktplatz in Ffm-Bergen so zu gestalten, dass Fußgänger die Erlenseerstr. sicher überqueren können und die KITA-Kinder sicher ihr Freizeitgelände erreichen: 1. abknickende Vorfahrt aufheben ( Relikt der ehemaligen Bundesstrasse). 2. Erlenseerstr. so verengen, dass ein Gehweg auf der nördlichen Straßenseite errichtet werden kann. Hierdurch kann der "naturnahe Zustand" (nördliche Straßenseite) erhalten bleiben und ein Fußgängerüberweg etabliert werden, wie es der Magistrat in seiner Ablehnung der Idee 1977 fordert.
Ich bin Anwohner der Dietrichstr.. Wenn ich von der Dietrichstr. nach links in die Heilmannstr abbiegen will, ist oft die Sicht durch hohe Fahrzeuge (SUV usw.) versperrt. Bei Vortasten kommt es oft zu brenzligen Situationen. Gerade in den Morgenstunden wird die Heilmannstr., durch Eltern der angrenzenden Schulen, als Abkürzung genutzt. Durch das anbringen eines Verkehrsspiegels (wie in der Oberfeldstr. Ecke Heilmannstr.) könnte die Situation entschärft
Eine Fahrradrampe erleichtert den Zugang und Abgang auf der Treppe vom Bahnhof Nied stadteinwärts. Auf der Seite, auf der man Richtung Höchst fährt.Die Strasse heißt "Im Sechholder".
In der Heerstraße in Frankfurt Praunheim ist der Rewe. Wenn die Ampel dort in Höhe der Totaltankstelle rot ist kämen die Autos die vom Rewe kommen fließender raus wenn die Autos dort schon stehen würden, wenn die Ampel auf rot geschaltet ist als wie jetzt wo die Straße leider immer versperrt ist von den Autos die sich noch in 3-4 Position vor die Ausfahrt stellen. Wenn die Autos Richtung Westhausen/Stadtmitte/Rödelheim fahren so müssten sie dort eben bei einer roten Ampel schon den Bereich frei halten. Deswegen meine Idee wie es an vielen anderen Straßen ja auch klappt mit Hilfe des Schildes vor die Totaltankstelle ein Schild bei Rot hier Halten.
Nach dem Beschluss der Bundesregierung nunmehr zur Eindämmung der Corona Pandemie auch im ÖPNV eine 3G Regel einzuführen, sollte man sich dann doch mal Gedanken machen, wie man solch eine Regelung denn im Einklang mit dem Grundgesetz umsetzen möchte. Hier steht klar und deutlich, dass die Bahn die Beförderung infektiöser Personen ablehnen kann. Dies läßt sich sicherlich auf ÖPNV erweitern.
Zurzeit gibt es im Grüneburgpark nur eine kleine Fitnessanlage. Allerdings gibt es viele Leute die sie zum trainieren benutzen. Ich würde mir wünschen eine Calisthenics Anlage im Grüneburgpark zu haben, ähnlich wie die am Hafenpark an der EZB oder wie der Calisthenics Park im Kätcheslachpark in Riedberg.
Fußgänger, die vom Nordring oder Frohngrundweg kommen, können die Erlenseer Straße an der Kreuzung zum Nordring nur unter Risiko überqueren um ihren Weg nach Osten fortzusetzen. Um an der Kreuzung den Übergang zu verhindern, wurde in der Innen-Kurve der Erlenseer Str. schon vor Jahren ein Geländer gestellt. Dies führt dazu, dass die dennoch querenden Fußgänger sich noch länger auf der Straße aufhalten müssen. Abhilfe könnte geschaffen werden, indem an der nördlichen Seite der Erlenseer Str. ein Stück Gehweg erstellt wird, der vom Frohngrundweg bis zum Eingang zu einem Gartenstück reicht, das von einer Kita in Bergen-Enkheim als Außengelände genutzt wird. Hier wäre eine "sichere" Straßenüberquerung möglich. Außerdem müssten die Kinder der Kita nicht von dem Freigelände mit Graben direkt auf die Straße gehen.
