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Thema

Wirtschaft und Tourismus

Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Planungssicherheit für lokale Handels- und Gewerbetreibende im Nordend

26.08.2021 | Aktualisiert am: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 99/3 Betreff: Planungssicherheit für lokale Handels- und Gewerbetreibende im Nordend Der Magistrat wird gebeten, von der in der städtischen Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren enthaltenen Möglichkeit, zeitlich unbegrenzte gewerbliche Sondernutzungserlaubnisse zu erteilen, in seiner Verwaltungspraxis Gebrauch zu machen. Die gewerbliche Sondernutzungserlaubnis soll künftig auf Antrag der Betreiberinnen und Betreiber wahlweise zeitlich begrenzt oder auf unbefristete Zeit (statt wie bislang höchstens 12 bzw 6 Monate), beides jedoch unter Widerrufsvorbehalt erteilt werden. Die Gewerbetreibenden, die derzeit in Besitz einer zeitlich begrenzten Sondernutzungserlaubnis sind, sollen auf diese Änderung hingewiesen werden. Bedingungen, Auflagen sowie straßenrechtliche Belange bleiben davon selbstverständlich unberührt. Begründung: Die Handels- und Gewerbetreibenden, insbesondere in Ausschank und Gastronomie, wurden infolge der behördlichen Schließungsanordnungen zur Beschränkung sozialer Kontakte in der Corona-Pandemie wirtschaftlich besonders getroffen. Auch weiterhin dürfen viele Einrichtungen aufgrund der in Hessen erforderlichen Abstands- und Hygienekonzepte nicht in gewohnter Sitz- und Stehplatzkapazität öffnen. Viele Betreiberinnen und Betreiber ohne eigene Außenflächen wurden in der Not auf den öffentlichen Straßen, Parkflächen und lokalen Plätzen erfinderisch: Investitionen in feste Böden, Tische, Bestuhlung sowie Sicht- und Windschutze haben ansehnliche Warenauslagen, Terrassen und Sommergärten hervorgebracht, die einen gesundheitlich unbedenklichen Aufenthalt ermöglichen und so einen positiven Beitrag zur Lebensqualität im Nordend beitragen. Die Regelungen für bereits bestehende Sondernutzungen bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern war deshalb ein erster wichtiger Schritt für mehr Planungs- und Investitionssicherheit. Ein Ende der pandemischen Situation ist jedoch noch nicht in Sicht. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass viele Bewohnerinnen und Bewohner des Nordends, aber auch die Betreiberinnen und Betreiber Gefallen an der "Frankforder Dolsche Vidda" gefunden haben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 727 2021 Die Vorlage OF 99/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Fahrradständer vor Lebensmittelmarkt Lurgiallee 6 instand setzen

09.11.2020 | Aktualisiert am: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 610/8 Betreff: Fahrradständer vor Lebensmittelmarkt Lurgiallee 6 instand setzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den nur noch locker im Boden befestigten Fahrradständer vor dem Lebensmittelmarkt "Penny" in der Louis-Pasteur-Straße (vor Merton-Passage) instandzusetzen. Begründung: Einer der Fahrradbügel ist im Boden nicht mehr fest verankert und kann mit dem befestigten Fahrrad weggetragen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass a) der Antragsteller die Vorlage zurückgezogen hat und b) sich der zuständige Stadtbezirksvorsteher bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Unterstützung des Gewerbes bei Miete/Pacht während der Corona-Pandemie

09.11.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 1095/10 Betreff: Unterstützung des Gewerbes bei Miete/Pacht während der Corona-Pandemie Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und den damit verbundenen Auflagen haben die Gewerbetreibenden nur noch verminderte Einnahmen. Dies trifft insbesondere auf die Gaststätten zu. Selbst Lockerungen der Beschränkungen bewirken keine spürbare Verbesserung der Einnahmen. Die Mieten/Pachten sind ein großer Teil der Ausgaben und die Höhe dieser ging von anderen Umsätzen aus, welche aktuell und b.a.w. nicht erwirtschaftet werden können. Im Sinne einer Stadtteil- und Wirtschaftsförderung würde es den Gewerbetreibenden sehr helfen, wenn der Magistrat sie bei den Vermietern unterstützt. Dies gilt besonders für öffentliche Gesellschaften wie z.B. die ABG bzw. SAALBAU. Eine reine Stundung führt nur zum Verschieben des Problems und nur eine zeitweise Senkung der Mieten/Pachten würde helfen. Es dürfte auch im Sinne der Vermieter sein die Mieten/Pachten proaktiv zu senken, da eine leere Gewerbefläche keine Einnahmen abwirft und nicht davon auszugehen ist, dass ein neuer Mieter/Pächter schnell gefunden wird. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit den Anbietern von Gewerbeflächen im Ortsbezirk 10 ins Gespräch zu kommen, um proaktiv adäquate, auch rückwirkende Miet-/Pachtsenkungen für die Dauer der Corona-Beschränkungen zu erwirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6884 2020 Die Vorlage OF 1095/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen BFF und FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Bebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang

07.11.2020 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2020, OF 542/7 Betreff: Bebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang Urbanes Leben wird nicht nur durch bezahlbares Wohnen gestaltet, zur Attraktivität und Urbanität einer Stadt gehört auch ein breites Angebot an verfügbaren und bezahlbaren Waren- und Dienstleistungsangeboten. Um diese Angebote auch Quartiersnah anbieten zu können, sind kleine Gewerbetreibende und Handwerker auf günstige, Wohngebietsnahe Gewerbegebiete angewiesen. Durch Nachverdichtung und Erweiterungen bestehender Wohnquartiere wird der Druck auf Gewerbetreibende und Handwerker immer stärker, da auch und insbesondere aus diesen Gebieten, die mit ihrer Wohnbebauung an bestehende Gewerbegebiete heranrücken, immer wieder Klagen gegen Gewerbetreibende bekannt werden, die sich gegen die Emissionen dieser Unternehmungen richten. Trotz Bestandsschutz kommt es dann oft zu Auflagen, die nur schwer zu erfüllen sind und für die Handwerker existenzbedrohend sind. Damit dies im fraglichen Gebiet nicht auch geschieht und für die Handwerker Planungssicherheit geschaffen wird, bittet der Ortsbeirat den Magistrat auf das Stadtplanungsamt zuzugehen und aufzufordern, folgende Punkte bei der Neufassung des Bebauungsplans zu beachten: Im fraglichen Bebauungsplan wird ein Vorrang für Kleingewerbe und Handwerker festgeschrieben. Es wird für das Gebiet eine Veränderungssperre ausgesprochen. Bei der Neuordnung der Flächen wird auf die Belange der existierenden Gewerbe eingegangen und einer spekulative Entmietung der Flächen durch klare und frühzeitige Kommunikation einer Kleingewerbefreundlichen Strategie gegenüber den Besitzern der Flächen entgegengewirkt. Großflächiger Einzelhandel wird als Nutzungsart ausgeschlossen. Das Konzept der Gewerbehöfe wird als mögliches Nutzungsszenario in Erwägung gezogen und eine Umsetzbarkeit untersucht. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 536/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 537/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 542/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 542/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 558/7 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

In Kooperation mit Einzelhandel Vergünstigungen für ÖPNV-Nutzerinnen bzw. -Nutzer schaffen

07.11.2020 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2020, OF 1232/2 Betreff: In Kooperation mit Einzelhandel Vergünstigungen für ÖPNV-Nutzerinnen bzw. -Nutzer schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Angeboten der ÖPNV für die Fahrt zum Einkauf in die Innenstadt oder in die Stadtteile attraktiver gemacht werden kann. Dabei ist zu prüfen, inwiefern beispielsweise in Kooperation mit dem Einzelhandel Modelle zu Ticketermäßigungen für ÖPNV-NutzerInnen geschaffen werden können. Als Vorbild dienen hierbei bestehende Modelle zur Übernahme der Parkgebühren bei Einkauf in Geschäften oder dem Besuch von Kinos. Begründung: Attraktiver Einzelhandel trägt zu lebendigen Stadtteilen bei. Die hohen Preise im ÖPNV machen die Fahrt zum Einkaufen in die Innenstadt oder in die Stadtteile unattraktiv. Wer beispielsweise ein Buch im Buchladen kaufen möchte, das 10 € kostet, zahlt für die ÖPNV-Fahrt innerhalb Frankfurts über 5 €, von jenseits der Stadtgrenze mindestens 10 €. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1232/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1897 2021 Die Vorlage OF 1232/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE, FDP, 1 LINKE., BFF und Piraten gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Bedarf an Abstellplätzen für Autos und Fahrräder auf der Leipziger Straße ermitteln

07.11.2020 | Aktualisiert am: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2020, OF 1231/2 Betreff: Bedarf an Abstellplätzen für Autos und Fahrräder auf der Leipziger Straße ermitteln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit Einzelhandel und Gastronomie an der Leipziger Straße zu ermitteln, welcher Bedarf an Abstellplätzen für Fahrräder und Autos entlang der Leipziger Straße besteht. Diese Erkenntnisse sollen dazu beitragen, Abstellplätze dort einzurichten, wo sie benötigt werden und sollen in die Planungen für ein Gesamtkonzept einfließen. Begründung: Um den knappen Parkraum entlang der Leipziger Straße bestmöglich aufzuteilen, sollen die Interessen von Einzelhandel und Gastronomie entlang der Leipziger Straße berücksichtigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1231/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 SPD, GRÜNE, 1 FDP und 1 LINKE. gegen CDU, 1 FDP und Piraten (= Annahme) bei Abwesenheit 1 SPD und 1 LINKE.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bestehenden Umweltlärm bei der Erstellung von Bebauungsplänen berücksichtigen Aufmerksamkeitszonen einer Einzelfallprüfung unterziehen

