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Thema

Wirtschaft und Tourismus

Vorlagen

OA (Anregungen OBR) · OB 2

Gymnasium Römerhof: sofortige Errichtung einer Traglufthalle für den Schulsport

28.04.2025 · Aktualisiert: 25.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.04.2025, OA 553 entstanden aus Vorlage: OF 1119/2 vom 04.04.2025 Betreff: Gymnasium Römerhof: sofortige Errichtung einer Traglufthalle für den Schulsport Der Ortsbeirat begrüßt die Konkretisierung der Planungen zum Neubau mit Beginn der Erschließungsmaßnahmen im Juni 2025 und Fertigstellung des ersten Bauabschnittes zum Schuljahrswechsel 2027/2028. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird im Nachgang zur ausführlichen Informationsveranstaltung zur Vorstellung der Pläne zum Neubau des Gymnasiums Römerhofs gebeten, in Abweichung zur vorgestellten Planung einer Leichtbauhalle für den Sport, die ebenfalls 2027 fertiggestellt sein soll, zusätzlich als Interim sofort eine Traglufthalle für den Schulsport zu errichten. Begründung: Die Schulgemeinde des Gymnasiums Römerhof wartet bereits seit mehr als sechs Jahren darauf, dass der Bau der neuen Schulgebäude und einer Turnhalle endlich beginnt. Seit seiner Gründung im Jahr 2018/2019 ist das Gymnasium noch immer in Containern untergebracht. Auch wenn jetzt konkrete Pläne für den Neubau vorliegen, erfüllt es die Schulgemeinde mit Sorge, dass bislang noch nicht einmal für die jetzt im Sommer beginnende Erschließung Bauanträge eingereicht wurden. Für die Sporthalle existieren bisher keine konkreten Planungsunterlagen, obwohl es sich um ein vergleichsweise leicht zu errichtendes, standardisiertes Gebäude handelt. Der Hinweis der Dezernentin auf eine externe Beratungsfirma, die mit der Einhaltung der Zeitpläne beauftragt wurde, überzeugt angesichts der Versäumnisse der Vergangenheit nicht - weitere Verzögerungen sind v. a. auch angesichts des Fachkräftemangels im Bau mehr als wahrscheinlich. Zudem wurde der Schulgemeinde 2024 eine Traglufthalle als Interimslösung in Aussicht gestellt - insbesondere da das Gymnasium Sport als Schwerpunkt anbietet. Die Schülerinnen und Schüler der Schule müssen derzeit weite Wege per Bus auf sich nehmen, um zu einer freien Turnhalle zu gelangen. Dadurch verkürzt sich die reine Unterrichtszeit im Fach Sport erheblich. Dass dies nun noch die nächsten zwei Jahre und mit großer Wahrscheinlichkeit auch noch deutlich länger so bleiben wird, ist nicht akzeptabel. Nachdem die Schulgemeinde und die Schulkinder schon seit Jahren hingehalten wurden, scheint die Stadt nun auf Kosten der Schulkinder bei der Traglufthalle zu sparen. Die Halle wurde letztes Jahr zugesagt und die Dezernentin hat der Schulgemeinde ihr Wort gegeben. Die Traglufthalle wird aber als Zwischenlösung für den Schulsport dringend benötigt und sollte innerhalb kürzester Zeit zu errichten sein. Die Notwendigkeit einer tragfähigen Interimslösung bleibt demnach bestehen. Der Erwerb einer Turnhalle in Leichtbauweise hätte den weiteren Vorteil, dass diese Halle problemlos und kostengünstig im Anschluss an anderen Standorten für weitere Schulen/Turnhallen, die gebaut bzw. saniert werden, verwendet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 26.05.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 553 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) BFF-BIG (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.05.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 553 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6190, 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 26.05.2025

OF (Anträge OBR) · OB 1

Wirtschaft bei Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigen

28.04.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 1611/1 Betreff: Wirtschaft bei Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die geplante Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung wie folgt zu ergänzen: 1) Unternehmen, Handwerksbetriebe, Selbstständige sowie die sie vertretenden Institutionen wie Kammern, Innungen, Verbände und Gewerbevereine werden bei der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt. 2) Der geplante Beirat für Öffentlichkeitsbeteiligung wird mit Vertretern aus Wirtschaft und Handwerk ergänzt. Begründung: Es ist wichtig, dass bei Öffentlichkeitsbeteiligungen auch Wirtschaft und Handwerk berücksichtigt werden. Unternehmen und Handwerksbetriebe bringen oft sehr konkrete Kenntnisse über technische Machbarkeit, Umsetzbarkeit und wirtschaftliche Auswirkungen von Entscheidungen ein, die Politik und Verwaltung allein nicht immer umfassend überblicken. Viele Entscheidungen - etwa in Stadtentwicklung, Umweltschutz oder Infrastruktur - betreffen unmittelbar Betriebe, Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung. Wenn diese Perspektiven nicht einfließen, drohen Fehlplanungen und damit verbundene Beschwerden. Beteiligte, die sich ernst genommen fühlen, tragen die Ergebnisse eher mit. Gerade Wirtschaft und Handwerk können Projekte durch Know-how und Ressourcen aktiv unterstützen. Besonders kleinere Unternehmen und Handwerker entwickeln oft innovative Lösungen für lokale Herausforderungen. Ihre frühzeitige Einbindung kann zu besseren, praxistauglicheren Ergebnissen führen. Entscheidungen, die nur auf die Interessen von Verwaltung oder einzelnen Bürgergruppen Rücksicht nehmen, können die Wettbewerbsfähigkeit des lokalen Handwerks und Mittelstands gefährden und soziale Spannungen verschärfen. Handwerk und Mittelstand sind oft tief in der Region verwurzelt. Ihre Berücksichtigung stärkt die Bindung der Bevölkerung an Projekte und schafft Vertrauen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 62 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 62 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 1611/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 12 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag sich mit den Vorlagen M 62, OF 1611/1, OF 1614/1 und OF 1615/1 nicht zu befassen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordungsantrag, sich mit der Vorlage M 62 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 2. Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1611/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 3. Dem Antrag, sich mit der Vorlage OF 1614/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 4. Dem Antrag, sich mit der Vorlage OF 1615/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 4. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR)