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Reaktion der Stadt: Der Magistrat bedauert, dem Wunsch nach einem Gehweg in diesem Bereich nicht entsprechen zu können. Für die Anlage des Gehwegs wäre aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten die Verrohrung eines Gewässers erforderlich. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) muss jedoch die Funktions- und Leistungsfähigkeit von Gewässern 2. und 3. Ordnung als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten bleiben beziehungsweise verbessert werden. Der natürliche oder naturnahe Zustand soll erhalten beziehungsweise wieder erreicht werden. Eine Verrohrung in diesem Bereich der Erlenseer Straße widerspricht diesen Zielen. Auch die Anlage eines Fußgängerüberwegs ist hier nicht möglich, da aufgrund der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ2001) auf bevorrechtigten Straßen an Kreuzungen und Einmündungen mit abknickender Vorfahrt Fußgängerüberwege vermieden werden sollten. Der Magistrat geht zudem davon aus, dass die für die Anlage eines Fußgängerüberweges erforderliche Stärke des Fußverkehrs (50 bis 100 querende Personen pro Stunde) hier nicht erreicht wird.
Weiter lesen auf FFM.DEDie Leipziger Straße in Bockenheim sollte zur verkehrsberuhigten Zone gemacht werden.
Meine Frau hat als Fahrradfahrerin von der Polizei ein Bussgeld fur das nicht beachten einer roten Ampel erhalten. Der Ort des Geschehens ist Bockenheimer Landstrasse/ Palmengartenstrasse. Wenn man sich den Ort anschaut, dann ist das nicht gerade eine unfalltraechtige Stelle und somit aus meiner Sicht auch irgendwie staatliche Abzocke. Dennoch glaube ich, dass dan dieser Stelle ein gruener Pfeil angebracht werden sollte, um das Rechtsabbiegen auch bei roter Ampel zu erlauben. Davon koennten insbesondere die Fahrradfahrer profitieren und gelegentlich auch einmal ein Autofahrer.
Könnte FES nicht kleinere Müllsäcke(ca. 40l) zum Verkauf in Supermärkten anbieten. Dann würde der Müll nach Grillfesten und Picknick im Freien besser eingesammelt werden können.
Padel ist ein sehr dynamischer und bewegungsreicher Sport. Durch einfaches Erlernen der Grundtechniken ist Padel eine Sportart, die sämtliche Bevölkerungsschichten anspricht und eine Menge Spaß in lockerer, kommunikativer Atmosphäre bringt. Frankfurt am Main, eine multikulturelle Stadt, braucht mehr Padelplätze, Warum nicht in einer vorhandenen Halle?. Ich freue mich auf Ihre Unterstützung!
Einen mobilen Blitzer Kennedyallee Richtung Stadion Zwischen Otto Hahn Platz und Stresemann Allee.
Sachspenden/ Kleidung/Futter für Tiere sammeln in Gemeinden für die Flutopfer
Auf der ZEIL / Fußgängerzone darf man nicht mit den E-Scooter fahren, lt Polizei Aber warum dürfen die Firmen ihre E-Scooters dann überhaupt mitten auf der ZEIL mengenmäßig abstellen, damit sie gemietet werden? Siehe Foto: von heute 29.6.2021 jeweils 10 Roller auf beiden Seiten (rot gekennzeichnet)
1) IDEE
liest man hier mal in Ruhe die Anliegen der App Nutzer fällt doch sehr viel Müll auf. Wir brauchen da sehr viel höhere Strafen bzw Bußgelder, die unsere neu gewählten Volksvertreter durchsetzen sollen und gleichzeitig mehr "Müll-Sherifs". Unter 250 Euro sollte hier gar nichts mehr gehen. Das Personal finanziert sich locker selbst
Der Fuß- und Radweg unterhalb der Lahmeyerbrücke ist seit nunmehr 2 Jahren gesperrt. Es gibt keine sicheren (Baustellenfrei, ohne mehrmaliges Fahrbahnwechseln) Alternativen mit dem Fahrrad aus Fechenheim Nord Richtung Innenstadt zu fahren, da sowohl der Fahrradweg entlang der Hanauer Landstraße einseitig-, als auch der Weg entlang des Erlenbruchs voll gesperrt ist. Da die Arbeiten unterhalb der Lahmeyerbrücke voraussichtlich mindestens bis November 2021 andauern werden wird hier gefordert sofort eine Lösung zu finden um diese wichtige Verbindung wieder befahrbar und Nutzbar zu machen!
Im Neue Rebstockpark Park fehlt es komplett an Wegebeleuchtung.