19.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2020, OF 786/11 Betreff: Bestehenden Umweltlärm bei der Erstellung von Bebauungsplänen berücksichtigen Aufmerksamkeitszonen einer Einzelfallprüfung unterziehen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Zum Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (M151 v.25.09.2020) A: Bei Zielsetzung, Punkt 6, zusätzlich mit einzufügen: Belange von emittierenden Betrieben, die auf Industrie- und Gewerbegebiete angewiesen sind, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie der städtischen Liegenschaftspolitik Priorität einzuräumen und die emittierenden Betrieben auf deren Verträglichkeit hinsichtlich des bereits bestehenden "Umweltlärms" in den Wohngebieten zu überprüfen. B.: Aufmerksamkeitszonen Aufmerksamkeitszonen mit geringen pauschalen Entfernungserfordernissen sind komplett zu streichen oder es sind an diese die Erfordernisse einer individuellen Betrachtung durch die Behörden zu knüpfen um Umweltlärmgrenzwerte in den Stadtteilen im Rahmen zu halten. Begründung: Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm ist eine Grundlage für das städtebauliche Entwicklungskonzept und ist damit bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Zu A.: Ein wesentlicher Aspekt fehlt bei diesem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm. Bei den Standorten für emittierende und stark emittierende Industrie und Gewerbe wird immer nur auf den Einzelfall abgestellt. Eine Gesamtbetrachtung des Umweltlärms bei der Genehmigung eines Betriebes findet nicht statt. Jeder Betrieb wird nur auf seine eigene individuelle Geräuschentwicklung hin genehmigt. Jeder Betrieb darf dabei den vollen zulässigen Rahmen ausschöpfen. Das sind bei der Industrie z.B. maximal 72dB Lärm im 24h Betrieb, Tag und Nacht. Sind mehrere Betriebe aktiv kann es zu Überschreitungen der Grenzwerte beim Umweltlärm führen, da die Lärmwerte der Lärmquellen sich addieren. Besonders rasch tritt dies ein, wenn die Schutzzonen nicht eingehalten werden können und auf Aufmerksamkeitszonen reduziert wird. Der Umweltlärm ist die Summe aller Geräuschquellen die auf die Bewohner eines Stadtteils einwirken. Das sind z.B. Autobahnlärm, Baulärm, Straßenlärm, Fluglärm und Gewerbelärm etc. Diese Gesamtlärmbelastung geht nicht in die Bewertung und Prüfung von Autobahnprojekten, Gewerbezulassungen oder Genehmigung von Industrieanlagen ein. Es wird immer nur der einzelne Emittent bewertet. Eine Summenbetrachtung erfolgt nicht. Die Prüfung des Umweltlärm wird im Nachgang nur korrigiert durch die amtlichen und schwerfälligen Lärmminderungspläne. Dies ist völlig getrennt von der ehemaligen und juristisch fast nicht mehr revidierbaren Genehmigung eines Betriebes. Das bedeutet: Nachdem Betriebe einmal genehmigt worden sind, muss mit anderen einfachen Mitteln versucht werden, die Lärmgrenzen beim Umweltlärm zu reduzieren. Das wird dann versucht in dem man kleine Erdwälle aufschüttet oder innerörtliche Straßen mit Flüsterasphalt belegt (Wächtersbacher Straße). Gleichzeitig verlieren wir in der Stadt Gebiete, die als reine und allgemeine Wohngebiete ausgewiesen sind. Deren Grenzwerte sind gesetzlich nachts z.B. mit 35 und 40dB festgesetzt. Diese können schon heute nicht mehr eingehalten werden. Fechenheim-Nord hat bereits heute eine Umweltlärmbelastung nachts von 45dB, anstelle des für ein reines Wohngebiet amtlich zulässigen Höchstwertes von 35dB. Die zahllosen Umweltlärmquellen in der Summe sollten bei den Entscheidungen über Genehmigungen von Betrieben und Baumaßnahmen zwingend herangezogen werden. Bereits heute machen die Lärmquellen von der U-Bahn, Autobahnverkehr, Fluglärm und Gewerbelärm mit Dauerrauschen von Klimaanlagen der Rechenzentren, Hessen-Center oder dem Fleischereibetrieb der Firma Brandenburger einen erheblichen Teil des Umweltlärmes in den Stadtteilen Riederwald und Fechenheim aus. Die Folge wäre, dass die Stadt Frankfurt sonst damit beginnen muss, bestehende Wohngebiete zu streichen und diese als Mischgebiete umzuqualifizieren. Das kann aber nicht das Ziel sein und das ist von den Bürgern der Stadtteile nicht gewünscht. Es macht die allgemeine Situation nur noch schwieriger, dass bereits die heute gültigen Lärmabstandsgrenzen im Ortsbezirk zwischen Wohngebieten und Gewerbeflächen nicht eingehalten werden können. Dies ist bedingt durch die historisch entstandenen Quartiere. Daher sollte mit der Prüfung der individuellen Lärmemissionen eines neuen Gewerbes ebenfalls geprüft werden, ob mit den zusätzlichen Emissionen der Umweltlärm weiter ansteigen wird über ein Maß, dass die Verträglichkeit von "Gewerbe mit Wohngebieten" einschränken würde. Das nachträgliche Erstellen von zweitklassigen Lärmminderungsplänen um den Umweltlärm in den Griff zu bekommen, bringt die Belastungen in der Regel nicht mehr auf das alte Niveau. Bei den Lärmminderungsplänen werden Maßnahmen vorgenommen, wie zum Beispiel Flüsterasphalt auf Straßen, Durchgangsöffnungen zum Wohngebiet im Erlenbruch, die zugemauert werden sollen, Fahrverbot von LKW zu Nachtzeiten oder Erdwälle aufschütten. Das sind alles nur Ersatzmaßnahmen, die das Übel nicht beseitigen, sondern nur mildernd wirken. Besonders wenn wir von weiteren nachhaltigen Gewerbegebieten sprechen und genau diese entwickeln möchten, sollte der Gedanke des Umweltschutzes an erster Stelle stehen. Reduzierung von Umweltlärm ist aktiver Umweltschutz. Zu B.: Aufmerksamkeitszonen Aufmerksamkeitszonen mit geringen pauschalen Entfernungserfordernissen zu besetzen ist nicht ausreichend für einen Schutz der Bevölkerung in Wohngebieten. Eine individuelle Betrachtung ist in jedem Einzelfall zwingend erforderlich, wenn schon die allgemeinen gesetzlichen Schutzabstände nicht eingehalten werden können. Eine Entfernung von nur 500m von einem Industriegebiet bedeutet bei einem Waldgebiet nur eine Lärmreduzierung von weniger als 5dB. Nur 100m von einem emittierenden Gewerbebetrieb kann ebenfalls zu gering sein. Bei einer Wohnung die sich nicht auf Erdgeschoßniveau befindet, gelangt der Schall fast ungemindert bis zum Bürger. 24 Stunden dürften dann bis zu einem 72 dB Dauerlärmpegel dort sogar nachts emittiert werden. Eine solche pauschale Genehmigung würde jedem Mieter z.B. nur den Weg einer sehr finanzaufwendigen individuellen Klage als Abwehrmittel lassen. Einer städtischen Intervention wären erneut die Hände gebunden. Bereits heute teilt das Umweltamt bei Lärmbeschwerden regelmäßig mit, die Betriebe seien so genehmigt und dem Amt seien die Hände gebunden. Diese Regelung der standardisierten Aufmerksamkeitszonen macht es dem Amt sehr einfach bei der Bewertung. Es kann nicht Ziel sein die Wohngebiete völlig aufzugeben und den Umweltlärm ( die allgemeine bereits heute bestehende Lärmbelastung) völlig außer Acht zu lassen. Frankfurt muss eine lebenswerte Stadt bleiben und die soziale Struktur muss erhalten bleiben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 621 2020 1. Der Vorlage M 151 wird unter Hinweis auf OA 621 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 786/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) unter A im Tenor nach dem Wort "Wohngebieten" die Worte "und eventuellen Mischgebieten", b) in der Begründung zu A im zehnten Absatz nach den Worten "Gewerbe mit Wohngebieten" die Worte "und eventuellen Mischgebieten" und c) in der Begründung zu B im ersten Absatz nach dem Wort "Wohngebieten" die Worte "und eventuellen Mischgebieten" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. SPD, LINKE., 1 BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); CDU und 1 BFF (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und 1 BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

GrünGürtelPark Nieder-Eschbach Rahmenplan; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach; Auftrag zur Aufnahme der Freiflächen in den Grüngürtel

19.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2020, OF 309/15 Betreff: GrünGürtelPark Nieder-Eschbach Rahmenplan; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach; Auftrag zur Aufnahme der Freiflächen in den Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 154 wird ausdrücklich unter Vorgabe zugestimmt, dass der unter IV. stehende Beschlussvorschlag mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach herausgenommen und ersatzlos gestrichen wird. Da diese landwirtschaftlich genutzten Freiflächen und auch in ihrer wichtigen Funktion als klimatechnisch wichtiges Naherholungsareal grundsätzlich nicht bebaut werden sollen, ist stattdessen das unbebaute Areal komplett in den Grüngürtel einzubeziehen um diese langfristig vor einer Bebauung zu sichern. Eine Prüfung (auch von Teilflächen in diesem Gebiet) erübrigen sich somit bereits im Vorfeld. Der Magistrat wird im Übrigen dahingehend aufgefordert, diesbezüglich jegliche Überlegungen, Planungen oder vorbereitende Prüfungen hinsichtlich einer angedachten Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich der Züricher Straße / Anna-Lindh-Allee /Homburger-Landstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße soll seine Funktion als unbebauter Naherholungsraum, Frischluftschneise bei einer Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung des wertvollen Ackerbodens dauerhaft gesichert werden und in keinem Fall (auch eventuell teilweise) einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Der Prüfauftrag hinsichtlich einer möglichen Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets ist zurückzunehmen. Jegliche Überlegungen sind einzustellen. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu bereits ergangenen Anträge des Ortsbeirats OA 458 vom 13.09.2019 sowie die OA ́s 594, 595, und 596 vom 21.08.2020 wird voll inhaltlich verwiesen. Stattdessen sind die kompletten Flächen dem GrünGürtelPark zuzuordnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 620 2020 1. Die Vorlage M 154 wird unter Hinweis auf OA 596 und OA 620 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 309/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen 1 BFF und FDP (= Ablehnung); 1 BFF (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 BFF und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Die GRÜNE-Fraktion gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "Seit Beginn der 1990er Jahre wird von uns der dauerhafte Erhalt der Freiflächen westlich und südlich des Ortskerns von Nieder-Eschbach gefordert und immer wieder angemahnt, mit steigender Zustimmung des Ortsbeirates und der Bevölkerung. Der Erhalt gegenüber weiterer Bebauung aller Art soll entweder durch eine Erweiterung des Frankfurter Grüngürtels oder als eigenständiger GrünGürtelPark erfolgen. Gerade in Zeiten des Klimawandels ist der Erhalt der Freiflächen als Kaltluftentstehung und Kaltluftschneise (aus dem Vordertaunus heraus) von immenser Bedeutung. Die fand so auch Einfluss in den Klimaplanatlas. Zuletzt wurde dies durch die Aufnahme des Erhalts der gesamten Freiflächen westlich und südliche des Ortskerns in die Koalitionsvereinbarung der aktuellen Römer-Koalition festgeschrieben, ohne dies mit weiterer Bebauung zu verknüpfen. Ein Versprechen an die Bewohner Nieder-Eschbach sowie Frankfurts, welches nun mit dem Inhalt der M-Vorlage gebrochen wird. Der Versuch, die Zustimmung zu einem weiteren großflächigen Gewerbegebiet (wie am Martinzehnten) durch die Verquickung mit der Umsetzung des Restgebietes als GrünGürtelPark zu erreichen, weisen wir als politisch unethisch zurück und fordern die Sicherung der Gesamtfläche entsprechen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag noch in dieser Legislaturperiode."

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Nutzung der Zeil für den Frankfurter Weihnachtsmarkt 2020

16.10.2020 | Aktualisiert am: 28.10.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2020, OF 1482/1 Betreff: Nutzung der Zeil für den Frankfurter Weihnachtsmarkt 2020 Vorgang: M 113/07 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für den Frankfurter Weihnachtsmarkt verträgliche und angemessene Lösungen zu finden, sowie die pandemiebedingten Risiken durch eine geeignete Veranstaltungsfläche zu minimieren und deshalb im Jahr 2020 den Weihnachtsmarkt nicht - über auf das gewohnte Maß hinaus - auf der Zeil stattfinden zu lassen. Stattdessen soll der Frankfurter Weihnachtsmarkt 2020 weiterhin in der Altstadt stattfinden und dabei auch angrenzende, gut belüftete Flächen nutzen, die ansonsten beispielsweise auch anlässlich des Mainfestes genutzt werden. Die Flächen entlang des Mainkais sind bestens erprobte Bereiche für derartige Veranstaltungen und bieten ausreichend Raum zum Abstand halten. Im Gegensatz zur Zeil - ist ein Straßenbelag gut dazu geeignet, um Weihnachtsmarktbuden mit Lkw zu transportieren und zu tragen, ohne dass der Bodenbelag Schäden davonträgt. Der Belag der Zeil ist jetzt schon in Mitleidenschaft gezogen und zusätzliche Schäden sind durch derartige (Fehl)Nutzungen zu befürchten. Da das Mainfest im Jahr 2020 bedauerlicherweise ausfallen musste, ist ein Corona-konformer Weihnachtsmarkt eine angemessene und schöne weihnachtliche Entschädigung für alle Bürgerinnen und Bürger. Bereits mit M 113 vom 05.07.2007 hat der Magistrat ausführlich begründet, warum die Aufstellung von Weihnachtsmarktbuden auf der Zeil ausgeschlossen wurde: "Sondernutzungen auf der Zeil: Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass der durch die Sondernutzungen (wie z.B. Markt- und Verkaufsstände, Weihnachtsmarktbuden) bedingte Schwerlastverkehr erhebliche Schäden am Oberflächenbelag der Zeil und damit einen kostenintensiven Unterhaltungsaufwand verursacht hat. Darüber hinaus tragen Sondernutzungen in der bisherigen Form stark zum ungepflegten Gesamteindruck der Zeil bei." Es ist nicht ersichtlich, welche neue Erkenntnisse dem Magistrat zum Aufbau und Transport von Weihnachtsmarktbuden vorliegen. Der Transport von Weihnachtsmarktbuden hat sich seit dem Jahr 2007 nicht wesentlich verändert und es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Aufstellung nun ohne Lastwagen bewerkstelligt werden wird. Von daher besteht die Gefahr, dass die in M 113 angesprochenen Schäden dennoch auftreten werden. Die Zeil ist durch verschiedene Baumaßnahmen bereits stark eingeschränkt und an den Haupteinkaufstagen sehr stark ausgelastet. Passantenströme durch weitere weihnachtliche Stände zusätzlich zu behindern und weitere Stolpergefahren durch die provisorische Verlegung von Leitungen zur Strom- und Wasserversorgung zu schaffen, ist nicht angemessen, solange bestens geeignete Ausweichflächen in unmittelbarer Nähe des Römerbergs vorhanden sind. Die Barrierefreiheit der Zeil wird durch das zusätzliche Aufstellen von Ständen mit ihren Versorgungsleitungen extrem beeinträchtigt, eine Ausweitung sollte daher in diesem Bereich allein deshalb vermieden werden. Schon jetzt meiden viele Menschen vernünftigerweise Menschenansammlungen. Die Zeil nun mit einer doppelten Funktion zu versehen (Einkaufsstraße + Weihnachtsmarkt) führt dazu, dass sich dort mehr Menschen aufhalten, als in Pandemiezeiten angemessen. Das Abstandhalten wird noch schwerer. Es bilden sich Menschenansammlungen. Der Einkauf wird damit gesundheitlich unsicherer und die Doppelnutzung wird dazu führen, dass Kunden ihre Einkäufe nicht auf der Zeil erledigen, sondern im Internet. Letztlich ist damit - entgegen der im M 156 vorgetragenen Ansicht des Magistrats - dem Einzelhandel nicht gedient. Der Magistrat muss dafür sorgen, dass Einkaufende sicher zu den Geschäften gelangen und sich nicht risikobehaftet durch Menschenansammlungen hindurch winden müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.10.2020, M 156 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.06.2007, M 113 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: 1. Der Vorlage M 156 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1482/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung) zu 2. SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Ausgleichsflächen für den Bau von Gewerbegebieten

11.10.2020 | Aktualisiert am: 02.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 269/14 Betreff: Ausgleichsflächen für den Bau von Gewerbegebieten Der Magistrat plant, etwa 30 Hektar des beschlossenen "GrünGürtelPark Nieder-Eschbach" in ein Gewerbegebiet umzuwandeln und dabei landwirtschaftlich genutzte Fläche zu versiegeln. Diese Eingriffe sollen laut M154 zusammenhängend im Frankfurter Norden (Ortsbezirke 13,14,15) ausgeglichen werden. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft: Welche zusammenhängenden Flächen im Stadtteil Harheim könnten als Ausgleichsfläche in Frage kommen, die nicht bereits landwirtschaftlich genutzt oder als Ausgleichsfläche für andere Eingriffe vorgesehen sind? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1787 2020 Die Vorlage OF 269/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Ortstermin Bolongarostraße/Storchstraße

