Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1604/1 Betreff: Aufstellen von Bänken im Ortsbezirk zur Mahnung gegen Benachteiligungen von und Gewalt an Frauen und Mädchen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zunächst im Verantwortungsbereich des OBR 1 an zentralen Plätzen zehn orangefarbene Bänke mit Aufschriften wie "Kein Platz für Femizide - in Frankfurt und überall", "Kein Platz für Benachteiligungen von Mädchen" und "Kein Platz für Gewalt gegen Frauen und Mädchen" aufstellen zu lassen. Geeignete Orte wären beispielsweise Kaisertor, Willy-Brandt-Platz, Hauptwache, Konstablerwache, Goetheplatz, Paulsplatz oder die Frankenallee im Gallus. Begründung: Die Gewalt an Frauen steigt permanent, ohne dass es zu einem gewaltigen Aufschrei in unserer Gesellschaft kommt. Es scheint ein gewisser fataler "Gewöhnungseffekt" einzutreten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass man Frauen wieder in traditionelle Rollen zurückdrängen möchte und einen Zusammenhang von Gewalt und "Aufmüpfigkeit" von Frauen herstellt. Diese orangefarbenen "Hingucker" im Stadtbild werden anders als Zahlen oder Statistiken diese Verbrechen ständig ins Gedächtnis rufen und Unbehagen hervorrufen, um eine Veränderung der Sichtweise zu bewirken. Foto: https://orangedays-koeln.de/kein-platz-fuer/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6932 2025 Die Vorlage OF 1604/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und Die Partei (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 293/16 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Roller und Fahrräder Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine geeignete Abstellmöglichkeit für Fahrräder und Roller der Schülerinnen und Schüler der Schule am Landgraben in Abstimmung mit der Schulleitung, Polizei und dem Radfahrbüro zu schaffen. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass die Kinder keine weiten Wege gehen und die Straße nicht queren müssen. Auch bitten wir darum, keine Parkplätze dafür abzubauen. Begründung: An der Ecke Landgraben / Am Weißen Turm befindet sich vor dem Eingang der Schule am Landgraben ein Geländer. Dieses wird genutzt, um Fahrräder und Roller abzustellen. Manchmal versperren Teile der Fortbewegungsmittel den Gehweg, was die Passierbarkeit schwierig macht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2024, OF 291/16 Betreff: Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat in Bezug auf B 288 (Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung) aufgefordert wird, Stellung zur Neugestaltung des Schelmenburgplatzes zu beziehen und folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird der Schelmenburgplatz in diesem Zwischenbericht nicht genannt, da für den Platz bereits eine aktuelle Planung vorliegt, welche dann an den Leitfaden angepasst wird oder impliziert dieser Zwischenbericht, dass die Neugestaltung des Schelmenburgplatzes keine hohe Priorität hat und sich diese somit weiter verzögern wird? 2. Wann erachtet der Magistrat laut aktuellem Kenntnisstand einen Baubeginn der Umgestaltung für realistisch? Begründung: Der Ortsbeirat 16 hat bereits 2023 in einem interfraktionellen Antrag (OM 3900) die nun seit 43 Jahren andauernde Geschichte der Neugestaltung des Schelmenburgplatzes dargelegt. Nachdem aus der Sicht des Ortsbeirats 16 in dieser Legislaturperiode mehrfach Absprachen des Magistrats mit dem Ortsbeirat von ersterem gebrochen beziehungsweise ignoriert wurden, stellt sich der Ortsbeirat 16 weiterhin die Frage, wann der Platz neugestaltet werden wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1012 2024 1. Die Vorlage B 288 wird unter Hinweis auf die Vorlage V 1012 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 291/16 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2024, OF 286/16 Betreff: Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer ist der Eigentümer der Immobilie Marktstraße 3? 2. Wie steht die Stadt Frankfurt dazu, dem Eigentümer ein Angebot zu machen und die Immobilie zu erwerben? 3. Wenn ein Kauf möglich ist, könnte dort nach einer Sanierung/Umbau ein Hort untergebracht werden? 4. Wenn ein Kauf nicht möglich ist, welchen Einfluss kann die Stadt auf das Erscheinungsbild der Immobilie und des Grundstücks nehmen? Begründung: Seit über 10 Jahre steht das ehemalige Gebäude der Post auf der Marktstraße 3 leer. Es verwahrlost immer mehr, Rollos sind kaputt, Rollläden beschmiert. Das Grün drumherum wächst ungehindert. Es ist ein Schandfleck für Bergen. Da das Gebäude an einer markanten Stelle mit Anschluss an den ÖPNV steht und von der Schule am Landgraben und der Schule am Hang (sofern sie irgendwann einmal fertig gestellt wird) gut zu erreichen ist, würde sich dieses Gebäude nach einer Sanierung und betreuungsgerechtem Umbau als Hort eignen, zumal Bedarf an Hortplätzen besteht. Nach Rücksprache mit der Kinderbeauftragten fehlen in Bergen-Enkheim für das Schuljahr 2024/25 mehr 30 Hortplätze. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1011 2024 Die Vorlage OF 286/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen WBE und Linke (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 300/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Strukturelle Unterfinanzierung von Kinderhaus am Bügel, Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach und Mädchentreff- und Jugendhaus am Bügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Doppelhaushalt 2024/25 ausreichend finanzielle Mittel für die pädagogische Arbeit der Kinder- und Jugendeinrichtungen in Nieder-Eschbach zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet konkret für das Kinderhaus am Bügel, den Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach sowie den Mädchentreff- und das Jugendaus am Bügel, dass die Finanzierungslücke geschlossen werden muss, um der dauerhaften Unterbesetzung entgegenzuwirken und damit die notwendige pädagogische Arbeit im vollen Umfang leisten zu können. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, endlich die sanierungsfälligen Einrichtungen instand zu setzen (Instandsetzung des Stromnetzes, energetische Sanierung, eine Verhinderung von Schimmelbildung, sowie die Einhaltung des Brandschutzstandards), damit die Liegenschaften wieder uneingeschränkt nutzbar sind. Begründung: Durch die strukturelle Unterfinanzierung der Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche müssen seit Jahren Stellen vakant gelassen werden, dies führt dazu, dass die Rahmenstandards nicht mehr eingehalten werden können und die Qualität der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen, stark beeinträchtigt ist. Die chronische Unterfinanzierung besteht seit Jahren und hat mittlerweile ein bedrohliches Ausmaß erreicht. Durch die Unterfinanzierung werden vor allem Angebote, Projekte, sowie Erneuerung von Inventar deutlich eingeschränkt. Durch fehlende Gelder müssen diese stark reduziert werden, oder finden teilweise nicht mehr statt. Aktuelle Lage der ansässigen Liegenschaften: Am 13.12.21 wurde von Seiten des Vermieters (Amt für Bau und Immobilen - ABI) ein umfangreiches (über 90%) Betretungsverbot für das Jugendhaus und den Mädchentreff am Bügel ausgesprochen. Dies konnte durch provisorische Maßnahmen teilweise zurückgenommen werden, so dass mittlerweile ausschließlich das Erdgeschoss mit Einschränkungen genutzt werden kann. Seit 2 Jahren warten der Mädchentreff und das Jugendhaus am Bügel auf eine Perspektive, wie es mit der Liegenschaft weitergehen soll. Auch die Liegenschaft Kinderhaus am Bügel ist stark sanierungsbedürftig. Hier sind feuchte Stellen an Decken und Oberlichtern und bei Regen dringt Wasser ins Haus ein. Die Stromverkabelung ist veraltet und nicht überall ausreichend gesichert. Diese Mängel sind seit Jahren bekannt, aber ebenfalls noch nicht behoben. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 65 2024 Die Vorlage OF 300/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 244/16 Betreff: Verwendung der Digitalpaktgelder für die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am Landgraben Der Ortsbeirat möge beschließen: Am 03.12.2019 hatte der Ortsbeirat 16 einstimmig das Auskunftsersuchen V 1514 (entstanden aus der Vorlage OF 289/16 vom 19.11.2019) an den Magistrat der Stadt Frankfurt gerichtet, dass bis zum 24.11.2023, also 4 ganze Jahre lang, unbeantwortet blieb. Die gestellten Fragen bezogen sich eindeutig auf die drei Bergen-Enkheimer Schulen, namentlich die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am Landgraben. Gefragt wurden u.a. nach der Höhe der Gelder und der Verwendung der Mittel an den drei genannten Schulen. Der Ortsberat stellt fest, dass die in ST2372 gegebenen Antworten nicht die Antworten auf die Fragen aus V 1514 sind, da sich diese Antworten nicht auf die gefragten Schulen beziehen, sondern nur allgemeiner Art sind. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher erneut gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: a) Welche Gelder aus dem Digitalpakt stehen der Schule am Ried, der Schule am Hang und der Schule am Landgraben jeweils konkret zur Verfügung? b) Welche Infrastrukturmaßnahmen sind an den drei genannten Schulen konkret geplant? c) In welchem Umfang können die drei genannten Schulen mit Endgeräten (Laptop, Tablet) ausgestattet werden? Sind diese Ausstattungen bereits erfolgt? Mit wie vielen Geräten wurden bzw. werden die drei genannten Schulen jeweils ausgerüstet? d) Wann genau erfolgt oder erfolgte jeweils die Ausstattung der drei genannten Schulen? Warum hat sich der Termin seit 2019 immer wieder verzögert? Warum gab es bis zum 24.11.2023 keine konkrete Planung für die drei genannten Schulen, die in ST2372 hätte genannt werden können. Die Frage, ob sichergestellt ist, dass die Schulen bis zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Digitalpakt über Breitbandanschlüsse und WLAN-Netze verfügen, konnte der Magistrat in ST2372 dergestalt beantworten, dass alle Bergen-Enkheimer-Schulen breitbandig erschlossen sind und über WLAN verfügen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher zusätzlich gebeten zu berichten, warum auch die Anregung OM 6998 vom 01.12.2020, welche genau dies thematisiert, bis heute nicht beantwortet werden konnte. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Originalfragenkatalog und der Beantwortung durch den Magistrat. Auskunftsersuchen vom 03.12.2019, V 1514 (entstanden aus Vorlage: OF 289/16 vom 19.11.2019) Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie und in welchem Umfang die Gelder aus dem Digitalpakt Schule den Bergen-Enkheimer Schulen (Schule am Hang, Schule am Landgraben, Schule am Ried) zugutekommen sollen. a) Welche Gelder stehen konkret zur Verfügung? b) Welche Infrastrukturmaßnahmen sind geplant? c) In welchem Umfang können die Schulen mit Endgeräten (Laptop, Tablet) ausgestattet werden? d) Bis wann sind diese Maßnahmen geplant? e) Ist sichergestellt, dass die Schulen bis zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Digitalpakt über Breitbandanschlüsse und WLAN-Netze verfügen? Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2372 zu a) Die Stadt Frankfurt am Main erhält Fördermittel in Höhe von 37.118.350,- EUR und ist verpflichtet einen Eigenanteil in Höhe von 12.373.000,- EUR hinzuzufügen. Insgesamt können über den DigitalPakt damit bis zu 49.491.350,- EUR verausgabt werden. Priorisiert werden Mittel in den Ausbau von IT-Infrastrukturen investiert, da der DigitalPakt ein Infrastrukturprogramm ist. Eine Auszahlung an Schulen erfolgt nicht. Die Antragstellung erfolgt gemäß Vorgaben des Bundes zentral über den Schulträger. zu b) Textziffer (Tz) 2.1 Nr. 2 der Förderrichtlinie sieht die Umsetzung von WLAN vor. Gemäß Tz.2.1 Nr. 4 bis 6 der Förderrichtlinie wird ein Anteil der Fördermittel in mobile Endgeräte, Präsentationstechnik und digitale Arbeitsgeräte. Durch den Ausbau der IT-Ausstattung an den Schulen wird außerdem die Erneuerung und der Ausbau zentraler Systeme erforderlich, was gemäß Tz. 2.1 Nr. 7 +8, ebenfalls förderfähig ist. zu c) Für pädagogische Rechner gilt weiterhin die Quote 1:5 (Rechner / Schülerzahl). Mit den Mitteln des DigitalPaktes kann das Verhältnis zwischen stationären und mobilen Rechnern zugunsten der mobilen Geräte erhöht werden. Geplant ist derzeit 50 % stationäre Geräte und 50 % mobile Geräte einzusetzen. Die mobilen Endgeräte werden über den DigitalPakt beantragt und werden gemeinsam mit den stationären Geräten innerhalb der Ausstattungszyklen im Rahmen von Rollouts zur Verfügung gestellt. zu d) Der DigitalPakt hat eine Laufzeit bis Ende 2024. Im Rahmen des Rollout-Zyklus von 5 Jahren, wird damit jede Frankfurter Schule berücksichtigt. zu e) Alle Bergen-Enkheimer-Schulen sind breitbandig erschlossen und verfügen über WLAN. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 907 2024 Die Vorlage OF 244/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2024, OF 241/16 Betreff: Bessere Straßenbeleuchtung zwischen Kita und Schelmenburgplatz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für eine bessere Beleuchtung auf dem Verbindungsweg zwischen der Straße "Am weißen Turm" und dem Schelmenburgplatz zu sorgen. Insbesondere der Weg, der an der Kita "Am weißen Turm" vorbeiführt sollte besser ausgeleuchtet werden. Begründung: Gerade in der kalten Jahreszeit, in der es früher und auch länger dunkel ist, muss der Verbindungsweg besser ausgeleuchtet werden um Unfälle zu vermeiden. Außerdem befindet sich hier auch die Kita "Am weißen Turm". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5146 2024 Die Vorlage OF 241/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU und LINKE (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2024, OF 238/16 Betreff: Gedenkbank für die ermordeten Menschen des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020 in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, dass in Bergen-Enkheim eine Gedenkbank für die ermordeten Menschen des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020 in Bergen-Enkheim installiert wird. Auf dieser Bank sollen Plaketten mit den Namen der Opfer (Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili-Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar, Kaloyan Velkov) sowieso mit der Inschrift "Wir gedenken der Opfer des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020." angebracht werden. Über den Ort der Bank soll der Ortsbeirat 16 gemeinsam entscheiden. Die Einweihung der Bank sollte zum 5. Jahrestag des Anschlags am 19. Februar 2025 mit einer kleinen Gedenkfeier erfolgen. Begründung: "Es darf kein Vergessen geben. Ein einfacher Satz. Es ist ein Satz, der uns verbindet. Hinter seiner Einfachheit verbergen sich die Geschichten und Erfahrungen Unzähliger. Die Erinnerung an das Geschehene, an das Vergessene, an das stets Verschwiegene, an die Ursachen und die Folgen, an das Davor und Danach zu nähren, zu pflegen, zu bewahren. Diese Erinnerung muss zur Erinnerung aller werden. Denn sie mahnen uns, sie lehren uns, sie leiten uns. Dieser einfache Satz verpflichtet uns: Es darf kein Vergessen geben. Ein Teil dieser Erinnerungspraxis ist die Sichtbarmachung der Namen und Geschichten der Opfer, der Angehörigen und der Überlebenden. Erinnern und sichtbar halten fordert zur ständigen Auseinandersetzung auf." #saytheirnames (Der Text stammt von der Kampagne #saytheirnames. Quelle: saytheirnames-hanau.org) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 288 2024 Die Vorlage OF 238/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, am Rand des Schelmenburgplatzes in Bergen-Enkheim eine Gedenkbank für die ermordeten Menschen des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020 aufzustellen. Auf dieser Bank sollen Plaketten mit den Namen der Opfer (Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtovic, Vili-Viorel Paun, Fatih Saraçoglu, Ferhat Unvar, Kaloyan Velkov) sowieso die Inschrift "Wir gedenken der Opfer des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020." angebracht werden. Die Einweihung der Bank sollte zum 5. Jahrestag des Anschlags am 19. Februar 2025 mit einer kleinen Gedenkfeier erfolgen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro. Darüber hinaus wurde für diesen Zweck eine private Spende angekündigt." Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen 3 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung WBE, 1 CDU und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2024, OF 234/16 Betreff: Porträt von Turnvater Jahn (I) - Sandsteinplastik sichtbar und erlebbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Turnverein 1874 Bergen-Enkheim e. V. ein Konzept zu entwickeln, wie die derzeit an der Zufahrt zum Sportzentrum des Vereins, Landgraben 30, im Straßenbegleitgrün befindliche Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Friedrich Ludwig Jahn (siehe Foto) auf dem Vereinsgelände besser sichtbar und erlebbar gemacht werden kann. Dies könnte etwa durch die Einarbeitung der Plastik in ein vertikales Standbild erfolgen, ergänzt mit angemessenen Objektinformationen, die neben den historischen und kunstwissenschaftlichen Mindestangaben einen QR-Code beinhalten, über den Interessierte weitergehende Informationen abrufen können. In diesem Zuge soll die Sandsteinplastik auch in das Verzeichnis der Kunst im öffentlichen Raum auf der vom Kulturamt der Stadt Frankfurt betriebenen Webseite "www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de" aufgenommen werden. Begründung: Johann Friedrich Ludwig Christoph Jahn (1778 - 1852), bekannt als "Turnvater Jahn", war nicht nur Initiator der deutschen Turnbewegung, sondern einer der Wegbereiter der Demokratie und Abgeordneter des ersten gesamtdeutschen Parlaments, der Deutschen Nationalversammlung 1848/49 in der Frankfurter Paulskirche. Für den Stadtteil Bergen-Enkheim hat der Freiheitskämpfer für die deutsche Einheit durch seine am 4. Juni 1848 an der Berger Warte gehaltene Rede eine besondere historische Bedeutung erlangt. Die Sandsteinplastik mit seinem Porträt, die sich ursprünglich an der "Alten Turnhalle" des TV 1874 Bergen-Enkheim befand, wurde nach deren Abriss im Jahr 1974 völlig unscheinbar an der Zufahrt zum neu errichteten Sportzentrum im Straßenbegleitgrün platziert und führt dort seitdem im wahrsten Sinne des Wortes ein unwürdiges Schattendasein. Um der Lebensleistung des Turnvaters und Freiheitskämpfers Jahn, aber auch seiner historischen Bedeutung für den Stadtteil Bergen-Enkheim, gerecht zu werden, erscheint es daher angebracht, in Abstimmung mit dem Turnverein 1874 Bergen-Enkheim e. V. diese Sandsteinplastik endlich besser sichtbar und erlebbar zu machen. Hierfür kommt - neben einer Einarbeitung der Plastik in ein vertikales Standbild - ggf. auch ein anderer Standort auf dem Vereinsgelände in Frage, der eine höhere Aufmerksamkeit mit sich bringt. In diesem Zuge kann durch die entsprechenden denkmalpflegerischen Maßnahmen ebenfalls der Erhalt der Originalsubstanz sichergestellt werden. Ebenso geboten erscheint die Zugänglichmachung von Objektinformationen, gegebenenfalls auch über einen QR-Code. Denn ein Denkmal steht nicht "an und für sich", sondern es muss vermittelt werden. Dies geschieht durch die Bereitstellung von qualifizierten Informationen, die auf das entsprechende Interesse bei der Bevölkerung treffen. Diese Objektinformationen sollten ebenfalls auf der vom Kulturamt der Stadt Frankfurt betriebenen Webseite "www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de" Eingang finden. So ist dort etwa auch das auf dem Lohrberg auf Seckbacher Gemarkung befindliche Jahn-Denkmal gelistet. (siehe https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page153.html?id=295) Ein besserer Zeitpunkt für die Umsetzung dieser Maßnahme als das Jahr des 150-jährigen Bestehens des TV 1874 Bergen-Enkheim kommt so schnell nicht wieder. Foto (c) Dorothe Bogner: Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Jahn, Zufahrt Landgraben 30 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 234/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 232/16 Betreff: Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Leuchte Bereits im Jahr 2013 wurden seitens der Stadt Frankfurt die mit den Landwirten geschlossenen Pachtverträge für die Flurstücke 19/1 "Am Traubenrain" in der Verlängerung zum Landgraben sowie das angrenzende Flurstück 91, welches sich bis zum Jüdischen Friedhof an der Vilbeler Landstraße erstreckt, gekündigt. Diese sollten als Ausgleichsfläche für das Baugebiet "Leuchte" in Enkheim herangezogen werden. Angekündigt wurde seinerzeit, dass dort Streuobstwiesen angelegt werden sollen. Der Magistrat hat diesbezüglich zuletzt in seinem Bericht B 584 vom 30.10.2020 den folgenden Sachstand mitgeteilt: "Die Ausgleichsmaßnahme ist zusammen mit der Erschließung des Baugebiets geplant und soll im Herbst 2021 begonnen werden." Nachdem die Erschließung des Baugebiets "Leuchte" im Sommer 2023 abgeschlossen wurde, sind die im Laufe der Jahre stark verwilderten Flurstücke am Berger Nordhang jetzt zumindest kürzlich größtenteils gemulcht worden. Lediglich einige partielle Ansammlungen von jungen Birken sowie Hecken und Sträuchern sind dort noch verblieben. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die folgenden Fragen zu beantworten: 1.) Wird diese Ausgleichsmaßnahme - wie ursprünglich angekündigt - in Form der Schaffung von Streuobstwiesen umgesetzt oder liegen hierfür - aufgrund der teilweise weit fortgeschrittenen Sukzession der betreffenden Flächen - mittlerweile andere Planungen vor? 2.) Sofern zwischenzeitlich andere Planungen für die Rekultivierung der betreffenden Flächen vorliegen sollten: Um welche Maßnahmen handelt es sich dabei genau? 3.) Welcher konkrete Terminplan liegt der Umsetzung dieser Ausgleichsmaßnahme derzeit zugrunde und wann ist - aus heutiger Sicht - mit deren Abschluss zu rechnen? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 833 2024 Die Vorlage OF 232/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 164/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: - Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, insbesondere der Kreativwirtschaft - Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung - Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen). 2. Fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gebiet zu veranlassen. 3. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb der Wohngebiete Vatterstraße und Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. - Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. - Das Gebiet grenzt im Süden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. - Die Gebäude sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes für MK beinhalten. - Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östliche Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der Stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem noch Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einer Entsiegelung kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungs- und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet schützen. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2021, OF 291/6 Betreff: Höchst: Verkehr zwischen Haltestelle "Hostatostraße" und Bahnhof Höchst Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Strecke zwischen den Haltestellen Hostatostraße und Bahnhof Höchst für den Busverkehr so gestaltet werden kann, dass keine PKW, Taxi oder andere Fahrzeuge den Busverkehr beim Abbiegen in die Albanusstraße und in die Dalbergstraße behindern und dadurch zu Unpünktlichkeiten, Stau oder Gefährdungen im Straßenverkehr beitragen. Begründung: Von Anwohnern wird häufig beobachtet, dass Falschparker auf dem oder knapp neben dem Zebrastreifen an der Ecke Hostatostraße/Albanusstraße auf der gleichen oder der gegenüberliegenden Seite der Buchhandlung parken, so dass der Bus, insbesondere ein Gelenkbus nicht in die Albanusstraße einbiegen kann. Auch an der nächsten Ecke Albanusstraße/Dalbergstraße gelingt das Abbiegen nicht, wenn auf der Dalbergstraße gegenüber der Straßenmündung ein Auto (längere Zeit) hält oder die Autos die Haltelinie vor der Fußgängerampel nicht beachten. Außer durch minutenlange Hupkonzerte glauben auch einige Ungeduldige an Lösungen, an den sich gegenseitig blockierenden Autos vorbefahren zu können und verursachen so brenzlige, gefährliche Verkehrssituationen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1328 2022 Die Vorlage OF 291/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 288/6 Betreff: Höchst: Weitere Ausweitung der Vorlagen OM 653 und OM 141 auf den Abschnitt Bolongarostraße 176 bis 112 Vorgang: OM 141/21 OBR 6; OM 653/21 OBR 6; ST 1682/21; ST 2100/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in OM 141 und OM 653 geforderten und erfolgreich durch den Magistrat durchgeführten Maßnahmen und Kontrollen auf den oben genannten erweiterten Bereich der Bolongarostr. Auszuweiten. Begründung: Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner sind auf Ortsbeiratsmitglieder zugekommen und haben über Beeinträchtigungen durch Müllansammlungen, Ruhestörungen berichtet. Ferner beklagten entsprechende Anwohnerinnen und Anwohner über Geräuschbelästigungen in den späten Abendstunden, die durch einzelne dort ansässige gastronomieähnliche Ladengeschäfte verursacht werden. Die in der ST 2100 aufgeführten Maßnahmen des Magistrats haben seitens der Anwohnerschaft für eine deutlichen Rückgang der Beschwerden geführt, weshalb es als sinnig erscheint, die in der Stellungnahme beschriebenen erfolgreichen Maßnahmen entsprechend auf den oben genannten Straßenabschnitt auszuweiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 141 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 653 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1682 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2100 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1325 2022 Die Vorlage OF 288/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 306/6 Betreff: Schwanheim: Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen Grillverboten Vorgang: OM 4799/19 OBR 6; OM 30/21 OBR 6; ST 1440/21; ST 1441/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Auskunft über die Grillplätze zu geben, die in den letzten 20 Jahren im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main geschlossen wurden und die Gründe, die jeweils zu einer Schließung geführt haben; 2. darzulegen, warum das zuständige Dezernat auf entsprechende Anfrage des Ortsbeirates 6 angegeben hat, dass es ein nächtliches Grillverbot nie gegeben habe, obwohl diese Aussage falsch ist und das Dezernat dies auch wissen müsste; 3. sofort wieder ein nächtliches Grillverbot einzuführen; 4. ein Konzept zu entwickeln, von dem unter anderem zu erwarten ist, dass a) von Grillplätzen künftig geringere Gefahren für die Umwelt ausgehen; b) bessere hygienische Verhältnisse erreicht werden (unterbinden der Verkotung der Umgebung von Grillplätzen und des Herumliegens rohen Fleisches) und c) von Benutzer*innen weniger Störungen für Mitbenutzer*innen und die Nachbarschaft ausgehen. Begründung: Zu Ziffer 1 Grillplätze sind ein wichtiges Freizeitangebot an die Bürger*innen in Frankfurt. Sie geben den Menschen sehr niederschwellig die Möglichkeit des Austausches und bieten Raum für Treffen mit der Familie, Freunden und Arbeitskolleg*innen. In den letzten Jahren sind viele Grillplätze geschlossen worden, weil es zu Konflikten mit den Anwohner*innen, zu teilweise tätlichen Auseinandersetzungen unter den Nutzer*innen der Grillplätze, einer extrem starken Vermüllung und Verkotung und zu Beeinträchtigungen der Belange des Flur- und Naturschutzes (insbesondere Brandgefahr) gekommen ist. In der Folge sind in den letzten Jahren Grillplätze in einer nicht mehr genau zu beziffernden Zahl geschlossen worden, sodass zuletzt lediglich der Grillplatz am Lohrberg, in Schwanheim und der Grillplatz in Heddernheim übrig geblieben sind, wobei der Grillplatz in Heddernheim auch dieses Jahr geschlossen wurde. Die Stadt Frankfurt hat in den letzten Monaten zwar fünf neue Grillplätze ausgewiesen. Ob aber davon