Wir (4 Geographie-Student*innen) setzen uns dafür ein, dass die Fahrradwege vor allem um die Haltestelle Dornbusch herum besser ausgebaut werden. Wir sind der Meinung, dass das Fahren auf den vorgegebenen Markierungen kaum möglich ist, weil die schmalen Fahrradwege zum Fahren auf die PKW-Spur (in der 50er Zone!) verleiten. Zudem wird auf den Fahrradwegen häufig geparkt.
Des Öfteren konnte ich mit meiner Frau (wir sind Straßenpaten) feststellen, das Fahrzeuge der FES mit mehreren Personen besetzt, die Straßen abfahren und die Müllablagerungen ignorieren. Es erweckt den Eindruck das die FES nur Auftragsbezogen handelt, ansonsten kann ich die Vorgehensweise nicht verstehen. Bitte erteilen Sie doch der FES den Auftrag auf "Sauberkeit der Stadt" dann wäre auch die Aufgabenstellung der FES eine andere. Vielen Dank
Es gibt in der Stadt vereinzelt Tischtennisplatten, die v.a. In Parkanlagen, am Main sehr hoch frequentiert sind. Das zeigt, wie gerne das Angebot genutzt wird und dass es noch viel mehr geben könnte und müsste. Das wäre was für Groß und Klein! Im Ostpark wurden sie leider entfernt und bisher nicht ersetzt, da ist aber so viel Platz, den man gut nutzen könnte. Auch am Main könnte man noch einige mehr aufstellen. Im Günthersburgpark, etc.
Ich fände eine große Eisfläche zum Schlittschuhlaufen zentral in der Innenstadt eine schöne Idee. Vor der Oper oder am Main (eine ansprechende Location sollte es sein). Die aufgebaute Eisbahn während dem Weihnachtsmarkt 2019 war viel zu klein und auch lieblos dekoriert. Man könnte so viel mehr daraus machen. Eisdisko, regelmäßige Auftritte von Eiskunstläufern unserer Stadt etc. Es gibt viele Städte mit gutem Vorbild.
Guten Tag,
Es kann nicht sein, dass hektarweise innerstädtische Flächen weit unter Preis für private Zwecke genutzt werden. Es ist höchste Zeit für eine Umwandlung in öffentliche Parkanlagen. Geben Sie der Allgemeinheit, was der Allgemeinheit zusteht.
Diese Jahr hat man gesehen, es geht auch ohne. Es gibt keinen vernünftigen Grund mehr für private Böllerei an Silvester. Für Umwelt, Menschen und Tiere hätte es nur positive Auswirkungen, man fragt sich warum Politiker sich damit so sehr schwer tun. Deswegen direkte Fragen.
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Reaktion der Stadt: Vielen Dank für Ihren Vorschlag. Für viele Frankfurterinnen und Frankfurter gehört ein privates Feuerwerk an Silvester zum Jahresabschluss trotz unterschiedlicher Argumente, die gegen ein Feuerwerk sprechen. Aufgrund der Corona-Beschränkungen fiel das private Feuerwerk 2020/21 vielerorts aus, wie auch schon vorher das Große Stadtgeläut Heiligabend ausfallen musste. Die in Frankfurt am Main mit Allgemeinverfügung vom 18.12.2020 erlassenen Feuerwerkverbotszonen diente in erster Linie dazu, Menschenansammlungen zu vermeiden, um damit die Ansteckungsgefahr mit SARS-CoV-2 zu verringern, da es bei größeren Menschenmengen schwer ist, den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Rechtlicher Ausgangspunkt für die Zulässigkeit von Feuerwerken ist grundsätzlich das Sprengstoffrecht. Das Sprengstoffgesetz (SprengG) und darauf aufbauend die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) gestatten das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 durch jede volljährige Person in der Zeit vom 31. Dezember bis zum 01. Januar (§ 23 Abs. 2 Satz 1 der 1. SprengV). An allen übrigen Tagen des Jahres ist das Abbrennen solcher Sprengkörper nur den Inhabern einer pyrotechnischen Erlaubnis gestattet (§§ 7, 27 SprengG). Die Silvesternacht sorgt für viele Unfälle und eine deutlich höhere Feinstaubbelastung. An keinem anderen Tag im Jahr verletzen sich so viele Menschen an den Händen, den Augen oder den Ohren. Auch die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und die Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie warnen