11.10.2020 | Aktualisiert am: 05.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 1386/6 Betreff: Ortstermin Bolongarostraße/Storchstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, einen Ortstermin in der Bolongarostraße an der Einmündung zur Strochgasse zu organisieren, an dem auch Vertreter der Städtischen Verkehrspolizei sowie des anliegenden Schnellrestaurants teilnehmen. Begründung: Ein Bürger hat dem Ortsbeirat berichtet, dass es Probleme mit den Fahrzeugen der Lieferanten bzw. Auslieferer eines Schnellrestaurants(Burger & Baguette) gibt. Er berichtet, dass die Fahrzeuge zum Teil so abgestellt werden, dass es unmöglich ist, mit einem PKW in die Storchgasse einzubiegen. Der Bürger hatte Handwerker zu seiner Liegenschaft in der Storchgasse bestellt, die aber aufgrund der Situation an der Einmündung die Liegenschaft mehrfach nicht erreichen konnten. Er berichtet des weiterem, dass der Versuch mit den dort Parkenden ins Gespräch zu kommen, keinen Erfolg hatte. Der Bürger hatte von der Stadtpolizei den Hinweis bekommen, dass das Problem bekannt sei und der Ortsbeirat sich um eine Lösung kümmern sollte. Es wurde ein Ortstermin mit den oben Angeführten vorgeschlagen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.10.2020, OF 1396/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6792 2020 1. Die Vorlage OF 1386/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1396/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1396/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Falls die vorgeschlagenen Maßnahmen die Zustimmung des Ortsbeirates erforderlich machen, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin zu vereinbaren." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Wertstoffhof Kalbach

06.10.2020 | Aktualisiert am: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2020, OF 655/12 Betreff: Wertstoffhof Kalbach In den Frühlingsmonaten diesen Jahres war Corona bedingt ein Aufräumen in vielen Haushalten angesagt, was zur Entrümpelung von Kellern und Dachböden oder auch zur verstärkten Nutzung und Pflege der Gärten geführt hat. Dadurch hat über einen gewissen Zeitraum ein sogenannter Run zur Entsorgung der vorgenannten Abfälle auf den Wertstoffhof Kalbach geführt. Da dieser noch frühjahrsbedingt eingeschränkte Öffnungszeiten hatte, kam es zu Staus von Pkws auf der Max-Holder-Straße und die Abgabe des Sperrmülls etc. nahm einige Zeit in Anspruch. Doch zwischenzeitlich hat sich die Abgabe von Wertstoffen normalisiert und es entstehen keine zeitlichen Verzögerungen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. keine Änderung der Straßenführung oder der Parksituation im Bereich des Wertstoffhofes Kalbach vorzunehmen, die den anliegenden Gewerbeunternehmen für längere Fahrtwege, weniger Parkmöglichkeiten oder auch Unannehmlichkeiten für Kunden sorgt, 2. gegebenenfalls zu prüfen, ob gewerbliche Unternehmen, die Wertstoffe anliefern am Wochenende nur eingeschränkt oder gar nicht mehr diese abgeben können. Begründung: In der Summe ist die Anlieferung von Wertstoffen zurückgegangen, aber an den Wochenenden sollten bevorzugt Privatpersonen die Möglichkeit erhalten Ihren Sperrmüll zu entsorgen, daher könnte hier eine Verteilung der Nutzergruppen zwischen werktags und samstags erfolgen, um zur Entzerrung von Stoßzeiten beizutragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 23.10.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 655/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin auf dem Wertstoffhof Kalbach mit der FES (Bereichsleiter sowie Mitarbeiter des Wertstoffhofes Kalbach), den Fraktionsvorsitzenden und den fraktionslosen Mitgliedern des Ortsbeirates sowie ggf. den anliegenden Gewerbetreibenden zu vereinbaren, um Möglichkeiten der Beschleunigung der Anlieferung zu erörtern. Der Ortstermin soll zu Beginn oder zum Ende der Öffnungszeit des Wertstoffhofes Kalbach erfolgen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 655/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 655/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Lebendige und liebenswerte Radilostraße schaffen - gleichzeitig Fußgängerbereiche schützen

05.10.2020 | Aktualisiert am: 05.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 526/7 Betreff: Lebendige und liebenswerte Radilostraße schaffen - gleichzeitig Fußgängerbereiche schützen Die Radilostraße galt und gilt als wichtige Einkaufs- und Begegungsstraße mit ihren Cafés, Bistros und der Stadtteilbücherei. In Zeiten von Corona wird es für die kleinen Geschäfte immer schwieriger, die Kundschaft zu halten. Gerade für die Anbieter von Gastronomie ist ein Außenbereich deshalb von besonderer Bedeutung. Dieser sollte, wenn es der Wunsch der Betreiber dieser Unternehmen ist, ausgebaut werden können, sind sie doch unmittelbar von Laufkundschaft abhängig. Dies jedoch ohne die Gehwege einzuschränken. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten: - Den Gastronomiebetrieben in der Radilostraße wird kurzfristig und gebührenfrei die Erweiterung ihrer Außengastronomie gestattet, die sich vor den Geschäften, aber nicht auf den Gehwegen befinden sollten. - Die Gehwege verbleiben allein in der Nutzung von Fußgängern, insbesondere auf der nördlichen Seite der Radilostraße. - Dies würde den Verlust von Parkplätzen bedeuten, zum Vorteil der Laufkundschaft. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 526/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und FARBECHTE (= Annahme)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Tel-Aviv-Platz - Mülleimer installieren

03.10.2020 | Aktualisiert am: 28.10.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2020, OF 1471/1 Betreff: Tel-Aviv-Platz - Mülleimer installieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten umgehend Mülleimer am bzw. auf dem Tel-Aviv-Platz installieren zu lassen. Begründung: Der Tel-Aviv-Platz ist schon fast fertig gestellt. Bänke und andere Sitzgelegenheiten wurden bereits aufgebaut und werden rege genutzt. Wo Menschen sich hinsetzen und ausruhen entsteht jedoch auch Abfall. Bisher befinden sich jedoch auf dem gesamten Platz keine städtischen Mülleimer. Lediglich vor dem Supermarkt befinden sich zwei Mülleimer des Supermarkts. Damit der Platz nicht in absehbarer Zeit vermüllt sollten schnellstmöglich Mülleimer installiert werden. Auch wenn noch nicht alle Arbeiten auf dem Platz abgeschlossen sind, so ist es dennoch wichtig, dass die Mülleimer jetzt angebracht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6712 2020 Die Vorlage OF 1471/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Gewerbeparkausweis im Ortsbezirk 2 einführen

24.09.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2020, OF 1217/2 Betreff: Gewerbeparkausweis im Ortsbezirk 2 einführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die gewerblich tätigen Dienstleister im OBR 2 einen Gewerbeparkaus für Bewohnerparkgebiete mit Parkraumbewirtschaftung einzuführen. Der Gewerbeparkausweis soll mit moderaten Gebühren verbunden sein, welche sich insbesondere an der Leistungsfähigkeit der kleinen Läden und Handwerksbetriebe orientieren. Zur unkomplizierten und realitätsnahen Ausgestaltung der Vergabe sollen die Details des Konzepts mit der IHK Frankfurt und der Handwerkskammer Frankfurt abgestimmt werden. Vorbild soll die Ausgabe von Gewerbeparkausweisen in München mit Differenzierung nach den unterschiedlichen Bedürfnissen von "Gewerblichen Anliegern" und "Handwerksbetrieben" sein. Begründung: Kleine Betriebe wir Blumengeschäfte, Metzgereien oder Schlüsseldienste sind oftmals auf den Firmenwagen für Liefer- und Kundendienstfahrten existenziell angewiesen. Je nach Branche und Betriebstagen kommen oftmals über 5.000 Euro im Jahr an Parkgebühren zusammen. Das ist für kleine Gewerbebetriebe ruinös und droht diese über kurz oder lang aus den innenstadtnahen Gebieten zu verdrängen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6762 2020 Die Vorlage OF 1217/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Mainova pachtet verfügbare und nutzbare Gewerbedachflächen, um Energie über Solaranlagen zu erzeugen und zu vertreiben

05.09.2020 | Aktualisiert am: 23.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2020, OF 629/12 Betreff: Mainova pachtet verfügbare und nutzbare Gewerbedachflächen, um Energie über Solaranlagen zu erzeugen und zu vertreiben Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, Die Mainova AG, als kommunales Energieversorgungsunternehmen, wird gebeten 1 künftig verstärkt ungenutzte Dachflächen in Gewerbegebieten des Stadtgebietes Frankfurt am Main zu pachten, um dort Photovoltaikanlagen zu installieren und betreiben. Darüber hinaus wird angestrebt, 2. den vor Ort erzeugten Strom auch den jeweils in den Gewerbegebieten ansässigen Unternehmen über eine Stromkaufvereinbarung (PPA) zur Verfügung zu stellen. Begründung: Allein im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" gibt es ausreichende Dachflächen, die nicht verschattet sind und zur Energiegewinnung zur Verfügung stehen. Hierzu kann das bestehende Solarkataster Hessen zu den verfügbaren und gut nutzbaren Flächen zu Rate gezogen werden. Da die Mainova AG zu 75% zu der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding gehört und damit in städtischem Eigentum ist, erfolgt somit ein Beitrag zur Klimaneutralität der Stadt Frankfurt am Main. Über das Power Purchase Agreement (PPA - Stromliefervertrag) könnten auch der Bau und der Betrieb, damit die Investitions- und Betriebskosten, finanziert werden. Dies stellt zusammenfassend eine Ergänzung zum Klimaschutz in Frankfurt am Main dar. Hierzu wird auf den Bericht Nr. 436 vom 28.08.2020 verwiesen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 18.09.2020, TO I, TOP 17 Unterbrechung der Sitzung von 21:28 Uhr bis 21:36 Uhr. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6600 2020 Die Vorlage OF 629/12 wird als Anregung an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, auf die Mainova AG als kommunales Energieversorgungsunternehmen hinzuwirken, künftig verstärkt ungenutzte Dachflächen in Gewerbegebieten des Stadtgebiets Frankfurt am Main zu pachten, um dort Fotovoltaikanlagen zu installieren und zu betreiben." Abstimmung: 5 CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 4 | PARLIS

Weihnachtsbeleuchtung Berger Straße, Zuschuss an Gewerbeverein

01.09.2020 | Aktualisiert am: 23.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 484/4 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Berger Straße, Zuschuss an Gewerbeverein Der Ortsbeirat gewährt dem Gewerbeverein Bornheim Mitte für Auf- und Abbau sowie Lagerung der diesjahrigen Weihnachtsbeleuchtung auf der Berger Straße einen Zuschuss von 2350 Euro. Begründung: Der Gewerbeverein sorgt alljährlich für für eine Illumination von Teilen der Berger Straße zur Advents- und Weihnachtszeit. Dabei entstehen Kosten für Auf- und Abbau sowie die Lagerung. Die Mittel dafür werden üblicherweise durch Vereinsveranstaltungen wie das "Weinfest" eingespielt. Solche Veranstaltungen konnten dieses Jahr nicht stattfinden. Der Gewerbeverein hat sich deshalb an den Ortsbeirat mit der Bitte um einen Zuschuss gewandt. Der genannte Zuschuss würde etwa die Hälfte der Kosten abdecken. Antragsteller: SPD GRÜNE CDU FDP dFfm ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 15.09.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 446 2020 Die Vorlage OF 484/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE, CDU, FDP, dFfm, ÖkoLinX-ARL

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Antrag zur M 106 – Bebauungsplan 932 - Guerickestraße

01.09.2020 | Aktualisiert am: 23.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 513/7 Betreff: Antrag zur M 106 - Bebauungsplan 932 - Guerickestraße Vor der Genehmigung neuer Gewerbebetrieb muss die verkehrliche Situation gelöst werden Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der M 106 wir mir der Maßgabe zugestimmt, dass im Zuge des Bebauungs-planverfahrens eine Lösung für die Ableitung des bestehenden und erwarteten Verkehrs auf das Bundesautobahnnetz gefunden und umgesetzt wird. Neue Gewerbebetriebe werden erst dann planungsrechtlich genehmigt, wenn eine solche Anbindung existiert und nutzbar ist. Begründung: In der Begründung zum Aufstellungsbeschluss legt der Magistrat die verkehrliche dieses Gebiets Situation zutreffend dar. Zitat: "Die BAB A 5, A 66 und A 648 sind jedoch nur über größere Umwege über das stark belastete Straßennetz zu erreichen. Durch bereits genehmigte verkehrserzeugende Nutzungen im Umfeld, .......,wird sich die verkehrliche Situation auf dem betreffenden Straßennetz in naher Zukunft weiter zuspitzen": Die daraus abzuleitenden Konsequenzen werden hingegen nur vage beschrieben. Der Ortsbeirat erwartet, dass endlich eine Lösung für die verkehrliche Anbindung der verschiedenen Gewerbegebiete und Einzelstandorte an das Bundesautobahnnetz gefunden wird. Im Übrigen verweist der Ortsbeirat auf die OF 495 vom 27.07.2020 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.07.2020, M 106 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 606 2020 Anregung OA 607 2020 1. Der Vorlage M 106 wird unter Hinweis auf OA 606 und OA 607 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 513/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 514/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und fraktionslos

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Verbesserung der Parksituation im Bahnhofsviertel