Wirtschaft bei Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigen

28.04.2025 · Aktualisiert: 28.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 1611/1 Betreff: Wirtschaft bei Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die geplante Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung wie folgt zu ergänzen: 1) Unternehmen, Handwerksbetriebe, Selbstständige sowie die sie vertretenden Institutionen wie Kammern, Innungen, Verbände und Gewerbevereine werden bei der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt. 2) Der geplante Beirat für Öffentlichkeitsbeteiligung wird mit Vertretern aus Wirtschaft und Handwerk ergänzt.   Begründung: Es ist wichtig, dass bei Öffentlichkeitsbeteiligungen auch Wirtschaft und Handwerk berücksichtigt werden. Unternehmen und Handwerksbetriebe bringen oft sehr konkrete Kenntnisse über technische Machbarkeit, Umsetzbarkeit und wirtschaftliche Auswirkungen von Entscheidungen ein, die Politik und Verwaltung allein nicht immer umfassend überblicken. Viele Entscheidungen - etwa in Stadtentwicklung, Umweltschutz oder Infrastruktur - betreffen unmittelbar Betriebe, Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung. Wenn diese Perspektiven nicht einfließen, drohen Fehlplanungen und damit verbundene Beschwerden. Beteiligte, die sich ernst genommen fühlen, tragen die Ergebnisse eher mit. Gerade Wirtschaft und Handwerk können Projekte durch Know-how und Ressourcen aktiv unterstützen. Besonders kleinere Unternehmen und Handwerker entwickeln oft innovative Lösungen für lokale Herausforderungen. Ihre frühzeitige Einbindung kann zu besseren, praxistauglicheren Ergebnissen führen. Entscheidungen, die nur auf die Interessen von Verwaltung oder einzelnen Bürgergruppen Rücksicht nehmen, können die Wettbewerbsfähigkeit des lokalen Handwerks und Mittelstands gefährden und soziale Spannungen verschärfen. Handwerk und Mittelstand sind oft tief in der Region verwurzelt. Ihre Berücksichtigung stärkt die Bindung der Bevölkerung an Projekte und schafft Vertrauen. Antragsteller:            CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:            Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 62 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 46         Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 62 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 1611/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme  

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 8

Maßnahmen am „Zebraspielplatz“ in der Von-Riedt-Anlage

28.04.2025 · Aktualisiert: 05.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 562/8 Betreff: Maßnahmen am "Zebraspielplatz" in der Von-Riedt-Anlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf den oben genannten Spielplatz zu prüfen und zu berichten, ob 1. Ein Wasseranschluss auf dem Gelände vorhanden ist; 2. Ein "Drängelgitter" oder etwas Vergleichbares an den südlichen Ausgang zur Nidda hin angebracht werden kann. Begründung: Viele Nutzerinnen und Nutzer des Spielplatzes würden sich über einen kleinen Brunnen für Wassererfrischungen an besonders heißen Tagen freuen. Dazu soll geprüft werden, ob in der Anlage eine Wasserleitung vorhanden wäre. Das Drängelgitter am südlichen Ausgang aus der Anlage wird benötigt, damit die Kinder nicht ohne weiteres den Spielplatz Richtung Nidda verlassen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7081 2025 Die Vorlage OF 562/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 12

Förderung von Kleingewerbe und Künstler:innen in Kalbach

25.04.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6887 entstanden aus Vorlage: OF 603/12 vom 11.04.2025 Betreff: Förderung von Kleingewerbe und Künstler:innen in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, gezielt in leer stehenden Gewerbeimmobilien über geeignete Mittel, z. B. Radar Frankfurt, die Ansiedelung von Kleingewerbe und Künstler:innen als Zwischennutzung für fünf Jahre oder länger zu fördern. Konkret bietet sich hierfür eine Gelegenheit in der Talstraße 107, 107a und 107b, die derzeit offenbar leer stehen. Begründung: Durch eine institutionelle Anmietung können für Firmengründungen, aber auch künstlerische Projekte oder Bildungsinitiativen vereinfachte Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche diese Initiativen unterstützen oder überhaupt erst möglich machen. Die Stadt Frankfurt hat hierfür mit Radar Frankfurt extra eine solche Institution geschaffen. Der Stadtteil wird durch solche Maßnahmen zusätzlich belebt und es werden Arbeitsplätze geschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1540 Beratung im Ortsbeirat: 12

OA (Anregungen OBR) · OB 9

Lebendige Stadtteilzentren erhalten und fördern: Eine stadtteilübergreifende Gewerbestrategie für Frankfurt

24.04.2025 · Aktualisiert: 22.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2025, OA 545 entstanden aus Vorlage: OF 1001/9 vom 01.04.2025 Betreff: Lebendige Stadtteilzentren erhalten und fördern: Eine stadtteilübergreifende Gewerbestrategie für Frankfurt Vorgang: OM 3432/23 OBR 2; OM 4137/23 OBR 3; ST 181/25; ST 472/25 Zwischenbescheid des Magistrats vom 25.08.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ämterübergreifend eine umfassende, stadtteilübergreifende Gewerbestrategie zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese Strategie soll speziell auf den Erhalt und die Förderung kleingewerblicher, handwerklicher und gastronomischer Strukturen in den Stadtteilen und Stadtteilzentren ausgerichtet sein. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: 1. Einrichtung einer ämterübergreifenden, regelmäßig tagenden Arbeitsgruppe; 2. ämterübergreifende Entwicklung eines Teilkonzepts zur Sicherung der Mischnutzung und von kleingewerblichen Strukturen in den Stadtteilzentren, insbesondere in den Ortsbezirken mit akutem Handlungsbedarf (z. B. hohes Maß von Verdrängung oder Leerstand); 3. Erarbeitung einer Methodik zur Identifizierung von besonders schützenswerten und möglicherweise förderungswürdigen Gewerbebetrieben. Diese sollte klare Kriterien festlegen, anhand derer die besondere Bedeutung einzelner Betriebe für die Stadtteilidentität, die Nahversorgung und das soziale Gefüge bewertet werden kann; 4. aktive Einbeziehung der Ortsbeiräte, Quartiersmanagements, Sozialrathäuser sowie der Bürgerinnen und Bürger, um lokale Bedarfe zu ermitteln und das für die Stadtteilidentität und die Versorgung des Stadtteils wichtige Gewerbe zu identifizieren; 5. Erarbeitung von wirksamen Instrumenten, um der Verdrängung von Kleingewerbe durch extreme Mieterhöhungen entgegenzuwirken, etwa durch Mittlerstrukturen zwischen Eigentümer*innen und Gewerbetreibenden; 6. Prüfung von Fördermöglichkeiten für die Ansiedlung und den Erhalt von kleinen und mittleren Unternehmen in den Stadtteilzentren, die als schützenswert identifiziert werden können; 7. Nutzung städtischer Immobilien zur gezielten Ansiedlung von Start-Ups und in den Stadtteilen fehlendem Kleingewerbe zu angemessenen Mieten; 8. Ausweitung und Verbesserung des strategischen Leerstandsmanagements mit besonderem Fokus auf die Stadtteilzentren; 9. Erweiterung der aufsuchenden Gewerbeberatung und flächendeckender Einsatz von "Stadtteil-Kümmerern" zur besseren Unterstützung des lokalen Gewerbes. Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig zur Umsetzung dieser Punkte und allgemein zu der Lage und den Herausforderungen des Gewerbes in den Stadtteilen zu berichten. Begründung: Die vielfältigen Stadtteilzentren Frankfurts mit ihrer Mischung aus Einzelhandel, Handwerk, Gastronomie und Dienstleistung sind wesentliche Faktoren für die Lebensqualität in unserer Stadt. Sie dienen nicht nur der Nahversorgung, sondern sind auch wichtige soziale Treffpunkte und prägen die Identität der Stadtteile. Diese gewachsenen Strukturen sind jedoch zunehmend bedroht, wie zahlreiche Beispiele aus den verschiedenen Ortsbezirken zeigen. In seiner Stellungnahme vom 21.03.2025, ST 472, hat der Magistrat festgestellt, dass "die Entwicklung einer stadtteilübergreifenden Gewerbestrategie unter Einbeziehung mehrerer städtischer Ämter und Fachbereiche ein weiterer Ansatz sein" könnte. Diesen übergreifenden Ansatz gilt es nun umzusetzen, weil der Magistrat regelmäßig berichten muss, in den von den Ortsbeiräten aufgebrachten Einzelfällen keine passenden Instrumente zur Lösung zur Hand zu haben. Mietsteigerungen aufgrund steigender Immobilienwerte, veränderte Konsumgewohnheiten, Onlinehandel und demografischer Wandel stellen das Stadtteilgewerbe vor komplexe Probleme, die eines ganzheitlichen Ansatzes bedürfen. Dabei ist es entscheidend, eine systematische Methodik zu entwickeln, mit der schützenswertes und förderungswürdiges Gewerbe identifiziert werden kann. Nicht jeder Betrieb ist gleichermaßen strukturprägend oder identitätsstiftend für einen Stadtteil. Eine differenzierte Betrachtung auf Basis klarer Kriterien ist notwendig, um die begrenzten Ressourcen gezielt einsetzen zu können. Die Expertise der Ortsbeiräte, Quartiersmanagements und Sozialrathäuser sowie die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger sind dabei unverzichtbar, um die lokalen Bedarfe und Besonderheiten zu erfassen und in die Gewerbestrategie einfließen zu lassen. Der Trend zur Ausdünnung der Nahversorgung ist in vielen Stadtteilen zu beobachten und führt zu einer Verschlechterung der wohnortnahen Versorgung sowie zu verstärktem Verkehrsaufkommen durch längere Einkaufswege. Er widerspricht auch dem Ziel der 15-Minuten-Stadt. Andere Städte haben gegen diesen Trend bereits erfolgreiche Strategien entwickelt, etwa durch aktives Leerstandsmanagement, Vermittlung zwischen Eigentümer*innen und potenziellen Mieter*innen, Zwischennutzungskonzepte oder den gezielten Ankauf strategisch wichtiger Immobilien. Von diesen Erfahrungen sollte Frankfurt lernen und eigene, an die spezifischen Bedingungen der Stadt angepasste Instrumente (weiter)entwickeln. Eine solche stadtteilübergreifende Gewerbestrategie muss dabei sowohl die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Stadtteile berücksichtigen als auch gemeinsame Herausforderungen identifizieren und Lösungsansätze entwickeln. Ein ressortübergreifender Ansatz ist dabei unerlässlich, da die Thematik nicht von einem einzelnen Fachbereich allein bewältigt werden kann. Der Ortsbeirat 9 setzt sich für lebendige Stadtteilzentren ein und sieht in einer koordinierten Gewerbestrategie eine wichtige Maßnahme, um die Lebensqualität und Nahversorgung in den Stadtteilen Frankfurts zu sichern und zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3432 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4137 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 181 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 472 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 20.05.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 545 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 9. der Vorlage OA 545 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 545 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 9. der Vorlage OA 545 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 545 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 9. der Vorlage OA 545 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Linke (= Prüfung und Berichterstattung) b) Ziffer 2. bis 9.: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadt. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 545 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6274, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025

