Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2024, OF 1259/5 Betreff: Anbringen eines Straßenschildes "Gräfendeichstraße" am Beginn der Gräfendeichstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Beginn der Gräfendeichstraße an der Einmündung in die Wasserhofstraße ein Straßenschild mit der Aufschrift "Gräfendeichstraße an dem bereits existierenden Pfosten anzubringen. Begründung: Am Beginn der Gräfendeichstraße an der Einmünnung in die Wasserhofstraße existiert kein Straßenschild mit der Aufschrift "Gräfendeichstraße". Dies führt dazu, dass Ortsunkundige nicht wissen, wo, die Gräfendeichstraße beginnt. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1259/5 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2024, OF 1148/5 Betreff: Unerlaubtes Parken auf dem Feldweg neben der Wehrstraße unterbinden Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das unerlaubte Parken auf dem Feldweg neben der Wehrstraße bis zum Alten Oberräder Bahnhofgebäude durch Anbringen einer schmalen Sperrfläche mit Findlingen zu unterbinden. Begründung: Jeden Tag wird auf dem Feldweg neben der Wehrstraße unerlaubt geparkt. Die dort parkenden Autos behindern die Gärtner bei ihrer Arbeit, da sie mit ihren Traktoren nicht an den Autos vorbeifahren können. Eine Sperrfläche (siehe markierten Bereich auf dem Bild) mit Findlingen würde das Parken auf dem Feldweg effektiv verhindern und die Zufahrt für die Gärtner gewährleisten. Bild: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5625 2024 Die Vorlage OF 1148/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme; bei Abwesenheit fraktionslos
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 1011/5 Betreff: Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass die vom Verkehrsamt neu eingerichteten Halteverbotszonen in der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Str. und Brunnenstr. Richtung Innenstadt durch erlaubtes Parken auch auf dem Bürgersteig in einer max. Breite von 30 cm umgewidmet werden. Begründung: Um eine Beeinträchtigung und Störung der vorbeifahrenden Straßenbahnen in dem genannten Abschnitt durch falsch parkende Fahrzeuge zu vermeiden ist es ausreichend, das Parken auf den Bürgersteigen auf einer Breite von 30 cm. zu ermöglichen und die Parkflächen insbesondere auf der Straßenseite deutlich zu markieren. Die Bürgersteige in diesem Abschnitt sind zwischen 1,80 m und 2,05 m bzw. teilweise sogar 2,60 m breit, so dass hier noch eine Breite zwischen 1,50 m und 1,80 m. für die Fußgänger übrig bleibt. Hierzu existieren entlang der Offenbacher Landstraße bzw. Buchrainstraße genug Beispiele und die meisten Bürgersteige in Oberrad haben sind deutlich schmäler als die vorgesehene Breite von 2,20 m. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5184 2024 Die Vorlage OF 1011/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2023, OF 940/5 Betreff: Ausbesserung der Asphaltdecke zwischen den Schienensträngen am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Asphaltdecke am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße / Wehrstraße / Wasserhofstraße auszubessern. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über den Zustand der Asphaltdecke am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße / Wehrstraße / Wasserhofstraße beschwert. In diesem Bereich gibt es Aufwerfungen im Asphalt. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4675 2023 Die Vorlage OF 940/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2023, OF 877/5 Betreff: Schneiden der Hecken in Oberrad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass die Hecken in Oberrad auf folgenden Wegen bzw. in folgenden Arealen geschnitten werden. Da ist zum einen das Gebiet links der Wehrstraße bis zum Bahndamm und der Autobahn. Auf den Wegen wuchern die Büsche und sogar ganze Bäume auf den Fahrwegen, die von den Gärtnern benutzt werden, um zu ihren Felder zu kommen. Für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge sind die Wege nicht mehr breit genug und bei PKW's, die von den Gärtnern genutzt werden dürfen, sind die Wege unter Umständen breit genug, aber die Autos werden dabei total zerkratzt. Da ist zum zweiten das Areal im östlichen Oberrad, das begrenzt wird von der Buchrainstraße, dem Burgenlandweg, der Straße Im Eichlehen bzw. der Autobahn und der Wiener Straße. Hier ragen Büsche und Bäume zum Teil bis zu einem Meter in die Wege hinein, die dadurch zugewachsen sind. Begründung: Es gibt durch die zugewachsenen Wege keine Möglichkeit der Zu- bzw. Durchfahrt für die Feuerwehr im Falle eines Brandes. Rettungsfahrzeuge haben ebenso Schwierigkeiten bei der Anfahrt. Gerade angesichts des Klimawandels können Brände schneller entstehen und sich besser ausbreiten, wenn der Feuerwehr der Weg versperrt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4433 2023 Die Vorlage OF 877/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2023, OF 875/5 Betreff: Änderung der Linienführung der Buslinien 81 und 82 in Oberrad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und berichten, ob die Linienführung der Busse 81 und 82 beim nächsten Fahrplanwechsel geändert werden könne. Es wird von der Bevölkerung vorgeschlagen, die Linienführung dahingehend zu ändern, dass der Bus durch die Wehrstraße fährt mit einem Stopp an dem sog. Rudererdorf, dann über die Osthafenbrücke bis zum Kreisel fährt, dort wendet und die Strecke wieder zurückfährt. Begründung: In Oberrad gibt es nur noch wenige Restaurants, die zudem teilweise auch erst abends öffnen. Am Mainufer, im sog. Rudererdorf befinden sich jedoch weitere Restaurants, die auch tagsüber geöffnet haben. Da auch in Oberrad eine älter werdende Bevölkerung wohnt, ist der Weg bis zum Main aber ein weiter. Eine Busverbindung in den üblichen Fahrtzeiten der Busse 81 und 82 zum Main wäre hier ein Service vom ÖPNV, zumal öfter alles zugeparkt ist und die Autos dann in oder nahe der Oberräder Felder abgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4431 2023 Die Vorlage OF 875/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2023, OF 874/5 Betreff: Bauschutt in den Oberräder Feldern Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass der Bauschutt, der sich in den Oberräder Feldern befindet, geräumt wird in dem Areal links der Wehrstraße bis zum Bahndamm und in Richtung Autobahn. Eine Fläche direkt neben dem Oberräder Bahnhof ist eingezäunt, obwohl Zäune in den Oberräder Feldern verboten sind. Zwischen dem rechtswidrigen Zaun und dem Bahndamm findet sich Bauschutt und Baumaterialien. Auf einer zweiten Fläche befindet sich Bauschutt seit 2016. Diese Fläche hat sich mittlerweile zu einem kleinen grünen Biotop entwickelt mit Büschen und Bäumen. Gleichwohl liegt darunter der alte Bauschutt von 2016. Damals hatte jemand Bauschutt dort abgeladen Auf die Nachfrage des Ortsbeirates (OF16/5 aus dem Jahr 2016) antwortete die Stadt, dass der Grundstückseigentümer angehört worden sei und dieser Bauschutt nur zur Zwischenlagerung vorgesehen sei. Die festgesetzte Frist zur Beseitigung sei aber nicht eingehalten und in der 24. Kalenderwoche sei eine Verfügung zur Beseitigung des Aushubs bis Mitte Juli 2916 erlassen worden (ST 986 vom 25.07.2016). Bauaushub 2016 Danach ist ein Teil des Bauaushubs beseitigt worden, vor allem die Plastikrohre waren verschwunden. Dennoch war weiter Bauaushub vorhanden, der mittlerweile aber etwas von Grün zugewachsen war. Im Jahr 2018 wurde erneut nach dem Bauaushub gefragt (OF 853/5). In der ST 1526 vom 06.08.2018 wurde geantwortet, dass gegen den Eigentümer ein Verwaltungsverfahren zur Beseitigung des Bauschutts geführt würde. Bauaushub 2018 Begründung: Der Bauschutt muss schlicht und einfach entfernt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4430 2023 Die Vorlage OF 874/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2023, OF 872/5 Betreff: Fußläufige Erschließung durch den Philippine-Schulz-Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zwischen Gräfendeichstraße und Philippine-Schulz-Weg eine fußläufige Erschließung in üblicher Qualität zu errichten. Begründung: Nördlich des Philippine-Schulz-Weges wurde ein Regenrückhaltebecken gebaut und zwischen diesem Becken und dem angrenzenden Obstgarten ein Revisionsweg eingerichtet. Dieser Weg ist augenblicklich nur mit grobem Schotter bedeckt. Er ist in geeigneter Weise zu befestigen. Der Weg endet an dem etwa einen Meter höher gelegenen Wendeplatz des Philippine-Schulz-Weges. Sportliche Fußgänger überwinden diesen Höhenunterschied an einer kurzen, steilen, gepflasterten Rampe, die offenbar erstellt wurde, um bei Starkregenereignissen das Wasser in das Regenrückhaltebecken abzuleiten. Eine ordentliche Zuwegung zum Philippine-Schulz-Weg wurde leider nicht gebaut. Daher ist eine Treppe oder noch besser eine barrierefreie Verbindung zu errichten. Südlich des Regenrückhaltebeckens befindet sich Brachland, das zu diesem Zweck genutzt werden kann. Besonders im Freizeitverkehr wird der Weg trotz des schwierig zu überwindenden Höhenunterschieds intensiv genutzt, weil es dort praktisch keinen Autoverkehr gibt. Mit vergleichsweise geringem Aufwand könnte eine bequeme Zuwegung zu den Freizeitflächen im nördlichen Oberrad eingerichtet werden. Rampe am Regenrückhaltebecken Philippine-Schulz-Weg. Quelle: Antragsteller Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Rahmen der Vorlage OF 872/5 einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. b) Die Vorlage OF 872/5 wird so lange zurückgestellt, bis der Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 872/5 wird so lange zurückgestellt, bis der Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 872/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 872/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.07.2023, OF 869/5 Betreff: Kreuzung Gräfendeichstraße/Ecke Wasserhofstraße absichern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Kreuzungsbereich Gräfendeichstraße/Ecke Wasserhofstraße durch ein oder zwei Poller abzusichern. Begründung: Im Bereich der Kreuzung Gräfendeichstraße/Ecke Wasserhofstraße kommt es immer wieder zu Unfällen, wenn Fahrzeuge von der Gräfendeichstraße rechts in die Wasserhofstraße einbiegen. Dabei wurden nun zum wiederholten Mal Straßenschilder (Verkehrsberuhigter Bereich (sogenannte Spielstraße)) und Zäune der Anwohnerinnen und Anwohner beschädigt. Durch ein oder zwei Poller kann der Kreuzungsbereich abgesichert werden. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4427 2023 Die Vorlage OF 869/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2023, OF 815/5 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Gräfendeichstraße zwischen Einmündung Wasserhofstraße und Brunnenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Gräfendeichstraße zwischen Einmündung Wasserhofstraße und Brunnenstraße I. vor der Liegenschaft "Gräfendeichstraße 7" einen Parkplatz zu verfügen und II. im Kreuzungsbereich Gräfendeichstraße/Bachflussweg eine Aufpflasterung anzubringen. Begründung: Die Gräfendeichstraße ist zwischen Einmündung Wasserhofstraße und Brunnenstraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgezeichnet (Zeichen 325.1 StVO). Auch wenn hier die Verkehrsregeln nach Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO gelten und somit dem Schutz der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dienen, sieht sich der Ortsbeirat aufgrund der aktuellen Situation gezwungen, Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Gräfendeichstraße zwischen Einmündung Wasserhofstraße und Brunnenstraße zu fordern. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4112 2023 Die Vorlage OF 815/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "Aufpflasterung" durch das Wort "Bremsschwelle" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2023, OF 787/5 Betreff: Beseitigung der Gefahrensituation im Bereich Offenbacher Landstraße/Wehrstraße Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die Ampelphasen im Bereich Offenbacher Landstraße dahingehend zu ändern, dass während der Grünphase für die Linksabbieger von der Offenbacher Landstraße in die Wehrstraße gleichzeitig nur die Rechtsabbiegerampel der Wehrstraße grün zeigt. Für die Geradeausfahrt aus der Wehrstraße ist eine eigene, unabhängige Ampelschaltung zu installieren, die gleichzeitig mit der Fußgängerampel an der Offenbacher Landstraße auf grün geschaltet ist. Begründung: Die Grünphase für Autofahrer aus der Wehrstraße gilt sowohl für die Geradeausfahrt, als auch für das Rechtsabbiegen. Da gleichzeitig die Fußgängerampel zur Querung über die Offenbacher Landstraße eine Grünphase hat, entstehen für die Fußgänger gefährliche Situationen. Insofern wäre es angezeigt, die Grünphase für die Linksabbieger aus der Offenbacher Landstraße in die Wehrstraße und die Grünphase für die Rechtsabbieger aus der Wehrstraße gleichzeitig zu schalten und für die Geradeausfahrt aus der Wehrstraße eine eigene, unabhängige Ampelschaltung zu installieren, für die gleichzeitig die Grünphase für die Fußgänger besteht. Beim Rechtsabbiegen der Fahrzeuge aus der Wehrstraße kommt es zur Gefährdung der Fußgänger. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.11.2022, OF 616/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3955 2023 1. Die Vorlage OF 616/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 787/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Die Fußgängerampel über die Wehrstraße bekommt eine eigene Grünphase." Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2023, OF 751/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Begrünung der Pergola auf dem Buchrainplatz und Installation von PV-Elementen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, in den zu beschließenden Haushalt 2023 Mittel in Höhe von 15.000 Euro einzustellen, um die Pergola auf dem Buchrainplatz zu begrünen und Photovoltaik-Elemente auf das Dach der Pergola zu installieren. Begründung: Der Buchrainplatz hat im Randbereich eine Pergola als Abgrenzung zur Wasserhofstraße. Diese Pergola ist sinnvoll, da sie einen Höhenunterschied abfängt und den Platz einfasst. Aber sie ist gleichzeitig wenig einladend. Kletterpflanzen an der hohen Pergola würden den Buchrainplatz klimafreundlich verschönern. Unter diesem Blätterdach könnten Bänke angeordnet werden, die an Markttagen, aber auch während der Woche zum Plausch und zur Begegnung einladen. Auf dem Dach der Pergola sollen PV-Elemente angebracht werden. Die Pflanzen lassen genug Sonne durch. Firmen mit Expertise mit Photovoltaik-Anlagen weisen darauf hin, dass sich beides positiv beeinflusst. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 167 2023 Die Vorlage OF 751/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen AfD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2023, OF 664/5 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen und Kontrolle durch KART auf der Gerbermühlstraße (B 43) im Bereich der Sportanlage Mainwasen bis zur Kreuzung mit der Wehrstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, darauf hinzuwirken, dass die Landespolizei und/oder die städtische Verkehrspolizei ein mobiles Geschwindigkeitsmessgerät für mehrere Wochen in dem genannten Bereich aufstellen. Ferner soll eine verstärkte Bestreifung durch die Kontrolleinheit Autoposer, Raser und Tuner (KART) veranlasst werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beklagen sich über schnell fahrende Autos und rennartige Szene auf der Gerbermühlstraße (B43) im genannten Bereich. Auch aufgrund der dortigen Radwege und der in dem Bereich befindlichen Sportanlagen mit entsprechendem Publikumsverkehr, vor allem Kinder und Jugendliche, ist eine Kontrolle des Zustandes und ggf. entgegenwirken angezeigt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3620 2023 Die Vorlage OF 664/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2022, OF 616/5 Betreff: Beseitigung der Gefahrensituation im Bereich Offenbacher Landstraße/Ecke Wehrstraße Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die Ampelphasen im Bereich Offenbacher Landstraße dahingehend zu ändern, dass während der Grünphase für die Linksabbieger von der Offenbacher Landstraße in die Wehrstraße gleichzeitig nur die Rechtsabbiegerampel der Wehrstraße grün zeigt. Begründung: Die Grünphase für Autofahrer aus der Wehrstraße gilt sowohl für die Geradeausfahrt, als auch für das Rechtsabbiegen. Da gleichzeitig die Fußgängerampel zur Querung über die Offenbacher Landstraße eine Grünphase hat, entstehen für die Fußgänger gefährliche Situationen. Insofern wäre es angezeigt, die Grünphase für die Linksabbieger aus der Offenbacher Landstraße in die Wehrstraße und die Grünphase für die Rechtsabbieger aus der Wehrstraße gleichzeitig zu schalten und von dieser Grünphase aber die Geradeausfahrt aus der Wehrstraße auszunehmen, da damit gleichzeitig die Grünphase für die Fußgänger besteht. Beim Rechtsabbiegen der Fahrzeuge aus der Wehrstraße kommt es zur Gefährdung der Fußgänger. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.05.2023, OF 787/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 616/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 616/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 616/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 616/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3955 2023 1. Die Vorlage OF 616/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 787/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Die Fußgängerampel über die Wehrstraße bekommt eine eigene Grünphase." Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2022, OF 600/5 Betreff: Aufstellung eines Hundekottütenautomaten mit Abfalleimer an der Einmündung der Bachwiesenstraße in den Bachflussweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Einmündung der Bachwiesenstraße in den Bachflussweg einen Hundekottütenautomaten mit Abfalleimer aufstellen zu lassen. Die Betreuung wird von einem Paten übernommen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben vorgeschlagen, an der Einmündung der Bachwiesenstraße in den Bachflussweg einen Hundekottütenautomaten mit Abfalleimer aufstellen zu lassen Der Ortsbeirat befürwortet die Aufstellung an der o.g. Örtlichkeit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3165 2022 Die Vorlage OF 600/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2022, OF 589/5 Betreff: Gehweg in der Brunnenstraße passierbar machen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den zugewachsenen Gehweg in der Brunnenstraße wieder für Bürgerinnen und Bürger passierbar zu machen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Gehweg in der Brunnenstraße an einigen Stellen zugewachsen und für Bürgerinnen und Bürger damit nicht mehr passierbar ist. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bürgersteig wieder in einen passierbaren Zustand zu versetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3058 2022 Die Vorlage OF 589/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 331/5 Betreff: Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II) Vorgang: OM 6202/20 OBR 1, ST 1567/20 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung "de-Neufville-Straße" und der Einmündung "Brunnenstraße" derart zu erneuern, dass das Kopfsteinpflaster im Bereich der Weiche durch einen Spiltt-Mastix-Belag ausgetauscht wird. Begründung: Die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der "de-Neufville-Straße" und der Einmündung "Nonnenpfad" ist vor einiger Zeit derart erneuert worden, dass das Kopfsteinpflaster durch einen Spiltt-Mastix-Belag ausgetauscht worden ist. Einzig im Bereich der Weiche ist dies nicht geschehen. Dieser Bereich birgt - vor allen Dingen bei schlechter Witterung - eine erhöhte Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Besonders betroffen davon sind die Radfahrerinnen und Radfahrer. In der Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1567 führt dieser aus, dass es vorgesehen ist, "die Pflasterfläche in der ersten Jahreshälfte 2021 zu erneuern." Geschehen ist bislang nichts! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6202 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1567 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1719 2022 Die Vorlage OF 331/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.06.2021, OA 28 entstanden aus Vorlage: OF 43/5 vom 26.05.2021 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung Wehrstraße Vorgang: OM 142/16 OBR 5; ST 1124/16; OA 312/18 OBR 5; ST 322/19; OM 6948 OBR 5; ST 797/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die in der Wehrstraße von Kraftfahrzeugen gefahrene Geschwindigkeit zu reduzieren. Der Magistrat möge die Anregungen des Ortsbeirats aufgreifen oder eigene Maßnahmen umsetzen. Begründung: Seit vielen Jahren beschweren sich Anwohner der Wehrstraße immer wieder über Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wehrstraße. Die hohe Übertretungsquote hat der Magistrat selbst in seiner Stellungnahme ST 1124 eingeräumt, aber als "gering" eingestuft, jedenfalls als zu gering, um die Geschwindigkeitskontrollen zu intensivieren. Den Vorschlag des Ortsbeirats, durch Ummarkierungen die Wehrstraße optisch einzuengen und dadurch eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen, hat der Magistrat zwar aufgegriffen. Diese kostengünstige Maßnahme ist nach mehr als zwei Jahren noch immer nicht realisiert. Der Magistrat hat dafür keinen Termin in Aussicht gestellt. Den Vorschlag des Ortsbeirats, die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen, hat der Magistrat abgelehnt mit der Begründung, dass eine solche Begrenzung nach strengen rechtlichen Maßstäben zu prüfen sei. Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass solche Maßstäbe nicht durch Kontemplation zu gewinnen sind, sondern durch Überprüfung vor Ort. Hier empfiehlt sich die Messung des Abstands, den Kraftfahrzeuge beim Vorbeifahren an Radfahrenden einhalten. Die hohe Quote der Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist ein verbreitetes Phänomen und dürfte ein brauchbarer Maßstab für die anzuordnende Geschwindigkeitsreduzierung sein. Der Ortsbeirat hat in mehreren Jahren mehrere Vorschläge zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Wehrstraße unterbreitet. Der Magistrat sollte nun einen der Vorschläge aufgreifen und zügig umsetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 142 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1124 Anregung vom 21.09.2018, OA 312 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 322 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6948 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 797 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2113 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 255 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 28 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage OA 28 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und IBF gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 420, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 32-1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 43/5 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung Wehrstraße Vorgang: OM 142/16 OBR 5; ST 1124/16; OA 312/18 OBR 5; ST 322/19; OM 6948 OBR 5; ST 797/21 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, Maßnahmen zu ergreifen, um die in der Wehrstraße von Kraftfahrzeugen gefahrene Geschwindigkeit zu reduzieren. Der Magistrat möge die Anregungen des Ortsbeirats aufgreifen oder eigene Maßnahmen umsetzen. Begründung: Seit vielen Jahren beschweren sich Anwohner der Wehrstraße immer wieder über Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wehrstraße. Die hohe Übertretungsquote hat der Magistrat selbst in seiner Stellungnahme ST 1124 eingeräumt, aber als "gering" eingestuft, jedenfalls als zu gering, um die Geschwindigkeitskontrollen zu intensivieren. Den Vorschlag des Ortsbeirats, durch Ummarkierungen die Wehrstraße optisch einzuengen und dadurch eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen, hat der Magistrat zwar aufgegriffen. Diese kostengünstige Maßnahme ist nach mehr als zwei Jahren noch immer nicht realisiert. Der Magistrat hat dafür keinen Termin in Aussicht gestellt. Den Vorschlag des Ortsbeirats, die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen, hat der Magistrat abgelehnt mit der Begründung, dass eine solche Begrenzung nach strengen rechtlichen Maßstäben zu prüfen sei. Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass solche Maßstäbe nicht durch Kontemplation zu gewinnen sind, sondern durch Überprüfung vor Ort. Hier empfiehlt sich die Messung des Abstands, den Kraftfahrzeuge beim Vorbeifahren an Radfahrenden einhalten. Die hohe Quote der Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist ein verbreitetes Phänomen und dürfte ein brauchbarer Maßstab für die anzuordnende Geschwindigkeitsreduzierung sein. Der Ortsbeirat hat in mehreren Jahren mehrere Vorschläge zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Wehrstraße unterbreitet. Der Magistrat sollte nun einen der Vorschläge aufgreifen und zügig umsetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 142 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1124 Anregung vom 21.09.2018, OA 312 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 322 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6948 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 797 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung OA 28 2021 Die Vorlage OF 43/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 1878/5 Betreff: Auf zu schmalem Fußweg kein Platz für parkende Fahrzeuge in Oberrad, Gräfendeichstraße 55, zwei vorhandene Poller vor dem Haus sind verkehrsgerecht wieder einzubetonieren Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit der Fußgängerweg vor der Gräfendeich-straße 55 mittels weniger Poller vor parkenden Fahrzeugen geschützt werden kann. Die vor dem Haus befindlichen beiden Poller seitlich auf der vorhandenen Straßenschwelle, wurden angefahren und müssen wieder gerichtet bzw. neu einbetoniert werden. Begründung: Der Parkdruck durch die neu errichteten ABG-Wohnungen, die nur 20 Tiefgaragenplätze für 40 Mieter aufweisen, ist stark erhöht. Fahrzeuge parken u.a. direkt vor dem Haus Nr. 55. Hier wird meist mit ganzer Fahrzeugbreite auf dem Bürgersteig geparkt, sodass Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Da der Bürgersteig u.E. ohnehin zu schmal ist, ist es erforderlich, die zu Fuß gehenden Bürger zu schützen. Selbst wenn Fahrzeuge nur zur Hälfte auf dem Bürgersteig parken, bleibt kein Platz mehr für Fußgänger übrig und erst recht nicht für Behinderte, Menschen mit Rollatoren, Gehhilfen und Kinderwagen. Es ist erforderlich, hier Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7184 2021 Die Vorlage OF 1878/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2020, OF 1835/5 Betreff: Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist: 1. Für den Straßenzug Wehrstraße, eine Tempo-30-Regelung einzuführen 2. An geeigneter Stelle im Bereich der westlichen Offenbacher Landstraße zusätzlich zur Beschilderung nach StVO ein "Dialogdisplay" anzubringen, um den fließenden Verkehr auf die zur Zeit gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen 3. Zur Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf mehreren Wohn- und Erschließungsstraßen im Stadtteil Oberrad auf den Straßenbelag die Tempo-30-Regelung zur Erinnerung aufzubringen Begründung: Zu 1) Der Stadtteil Oberrad besitzt seit rund 100 Jahren eine funktionierende und großzügig ausgebaute Umgehungsstraße (Deutschherrenufer - heute Gerbermühlstraße). Zurzeit befindet sich dieser Umgehungsbereich allerdings seit mehreren Jahren im Straßenumbau, wird aber im Jahre 2021 fertig gestellt. Die Haupterschließungsstraße Offenbacher Landstraße ist besonders im östlichen Bereich sehr schmal und muss neben der Straßenbahn und dem motorisierten Autoverkehr besonders auch Radfahrer bedienen. Auch nach einer Umgestaltung des Straßenraums wird die Gefährdungssituation besonders für Radfahrer sich nicht verbessern, da ein günstiger Straßenquerschnitt nicht vorhanden ist. Die Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit auf einer Stadtteilerschließungsstraße ist dabei vertretbar und wird beispielsweise in den Stadtteilen Fechenheim und Seckbach seit Jahren erfolgreich praktiziert. Zu 2) Dialogdisplays erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Nach Erfahrungen werden sie als Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung begrüßt. Durch die Übermittlung der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit und einem Dankeschön bzw. einem Warnhinweis werden alle gutwilligen Verkehrsteilnehmer in freundlicher Form auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelung hingewiesen. Zu 3) In den reinen Wohnstraßen im Stadtteil Oberrad sind öfters Geschwindigkeitsüber-schreitungen feststellbar. Größerer Straßenquerschnitt (z.B. in der Wiener Straße, Goldbergweg und Buchrainstraße) führen sehr schnell dazu, die angeordnete Tempo-30-Regelung zu überschreiten. Nach positiven Erkenntnissen ist die unterstützende Wirkung von angeordneter Geschwindigkeitsregelung auf dem Straßenbelag sehr erfolgreich. Der finanzielle Aufwand ist dabei sehr gering. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.10.2020, OF 1798/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6948 2020 1. Die Vorlage OF 1798/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1835/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 3. des Tenors sowie der Begründung ersatzlos entfallen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1798/5 Betreff: Tempo-30-Regelung in der Offenbacher Landstraße und der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. für die Straßenzüge Offenbacher Landstraße und Wehrstraße, eine Tempo-30-Regelung einzuführen; 2. an geeigneter Stelle im Bereich der westlichen Offenbacher Landstraße zusätzlich zur Beschilderung nach StVO ein "Dialogdisplay" anzubringen, um den fließenden Verkehr auf die zur Zeit gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen; 3. Zur Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf mehreren Wohn- und Erschließungsstraßen im Stadtteil Oberrad auf den Straßenbelag die Tempo-30-Regelung zur Erinnerung aufzubringen. Begründung: Zu 1) Der Stadtteil Oberrad besitzt seit rund 100 Jahren eine funktionierende und großzügig ausgebaute Umgehungsstraße (Deutschherrenufer - heute Gerbermühlstraße). Zurzeit befindet sich dieser Umgehungsbereich allerdings seit mehreren Jahren im Straßenumbau, wird aber im Jahre 2021 fertig gestellt. Die Haupterschließungsstraße Offenbacher Landstraße ist besonders im östlichen Bereich sehr schmal und muss neben der Straßenbahn und dem motorisierten Autoverkehr besonders auch Radfahrer bedienen. Auch nach einer Umgestaltung des Straßenraums wird die Gefährdungssituation besonders für Radfahrer sich nicht verbessern, da ein günstiger Straßenquerschnitt nicht vorhanden ist. Die Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit auf einer Stadtteilerschließungsstraße ist dabei vertretbar und wird beispielsweise in den Stadtteilen Fechenheim und Seckbach seit Jahren erfolgreich praktiziert. Zu 2) Dialogdisplays erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Nach Erfahrungen werden sie als Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung begrüßt. Durch die Übermittlung der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit und einem Dankeschön bzw. einem Warnhinweis werden alle gutwilligen Verkehrsteilnehmer in freundlicher Form auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelung hingewiesen. Zu 3) In den reinen Wohnstraßen im Stadtteil Oberrad sind öfters Geschwindigkeitsüberschreitungen feststellbar. Größerer Straßenquerschnitt (z.B. in der Wiener Straße, Goldbergweg und Buchrainstraße) führen sehr schnell dazu, die angeordnete Tempo-30-Regelung zu überschreiten. Nach positiven Erkenntnissen ist die unterstützende Wirkung von angeordneter Geschwindigkeitsregelung auf dem Straßenbelag sehr erfolgreich. Der finanzielle Aufwand ist dabei sehr gering. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.11.2020, OF 1835/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 1798/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6948 2020 1. Die Vorlage OF 1798/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1835/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 3. des Tenors sowie der Begründung ersatzlos entfallen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1753/5 Betreff: Entfernung von Graffiti in Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die in den letzten Tagen in Oberrad auftauchenden frauenverachtenden Graffiti (z.B. an der Außenmauer von St. Georgen, an der Unterführung der S-Bahn-Station an der Wehrstraße) schnellstmöglich zu übermalen oder entfernen. Begründung: Diese Graffitis müssen schnellstmöglich entfernt werden, damit solche ekelhaften Sprüche nicht Schule machen und andere zur Nachahmung animieren oder überhaupt nur alltäglich werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6581 2020 Die Vorlage OF 1753/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 1690/5 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Wasserhofstraße (II) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Wasserhofstraße Messungen mittels Via-Count-Geräten durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Wasserhofstraße zwischen Gräfendeichstraße und Wehrstraße beschweren sich erneut über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6377 2020 Die Vorlage OF 1690/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2020, OF 1682/5 Betreff: Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville Straße und Einmündung Brunnenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung "de-Neufville-Straße" und der Einmündung "Brunnenstraße" derart zu erneuern, dass das Kopfsteinpflaster im Bereich der Weiche durch einen Spiltt-Mastix-Belag ausgetauscht wird. Begründung: Die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der "de-Neufville-Straße" und der Einmündung "Nonnenpfad" ist vor einiger Zeit derart erneuert worden, dass das Kopfsteinpflaster durch einen Spiltt-Mastix-Belag ausgetauscht worden ist. Einzig im Bereich der Weiche ist dies nicht geschehen. Dieser Bereich birgt - vor allen Dingen bei schlechter Witterung - eine erhöhte Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Besonders betroffen davon sind die Radfahrerinnen und Radfahrer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6202 2020 Die Vorlage OF 1682/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2019, OF 1435/5 Betreff: Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch Vorgang: OM 1647/17 OBR 5; ST 1512/17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat nochmals, der Gefährdung der Fußgängerinnen und Radfahrerinnen in der Straße "Im Bärengarten" zwischen dem Abzweig Strahlenberger Weg und Speckweg sowie auf dem Wirtschaftsweg zwischen Speckweg und Wehrstraße durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Der Ortsbeirat hält die Einrichtung einer Fahrradstraße oder die Anordnung von Tempo 30 für geeignet. Begründung: Die Straße "Im Bärengarten" ist eine schmale Straße, freigegeben als Anliegerstraße ohne nutzbaren Gehweg, der daran nach Osten anschließende Wirtschaftsweg hat gar keinen Bürgersteig. Dieser Weg ist eigentlich nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben, wird aber intensiv von Schleichverkehr befahren. In seiner Stellungnahme ST 1512/2017 führt der Magistrat aus, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Sicherheitsgründen bei entsprechenden baulichen Gegebenheiten angeordnet werden dürfen. Da sich Fußgänger und Kraftfahrzeuge mangels Gehweg den Straßenraum teilen müssen, liegt hier eine besondere Gefahrenlage vor. In vergleichbarer Weise sind im Altebergsweg und dem südlichen Strahenberger Weg Tempo 30 angeordnet. Der Magistrat möge sich nicht auf die Spitzfindigkeit berufen, im Bärengarten gebe es ein Gehweg. Dieses Konstrukt ist äußerst schmal, an etlichen Stellen durch Einbauten weiter eingeengt oder zugewachsen und wird in der Praxis von keinem Fußgänger benutzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1647 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1512 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5296 2019 Die Vorlage OF 1435/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 1352/5 Betreff: Unklare Baustellenausschilderung Derzeit wird der Fuß- und Radweg der Gerbermühlstraße stadteinwärts zwischen Wehrstraße und Mainwasenweg saniert. Die Baustelle wurde in folgender Weise ausgeschildert (Quelle: Antragsteller): Der Zweck der Ausschilderung ist intuitiv schwer erfassbar. Eine Radfahrerin, die diese Stelle passiert, wird anhalten müssen und folgende Überlegungen anstellen: Der Radweg ist durch Absperrschranke und Benutzungsverbot für Fußgänger und Radfahrer gesperrt. Gleichzeitig ist das Gebotsschild für den getrennten Fuß- und Radweg nicht aufgehoben. Mit dem Schild kann nicht ein neuer getrennter Fuß- und Radweg auf dem rechten Weg etabliert sein, weil er die Mindestbreite für solche Wege bei weitem unterschreitet, keine Trennung der Wege sichtbar ist und kein Grund erkennbar ist, warum die Beschilderung links des Weges aufgestellt ist. Der Radweg ist somit gleichzeitig benutzungspflichtig und verboten. Da keine gültige Regelung für den Radverkehr abseits der Fahrbahn getroffen wurde, wird die gesetzestreue Radfahrerin entweder das Fahrrad auf dem Fußweg schieben oder unter Todesgefahr, die Fahrbahn benutzen. Letzteres ist besonders gefährlich, weil während der Bauarbeiten eine Fahrspur gesperrt ist. Die Radfahrerin kann auf der Fahrbahn nicht überholt werden. Dies wird nach allgemeiner Erfahrung zahlreiche verbotswidrige Handlungen von Kraftfahrern zur Folge haben. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Hat der Magistrat die Baustellenbeschilderung so angeordnet? Wenn ja, was hat er erwartet, wie sich Radfahrende gemäß dieser Ausschilderung verhalten würden? Hält es der Magistrat für sinnvoll, Baustellenausschilderungen so zu gestalten, dass sich auch Verkehrsteilnehmer, die mit niedriger Geschwindigkeit unterwegs sind, ohne anzuhalten orientieren können? Wenn nein, was genau hat der Magistrat angeordnet? Wie konnte es dazu kommen, dass die Anordnung nicht umgesetzt wurde? Welche Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, damit künftig seine Anordnungen befolgt werden? Begründung: Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern nehmen wegen der Enge des Verkehrsraums und der stark gestiegenen Zahl der Radfahrer zu. Der Magistrat sollte auch bei Baustellenausschilderungen darauf achten, dass die Verkehrsteilnehmer nicht unnötig in Konflikte gedrängt werden. Verkehrsverbände geben sich große Mühe, durch ihre Öffentlichkeitsarbeit die genauen Unterschiede zwischen den verschiedenen Verkehrszeichen zu vermitteln. Das hilft, Konflikte zu minimieren. Die Verwaltung muss daher große Sorgfalt darauf verwenden, dass ihre angeordneten Verkehrszeichen in der Praxis mit den Vorschriften vereinbar sind. Hier vermitteln Schlampereien den betroffenen Verkehrsteilnehmern den Eindruck, dass sie nicht wichtig sind und sie werden sich entsprechend um die Einhaltung der Regeln scheren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 58 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1399 2019 Die Vorlage OF 1352/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2019, OF 1256/5 Betreff: Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/de-Neufville-Straße hier: Änderung der Ampelschaltung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Ampelschaltungen am Buchrainplatz verändert werden kann, so dass sich weniger Rückstau bildet und auch die Autos aus der Buchrainstraße und vom Rewe Parkplatz ohne Probleme auf die Offenbacher Landstraße einfahren können. Begründung: Derzeit bewirkt die Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/de-Neufville-Straße, dass es auf der gesamten Strecke um den Buchrainplatz in beide Richtungen häufig zu Staus kommt. Eine Ausfahrt vom Rewe-Parkplatz und der Buchrainstraße in die Offenbacher Landstraße ist nur sehr schwer möglich, da die Autos sich zwischen der Ampel an der Offenbacher Landstraße/Ecke de-Neufville-Straße (siehe Abbildung Ampel 1) und Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße (s. Abbildung Ampel 2) stauen. Dies liegt daran, dass zuerst die Ampel Offenbacher Landstr/Ecke de-Neufville-Straße Richtung Offenbach auf Rot springt und die Autos dann erstmal den Bereich bis zur nächsten Ampel blockieren, da die zweite Ampel erst später auf das Rotsignal wechselt. Dies ist auch bei der anderen Richtung von Offenbach in Richtung Frankfurt Innenstadt das gleiche. Auch hier gibt es die verzögerte Ampelschaltung, so dass sich auch die Autos zwischen den beiden Ampeln stauen und eine Einfahrt auf den Rewe Parkplatz und in die Buchrainstraße schwierig ist. Es ist zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Änderung der Ampelschaltung hier zu einer flüssigeren Verkehrsführung beitragen kann. Foto: Stadtvermessungsamt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4620 2019 Die Vorlage OF 1256/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2019, OF 1126/5 Betreff: Beleuchtung auf dem Buchrainplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, endlich dafür Sorge zu tragen, dass alle Lampen an der Pergola auf dem Buchrainplatz in einen funktionsfähigen Zustand versetzt werden Begründung: Bei dem Weihnachtsmarkt 2018 des Vereinsrings Oberrad auf dem Buchrainplatz sind die Mängel, die seit dem Umbau des Platzes hinsichtlich der Beleuchtung herrschen, wieder offensichtlich geworden. Die mittleren drei Lampen an der Pergola leuchten, alle anderen nicht. Die ersten beiden Lampen in Richtung Offenbacher Landstraße profitieren noch von dieser Straßenbeleuchtung und von der Sparkasse gegenüber. Dagegen führt an den beiden letzten Beleuchtungskörpern eine Treppe zur Kreuzung Gräfendeichstraße/Wasserhofstraße. Diese liegt immer noch im dunklen, was nicht ungefährlich ist. Genau auf diesen Tatbestand wurde schon im November 2013 in einem Antrag hingewiesen und es wurde versichert, dass dieser Tatbestand geändert worden sei. Dies scheint aber bis heute nicht der Fall zu sein. Fünf Jahre nach Eröffnung des Buchrainplatzes sollte es doch möglich sein, diesen auch ausreichend zu beleuchten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4099 2019 Die Vorlage OF 1126/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2019, OF 1124/5 Betreff: Temporäres Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das temporäre Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz bei einem entsprechenden Antrag zu genehmigen. Begründung: Derzeit gibt es im Stadtteil Oberrad keinen Metzger mehr. Selbstverständlich wäre es - auch aus Sicht des Ortsbeirates - wünschenswert, wenn sich eine Metzgerei dauerhaft mit einem Ladengeschäft im Stadtteil Oberrad ansiedeln würde. Problematisch hierbei ist das Fehlen eines Ankermarktes und der damit nichtvorhandenen Bindung der Kaufkraft im Stadtteil. Der Ortsbeirat erhofft sich von der Weiterentwicklung des Grundstücks in der Offenbacher Landstraße/Ecke Wehrstraße, dass diese Bindung hier verwirklicht werden kann und dieser Ankermarkt dann auch die Offenbacher Landstraße wieder belebt. Solange der Ankermarkt jedoch fehlt, ist es aus Sicht des Ortsbeirates sinnvoll, das temporäre Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz zu genehmigen. Die zentrale Lage ist für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils gut zu erreichen. Darüber hinaus würde diese außerdem einer Metzgerei, die an der Übernahme eines Ladengeschäftes in Oberrad interessiert wäre, die Möglichkeit bieten, zügig eine Kundenbindung aufzubauen und wirtschaftlich rentabel zu arbeiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4097 2019 Die Vorlage OF 1124/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2018, OF 1001/5 Betreff: Radweg in der Wehrstraße in beiden Richtungen freigeben Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bordsteinradweg in der Wehrstraße zwischen Gerbermühlstraße und Abzweigung zum Bachflußweg in Fahrtrichtung Süden für den Radverkehr freizugeben. Außerdem ist die Bordsteinabsenkung an der Ampel über die Wehrstraße auf der Ostseite bis zum ersten Abweiser zu verbreitern. Begründung: Der von der Gerbermühle kommende Radverkehr Richtung östliches Oberrad nutzt verbotswidrig den östlichen Geh- und Radweg in Richtung Süden. Radfahrende müssten vorschriftsmäßig mit dem Kraftverkehr durch den Trog fahren und am Ende des Trogs links in den Abzweig Bachflußweg abbiegen. Das erfordert das frühzeitige linke Einordnen des Radverkehrs. Von diesem Manöver ist der Kraftverkehr regelmäßig überrascht. Es wird gehupt, und es kommt zu gefährlichen Bremsmanövern. Nach solchen Erfahrungen benutzen alle Radfahrer dann lieber verbotswidrig den Radweg in Gegenrichtung. Auf Grund des mäßigen Verkehrsaufkommens müsste die Freigabe trotz der beschränkten Breite des Radwegs möglich sein. Die Verbreiterung der Bordsteinabsenkung ist für den von Westen kommenden und nach Süden abbiegenden Radverkehr notwendig. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3908 2018 Die Vorlage OF 1001/5 wird als gemeinsamer Antrag der CDU, der GRÜNEN und der SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor nach dem ersten Satz wie folgt ergänzt wird: "Dies kann durch Piktogramme oder entsprechende Beschilderung geschehen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 1003/5 Betreff: Gemeinsamer gegenläufiger Fuß- und Radweg in der Wehrstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dass die Unterführung Wehrstraße mit ihrem gemeinsamen Fuß- und Radweg in Richtung Gerbermühlstraße auch für den Radverkehr in Richtung Stadtteil gegenläufig geführt werden soll. Dies kann durch Piktogramme oder entsprechende Beschilderung geschehen. Begründung: Nach Informationen aus dem Stadtteil hat die Stadtpolizei auf der Straßenseite unter der Bahnunterführung Kontrollen durchgeführt mit dem Hinweis, dass der Radverkehr nur einspurig geführt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1003/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.09.2018, OA 312 entstanden aus Vorlage: OF 966/5 vom 04.09.2018 Betreff: Verkehrssicherheit in der Wehrstraße Vorgang: OM 142/16 OBR 5; OM 2441/17 OBR 5; OM 2442/17 OBR 5; ST 1484/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Höchstgeschwindigkeit in der Wehrstraße durchzusetzen. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat in mehreren Anregungen - OM 142, OM 2441, OM 2442 - auf die hohe Zahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wehrstraße hingewiesen und um Abhilfe gebeten. Leider hat sich der Magistrat bisher nur zu einer Papierbeschriftung in Form seiner Stellungnahme ST 1484 durchgerungen. Die dort vorgebrachte Begründung, wonach es nur vier Prozent Übertretungen im sanktionierbaren Bereich gebe, ist abwegig. Der Ortsbeirat möchte nicht die Zahl möglicher Strafzettel reduzieren, sondern sicherstellen, dass die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eingehalten wird. Insbesondere in Fahrtrichtung Gerbermühlstraße wird sie von etwa jedem zweiten oder dritten Fahrzeug nicht eingehalten. Dazu reicht es, sich an den Straßenrand zu stellen. Genau das haben die Anwohner getan, und sie sind Anlass dieser Anregung. Der Magistrat kann auch seine Messprotokolle zurate ziehen und wird die Einschätzung des Ortsbeirats und der Anwohner bestätigt sehen. Nach Ansicht des Ortsbeirats könnte durch kostengünstige Markierungsarbeiten die Übertretungsquote deutlich reduziert werden: Die Trennlinie in der Straßenmitte wird entfernt. Die ohnehin zu schmalen Radfahrstreifen werden durch mindestens 1,8 Meter breite Schutzstreifen ersetzt. Der optisch verengte Straßenraum für die Kraftfahrzeuge führt erfahrungsgemäß zu einer Geschwindigkeitsreduzierung. Der Ortsbeirat befürwortet weiterhin eine hohe Kontrolldichte in der Wehrstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 142 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2441 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2442 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1484 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 322 Antrag vom 26.05.2021, OF 43/5 Anregung vom 11.06.2021, OA 28 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 312 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3247, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 30.10.2018 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2018, OF 966/5 Betreff: Verkehrssicherheit in der Wehrstraße Vorgang: OM 142/16 OBR 5; OM 2441/17 OBR 5; OM 2442/17 OBR 5; ST 1484/18 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, Maßnahmen zu ergreifen, um die Höchstgeschwindigkeit in der Wehrstraße durchzusetzen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in mehreren Anträgen - OM 142/2016, OM 2441/2017, OM 2442/2017 - den Magistrat auf die hohe Zahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wehrstraße hingewiesen und um Abhilfe gebeten. Leider hat sich der Magistrat bisher nur zu einer Papierbeschriftung in Form der im Betreff genannten Stellungnahme durchgerungen. Die dort vorgebrachte Begründung, wonach es nur 4 % Übertretungen im sanktionierbaren Bereich gebe, ist abwegig. Der Ortsbeirat möchte nicht die Zahl möglicher Strafzettel reduzieren, sondern sicherstellen, dass die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eingehalten wird. Insbesondere in Fahrtrichtung Gerbermühlstraße, wird sie von etwa jedem zweiten oder dritten Fahrzeug nicht eingehalten. Dazu reicht es, sich an den Straßenrand zu stellen. Genau das haben die Anwohner getan und sind Anlass dieses Antrags. Der Magistrat kann auch seine Messprotokolle zu Rate ziehen und wird die Einschätzung des Ortsbeirats und der Anwohner bestätigt sehen. Nach Ansicht des Ortsbeirats könnte durch kostengünstige Markierungsarbeiten die Übertretungsquote deutlich reduziert werden: Die Trennlinie in der Straßenmitte wird entfernt. Die ohnehin zu schmalen Radfahrstreifen werden durch mindestens 1,8 Meter breite Schutzstreifen ersetzt. Der optische verengte Straßenraum für die Kraftfahrzeuge führt erfahrungsgemäß zu einer Geschwindigkeitsreduzierung. Der Ortsbeirat befürwortet weiterhin eine hohe Kontrolldichte in der Wehrstraße. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 142 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2441 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2442 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1484 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 21.09.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung OA 312 2018 Die Vorlage OF 966/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2018, OF 962/5 Betreff: Freigabe der Wasserhofstraße für das Fahren gegen die Einbahnstraße hier: zwischen Wehrstraße und Gräfendeichstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Wasserhofstraße zwischen der Einmündung in die Wehrstraße und in die Gräfendeichstraße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße freizugeben. Begründung: Die Wasserhofstraße ist zwischen der Einmündung in die Wehrstraße und der Einmündung in die Gräfendeichstraße nur in süd-nördliche Richtung freigegeben. Die Beschaffenheit der Straße sowie der Straßenquerschnitt erlauben durchaus das Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße. Da dies derzeit vereinzelt auch schon praktiziert wird, bittet der Ortsbeirat nun auch um die offizielle Freigabe. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 21.09.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3753 2018 Die Vorlage OF 962/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2018, OF 869/5 Betreff: Zusätzliche Hinweise auf dem verkehrsberuhigten Bereich der Wasserhofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zusätzliche Hinweise auf den verkehrsberuhigten Bereich der Wasserhofstraße anzubringen, z.B. - Aufbringen eines Schachbrettmusters am Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches - Aufbringen eines Piktogramms "Vorsicht Kinder" am Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs - Anbringen eines Zusatzschildes "Schrittgeschwindigkeit" Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die im verkehrsberuhigten Bereich der Wasserhofstraße vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit immer häufiger missachtet wird. Der Ortsbeirat hält es daher für geboten, mittels geeigneter Maßnahmen auf die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit hinzuwirken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3297 2018 Die Vorlage OF 869/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.12.2017, OF 727/5 Betreff: Unterbindung des Schleichverkehrs im nordöstlichen Teil der Felder im Stadtteil Oberrad (II) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Schleichverkehr durch den nordöstlichen Teil der Felder im Stadtteil Oberrad zu unterbinden. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beschweren sich zunehmend über den immer größer werdenden Anteil des Schleichverkehrs durch den nordöstlichen Teil der Felder im Stadtteil Oberrad. Besonders beliebt ist die abendliche Abkürzung durch den Bachflussweg. Die Felder sind aus gutem Grunde nicht für den allgemeinen Verkehr freigegeben und dies sollte daher auch kontrolliert und durchgesetzt werden. Da das Gebiet von den Bürgerinnen und Bürgern gerne als Naherholungsgebiet genutzt wird, ist dieses Verhalten besonders störend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2623 2018 Die Vorlage OF 727/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2017, OF 665/5 Betreff: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung an der Kreuzung Gräfendeichstraße/Wasserhofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Einbahnstraßenregelung an der Kreuzung Gräfendeichstraße / Wasserhofstraße aufzuheben. Begründung: Im Augenblick erfolgt der Baustellenverkehr für einige Bauvorhaben in der Gräfendeichstraße vorwiegend über die Flaschenburgstraße und schon dort gibt es Probleme beim Einbiegen von der Offenbacher Landstraße. Bei der Verwirklichung des Bauvorhabens "Im Wiener" mit der Ludwig-Gallmeyer-Straße als neuer Straße wird der Baustellenverkehr massiv zunehmen. Dann wird die Anfahrt auch über die Erbacher Straße erfolgen, was zu zusätzlichen Schwierigkeiten führt - ähnlich dem Baustellenverkehr in der Flaschenburgstraße. Eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung zwischen Gräfendeichstraße und Wasserhofstraße würde die Situation entspannen. Die Einbahnstraßenregelung kann nach Beendigung der Bauarbeiten wieder hergestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 665/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2017, OF 668/5 Betreff: Wehrstraße hier: Verkehrsüberprüfung Der Magistrat wird gebeten, in der Wehrstraße eine Verkehrszählung und eine Geschwindigkeitskontrolle durchzuführen und zwar an den durchschnittlichen mittleren Werktagen (d.h. dienstags, mittwochs und Donnerstag außerhalb von Wochen mit Feiertagen oder Ferienzeiten). Die Kontrolle soll sowohl während des Berufsverkehrs (07.00 bis 09.00 Uhr und 17.00 bis 19.00 Uhr) sowie zum Vergleich zur Mittagszeit stattfinden. Außerdem soll das Durchfahrtverbot für LKW (eingangs der Wehrstraße am Mainufer und auf der Offenbacher Landstraße, Höhe Siemensstraße, in Fahrtrichtung Oberrad steht jeweils ein Verbotsschild "Verbot der Durchfahrt mit LKW über 7,5 t" mit dem Zusatz, "ausgenommen Anlieger überwacht werden. Begründung: Das Verkehrsaufkommen in der Wehrstraße hat sich stark erhöht. Dieses erhöhte Verkehrsaufkommen ist zwar auch, aber nicht ausschließlich durch den momentanen Umbau der westlichen Offenbacher Landstraße verursacht. Mit dem Umbau des Kaiserleikreisels wird diese Verkehrsbelastung zunehmen und selbst wenn dieser Umbau abgeschlossen ist, wird mit dem Bau der Multifunktionshalle und vor allen Dingen nach deren Inbetriebnahme nochmals größer werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2442 2017 Die Vorlage OF 668/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Tenors ersatzlos entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2017, OF 667/5 Betreff: Wehrstraße hier: Verkehrseinschränkung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, durch welche Maßnahmen der Verkehr in der Wehrstraße eingeschränkt werden kann bzw. die Beeinträchtigungen für die Anwohner gemindert werden können (z.B. Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h, Aufpflasterungen etc.). Begründung: Da die Wehrstraße die breiteste Straße in Oberrad ist, verleitet dies die Autofahrer zur ständigen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2441 2017 Die Vorlage OF 667/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, durch welche Maßnahmen der Verkehr in der Wehrstraße eingeschränkt werden kann bzw. die Beeinträchtigungen für die Anwohner gemindert werden können." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2017, OF 583/5 Betreff: Verkehrsknotenpunkt Gräfendeichstraße/Flaschenburgstraße hier: Verbesserung der Verkehrssituation Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Verkehrssituation am Verkehrsknotenpunkt Gräfendeichstraße/Flaschenburgstraße so zu verbessern, dass 1. das Halteverbotsschild auf der nördlichen Seite der Gräfendeichstraße in westliche Richtung verschoben wird, 2. das Parkverbot ggf. a) mittels Verfügung einer Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (1) StVO) oder b) mittels Setzen von Pollern durchgesetzt wird und 3. der ruhende Verkehr überwacht wird. Begründung: In der Gräfendeichstraße werden derzeit mehrere Bauprojekte verwirklicht. Die Baustellen werden derzeit u.a. über den Verkehrsknotenpunkt Gräfendeichstraße/ Flaschenburgstraße angefahren. Bedauerlicherweise ist dieser Verkehrsknotenpunkt derart zugeparkt, dass es für die Baustellenfahrzeuge mitunter unmöglich ist, zur Baustelle zu gelangen. Was in diesem Falle für die Baustellenfahrtzeuge gilt, gilt dann auch für die Müllabfuhr, die Feuerwehr und die Krankenfahrzeuge. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2319 2017 Die Vorlage OF 583/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2017, OF 579/5 Betreff: Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vorgang: M 172/13; OA 460/14 OBR 5; M 138/16 I. Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass gemäß Vortrag des Magistrats vom 08.07.2016, M 138, zwischen Wehrstraße und Wellengasse ein Zweirichtungsradweg auf der nördlichen Seite der Offenbacher Landstraße realisiert werden wird. II. Der Ortsbeirat nimmt weiter zur Kenntnis, dass die in der Anregung vom 24.01.2014, OA 460, geforderte Radverkehrsverbindung zwischen Kochstraße und Gräfendeichstraße damit eingerichtet werden wird. III. Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 zu. IV. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr 485 wie in der M 172 2013 dargelegt umzusetzen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 Anregung vom 24.01.2014, OA 460 Vortrag des Magistrats vom 08.07.2016, M 138 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 61 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2162 2017 Die Vorlage OF 579/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2017, OF 543/5 Betreff: Wer darf den Wirtschaftsweg am alten Oberräder Bahnhof befahren? Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wer den Verbindungsweg an der Bahn zwischen den Straßen im Bärengarten und Wehrstraße am alten Oberräder Bahnhof mit Kraftfahrzeugen befahren darf. Begründung: Der oben genannte Weg ist an beiden Enden mit dem Zeichen 260 "Gesperrt für Kraftfahrzeuge" ausgeschildert mit dem Zusatz "Landwirtschaftlicher Verkehr frei". Der Ortsbeirat hat in seiner Vorlage OM 4620/2015 vorgeschlagen, den Weg zu sperren, weil sich Fußgänger und Radfahrer durch das hohe Schleichverkehrsaufkommen belästigt und gefährdet fühlen. In seiner Stellungnahme ST 29/2016 rät der Magistrat jedoch von einer Sperrung des Weges ab, weil sich der landwirtschaftliche Verkehr in den engen Oberräder Gassen neue Routen suche. Anscheinend ist der Magistrat der Ansicht, dass mit der oben genannten Beschilderung jeder, der etwas mit Landwirtschaft zu tun hat, diesen Weg benutzen darf. Der Ortsbeirat geht jedoch davon aus, dass der Weg nur zur Bewirtschaftung der unmittelbar anliegenden Felder befahren werden darf, was ein unbedeutendes Verkehrsaufkommen verursachen wird. Der Ortsbeirat bittet um Klarstellung, da erneut Beschwerden vorgetragen wurden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.05.2017, OF 466/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 589 2017 1. Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 543/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen SPD und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 466/5 Betreff: Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob der Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig geschlossen werden kann. Begründung: Dieser Wirtschaftsweg ist für den Autoverkehr gesperrt, mit Ausnahme für ausschließlich landwirtschaftlichen Verkehr. Diese Straßenverkehrsregelung wird täglich hundertfach missachtet. Im Bärengarten ansässige Unternehmen nutzen diese illegale Route teilweise als regulären Zu- und Abgang zur ihren Unternehmen. Ein Abrissunternehmen mitunter auch mit schwerem Gerät. Des Weiteren nutzen viele Pendler diese Route täglich. Teilweise wird mit unangemessen hoher Geschwindigkeit gefahren und Fußgänger, Radfahrer, Inlineskater und andere legale Nutzer mit nicht hinreichendem Abstand passiert oder sie müssen gar abseits der Straße warten bis das Auto oder der LKW sie passiert hat. Es wurden von mir bis heute keine Polizeikontrollen registriert. Dieser Weg ist mit gutem Grunde für den Autoverkehr gesperrt, leider ist dies jedoch wirkungslos, wenn nicht überwacht wird, oder bestenfalls mittels einer Absperrung die Zufahrt verhindert wird. In einer Stadt, die vom Autoverkehr dominiert wird, wo alternative mobilitätsformen ständig dem Autoverkehr unterworfen sind, braucht es Rückzugsräume für Fußgänger und Radfahrer. Straßen, wo es ihnen garantiert ist, dass sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Des Weiteren ist die Koexistenz auf diesem Wirtschaftsweg mit einem hohen Unfallrisiko verbunden, insbesondere in den Kurven am Oberräder Bahnhof und bei der Einmündung in den Bärengarten. Da dieser Wirtschaftsweg beleuchtet ist wäre er auch ideal für Kinder, um in der dunklen Jahreszeit Inlineskater oder Skateboard zu fahren. Leider ist dies wegen des hohen Verkehrsaufkommens kaum Möglich oder wird ständig durch durchfahrende Autos unterbrochen. Dieses Jahr wird die Offenbacher Landstraße in Oberrad saniert. Es ist davon auszugehen, dass der illegale Verkehr über den Bärengarten dramatisch zunehmen wird, so lange keine Gegenmaßnahmen vorgenommen werden. Es steht zu befürchten, dass täglich tausende Autofahrer diese Route nehmen werden. Der Verkehr setzt sich fort bis zur Seehofstraße, wobei auch der Bärengarten illegal durchfahren wird, da diese Straße nur für Anwohner frei ist. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass aufgrund der verschlechterten Verkehrsanbindung Oberrads der Anteil an Fahrradfahrer zunehmen wird, unter anderem von Schülern der weiterführendenden Schulen in Sachsenhausen. Der Wirtschaftsweg vom Oberräder Bahnhof über den Bärengarten ist die meistgenutzte Radstrecke zwischen Oberrad und Sachsenhausen. Durch Arbeiten auf der Offenbacher Landstraße entsteht hier ein Konflikt, der nur durch die vollständige Sperrung des Wirtschaftsweges für den Autoverkehr gelöst werden kann. Die Alternativroute für den Autoverkehr muss über die Gerbermühlstraße erfolgen und es muss ein Fokus darauf gerichtet werden, wie der Autoverkehr im Ganzen, nicht nur während der Sperrung der Offenbacher Landstraße reduziert werden kann. Derzeit ist bereits zu beobachten, wie Autofahrer wegen der teilweisen Sperrung der Gräfendeichstraße, den östlichen Teil über die Felder anfahren anstatt über die Offenbacher Landstraße. Die Zugänglichkeit für die Gärtner zu Ihren Feldern kann über ein Schrankensystem gewährleistet werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2017, OF 543/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 589 2017 1. Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 543/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen SPD und BFF (= Ablehnung) 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Initiative vom 20.01.2017, OI 6 entstanden aus Vorlage: OF 272/5 vom 13.06.2016 Betreff: Benennung einer Straße im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die ost-westliche parallel zur Offenbacher Landstraße und zur Gräfendeichstraße zwischen der Flaschenburgstraße und der Erbacher Straße liegende Verbindung in "Ludwig-Gallmeyer-Straße" zu benennen. Durch eine Neuordnung des Gebietes zwischen Erbacher Straße, Gräfendeichstraße, Flaschenburgstraße und Offenbacher Landstraße wird eine zusätzliche Straße zur Erschließung des Gebietes benötigt. Der Ortsbeirat hält Ludwig Gallmeyer für eine geeignete Persönlichkeit. Anlage 1 (ca. 826 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 25.01.2017 Aktenzeichen: 62 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.07.2016, OA 36 entstanden aus Vorlage: OF 98/5 vom 15.06.2016 Betreff: Zweirichtungsradweg zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße (erneuter Versuch) Vorgang: M 172/13; OM 3902/15 OBR 5; ST 242/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße einen Zweirichtungsradweg zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße in der Bau- und Finanzierungsvorlage zu berücksichtigen. Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 242, angeführten Argumente für dessen Verwerfung sind nochmals zu überdenken. Begründung: Der Magistrat befürwortet in seiner oben angeführten Vorlage die Einrichtung einer Nordparallele zur Offenbacher Landstraße, für die ein Lückenschluss zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße gefunden werden muss. Leider greift der Magistrat nun wieder auf die jahrzehntealte Planung für das Grundstück Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485, zurück. Das entscheidende Hindernis für diese Wegführung ist jedoch die Tatsache, dass das Grundstück nach wie vor bebaut ist, wie dies der Magistrat völlig richtig in seinem Vortrag vom 20.09.2013, M 172, dargestellt hat. In dieser Vorlage hat der Magistrat daher folgerichtig den Lückenschluss über die Offenbacher Landstraße befürwortet. Als Hindernis für den Zweirichtungsradweg betrachtet der Magistrat das Konfliktpotenzial zwischen dem links fahrenden Radverkehr und den ein- und ausfahrenden Kraftfahrzeugen von und zum Grundstück des Getränkemarktes. Konflikte mit dem einfahrenden Kraftfahrzeugverkehr dürften eher gering sein, da Radfahrende auf dem Radweg gut sichtbar sind. Ausfahrende Fahrzeugführer können durch Bodenmarkierungen und zusätzliche Schilder gewarnt werden. Insgesamt handelt es sich um den Verkehr für knapp 20 Parkplätze. Das Konfliktpotenzial erscheint daher beherrschbar. Dagegen würde der Verzicht auf den Radweg die Konflikte nicht verhindern, da Radfahrende erfahrungsgemäß verbotswidrig den Fußweg benutzen, wenn keine verkehrsgünstigen Verbindungen angeboten werden. Der Verzicht auf die Parkplätze erscheint dem Ortsbeirat hinnehmbar, zumal ein Teil der Parkplätze auch in der jüngeren Vergangenheit gar nicht bestand. Die fehlende Weiterführung des Radwegs in die Wasserhofstraße sollte der Magistrat zum Anlass nehmen, diese nun zu errichten, da diese auch erforderlich wäre, wenn der Magistrat die Radwegführung über das oben genannte Grundstück Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485, realisieren würde. Auch in der Informationsveranstaltung des Ortsbeirats am 09.06.2016 anlässlich der Verkehrsplanung zum Umbau der westlichen Offenbacher Landstraße lehnte der Magistrat erneut den vom Ortsbeirat favorisierten Zweirichtungsradweg ab. Dieser mag nicht der reinen Lehre über die optimale Gestaltung von links geführten Radwegen entsprechen, der dringend benötigte Lückenschluss über den Zweirichtungsradweg ist jedoch kurzfristig realisierbar. Dagegen besteht in den nächsten Jahrzehnten keine aussichtsreiche Chance, einen Radweg über das bebaute Grundstück zu verwirklichen. Die Stadtverordnetenversammlung darf daher nicht die Chance verstreichen lassen, kurzfristig eine erhebliche Verbesserung für die Nahmobilität von Fußgängern und Radfahrern zu erwirken, und sollte daher den Magistrat anweisen, die vom Ortsbeirat gewünschte Planung des Zweirichtungsradwegs umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 242 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.07.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.09.2016, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 36 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Ablehnung) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.09.2016, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Der Vorlage M 138 wird im Rahmen der Vorlage OA 36 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 36 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 521, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.09.2016 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2016, OF 98/5 Betreff: Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße (erneuter Versuch) Vorgang: M 172/13; ST 242/16 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, im Zuge der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße einen Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße in der Bau- und Finanzierungsvorlage zu berücksichtigen. Die in der Vorlage ST 242/2016 angeführten Argumente für dessen Verwerfung sind nochmals zu überdenken. Begründung: Der Magistrat befürwortet in seiner o.a. Vorlage selbst die Einrichtung einer Nordparallele zur Offenbacher Landstraße, für die ein Lückenschluss zwischen Wellengasse und Wehrstraße gefunden werden muss. Leider greift der Magistrat nun wieder auf die Jahrzehnte alte Planung über das Grundstück Flur 8, Nr. 485 zurück. Das entscheidende Hindernis für diese Wegführung ist jedoch die Tatsache, dass das Grundstück nach wie vor bebaut ist, wie dies der Magistrat völlig richtig in seiner Vorlage M 172 dargestellt hat. In dieser M-Vorlage hat der Magistrat daher folgerichtig den Lückenschluss über die Offenbacher Landstraße befürwortet. Als Hindernis für den Zweirichtungsradweg betrachtet der Magistrat das Konfliktpotenzial zwischen dem linksfahrenden Radverkehr und den ein- und ausfahrenden Kraftfahrzeugen von und zum Grundstück des Getränkemarktes. Konflikte mit dem einfahrenden Kraftfahrzeugverkehr dürften eher gering sein, da Radfahrende auf dem Radweg gut sichtbar sind. Ausfahrende Fahrzeuge können durch Bodenmarkierungen und zusätzliche Schilder gewarnt werden. Insgesamt handelt es sich um den Verkehr für knapp 20 Parkplätze. Das Konfliktpotenzial erscheint daher beherrschbar. Dagegen würde der Verzicht auf den Radweg die Konflikte nicht verhindern, da Radfahrende erfahrungsgemäß verbotswidrig den Fußweg benutzen, wenn keine verkehrsgünstigen Verbindungen angeboten werden. Der Verzicht auf die Parkplätze erscheint dem Ortsbeirat hinnehmbar, zumal ein Teil der Parkplätze auch in der jüngeren Vergangenheit gar nicht bestand. Die fehlende Weiterführung des Radwegs in die Wasserhofstraße sollte der Magistrat zum Anlass nehmen, diese nun zu errichten, da diese ja auch erforderlich wäre, wenn der Magistrat die Radwegführung über das oben genannte Grundstück Flur 8, Nr. 485 realisierte. Auch in der Anhörung des Ortsbeirats am 9. Juni d.J. anlässlich Verkehrsplanung zum Umbau der