31.08.2020 | Aktualisiert am: 03.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 1412/1 Betreff: Verbesserung der Parksituation im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Parksituation im Bahnhofsviertel durch folgende Maßnahmen zu verbessern: · 24 Stunden/7 Tage striktes Anwohnerparken in der Gutleutstraße und Windmühlstraße (zumindest auf den Bereichen die aktuell ohnehin kostenfrei sind) · Zusätzliches Anwohnerparken auf den aktuell zeitweise (8-17 Uhr) gebührenpflichtigen Parkplätzen, wie in der Mainluststraße oder Weserstraße · Änderung der gebührenpflichtigen Parkplätze auf 24 Stunden/Tag und 7 Tage/Woche · Längerfristig smarte digitale Parklösungen (Reservierung von Parkplätzen per App) Begründung: Das ausufernde Parkplatzproblem des Bahnhofsviertels ist altbekannt und verringert die Lebens- und Aufenthaltsqualität für Bewohner, Gewerbetreibende und Gäste gleichermaßen. Anwohner des Bahnhofsviertels leiden insbesondere darunter, in ihrem Stadtteil nur unter sehr mühseligen Bedingungen noch parken zu können: Schon früh am Morgen sind alle Parkplätze durch Pendler belegt. Diese fahren teilweise Runden um sich einen kostenlosen Parkplatz zu ergattern. Am Wochenende sind es vor allem die Auswärtigen, die zum Shoppen in die Stadt fahren. Es scheint, als wäre die Gutleutstraße/Mainluststraße sowas wie ein Geheimtipp zum kostenlosen Parken am Wochenende mutiert, da bereits am Vormittag alle Parkplätze dicht sind und sich das bis in den späten Abend hinein auch nicht mehr ändert. Anwohner müssen dann teilweise in anderen Stadtteilen (z. B. Sachsenhausen) parken und mit der Bahn reinfahren. Besonders im Sommer, wo alle umliegenden Gastronomien ihre Terrassen aufgebaut haben, ist die Situation besonders angespannt. In Städten wie Köln, München oder Heidelberg gilt im Innenstadtbereich grundsätzlich Anwohnerparken, sodass Auswärtige nicht um ein Parkhaus oder eben die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln herumkommen. In Frankfurt dagegen hat man als Anwohner bestimmter Bereiche das Nachsehen und fühlt sich schlechter gestellt als der Tourist oder Pendler, weil man mit Einkäufen oder Kindern teilweise sehr lange nach einem Parkplatz suchen muss oder eben ausserhalb parkt und dann schier endlose Wege auf sich nimmt. Insbesondere für das Bahnhofsviertel mit seiner hohen Zahl an auswärtigen Besuchern auf engstem Raum muss ein neues System her, um der Anwohnerstruktur, die sich in den vergangenen Jahren erheblich geändert hat, gerecht zu werden. Verbesserungen: · Entlastung der Anwohner · Reduzierung des Durchgangsverkehrs · Reduzierung der Belastung durch Abgase, weil lange Parkplatzsuchen entfallen · Lärmreduzierung · Mehreinnahmen für die Stadt durch Anwohnerparkausweise und die Erhöhung der gebührenpflichtigen Zeit auf 24 Stunden/7Tage All diese Maßnahmen nur ein Teil dessen, was langfristig unternommen werden kann, um den innerstädtischen Autoverkehr zu reduzieren. Für das Bahnhofsviertel wäre es aber ein erster wichtiger Anfang. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.11.2020, OF 1483/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1412/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1412/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1412/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1483/1 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 1520/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); BFF (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Der Klilmawandel wartet nicht Öffentliche (Schnell-)Ladestationen für E-Autos durch Gewerbe, Handel, Vereine und Privatinitiativen finanziell fördern

31.08.2020 | Aktualisiert am: 18.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 264/14 Betreff: Der Klilmawandel wartet nicht Öffentliche (Schnell-)Ladestationen für E-Autos durch Gewerbe, Handel, Vereine und Privatinitiativen finanziell fördern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: schnellstmöglich ein auch auf Stadtteilebene umsetzbares Förderprogramm für die Installation von öffentlichen Ladestationen und Schnellladestationen für E-Autos durch Gewerbe, Handel, Vereine und Privatinitiativen finanziell attraktiv zu fördern. Begründung: Die Nachfrage vor Ort nach einer leistungsfähigen Ladeinfrastruktur ist vorhanden. Das Angebot hinkt in Frankfurt leider beträchtlich hinterher. Solange kein Anbieter bereit ist, das finanzielle Risiko für große Ladetankstellen zu tragen, wird es diese Lademöglichkeiten nicht geben. Mit einem geeigneten Förderprogramm könnten jedoch in Kooperation mit Handel und Gewerbe, mit Vereinen oder auch Privatinitiativen zum Beispiel auf öffentlichen Parkplätzen diese Lademöglichkeiten geschaffen werden. In Harheim zum Beispiel auf dem Parkplatz des Verbrauchermarktes, auf dem Parkplatz der sporttreibenden Vereine oder Stellplätzen bei Gastronomiebetrieben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6470 2020 Die Vorlage OF 264/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach dem Wort "Privatinitiativen" die Worte "gegebenenfalls mit des Mainova oder anderen Stromversorgern" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Altglassammelbehälter Roßmarkt

22.08.2020 | Aktualisiert am: 24.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2020, OF 1389/1 Betreff: Altglassammelbehälter Roßmarkt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Altglassammelcontainer im süd-östlichen Abschnitt des Rossmarktes entweder • versenkt installieren zu lassen oder • an geeigneter Stelle an ein bestehendes Gebäude (z. B. U60313, U-Bahn-Abgang) heranzurücken um das städtebauliche Gesamtbild in diesem Bereich wenigstens etwas zu verbessern. Begründung: Siehe Foto . Foto: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6523 2020 Die Vorlage OF 1389/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Südliche Zanderstraße an die veränderten Anforderungen anpassen hier: Ein Wochenmarkt für das Gutleutviertel und den Westhafen

22.08.2020 | Aktualisiert am: 24.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2020, OF 1414/1 Betreff: Südliche Zanderstraße an die veränderten Anforderungen anpassen hier: Ein Wochenmarkt für das Gutleutviertel und den Westhafen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: Ob sich der südliche Abschnitt der Zanderstraße im Bereich zwischen Hafenbecken und Speicherstraße in technischer Hinsicht (Bodenbelag, Wasser, Strom) als Fläche für einen Wochenmarkt eignet. Ob sich der zuvor beschriebene Bereich sich auch in rechtlicher Hinsicht (Eigentumsverhältnisse) für die Ausrichtung eines Wochenmarktes eignet. Ob der Magistrat Hinderungsgründe sieht, die einem Wochenmarkt in diesem Bereich entgegenstehen. Welche Gründe sind dies ggf.? Begründung: Seit vielen Jahren wird in der Bevölkerung immer wieder der Wunsch nach einem Wochenmarkt für das Gutleut und den Westhafen laut. Bislang sind alle Versuche, einen solchen Markt einzurichten aus vielfältigen Gründen gescheitert. Durch Umwandlung einer ca. 75m langen Sackgasse kann ein neuer Freiraum entstehen, der an einem Tag in der Woche für einen Wochenmarkt genutzt werden kann. Bislang wird diese Fläche ausschließlich zum Parken missbraucht, obwohl genügend Parkplätze in diesem Bereich vorhanden sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1755 2020 Die Vorlage OF 1414/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und U.B. gegen CDU (= Ablehnung); BFF und Die PARTEI (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Aktuelle Statistik über die Notwendigkeit neuer Gewerbegebiete auf bisher nicht versiegelten Flächen mit Zahlen von 2020 erstellen

18.08.2020 | Aktualisiert am: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2020, OF 298/15 Betreff: Aktuelle Statistik über die Notwendigkeit neuer Gewerbegebiete auf bisher nicht versiegelten Flächen mit Zahlen von 2020 erstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine aktuelle Statistik zu der Notwendigkeit der Ausweisung weiterer Gewerbegebiete auf bisher nicht versiegelten, aber aus klimatischen Gründen zu erhaltenden Freiflächen vorzulegen - unter besonderer Berücksichtigung der nördlichen Frankfurter Stadtteile. Dabei ist darzulegen, wie hoch der aktuelle Bedarf an Gewerbeflächen in Frankfurt und speziell im Frankfurter Norden ist, wie hoch der derzeitige Leerstand solcher Flächen ist, - wie sich der Flächenbedarf in den letzten Jahren entwickelt hat, - wie sich der Leerstand in den letzten Jahren entwickelt hat, speziell: wie sich der Leerstand im Jahr 2020 aufgrund der Coronakrise entwickelt hat, - wie viel Gewerbefläche in Wohnraum umgewandelt wurde (2015 bis 2020), - wie viel Gewerbefläche nach derzeitiger Planung demnächst in Wohnraum umgewandelt werden soll, - wie viele An- und Abmeldungen von Gewerbetrieben in den letzten Jahren (2015 bis 2020) aufgetreten sind, - auf welchen nicht oder nicht (mehr) vollständig genutzten bzw. künftig freiwerdenden Flächen diese Notwendigkeit - auch unter erweiterten Kosten - umgesetzt werden können, beziehungsweise im negativen Fall, warum dies nicht möglich sein soll. - wie die Verkehrsproblematik, die durch das erhöhte Fahrzeugaufkommen wegen der weiteren Gewerbeansiedlung in Nieder-Eschbach entstehen wird, bewältigt werden soll. Die Statistik hat sich auf aktuelle Zahlen aus 2020 zu beziehen, unter besonderer Berücksichtigung des Corona-bedingten Rückgangs der Nachfrage nach weiteren Gewerbeflächen aller Art (z.B. durch Homeoffice) in der kommenden Dekade. Begründung: Der Wunsch der IHK nach Gewerbeflächen im Frankfurter Norden besteht seit Jahrzehnten. Allerdings wurde er noch nicht durch konkrete, aktuelle Zahlen belegt. Derzeit ist solch ein Wunsch nicht begründbar, da speziell im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach und Am Martinszehnten durchaus viel Leerstand zu beobachten ist, aber auch Betriebe an Umsiedlung denken. Die Arbeitswelt ist - bedingt durch die Coronakrise - im Wandel, dies sollte bei der Planung von Gewerbe bedacht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6375 2020 Die Vorlage OF 298/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Nied: Zukünftige Nutzung des Georgshofs

17.08.2020 | Aktualisiert am: 26.08.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 1347/6 Betreff: Nied: Zukünftige Nutzung des Georgshofs Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zum Bericht B 248 vom 29. Mai 2020 zu beantworten: 1. Welche Ziele verfolgt(e) der Magistrat mit dem Ankauf des Geländes? 2. Inwieweit ist angedacht, bei der künftigen Nutzung die aus der Nieder Bevölkerung geäußerten Wünschen, insb. nach einem offenen Bauernhof mit pädagogischen Angeboten und Erhalt der Gastronomie Niddastrand, einzubinden? 3. Was spricht gegen ein Konzept, den Hof mit der Auflage zu verpachten, dass grundsätzlich eine Öffnung für Bürgerinnen und Bürger besteht, bspw. durch pädagogische Arbeit im Spannungsfeld Landwirtschaft - Tiere - Kinder? 4. Das therapeutische Reiten auf dem Georgshof war eine sehr gute und anerkannte Einrichtung. Welche Möglichkeiten bestehen, so etwas auch in einem neuen Konzept für die Zukunft zu integrieren? 5. Welche Möglichkeiten bestehen, die Gastronomie bzw. den "Niddastrand" - vielleicht nicht genau an der gleichen Stelle, aber in der Nähe - zu erhalten? 6. Auf welcher Genehmigungsgrundlage werden die bisherigen Betriebe auf dem Georgshof (bspw. der Polo-Betrieb) betrieben? Begründung: Es hat sich eine parteiübergreifende Initiative gegründet, die das Gelände gerne als Lernort für Kinder im Zusammenhang mit Landwirtschaft und Tieren erhalten bzw. gewinnen möchte. Von dieser Initiative kam letztlich auch der vom Ortsbeirat aufgegriffene Vorschlag, die Stadt Frankfurt solle den Georgshof erwerben und damit die Möglichkeit, hier möglichst viele Nutzungen für die Allgemeinheit zu etablieren, zu sichern. Es ist sehr zu begrüßen, dass der Magistrat den ersten Schritt schon einmal unternommen hat, den Hof und das Gelände zu erwerben. Leider geht aber aus dem Bericht B 248 nicht hervor, inwieweit der Magistrat nun auch weiter auf die Vorschläge aus dem Stadtteil eingehen wird. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 248 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 248 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 1347/6 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1717 2020 1. Die Vorlage B 248 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1347/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Erhaltung der gewerblichen Nutzung - Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang -

17.08.2020 | Aktualisiert am: 05.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 509/7 Betreff: Erhaltung der gewerblichen Nutzung - Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang - Der Magistrat wird aufgefordert die vorhandene gewerbliche Nutzung die im Planungsgebiet Praunheimer Landstraße/im Vogelgesang ausgewiesen ist zu schützen. Die Ausweisung weiterer Wohnflächen ist zu vermeiden. Begründung: Der gesamte Bereich des Planungsgebietes ist als Gewerbegebiet festgesetzt. Trotz festgesetzten Gewerbegebiet wurden in der Vergangenheit gemäß Planunterlagen eine Wohnbebauung durchgeführt. Da die Wohnbebauung genehmigt wurden genießen Sie Bestandsschutz, müssen also nicht gesichert werden. Gemäß Bebauungsplan Nr. 933 (M 73) ist zu befürchten, dass weitere Gewerbeflächen zu Wohnzwecken ausgewiesen werden sollen. Eine weitere Ausweisung der Gewerbeflächen in Wohnflächen ist zu vermeiden, da das Gebiet sich von seiner Lage her sehr gut für Handwerksbetriebe, wie auch die nach der Zielsetzung des neuen B-Plans gewünschten kleinen Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, wie auch für Einzelhandel zur wohnortnahen Versorgung entlang der Praunheimer Landstraße eignet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 509/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 509/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 509/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Keine neuen Gewerbeflächen ausweisen, bevor das Verkehrsproblem gelöst ist