eine Entlastung der etablierten Grillplätze ausgeht und damit künftig die beschriebenen Konflikte und Schwierigkeiten ausbleiben, muss angesichts des Umstandes, dass es nach wie vor kein Nutzungskonzept gibt, bezweifelt werden. Für eine Beurteilung der mit der Nutzung von Grillplätzen einhergehenden Belastungen ist es daher sinnvoll, sich eine Übersicht über die in der Vergangenheit geschlossenen Grillplätze zu verschaffen. Diese Informationen sind erforderlich, um überprüfen zu können, ob für die noch betriebenen und neu eingerichteten Grillplätze nicht mit den gleichen Störungen zu rechnen ist bzw. welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um solche Störungen zu vermeiden. Zur Ziffer 2 Der Ortsbeirat 6 hat sich mit der Anregung vom 04.05.2021 (OM 30) an den Magistrat insbesondere mit der Frage gewandt, "warum das Verbot der Nutzung des Grillplatzes bis spätestens nach 22:00 Uhr aufgehoben worden [sei], obwohl es immer wieder zu Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen von den Anwohnern in der Nachbarschaft des Grillplatzes gekommen ist". Hierauf hat der zuständige Magistrat wie folgt Stellung genommen (ST1441): "Bislang sind auf allen städtischen Grillplätzen keine konkreten Nutzungszeiten vorgegeben. Daher kann nicht von einer Aufhebung des Nutzungsverbotes des Grillplatzes nach 22:00 Uhr gesprochen werden." Diese Aussage ist falsch. In den vergangenen Jahren wurde auf der Homepage der Stadt Frankfurt auf das nächtliche Nutzungsverbot in Bezug auf Grillplätze hingewiesen. Dieser Hinweis fehlt inzwischen. Ferner befand sich noch im Frühjahr 2021 ein entsprechendes Hinweisschild neben dem Grillplatz in Schwanheim (siehe das als Anlage beigefügte Foto aus dem Frühjahr 2021). Der Ortsbeirates 6 hatte darauf hingewiesen, dass nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Mannheim (VGH Mannheim, Urteil vom 11.04.1994 - 1 S 1081/93, in: NVwZ 1994, 920) die Anwohner bei nächtlichen Ruhestörungen nicht nachweisen müssen, dass die von einem Grillplatz ausgehenden Immissionen die Grenzwerte der TA-Lärm überschreiten, wenn die Stadt nicht sicherstellt, dass der Betrieb eines Grillplatzes nach der von der Stadt festgelegten Uhrzeit eingestellt wird. Nach Eingang dieses Hinweises hat der Magistrat die Schilder und den Hinweis auf der Homepage der Stadt entfernt. An dieser Stelle ist anzumerken, dass sich der mit dem Ausspruch eines Nutzungsverbotes verfolgte Zweck nicht dadurch erreichen lässt, dass das Verbot nicht durchgesetzt und wegen mangelnder Durchsetzung aufgehoben wird. Stattdessen werden die Anwohner*innen, vor dem von einem Grillplatz ausgehenden nächtlichem Lärm noch schutzloser gestellt. Das Aufheben des nächtlichen Grillverbotes ist eine nicht am Wohl der Anrainer*innen von Grillplätzen orientierte Politik. Das Verleugnen der Aufhebung eines solchen Verbotes untergräbt die parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns und ist nicht hinnehmbar. Zu dieser Frage besteht dringender Aufklärungsbedarf. Zu Ziffer 3 Die Begründung zu Ziffer 3 ergibt sich aus dem oben Gesagtem. Die Anordnung eines nächtlichen Grillverbotes ist erforderlich, um das rechtliche Instrumentarium zu haben, Anrainer*innen vor nächtlichen Ruhestörungen zu schützen. Zu bedenken ist dabei, dass die neu eingerichteten Grillplätze sich sehr nahe an der bestehenden Wohnbebauung befinden, sodass nächtliche Ruhestörungen zu erwarten sind. Siehe hierzu die als Anlage beigefügte Kartenübersicht. Zu Ziffer 4 Es ist nicht ausreichend neue Grillplätze zu schaffen. Vielmehr muss für die Nutzung der Grillplätze Konzepte erarbeitet werden, die die von Grillplätzen ausgehenden Gefahren und Beeinträchtigungen auf ein mögliches Minimum reduzieren. Sonst ist absehbar, dass sich die Entwicklung der Vergangenheit wiederholt und die neue eingerichteten Grillplätze wieder geschlossen werden müssen, so wie in der Vergangenheit. Probleme lassen sich nicht lösen, indem Untätigkeit perpetuiert wird. In der Stellungnahme ST1440 vom 17.08.2021 geht der Magistrat auf den Vorschlag des Ortsbeirates 6 ein, für die Zurverfügungstellung der Grillplätze das sogenannte "Kelsterbacher Modell" anzuwenden. Das Kelsterbacher Modell bezeichnet ein Verfahren, bei dem die Nutzer*innen die Nutzung eines Grillplatzes zuvor bei der Gemeinde beantragen müssen. Die Einhaltung dieser Regelung wird vor Ort von einem Parkwächter überwacht. Das zuständige Dezernat hält dieses Modell nicht auf Frankfurt übertragbar. Hierzu wird ausgeführt, dass das Angebot in Kelsterbach stark limitiert sei und daher schnell an seine Kapazitätsgrenzen stoße und zudem hierfür ein Parkwächter erforderlich sei. Hierzu ist anzumerken, dass auch die Frankfurter Grillplätze sehr schnell an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, sodass auch für die Frankfurter Grillplätze ein System einzuführen ist, das eine Überfrequentierung der Grillplätze verhindert. Insofern besteht zu der Situation in Kelsterbach bezüglich bestehender Kapazitätsengpässe kein Unterschied. Auch und gerade nach der Eröffnung neuer Grillplätze ist durch eine Limitierung des Zugangs durch ein Reservierungssystem sicherzustellen, dass die Grillplätze gleichmäßig ausgelastet werden. Angesichts der extremen Überbeanspruchung bestimmter Grillplätze (Schwanheim und Lohrberg) ist nicht zu erwarten, dass durch die Einrichtung neuer Grillplätze jegliches Regelungsbedürfnis entfällt. Das gilt vor allem, wenn in Betracht gezogen wird, dass ein Teil der neu eingerichteten Grillplätze sich in der Nähe von Wohnbebauung befinden. Auch muss die Einführung von Parkwächtern in Erwägung gezogen werden. Grillplätze sind ein wichtiges soziales Angebot, das sich die Stadt auch etwas (nicht viel im Vergleich zu Kulturangeboten die sich typischerweise an Besserverdienende richten) kosten lassen muss. Jedenfalls kann das zuständige Dezernat die Entwicklung eines Konzeptes nicht einer Ideensammlung anlässlich eines Ortstermins überlassen, wie er es in seiner Stellungnahme ST1440 nahelegt. Bei der Entwicklung des Konzeptes ist das Ordnungsamt mit einzubeziehen, weil immer auch die Durchsetzbarkeit der Konzeption geprüft werden muss. Bilddokumentation Aufnahme stammt aus dem Frühjahr 2021 (Antragsteller) Standorte der neuen Grillplätze in der Nähe von Wohnbebauung Grillplatz Cäcilia-Lauth-Spielplatz (Stadtvermessungsamt Frankfurt vom 5.12.21, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Grillplatz Lenzenbergstraße (Stadtvermessungsamt Frankfurt, vom 5.12.21, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4799 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1440 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 42 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 306/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 123 2022 Die Vorlage OF 306/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1., 2. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und fraktionslos (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 293/6 Betreff: Höchst: Abstellmöglichkeit für Lastenräder am Höchster Markt Am 08.02.2021 wurden alle Ortsbeiräte Frankfurts durch das Straßenverkehrsamt aufgefordert, geeignete Standorte für Lastenradabstellanlagen zu benennen. Daran anschließend möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob am Höchster Marktplatz zusätzlich zu der bestehenden Fahrradabstellanlage eine Parkmöglichkeit für Lastenräder geschaffen werden kann. Es besteht die Bereitschaft, dort einen Parkplatz umzuwidmen. Begründung: Der Ortsbeirat kommt der Bitte des Straßenverkehrsamt um Benennung von Standorten für Abstellanlagen für Lastenfahrräder gerne nach, um umweltfreundliche Mobilität zu fördern, ohne dem Fußverkehr Platz wegzunehmen. Die doppelstöckige Fahrradabstellanlage am Höchster Markt ist für solche Räder wie auch für Fahrräder mit Anhänger nicht geeignet. Nicht nur an Marktagen kann man beobachten, dass diese Abstellanlage grundsätzlich sehr gut angenommen wird und sich bereits als wichtiges Instrument bewährt hat, Marktbesuchende zur Nutzung des Fahrrads statt des Kraftfahrzeugs zu animieren. Durch die Nähe zum Markt und die zentrale Lage in Höchst ist der Bedarf gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1330 2022 Die Vorlage OF 293/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 93/15 Betreff: Pfosten in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich die Einbetonierung des Pfostens in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 vor dem Hintergrund des Brandschutzes und der Notwendigkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen, etc.) zu beseitigen und eine vorschriftenkonforme Befestigung des Pfostens vorzunehmen Begründung: Der Pfosten ist aus unbekannten Gründen einbetoniert. Dies dürfte nicht vorschriftsgemäß sein, da der Pfosten ohne Flexen oder andere gewaltsame Methoden nicht mehr zu entfernen ist. Im Einsatzfall ist die ungehinderte Durchfahrt an dieser Stelle jedoch dringend notwendig. Die Feuerwehr mag im Einsatzfall noch eine Flex mit sich führen, andere Einsatzfahrzeuge wie Polizei oder Rettungswagen indessen nicht. Die bevorstehende Adventszeit mit viel Kerzenlicht erfordert ein zügiges Handeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 93/15 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 143/3 Betreff: Kulturelle Nutzung Bethmannsches Gartenhaus, Bauberatung Der OBR 3 strebt eine öffentliche Mitnutzung des Nebengebäudes (Pavillon) des Bethmannschen Gartenhauses für kleinere kulturelle Veranstaltungen (z. B. Musik, Lesungen) an. Firma Lurse, momentaner Mieter und künftiger Erbbauberechtigter, kann sich eine kulturelle Mitnutzung des Pavillons grundsätzlich vorstellen. In den zurückliegenden Monaten wurden Gespräche von Vertreterinnen des OBR und des Stadtbezirksvorstehers mit dem bisherigen Liegenschaftsdezernenten (Jan Schneider), dem ABI, aber auch in großer Runde (mit Lurse, Dezernat, und ABI) geführt. Über die Ausgestaltung der kulturellen Nutzung gibt es ein gemeinsames Verständnis. Offen bleibt jedoch noch die Frage welche zusätzlichen baulichen Anforderungen (Brandschutz u.a.) sich aus der kulturellen Nutzung ergeben. Um hier weiter zu kommen, sollte im nächsten Schritt eine Bauberatung durch die Bauaufsicht erfolgen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Bauberatung in Bezug auf die zusätzlichen baulichen Anforderungen aufgrund einer kulturellen Nutzung für das Nebengebäude (Pavillon) des Bethmannschen Gartenhauses durch die Bauaufsicht zu veranlassen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1284 2021 Die Vorlage OF 143/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 71/16 Betreff: Hortplätze in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich aktuell die Zahl der tatsächlich vorhandenen Hortplätze im Verhältnis zu der tatsächlichen Nachfrage nach Hortplätzen in Bergen-Enkheim verhält. 2. Insbesondere, was der Wegfall des Horts "Kita Hohe Straße" (Umzug zu den Mauerspatzen und nur noch offen für Hangschüler*innen) für die Landgraben-Schülerinnen und Schüler für Auswirkungen hat. Wie entwickeln sich hier die Bedarfszahlen im Verhältnis zu den freiwerdenden Plätzen? 3. Was passiert mit den über 100 Kindern aus dem KiZ Röhrborngasse, wenn der Hort, der auf der zu sanierenden Hangschule steht, abgerissen wird? 4. Wie sieht der generelle Ausbau der offenen Ganztagsschule in Bergen-Enkheim aus? Ist das Konzept noch in Planung? Wie kann man dieses Konzept hier umsetzen? Begründung: Der Ortsbeirat und die Eltern warten schon 1,5 Jahre auf die Antwort von V1622. Inzwischen haben sich einige Fragen erledigt und neue Probleme treten auf. Wir möchten, dass die Hortsituation auch in Bergen-Enkheim weiterhin im Blick gehalten wird und fragen uns, wie sichergestellt werden soll, dass bis 2026 jedes eingeschulte Kind eine Ganztagsbetreuung bekommen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 245 2021 Die Vorlage OF 71/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 222/6 Betreff: Nied/Höchst: Barrierefreies "Gaasebrickelsche" (Niddabrücke) zwischen Nied und Höchst Die Niddabrücke oder auch "Gaasebrickelsche" / "Seufzerbrücke" ist eine malerische Brücke, die Nied und Höchst verbindet. Die Brücke ist sehr beliebt und deshalb sehr stark frequentiert. Für Naherholungssuchende, berufliche Fahrradpendler*innen zum Industriepark Höchst sowie Besucher*innen des Höchster Marktes, der Königsteiner Straße oder Familien, die den Spielplatz an der Wörthspitze besuchen wollen, ist die Brücke eine sehr wichtige Verbindung. Für viele Menschen ist die Brücke an der Wörthspitze der wichtigste Zugang zum Frankfurter GrünGürtel, insbesondere der Grünanlage zwischen Nidda und Main. Zum Leidwesen von Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen, mit großen Fahrrädern oder Kinderwagen unterwegs sind, ist der Zugang durch Barrieren sehr erschwert oder ein Überqueren nicht möglich. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Schritte zu ergreifen, die Barrieren durch Poller zu ersetzen, die ein barrierefreieres Passieren aller Menschen ermöglicht. Begründung: Die Nutzbarkeit der Brücke wird durch die aktuelle Situation unzumutbar eingeschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1082 2021 Die Vorlage OF 222/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Antragstenor durch folgenden Satz ersetzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie ein gefahrloses Passieren aller Menschen ermöglicht werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2021, OF 212/1 Betreff: Umgestaltung der ehemaligen Verkehrsfläche zwischen Bethmannstraße und Münzgasse Der Magistrat wird aufgefordert, den Platz zwischen Bethmannstraße und Münzgasse gegenüber dem Ausgang des Instituts für Stadtgeschichte umzugestalten und den provisorischen Charakter zu beenden. Hierbei soll vor allem: 1. Der Platz soweit möglich entsiegelt werden. 2. Die Schotterhaufen entlang des Radweges Bethmannstraße entfernt werden. 3. Ein Fußweg angelegt werden, der ausgehend vom Fußgängerübergang westliche Bethmannstraße zur Münzgasse führt. 