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Thema

Wirtschaft und Tourismus

Vorlagen

Anregung Ortsbeirat 1

Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestalten

28.06.2022 | Aktualisiert am: 14.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.06.2022, OA 207 entstanden aus Vorlage: OF 493/1 vom 07.06.2022 Betreff: Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestalten Das Immobilienbüro Rhein-Main der Fa. Lidl Dienstleistung GmbH ist an den Ortsbeirat 1 herangetreten, um in einem Ortstermin am 7. Juni 2022 die Neubeplanung des Grundstücks mit Wohnbebauung, Tiefgaragenstellplätzen und einem neuen Lidl-Supermarkt vorzustellen. Von den teilnehmenden Ortsbeiratsmitgliedern wurde das Vorhaben insgesamt als positiv bewertet, insbesondere die bessere städtebauliche Einfügung, die intensivere Nutzung des Grundstücks, die lediglich eingeschossige Tiefgarage zur Vermeidung einer baumschädlichen Wasserhaltung und die Errichtung von weiterem Wohnraum unter Einbeziehung der ABG Holding. Andere Aspekte wurden kritisch gesehen und kontrovers diskutiert wie z. B. die geplanten Grünflächen und die Intensität der Begrünung, die Lage, Überdachung und Anzahl der Stellplätze, die Lkw-Zufahrt oder die Wahl nachhaltiger Baustoffe. Des Weiteren wurden Anregungen zu Konstruktion und weiteren Nutzungen gemacht. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Genehmigung folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen: 1. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden. 2. Wahl möglichst nachhaltiger und verhältnismäßig leichter Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck bzw. Holz-Modulbau zur schnellen und somit kostengünstigeren Errichtung der Gebäude. 3. Weitgehendes Recycling der beim Abbruch des bestehenden Supermarktes gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück. 4. Reduzierung der notwendigen Stellplätze für Gewerbeflächen und Wohnflächen auf das mögliche Minimum, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Nahmobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung aufweist. 5. Anordnung von Abstellflächen für Lastenräder und E-Bikes für Besucherinnen und Besucher der Gewerbeflächen. 6. Errichtung von Rankbegrünungen oder begrünten Pergolen oberhalb der restlichen erdgeschossigen Flächen zur Begrünung, sommerlichen Verschattung und gestalterischen Optimierung. 7. Nutzung von Solarenergie auf den extensiv begrünten Dachflächen der Wohnbebauung zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. Alternativ könnten Solarmodule auch in Fassadenbereichen oder auf leichten Bedachungen vorgesehen werden. 8. Sicherstellung der fußläufigen Verbindung über das Grundstück zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 57 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2296, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022

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Anregung Ortsbeirat 10

Leer stehende BImA-Wohnungen

31.05.2022 | Aktualisiert am: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 31.05.2022, OA 202 entstanden aus Vorlage: OF 340/10 vom 16.05.2022 Betreff: Leer stehende BImA-Wohnungen In einem Zeitungsartikel vom 13.11.2020 war von "32 leer stehenden Wohnungen am Frankfurter Berg" die Rede. Anwohner berichteten von langsamen Renovierungsarbeiten und viel Leerstand. Nach Wahrnehmungen des Ortsbeirates standen einige dieser Wohnungen bereits seit mindestens 2017 leer. Seinerzeit erbat die damalige Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen bei der BImA hierzu eine Stellungnahme. Diese Stellungnahme führte Folgendes als Begründung an: "Ein angespanntes Marktgeschehen im Bereich des Bauens sorgt jedoch für verlängerte und teilweise schwer kalkulierbare Ausführungszeiten." Mitte Dezember 2020 ging die BImA davon aus, dass ein Großteil der Wohnungen bereits Anfang nächsten Jahres einer Anschlussvermietung zugeführt werden kann. Im Dezember 2021 wurden dem nunmehr zuständigen Wahlkreisabgeordneten Kaweh Mansoori ,MdB, Anwohnerhinweise aus der Gederner Straße zugeleitet. Diese berichteten: "Allein in der Siedlung (Gederner Straße) stehen in fast allen Häuserreihen ständig zwei bis vier Wohnungen (Drei- bis Vierzimmerwohnungen) nicht nur über Monate, sondern z. T. über Jahre (!!!) leer." Er bat daraufhin die BImA um eine neue Stellungnahme und fragte vorsorglich auch den aktuellen Sachstand zum Frankfurter Berg ab. Die BImA bestätigte ihm Anfang Mai 2022 den aktuellen Leerstand von 26 Wohnungen in Eckenheim. "24 Wohneinheiten müssen umfangreich saniert werden. Die Sanierungsarbeiten in fünf Wohnungen werden voraussichtlich bis August 2022 abgeschlossen sein." Darüber hinaus teilte man mit: "Am Frankfurter Berg konnten zwischenzeitlich sieben von insgesamt 32 leer stehenden Wohnungen vermietet werden. Über zwei weitere Wohnungen wurden bereits Mietverträge abgeschlossen, ebenso stehen zwei Wohnungen ab Mai 2022 der Vermietung zur Verfügung." Diese Entwicklung beweist nicht, dass die BImA ihrer Verpflichtung als öffentliche Wohnungsbaugesellschaft genügt und zügig Maßnahmen zur Entlastung angespannter Wohnungsmärkte ergreift. Am Frankfurter Berg in 17 Monaten nur elf von 32 Wohnungen dem Markt zuzuführen sowie in Eckenheim nur fünf Wohnungen, voraussichtlich bis August 2022, ist auch kein Beleg dafür, dass ein adäquater und der Lage erforderlicher Elan an den Tag gelegt wird. Inwieweit hierfür organisatorische oder qualitative Gründe ursächlich sein könnten, möchte man gar nicht erst spekulieren. Jedenfalls ist das augenscheinliche Tempo absolut inakzeptabel. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, der BImA die angespannte Wohnungslage in Frankfurt klar zu verdeutlichen und eine zügigere Beendigung von Sanierungsarbeiten sowie die Forcierung der Wiedervermietungen ihrer Bestandswohnungen einzufordern. Mit Blick auf den aktuellen Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist dieses auch durch Einbeziehung der BImA übergeordneter Stellen zu flankieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 08.06.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage OA 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2022, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 Aktenzeichen: 64 0

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Anregung Ortsbeirat 3

Außengastronomieflächen anwohnerfreundlich gestalten

05.05.2022 | Aktualisiert am: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.05.2022, OA 190 entstanden aus Vorlage: OF 256/3 vom 10.03.2022 Betreff: Außengastronomieflächen anwohnerfreundlich gestalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Betrieb von Außengastronomieflächen in gemischt genutzten Gebieten im Nordend sonntags bis donnerstags nur noch bis 23:00 Uhr sowie freitags und samstags bis 24:00 Uhr zu genehmigen. Ausnahmegenehmigungen sollten nur jährlich befristet erteilt werden. Begründung: Es gibt immer wieder Konflikte zwischen Anwohnerschaft und Gastronomiebetrieben im Nordend. Dabei fühlen sich Bürgerinnen und Bürger oft in der unschönen Situation, sich ihre eigentlich gesetzlich garantierte Nachtruhe ab 22:00 Uhr gegenüber gastronomischen Betrieben "erstreiten" zu müssen. Für sie ist es kaum nachvollziehbar, dass sie eine Außengastronomie vor ihrer Haustür ohne Auflagen erdulden müssen und erst durch ein aufwendiges Verfahren ihr Recht auf Nachtruhe erlangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2325 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 614 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 11.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 159 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 190 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1809, 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 30.05.2022 Aktenzeichen: 32 0

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Anregung Ortsbeirat 15

Gewerbeflächenentwicklungsprogramm: Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach

29.04.2022 | Aktualisiert am: 25.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.04.2022, OA 185 entstanden aus Vorlage: OF 134/15 vom 06.04.2022 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm: Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Vorgang: M 151/20; OA 619/20 OBR 15; Beschl. der Stv.-V., § 7283/21; OA 163/22 OBR 15; ST 830/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, § 7283, zur Vorlage M 151, Gewerbeflächenentwicklungsprogramm, wird insofern abgeändert, dass die auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes "Züricher Straße" im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach ersatzlos gestrichen wird. Begründung: In der Anregung des Ortsbeirats vom 23.10.2020, OA 619, wurde dies bereits beantragt. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist ein halbes Jahr später erfolgt. Wenn jetzt anderthalb Jahre später der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 25.03.2022, ST 830, darauf verweist, dass der Magistrat als Exekutive an die Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung gebunden sei und eine Rücknahme oder Änderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, § 7283, nicht erfolgt sei, mutet dies merkwürdig an. Denn hätte man sich nicht anderthalb Jahre Zeit gelassen mit der Beantwortung, dann wäre der Beschluss noch nicht in der Welt gewesen. Es war genug Zeit, sich mit den Argumenten des Ortsbeirats auseinanderzusetzen, was offenbar nicht gewünscht war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Anregung vom 23.10.2020, OA 619 Anregung vom 18.03.2022, OA 163 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 830 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 94 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 185 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 185 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OA 185 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2020, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 Aktenzeichen: 61 0

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Anregung Ortsbeirat 11

Straßen in den Gewerbegebieten endlich sanieren!

25.04.2022 | Aktualisiert am: 09.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2022, OA 178 entstanden aus Vorlage: OF 271/11 vom 22.03.2022 Betreff: Straßen in den Gewerbegebieten endlich sanieren! Vorgang: OM 6618/20 OBR 11; ST 398/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Seit Jahrzehnten werden die Straßen in Frankfurts Gewerbegebieten unzureichend saniert. Mit dem 2017 angekündigten Sanierungsmaßnahmen muss jetzt schnellstmöglich begonnen werden. Der Magistrat wird daher aufgefordert, den Planungsstand für die Carl-Benz-Straße in Fechenheim zu veröffentlichen und unter Einbeziehung der Anlieger mit den Sanierungsarbeiten zu beginnen. Begründung: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben sich am 14.03.2022 mit einem dringenden Appell an die Stadtregierung gewendet: "Wirtschaft und Gewerkschaften fordern, die Sanierung der Industriestraßen zügig voranzutreiben Die Wirtschaft beklagt den weiter maroden Zustand zahlreicher Industriestraßen in Frankfurt. Anlässlich der Beratungen zum städtischen Haushalt 2022 fordern mehrere Verbände, das seit nunmehr fünf Jahren laufende, aber bislang unterfinanzierte Programm zur Sanierung von Industriestraßen zügig fortzusetzen, wie es GRÜNE, SPD, FDP und Volt in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, die IG Metall, der Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Frankfurt am Main, der Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen (HESSENMETALL) und die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände bemängeln das fehlende Tempo. Unternehmerinnen und Unternehmer in Frankfurt brauchen Planungssicherheit im Hinblick auf Infrastrukturprojekte. Die Stadt Frankfurt am Main hatte im Jahr 2017 ein Investitionsprogramm zur Sanierung von Industriestraßen vorgestellt, dessen Gesamtvolumen anhand des bestehenden Sanierungsbedarfs bereits damals mit rund 75 Millionen Euro beziffert wurde. Wie bereits in den vergangenen Haushalten, so sind auch im neuen Entwurf für die Jahre von 2022 bis 2025 weiterhin nur drei Millionen Euro jährlich für dieses Programm veranschlagt, obwohl nach der ursprünglichen Planung ab 2022 jährlich sechs Millionen Euro zur Verfügung stehen sollten. Inflation, Kostensteigerungen und zukünftig entstehende Sanierungsbedarfe nicht eingerechnet, würde es bei gleichbleibendem Tempo demnach weitere 20 Jahre dauern, um den Sanierungsrückstand abzubauen, der bereits vor fünf Jahren bestand." Auch der Ortsbeirat 11 fordert dies seit vielen Jahren. Zur Anregung OM 6618 aus dem Jahr 2020 hat der Magistrat mit der Stellungnahme vom 12.02.2021, ST 398, mitgeteilt, dass die Vorplanungen laufen, ein konkreter Zeitpunkt für die Ausführungen könne der Magistrat derzeit leider noch nicht benennen. Seitdem ist nichts geschehen!!! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6618 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 398 Antrag vom 19.11.2022, OF 349/11 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3212 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.05.2022, TO I, TOP 76 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 178 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 38) CDU, LINKE. und AfD (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 153 Beschluss: nicht auf TO Der Vorlage OA 178 wird im Rahmen der Vorlage E 38 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 178 wird im Rahmen der Vorlage E 38 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 178 wird im Rahmen der Vorlage E 38 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1875, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022

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Anregung Ortsbeirat 15

Rücknahme und Einstellung der Planung und Vorprüfung eines weiteren Gewerbegebietes an der Züricher Straße

18.03.2022 | Aktualisiert am: 25.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.03.2022, OA 163 entstanden aus Vorlage: OF 122/15 vom 03.03.2022 Betreff: Rücknahme und Einstellung der Planung und Vorprüfung eines weiteren Gewerbegebietes an der Züricher Straße Vorgang: M 151/20; M 154/20; NR 1368/21 CDU/SPD/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V., 7283/21; OA 15/21 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu der Vorlage NR 1368 (§ 7283 vom 04.03.2021) wird aufgehoben. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, die Passagen, die sich mit dem Standort "Züricher Straße" befassen, in der Vorlage M 151 (Überschrift "Neue Gewerbegebiete") entsprechend zu ändern, die Punkte I, II, III und V der Vorlage M 154 (Umsetzung des GrünGürtel-Parks Nieder-Eschbach) umgehend zu realisieren sowie die Punkte IV und VI der Vorlage (Prüfen eines Gewerbegebietes) ersatzlos zu streichen. 3. Etwaige bereits begonnene Prüfungen und Planungen in Bezug auf ein Gewerbegebiet sind einzustellen. Begründung: Die Frankfurter Rundschau und die Frankfurter Neue Presse berichteten anlässlich der 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 08.02.2022 in ihren Ausgaben vom 09.03.2022 bzw. 10.03.2022 jeweils darüber, dass die Koalition die Planungen für ein Gewerbegebiet in der Nähe des Bad Homburger Kreuzes aufgebe. Unter der Annahme, dass die Berichterstattung auch den tatsächlichen Willen der Koalition wiedergibt, bleibt die Aufhebung des Beschlusses zu der Vorlage NR 1368 vom 04.03.2021, § 7283, sowie die Streichung der Passagen in den Vorlagen M 151 und M 154, die sich mit der Prüfung und Planung eines Gewerbegebietes am Standort "Züricher Straße" befassen, zu beschließen, um der Aufgabe etwaiger Planungen auch sichtbar für alle Ausdruck zu verleihen. Der Ortsbeirat hatte mit der interfraktionellen Anregung vom 07.05.2021, OA 15, bereits beschlossen, dass die Stadtverordnetenversammlung die Rücknahme der Vorprüfungsplanung für ein Gewerbegebiet am Standort "Züricher Straße" beschließen möge. Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung vom 11.11.2021 hierzu beschlossen, die Vorlage OA 15 werde im vereinfachten Verfahren erledigt. Damit sind die Prüfungs- und Planungsaufträge in den Vorlagen M 151 und M 154 jedoch noch nicht erledigt und noch wirksam, während sich die Aufforderung des Ortsbeirates 15 indessen erledigt hat, sodass der Antrag zu wiederholen ist, um eine Rücknahme der Prüfungen und Planungen hinsichtlich eines Gewerbegebietes am Standort "Züricher Straße" zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Anregung vom 07.05.2021, OA 15 Anregung vom 29.04.2022, OA 185 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 23.03.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 26.04.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 163 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 163 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 163 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2022, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, TO II, TOP 59 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 163 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OA 163 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1709, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022 § 1874, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 Aktenzeichen: 61 0

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Anregung Ortsbeirat 11

Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175

10.01.2022 | Aktualisiert am: 09.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.01.2022, OA 114 entstanden aus Vorlage: OF 165/11 vom 08.01.2022 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 - Gwinnerstraße - mit den Zielen a) Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, Arbeitsplätze und der Kreativwirtschaft; b) Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung; c) klimagerechte Aufwertung der Freiräume, stadtklimatische Verbesserung und Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen) wird begrüßt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gewerbegebiet zu veranlassen. Diese verhindert weitere (Einzel-) Baugenehmigungen nach § 34 BauGB, die der Zielsetzung des nachhaltigen Gewerbegebietes widersprechen. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, die Magistratsvorlage M 175 in den folgenden Punkten zu verändern: a) Das Wohngebiet Gelastraße soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. b) Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb des Wohngebietes Gelastraße soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. c) Ausschluss einer fossilen Großkraftwerksanlage im Gewerbegebiet. d) Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. e) Ein Umweltgutachten ist in Auftrag zu geben, welches die klimatologischen und meteorologischen Effekte, die durch die Abwärme und Konzentration von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen, die besonders im Bereich Gewerbegebiet Seckbach entstehen, untersucht. f) Das Gebiet grenzt im Norden direkt an ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. g) Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme, des Lärms und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. h) Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes begrenzt auf die Anlieger der Borsigallee für MK beinhalten. i) Der Bebauungsplan Nr. 677 Borsigallee/Park-and-Ride-Anlage wird entweder textgenau übernommen oder dieser Bereich für den Bebauungsplan Nr. 558 ausgeschlossen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossen werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Im Regionalen Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als Gewerbe ausgewiesen. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, in denen beispielsweise die Bebauungshöhe angepasst oder Baumpflanzungen vorgesehen werden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden, mit dem primären Ziel, kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Ein Umweltgutachten mit den Schwerpunkten "Fördert Abwärme von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen Starkregenfälle und Unwetter im städtischen Raum?", "Beeinflussung der Kaltluftbewegungen in die Stadt Frankfurt hinein" und "Beeinflussung und Veränderung der mesoklimatischen Bedingungen lokal und im Innenstadtgebiet" soll die derzeitige Situation analysieren. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in den Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße - mit einfließen. Durch gezielte Maßnahmen wie z. B. Pufferzonen, spezifische Begrünungsauflagen und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH-Gebiet geschützt werden. Das hier vorliegende Planverfahren überschneidet sich mit dem Bebauungsplan Nr. 677 Borsigallee/Park-and-Ride-Anlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1197 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2542 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.01.2022 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 11.01.2022, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2022, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 114) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 175 = Annahme im Rahmen OA 114, OA 114 = Annahme) FRAKTION (M 175 und OA 114 = Annahme) Gartenpartei (M 175 und OA 114 = Ablehnung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2022, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 114) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1191, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2022 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6