OF (Anträge OBR) · OB 12

Förderung von Kleingewerbe und Künstler:innen in Kalbach

11.04.2025 · Aktualisiert: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2025, OF 603/12 Betreff: Förderung von Kleingewerbe und Künstler:innen in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, gezielt in leerstehenden Gewerbeimmobilien über geeignete Mittel, z. B. Radar Frankfurt, die Ansiedelung von Kleingewerbe und Künstler:innen als Zwischennutzung für fünf Jahre oder länger zu fördern. Konkret bietet sich hierfür eine Gelegenheit in der Talstraße 107, 107a und 109, die derzeit offenbar leerstehen. Begründung: Durch eine institutionelle Anmietung können für Firmengründungen, aber auch künstlerische Projekte oder Bildungsinitiativen vereinfachte Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche diese Initiativen unterstützen oder überhaupt erst möglich machen. Die Stadt Frankfurt hat hierfür mit Radar Frankfurt extra eine solche Institution geschaffen. Der Stadtteil wird durch solche Maßnahmen zusätzlich belebt und es werden Arbeitsplätze geschaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6887 2025 Die Vorlage OF 603/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Liegenschaft Talstraße 109 durch die Liegenschaft Talstraße 107b ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 2

Anfrage zur Installation von 5GAntennen in Frankfurt Bockenheim

10.04.2025 · Aktualisiert: 12.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1128/2 Betreff: Anfrage zur Installation von 5G-Antennen in Frankfurt Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt folgende Fragen zu beantworten 1. Wer ist bei der Stadt Frankfurt zuständig für die Genehmigung von Plätzen zum Aufstellen der 5 G Antennen in Frankfurt Bockenheim? 2. Welche Vorschriften gelten für die Örtlichkeiten, Plätze, z.Bsp. Abstand zu Nachbargebäuden, Abstand zwischen den einzelnen Installationsplätzen? 3. Welche Strahlungen, bzw. gesundheitsschädigende Auswirkungen können auftreten? Begründung: Im März 2025 wurde eine Plattform mit einer 5G Antenne auf dem Flachdach des Diakoniehauses Wohnungshilfe, Florastr. 34, montiert. Der Abstand zu den Nachbarhäusern liegt unter 10 bzw. 20 m, das nicht den Vorgaben von 30 m entspricht. In dem Haus Florastr. 34 leben u.a. Geflüchtete mit Kleinkindern. gegenüber auf der Ginnheimer Landstr. befinden sich ein Krankenhaus und eine Kindereinrichtung. Inwieweit können Strahlungen, wovor u.a. von Wissenschaftlern gewarnt wurde, Auswirkungen auf die Umgebung haben? In dem Teilstück der Ginnheimer Str. und in der Ginnheimer Landstr. sind bereits auf drei Gebäuden 5G Antennen installiert. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1128/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen 1 SPD und 1 Linke (= Annahme); 2 SPD und 1 Linke (= Enthaltung)

Partei: Linke

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OF (Anträge OBR) · OB 1

Außengastronomie in der Mainzer Landstraße erhalten

10.04.2025 · Aktualisiert: 09.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1591/1 Betreff: Außengastronomie in der Mainzer Landstraße erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Außengastronomie in der Mainzer Landstraße zu erhalten, z.B. in Form einer Sondergenehmigung oder im Rahmen einer Konzession. Begründung: Mehrere Gastronomiebetriebe entlang der Mainzer Landstraße berichten, dass sie seitens der Bauaufsicht aufgefordert wurden, ihre Außenbereiche zurückzubauen, z.B. Mainzer Landstraße 434. Teilweise handelt es sich um Pergolen mit durchsichtigen Seitenverkleidungen aus Kunststoff, um den Aufenthalt auch bei kälteren Temperaturen zu ermöglichen. Diese Maßnahmen wurden den Gastronomen zur Abmilderung der Corona-Folgen seitens des ehemaligen Oberbürgermeisters gewährt. Hierfür wurden enorme Anschaffungen aufgewendet, welche noch nicht abbezahlt sind. Der Rückbau würde zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Teilweise müssten bis zu fünf Mitarbeiter entlassen werden. Buchungen bis Februar 2026 müssten storniert werden. Dies hätte auch für eine Messestadt wie Frankfurt negative wirtschaftliche Folgen. Daher soll nach wohlwollenden Lösungen geschaut werden, um die Außengastronomie erhalten zu können. Diese sind nicht nur eine Bereicherung für Anwohner, sondern generieren ebenso Steuereinnahmen für die Stadt, die dringend benötigt werden. Im Rahmen einer Konzession könnten beide Seiten, sowohl Stadt als auch Gastronomie, davon profitieren. Quelle: G. Romagnoli Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1591/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 2

