S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 281/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 281/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: WBE, CDU, 3 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und Linke (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 282/16 Betreff: Verkehrsmessung in der Marktstraße zwischen Karl-Wessendorf-Straße und Am Triborn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der ‚Marktstraße' zwischen ‚Karl-Wessendorf-Straße' und ‚Am Triborn' eine kommunale Verkehrsmessung mittels eines Viacount-Geräts oder einer vergleichbaren Technologie vornehmen zu lassen. Die Ergebnisse der Verkehrsmessung sollen anschließend dem Ortsbeirat sowie den zuständigen Ämtern zur Verfügung gestellt werden, um daraus geeignete Maßnahmen für eine möglicherweise notwendige Verkehrsberuhigung bzw. dauerhafte Geschwindigkeitskontrolle in diesem Bereich abzuleiten. Begründung: Aufgrund von Anwohnerbeschwerden wird die auf dem Abschnitt der ‚Marktstraße' zwischen ‚Karl-Wessendorf-Straße' und ‚Am Triborn' angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h regelmäßig und deutlich überschritten. Dies gilt auch für die dort verkehrenden Busse der Linie M43. In dem in diesem Bereich an die Marktstraße angrenzenden Wohngebiet leben viele Familien mit Kindern, die diese gefährliche Verkehrssituation vor ihrer Haustür mit großer Sorge betrachten. Zur Objektivierung der von betroffenen Anwohnern gemachten Beobachtungen bietet sich die anonyme Verkehrsmessung durch ein Viacount-Gerät oder eine vergleichbare Technologie an. Dabei wird nicht nur eine anonyme Geschwindigkeitsmessung durchgeführt, sondern auch sekundengenau die Anzahl der Fahrzeuge, deren Fahrzeugklasse sowie deren zeitlicher Abstand zueinander festgehalten. Zudem ist eine Messung in beide Fahrtrichtungen durchführbar. Die gelieferten Daten ermöglichen demnach eine präzise Übersicht darüber, zu welcher Uhrzeit und von welchem Fahrzeugtyp auf diesem Streckenabschnitt mit welcher Geschwindigkeit gefahren wurde. Viacount-Geräte werden bereits von zahlreichen deutschen Kommunen eingesetzt, sind äußerst kompakt und können seitlich am Fahrbahnrand in unterschiedlichen Höhen montiert werden. Nach Vorlage der Ergebnisse der Verkehrsmessung können durch den Ortsbeirat und in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern geeignete Maßnahmen für eine möglicherweise notwendige Verkehrsberuhigung bzw. regelmäßige oder dauerhafte Geschwindigkeitskontrollen auf dem betreffenden Straßenabschnitt beraten und umgesetzt werden. Foto: Viacount-Gerät im Einsatz, Quelle: www.trafino.fi Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 282/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen WBE und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2024, OF 286/16 Betreff: Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer ist der Eigentümer der Immobilie Marktstraße 3? 2. Wie steht die Stadt Frankfurt dazu, dem Eigentümer ein Angebot zu machen und die Immobilie zu erwerben? 3. Wenn ein Kauf möglich ist, könnte dort nach einer Sanierung/Umbau ein Hort untergebracht werden? 4. Wenn ein Kauf nicht möglich ist, welchen Einfluss kann die Stadt auf das Erscheinungsbild der Immobilie und des Grundstücks nehmen? Begründung: Seit über 10 Jahre steht das ehemalige Gebäude der Post auf der Marktstraße 3 leer. Es verwahrlost immer mehr, Rollos sind kaputt, Rollläden beschmiert. Das Grün drumherum wächst ungehindert. Es ist ein Schandfleck für Bergen. Da das Gebäude an einer markanten Stelle mit Anschluss an den ÖPNV steht und von der Schule am Landgraben und der Schule am Hang (sofern sie irgendwann einmal fertig gestellt wird) gut zu erreichen ist, würde sich dieses Gebäude nach einer Sanierung und betreuungsgerechtem Umbau als Hort eignen, zumal Bedarf an Hortplätzen besteht. Nach Rücksprache mit der Kinderbeauftragten fehlen in Bergen-Enkheim für das Schuljahr 2024/25 mehr 30 Hortplätze. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1011 2024 Die Vorlage OF 286/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen WBE und Linke (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2021, OF 279/6 Betreff: Sossenheim: "Anlieger frei" in der Westerbachsiedlung einführen Vorgang: OM 2580/13 OBR 6; ST 118/14 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob in der Westerbachsiedlung (Betzdorfer Straße, Weidenauer Straße, Eiserfelder Straße) eine "Anlieger frei"-Regelung angeordnet werden kann (Verkehrszeichen 1020-30). Begründung: Seit vielen Jahren berichten die Anwohner über stark zunehmenden Verkehr in der Westerbachsiedlung - bspw. auch bedingt durch Mitarbeiter in den naheliegenden Gewerbegebieten, die auf Parkplatzsuche sind. Bereits mit seiner Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2580 hat der Ortsbeirat deshlab darum gebeten, die Westerbachsiedlung (Betzdorfer Straße, Weidenauer Straße, Eiserfelder Straße) für Fahrzeuge aller Art zu sperren (VZ 250) und nur Anliegerverkehr (VZ 1020-30) zu erlauben. Diese Anregung wurde jedoch abgelehnt. Nun hat sich die Situation in den letzten Jahren in der von Autobahnen und Gewerbegebieten umgebenen Siedlung noch verschlimmert, der Verkehr (insb. auch der Parkplatzsuchverkehr) hat noch weiter zugenommen. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat um eine neue Beurteilung der Situation. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2580 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 118 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1317 2022 Die Vorlage OF 279/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2021, OF 299/6 Betreff: Nied: Zukünftige Nutzung des Georgshofes Vorgang: B 248/20; V 1717/20 OBR 6, ST 2109/20; ST 910/21 In den Stellungnahmen des Magistrats vom 26.04.2021, ST 910 und vom 04.12.2020, ST 2109 bedauert der Magistrat, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die Stellungnahme steht noch aus. In seiner Stellungnahme B248 führte der Magistrat aus: - ein Lernbauernhof ist nicht vorgesehen - die Gastronomie "Niddastrand" befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Zone II. Der Erhalt der Gastronomie ist aufgrund der rechtlichen Lage nicht genehmigungsfähig. - Einige Flurstücke befinden sich in der Landschaftsschutzgebiet Zone I. Eine schulische Nutzung sieht der Magistrat daher dort nicht - Der Magistrat prüft die Nutzbarkeit der Flächen grundsätzlich für städtische Bedarfe. Bevor diese Prüfungen nicht abgeschlossen sind, können keine Zusagen für den Kleingartenverein getroffen werden." Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zum Bericht B 248 vom 29.05.2020 zu beantworten: 1. Konnte die Vertragslage am und um den Georgshof in der Zwischenzeit aufgearbeitet werden? 2. Welche Ziele verfolgt(e) der Magistrat mittlerweile mit dem Ankauf des Geländes? 3. Inwieweit ist bei der künftigen Nutzung angedacht, die aus der Nieder Bevölkerung geäußerten Wünsche, insbesondere nach einem offenen Bauernhof mit pädagogischen Angeboten und dem Erhalt der Gastronomie Niddastrand, einzubinden? Der ehemalige Stadtrat Jan Schneider hat eine Stadtteilwerkstatt im Stadtteil angeregt, um gemeinsam mit den Bürger*innen eine zukunftsorientierte Idee zu entwickeln die den Stadtteil fördert. Wie steht der Magistrat zu dieser Anregung? 4. Was spricht gegen ein Konzept, den Hof mit der Auflage zu verpachten, dass grundsätzlich eine Öffnung für Bürgerinnen und Bürger besteht, bspw. durch pädagogische Arbeit im Spannungsfeld Landwirtschaft - Tiere - Kinder? 5. Das therapeutische Reiten auf dem Georgshof war eine sehr gute und anerkannte Einrichtung. Welche Möglichkeiten bestehen, so etwas auch in einem neuen Konzept für die Zukunft zu integrieren? 6. Welche Möglichkeiten bestehen, die Gastronomie bzw. den Niddastrand - vielleicht nicht genau an der gleichen Stelle, aber in der Nähe - zu erhalten? Begründung: Die parteiübergreifende Bürgerinitiative Georgshof hat in einer Petition über 4.000 Unterschriften gesammelt, die der Ortsvorsteherin Susanne Serke übergeben wurden. Die Bürgerinitiative will das Gelände gerne als Lernort für Kinder im Zusammenhang mit Landwirtschaft und Tieren gewinnen. Von dieser Initiative kam letztlich auch der vom Ortsbeirat aufgegriffene Vorschlag, die Stadt Frankfurt/M solle den Georgshof erwerben und damit die Möglichkeit, hier möglichst viele Nutzungen für die Allgemeinheit zu etablieren, sichern. Leider geht aber aus dem Bericht B 248 nicht hervor, welche Pläne der Magistrat hat und ob er auf die Vorschläge aus dem Stadtteil eingehen wird. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 248 Auskunftsersuchen vom 18.08.2020, V 1717 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2109 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 910 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 273 2022 Die Vorlage OF 299/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 293/6 Betreff: Höchst: Abstellmöglichkeit für Lastenräder am Höchster Markt Am 08.02.2021 wurden alle Ortsbeiräte Frankfurts durch das Straßenverkehrsamt aufgefordert, geeignete Standorte für Lastenradabstellanlagen zu benennen. Daran anschließend möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob am Höchster Marktplatz zusätzlich zu der bestehenden Fahrradabstellanlage eine Parkmöglichkeit für Lastenräder geschaffen werden kann. Es besteht die Bereitschaft, dort einen Parkplatz umzuwidmen. Begründung: Der Ortsbeirat kommt der Bitte des Straßenverkehrsamt um Benennung von Standorten für Abstellanlagen für Lastenfahrräder gerne nach, um umweltfreundliche Mobilität zu fördern, ohne dem Fußverkehr Platz wegzunehmen. Die doppelstöckige Fahrradabstellanlage am Höchster Markt ist für solche Räder wie auch für Fahrräder mit Anhänger nicht geeignet. Nicht nur an Marktagen kann man beobachten, dass diese Abstellanlage grundsätzlich sehr gut angenommen wird und sich bereits als wichtiges Instrument bewährt hat, Marktbesuchende zur Nutzung des Fahrrads statt des Kraftfahrzeugs zu animieren. Durch die Nähe zum Markt und die zentrale Lage in Höchst ist der Bedarf gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1330 2022 Die Vorlage OF 293/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2021, OF 283/6 Betreff: Unterliederbach: Fußweg zum REWE Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass der Eigentümer des Fußwegs, der von der Loreleistraße zum REWE-Markt (Parkplatz) führt, den Teil des Fußweges, der vom Gebüsch zugewachsen ist, freischneidet und regelmäßig von Laub und Müll sauber hält. Begründung: Dieser Fußweg wird gern von Anwohner*innen zum Einkaufen im REWE-Markt benutzt. Wenn das Gebüsch zu weit in den Gehweg ragt, können 2 Personen nicht mehr aneinander vorbeikommen. Zum anderen muss das Laub entfernt werden, um Unfälle zu vermeiden. Für ein gepflegtes Erscheinungsbild ist auch der Müll zu beseitigen. Fußweg von Loreleistraße zur Königsteiner Straße, neben REWE-Markt in Unterliederbach, Foto: Petra Scharf Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1321 2022 Die Vorlage OF 283/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 72/16 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Aufgrund des kurzfristig abgesagten Weihnachtsmarktes in Bergen-Enkheim finanziert der Ortsbeirat die Weihnachtsbeleuchtung in der Triebstraße und in der Marktstraße im Jahr 2021 mit einem Betrag in Höhe von maximal 3.780 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget des Ortsbeirates 16. Der Gewerbeverein Bergen-Enkheim hat sich bereit erklärt, sich auch in diesem Jahr um die Umsetzung zu kümmern. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Um die Weihnachtsbeleuchtung in der Triebstraße und in der Marktstraße kümmert sich regelmäßig der Gewerbeverein Bergen-Enkheim, der die Kosten für die Montage, Lagerung und Strom übernimmt. Finanziert wird dies normalerweise aus den Gewinnen der eigenen Stände des Gewerbevereins auf dem Bergen-Enkheimer Weihnachtsmarkt. Da schon die coronabedingte kurzfristige Absage des Weihnachtsmarktes eine große Enttäuschung für die Bevölkerung bedeutet, ist der Ortsbeirat der Meinung, dass die Weihnachtsbeleuchtung im Ortsbezirk trotzdem ein wenig Weihnachtsstimmung aufkommen lassen sollte, was in diesem Fall nicht zu Lasten des Gewerbevereins gehen kann. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 18 Die Vorlage wird zum Interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 63 2021 Die Vorlage OF 72/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 83/7 Betreff: Außengastronomie der Bäckerei in Hausen ganzjährig ermöglichen In Hausen fehlt seit vielen Jahren ein Treffpunkt, bei dem man sich ungezwungen zu Gesprächen treffen kann. Mit der Eröffnung der Außengastronomie des Bäckereicafés in der Straße Alt-Hausen vor etwa 2 Jahren wurde in beeindruckender Weise ein solcher Treffpunkt geschaffen. Das Café ist inzwischen ein wichtiger sozialer Treffpunkt geworden, der von vielen Bewohnern Hausens geschätzt und gerne angenommen wird. Allerdings läuft die Sondernutzungserlaubnis für die Außengastronomie zum Jahresende ab, da diese sich auf einer Parkfläche befindet, für die nur eine zeitlich beschränkte Sondernutzung gestattet wird. Um eine ganzjährige Sondernutzung für die Außengastronomie zu ermöglichen, müsste die Parkfläche als solche entwidmet werden. Die Bäckerei befindet sich in einer verkehrsberuhigten Zone, bei der das Parken nur auf farblich ausgewiesenen Bereichen zulässig ist. Diesem gleichgestellt sind jedoch wohl auch Flächen, die durch eine unterschiedliche Pflasterung abgehoben werden, wovon an dieser Stelle auszugehen ist. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Widmung der Fläche vor dem Haus Alt-Hausen 14, auf der sich derzeit die Außengastronomie befindet, als Parkfläche aufzuheben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1170 2021 Die Vorlage OF 83/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2021, OF 248/5 Betreff: Unterstützung der Außengastronomie in der Diesterwegstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob es in der Diesterwegstraße im Bereich vor dem Lokal "a Tavola!" möglich ist, für die kommende Sommersaison einen zweiten Schirm für die Außengastronomie zu installieren. Begründung: Durch die Einrichtung der Außengastronomie in der Diesterwegstraße wurde der öffentliche Raum deutlich aufgewertet und der Bereich um den Schweizer Platz attraktiver gestaltet. Vor Ort wurden inzwischen auch Patenschaften für zwei Baumscheibe übernommen. Die dort stehenden Bäume und die von ihnen abgegebenen klebrigen Pollen schränken jedoch die Sitzmöglichkeiten erhebliche ein. Ein Schirm könnte hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1189 2021 Die Vorlage OF 248/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2021, OF 244/1 Betreff: Pflanztrog am Platz der Republik begrünen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Pflanzbeete am Platz der Republik an der Ecke Mainzer Landstraße und Düsseldorfer Straße vom Schotter zu befreien und mit Bodendeckern und Stauden zu begrünen. Begründung: Der Platz der Republik ist eine trostlose gepflasterte und zubetonierte Fläche. Es gibt an dieser Stelle nur zwei große Bäume, die in einem größeren, zweiteiligen Pflanzbeet stehen, das mit Schotter bedeckt ist. Nachdem nun die Bauzäune von der U5-Baustelle rund um das Beet weggefallen sind, sollte das Beet aufgewertet werden und einen Beitrag zu einem besseren Mikroklima an einer der am stärksten befahrenen Kreuzungen im Stadtgebiet leisten. Im unmittelbaren Umfeld gibt es zudem Gewerbeflächen für Gastronomen, die durch mehr Grün im Stadtraum an Attraktivität gewinnen können. Photo: eigenes Photo Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 59 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1137 2021 Die Vorlage OF 244/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2021, OF 70/7 Betreff: Keine Veräußerung des stadteigenen Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 20, Flurstück 3/51 Vorgang: M 160/21 Der Magistrat wird beauftragt, von einem Verkauf des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 20, Flurstück 3/51 abzusehen und stattdessen mit dem derzeitigen Pächter einen Erbpachtvertrag über dieses Grundstück abzuschließen. Begründung: Aus grundsätzlichen Erwägungen sollte die Stadt keine Grundstücksveräußerung vornehmen, wie es der Beschlusslage im Stadtparlament auch entspricht, um den Einfluss der Stadt auf die Eigentumsverhältnisse des nicht vermehrbaren Bodens zu sichern. Unter Punkt B Alternativen wird eine Weiterverpachtung der Fläche an den Gewerbetreibenden als möglich dargestellt. Eine Verpachtung in Erbpacht würde dem Gewerbetreibenden eine zusätzliche langfristige Sicherheit und Planbarkeit geben. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2021, M 160 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage M 160 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 70/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/LINKE und ÖkoLinX ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2021, OF 253/6 Betreff: Sicherstellung der Stromversorgung im Frankfurter Westen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordneten mögen beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, - wie hoch der jährliche Energieverbrauch im Westen in Bezug auf Rechenzentren, Industrie / Gewerbe und Privathaushalte ist, und in diesem Zusammenhang - wie hoch der jeweilige CO2-Fußabdruck ist und - wie hoch die Wärmebelastung der 8 Stadtteile im Westen durch die Rechenzentren und die Industrie ist. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, - ob die Stromversorgung der Privathaushalte genauso gesichert ist wie die Stromversorgung der Industrie, der Gewerbe und Rechenzentren, - ob die Stromlieferanten in der Lage sind, den massiv steigenden Stromverbrauch abzudecken und im Falle eines Ausfalls bei steigendem Stromverbrauch eine Notstromversorgung für alle Nutzer gewährleisten zu können, - welche Maßnahmen ergriffen wurden und jetzt zukünftig ergriffen werden, um der rasanten Entwicklung in Bezug auf den Energieverbrauch gerecht zu werden, - welche Maßnahmen haben die Stromlieferanten bereits ergriffen und werden sie zeitnah ergreifen, um die Stromversorgung zu gewährleisten und den gestiegenen Energieverbrauch bewältigen zu können. Begründung: Im Frankfurter Westen haben wir Unternehmen,-Industrie/Gewerbe/Rechenzentren- die einen sehr starken Energieverbrauch haben. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Eher wird der Verbrauch weiter sehr stark steigen, wie z.B. durch den Bau neuer Rechenzentren. In dieser Nachbarschaft leben jedoch auch unmittelbar über 130.000 Bürger Frankfurts, die ebenfalls auf eine sichere Stromversorgung angewiesen sind, sei es für den Privatgebrauch oder für das Homeoffice. Gerade war wieder ein Stromausfall durch eine Überlastung eines Spannungsum-wandlers. Das letzte Mal war es ein Materialfehler oder ein Brand im Umspannwerk. Das ein oder andere Umspannwerk wird zwar gerade modernisiert. Dies bedeutet jedoch auch, dass noch andere alte Umspannwerke am Netz sind und jederzeit weitere Ausfälle bereits programmiert sind. Hinzu kommt, dass ein neues oder modernisiertes Umspannwerk nicht bedeutet, dass dort keine Materialfehler auftreten könnten oder würden. Gerade vor dem Hintergrund der Industrie und der Rechenzentren neben den Privathaushalten ist es extrem wichtig, dass die Stromversorgung hier zu 100 % funktioniert. Ein Ausfall würde zu gravierenden Schäden und fehlender Sicherheit führen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung OA 103 2021 Die Vorlage OF 253/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2021, OF 62/16 Betreff: Spielplätze in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, einen aktuellen Bericht zu allen Spielplätzen in Bergen-Enkheim, die der Stadt Frankfurt gehören, zu geben. Insbesondere soll mitgeteilt werden, auf welchen Spielplätzen in den letzten fünf Jahren welche Spielgeräte abgebaut wurden und wie diese ersetzt wurden, bzw. bis wann sie wie ersetzt werden; künftig dem Ortsbeirat und der Kinderbeauftragten mindestens einmal jährlich unaufgefordert einen solchen Bericht vorzulegen. In diesem Bericht ist auch aufzuführen, a) wieviel Geld im vergangenen Jahr in Bergen-Enkheimer Spielplätze investiert wurde; b) welche Maßnahmen im kommenden Jahr vorgesehen sind und dabei auch Wiederbeschaffungspreise aufzuführen; c) welche Maßnahmen notwendig sind, aber zu einem späteren Zeitpunkt verschoben werden müssen; mitzuteilen welche Bergen-Enkheimer Spielplätze aktuell im Investivprogramm "Grundüberholung von Spielplätzen" gelistet sind und wann sie beplant und umgesetzt werden; mitzuteilen, was aus den vom Grünflächenamt am 21.11.2018 der Ortsvorsteherin und der Kinderbeauftragten vorgetragenen Projekten geworden ist, Hier interessieren insbesondere folgende Maßnahmen: a) Spielplatz Röhrborngasse/Schule Am Hang: Dieser Spielplatz sollte bis 2019 umgestaltet werden, was bis heute nicht passiert ist; b) Spielplatz Heinrich-Bingemer-Weg Dieser Spielplatz sollte im zeitnahem Bezug zum Bau des Spielplatzes Röhrborngasse aufgewertet werden. c) Spielplatz Berger Marktplatz Der Spielplatz sollte in das Investitionsprogramm "Grunderneuerung von Spielplätzen" aufgenommen werden. Gemäß einer Auskunft vom Januar 2021 wurde vom Grünflächenamt noch einmal bestätigt, dass der Spielplatz am Berger Markt sanierungsbedürftig sei und die noch vorhandenen Geräte in einem Alter sind, die eine wirtschaftliche Instandsetzung nicht mehr ermöglichen. Es wurde bestätigt, dass der Platz längst hätte grundsaniert werden sollen und mitgeteilt, dass die Finanzierung über investive Mittel gesichert sei. Passiert ist bisher leider nichts. Auch für den vom Ortsbeirat finanzierten und vom Magistrat aus Sicherheitsgründen abgebauten Pumptrack auf dem Berger Marktplatz gibt es noch keine Aussicht auf Ersatz. Der Magistrat prüft seit dem Jahr 2020 Möglichkeiten zur Errichtung eines Pumptracks in einer dauerhafteren Bauweise und versprach "in gewohnter Weise im Rahmen des Planungsprozesses auf den Ortsbeirat zukommen". Begründung: Für immer mehr Stadtkinder sind Bewegung und Naturerleben leider keine Selbstverständlichkeit, obwohl bekannt ist, dass kindliche Bewegungsarmut die körperlichen und psychisch-emotionalen Fähigkeiten hemmt. Spielplätze sind deshalb ein essentielles Element der öffentlichen Infrastruktur und oftmals die einzige Möglichkeit für Kinder, im Freien zu spielen. Darüber hinaus werden Spielplätze von Kindereinrichtungen als Spielflächen genutzt und sind ein Ort der sozialen Bildung. In den Sommerferien sind sie auch Ersatz für Ferienfreizeiten oder Urlaubsreisen. Kinder sind auf Spielplätze angewiesen, denn hier können sie sich entwickeln, toben und ihre Freunde treffen. Umso bedauerlicher ist der beklagenswerte Verfall der Bergen-Enkheimer Spielplätze, die mehr und mehr nur noch teilfunktionsfähig oder gar nicht nutzbar sind. Diese Situation wird seit Jahren nicht besser, sondern schlechter. Bemühungen der Kinderbeauftragten scheinen nicht im Ansatz zu einem einigermaßen akzeptablen Erfolg zu führen, seit Jahren gemachte Zusagen sind bis heute nicht umgesetzt. Der Magistrat hat dem Ortsbeirat 6 in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass er wegen Geld- und Personalmangel keine komplette Instandsetzung der im Frankfurter Westen befindlichen Spielgeräte vornehmen kann. Dies trifft augenscheinlich auf das gesamte Stadtgebiet, zumindest auch auf Bergen-Enkheim, zu. Der Ortsbeirat 16 schließt sich der Auffassung des Ortsbeirates 6 vollständig an, dass dies ein Armutszeugnis der Stadt Frankfurt am Main ist, das dringend angegangen werden muss. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 993 2021 Die Vorlage OF 62/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 60/16 Betreff: WLAN-Hotspots im öffentlichen Raum in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah für die Einrichtung von WLAN-Hotspots im öffentlichen Raum in Bergen-Enkheim zu sorgen. Wichtige Stellen sind u. a. Schelmenburgplatz Bergen Marktplatz Bergen Riedbad Enkheim U-Bahnstation Enkheim Hierzu sind die Angebote und Förderungen des Programms "Digitale Dorflinde - WLAN Förderung für hessische Kommunen des hessischen Ministeriums für digitale Strategie und Entwicklung" zu nutzen. Begründung: Mittlerweile ist es nicht mehr zeitgemäß auf öffentlich zugängliches WLAN zu verzichten. Lokale Funknetze (Wireless Local Area Network; WLAN) dienen einer drahtlosen Verbindung zum Internet. Die Verfügbarkeit von WLAN gewinnt stetig an Bedeutung, auch im kommunalen Umfeld. Öffentlich zugängliches WLAN kann beispielsweise den Tourismus fördern, zur Quartiersentwicklung beitragen oder im Rahmen der Wirtschaftsförderung zum Einsatz kommen - so das hessische Ministerium. Die Versorgung mit öffentlichen WLAN-Hotspots im Frankfurter Osten liegt am unteren Ende der Versorgungsskala in Frankfurt. Dieser Zustand muss zeitnah und dringend beendet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 991 2021 Die Vorlage OF 60/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2021, OF 77/4 Betreff: Hinweisschilder Wochenmarkt Der Magistrat wird gebeten an den Wochenmärkten in Bornheim (Mittwoch und Samstag) mobile Schilder aufzustellen, die das Fahren auf dem Wochenmarkt für alle Fahrzeuge (insb. Fahrräder aller Art und E-Roller) verbieten und das Verbot auch zu überwachen. Begründung: Das Befahren der Wochenmärkte ist zu gefährlich und damit zu verbieten. Das Zuwiderhandeln sollte auch strafbewährt sein. Eine Marktaufsicht ist jeweils auf den Märkten vorhanden und kann diese Aufgabe übernehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 4 am 26.10.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 917 2021 Die Vorlage OF 77/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen Volt (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2021, OF 76/4 Betreff: Kontrolle durch die Stadtpolizei bei verkehrswidrigen Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter Fahrerinnen und Fahrern Der Magistrat wird gebeten eine verstärkte Kontrolle zum Schutz von Fußgänger auf Fußwegen vor Kitas, Schulen, Restaurants und Geschäften in den engen Straßen in Bornheim und im Ostend und auf dem Bornheimer Wochenmarkt vorzunehmen. Ziel muss es sein, rücksichtslose Radfahrer und E-Scooterfahrer zu belehren und Gegebenfalls zu Begründung: In den dicht bevölkerten und engen Fußwegen in den Stadtteilen Bornheim und dem Ostend und dem Bornheimer Wochenmarkt fahren leider immer wieder E-Scooter zum Teil zu Zweit und auch Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit zwischen den Fußgänger herum und gefährden diese dadurch. Hier wäre eine Aktion der Stadtpolizei oder anderer Ordnungskräfte wünschenswert, die solche Verkehrsteilnehmer eindringlich Belehren und auf die Gefährdung, die von Ihnen ausgeht, hinzuweisen. Die Kontrollaktion sollte zeitlich an Stoßzeiten an folgenden Orten stattfinden. Auf der Bergerstraße Ecke Saalburgstraße Haltstelle Bornheim Mitte, an Schulen und während des Wochenmarktes. Besonders betroffen neben dem Bornheimer Wochenmarkt und der Haltstelle Bornheim Mitte ist die Röhnstraße vor der Dahlmannschule da hier Kopfsteinpflaster Fahrradfahrer veranlasst auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies kann auch mit der im Herbst jahreszeitlich üblichen Aktion zur Kontrolle von Fahrradbeleuchtungen durchgeführt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 4 am 26.10.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 916 2021 Die Vorlage OF 76/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2021, OF 62/4 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Berger Straße, Zuschuss an Gewerbeverein Der Ortsbeirat gewährt dem Gewerbeverein Bornheim Mitte für Auf- und Abbau sowie Lagerung der diesjahrigen Weihnachtsbeleuchtung auf der Berger Straße einen Zuschuss von 2350 Euro. Begründung: Der Gewerbeverein sorgt alljährlich für eine Illumination von Teilen der Berger Straße zur Advents- und Weihnachtszeit. Dabei entstehen Kosten für Auf- und Abbau sowie die Lagerung. Die Mittel dafür werden üblicherweise durch Vereinsveranstaltungen wie das "Weinfest" eingespielt. Solche Veranstaltungen konnten dieses Jahr nicht stattfinden. Der Gewerbeverein hat sich deshalb an den Ortsbeirat mit der Bitte um einen Zuschuss gewandt. Der genannte Zuschuss würde etwa die Hälfte der Kosten abdecken. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU FDP dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO II, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 34 2021 Die Vorlage OF 62/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt, dFfm und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, dFfm
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 88/11 Betreff: Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat und bittet zu prüfen und zu berichten: 1. Wie hoch ist die Gewerbesteuereinnahme der sich in Frankfurt befindlichen Rechen-zentren in den letzten 5 Jahren. Wie ist die Prognose für die nächsten 5 Jahre? 2. Wie viele Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber sind im Stadtteil Seckbach und Fechenheim bereits genehmigt und welche davon bereits gebaut bzw. in Bau befindlich sowie welche davon bereits in Betrieb? 3. Wie viele weitere Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber befinden sich derzeit im Baugenehmigungsverfahren? 4. Welches ist die exakte Lage bereits genehmigter, erbauter bzw. im Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlicher Rechenzentren nach postalischer Adresse und Kataster (Übersichtskarte erwünscht)? 5. Wie hoch wird der Strombedarf in 2, 5, 10 Jahren der Rechenzentren in Seckbach und Fechenheim perspektivisch eingeschätzt? Wie hoch ist daran der Anteil klimaneutral erzeugten Stroms? Wie wird die Abwärme genutzt? 6. Mangels qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das betreffende Gebiet in den Stadtteilen Seckbach und Fechenheim müssen Baugenehmigungen auf Grundlage von § 34 BauGB erteilt werden: a) Wie fügen sich (1) die bereits genehmigten und erbauten bzw. in Bau befindlichen Bauvorhaben sowie (2) die im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben nach Auffassung des Magistrats jeweils nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll bzw. wurde und derzeit noch wird, in die (vorherige) Eigenart der näheren Umgebung ein? Wie bleiben die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nach Auffassung des Magistrats gewahrt? Wie wird das Ortsbild nach Auffassung des Magistrates beeinträchtigt? b) Was gedenkt der Magistrat bei den bereits erbauten und insbesondere bei den in Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben für eine Wahrung der vielfältigen Nachbarschaftsbelange von Anwohnern, Gewerbetreibenden und der sonstigen öffentlichen Interessen, insbesondere denen des Naturschutzes für das unmittelbar benachbarte Naturschutzgebiet, zu tun? c) Wie stellt der Magistrat sicher, dass im Rahmen der (Einzel-) Baugenehmigungsverfahren hinreichende, insbesondere für Verschattung und den Immissionsschutz bedeutsame Abstände zwischen Rechenzentren im Gewerbegebiet einerseits und der Wohnbebauung im unmittelbar angrenzenden Wohngebiet, dem Naturschutzgebiet Seckbacher Ried und anderer in Fechenheim befindlichen Naturschutzgebiete andererseits eingehalten werden? Wie stellt der Magistrat sicher, dass die sonstigen Belastungen von Umwelt und Anwohnern so weit wie möglich reduziert werden? Welche Abstände und Maßnahmen sind dies im Einzelnen? Hier ist vor allem auf die Gesichtspunkte 1. Schutz gegen Geräusche, Lärm 2. Schutz gegen Luftschadstoffe, Gerüche, Wärme 3.Schutz vor übermäßigen Lichtemissionen 4. Schutz vor technisch erzeugten (künstlichen) elektrischen, magnetischen, elektromagnetischen Feldern 5. Schutz vor Sicherheitsrisiken (Sabotage, Terrorakte, Brand) einzugehen und eine entsprechende Analyse vorzulegen. d) In welcher Weise sieht sich der Magistrat in der Lage und auf welcher Grundlage, im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren höchste technische und damit zeitgemäße Umweltschutzstandards abzuverlangen? In der Antwort ist insbesondere auf den mit (Diesel-) Notstromaggregaten typischerweise verbundenen erheblichen Ausstoß von Stickoxiden und Feinstaub einzugehen, die durch zahlreiche Dieselgeneratoren, Schornsteine, Kondensatoren, Entlüftungen und Klimaanlagen der Rechenzentrumsgebäude in die unmittelbare Umgebung und Umwelt emittiert werden. e) Sind die bereits vorhandenen und nach und nach ständig weitergebauten zusätzlichen umfangreichen Antennenanlagen, Entlüftungsstutzen etc. an und auf Fassaden sowie Dächern zulässig und auf welcher Grundlage? 5. Wann betreibt der Magistrat das Verfahren des bereits seit dem 24.5.1984 in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans B558 "Gwinnerstraße" weiter und kommt damit seiner Planungshoheit und -verantwortlichkeit zur Steuerung der städtebaulichen und - nach Landesbauordnung - gestalterischen Entwicklung des betreffenden Gebiets, insbesondere mit Blick auf Rechenzentrumsbauten, nach, in dessen Rahmen die öffentlichen und privaten Belange und Interessen förmlich eingebracht und zum Ausgleich gebracht werden könnten, was sie bei der derzeitigen Praxis der Einzel-Baugenehmigungsverfahren nach § 34 BauGB nicht oder nur unzureichend können bzw. werden? 6. In § 1 BauGB heißt es u.a. auch, dass Bauleitpläne aufzustellen sind, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Erkennt der Magistrat die jahrelangen Spannungen zwischen den Rechenzentrumsbetreibern auf der einen Seite und der Wohnbevölkerung und den kleineren Gewerbetreibenden auf der anderen Seite an? Erkennt der Magistrat an, dass derzeit eine städtebaulich unerwünschte oder negative Tendenz abzeichnet und diese einen Bebauungsplan erforderlich macht? 7. Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen der stetig zunehmenden Rechenzentrumsbauten in Frankfurt auf das Umweltklima, insbesondere auf das Mikroklima in Frankfurt und seinen Stadtteilen? Wie schätzt der Magistrat in Bezug auf das Pariser Klimaschutzabkommen und der Erreichung der Ziele in Frankfurt ein? Sieht der Magistrat eine politische Mitverantwortung im Rahmen der Genehmigungspraxis und erforderlicher Bebauungsplanverfahrens vor dem Schutz vor Klimawandel? Begründung: Seit Jahren dominieren in der öffentlichen und (nicht nur kommunal-) politischen Debatte die (zweifelsohne bestehenden) positiven Aspekte der Digitalisierung. Für Frankfurt am Main ist es vor allem von wirtschaftlichem Interesse, dass seine standortbedingte Attraktivität (Stichwort: DE-CIX) für Rechenzentrumsbetreiber weltweit so reizvoll ist, obwohl Deutschland im internationalen Vergleich besonders hohe Strompreise hat. Abgesehen von Gewerbesteuereinnahmen sind auch die Stromerlöse des kommunalen Stromversorgers Mainova AG gewichtige Argumente. Der Rechenzentrumsboom hat jedoch auch negative Aspekte, die nicht vergessen werden dürfen, insbesondere nicht vor dem Hintergrund der Belastungen für Anwohner, Gewerbetreibende und Umwelt sowie der Verdrängungseffekte zulasten von angestammten Gewerbeunternehmen etc. Es gebietet die politische Verantwortlichkeit, sich mit allen vielfältigen umweltpolitischen, städtebaulichen und sonstigen öffentlichen und privaten Belangen und Interessen auseinanderzusetzen, die mit dem Rechenzentrumsboom (nicht nur, ab er vor allem) in Frankfurt am Main zwangsläufig verbunden sind. Aus diesem Grund wollen wir mit diesem Auskunftsersuchen Antworten auf detaillierte Fragen und mit diesen Fakten dann weiter planen zu können. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 169 2021 Die Vorlage OF 88/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 65/4 Betreff: Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd? Foto: privat Am Dienstag den 27. Juli 2021 wurden die Bornheimer & Bornheimerinnen, sowie die Markthändler & Markthändlerinnen mit dem abgebildeten Verkehrs- bzw. Hinweisschild überraschenderweise zwangsbeglückt. Weder der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend), noch die Markthändlervereinigung wurden im Vorfeld über die Aufstellung informiert. Dumm nur, an dieser Stelle stehen mittwochs und samstags zwei Stände des bereits im letzten Jahrhundert eröffneten Wochenmarktes. Auf den Hinweisschildern können nun die Fahrtrichtungen für Fahrradfahrer & Fahrradfahrerinnen in verschiedene Frankfurter Stadtteile und nach Offenbach mit Entfernungen in Kilometer abgelesen werden. Was für den schlichten bzw. die schlichte Zweiradfahrer/Zweiradfahrerin als Aufforderung zur Nutzung des verkehrsberuhigten Marktplatzes rund um das Uhrtürmchen und den "Bernemer Halblangebrunnen" angesehen werden kann. Ebenso dumm für bewegungseingeschränkte und weniger reaktionsschnelle Rentnerinnen & Rentner, die traditionell ein besonderes enges Verhältnis zu Zweiradfahrern & Zweiradfahrerinnen in Fußgängerzonen oder teilberuhigten Fußgängerzonen besitzen Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Wer ist für diese verkehrstechnische Meisterleistung der Standortwahl verantwortlich? 2. Waren die Aufsteller / Aufstellerinnen Frankfurt kundig und mit der Information vertraut, dass hier zweimal wöchentlich einer der schönsten Wochenmärkte stattfindet oder kommen sie täglich im Blindflug aus dem Umland nach Frankfurt? 3. Hielt man/frau es für unnötig im Vorfeld der Aufstellung den Ortsbeirat und die Markthändlervereinigung zu informieren oder wurde dies als zu schwierig erachtet? 4. Ist nicht als spezieller Fahrradweg die nahe Burgstraße ausgewiesen oder macht es den Planern & Planerinnen große Freude die für den Autoverkehr einspurige Berger Straße mit mehr Fahrradfahren & Fahrradfahrerinnen zu beleben und damit ein höheres Gefährdungspotential für alle Verkehrsteilnehmer herbeizuführen? 5. Gibt es im Magistrat, sowie in den Amtsstuben der einzelnen beteiligten Ämter und den ausführenden Praktikern & Praktikerinnen vor Ort irgendeinen Menschen (männlich, weiblich, queer) der den in einfachem Deutsch formulierten Satz formuliert: "Dumm gelaufen!"? 6. Wenn ja, wäre dies ein geeigneter Vorschlag für den nächsten Stadtteilpreis? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 65/4 wurde zurückgezogen.