jedes Jahr. Abgetrennte Finger, Verbrennungen und Verletzungen im Gesicht sind immer wieder zu beklagen. Seit wenigen Jahren erhebt die Ophthalmologische Gesellschaft Daten zu den Behandlungen an Silvester - und laut deren Auskunft wurden für die vergangenen 3 Silvester- Nächte 1 .356 Menschen gemeldet, die an Augen, Händen oder Gesicht behandelt werden mussten. Jede vierte Verletzung ist schwer - d.h. die Ophthalmologische Gesellschaft geht von rund 340 Schwerverletzten in 3 Jahren und somit von ca. 113 Schwerverletzen an Händen und im Gesichtsbereich pro Jahr für ganz Deutschland aus. Besonders nach der Erfahrung von Silvester 2020/2021 spricht aus medizinischer Sicht somit sehr viel dafür, die privaten Feuerwerke zu Silvester auch in Zukunft zu verbieten. Auch die erhöhten Feinstaub-Werte an den Luftmess-Stationen sind auf das Silvesterfeuerwerk zurück zu führen. Sie erreichen für wenige Stunden sehr hohe Werte. Am Neujahrsvormittag sinkt die Belastung zumeist wieder auf ein normales Niveau. Aufgrund der Corona-Beschränkungen ist dieser Belastungspeak Silvester 2020/2021 ausgeblieben. Eine kurzzeitig hohe Feinstaub-Konzentration kann die Gesundheit für Menschen mit bestimmten Erkrankungen wie bspw. Asthma beeinträchtigen. Die einzuhaltende Menge an Feinstaub in der Luft ist gesetzlich geregelt. Übersteigt die durchschnittliche Tageskonzentration 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft an den Mess-Stationen, wird ein Überschreitungstag gezählt. 35 solcher Tage sind im Kalenderjahr erlaubt, ansonsten ist der gesetzliche Grenzwert für Feinstaub überschritten. Bis vor 10 Jahren wurde der Grenzwert regelmäßig an der Luftmess-Station Friedberger Landstraße überschritten. Die Einführung der Umweltzone sowie von Partikelfiltern in Diesel-PKW haben zu einer deutlichen Verbesserung der Feinstaub-Belastung geführt. Seit 2012 werden die Grenzwerte für Feinstaub in Frankfurt am Main sicher eingehalten. Im Jahr 2019 sind an der Friedberger Landstraße nur noch 8 Überschreitungstage registriert worden. In 2020 wurde nur noch ein Überschreitungstag festgestellt. Mit Blick auf die Feinstaub-Grenzwerte besteht aus lufthygienischer Sicht aber keine unmittelbare Notwendigkeit, private Feuerwerke generell einzuschränken. Parallel zu den erlassenen Feuerwerksverbotszonen konnte die Feuerwehr Frankfurt zum Jahreswechsel 2020/2021 auch einen deutlichen Rückgang der Brandeinsätze verzeichnen. So mussten die Einsatzkräfte in dieser Silvesternacht im Zeitraum zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr zu insgesamt 30 Einsätzen ausrücken. Im Vorjahr wurden im gleichen Zeitraum 152 Einsätze bearbeitet. Da die Ermittlung der Brandursache nicht der Feuerwehr obliegt und diese an der Einsatzstelle auch nicht immer objektiv feststellbar ist, werden die Ursachen, die zum Brand geführt haben, von der Branddirektion nicht auswertbar erfasst. Somit lässt sich nicht ableiten, inwieweit die für die Silvesternacht 2020/2021 niedrigeren Einsätze dem Feuerwerksverbot geschuldet sind. Aber solange es die 1. SprengV Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gestattet, am 31. Dezember und am 01.Januar freiverkäufliches Feuerwerk der Klasse 2 (Raketen, Knallkörper oder -frösche, Vulkane und Feuerräder) abzubrennen und dies nach den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich nur in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist, lässt sich ein Verbot von privaten Feuerwerken nicht allumfassend umsetzen. Eine Änderung kann hier nur herbeigeführt werden, wenn in der 1. SprengV geregelt wird, dass entweder das Überlassen von Feuerwerk der Kategorie F2 oder aber das Abbrennen durch Privatpersonen verboten ist und somit Silvester wieder die Kirchenglocken zu hören sind. Dies kann jedoch nur auf Bundesebene geschehen.
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