Nied: Zukünftige Nutzung des Georgshofes

11.12.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2021, OF 299/6 Betreff: Nied: Zukünftige Nutzung des Georgshofes Vorgang: B 248/20; V 1717/20 OBR 6, ST 2109/20; ST 910/21 In den Stellungnahmen des Magistrats vom 26.04.2021, ST 910 und vom 04.12.2020, ST 2109 bedauert der Magistrat, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die Stellungnahme steht noch aus. In seiner Stellungnahme B248 führte der Magistrat aus: - ein Lernbauernhof ist nicht vorgesehen - die Gastronomie "Niddastrand" befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Zone II. Der Erhalt der Gastronomie ist aufgrund der rechtlichen Lage nicht genehmigungsfähig. - Einige Flurstücke befinden sich in der Landschaftsschutzgebiet Zone I. Eine schulische Nutzung sieht der Magistrat daher dort nicht - Der Magistrat prüft die Nutzbarkeit der Flächen grundsätzlich für städtische Bedarfe. Bevor diese Prüfungen nicht abgeschlossen sind, können keine Zusagen für den Kleingartenverein getroffen werden." Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zum Bericht B 248 vom 29.05.2020 zu beantworten: 1. Konnte die Vertragslage am und um den Georgshof in der Zwischenzeit aufgearbeitet werden? 2. Welche Ziele verfolgt(e) der Magistrat mittlerweile mit dem Ankauf des Geländes? 3. Inwieweit ist bei der künftigen Nutzung angedacht, die aus der Nieder Bevölkerung geäußerten Wünsche, insbesondere nach einem offenen Bauernhof mit pädagogischen Angeboten und dem Erhalt der Gastronomie Niddastrand, einzubinden? Der ehemalige Stadtrat Jan Schneider hat eine Stadtteilwerkstatt im Stadtteil angeregt, um gemeinsam mit den Bürger*innen eine zukunftsorientierte Idee zu entwickeln die den Stadtteil fördert. Wie steht der Magistrat zu dieser Anregung? 4. Was spricht gegen ein Konzept, den Hof mit der Auflage zu verpachten, dass grundsätzlich eine Öffnung für Bürgerinnen und Bürger besteht, bspw. durch pädagogische Arbeit im Spannungsfeld Landwirtschaft - Tiere - Kinder? 5. Das therapeutische Reiten auf dem Georgshof war eine sehr gute und anerkannte Einrichtung. Welche Möglichkeiten bestehen, so etwas auch in einem neuen Konzept für die Zukunft zu integrieren? 6. Welche Möglichkeiten bestehen, die Gastronomie bzw. den Niddastrand - vielleicht nicht genau an der gleichen Stelle, aber in der Nähe - zu erhalten? Begründung: Die parteiübergreifende Bürgerinitiative Georgshof hat in einer Petition über 4.000 Unterschriften gesammelt, die der Ortsvorsteherin Susanne Serke übergeben wurden. Die Bürgerinitiative will das Gelände gerne als Lernort für Kinder im Zusammenhang mit Landwirtschaft und Tieren gewinnen. Von dieser Initiative kam letztlich auch der vom Ortsbeirat aufgegriffene Vorschlag, die Stadt Frankfurt/M solle den Georgshof erwerben und damit die Möglichkeit, hier möglichst viele Nutzungen für die Allgemeinheit zu etablieren, sichern. Leider geht aber aus dem Bericht B 248 nicht hervor, welche Pläne der Magistrat hat und ob er auf die Vorschläge aus dem Stadtteil eingehen wird. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 248 Auskunftsersuchen vom 18.08.2020, V 1717 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2109 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 910 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 273 2022 Die Vorlage OF 299/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP

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Antrag Ortsbeirat 6

Höchst: Abstellmöglichkeit für Lastenräder am Höchster Markt

05.12.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 293/6 Betreff: Höchst: Abstellmöglichkeit für Lastenräder am Höchster Markt Am 08.02.2021 wurden alle Ortsbeiräte Frankfurts durch das Straßenverkehrsamt aufgefordert, geeignete Standorte für Lastenradabstellanlagen zu benennen. Daran anschließend möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob am Höchster Marktplatz zusätzlich zu der bestehenden Fahrradabstellanlage eine Parkmöglichkeit für Lastenräder geschaffen werden kann. Es besteht die Bereitschaft, dort einen Parkplatz umzuwidmen. Begründung: Der Ortsbeirat kommt der Bitte des Straßenverkehrsamt um Benennung von Standorten für Abstellanlagen für Lastenfahrräder gerne nach, um umweltfreundliche Mobilität zu fördern, ohne dem Fußverkehr Platz wegzunehmen. Die doppelstöckige Fahrradabstellanlage am Höchster Markt ist für solche Räder wie auch für Fahrräder mit Anhänger nicht geeignet. Nicht nur an Marktagen kann man beobachten, dass diese Abstellanlage grundsätzlich sehr gut angenommen wird und sich bereits als wichtiges Instrument bewährt hat, Marktbesuchende zur Nutzung des Fahrrads statt des Kraftfahrzeugs zu animieren. Durch die Nähe zum Markt und die zentrale Lage in Höchst ist der Bedarf gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1330 2022 Die Vorlage OF 293/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung an den Magistrat (OB 2)

Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße

01.12.2021 | Aktualisiert am: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1265 entstanden aus Vorlage: OF 215/2 vom 15.11.2021 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Grüneburgwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Die Funktion des Grüneburgwegs als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt, auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden, erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fuß Gehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Grüneburgweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Grüneburgweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 794 Aktenzeichen: 66 0

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 2)

Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung

01.12.2021 | Aktualisiert am: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1266 entstanden aus Vorlage: OF 216/2 vom 15.11.2021 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten, 1. den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/Einzelhandel und b) die Auswirkung der geplanten Modalfilter (Diagonalsperre Im Trutz Frankfurt, Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße) auf die Verkehrsmengen im Grüneburgweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind; 2. vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyeraktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Grüneburgwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyeraktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Grüneburgwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Grüneburgwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyeraktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyeraktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen; 3. zur Erprobungsphase einen Runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Grüneburgwegs Vertretern des Magistrats und Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird um Beachtung folgender Punkte gebeten: 1. Die Umsetzung der Erprobungsphase zur fahrradfreundlichen Nebenstraße auf dem Grüneburgweg soll abschnittsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Hierzu soll unterschieden werden a) in einen westlichen Abschnitt zwischen Siesmayerstraße und Mitscherlichplatz, b) in einen mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg und c) in einen östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße. Der Magistrat wird hierbei gebeten, die geplanten provisorischen Maßnahmen im Grüneburgweg zur Umwandlung in eine fahrradfreundliche Nebenstraße zunächst für den mittleren Abschnitt, sodann für den östlichen Abschnitt umzusetzen und erst dann den westlichen Abschnitt probeweise umzusetzen. Als Gesamtkomplex sollten alle Abschnitte gemeinsam möglichst ein Jahr in der Erprobungsphase sein. 2. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für Pkw-fahrende Kundinnen und Kunden lokaler Geschäfte vorzuhalten. 3. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten. 4. Zwecks Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden, insbesondere am Knotenpunkt Reuterweg (Bereich Hausnummer 71, https://www.radfahren-ffm.de/media/20210901_7207_blatt4.pdf), um schnelles Rechtsabbiegen abzubremsen. 5. Um breite fußgängerfreundliche Gehwege zu schaffen, sollen die Parkplätze zwischen den Hausnummern 99 und 105 (https://www.radfahren-ffm.de/media/20210901_7207_blatt2.pdf) vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt werden. 6. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass die Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße nur mit Installation eines Verkehrsschildes ihre Funktion erfüllen werden und schlägt daher - sofern möglich - die Einrichtung einer Busschranke statt einer Busschleuse vor. 7. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 8. Der Ortsbeirat bittet dem Magistrat, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei" auszuschildern. 9. Die Dooring-Zone sollte an keiner Stelle schmaler als 75 Zentimeter abmarkiert werden. Im Zweifelsfall soll lieber der Fahrbereich schmaler markiert werden, als die Dooring-Zone zu verringern. 10. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Beispiel für die Kreuzung Grüneburgweg/Freiherr-vom-Stein-Straße). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge des Grüneburgwegs durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 11. Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen. Begründung: Zu A) Kommunikation Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der Pkw-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Grüneburgwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen Runden Tisch in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung Ziffer 1.: Die benannten Teilabschnitte des Grüneburgwegs unterscheiden sich aus Sicht des Ortsbeirates durch ihre jeweils derzeitige verkehrliche Struktur. Der Ortsbeirat hält daher eine zeitlich sukzessive Umsetzung der Probephase nach Abschnitten für sinnvoll, um schon hierdurch eine frühere Akzeptanz für das Verkehrspilotprojekt zu erzielen. Buchstabe B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich, es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Coronapandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nichtkonsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Ziffer 10.: Quelle: Radentscheid Frankfurt Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den Qualitätsstandards und Musterlösungen für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Ziffer 11.: In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 796 Aktenzeichen: 66 0

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Anregung an den Magistrat (OB 10)

Außengastronomie am Alten Flugplatz in Bonames hier: Weitere Planungen

30.11.2021 | Aktualisiert am: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1228 entstanden aus Vorlage: OF 167/10 vom 15.11.2021 Betreff: Außengastronomie am Alten Flugplatz in Bonames hier: Weitere Planungen Der Magistrat wird gebeten, über die weiteren Planungen bezüglich der Außengastronomie am Alten Flugplatz in Bonames zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat 10 legt großen Wert auf den Erhalt der Außengastronomie im Bereich dieses wichtigen und beliebten Naherholungsgebiets und bittet daher um aktuelle Informationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 467 Aktenzeichen: 79 1

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Anregung an den Magistrat (OB 1)

Pflanztrog am Platz der Republik begrünen

23.11.2021 | Aktualisiert am: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1137 entstanden aus Vorlage: OF 244/1 vom 06.11.2021 Betreff: Pflanztrog am Platz der Republik begrünen Der Magistrat wird gebeten, die Pflanzbeete am Platz der Republik an der Ecke Mainzer Landstraße und Düsseldorfer Straße vom Schotter zu befreien und mit Bodendeckern und Stauden zu begrünen. Begründung: Der Platz der Republik ist eine trostlose, gepflasterte und zubetonierte Fläche. Es gibt an dieser Stelle nur zwei große Bäume, die in einem größeren, zweiteiligen Pflanzbeet stehen, das mit Schotter bedeckt ist. Nachdem nun die Bauzäune von der U 5-Baustelle rund um das Beet weggefallen sind, sollte das Beet aufgewertet werden und einen Beitrag zu einem besseren Mikroklima an einer der am stärksten befahrenen Kreuzungen im Stadtgebiet leisten. Im unmittelbaren Umfeld gibt es zudem Gewerbeflächen für Gastronomen, die durch mehr Grün im Stadtraum an Attraktivität gewinnen können. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 209

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Anregung Ortsbeirat 6

Sicherstellung der Stromversorgung im Frankfurter Westen

23.11.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.11.2021, OA 103 entstanden aus Vorlage: OF 253/6 vom 31.10.2021 Betreff: Sicherstellung der Stromversorgung im Frankfurter Westen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, - wie hoch der jährliche Energieverbrauch im Westen in Bezug auf Industrie, Gewerbe, Rechenzentren und Privathaushalte ist, und in diesem Zusammenhang - wie hoch der jeweilige CO2-Fußabdruck ist sowie - wie hoch die Wärmebelastung der acht Stadtteile im Westen durch die Rechenzentren und die Industrie ist. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, - ob die Stromversorgung der Privathaushalte genauso gesichert ist wie die Stromversorgung der Industrie, der Gewerbe und der Rechenzentren, - ob die Stromlieferanten in der Lage sind, den massiv steigenden Stromverbrauch abzudecken und im Falle eines Ausfalls bei steigendem Stromverbrauch eine Notstromversorgung für alle Nutzer gewährleisten zu können, - welche Maßnahmen ergriffen wurden und jetzt zukünftig ergriffen werden, um der rasanten Entwicklung in Bezug auf den Energieverbrauch gerecht zu werden, - welche Maßnahmen die Stromlieferanten bereits ergriffen haben und welche sie zeitnah ergreifen werden, um die Stromversorgung zu gewährleisten und den gestiegenen Energieverbrauch bewältigen zu können. Begründung: Im Frankfurter Westen gibt es Unternehmen, Industrie, Gewerbe und Rechenzentren, die einen sehr starken Energieverbrauch haben. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Eher wird der Verbrauch weiter sehr stark steigen, wie z. B. durch den Bau neuer Rechenzentren. In dieser Nachbarschaft leben jedoch auch unmittelbar über 130.000 Bürger Frankfurts, die ebenfalls auf eine sichere Stromversorgung angewiesen sind, sei es für den Privatgebrauch oder für das Homeoffice. Gerade war wieder ein Stromausfall durch eine Überlastung eines Spannungsumwandlers. Das letzte Mal war es ein Materialfehler oder ein Brand im Umspannwerk. Das ein oder andere Umspannwerk wird zwar gerade modernisiert, dies bedeutet jedoch auch, dass noch andere alte Umspannwerke am Netz sind und bereits jederzeit weitere Stromausfälle vorprogrammiert sind. Hinzu kommt, dass ein neues oder modernisiertes Umspannwerk nicht bedeutet, dass dort keine Materialfehler auftreten könnten oder würden. Gerade vor dem Hintergrund der Industrie und der Rechenzentren neben den Privathaushalten ist es extrem wichtig, dass die Stromversorgung hier zu 100 Prozent funktioniert. Ein Ausfall würde zu gravierenden Schäden und fehlender Sicherheit führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1789 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 01.12.2021 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 11.01.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 103 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 160) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1086, 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 11.01.2022 Aktenzeichen: 91 50

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 16

Weihnachtsbeleuchtung für Bergen-Enkheim

16.11.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 72/16 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Aufgrund des kurzfristig abgesagten Weihnachtsmarktes in Bergen-Enkheim finanziert der Ortsbeirat die Weihnachtsbeleuchtung in der Triebstraße und in der Marktstraße im Jahr 2021 mit einem Betrag in Höhe von maximal 3.780 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget des Ortsbeirates 16. Der Gewerbeverein Bergen-Enkheim hat sich bereit erklärt, sich auch in diesem Jahr um die Umsetzung zu kümmern. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Um die Weihnachtsbeleuchtung in der Triebstraße und in der Marktstraße kümmert sich regelmäßig der Gewerbeverein Bergen-Enkheim, der die Kosten für die Montage, Lagerung und Strom übernimmt. Finanziert wird dies normalerweise aus den Gewinnen der eigenen Stände des Gewerbevereins auf dem Bergen-Enkheimer Weihnachtsmarkt. Da schon die coronabedingte kurzfristige Absage des Weihnachtsmarktes eine große Enttäuschung für die Bevölkerung bedeutet, ist der Ortsbeirat der Meinung, dass die Weihnachtsbeleuchtung im Ortsbezirk trotzdem ein wenig Weihnachtsstimmung aufkommen lassen sollte, was in diesem Fall nicht zu Lasten des Gewerbevereins gehen kann. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 18 Die Vorlage wird zum Interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 63 2021 Die Vorlage OF 72/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF

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Antrag Ortsbeirat 10

1250 Jahre Preungesheim - Antikmarkt

15.11.2021 | Aktualisiert am: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 162/10 Betreff: 1250 Jahre Preungesheim - Antikmarkt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der 1250-Jahrfeier Preungesheims die Möglichkeit besteht, auf dem Gravensteiner Platz einen Antikmarkt zu genehmigen. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 162/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 162/10 wurde zurückgezogen, verbunden mit der Bitte, die Idee eines Antikmarktes im Festkomitee für die 1250-Jahr-Feier zu erörtern.

Partei: fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 2

Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße

15.11.2021 | Aktualisiert am: 13.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 210/2 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Kettenhofwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt, auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden, erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit, lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fußgehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Kettenhofweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Kettenhofweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung

15.11.2021 | Aktualisiert am: 13.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 211/2 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge die folgenden Punkte in Ergänzung zu OF 172/2 beschließen: A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/ Einzelhandel und b) die Auswirkung des geplanten Modalfilters an der Arndtstraße auf die Verkehrsmengen im Kettenhofweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind. 2. Vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyer-Aktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Kettenhofwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyer-Aktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Kettenhofwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Kettenhofwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyer-Aktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyer-Aktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen. 3. Zur Erprobungsphase einen runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Kettenhofwegs Vertretern des Magistrats und des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird gebeten: 1. Bei Umsetzung der Erprobungsphase soll auf die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Kettenhofweg Ecke Schumannstraße und Kettenhofweg Ecke Beethovenstraße verzichtet und bei der bisherigen Einbahnstraßenregelung verblieben werden. Soweit der Magistrat im westlichen Abschnitt alternative Planungsvorschläge hat, um den PKW-Durchgangsverkehr zu begrenzen, hört der Ortsbeirat diese gerne. 2. Zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollen, ungefähr in der Mitte dieses Abschnitts, zwei Kurzzeitparkplätze auf der südlichen Straßenseite des Kettenhofwegs entstehen. Auch an den Ecken des Kettenhofwegs zur Schumannstraße und zur Beethovenstraße sollen Kurzzeitparkplätze entstehen. Die Kurzzeitparkplätze können für Kund*innen und Anlieferungen genutzt werden und sollen außerhalb der Geschäftszeiten zum Anwohnerparken freigegeben werden. 3. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für PKW-fahrende Kund*innen lokaler Geschäfte vorzuhalten. 4. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. 5. Zwecks Fußgänger*innen-freundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden. 6. Die PKW-Stellplätze auf Höhe des Tilly-Edinger-Platzes sollen zu Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum umgestaltet werden ("Parklets"/"Sommergärten"). 7. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage als Einbahnstraße auszuweisen. Der Magistrat möge diesen Vorschlag prüfen und - sofern er ihn als machbar erachtet - umsetzen (Begründung s.u.). 8. Im Kettenhofweg sollen PKW-Parkplätze sofern möglich an keiner Stelle beidseitig, sondern optimalerweise nur in Fahrtrichtung rechts eingerichtet werden. 9. Als Filter zur Reduzierung des PKW-Durchgangsverkehrs (nicht Quell- und Zielverkehr) soll die vorgeschlagene "Längssperre" an der Arndtstraße umgesetzt werden. 10. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 11. Der Kettenhofweg/die Robert-Mayer-Straße soll als Fahrradstraße ausgeschildert werden. 12. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Schema). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 13. Sofern es auf Basis der Erfahrungen im Oeder Weg notwendig und zielführend erscheint, sollen in der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg andere Markierungskonzepte für die Dooring-Zone genutzt werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der PKW-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Kettenhofwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen "runden Tisch" in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung: Punkt 1): Die von der Planung vorgesehene Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Schumann- und Beethovenstraße sollte den Durchgangsverkehr (insb. zwischen 8 und 9 Uhr) auf der Fahrradfreundlichen Nebenstraße verhindern, was u.a. ein Planungsziel von M47 ist. Leider muss der Ortsbeirat in der Abwägung hier zu Lasten der Planung berücksichtigen, dass diese Maßnahme den Zielverkehr, der eigentlich sein Ziel im südlichen Bereich vom Kettenhofweg aus gesehen ansteuert, über die Umfahrung über den Beethovenplatz (d.h. zunächst in nördlicher Richtung) leitet. Der Ortsbeirat bittet daher, b.a.w. auf diese Maßnahme zu verzichten. Der Ortsbeirat hofft, dass dieser Verzicht auf diese Planungsmaßnahme - mindestens in den betroffenen Quartieren - die Akzeptanz dem Verkehrspilotprojekt gegenüber insgesamt erhöht. Punkt 6): Auf diese Weise kann der Tilly-Edinger-Platz vergrößert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. So können die dort ansässigen Restaurants mit der Grünfläche des Tilly-Edinger-Platzes "verbunden" werden und es kann ein attraktiver Quartiersplatz entstehen. Punkt 7): Die Planung sieht nach Verständnis des Ortsbeirats keine Änderungen bezüglich des beidseitigen Parkens in der Robert-Mayer-Straße, d.h. zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage, vor. Die Fahrbahn ist auf diesem Abschnitt so schmal, dass einander entgegenkommende PKW häufig nicht aneinander vorbeifahren können und es daher zu PKW-Staus kommt, hinter denen die Radfahrenden warten müssen. Diese aktuelle Situation widerspricht der Grundidee einer "Fahrradfreundlichen Nebenstraße". Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit für Radfahrende und PKW verbessern. Punkt 12): Schema zur Markierung im Kreuzungsbereich: Quelle: https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/planen-und-bauen/schneller-radfahr en/musterloesungen-und-qualitaetsstandards/ Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den "Qualitätsstandards und Musterlösungen" für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Punkt B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Corona-Pandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nicht-konsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege, sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße

15.11.2021 | Aktualisiert am: 13.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 215/2 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Grüneburgwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Die Funktion des Grüneburgwegs als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt, auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden, erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit, lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fußgehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Grüneburgweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Grüneburgweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung

15.11.2021 | Aktualisiert am: 13.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 216/2 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Der Ortsbeirat möge die folgenden Punkte in Ergänzung zu OF 174/2 beschließen: A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/ Einzelhandel und b) die Auswirkung der geplanten Modalfilter (Diagonalsperre Im Trutz, Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße) auf die Verkehrsmengen im Grüneburgweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind. 2. Vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyer-Aktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Grüneburgwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyer-Aktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Grüneburgwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Grüneburgwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyer-Aktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyer-Aktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen. 3. Zur Erprobungsphase einen runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Grüneburgwegs Vertretern des Magistrats und des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird gebeten: 1. Die Umsetzung der Erprobungsphase zur fahrradfreundlichen Nebenstraße auf dem Grüneburgweg soll abschnittsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Hierzu soll unterschieden werden a.) in einen westlichen Abschnitt zwischen Siesmayerstraße und Mitscherlichplatz, b.) in einen mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg und c.) in einen östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße. Der Magistrat wird hierbei gebeten, die geplanten provisorischen Maßnahmen im Grüneburgweg zur Umwandlung in eine fahrradfreundliche Nebenstraße zunächst für den mittleren Abschnitt, sodann für den östlichen Abschnitt umzusetzen und erst dann den westlichen Abschnitt probeweise umzusetzen. Als Gesamtkomplex sollten alle Abschnitte gemeinsam möglichst ein Jahr in der Erprobungsphase sein. 2. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für PKW-fahrende Kund*innen lokaler Geschäfte vorzuhalten. 3. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. 4. Zwecks Fußgänger*innen-freundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden, insbesondere am Knotenpunkt Reuterweg (Bereich Hausnr. 71, Blatt 4), um schnelles Rechtsabbiegen abzubremsen. 5. Um breite fußgängerfreundliche Gehwege zu schaffen, sollen die Parkplätze zwischen Hausnr. 99-105 (Blatt 2) vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt werden. 6. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass die Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße nur mit Installation eines Verkehrsschildes ihre Funktion erfüllen werden und schlägt daher - sofern möglich - die Einrichtung einer Busschranke statt einer Busschleuse vor. 7. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 8. Der Ortsbeirat bittet, den Grüneburgweg als Fahrradstraße auszuschildern. 9. Die Dooring-Zone sollte an keiner Stelle schmaler als 75cm abmarkiert werden. Im Zweifelsfall soll lieber der Fahrbereich schmaler markiert werden, als die Dooring-Zone zu verringern. 10. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Beispiel für die Kreuzung Grüneburgweg / Freiherr-vom-Stein-Straße). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge des Grüneburgwegs durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der PKW-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Grüneburgwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen "runden Tisch" in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung: Zu B) 1): Die benannten Teilabschnitte des Grüneburgwegs unterscheiden sich aus Sicht des Ortsbeirates durch ihre jeweils derzeitige verkehrliche Struktur. Der Ortsbeirat hält daher eine zeitlich sukzessive Umsetzung der Probephase nach Abschnitten für sinnvoll, um schon hierdurch eine frühere Akzeptanz für das Verkehrspilotprojekt zu erzielen. Zu B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Corona-Pandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nicht-konsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege, sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Zu B 10): Quelle: Radentscheid Frankfurt Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den "Qualitätsstandards und Musterlösungen" für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Umgestaltung des Grüneburgwegs als Fahrradstraße mit Kfz- und Lieferverkehr

14.11.2021 | Aktualisiert am: 13.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2021, OF 214/2 Betreff: Umgestaltung des Grüneburgwegs als Fahrradstraße mit Kfz- und Lieferverkehr Vorgang: OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21; V 119/21 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Den Grüneburgweg mit folgenden Maßnahmen umzugestalten: a) Im westlichen Abschnitt zwischen Siesmayer Str. und Mitscherlichplatz (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ- Parkplätze, den Grüneburgweg vom Mitscherlichplatz in Richtung Siesmayer Str. in Ost-West-Richtung als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs[1] auszugestalten und insbesondere auch in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen, und (iii) von der Siesmayer Str. die Feldbergstr. und Liebigstr. bis zum Grüneburgweg in West-Ost-Richtung soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs auszugestalten und insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen. b) Im mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, und (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze, unter Einrichtung von einigen Fahrradabstellplätzen, um den Fußgängerverkehr nicht durch abgestellte Fahrräder zu beeinträchtigen, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs in beide Richtungen auszugestalten und insbesondere auch in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen. c) Im östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstr. (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze, unter Einrichtung von einigen Fahrradabstellplätzen, um den Fußgängerverkehr nicht durch abgestellte Fahrräder zu beeinträchtigen, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs in beide Richtungen auszugestalten und insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen, (iii) jeweils eine Blitzanlage in beide Richtungen zu installieren, (iv) später ggf. Bodenschwellen einzubauen, und (v) im Bereich von Geschäften tagsüber Anlieferzonen und Kurzzeitparkplätze, die abends Anwohnern als Parkplätze zur Verfügung stehen, einzufügen. 2. Eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchzuführen. 3. Mit Blick auf die im Oederweg getroffenen Maßnahmen zu prüfen und an den Ortsbeirat 2 zu berichten, was genau Gegenstand der Verkehrsuntersuchungen zu den im Oederweg getroffenen Maßnahmen ist (vgl. OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21 sowie V 119), wer damit beauftragt wurde, welche Methoden dabei eingesetzt werden, welche Daten wie häufig und zu welchen Zeitpunkten erhoben werden, und wie lange diese wissenschaftliche Begleitung erfolgt, und welche Kriterien angelegt werden, um den Erfolg der Maßnahmen zu prüfen. 4. Die zum Grüneburgweg getroffenen Maßnahmen während ihrer provisorischen Umsetzung begleitend mindestens quartalsweise zu evaluieren. Diese Evaluation sollte insbesondere Untersuchungen des Verkehrs und des Umsatzes der Gewerbetreibenden beinhalten. Dabei bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Evaluierungskriterien vor Beginn der provisorischen Umsetzung der Maßnahmen festzulegen und diese dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Eine sinnvolle Verkehrsplanung hat die Interessen aller Verkehrsteilnehmer im Grüneburgweg (u.a. Anwohner, Radfahrer, Menschen im fortgeschrittenen Alter, Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Gewerbetreibende, Arbeitnehmer, Lieferverkehr, Autoverkehr) zu berücksichtigen. Insbesondere sollte dem in den letzten Jahren zugenommenen Radverkehr ein größerer Stellenwert beigemessen werden. Ziel dieses Kompromissvorschlags ist, die vielfältigen Interessen unter Berücksichtigung der Wortbeiträge von Teilnehmern der Informationsveranstaltung am 1. September 2021 und der Sitzung des Ortsbeirats 2 am 3. November 2021 und der Realitäten des Westends in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Diesem Zweck dient die Ausgestaltung des Grüneburgwegs (s. Ziff. 1.b. und c.) bzw. der Parallelstraße zum Grüneburgweg (s. Ziff. 1.a.) als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs. Dadurch wird der Radverkehr im Sinne des sog. Radentscheids stark aufgewertet. Insbesondere können Fahrradfahrer nebeneinander fahren, es wird eine 30km/h- Zone eingerichtet und der Radverkehr ist deutlich stärker geschützt. Außerdem ermöglicht dieser Vorschlag, dass durch Anordnung von Zusatzzeichen weiterhin der KFZ-Verkehr und der Lieferverkehr zugunsten der Gewerbetreibenden im Grüneburgweg zulässig ist. Dies kommt insbesondere den Anwohnern im und rund um den Grüneburgweg, den Gewerbetreibenden sowie den Arbeitnehmern der dortigen Geschäfte zu Gute, da so ein Großteil der ohnehin schon knappen Parkplätze erhalten bleibt. Aufgrund des Charakters der Straße als Fahrradstraße können in Kreuzungsbereichen und an Engstellen vereinzelt KFZ-Parkplätze zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs im mittleren und östlichen Abschnitt entfallen. Hierbei gilt es aber insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass bestehende Park- und Halteverbotszonen und auch die auszuweisenden Lieferzonen eingehalten werden. Schließlich ist auch sicherzustellen, dass genügend Platz für den ruhenden Fahrradverkehr besteht, damit dieser den Fußgängerverkehr nicht behindert. Gleichzeitig sollten keine weiteren Parkplätze, neben den Parkplätzen in Ziffer 2-4 dieses Antrags, zugunsten von Gastronomieangeboten ohne vorherige Anhörung von Anwohnern und Gewerbetrei-benden vor Ort wegfallen. Zusätzlich ist es sinnvoll, Autofahrer zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern durch Bodenschwellen und "Blitzgeräte" zu einer reduzierten Geschwindigkeit anzuhalten, die dem Grüneburgweg als Wohn- und Geschäftsstraße gerecht wird (s. Ziff. 1.c.). Des Weiteren ermöglicht dieser Vorschlag, ohne eine Diagonalsperre am "Im Trutz" auszukommen, die zu einer Umleitung des motorisierten Verkehrs mitten ins Wohngebiet führen würde. . Insbesondere bestehen erhebliche Zweifel dahingehend, dass die Anlieferung des Rewe-Marktes am Grüneburgweg, die von der Seite, der Straße "Im Trutz", her erfolgt, bei Einrichtung der Diagonalsperre weiterhin möglich bleibt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Lastwagen in den Kreuzungsbereich zurückstoßen, um in die Liefereinfahrt rückwärts einzufahren. Durch eine solche Diagonalsperre würden die Anwohner dieser Wohngebiete - insbesondere in den Parallel- und Seitenstraßen zum Grüneburgweg, wie auch u.a. der Wolfsgangsstraße, die deutlich schmäler als der Grüneburgweg ist - einseitig und unverhältnismäßig mit Verkehr belastet. Es ist insbesondere vor dem Hintergrund der aufkommenden Diskussion rund um den Oeder Weg (Stichwort: "Anwohner Finkenhofstraße", siehe u.a. Presseberichte zur Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021) zu vermeiden, den Verkehr nicht zu reduzieren, sondern nur zu verschieben. Zudem gab es nach der Unfallstatistik[2] im Grüneburgweg im Jahr 2020 keine schweren Unfällen, an denen ein Fahrradfahrer beteiligt war. Auch die Zahl der "leichten" Unfälle liegt im einstelligen Bereich. Insofern beinhaltet das in Ziff. 1 dargestellte Konzept einen angemessenen Interessensausgleich aller Verkehrsteilnehmer, einschließlich Radfahrer. Dieser Vorschlag berücksichtigt die in den Informationsveranstaltungen und der Ortsbeirats-Sitzung am 3. November 2021 gegenüber allen Fraktionen vorgetragenen Rückmeldungen und Kritikpunkte von insbesondere Anwohnern, Gewebetreibenden, ADFC, Radfahrern und Fußgängern und erhöht dadurch die Akzeptanz bei den Betroffenen im Grüneburgweg. Die Maßnahmen in Ziff. 1 führen damit insgesamt zu einer zeitgemäßen Neuverteilung des Verkehrsraums zwischen Anwohnern, Fußgängern, Radfahrern, Autoverkehr, Gewerbetreibenden und Lieferverkehr. Gleichzeitig dienen sie dazu, den Grüneburgweg als pulsierendes Zentrum im Herzen des Westends und sein attraktives einmaliges Flair weiter zu stärken. Damit wird den veränderten Bedürfnissen insbesondere mit Blick auf den Radverkehr, die Anwohner und die Gewerbetreibenden zum Erhalt eines urbanen Lebensgefühls Rechnung getragen. Die vorgeschlagenen Markierungen auf der Straße für Radfahrer sowie das Aufstellen der Blitzanlagen und die Kennzeichnung von Lieferzonen und Kurzzeitparkplätzen (Ziff. 1) sollten bitte kurzfristig provisorisch umgesetzt werden. Für etwaige künftige weitere Planungen sollte eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchgeführt werden, s. Ziff. 2. Zudem erscheint die wissenschaftliche Begleitung der Maßnahmen im Oederweg durch Verkehrsuntersuchungen wichtig, um aus ihr Schlussfolgerungen auch fürs Westend ziehen zu können. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat entsprechend an ihn zu berichten, s. Ziff. 3. Um den Erfolg der provisorischen Umsetzung der Maßnahmen nach der Probephase bestimmen zu können, ist es wichtig, dass die Evaluierungskriterien vor Beginn ihrer Umsetzung festgelegt sind. Da das Gebiet um den Grüneburgweg einen Mischcharakter aus Wohngebiet und Gewerbebetriebe aufweist, sollten wesentliche Kriterien für den Erfolg der Maßnahme insbesondere die Entwicklung des Verkehrs an zentralen Stellen in den angrenzenden Wohngebieten in allen drei Abschnitten sowie die Entwicklung des Umsatzes der Gewerbetreibenden in allen drei Abschnitten sein. Die Evaluierung sollte dabei mind. quartalsweise erfolgen. Dabei bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dem Ortsbeirat die festgelegten Evaluierungskriterien nach ihrer Festlegung mitzuteilen, s. Ziff. 4. Antragsteller: CDU FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)

Parteien: CDU, FDP, BFF

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Antrag Ortsbeirat 2

Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße

13.11.2021 | Aktualisiert am: 13.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2021, OF 209/2 Betreff: Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der geplanten Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße vorerst nur die nachfolgend genannten Maßnahmen "testweise" vorzunehmen. D.h. die jeweiligen Maßnahmen sind als Provisorium einzurichten, so dass sie ggf. auch kurzfristig wieder rückgängig gemacht werden können. 1. Die Längssperre auf Höhe der Arndtstraße wird wie in der Präsentation vom 06.09.2021(https://www.radfahren-ffm.de/media/20210906_7201_kettenhofweg_ praesentation_obr2_v3.pdf) vorgeschlagen eingerichtet. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob entlang der neuen Längssperre Parkplätze eingerichtet werden können. 2. Die von der Stadt vorgeschlagene Drehung der Einbahnstraße im Abschnitt Schumannstraße/Beethovenstraße ist abzulehnen. Stattdessen soll die Einbahnstraße zwischen Beethovenstraße/Mendelssohnstraße gedreht werden und der Verkehr südlich über die Westendstraße umgeleitet werden. 3. Im Abschnitt Beethovenstraße bis Feuerbachstraße wird das Parken auf eine Fahrbahnseite reduziert, da es hier für den Radverkehr besonders eng ist. Wo möglich werden auf der Fahrbahn Schutzstreifen für den Radverkehr markiert, die bei Bedarf von anderen Fahrzeugen überfahren werden dürfen. 4. In dem in Ziffer 2 genannten Bereich sind bestimmte Bereiche zum Kurzzeitparken (insbesondere tagsüber und in der Nähe des Einzelhandels) und für den Lieferverkehr zu kennzeichnen und nachts als Parkplätze zum Anwohnerparken auszuweisen. 5. In den Kreuzungsbereichen ist sicherzustellen, dass die Sichtachsen und ausreichend Platz zum sicheren Überqueren der Fahrbahn für die Fußgänger freigehalten und gegen Zuparken gesichert werden. Begründung: Die Einbahnstraßenregelungen werde angepasst, um den Durchgangsverkehr im Kettenhofweg einzuschränken. Die Umkehr der Einbahnstraße auf Höhe Beethovenstraße/Mendelssohnstraße hat die Einschränkung des Durchgangsverkehrs auf dem Kettenhofweg zur Folge, ohne die Erreichbarkeit des Einzelhandels auf dem Abschnitt Schumannstraße/Beethovenstraße einzuschränken und ohne den Verkehr in Richtung des im Vergleich zur Westendstraße engeren Beethovenplatzes umzuleiten. Die Maßnahmen in Ziffer 2-4 sind erforderlich, um die Verkehrssicherheit zugunsten des Fußgänger- und Radverkehrs zu verbessern. Der Kettenhofweg ist eng und teilweise ist das Ausweichen bei Gegenverkehr ohne Missachtung der erforderlichen Sicherheitsabstände zu parkenden und auch fahrenden Autos als Radfahrer nicht möglich. Insbesondere in den Kreuzungsbereichen ist dem widerrechtlichen Parken von Fahrzeugen entgegenzuwirken, um den Fußgängern die sichere Querung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollten keine weiteren Parkplätze, neben den Parkplätzen in Ziffer 2-4 dieses Antrags, zugunsten von Gastronomieangeboten ohne vorherige Anhörung von Anwohnern und Gewerbetreibenden vor Ort wegfallen. Gewerbetreibende und Anwohner sollten außerdem Gehör finden, wenn es um die Frage geht, an welchen Stellen gegebenenfalls Lieferzonen und (zumindest tagsüber) Kurzzeitparken ermöglicht werden sollten. Alle Maßnahmen sollten so vorgenommen werden, dass sie nach Ablauf einer Testphase, insbesondere auch nach Umbau der Bockenheimer Landstraße und Erhebungen zu deren Auswirkungen rückgebaut werden können. Es ist davon auszugehen, dass sich die Verkehrsströme im Westend anlässlich des Umbaus der Bockenheimer Landstraße verschieben. Dort entfällt eine Fahrspur zugunsten des Radverkehrs. Die Maßnahmen im Kettenhofweg sollten daher provisorisch, also rückbaufähig, ergriffen werden. Gegebenenfalls könnten die Maßnahmen dann je nach Auswirkungen der baulichen Maßnahmen auf der Bockenheimer Landstraße korrigiert werden. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Parteien: CDU, FDP

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Antrag Ortsbeirat 5

Unterstützung der Außengastronomie in der Diesterwegstraße

08.11.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2021, OF 248/5 Betreff: Unterstützung der Außengastronomie in der Diesterwegstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob es in der Diesterwegstraße im Bereich vor dem Lokal "a Tavola!" möglich ist, für die kommende Sommersaison einen zweiten Schirm für die Außengastronomie zu installieren. Begründung: Durch die Einrichtung der Außengastronomie in der Diesterwegstraße wurde der öffentliche Raum deutlich aufgewertet und der Bereich um den Schweizer Platz attraktiver gestaltet. Vor Ort wurden inzwischen auch Patenschaften für zwei Baumscheibe übernommen. Die dort stehenden Bäume und die von ihnen abgegebenen klebrigen Pollen schränken jedoch die Sitzmöglichkeiten erhebliche ein. Ein Schirm könnte hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1189 2021 Die Vorlage OF 248/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Reifenabrieb und Flecken statt „Goldstaub“ für die Goethestraße?

07.11.2021 | Aktualisiert am: 24.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 209/1 Betreff: Reifenabrieb und Flecken statt "Goldstaub" für die Goethestraße? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, welche Art von Fahrbahnbelag bei der Sanierung der Goethestraße verwendet wurde und ob es geplant ist, hier nachzubessern. Begründung: Die Goethestraße gehört zu den hochpreisigen Einkaufsstraßen in Frankfurt am Main. Luxuslabels und Juweliere haben sich teilweise vor Jahrzenten hier niedergelassen. Es wird flaniert und vorgefahren. Man möchte sehen und gesehen werden. Vereinzelt wird ein Shuttle-Service bis vor die Ladentür angeboten. Besonders die betagte Kundschaft weiß dies zu schätzen. Sogar internationale Kundschaft zieht die Frankfurter Goethestraße an, insbesondere aus Asien. Viele Menschen sparen jahrelang, um sich eines Tages den Traum von dem ersehnten Artikel in einer der Luxus-Boutiquen erfüllen zu können, in denen hochwertige Waren angeboten werden, teilweise handwerkliche Meisterstücke sowie Waren weltbekannter Modeschöpfer. Eine Art von Kunst und Kultur hat sich etabliert. Frauen wie Männer finden hier die passende Garderobe sowie passende Accessoires zu besonderen Anlässen. Die Goethestraße bietet Arbeitsplätze für Menschen im gesamten Rhein-Main-Gebiet und darüber hinaus. Von Offenbach, Friedberg und sogar aus dem Osten pendeln die Menschen zu ihrem Arbeitsplatz in der Goethestraße. Es werden marktübliche Löhne gezahlt. Die Verkäuferinnen und Verkäufer fühlen sich selbst mehrheitlich nicht zur Oberschicht gehörig oder gar "reich". Der Stadt Frankfurt beschert die Goethestraßen durch die Gewerbesteuer wichtige Einnahmen, die dringend u.a. für soziale Projekte benötigt werden. Daher ist es wichtig, bei Umgestaltungen von Straßen und Plätzen die Interessen der örtlichen Geschäfte und Anlieger miteinzubeziehen. Denn Umsatzeinbußen sind nicht nur für Gewerbe und Arbeitsplätze schmerzlich, sondern über die Gewerbesteuer letztlich ebenso für die Stadt Frankfurt. Der ursprüngliche Pflasterbelag hatte einen gewissen Charme für die Goethestraße. Gleichzeitig bremste er den motorisierten Verkehr aus. Händlerinnen und Händler berichten, dass Radfahrende häufig nicht auf Fußgehende achten und Beinah-Zusammenstöße beobachtet werden. Durch den ausgetauschten Fahrbahnbelag hat nicht nur die gefahrene Geschwindigkeit in der Goethestraße zugenommen, sondern innerhalb kurzer Zeit haben sich unansehnliche Streifen durch Reifenabrieb sowie Flecken gebildet (s. Anlage). Die Fahrbahn ähnelt einer Rennbahn. Ein weiteres, internationales Aushängeschild der Stadt Frankfurt hat dadurch Schaden genommen. Es ist richtig, die Interessen von Radfahrenden stärker zu berücksichtigen. Die Politik ist jedoch dem Gemeinwohl verpflichtet. Die Interessen der einen Gruppe dürfen daher nicht zum Nachteil einer anderen Gruppe führen, welcher über das gebührende Maß hinausgeht und negative Konsequenzen für Anlieger und letztlich für die Stadt selbst mit sich bringen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 14 Die Die PARTEI stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 209/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 1. Einstimmige Annahme 2. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 209/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Pflanztrog am Platz der Republik begrünen

06.11.2021 | Aktualisiert am: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2021, OF 244/1 Betreff: Pflanztrog am Platz der Republik begrünen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Pflanzbeete am Platz der Republik an der Ecke Mainzer Landstraße und Düsseldorfer Straße vom Schotter zu befreien und mit Bodendeckern und Stauden zu begrünen. Begründung: Der Platz der Republik ist eine trostlose gepflasterte und zubetonierte Fläche. Es gibt an dieser Stelle nur zwei große Bäume, die in einem größeren, zweiteiligen Pflanzbeet stehen, das mit Schotter bedeckt ist. Nachdem nun die Bauzäune von der U5-Baustelle rund um das Beet weggefallen sind, sollte das Beet aufgewertet werden und einen Beitrag zu einem besseren Mikroklima an einer der am stärksten befahrenen Kreuzungen im Stadtgebiet leisten. Im unmittelbaren Umfeld gibt es zudem Gewerbeflächen für Gastronomen, die durch mehr Grün im Stadtraum an Attraktivität gewinnen können. Photo: eigenes Photo Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 59 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1137 2021 Die Vorlage OF 244/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 15

Jahresbericht Masterplan Industrie

28.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2021, OF 79/15 Betreff: Jahresbericht Masterplan Industrie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der B 352 unter der Voraussetzung zu, dass sämtliche Planungen, die das angedachte Gewerbegebiet auf Nieder-Eschbacher Gemarkung im Bereich Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee betreffen, umgehend eingestellt werden. Begründung: Nicht nur der Ortsbeirat, sondern auch die Mehrzahl der Nieder-Eschbacher Bevölkerung hält ein Gewerbegebiet an dieser Stelle nicht für angebracht (s. a. OA 15/21, OA 594/20, OA 596/20,OA 619/20, OF 308/15 20) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 352 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 33 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion den Tenor wie folgt: "1. Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage B 352/21 unter Hinweis auf OA 91 zur Kenntnis. 2. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage B 352/21 wird unter der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass sämtliche Planungen, die das angedachte Gewerbegebiet auf Nieder-Eschbacher Gemarkung im Bereich Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee betreffen, umgehend eingestellt werden." Die Vorlage OF 79/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung OA 91 2021 1. Die Vorlage B 352 dient unter Hinweis auf OA 91 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 79/15 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung an den Magistrat (OB 4)

Kontrolle durch die Stadtpolizei bei verkehrswidrigen Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter- Fahrerinnen und -Fahrern

26.10.2021 | Aktualisiert am: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 916 entstanden aus Vorlage: OF 76/4 vom 02.10.2021 Betreff: Kontrolle durch die Stadtpolizei bei verkehrswidrigen Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter- Fahrerinnen und -Fahrern Der Magistrat wird gebeten, eine verstärkte Kontrolle zum Schutz von Fußgängern auf Fußwegen vor Kitas, Schulen, Restaurants und Geschäften in den engen Straßen in Bornheim, im Ostend und auf dem Bornheimer Wochenmarkt vorzunehmen. Ziel muss es sein, rücksichtslose Fahrrad- und E-Scooter-Fahrerinnen und - Fahrer zu belehren und gegebenfalls zu verwarnen. Begründung: In den dicht bevölkerten und engen Fußwegen in den Stadtteilen Bornheim und Ostend sowie dem Bornheimer Wochenmarkt fahren leider immer wieder E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer zum Teil zu zweit und auch Radfahrende mit hoher Geschwindigkeit zwischen den Fußgängern herum und gefährden diese dadurch. Hier wäre eine Aktion der Stadtpolizei oder anderer Ordnungskräfte wünschenswert, die solche Verkehrsteilnehmende eindringlich belehren und auf die Gefährdung, die von ihnen ausgeht, hinzuweisen. Die Kontrollaktion sollte zeitlich an Stoßzeiten an folgenden Orten stattfinden: Auf der Berger Straße/Ecke Saalburgstraße, Haltstelle "Bornheim Mitte", an Schulen und während des Wochenmarktes. Besonders betroffen neben dem Bornheimer Wochenmarkt und der Haltstelle "Bornheim Mitte" ist die Röhnstraße vor der Dahlmannschule, da hier Kopfsteinpflaster Fahrradfahrende veranlasst, auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies kann auch mit der im Herbst jahreszeitlich üblichen Aktion zur Kontrolle von Fahrradbeleuchtungen durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 522

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 6)

Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich beheben

26.10.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 866 entstanden aus Vorlage: OF 185/6 vom 09.10.2021 Betreff: Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich beheben Anwohner der Straße An der Steinmühle in Nied haben sich an den Ortsbeirat gewandt und um Hilfe bei der Bewältigung ihrer Verkehrs- und Parkprobleme in ihrer Straße gebeten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mögliche offensichtliche Verkehrsmissstände und Probleme (wie unten beschrieben) in der Straße An der Steinmühle in Nied unverzüglich zu prüfen und gegebenenfalls zu beheben. Hierbei sollten folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Es sollte dem Verdacht der Anwohner nachgegangen werden, dass eine nahe gelegene Kfz-Werkstatt möglicherweise die Straße und Parkflächen An der Steinmühle als Betriebsfläche nutzt (Dauerparken eines Abschleppwagens auf einer nicht als Parkplatz gekennzeichneten Fläche, Parken von teilweise nicht mehr fahrbereiten für die Reparatur vorgesehenen Unfallautos, Abstellen von Autos ohne Nummernschild, mögliches Blockieren von Parkflächen für Autos). 2. Da anscheinend öfters Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit die Straße durchfahren, ist zu prüfen, ob die Straße An der Steinmühle in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden könnte. 3. Unverzügliches Abschleppen von nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugen (bei einem Ortstermin fiel ein nicht mehr zugelassener Sprinter mit geöffneter Tür ohne Motor auf). Es sollte deutlich mehr kontrolliert und im Parkverbot stehende Fahrzeuge regelmäßig abgeschleppt werden. 4. Prüfung, ob ein Teil der Parkplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden könnte. 5. Gemeinsam mit der an der Straße An der Steinmühle ansässigen Alevitischen Gemeinde nach Lösungen für das große Parkplatzproblem infolge ihrer regelmäßigen Veranstaltungen suchen. Hierbei sollten mögliche Parkalternativen wie beispielsweise das Jobcenter, der Parkplatz des Netto-Marktes oder andere in der Nähe liegende Flächen (siehe unten unter "Zu 5. ") geprüft werden. 6. Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung in der Straße ergreifen. Begründung: Bei der Straße An der Steinmühle handelt es sich um eine kleine Sackgassenstraße in L-Form. Anwohner berichteten bei einem Ortstermin Anfang Oktober 2021 von folgenden Problemen: Zu 1.: Seit circa einem Jahr scheint ein in der Nähe ansässiger Kfz-Betrieb die Straße An der Steinmühle und die dort vorhandenen Parkplätze als eigenes Gewerbegebiet wie folgt zu nutzen: - Ein Abschleppwagen parkt permanent am Ende der Straße auf einer nicht als Parkplatz gekennzeichneten Fläche. - Unfallautos (teilweise nicht mehr fahrbereit) parken längere Zeit (bis zu mehrere Wochen) auf den Parkplätzen, bevor sie repariert werden. - Anwohner haben beobachtet, dass aus manchen defekten Autos Öl auf die Parkplätze tropft. Es sind größere Ölflecken in der Straße und auf den Parkplätzen zu sehen. - Teilweise scheinen einige Fahrzeuge bewusst Parkplätze für eine zukünftige Nutzung zu blockieren (durch Querparken vor den Längsparkplätzen). - Autos ohne Nummernschild belegen oft und lange die Parkplätze (einem Ortsbeiratsmitglied fiel ein geöffneter Sprinter ohne Motor auf). Erhalten diese Fahrzeuge von der Stadt einen roten Aufkleber, scheinen sie zunächst auf den in der gleichen Straße parkenden Abschleppwagen geladen zu werden, bevor sie in die Werkstatt kommen. - Laut Anwohnern wurde mehrmals erfolglos mit dem betreffenden Kfz-Betrieb versucht, über die Missstände zu reden. Hierdurch sowie durch das vermehrte Parken von zum Teil ortsfremden Gewerbefahrzeugen komme es in der Straße An der Steinmühle nach Beschreibung der Anwohner zu einem täglichen Verkehrschaos: Die regulären Parkplätze seien oftmals belegt. Privatparkplätze, Toreinfahrten, Geh- und Fahrradwege würden zugeparkt. Müllabfuhr, Feuerwehr und Einsatzfahrzeuge könnten kaum durchfahren. Da es sich um eine Sackgasse handelt, kommt es zu aufwendigem Rangieren und lauten Fahrgeräuschen und Gesprächen der beteiligten Personen bis tief in die Nacht, sodass die Anwohner auch in der Nachtruhe gestört würden. Zu 2.: Den Bewohnern ist aufgefallen, dass oftmals Autofahrer mit hoher Geschwindigkeit durch die Straße fahren und die Motoren aufheulen lassen. Hierdurch sei es schon zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen. Teilweise spielten auch die Kinder der Anwohner auf der Straße, da Spielplätze weiter entfernt liegen. Hier gibt es den Vorschlag der Anwohner, durch Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Bereich das schnelle Fahren zu verhindern. Zu 3. und 4.: Durch Einrichten von Bewohnerparkplätzen und regelmäßige Kontrollen könnte das Parkplatzproblem für die Anwohner gelöst werden. Dabei bräuchten nur circa zehn bis 15 Parkplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden. Zu 5: Die Alevitische Gemeinde Frankfurt ist An der Steinmühle ansässig. Sie besitzt vor Ort circa zehn private Parkplätze, die jedoch für ihre Veranstaltungen nicht ausreichen. Die Glaubensgemeinschaft ist eine der größten in Deutschland. Laut Auskunft ihres 1. Vorsitzenden kommt es jede Woche zu zwei bis drei Beerdigungsveranstaltungen, zu denen regelmäßig über hundert Gäste aus ganz Deutschland kommen. Hinzu kommen noch weitere Veranstaltungen der Gemeinde. Die Parkplätze der gesamten Straße reichen für diese Veranstaltungen nicht aus. Es kommt regelmäßig zu größeren Verkehrs- und Parkplatzproblemen (Verkehrschaos). Hier sollte gemeinsam mit der Alevitischen Gemeinde nach alternativen Parkflächen in der Nähe gesucht werden. Anwohner schlugen beispielsweise eine Prüfung der Nutzung des Parkhauses des Jobcenters in der Bolongarostraße 82 sowie der Parkfläche des Netto-Marktes in der Bolongarostraße schräg gegenüber der Straße An der Steinmühle vor. Anwohner und Alevitische Gemeinde haben versichert, dass sie an einer einvernehmlichen Lösung interessiert seien. Straße An der Steinmühle in Nied Quelle: Google Maps Hier wird auf nicht als Parkplätze ausgewiesenen Flächen geparkt. Da die Straße An der Steinmühle eine Sackgasse ist, muss hier mit großen Fahrzeugen immer aufwendig gewendet werden. Dieser Sprinter steht seit Monaten mit offener Tür auf dem Parkplatz. Er besitzt keinen Motor mehr und wird anscheinend von Gewerbetreibenden als Arbeitsstätte und Lagerraum benutzt. Hinter den Autos in der Böschung wird regelmäßig Müll entsorgt. Parkplätze werden scheinbar bewusst blockiert. Der Abschleppwagen links parkt dauerhaft auf einer nicht als Parkplatz ausgewiesenen Fläche. Parkverbotsflächen werden missachtet. Kontrolliert wird selten. Gewerbetreibende nutzen für ihre Firmenautos verstärkt Parkplätze An der Steinmühle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 360 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2015 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 9

Zuschuss für die Weihnachtsbeleuchtung am Dornbusch und in Ginnheim

24.10.2021 | Aktualisiert am: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2021, OF 114/9 Betreff: Zuschuss für die Weihnachtsbeleuchtung am Dornbusch und in Ginnheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Gewerbeverein Dornbusch wie auch dem Gewerbering Ginnheim jeweils einen Zuschuss in Höhe von EUR 2.000 für die Kosten der Weihnachtsbeleuchtung (Auf- und Abhängen der Sterne, Stromkosten, Baumschmuck, Lagerung, Arbeiten, Instandhaltung) zu zahlen. Der Zuschuss ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren. Begründung: Erfolgt mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 14 Die Vorlage OF 114/9 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und BFF erklärt. Der Ortsvorsteher stellt zur Diskussion, die noch auf der Tagesordnung verbliebenen Tagesordnungspunkte aufgrund der vorgerückten Zeit zurückzustellen und in den nicht öffentlichen Teil einzutreten. Beschluss: Der Vorschlag des Ortsvorstehers, direkt in den nicht öffentlichen Teil einzutreten, wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und 1 SPD (= kein Eintritt in den nicht öffentlichen Teil und Zurückstellung der restlichen Tagesordnungspunkte) Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 55 2021 Die Vorlage OF 114/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 3

Weihnachtsbeleuchtung auf der Berger Straße

21.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 112/3 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung auf der Berger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen Der Ortsbeirat beteiligt sich mit bis zu 5.000 Euro aus seinem Budget an der Weihnachtsbeleuchtung in der Berger Straße. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der unteren Berger Straße wird alljährlich vom Interessenverein Untere Berger Straße e.V. finanziert. Die Gelder dafür werden für gewöhnlich mit dem Berger Straßenfest eingeworben, das der Verein organisiert. Da das Berger Straßenfest in diesem Sommer coronabedingt ausfallen musste, fehlen Gelder, um die Straßenbeleuchtung zu finanzieren. Damit die Berger Straße in der für den Einzelhandel so wichtigen Vorweihnachtszeit auch weihnachtlich erstrahlen kann und der Einzelhandel im Nordend gestärkt wird, beteiligt sich der Ortsbeirat mit einem Zuschuss aus seinem Budget. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 52 2021 Die Vorlage OF 112/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "5.000 Euro" durch den Wortlaut "3.000 Euro" ersetzt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, 1 LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 4

Hinweisschilder Wochenmarkt

12.10.2021 | Aktualisiert am: 04.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2021, OF 77/4 Betreff: Hinweisschilder Wochenmarkt Der Magistrat wird gebeten an den Wochenmärkten in Bornheim (Mittwoch und Samstag) mobile Schilder aufzustellen, die das Fahren auf dem Wochenmarkt für alle Fahrzeuge (insb. Fahrräder aller Art und E-Roller) verbieten und das Verbot auch zu überwachen. Begründung: Das Befahren der Wochenmärkte ist zu gefährlich und damit zu verbieten. Das Zuwiderhandeln sollte auch strafbewährt sein. Eine Marktaufsicht ist jeweils auf den Märkten vorhanden und kann diese Aufgabe übernehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 4 am 26.10.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 917 2021 Die Vorlage OF 77/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen Volt (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Entwicklung des Anteils der Rechenzentren an den Gewerbeflächen

08.10.2021 | Aktualisiert am: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2021, OF 123/11 Betreff: Entwicklung des Anteils der Rechenzentren an den Gewerbeflächen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat möge Auskunft zur Größe der Gewerbeflächen (Quadratmeter) im Zeitverlauf geben (auf jährlicher Basis - 2015 bis heute): 1. Gewerbeflächen in Frankfurt insgesamt 2. Gewerbeflächen im Ortsbezirk 11 insgesamt 3. Flächen von Rechenzentren in Frankfurt insgesamt 4. Flächen von Rechenzentren im Ortsbezirk 11 insgesamt 5. Flächenverlust für Klein- und mittelständische Unternehmen durch Umwandlung zugunsten von Rechenzentren (Frankfurt insgesamt und Ortsbezirk 11) Begründung: Der Eindruck der Bürger*innen ist, dass Rechenzentren in den letzten Jahren stark expandieren, insbesondere auch im Ortsbezirk 11. Im Jahresbericht der Wirtschaftsförderung von 2019 ist die Rede von mehr als 600.000 Quadratmeter Rechenzentrumsfläche in Frankfurt am Main, von 30 Unternehmen an mehr als 60 Standorten in der Stadt (https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/B_613_2020_AN_Jahresber_2019.pdf). Gleichzeitig wird in Diskussionen immer wieder das Verdrängungsrisiko für kleine und mittelständische Unternehmen genannt. Um im ersten Schritt eine Faktengrundlage für die Diskussion zur Verfügung zu haben, werden entsprechende Daten aus dem Gewerbeflächenkataster benötigt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 188 2021 Die Vorlage OF 123/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 4

Kontrolle durch die Stadtpolizei bei verkehrswidrigen Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter Fahrerinnen und Fahrern

02.10.2021 | Aktualisiert am: 04.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2021, OF 76/4 Betreff: Kontrolle durch die Stadtpolizei bei verkehrswidrigen Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter Fahrerinnen und Fahrern Der Magistrat wird gebeten eine verstärkte Kontrolle zum Schutz von Fußgänger auf Fußwegen vor Kitas, Schulen, Restaurants und Geschäften in den engen Straßen in Bornheim und im Ostend und auf dem Bornheimer Wochenmarkt vorzunehmen. Ziel muss es sein, rücksichtslose Radfahrer und E-Scooterfahrer zu belehren und Gegebenfalls zu Begründung: In den dicht bevölkerten und engen Fußwegen in den Stadtteilen Bornheim und dem Ostend und dem Bornheimer Wochenmarkt fahren leider immer wieder E-Scooter zum Teil zu Zweit und auch Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit zwischen den Fußgänger herum und gefährden diese dadurch. Hier wäre eine Aktion der Stadtpolizei oder anderer Ordnungskräfte wünschenswert, die solche Verkehrsteilnehmer eindringlich Belehren und auf die Gefährdung, die von Ihnen ausgeht, hinzuweisen. Die Kontrollaktion sollte zeitlich an Stoßzeiten an folgenden Orten stattfinden. Auf der Bergerstraße Ecke Saalburgstraße Haltstelle Bornheim Mitte, an Schulen und während des Wochenmarktes. Besonders betroffen neben dem Bornheimer Wochenmarkt und der Haltstelle Bornheim Mitte ist die Röhnstraße vor der Dahlmannschule da hier Kopfsteinpflaster Fahrradfahrer veranlasst auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies kann auch mit der im Herbst jahreszeitlich üblichen Aktion zur Kontrolle von Fahrradbeleuchtungen durchgeführt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 4 am 26.10.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 916 2021 Die Vorlage OF 76/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)

Partei: FDP

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Anregung Ortsbeirat 11

Regelmäßiger persönlicher Zwischenbericht zu Gewerbegebieten und Rechenzentren in der Ortsbeiratssitzung (Ortsbeirat 11)

13.09.2021 | Aktualisiert am: 21.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.09.2021, OA 77 entstanden aus Vorlage: OF 65/11 vom 24.05.2021 Betreff: Regelmäßiger persönlicher Zwischenbericht zu Gewerbegebieten und Rechenzentren in der Ortsbeiratssitzung (Ortsbeirat 11) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, einmal im Jahr einen schriftlichen Zwischenbericht zu dem aktuellen Stand, den Kennzahlen und Entwicklungen in den Gewerbegebieten und Rechenzentren im Frankfurter Osten abzugeben. Begründung: Im Frankfurter Osten leben die Menschen in unmittelbarer Nachbarschaft zu großen Gewerbegebieten und etlichen Rechenzentren. Die Entwicklung dieser Gebiete ist rasant und die bisherigen Berichtszyklen des Masterplans Klimaschutz oder des Klimaschutzteilkonzepts "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach" wurden diesen Entwicklungen nur bedingt gerecht. Vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielsetzung "Klimaneutralität in 2035", müssen wir künftig auch im Bereich der Gewerbegebiete und Rechenzentren Entwicklungen sehr eng im Auge behalten, um bei möglichen negativen Entwicklungen entgegensteuern zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 61 Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 144 Bericht des Magistrats vom 15.04.2024, B 138 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 22.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 26.10.2021, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 77 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bericht schriftlich erfolgt und die Entwicklungen im gesamten Stadtgebiet dargestellt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), sowie LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Maßgabe), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 2. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.10.2021, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 77 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bericht schriftlich erfolgt und die Entwicklungen im gesamten Stadtgebiet darstellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 2. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.11.2021, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 77 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bericht schriftlich erfolgt und die Entwicklungen im gesamten Stadtgebiet darstellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2021, TO II, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage OA 77 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bericht schriftlich erfolgt und die Entwicklungen im gesamten Stadtgebiet darstellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 872, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021 Aktenzeichen: 79-0

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 3)

Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf der Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek

09.09.2021 | Aktualisiert am: 31.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 720 entstanden aus Vorlage: OF 32/3 vom 27.05.2021 Betreff: Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf der Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek Der Magistrat wird aufgefordert, bei allen künftigen Planungen zur Nutzung der Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek nördlich der Adickesallee gegenüber dem heutigen Bibliotheksstandort für die Errichtung eines Erweiterungsbaus bzw. für eine Interimsnutzung im Zuge der Campusmeile auch weiterhin an dieser Stelle die Existenz eines Lebensmittelmarktes zur Nahversorgung der umgebenden Wohngebiete zu gewährleisten. Es sollten unbedingt Wege gefunden werden, den Lebensmittelm arkt zu erhalten oder in geeigneter Weise in eine künftige Bebauung zu integrieren. Begründung: Der heutige Lebensmittelmarkt versorgt an dieser Stelle ein großes Wohngebiet und ist dort als Teil der Infrastruktur auch zukünftig absolut notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 279 Antrag vom 21.04.2022, OF 277/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2275 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 31

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 9)

Eine Planungswerkstatt für den Platz vor der Dornbuschkirche initiieren!

09.09.2021 | Aktualisiert am: 24.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 713 entstanden aus Vorlage: OF 83/9 vom 09.08.2021 Betreff: Eine Planungswerkstatt für den Platz vor der Dornbuschkirche initiieren! Der Magistrat wird gebeten, für den Platz vor der evangelischen Dornbuschgemeinde (Ecke Mierendorffstraße/Carl-Goerdeler-Straße) eine Planungswerkstatt durchzuführen. Begründung: Am Dornbusch fehlt ein öffentlicher Platz, der zum Verweilen einlädt. Ein solcher Platz könnte im Dornbusch im Bereich zwischen der evangelischen Dornbuschgemeinde und der Wöhlerschule entstehen. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sollen in einer Planungswerkstatt Fragen wie die Gestaltung und Nutzung des Raumes, z. B. zum Aufenthalt und zum Spielen, für eine Außengastronomie, die Möglichkeit einer Integrierung des Wochenmarktes in einen solchen Platz sowie eine veränderte Parkraumgestaltung und Verkehrsführung, diskutiert werden. Bereits heute existieren mit den anliegenden Schulen und der Kirchgemeinde, den Anwohnerinnen und Anwohnern des Stadtteils und den Marktbesucherinnen und Marktbesuchern mehrere potenzielle Nutzergruppen für einen neu gestalteten Platz. Die Interessen dieser Personengruppen und auch der in der Nähe des Platzes wohnenden Nachbarschaft sollen in der Planungswerkstatt berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 4 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1717 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1718 Antrag vom 07.01.2023, OF 416/9 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3383 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

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Anregung an den Magistrat (OB 6)

Nied: Bessere Kennzeichnung der Aufpflasterungen auf dem Neumarkt prüfen

07.09.2021 | Aktualisiert am: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 657 entstanden aus Vorlage: OF 142/6 vom 23.08.2021 Betreff: Nied: Bessere Kennzeichnung der Aufpflasterungen auf dem Neumarkt prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die im Jahr 2019 in der Straße Neumarkt in Nied durchgeführten geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen in Form der vier Aufpflasterungen besser gekennzeichnet werden können, um Unfälle von Fußgängern und Radfahrern entgegenzuwirken. Begründung: Im Jahr 2019 wurde die Straße Neumarkt in Nied als geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme an vier Stellen aufgepflastert. Diese Maßnahme hat sehr erfolgreich dazu beigetragen, dass Fahrzeuge langsamer durch die Straße fahren müssen und die Fußgänger und Radfahrer weniger gefährdet werden. Nun ist es zu mehreren Unfällen von Radfahrern und Fußgängern gekommen, welche die Aufpflasterungen übersehen haben und hierdurch schwer gestürzt sind (einem Mitglied des Ortsbeirates ist mindestens jeweils ein Radfahrer und ein Fußgänger namentlich bekannt, die durch Stürze schwer verletzt wurden). Ggf. könnte durch eine deutlichere Kennzeichnung der Aufpflasterungen derlei Stürze verhindert werden. Bisher sind die Aufpflasterungen nicht gekennzeichnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2214 Aktenzeichen: 66 5

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Anregung an den Magistrat (OB 1)

Regiomaten im Ortsbezirk 1

07.09.2021 | Aktualisiert am: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 705 entstanden aus Vorlage: OF 158/1 vom 21.08.2021 Betreff: Regiomaten im Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird gebeten, auf die Frankfurter Wirtschaftsförderung mit dem Ziel der Errichtung eines oder mehrerer Regiomaten/Automaten mit regionalen Lebensmitteln für den Ortsbezirk 1 zuzugehen und verschiedene Standorte zu prüfen und ggf. umzusetzen. Für einen Regiomat würden sich aufgrund eines fehlenden Wochenmarktes z. B. das Europaviertel und das Gutleutviertel anbieten, aber natürlich sollten alle möglichen Standorte in die Überlegungen miteinbezogen werden. Begründung: Bei einem Regiomat (Automat mit regionalen Lebensmitteln) kann man rund um die Uhr regionale Produkte direkt vom Erzeuger kaufen, das wünschen sich viele Menschen in der Stadt, was man auch an der gestiegenen Beliebtheit der Wochenmärkte erkennen kann. Für das Gutleutviertel und Europaviertel wurden z. B. Wochenmärkte angeregt, sind aber laut Stadt nicht realisierbar. Zwar gibt es im Gutleutviertel mit dem "Marktschwärmer" inzwischen ein ähnliches Angebot, trotzdem wäre aber sicherlich ein oder mehrere Regiomaten für den Ortsbezirk ein Gewinn, da dort 24 Stunden Produkte erworben werden können und gleichzeitig regionale Anbieter unterstützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 196 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 15)

Abgemeldete Fahrzeuge von öffentlichen Parkplätzen entfernen

03.09.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2021, OM 610 entstanden aus Vorlage: OF 61/15 vom 18.08.2021 Betreff: Abgemeldete Fahrzeuge von öffentlichen Parkplätzen entfernen Der Magistrat wird gebeten, den öffentlichen Parkraum im Bereich der Wohnsiedlung Ben-Gurion- Ring und im Bereich des Gewerbegebiets (Berner Straße/Genfer Straße) regelmäßig auf abgemeldete Fahrzeuge hin zu überprüfen und die Fahrzeuge nach Ablauf der entsprechenden Frist zu entfernen. Begründung: Bewohner und Bewohnerinnen aus der Siedlung Ben-Gurion-Ring und Gewerbetreibende beschweren sich zunehmend darüber, dass immer mehr abgemeldete Fahrzeuge in den oben genannten Bereichen abgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2246 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan

30.08.2021 | Aktualisiert am: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 88/11 Betreff: Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat und bittet zu prüfen und zu berichten: 1. Wie hoch ist die Gewerbesteuereinnahme der sich in Frankfurt befindlichen Rechen-zentren in den letzten 5 Jahren. Wie ist die Prognose für die nächsten 5 Jahre? 2. Wie viele Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber sind im Stadtteil Seckbach und Fechenheim bereits genehmigt und welche davon bereits gebaut bzw. in Bau befindlich sowie welche davon bereits in Betrieb? 3. Wie viele weitere Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber befinden sich derzeit im Baugenehmigungsverfahren? 4. Welches ist die exakte Lage bereits genehmigter, erbauter bzw. im Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlicher Rechenzentren nach postalischer Adresse und Kataster (Übersichtskarte erwünscht)? 5. Wie hoch wird der Strombedarf in 2, 5, 10 Jahren der Rechenzentren in Seckbach und Fechenheim perspektivisch eingeschätzt? Wie hoch ist daran der Anteil klimaneutral erzeugten Stroms? Wie wird die Abwärme genutzt? 6. Mangels qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das betreffende Gebiet in den Stadtteilen Seckbach und Fechenheim müssen Baugenehmigungen auf Grundlage von § 34 BauGB erteilt werden: a) Wie fügen sich (1) die bereits genehmigten und erbauten bzw. in Bau befindlichen Bauvorhaben sowie (2) die im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben nach Auffassung des Magistrats jeweils nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll bzw. wurde und derzeit noch wird, in die (vorherige) Eigenart der näheren Umgebung ein? Wie bleiben die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nach Auffassung des Magistrats gewahrt? Wie wird das Ortsbild nach Auffassung des Magistrates beeinträchtigt? b) Was gedenkt der Magistrat bei den bereits erbauten und insbesondere bei den in Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben für eine Wahrung der vielfältigen Nachbarschaftsbelange von Anwohnern, Gewerbetreibenden und der sonstigen öffentlichen Interessen, insbesondere denen des Naturschutzes für das unmittelbar benachbarte Naturschutzgebiet, zu tun? c) Wie stellt der Magistrat sicher, dass im Rahmen der (Einzel-) Baugenehmigungsverfahren hinreichende, insbesondere für Verschattung und den Immissionsschutz bedeutsame Abstände zwischen Rechenzentren im Gewerbegebiet einerseits und der Wohnbebauung im unmittelbar angrenzenden Wohngebiet, dem Naturschutzgebiet Seckbacher Ried und anderer in Fechenheim befindlichen Naturschutzgebiete andererseits eingehalten werden? Wie stellt der Magistrat sicher, dass die sonstigen Belastungen von Umwelt und Anwohnern so weit wie möglich reduziert werden? Welche Abstände und Maßnahmen sind dies im Einzelnen? Hier ist vor allem auf die Gesichtspunkte 1. Schutz gegen Geräusche, Lärm 2. Schutz gegen Luftschadstoffe, Gerüche, Wärme 3.Schutz vor übermäßigen Lichtemissionen 4. Schutz vor technisch erzeugten (künstlichen) elektrischen, magnetischen, elektromagnetischen Feldern 5. Schutz vor Sicherheitsrisiken (Sabotage, Terrorakte, Brand) einzugehen und eine entsprechende Analyse vorzulegen. d) In welcher Weise sieht sich der Magistrat in der Lage und auf welcher Grundlage, im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren höchste technische und damit zeitgemäße Umweltschutzstandards abzuverlangen? In der Antwort ist insbesondere auf den mit (Diesel-) Notstromaggregaten typischerweise verbundenen erheblichen Ausstoß von Stickoxiden und Feinstaub einzugehen, die durch zahlreiche Dieselgeneratoren, Schornsteine, Kondensatoren, Entlüftungen und Klimaanlagen der Rechenzentrumsgebäude in die unmittelbare Umgebung und Umwelt emittiert werden. e) Sind die bereits vorhandenen und nach und nach ständig weitergebauten zusätzlichen umfangreichen Antennenanlagen, Entlüftungsstutzen etc. an und auf Fassaden sowie Dächern zulässig und auf welcher Grundlage? 5. Wann betreibt der Magistrat das Verfahren des bereits seit dem 24.5.1984 in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans B558 "Gwinnerstraße" weiter und kommt damit seiner Planungshoheit und -verantwortlichkeit zur Steuerung der städtebaulichen und - nach Landesbauordnung - gestalterischen Entwicklung des betreffenden Gebiets, insbesondere mit Blick auf Rechenzentrumsbauten, nach, in dessen Rahmen die öffentlichen und privaten Belange und Interessen förmlich eingebracht und zum Ausgleich gebracht werden könnten, was sie bei der derzeitigen Praxis der Einzel-Baugenehmigungsverfahren nach § 34 BauGB nicht oder nur unzureichend können bzw. werden? 6. In § 1 BauGB heißt es u.a. auch, dass Bauleitpläne aufzustellen sind, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Erkennt der Magistrat die jahrelangen Spannungen zwischen den Rechenzentrumsbetreibern auf der einen Seite und der Wohnbevölkerung und den kleineren Gewerbetreibenden auf der anderen Seite an? Erkennt der Magistrat an, dass derzeit eine städtebaulich unerwünschte oder negative Tendenz abzeichnet und diese einen Bebauungsplan erforderlich macht? 7. Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen der stetig zunehmenden Rechenzentrumsbauten in Frankfurt auf das Umweltklima, insbesondere auf das Mikroklima in Frankfurt und seinen Stadtteilen? Wie schätzt der Magistrat in Bezug auf das Pariser Klimaschutzabkommen und der Erreichung der Ziele in Frankfurt ein? Sieht der Magistrat eine politische Mitverantwortung im Rahmen der Genehmigungspraxis und erforderlicher Bebauungsplanverfahrens vor dem Schutz vor Klimawandel? Begründung: Seit Jahren dominieren in der öffentlichen und (nicht nur kommunal-) politischen Debatte die (zweifelsohne bestehenden) positiven Aspekte der Digitalisierung. Für Frankfurt am Main ist es vor allem von wirtschaftlichem Interesse, dass seine standortbedingte Attraktivität (Stichwort: DE-CIX) für Rechenzentrumsbetreiber weltweit so reizvoll ist, obwohl Deutschland im internationalen Vergleich besonders hohe Strompreise hat. Abgesehen von Gewerbesteuereinnahmen sind auch die Stromerlöse des kommunalen Stromversorgers Mainova AG gewichtige Argumente. Der Rechenzentrumsboom hat jedoch auch negative Aspekte, die nicht vergessen werden dürfen, insbesondere nicht vor dem Hintergrund der Belastungen für Anwohner, Gewerbetreibende und Umwelt sowie der Verdrängungseffekte zulasten von angestammten Gewerbeunternehmen etc. Es gebietet die politische Verantwortlichkeit, sich mit allen vielfältigen umweltpolitischen, städtebaulichen und sonstigen öffentlichen und privaten Belangen und Interessen auseinanderzusetzen, die mit dem Rechenzentrumsboom (nicht nur, ab er vor allem) in Frankfurt am Main zwangsläufig verbunden sind. Aus diesem Grund wollen wir mit diesem Auskunftsersuchen Antworten auf detaillierte Fragen und mit diesen Fakten dann weiter planen zu können. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 169 2021 Die Vorlage OF 88/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten

27.08.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 133/2 Betreff: Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers für die Lagerung der Bücher vor Ort Schutz vor weiteren Brandanschlägen zu bieten. 2. Den dann bereitgestellten Seecontainer, z.B. im Rahmen eines Schulprojekts durch Graffity wie beim ehemaligen Laabsaal, verschönern zu lassen. 3. Überlegungen anzustellen, wo dem Bockenheimer Büchermarkt ab dem Zeitpunkt des Abrisses des Laabsaals und des Sozialzentrums b.a.w. ein Ausweichstandort in der Nähe bereitgestellt werden kann. Begründung: De Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer Institution in Bockenheim und dem Westend entwickelt. Dies insbesondere seitdem in den letzten Jahren das Karl Marx Antiquariat in der Jordanstraße und das Antiquariat in der Großen Seestraße, Ecke Landgrafenstraße geschlossen wurde. Im ersten Halbjahr diesen Jahres, wurden bereits 2 Brandanschläge auf den Bockenheimer Büchermarkt verübt. Es entstand ein Schaden von mehreren 10.000.- €. Um den Bockenheimer Büchermarkt vor weiteren Brandanschlägen zu schützen wäre es notwendig ihm einen ausrangierten Seecontainer, wie er an Baustellen als Lärmschutzwand eingesetzt wird zur Verfügung zu stellen. Den Seecontainer könnte man im Rahmen eines sozialen/kulturellen Projekts, beispielsweise durch Schulklassen mit Graffity verschönern lassen. Da bereits für das Jahr 2022 der Abriss des Laabsaals und des Sozialzentrum angedacht ist, also im nächsten Jahr, sollten Überlegungen angestellt werden, wohin der Bockenheimer Büchermarkt in der Nähe ausgelagert werden kann. Z.B. gegenüber vor der Universitätsbibliothek Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 278 2022 Die Vorlage OF 133/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten beiden Ziffern des Antragstenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Parteien: SPD, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 4

Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd?

27.08.2021 | Aktualisiert am: 23.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 65/4 Betreff: Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd? Foto: privat Am Dienstag den 27. Juli 2021 wurden die Bornheimer & Bornheimerinnen, sowie die Markthändler & Markthändlerinnen mit dem abgebildeten Verkehrs- bzw. Hinweisschild überraschenderweise zwangsbeglückt. Weder der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend), noch die Markthändlervereinigung wurden im Vorfeld über die Aufstellung informiert. Dumm nur, an dieser Stelle stehen mittwochs und samstags zwei Stände des bereits im letzten Jahrhundert eröffneten Wochenmarktes. Auf den Hinweisschildern können nun die Fahrtrichtungen für Fahrradfahrer & Fahrradfahrerinnen in verschiedene Frankfurter Stadtteile und nach Offenbach mit Entfernungen in Kilometer abgelesen werden. Was für den schlichten bzw. die schlichte Zweiradfahrer/Zweiradfahrerin als Aufforderung zur Nutzung des verkehrsberuhigten Marktplatzes rund um das Uhrtürmchen und den "Bernemer Halblangebrunnen" angesehen werden kann. Ebenso dumm für bewegungseingeschränkte und weniger reaktionsschnelle Rentnerinnen & Rentner, die traditionell ein besonderes enges Verhältnis zu Zweiradfahrern & Zweiradfahrerinnen in Fußgängerzonen oder teilberuhigten Fußgängerzonen besitzen Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Wer ist für diese verkehrstechnische Meisterleistung der Standortwahl verantwortlich? 2. Waren die Aufsteller / Aufstellerinnen Frankfurt kundig und mit der Information vertraut, dass hier zweimal wöchentlich einer der schönsten Wochenmärkte stattfindet oder kommen sie täglich im Blindflug aus dem Umland nach Frankfurt? 3. Hielt man/frau es für unnötig im Vorfeld der Aufstellung den Ortsbeirat und die Markthändlervereinigung zu informieren oder wurde dies als zu schwierig erachtet? 4. Ist nicht als spezieller Fahrradweg die nahe Burgstraße ausgewiesen oder macht es den Planern & Planerinnen große Freude die für den Autoverkehr einspurige Berger Straße mit mehr Fahrradfahren & Fahrradfahrerinnen zu beleben und damit ein höheres Gefährdungspotential für alle Verkehrsteilnehmer herbeizuführen? 5. Gibt es im Magistrat, sowie in den Amtsstuben der einzelnen beteiligten Ämter und den ausführenden Praktikern & Praktikerinnen vor Ort irgendeinen Menschen (männlich, weiblich, queer) der den in einfachem Deutsch formulierten Satz formuliert: "Dumm gelaufen!"? 6. Wenn ja, wäre dies ein geeigneter Vorschlag für den nächsten Stadtteilpreis? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 65/4 wurde zurückgezogen.

Partei: dFfm

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Antrag Ortsbeirat 3

Keine Diagonalsperre im nördlichen Oeder Weg

26.08.2021 | Aktualisiert am: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 89/3 Betreff: Keine Diagonalsperre im nördlichen Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Einrichtung einer Diagonalsperre am nördlichen Oeder Weg zwischen Eckenheimer Landstraße und Holzhausenstraße zu verzichten. Stattdessen soll der Magistrat prüfen und berichten, inwiefern sich das Projekt fahrradfreundliche Nebenstraße auch mit der Installation von Bodenschwellen und Fahrbahnverschwenkungen umsetzen lässt, die den motorisierten Verkehr auf Fahrradgeschwindigkeit herunterbremsen. Begründung: Der Oeder Weg ist eine von wenigen verbliebenen Einkaufsstraßen in Frankfurt, noch dazu eine mit sehr wenig Leerstand, trotz Coronapandemie und einem zunehmenden Trend zum Onlineshopping. Das ist der Arbeit der ansässigen Gewerbetreibenden zu verdanken, die sich über Jahre einen treuen Kundenstamm aufgebaut haben, der weit über das Nordend hinausreicht. Mit der Diagonalsperre fürchten die Gewerbetreibenden von diesen Kunden abgeschnitten zu werden. Ein entsprechender Brief, gezeichnet von 22 Gewerbetreibenden des Oeder Wegs, mit der Bitte, auf die Diagonalsperre im Norden ebenso zu verzichten wie auf die Schranke im Süden und den Wegfall von 79 Parkplätzen, ging der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat Mitte Juli zu. Schranke und Parkplatzrückbau sind inzwischen umgesetzt. Die Gewerbetreibenden fürchten, sich nicht mehr auf dem Oeder Weg halten zu können. Ein Verlust an Attraktivität dieser Stadtteil-Einkaufsstraße steht ebenso zu befürchten wie ein Verlust an Arbeitsplätzen. Der Wegfall von Geschäften - und damit auch von Kunden - kann zudem einen Dominoeffekt auslösen und die Existenznot anderer Gewerbetreibender, insbesondere der Gastronomie, verschärfen. Im Gegensatz zur kritisierten Diagonalsperre sind Bodenschwellen und Verschwenkungen einfach und provisorisch einzurichten. Sie erlauben es, Fahrzeugen von Norden weiterhin in den Oeder Weg ein- und die Geschäfte anzufahren und machen den Oeder Weg durch die Drosselung auf Fahrradgeschwindigkeit sowohl fahrradfreundlich als auch unattraktiv für den Durchfahrtsverkehr. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 89/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg

25.08.2021 | Aktualisiert am: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 103/11 Betreff: Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, Auskunft zu geben, inwieweit bereits fachgutachterliche Prüfungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahren hinsichtlich - der dort ansässigen Tierarten? - von Kompensationsflächen hinsichtlich ihrer Eignung und Erarbeitung eines Umsiedlungskonzeptes? - der klimatischen Auswirkungen auf die Stadtteile Fechenheim und Riederwald, welche durch Bebauung des Frischluftentstehungsgebietes entstehen? - der vom geplanten Gewerbegebiet ausgehenden Emissionen auf die angrenzenden Stadtteile und das Naherholungsgebiet Fechenheimer Wald? - die Auswirkungen der zunehmenden Verkehrsbelastung auf die angrenzenden Stadtteile und das Naherholungsgebiet Fechenheimer Wald? - Bereitstellung eines geeigneten Ersatzstandortes für den Verein Besser Wohnen e.V. ? erarbeitet wurden und wann diese dem Ortsbeirat 11 vorgestellt werden können. Begründung: Der Magistrat hält trotz der o.g. Probleme an dem Bebauungsplan des neuen Gewerbegebietes fest, möchte allerdings Lösungsansätze erarbeiten. Der Ortsbeirat 11 sieht es daher als dringlich an, zu dem weiteren Entwicklungsstand auf dem Laufenden gehalten zu werden. Zumal dieses Gewerbegebiet einen starken Einschnitt in den Klima- und Naturschutz bedeutet, aufgrund dem damit verbundenen Ausstoß weiterer Emissionen durch Gewerbe und Verkehr, insbesondere für die Stadtteile Riederwald und Fechenheim. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 103/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 185 2021 Die Vorlage OF 103/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 15

Rücknahme und Einstellung der Vorprüfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der Züricher Straße; Erhalt der Freiflächen durch endgültige Aufnahme in den Grüngürtel

07.05.2021 | Aktualisiert am: 28.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.05.2021, OA 15 entstanden aus Vorlage: OF 8/15 vom 25.03.2021 Betreff: Rücknahme und Einstellung der Vorprüfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der Züricher Straße; Erhalt der Freiflächen durch endgültige Aufnahme in den Grüngürtel Vorgang: M 151/20; M 154/20; OA 620/20 OBR 15; NR 1368/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der am 04.03.2021 kurz vor der Kommunalwahl 2021 gefasste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu den Vorlagen NR 1368 und M 151 betreffend des in Auftrag gegebenen Prüfungsauftrags für eine umfassende Vorprüfung zum angedachten neuen Gewerbegebiet Züricher Straße in Nieder-Eschbach wird zurückgenommen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) die Vorprüfung umgehend ersatzlos einzustellen. Die dortigen Freiflächen sind stattdessen entsprechend der in der Anregung des Ortsbeirates 15 vom 23.10.2020, OA 620, beschlossenen Vorgaben zum Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154, komplett in den Grüngürtel einzubinden und dauerhaft vor einer Bebauung zu sichern; b) diese Flächensicherung zum Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen und dem Naherholungsraum mit den dort bereits vorhandenen und durchgeführten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im gesamten Areal zwischen Züricher Straße, Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße dementsprechend unverzüglich einzuleiten; c) das für den gesamten Stadtbereich betreffende Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (M 151) unter Herausnahme bzw. Streichung aller Passagen betreffend eines angedachten Gewerbegebiets Züricher Straße (u. a. auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag für ein neuen Gewerbegebietsstandort Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach), ohne diesen Standort, abgeändert und entsprechend so weiter fortzuführen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Erhalt dieser Freiflächen ist aus zahlreichen nachvollziehbaren Gründen, die bereits umfassend dargelegt wurden, zwingend geboten. Die kurz vor der Kommunalwahl als Auftrag durchgepeitschte Beschlussfassung vom 04.03.2021 der Vorlage NR 1368 zur Vorlage M 151, mit der ein umfassender Prüfauftrag für das geplante Gewerbegebiet einhergeht, ist zurückzunehmen. Die Forderung zur Einstellung der Vorprüfung für dieses Gewerbegebiet erhält eine breite Unterstützung in der Bevölkerung im Frankfurter Norden. Mit der geforderten vorzeitigen Einstellung der Vorprüfung und der gleichzeitig konkreten Aufforderung zur Aufnahme des Areals in den Grüngürtel zwecks dauerhafter Sicherung der Freiflächen wird eindeutig dem Wählerwillen entsprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Anregung vom 23.10.2020, OA 620 Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Anregung vom 29.10.2021, OA 91 Antrag vom 03.03.2022, OF 122/15 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 640 Anregung vom 18.03.2022, OA 163 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 247 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 07.09.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 26.10.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.11.2021, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 15 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO II, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 15 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2021, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 15 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 412, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 868, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 4

Samson-Gelände im Ostend muss nachhaltiges Gewerbegebiet werden

04.05.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.05.2021, OA 11 entstanden aus Vorlage: OF 5/4 vom 08.04.2021 Betreff: Samson-Gelände im Ostend muss nachhaltiges Gewerbegebiet werden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu veranlassen: 1. Das Gelände soll auch nach dem Wegzug der Firma Samson AG für eine Gewerbenutzung reserviert bleiben. 2. Ansiedlungen von Rechenzentren sollen grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. 3. Das dort anzusiedelnde Gewerbe muss Nachhaltigkeit beim Energieverbrauch und bei den Gebäudeneubauten nachweisen. Die Gebäude sollen mindestens 25 Prozent unter den Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes für Nichtwohngebäude liegen, damit Frankfurt auch im Bereich Produktion und Rechenzentren einen Beitrag zum Klimaschutz beiträgt. CO2-n eutrale Industrie- und Gewerbeansiedlungen sind zu bevorzugen! Begründung: Die Stadt Frankfurt muss offen für Industrie- und Gewerbeansiedlung sein. Mit dem zu bedauernden Wegzug der Firma Samson AG besteht jedoch auch die Chance, klimafreundliche Unternehmensansiedlungen den Vorzug zu geben. Bei großen Rechenzentren ist die Nutzung der Abwärme für Heizzwecke im Gewerbequartier eine Möglichkeit. Es soll daher eine nachhaltige Quartiersplanung für das neue Gewerbegebiet berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.09.2021, B 335 Bericht des Magistrats vom 19.04.2022, B 159 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 246 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 11 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Ablehnung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage OA 11 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und IBF gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme), BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und Gartenpartei (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und IBF gegen CDU und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und IBF gegen LINKE, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme), LINKE. und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 411, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 92 30

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 10

Bewohnerparkzonen

14.12.2020 | Aktualisiert am: 25.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2020, OF 1118/10 Betreff: Bewohnerparkzonen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, darzulegen, 1. ab wann im Ortsbezirk 10, insbesondere in Bonames, Eckenheim, am Frankfurter Berg und in Preungesheim, Bewohnerparkzonen eingerichtet werden? 2. wie in diesem Zusammenhang die zum Beispiel in Bornheim festzustellenden "Kinderkrankheiten" vermieden werden sollen? 3. ob alle Gewerbetreibenden mit Betriebsstandort in einer Bewohnerparkzone den für sie sehr wichtigen Gewerbeparkausweis nach Münchner Vorbild (also zu unkomplizierten und praxistauglichen Bedingungen) bekommen werden? 4. wie ab sofort die leider in unseren nordöstlichen Stadtteilen festzustellen Ausweichbewegungen aus neuen Bewohnerparkzonen vermieden werden können? Begründung: Bewohnerparkzonen sind künftig bitte umgehend und zeitgleich in allen Stadtteilen einzurichten, um einerseits Fahrverbote, andererseits Ausweichbewegungen wie aktuell aus Bornheim festzustellen Stadtteile zu vermeiden. Diese Ausweichbewegungen kommen leider verstärkt auch über Pendler zustande. In Bewohnerparkzonen wissen Handwerker dabei oft nicht wohin mit ihren Betriebsfahrzeugen. So sind beispielsweise Blumengeschäfte, Metzgereien, Schlüsseldienste und Pflegedienste auf Firmenwagen angewiesen. Pro Jahr kommen so schnell über 5.000 Euro an Parkgebühren zusammen. Kleine Gewerbebetriebe, die für die Stadtteile und die Nahversorgung wichtig sind, dürfen nicht verdrängt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1889 2021 Die Vorlage OF 1118/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, BFF und 1 FDP gegen SPD, LINKE. und 1 FPD (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Ideen

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12

Pop ‘n Shop - die Frankfurt App für alle

06.01.2021

Kurz gefasst: Hier können alle Einzelhändler/Dienstleister zeitlich begrenzte Angebote einpflegen. Der App-Nutzer/Endkonsument wird über die Geo Lokalisation über diese Angebote benachrichtigt. Sie/Er kann im Vorfeld über Art der Angebote und Entfernungsradius die Push-Benachrichtigungen filtern.

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Reaktion der Stadt: Keine Antwort

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5

Frankensteiner Hof

22.12.2020

Der Frankensteiner Hof war die Residenz der Ritter von Sachsenhausen und befand sich neben dem Kuhhirtenturm. Er wurde im Zweiten Weltkrieg stark beschädigt und wurde dann durch einen Neubau ersetzt.

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42

Neue Blitzer / tödlicher Unfall durch Raser

22.11.2020

Am 21.01.2020 starben ein Radfahrer und ein Fußgänger in der Nähe der EZB als sie von einem Raser mit dessen SUV erfasst wurden.

Unterstützer: 42

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2

Weihnachtsbüdchen verteilt in der Innenstadt aufstellen

14.11.2020

Typische Buden im Weihnachtslook verteilt in der Innenstadt zulassen. Warum sollen z.B.Mandel und Maronenverkäufer nicht das weihnachtliche Stadtbild verbessern. Keine Glühweinstände, aber Kartoffelpuffer usw. sollen etwas Weihnachtsstimmung verbreiten.

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0

Project: The 7 Magic Rainbow Bridges in Frankfurt am Main

05.11.2020

The 7 rainbow colors can be set by the 7 main bridges in Frankfurt am Main.  A bridge coincides with a rainbow color this brings much blessing to every city in Frankfurt am Main and makes Frankfurt one of the most beautiful and most visited city in the world, rainbow colors placed by the 7 bridges is a symbol of freedom and a symbol of peace  and the union of the human race.Each color matches an Archangel and the people who look at it offer you 7 main qualities power against the 7 main demons.

Unterstützer: 0

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10

Magic Bridges Regenbogen In Frankfurt am Main

03.11.2020

Die 7 Farben der Regenbogen können über die 7 Hauptbrücken in Frankfurt am Main eingestellt werden. Eine Brücke fällt mit einer Regenbogenfarbe zusammen, die jeder Stadt in Frankfurt am Main viel Segen bringt und Frankfurt zu einer der schönsten und meistbesuchten Städte der Welt macht. Die Regenbogenfarben der 7 Brücken sind ein Symbol für Freiheit und ein Symbol für Frieden und die Vereinigung der Menschheit. Die 7 Farben der Regenbogen können über die 7 Hauptbrücken in Frankfurt am Main eingestellt werden. Eine Brücke fällt mit einer Regenbogenfarbe zusammen, die jeder Stadt in Frankfurt am Main viel Segen bringt und Frankfurt zu einer der schönsten und meistbesuchten Städte der Welt macht. Die Regenbogenfarben der 7 Brücken sind ein Symbol für Freiheit und ein Symbol für Frieden und die Vereinigung der Menschheit. Es spielt keine Rolle, welche Nationalität oder Religion wir haben, wir lieben uns gleichermaßen.

Unterstützer: 10

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

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28

Idaho-Stop in Frankfurt

21.09.2020

In Frankfurt sollte eine angepasste Form des sog. Idaho Stops eingeführt werden.

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231

Stadtgarten, Stadtkühlen, Artenvielfalt *** Umgestaltung des Carl von Noorden Platzes

04.09.2020

Die Situation: Der Carl von Noorden Platz ist eine schwarze Steinfläche die nicht zum Verweilen einlädt. Wenige Bäume spenden etwas Schatten über einem Steingarten. Im Sommer heizt sich die Luft extrem auf.

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Reaktion der Stadt: Grundsätzlich sind die Schaffung von mehr Grünflächen und weiteren Baumstandorten in der Stadt wünschenswert. Die Anregung, den Carl-von-Noorden-Platz stärker zu begrünen, um damit klimatisch sowie bzgl. der Biodiversität eine positive Wirkung zu erzielen und gleichzeitig auch mehr Aufenthalts- und Nutzungsqualität für die Bürger*Innen zu bewirken, befürwortet das Grünflächenamt sehr. Derzeit setzt der Magistrat über entsprechende Programme das Ziel um, größere Stadtplätze klimagerecht umzugestalten. Hier ist zu prüfen, unter Einbindung des Ortsbeirates, inwieweit der Carl-von-Noorden Platz in dieses Konzept mit aufgenommen werden kann. Es sind bereits mehrere Plätze für die Aufnahme in die Programme vorgesehen, so dass derzeit keine Aussage darüber möglich ist, wann der Carl-von-Noorden-Platz hierbei berücksichtigt werden kann. Die Anlage eines Kinderspielplatzes wird an dieser Stelle kritisch gesehen: Dieser Platz als zentraler Knotenpunkt, der durchkreuzt wird von einer dreispurigen Straßentrasse, einer Bahnlinie sowie zur Belieferung der Gastronomie genutzt wird, birgt erhebliche Gefahren für spielende Kinder. Sofern sich eine Gruppe von Bürger*Innen findet, um einen Stadtgarten („Urban Garden“) zu betreiben, kann die Projektidee von der Gruppe dem zuständigen Ortsbeirat vorgestellt werden. Wenn der Ortsbeirat keine Bedenken gegen das Projekt vorbringt, wird ein Gestattungsvertrag mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) geschlossen, in dessen Liegenschaftsverwaltung der südliche Teil des Carl-von-Noorden-Platz liegt. Der Teil nördlich der Gartenstraße ist eine private Liegenschaft. Zur Anlage eines Stadtgartens und für weitere Pflanzmaßnahmen sind der Verlauf von Leitungstrassen sowie nördlich der Gartenstraße die Eigentumsverhältnisse zu prüfen. Ein Gestattungsvertrag zur Nutzung von Teilen des Platzes für einen Stadtgarten ist u.a. an Zusagen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit geknüpft.

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43

Grünbrücke zwischen Bornheim und Seckbach über die A661

27.08.2020

Hessen Mobil arbeitet an der Offenlegung der Erweiterungsplanung A 661 zwischen Querung Friedberger und Querung Seckbacher Landstrasse. 4 streifiger Vollausbau plus 5'ten Fahrstreifen. Damit verbunden ist die Errichtung von 6 bis 8 m hohen Lärmschutzwänden in diesem Bereich (Bornheimer Seite).

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45

Weihnachtsmarkt am Mainufer bis zur Weseler Werft

24.08.2020

Im Dezember wird die Coronakrise wohl leider nich nicht vorbei sein. Da die Stadt aber weiterhin die Weihnachtmärkte nicht absagen will, sollte man sich ein neues Konzept überlegen. Ich denke man sollte ihn komplett an den Main verlegen. Auf dem Römer und dem Paulsplatz ist viel zu wenige Platz um Abstand zu halten. Am Mainufer könnte man die einzelnen Stände mit ausreichend Abstand voneinander aufstellen, sodass es nicht zu Problemen mit Abständen kommt. Man könnte natürlich auch noch den Mainkai dazunehmen, aber das wäre politisch wahrscheinlich kurz vor der Kommunalwahl zu brisant.

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207

Ostbahnhof barrierefrei!

23.08.2020

Für eine Stadt wie Frankfurt ist es unwürdig, dass ein so wichtiger Umsteigebahnhof für Pendler nicht barrierefrei ist. Ich steige hier täglich um und muss oft Personen mit Kinderwagen die Treppe rauf oder runter helfen. Ich habe auch Kollegen, die hier nicht umsteigen und einen großen Umweg in Kauf nehmen, weil für sie die Treppe ein unüberwindliches Hindernis darstellt. Ja, ich weiß, dass der Bahnhof von der Deutschen Bahn betrieben wird, aber die Stadt Frankfurt hat ja wohl Möglichkeiten hier Forderungen zu stellen. Ich verstehe auch nicht warum man bei der Tunnelsanierung vor ein paar Jahren dieses Defizit nicht angegangen wurde. Bitte ändern sie diesen Zustand und schaffen sie Barrierefreiheit.

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Reaktion der Stadt: Die Bedürfnisse und Wünsche nach einer barrierefreien Verkehrsstation Frankfurt (Main) Ost sind wichtig und berechtigt. Von einer Umgestaltung profitieren Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Auch das Mitführen von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollatoren oder schwerem Gepäck wird erleichtert. Entsprechend gibt es eine konkrete Umsetzungsperspektive für eine barrierefreie Verkehrsstation am Frankfurter Ostbahnhof. Der erste Schritt zur Modernisierung des Bahnhof Frankfurt (Main) Ost ist bereits erfolgt: 2016 wurde der erste Bauabschnitt abgeschlossen. Dieser beinhaltete die Modernisierung der Verkehrsstation. Dabei wurden die Bahnsteige an den Gleisen 3 und 4 erneuert, eine neue Überdachung, Beleuchtung und Bahnsteigausstattung realisiert, die Personenunterführung komplett saniert und nicht mehr benötigte Infrastruktur zurückgebaut. So wurde die Attraktivität der Verkehrsstation Frankfurt (Main) Ost bereits erheblich gesteigert. Der zweite Bauabschnitt betrifft nun den barrierefreien Ausbau der Verkehrsstation Frankfurt (Main) Ost und beinhaltet unter anderem eine Aufzugsanlage am Mittelbahnsteig der Gleise 3 und 4. Diese verbindet den Bahnsteig mit der Personenunterführung der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF). Die Umsetzungsarbeiten beginnen voraussichtlich im Jahr 2025. Dieser zeitliche Vorlauf ist notwendig. Die Entwurfsplanung obliegt einem regelkonformen Planungsprozess, der in einem behördlichen Planfeststellungsverfahren mündet. An diesem Prozess ist eine Vielzahl von Akteuren beteiligt. Bis zum Baubeginn sind diverse aufeinanderfolgende Schritte erforderlich (Planung, Schaffung von Baurecht, EU-weite Ausschreibung der Bauleistungen), die umfangreiche Vorlaufzeiten mit sich bringen.

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42

Sperrung Mainkai

13.08.2020

Ich finde es schade das der Mainkai wider für den Verkehr frei gegeben werden soll. Im letzten Jahr war doch bedingt durch Corona gar keine Möglichkeit den Verkehrsfreiem Mainkai zu nutzen

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70

Schutz vor Lärmbelästigung

22.06.2020

Wo es so doch so einfach ist (in Paris wird es mal wieder vorgemacht), sollte auch die Bevölkerung Frankfurts von toller Technik profitieren, nämlich der Installation von Geräusch-Radar.

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76

Straßensperrungen für die Gastronomie in Covid-19-Zeiten

13.05.2020

Meine Idee wäre es in Zeiten von Corona beliebte Einkaufsstraßen bzw. Straßen mit hoher Gastronomie-Dichte (Kaiserstraße, Leipziger Straße, Berger Straße) ab 16 Uhr für den Verkehr zu sperren. Bis dahin ist der Anlieferverkehr durch. Dann könnten die Restaurants hygienekonform mit Abstand Tische auf die Straße stellen. Das wäre ein einfach umzusetzendes, billiges Konjunkturprogramm für die Frankfurter Gastro-Wirtschaft.

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69

Sicherheit für Kinder

19.02.2020

in Kalbach, auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 71 wird oft weil die Straße zu eng ist, wenn man beide Richtungen befährt auf den Gehweg ausgewischen. Der Gehweg ist schon sehr eng und ein Offizieller Schulweg. Sinnvoll wäre es, wenn man ein kurzes Stück (3 bis 5 m) irgendwas an den Gehwegrand befestigt, dass Autos nicht auf den Gehweg ausweichen können.

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18

Fahrradfahrer- Schrittgeschwindigkeit in Parkanlagen Strich stärkere Kontrollen

08.02.2020

In Frankfurt sind Fußgänger insbesondere in Zeiten des Berufsverkehrs durch rasende, rücksichtslose Fahrradfahrer gefährdet. Sie fahren mit hohem Tempo rechts und links an den fussläufigen Menschen vorbei. Ohne Kontrollen - keine Rücksicht ! Da Fahrradfahrer keine Kennzeichnung haben, kann man sie nicht identifizieren, wenn sie einen Unfall verursachen und einfach weiterfahren. Daher fordern wir deutliche Hinweise auf das Tempo Schrittgeschwindigkeit für Fahrräder und konstante Verkehrskontrollen. Als Erziehungsmaßnahme müssen entsprechende Strafen verhängt werden.

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Keine Bebauung der Grünfläche nördlich des Rathaus-Nordbaus / Keine Fällung der Walter-Kolb-Eiche

28.01.2020

In den bisherigen Diskussionen um die Umgestaltung der Plätze um die Paulskirche herum ist die mögliche Betriebskita nördlich des Rathaus-Nordbaus etwas untergegangen.

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Muell

28.12.2019

Regelmäßige Straßen Reinigung des Ziegelhüttenweg Richtung Wald !!!!

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Preise

24.12.2019

Ich empfinde die aktuellen Preise für Kokain zu hoch und fände den Vorschlag der Preissenkung für Kokain nur umso fairer für fairer für die Bürger Frankfurts.

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6

Kreisverkehr Schildwacht/Ernst Wiss Str.

28.11.2019

Verkehr von der Schwanheimer Brücke in Richtung Nied, der nach Nied westlich der S-Bahn Strecke, Birminghamstr. usw. will, muss bis zum Linnegraben fahren. Wirklich viele tun das nicht sondern wenden (illegal, durchgezogen Linie) in der Schildwacht, es entstehen gefährliche Situationen. Ein Kreisverkehr Kreuzung "In der Schildwacht/Ernst-Wiss Straße" könnte Abhilfe schaffen.

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457

Bestandsschutz bei traditionellen Betrieben

09.11.2019

In Frankfurt sollte der Bestandsschutz für Traditionsbetriebe eingeführt werden, der verhindert dass Immobilieneigentümer und Investoren die Betriebstätten durch ersatzlosen Abriss, Verkauf, Kündigung oder unangemessene Mieterhöhungen oder ähnliches von ihrem Stammsitz verdrängen. Das gilt insbesondere für kulturgeschichtlich bedeutsame und wirtschaftlich funktionierende Betriebe, die der Stadt eine Identität verleihen, gut besucht und bei der Bevölkerung beliebt sind. Insbesondere Gaststätten wie etwa das "Mutter Ernst", "Zur Sonne", "Drosselbart", traditionelle Gewürzhäuser, Trinkhallen und ähnliches. Bei der Notwendigkeit eines Abrisses sollte der Eigentümer dazu verpflichtet werden an gleicher Stelle dem bisherigen Betreiber/Pächter Räumlichkeiten im Neubau zu einem angemessenen Mietpreis anzubieten, der an die Weiterführung des Geschäftszwecks des bisherigen Betriebs gebunden ist. Die Notwendigkeit besteht da Frankfurt durch den anhaltenden Immobilienboom droht seine Identität zu verlieren.

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Reaktion der Stadt: Einen Bestandschutz so wie hier vorgeschlagen gibt in diesen konkreten Fällen derzeit nicht, dennoch sieht der Magistrat die Notwendigkeit, Traditionsbetriebe in Frankfurt zu schützen und zu erhalten. In diesem Zusammenhang hat der Magistrat über die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH ein Programm für Familien- und Traditionsunternehmen ins Leben gerufen. Ziel ist es, die unterschiedlichen Bedürfnisse und Wünsche besser aufnehmen zu können, und in den einzelnen Bereichen verbesserte Rahmenbedingung zu ermöglichen. Darüber hinaus erarbeitet der Magistrat Konzepte, um die Attraktivität in den Stadtteilen zu stärken und zu erhalten. Ein ausgewogener Mix aus Handel, Handwerk und Gastronomie ist ein wichtiger Faktor für lebendiges Angebot in den Stadtteilen. Deshalb ist auch ein Teil der Arbeit der Wirtschaftsförderung, die Unternehmen bei den unterschiedlichsten Standortfragen zu unterstützen. In diesem Zusammenhang findet ein regelmäßiger Austausch mit den Unternehmen vor Ort wie auch mit den genannten Gastronomiebetrieben statt. Durch das fall bezogene Zusammenbringen der Akteure kann so in vielen Fällen eine erfolgreiche Lösung gefunden werden.

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29

Fernmeldeturm wieder öffnen

10.10.2019

Der Fernmeldeturm (Europaturm, Ginnheimer Spargel) als weithin sichtbares und höchstes Bauwerk der Stadt sollte nach 20 Jahren wieder für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Egal ob als Panoramarestaurant, Aussichtsdeck oder Eventlocation. Dieses spektakuläre Bauwerk verdient eine bessere Zukunft. Auch vor dem Hintergrund des künftigen U-Bahnanschlusses durch die Verlängerung der U4. Die Stadt sollte hier alles mögliche tun um dies zu ermöglichen (z.B. Turmpatenschaften initiieren, Erwerb von der Telekom o.ä.).

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2

Taubengitter an neuem U-Bahnausgang Neue Altstadt

09.10.2019

Am neuen Ausgang der U-Bahnhaltestelle DomRömer direkt gegenüber von der Goldenen Waage fehlen noch Taubendrähte und -gitter. Hier fällt überall von den angebrachen Schildern im Treppenbereich der Taubenkot auf die Reisenden.

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17

Ampelschaltung Fußgängerampel Holbeinstraße/Gartenstraße verbessern

06.10.2019

Es dauert oft sehr lange, bis die Fußgängerampel an der Kreuzung Holbeinstraße/Gartenstraße nach Anforderung auf grün schaltet, obwohl dort kaum Autoverkehr herrscht und fast nur Straßenbahnen fahren. Um zu verhindern, dass vor allem Kinder bei rot die Straße überqueren, sollten die Reaktionszeiten der Ampel verkürzt werden.

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62

verlegen des Flohmarktes

21.08.2019

Flohmarkt von der Sachsenhäuser Seite auf die andere Mainseite verlegen. diese Seite ist sowieso gesperrt seit etwa einem Monat. es wäre mehr Platz für die Stände. Auch wäre das Verkehrschaos weniger.

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18

Mainuferbahn

18.08.2019

Um dem autofreien nördlichen Mainufer eine Attraktion hinzuzufügen und den Besuchern eine bequeme Fortbewegung entlang des Mainufers zu ermöglichen, könnte auf den Gleisen der Frankfurter Hafenbahn eine touristisch attraktive Kleinbahn verkehren. Sie könnte zwischen der Friedensbrücke und der EZB pendeln und mit einem Akkumulatortriebwagen ausgestattet sein. Eine solche Bahn würde sich besser in die Umgebung einfügen, als die angedachten autonomem Pendelbusse.

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12

Tempo 30 auf der Liederbacher Strasse

29.07.2019

Auf der Liederbacher Straße soll Tempo 30 eingeführt werden, um die Anwohner vor Autolärm zu schützen .

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54

Vermehrte Kontrollen von viel zu lauten Motorrädern und PKWs

20.07.2019

Es ist insgesamt schon laut in der Stadt mit steigender Tendenz. Der Verkehrslärm, die sich lautstark unterhaltenden Fußgänger etc. Hinzu kommen vermehrt Motorräder als auch PKWs, die einen Höllenlärm machen. Diese können unmöglich so vom TÜV abgenommen worden sein. Es wäre sehr begrüßenswert, wenn man diese Fahrzeuge aus dem Verkehr zieht, denn es ist nicht zumutbar, dass man durch solche Fahrzeuge um den nächtlichen Schlaf gebracht wird, weil sie hier durch die Wohngebiete fahren. Ich möchte wenigstens bei dieser Hitze jetzt nachts auch mal lüften können! Sehr schade ist übrigens, dass die Polizei hier im Viertel nichts dagegen unternimmt, denn in der Polizeistation muss man das doch auch hören...

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22

Rettet den Hauptbahnhof

13.07.2019

Der Hauptbahnhof ist seit Jahren verschmutzt und überfüllt mit Dreck, Drogen und Gewalt, Die Kriminalitätsrate in diesem Viertel ist mit die höchste in ganz Frankfurt. Da der Hauptbahnhof ein zentraler Punk ist, an dem tausende Menschen jeden Tag durchreisen, sollte er auch dementsprechend sicher und ohne bedenken zu durchqueren sein. Als Lösungsvorschlag wäre zum einen mehr Polizei im Viertel zu stationieren und zu versuchen das dort herrschende Drogenproblem stark bis ganz aufzulösen. Dies kann zum einen mit starker Kontrolle und gezielten Festnahmen passieren. Desweiteren sollte das Viertel stark gesäubert werden, durch zum Beispiel einen groß angelegten Aufräumtrupp.

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67

Graffiti-Schmierereien mit Streetart verschönern ("bekämpfen"), Künstler*innen aus FFM fördern

27.06.2019

Wir finden in Frankfurt am Main sowohl an öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen oder Infrastrukturelementen (Brücken/Wände etc.) als auch an Hausfassaden immer wieder hässliche Schmierereien vor. Diese sehen meist scheußlich aus und werden von vielen als Zeichen einer Verwahrlosung wahrgenommen. Nicht umsonst wird versucht gegen Schmierereien und Vandalismus vorzugehen. Allerdings erscheint der "Kampf" gerade gegen Schmierereien einigermaßen aussichtslos. Die Täter sind schwer zu schnappen und eine übermalte Wand ist schnell wieder beschmiert.

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6

Spielplatz zum Mehrgenerationenpark umgestalten

16.06.2019

Der Spielplatz an der ERICH-KÄSTNER-STRASSE in Bergen-Enkheim könnte rein Platz- und lagemäßig hervorragend zum "Mehrgenerationenspielplatz" umgestaltet werden.

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14

Großer Hirschgraben Fußgängerzone

09.06.2019

Seit Beginn der Sperrung des Großen Hirschgrabens wegen der Baustelle Romantikmuseum kann dieser erfreulicherweise nicht mehr als Schleich- und teilweise Raserweg genutzt werden, was vorher trotz Beschilderung als Spielstraße der Fall war. Es wäre ohne großen Aufwand möglich, ihn nach Ende der Baustelle zur Fußgängerzone umzuwandeln - zum Nutzen der Besucher des Goethehauses und des Romantikmuseums.

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16

Bergerstraße nur für Anliegerverkehr freigeben

28.05.2019

Die Bergerstraße wird von so vielen Autos unnötigerweise als Durchgangsstraße oder für Abkürzungen genutzt. Die Bergerstraße soll nur noch für Anliegerverkehr (Anwohner und Lieferanten) freigegeben werden durch elektrisch versenkbare Poller, wie sie in so vielen Städten schon zu finden sind, um Einkaufsstraßen oder Innenstädte aufzuwerten. Die elektronische Zugangskarten dafür müssten dann nur beantragt werden, wie auch die Anwohnerparkausweise.

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1

geschlossene Mülleimer

10.05.2019

Im Hammarskjöld vor Nr 100 befindet sich ein Mülleimer, aus dem regelmäßig von Elstern und Krähen der Müll gepickt wird und quer über dem Areal verteilt wird.

