Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2024, OF 474/8 Betreff: Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70 Vorgang: B 209/24; Beschl. d. OBR 8, § 4936/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, Nach wie vor hält der Ortsbeirat die Planung des Eigenbetriebs Kita Frankfurt, im Martin-Luther-King-Park eine Fläche vorübergehend für ein Interimsgebäude des KiZ 70 nutzen zu wollen, für unglücklich. Der Park ist die zentrale Grünfläche für Freizeitnutzungen und Naherholung in der Nordweststadt. Der Ortsbeirat nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die von ihm dem Magistrat vorgeschlagenen Ausweichquartiere im Gerhart-Hauptmann-Ring aus technischen und räumlichen Gründen nicht realisierbar sind. Er stimmt daher einer zeitlich limitierten Nutzung des Parks unter folgenden Maßgaben zu: 1. Die benötigte bauliche Anlage für das KiZ im Martin-Luther-King-Park auf dem Flurstück 148/33 gemäß Planungspräsentation des Amtes 48.13 vom 16.09.2024 S. 14 wird mit vollständigem Erhalt des dortigen Baumbestandes errichtet. Die im Frankfurter Baumkataster mit den Nummern 1052, 1054, 1059, 1078, 1084-1085, 1094, 1106, 1133, 1164-1189 im Bereich der vorgesehenen Containeranlage verzeichneten Bäume sind somit zu erhalten. Über unvermeidliche Fällungen in Einzelfällen wird der Ortsbeirat vor Durchführung der Maßnahme informiert, und eine Ersatzpflanzung im Martin-Luther-King-Park wird in die Wege geleitet. Die Kosten trägt der Verursacher der Baumaßnahme. 2. Die Baugenehmigung erhält eine Auflage, die Containeranlage nach Umzug des KiZ 70 in seinen Neubau umgehend, das heißt innerhalb von 3 Monaten nach Betriebsschluss, zurückzubauen. Folgenutzungen für weitere Provisorien sind nicht möglich. 3. Die Bauzeit ist einzuhalten: Das Interimsgebäude ist mit Abschluss seiner baulichen Errichtung umgehend vom KiZ 70 zu nutzen. Keinesfalls darf die provisorische Anlage errichtet werden und ein Umzug des KiZ 70 verzögert sich dann, so dass z.B. monatelang Leerstand besteht. Die Planung des Interims ist auf die Neubauplanung für das Grundstück Gerhart-Hauptmann-Ring 27 entsprechend abzustimmen. 4. Damit die Herrichtung der Infrastruktur zum Betrieb der Kita nicht umsonst gewesen ist, werden nach dem Abbau des Provisoriums die vorhandenen Anschlüsse (Strom, Wasser, Abwasser, Kanal) zur Errichtung einer von den Parknutzern dringend erwarteten WC-Anlage verwendet, die im Rahmen der Planungen des Toilettenkonzepts vom Ortsbeirat vorgeschlagen wurde (OA 347 v. 23.03.2023). Das WC-Gebäude soll am Parkrand in Höhe der Senioren-Fitness-Anlage nach dem Vorbild der neuen hochwertigen Anlage im Bethmannpark entstehen (Dachbegrünung und Pergola mit Rankgewächsen, ein mit Platten belegter Bereich um das Gebäude durchbrochen von Beeten und Hecken). Die WC-Anlage soll bei der Ausführung des Toilettenkonzepts vorgezogen werden. 5. Der Magistrat prüft zudem für die Zeit nach dem Kita-Provisorium die Herrichtung einer Fläche an Ort und Stelle, die den Betrieb eines Pop-Up-Cafés in den Sommermonaten ermöglicht. 6. Im Hinblick auf Abriß und Neubau im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 sorgt der Magistrat zusammen mit der ABG Frankfurt Holding GmbH für einen möglichst reibungslosen Ablauf der geplanten Bauzeit von 21 Monaten inkl. Abriss des Altbaus. 7. Bei dem geplanten Neubau des KiZ 70 mit Wohnungen in zwei Obergeschossen handelt es sich um eine Nachverdichtungsmaßnahme: Vor dem Beginn der Bauarbeiten und somit noch vor dem Abriß des Bestandsgebäudes werden vom Magistrat alle möglichen, auch rechtlichen Schwierigkeiten geklärt, insbesondere nachbarrechtliche Fragen. 8. Im Zeitraum von Abriss und Neubau des KiZ 70 informiert der Magistrat bzw. die Bauherrschaft rechtzeitig die Nachbarn in den angrenzenden Ein- und Mehrfamilienhäusern über Ablauf und Zeitplan der Maßnahme. 9. Vor Beginn der Baustelle im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 und im Martin-Luther-King-Park werden den Anwohnern sowie dem Ortsbeirat die Planungen für Baustraßen/-wege zur An- und Abfahrt von Baugeräten und Material zur Verfügung gestellt. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2024, OF 469/8 Betreff: Ersatzgebäude für die Kindertagesstätte (KiZ 70), Gerhart-Hauptmann-Ring 27 Wie dem Bericht des Magistrats zu entnehmen war (B 209/2024) soll die marode Gebäudesubstanz der (KIZ 70) durch einen kompletten Neubau ersetzt werden Aus der umliegenden Wohnbevölkerung der (KIZ 70) kam der Hinweis, dass der Neubau der Kindertagesstätte überdimensioniert geplant sei. Die Planungen für einen Neubau liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Laut diesen Angaben soll anstelle des derzeit einstöckigen Flachbaus ein Gebäude mit mehreren Geschossen errichtet werden. Im Erdgeschoss solle die Kindertagesstätte Platz finden, die weitern Geschosse seien für Wohnbebauung vorgesehen. Daher fordert der Ortbeirat den Magistrat auf, darüber Auskunft zu geben, wie der Neubau der KIZ 70 geplant ist. Insbesondere möchte der Ortsbeirat wissen, wie viele Geschosse für diesen Neubau vorgesehen sind, wie die Vorgabe des Bebauungsplanes (maximal eingeschossiges Gebäude für den Gemeinbedarf) ggf. für ein Baurecht geändert werden soll und welche Nutzung der weiteren Geschossflächen ggf. geplant sind. Insgesamt bemängelt der Ortsbeirat die unzureichende Information über das neue Bauvorhaben Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1010 2024 Die Vorlage OF 469/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2024, OF 464/8 Betreff: Wasserspielanlage im Martin-Luther-King-Park Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten, die Kosten für die Herstellung und den saisonalen Betrieb einer Wasserspielanlage im Martin-Luther-King Park zu prüfen und zu berichten, ob dafür a) das Wiesengelände in (nördliche) Verlängerung des Spielplatzes vor dem Teich oder b) das Wiesengelände in (südwestlicher) Verlängerung des Fitness-Parcours besser geeignet wäre. Begründung: Im diesjährigen heißen Sommer war/ist das Bedürfnis der Familien mit kleineren Kindern sehr groß, sich tagsüber an Spielanlagen mit Wasserspeiern und Wasserrinnen aufzuhalten. Es war täglich zu beobachten, dass an heißen Tagen im Nachbarstadtteil der "Wasserspielplatz Niddapark" am Ginnheimer Wäldchen sehr stark frequentiert war und viele Eltern mit ihren Kindern dort offenbar den ganzen Tag verbrachten. Im Gebiet des Gerhart-Hauptmann-Ringes und rund um den Martin-Luther-King Park wohnen ebenfalls viele Kinder und Familien mit kleinen Kindern, die Nachfrage nach interessanten abkühlenden Spielbereichen im Hochsommer ist groß. Da im Martin-Luther-King Park die Technik für Wassereinleitung (zum Springbrunnen) und Wasserentnahme (am Fitness-Parcours) schon vorhanden ist, wären die Kosten für einen Wasserspielplatz auf die Planung und Ausstattung