Partei: dFfm
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 89/3 Betreff: Keine Diagonalsperre im nördlichen Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Einrichtung einer Diagonalsperre am nördlichen Oeder Weg zwischen Eckenheimer Landstraße und Holzhausenstraße zu verzichten. Stattdessen soll der Magistrat prüfen und berichten, inwiefern sich das Projekt fahrradfreundliche Nebenstraße auch mit der Installation von Bodenschwellen und Fahrbahnverschwenkungen umsetzen lässt, die den motorisierten Verkehr auf Fahrradgeschwindigkeit herunterbremsen. Begründung: Der Oeder Weg ist eine von wenigen verbliebenen Einkaufsstraßen in Frankfurt, noch dazu eine mit sehr wenig Leerstand, trotz Coronapandemie und einem zunehmenden Trend zum Onlineshopping. Das ist der Arbeit der ansässigen Gewerbetreibenden zu verdanken, die sich über Jahre einen treuen Kundenstamm aufgebaut haben, der weit über das Nordend hinausreicht. Mit der Diagonalsperre fürchten die Gewerbetreibenden von diesen Kunden abgeschnitten zu werden. Ein entsprechender Brief, gezeichnet von 22 Gewerbetreibenden des Oeder Wegs, mit der Bitte, auf die Diagonalsperre im Norden ebenso zu verzichten wie auf die Schranke im Süden und den Wegfall von 79 Parkplätzen, ging der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat Mitte Juli zu. Schranke und Parkplatzrückbau sind inzwischen umgesetzt. Die Gewerbetreibenden fürchten, sich nicht mehr auf dem Oeder Weg halten zu können. Ein Verlust an Attraktivität dieser Stadtteil-Einkaufsstraße steht ebenso zu befürchten wie ein Verlust an Arbeitsplätzen. Der Wegfall von Geschäften - und damit auch von Kunden - kann zudem einen Dominoeffekt auslösen und die Existenznot anderer Gewerbetreibender, insbesondere der Gastronomie, verschärfen. Im Gegensatz zur kritisierten Diagonalsperre sind Bodenschwellen und Verschwenkungen einfach und provisorisch einzurichten. Sie erlauben es, Fahrzeugen von Norden weiterhin in den Oeder Weg ein- und die Geschäfte anzufahren und machen den Oeder Weg durch die Drosselung auf Fahrradgeschwindigkeit sowohl fahrradfreundlich als auch unattraktiv für den Durchfahrtsverkehr. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 89/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2021, OF 53/7 Betreff: Elektromobilität vorantreiben - Ladekapazitäten im Ortsbezirk 7 erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf zu veranlassen, die Ladekapazitäten für Elektromobilität im Ortsbezirk 7 zu erhöhen. Im Geoportal der Stadt Frankfurt wird Stand August 2021 nur eine einzige Ladestation in der Guerickestraße 10 ausgewiesen. Der gestiegenen und perspektivisch weiter steigenden Nachfrage muss ein ausreichendes Angebot entgegenstehen. Dabei sind auch die zahlreichen Fördermöglichkeiten des BMVI sowie des HMWEVL für kommunale Ladeinfrastruktur in Anspruch zu nehmen. Begründung: Bereits im Mai 2009 hat sich die Stadt Frankfurt am Main mit einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (Stadt Frankfurt am Main, § 5885 Beschlussausfertigung aus der 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2009) die Vorreiterrolle in der Elektromobilität zum Ziel gesetzt. Davon ist bisher noch nichts zu sehen. Auszug aus der Umsetzungsstrategie: "Mit 104 Normalladepunkten und 18 Schnellladepunkten liegt Frankfurt im Vergleich zu anderen größeren deutschen Städten deutlich zurück. Bereits jetzt deckt die bestehende Ladeinfrastruktur nicht die Bedarfe von privaten und gewerblichen Nutzer*innen . Der Mangel an Lademöglichkeiten stellt derzeit ein Hemmnis bei der Anschaffung von E-Fahrzeugen dar. Mit Blick auf den zu erwartenden Bedarf an Ladeinfrastruktur bei einem forcierten Markthochlauf ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur - insbesondere der Aufbau weiterer Schnellladepunkte - absolut prioritär." Laut des Elektromobilitätskonzepts "Elektromobilität 2030 in Frankfurt" und der Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am Main von 2019, auf das die Wirtschaftsförderung Frankfurt verweist, sind für die Stadtteile im Ortsbezirk 7 folgende Bedarfe an öffentlichen Ladepunkten prognostiziert (die Szenarien beschreiben jeweils eine niedrige, mittlere bzw. hohe Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen; es wird erwartet, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit für Szenario 3 hoch ist): Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3 Rödelheim 10 18 24 Praunheim 6 11 14 Hausen 3 5 7 Aktuell befindet sich ein Standort mit Ladestationen im Gewerbegebiet Rödelheim. Hinsichtlich des gestiegenen Anteils an Elektromobilität und vor allem perspektivisch ist dies keinesfalls ausreichend. Laut dem neuen Koalitionsvertrag will Frankfurt das Ziel der Klimaneutralität 2035 erreichen. Im Verkehrsbereich gehört dazu auch (nicht nur), den Anteil an Elektromobilität deutlich zu erhöhen. In der Zukunft ist unweigerlich zu erwarten, dass auch private Haushalte ohne eigenen Stellplatz und somit ohne eigene Lademöglichkeit E-Fahrzeuge nutzen wollen. Die Verfügbarkeit von Ladestationen ist ausschlaggebend für den potentiellen Kauf von Elektroautos. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 613 2021 Die Vorlage OF 53/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2021, OF 61/15 Betreff: Abgemeldete Fahrzeuge von öffentlichen Parkplätzen entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der öffentliche Parkraum im Bereich der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring und im Bereich des Gewerbegebiets (Bernerstraße/ Genferstraße) wird regelmäßig auf abgemeldete Fahrzeuge hin überprüft. Die Fahrzeuge werden nach Ablauf der entsprechenden Frist entfernt. Begründung: Bewohner und Bewohnerinnen aus der Siedlung Ben-Gurion-Ring und Gewerbetreibende beschweren sich zunehmend darüber, dass immer mehr abgemeldete Fahrzeuge in den oben genannten Bereichen abgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 610 2021 Die Vorlage OF 61/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 83/9 Betreff: Eine Planungswerkstatt für den Platz vor der Dornbuschkirche initiieren! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Platz vor der evangelischen Dornbuschgemeinde (Ecke Mierrendorfstr./ Carl Goerdeler Str.) eine Planungswerkstatt durchzuführen. Begründung: Am Dornbusch fehlt ein öffentlicher Platz, der zum Verweilen einlädt. Ein solcher Platz könnte im Dornbusch im Bereich zwischen der evangelischen Dornbuschgemeinde und der Wöhlerschule entstehen. Gemeinsam mit den Bürger*innen sollen in einer Planungswerkstatt Fragen wie die Gestaltung und Nutzung des Raumes, z.B. zum Aufenthalt und zum Spielen, für eine Außengastronomie, die Möglichkeit einer Integrierung des Wochenmarkt in einen solchen Platz sowie eine veränderte Parkraumgestaltung und Verkehrsführung, diskutiert werden. Bereits heute existieren mit den anliegenden Schulen und der Kirchgemeinde, den Anwohner*innen des Stadtteils und den Marktbesucher*innen mehrere potentielle Nutzergruppen für einen neu gestalteten Platz. Die Interessen dieser Personengruppen und auch der in der Nähe des Platzes wohnenden Nachbarschaft sollen in der Planungswerkstatt berücksichtigt werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 713 2021 Die Vorlage OF 83/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 86/3 Betreff: Wiederherstellung des öffentlichen Platzes am Musikantenweg Der / die Besitzer:in des Speiselokals suvaad im Musikkantenweg / Ecke Kantstraße hat die Fläche eines offenen Sommergartens vor dem Restaurant weiter ausgebaur durch die Errichtung einer Schutzwand aus Holzplatten. Dadurch ist der Durchgang durch dieses Gelände (ca. 20 - 25 qm) nicht mehr möglich. Der einzige Zugang zu dem Sommergarten ist nur direkt neben dem Eingang zum Restaurant möglich. Aus einer öffentlichen Fläche ist somit ein Privatgelände geschaffen worden. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten - Ist dem Magistrat diese Umwandlung eines öffentlichen Geländes zugunsten eines privaten Sommergartens bekannt? - Hat der / die Betreiber:in die Erweiterung beantragt und hat der Magistrat diese Umwandlung genehmigt? - Wenn ja, welche Auflagen wurden an diese Genehmigung erteilt und ist diese Genehmigung befristet? - Sollte der Magistrat dies abgelehnt haben, was gedenkt er zu tun, um den vorherigen Zustand dieser Fläche wiederherzustellen? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.12.2021, OF 163/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 86/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 86/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 260 2021 1. Die Vorlage OF 86/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 163/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Volt (= Ablehnung); SPD und 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2021, OF 74/11 Betreff: Sanierung der Fläche vor dem Bunker in der Schäfflestraße im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Vorplatz vor dem Bunker in der Schäfflestraße wird für verschiedene Aktivitäten genutzt. Dort findet auch der jährliche Weihnachtsmarkt des Vereinsrings statt. Der Platz ist jedoch in einem sehr schlechten Zustand. Der Ortsbeirat hat daher den Magistrat gebeten die Fläche zu sanieren. Mit der ST 441 vom 6.3.2020 hat der Magistrat geantwortet: "Der Magistrat hat die ganzheitliche Sanierung der Wegführung beauftragt. Die Durchführung der Maßnahme wurde von der ausführenden Fachfirma für das Frühjahr 2020 avisiert." Wir fragen den Magistrat. Wann wird die Sanierung der Fläche vorgenommen? Begründung: Falls es die Pandemie zulässt soll in diesem Jahr wieder der Weihnachtsmarkt des Vereinsrings durchgeführt werden. Dazu müsste die Fläche rechtzeitig in einem verkehrssicheren Zustand gebracht werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 74/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 166 2021 Die Vorlage OF 74/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 37/15 Betreff: Einrichtung eines Wochenmarkts auf dem Parkplatz Dorflinde an der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob z. B. auf dem Parkplatz (Kerbeplatz) "Dorflinde" an der "Deuil-la-Barre-Straße" ein Wochenmarkt im alten Ortskern von Nieder-Eschbach etabliert werden kann. Zwecks eines ersten Gedanken- und Ideen-Austauschs hierzu wird ein Treffen mit Vertretern der Marktbetriebe sowie Vertretern des Ortsbeirats 15 vorgeschlagen. Begründung: Vor etwa 15 Jahren wurde schon einmal versucht, einen Wochenmarkt im alten Ortskern von Nieder-Eschbach zu etablieren, was aber scheiterte. Damals waren jedoch die Rahmenbedingungen in Nieder-Eschbach dafür aber schlechter als heute. Denn zu dieser Zeit gab es noch mehrere Gärtner und Landwirte vor Ort, die an bestimmten Tagen ihre Hofläden betrieben und u.a. deshalb nicht an einem Marktstand interessiert waren. Zudem gab es seinerzeit noch einen Metzger, der auch Frischkäse anbot, was man heute vergebens sucht. Fremde Marktbeschicker hatten es damals besonders schwer ihre Waren feil zu bieten, weil die Kunden den angestammten ortsansässigen Händlern die Treue hielten, denn dort gab es schließlich die gewohnt anerkannten Qualitätserzeugnisse. Heute stellt sich die Situation völlig anders dar, da diese Angebotsvielfalt vor Ort so nicht existiert. Zudem haben Wochenmärkte und regionale Produkte generell an Beliebtheit zugenommen. Wenn neben reinen Kaufangeboten auch noch Gastronomie geboten wird (z.B. Grillwurst, Grillhähnchen, Kaffee-Ausschank, Weinstand), dürfte dem Erfolg eines Wochenmarktes im alten Ortskern von Nieder-Eschbach nichts mehr im Wege stehen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 37/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 415 2021 Die Vorlage OF 37/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Marktbetriebe" die Worte ",der Wirtschaftsförderung und" ergänzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 43/15 Betreff: Wochenmarkt in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Nieder-Eschbach ein kleiner Wochenmarkt etabliert werden kann. Dieser Wochenmarkt kann eventuell auf dem großen Parkplatz/ Festplatz idealerweise einmal wöchentlich (ein größerer Zeitraum, beispielsweise einmal im Monat, wäre auch denkbar) stattfinden. Begründung: In den letzten Jahren sind viele kleinere Geschäfte (wie z.B. Metzger oder Hofladen) weggefallen. Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich deshalb einen kleinen Wochenmarkt auch in Nieder-Eschbach. Dies kann man auch daran erkennen, dass das auf dem großen Parkplatz von April bis Juni befindliche Spargelhäuschen, welches auch selbst angebautes Obst und Gemüse verkauft, sehr gut angenommen wird. Ein solcher Wochenmarkt könnte auch als Begegnungsstätte für jung und alt dienen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 43/15 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2021, OF 76/6 Betreff: Parken am Unterliederbacher Marktplatz Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob das oben bezeichnete Areal bis zur Umsetzung eines neuen Konzeptes für den Marktplatz offiziell als Parkfläche umgewandelt werden kann. Begründung: Der Parkdruck und die nervenzerreibende Parkplatzsuche ist immer wieder beherrschendes Thema im Frankfurter Westen. Der Unterliederbacher Marktplatz wirkt aufgrund der versiegelten Fläche (ohne bauliche Abgrenzung zur Verkehrsstr.) dem Anschein nach als eine Parkfläche. Deshalb wird die Fläche bereits seit Jahren seitens der Bevölkerung gerne bevorzugt als Parkfläche genutzt. Gerade für die älteren Bürgerinnen und Bürger wird somit die Möglichkeit eröffnet, die angrenzende Kirchengemeinde sowie die in engen Gassen beheimatete Anwohnerschaft ohne lange Fußwege zu besuchen. In Ermangelung anderer Nutzungskonzepte dürfte daher die Umwandlung der oben genannten Fläche kostengünstig (im Gegensatz zu einer aufwendig zu gestaltenden attraktiven Freizeitfläche) verwirklichbar sein. Hinzukommt, dass die ständige Zerstörung (durch Herausreisen der Poller) und die daraus resultierenden Folgekosten zukünftig vermieden werden könnten. Neben dem im Frankfurter Westen nur gering voranschreitenden Ausbau des ÖPNV (Auswirkungen des Ausbaus erst in Jahren wahrnehmbar) ist die Nutzung von bereits versiegelter Fläche als Parkfläche zur Entspannung des aktuell massiven Parkdrucks einzig logische Konsequenz, bevor nicht andere attraktive alternative Verkehrskonzepte für auf PKW angewiesene Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 76/6 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, AfD, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2021, OF 71/6 Betreff: Griesheim: Entwicklung des Industrieparks und des Fritz-Klatte-Quartiers Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird aufgefordert, den Projektentwickler BEOS AG in eine Ortsbeirats-sitzung nach den Sommerferien einzuladen um sich und die geplante Entwicklung des Industrieparks Griesheim vorzustellen. Außerdem wird die Ortsvorsteherin gebeten, auch für das Fritz-Klattte-Quartier den Eigentümer oder Projektentwickler einzuladen, um die Entwicklung und weitere Nutzung dieses Quartiers dem Ortsbeirat vorzustellen. Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, welche Vorgaben und Entwicklungsschritte seitens der Stadt Frankfurt einschließlich der Andienungen für das Industriegelände bis zum Mainufer an den Projektentwickler BEOS AG zur Entwicklung des Areals des Industrieparks gemacht wurden und werden. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen, welche Vorgaben, Entwicklungs-schritte und Nutzungen einschließlich der Andienungen für das Fritz-Klatte-Quartier gemacht wurden und werden. Außerdem möge bitte geprüft und berichtet werden, ob im Industriepark oder im Fritz-Klatte-Quartier ein Rechenzentrum geplant ist; und wenn, ob daran gedacht wird, die Abwärme auf dem Gelände selbst nutzbar zu machen. Begründung: Beide Gebiete sind prägend für den Stadtteil Griesheim. Entstanden aus ehemaligen Industriellen Nutzungen ist das Fritz-Klatte-Quartier heute ein Areal für Zusteller und Logistiker. Der Industriepark Griesheim wurde 2020 als Industriestandort aufgegeben und wird zurzeit durch den Projektentwickler BEOS AG weiterentwickelt und neu vermarktet. Zurzeit ist die Fläche mindergenutzt. Beide Gebiete befinden sich auf Griesheimer Gemarkung. Und grenzen direkt an den Stadtteil Griesheim. Auch haben Sie Auswirkungen auf den angrenzenden Stadtteil Nied. Beide Gebiete sind - wenn sich die LKW-Fahrer an aktuelle Navigationsgeräte für LKWs und die Straßenverkehrsordnung halten - durch eine unmittelbare Zu- und Abfahrt, die von und zu allen um Frankfurt führenden Autobahnen führt als auch zum Flughafen, optimal angeschlossen. Eine Durchfahrung des Stadtteils Griesheim ist daher völlig überflüssig und unnötig. Die beiden Standorte zählen daher zu den mit am besten angeschlossenen Industrie- und Gewerbegebieten in Frankfurt. Um Gerüchten keinen Nährboden zu geben und die Bevölkerung an der Entwicklung der beiden Gebiete teilhaben zu lassen, bittet der Ortsbeirat um Vorstellung der Planungen und Nutzungen der Quartiere im Ortsbeirat durch die Betreiber. Wichtig dabei ist aber auch das Wissen über die Planungen und Vorgaben seitens der Stadt Frankfurt am Main. Am 19.04. wird in einem Artikel des Höchster Kreisblattes erwähnt, dass ein höherer Stromverbrauch dort zu erwarten und daher neue Leitungen dorthin verlegt werden sollen - das könnte ein Hinweise auf ein Rechenzentrum sein. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.05.2021, OF 40/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 16 2021 1. Die Vorlage OF 40/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 71/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 71/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 32/3 Betreff: Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf der Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei allen künftigen Planungen zur Nutzung der Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek nördlich der Adickesallee gegenüber dem heutigen Bibliotheksstandort für die Errichtung eines Erweiterungsbaus bzw. für eine Interimsnutzung im Zuge der Campusmeile auch weiterhin an dieser Stelle die Existenz eines Lebensmittelmarkts zur Nahversorgung der umgebenden Wohngebiete zu gewährleisten. Es sollten unbedingt Wege gefunden werden, den Markt zu erhalten oder in geeigneter Weise in eine künftige Bebauung zu integrieren. Begründung: Der heutige Lebensmittelmarkt versorgt an dieser Stelle ein großes Wohngebiet und ist dort als Teil der Infrastruktur auch zukünftig absolut notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 32/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 32/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 720 2021 Die Vorlage OF 32/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 65/11 Betreff: Regelmäßiger persönlicher Zwischenbericht zu Gewerbegebieten und Rechenzentren in der Ortsbeiratssitzung (Ortsbeirat 11) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, einmal im Jahr ein*e Vertreter*in des Magistrats persönlich zur Ortsbeiratssitzung des OBR 11 zu entsenden und dort einen Zwischenbericht zum aktuellen Stand, Kennzahlen und Entwicklungen in den Gewerbegebieten und Rechenzentren im Frankfurter Osten zu geben und Feedback und Anregungen des Ortsbeirats aufzunehmen. Begründung: Im Frankfurter Osten leben die Menschen in unmittelbarer Nachbarschaft zu großen Gewerbegebieten und etlichen Rechenzentren. Die Entwicklung dieser Gebiete ist rasant und die bisherigen Berichtszyklen des Masterplan Klimaschutzes oder des Klimaschutzteilkonzepts "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach" wurden diesen Entwicklungen nur bedingt gerecht. Vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielsetzung "Klimaneutralität in 2035", müssen wir künftig auch im Bereich der Gewerbegebiete und Rechenzentren Entwicklungen sehr eng im Auge behalten, um bei möglichen negativen Entwicklungen entgegensteuern zu können. Auch kritische Auswirkungen auf die Bevölkerungen im Frankfurter Osten (z. B. Lärm, Abwärme, Verkehr, städtebauliche und architektonische Kritikpunkte etc.) können bei einem jährlichen Besuch mit Zwischenbericht und Feedback direkt besprochen und adressiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 65/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 77 2021 Die Vorlage OF 65/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird beauftragt, einmal im Jahr einen schriftlichen Zwischenbericht zum aktuellen Stand, Kennzahlen und Entwicklungen in den Gewerbegebieten und Rechenzentren im Frankfurter Osten vorzulegen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2021, OF 29/10 Betreff: Stand der Arbeiten zum Ausbau der Linie U 5 zum Bahnhof "Frankfurter Berg" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welchen Stand die Arbeiten zum Ausbau der U5 zum Bahnhof Frankfurter Berg zwischenzeitlich erreicht haben. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Termin mit dem zuständigen Verkehrsdezernat zu vereinbaren und zu organisieren, an dem letzteres diesen Stand im Ortsbeirat 10 vorstellen kann. Begründung: Der Ausbau der U5 ist nach dem Ausbau der Main-Weser-Bahn das wichtigste Verkehrs-Infrastrukturprojekt im Ortsbezirk 10. Bei diesem werden wichtige Begleitmaßnahmen erforderlich, etwa die frühzeitige Kommunikation mit den betroffenen Unternehmen im Gewerbegebiet August-Schanz-Straße, für deren Planungssicherheit. sowie Ersatzpflanzungen für dem Bau zum Opfer fallende Bäume, die sorgfältig geplant und vorbereitet werden sollten. Hierzu kann die Erfahrung des Ortsbeirat 10 wesentlich beitragen. Es ist deshalb erforderlich, dass er und die Bürger im Ortsbeirat zeitnah über den aktuellen Stand der Planungen für den Ausbau informiert werden, damit er dann Anregungen zur Bewältigung der zu erwartenden Probleme machen kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 172 2021 Die Vorlage OF 29/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 58/6 Betreff: Unterliederbach: Konzept für den Marktplatz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, ein neues Konzept für den Marktplatz Unterliederbach zu erarbeiten, der zurzeit entgegen der vorgesehenen Nutzung verkehrswidrig ausschließlich als Parkplatz genutzt wird. Begründung: Zurzeit ist der Marktplatz als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen. Genutzt wird er ausschließlich als Parkplatz, obwohl keine Parkflächen ausgewiesen sind. An der Nordseite sind Poller ausgerissen, um die Einfahrt zu ermöglichen (s. Foto unten, wo rechts die Poller sogar herumliegen). Parkbänke sind aufgestellt, aber unbenutzbar, weil man direkt vor den Autos sitzen würde. Kurz gesagt, die derzeitige Nutzung verstößt gegen das ausgewiesene Konzept und damit auch gegen die Verkehrsregeln. Auf der anderen Seite wirkt der Platz durch die bisherige Gestaltung auch wie ein Parkplatz und lädt nicht zu anderen Nutzungen ein. Für ein neues Konzept gäbe es die Möglichkeit, das Gelände oder einen Teil davon tatsächlich, etwa mit Begrünung, für spielende Kinder und Benutzer von Parkbänken attraktiv zu machen und den ev. verbleibenden Teil dann zum legalen Parken auszuweisen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 153 2021 Die Vorlage OF 58/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "Der Magistrat wird gebeten" folgender Wortlaut eingefügt wird: "gemeinsam in Abstimmung mit Anwohnern, dem Ortsbeirat und dem Vereinsring". Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen CDU und AfD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2021, OF 63/16 Betreff: Vergünstigtes Schülerticket Hessen für Hangschüler mit Hort in Bergen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge das Stadtschulamt anweisen, auf die Entfernungsgrenze "Im Hermeshain" zu verzichten und sämtliche Anträge von Schüler*innen der Schule am Hang auf ein vergünstigtes Schülerticket Hessen nach dem Eingemeindungsvertrag positiv zu bescheiden, wenn sie in einen Hort in Bergen gehen. Dies soll zeitlich auf die Sanierung der Hangschule begrenzt sein und kann danach wieder neu ausdiskutiert werden. Des Weiteren soll sichergestellt werden, dass der Schulbus/Shuttlebus für alle Kinder der 1. und 2. Klasse eingerichtet wird, die eine Hort-Einrichtung oberhalb und knapp südlich der Marktstraße besuchen. Es gibt zwei Horteinrichtungen (Mauerspatzen, Schüli auf dem Berg) auf der Südseite der Marktstraße, die nicht aus der Definition fallen sollten. Begründung: Ein Kind, das in Enkheim Südwest (z.B Alte Gießerei) wohnt, hat nun nur noch einen Schulweg von 1800m und bekommt deshalb kein vergünstigtes Ticket mehr nach §161. Es muss nach der Schule aber einen Fußweg bergauf von 1700m zurücklegen zu einem Hort unterhalb der Marktstraße in Bergen, beispielsweise "Mauerspatzen". Der Rückweg vom Hort nach Hause sind dann sogar 2200m. Somit wird diesem Kind ein täglicher Spaziergang mit Rucksack von 5,7km zugemutet. Ein weiteres Rechnenbeispiel für ein Kind, das unterhalb des Grenzstraße "Am Hermesheim" wohnt, aus der Bruderhofstraße: Schulweg: 950m, Hortweg (Schüli auf dem Berg, Marktstraße 82) 1,6km, Heimweg: 850m, Gesamt: "nur" 3,4km, dennoch verbunden mit starker Steigung. Alle Möglichkeiten zu den Horten in Bergen zu Fuß zu gelangen sind mit größerer Steigung verbunden, daher sollte allen Kindern ein vergünstigtes Schülerticket gewährt werden. Auf eine Anhörung kann dann auch verzichtet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 994 2021 Die Vorlage OF 63/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 35/1 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten vor dem Tegut-Supermarkt in der Kaiserstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich ausreichende Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern vor dem Tegut-Supermarkt in der Kaiserstraße 62-64 schaffen zu lassen. Begründung: Der Bereich ist mit Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern absolut unterversorgt. Lediglich auf der gegenüber liegenden Straßenseite befinden sich einige wenige Radbügel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 194 2021 Die Vorlage OF 35/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 42/6 Betreff: Anwohnersituation rund um die Bolongarostraße 178, 181 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, im Areal rund um die Bolongarostr. 178 im Hinblick auf Anwohnerbeeinträchtigungen Kontrollen (z.B. im Bereich des Emissionsrechts, der Pandemievorschriften, Überprüfung der Konzessionen etwaiger gastronomieähnlicher im Areal ansässiger Betriebe) anzuregen. 2. Des Weiteren wird der Magistrat um Stellungnahme gebeten, inwieweit er der in den letzten Jahren weiterausgeprägten Problematik des Drogenkonsums im Stadtgebiet Höchst präventiv entgegentreten möchte. Begründung: Im Rahmen der letzten Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 wurde seitens der Anwohnerschaft vorgetragen, dass im Gebiet des oben genannten Areals eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung im Bereich des Emissionsrechts (Ruhestörungen, Geruchsbelästigung) der Anwohnerschaft vorzufinden ist. Dabei treten die Ruhestörungen, die laut Aussagen der Anwohnerschaft bis tief in die Nacht andauern, beinahe täglich auf. Zusätzlich wurde ausgeführt, dass im Areal befindliche gastronomieähnliche Betriebe als Treffpunkte fungieren, und im gesamten Areal verstärkt Drogen konsumiert und veräußert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 141 2021 Die Vorlage OF 42/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 49/1 Betreff: Auswirkungen hyperlokaler Logistikzentren auf den lokalen Einzelhandel Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR folgende Anfrage an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat möge zum Markteintritt neuer Lieferdienste, sogenannter hyperlokaler Logistikzentren, folgenden Fragen beantworten: 1. Wie werden diese neuen Lieferdienste in dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept zukünftig berücksichtigt und wie werden sie zukünftig gesteuert? Welchen Einfluss hat der Magistrat? 2. Wie werden die verkehrlichen Effekte (Anlieferung, Auslieferung) bei der Ansiedlung neuer hyperlokaler Logistikzentren insbesondere in Wohngebieten gesteuert? Welchen Einfluss hat der Magistrat? 3. Wie kann der Magistrat Einfluss nehmen, dass sich keine wettbewerbsschädlichen Monopole bilden? Begründung: Verschiedene Lieferdienste sind im Alltag fest etabliert und erfüllen sinnvolle Aufgaben. Kaum auszudenken, wenn man sich seine Korrespondenz selbst bei der Post abholen müsste oder man sein Wasser noch aus dem Brunnen schöpfen müsste. Lieferdienste können das Leben angenehmer machen, günstiger sein und ökologisch sinnvoll sein, z.B. indem sie den Verkehr durch eine effiziente Belieferung in Summe reduzieren. Derzeit gründen sich neue Lieferdienste, die versprechen, Einkäufe innerhalb von 10 Minuten zu liefern, und das 12h am Tag (sog. hyperlokale Logistikzentren). Hierzu hat bspw. das Unternehmen Grovy Tech GmbH aus Frankfurt einen Hub im Gallus auf der Mainzer Landstraße eingerichtet. Von diesem Logistikcenter werden Waren in das umliegende Gebiet geliefert mit einem Sortiment, wie es auch Lebensmittelläden anbieten. Wissenschaftler stellen sich die Frage, ob das soziale Gefüge in den Stadtteilen dadurch verändert wird. Ein Effekt könnte sein, dass Lebensmittelläden und kleine Geschäfte unter dieser neuen, bequemen Lieferkonkurrenz leiden. Die neuen Anbieter werden dabei häufig von Venture-Capital-Gebern finanziell stark unterstützt und setzen auf eine schnelle Expansion. Ein ruinöser Wettbewerb könnte in Zukunft sogar dazu führen, dass diese neuen Logistikanbieter ein lokales Monopol erreichen und die Preise der Güter sogar steigen könnten. Die Einrichtung von Logistik-Hubs könnte in Städten den Verkehr sogar noch erhöhen. Einkäufe, die früher zu Fuß erledigt wurden, werden nun motorisiert z.B. per E-Bike geliefert. LKWs müssen die Fracht zu den hyperlokalen Logistikzentren bringen und blockieren dort Gehwege und Fahrspuren. Aufgrund der geringen Lagerkapazität dieser neuen Logistikzentren ist eine hochfrequente Anlieferung notwendig. Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden der hyperlokalen Lieferdienste entsprechen zudem sicher nicht denen der tarifvertraglich Beschäftigten in großen Supermarktunternehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 31 2021 Die Vorlage OF 49/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und Die PARTEI (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2021, OF 6/7 Betreff: Südlich Rödelheimer Landstraße (Bebauungsplan Nr. 834) Vorgang: M 31/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die M31 - Bebauungsplan Nr. 834 -Südlich Rödelheimer Landstraße wird unter folgenden Maßgaben zur Kenntnis genommen: 1. Die Vorschläge zu einer modifizierten Wohnbebauung, z.B. durch Zurücksetzen der Blockrandbebauung und Erhalt des Grünstreifens und von Bäumen sind nachvollziehbar und sinnvoll und stören die Maßgabe eines kompakten Wohngebietes ("städtebauliches Grundgerüst") nicht und die entsprechenden Stellungnahmen werden deshalb berücksichtigt (Eingabe Nr. 12, Nr. 13) 2. Die Gleichverteilung des geförderten Wohnraums über das gesamte Baugebiet wird festgeschrieben und nachvollziehbar dokumentiert. Ein "ausdrückliches Interesse und Ziel" seitens der Stadt Frankfurt ist nicht ausreichend und keine rechtssichere Formulierung. (Eingabe 12 / Seite 67) 3. Der Schutz der bestehenden Gewerbe ist eindeutig festzuschreiben. Eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten ist nicht akzeptabel. Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 16 ist entsprechend anzupassen und die Stellungnahme ist zu berücksichtigen. 4. Die Prüfergebnisse zu den Stellungnahmen Nr.19 und Nr. 20 werden zurückgewiesen. Planungssicherheit für die Gewerbetreibenden kann nicht durch einen Verweis auf ein noch nicht beschlossenes Papier erreicht werden. 5. Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 13 wird zurückgewiesen. Gleichzeitig ergeht der Auftrag, zu prüfen und zu berichten, inwiefern eine Unterbauung von 80% der Grundfläche für Tiefgaragen mit den Klimazielen der Stadt Frankfurt in Einklang zu bringen ist. 6. Zu den in V.1 genannten Bäumen wird der Magistrat aufgefordert, für jeden Baum den Grund der Fällung und eine Begründung der Unvermeidbarkeit abzugeben. Insgesamt sind leider fast alle Begründungen für die Berücksichtigung bzw. nicht Berücksichtigung von Stellungnahmen nicht nachvollziehbar. Der Umgang des Stadtplanungsamtes mit den Eingaben und Stellungnahmen aus der Bevölkerung hat einen durchweg autoritären Ton: in einzelnen Prüfungen heißt es wörtlich: "steht nicht zur Diskussion", es wird in einem Fall mit unpassenden Textbausteinen geantwortet. Einwendungen von Bürgern werden in der Regel nicht berücksichtigt, ökologische Einwände werden samt und sonders zurückgewiesen. Auch die Form, in der die Vorlage dem OBR zur Verfügung gestellt hat bietet Anlass zur Kritik. Viel zu kleine Schrift und unübersichtliche Gliederung behinderten, wohl nicht ganz unabsichtlich, die Arbeit mit dem Dokument Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.05.2021, OF 10/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage M 31 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 6/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird über die Vorlage OF 10/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 6/7 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 10/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. Ziffer 1.: 2 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 2 GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: 1 GRÜNE, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE, SPD, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 4. und 5.: CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 3/7 Betreff: Informationsportal zur Wohnungsmarktentwicklung Vorgang: OA 665/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert ein digital gestütztes Informationsportal einzurichten, in dem alle relevanten Informationen zur Wohnungsmarkt-entwicklung aktuell und aufgeschlüsselt nach den Ortsbezirken kostenfrei zugänglich gemacht werden. Hierbei sind folgende statistische Unterteilungen zu berücksichtigen: - Bestand aller Wohnungen (Aufschlüsselung in Miet- und Eigentumswohnungen) - Bestand Förderweg 1 - Bestand Förderweg 2 - Bestand Genossenschaftliche Wohnungen - Bestand Gemeinschaftliche Wohnungen - Durchschnittsmiete aller Mietwohnungen Begründung: Die Stadt Frankfurt versucht, durch Instrumente wie z.B. dem Baulandbeschluss von 2020 die Zahl der Wohnungen im Förderweg 1 und im Förderweg 2 sowie genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnungen gezielt zu erhöhen. Um nachvollziehen zu können, wie gut diese Instrumente in der Praxis dazu beitragen, den Anteil dieser Wohnungen am gesamten Wohnungsbestand in Frankfurt insgesamt und in einzelnen Ortsbezirken sichtbar zu erhöhen und somit zur Lösung der Wohnungskrise beizutragen, sind genaue Informationen über die aktuelle Entwicklung des Wohnungsbestandes erforderlich. Die bislang von der Stadt Frankfurt veröffentlichten Berichte zum Wohnungsmarkt enthalten keine Informationen über den Bestand an genossenschaftlichen und gemeinschaftlichen Wohnungen, zur Entwicklung der Durchschnittsmiete im Stadtgebiet und in den einzelnen Ortsbezirken sowie über die Entwicklung der Bestände an öffentlich geförderten Wohnungen in einzelnen Ortsbezirken im Zeitverlauf. Damit werden diese wichtigen Kennzahlen bislang weder