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208

Verbot von Werbung Homosexuellenfeindlicher Länder

06.05.2019

Man muss gar nicht selber auf gute Ideen kommen, man kann solche auch einfach von anderen Städten übernehmen. London verbietet Werbung für Länder, in denen Homo- und Transsexuellen die Todesstrafe droht, in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Dazu gehört zum Beispiel Katar. Frankfurt sollte ein klares Zeichen setzen und das mehr als einmal im Jahr beim CSD.

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Reaktion der Stadt: Die Stadt Frankfurt am Main hat ihr Recht auf städtischen Flächen zu werben zum 1. Januar 2018 neu vergeben. Die Werbung an Haltestellen1 Bahnhöfen oder auch in öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht Bestandteil der städtischen Verträge. Diese Werbung tangiert ausschließlich den Geschäftsbereich der VGF. Das Verbot aller Formen von diskriminierender Werbung wird durch die Stadt Frankfurt am Main ausdrücklich unterstützt. Daher enthalten die neu geschlossenen Werberechtsverträge erstmals auch einen Passus zum Inhalt der Werbung. Dieser regelt1 dass die durchgeführte Werbung nicht gegen das Gesetz und die guten Sitten verstoßen oder die verfassungsmäßige Ordnung verunglimpfen oder gefährden darf. Insbesondere sind mit der Menschenwürde nicht zu vereinbarende (z.B. diskriminierende1 frauenfeindliche und sexistische) Darstellungen und Aussagen unzulässig. Darunter fällt auch homosexuellenfeindliche Werbung. Die Idee eines Verbots von Werbung homosexuellenfeindlicher Länder haben wir als Anregung auch an unseren Vertragspartner weitergegeben. Laut einer Mitteilung der Firma Deutsche Städte Medien GmbH sind Einschränkungen von diskriminierender Werbung Bestandteil des Selbstverständnisses und auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert. Als Orientierung dienen hierbei die Grundregeln zur kommerziellen Kommunikation des Deutschen Werberats. Die Werbeverträge der Stadt Frankfurt sollen zum 01.01.2026 neu vergeben werden. Zeitgleich wird auch eine Neuvergabe der seitens der VGF vergebenen Werberechte für deren Geschäftsbereich angestrebt. Es bietet sich daher zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit1 die Anregungen in beiden Vertragsverhandlungen zu berücksichtigen.

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207

Dippemess kürzer!

30.04.2019

Es würde doch ausreichen, wenn man die Frühjahrsdippemesss höchstens zwei Wochen laufen lassen würde, evtl auch nur 10 Tage. Die lange Laufzeit ist doch ein historischer Anachronismus. Selbst die Schausteller klagen über die lange Laufzeit. Hier wird auch geklagt, dass sich die zuständige städtische Gesellschaft (TCF) sich überhaupt nicht um die Belange der Schausteller interessiert. An den immer schlechter werden Attraktionen (teilweise keine oder nur eine kleine Achterbahn, nur noch ein kleines Riesenrad, nur noch eine kleine Wildwasserbahn) sieht man auch, dass diese sich andere Volksfeste suchen. Die Dippemess sollte deswegen höchstens so lange laufen wie die Osterferien.

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Reaktion der Stadt: Zwischen den Mitarbeiter/innen der Veranstalterin der Dippemess, der Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main sowie den teilnehmenden Schaustellern findet ein ständiger Austausch statt. Neben den zahlreichen Einzelkontakten findet dieser insbesondere mit der Interessenvertretung der Schausteller, dem Schaustellerverband Frankfurt am Main e.V. statt. Es ist weder von einem/r Schausteller/in die Einzelmeinung bekannt, dass die Dippemess im Frühjahr eine zu lange Veranstaltungsdauer haben würde, noch ist dies die Meinung des Schaustellerverbandes. Vielmehr ist es das Bestreben der Schausteller/innen und auch des Berufsverbandes, eine Veranstaltungsdauer so lange als möglich zu erreichen, da sich hierdurch Auf- und Abbau sowie Transportkosten minimieren. Die Akzeptanz der Besucher/innen der Dippemess im Frühjahr belegt, dass das Angebot von 24 Veranstaltungstagen der Nachfrage nach dieser Freizeiteinrichtung entspricht. Die Besucherzahl von zirka 1 Million dokumentiert dies. Nur die Veranstaltungsdauer von 24 Tagen ermöglicht es, dass die Dippemess im Frühjahr das führende Volksfest Hessens ist und die modernsten und größten Fahrgeschäfte und Bahnen des Schaustellergewerbes präsentieren kann. Bei einer nur 10-tägigen Dauer würden diese Geschäfte parallel stattfindenden und länger dauernden Festen, wie z.B. dem Hamburger Dom, der fünf Wochen dauert, den Vorzug geben und nicht mehr in Frankfurt am Main gastieren. Marktveränderungen im Schaustellergewerbe sind der Grund dafür, dass sich eine Vielzahl der sehr großen Anlagen, die in der Vergangenheit zur Volksfesten reisten, nicht mehr auf der Reise befinden. Wegen der extrem hohen Auf- und Abbau- sowie Transportkosten dieser Geschäfte wurden diese in Freizeitparks stationär platziert. Hinzu kommt, dass im Auswahlverfahren der Geschäfte, welche zur Dippemess zugelassen werden, ein ständiger Wechsel der Angebote stattfinden muss, der auch zur Folge hat, dass punktuell kleineren Anlagen der Vorzug gegeben wird. Hierdurch kann bei einer Langzeitbetrachtung der subjektive Eindruck entstehen, dass zur Dippemess im Frühjahr nicht mehr die führenden Attraktionen des Schaustellergewerbes präsentiert werden würden. Aufgrund der vorbeschriebenen Gründe ist dies jedoch keine objektive Tatsache und wie eingangs ausgeführt, werden zur Dippemess im Frühjahr auch aktuell die Top-Anlagen jeweils zugelassen.

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201

Außengastronomie nicht ausufern lassen

30.04.2019

Ich bin ein großer Freund vom Kaffetrinken in der Sonne und genieße die warme Jahreszeit gerne im Freien. Nichtsdestotrotz werden durch Außengastronomie immer mehr Flächen von Fußgängern weggenommen. Ein gutes Beispiel ist die Schweizer Straße, wo man auf dem Bürgersteig wegen irgendwelcher Tische und Stühle nicht mal mehr an einem entgegenkommenden Kinderwagen vorbeikommt, geschweige denn mit einem anderen Kinderwagen. Auf der Adalbertstraße muss man als Fußgänger teilweise auf den Radweg ausweichen, zum Leidwesen der Radfahrer. Auch an anderen stellen der Stadt findet man solche Situationen. Oft kommt es auch durch die Sitzgelegenheiten auf der einen und einem Straßenverkauf auf der anderen (oft bei Bäckereien und Eisdielen) noch zu einer Verschärfung der Situation. Ich weiß nicht nach welchem Verfahren die Konzessionen für den Außenbereich vergeben werden, aber entweder sollte man sich darüber Gedanken machen und dem Fußgänger wieder mehr Platz einräumen oder, wenn eigentlich genug Platzt da sein müsste, sollte man ab und zu mal nachmessen.

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Reaktion der Stadt: Frankfurt am Main wächst. Damit verbunden wachsen auch die Herausforderungen, den öffentlichen Raum für alle gewollten Nutzungsarten sinnvoll zu ordnen. Der Wunsch nach Außengastronomie ist besonders in der wärmeren Jahreszeit groß. Das gilt für die Gastronomiebetriebe und deren Kundschaft gleichermaßen. Die Außengastronomie ist ein Faktor, der unsere Stadt lebendig macht. Gleichwohl gilt es, sehr unterschiedliche Interessen zu vereinbaren, was die Nutzung des öffentlichen Raums betrifft. Dabei achten wir darauf, unterschiedliche Positionen zu berücksichtigen, um eine Lösung zu finden. Bei der Vergabe von Sondernutzungsgenehmigungen für Außengastronomie handelt es sich um eine Ermessens- und Einzelfallentscheidung nach § 16 des Hessischen Straßengesetzes. Danach ist die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs jederzeit zu gewährleisten und darf durch die Sondernutzung, hier in Form der Außengastronomie, nicht beeinträchtigt werden. Beispielsweise ist der Gastronom verpflichtet, darauf zu achten, dass auf Gehwegen genug Platz bleibt (mindestens eine Breite von 1,50 Meter). In der Praxis kommt es aber immer wieder vor, dass zum Beispiele Stühle oder anderes Mobiliar verschoben wird und den zur Verfügung stehenden Raum einschränkt. Die Außengastronomie in Frankfurt am Main wird regelmäßig überprüft, dennoch lassen sich Verstöße nicht immer direkt verhindern. Die Hinweise der Ideenplattform haben wir zum Anlass genommen, die genannten Bereiche (Schweizerstraße und Adalbertstraße) nochmals genauer in Augenschein zu nehmen. Sollten dabei Verstöße gegen Sondernutzungserlaubnisse vorliegen, werden diese selbstverständlich geahndet und die Einhaltung der Genehmigungen nachhaltig überprüft.

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23

Mehr Radfahrerkontrollen

25.04.2019

Ich fahre aktuell Fahrrad, Moped und Auto. Gerade bei meinen radfahrenden Kollegen fällt mir immer mehr auf dass Verkehrsregeln wohl nicht für Radfahrer gelten. Ich stand letztens mit meinem Rad auf einem Radweg vor einer roten Ampel und wurde von einem anderen Radfahrer bedrängt weiter zu fahren. Genauso scheint es dass Radwege zwar gebaut aber nicht genutzt werden. Als Autofahrer gerade im Dunkeln sehe ich immer mehr Radfahrer die schlecht oder gar nicht beleuchtet sind. Seitens der Polizei heißer es oft dass kein Personal zur Kontrolle vorhanden ist weil kein Geld da ist. Gerade in "meinem" Stadtteil bin ich mir sicher das Personal würde sich nahezu selbst finanzieren. Ich finde es als Verkehrsteilnehmer egal welcher Art einfach nur gefährlich.

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44

Mehr Grün! Rasengleise statt Schotterpisten auf oberirdischen U-Bahn-Strecken (z.B auf Eschersheimer Landstraẞe)

26.02.2019

Nicht nur Hausbesitzer können etwa durch Fassadenbegrünung etwas gegen das zunehmende Aufheizen im Sommer tun, auch die Stadt selbst könnte hier noch aktiver werden: neben mehr Bäumen wo immer möglich etwa durch die Umwandlung der öden Schotterpisten der oberirdischen U-Bahn-Linien in Strecken mit Rasengleisen nach dem Vorbild der Friedrich-Ebert-Anlage. Auf der Eschersheimer Landstraße sollen in diesem Sommer ja sowieso die Gleise ausgetauscht werden. Warum nicht also auch was für die Natur, die Luftqualität und das Auge tun? Auch auf einigen vom Straßenverkehr eh abgetrennten Abschnitten der U5 (um nur ein weiteres Beispiel zu nennen) würden sich Rasengleise gut machen und dem Aufheizen im Sommer entgegenwirken.

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3

Ampelschaltung auf der Höhenstraße/Habsburgerallee nachts optimieren

21.02.2019

Nachts gilt auf der Höhenstraße/Habsburgerallee (Abschnitt zwischen Burgstraße und Sandweg) zwischen 22 und 6 Uhr (Wenn ich mich nicht täusche) das Tempo 30. Wenn allerdings die Ampelschaltung auf Tempo 50 ausgelegt ist, kann man davon ausgehen, dass nicht viele Autofahrer sich daran halten.

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11

Unnötige Ampeln abschalten

15.02.2019

Es gibt im Stadtgebiet zahlreiche überflüssige Ampeln, die in meinen Augen problemlos zugunsten einer Rechts-vor-links-Regelung oder Ausschilderung einer Vorfahrtsstraße entfallen könnten. Allein im Bahnhofsviertel fielen mir die Kreuzungen Taunusstraße mit Weser- und Moselstraße sowie die Kreuzungen Kaiserstraße mit Moselstraße ein. Gleiches gilt für die Kreuzung Grüne-/Uhlandstraße und Ostendstraße/Hanauer Ldstr. im Ostend.

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7

Bau eines Kreisels an der Kreuzung Seckbacher Landstraße/Dortelweiler Str./Rendeler Str.

06.02.2019

Wer morgens die Seckbacher Landstraße aus Seckbach kommend runter fährt, steht teilweise bereits auf Höhe des Katharinenkrankenhauses im Stau. Grund ist die Ampel an der Ecke Seckbacher Landstraße/Dortelweiler Str./Rendeler Str. Die rechte Spur muss von allen genutzt werden, die entweder geradeaus Richtung Im Prüfling fahren oder nach rechts auf die Dortelweiler Straße abbiegen wollen - der Großteil der Autofahrer. Dies wird verschlimmert durch a) die einmündende Vereinsstraße, aus der Autos ebenfalls auf die Spur wollen und b) die Bushaltestelle an der Vereinsstraße. So kann man als Autofahrer, wenn man rechts auf die Dortelweiler abbiegen will, gerne mal 10 Minuten brauchen, bis man vom Katharinenkrankenhaus in der Dortelweiler Straße ist. Der Bau eines Kreisels an dieser Stelle würde für einen optimalen Verkehrsfluss sorgen und den Stau im Berufsverkehr deutlich reduzieren. Weniger Huper durch verärgerte Autofahrer würde zudem die Lärmbelästigung der Anwohner reduzieren. Ein Kreisverkauf hat zudem geringere Wartungskosten als eine Ampelanlage.

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Bierstand in der Altstadt

25.10.2018

ein bierstand in der Altstadt für den Feierabend vieler Banker....für ein ordentlichen suff

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220

In den Mängelmelder auch Themen zur Verkehrsführung und Sicherheit aufnehmen

28.09.2018

Oft sind Gefahren und Mängel im öffentlichen Bereich auch in der Verkehrsführung oder Behinderung bestimmter Nutzergruppen begründet. Dies kann man auch in den Mängelmelder aufnehmen.

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Reaktion der Stadt: Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Erweiterung des Mängelmelders über die bereits jetzt vorhandenen Kategorien mit Verkehrsbezug (Ampel defekt, Straßenschild defekt, Straßenschäden) hinaus. Allerdings sind reine Anregungen im Bereich der Verkehrsführung wenig geeignet, da sie keine objektiv zu behebenden Mängel darstellen. So werden die entsprechenden Situationen von den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern meist vollkommen anders beurteilt. Entsprechend ist das kurzfristige Ergreifen von Maßnahmen – anders als bei einer defekten Ampel – im Regelfall nicht möglich.

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2

Keine sexistische Werbung mehr in Frankfurt

07.06.2018

Leipzig hat es vorgemacht, Frankfurt sollte nachziehen.

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4

Mängelmelder um Kategorien erweitern

04.05.2018

Aktuell kann man im Mängelmelder der Stadt außer Müll nur Mängel melden die mit Verkehrsinfrastruktur zu tun haben. Es wäre sinnvoll wahlweise eine Kategorie "Anderer Mangel" einzuführen oder beispielsweise weitere Kategorien wie Spielplätze und Parks hinzuzufügen.

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Fußgängerzone Großer Hirschgraben

03.02.2018

Seit der Sperrung des Gr. Hirschgrabens wegen der Baustelle für das Romantikmuseum rasen dort die Abkürzer und Innenstadtcruiser nicht mehr durch. Vorher hat man nur die Luft angehalten, wann vorm Goethehaus irgendwann mal jemand über den Haufen gefahren wird; das vorhandene (winzige) Spielstraßenschild hat niemanden gekümmert. Es wäre sowohl für Goethehaus- und -museum als auch für das Romantikmuseum und auch angesichts der sehr schmalen Straße ein großer Fortschritt, den Gr. Hirschgraben auch nach Ende der Bauarbeiten nicht zu öffnen, sondern als Fußgängerzone auszuweisen.

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217

Keinen echten Weihnachtsbaum mehr für den Frankfurter Weihnachtsmarkt fällen

08.11.2017

Die Stadt Frankfurt sollte nicht an diesem Anachronismus festhalten und alte schön gewachsen Bäume fällen, nur um diese für kurze Zeit auf dem Weihnachtmarkt zur Schau zu stellen. Eine Stadt wie Frankfurt sollte doch so viel Innovationspotential haben, um sich eine schöne Alternative auszudenken. Das fällen über 100 Jahre alter Bäume ist nicht mehr zeitgemäß.

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Reaktion der Stadt: Der Frankfurter Weihnachtsbaum kommt jeweils aus einem Waldgebiet, in welchem Forstwirtschaft betrieben wird und das Fällen von Bäumen ebenso selbstverständlich ist, wie deren Neuanpflanzungen. Durch die Höhe von ca. 30 Metern und das Alter von zwischen 70 und 100 Jahren gehört die Fichte, welche jährlich zum Frankfurter Weihnachtsbaum wird, in der Regel zu den Bäumen, die vorrangig gefällt werden. Grund hierfür ist die Unfallgefahr, die von alten Bäumen ausgehen kann, da sie den Wind- und Schneelasten mit zunehmendem Alter immer weniger standhalten können. Ebenso wird der Schädlingsbefall in einem Wald durch zu alte und absterbende Bäume begünstigt, da Schädlinge in diesen Bäumen günstige Entwicklungsbedingungen finden. Durch Windwurf, Schneebruch oder Immissionen geschwächte alte Fichten können als Brutstätte dienen, von denen eine Massenvermehrung ausgehen kann. Die Schädlings-population steigt dann so stark an, dass auch junge, gesunde und vitale Bäume durch den Massenangriff absterben können. Soweit also ein solcher Baum hier als Weihnachtsbaum verwendet wird, kann davon ausgegangen werden, dass auch dieser früher oder später hätte gefällt werden müssen. Interpretiert man den Vorschlag dahingehend, dass grundsätzlich kein Weihnachtsbaum mehr aufgestellt werden soll, so ist anzumerken, dass der Weihnachtsbaum traditionell seit Jahrhunderten in der Gesellschaft verankert ist. Auf diesen uralten Brauch sollte auch die Stadt Frankfurt am Main für ihre Bürgerinnen und Bürger sowie die zahlreichen Gäste nicht verzichten.

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Ginnheimer - Kurfe (U-Bahnstation mit Toilette im Pförtnerhaus des Grüneburgparks (Sebastian-Rinz-Straße 1)

17.03.2017

An der geplanten Station der Uni und Grüneburgpark könnte in dem Pförtnerhaus aus dem späten 19. Jahrhundert – am nördlichen Rand des Grüneburgparks an der Sebastian-Rinz-Straße wäre der ideale Standort für eine öffentliche Toilette, mit Betrieb eines Apfelweinsommergarten(oder Biergarten). Der Betreiber könnte auch in die Plicht des Betriebes der Toilettenanlage genommen werden)

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Anzahl der Feuerwerke bei Volksfesten verringern

02.02.2017

Bei allen möglichen Festen in Frankfurt gibt es große und schöne Feuerwerke. Beim Mainfest, beim Museumsuferfest und bei der Dippemess sogar zweimal. So schön das auch jedesmal ist: es kostet Geld. Natürlich kann ein Feuerwerk auch vermehrt Besucher zu den Festen locken, aber so richtig scheint das nur beim Museumsuferfest zu gelingen. Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel der Stadt schlage ich daher vor, nur das Feuerwerk beim Museumsuferfest zu belassen und die übrigen zu streichen.

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