der oberirdischen Anlage beschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5864 2024 Die Vorlage OF 464/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 456/8 Betreff: Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Bericht wird zurückgewiesen; 2. der Ortsbeirat widerspricht ausdrücklich einer Nutzung des Martin-Luther-King-Parks für den geplanten Interimsstandort der städtischen Kindereinrichtung KiZ 70 (Gerhart-Hauptmann-Ring 27); 3. der Magistrat wird beauftragt, die Fläche am Friedhof Niederursel (Wiesengrundstück zwischen Friedhofszugang und Parkplatz nordwestlich des Friedhofs und gegenüber Gerhart-Hauptmann-Ring 96 - Flurstücke 78, 79, 80) für die vorübergehende Auslagerung des KiZ 70 vorzusehen; 4. die folgende Stellungnahme von Pfarrer Hanns-Jörg Meiller der kath. Kirchengemeinde Sankt Katharina von Siena vom 01.07.2024 dient zur Kenntnis: "Sehr geehrte Frau Klenner, sehr geehrte Damen und Herren des Ortsbeirates! Zunächst einmal herzlichen Dank dafür, dass Sie uns als katholische Kirchengemeinde in den Reflexionsprozess zur Auslagerung der Kita 70 einbeziehen. Bei unserer Stellungnahme möchten wir uns insbesondere auf die Frage fokussieren, ob eine Auslagerung in die unmittelbare Umgebung des Friedhofs Niederursel aus unserer Sicht die Würde des Ortes (Friedhof) stören würde und damit die "Totenruhe" beeinträchtigt ist. Grundsätzlich sehen wir eine solche Beeinträchtigung nicht! Im Gegenteil: Kinder am Ort der Toten ist ja ein ausgesprochen hoffnungsvolles Zeichen gegen den Tod. Dennoch wollen wir den Wert der "Totenruhe" nicht negieren. Friedhofe sind Orte, die dem normalen "Geschäftsbetrieb" aus guten Gründen entzogen sind. Diese Überzeugung hat schon in frühchristlicher Zeit Menschen unterschiedlicher religiöser Überzeugung geeint und war kein unbedeutender Faktor für das Überleben des Christentums in heidnischer Umgebung. Von daher regen wir an, darüber nachzudenken, ob nicht eine regelmäßige Information der Friedhofsverwaltung an die Kita über anstehende Beerdigungen und die entsprechend koordinierte Benutzung des Außengeländes seitens der Kita das Problem des Geräuschpegels steuerbar machen würde." Der Vorschlag einer regelmäßigen Information der Friedhofsverwaltung über anstehende Trauerfeiern/Beerdigungen an die Kita-Leitung wird zur Prüfung vorgeschlagen. Begründung: Es bleibt dabei: Der Martin-Luther-King-Park wird als Naherholungsfläche von allen Menschen der Nordweststadt genutzt. Auch wenn das Kita-Provisorium am Rand des Parks errichtet würde, stünden die Flächen für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr zur Verfügung. Keinesfalls darf hier ein Präzedenzfall geschaffen werden, denn Naherholungsflächen / Parks fehlen in der Nordweststadt ohnehin. Ist die Containeranlage dort erst einmal errichtet, ist heute nicht vorherzusehen, dass diese Interimslösung nicht nach Beendigung der Bauzeit für das KIZ 70 von weiteren Kindertagesstätten, die auch renoviert werden, in Anspruch genommen wird. Eine dauerhafte Beanspruchung des King-Parks wäre die Folge. In verkehrlicher Hinsicht ist mit Eltern-Taxi-Verkehr zu rechnen, der den oberen Hammarskjöldring als Grundnetzstraße im Bereich der Bushaltestelle Eduard-Bernstein-Weg beeinträchtigen wird. Die Ausführungen des Magistrats zur technischen Nutzbarkeit der ersten vorgeschlagenen Ersatzfläche am früheren Spielplatz im Gerhart-Hauptmann-Ring (GHR) sind nachvollziehbar und zur Kenntnis zu nehmen. Der zweite vom Ortsbeirat vorgeschlagene Standort liegt zwar direkt angrenzend zum Friedhof Niederursel. Von seinen Abmessungen her und auch von der Erreichbarkeit aus betrachtet eignet sich die Fläche besser für einen Interimsbetrieb. Durch die Lage am GHR sollten Versorgungsanschlüsse vorhanden sein. Eine Störung der Friedhofsruhe oder ein Verstoß gegen die Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt kann hier nicht angeführt werden, da die Fläche nicht zum Friedhof gehört. Von gravierenden Störungen bei Trauerfeiern ist aus dem Stadtgebiet, wo es Trauerhallen im direkten Umfeld von Kindertagesstätten gibt (zB KiZ 69, Im Storchenhain, Stadtteil Bonames), nichts bekannt. Auch aus den örtlichen Kirchengemeinden werden keine Probleme für die Trauerfeiern gesehen. Die Entfernung zum Bestandsgebäude im GHR 27 beträgt 400 m (5 Laufminuten). Das muss für Kinder und Eltern temporär zumutbar sein, zumal die Wege für die Nutzer der KiZ 74 (Bernadottestraße) und 73 (Niederurseler Landstraße) mit 1,1 km (15 Minuten) bzw. 1,4 km (20 Minuten), die bei der Sanierung das Provisorium "Am Forum" erreichen müssen, sehr viel weiter sein werden. Beide Einrichtungen verfügen auch über Hortplätze, und der Weg etwa von der Heinrich-Kromer-Schule zum "Forum" ist 1,9 km lang (26 Laufminuten). Der Ortsbeirat favorisiert folglich die Ersatzlösung am Friedhof Niederursel, ist aber gerne bereit, weitere Vorschläge des Magistrats für Ausweichstandorte zu beraten. Eine Nutzung des King-Parks kommt jedoch nicht in Frage. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage B 209 wird an den Magistrat zurückverwiesen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 456/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Worte "Es bleibt dabei" durch die Worte "Nach wie vor ist der Ortsbeirat der Meinung" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4936, 30. Sitzung des OBR 8 vom 04.07.2024
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 447/8 Betreff: Erhöhung der Tiefgaragengebühren in der Nordweststadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Hinweisen aus der Anwohnerschaft zufolge wurden die Gebühren für die Nutzung der Tiefgaragenplätze in der Nordweststadt (zB. im Karl-Kautsky-Weg / Gerhart-Hauptmann-Ring) von ca. 50€ auf rd. 70€ angehoben. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Trifft dies zu? 2. Wenn ja, warum wurde der Mietzins um 40% erhöht? 