für das Stadtgebiet insgesamt noch für die einzelnen Ortsbezirke erfasst und zeitnah zugänglich gemacht. Auch mit einer entsprechenden Anfrage beim Bürgeramt für Statistik und Wahlen konnten lediglich die allgemeinen Wohnungsdaten für die Stadt Frankfurt bzw. den Ortsbezirk 7 in Erfahrung gebracht werden, jedoch ohne spezifische Aufschlüsselung. Auch beim Amt für Wohnungswesen konnte keine entsprechende Auskunft erteilt werden. Unserer Auffassung nach müssen die wohnungspolitischen Entscheidungen auf eine transparente statistische Grundlage gestellt werden - in Frankfurt im Allgemeinen und im Ortsbezirk 7 im Speziellen. Diese Informationen sind notwendig, um eine wirksame Wohnungspolitik betreiben zu können. Daher ist es sinnvoll, dass ein umfassendes, aktuelles, kostenfreies und für jede*n digital zugängliches Informationsportal geschaffen wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 6 2021 Die Vorlage OF 3/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FARBECHTE, FDP, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2021, OF 5/4 Betreff: Samson-Gelände im Ostend muss nachhaltiges Gewerbegebiet werden Der Ortsbeirat möge beschließen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Das Gelände soll auch nach dem Wegzug der Firma Samson für eine Gewerbenutzung reserviert bleiben 2. Ansiedlungen von Rechenzentren sollen grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden 3. Das dort anzusiedelnde Gewerbe muss Nachhaltigkeit beim Energieverbrauch und Gebäudeneubauten nachweisen. Die Gebäude sollen mindestens 25 % unter den Mindestanforderungen des Gebäude Energiegesetzes für Nichtwohngebäude liegen, damit Frankfurt auch im Bereich Produktion und Rechenzentren einen Beitrag zum Klimaschutz beiträgt. CO2-Neutrale Industrie- und Gewerbeansiedlungen sind zu bevorzugen! Begründung: Die Stadt Frankfurt muss offen für Industrie- und Gewerbeansiedlung sein. Mit dem zu bedauernden Wegzug der Firma Samson besteht jedoch auch die Chance Klimafreundliche Unternehmensansiedlungen den Vorzug zu geben. Bei großen Rechenzentren ist die Nutzung der Abwärme für Heizzwecke im Gewerbequartier eine Möglichkeit. Es soll daher eine nachhaltige Quartiersplanung für das neue Gewerbegebiet berücksichtigt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 4 am 04.05.2021, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 11 2021 Die Vorlage OF 5/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, dFfm und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung); Volt und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2021, OF 8/15 Betreff: Rücknahme und Einstellung der Vorprüfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der Züricher Straße; Erhalt der Freiflächen durch endgültige Aufnahme in den Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der am 04.03.2021 kurz vor der Kommunalwahl 2021 gefasste Beschluss zur NR 1368 und M 151 der Stadtverordnetenversammlung betreffend des in Auftrag gegebene Prüfungsauftrags für eine umfassende Vorprüfung zum angedachten neuen Gewerbegebiet Züricher Straße in Nieder-Eschbach wird zurückgenommen. Die Vorprüfung ist umgehend ersatzlos einzustellen. Die dortigen Freiflächen sind stattdessen entsprechend der in der OA 620 des OBR 15 beschlossenen Vorgaben zur M 154 komplett in den Grüngürtel einzubinden und dauerhaft vor einer Bebauung zu sichern. Diese Flächensicherung zum Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen und dem Naherholungsraum mit den dort bereits vorhandenen und durchgeführten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen ist im gesamten Areal zwischen Züricher Straße, Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße dementsprechend unverzüglich einzuleiten. Das für den gesamten Stadtbereich betreffende Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (M 151) wird unter Herausnahme bzw. Streichung aller Passagen betreffend eines angedachten Gewerbegebiets Züricher Straße (u.a. auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag für ein neuen Gewerbegebietsstandort Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach), ohne diesen Standort, abgeändert und entsprechend so weiter fortgeführt. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Erhalt dieser Freiflächen ist aus zahlreichen nachvollziehbaren Gründen, die bereits umfassend dargelegt wurden, zwingend geboten. Die kurz vor der Kommunalwahl als Auftrag durchgepeitschte Beschlussfassung vom 04. März 2021 der NR 1368 zur M 151 mit der ein umfassender Prüfauftrag für das geplante Gewerbegebiet einhergeht ist zurückzunehmen. Die Forderung zur Einstellung der Vorprüfung für dieses Gewerbegebiet erhält eine breite Unterstützung in der Bevölkerung im Frankfurter Norden. Das klare Ergebnis der Kommunalwahl mit einem sehr hohen Zuspruch für die Zielsetzung der CDU Nieder-Eschbach, welche sich nachhaltig gegen die Ansiedlung eines weiteren Gewerbegebietes an der Züricher Straße eingesetzt, kann als klares Votum zum Erhalt der dortigen Freiflächen gewertet werde. Mit der geforderten vorzeitigen Einstellung der Vorprüfung und der gleichzeitig konkreten Aufforderung zur Aufnahme des Areals in den Grüngürtel zwecks dauerhafter Sicherung der Freiflächen wird eindeutig dem Wählerwillen entsprochen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung OA 15 2021 1. Die Vorlage NR 1368 wird unter Hinweis auf OA 15 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 8/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Satz Nummer 5 entfällt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.01.2021, OF 558/7 Betreff: Bebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang Nr. 933 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 933 folgende Aspekte zu beachten: Die bestehende Mischung aus Gewerbenutzung und Wohnnutzung wird als Mischgebiet planungsrechtlich gesichert. Im südlichen, an die Autobahn angrenzenden Bereich wird Gewerbe vorgesehen, in den weiteren Gebieten eine Wohnbebauung, die ggf. um eine wohnverträgliche Gewerbenutzung ergänzt werden kann. Für die zukünftigen zur Gewerbenutzung vorgesehenen Gebäude im südlichen, an die Autobahn, angrenzenden Bereich wird die geforderte minimale Gebäudehöhe so festgesetzt, dass sie mindestens einem Geschoss über die Fahrbahn der Autobahn hinausragt und zukünftig einen Lärmschutz für das Quartier sichert. Der Gewerbeteil wird als nachhaltiges Gewerbegebiet ausgeschrieben, bei dem vorrangig Gewerbe angesiedelt wird, durch dessen Ansiedlung sich Synergieeffekte ergeben. Nach Möglichkeit wird z.B. die Abwärme für die Heizung der Wohnbebauung genutzt. Sofern es rechtlich möglich ist, wird in den Gewerbebereichen ein Vorrang für Kleingewerbe und Handwerker festgeschrieben. Bei der Neuordnung der Flächen wird auf die Belange der existierenden Gewerbe eingegangen und einer spekulative Entmietung der Flächen durch klare und frühzeitige Kommunikation einer Kleingewerbefreundlichen Strategie gegenüber den Besitzern der Flächen entgegengewirkt. Großflächiger Einzelhandel wird als Nutzungsart ausgeschlossen. Das Konzept der Gewerbehöfe wird als mögliches Nutzungsszenario in Erwägung gezogen und eine Umsetzbarkeit untersucht. Für alle neu entstehenden Gebäude ist ein hoher energetischer Standard essenziell. Dies bedeutet Anwendung von Passivhausstandard bzw. Niedrigenergiehaus-Modellen, eine ausreichende Ausstattung mit Photovoltaikanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung. Es ist zudem zu prüfen, ob eine ökologische Bauweise (z.B. Holzmodulbauweise mit Dämmung aus Baustroh und Lehmputz) vorgegeben werden kann. Für alle zukünftigen Wohngebäude gelten die Regelungen des Frankfurter Baulandbeschlusses mit folgender Ausnahme: Mindestens 50 % der neu errichteten Wohnungen werden als geförderter Wohnraum errichtet, davon zwei Drittel im 1. Förderweg und ein Drittel 2. Förderweg Weitere Reihen- und Einfamilienhäusern inkl. neuer Tiefgaragen, wie sie bereits im nordöstlichen Teil realisiert wurden, sind zu vermeiden. In Zeiten der Klimakrise ist eine ökologisch nachhaltige Flächennutzung unabdingbar. Die vorgegeben Gebäudehöhen orientieren sich daher an den bereits bestehenden Mehrfamilienhäusern die 3-4 Geschosse aufweisen. Damit geht auch die bei Nachverdichtung sinnvolle Geschossflächenzahl von 2,5 einher. Die zu schaffenden Stellplätze sollten die extrem gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personenverkehr berücksichtigen und die Mobilitätskonzepte zukünftiger Generationen mitdenken. Die Nähe zum Volkspark Niddatal mit seinen Natur- und Landschaftsschutzzonen ist bei den Planungen zu berücksichtigen. . Bis zum Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan wird eine Veränderungssperre ausgesprochen. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 933 (M 73), der am 15. Mai vom Magistrat verabschiedet wurde, weist für das Gebiet Praunheimer Landstr./ Im Vogelsgesang einen Erhalt der Aufteilung zwischen Gewerbe und Wohnbebauung aus. Zusätzlich sollen die brachliegenden Flächen im südlichen Bereich gewerblich und im nördlichen Teilbereich, in untergeordnetem Umfang, für Wohnbebauung genutzt werden. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sollten die oben genannten Kriterien bzw. Vorgaben beachtet werden. Antragsteller: SPD GRÜNE die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.11.2020, OF 537/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7093 2021 1. Die Vorlage OF 537/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 558/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 558/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP und fraktionslos (= Ablehnung)
Parteien: SPD, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2021, OF 799/11 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main - Verlängerung der Straßenbahnlinie 12 bis nach Fechenheim "Schießhüttenstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass statt der Strassenbahnlinie 15 die Linie 12 zeitnah, bis zu einer Realisierung der schienengebundenen Westanbindung Fechenheims, bis zur Schießhüttenstraße in Frankfurt Fechenheim verlängert wird. Die Linie 15 wird zukünftig nur bis zur Hugo-Junkers Straße geführt. Begründung: Die Linie 12 endet heute außerhalb des Kernbereich Fechenheims an der Hugo-Junkers Strasse - in der Nähe des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße unmittelbar am ehemaligen Versandhandel Neckermann, das vor Ort einmal 4000 Beschäftigte hatte. In Zukunft werden hier ca. 100 Mitarbeiter in einem Rechenzentrum arbeiten. Mit dem Anschluss an das Kerngebiet Fechenheims würden 11000 BürgerInnen und alle gut an Fechenheim angeschlossenen Fahrgäste einen zusätzlichen, attraktiven und schnellen Anschluss an die U4 (westliches Seckbach und Konstabler Wache) und ohne Umstieg direkt nach Bornheim bekommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 673 2021 Anregung OA 674 2021 Anregung OA 675 2021 Anregung OA 676 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 673, OA 674, OA 675, OA 676 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 798/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 799/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 800/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 801/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2021, OF 810/11 Betreff: Mietsenkungen für Handel, Gastronomie und Gewerbetreibende Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat setzt sich seit vielen Jahr für den Erhalt fußläufiger Nahversorgung ein. Dies gilt für Ladengeschäfte, Gastronomie, Friseure und sonstige Dienstleister in unseren Stadtteilen. Durch die Corona Pandemie und die verordneten Schließungen sind viele Kleinbetriebe in ihrer Existenz bedroht. In den Liegenschaften die durch die Stadt, oder stadtnahe Vermieter vermietet werden, bitten wir den Magistrat sich dafür einzusetzen, das auch durch das Mittel von Mietminderungen, die Weiterexistenz der Betriebe ermöglichst wird. Bei privaten Vermietern bitten wir den Magistrat mit Hilfe der Wirtschaftsförderung Maßnahmen zu erarbeiten, wie den Mietern geholfen werden kann. Begründung: Durch die Verlängerung der Betriebsschließungen wird für viele Kleibetriebe die Existenz immer stärker bedroht. Mietminderungen, auch über die verordneten Schließungszeiträume hinaus könnten dazu beitragen, dass die Betriebe wieder auf die Füße kommen. Solche Hilfen sind sinnvoller als der Verlust der Infrastruktur in den Stadtteilen und die Belastung der Sozial Systeme durch Pleiten verursachte Arbeitslosigkeit. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7197 2021 Die Vorlage OF 810/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und 1 BFF gegen 2 CDU, 1 BFF und FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2021, OF 350/16 Betreff: Grabungen des Amtes für Bodendenkmalpflege hier: Marktstraße 51 in Bergen Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten Das Amt für Bodendenkmalpflege hat auf dem Grundstück Marktstraße 51 in Bergen Enkheim, im Sommer 2020 Grabungen durchgeführt und diverse Funde gemacht und dokumentiert. Für die interessierte Bevölkerung Bergen Enkheims gab es dazu allerdings noch keine Information. Es wäre wünschenswert dass der Ortsbeirat über die Ergebnisse von Grabungen informiert wird. Begründung: Bisher wurden weder Ortsbeirat noch die ARGE Heimatmuseum Bergen Enkheim über die Ergebnisse informiert. Gerade Funde und Erkenntnisse aus der Geschichte unseres Stadtteils der ehemaligen Stadt Bergen Enkheim sind von allgemeinen Interesse, selbst Erkenntnisse aus den Grabungsfunde in der Haingasse mit Resten der Ringmauer und Grabungen auf dem Schelmenburgplatz wurden noch nicht bekannt gemacht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7092 2021 Die Vorlage OF 350/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 545/7 Betreff: Chance für Wohnungsbau im Gebiet Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang nutzen Vorgang: M 73/20 Die Umwandlung des Gewerbegebietes "im Vogelsgesang" in ein urbanes Mischgebiet ist eine entscheidende Weichenstellung für die weitere Belebung des Stadtteils Hausen. Die Nähe der Nidda, des Niddaparks, der U-Bahn-Station der U6, sind gute Voraussetzungen für ein urbanes, lebenswertes Wohnen. Deshalb ist eine zügige Bebauung des Areals für den dringend benötigten Wohnraum und wohnverträgliche Gewerbenutzung angesagt, verbunden mit den Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, folgende Aspekte in die Aufstellung des B-Plans mit aufzunehmen (Aufstellungsbeschluss M73) und den B-Plan zügig aufzustellen. 1. Im südlichen, an die Autobahn angrenzenden Bereich wird Gewerbe oder ein urbanes Mischgebiet vorgesehen, in den weiteren Gebieten eine Wohnbebauung, die ggf. um eine wohnverträgliche Gewerbenutzung ergänzt werden kann. 2. Für das Gebiet sollen 50% der neu errichteten Wohnungen als geförderter Wohnraum errichtet werden. 3. Die vorgegebene Gebäudehöhe soll sich an den bereits bestehenden Mehrfamilienhäusern (3-4 Geschosse) orientieren. Im Zeichen der Klimafragen ist eine ökologische, nachhaltige Flächennutzung notwendig, deshalb soll auf Reihen- und Einfamilienhäuser verzichtet werden. 4. Die für die Gewerbenutzung vorgesehenen Gebäude im südlichen, an die Autobahn angrenzenden Bereich soll die Gebäudehöhe möglichst ein Geschoss höher sein als die Fahrbahn der Autobahn. So kann die Bebauung als Lärmschutz für das Quartier fungieren. 5. Großflächiger Einzelhandel wird als Nutzungsart ausgeschlossen, jedoch Flächen für Nahversorgung vorgesehen, möglichst in Hybridbauweise mit Wohnen und Gewerbeflächen kombiniert. Für die Versorgung wäre eine Ansiedlung der Nahversorgung im nördlichen Teil wünschenswert. 6. Für alle neu entstehenden Gebäude ist ein hoher energetischerer Standard wünschenswert. (z.B. Niedrigenergiehaus-Modelle, Photovoltaikanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung etc.) Auch die Gewerbegebiete sollen sich nachhaltig orientieren. Synergieeffekte wie z.B. die Nutzung der Abwärme für die Heizung der Wohnbebauung sind anzustreben. 7. Die zu schaffenden Stellplätze sollten die extrem gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr berücksichtigen und die Mobilitätskonzepte zukünftiger Generationen mitdenken. 8. Die Nähe zum Volkspark Niddatal mit seinen Natur- und Landschaftsschutzzonen ist bei der Planung zu berücksichtigen. Das Gebiet soll aber auch zum Niddapark hin geöffnet werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.05.2020, OF 471/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.05.2020, M 73 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 471/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 545/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 554/7 Betreff: Die Stationen Hausen und Große Nelkenstraße nicht vom U-Bahnnetz abkoppeln Die Idee, die U6 ab Industriehof bis zur jetzigen Endstation Hausen abzukoppeln und als U7 bis zur Heerstraße fahren zu lassen, stößt bei der Bevölkerung entlang der Praunheimer Landstr. auf große Ablehnung. Die stattgefundene und noch nicht abgeschlossene Verdichtung der Willi-Brundert-Siedlung, die Umwidmung des Gewerbegebietes "Im Vogelsgesang" in ein urbanes Mischgebiet mit Schwerpunkt Wohnen, lässt einen deutlich größeren Bedarf der öffentlichen Verkehrsmittel erwarten. Daher ist es kontraproduktiv, eine vorhandene U-Bahnlinie zu kappen und sie durch Busse oder einer möglichen Straßenbahn 13 zu ersetzen. (Eine mögliche neue Linie 13 sollte, wenn möglich, besser entlang der Ludwig-Landmann-Straße bis zum Brentanobad führen.) Eine Verlängerung der U6 bis zur Praunheimer Brücke oder sogar bis zum Nordwestzentrum / Riedberg wäre zu begrüßen. Der Ortsbeirat fordert daher den Magistrat auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen: Für die Straßen und Stadtteile: 1. Die Idee der Abkopplung der Strecke Industriehof / Große Nelkenstraße/ Hausen zu verwerfen. 2. Zu überprüfen, ob die Tunnelanlage der U6/ U7 eine Verdoppelung der Taktung der U7 aufnehmen kann. 3. Zu überprüfen, ob die Streckenführung der U7 vom Industriehof bis Heerstraße eine Erhöhung der Taktung aufnehmen kann und wenn nicht, welche baulichen Maßnahmen hierfür notwendig wären. 4. Die angedachte Straßenbahn 13 nicht vom Hauptbahnhof zum Industriehof zu führen, sondern über die Ludwig-Landmann-Straße zum Brentanobad. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Ziffern 1 und 4 der Vorlage OF 554/7 getrennt von den Ziffern 2 und 3 abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7101 2021 1. Die Ziffern 2 und 3 der Vorlage OF 554/7 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffern 1 und 4 der Vorlage OF 554/7 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FARBECHTE zu 2. SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 555/7 Betreff: Informationsportal zur Wohnungsmarktentwicklung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert ein digital gestütztes Informationsportal einzurichten, in dem alle relevanten Informationen zur Wohnungsmarkt-entwicklung aktuell und aufgeschlüsselt nach den Ortsbezirken kostenfrei zugänglich gemacht werden. Hierbei sind folgende statistische Unterteilungen zu berücksichtigen: - Bestand aller Wohnungen (Aufschlüsselung in Miet- und Eigentumswohnungen) - Bestand Förderweg 1 - Bestand Förderweg 2 - Bestand Genossenschaftliche Wohnungen - Bestand Gemeinschaftliche Wohnungen - Durchschnittsmiete aller Mietwohnungen Begründung: Die Stadt Frankfurt versucht, durch Instrumente wie z.B. dem Baulandbeschluss von 2020 die Zahl der Wohnungen im Förderweg 1 und im Förderweg 2 sowie genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnungen gezielt zu erhöhen. Um nachvollziehen zu können, wie gut diese Instrumente in der Praxis dazu beitragen, den Anteil dieser Wohnungen am gesamten Wohnungsbestand in Frankfurt insgesamt und in einzelnen Ortsbezirken sichtbar zu erhöhen und somit zur Lösung der Wohnungskrise beizutragen, sind genaue Informationen über die aktuelle Entwicklung des Wohnungsbestandes erforderlich. Die bislang von der Stadt Frankfurt veröffentlichten Berichte zum Wohnungsmarkt enthalten keine Informationen über den Bestand an genossenschaftlichen und gemeinschaftlichen Wohnungen, zur Entwicklung der Durchschnittsmiete im Stadtgebiet und in den einzelnen Ortsbezirken sowie über die Entwicklung der Bestände an öffentlich geförderten Wohnungen in einzelnen Ortsbezirken im Zeitverlauf. Damit werden diese wichtigen Kennzahlen bislang weder für das Stadtgebiet insgesamt noch für die einzelnen Ortsbezirke erfasst und zeitnah zugänglich gemacht. Auch mit einer entsprechenden Anfrage beim Bürgeramt für Statistik und Wahlen konnten lediglich die allgemeinen Wohnungsdaten für die Stadt Frankfurt bzw. den Ortsbezirk 7 in Erfahrung gebracht werden, jedoch ohne spezifische Aufschlüsselung. Auch beim Amt für Wohnungswesen konnte keine entsprechende Auskunft erteilt werden. Unserer Auffassung nach müssen die wohnungspolitischen Entscheidungen auf eine transparente statistische Grundlage gestellt werden - in Frankfurt im Allgemeinen und im Ortsbezirk 7 im Speziellen. Diese Informationen sind notwendig, um eine wirksame Wohnungspolitik betreiben zu können. Daher ist es sinnvoll, dass ein umfassendes, aktuelles, kostenfreies und für jede*n digital zugängliches Informationsportal geschaffen wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 665 2021 Die Vorlage OF 555/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 536/7 Betreff: Dazu-Antrag M73 Bebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang Der Bebauungsplan Nr. 933 (M 73), der am 15. Mai vom Magistrat verabschiedet wurde, weist für das Gebiet Praunheimer Landstr./ Im Vogelsgesang einen Erhalt der Aufteilung zwischen Gewerbe und Wohnbebauung aus. Zusätzlich sollen die brachliegenden Flächen im südlichen Bereich gewerblich und im nördlichen Teilbereich, in untergeordnetem Umfang, für Wohnbebauung genutzt werden. Für die Entwicklung des Wohnungsbestandes müssen jedoch Kriterien gelten, die für eine sozialverträgliche und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Planungsgebiets notwendig sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Realisierung der im Bebauungsplan festgeschriebenen Maßnahmen folgende Punkte zu beachten: 1. Im südlichen, an die Autobahn angrenzenden Bereich wird Gewerbe vorgesehen, in den weiteren Gebieten Wohnbebauung. 2. Der Gewerbeteil wird als nachhaltiges Gewerbegebiet ausgeschrieben, bei dem vorrangig Gewerbe angesiedelt werden, welche Synergieeffekte ergeben. Nach Möglichkeit werden z.B. Abwärme für die Heizung der Wohnbebauung genutzt. Die Koordination wird über das Planungsdezernat übernommen. 3. Vermeidung von weiteren Reihen- und Einfamilienhäusern inkl. neuer Tiefgaragen, wie sie bereits im nordöstlichen Teil realisiert wurden. In Zeiten der Klimakrise ist eine ökologisch nachhaltige Flächennutzung unabdinglich. Entlang des südlichen Verlauf der Straße" Im Vogelsgesang" gibt es mehrere Mehrfamilienhäuser. Im Sinne einer flächenschonenden, mehrgeschossigen und kompakten Bauweise muss eine neue Wohnbebauung diesen Prinzipien folgen. Damit geht auch die bei Nachverdichtung sinnvollen Geschossflächenzahl von 2,5 einher. 4. Gleichwohl ist ein hoher energetischer Standard essenziell. Dies bedeutet Anwendung von Passivhausstandard, Niedrigenergiehaus-Modellen, eine ausreichende Ausstattung mit Photovoltaikanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung. Der Bau der Wohnungen soll aus ökologischen Bau- und Dämmmaterialien erfolgen (z.B. Holzmodulbauweise mit Dämmung aus Baustroh mit Lehmputz). 5. Gleichzeitig muss heutige Bebauung die Mobilitätskonzepte zukünftiger Generationen mitdenken. 6.Es sollen keine hochpreisigen Eigentumswohnungen entstehen. Es gilt sozialverträglich zu bauen und auf ein ausgewogenes Verhältnis im Sinne des Baulandbeschlusses zu achten. Optimal wäre ein Schwerpunkt auf den sozialen Wohnungsbau und bei Realisierung der zusätzlichen Wohnbebauung einen Anteil von mindestens 50 % sozial geförderten Wohnungen zu erreichen. 7. Beachtung der gegebenen Natur- und Landschaftsschutzzonen inklusive der gebotenen Anfordernisse am Rande des Niddaparks. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.05.2020, OF 470/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 536/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 537/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 542/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 470/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 536/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 558/7 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE