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Thema

Wirtschaft und Tourismus

Vorlagen

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 1

Strukturen für ein wirksames Stadttaubenmanagement schaffen

05.03.2024 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5233 entstanden aus Vorlage: OF 1183/1 vom 16.02.2024 Betreff: Strukturen für ein wirksames Stadttaubenmanagement schaffen Der Magistrat wird gebeten, eine wirksame Anweisung an alle städtischen Institutionen und Beteiligungen (exklusiv Flughafen) zu erstellen, dass die ausführende Intuition für das Stadttaubenmanagement der zentrale Ansprechpartner für das Thema Stadttauben ist. Weiterhin soll die Anweisung regeln: 1. Maßnahmen zu Stadttauben bewegen sich streng innerhalb der gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und sind vorab mit dem Stadttaubenmanagement abzusprechen. Dies gilt auch für Vergrämungsmaßnahmen. 2. Dem Stadttaubenmanagement ist in begründeten Fällen Zutritt zu Grundstücken und Gebäuden zu gewähren. 3. Bei der Suche nach Standorten für Taubenhäuser ist es tatkräftig zu unterstützen. Des Weiteren soll der Magistrat das Stadttaubenmanagement mit ausreichend Personal ausstatten. Begründung: Wenn das Thema Stadttauben diskutiert wird, dann sind selbst bei einem einfachen Sachverhalt mindestens drei Dezernate betroffen, in der Regel jedoch vier oder mehr Institutionen. Die Abstimmung funktioniert leider gar nicht. Eine Dienststelle muss federführend verantwortlich und zuständig sein, um eine einheitliche Umsetzung gewährleisten zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2024, ST 1605 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-0

OF (Anträge OBR) · OB 15

Einladung der Dezernentin fu ̈r Wirtschaft, Recht und Reformen, Frau Stephanie Wu ̈st, in die Ortsbeiratssitzung - Dezernentin la ̈sst den no ̈tigen Respekt fu ̈r die Ortsbeira ̈te vermissen

21.02.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2024, OF 295/15 Betreff: Einladung der Dezernentin fu ̈r Wirtschaft, Recht und Reformen, Frau Stephanie Wu ̈st, in die Ortsbeiratssitzung - Dezernentin la ̈sst den no ̈tigen Respekt fu ̈r die Ortsbeira ̈te vermissen Vorgang: OM 3038/22 OBR 15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Reformen, Frau Stephanie Wüst, endlich der Einladungen des Ortsbeirates vom 04.11.2022 folgt und sich den Fragen der Bürgerinnen und Bürger und den Mitgliedern des Ortsbeirates in der Bürgerfragestunde stellt. Begründung: Bereits am 04.11.2022 hat der Ortsbeirat Frau Dezernentin Wüst in die Ortsbeiratssitzung eingeladen. Bislang ist Frau Wüst weder der Einladung gefolgt, noch hat der Ortsbeirat eine Antwort auf die Einladung erhalten. Dies ist respektlos und zeigt den Stellenwert, den Ortsbeiräte offenbar im Dezernat habe. Es ist an der Zeit die Anliegen des Ortsbeirates und damit der Bürgerinnen und Bürger die diese repräsentieren ernst zu nehmen und diesen zu folgen. Antragsteller: CDU GRÜNE BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3038 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5239 2024 Die Vorlage OF 295/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Parteien: CDU, GRÜNE, BFF

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OF (Anträge OBR) · OB 1

Mini-Jobs im Ortsbezirk 1

16.02.2024 · Aktualisiert: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1184/1 Betreff: Mini-Jobs im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: 1. Wie viele Mini-Jobber beschäftigt der Magistrat im Ortsbezirk 1? 2. Gibt es in der Stadt Frankfurt (inklusive Eigenbetriebe) im Ortsbezirk 1 eine einheitliche Vorgehensweise, wie Mini-Jobber beschäftigt werden und wie viel Urlaub sie erhalten? 3. Was unternimmt der Magistrat, damit sich rechtswidrige Handlungen wie die Kündigung eine schwerbehinderten Mini-Jobbers, der um Urlaub anfragt und daraufhin eine Kündigung erhält, nicht wiederholen? Begründung: Ein Großteil der Mini-Jobber der Stadt Frankfurt (inklusive Eigenbetriebe) dürften im Ortsbezirk 1 tätig sein. In einem Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 10.02.2024 wurde von einem Vorfall berichtet, dass einem Mini-Jobber der ihm zustehende bezahlte Urlaub verwährt wurde und er stattdessen sogar gekündigt wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 891 2024 Die Vorlage OF 1184/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen Die Partei (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Busverbindung Harheim - Preungesheim