3. Werden mit den Mehreinnahmen auch Investitionen, wie bspw. Modernisierungen oder Vorbereitungen für das Laden von Elektrofahrzeugen vorgenommen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 983 2024 Die Vorlage OF 447/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. gestrichen und die restliche Nummerierung entsprechend angepasst wird sowie unter der neuen Ziffer 1. die Worte "Wenn ja" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 408/8 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement besser ausstatten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für eine Verstärkung des "Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft" in der Nordweststadt erhält das Quartiersmanagement eine zusätzliche halbe Stelle. Die hierzu erforderlichen Zuschussmittel werden bewilligt. Die jährlichen Fördermittel für das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" in der Nordweststadt (für Sachkosten und Projekte) werden von 15.000 EUR im Planansatz wieder auf den bisherigen Sockel von 25.000 EUR angehoben und jeweils 2024 und 2025 um 5.000 EUR auf 30.000 EUR erhöht. Begründung: Als im Dezember 2004 von der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss gefasst wurde, die Nordweststadt zu einem Quartiergebiet des Projektes "Soziale Stadt - Neue Nachbarschaften" (heute Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft) zu ernennen, wurde die Diakonie Frankfurt und Offenbach mit der Trägerschaft beauftragt. Seitdem wurde das Quartiergebiet kontinuierlich erweitert, der Stellenumfang und die städtischen Zuwendungen jedoch nicht. Seit beinahe 20 Jahren arbeitet jedes Quartiersmanagement in Frankfurt mit 25.000 EUR Jahresbudget für Projektausgaben. Die Mittel haben mit den seitdem erheblich gestiegenen Kosten nicht Schritt gehalten, viele Projekte für den sozialen Zusammenhalt im Stadtteil sind unterfinanziert oder können nicht gestartet werden. In der Haushaltsplanung für 2024 und 2025 sollen diese Mittel jetzt sogar auf nur noch 15.000 EUR gesenkt werden. Das ist nicht akzeptabel, im Gegenteil: Die Gelder müssen für eine weiterhin ertragreiche, nachhaltige Arbeit angehoben werden. Zudem haben andere Quartiersbüros einen höheren Stellenanteil mit mehreren Mitarbeitern, wodurch die Arbeit aufgeteilt und effektiver wird; das wäre für die Nordweststadt auch wichtig, jedoch nicht als Stellensplitting wie aktuell im Riederwald, sondern als Stellenverstärkung. Die zentralen Bereiche Bezirk 482 (Thomas-Mann-Str./Gerhart-Hauptmann-Ring) sowie Bezirk 432 (Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt) gehören laut Segregationsmonitoring 2023 der Stadt Frankfurt zu den Stadtquartieren mit sehr hohem Bedarf an sozialen Stützungsmaßnahmen. Um den Anforderungen gerecht zu werden, muss das Quartiersmanagement Nordweststadt daher sowohl finanziell als auch personell besser ausgestattet werden Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 70 2024 Die Vorlage OF 408/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Initiative vom 15.02.2024, OI 49 entstanden aus Vorlage: OF 388/8 vom 29.01.2024 Betreff: Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70 im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 1. Der vorgeschlagene Standort für eine Auslagerung des KiZ 70 im Martin-Luther-King-Park wird seitens des Ortsbeirates 8 abgelehnt. 2. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, folgende Standorte für eine Übergangslösung zu prüfen und einen neuen Vorschlag zu machen: a) Gerhart-Hauptmann-Ring, direkt südlich gegenüber des KiZ 70 auf der früheren Spielplatzfläche (Flurstück 40/193 und 40/167); b) Wiesengrundstück zwischen Friedhofszugang und Parkplatz nordwestlich des Friedhofs Niederursel (Flurstück 79). Das Kinderzentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 27 erhält einen Ersatzneubau. Für die Bauzeit soll die Einrichtung mit fünf Gruppen bzw. 105 Kindern von ca. Herbst 2024 bis Herbst 2026 ausgelagert werden. Als Standort ist von Kita Frankfurt der Martin-Luther-King-Park vorgesehen. Der Ortsbeirat lehnt eine parkfremde Nutzung ab. Ein provisorischer Kita-Betrieb im Park erfordert Gründungsarbeiten für die Gebäude sowie Versorgungsanschlüsse für Wärme, Strom, Wasser und Abwasser. Das alles ist im Park nicht vorhanden. Mögliche Elterntaxis würden zudem die Bushaltestelle am Eduard-Bernstein-Weg blockieren. Die genannten Alternativen sind alle näher am KiZ 70 und können für die Zielgruppe besser erreicht werden. Es ist davon auszugehen, dass die entsprechenden Versorgungsanschlüsse mindestens teilweise vorhanden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 28.02.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2024, OF 388/8 Betreff: Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums 70 im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der vorgeschlagene Standort für eine Auslagerung des KiZ 70 im Martin-Luther-King-Park wird abgelehnt. 2. Der Magistrat wird gebeten, folgende Standorte für eine Übergangslösung zu prüfen und einen neuen Vorschlag zu machen: - Gerhart-Hauptmann-Ring, direkt südlich gegenüber des KiZ 70 auf der früheren Spielplatzfläche (Flurstück 40/193 und 40/167); - Wiesengrundstück zwischen Friedhofszugang und Parkplatz nordwestlich des Friedhofs Niederursel (Flurstück 79). Begründung: Das Kinderzentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 27 erhält einen Ersatzneubau. Für die Bauzeit soll die Einrichtung mit 5 Gruppen bzw. 105 Kindern von ca. Herbst 2024 bis Herbst 2026 ausgelagert werden. Als Standort ist von Kita Frankfurt der Martin-Luther-King-Park vorgesehen. Der Ortsbeirat lehnt eine parkfremde Nutzung ab. Ein provisorischer Kita-Betrieb im Park erfordert Gründungsarbeiten für die Gebäude sowie Versorgungsanschlüsse für Wärme, Strom, Wasser und Abwasser. Das alles ist im Park nicht vorhanden. Mögliche "Elterntaxis" würden zudem die Bushaltestelle am Eduard-Bernstein-Weg blockieren. Die genannten Alternativen sind alle näher am KiZ 70 und können für die Zielgruppe besser erreicht werden. Es ist davon auszugehen, dass entsprechenden Versorgungsanschlüsse mindestens teilweise vorhanden sind. Antragsteller: CDU SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Initiative OI 49 2024 Die Vorlage OF 388/8 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2024, OF 405/8 Betreff: Straßenberuhigung im Paul-Kornfeld-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Paul-Kornfeld-Weg geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Straßenberuhigung und Erhöhung der Sicherheit für zu Fuß Gehende zu gewährleisten. Begründung: Die Verkehrssicherheit im Paul-Kornfeld-Weg für Fußgänger:innen und besonders für die anwohnenden Kinder ist sehr kritisch. Die Straße hat größtenteils nur eine 4 Meter breite Fahrbahn ohne Gehwege, viele uneinsichtige Stellen und häufig münden die Grundstückseingänge direkt auf die Fahrbahn. Die erlaubte Geschwindigkeit beträgt jedoch 30 km/h. Von den Anwohnenden wird das als zu schnell aufgefasst, da die beschriebene Situation für Fußgänger:innen sehr gefährlich ist. Entsprechende verkehrsberuhigende Maßnahmen, wie zum Beispiel die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs, würden darüber hinaus nicht nur zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen, sondern auch zu einer Klärung der angespannten Parkplatzsituation. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2023, OF 354/8 Betreff: Kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" weiter fördern! Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat und das Sozialdezernat werden gebeten, den kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" im Tassilo-Sittmann-Haus, Gerhart-Hauptmann-Ring 398, auch über den 31.12.2023 hinaus mit Fördermitteln zu unterstützen und damit zu helfen, das Angebot dauerhaft zur Verfügung stellen zu können. Begründung: Der Mittagstisch ist ein Angebot der Evangelischen Kirchengemeinde Nordwest, der katholischen Pfarrei St. Katharina von Siena, des Begegnungs- und Beratungszentrums Nordweststadt des Frankfurter Verbandes, der Berufsorientierung der Ernst-Reuter-Schule II und von smartwork Frankfurt mit dem Quartiersmanagement der Diakonie Frankfurt und Offenbach. Das erfolgreiche Projekt wird vom Ortsbeirat ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Es trägt dazu bei, Menschen in der Nordweststadt zusammenzuführen und ist insbesondere für Alleinstehende ein Anreiz, in gemütlicher Umgebung beim Essen soziale Kontakte zu knüpfen. Die Teilnahme ist kostenfrei, wer möchte, kann sich mit einer Spende beteiligen. Das Projekt wird bisher aus Fördermitteln des Corona-Aktionsplans der Stadt Frankfurt mitfinanziert, allerdings läuft die Förderung am 31.12.2023 aus. Diese muss dringend fortgesetzt werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4698 2023 Die Vorlage OF 354/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2023, OF 357/8 Betreff: Fehlende Schranke im Bereich Thomas-Mann-Straße 18 Der Ortsbeirat möge beschließen: In seiner Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017 (OM 1432) beantragte der Ortsbeirat verschiedene Maßnahmen aufgrund von Verkehrsproblemen im Bereich der Häuser Thomas-Mann-Straße 12-18, sowie am Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 79. Vorausgegangen war ein Ortstermin des Ortsbeirates mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Grünflächenamtes, der Ev. Kirchengemeinde und des Eigentümerbeirates der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 79-81a. Von den seinerzeit beschlossenen und mit der Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017 (ST 1197) zugesagten Maßnahmen wurden fast alle umgesetzt. Lediglich die Schranke im Bereich der Liegenschaft Thomas-Mann-Straße 18 fehlt noch immer Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat - Welche Gründe hinderten bisher die Umsetzung der Maßnahme? - Zu welchem Zeitpunkt wird die noch fehlende Schranke eingebaut? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 783 2023 Die Vorlage OF 357/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 336/8 Betreff: Spielplatzangebot für Kinder unter 3 Jahren ausweiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu Prüfen und zu Berichten, ob ein vorhandener Spielplatz im Wohnquartier entlang des Gerhart-Hauptmann-Rings um einen Spielbereich für Kinder unter 3 Jahren ergänzt (bspw. Schaukel mit Korb, kleine Wippe) oder alternativ das Angebot im Martin-Luther-King-Park erweitert werden kann. Begründung: Seitens der Bewohnerschaft wurde der Ortsbeirat darauf aufmerksam gemacht, dass es gerade im Bezirk rund um den Gerhart-Hauptmann-Ring an ausreichenden Spielmöglichkeiten für U3-Kinder mangelt. Um auch diesem Bewegungsdrang gerecht zu werden und kleine Menschen auf das Vergnügen auf einem großen Spielplatz vorzubereiten wäre eine Erweiterung des Spielplatzangebots hilfreich. Eine Anbindung an bereits bestehende Infrastrukturen bietet sich an. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4532 2023 Die Vorlage OF 336/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2023, OF 324/8 Betreff: Mehr Bänke vom Martin-Luther-King-Park bis ans Nordwestzentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, beginnend im Martin-Luther-King ab den Ernst-Reuter-Schulen, bis zum Walter-Schwagenscheidt-Platz am Nordwestzentrum in regelmäßigen Abständen Bänke aufzustellen. Begründung: Die fußläufige Verbindung vom Gerhart-Hauptmann-Ring und Alt-Niederursel ins Nordwestzentrum führt durch den Martin-Luther-King-Park. Gerade an schönen Tagen wird dieser auch von einer Vielzahl von Seniorinnen und Senioren zum Einkaufen, Arztbesuch oder Anderem genutzt. Während im "ersten Teil" der Route ausreichend Bänke am Weg vorhanden sind, werden diese Richtung NWZ stetig weniger oder befinden sich abseits des Weges. Die Bänke sollten, soweit möglich, an schattigeren Standorten aufgestellt werden, oder ggf. mit einer schattenspendenden Überdachung versehen sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4330 2023 Die Vorlage OF 324/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2023, OF 263/8 Betreff: Erwerb und Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße Hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die seit einem Jahr geforderte Stellungnahme zu der Vorlage OA 152 innerhalb von 4 Wochen abzugeben; 2. zu prüfen und zu berichten, welches Bauprojekt auf dem Grundstück von St. Matthias der kath. Pfarrei St. Katharina von Siena Thomas-Mann-Straße 2-4 geplant ist. Insbesondere ist zu berichten, falls ein Verkauf des gesamten Grundstücks Flur 15 Flurstück 40/217 mit den aufstehenden Gebäuden an einen Wohnungsbauentwickler geplant sein sollte, a) welche zukünftige Nutzung von dem neuen Eigentümer vorgesehen ist? b) falls Wohnungen gebaut werden: Welche Art von Wohnungen sind geplant mit welcher Geschossflächenzahl? Sind Wohnungen für Geflüchtete vorgesehen? Ggf. sind es sog. EVU-Wohnungen zum bereits eigenverantwortlichen Gebrauch als Zwischenstationen zwischen Übergangswohnheim und eigener Wohnung? c) wie wird - auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des letzten Segregationsmonitorings 2021 - die soziale Stabilität im Bereich Thomas-Mann-Straße/Gerhart-Hauptmann-Ring eingeschätzt, mit der sich ggf. eine weitere Wohnheim-Einrichtung für Geflüchtete in diesem Bezirk begründet? d) werden bereits Gespräche mit möglichen Trägern für eine Wohneinrichtung geführt und wenn ja, welche sind das? Bleibt die Kirche mit sozialen Angeboten auf dem Grundstück 40/217 präsent? e) welche sozial begleitende Infrastruktur mit geschaffen wird (Kita- und Grundschulplätze, Beratungsstellen)? f) aus welchen Gründen die Stadt mit dem Gelände des Gemeindehauses nicht eine Erweiterung der Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortkapazitäten anstrebt? g) welche öffentlich nutzbaren Ersatzräumlichkeiten nach einem Wegfall des für die Kirchengemeinde selbst, für Vereine und Familienfeiern in der Nordweststadt bisher nutzbaren Gemeindehauses geplant sind? h) welche konkreten Nutzungen hier nach den Vorgaben des Bebauungsplanes überhaupt möglich sind, auch auf dem Wege der Befreiung? i) ob die Gebäude des Kirchenzentrums (Pfarrheim, Pfarrbüro usw.) auf Flurstück 40/217 abgängig sind und aus dem Ensembleschutz ohne weiteres entlassen werden können? j) wie auf diesem Grundstück die maximalen Geschoßhöhen im Falle eines Neubaus sind, wenn Gebäude auf dem Wege der Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes nach § 31 (2) des Baugesetzbuchs errichtet werden? In welcher Höhe kann mit Rücksicht auf das denkmalgeschützte Kirchengebäude gebaut werden? k) welche Nutzung für das denkmalgeschützte Kirchengebäude selbst vorgesehen ist? l) ob der Magistrat vor dem Hintergrund des vom Stadtplanungsamt durchgeführten Städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Weiterentwicklung der Nordweststadt aus den Jahren 2010/11 eine Änderung des Bebauungsplanes erwogen hat, um z.B. der Kirche eine Veräußerung des Gemeindegrundstücks für Mietwohnungen und Eigentum zu ermöglichen, zum Beispiel in Kooperation mit dem Gemeinnützigen Siedlungswerk oder einer der in der Nordweststadt verbreiteten genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften? Unter welchen Voraussetzungen kann der Bebauungsplan geändert werden und welchen Zeitraum benötigt dieser Vorgang? m) ist zuvor die Option, hier ein Musterprojekt für in der Nordweststadt dringend benötigtes barrierefreies und / oder generationenübergreifendes Wohnen mit stadtteiloffenen Angeboten der Seniorentagespflege zu realisieren, geprüft worden? 