15.08.2020 | Aktualisiert am: 23.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2020, OF 514/7 Betreff: Keine neuen Gewerbeflächen ausweisen, bevor das Verkehrsproblem gelöst ist Der Ortsbeirat 7 bittet die Stadtverordnetenversammlung der M 106 nur unter Beachtung folgende Maßgabe zuzustimmen: Der Bereich, der derzeit als Ackerfläche genutzt wird und als Erweiterungsgebiet dienen soll, wird aus den Planungen ausgenommen und im Bebauungsplan 932 nicht weiter betrachtet. Aufgrund der Vielzahl von Gewerbeflächen im Umfeld des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 932 und der ungelösten Verkehrsproblematik, für deren Lösung immer noch kein Konzept existiert, wäre eine Festschreibung einer Erweiterung der Gewerbeflächen, die zwangsweise neuen Verkehr produziert, extrem schädlich. Auch wenn in der M 106 unter dem Spiegelstrich "Verkehr" dieser Umstand zu Recht gewürdigt wird, ist zu befürchten, dass eine Erweiterung aufgrund der mit dem Bebauungsplan geschaffenen Möglichkeit stattfindet ohne die Verkehrsproblematik angegangen zu sein. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.07.2020, M 106 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 606 2020 Anregung OA 607 2020 1. Der Vorlage M 106 wird unter Hinweis auf OA 606 und OA 607 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 513/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 514/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und fraktionslos

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Pilotprojekt „Zentrenkümmerer auf der Berger Straße“ auch auf der unteren Berger Straße

14.08.2020 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2020, OF 915/3 Betreff: Pilotprojekt "Zentrenkümmerer auf der Berger Straße" auch auf der unteren Berger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Pilotprojekt "Zentrenkümmerer für die Berger Straße" auch auf die untere Berger Straße im Nordend auszudehnen und entsprechende Mittel dafür zur Verfügung zu stellen. Dabei sollen die Strukturen des beim Gewerbeverein Bornheim angesiedelten Projektes personell genutzt werden. Auch die Zusammenarbeit mit dem Verein "Lust auf besser Leben" wird erhalten und genutzt. Räumlich kann die/der KümmerIn auf Kapazitäten im Stadtteiltreff im Merianbad zurückgreifen und wäre dort zentral ansprechbar. Die Kümmerin unterstützt zukünftig auch die Interessengemeinschaft Untere Berger Straße, die Gewerbetreibenden und baut Kooperationsstrukturen zum Ortsbeirat 3 auf. Auch werden die Anliegerbetriebe bei Fragen der Digitalisierung und des Online-Handels unterstützt. Begründung: Der stationäre Einzelhandel und das Gewerbe auf der Berger Straße wird gestärkt und im direkten Kontakt nachhaltig unterstützt. Mit dem Kümmerer-Projekt wurden auf der oberen Berger Straße gute Erfahrungen gemacht in der Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverein. Das Pilotprojekt der Wirtschaftsförderung auf der Oberen Berger Straße läuft zum Ende des Jahres 2020 aus. Die erprobten Strukturen sollen auf die gesamte Berger Straße ausgedehnt werden. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 915/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 915/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 915/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 915/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7151 2021 Die Vorlage OF 915/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Absolutes Halteverbot in der Treburer Straße 23 in Niederrad

07.08.2020 | Aktualisiert am: 26.08.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 1716/5 Betreff: Absolutes Halteverbot in der Treburer Straße 23 in Niederrad Vorgang: ST 1433/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das derzeit eingeschränkte Halteverbot vor der Treburer Straße 23 in Niederrad in ein absolutes zu ändern und diesen Bereich ggf. durch Poller abzusichern. Dadurch soll erreicht werden, dass der Lieferverkehr zum Rewe Markt in der Bruchfeldstraße nicht mehr die Straße blockiert, sondern ungehindert die Einfahrt zur Belieferung nutzen kann (siehe dazu ST 1433/2019 zur Situation in der Otzbergstraße). Begründung: Der Anlieferverkehr zum Supermarkt Rewe auf der Bruchfeldstraße in Niederrad erfolgt über die Treburer Straße. Die anliefernden LKW können derzeit oft nicht in den Hof hinter dem Supermarkt fahren, da im eingeschränkten Halteverbot parkende PKW das Einfahren verhindern. So sind die Fahrer*innen der LKW gezwungen, auf der Straße auszuladen. Dahinterstehende PKW kommen nicht durch. Anwohner*innen berichten von ständigen Hupkonzerten sowohl der PKW- als auch der LKW-Fahrer*innen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1433 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6392 2020 Die Vorlage OF 1716/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Gute und sichere Radwege in den Gewerbegebieten des Ortsbezirks 11

07.08.2020 | Aktualisiert am: 30.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 764/11 Betreff: Gute und sichere Radwege in den Gewerbegebieten des Ortsbezirks 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Jahre 2017 angekündigte grundhafte Erneuerung der Gewerbegebietsstraßen in den Gewerbegebieten Fechenheim Nord, Seckbach Süd, Oberhafen / Bereich Karl-Benz-Straße zeitnah zu beginnen. Mit Priorität ist hier eine grundhafte Sanierung und Neukonzeption der Radwege einzuleiten. Durch die lange Verzögerung des Beginns der Erneuerungsmaßnahmen ist der Zustand der Radwege unter Sicherheitsaspekten schlecht. Begründung: Durch die Ankündigung der Sanierung der Gewerbegebietsstraßen, sind alle komplexeren Erneuerungen und Ausbesserungen der Radwege unterblieben. Alle notwendigen Verbesserungen, die nicht einen akuten Sicherheits-Notstand ausräumen mussten, sind auf Grund der angekündigten generellen Sanierung der Gewerbegebietsstraßen unterblieben Der jetzige Zustand der Radwege ist schlecht und dieser Zustand sollte auf Grund der Nachfrage nach vernünftigen Radwegen umgehend verbessert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 764/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6618 2020 Die Vorlage OF 764/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Geplantes Gewerbegebiet im Bereich Züricher Straße/Anna – Lindh - Allee

04.08.2020 | Aktualisiert am: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 287/15 Betreff: Geplantes Gewerbegebiet im Bereich Züricher Straße/Anna - Lindh - Allee .der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die bereits früher gegen den erheblichen Protest des Ortsbeirates und der Nieder-Eschbacher Bevölkerung auf diesem Gebiet geplante Ansiedlung einer Brauerei und heute wiederum ins Spiel gebrachte Ansiedlung von Gewerbe, nicht weiter zu verfolgen. Begründung: Auf diesem Gebiet sollte bereits vor Jahren die Henninger Brauerei angesiedelt werden. Bereits früher hat der Ortsbeirat und die Nieder-Eschbacher Bevölkerung gegen diese Planung erheblichen Protest kundgetan. Auch damals wurde der Ortsbeirat und die Nieder-Eschbacher Bürger im Vorfeld nicht informiert. Durch die ständigen neuen Vorschläge für neue Baugebiete, wird auf die massiven Verkehrsprobleme in Nieder-Eschbach keine Rücksicht genommen. Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben, warum die früheren Planungen von Gewerbeansiedlungen im Bereich zwischen Nieder-Erlenbach und Bad Vilbel, direkt an der B3a nicht in die Suche nach neuen Gewerbegebieten einbezogen wurde. Dieses Gebiet ist sehr groß und belastet die Anwohner, auch während der Bauphase nicht. Durch die B3a ist dieses Gebiet sehr gut verkehrlich angeschlossen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 594 2020 Die Vorlage OF 287/15 wird als interfraktionelle Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Kein Gewerbegebiet im geplanten GrünGürtelPark Nieder-Eschbach

04.08.2020 | Aktualisiert am: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 289/15 Betreff: Kein Gewerbegebiet im geplanten GrünGürtelPark Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das durch das Planungsamt öffentlich propagierte Gewerbegebiet im Bereich des geplanten GrünGürtelPark Nieder-Eschbach nicht weiter zu verfolgen und alle Planungen dazu einzustellen. Des Weiteren wird der Magistrat dazu aufgefordert, den im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbarten sukzessiven Zuschlag des GrünGürtelparks Nieder-Eschbach (Grün- und Freiflächen südlich und westlich von Nieder-Eschbach) noch vollständig in dieser Legislaturperiode umzusetzen. Begründung: Die Planung des GrünGürtelparks Nieder-Eschbach dient bereits seit seinen Anfängen auch dem Erhalt von Grün-Flächen und Kaltluftentstehungsflächen und Kaltluftschneisen um Nieder-Eschbach herum. Besonders die noch nicht unterbrochene Frischluftverbindung von den Vordertaunushängen über die Freiflächen von Nieder-Eschbach zur Nidda hin ist von großer Wichtigkeit für ein noch erträgliches Stadtklima. Dies ist gerade in Zeiten des Verstehens von Auswirkungen des Klimawandels auf bebaute Gebiete (besonders städtische Gebiet) von immenser Bedeutung. Der Umwandlung, auch von Teilen, des GrünGürtelparks Nieder-Eschbach in ein Gewerbegebiet steht dem diametral gegenüber. Ein "Grünfuge" zwischen dem Ortskern und dem Plangebiet ist in keiner Weise hilfreich oder ausreichend und dient nur ungenügend der Argumentation die Planung in "nicht ganz so schlechtem Licht" dastehen zu lassen. Der Ortsbeirat ist sich durchaus bewusst, dass in der weiteren Umgebung Frankfurts neue Gewerbegebiete notwendig sind. Dies ist in Zukunft (d.h. auch für Nieder-Eschbach) nur unter deutlichen Abwägungen mit dem bereits existierenden Klimawandel möglich und bereist im Zweifelsfall nicht realisierbar. Da Frankfurt als Großstadt nur eine sehr kleine Fläche (245 qkm) besitzt, sind solche Gebiete wahrscheinlich auch nicht mehr auf Frankfurter Gebiet realisierbar. Hier helfen nur Absprachen mit dem Umland respektive dem Regionalverband Frankfurt Rhein/Main. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 596 2020 Die Vorlage OF 289/15 wird als interfraktionelle Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Stopp Vermüllung und Randale - Sauberkeit und reduzierter Lärm für Alt-Sachsenhausen

04.08.2020 | Aktualisiert am: 03.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 1708/5 Betreff: Stopp Vermüllung und Randale - Sauberkeit und reduzierter Lärm für Alt-Sachsenhausen Der Ortsbeirat möge beschließen: 1.) Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Restaurants, Kneipen, Trinkhallen und ähnliche gastronomische Einrichtungen für Ordnung und Ruhe vor ihren Geschäftsbereichen zu sorgen haben, und als Verantwortliche rechtzeitig jedweder Randale und Vermüllung im unmittelbaren Umfeld, insbesondere der von diesen bewirtschafteten Freiflächen, entgegen zu wirken haben. Dabei ist ebenfalls sicherzustellen, dass ab 22.00 Uhr bzw. 23.00 Uhr der letzte Alkoholausschank im Freien erfolgt. Im Wiederholungsfall exzessiver Lärm-, Müll- oder Randale-Vorkommnisse sind den betreffenden Gastronomie Betrieben die Sondernutzungsgenehmigungen für deren Freiflächen vorübergehend zu entziehen. 2.) Die für die Straßenreinigung und Entsorgung von Einwegutensilien wie Trinkbecher, Pizzakartons, Styroporbehälter, sonstigem Papiermüll und Glas- bzw. PET-Flaschen durch die FES anfallenden Kosten sind von den Inhabern der Gastronomie Betriebe zu tragen, die im Übrigen während der gesamten Öffnungszeit ihre Gäste auf Sauberkeit, Ordnung und die Vermeidung von ruhestörendem Lärm hinzuweisen haben. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben durch die Gäste haben die Gastronomen im gegebenen Fall rechtzeitig Ordnungs- und/oder Polizeikräfte zur Hilfe zu rufen. 3.) Der Magistrat wird aufgefordert, gut erreichbare DIXI-Toiletten und großvolumige Abfallbehälter (z. B. Gitterboxen) aufstellen zulassen und in geeigneter Weise auf das Verbot der "Wildpinkelei" hinzuweisen und dieses auch durchzusetzen. Z. B. könnten entsprechende schriftliche Ordnungshinweise - neben den Speisekarten - auf den Tischen der Gastronomie Betriebe angeordnet werden. 4.) Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, inwieweit der Außer-Hausverkauf von alkoholischen Getränken an Kiosken, in Supermärkten und Tankstellen im Einzugsbereich von Sachsenhausen, durch -2 - Satzungsbeschluss oder über eine Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt, an Wochenenden bzw. Donnerstags bis Sonntags auf 22.00 Uhr begrenzt werden kann. Begründung: Regelmäßig wird in der lokalen Presse über die unappetitlichen Hinterlassenschaften exzessiver Feierorgien in Frankfurt - und hier zuletzt auch im Sachsenhäuser Brückenviertel - berichtet. Die jüngst wieder in der Frank- furter Neuen Presse in Wort und Bild dargestellte Situation eines Sonntagmorgens im Brückenviertel beschreibt keinen bedauerlichen Einzelfall, sondern stellt die dort seit langem gelebte Realität dar. Das schädigt den Ruf des Stadtteils - insbesondere Alt-Sachsenhausens und des Brückenviertels - über die Grenzen von Frankfurt hinaus. Anlieger leiden unter der Verlärmung und Vermüllung. Es gibt einige gute Beispiele in Frankfurt - wie z.B. die Lokalitäten am Römerberg - die sich an vorgenannte Regeln halten und auch gerne besucht werden. Wenn dies - wie in Alt-Sachsenhausen - nicht auf freiwilliger Basis erfolgt, müssen entsprechende Sanktionen eingeführt werden, um den Anwohnern wieder ihr Recht auf Nachtruhe, Sauberkeit und Sicherheit zu verschaffen. Die erhöhten Kosten für die Straßenreinigung sind auf keinen Fall auf alle Anlieger gleichermaßen zu verteilen, sondern nach dem Verursacherprinzip umzulegen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1708/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1708/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1708/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1708/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1708/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Großzügige Außengastronomie beibehalten