westlichen Offenbacher Landstraße lehnte der Magistrat erneut den vom Ortsbeirat favorisierten Zweirichtungsradweg ab. Dieser mag nicht der reinen Lehre über die optimale Gestaltung von linksgeführten Radwegen entsprechen. Der dringend benötigte Lückenschluss über den Zweirichtungsradweg ist jedoch kurzfristig realisierbar. Dagegen besteht in den nächsten Jahrzehnten keine aussichtsreiche Chance einen Radweg über das bebaute Grundstück zu verwirklichen. Die Stadtverordnetenversammlung darf daher nicht die Chance verstreichen lassen, kurzfristig eine erhebliche Verbesserung für die Nahmobilität von Fußgängern und Radfahrern zu erwirken und sollte daher den Magistrat anweisen, die vom Ortsbeirat gewünschte Planung des Zweirichtungsradwegs umzusetzen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 242 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 36 2016 Die Vorlage OF 98/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2016, OF 99/5 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Wasserhofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Wasserhofstraße zwischen Einmündung Gräfendeichstraße und Wehrstraße Messungen mittels Via-Count-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Wasserhofstraße zwischen Gräfendeichstraße und Wehrstraße beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 297 2016 Die Vorlage OF 99/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2016, OF 272/5 Betreff: Benennung einer Straße im Stadtteil Oberrad Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gem. § 3 (3) 2 1 GOOBR auf, die ost-westliche parallel zur Offenbacher Landstraße und zur Gräfendeichstraße zwischen Flaschenburgstraße und Erbacher Straße liegende Verbindung in Ludwig-Gallmeyer-Straße zu benennen. Begründung: Durch eine Neuordnung des Gebietes zwischen Erbacher Straße, Gräfendeichstraße, Flaschenburgstraße und Offenbacher Landstraße wird eine zusätzliche Straße zur Erschließung des Gebietes benötigt. Der Ortsbeirat hält Ludwig-Gallmeyer für eine geeignete Persönlichkeit. Antragsteller: CDU SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Initiative OI 6 2017 Die Vorlage OF 272/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2016, OF 34/5 Betreff: Geschwindigkeitsübertretungen in der Wehrstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen er für geeignet hält, den Geschwindigkeitsübertretungen in der Wehrstraße entgegenzuwirken. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Wehrstraße haben sich darüber beschwert, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h regelmäßig überschritten wird. Laut einer durchgeführten Häufigkeitsauswertung der Geschwindigkeit übertreten - in Richtung Norden 34,69 Prozent und - in Richtung Süden 12,59 Prozent der Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Der Ortsbeirat sieht hier Handlungsbedarf. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2016, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 142 2016 Die Vorlage OF 34/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2016, OF 16/5 Betreff: Bauaushub in den Oberräder Feldern Der Ortsbeirat fragt beim Magistrat an, wer den Bauaushub und dessen Ablagerung in den Oberräder Feldern östlich der Wehrstraße zwischen dem Weg am Bahndamm und dem zweiten, weiter südlichen gelegenen Weg, zu verantworten hat und ob die untere Bauaufsichtsbehörde bzw. die untere Naturschutzbehörde dagegen vorgegangen ist. Begründung: Östlich der Wehrstraße - unweit des ehemaligen Oberräder Bahnhofs - liegt haufenweise Bauaushub (vermischt mit Mauerresten und Plastikrohren) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 29.04.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 3 2016 Die Vorlage OF 16/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2016, OF 1213/5 Betreff: Beseitigung der Gefährdung für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer in der Wehrstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um die Beseitigung der Gefahrensituation für Anwohner und Fußgänger in der Wehrstraße durch geeignete Maßnahmen. Diese wären zum Beispiel: · ein Schild, das auf die Doppelkurve hinweist; · eine Bedarfsampel, die nur dann auf Rot für die Autofahrer schaltet, wenn Fußgänger am Übergang stehen. Begründung: Überwege über die die Wehrstraße gibt es nur an der der Ecke zur Offenbacher Landstraße und der Gerbermühlstraße. Dazwischen liegt ein halber Kilometer ohne sichere Querungsmöglichkeit. Fußgänger und Radfahrer überqueren deshalb die Straße überall. Autofahrer missbrauchen die Wehrstraße als Rennstrecke und schon mehrmals sind in der Vergangenheit Autos im Vorgarten des Hauses Nr. 31 gelandet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 5 am 12.02.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1213/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2016, OF 1210/5 Betreff: Setzen von Bänken hier: im nord-östlichen Bereich von Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im nord-östlichen Bereich von Oberrad Bänke aufstellen zu lassen. Als Standorte werden die östliche Gräfendeichstraße sowie die beiden nördlich verlaufenden Parallelstraßen/Parallelwege vorgeschlagen. Begründung: Die Oberräder Felder sind ein beliebtes Naherholungsziel für die Bevölkerung im Ortsbezirk 5. Um das Verweilen angenehmer zu gestalten, bittet der Ortsbeirat um das Aufstellen der Bänke. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 5 am 12.02.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4966 2016 Die Vorlage OF 1210/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2016, OF 1190/5 Betreff: Verhinderung des unrechtmäßigen Parkens in der Wehrstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Wehrstraße auf der rechten Fahrbahnseite vom Main kommend in Richtung Sachsenhausen, gegenüber der Wehrstraße 2, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass dort keine größeren Fahrzeuge mehr parken könne, die dann den Fußweg verengen. Dies könnte entweder durch die Errichtung eines neuen Parkplatzes geschehen, der nur das Parken von Autos "normaler" Größe zulässt oder durch die Aufstellung von Fahrradbügeln. Begründung: In der Straße gibt es auf der Höhe der Hausnummer Wehrstraße 2 gegenüber liegend durch die Abzweigspur in Richtung Sachsenhausen (Offenbacher Landstraße) ein zulaufendes Rechteck auf dem Bürgersteig. Dieses wird von den Fußgängern nicht benutzt. Hier parken andererseits täglich große Autos und Lastwagen, die zu groß für diese Fläche sind. Dadurch wird der Durchgangsbereich zwischen Autos und Betonmauer des anliegenden Grundstücks, das zum Getränkemarkt gehört, derart eingeengt, dass kein Kinderwaren oder Rollator mehr durch passt und einen Straßenwechsel erforderlich macht. Mit der Errichtung eines regulären Parkplatzes oder das Aufstellen von Fahrradbügeln wird ein unerlaubtes Parken verhindert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4965 2016 Die Vorlage OF 1190/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2015, OF 1177/5 Betreff: Aufstellen von Mülleimern im Stadtteil Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob an den folgenden Standorten im Stadtteil Oberrad zusätzliche Mülleimer aufgestellt werden können: 1. Gräfendeichstraße/nördliche Verlängerung der Erbacher Straße 2. Gräfendeichstraße/Bachflussweg 3. Wiener Straße/südliche Verlängerung des Nonnenpfades Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben an den Ortsbeirat 5 den Wunsch herangetragen, dass man an den o.g. Standorten zusätzliche Mülleimer aufstellen solle. Dies würde zum einen zur Sauberkeit der entsprechenden Gebiete beitragen und zum anderen würde es Hundehaltern die Möglichkeit bieten, die Hundekotbeutel direkt zu entsorgen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4748 2015 Die Vorlage OF 1177/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2015, OF 1152/5 Betreff: Überprüfung der Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob in Oberrad auf den brach liegenden Feldern, die sich in der Nähe von Wohngebieten befinden, Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt werden, die gesundheitsschädlich sind. Es sollte auch die Verwendung von Glyphosat geprüft werden. Von diesem Stoff wird vermutet, dass er gesundheitsschädlich ist, vor allem, wenn der Stoff ins Trinkwasser gelangt. Begründung: Die Felder für den Gemüseanbau befinden sich nicht nur nördlich der Gräfendeichstraße und Kochstraße zum Main hin und südlich der Wiener Straße und Goldbergweg zum Wald hin, sondern auch mitten im Oberräder Wohngebiet. So gibt es zum Beispiel zwischen der Bleiweißstraße und dem Wildgässchen Felder, auf denen nichts angebaut wird, auf diesen Felder wächst aber auch gar nichts, was auf die Verwendung von Unkrautvertilgungsmitteln schließen lässt. Schädliche Pestizide landen dann auf den Baikonen der anliegenden Wohnungen sowie insgesamt im Grundwasser. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 09.10.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4623 2015 Die Vorlage OF 1152/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2015, OF 1149/5 Betreff: Schleichverkehr Oberräder Grüngürtel Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wo auf der Wegeverbindung entlang der Bahn Strahlenberger Weg - Im Bärengarten - Wehrstraße eine Sperre eingerichtet werden kann, um den unerwünschten und illegalen Schleichverkehr zu unterbinden. Begründung: Die oben genannte Wegeverbindung ist nur für Anwohner oder den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Diese Wege werden gern von Erholungssuchenden genutzt. Leider ist immer wieder zu beobachten, dass Autofahrer diese Wegeverbindung als Abkürzung von bzw. zum Autohaus im Strahlenberger Weg oder zur Schule im Länderweg benutzen. Dadurch werden Fußgänger erheblich belästigt und gefährdet. Derzeit ist lediglich der Strahlenberger Weg als Zufahrt zu den Büro- und Gewerbebetrieben entweder über den Länderweg oder von der Offenbacher Landstraße in Höhe der Freiwilligen Feuerwehr vorgesehen. Durch eine Sperre mittels Poller oder Findlingen im Bereich der Straße "Im Bärengarten" könnte dem abgeholfen werden, ohne die Erreichbarkeit der Grundstücke zu verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 09.10.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4620 2015 Die Vorlage OF 1149/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und 3 GRÜNE gegen SPD, FDP und Herr Kehrmann (= Ablehnung); 1 GRÜNE und FAG (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2015, OF 1130/5 Betreff: Einrichtung eines Behindertenparkplatzes neben der Frankfurter Sparkasse in Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, neben der Frankfurter Sparkasse an der Ecke Wehrstraße/Wasserhofstraße in der Wehrstraße einen Behindertenparkplatz - Verkehrszeichen 314 in Verbindung mit dem Zusatzschild 1044-10 auszuweisen. Des Weiteren ist dieser Behindertenparkplatz zeitlich auf Mo - So, 8.00 Uhr - 18.00 Uhr zu beschränken. Begründung: Die Parkplätze um die Frankfurter Sparkasse sind sehr gering. Für gehbehinderte Bürgerinnen und Bürger ist es daher nur schwer möglich, die Frankfurter Sparkasse zu erreichen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Parksituation vor der Frankfurter Sparkasse derart zu gestalten, dass es Gehbehinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern möglich ist, die Frankfurter Sparkasse zu erreichen. Ein Behindertenparkplatz sollte neben der Frankfurter Sparkasse, zumindest für die Dauer von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr, ausgewiesen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 11.09.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4507 2015 Die Vorlage OF 1130/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2015, OF 1114/5 Betreff: Halteplatz für Reisebusse Vorgang: ST 668/14 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welcher Stelle in Oberrad ein sicherer Halteplatz für Reisebusse eingerichtet werden kann. Begründung: In der ST 668 wurde die Nutzung der Haltestelle für den Nachtbus und Ersatzhaltestelle bei Straßenbauarbeiten abgelehnt mit Verweis auf das Verkehrszeichen 224 der Straßenverkehrsordnung, mit dem diese Haltestellen ausschließlich für den ÖPNV vorgesehen sind. Das gilt auch für den Buchrainplatz. Es wurde auf die gegenüber der Hausnummer Offenbacher Landstraße 324 vorhandene Ladezone verwiesen. In dieser Ladezone gibt es ein beschränktes Halteverbot von 9.00 bis 17.00 Uhr. Die Realität sieht aus, dass dort den ganzen Tag Autos parken (diese Ladezone wird sozusagen als Park-and-Ride-Zone benutzt (s. Foto) Abgesehen davon halten Reisebusse auch außerhalb dieser Zeiten. Zurzeit halten Reisebusse an der Sparkasse in der Wehrstraße. Bei einem Tagesausflug stellt sich dieses Problem als weniger gravierend dar, weil die Personen nur vom Bürgersteig aus einsteigen. Gefährlicher wird die Situation bei der Abfahrt zu einer Urlaubsreise mit Koffern. Diese werden von beiden Seiten in den Bus ein- und ausgeladen, d.h. die Personen befinden sich auf der Fahrbahn. Da der Verkehr mit der Eröffnung der Osthafenbrücke stetig zugenommen hat, stellt dies eine Gefährdung der Personen dar. Anlage 1 (ca. 48 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 668 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4255 2015 Die Vorlage OF 1114/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2015, OF 1028/5 Betreff: Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße Vorgang: OA 460/14 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße dazu zu nutzen, auf der nördlichen Straßenseite zwischen Wellengasse und Wehrstraße angemessene Angebote für Fußgänger und Radfahrer herzustellen, indem auf diesem Abschnitt der Gehweg verbreitert und ein baulicher Radweg angelegt wird. Begründung: Zurzeit läuft das Planfeststellungsverfahren zur Erneuerung der Gleisanlagen in der Offenbacher Landstraße westlich der Wehrstraße. In diesem Rahmen sind umfangreiche Veränderungen des Straßenraumes in Oberrad vorgesehen, jedoch nicht im hier benannten Abschnitt, obwohl sich gerade dort eklatante Defizite für den Fuß- und Radverkehr bündeln. Der Gehweg hat in diesem Bereich eine für die intensive Geschäftsnutzung völlig unzureichende Breite von nur 1,50 m. Für den Radverkehr reicht gemäß vorliegender Planung die Breite nicht einmal für die Anlage von Radfahrer-Schutzstreifen aus. Der geplante Mischverkehr Kfz/Tram/Rad ist zwar für routinierte Radfahrende geeignet, für Ungeübte steht in diesem Abschnitt aber nicht einmal eine verkehrsarme Parallelverbindung zur Verfügung. Mit Anlage eines baulichen Radweges könnte einerseits ein sicheres Angebot für den Radverkehr im Zuge der Offenbacher Landstraße geschaffen werden und außerdem die Nordparallele Kochstraße - Wellengasse - Gräfendeichstraße geschlossen werden. Der Ortsbeirat hatte in der OA 460/2014 eine solche Nahmobilitätsverbindung im Rahmen der Neubebauung des Grundstücks Offenbacher Landstraße/Wehrstraße angeregt. Dessen Realisierung ist jedoch derzeit nicht absehbar, sodass die hier vorgeschlagene Erschließung wünschenswert erscheint. Anlage 1 (ca. 89 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.01.2014, OA 460 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 20.02.