3. als Pilotprojekt auch für andere Stadtteile mit ähnlichen Grundstücksdiskussionen einen runden Tisch "Nordweststadt Neu Denken" unter Verantwortung des Sozialdezernates einzuberufen und alle Eigentümer im Bereich Kleines Zentrum sowie den möglichen Bauträger kontinuierlich zu gemeinsamen Gesprächen einzuladen, um kurz- und langfristige Perspektiven für das Areal und sein Umfeld zu finden und umzusetzen. Dazu sollen auch Vertreter des Vereins Brücke 71 e.V., das Quartiersmanagement und Ortsbeiratsmitglieder eingeladen werden. Begründung: Seit Jahren fordert der Ortsbeirat die notwendige Neuordnung des Areals "Kleines Zentrum" mit attraktiven Wohnungen, Geschäften, sozialen Nutzungen und Freiflächen. Mit dem Neubau des Lebensmittelmarktes gab es immerhin einen ersten Schritt zu einer Aufwertung. Die seit Jahren diskutierte Schließung des Kirchortes St. Matthias scheint nun als nächstes anzustehen: Dem Vernehmen nach hat eine große Wohnungsbaugesellschaft dem Bistum Limburg den Kauf des kompletten Kirchengrundstücks mit Kirchengebäude (mit Ausnahme des Kindergartengrundstücks) angeboten, um das frühere Pfarrzentrum durch Wohnungen für Geflüchtete zu ersetzen. Da es vergleichbare Wohnungen bereits in der Nähe gibt (etwa Gerhart-Hauptmann-Ring, Alt-Niederursel, dazu die Unterkünfte am Oberschelder Weg, in der Dillenburger Straße sowie im Hotel am Walter-Möller-Platz) und auch die Wohnungen über dem Lebensmittelmarkt im Kleinen Zentrum hauptsächlich Ein-Zimmer-Wohnungen sind, scheint es sich bei diesem Vorhaben um eine Notlösung u.a. aufgrund der Zweckbestimmungen des Bebauungsplanes NW 103 c zu handeln. Die bestehenden sozialen Einrichtungen mit ihren Beratungsangeboten können zusätzliche Bedarfe nicht abdecken. Dabei verlöre die Nordweststadt einen wichtigen (kirchlichen) Stadtteiltreffpunkt, besonders für ältere Menschen. Zugleich fehlen in der Nordweststadt weiterhin gesicherte neue Kita-Plätze, viele neue Einrichtungen sind noch "in Prüfung" (ST 2306 v. 30.09.2022), weshalb es unverständlich wäre, die Gemeinbedarfsfläche nicht auf eine solche Nutzung hin ebenfalls zu prüfen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für detaillierte Informationen zu sorgen, diese mit Multiplikatoren zukünftig aktiv zu teilen und das Ziel einer das soziale Zusammenleben stärkenden Neuordnung des Zentrums-Areals endlich mit allem Nachdruck anzugehen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3600 2023 Die Vorlage OF 263/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.01.2023, OA 315 entstanden aus Vorlage: OF 236/8 vom 22.12.2022 Betreff: "Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Absatz 4 BauGB Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Neufassung: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines "neuen Stadtteils der Quartiere" östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen. Auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 wird der Bau des Lachgraben-Quartiers und der Bau der Neu-Weststadt abgelehnt. Begründung: 1. Klimaökologische Begründung: Wenn man sich mit den Unterlagen, die als Anlagen der Magistratsvorlage M 181 beigefügt sind, befasst, erkennt man schnell, dass ein neuer Stadtteil Lachgraben-Quartier erhebliche Nachteile für die bereits bestehenden benachbarten Wohngebiete mitsichbringen würde. Das Lachgraben-Quartier hat eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für die angrenzende Bebauung über viele Straßenblocks hinweg bis zum Nordwestzentrum. Aus den in den Anlagen zur Magistratsvorlage M 181 vorgetragenen Untersuchungen ist ersichtlich, dass mit einer Bebauung des Lachgraben-Quartiers die Temperaturen in warmen Sommernächten auf dem Gelände des Baugebiets selbst um drei Grad bis fünf Grad Celsius in den kältesten Nachtstunden ansteigen würden, in den Wohngebieten der Umgebung um ein Grad bis 2,4 Grad Celsius (siehe hierzu Anlage 1, Zwischenbericht über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen, Seite 142). Sehr eindrücklich ist dies auch auf Abbildung 54 (Seite 141 ebenda) zu erkennen, wo die in einer Simulation berechneten Temperaturen in verschiedenen Farbtönen visualisiert sind. Es ist erschreckend, wie weit dabei auch die schon bestehenden Wohngebiete betroffen sind, doch dies kann nicht wirklich verwundern; es ist logisch, dass es Auswirkungen hat, wenn man einen solchen Kaltluftsee wie das Gebiet am Lachgraben mit Beton und Asphalt versiegelt. In Zeiten des Klimawandels, der sich in Frankfurt mit immer heißeren Sommern sehr deutlich auswirkt, ist ein solch unsensibles Vorhaben nicht mehr zu verantworten. Die Behauptung auf Seite 142, dass die umliegenden Wohngebiete wegen ihrer "klimaökologisch günstigen Lage am Stadtrand" trotz dieser Erhöhung der Nachttemperatur immer noch die Bedingungen für einen erholsamen Schlaf erfüllen würden, ist nicht akzeptabel. Auf Seite 142 oben wird beschrieben (UBA 2016), dass Nächte mit Temperaturen über 20 Grad Celsius als besonders belastend gelten. Die Behauptung weiter, dass die Nachttemperatur in den benachbarten Stadtteilen derzeit nur 15 Grad bis 16 Grad Celsius betragen würde, entspricht nicht den Beobachtungen der Menschen vor Ort und auch nicht dem auf Karten veranschaulichten Datenmaterial des Landes Hessen. In den Anlagen sind zwei Karten angefügt, die deutlich zeigen, dass die Temperaturen überall in Frankfurt, auch in den nordwestlichen Stadtteilen, in der betrachteten heißen Sommernacht (1. August, wenig Wind, Temperatur um 15:00 Uhr von 29 Grad Celsius) noch in der zweiten Nachthälfte 20 Grad und 22 Grad Celsius betragen, dies sind Temperaturen, die laut UBA als besonders belastend gelten (Quelle für die Karten: Landesplanungsportal - Website des Landes Hessen, https://landesplanung.hessen.de/ klima/landesweite-klimaanalyse). Es muss bedacht werden, dass die Planung weit in die Zukunft reicht. Das Baugebiet würde in den 2030er-Jahren errichtet werden und