Offenlegung Baukosten Gymnasium Römerhof

04.04.2025 · Aktualisiert: 12.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2025, OF 1121/2 Betreff: Offenlegung Baukosten Gymnasium Römerhof Im Nachgang zur ausführlichen Informationsveranstaltung zur Vorstellung der Pläne zum Neubau des Gymnasiums Römerhofs möge der Ortsbeirat beschließen: - Der Ortsbeirat begrüßt die Konkretisierung der Planungen zum Neubau mit Beginn der Erschließungsmassnahmen im Juni 2025 und die um ca. 6 Millionen Euro geringeren Baukosten im Vergleich zur ursprünglichen Planung - Der Magistrat wird dennoch gebeten: - dem Ortsbeirat die detaillierte Kostenschätzung zur Verfügung zu stellen - besonders von Interesse sind die Positionen der Kostengruppe 400 Technische Anlagen/420 Heizung und Lüftung und ihr Anteil an den Gesamtkosten - dem Ortsbeirat zu erläutern, ob neben der recht innovativen, aber vermutlich teuren Nutzung von Kanalwärme auch traditionelle, kostengünstige und erprobte Heizformen im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Rechnung evaluiert wurden - dem Ortsbeirat darzulegen, welches Wartungskonzept vorgesehen und wer für die Wartung der innovativen Heizanlage personell zuständig ist Begründung: In der Präsentation der Baupläne im Gymnasium Römerhof wurde von der Dezernentin darauf hingewiesen, dass die jetzt genehmigten Baukosten i.H.v. 103 Millionen Euro für einen Schulbau sehr hoch und auf die innovative Bauweise sowie gestiegene Baukosten zurückzuführen seien. Ökologische und Ressourcenschonende Bauweisen sind grundsätzlich wünschenswert. Allerdings stellt sich für einen großen Zweckbau mit intensiver Nutzung die Frage, ob gerade beim Heizung und Lüftung anstelle der innovativen Kombination von Wärmepumpe mit Kanalwärme nicht ein traditionelles, v.a. erprobtes System günstiger und zweckmäßiger wäre. Bei vielen Schulen im Ortsbezirk zeigt sich, dass Heizungs- und Lüftungsanlagen nicht einmal rudimentär instandgesetzt und gewartet werden (z.B. Lessing Gymnasium, Container am Römerhof-Gymnasium, Sporthalle in der Humperdinck-Schule), weil die personellen Kapazitäten fehlen. Dieser Sachverhalt wird sich in den kommenden Jahren eher verschärfen, so dass es ratsam wäre, eine Variante mit geringerer Komplexität zu wählen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1121/2 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU, FDP

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OF (Anträge OBR) · OB 15

Glasfaserausbau in Nieder-Eschbach

02.04.2025 · Aktualisiert: 09.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 359/15 Betreff: Glasfaserausbau in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Vertreter der Stadt Frankfurt ggf. auch einen Vertreter der Gigabitregion FrankfurtRheinMain GmbH zum Thema Glasfaserausbau in Nieder-Eschbach in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen einzuladen. Begründung: Der Glasfaserausbau in Nieder-Eschbach schreitet nur schleppend voran. Immer wieder werden Fragen von interessierten Bürgerinnen und Bürgern an Ortsbeiratsmitglieder zu diesem Thema herangetragen. Der Presse war zu entnehmen, dass sich die Stadt Frankfurt im Jahr 2024 dazu entschlossen hat, der Gigabitregion FrankfurtRheinMain GmbH beizutreten. In einem Artikel der FNP vom 26.02.2024 heißt es hierzu: "Und auf welche Anschlussquoten kann Frankfurt kommen? Wir möchten spätestens zum Jahr 2030 eine Quote von 90 Prozent erreichen. Das ist ambitioniert, aber machbar. Es kommt darauf an, dass jetzt die richtigen Weichenstellungen vorgenommen werden. Eine davon ist der Beitritt Frankfurts zur Gigabitregion FrankfurtRheinMain." Insofern wäre es von großem Interesse hierüber mehr zu erfahren. Insbesondere auch, ob der Zeitplan für Nieder-Eschbach eingehalten werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 359/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 8

Heddernheimer Markt stärken - Obst- und Gemüsestand wieder etablieren

31.03.2025 · Aktualisiert: 05.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2025, OF 551/8 Betreff: Heddernheimer Markt stärken - Obst- und Gemüsestand wieder etablieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dazu beizutragen, dass auf dem Heddernheimer Wochenmarkt wieder ein Obst- und Gemüsestand vertreten ist. Begründung: Seit etwa neun Monaten ist auf dem Heddernheimer Wochenmarkt kein Obst- und Gemüsestand mehr vertreten. Bis zum Ausscheiden des bisherigen Betreibers erfreute sich auch dieses Angebot großer Beliebtheit. Da ein solcher Stand aufgrund seines Sortiments auf einem Wochenmarkt als selbstverständlich erachtet wird, schmälert sein Fehlen die Attraktivität und verleitet potenzielle Besucher dazu, ihren Wocheneinkauf im nahegelegenen Supermarkt zu erledigen. Dem Vernehmen nach würde der bisherige Betreiber dort sehr gerne wieder seine Waren anbieten. Dies ist jedoch aufgrund einer fehlenden Lagerfläche von etwa fünf Quadratmetern in räumlicher Nähe derzeit nicht möglich. Eventuell kann auch hierfür eine Lösung gefunden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 551/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7080 2025 Die Vorlage OF 551/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 3 SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und 1 SPD (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 2

Gewerbemieten steigen ins Unendliche - Wie lange soll das in unseren Stadtteilen noch so weitergehen?

24.03.2025 · Aktualisiert: 19.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6735 entstanden aus Vorlage: OF 1092/2 vom 03.03.2025 Betreff: Gewerbemieten steigen ins Unendliche - Wie lange soll das in unseren Stadtteilen noch so weitergehen? Vorgang: OM 3432/23 OBR 2; ST 789/24 Der Magistrat wird gebeten, sich zu Beginn der neuen Legislaturperiode im Bund erneut zusammen mit anderen Großstädten, dem Deutschen Städtetag und mit Unterstützung des Landes Hessen dafür einzusetzen, dass das bundesweite Gewerbemietrecht für innerstädtische Lagen und Stadtteilzentren endlich zug unsten kleiner und mittlerer Einzelhandelsbetriebe, gastronomischer Betriebe und sozialer Einrichtungen reformiert wird. Entsprechende Gesetzesvorschläge liegen dem Bundestag seit zwei Legislaturperioden vor und wurden bislang von einzelnen Parteien blockiert. Zu fordern sind ebenso wie im Wohnungsmietrecht ein verbessertes Schutzniveau, dabei Regelungen für bestimmte Betriebsgrößen, längerfristige Mietverträge und ein Mietpreisdeckel. Zudem soll gewährleistet werden, dass Kleingewerbe insbesondere in Milieuschutzgebieten nach Baugesetzbuch (BauGB) besonderen Schutz genießen. Begründung: Der Ortsbeirat erkennt an, dass der Magistrat im Rahmen seiner Möglichkeiten bereits einige Maßnahmen ergriffen hat (z. B. Verbesserung des Leerstandsmanagements, Vernetzung zwischen Anbietern und Nutzern etc.). Die bisherigen Maßnahmen reichen jedoch bei Weitem nicht aus, um das Kleingewerbe besser zu schützen und die Qualität und Identität der Stadtteile zu erhalten. Nach Aussagen von Berliner Fachanwälten ist das deutsche Gewerbemietrecht europaweit eines der mieterunfreundlichsten und führt anders als in anderen europäischen Großstädten zu zunehmenden Leerständen und einer Entmischung der Funktionen. In Frankreich z. B. ist die Position von Gewerbemietenden durch Gesetz deutlich gestärkt worden. Mietverträge müssen für mindestens neun Jahre abgeschlossen werden (inkl. Recht auf Verlängerung oder Entschädigung). Damit wird für weniger Spekulation und mehr Stabilität gesorgt. Auch französische Großstädte haben Lösungen gesucht und gefunden, um ihre kleine Ladenstruktur zu erhalten und gegen Monostrukturen und Spekulation anzukämpfen: https://zukunftdeseinkaufens.de/https-zukunftdeseinkaufens-de-semaest/ Seit Jahren ist bekannt, dass das weitgehend ungeregelte deutsche Gewerbemietrecht für Kleingewerbetreibende, Gastronom*innen und soziale Träger zum größten Verdrängungsfaktor, insbesondere in Stadtteillagen, gehört. Gerade dort jedoch ist es für die Identität der Stadtteile, für die Versorgung der Bevölkerung und nicht zuletzt für den Erhalt von sozialen Treffpunkten wichtig, Kleingewerbe und Gastronomie zu unterstützen. Das betrifft im Besonderen Stadtteile in Randlagen, deren Bevölkerung sich zunehmend abgehängt fühlt. In Bockenheim haben zuletzt extrem steigende Gewerbeflächenpreise dazu geführt, dass z. B. für den Betrieb jumpp-Frauenbetriebe e. V. und Möbel+Design (geteilte Ladenfläche) keine Nachfolgelösungen gefunden werden konnten, obwohl es Interessent*innen gab. Der Vermieter der Ladengalerie will die Miete von 21 Euro auf 29 Euro pro Quadratmeter erhöhen und nicht (wie bisher) eine Unterteilung des Ladenlokals (340 Quadratmeter) zulassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3432 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 789 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1395

OF (Anträge OBR) · OB 5

Ladenschließungen in der Bruchfeldstraße und in der Schwarzwaldstraße in Niederrad

21.03.2025 · Aktualisiert: 27.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2025, OF 1366/5 Betreff: Ladenschließungen in der Bruchfeldstraße und in der Schwarzwaldstraße in Niederrad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat dafür zu sorgen, dass mit den Vermietern der Liegenschaften Bruchfeldstraße 38, der Bruchfeldstraße 58 und Schwarzwaldstraße 37 in Kontakt getreten und Austausch gesucht wird. Hintergrund sind die durch Nichtverlängerung der Mietverträge in der Bruchfeldstraße 38 verursachten baldigen Schließungen des dort ansässigen Blumenladens und des Frisörs sowie die Schließung der Metzgerei Ziaja in der Schwarzwaldstraße 37. Weiterhin von Schließung betroffen ist die Reinigung in der Bruchfeldstraße 58. Begründung: Beim Blumenladen und beim Frisör in der Bruchfeldstraße 38 in Niederrad werden die Mietverträge nicht verlängert. Aussage des Vermieters dort sei, dass die beiden Läden nicht mehr ins Konzept passten. Die Reinigung in der Bruchfeldstraße 58 ist ebenfalls davon betroffen, dass der Mietvertrag nicht mehr verlängert wird. Des Weiteren droht eine Schließung der Metzgerei Ziaja in der Schwarzwaldstraße 37. Alle vier Ladenschließungen haben für die Niederräder Bevölkerung erhebliche Konsequenzen, da wichtige fußläufige Einkaufsmöglichkeiten wegfallen werden. Die Attraktivität des Stadtteils würde erheblich leiden. Interessant wäre ebenfalls was für die entsprechenden Vermieter ein passendes Konzept ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6717 2025 Die Vorlage OF 1366/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 5

Wegeverbindung zwischen Gräfendeichstraße und Philippine-Schulz-Weg

21.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6693 entstanden aus Vorlage: OF 1364/5 vom 18.03.2025 Betreff: Wegeverbindung zwischen Gräfendeichstraße und Philippine-Schulz-Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zwischen Gräfendeichstraße und Philippine-Schulz-Weg eine barrierefreie Erschließung hergestellt werden kann. Der bestehende Schotterweg östlich des Regenrückhaltebeckens ist zu asphaltieren. Daran anschließend ist eine Rampe zur Überwindung des Höhenunterschieds zum Wendeplatz des Philippine-Schulz-Wegs zu erstellen. Es ist ferner zu prüfen, ob ergänzend in die Böschung des Wendeplatzes eine Treppe integriert werden kann. Begründung: Nördlich des Philippine-Schulz-Wegs wurde ein Regenrückhaltebecken gebaut und zwischen diesem Becken und dem angrenzenden Obstgarten ein Revisionsweg eingerichtet. Dieser Weg ist augenblicklich nur mit grobem Schotter bedeckt. Der Weg endet an dem etwa einen Meter höher gelegenen Wendeplatz des Philippine-Schulz-Wegs. Sportliche Fußgänger überwinden diesen Höhenunterschied an einer kurzen, steilen gepflasterten Rampe, die offenbar erstellt wurde, um bei Starkregenereignissen das Wasser in das Regenrückhaltebecken abzuleiten. Eine ordentliche Zuwegung zum Philippine-Schulz-Weg wurde leider noch nicht gebaut. Daher sind eine Treppe und eine barrierefreie Verbindung zu errichten. Südlich des Regenrückhaltebeckens befindet sich Brachland, das zu diesem Zweck genutzt werden kann - siehe Foto. Der angrenzende Obstgarten würde durch diese Maßnahme nicht beeinträchtigt. Besonders im Freizeitverkehr wird der Weg trotz des schwierig zu überwindenden Höhenunterschieds intensiv genutzt, weil es dort praktisch keinen Autoverkehr gibt. Mit vergleichsweise geringem Aufwand könnte eine bequeme Zuwegung zu den Freizeitflächen im nördlichen Oberrad eingerichtet werden. Vorgeschlagene Wegeverbindung Philippine-Schulz-Weg Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1328

OA (Anregungen OBR) · OB 11

Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung)

17.03.2025 · Aktualisiert: 01.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.03.2025, OA 538 entstanden aus Vorlage: OF 710/11 vom 10.03.2025 Betreff: Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die veraltete Hundesteuersatzung von 1998 zu überprüfen und mitzuteilen, ob folgende Verbesserungen zum Wohl der Tiere neu eingebracht werden können, insbesondere für den Bereich der sogenannten Listenhunde: 1. Reduzierung der Hundesteuer für sogenannte Listenhunde aus dem Frankfurter Tierschutzverein von 900 Euro auf 500 Euro p. a. und nach Erfüllung der Auflagen (Begleithundeprüfung des Verbands für das Deutsche Hundewesen e. V. - VDH) auf den regulären Hundesteuerbetrag von aktuell 102 Euro. 2. Abschaffung der Liste in § 5 Absatz 4 der Hundesteuersatzung. Ziffer 1. dieser Anregung wäre dann nur auf Hunde anzuwenden, die von der Gefahrenabwehr als dauerhaft gefährlich eingestuft worden sind. 3. Lebenslange Steuerfreiheit für Tiere, die aus dem Tierheim Frankfurt adoptiert werden. Begründung: Im Tierschutzverein Frankfurt und Umgebung von 1841 e. V. ist die Vermittlungsseite der sogenannten Listenhunde über acht Seiten lang. Die aktuelle und mittlerweile veraltete Fassung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt trägt dazu maßgeblich bei. In der Satzung wird nicht zwischen Hunden, die ein dauerhaft gefährliches Verhalten zeigen, und Hunden, die lediglich einer bestimmten Rasse angehören und damit zu den sogenannten Listenhunden zählen, differenziert. Diese Hunde werden vom Tierheim nur nach Vorlage bestimmter Kriterien vermittelt, hierzu gehören u. a. ein Sachkundenachweis des Interessenten sowie ein erfolgreich bestandener Wesenstest des Hundes. Die so vermittelten Listenhunde sind im Gegensatz zu anderen aus dem Tierheim adoptierten Hunden nicht temporär steuerbefreit. Hinzu kommt, dass die Stadt Frankfurt eine jährliche Steuer von 900 Euro für diese Hunde aufruft, neunmal mehr als für einen "normalen" Hund und exorbitant mehr als viele andere hessische Kommunen. Offenbach zum Beispiel unterscheidet in der Besteuerung der Hunde nicht nach Rassezugehörigkeit, selbst die Landeshauptstadt Wiesbaden verzichtet darauf. Diese exorbitant hohe Steuer, über die eine Kommune frei entscheiden kann, kann nur dauerhaft auf 225 Euro p. a. in Frankfurt gesenkt werden, wenn der Hundehalter zudem noch eine Begleithundeprüfung vorweisen kann. Dies stellt eine Benachteiligung der Menschen dar, die sich entschließen, einen sogenannten Listenhund zu adoptieren, da sie trotz aller Nachweise und der bescheinigten Friedfertigkeit des Hundes (der Wesenstest ist alle zwei Jahre zu wiederholen!) dennoch nicht den regulären Steuersatz von aktuell 102 Euro erhalten können. Diese Ungerechtigkeit für verantwortungsbewusste Halter gilt es abzustellen und den sogenannten Listenhunden eine Vermittlungschance und somit die Aussicht auf ein artgerechtes Leben zu geben. In vier Bundesländern wurde mittlerweile die Rasseliste wieder abgeschafft, da individuelle Gefährlichkeitsprüfungen zielführender sind, als pauschal nach einer Rasse vorzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6142, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025

OF (Anträge OBR) · OB 11

Novellierung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt

10.03.2025 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2025, OF 710/11 Betreff: Novellierung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat dahingehend zu beauftragen, die veraltete Hundesteuersatzung von 1998 zu überprüfen und mitzuteilen, ob folgende Verbesserungen zum Wohle der Tiere neu eingebracht werden können, insbesondere für den Bereich der sogenannten Listenhunde 1. Reduzierung der Hundesteuer für sogenannte Listenhunde aus dem Frankfurter Tierschutzverein von 900 Euro auf 500,- € p.a. und nach Erfüllung der Auflagen (Begleithundeprüfung VDH) auf den regulären Hundesteuerbetrag von aktuell 102,- € 2. Abschaffung der Liste in § 5 Abs. 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt am Main, Punkt 1 wäre dann nur auf Hunde anzuwenden, die von der Gefahrenabwehr als dauerhaft gefährlich eingestuft worden sind 3. Lebenslange Steuerfreiheit für Tiere, die aus dem Tierheim Frankfurt adoptiert werden Begründung: Im Tierheim Frankfurt e.V. ist die Vermittlungsseite der sogenannten Listenhunde über acht Seiten lang. Die aktuelle und mittlerweile veraltete Fassung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt trägt hierzu maßgeblich bei. In der Satzung wird nicht differenziert zwischen Hunden die ein dauerhaft gefährliches Verhalten zeigen und Hunden, die lediglich einer Rasse angehören, welche zu den sogenannten Listenhunden zählen. Diese Hunde werden vom Tierheim nur nach Vorlage bestimmter Kriterien vermittelt, hierzu gehören u.a. ein Sachkundenachweis des Interessenten sowie ein erfolgreich bestandener Wesenstest des Hundes. Die so vermittelten Listenhunde sind im Gegensatz zu anderen aus dem Tierheim adoptierten Hunden, nicht temporär steuerbefreit. Hinzukommt, dass die Stadt Frankfurt eine jährliche Steuer von 900 Euro für diese Hunde aufruft, 9-mal mehr als für einen "normalen" Hund und exorbitant mehr als viele andere hessische Kommunen. Offenbach als Beispiel unterscheidet in der Besteuerung der Hunde nicht nach Rassezugehörigkeit, selbst die Landeshauptstadt Wiesbaden verzichtet darauf. Diese exorbitant hohe Steuer, über die eine Kommune frei entscheiden kann, kann nur dauerhaft auf 225 Euro p.a. in Frankfurt gesenkt werden, wenn der Hundehalter zudem noch eine Begleithundeprüfung vorweisen kann. Dies stellt eine Benachteiligung der Menschen dar, die sich entschließen einen sogenannten Listenhund zu adoptieren, da sie trotz aller Nachweise und der bescheinigten Friedfertigkeit des Hundes (der Wesenstest ist alle 2 Jahre zu wiederholen!) dennoch nicht den regulären Steuersatz von aktuell 102 Euro erhalten können. Diese Ungerechtigkeit für verantwortungsbewusste Halter gilt es abzustellen und den sogenannten Listenhunden eine Vermittlungschance und somit die Aussicht auf ein artgerechtes Leben zu geben. In vier Bundesländern wurde mittlerweile die Rasseliste wieder abgeschafft, da individuelle Gefährlichkeitsprüfungen zielführender sind, als pauschal nach einer Rasse vorzugehen. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 538 2025 Die Vorlage OF 710/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, 1 CDU und Linke