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3902 2015 Die Vorlage OF 1028/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2014, OF 962/5 Betreff: Querungsmöglichkeiten in der Doppelkurve der Wehrstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, in der Doppelkurve der Wehrstraße Querungsmöglichkeiten zu installieren. Begründung: Die Wehrstraße verbindet den Buchrainplatz mit der Gerbermühlstraße und darf mit maximal 40 km/h befahren werden. Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer ist es problematisch, die Wehrstraße im Bereich der Doppelkurve zu queren. Der nächste gesicherte Übergang befindet sich südlich an der Einmündung in die Offenbacher Landstraße oder nördlich an der Einmündung in die Gerbermühlstraße. Um die Sicherheit für die querenden Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen, ist zu überlegen, ob und wenn ja in welcher Weise eine Querungsmöglichkeit realisiert werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 07.11.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3632 2014 Die Vorlage OF 962/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2014, OF 855/5 Betreff: Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad Der Magistrat wird gebeten, für die Liegenschaft Offenbacher Landstraße/Wehrstraße einen Dispens vom Bebauungsplan zu beschließen, damit auch ein Feuerwehrgerätehaus auf diesem Gelände errichtet werden kann neben verschiedenen anderen Nutzungen (Einzelhandel, Kindergarten, Wohnen etc.) Begründung: Die Feuerwehr Oberrad ist schon lange auf der Suche nach einem neuen Gelände näher in der Ortsmitte und alle Bemühungen waren bisher mangels eines geeigneten Standortes erfolglos. Hier wäre ein neuer Standort in der Mitte von Oberrad möglich und dies dient dem Wohle der Allgemeinheit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.05.2014, B 161 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 13.06.2014, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung OA 521 2014 1. a) Die Vorlage B 161 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 855/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.06.2014, OA 521 entstanden aus Vorlage: OF 855/5 vom 13.06.2014 Betreff: Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad Bericht des Magistrats vom 09.05.2014, B 161 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für die Liegenschaft Offenbacher Landstraße/Wehrstraße einen Dispens vom Bebauungsplan vorzunehmen, damit neben verschiedenen anderen Nutzungen (Einzelhandel, Kindergarten, Wohnen etc.) auch ein Feuerwehrgerätehaus auf diesem Gelände errichtet werden kann. Begründung: Die Feuerwehr Oberrad ist schon lange auf der Suche nach einem neuen Gelände näher zur Ortsmitte und alle Bemühungen waren bisher mangels eines geeigneten Standortes erfolglos. Hier wäre ein neuer Standort in der Mitte von Oberrad möglich und dies dient dem Wohle der Allgemeinheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.05.2014, B 161 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2014, ST 1428 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 18.06.2014 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.07.2014, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 161 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und ELF Piraten (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 161 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 521 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER und RÖMER (B 161 = Kenntnis, OA 521 = Annahme) 31. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 21.07.2014, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 161 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE., NPD und REP (B 161 = Kenntnis, OA 521 = Annahme) ELF Piraten (B 161 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 521 = Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 161 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP gegen SPD und ELF Piraten (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4874, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 Aktenzeichen: 37 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2014, OF 799/5 Betreff: Stolperfallen auf dem Buchrainplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass die Stolperfallen auf dem Buchrainplatz entschärft werden. Dies kann durch eine farbliche Markierung oder - was noch sicherer wäre - durch Anbringung eines Drängelgitters geschehen. Diese Sicherung ist anzubringen auf den Kantsteinen im Bereich der Niveauabsenkung. Vorgefunden werden diese gefährlichen Situationen an den Übergängen vom Buchrainplatz zum Bahnsteig der Straßenbahn und unmittelbar am westlichen Ende der Pergola zwischen Platzfläche und Gehweg der Wasserhofstraße. Begründung: Die bauliche Situation zwischen den beiden Niveauhöhen der Gesamtplatzfläche des Buchrainplatzes macht es notwendig, ein besonderes Augenmerk auf die Verkehrssicherungspflicht des Platzes zu werfen. Eine ältere Dame ist vor kurzem auf dem Übergang zwischen Platzfläche, Wasserhofstraße und Sparkasse gestürzt und hat sich dabei nicht unerhebliche Verletzungen zugezogen. Diese Gefahr besteht auch an der Straßenbahnhaltestelle. Hier sind für Blinde und Sehbehinderte Sonderplattenbeläge im Boden vorhanden, gleichfalls auch eine farbliche Markierung, um den Höhenunterschied zwischen Platz und Bahnsteig zu kennzeichnen. Diese Markierungen fehlen allerdings in den Bereichen, wo die Niveauunterschiede der beiden Platzhöhen auslaufen. Diese letztgenannten Flächen sind möglicherweise am sichersten zu bewältigen durch Drängelgitter oder durch Aufstellen von Straßeneinbauten wie Schaukästen usw. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 28.03.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 799/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 16.05.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 799/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 13.06.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 799/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.01.2014, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 773/5 vom 24.01.2014 Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 Vorgang: OM 715/11 OBR 5 Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172, in der vorgelegten Form nicht zu. Dem Verkauf wird nur für die östliche Fläche in dem Ausmaß zugestimmt, die für die angestrebte Bebauung des Grundstücks notwendig ist (östliches Teilstück Nr. 485, nördlich des Grundstücks Nr. 482, Offenbacher Landstraße Nr. 339). Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, inwiefern die vorgesehenen Eigentums- und Nutzungsänderungen die Chance bieten, eine Radverkehrsverbindung zwischen Kochstraße und Gräfendeichstraße einzurichten, indem a) entweder ein Zweirichtungsradweg auf der Nordseite der Offenbacher Landstraße zwischen Wehrstraße und Wellengasse angelegt oder b) eine Fußgänger- und Radverkehrsverbindung über die Grundstücke Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 482 und Nr. 485, in der Form realisiert wird, dass ein circa drei bis vier Meter breiter Geh- und Radweg am Westrand des Grundstücks Nr. 482 von einer Bebauung freigehalten wird; 2. den in der Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715, unter Ziffer 2. aufgeführten Punkt, dass bei einem möglichen Verkauf der Fläche an den privaten Investor eine Kompensationsfläche zugunsten der öffentlichen Fläche auf der Offenbacher Landstraße zu betreiben ist, weiterhin zu berücksichtigen und gegebenenfalls um das unter 1. a) dargestellte Geh- und Fahrrecht am Westrand des Flurstückes Nr. 482 zu erweitern. Begründung: Der Ortsbeirat hat bereits in der Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715, deutlich gemacht, wie er sich die Entwicklung des Bereiches vorstellt, findet allerdings den unter Ziffer 2. unterbreiteten Punkt bislang ebenso wenig wie die schon lange angestrebte Nahmobilitätsverbindung berücksichtigt. Daher bittet der Ortsbeirat, zusätzlich zur geplanten Verbesserung der Radfahrbedingungen auf der Offenbacher Landstraße die beiden genannten Alternativen zu prüfen und zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715 Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 775 Antrag vom 03.02.2015, OF 1028/5 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2015, OM 3902 Antrag vom 15.09.2017, OF 579/5 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2162 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 29.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 460 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO II, TOP 17 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 460 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 172 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Kompensation für den städtischen Verzicht auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485 folgendermaßen erfolgt: a) (Teilfläche blau): Das Grundstück wird mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. b) (Teilfläche rot): Die Stadt Frankfurt am Main verzichtet auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485. Im Gegenzug wird entweder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 482 oder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 483 an seinem Westrand auf mindestens 3,00 m Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Ebenfalls werden die im Eigentum des Käufers befindlichen Grundstücke 482 und 483 an ihrem Südrand mit einem auf mindestens 2,00 m Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Das bisherige Grundstück 485 wird insoweit abschnittsweise mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt, als die für die Wegeverbindung zwischen Wellengasse und den mit Wegerechten belegten Flächen des Grundstücks 482 bzw. 483 erforderlich ist. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER und REP (M 172 und OA 460 = Annahme) NPD (M 172 und OA 460 = Enthaltung) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2014, TO II, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 172 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Kompensation für den städtischen Verzicht auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485 folgendermaßen erfolgt: a) (Teilfläche blau): Das Grundstück wird mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. b) (Teilfläche rot): Die Stadt Frankfurt am Main verzichtet auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485. Im Gegenzug wird entweder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 482 oder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 483 an seinem Westrand auf mindestens drei Meter Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Ebenfalls werden die im Eigentum des Käufers befindlichen Grundstücke 482 und 483 an ihrem Südrand auf mindestens zwei Meter Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Das bisherige Grundstück 485 wird insoweit abschnittsweise mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt, als dies für die Wegeverbindung zwischen Wellengasse und den mit Wegerechten belegten Flächen des Grundstücks 482 bzw. 483 erforderlich ist. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4164, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 § 4301, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2014 Aktenzeichen: 23 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2014, OF 773/5 Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vorgang: OM 715/11 OBR 5 I. Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 20.09.2013, M 172 in der vorgelegten Form nicht zu. Dem Verkauf wird nur für die östliche Fläche in dem Ausmaß zugestimmt, die für die angestrebte Bebauung des Grundstücks notwendig ist (östliches Teilstück Nr. 485, nördlich des Grundstücks Nr. 482, Hausnummer Offenbacher Landstraße 339). II. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, inwiefern die vorgesehenen Eigentums- und Nutzungsänderungen die Chance bieten, eine Radverkehrsverbindung zwischen Kochstraße und Gräfendeichstraße einzurichten, indem i. entweder ein Zweirichtungsradweg auf der Nordseite der Offenbacher Landstraße zwischen Wehrstraße und Wellengasse angelegt oder ii. eine Fußgänger- und Radverkehrsverbindung über das Grundstück Gemarkung Oberrad Flur 8 Nr. 482 und Nr. 485 in der Form realisiert wird, dass ein ca. 3-4 Meter breiter Geh- und Radweg am Westrand des Grundstücks 482 von einer Bebauung freigehalten wird. den in der Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715 unter Ziffer 2 aufgeführten Punkt, dass bei einem möglichen Verkauf der Fläche an den privaten Investor eine Kompensationsfläche zugunsten der öffentlichen Fläche auf der Offenbacher Landstraße zu betreiben ist, weiterhin zu berücksichtigen und ggfls. um das unter 0 dargestellte Geh- und Fahrrecht am Westrand des Flurstückes 482 zu erweitern. Begründung: Der Ortsbeirat hat bereits in der Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715 deutlich gemacht, wie er sich die Entwicklung des Bereiches vorstellt, findet allerdings den unter Ziffer 2 unterbreiteten Punkt bislang ebenso wenig wie die schon lange angestrebte Nahmobilitäts-Verbindung berücksichtigt. Daher bittet der Ortsbeirat zusätzlich zur geplanten Verbesserung der Radfahrbedingungen auf der Offenbacher Landstraße die beiden genannten Alternativen zu prüfen und zu berichten. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 460 2014 1. Die Vorlage M 172 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 773/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2014, OF 771/5 Betreff: Haltestelle für Ausflugsbusse und für den Transport der Jugendmannschaften der Spvvg. 