soll dann für Jahrzehnte Bestand haben. Es ist aber für alle deutlich zu erkennen, dass der Klimawandel weiter voranschreitet, sich sogar in den letzten Jahren beschleunigt hat. Es ist schon ohne das Baugebiet Lachgraben-Quartier mit weiter zunehmenden und damit gesundheitsgefährdenden Temperaturen zu rechnen. Die Bedeutung des Gebiets um den Lachgraben als Kaltluftentstehungsgebiet, übrigens als kleiner Zipfel niedriger Temperatur in den Karten gut zu erkennen, wird in den nächsten Jahrzehnten also sehr viel größer werden. Würde es durch Bebauung wegfallen, nimmt man eine Erhöhung der Temperaturen in den Wohngebieten der Umgebung um ein Grad bis 2,4 Grad Celcius bewusst in Kauf und ebnet einer extremen Erwärmung den Weg. Planung sollte sich aber an den Bedingungen der Zukunft orientieren! Dies gilt auch für die geplante Siedlung, die eine Erweiterung von Niederursel durch die Neu-Weststadt vorsieht. Eine weitere "kompakte" Bebauung westlich des Gerhart-Hauptmann-Ringes wäre für die Fallwinde aus dem Taunus und die von Norden strömenden Wetterauwinde eine Klimabarriere, die eine Temperaturerhöhung im Gebiet des Gerhart-Hauptmann-Ringes bewirken und eine nächtliche Abkühlung verhindern würde. 2. Sozialgeographische Begründung: Seit Jahrzehnten ist der Ortsbezirk 8 ein bevorzugtes Erweiterungsgebiet für die Planung der Stadt Frankfurt, da, so wird betont, in anderen Ortsteilen erheblicher Widerstand und komplizierte rechtliche Gründe vorliegen. Zur Begründung für die Siedlungserweiterung der einstigen "Dörfer" wird seit der Eingemeindung 1910 immer der gleiche Stereotyp aufgerufen: Es fehle an Wohnraum für bestimmte Bevölkerungsschichten und eben hier, nicht in den östlichen und westlichen Stadtteilen oder im Zentrum von Frankfurt, sei das geeignete Bauland für ein sozialpolitisch dringliches Bauprojekt. Dennoch stellte sich seit dem Bau der Ernst-May-Siedlung (1928) und der Nordweststadt durch Schwagenscheidt (1966) und des Mertonviertels (1996) immer heraus, dass es noch nicht genug ist. Für den Riedberg, ein großflächiges Agrargebiet, wurde vom Dezernenten (um 2000) ein Wohngebiet mit dichten Hochhäusern geplant, das der Ortsbeirat ablehnte und nach der Änderung der baulichen Vorgaben an Kalbach abgab. Aktuell gibt es im Ortsbezirk große Baugebiete innerhalb der jetzt bestehenden Viertel: das ehemalige Lurgigelände, das Gebiet an der Sandelmühle, das ehemalige Gelände des Deutschen Vereins und das Gebiet In der Römerstadt 126 bis 134, auf dem glücklicherweise noch Reste der römischen Stadt NIDA gesichert werden konnten, das aber längst von der ABG für mehrgeschossigen Wohnungsbau begehrt wird. Die Forderungen des Ortsbeirates nach einer kleinteiligen Versorgungsstruktur mit diversifizierten Angeboten, autofreien Zonen sowie Park- und Spielflächen in bebauten Gebieten wurden nach einem "Entscheid" über Architekturwettbewerbe in den letzten 40 Jahren immer wieder verworfen. Auch der vielversprechende Bürgerdialog zur Entwicklung der Nordweststadt versank nach der Preisverleihung 2015 ohne ein weiteres Feedback oder eine Initiative seitens des Auftraggebers in den Schubladen. So sind die Stadtteile des Ortsbezirks bis heute ein Abbild der sechziger Jahre, eine überholte verdichtete Baustruktur rund um ehemalige Dörfer, mit breiten und viel befahrenen Straßen, Einkaufszentren, die den Einzelhandel und das Handwerk verdrängt haben, erheblichen Umweltbelastungen wie der Müllverbrennungsanlage, der VDM-Mülldeponie und mit der A 5 und A 661. Der Bau einer weiteren "Nordweststadt-Randstadt" muss deshalb zurückgewiesen werden. Die verdichtende, relativ kostengünstige Bebauung seit den sechziger Jahren ließ im Ortsbezirk viele Hochhäuser und Wohnblocks mit Sozialwohnungen und Unterkünften entstehen, die von der Stadt bezahlt werden und die von sozial schwachen, oft zugewanderten Familien bzw. Personen bewohnt werden. Die vielen Probleme, denen die Kinder ausgesetzt sind und die sie schon mitbringen, prägen die soziale Arbeit in allen Einrichtungen. Konflikte zwischen verschiedenen Zuwanderergruppen, zwischen verschiedenen Wertvorstellungen und zwischen den Generationen prägen die heranwachsende Generation. Eine Folge davon ist, dass die jungen Leute schnell diese Quartiere verlassen oder Zuflucht bei gleichermaßen sozial Benachteiligten suchen. Seit nunmehr 60 Jahren ist diese Entwicklung in der Nordweststadt und ihren Hochhäusern zu beobachten, wie sie übrigens auch in anderen "Satellitenstädten" zu finden ist. Eine Erweiterung dieses Konzepts, dichte Bebauung für bedürftige Bevölkerungsschichten, realisiert auf den verbliebenen Ackerflächen östlich der Autobahn und angrenzend an die bestehende Blockbebauung im Gerhart-Hauptmann-Ring - wie es in der Planung vorgesehen ist -, wird deshalb entschieden abgelehnt. Ein solches Konzept ist nicht geeignet, den dort schon ansässigen Bewohnern Raum und Sicherheit für die Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu geben und ein friedliches Zusammenleben zwischen den Gruppen und Generationen zu fördern. Mit den zusätzlichen Bewohnern, die von der Planung vorgesehen werden, wird das soziale Konfliktpotential und der soziale Stress in den von Armut, Arbeitslosigkeit und Desintegration belasteten Quartieren ansteigen, dies kann mit bisherigen Beobachtungen und soziologischen Untersuchungen angenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.02.2023, NR 592 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) Beschlussausfertigung(en): § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2022, OF 218/8 Betreff: Rahmenplan Niederursel Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern den Sachstand zum oben genannten Thema mitzuteilen. Begründung: Am 22.05.2012 wurde der Rahmenplan Niederursel den Interessierten im Vereinshaus des SV 1919 Niederursel vorgestellt. Im Mai 2014 wurde das Rahmenplangebiet und die planungsrechtlichen Grundlagen veröffentlicht. Bis heute ist insbesondere in den Bereichen Alt-Niederursel, Dorfwiesenweg, Werner-von-Ursel-Platz, Gerhart-Hauptmann-Ring Kreuzung Weißkirchner-Weg Kreuzung Kirchgartenstraße Kreuzung Schüttgrabenstraße, Karl-Kautsky-Weg und "Tankstellendreieck" keine Veränderung zu erkennen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3132 2022 Die Vorlage OF 218/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 179/8 Betreff: Update für Tempo 30-Zonen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, ab Herbst 2022 in regelmäßigen Abständen Begehungen von Tempo 30-Zonen in Wohngebieten mit Ämtern anzusetzen mit dem Ziel von Nachbesserungen für mehr Verkehrssicherheit, zum Beispiel: bessere Sicht an Kreuzungen und Überwegen, mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger bei der Straßenüberquerung, Beseitigung von Straßenschäden, Möglichkeiten der Begrünung, Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Barrierefreiheit, Optimierung der Parkplatzsituation. Die Begehungen sollen insbesondere in diesen zusammenhängen Straßenzügen durchgeführt werden: - Zone Alt-Heddernheim - Zone Gerhart-Hauptmann-Ring - Zone Oberfeldstraße - Zone Alt-Niederursel - Zone Titusstraße - Zone Römerstadt/Hadrianstraße - Zone Mertonviertel/Riedwiese - Zone Niederurseler Landstraße Die Ergebnisse der Begehungen werden von den Fraktionen zu Anträgen verschriftlicht und als Ortsbeiratsinitiativen (OI) dem Magistrat zur Umsetzung aufgegeben. Begründung: Nach Einführung der Tempo-30-Zonen zu Beginn der 90er Jahre in der Zuständigkeit der Frankfurter Ortsbeiräte haben sich Wohnqualität und Verkehrsfluss in den betreffenden Straßenzügen verbessert. Aber viele Verkehrsführungen, Verkehrszeichen und Piktogramme sind in die Jahre gekommen. Auch unterscheiden sich die Zonen in ihrer baulichen Ausgestaltung. Im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring gibt es zum Beispiel so gut wie keine Elemente, die innerhalb dieses großflächigen verkehrsberuhigten Bereichs auf die bestehende Geschwindigkeitsregelung hinweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 179/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.05.2022, OA 189 entstanden aus Vorlage: OF 158/8 vom 19.04.2022 Betreff: Ausschreibung der Schülerinnen- und Schülerbeförderungsdienstleistung zur Mosaikschule Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Schülerinnen- und Schülerbeförderungsdienstleistung zur Mosaikschule für den Zeitraum ab 01.01.2023 neu auszuschreiben unter Berücksichtigung der folgenden Vorgaben: 1. In die Leistungsbeschreibung sind diese Kriterien aufzunehmen: Ortskunde der Fahrerinnen und Fahrer, Bereitstellung von Fahrzeugen mit angemessener Sitzplatzkapazität (mindestens Van oder Kleinbus), größtmögliche Professionalität und Erfahrung der Fahrerinnen und Fahrer im Umgang mit Menschen mit Behinderung, Bereitstellung einer Fachkraft morgens und am Nachmittag zur Koordination der An- und Abfahrten auf dem Schulhof und zu den 24 eigens bestehenden Parkplätzen. 2. Die Ausschreibung ist fachlich abzustimmen mit der Schulleitung, dem Elternbeirat und dem Stadtbehindertenbeauftragten. Nach Möglichkeit sind über den Elternbeirat evtl. geeignete Busunternehmen festzustellen, um diese schon im Vorfeld auf die geplante Ausschreibung hinzuweisen. 3. Vor der Ausschreibung ist eine Gefährdungsanalyse für eine sichere und fachgerechte Beförderung der Schülerinnen und Schüler (SuS) durchzuführen (für Fahrwege und Schulgelände). Begründung: Seit Januar 2022 wird die Beförderungsdienstleistung ausschließlich durch die Taxi-Vereinigung erbracht. Die Zahl der morgens in den engen Wendehammer der zur Schule führenden Stichstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings einfahrenden Autos hat sich seitdem vervielfacht und sorgt auf dem Schulhof für beengte und mitunter gefährliche Situationen, wenn die Kinder aussteigen und zu den Schulgebäuden gebracht werden. Normale Pkw sind für eine adäquate Beförderung der Kinder zur Schule außerdem nicht gut geeignet, da die Jungen und Mädchen dieser Schulform andere Platzbedürfnisse im Fahrzeug haben. Die bis 2021 eingesetzten Kleinbusse mit erfahrenen Fahrerinnen und Fahrern haben die Schulkinder bewährt und sorgfältig von ihrem Zuhause an die Mosaikschule gebracht. Es ist sehr bedauerlich, dass seitens des Magistrats nicht mit mehr Nachdruck alle Möglichkeiten einer Verlängerung des Vertrages mit der Firma Köhler geprüft wurden. Bei allem guten Willen, der bei vielen Taxifahrerinnen und Taxifahrern erkennbar ist, kann die Beförderung eingeschränkt wegefähiger SuS über Taxen nur eine Übergangslösung sein. Die Eltern erwarten zu Recht, dass der Magistrat neu ausschreibt und diese Ausschreibung mit besonderer Sorgfalt vorbereitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 350 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 11.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 30.05.2022, TO I, TOP 87 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 189 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1808, 8. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 30.05.2022 Aktenzeichen: 92 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2022, OF 167/8 Betreff: Nachnutzung Kirchort der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Gibt es Planungen bzw. Gespräche mit dem Evangelischen Regionalverband in Bezug auf die Zukunft der Gebäude sowie des Grundstückes, auf dem die aufgegebene Kirche steht? Ist dem Magistrat bekannt, welche weiteren Kirchorte im Stadtteil kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden? Gibt es ein langfristiges Konzept des Magistrats für den Umgang mit solchen Gebäuden und Flächen? Wer hat bisher Interesse an einem Kauf der Kirche(nflächen) signalisiert? Begründung: Wie bekannt ist [1] , soll der Kirchenstandort der evangelischen Dietrich-Bonhoeffer Gemeinde in der Thomas-Mann-Straße aufgegeben werden. Möglicherweise/ wahrscheinlich steht dieses Schicksal auch anderen Kirchen im Ortsbezirk bevor. Der Stadtteil hat schlechte Erfahrungen mit aufgegebenen Kirchen. Es hat Jahrzehnte gedauert, bis die ehemalige Kirche der evangelischen Deutsch reformierten Gemeinde im Gerhart-Hauptmann-Ring 398 im Jahr 2021 wieder einer sinnvollen Nutzung zugeführt wurde. Das darf nicht wieder passieren. Aus dieser Erfahrung sollte man lernen und frühzeitig und öffentlich über die zukünftige Nutzung nachdenken, beraten und informieren. Dabei sind die Bürger, die Vereine und Initiativen sowie der Ortsbeirat von Anfang an einzubeziehen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 05.05.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 394 2022 Die Vorlage OF 167/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2022, OF 158/8 Betreff: Ausschreibung der Schülerinnen- und Schülerbeförderungsdienstleistung zur Mosaikschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, die Schülerinnen- und Schülerbeförderungsdienstleistung zur Mosaikschule für den Zeitraum ab 01.01.2023 neu auszuschreiben unter Berücksichtigung der folgenden Vorgaben: 1. In die Leistungsbeschreibung sind diese Kriterien aufzunehmen: Ortskunde der Fahrerinnen und Fahrer, Bereitstellung von Fahrzeugen mit angemessener Sitzplatzkapazität (mindestens Van oder Kleinbus), größtmögliche Professionalität und Erfahrung der Fahrerinnen und Fahrer im Umgang mit Menschen mit Behinderung, Bereitstellung einer Fachkraft mor gens und am Nachmittag zur Koordination der An- und Abfahrten auf dem Schulhof und zu den 24 eigens bestehenden Parkplätzen. 2. Die Ausschreibung ist fachlich abzustimmen mit der Schulleitung, dem Elternbeirat und dem Stadtbehindertenbeauftragten. Nach Möglichkeit sind über den Elternbeirat evtl. geeignete Busunternehmen festzustellen, um diese schon im Vorfeld auf die geplante Ausschreibung hinzuweisen. 