04.08.2020 | Aktualisiert am: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 1142/2 Betreff: Großzügige Außengastronomie beibehalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Gastronomiebetriebe auch nach dem Ende der Corona-bedingten Abstandsregelungen bestehende Flächen in der Außengastronomie unbürokratisch erweitern oder städtische Flächen belegen dürfen, sofern die Barrierefreiheit der Gehwege nicht eingeschränkt wird. Begründung: Gastronomiebetriebe leiden ganz besonders unter der Corona-Krise. Die von der Stadt vielfach unbürokratisch gewährte Möglichkeit zur Erweiterung der Fläche im Außenbereich hat vielen Betrieben in der Krise geholfen. Da Gastronomiebetriebe auch weiterhin mit den Folgen der Krise zu kämpfen haben, sollte die Erweiterung der Flächen überall dort dauerhaft ermöglicht werden, wo die Barrierefreiheit nicht eingeschränkt wird. Gleichzeitig trägt die erweiterte Außengastronomie zu einer Belebung des urbanen Raums in den Stadtteilen bei. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6413 2020 Die Vorlage OF 1142/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt: Alten Straßenverlauf endlich zurückbauen und städtische Grünfläche erweitern

03.08.2020 | Aktualisiert am: 17.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2020, OF 1364/1 Betreff: Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt: Alten Straßenverlauf endlich zurückbauen und städtische Grünfläche erweitern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, den alten Straßenverlauf der Straße Kornmarkt an der Kreuzung Berliner Straße / Kornmarkt endlich zurückbauen und die städtische Grünfläche hinter dem Gebäude der Stadtkämmerei um diese Fläche erweitern zu lassen. Begründung: Der Umbau der Kreuzung Berliner Straße / Kornmarkt ist bereits seit März 2019 abgeschlossen. Während die OFB Projektentwicklung GmbH als Eigentümerin der "Kornmarkt Arkaden" bereits kurz nach Abschluss der Bauarbeiten die zum Objekt gehörende Grünfläche in vorbildlicher Weise angelegt und begrünt hat, dümpelt - - weit über ein Jahr später - die der öffentlichen Hand gehörende Fläche des alten Straßenverlaufs der Straße Kornmarkt immer noch vor sich hin. Der ehemalige Bürgersteig sowie die Rechtsabbiegerspur in die Berliner Straße, teilweise aufgefüllt mit Schotter, bieten ein trostloses Bild und stellen einen krassen Kontrast zur direkt gegenüberliegenden Grünfläche der "Kornmarkt Arkaden" dar. Das Unvermögen der Stadt Frankfurt im Vergleich zu dem, was private Investoren zu leisten imstande sind, wird dem Betrachter hier überdeutlich vor Augen geführt (siehe Fotos Antragsrückseite) Die öffentliche Grünfläche, die sich direkt neben Paulskirche und Stadtkämmerei befindet und auf der auch die 1957 zu Ehren des nach dem 2. Weltkrieg ersten freigewählten Frankfurter Oberbürgermeisters Walter Kolb (SPD) gepflanzte "Walter-Kolb-Eiche" nebst Gedenktafel steht, hat ein würdigeres Erscheinungsbild als das derzeitige verdient. Zudem trägt eine Erweiterung des innerstädtischen Grüns an dieser Stelle auch den Erfordernissen der Klimaanpassung in der Innenstadt Rechnung und ist daher jetzt endlich zügig umzusetzen. Kreuzung Berliner Straße / Kornmarkt: Private Hand (Foto 1) vs. . Kreuzung Berliner Straße / Kornmarkt: Öffentliche Hand (Foto 2) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1364/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und U.B. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei Abwesenheit Die PARTEI

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Sitzbänke in der Hasengasse vor der Kleinmarkthalle schaffen

02.08.2020 | Aktualisiert am: 01.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2020, OF 1358/1 Betreff: Sitzbänke in der Hasengasse vor der Kleinmarkthalle schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor dem Eingang zur Kleinmarkthalle an der Hasengasse Sitzgelegenheiten zu schaffen und dabei insbesondere die bestehenden großzügigen Betoneinfassungen um die Bäume mit Sitzen zu versehen. Begründung: Der Eingang zur Kleinmarkthalle in der Hasengasse lädt leider wenig zum Verweilen ein. Sitzbänke könnten sich kostengünstig auf den Betoneinfassungen errichten lassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6327 2020 Die Vorlage OF 1358/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und Die PARTEI gegen U.B. (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Weitere Sitzbänke an der Kleinmarkthalle schaffen

02.08.2020 | Aktualisiert am: 01.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2020, OF 1359/1 Betreff: Weitere Sitzbänke an der Kleinmarkthalle schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Kleinmarkthalle zwischen Liebfrauenberg und Ziegelgasse weitere Sitzgelegenheiten zu schaffen und dabei insbesondere die zentral gelegenen Fahrradbügel neben die bestehende Reihe von Fahrradbügeln vor das italienische Restaurant zu verlegen. Begründung: Der Platz An der Kleinmarkhalle ist als beliebter und rege besuchter Platz gerade für die Nutzer*innen der Kleinmarkthalle etabliert. Leider existieren erkennbar zu wenige Bänke, um sich auszuruhen. Die Fahrradbügel in der Mitte des Platzes sind schlecht zu erreichen und werden sehr selten genutzt. Eine Verlegung neben die bestehenden rege genutzten Fahrradbügel schafft Platz für weitere Bänke. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6328 2020 Die Vorlage OF 1359/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und Die PARTEI gegen 1 CDU und U.B. (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Nieder-Eschbach rechts der Züricher Straße; Fragen zum Sachstand, Erhalt der Freiflächen im Grüngürtel

02.08.2020 | Aktualisiert am: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2020, OF 288/15 Betreff: Geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Nieder-Eschbach rechts der Züricher Straße; Fragen zum Sachstand, Erhalt der Freiflächen im Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: In der FAZ - Ausgabe vom 30.07.2020 wird berichtet, dass innerhalb des Magistrats eine Einigung zur Schaffung eines weiteren Gewerbegebiets im Frankfurter Norden erzielt worden sei. Im Rahmen eines "Deals" sollen dafür im Gegenzug unbebaute Freiflächen durch Integration in den Grüngürtel dauerhaft gesichert werden. In dem Artikel wird berichtet, dass sich der Ortsbeirat dafür seit langem eingesetzt habe. Dies ist missverständlich. Zur Klarstellung ist daher hier deutlich festzuhalten, dass sich der Ortsbeirat stets für den Erhalt der Freiflächen stark gemacht hat, jedoch eine Erweiterung des Gewerbegebiets in dem Areal rechts von der Züricher Straße, insbesondere auch wegen der unklaren Frage zum Umfang der Erweiterung, immer kritisch gesehen hat (siehe auch die Initiative zur Herausnahme dieses Areals in der ISTEK-Planung 2030). Es wird darauf hingewiesen, dass sich an der kritischen Haltung des Ortsbeirats nichts geändert hat. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert, umgehend und umfassend zum aktuellen Sachstand seiner Planungen für ein neues Gewerbegebiet in Form einer Erweiterung des Nieder-Eschbacher Gewerbegebiets rechts der Züricher Straße (gegenüber Parkhaus IKEA-Möbelmarkt) zu berichten, welche konkreten Pläne bestehen. Von besonderem Interesse ist dabei die Beantwortung folgender Fragen: Welcher Geltungsbereich umfasst flächenmäßig das geplante Gewerbegebiet, bzw. welche bisher unbebauten Flächen sind hierzu vorgesehen? Welche Flächen in dem Areal Züricher Straße / Anna-Lindh-Allee / Homburger Landstraße bleiben dauerhaft als landwirtschaftlich und als bestehende Ausgleichsflächen sowie als weiterhin unbebaute groß angelegte Abstandsfläche zur vorhandenen Wohnbebauung "Westlich der Homburger Landstraße" erhalten bzw. wie werden diese dann entsprechend vor einer Bebauung gesichert? Wird für dieses neue Gewerbegebiet ein Bebauungsplanverfahren betrieben und mit welchem Zeithorizont zur Umsetzung der Maßnahme rechnet der Magistrat? Entlang der Züricher Straße wurden in den letzten Jahren als Ausgleich zum Bau der Anna-Lindh-Allee sowie zum Ausgleich für Baugebiete im Frankfurter Norden landwirtschaftlich aufgewertete Ausgleichsflächen ausgewiesen und angebaut. Inwieweit ist hier bereits ein Ersatz angedacht? Welche Flächen (Ortslage, Gebiet) von Nieder-Eschbach sind für die Eingliederung in den Grüngürtel vorgesehen? Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, durch den zuständigen Dezernenten zeitnah hierüber in der Ortsbeiratssitzung zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat sich seit Jahren für die Sicherung der Freiflächen rund um Nieder-Eschbach eingesetzt. Dazu gehören auch die Flächen, in der jetzt ein Gewerbegebiet angedacht ist. Eine Bebauung des Areals zwischen Züricher-Straße und Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße wird nach wie vor als kritisch angesehen, insbesondere stellt sich jetzt aber eine wesentliche Frage zur geplanten Größe des geplanten Erweiterungsgebietes und welche Flächen überhaupt in diesem Areal vorgesehen sind. Einer kompletten Bebauung dieses Areals wird vor diesem Hintergrund grundsätzlich nicht zugestimmt. Wir würden uns wünschen, das der Ortsbeirat bei einem solchen "Deal" vorher eingebunden wird. . Quelle: Foto privat -Michael Stauder Erstellt nach Aushang der Stadtplanung Frankfurt zur Wohnbauplanung im Ortsbezirk 15 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 595 2020 Die Vorlage OF 288/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Biebergasse den zu Fuß Gehenden überlassen

01.08.2020 | Aktualisiert am: 01.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 1352/1 Betreff: Biebergasse den zu Fuß Gehenden überlassen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, analog zu den Sperrungen der vergangenen Jahre zur Adventszeit - die Biebergasse ganzjährig in einen Bereich für zu Fußgehende umzuwandeln und den Durchgangsverkehr dort heraus zu nehmen. Die Maßnahme soll ein Konzept begleiten, in dem die Lage von Pollern und anderer Objekte sowie eine Optimierung des Fahrbahnbelags und der Trassenführung festgeschrieben werden. Der Kiosk soll erhalten bleiben. Weiterhin soll in dem Konzept dargestellt werden, wie die Biebergasse optisch ansprechend gestaltet und damit die Aufenthaltsqualität maßgeblich erhöht werden kann. Lieferverkehr soll - analog zur Praxis für den Börsenplatz - bis 11 Uhr möglich sein, sodass sich für den Anlieferverkehr keine Veränderungen ergeben würden. Begründung: Der Durchgangsverkehr durch die Biebergasse (Einbahnstraße) behindert den Fußgängerverkehr zwischen Hauptwache und Rathenauplatz erheblich. Ein zusätzlicher großzügiger Flanierbereich wäre ein weiterer logischer Schritt zu einer verkehrsberuhigteren Innenstadt. Die Umsetzung hätte - analog zu den Sperrungen in der Adventszeit - keine negativen Auswirkungen auf den Autoverkehr. Die Biebergasse weist keinen bewussten Verkehr mehr auf. Vielmehr führen Navigationsgeräte von Ortsunkundigen den Verkehr immer wieder durch die Biebergasse. Eine bewusste Sperrung würde dazu führen, dass dieser (ungewollte) Verkehr dort nicht mehr durchfährt. Für den Taxiverkehr soll auf das Konzept aus der Adventszeit zurückgegriffen werden, dessen Standorte gemäß den Daten der städtischen Website www.mainziel.de bereits ganzjährig die originären Standorte sind (Große Eschenheimer Straße 8 (5 Halteplätze), Börsenstraße 1 (10 Halteplätze)). Von daher wäre formell für den Taxiverkehr gar keine Änderung vorzunehmen. Für einen florierenden Einzelhandel ist eine attraktive und fußgängerfreundliche Innenstadt eine wichtige Voraussetzung. Ein wichtiger Faktor ist dabei, dass sich Fußgehende nicht vor anderen Verkehrsteilnehmern fürchten müssen. In der Adventszeit hat die Öffnung trotz erheblicher Passantenfrequenz keine negativen Auswirkungen auf den Einzelhandel und die Gastronomie gehabt, sondern hat die Attraktivität der Innenstadt erheblich gesteigert und damit einen hohen Umsatz begünstigt. Die Besucherzahl ist in der Adventszeit besonders hoch. Der Verkehr hat auch in dieser verkehrsreichen Zeit ohne die Befahrung der Biebergasse funktioniert. Die Biebergasse wird für den Verkehr also selbst in verkehrsreichen Zeiten nicht benötigt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6324 2020 Die Vorlage OF 1352/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Verlängerung der vorgesehen Straßenbahnlinie 13 nach Praunheim