Parteien: GRÜNE, CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 2

Keine öffentlichen Mittel für Hetze gegen demokratische Parteien

06.03.2025 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2025, OF 1090/2 Betreff: Keine öffentlichen Mittel für Hetze gegen demokratische Parteien Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, inwieweit überprüft wird, dass nur solche Vereinigungen mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden, die ihrerseits die freiheitlich-demokratische Grundordnung respektieren. Begründung: Der Hülya-Tag (https://hülya-platz.de/) zum Gedenken an die furchtbare Tat in Solingen und andere Taten in den 1990er Jahren soll auch dieses Jahr am 29.05.2025 stattfinden. Unter anderem wird die Veranstaltung vom vvn-bda (https://vvn-bda.de/) unterstützt. Auf deren Homepage wird propagiert, dass CDU und FDP den "neuen Nazis" den Weg ebneten (Homepage abgerufen am 06.03.2025). CDU und FDP sind etablierte demokratische Parteien. Oben erwähnte Propaganda entspricht nach Ansicht des Ortsbeirates nicht der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Daher kommt eine Förderung nur dann in Betracht, wenn der Magistrat vorab prüft, ob die auf dem zu fördernden Flyer genannten Vereinigungen aus oben benannten Gründen auch tatsächlich unterstützenswert sind. Anlage 1 (ca. 12 KB) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1090/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Anträge OBR) · OB 2

Gewerbemieten steigen ins Unendliche - Wie lange soll das in unseren Stadtteilen noch so weitergehen?

03.03.2025 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1092/2 Betreff: Gewerbemieten steigen ins Unendliche - Wie lange soll das in unseren Stadtteilen noch so weitergehen? Vorgang: OM 3432/23 OBR 2; ST 789/24 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich zu Beginn der neuen Legislaturperiode im Bund erneut zusammen mit anderen Großstädten, dem Deutschen Städtetag und mit Unterstützung des Landes Hessen dafür einzusetzen, dass das bundesweite Gewerbemietrecht für innerstädtische Lagen und Stadtteilzentren endlich zu Gunsten kleiner und mittlerer Einzelhandelsbetriebe, gastronomischer Betriebe und sozialer Einrichtungen reformiert wird. Entsprechende Gesetzesvorschläge liegen dem Bundestag seit zwei Legislaturperioden vor und wurden bislang von einzelnen Parteien blockiert. Zu fordern sind ebenso wie im Wohnungsmietrecht ein verbessertes Schutzniveau, dabei Regelungen für bestimmte Betriebsgrößen, längerfristige Mietverträge, Mietpreisdeckel. Zudem soll gewährleistet werden, dass Kleingewerbe insbesondere in Milieuschutzgebieten nach BauGB besonderen Schutz genießt. Begründung: Der Ortsbeirat erkennt an, dass der Magistrat im Rahmen seiner Möglichkeiten bereits einige Maßnahmen ergriffen hat (z.B. Verbesserung des Leerstandsmanagements, Vernetzung zwischen Anbietern und Nutzern etc.). Die bisherigen Maßnahmen reichen jedoch bei weitem nicht aus, um das Kleingewerbe besser zu schützen und die Qualität und Identität der Stadtteile zu erhalten. Nach Aussagen von Berliner Fachanwälten ist das deutsche Gewerbemietrecht europaweit eines der mieterunfreundlichsten und führt anders als in anderen europäischen Großstädten zu zunehmenden Leerständen und einer Entmischung der Funktionen. In Frankreich z.B. ist die Position von Gewerbemietenden durch Gesetz deutlich gestärkt worden. Mietverträge müssen für mindestens 9 Jahre abgeschlossen werden (inkl. Recht auf Verlängerung oder Entschädigung). Damit wird für weniger Spekulation und mehr Stabilität gesorgt. Auch französische Großstädte haben Lösungen gesucht und gefunden, um ihre kleine Ladenstruktur zu erhalten und gegen Monostrukturen und Spekulation anzukämpfen: https://zukunftdeseinkaufens.de/https-zukunftdeseinkaufens-de-semaest/ Seit Jahren ist bekannt, dass das weitgehend ungeregelte deutsche Gewerbemietrecht für Kleingewerbetreibende, Gastronom*innen und soziale Träger zum größten Verdrängungsfaktor insbesondere in Stadtteillagen gehört. Gerade hier jedoch ist es für die Identität der Stadtteile, für die Versorgung der Bevölkerung und nicht zuletzt für den Erhalt von sozialen Treffpunkten wichtig, Kleingewerbe und Gastronomie zu unterstützen. Das betrifft im Besonderen Stadtteile in Randlagen, deren Bevölkerung sich zunehmend abgehängt fühlt. In Bockenheim haben zuletzt extrem steigende Gewerbeflächenpreise dazu geführt, dass z.B. für den Betrieb Frauenbetriebe e.V. und "Möbel & Design" (geteilte Ladenfläche) keine Nachfolgelösungen gefunden werden konnten, obwohl es Interessent*innen gab. Der Vermieter der Ladengalerie will die Miete von 21 Euro auf 29 Euro/qm erhöhen und nicht (wie bisher) eine Unterteilung des Ladenlokals (340 qm) zulassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3432 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 789 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6735 2025 Die Vorlage OF 1092/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OA (Anregungen OBR) · OB 3

Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen Raum Vortrag des Magistrats vom 07.02.2025, M 23

20.02.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2025, OA 536 entstanden aus Vorlage: OF 837/3 vom 20.02.2025 Betreff: Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen Raum Vortrag des Magistrats vom 07.02.2025, M 23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 23 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Gebührenordnung der vorgelegten Änderungssatzung wie folgt geändert wird: a) Ziffer 4. (Sitzgelegenheit vor Gewerbe-/Dienstleistungsbetrieben) wird auf jährlich 30 Euro analog zu Ziffer 3. (Außengastronomie) festgelegt; b) Ziffer 5. (Warenauslagen vor den Geschäften) wird auf dieselben Sätze wie in Ziffer 3. geändert; c) bereits nach der geänderten bisherigen Gebührenordnung erlassene Gebührenbescheide werden entsprechend der neuen Gebühren berichtigt. Begründung: Die Ungleichbehandlung von Außengastronomieflächen und Warenauslagen ist nicht nachvollziehbar. Wir wollen in den Quartieren lebendige Stadtteilstraßen, und dazu gehören Einzelhandel, Gewerbe und Gastronomie. Deshalb sollten die Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raumes auch einheitlich erhoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.02.2025, M 23 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 745 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1791 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 23 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 536 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG 36. Sitzung des Ältestenausschusses am 27.02.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 536 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 536); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 23 und OA 536 = Ablehnung) Gartenpartei (M 23 = Ablehnung, OA 536 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 536 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 536); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5804, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025

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Kartenzahlung am Weihnachtsmarkt

01.12.2022

Ich gehe gerne auf die viefältigen Feste in Frankfurt. Hier lebt und pulsiert die Stadt, hier treffen sich Alt und Jung und alle Nationen. Das zieht nicht nur Frankfurter, sondern auch Touristen an. Um so mehr verwundert es mich, dass man zwar akzeptiert, dass eine Bratwurst mittlerweile 5 € kostet, diese jedoch nicht mit Karte bezahlen kann! Eine der Lehren, der letzten Jahre war ja genau, verstärkt auf Kartenzahlungen zu setzen. Studien zeigen, dass dies auch schneller als das Kramen nach Kleingeld geht. Abgesehen davon, dass es absolut unhygenisch ist, erst das Geld und dann das Brötchen in die Hand zu nehmen. Und, wenn man sein Portemonaie zu Hause lassen kann, gibt es auch weniger, was einem entwendet werden kann. Warum achtet die Stadt nicht darauf, dass man auf Frankfurter Festen mit Karte zahlen kann? Unterstützen Sie diese Idee und zeigen Sie damit, dass wir im 21. Jahrhundert angekommen sind!