05 Oberrad Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, an der Haltestelle des Nachtbusses auf der Offenbacher Landstraße - bei Straßenbauarbeiten hält hier der Ersatzbus (zwischen den Haus-Nummern 326 und 330) - diese Fläche so abzumarkieren, dass hier Ausflugsbusse der Oberräder Vereine halten können, um die Fahrgäste einsteigen zu lassen. Ersatzweise sollte die Möglichkeit geprüft werden, diese Busse auf den Buchrainplatz fahren zu lassen, damit die Fahrgäste dort sicher einsteigen können. Begründung: Vor dem Umbau des Buchrainplatzes war die Haltestelle der Busse vor dem Eingang zum Bürgertreff "Depot". Dort hatten die Reisenden genügend Platz, um sich auf dem Bürgersteig und vor dem Eingang vom Bürgertreff, zu sammeln. Zurzeit halten die Busse vor der Sparkasse an der Wehrstraße. Das behindert den Verkehr in der Wehrstraße. Die Jugendmannschaften der Spvvg. Oberrd 05 werden an den Wochenenden, an denen sie auswärts spielen, von Eltern zu den Spielen befördert. Dafür treffen sie sich zur Zeit vor dem Profi-Markt. Dort ist es zwar für die Kinder sicher (Parkplatz vom Profi-Getränkemarkt), jedoch behindern die haltenden Autos hier den Verkehr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2014, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2846 2014 Die Vorlage OF 771/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2013, OF 745/5 Betreff: Beleuchtung Buchrainplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, alle vorhandenen neuen Lampen und Straßenlaternen auf dem Buchrainplatz auch an das Stromnetz anzuschließen und sicherzustellen, dass sie besonders in der dunklen Jahreszeit der Verkehrssicherheit auf dem Platz gerecht werden. Im Einzelnen betrifft dies 1. die Straßenlaterne hinter dem Platz in der Wasserhofstraße unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich mit der Gräfendeichstraße. Die Laterne trägt die Bezeichnung 1 B. 2. sämtliche Lampen der nördlichen Pergola-Reihe. Dort funktionieren von Westen aus gesehen nur die Beleuchtungskörper an den Säulen 4 bis 6. 3. die Straßenlaterne rechts neben der Wartehalle der Straßenbahn in Richtung Frankfurt Begründung: Sämtliche oben genannten Beleuchtungskörper sind neu errichtet aber offensichtlich nicht an das Stromnetz angeschlossen. Während die Straßenlaterne zu Punkt 3. möglicherweise als verzichtbar angesehen werden kann, da der unmittelbare Bereich von der Wartehallenbeleuchtung bedient wird, sind die Laternen und Lampen zu Punkt 1. und 2. für die Verkehrssicherungspflicht unverzichtbar. Die Fußwegebeziehung unter der Pergola sowie die Treppe vom Platz zur Wasserhofstraße liegen besonders in dieser Jahreszeit im Dunkeln. Eine zeitnahe Behebung des Mangels ist erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.06.2014, OF 856/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2013, TO I, TOP 35 Es besteht Einvernehmen, dass der Ortsvorsteher sich im Sinne der Vorlage OF 745/5 mit Vertreterinnen/Vertretern des zuständigen Fachamtes in Verbindung setzt. Beschluss: Die Vorlage OF 745/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 745/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 745/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5 am 28.03.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 745/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 16.05.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 745/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 13.06.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 745/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3340 2014 1. Die Vorlage OF 745/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 856/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2013, OF 745/5 Betreff: Beleuchtung Buchrainplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, alle vorhandenen neuen Lampen und Straßenlaternen auf dem Buchrainplatz auch an das Stromnetz anzuschließen und sicherzustellen, dass sie besonders in der dunklen Jahreszeit der Verkehrssicherheit auf dem Platz gerecht werden. Im Einzelnen betrifft dies 1. die Straßenlaterne hinter dem Platz in der Wasserhofstraße unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich mit der Gräfendeichstraße. Die Laterne trägt die Bezeichnung 1 B. 2. sämtliche Lampen der nördlichen Pergola-Reihe. Dort funktionieren von Westen aus gesehen nur die Beleuchtungskörper an den Säulen 4 bis 6. 3. die Straßenlaterne rechts neben der Wartehalle der Straßenbahn in Richtung Frankfurt Begründung: Sämtliche oben genannten Beleuchtungskörper sind neu errichtet aber offensichtlich nicht an das Stromnetz angeschlossen. Während die Straßenlaterne zu Punkt 3. möglicherweise als verzichtbar angesehen werden kann, da der unmittelbare Bereich von der Wartehallenbeleuchtung bedient wird, sind die Laternen und Lampen zu Punkt 1. und 2. für die Verkehrssicherungspflicht unverzichtbar. Die Fußwegebeziehung unter der Pergola sowie die Treppe vom Platz zur Wasserhofstraße liegen besonders in dieser Jahreszeit im Dunkeln. Eine zeitnahe Behebung des Mangels ist erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.06.2014, OF 856/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2013, TO I, TOP 35 Es besteht Einvernehmen, dass der Ortsvorsteher sich im Sinne der Vorlage OF 745/5 mit Vertreterinnen/Vertretern des zuständigen Fachamtes in Verbindung setzt. Beschluss: Die Vorlage OF 745/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 745/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 745/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5 am 28.03.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 745/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 16.05.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 745/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 13.06.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 745/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3340 2014 1. Die Vorlage OF 745/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 856/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2013, OF 741/5 Betreff: Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11 (II) Vorgang: OM 2337/13; ST 1353 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bürgersteig in der Wasserhofstraße auch vor der Liegenschaft 11 abzupollern. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat mit der Anregung an den Magistrat vom 28.06.25013, OM 2337 die Abpollerung des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11 gefordert. Dieses war dem Ortsbeirat auch in der Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1353 bis zum Ende des III. Quartals 2013 zugesagt worden. Leider ist das Abpollern vor der Liegenschaft Wasserhofstraße 11 nicht erfolgt. Dies hat zur Folge, dass die Bewohnerinnen und Bewohner teilweise nicht aus der Einfahrt der Liegenschaft fahren können und dass der Bürgersteig so zugeparkt wird, dass ein Durchkommen für Menschen mit Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwägen nicht möglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2013, OM 2337 Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1353 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2744 2013 Die Vorlage OF 741/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2013, OF 709/5 Betreff: Unterbindung des Schleichverkehrs im nordöstlichen Teil der Felder im Stadtteil Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Schleichverkehr durch den nordöstlichen Teil der Felder im Stadtteil Oberrad zu unterbinden. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beschweren sich zunehmend über den immer größer werdenden Anteil des Schleichverkehrs durch den nordöstlichen Teil der Felder im Stadtteil Oberrad. Besonders beliebt ist die abendliche Abkürzung durch den Bachflussweg. Die Felder sind aus gutem Grunde nicht für den allgemeinen Verkehr freigegeben und dies sollte daher auch kontrolliert und durchgesetzt werden. Da das Gebiet von den Bürgerinnen und Bürgern gerne als Naherholungsgebiet genutzt wird, ist dieses Verhalten besonders störend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 01.11.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2638 2013 Die Vorlage OF 709/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2013, OF 691/5 Betreff: Weitere Gestaltung des Buchrainplatzes hier: Begrünung der Pergola Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Pergola auf dem Buchrainplatz begrünt werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies allerdings nicht möglich, da unter den bereits zum großen Teil verlegten Betonplatten sich gleichfalls Betonuntergrund befindet, der eine Bepflanzung der Säulen der Pergola nicht ermöglicht. Hier gibt es - abgestuft -drei Lösungsmöglichkeiten 1. Optimal wäre das Aufstemmen des Betonuntergrundes an jeder der 16 Säulen, um eine Bepflanzung mit Kletterpflanzen zu ermöglichen. 2. Sollte dies generell oder nur an bestimmten Flächen nicht möglich sein, wäre eine Detailpflanzung, vorzugsweise der südlichen Säulenreihe, anzustreben. 3. Als dritte Möglichkeit käme eine Bepflanzung der nördlichen Säulenreihe in Betracht, die aus dem tiefer liegenden Gehwegbereich der Gräfendeichstraße erfolgen könnte. Begründung: Der Buchrainplatz ist am 09.07.2013 nach dreijähriger Bauzeit endlich eingeweiht worden. Seitens der Bürgerinnen und Bürger sind noch Wünsche für die weitere Gestaltung an den Ortsbeirat herangetragen worden. Der Ortsbeirat erachtet die Begrünung der bislang betongrauen Pergola als gutes Mittel, den Buchrainplatz freundlicher zu gestalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 27.09.2013, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 691/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5 am 01.11.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 691/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 691/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2013, OF 642/5 Betreff: Aufstellung einer Bank an der Gräfendeichstraße (II) Vorgang: ST 1034/12 Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die an der östlichen Verbindungsstraße zwischen Gräfendeichstraße und nördlichem Ersten Wirtschaftsweg aufgestellte Bank reparieren zu lassen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro. Begründung: Der gem. Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1034 aufgestellten Bank fehlt die Rückenlehne. Da die Bank ansonsten noch brauchbar ist, soll die Lehne ersetzt werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FAG FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1034 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 29.08.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 182 2013 Die Vorlage OF 642/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FAG, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2013, OF 615/5 Betreff: Öffentlicher Spielplatz in der Wehrstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob im Stadtteil Oberrad, Wehrstraße, auf dem Grundstück mit der Bezeichnung: Gemarkung Oberrad, Flur 1, Nr. 20/25, ein Kinderspielplatz errichtet werden könnte. Begründung: Nördlich der Offenbacher Landstraße existiert derzeit kein öffentlicher Spielplatz. Die Eigentümerin des o.g. Grundstücks ist bereit, dieses für einen Spielplatz an die Stadt Frankfurt zu verpachten oder zu veräußern. Ein öffentlicher Spielplatz nördlich der Offenbacher Landstraße wäre eine große Bereicherung für die Kinder in Oberrad. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 28.06.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2336 2013 Die Vorlage OF 615/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2013, OF 616/5 Betreff: Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße hier: vor den Liegenschaften 3 - 11 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bürgersteig in der Wasserhofstraße auch vor den Liegenschaften 03 - 11 abzupollern. Begründung: Vor den Liegenschaften 1 - 3 ist der Bürgersteig der Wasserhofstraße bereits abgepollert worden. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass die Parkplätze in dem nordöstlichen Teil Oberrads knapp sind. Aber das illegale Parken darf keinesfalls die Bürgersteige derart verengen, dass Rollatoren, Rollstühle und Kinderwägen diese Stellen nicht mehr passieren können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 28.06.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2337 2013 Die Vorlage OF 616/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Seit einigen Jahren sehe ich schon die Wendemöglichkeit an der Verkehrsampel Gerbermühlenstr./Wehrstraße aus Richtung Offenbach als sehr problematisch an. Zum einen ist bei der Wendung an der Ampel (rote Linie) zeitgleich die Rechtsabbieger-Ampel an der Wehrstraße (gelbe Linie) aus Oberrad kommend auf grün und es kam schon häufig zu Unfällen bzw. Beinaheunfällen an dieser Stelle. Des weiteren können bei Wendung der KFZs an dieser Stelle aufgrund des Gegenverkehrs aus Oberrad nur maximal 2-3 Fahrzeuge pro Ampelphase nach Oberrad einfahren. Hier kommt es insbesondere zu Verkehrsstoßzeiten aus Richtung Offenbach kommend zu Rückstaus auf der Linksabbiegerspur welche sich dann sogar auf die mittlerer Spur ausweiten kann. Ein Wendeverbot könnte hier sehr schnell Abhilfe schaffen. Des weiteren existiert eine Ampelkreuzung weiter Gerbermühlenstr./Speckweg die Möglichkeit eines gefahrlosen Wendens.
In Höhe der der Gerbemühle von Offenbach kommend in Richtung Frankfurt, Linksabbieger an der Ampel B43 in die Wehrstraße kommt es häufig zu Stau und gefählichen Situationen, da etliche Autofahrer die Kreuzung zum Wenden nutzen und aufgrund des rechtsabiegenden Verkehrs aus der Wehrstrasse entweder warten und somit den Abbiegerverkehr aufhalten, oder es u.U. sogar zu gefählichen Situationen bis hin zum Unfall kommen kann. Hier könnte ein Wendeverbot Abhilfe schaffen.
Von der Oberräder Landstraße biegt von Sachsenhausen aus gesehen kurz vor dem Buchrainplatz links die Wehrstraße ab. Für diese Linksabbiegerspur gibt es eine eigene Ampelphase. Es bietet sich an, zur gleichen Zeit für die Rechsabbieger aus der Wehrstraße die Fahrt freizugeben. Zur Zeit gibt es nur eine Ampelphase für Geradeausfahrt und Rechtsabbieger. Dabei kollidieren die Rechtsbbieger mit den Fußgängern, die "Grün" erhalten, um die Oberräder Landstarße zu queren.