31.07.2020 | Aktualisiert am: 28.08.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2020, OF 503/7 Betreff: Verlängerung der vorgesehen Straßenbahnlinie 13 nach Praunheim Durch den Zuzug weiterer potentieller Fahrgäste in den Nordwesten Frankfurts und durch die begrüßenswerten Bemühungen für einen größeren Anteil des ÖPNV am Verkehrsaufkommen wird u.a. die Stadtbahnlinie U 7 an ihre Kapazitätsgrenze stoßen. Lobenswert ist die vorgesehene Wiederbelebung der Straßenbahn vom Hauptbahnhof über die Schloßstraße zum Industriehof. Eine weitere Entlastung der U 7 käme zustande, wenn die Straßenbahnlinie 13 vorerst bis zur Praunheimer Brücke, perspektivisch bis "Am Stockborn", verlängert würde und die U 6 zunächst bis zum "Gewerbegebiet Praunheim" und später (optional) bis nach Steinbach fahren würde. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, - die vorgesehene Linie 13 nicht am Industriehof, sondern an der Praunheimer Brücke bzw. Am Stockborn enden zu lassen; - die Linie U 6 vom Industriehof weiter gemeinsam mit der Linie U 7 zum "Gewerbegebiet Praunheim" zu führen und ggf. die U6 nach Steinbach und die U7 ins Nordwestzentrum zu verlängern. - durch diese Maßnahmen eine bessere Taktung und einen effizienteren ÖPNV zu erreichen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6297 2020 Die Vorlage OF 503/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und 1 FARBECHTE gegen Frau Lämmer (= Ablehnung); SPD, 1 FARBECHTE, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter (= Enthaltung)

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Wann wird die seit Mitte der 90er-Jahre in Bau befindliche Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32 eröffnet oder alternativ Wohnraum auf diesem Gelände geschaffen?

29.07.2020 | Aktualisiert am: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2020, OF 1125/2 Betreff: Wann wird die seit Mitte der 90er-Jahre in Bau befindliche Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32 eröffnet oder alternativ Wohnraum auf diesem Gelände geschaffen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten: 1. Hat die seinerzeit für die Eröffnung einer Kleinmarkthalle erteilte Baugenehmigung auf dem Gelände der Liegenschaft Leipziger Straße 32 noch Bestand? 2. Sind die Planungen der derzeitigen Eigentümer bekannt? 3. Ist nach der bereits vor mehr als zehn Jahren erfolgten Einstellung der Bautätigkeit auf diesem Grundstück beabsichtigt, ein Bau- bzw. Instandsetzungsgebot zu erlassen? 4. Welchem Zweck diente der Aufbau des kleinen Backsteingebäudes auf dem ursprünglich zweigeschossigen Gebäude? Lag hierfür eine Baugenehmigung vor? Wurde ein Abbruchgebot geprüft? 5. Wurden mit dem Eigentümer Verhandlungen bezüglich einer angemessenen Bebauung der Liegenschaft zu Wohnzwecken aufgenommen oder schließt die derzeitige Gewerbenutzung nach Einschätzung der zuständigen Behörden den Bau von Wohnraum de facto aus? Begründung: Auf dem Gelände Leipziger Straße 32 befindet sich im Hinterhof eine "Bauruine", die sich zusammensetzt aus einem zweigeschossigen Gebäude, - das Mitte der 90er Jahre errichtet wurde, um dort eine Kleinmarkthalle einzurichten - sowie einem ca. 2007 errichteten Backsteinaufbau, der angeblich für Wohnraumnutzung vorgesehen war. Aus unbekannten Gründen stockt der Bau seit dem Jahr 2010. Um die Bauruine in der Leipziger Straße 32 nach über 25 Jahren zu beseitigen, ist nunmehr ein behördlicher Eingriff dringend erforderlich. Ggf. ist eine Vermittlung zwischen den Eigentümern der Liegenschaft Leipziger Straße 32 und den Eigentümern der direkt an das Grundstück angrenzenden Wohnungen vorzunehmen, um den Bau von Wohnraum zu ermöglichen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1739 2020 Die Vorlage OF 1125/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Ansiedlung des VGF-Betriebshofs an der Lorscher Straße nur mit einer zusätzlichen Autobahnanbindung

27.07.2020 | Aktualisiert am: 28.08.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2020, OF 495/7 Betreff: Ansiedlung des VGF-Betriebshofs an der Lorscher Straße nur mit einer zusätzlichen Autobahnanbindung Vorgang: B 333/18; B 346/18 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird gebeten schnellstmöglich eine mit der Autobahnverwaltung abgestimmte Lösung für eine zusätzliche Autobahnanbindung zu finden, die die Anschlussstelle Rödelheim zur BAB 648 wirkungsvoll entlasten kann. Begründung: Die Anschlussstelle Rödelheim zur BAB 648 ist oftmals überlastet, was zu erheblichen Belastungen vor allem in der Westerbachstraße führt. Die Ortsbeiräte 6 und 7 haben bereits mehrfach auf dieses Problem hingewiesen und um Abhilfe gebeten. In zwei Berichten (B 333 und B 346 aus 2018) hat der Magistrat berichtet, dass nach einer Alternative zur Anschlussstelle Rödelheim gesucht wird. In der Zwischenzeit ist die Erschließung der Gewerbegebiete Wilhelm-Fay-Straße und Gaugrafenstraße vorangeschritten und auch an der Guerickestraße haben sich weitere Gewerbebetriebe (Autohaus) angesiedelt. Nun wurde bekannt, dass auch ein großer VGF-Busbetriebshof vom Römerhof an die Lorscher Straße verlegt wird. Der Ortsbeirat hält den Standort für einen Busbetriebshof grundsätzlich für geeignet, erwartet aber angesichts der geschilderten Problemlage, eine Lösung für die Ableitung des Gewerbeverkehrs auf das überregionale Straßennetz. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.10.2018, B 333 Bericht des Magistrats vom 29.10.2018, B 346 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 590 2020 Die Vorlage OF 495/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B161 nur eine „Fußgänger- und Radfahrer-Anbindung“ mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-St

21.06.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2020, OF 744/11 Betreff: Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B161 nur eine "Fußgänger- und Radfahrer-Anbindung" mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-Station am Kleeacker Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Einen nur streifenartigen Fußgänger + Radfahrer Weg zur S-Bahn Station am Kleingartengelände Kleeacker zu erstellen, die den Großteil der Kleingärten bestehen lässt. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn nicht zu verbauen, sondern die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit der U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden ins S-Bahn Netz zu erhalten. Entsprechend der B161 am Plan für eine reine Fußgänger + Radfahrer Anbindung zur S-Bahn Station am Kleeacker festzuhalten. Begründung: Zu A.: Der größtmögliche Teil der Kleingartenanlage sollte erhalten bleiben, um den Menschen weiterhin grüne Freiräume in der Stadt zu gewähren. Durch den Autobahnbau im Osten Frankfurts sind erhebliche Teile der Kleingartenanlagen von Frankfurter Bürgern zerstört worden und es sollen noch weitere folgen . Es sollte daher mit Augenmaß an den Zuschnitt des Weges am Kleingarten Kleeacker gedacht werden. Zu B.: Immer wieder wird der Wunsch laut eine westliche Tangente an Fechenheim durch den Grüngürtel anzubinden. Dafür gibt es mehrere Planungsoptionen. Würde der Kleeacker ungünstig verbaut, bestünde keine Möglichkeit mehr die S-Bahnstation Fechenheim-Nord mit der U4+U7 an die Gwinnerstraße (1km zu Fuß) anzubinden. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Strassenbahn wäre verbaut und damit ebenfalls die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit einer U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden Frankfurts ins S-Bahn Netz. Es gelten weiterhin die Ausführungen aus der OA 101/16 Zu C.: Gewerbetreibende wünschen eine bessere Verkehrsführung ohne Staus und Beschränkungen aus dem Industriegebiet. Gewerbetreibende aus dem Gebiet klagen über die langen Standzeiten im Stau bei den Zu- und Abfahrten aus dem Gebiet. Die Wächtersbacher Straße ist bereits heute schon völlig überlastet. In der Verwaltungsklage Kaufland/Stadt Frankfurt schreibt die Stadt Frankfurt selbst: Für das beantragte Vorhaben ( Kaufland Supermarkt ) sei zudem die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen, da es sich um eine Einrichtung mit weit über das Plangebiet hinausreichendem Versorgungsanspruch handele. Der Nachweis, dass die Kapazität des vorhandenen Straßennetzes für den vorhabenbezogenen Erschließungsbedarf ausreiche, sei nicht erbracht worden. Ein derartiger Nachweis sei jedoch notwendig, da das Vorhaben das vorgesehene Maß an Erschließungsverkehr überschreite. VGH Hessen, Urteil vom 13.01.2011 - Az.: 3 A 1987/09 Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil Für die geplante Straße muss eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr den Vorgaben des Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. Das Stadtplanungsamtes hat für Fechenheim-Nord die Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt a.M. vorangetrieben. Es wäre wünschenswert die Grünflächen dort zu erhalten. Es muss soviel wie möglich vom Kleeacker als Grünfläche im nachhaltigen Gewerbegebiet geschützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung OA 585 2020 1. Die Vorlage B 26 dient unter Hinweis auf OA 585 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 744/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Café-Casino in der Textorstraße überprüfen

16.06.2020 | Aktualisiert am: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2020, OF 1687/5 Betreff: Café-Casino in der Textorstraße überprüfen Der Magistrat wird gebeten, zu überprufen, ob das Café im Erdgeschoss der Liegenschaft Textorstraße 89 alle rechtlichen Vorgaben einhält sowie gegebenenfalls Zuwiderhandlungen zu unterbinden. Insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der zeitlichen Grenzen der Außengastronomie sowie der Höchstzahl an Spielautomaten bestehen diesbezüglich Zweifel. Ferner ist zu prüfen, ob der Inhaber des Cafés als Zweckveranlasser für die lautstarken nächtlichen Ansammlungen unmittelbar vor der Liegenschaft verantwortlich ist und dafür Sorge zu tragen hat, dass diese zukünftig unterbleiben. Begründung: Nachdem die Vorgängernutzung als Wettbüro rechtlich beanstandet wurde, wird die Liegenschaft nunmehr als gastronomische Einrichtung betrieben. Mittlerweile beschweren sich wiederholt Anwohner über nächtliche Ruhestörungen (teilweise deutlich nach 24 Uhr) durch Personen auf den Sitzgelegenheiten unmittelbar vor dem Café. Das umgebende Gebiet ist jedoch überwiegend von Wohnnutzung geprägt, daher erscheint die Beeinträchtigung als rechtlich unzulässig. Zudem befinden sich vier - statt der zulässigen drei - Spielautomaten in dem Café. Weiterhin erscheint es nach dem äußeren Gepräge als fraglich, ob der Schwerpunkt des ausgeübten Gewerbes tatsächlich in der Bewirtung liegt oder nicht vielmehr doch in den Spielautomaten. Nachdem nunmehr nächtlich zahlreiche Gäste die Außenbestuhlung des Cafés als Treffpunkt nutzen und lautstark Konflikte austragen und gegenseitig die Motorengeräusch ihrer Autos begutachten sowie Beleidigungen der Anwohnerschaft aussprechen ist nunmehr insoweit Dringlichkeit gegeben, als ein Zuwarten über die Sommerpause hinaus für die Nachbarschaft unzumutbar ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 60 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6205 2020 Die Vorlage OF 1687/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Mehr Flächen für die Außengastronomie

09.06.2020 | Aktualisiert am: 09.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2020, OF 889/3 Betreff: Mehr Flächen für die Außengastronomie "' Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen` bekräftigen unisono Verkehrsdezernent Klaus Oesterling und die Leiterin der ASE" heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Frankfurt am Main vom 13. Mai 2020, die begrüßenswerte Unterstützung der Gastwirte mit "mehr Flächen für die Außengastronomie" betreffend. "Auflagen zur Erweiterung" besagter "Außengastronomie" beziehen sich unter anderem auf "Flucht- und Rettungswege", die "jederzeit vollständig freizuhalten" sind, auf die "Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter", die "zwingend einzuhalten" ist, auf "Blindenleitsysteme", die "zu jeder Seite 1,50 Meter freizuhalten" sind. So weit, so gut insofern sich die nämliche Außengastronomie nicht auf der Berger Straße zwischen Alleenring und Merianplatz befindet. Insbesondere dieser Bereich ist zumal für "Fußgängerinnen und Fußgänger" sowie für "Mobilitätseingeschränkte" schon unter "normalen" Umständen eine tägliche Herausforderung. Eine "Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter" jedoch ist schlechterdings beim besten Willen "nicht zwingend einzuhalten", abgesehen einmal davon, dass "Flucht- und Rettungswege" - wenn überhaupt - in diesem Bereich nur spärlich vorhanden sind. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, darzulegen wie er seine Vorgaben gemäß der Pressemitteilung vom 13. 5. 2020 - gegebenenfalls im Rahmen einer zeitnahen Ortsbegehung - umzusetzen gedenkt. Unvorstellbar ist die Einhaltung der oben beschriebenen Vorgaben ohne Änderung der derzeitigen Parkraumnutzung entlang des genannten Bereichs der Berger Straße. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 889/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 889/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung FDP