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11

Europaweites 365 Euro-Ticket

06.09.2022

Jeder Student weiß es, in Marburg ist die IC-Nutzung mit dem normalen Semesterticket möglich. Die Stadt Frankfurt sollte sich für ein europaweites 365 Euro-Ticket mit ICE-Nutzung stark machen. Zum einen wird damit das Klima geschützt, da dann die Leute mit dem Zug in den Urlaub fahren statt mit Auto oder Flugzeug, zum anderen würde die Stadt Frankfurt als Messe- und Tourismusstadt und Wissenschaftsstandort selbst davon übermäßig profitieren. In ganz Europa würde es zudem dem friedlichen Austausch zwischen den Völkern und Menschen dienen. Die Finanzierung könnte über einen europäischen Fond zum Klimaschutz laufen, in den alle EU-Länder einzahlen müssen. Als Bankenstadt und Standort der Europäischen Zentralbank würde diese Forderung auch symbolisch sehr gut zu Frankfurt passen.

Idee
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Keine "Dippesmess" am Rebstock.

01.07.2022

Es soll ja geplant sein, die Dippesmess und der Gleich was sonst so auf dem "alten" Festplatz stattfindet auf die Parkplätze der Messe im Bereich Renstockpark zu verlegen. Wahnsinn noch mehr Dreck, Auto, Lärm etc. in den angrenzenden Wohngebieten- nein danke!

Idee
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Wasser-, Licht-, Musik- & Lasershow

30.05.2022

Wasser-, Licht-, Musik- & Lasershow auf dem Main. Mit einer Anlage die auch nur begrenzt Platz benötigt könnte Frankfurt ein weiteres Highlight anbieten. Eine Beispielhafte Anlage gibt es im Zell am See, nicht sehr groß aber tolle Wirkung. https://www.zellamsee-kaprun.com/de/events/zeller-seezauber

Idee
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Liebesschlösser an neuem Ort

26.09.2021

Um die unsägliche Verschandelung des Eisernen Steges durch die sogenannten Liebesschlösser aufzuhalten, die irgendwann auch zu einem statischen Problem führen werden, könnte man gut eine Idee aufgreifen, die die Stadt Bad Nauheim gefunden hat: ein großes Herz mit genügend Platz für viele kleine Schlösser. Die könnte man gut am Mainufer an verschiedenen Stellen positionieren.

Idee
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Food Trucks am Main

14.07.2021

Vor einigen Jahren fand ein Food Truck Festival auf dem Gelände der Klassikstadt in Fechenheim statt. Das Ambiente war super und die Besucher hatten Lust auf kulinarische Vielfalt. Meine Idee wäre es entlang des Mains auf der Sachsenhäuser Seite eine Food Truck Meile zu etablieren und diese als Teil der gastronomischen Vielfalt willkommen zu heißen.

Idee
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Riesenrad am Main aufstellen

17.05.2021

Da die Feste ausfallen wäre es schön als Attraktion aufzustellen.

Idee
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Herstellung riesiger Goldstatuen für den Tourismus

06.04.2021

Machen Sie riesige Goldstatuen für den Tourismus. Goldstatuen werden riesig sein, um schwer zu transportieren zu sein. In besonderen Engeln oder wichtigen Politikern Deutschlands oder wichtigen Personen der Istoria Deutschlands wie Herrn Ludwing Erhardt ... oder anderen Personen, die Deutschland geholfen haben ... Die Statuen werden in den Garten der Deutschen Bundesbank gestellt, mit der Absicht, dass die Sonne spiegelt sich in Gold und die Menschen, die es betrachten, werden viel kreativer. Das ist Wunder nr. 3 von Costin Dascalus 12 erfundenen Wundern. Vor dem Bau der 12 Wunder von Costin Dascalu für die Stadt Frankfurt am Main wird es die Hauptstadt sein. Del. Die reichste, schönste und am weitesten verbreitete Stadt der Welt. Mit einer Eintrittskarte von 5 Euro pro Person und Jahr Gewinn. Mindestens 3 Millionen Euro bis nur 300.000.000 Euro. Eingang. Gold. Ja. Diese Einsparung bringt kein Geld hervor. Aber. Wenn es draußen ist und die Leute es sehen, aber nicht berühren können, bringt es viel Gewinn für Frankfurt am Main und für die Leute, die es betrachten, werden sie kreativer und reicher. Also gewinnt jeder. Es ist sehr wichtig, oben ein elektrisches Netz zu haben, um mit Hubschraubern vor Diebstahl zu schützen. Und auf den Fotos sehen Sie das blaue System und die Sicherheitspunkte. Von verde auf dem Weg zum Eingang und während die Leute gehen, sind die Sammlung und die roten Punkte die Statueten. Dieses Projekt ist ein weiterer Schritt für Frankfurt am Main, um die Hauptstadt der Welt und die reichste Stadt der Welt so schnell wie möglich zu erreichen.

Idee
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Völlig normales Leben trotz Corona-Pandemie möglich!

30.03.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte rollen Sie folgendes Konzept oder ein ähnliches in ganz Frankfurt aus, denn damit können wir alle Geschäfte etc. wieder öffnen und trotz Corona ein völlig normales Leben führen: www.sicher-offen.com (alle drei Tage Test bei Ärzten, Apotheken oder Testzentren und Zugangskontrolle zu Geschäften etc. per QR-Code, einfach von Handy zu Handy). Es ist sooo einfach und so sicher und wäre soooo schön! Freundliche Grüße, Dennis Knoll

Idee
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Test + Zugangskontrolle = normales Leben jetzt

30.03.2021

Kostenlose Test bei Ärzten, Apotheken, Testzentren, Ämtern etc. Bei negativem Test Freischaltung eines QR-Code Öffnung sämtlicher Geschäfte, Restaurants etc. Zutritt zu Geschäften, Restaurants, ÖPNV nur mit freigeschaltetem QR-Code auf dem Handy System (z.B. sicher-offen.com) ist vorhanden Alles was man braucht sind Smartphones Datenschutz ist gewährleistet Mit diesem Konzept ist jetzt und sofort ein vollkommen normales Leben möglich und alle Geschäfts-, Restaurantinhaber etc. können wieder selbst Geld verdienen! Bitte lasst es uns gemeinsam umsetzen!! Jetzt!!💪🏼 Es ist so einfach und wäre so wahnsinnig schön bei diesem tollen Wetter!!!