05.02.2024 · Aktualisiert: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2024, OF 171/14 Betreff: Busverbindung Harheim - Preungesheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat bei der städtischen Verkehrsgesellschaft traffiQ darauf hinzuwirken, dass eine direkte Busverbindung von Nieder-Erlenbach und Harheim zur U-Bahnstation Preungesheim eingerichtet wird. Begründung: Die Erfahrungen mit der Umleitung der Buslinie 25 während der S-Bahnsperrung zwischen Bad Vilbel und Frankfurt-West sind aus Sicht des Ortsbeirats sehr positiv. Die Anbindung an die Stadtbahnlinie U5 hat für viele ÖPNV-Nutzer aus den nicht an das städtische Schienennetz angebundenen nördlichen Stadtteilen große Vorteile. Es sollte daher auch im Interesse des Magistrats liegen, die genannten Stadtteile besser an den innerstädtischen ÖPNV anzubinden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5102 2024 Die Vorlage OF 171/14 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "dass" das Wort "dauerhaft" sowie in der Begründung vor dem Wort "Anbindung" die Worte "geforderte zusätzliche" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 12

Neubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach

02.02.2024 · Aktualisiert: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2024, OF 479/12 Betreff: Neubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach Vorgang: OM 6947/20 OBR 12; V 1864/20 OBR 12; ST 2476/22; V 727/23 OBR 12 Der Ortsbeirat 12 begrüßt den Bau einer weiterführenden Schule in der Talstraße nach wie vor ausdrücklich und bittet den Magistrat, trotz der einstweiligen Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt, die Bemühungen um den Standort der Johanna-Tesch-Schule in Kalbach-Riedberg weiterhin voranzutreiben. Ferner die Gründe der Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt zu nennen. Der Ortsbeirat 2 ist zu informieren. Begründung: In der ST 2476 vom 24.10.2022 wird berichtet, dass der Magistrat im Austausch mit der Bauaufsicht und dem Regierungspräsidium Darmstadt steht, und die Entscheidung zur Nutzbarkeit des Standortes Talstraße für einen Schulneubau noch im gleichen Jahr 2022 erfolgen soll. Wie aus der Presse zu entnehmen ist, hat nun das Regierungspräsidium Darmstadt die Genehmigung abgelehnt. Das ist sehr bedauerlich, zumal gemäß Aussage der Bildungsdezernentin das in Auftrag gegebene Boden- und Luftgutachten dem Bau einer Schule nicht im Wege steht. 2019 als IGS für den Frankfurter Norden in Bockenheim gestartet, werden die Schüler inzwischen an zwei Standorten (Falkstraße und Ginnheimer Straße) in unzumutbaren Räumlichkeiten unterrichtet, d.h. in einem maroden Schulgebäude und in Stahlcontainern. Die Schüler haben keinen Schulhof, die Toiletten sind marode und die Turnhalle ist seit Monaten nicht benutzbar, da Einsturzgefahr besteht. Die Situation für Schüler und Lehrer ist prekär und man wartet händeringend um Antworten und Lösungen. Eine Perspektive auf einen finalen Standort hat die Schulgemeinde bis heute nicht. Auch die Antwort auf die V 727, entstanden aus der OF 411/12 2023 steht immer noch aus. Die Schulgemeinde präferiert den Schulstandort in Kalbach/Talstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6947 Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2476 Auskunftsersuchen vom 14.07.2023, V 727 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5172 2024 Die Vorlage OF 479/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der erste Absatz des Tenors wie folgt ergänzt wird: "Falls die Johanna-Tesch-Schule den Standort Talstraße inzwischen ablehnt, wird der Magistrat dessen ungeachtet gebeten, die Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium in Darmstadt fortzuführen, um evtl. perspektivisch eine andere Schule in der Talstraße zu realisieren."; 2. der letzte Satz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 5

Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße

26.01.2024 · Aktualisiert: 29.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5055 entstanden aus Vorlage: OF 984/5 vom 03.01.2024 Betreff: Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße sowie den Eingangsbereich der Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e. V. (BSBH) barrierefrei umzugestalten. Begründung: Der gesamte Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße samt Verkehrsinseln ist nicht barrierefrei. Auf der Mörfelder Landstraße 6 bis 8 befinden sich die Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbundes Hessen e. V. (BSBH). Für ihre Klienten ist es schwierig und gefährlich, diese Geschäftsräume aufzusuchen. Deshalb muss eine nachträgliche barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs an der Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße erfolgen. Die Umsetzung soll insbesondere Bodenindikatoren für Blinde und ein Bodenleitsystem umfassen, um die Sicherheit und Mobilität von Menschen mit Sehbehinderung zu gewährleisten. Des Weiteren sollen die Lichtsignalanlagen im genannten Kreuzungsbereich dringend mit Anforderungstastern sowie Zusatzfunktionen ausgestattet werden. Diese Zusatzfunktionen sollen das Auffinden der Signale und Freigabesignale sowie Vibratoren umfassen, um auch für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen eine sichere Überquerung zu ermöglichen. Im Kreuzungsbereich sollen die Mittelinseln, die teilweise abgesenkt sind, so umgebaut werden, dass sehbehinderte Menschen sie besser erkennen können. Dazu sollen Überquerungsstellen auf den Inseln angelegt und ein Blindenleitsystem installiert werden. Des Weiteren werden dringend Bodenindikatoren zum Auffinden des Eingangsbereiches der Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen benötigt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wäre nicht nur ein bedeutender Schritt in Richtung Barrierefreiheit, sondern auch ein Schritt für die Inklusion und Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in diesem stark frequentierten Straßenraum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1037 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OF (Anträge OBR) · OB 1

Belebung der Innenstadt - eine weitere Schule auf der Zeil

17.01.2024 · Aktualisiert: 16.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2024, OF 1136/1 Betreff: Belebung der Innenstadt - eine weitere Schule auf der Zeil Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zur Belebung der Innenstadt einen weiteren Schulstandort auf der Zeil möglichst zwischen Hauptwache und Konstablerwache einrichten zu lassen. Dazu sollen geeignete leerstehende Liegenschaften wie z.B ein ehemaliges Kaufhaus auf deren Eignung überprüft werden. Begründung: Immer mehr kleinere und größere Einzelhandelsflächen in der Innenstadt stehen leer. Morgens und abends ist die Zeil an Werktagen oft wie ausgestorben. Die sich wandelnde Innenstadt soll folglich weiter belebt werden und einen vielfältigen Nutzungsmix erhalten. Zugleich sollen Orte für Gastronomie, Kultur und Bildung entstehen. Eine weitere Schule würde diesen Nutzungsmix gut ergänzen. Die Innenstadt ist zudem exzellent mit dem ÖPNV aus ganz Frankfurt erreichbar. Die Umnutzung und der Umbau eines Bestandsgebäudes spart zudem CO2 und Geld. Die bereits bestehende schulische Einrichtung im Gerichtsgebäude an der Ost-Zeil, die Ludwig-Börne-Schule sowie die Julius-Leber-Schule beleben ihr jeweiliges Umfeld auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten. Auf der Zeil zwischen Hauptwache und Konstablerwache fehlt ein solcher Standort. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5088 2024 Die Vorlage OF 1136/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. Und Die Partei gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 5

Südbahnhof: DHL-Partnershop in Räumlichkeiten der ehemaligen McDonalds-Filiale einziehen lassen

07.01.2024 · Aktualisiert: 04.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2024, OF 985/5 Betreff: Südbahnhof: DHL-Partnershop in Räumlichkeiten der ehemaligen McDonalds-Filiale einziehen lassen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, darauf hinzuwirken, dass die ABG/Saalbau GmbH als Nachmieter für die Räumlichkeiten der ehemaligen McDonalds-Filiale als neuen Mieter einen DHL "Shop-Partner" einziehen zu lassen, dessen Sortiment zu den Bedürfnissen am Bahnhof passt. Begründung: Die ehemalige McDonalds-Filiale im Südbahnhof, Diesterwegplatz 51, 60594 Frankfurt am Main, steht seit kurzer Zeit leer. Vermieterin ist die städtische ABG Holding bzw. Saalbau GmbH. Die Stadt Frankfurt kann damit steuern, welche Art Gewerbe den McDonalds ersetzen wird. Diese Chance sollte unbedingt genutzt werden, da die Schließung der Postfiliale am Diesterwegplatz im Jahr 2022 eine große Bedarfslücke hinterlassen hat. a) Seit Schließung der Post-/Postbank Filiale am Diesterwegplatz ist der Bedarf für Postdienstleistungen am Südbahnhof und umliegend nicht mehr gedeckt. Die Schließung der Postfiliale im Jahr 2022 hatte daher zu viel Protest geführt (siehe OF 499/5/2022). Für viele Menschen im Süden von Frankfurt sind die Ausweich-Filialen zum Teil zu weit entfernt, um sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen. Darüber hinaus sind die weiteren Filialen überlastet. Der Südbahnhof ist mit viel Pendelnden/Laufkundschaft der ideale Standort für einen DHL Stützpunkt. b) Das Franchise System von DHL bedeutet, dass ein Ladengeschäft zusätzlich die Funktion als DHL Shop wahrnimmt. Es wäre also möglich, an einem Unternehmer zu vermieten, der z. B. Snacks, Backwaren, Getränke, weitere Waren des Alltagsbedarfs - und dazu Postdienstleistungen anbietet. Dies wäre der ideale Mix, der am Südbahnhof benötigt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 985/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 985/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 6