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Unzumutbare Zustände in der Speicherstraße verbessern

09.06.2020 | Aktualisiert am: 24.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2020, OF 1380/1 Betreff: Unzumutbare Zustände in der Speicherstraße verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Handlungskonzept gegen in die unzumutbaren Zustände in Form von Lärm, Dreck und Pöbelei, verursacht durch die sich seit einigen Monaten offensichtlich aus dem Bahnhofsviertel dorthin verlagernde Drogenszene, im Bereich der Speicherstraße im Gutleutviertel / Westhafen zu erstellen und über eine deutlich verstärkte sowie regelmäßige Präsenz von Mitarbeitern des Ordnungsamtes fürdie Einhaltung der ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, zu sorgen. Begründung: Anwohner im Bereich Speicherstraße / Zanderstraße beschweren sich darüber, dass sich seit einigen Monaten offensichtlich die Drogenszene aus dem Bahnhofsviertel dorthin verlagert. Insbesondere vor dem REWE-Markt in der Speicherstraße 44 kommt es zu aggressiver Bettelei, Pöbeleien und Lärmbelästigung durch unter Drogen- und/oder Alkoholeinfluss stehende Personen. Und das sowohl tagsüber als auch in der Nacht außerhalb der Öffnungszeiten des REWE-Marktes, da die betreffenden Personen offensichtlich auf dem Areal bei den Bahngleisen Richtung HKW-West nächtigen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.08.2020, OF 1385/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1380/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1385/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1380/1 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1385/1 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. SPD, 3 CDU, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen FDP und BFF (= Annahme) bei Abwesenheit 1 CDU

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Neuordnung der Verkehrswege am Kornmarkt zugunsten des Fußgänger- und Fahrradverkehrs

01.05.2020 | Aktualisiert am: 27.05.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2020, OF 1252/1 Betreff: Neuordnung der Verkehrswege am Kornmarkt zugunsten des Fußgänger- und Fahrradverkehrs Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise folgendes Verkehrswegeteilkonzept von ihm umgesetzt werden kann: Der Kornmarkt auf Höhe zwischen Kleiner Hirschgraben und Berliner Straße ist derart umzugestalten zu lassen, dass die Fahrspuren für den Kfz-Verkehr zurückgebaut werden, zugunsten breiterer Fuß- und Fahrradwege. Die Fußwege sind - wo immer möglich - zu begrünen Die Autospuren sind im Wesentlichen zur Zu- bzw. Abfahrt zum Parkhaus Hauptwache umzugestalten. Die weitflächige Verkehrszuführung aus Richtung Hauptwache zur Berliner Straße ist umzupriorisieren. Anlässlich des vom Ortsbeirat gewünschten langfristigen Umbaus des Mainkai mit Einschränkungen für den Autoverkehr ist die hier geforderte fußverkehrsfreundliche Umgestaltung über die Berliner Straße hinweg (über den weiteren Kornmarkt und die Buchgasse) bis hin zum Main einheitlich fortzuführen. Die Kornmarktarkaden sind besser an den Innenstadtraum anzubinden. Durch diese Maßnahmen sollen der Römerberg einschließlich Fahrtor durch einen neuen durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fuß- und Fahrradverkehrsraum zum Fluss westlich der Paulskirche bzw. des Römers entlastet werden. Die Maßnahme ist zu ergänzen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Berliner Straße im Bereich der Paulskirche. Der Straßenverkehr ist großzügig zu Gunsten von querenden Zufußgehenden und Radfahrenden neu zu priorisieren, und unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung zu versehen. Das hiermit vorgelegte Teilkonzept ist bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 umzusetzen und soll bestehende Initiativen zum Umbau des Paulskirchenumfelds sinnvoll ergänzen. Begründung: Formal: Dieser Antrag wird erneut vorgelegt, da die Mehrheit des Ortsbeirats in seiner Sitzung am 14. Januar 2020 ihn aus angeblichen Formmängeln abgelehnt hat (OF 1163/1). Inhaltlich ist er seinerzeit begrüßt und nun entlang der formalen Einwände angepasst worden. Inhaltlich: Der Klimawandel erzwingt eine Diskussion um klimaschonende städtische Infrastrukturen. Zur Eindämmung der CO2-Belastung sind in der Innenstadt öffentliche Räume für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen sowie den öffentlichen Nahverkehr zu stärken. Gerade die Vernetzung der öffentlichen Räume der Frankfurter Innenstadt und am Mainufer ist mangelhaft und durch Infrastruktur für den Autoverkehr zu stark eingeschränkt. Mainkai und Berliner Straße wirken wie Barrieren. Fußwege sind oft zu unattraktiv - in Zwischenlagen werden sie teils kaum genutzt, da sie jenseits der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Es mangelt an durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fußgänger- und Fahrradverkehrsräumen zum Fluss jenseits des Römerbergs. Wir benötigen ein Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" entlang der vier Zuwege • Von Hauptwache und Roßmarkt über Kornmarkt bzw. Kornmarktarkaden und Buchgasse • Von Kaiserplatz über Berliner Straße/Theatertunnel durch das ehemalige Degussa-Gelände • Von Zeil über Hasengasse und am Dom vorbei • Die gesamte Fahrgasse das Einzelprojekte sinnvoll integriert und auch die neue Altstadt besser integriert. Entsprechende Maßnahmen sind zu beschleunigen, zugunsten öffentlicher Räume für Fußgänger/innen wie Radfahrer/innen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5998 2020 Die Vorlage OF 1252/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Müllgaragen für Hotspots

30.03.2020 | Aktualisiert am: 27.05.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2020, OF 1272/1 Betreff: Müllgaragen für Hotspots Die Stadt hat darüber informiert, dass 30 große Abfallbehälter für besonders beliebte Plätze angeschafft wurden. Diese Behälter zeichnet nicht nur ihre Größe aus, sondern auch die Möglichkeit, sogar Pizzakartons problemlos durch die großen Einwurföffnungen entsorgen zu können. - Der Gleisfeldpark ist einer der am stärksten frequentierten Orte im Europaviertel mit Bolzplatz, Freifläche, Bänken, Mehrgenerationen-Geräte-Parcours und Spielgeräten für Kinder; in nächster Nähe befinden sich Supermarkt, Bäckerei, Pizzeria - und die entsprechenden Versorgungsmöglichkeiten werden - wie der Vermüllung des Parks anzusehen ist - reichlich genutzt. - Wenn es einen zentralen Platz im Gallus gibt, ist es der Grünbereich der Frankenallee im Kreuzungsbereich zur Schwalbacher Straße mit Pizzeria, mehreren Döner-Läden, Supermarkt etc. Zahlreiche Menschen halten sich hier zu einem Imbiss im Freien auf und regelmäßig wird die massive Vermüllung dieses Bereichs beklagt. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: einen Abfallbehälter im Bereich der Spielgeräte für Kinder durch eine sog. Müllgarage zu ersetzen; einen Abfallbehälter an den Bänken am östlichen Kopfpunkt der Frankenallee / Ecke Schwalbacher durch eine sog. Müllgarage zu ersetzen. Begründung: Beide Bereiche sind überdurchschnittlich stark vermüllt und da bislang Appelle zu angemessenem Umgang mit dem öffentlichen Raum wohl ungehört verhallt sind, könnten die großen Abfallbehälter zu einer deutlichen Verbesserung der Situation führen. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6011 2020 Die Vorlage OF 1272/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: U.B.

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Unterirdischer Glascontainer

05.03.2020 | Aktualisiert am: 10.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2020, OF 783/9 Betreff: Unterirdischer Glascontainer Vorgang: OIB 119/17 OBR 9; ST 282/20 Der Ortsbeirat ist unzufrieden mit der erneuten Ablehnung durch den Magistrat. Einige Argumente der Ablehnung, wie zum Beispiel die Nennung des Kampfmittelräumdienstes bei der Prüfung eines geeigneten Standorts, erscheinen weit überzogen. Trotz der negativen Antwort hält der Ortsbeirat weiter an seine Absicht fest, im Umfeld des Haus Dornbusch, zum Beispiel am Rand des Dornbuschmarktes einen unterirdischen Glascontainer zu finanzieren. Der jetzt dort stehende Glascontainer hinter den Blumengeschäft ist häufig überfüllt und trotzdem ein idealer Standort, da dort jeden Dienstag der Markt Menschen anzieht, die in einem Gang Altglas entsorgen und Einkäufe tätigen können. Der nördliche Randbereich des Platzes, direkt angrenzend an eine Grünfläche wäre ein zu prüfender Alternativstandort. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den nördlichen Randbereich des Parkplatzes am Haus Dornbusch auf die Eignung für den Einbau eines unterirdischen Glascontainers zu untersuchen. Weiterhin ist zur Klärung der Streitfragen ein Ortstermin mit dem Standortberater der FES zu organisieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.08.2017, OIB 119 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 282 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6099 2020 Die Vorlage OF 783/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP. LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

An der Sandelmühle - Viele Fragen keine Antworten

04.03.2020 | Aktualisiert am: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2020, OF 527/8 Betreff: An der Sandelmühle - Viele Fragen keine Antworten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen nachfolgende Fragen zu prüfen und zu berichten:, 1. Die Feldfabrik wurde abgerissen, kommt nun das Wohngebiet und wenn ja, wann und unter welchen verkehrlichen Voraussetzungen? 2. Die Anwohner der Sandelmühle haben bis dato keine Antworten zu ihren Eingaben bezgl. der Bebauung erhalten. Wann kommen die Antworten? 3. Das Wohn- Mischgebiet Sandelmühle ist als Umweltzone deklariert. Trotzdem fahren täglich Fahrzeuge unter Richtwert Diesel 5 Richtung Sandelmühle Restaurant und City Camp Frankfurt. Ist diese Tolerierung gewollt? 4. Auf dem Parkplatz des Restaurants Sandelmühle parken Limousinen und Busse, die dem Standard Diesel 5 nicht entsprechen. Diese fahren täglich durch die Umweltzone! Existiert eine Sondernutzungserlaubnis? 5. Das City Camp Frankfurt erhält keine Sondernutzung für Fahrzeuge unter Diesel 5. Warum, wenn es dem Restaurant erlaubt sein sollte? 6. Vorausgesetzt es ist im Interesse der Stadt Frankfurt, das City Camp Frankfurt zu erhalten. Warum erhält es dann nicht die bereits beantragte Sondernutzungs-erlaubnis für die Durchfahrt? 7. Das Unternehmen Diehl wird den Standort innerhalb der kommenden 2 Jahre verlassen. Gibt es hier bereits Überlegungen zu einer Nachfolgebebauung und ist ein Eingriff auf das Gebiet des Campingplatzes geplant? 8. Wann kommt die versprochene Fischtreppe für den Urselbach mit Eingriffen in den Flusslauf und die angrenzenden Gebiete? Die Ausgleichsmaßnahme ist seit 2004 geplant und in der ST 1227 ausführlich beschrieben. 9. Ist es geplant, die Straße an der Sandelmühle aufgrund der o.a. Eingriffe zu verbreitern und diese dann zu einer erweiterten Durchgangsstraße zu machen? Begründung: Die Anwohner des Straßenzuges An der Sandelmühle sind äußerst besorgt über Andeutungen verschiedenster Stellen zu Veränderungen in ihrem Wohngebiet. Da es bisher aber keine klaren und überprüfbaren Aussagen auf Seiten der Stadt Frankfurt gibt, wurden die o.a. Fragen gesammelt mit dem Ziel, eine valide Aussage zu den künftigen Planungen zu erhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 67 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1646 2020 Die Vorlage OF 527/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Private Parkeinrichtung REWE-Supermarkt Alt-Niederursel 2

29.02.2020 | Aktualisiert am: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 532/8 Betreff: Private Parkeinrichtung REWE-Supermarkt Alt-Niederursel 2 Seit einigen Wochen gilt auf dem Parkplatz des Rewe Supermarkts (Alt-Niederursel 2) eine neue Parkordnung. Diese besagt, kurz gefasst, wer auf das Grundstück einfährt, erklärt automatisch sein Einverständnis, von der dortigen Videoüberwachung erfasst zu werden. Es wird dadurch kontrolliert, ob die maximale Parkzeit von 1,5h eingehalten wird. Die Parkordnung, die auf die Firma Parkdepot in München verweist, ist in der Nähe des Supermarkteingangs mäßig sichtbar ausgehängt. Zudem sind im Parkraum einzelne Schilder angebracht, die auf die videoüberwachte Kennzeichenerfassung und die Höchstparkdauer sowie das mögliche Bußgeld verweisen. Wird die Parkzeit überzogen, werden die Daten des Pkws längerfristig erfasst und für eine Strafzahlung verwendet. Abgesehen von der Frage, ob 1,5h in jedem Fall für einen Einkauf in einem Supermarkt ausreichen, stellt sich die Frage, ob eine solche Vorgehensweise den Grundsätzen des Datenschutzes entspricht. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Sind die Vertrags- und Einstellbedingungen der Firma Parkdepot im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Datenschutzrechts? Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, mit dem Betreiber des Supermarktes und/oder dem Eigentümer der Flächen zu einer parkscheibengeregelten Parkordnung zu wechseln? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1635 2020 Die Vorlage OF 532/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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