3. Vor der Ausschreibung ist eine Gefährdungsanalyse für eine sichere und fachgerechte Beförderung der Schülerinnen und Schüler (SuS) durchzuführen (für Fahrwege und Schulgelände). Begründung: Seit Januar 2022 wird die Beförderungsdienstleistung ausschließlich durch die Taxi-Vereinigung erbracht. Die Zahl der morgens in den engen Wendehammer der zur Schule führenden Stichstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings einfahrenden Autos hat sich seitdem vervielfacht und sorgt auf dem Schulhof für beengte und mitunter gefährliche Situationen, wenn die Kinder aussteigen und zu den Schulgebäuden gebracht werden. Normale Pkw sind für eine adäquate Beförderung der Kinder zur Schule außerdem nicht gut geeignet, da die Jungen und Mädchen dieser Schulform andere Platzbedürfnisse im Fahrzeug haben. Die bis 2021 eingesetzten Kleinbusse mit erfahrenen Fahrerinnen und Fahrern haben die Schulkinder bewährt und sorgfältig von ihrem Zuhause an die Mosaikschule gebracht. Es ist sehr bedauerlich, dass seitens des Magistrats nicht mit mehr Nachdruck alle Möglichkeiten einer Verlängerung des Vertrages mit der Fa. Köhler geprüft wurden. Bei allem guten Willen, der bei vielen Taxifahrerinnen und -fahrern erkennbar ist, kann die Beförderung eingeschränkt wegefähiger SuS über Taxen nur eine Übergangslösung sein. Die Eltern erwarten zu Recht, dass der Magistrat neu ausschreibt und diese Ausschreibung mit besonderer Sorgfalt vorbereitet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 05.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 189 2022 Die Vorlage OF 158/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2022, OF 150/8 Betreff: Fußgängerüberwege Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen 1. Einen Fußgängerüberweg vor dem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 3 auf die Verkehrsinsel gegenüber, 2. einen Fußgängerüberweg von der Verkehrsinsel auf den Gehweg vor dem Bücherschrank 3. einen Fußgängerüberweg über den Weißkirchner Weg in Höhe Hausnummer 42 Begründung: Die Fußgängersituation in dem beschriebenen Bereich ist absolut nicht ausreichend und nicht zumutbar. Dies gilt speziell für alte Menschen (insbesondere für Personen mit Rollator), für Kinder und Jugendliche welche zur Bushaltestelle möchten oder an dem Kinder- und Jugendprogramm der Freiwilligen Feuerwehr Niederursel teilnehmen oder auf dem Weg zum SV Niederursel sind. Die erste Übergangsmöglichkeit ist in Höhe des Weißkirchner Wegs 1 und die nächste über die Brücke in Höhe Gerhart-Hauptmann-Ring 112. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1900 2022 Die Vorlage OF 150/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Punkt angefügt wird "4. einen Fußgängerüberweg über den Weißkirchener Weg in Höhe Hausnummer 59". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2022, OF 133/8 Betreff: Die Tiefgaragen der Nordweststadt fit machen für Elektromobilität -2- Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mindestens eine der Tiefgaragen im Gerhart-Hauptmann-Ring (es bietet sich die derzeit leerstehende TG25a an) für Elektromobilität zunächst für einige Stellplätze zu ertüchtigen und dies im Vorfeld proaktiv zu bewerben. Bei steigendem Bedarf soll es möglich sein auch weitere Plätze zügig zur Verfügung stellen. Begründung: Leider hat der Magistrat auf den ersten Vorstoß der Stärkung der E-Mobilität in der Nordweststadt sehr wenig aussagekräftig ausgeführt, dass zum einen kein "absehbarer Bedarf bestünde" und "gleichfalls bisher keine Anfragen nach Lademöglichkeiten eingegangen" seien. Entsprechend erfolgte keine weitere Behandlung dieses Anliegens. Ob dies an mangelnden Anfragen liegt ist sicherlich in kurzer Zeit belanglos. Den Plänen der EU zufolge sollen ab 2035 keine neuen Autos mehr mit herkömmlichem Verbrennungsmotor zugelassen werden. Spätestens dann ist de facto starkes Interesse vorhersehbar. Fahrzeugneuanschaffungen werden sich aber auch vor diesem Termin schon daran orientieren. Daher sollten bereits jetzt erste Ausbauschritte unternommen werden, bevor zum "Stichtag" viele gleichzeitig auf diese Idee kommen. Gerade die Nordweststadt ist für einen solche Ertüchtigung prädestiniert. Entgegen den meisten anderen Stadtteilen verfügt die Nordweststadt von Beginn an flächendeckend über viele frei anmietbare Tiefgaragenplätze. Diese bieten gegenüber anderen Quartieren in denen es keine solchen Stellplatzmöglichkeiten gibt, einen großen Vorteil um Elektromobilität auch in reinen Wohngebieten zu forcieren, wie dies im Strategiepapier "Elektromobilität im Jahr 2025 in Frankfurt am Main", 05/2011) dargelegt wird. Dort wird folgerichtig festgestellt, dass in derart verdichteten Gebieten Lademöglichkeiten nicht im öffentlichen Raum bereitgestellt werden können. Quartiersgaragen werden hierbei als wichtiges Element bewertet, auch dort Elektromobilität attraktiv zu machen. Hierüber verfügt die Nordweststadt vielzählig. Der Ortsbeirat kann sich daher vorstellen zunächst in einzelnen/r Tiefgarage/n eine ausreichende Stromversorgung vorzubereiten, an der die Mieter (nach Absprache mit der PBG) eigene für den Privatgebrauch vorgesehene Ladestationen/Wallboxen anschließen lassen können. Dies würde auch die Belegungszahlen der dortigen Tiefgaragen und die Attraktivität des Wohnquartiers steigern. Der verbrauchte Strom soll hierbei privat abgerechnet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1895 2022 Die Vorlage OF 133/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2022, OF 86/8 Betreff: Verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Gerhart- Hauptmann-Ring und angrenzenden Straßen Der Gerhart-Hauptmann-Ring (inklusive Stichstraßen) und die an den Gerhart-Hauptmann-Ring angrenzenden Straßen sind immer stärker von falsch/wild parkenden Fahrzeugen belastet. Weder Halte-, Durchfahrverbote noch Bürgersteige oder Radfahrwege werden beachtet. Das führt zu einer Gefährdung von Kindern, Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. In der Vergangenheit durchgeführte Kontrollen haben Wirkung gezeigt, jedoch hält diese Wirkung nicht lange an. Es bedarf daher einer nachhaltigen Kontrolle, um eine dauerhaft abschreckende Wirkung zu erzielen. Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat möge veranlassen, dass die Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Gerhart-Hauptmann- Ring (inklusive der Stichstraßen) und den angrenzenden Straßen dauerhaft in kürzeren, unregelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1464 2022 Die Vorlage OF 86/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Ich sehe jedes mal an der Haltestelle Gerhart-Hauptmann-Ring/ Praunheimer Weg , das die Leute über die Straße laufen weil sie den Bus erreichen wollen und die Autofahrer rasen tun deswegen wünsche ich mir das es einen Zebrastreifen gibt .