Wie stellt die Stadt Frankfurt die Versorgung für Fundtiere sicher und wann werden die Tierheime endlich angemessen für die Versorgung der Tiere vergütet?

23.12.2023 · Aktualisiert: 24.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.12.2023, OF 920/6 Betreff: Wie stellt die Stadt Frankfurt die Versorgung für Fundtiere sicher und wann werden die Tierheime endlich angemessen für die Versorgung der Tiere vergütet? Steigende Tierarztkosten, hohe Energiepreise und immer mehr abgegebene Tiere bringen auch die Tierheime in Frankfurt an ihre Grenzen. Seit Monaten schon weisen die Tierschutzvereine auf die prekäre Situation hin. Auch der Tierschutzverein Schwalbach und Frankfurt-West e.V. hat verdeutlicht, dass die Fundtierpauschale mit aktuell 1,9 Cent pro Einwohner bei weitem nicht mehr ausreicht, um die Kosten zu decken. Der Ortsbeirat 6 hat bereits am 12.09.2023 mit seiner Anregung OA 387 beschlossen, dass die Fundtierpauschale bedarfsgerecht angepasst werden sollte. Doch statt endlich tätig zu werden, teilt diese Anregung das Schicksal vieler Vorlagen und wird seit Monaten zurückgestellt. Ergebnis: Der Tierschutzverein Schwalbach und Frankfurt-West e.V. hat den bestehenden Vertrag zum 31.12.2023 gekündigt. Wie die Fundtiere, insbesondere im Frankfurter Westen, künftig versorgt werden sollen, ist ungewiss. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten nachfolgende Fragen zu beantworten: Wie wird die Versorgung von Fundtieren künftig sichergestellt? An wen können sich die Menschen künftig mit Fundtieren wenden bzw. wer ist künftig Ansprechpartner? Welche Anstrengungen unternimmt der Magistrat, um die Zusammenarbeit mit den Tierheimen in Frankfurt fortzuführen bzw. wieder aufzunehmen? Wie stellt der Magistrat sicher, dass die Tierheime angemessen für die Versorgung der Tiere vergütet wird? Begründung: Die Verwahrung von Fundsachen ist Aufgabe der Kommunen. Auch Fundtiere zählen dazu, wobei Fundbüros in der Regel allerdings nicht für die Aufnahme von Tieren eingerichtet sind, weswegen Tierheime mit der Fundtieraufnahme beauftragt werden. Für diese Tätigkeiten wird, in der Regel unabhängig von der tatsächlichen Zahl der aufgenommenen Tiere, ein fester Betrag, die sog. Fundtierpauschale, pro Einwohner und Jahr vereinbart. Tierschutzvereine wie der Tierschutzverein Schwalbach und Frankfurt-West e.V. leisten damit nicht nur einen elementaren Beitrag für den Tierschutz, sondern übernehmen wichtige Aufgaben, die sonst durch die Stadt Frankfurt übernommen werden müssten. Für den Tierschutzverein Schwalbach und Frankfurt-West e.V., zuständig für zehn Frankfurter Stadtteile (Höchst, Nied, Sossenheim, Schwanheim, Niederrad, Griesheim, Gallus, Hausen, Rödelheim, Praunheim), beträgt diese Fundtierpauschale aktuell 1,9 Cent pro Einwohner. Damit liegt die Pauschale für den Verein nicht nur weit unter den sonst gezahlten Beträgen im Umland, sondern reicht auch bei weitem nicht mehr aus, um die Kosten für die Fundtiere zu decken. So müssen beispielsweise verunfallte Fundtiere oft in eine Tierklinik gebracht werden, wo sie dann versorgt und ggf. operiert werden müssen. Allein diese Kosten, die nicht vermeidbar sind, haben im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre die Fundtierpauschale überstiegen. Hinzu kommen explodierende Energie- und Futterpreise, deutlich erhöhte Tierarztgebühren sowie die angestiegene Inflation - Faktoren, die das Tierheim in Nied vor gewaltige Herausforderungen stellt. Der aktuell vereinbarte Fundtierkostenvertrag deckt die stark gestiegenen Kosten nicht im Entferntesten ab, die Unterdeckung liegt jährlich im fünfstelligen Bereich. Der Deutsche Tierschutzbund e.V. empfiehlt sogar eine Pauschale in Höhe von 1 Euro pro Einwohner und Jahr für eine kostendeckende Arbeit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 826 2024 Die Vorlage OF 920/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 1

Übergang Hauptbahnhof zur Kaiserstraße auch während des Umbaus des Hauptbahnhofs jederzeit sicher gestalten

17.12.2023 · Aktualisiert: 24.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1103/1 Betreff: Übergang Hauptbahnhof zur Kaiserstraße auch während des Umbaus des Hauptbahnhofs jederzeit sicher gestalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Durch Umbauarbeiten fällt auf dem Bahnhofsvorplatz ein Großteil der Fläche für Fußgehende weg. Wie bei solchen Baustellen üblich, ist damit zu rechnen, dass das Umfeld sich dynamisch anhand des Baufortschritts verändert. Dies vorausgeschickt möge der Magistrat ggf. in Abstimmung mit der Deutschen Bahn Folgendes veranlassen: 1. Zu jeder Zeit muss ausreichend Fläche für Fußgehende zwischen Hauptbahnhofseingang und Kaiserstraße verbleiben, um starkes Gedränge und Stresssituationen an den Übergängen zu vermeiden. 2. Der Bahnhofsvorplatz soll frei von dem Verkehrsfluss störenden Gegenständen gehalten werden wie z.B. den "historisierenden Verkaufswagen", um die derzeit reduzierte Verkehrsfläche nicht noch zusätzlich erheblich einzuschränken. 3. Die Fahrgeschwindigkeit auf der Straße Am Hauptbahnhof (B44) soll so reduziert werden, dass auch bei Gedränge von Fußgehenden auf die Fahrbahn das Risiko an schweren Verletzungen minimiert wird. Die zulässige Fahrgeschwindigkeit ist an dieser Gefahrenstelle deutlich mit Schildern, Bodenmarkierungen und ggf. weiteren Maßnahmen für alle Fahrspuren in alle Richtungen sichtbar anzuzeigen. Begründung: Der Fußübergang vor dem Hauptbahnhof ist vermutlich der am meiste frequentierte Übergang in Frankfurt. Durch eine zeltartige Lagerhalle auf dem Bahnhofsvorplatz wird derzeit die Fläche für Fußgehende vor dem Hauptbahnhof um mehr als zwei Drittel reduziert. Zusätzlich stehen um die Zelthalle herum zwei historisierende Verkaufswagen, die die Fläche weiter einschränken und wenigstens versetzt werden müssen. Hier war schon vor der Baustelle bereits oft erhebliches Gedränge. Gerade zu den Hauptverkehrszeiten ist die Fläche extrem voll und es droht, dass Fußgehende von Nachdrängenden auf die Fahrbahn geschoben und verletzt werden könnten. Normalerweise wird bei Baustellen auf angrenzenden Straßen das Tempo reduziert. Dies ist hier ebenfalls beidseitig notwendig, insbesondere, weil es sich bei dem Übergang um eine stark frequentierte Wegeverbindung handelt. Der Magistrat möge dazu prüfen, welche Fahrgeschwindigkeit angemessen ist, und soll die Tempobegrenzung sodann deutlich sichtbar auf allen Fahrbahnen umsetzen lassen. Derzeit ist nur ein vereinzeltes Tempo-30-Schild auf der B44 in Fahrtrichtung Norden wegen der Fahrbahnverengung aufgestellt, jedoch schlecht sichtbar. In Fahrtrichtung Süden steht dagegen überhaupt kein Schild, obwohl es dort wegen der Krümmung der Straße und der schlechten Einsehbarkeit noch wichtiger wäre. Die Situation rund um Radwege, Taxistand, Fußgängerüberwege und Baustelle ist für Ortsunkundige (oft mit veraltetem Navi mit Tempo-50) derart irritierend, dass es einer rechtzeitigen und deutlichen Beschilderung sowie weiterer Markierungen bedarf. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 31 Auf Antrag der CDU und FDP-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1103/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4968 2024 Die Vorlage OF 1103/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, 1 SPD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Bessere Terminierung der Frankfurter Feste

15.09.2014

Bitte Frankfurter Feste z.b. Rheingauer Weinmarkt oder Elsässermarkt nicht zum gleichen Termin stattfinden lassen .Es ist schade das verschiedene Feste sich überschneiden.