4. Die Aufenthaltsqualität der Fläche durch Begrünung in Form von Bäumen mit Beeten zu steigern. Sollte dies nicht möglich sein, sollen weitere Pflanzkübel aufgestellt werden. Begründung: Durch die neue Verkehrsführung der Bethmannstraße und das Abpollern des Platzes von der Münzgasse aus, ist in der Innenstadt eine hässliche und ungenutzte Fläche entstanden. Für Fußgänger*innen, die aus Richtung Römer die Bethmannstraße in Richtung Willy-Brandt-Platz laufen, ist die Gehwegführung nicht klar ersichtlich. Es gibt einen schmalen Streifen entlang des Radweges, der kurz vor der Einmündung zur Münzgasse durch einen Laternenpfahl unnutzbar gemacht wird. Fußgänger*innen müssen dann entweder auf den Radweg ausweichen oder zurückgehen und über die Schotterböschung auf den Platz gehen. Für Menschen mit Rollstühlen oder Kinderwagen stellt sich die Situation durch einen hohen Bordstein noch schwieriger dar. Gleichzeitig wird die versiegelte Fläche nicht genutzt. Eine Entsiegelung und Begrünung mit einer klaren Wegeführung für Fußgänger*innen ist daher wünschenswert. Quelle: F. Reineking Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1114 2021 Die Vorlage OF 212/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Aufzählungspunkt 3. des Antragstenors nach dem Wort "Fußweg" "barrierefreier" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2021, OF 139/9 Betreff: Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sein Vorkaufsrecht auszuüben und den Hochbaubunker am Marbachweg 295 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zu übernehmen und ihn brandschutztechnisch so ertüchtigen, dass er weiterhin als Ort für Kulturschaffende zur Verfügung gestellt werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Schritte einzuleiten, um den Mietern eine Fortsetzung ihres Mietverhältnisses zu ermöglichen. Begründung: Mitte September wurde dem Hauptmieter des sog. Musikbunkers durch die Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zum Jahresende gekündigt, mit der Begründung, dass der Bunker erhebliche sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel aufweise, und eine Brandschutzsanierung zu teuer käme. Betroffen von der Kündigung sind 40-50 Untermietparteien, darunter ein Musikstudio. Um den Bunker als Ort für Kulturschaffende erhalten zu können, müsste der Brandschutz ertüchtigt werden. Dies liegt im Interesse der kommunalen Kulturförderung. Die BIMA will die Verwertung ansteuern und bietet dann regelmäßig zuerst den Kommunen die entbehrliche Liegenschaft an. Deshalb sollte die Stadt den für die Musikschaffenden und die städtische Infrastruktur an Tonstudios und Proberäumen so wichtigen Musikbunker ankaufen und brandschutztechnisch ertüchtigen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.10.2021, OF 117/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1062 2021 1. Die Vorlage OF 117/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 139/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Antragstenor durch den folgenden Wortlaut ersetzt wird: "Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Schritte einzuleiten, um den Mietern neue Mietverhältnisse zu ermöglichen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2021, OF 244/6 Betreff: Höchst: Kein smarter Parkplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Bolongarostraße/Ecke Kranengasse neben den vorhandenen Fahrradbügeln einen weiteren Bügel o.ä. zu setzen, der verhindert, dass durch das Parken kleiner Autos ein Abstellen und Ausparken von Rädern behindert wird. Begründung: Die Bilder sprechen für sich (Quelle privat): Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1097 2021 Die Vorlage OF 244/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2021, OF 252/6 Betreff: Stromversorgung für den Frankfurter Westen sicherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit den Netzbetreibern ein Konzept zur Absicherung der Stromversorgung mit folgenden Punkten zu erstellen: - Erhöhung der Gesamtstabilität des Umspannwerks Höchst - Dauerhafte Etablierung von ausreichend Trafostationen im Frankfurter Westen und im gesamten Stadtgebiet - Erstellung von detaillierten Notfallplänen, wie auf Stromausfälle schnell und zielgerichtet reagiert werden kann - Etablierung eines besseren Wartungsintervalls der vorhandenen Anlagen - Ausbau der Netzkapazitäten entsprechend den gestiegenen Bedarfen (bspw. durch Zuzug, Rechenzentren, Elektroladestationen, digitaler Vernetzung). Begründung: Am 26. Oktober 2021 traf bereits der zweite großflächige Stromausfall innerhalb eines Jahres die Stadtteile im Frankfurter Westen. Neben privaten Haushalten war auch das Klinikum Höchst betroffen. Während hier die Stromversorgung über ein klinikeigenes Notstromaggregat sichergestellt werden konnte, standen andere Einrichtungen vor großen Herausforderungen - bspw. Seniorenpflegeheime, in denen einige Bewohner auf die Beatmung durch Sauerstoffgeräte angewiesen sind. Auch Tage nach diesem Stromausfall wurde die Stromversorgung für den Frankfurter Westen als heikel bezeichnet. Und tatsächlich mussten viele Menschen in Höchst und Nied in der Nacht auf den 1. November wieder ohne Strom auskommen. Die Gründe für die Stromausfälle waren dabei unterschiedlich - Am 17. November 2020 war die Ursache eine Fehlschaltung im Umspannwerk mit einem Brand als Folge, im Oktober 2021 soll ein Materialschaden in einem Wandler verantwortlich gewesen sein und am 1. November war es ein Kabelfehler. Dies macht deutlich, dass hier ein Gesamtkonzept notwendig ist. Insbesondere auch im Hinblick auf neue Herausforderungen und Bedarfe (bedingt durch weiteren Zuzug, Bau von Rechenzentren, Ausbau der Elektromobilität bzw. Einrichtung weiterer Elektroladestationen, Ausbau der digitalen Vernetzung) und dem damit verbundenen notwendigen Ausbau der Netzkapazitäten besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1104 2021 Die Vorlage OF 252/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2021, OF 133/3 Betreff: Ausweichquartier für das KiZ 126 Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die bisher durch die Merianschule genutzte Containeranlage zumindest teilweise dem KIZ 126 als Ausweichquartier für die Dauer der Brandschutzsanierung der bisherigen Räume für das Jahr 2022 zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob eventuell bereits erste Abbruchmaßnahmen auf dem Gelände des ehemaligen Betriebshofes stattfinden können, da die Einrichtung sicherlich nicht das gesamte Gelände benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.09.2021, NR 104 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 52 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung der Vorlage OF 133/3. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1044 2021 1. Die Vorlage NR 104 dient zur Kenntnis. 2. a) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 133/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz im Antragstenor gestrichen und der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Zusätzlich kann während dieser Zeit die KT 4 (Burgstraße) weiterhin in den Containern untergebracht werden, bis ein Standort für diese gefunden ist." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. zu a) CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu b) CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2021, OF 253/6 Betreff: Sicherstellung der Stromversorgung im Frankfurter Westen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordneten mögen beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, - wie hoch der jährliche Energieverbrauch im Westen in Bezug auf Rechenzentren, Industrie / Gewerbe und Privathaushalte ist, und in diesem Zusammenhang - wie hoch der jeweilige CO2-Fußabdruck ist und - wie hoch die Wärmebelastung der 8 Stadtteile im Westen durch die Rechenzentren und die Industrie ist. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, - ob die Stromversorgung der Privathaushalte genauso gesichert ist wie die Stromversorgung der Industrie, der Gewerbe und Rechenzentren, - ob die Stromlieferanten in der Lage sind, den massiv steigenden Stromverbrauch abzudecken und im Falle eines Ausfalls bei steigendem Stromverbrauch eine Notstromversorgung für alle Nutzer gewährleisten zu können, - welche Maßnahmen ergriffen wurden und jetzt zukünftig ergriffen werden, um der rasanten Entwicklung in Bezug auf den Energieverbrauch gerecht zu werden, - welche Maßnahmen haben die Stromlieferanten bereits ergriffen und werden sie zeitnah ergreifen, um die Stromversorgung zu gewährleisten und den gestiegenen Energieverbrauch bewältigen zu können. Begründung: Im Frankfurter Westen haben wir Unternehmen,-Industrie/Gewerbe/Rechenzentren- die einen sehr starken Energieverbrauch haben. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Eher wird der Verbrauch weiter sehr stark steigen, wie z.B. durch den Bau neuer Rechenzentren. In dieser Nachbarschaft leben jedoch auch unmittelbar über 130.000 Bürger Frankfurts, die ebenfalls auf eine sichere Stromversorgung angewiesen sind, sei es für den Privatgebrauch oder für das Homeoffice. Gerade war wieder ein Stromausfall durch eine Überlastung eines Spannungsum-wandlers. Das letzte Mal war es ein Materialfehler oder ein Brand im Umspannwerk. Das ein oder andere Umspannwerk wird zwar gerade modernisiert. Dies bedeutet jedoch auch, dass noch andere alte Umspannwerke am Netz sind und jederzeit weitere Ausfälle bereits programmiert sind. Hinzu kommt, dass ein neues oder modernisiertes Umspannwerk nicht bedeutet, dass dort keine Materialfehler auftreten könnten oder würden. Gerade vor dem Hintergrund der Industrie und der Rechenzentren neben den Privathaushalten ist es extrem wichtig, dass die Stromversorgung hier zu 100 % funktioniert. Ein Ausfall würde zu gravierenden Schäden und fehlender Sicherheit führen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung OA 103 2021 Die Vorlage OF 253/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2021, OF 117/9 Betreff: Hochbunker am Marbachweg kaufen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Hochbaubunker am Marbachweg von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zu kaufen. Angela Rühle angela@grueneeschersheim.de 0176/43506410 Wendel J. Burkhardt wendelburkhardt@tonline.de 0151/611131964 Silke Horns Silkehorns@web.de 01575/4790537 Dr. Sabine Theadora Ruh mail@struh.de 069/53098640 Marcel Peters peters.marcel@yahoo.com 0178/2848685 Franziska Schneider fpm.schneider@yahoo.com 0162/8328550 Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen, ob der Bunker brandschutztechnisch so ertüchtigt werden kann, dass er weiterhin als Ort für Kulturschaffende zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Nach Presseberichten bietet die BIMA Immobilien, die für Zwecke des Bundes entbehrlich sind, in der Regel zuerst den Kommunen zum Kauf an. Die Stadt könnte so das Grundstück und den Bunker für eine kulturelle oder anderweitige Nutzung sichern. Um den Bunker als Ort für Kulturschaffende erhalten zu können, müsste der Brandschutz ertüchtigt werden. Dies liegt im Interesse der kommunalen Kulturförderung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.11.2021, OF 139/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1062 2021 1. Die Vorlage OF 117/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 139/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Antragstenor durch den folgenden Wortlaut ersetzt wird: "Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Schritte einzuleiten, um den Mietern neue Mietverhältnisse zu ermöglichen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 127/3 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen Der Magistrat wird beauftragt: In der U-Bahn-Haltestelle Holzhausenstraße werden an den Bahnsteig-Enden stadteinwärts und stadtauswärts zusätzliche Treppen eingerichtet, um damit Notausgänge, die an die Oberfläche führen, zu schaffen. Somit wird die Nutzungskapazität den Anforderungen der tatsächlichen Nutzung gemäß gesetzlicher Vorgabe nach § 31, Abs.5 BoStrab angepasst. Begründung: In § 31, Abs. 5 der BoStrab (Betriebsordnung Straßenbahn) wird die notwendige Größe der Haltestellen festgelegt: "Die Breite der Bahnsteige muss nach dem Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme bemessen sein. Längs der Bahnsteigkante muss eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 m, bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen von mindestens 1,5 m vorhanden sein. Die Querneigung des Bahnsteigs soll so ausgeführt werden, dass sie mit 2 von Hundert zur Bahnsteigkante hin ansteigt." Seit Jahren wird vom Magistrat erklärt, dass die in den 60er Jahren gebaute Haltestelle Holzhausenstraße nicht mehr der Belastung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen der Fahrgäste entspricht. Laut § 31, Abs. 5, Satz 1 BoStrab besteht die Pflicht die Breite der Bahnsteige dem erhöhten Verkehrsaufkommen anzupassen. Da das in diesem Fall baulich nicht möglich ist, muss die Kapazität der Haltestelle zumindest durch den Bau zusätzlicher Fluchttreppen an den beiden Bahnsteigenden erhöht und damit eine zusätzliche Möglichkeit für die Fahrgäste geschaffen werden, die Haltestelle zu verlassen. Ein zusätzlicher Ausbau der Fluchttreppen ist auch aufgrund von Abs.5, Satz 2 notwendig, wonach die nutzbare Breite von zwei Metern nicht unterschritten werden darf. Die nutzbare Breite des Bahnsteigs stadtauswärts unterschreitet nach dem Einbau der Aufzüge die notwendige Breite. Sie beträgt nur 1,80 m, stadteinwärts wird die notwendige Breite gerade einmal um 10 cm überschritten. Sie beträgt 2,10 m. In einer U-Bahn-Station mit einem hohen Aufkommen von Fahrgästen ist es dringend notwendig, alle für die Sicherheit der Fahrgäste notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise wurden in Berlin nach dem Brand im Jahre 2009 in der Station Oper 40 Stationen mit ähnlichem Baustandard für insgesamt über 1 Milliarde Euro nachgerüstet. Auch in Frankfurt ist zur Sicherheit der Fahrgäste eine Nachrüstung der Station Holzhausenstraße durch zusätzliche Fluchttreppen dringend notwendig, insbesondere, da die Hessische Bauordnung für Veranstaltungsräume zwei unabhängig nach aussen führende Fluchtwege erforderlich macht. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 127/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 127/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 127/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1742 2022 Die Vorlage OF 127/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 145/10 Betreff: Bevölkerungsschutz im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, insbesondere Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob, und wenn ja, wann und wo im Ortsbezirk 10 Sirenen aufgestellt werden sollen/können, ob der Einfachheit halber vorrangig bisherige Standorte hierfür berücksichtigt werden können, 2. welche zeitgemäßen Neuerungen diesbezüglich vorgesehen sind, 3. welche sonstigen entsprechenden Maßnahmen für den Bevölkerungsschutz bisher und künftig vorgesehen sind? Begründung: Um den Bevölkerungsschutz steht es in Deutschland teils nicht gut. Weitreichende Katastrophen sind immer und überall denkbar. Wichtig dabei bleibt, die verschiedensten Szenarien oder Erkenntnisse sämtlicher Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen (zum Beispiel der Branddirektion sowie des THWs) mit zu bedenken. Letztlich ist bezüglich des Ortsbezirks 10 der Bevölkerungsschutz zu überprüfen und mit höchster Priorität neu aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung OA 96 2021 Die Vorlage OF 145/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 60/16 Betreff: WLAN-Hotspots im öffentlichen Raum in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah für die Einrichtung von WLAN-Hotspots im öffentlichen Raum in Bergen-Enkheim zu sorgen. Wichtige Stellen sind u. a. Schelmenburgplatz Bergen Marktplatz Bergen Riedbad Enkheim U-Bahnstation Enkheim Hierzu sind die Angebote und Förderungen des Programms "Digitale Dorflinde - WLAN Förderung für hessische Kommunen des hessischen Ministeriums für digitale Strategie und Entwicklung" zu nutzen. Begründung: Mittlerweile ist es nicht mehr zeitgemäß auf öffentlich zugängliches WLAN zu verzichten. Lokale Funknetze (Wireless Local Area Network; WLAN) dienen einer drahtlosen Verbindung zum Internet. Die Verfügbarkeit von WLAN gewinnt stetig an Bedeutung, auch im kommunalen Umfeld. Öffentlich zugängliches WLAN kann beispielsweise den Tourismus fördern, zur Quartiersentwicklung beitragen oder im Rahmen der Wirtschaftsförderung zum Einsatz kommen - so das hessische Ministerium. Die Versorgung mit öffentlichen WLAN-Hotspots im Frankfurter Osten liegt am unteren Ende der Versorgungsskala in Frankfurt. Dieser Zustand muss zeitnah und dringend beendet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 991 2021 Die Vorlage OF 60/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2021, OF 120/9 Betreff: Erhaltung des Hochbunkers Marbachweg 295 für die weitere Nutzung als Musikbunker Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt dringend mögliche Schritte einzuleiten, um den aktuellen Mietern den Fortbestand ihres Mietverhältnisses zu sichern Begründung: Mitte September wurde dem Hauptmieter des sog. Musikbunkers durch die Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zum Jahresende gekündigt mit der Begründung, dass am Bunker erhebliche sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel festgestellt wurden und eine Brandschutzsanierung zu teuer käme. Deshalb wurde von der BIMA beschlossen "den Hochbunker aufgrund des erheblichen Risikos bei Brandgeschehen zu entmieten und die Verwertung anzusteuern". Die Stadt Frankfurt sollte dringend das Gespräch mit dem Immobilienverwalter suchen, der ja schließlich eine Einrichtung des Bundes ist und somit soziale Verantwortung mit dem Blick auf das Allgemeinwohl hat. Betroffen von der Kündigung sind 40-50 den Musikbunker nutzende Untermietparteien, darunter ein Musikstudio. Nach der für KünstlerInnen sehr schweren Coronazeit, wäre dies ein weiterer schwerer Schlag, da kaum Aussicht besteht, andere Probenräume zu finden. Wäre die BIMA nicht zur Rücknahme der Kündigungen bereit, so sollte die Stadt in eigener Verantwortung handeln. Wenn keine weitere Verwendung der Liegenschaft mit dem Bunker in Betracht kommt und somit diese für Zwecke des Bundes abkömmlich ist, sei die Behörde gehalten "derartige Grundstücke wirtschaftlich zu veräußern". (FR 6.10.21) Die BIMA will die Verwertung ansteuern. Die Behörde bietet dann regelmäßig zuerst den Kommunen die entbehrliche Liegenschaft an. Deshalb sollte die Stadt den für viele Musikschaffende und die städtische Infrastruktur an Tonstudios und Proberäumen so wichtigen Musikbunker ankaufen und brandschutztechnisch ertüchtigen. Allen aktuellen MieterInnen muss ein faires Angebot zum Verbleib und der weiteren Nutzung des Musikbunkers gemacht werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 120/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 172/1 Betreff: Endlich ein Quartiersmanagement für das Bahnhofsviertel Vorgang: B 286/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, im Rahmen des Frankfurter Programms "Aktive Nachbarschaft" ein Quartiersmanagement im Bahnhofsviertel einzurichten nach den positiven Vorbildern im Gallus und im Gutleut. Dies wird bereits im jährlichen Bericht des Sozialdezernats (Magistratsvorlage B286) über das Projekt "Soziale Stadt Frankfurt am Main" als wünschenswert betrachtet. Begründung: Das Bahnhofsviertel erfüllt alle Voraussetzungen für die Einrichtung eines Quartiersmanagements. Es ist derzeit ein Ort, der für alle Akteure - Anwohnende, Gewerbetreibende, Sozialarbeitende, marginalisierte Gruppen - wenig positive Impulse ausstrahlt. Corona hat als "Brandbeschleuniger" gewirkt und das soziale Auseinanderdriften leider noch beschleunigt. Ein Quartiersmanagement leistet einen großen Beitrag zur sozialen Stadtteilentwicklung und fungiert vor nach dem Motto der aktiven Nachbarschaft "Alle können ihre Stadt gemeinsam gestalten" als niedrigschwellige Koordinierungs- und Begegnungsstätte aller Menschen im Viertel. Es ermöglicht den Austausch, das Entstehen von Netzwerken und allen Bewohner*innen werden Möglichkeiten der Partizipation, Zugehörigkeit und Inklusion eröffnet. Spannungen werden erkannt und entschärft, der Gemeinsinn und das gegenseitige Verständnis gestärkt. Es könnte ein Gemeinschaftsgefühl im Stadtteil entstehen und eine Stärkung der Eigeninitiative in Bezug auf eigene Bedarfe und Veränderungswünsche. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf den jährlichen Bericht des Sozialdezernats (Magistratsvorlage B286) über das Projekt "Soziale Stadt Frankfurt am Main", in der ein Quartiersmanagement für das Bahnhofsviertel als wünschenswert betrachtet wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.08.2021, B 286 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 89 2021 Die Vorlage OF 172/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 179/5 Betreff: Erstellung eines Konzeptes für Sportanlage Brandsbornstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich mit dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main in Verbindung zu setzen, um gemeinschaftlich ein Konzept für die Sportanlage Brandsbornstraße zu entwickeln bzw. das bereits vorliegende Konzept zu prüfen, um deren zukünftige Nutzung für die Vereine dort zu sichern. Begründung: Die Sportanlage Brandsbornstraße liegt zu einem Teil auf Frankfurter Gemarkung und zum anderen Teil auf Offenbacher Gemarkung. Die Zuwegung erfolgt über das Gebiet der Stadt Offenbach am Main. Im wachsenden Rein-Main-Gebiet sind auch Sportplätze rar und die beiden Städte sollten zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger bereits vorhandene Sportflächen nutzen und ausbauen, um Trainingszeiten vorhalten zu können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 937 2021 Die Vorlage OF 179/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 179/6 Betreff: Höchst: Zurück zur alten Verkehrsregelung auf der Leverkuser Straße (insbesondere entlang der Robert-Koch-Schule) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Sich zu äußeren, weshalb die Leverkuser Str. (entlang der oben genannten Schule) zu einer reinen Vorfahrtsstraße umfunktioniert wurde. 2. Die Vorfahrtsregelung (Vermeidung eines schnellen Fahrens entlang der Robert-Koch-Schule) im Kreuzungsbereich Melchiorstr./Luciusstr. zu "Vorfahrtgewähren" umzuwandeln. 3. Entsprechende bauliche Maßnahmen zu ergreifen, die die Einsichtnahme im genannten Kreuzungsbereich von der Melchiorstr. kommend während des Abbiegens auf die Leverkuser Str. verbessern (Verkehrsspiegel/ Bügel, um das Parken im Kreuzungsbereich zu vermeiden). Begründung: Mehrere Anwohner sind auf Mitglieder des Ortsbeirats 6 zugekommen und haben ausgeführt, dass durch die entfallene "Vorfahrtgewähren-Regelung" am oben genannten Kreuzungsbereich die Leverkuser Str. als reine Vorfahrtsstraße befahren werden kann und somit, mangels Anhalten am beschriebenen Kreuzungsbereich, vermehrt zu beobachten ist, dass entsprechende Verkehrsteilnehmer/innen mit überhöhter Geschwindigkeit am parallel zur Straße verlaufenden Schulgebäude entlangfahren und somit eine gesteigerte potenzielle Gefährdung von Schüler/innen vorliegt. Des Weiteren beschrieben die Anwohner, dass im Kreuzungsbereich (Melchiorstr./ Leverkuser Str.) häufig an den Glascontainern abgestellte Fahrzeuge den Sichtbereich erheblich einschränken und somit den entsprechenden Abbiegevorgang gefährden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 15 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 179/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 862 2021 Die Vorlage OF 179/6 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1. und 3. Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. Ablehnung (bei Stimmengleichheit) SPD und GRÜNE gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 182/6 Betreff: Höchst: Errichtung von unterirdischen Glascontainern (Melchiorstraße/Leverkuser Straße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bisherigen Glascontainer durch bauliche Veränderung zukünftig unterirdisch einzufassen, um eine optische Aufwertung (Parkanlage, Kirchenvorplatz) im Kreuzungsbereich zu erzielen. Des Weiteren kann der Magistrat durch die beschriebene Maßnahme dafür Sorge tragen, dass weniger Vermüllung an den Containern stattfindet und mithin der dort verlaufende Fahrradweg frei befahrbar ist und der gesamte Kreuzungsbereich besser einsehbar ist (Vermeidung von Kollisionen am Kreuzungsbereich). Begründung: Im Rahmen einer aufwendigen Sanierung wurde die angrenzende Parkanlage deutlich verschönert und insbesondere der angrenzende Treppeneingangsbereich optisch aufgewertet. Die bisherigen Container führen dazu, dass in regelmäßigen Abständen große Mengen an sonstigem Müll abgeladen werden. Unter dem Aspekt, dass große Teile des Mülls somit auch den dort verlaufenden Radweg versperren, wäre eine entsprechende Baumaßnahme zur unterirdischen Einfassung des Containers wünschenswert. Darüber hinaus ist anzumerken, dass durch Platzierung der Container das optische Gesamtbild der sanierten Parkanlage sowie die Sicht auf die Denkmalgeschütze angrenzende Stadtkirche erheblich zerstört wird. Durch die beschriebene Baumaßnahme könnte das historisch geprägte Areal rund um die Stadtkirche deutlich aufgewertet werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 865 2021 Die Vorlage OF 182/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 185/6 Betreff: Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich beheben Anwohner der Straße "An der Steinmühle" in Nied haben sich an den Ortsbeirat gewandt und um Hilfe bei der Bewältigung ihrer Verkehrs- und Parkprobleme in ihrer Straße gebeten. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, mögliche offensichtliche Verkehrsmissstände und Probleme (wie unten beschrieben) in der Straße "An der Steinmühle" in Nied unverzüglich zu prüfen und gegebenenfalls zu beheben. Hierbei sollten folgende Punkte berücksichtigt werden: 1) Es sollte dem Verdacht der Anwohner nachgegangen werden, dass eine nahe gelegene KFZ-Werkstatt möglicherweise die Straße und Parkflächen "An der Steinmühle" als Betriebsfläche nutzt (Dauerparken eines Abschleppwagens auf einer nicht als Parkplatz gekennzeichneten Fläche, Parken von teilweise nicht mehr fahrbereiten für die Reparatur vorgesehenen Unfallautos, Abstellen von Autos ohne Nummernschild, mögliches Blockieren von Parkflächen für Autos). 2) Da anscheinend öfters Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit die Straße durchfahren, ist zu prüfen, ob die Straße "An der Steinmühle" in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden könnte. 3) Unverzügliches Abschleppen von nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugen (bei einem Ortstermin fiel ein nicht mehr zugelassener Sprinter mit geöffneter Tür ohne Motor auf). Es sollte deutlich mehr kontrolliert und im Parkverbot stehende Fahrzeuge regelmäßig abgeschleppt werden. 4) Prüfung, ob ein Teil der Parkplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden könnte. 5) Gemeinsam mit der "An der Steinmühle" ansässigen Alevitischen Gemeinde nach Lösungen für das große Parkplatzproblem infolge ihrer regelmäßigen Veranstaltungen suchen. Hierbei sollten mögliche Parkalternativen wie beispielsweise das Jobcenter, der Parkplatz des Nettomarktes oder andere in der Nähe liegende Flächen (siehe unten unter "Zu 5") geprüft werden. 6) Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung in der Straße ergreifen. Begründung: Bei der Straße "An der Steinmühle" handelt es sich um eine kleine Sackgassenstraße in L-Form. Anwohner berichteten bei einem Ortstermin Anfang Oktober 2021 von folgenden Problemen: Zu 1: Seit ca. 1 Jahr scheint ein in der Nähe ansässiger KFZ-Betrieb die Straße "An der Steinmühle" und die dort vorhandenen Parkplätze als eigenes Gewerbegebiet wie folgt zu nutzen: - Ein Abschleppwagen parkt permanent am Ende der Straße auf einer nicht als Parkplatz gekennzeichneten Fläche. - Unfallautos (teilweise nicht mehr fahrbereit) parken längere Zeit (bis zu mehrere Wochen) auf den Parkplätzen, bevor sie repariert werden. - Anwohner haben beobachtet, dass aus manchen defekten Autos Öl auf die Parkplätze tropft. Es sind größere Ölflecken in der Straße und auf den Parkplätzen zu sehen. - Teilweise scheinen einige Fahrzeuge bewusst Parkplätze für eine zukünftige Nutzung zu blockieren (durch Querparken vor den Längsparkplätzen). - Autos ohne Nummernschild belegen oft und lange die Parkplätze (dem Antragsteller fiel ein geöffneter Sprinter ohne Motor auf). Erhalten diese Fahrzeuge von der Stadt einen roten Aufkleber, scheinen sie zunächst auf den in der gleichen Straße parkenden Abschleppwagen geladen zu werden, bevor sie in die Werkstatt kommen. - Laut Anwohnern wurde mehrmals erfolglos mit dem betreffenden KFZ-Betrieb versucht, über die Missstände zu reden. Hierdurch sowie durch das vermehrte Parken von zum Teil ortsfremden Gewerbefahrzeugen komme es in der Straße "An der Steinmühle" nach Beschreibung der Anwohner zu einem täglichen Verkehrschaos: Die regulären Parkplätze seien oftmals belegt. Privatparkplätze, Toreinfahrten, Geh- und Fahrradwege würden zugeparkt. Müllabfuhr, Feuerwehr und Einsatzfahrzeuge könnten kaum durchfahren. Da es sich um eine Sackgasse handelt, kommt es zu aufwendigen Rangieren und lauten Fahrgeräuschen und Gesprächen der beteiligten Personen bis tief in die Nacht, so dass die Anwohner auch in der Nachtruhe gestört würden. Zu 2: Den Bewohnern ist aufgefallen, dass oftmals Autofahrer mit hoher Geschwindigkeit durch die Straße fahren und die Motoren aufheulen lassen. Hierdurch sei es schon zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen. Teilweise spielten auch die Kinder der Anwohner auf der Straße, da Spielplätze weiter entfernt liegen. Hier gibt es den Vorschlag der Anwohner, durch Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Bereich das schnelle Fahren zu verhindern. Zu 3 und 4: Durch Einrichten von Bewohnerparkplätzen und regelmäßigen Kontrollen könnte das Parkplatzproblem für die Anwohner gelöst werden. Dabei bräuchten nur ca. 10-15 Parkplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden. Zu 5: Die Alevitische Gemeinde Frankfurt ist "An der Steinmühle" ansässig. Sie besitzt vor Ort ca. 10 private Parkplätze, die jedoch für ihre Veranstaltungen nicht ausreichen. Die Glaubensgemeinschaft ist eine der größten in Deutschland. Laut Auskunft ihres 1. Vorsitzenden kommt es jede Woche zu 2-3 Beerdigungsveranstaltungen, zu denen regelmäßig über hundert Gäste aus ganz Deutschland kommen. Hinzu kommen noch weitere Veranstaltungen der Gemeinde. Die Parkplätze der gesamten Straße reichen für diese Veranstaltungen nicht aus. Es kommt regelmäßig zu größeren Verkehrs- und Parkplatzproblemen (Verkehrschaos). Hier sollte gemeinsam mit der Alevitischen Gemeinde nach alternativen Parkflächen in der Nähe gesucht werden. Anwohner schlugen beispielsweise eine Prüfung der Nutzung des Parkhauses des Jobcenters in der Bolongarostraße 82 sowie der Parkfläche des Netto-Marktes in der Bolongarostraße schräg gegenüber der Straße "An der Steinmühle" vor. Anwohner und Alevitische Gemeinde haben versichert, dass sie an einer einvernehmlichen Lösung interessiert seien. Straße "An der Steinmühle" in Nied. Quelle: Google Maps. Hier wird auf nicht als Parkplätze ausgewiesenen Flächen geparkt. Da die Strasse "An der Steinmühle" eine Sackgasse ist, muss hier mit großen Fahrzeugen immer aufwendig gewendet werden. Dieser Sprinter steht seit Monaten mit offener Tür auf dem Parkplatz. Er besitzt keinen Motor mehr und wird anscheinend von Gewerbetreibenden als Arbeitsstätte und Lagerraum benutzt. Hinter den Autos in der Böschung wird regelmäßig Müll entsorgt. Quelle Fotos: Privat. Parkplätze werden scheinbar bewusst blockiert. Der Abschleppwagen links parkt dauerhaft auf einer nicht als Parkplatz ausgewiesenen Fläche. Parkverbotsflächen werden missachtet. Kontrolliert wird selten. Gewerbetreibende nutzen für ihre Firmenautos verstärkt Parkplätze "An der Steinmühle". Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 866 2021 Die Vorlage OF 185/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2021, OF 122/11 Betreff: Bereitstellung von Flächen für Elektromobile Ladeinfrastruktur Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Um den Ausbau von elektromobiler Ladeinfrastruktur für das Frankfurter Stadtgebiet zu fördern, sind geeignete Flächen in ausreichender Menge auszuweisen und in einem "Elektro-Ladeinfrastrukturatlas" festzuhalten. Der "Elektro-Ladeinfrastrukturatlas" soll unterscheiden zwischen Infrastruktur welche für die lokale Nutzung (Wohnen und Arbeit) und der für Fern- und Mittelstrecken-reisende (Verpflegung, Hygiene, Sicherheit) genutzt werden kann. Begründung: Die Stadt Frankfurt hinkt bei der Anzahl der Lademöglichkeiten anderen Großstädten weit hinterher. Da viele Menschen in Frankfurt in Mehrfamilienhäusern wohnen und deren Arbeitsplätze in der Regel keine Lademöglichkeiten bieten, ist dies besonders an Orten mit wenigen Einfamilienhäusern besonders wichtig, eine alternative gewerbliche Ladestruktur anzusiedeln. Die Stadt Frankfurt sollte die drohenden Defizite in der eigenen elektromobilen Versorgung benennen und den gewerblichen Unternehmen entsprechende Flächen zur Verfügung stellen, damit die europaweit und bundesweit operierenden CPOs (= Charging Point Operator) Möglichkeiten haben, Investitionen zu tätigen und Infrastruktur für die Bewohner Frankfurts aufzubauen. Ähnlich dem Baulückenatlas soll ein Ladeinfrastrukturatlas entstehen, der die Bedürfnisse der Bewohner der Stadt und die Interessen von Besuchern der Stadt Frankfurt in Einklang bringt. Es ist sehr schwierig für Unternehmen, welche Ladeinfrastruktur anbieten, geeignete Flächen zu finden. Diese Unternehmen kommen zum Teil aus dem europäischen Ausland oder sind nicht örtlich ansässige große Energiekonzerne. Eine Einflussnahme durch die Stadt Frankfurt, wo neue Elektro-Tankstellen in Frankfurt sein werden, ist sehr wichtig. Es ist ebenfalls wichtig, darauf zu achten, das die besten Orte nicht sofort von nur einem Unternehmen besetzt werden und andere Unternehmen keine Möglichkeiten mehr haben, sich dort niederzulassen. Eine Parzellisierung größerer Flächen wäre dabei hilfreich. Bei der Entwicklung des Planes ist auf die verschiedenen Bedürfnisse der Nutzer abzustellen. Es macht keinen Sinn, solche Ladepunkte auf Hinterhöfe in Industriegebieten zu bauen. Bewohner brauchen Ladeinfrastruktur nahe an deren Wohnorten (langsame Ladepunkte, ca. 4-8h) Fern- und Mittelstreckenreisenden ist es wichtig, sichere helle Flächen, Toiletten, Cafés, Supermarkt, Speisenangebote, Bänke, Spielplatz, Park und andere Einkaufsmöglichkeiten für Kurzaufenthalte von 20-50 Minuten zu haben. Das "neue" Tanken unterscheidet sich wesentlich von dem klassischen Tanken mit Ölen und Benzin. Viele klassische Tankstellen werden sich daher nicht unbedingt eignen, um einen angenehmen Aufenthaltsraum während der Wartezeit zu schaffen. Die Stadtverordnetenversammlung hatte bereits in der Vergangenheit beschlossen, selber nicht aktiv als Gewerbetreibender für Ladeinfrastruktur aufzutreten. Dies ist gut und richtig. Trotzdem ist die Stadt Frankfurt verantwortlich dafür, dass es generell eine gute Infrastruktur in Frankfurt gibt. Seien dies Wasserleitungen, Bahnhöfe, Schulen, Toilettenhäuschen, Telefon und Datenleitungen, Entwässerung oder zukünftig ebenfalls die neue Kategorie der Elektro-Ladeinfrastruktur. In ein paar Jahren werden die meisten Menschen sich elektrisch fortbewegen. Jetzt beginnt eine neue Ära, die nicht mehr zurückzudrehen ist. Werden wir diese Entwicklung behindern oder sogar verschlafen, werden wir in Frankfurt großen wirtschaftlichen Schaden anrichten. In Zukunft wird die Elektromobilität einen wesentlichen Einfluss auf die Beschäftigung und das Wachstum der Stadt Frankfurt haben. Es gilt in der Wirtschaft, ständig konkurrenzfähig zu sein und immer günstiger operieren zu können. Dies gilt für alle Produktionsbereiche und Dienstleistungen. Elektromobilität ist gerade dabei, wesentlich günstiger zu werden als die herkömmliche Mobilität. Das Elektromobilitätskonzept und die Umsetzungsstrategie der Stadt Frankfurt ist bereits zwei Jahre nach Erstellung bereits völlig überholt. Die konservativsten Annahmen gehen bereits in acht Jahren von einem Viertel des Gesamtbestandes an Fahrzeugen mit Elektroantrieb aus. 2025 werden zwei von drei Neufahrzeugen Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) sein. Europaweite Fahrverbote für Diesel (z.B. 2024 in Paris) und Benziner in Großstädten werden diese Tendenz noch zusätzlich weiter beschleunigen. Amsterdam wird in der niederländischen Hauptstadt ab 2030 jegliche Benzin- und Dieselfahrzeuge aussperren. Andere Städte in Europa werden folgen. Das neue Wachstum im Automobilsegment wird verstärkt im Bereich der Elektromobilität stattfinden. Klassische Verbrennerfahrzeuge werden verschwinden. In acht Jahren bereits werden fast keine Verbrenner mehr verkauft. Namhafte deutsche Hersteller stellen ihre gesamte Produktion auf e-Mobilität um. Aufgabe für uns ist es, dafür den Weg zu bereiten. Es sind Möglichkeiten für die nötige Infrastruktur in der Stadt Frankfurt zu suchen und zur Verfügung zu stellen. Dies kann über Pachtverträge von Grundstücken oder durch Verkauf von Flächen passieren. Diese Infrastrukturmaßnahmen dienen dem Vorteil aller Bewohner der Stadt Frankfurt. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sich finanziell nicht an dem Aufbau von Ladeinfrastruktur zu beteiligen, bedeutet nicht, anderen Unternehmen das Bauen von Lade-infrastruktur zu verweigern oder diese gar nicht erst zu unterstützen. Ein solches Verhalten würde zu großem Schaden in der Stadt Frankfurt führen. Mit Gestalten und die Orte für nötige Ladeinfrastruktur selber definieren. In der Vergangenheit haben sich bereits verschiedene große Ladestellenanbieter darüber öffentlich in der Presse geäußert, wie die Stadt Frankfurt den Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur behindere. Es hatten sich z.B. einer der größten Anbieter "Allego" von der Stadt Frankurt als Investitionsort komplett abgewendet. Tesla hat sich beschwert über die Schwerfälligkeit der Stadt Frankfurt und die fehlenden Möglichkeiten des Aufbaus von Ladeinfrastruktur und Qwello hat sich nun ebenfalls schon über die Schwierigkeiten, auf die man in Frankfurt trifft, geäußert. Letztere Firma konnte nur einen kleinen Prozentsatz der geplanten Ladeinfrastruktur für Frankfurt überhaupt umsetzen. Die Ladeinfrastruktur wird jetzt und heute mit starker Unterstützung des Bundes gebaut. Wenn wir den Anschluss jetzt verlieren, werden wir zukünftig eine schlechtere Infrastruktur in Frankfurt haben. Die Fördergelder für Ladeinfrastruktur werden ebenfalls an Frankfurt vorbei gehen. Ein Nachbau der Ladeinfrastruktur wird viel schwieriger zu stemmen sein, als es das heute sein kann. Daher ist es an der Zeit, seitens der Stadt Frankfurt aktiv gute geeignete Flächen für elektromobile Ladeinfrastrukturprojekte in einem Ladeinfrastrukturplan anzubieten, damit Frankfurt in zehn Jahren nicht bekannt dafür ist, dass Menschen ihre Fahrzeuge auf dunklen Hinterhöfen laden müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung OA 85 2021 Die Vorlage OF 122/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2021, OF 94/12 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen: 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist, oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird, 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird, 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind, 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen, 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann, 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können und Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümer:innen hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Des Weiteren wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Auf welchen Wegen (Sirenen, Apps, Internet-Seite, Radio etc.) wird die Bevölkerung über Katastrophenerereignisse unterrichtet bzw. über welche Wege kann sich die Bevölkerung selbst informieren? 2. An welchen Stellen innerhalb des Ortsbeiratsbezirks werden die Wasserstände des Kalbachs und der Nidda gemessen und wo werden diese Messergebnisse jederzeit verfügbar öffentlich bekannt gegeben? 3. Welche von den 152 nach der B 415 2017 insgesamt vorgesehen Sirenenstandorte bestehen bereits innerhalb des Ortsbeiratsbezirks und welche sind ggf. noch vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat aufgrund der B 415 2017 bislang ergriffen? 5. Wie sieht das derzeitige Kommunikationskonzept der Stadt nach Auslösung eines Sirenenalarms aus? 6.Wie ist der Sachstand des Einsatzplans zur Nutzung der 2020 installierten Auslösestelle für das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) in der Leitstelle der Feuerwehr? Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohner:innen sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Die Stadt Frankfurt am Main hat nach § 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Aufgabe, die Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahrensituationen sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der katastrophalen Hochwasserereignisse insbesondere im südwestlichen Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Nordrhein-Westfalen besteht aus Sicht des Ortsbeirats ein umfassendes Informationsbedürfnis dahingehend, wie diese Bestimmungen derzeit in Frankfurt am Main umgesetzt werden und was zukünftig geplant oder bereits in Vorbereitung ist, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.08.2021, OF 75/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 732 2021 1. Die Vorlage OF 75/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 94/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2021, OF 169/6 Betreff: Grillplatz Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten: I. die Schließung des Grillplatzes unverzüglich anzuordnen, II. die Schließung des Grillplatzes durch wirksame (auch nächtliche) Kontrollen durchzusetzen und III. ein Konzept zu entwickeln, welches eine Nutzung von Grillplätzen im Allgemeinen und insbesondere eines Grillplatzes in Schwanheim erwarten lässt, die mit den Interessen 1. des Naturschutzes (wilder Abschnitt von Bäumen, Vermüllung), 2. des Immissionsschutzes (Lärm und Luft), 3. des Gesundheits- und Seuchenschutzes (Verkotung, Herumliegen rohen Fleisches), und 4. der allgemeinen Gefahrenabwehr (insbesondere Brandgefahr) vereinbar ist. IV. Da der Grillplatz in Schwanheim als Party-Location genutzt wird, ist - wenn überhaupt - eine Wiedereröffnung in Betracht zu ziehen, von der weniger Immissionen ausgehen; ggf. in der Nähe des Wasserwerks Hinkelstein in der Alten Mainzer Schneise. Begründung: Zur Begründung wird auf die Stellungnahme der SPD-Fraktion im Ortsbeirat 6 verwiesen, die für die kommende Sitzung des Ortsbeirates 6 eingereicht wurde und als Anlage beigefügt ist. Der von der BFF-Fraktion vorgelegte Antrag ist nur im Ansatz zu begrüßen, weil er zwar die erforderliche sofortige Schließung des Grillplatzes in Schwanheim fordert, aber dem Magistrat keinen Anlass gibt, eine Konzeption vorzulegen, die den Anforderungen entspricht, wie sie sich aus diesem Antrag ergeben. Der von der CDU-Fraktion vorgelegte Entwurf ist nicht ausreichend, weil er nicht die sofortige Schließung des Grillplatzes in Schwanheim fordert. Die sofortige Schließung ist erforderlich, weil es in der letzten Zeit wiederholt zu einer missbräuchlichen und sehr gefährlichen Nutzung des Grillplatzes gekommen ist und die Missstände dem zuständigen Dezernat aufgrund einer Vielzahl von Anwohnerbeschwerden seit langem bekannt sind. Trotz dieser Beschwerden, die auch über den Präventionsrat lanciert wurden, hat sich die Situation in diesem Jahr trotz des regnerischen Wetters weiter verschärft und der allgemeine Zustand des Grillplatzes weiter signifikant verschlechtert. Zudem lässt die vorliegende Stellungnahme des zuständigen Dezernates erkennen, dass keine Bereitschaft besteht, an der Situation grundsätzlich etwas zu ändern, obwohl (wörtlich) "die Situation vor Ort [dem Fachamt] bekannt ist". Das von der CDU-Fraktion in dem Antrag OF 149/6 richtigerweise angeregte "Kelsterbacher Modell" wird von dem Fachamt zurückgewiesen, mit der Begründung, dass dieses Modell das Angebot zu stark limitiere und schnell an seine Kapazitätsgrenzen stoße und die Aktivitäten in Kelsterbach vor Ort von einem Parkwächter überwacht werden. Dieses Reservierungssystem sei "nicht auf Frankfurt im Allgemeine und auf den Grillplatz im Schwanheim im Speziellen anwendbar". Damit gibt das Fachamt zu erkennen, dass es das grundsätzliche Problem bei der Nutzung des Grillplatzes in Schwanheim nicht erkannt hat: Der Grillplatz wird weit über seine Kapazitätsgrenzen genutzt, die durch die tatsächlichen Gegebenheiten gesetzt sind. Soll eine für Umwelt, Nutzer*innen und Anlieger*innen erträgliche Nutzung des Grillplatzes erreicht werden, ist es dringend erforderlich eine Kontingentierung einzuführen. Die Antwort des Fachamtes, der Ortstermin solle - entgegen der Anregung des Ortsbeirates 6 - an einem Montag stattfinden, damit sich ein Bild über die "Vermüllung nach dem Wochenende" machen könne, lässt zudem Unkenntnis über die tatsächlichen Gegebenheiten erkennen. Denn die mit der Müllbeseitigung beauftragte Firma beginnt mit den Aufräum- und Müllentsorgungsarbeiten bereits am Sonntag, weil es anderenfalls nicht rechtzeitig vor dem Wochenbeginn am Montag zu schaffen ist. In der Regel ist die Müllbeseitigung am Montag gegen 9:00 Uhr abgeschlossen. Sollte das Fachamt einen Ortstermin weiterhin für erforderlich halten, sollte dieser - entsprechend des bereits gestellten Antrags des Ortsbeirates 6 - am Wochenende stattfinden. Am Besten an einem Wochenende, an dem die Fachamt wieder eine Erlaubnis zur Sondernutzung erteilt und diese für eine Tanz-Party genutzt wird mit einer noch in 2 km Entfernung hörbaren Beschallung. Anlage 1 (ca. 341 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.08.2021, OF 149/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 149/6 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. 2. Die Vorlage OF 169/6 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Beratung der Vorlage) 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 149/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 169/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 6 Die Vorlage OF 149/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2352 2022 1. Die Vorlage OF 149/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Punkt gestrichen und durch folgenden Punkt ergänzt wird: "ein Konzept zu entwickeln, welches eine Nutzung von Grillplätzen im Allgemeinen und insbesondere eines Grillplatzes in Schwanheim erwarten lässt, die mit den Interessen a) des Naturschutzes (wilder Abschnitt von Bäumen, Vermüllung), b) des Immissionsschutzes (Lärm und Luft), c) des Gesundheits- und Seuchenschutzes (Verkotung, Herumliegen rohen Fleisches), und d) der allgemeinen Gefahrenabwehr (insbesondere Brandgefahr) vereinbar ist." 2. Die Vorlage OF 169/6 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 88/11 Betreff: Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat und bittet zu prüfen und zu berichten: 1. Wie hoch ist die Gewerbesteuereinnahme der sich in Frankfurt befindlichen Rechen-zentren in den letzten 5 Jahren. Wie ist die Prognose für die nächsten 5 Jahre? 2. Wie viele Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber sind im Stadtteil Seckbach und Fechenheim bereits genehmigt und welche davon bereits gebaut bzw. in Bau befindlich sowie welche davon bereits in Betrieb? 3. Wie viele weitere Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber befinden sich derzeit im Baugenehmigungsverfahren? 4. Welches ist die exakte Lage bereits genehmigter, erbauter bzw. im Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlicher Rechenzentren nach postalischer Adresse und Kataster (Übersichtskarte erwünscht)? 5. Wie hoch wird der Strombedarf in 2, 5, 10 Jahren der Rechenzentren in Seckbach und Fechenheim perspektivisch eingeschätzt? Wie hoch ist daran der Anteil klimaneutral erzeugten Stroms? Wie wird die Abwärme genutzt? 6. Mangels qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das betreffende Gebiet in den Stadtteilen Seckbach und Fechenheim müssen Baugenehmigungen auf Grundlage von § 34 BauGB erteilt werden: a) Wie fügen sich (1) die bereits genehmigten und erbauten bzw. in Bau befindlichen Bauvorhaben sowie (2) die im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben nach Auffassung des Magistrats jeweils nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll bzw. wurde und derzeit noch wird, in die (vorherige) Eigenart der näheren Umgebung ein? Wie bleiben die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nach Auffassung des Magistrats gewahrt? Wie wird das Ortsbild nach Auffassung des Magistrates beeinträchtigt? b) Was gedenkt der Magistrat bei den bereits erbauten und insbesondere bei den in Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben für eine Wahrung der vielfältigen Nachbarschaftsbelange von Anwohnern, Gewerbetreibenden und der sonstigen öffentlichen Interessen, insbesondere denen des Naturschutzes für das unmittelbar benachbarte Naturschutzgebiet, zu tun? c) Wie stellt der Magistrat sicher, dass im Rahmen der (Einzel-) Baugenehmigungsverfahren hinreichende, insbesondere für Verschattung und den Immissionsschutz bedeutsame Abstände zwischen Rechenzentren im Gewerbegebiet einerseits und der Wohnbebauung im unmittelbar angrenzenden Wohngebiet, dem Naturschutzgebiet Seckbacher Ried und anderer in Fechenheim befindlichen Naturschutzgebiete andererseits eingehalten werden? Wie stellt der Magistrat sicher, dass die sonstigen Belastungen von Umwelt und Anwohnern so weit wie möglich reduziert werden? Welche Abstände und Maßnahmen sind dies im Einzelnen? Hier ist vor allem auf die Gesichtspunkte 1. Schutz gegen Geräusche, Lärm 2. Schutz gegen Luftschadstoffe, Gerüche, Wärme 3.Schutz vor übermäßigen Lichtemissionen 4. Schutz vor technisch erzeugten (künstlichen) elektrischen, magnetischen, elektromagnetischen Feldern 5. Schutz vor Sicherheitsrisiken (Sabotage, Terrorakte, Brand) einzugehen und eine entsprechende Analyse vorzulegen. d) In welcher Weise sieht sich der Magistrat in der Lage und auf welcher Grundlage, im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren höchste technische und damit zeitgemäße Umweltschutzstandards abzuverlangen? In der Antwort ist insbesondere auf den mit (Diesel-) Notstromaggregaten typischerweise verbundenen erheblichen Ausstoß von Stickoxiden und Feinstaub einzugehen, die durch zahlreiche Dieselgeneratoren, Schornsteine, Kondensatoren, Entlüftungen und Klimaanlagen der Rechenzentrumsgebäude in die unmittelbare Umgebung und Umwelt emittiert werden. e) Sind die bereits vorhandenen und nach und nach ständig weitergebauten zusätzlichen umfangreichen Antennenanlagen, Entlüftungsstutzen etc. an und auf Fassaden sowie Dächern zulässig und auf welcher Grundlage? 5. Wann betreibt der Magistrat das Verfahren des bereits seit dem 24.5.1984 in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans B558 "Gwinnerstraße" weiter und kommt damit seiner Planungshoheit und -verantwortlichkeit zur Steuerung der städtebaulichen und - nach Landesbauordnung - gestalterischen Entwicklung des betreffenden Gebiets, insbesondere mit Blick auf Rechenzentrumsbauten, nach, in dessen Rahmen die öffentlichen und privaten Belange und Interessen förmlich eingebracht und zum Ausgleich gebracht werden könnten, was sie bei der derzeitigen Praxis der Einzel-Baugenehmigungsverfahren nach § 34 BauGB nicht oder nur unzureichend können bzw. werden? 6. In § 1 BauGB heißt es u.a. auch, dass Bauleitpläne aufzustellen sind, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Erkennt der Magistrat die jahrelangen Spannungen zwischen den Rechenzentrumsbetreibern auf der einen Seite und der Wohnbevölkerung und den kleineren Gewerbetreibenden auf der anderen Seite an? Erkennt der Magistrat an, dass derzeit eine städtebaulich unerwünschte oder negative Tendenz abzeichnet und diese einen Bebauungsplan erforderlich macht? 7. Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen der stetig zunehmenden Rechenzentrumsbauten in Frankfurt auf das Umweltklima, insbesondere auf das Mikroklima in Frankfurt und seinen Stadtteilen? Wie schätzt der Magistrat in Bezug auf das Pariser Klimaschutzabkommen und der Erreichung der Ziele in Frankfurt ein? Sieht der Magistrat eine politische Mitverantwortung im Rahmen der Genehmigungspraxis und erforderlicher Bebauungsplanverfahrens vor dem Schutz vor Klimawandel? Begründung: Seit Jahren dominieren in der öffentlichen und (nicht nur kommunal-) politischen Debatte die (zweifelsohne bestehenden) positiven Aspekte der Digitalisierung. Für Frankfurt am Main ist es vor allem von wirtschaftlichem Interesse, dass seine standortbedingte Attraktivität (Stichwort: DE-CIX) für Rechenzentrumsbetreiber weltweit so reizvoll ist, obwohl Deutschland im internationalen Vergleich besonders hohe Strompreise hat. Abgesehen von Gewerbesteuereinnahmen sind auch die Stromerlöse des kommunalen Stromversorgers Mainova AG gewichtige Argumente. Der Rechenzentrumsboom hat jedoch auch negative Aspekte, die nicht vergessen werden dürfen, insbesondere nicht vor dem Hintergrund der Belastungen für Anwohner, Gewerbetreibende und Umwelt sowie der Verdrängungseffekte zulasten von angestammten Gewerbeunternehmen etc. Es gebietet die politische Verantwortlichkeit, sich mit allen vielfältigen umweltpolitischen, städtebaulichen und sonstigen öffentlichen und privaten Belangen und Interessen auseinanderzusetzen, die mit dem Rechenzentrumsboom (nicht nur, ab er vor allem) in Frankfurt am Main zwangsläufig verbunden sind. Aus diesem Grund wollen wir mit diesem Auskunftsersuchen Antworten auf detaillierte Fragen und mit diesen Fakten dann weiter planen zu können. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 169 2021 Die Vorlage OF 88/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 78/9 Betreff: Poller in der Kurve Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten in der Innenkurve Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße Poller aufzustellen, die ein Parken verhindern, weil regelmäßig LKW's dort steckenbleiben und am Sonntag den 29.08.2021 ein Löschzug der Branddirektion 15 Minuten benötigte, um durch diese Kurve zu Fahren. Begründung: Wenn Leben in Gefahr sind, müssen die Rettungsfahrzeuge ungehindert durch die Siedlung fahren können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 710 2021 Die Vorlage OF 78/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 76/12 Betreff: Hochwasser- und Katastrophenschutz in Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten über die derzeit geltenden Regeln und Maßnahmen zum Katastrophen- und Hochwasserschutz in Kalbach-Riedberg zu berichten. Im Rahmen dieses Berichtes wird der Magistrat gebeten, insbesondere zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Auf welchen Wegen (Sirenen, Apps, Internet-Seite, Radio etc.) wird die Bevölkerung über Katastrophenerereignisse unterrichtet bzw. über welche Wege kann sich die Bevölkerung selbst informieren? 2. An welchen Stellen innerhalb des Ortsbeiratsbezirks werden die Wasserstände des Kalbachs und der Nidda gemessen und wo werden diese Messergebnisse jederzeit verfügbar öffentlich bekannt gegeben? 3. Welche von den 152 nach der B 415 2017 insgesamt vorgesehen Sirenenstandorte bestehen bereits innerhalb des Ortsbeiratsbezirks und welche sind ggf. noch vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat aufgrund der B 415 2017 bislang ergriffen? 5. Wie sieht das derzeitige Kommunikationskonzept der Stadt nach Auslösung eines Sirenenalarms aus? 6. Wie ist der Sachstand des Einsatzplans zur Nutzung der 2020 installierten Auslösestelle für das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) in der Leitstelle der Feuerwehr? Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main hat nach § 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Aufgabe, die Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahrensituationen sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der katastrophalen Hochwasserereignisse insbesondere im südwestlichen Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Nordrhein-Westfalen besteht aus Sicht des Ortsbeirats ein umfassendes Informationsbedürfnis dahingehend, wie diese Bestimmungen derzeit in Frankfurt am Main umgesetzt werden und was zukünftig geplant oder bereits in Vorbereitung ist, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 163/5 Betreff: Bekenntnis zum Areal Oberforsthaus seitens der Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich zum Areal Oberforsthaus zu bekennen, das bestehende Gebäude endlich selbst zu sanieren, eine Nutzung für die breite Bevölkerung zu ermöglichen und das Fortbestehen des Schützencorps FSK Oberforsthaus zu sichern. Begründung: Nach dem jüngsten Brand in der Remise des ehemaligen Oberforsthauses fragt sich die Bevölkerung, wann es endlich endgültige Planungen zum gesamten Areal geben wird. Alle Gespräche mit Investoren sind bisher gescheitert. Das Denkmalamt geht auch nach dem Brand davon aus, dass das bestehende Gebäude weiterhin saniert werden kann (FNP vom 07.08.2021). Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, konkrete Pläne für eine eigene Nutzung aufzunehmen und das Gebäude zu sanieren. Das Fortbestehen des Schützencorps FSK Oberforsthaus ist ebenfalls zu sichern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 792 2021 Die Vorlage OF 163/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 133/2 Betreff: Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers für die Lagerung der Bücher vor Ort Schutz vor weiteren Brandanschlägen zu bieten. 2. Den dann bereitgestellten Seecontainer, z.B. im Rahmen eines Schulprojekts durch Graffity wie beim ehemaligen Laabsaal, verschönern zu lassen. 3. Überlegungen anzustellen, wo dem Bockenheimer Büchermarkt ab dem Zeitpunkt des Abrisses des Laabsaals und des Sozialzentrums b.a.w. ein Ausweichstandort in der Nähe bereitgestellt werden kann. Begründung: De Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer Institution in Bockenheim und dem Westend entwickelt. Dies insbesondere seitdem in den letzten Jahren das Karl Marx Antiquariat in der Jordanstraße und das Antiquariat in der Großen Seestraße, Ecke Landgrafenstraße geschlossen wurde. Im ersten Halbjahr diesen Jahres, wurden bereits 2 Brandanschläge auf den Bockenheimer Büchermarkt verübt. Es entstand ein Schaden von mehreren 10.000.- €. Um den Bockenheimer Büchermarkt vor weiteren Brandanschlägen zu schützen wäre es notwendig ihm einen ausrangierten Seecontainer, wie er an Baustellen als Lärmschutzwand eingesetzt wird zur Verfügung zu stellen. Den Seecontainer könnte man im Rahmen eines sozialen/kulturellen Projekts, beispielsweise durch Schulklassen mit Graffity verschönern lassen. Da bereits für das Jahr 2022 der Abriss des Laabsaals und des Sozialzentrum angedacht ist, also im nächsten Jahr, sollten Überlegungen angestellt werden, wohin der Bockenheimer Büchermarkt in der Nähe ausgelagert werden kann. Z.B. gegenüber vor der Universitätsbibliothek Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 278 2022 Die Vorlage OF 133/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten beiden Ziffern des Antragstenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 170/6 Betreff: Sindlingen: Ludwig-Weber-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wann die Baumaßnahmen an der Ludwig-Weber-Schule beendet werden. Insbesondere ist zu berichten, - wann die Baugrube gefüllt und der Schulhof wieder hergestellt wird - der dort geplante Verkehrsübungsplatz angelegt wird - wann die Brandschau erfolgt - wann der noch fehlende Evakuierungspunkt, der bei Feueralarm oder anderen Notfällen von den Schülern als Sammelplatz dient, angelegt wird Begründung: Für den Neubau ist noch kein Sammelplatz für einen Räumungsalarm festgelegt, sowie die Brandschau noch nicht erfolgt. Dies sollte umgehend zur Sicherheit der Kinder erfolgen. An der Stelle des Ersatzgebäudes, das ist mittlerweile abgetragen wurde, ist derzeit eine Baugrube. Es sollte an dieser Stelle ein Verkehrsübungsplatz angelegt werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.08.2021, OF 151/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 129 2021 1. Die Vorlage OF 151/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 170/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 65/4 Betreff: Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd? Foto: privat Am Dienstag den 27. Juli 2021 wurden die Bornheimer & Bornheimerinnen, sowie die Markthändler & Markthändlerinnen mit dem abgebildeten Verkehrs- bzw. Hinweisschild überraschenderweise zwangsbeglückt. Weder der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend), noch die Markthändlervereinigung wurden im Vorfeld über die Aufstellung informiert. Dumm nur, an dieser Stelle stehen mittwochs und samstags zwei Stände des bereits im letzten Jahrhundert eröffneten Wochenmarktes. Auf den Hinweisschildern können nun die Fahrtrichtungen für Fahrradfahrer & Fahrradfahrerinnen in verschiedene Frankfurter Stadtteile und nach Offenbach mit Entfernungen in Kilometer abgelesen werden. Was für den schlichten bzw. die schlichte Zweiradfahrer/Zweiradfahrerin als Aufforderung zur Nutzung des verkehrsberuhigten Marktplatzes rund um das Uhrtürmchen und den "Bernemer Halblangebrunnen" angesehen werden kann. Ebenso dumm für bewegungseingeschränkte und weniger reaktionsschnelle Rentnerinnen & Rentner, die traditionell ein besonderes enges Verhältnis zu Zweiradfahrern & Zweiradfahrerinnen in Fußgängerzonen oder teilberuhigten Fußgängerzonen besitzen Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Wer ist für diese verkehrstechnische Meisterleistung der Standortwahl verantwortlich? 2. Waren die Aufsteller / Aufstellerinnen Frankfurt kundig und mit der Information vertraut, dass hier zweimal wöchentlich einer der schönsten Wochenmärkte stattfindet oder kommen sie täglich im Blindflug aus dem Umland nach Frankfurt? 3. Hielt man/frau es für unnötig im Vorfeld der Aufstellung den Ortsbeirat und die Markthändlervereinigung zu informieren oder wurde dies als zu schwierig erachtet? 4. Ist nicht als spezieller Fahrradweg die nahe Burgstraße ausgewiesen oder macht es den Planern & Planerinnen große Freude die für den Autoverkehr einspurige Berger Straße mit mehr Fahrradfahren & Fahrradfahrerinnen zu beleben und damit ein höheres Gefährdungspotential für alle Verkehrsteilnehmer herbeizuführen? 5. Gibt es im Magistrat, sowie in den Amtsstuben der einzelnen beteiligten Ämter und den ausführenden Praktikern & Praktikerinnen vor Ort irgendeinen Menschen (männlich, weiblich, queer) der den in einfachem Deutsch formulierten Satz formuliert: "Dumm gelaufen!"? 6. Wenn ja, wäre dies ein geeigneter Vorschlag für den nächsten Stadtteilpreis? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 65/4 wurde zurückgezogen.
Partei: dFfm
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 153/2 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" durch den zusätzlichen Bau von zwei Treppenaufgängen an den jeweiligen Bahnsteigenden den Anforderungen von § 31 Abs. 5 BOStrab auf Anpassung an die Nutzungskapazität entsprechen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt In der U-Bahn Haltestelle Holzhausenstraße werden an den Bahnsteig-enden stadteinwärts und stadtauswärts an den jeweiligen Bahnsteigen zusätzliche Treppen eingerichtet, um damit Notausgänge, die an die Oberfläche führen, zu schaffen Begründung: In § 31 Abs. 5 der Bo Strab ( Betriebsordnung Straßenbahn) wird die notwendige Größe der Haltestellen festgelegt: "Die Breite der Bahnsteige muss nach dem Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme bemessen sein. Längs der Bahnsteigkante muss eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 m, bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen von mindestens 1,5 m vorhanden sein. Die Querneigung des Bahnsteigs soll so ausgeführt werden, dass sie mit 2 von Hundert zur Bahnsteigkante hin ansteigt". Seit Jahren wird vom Magistrat erklärt, dass die in den 60er Jahren gebaute Haltestelle Holzhausenstraße nicht mehr der Belastung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen der Fahrgäste entspricht.Laur §31 Abs.5, Satz 1 Bo Strab besteht die Pflicht die Breite der Bahnsteige dem erhöhten Verkehrsaufkommen anzupassen. Da das in diesem Fall baulich nicht möglich ist, muss die Kapazität der Haltestelle zumindest durch den Bau zusätzlicher Fluchttreppen an den beiden Bahnsteigenden erhöht und damit eine zusätzliche Möglichkeit für die Fahrgäste geschaffen werden, die Haltestelle zu verlassen. Ein zusätzlicher Ausbau der Fluchttreppen ist auch aufgrund von Abs.5, Satz 2 notwendig, wonach die nutzbare Breite von 2 Metern nicht unterschritten werden darf. Die nutzbare Breite des Bahnsteigs stadtauswärts unterschreitet nach dem Einbau der Aufzüge die notwendige Breite. Sie beträgt nur 1,80 m, stadteinwärts wird die notwendige Breite gerade einmal um 10 cm überschritten. Sie beträgt 2,10 m . In einer U-Bahn Station mit einem hohen Aufkommen von Fahrgästen ist es dringend notwendig, alle für die Sicherheit der Fahrgäste notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise wurden in Berlin nach dem Brand im Jahre 2009 in der Station Oper40 Stationen mit ähnlichem Baustandard für insgesamt über 1 Milliarde Euro nachgerüstet. Auch in Frankfurt ist zur Sicherheit der Fahrgäste eine Nachrüstung der Station Holzhausenstraße durch zusätzliche Fluchttreppen dringend notwendig, insbesondere, da die Hessische Bauordnung für Veranstaltungsräume zwei unabhängig nach aussen führende Fluchtwege erforderlich macht. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung OA 79 2021 Die Vorlage OF 153/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); SPD und FDP (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 149/6 Betreff: Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtwidrige Zustände beenden Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, a. die chaotischen und rechtswidrigen Zustände auf dem Schwanheimer Grillplatz zu beenden und mit angepassten Kontrollen den Regelungen der Grünanlagensatzung für Grillplätze wieder Geltung zu verschaffen, b. die völlige Übernutzung durch anwesendes Personal (z.B. Parkwächter) zu unterbinden c. dem Aufkommen angepasste Behältnisse zur Entsorgung von Asche und Restmüll zur Verfügung zu stellen d. die vorhandenen Toilettenanlagen zu öffnen und bei Bedarf zu erweitern, e. Möglichkeiten zur geordneten Bewirtschaftung, z.B. "Kelsterbacher Modell", zu entwickeln. Begründung: Die Zustände auf dem Schwanheimer Grillplatz haben sich in einer Weise fehlentwickelt, dass nun ein entschlossenes Handeln der Stadt notwendig ist. Es gibt eine völlige Übernutzung des Grillplatzes, eine Ausdehnung des Grillens außerhalb der erlaubten Flächen in den Wald hinein, das Abspielen von lauter Musik mittels technischer Geräte, eine infolge von Fehlnutzung erhebliche Belästigung durch Rauch, Geruch und Lärm. Die zur Verfügung gestellten Abfallbehälter sind offenkundig viel zu klein für die Größe des Grillplatzes. Die Frankfurter Grünanlagensatzung bestimmt insbesondere in §3 (4) eindeutig, auf welche Weise die Grillplätze zu nutzen sind. Würden diese Regeln in Schwanheim im Wesentlichen eingehalten werden, gäbe keine Probleme. Wie auch andere Regelungen - als Beispiel mögen die Parkverbote dienen - bedürfen sie der Kontrolle und Durchsetzung. Warum der Magistrat glaubt, dass es in Schwanheim von selber läuft und man dort faktisch kein Kontrollpersonal einsetzt, ist nicht nachvollziehbar. Dass die vorhandenen sanitären Einrichtungen des Waldspielplatzes verschlossen sind und nicht zur Verfügung stehen, trägt zu den Beanstandungen bei. Im Gegenteil müssten eher die sanitären Einrichtungen erweitert werden. Andere Kommunen mit ähnlichen Problemen haben Lösungen für ihre Situation entwickelt. Vermutlich wird man sie nicht einfach übertragen können. Sich damit zu befassen und Konzepte für Frankfurt zu entwickeln, erscheint zum Ziel einer allgemeinverträglichen Nutzung des Grillplatzes zu führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.09.2021, OF 169/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 149/6 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. 2. Die Vorlage OF 169/6 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Beratung der Vorlage) 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 149/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 169/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 6 Die Vorlage OF 149/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2352 2022 1. Die Vorlage OF 149/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Punkt gestrichen und durch folgenden Punkt ergänzt wird: "ein Konzept zu entwickeln, welches eine Nutzung von Grillplätzen im Allgemeinen und insbesondere eines Grillplatzes in Schwanheim erwarten lässt, die mit den Interessen a) des Naturschutzes (wilder Abschnitt von Bäumen, Vermüllung), b) des Immissionsschutzes (Lärm und Luft), c) des Gesundheits- und Seuchenschutzes (Verkotung, Herumliegen rohen Fleisches), und d) der allgemeinen Gefahrenabwehr (insbesondere Brandgefahr) vereinbar ist." 2. Die Vorlage OF 169/6 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 111/1 Betreff: Klimaschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 1 hier: Theatertunnel-Brüstung begrünen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Brüstung entlang der südlichen Seite der Zufahrt zum Theatertunnel auf einem ca. 50m langen Teilstück mit einer Rankbegrünung bepflanzen zu lassen, um einen Sicht- und Schallschutz für den Gastronomiestandort und die Anwohnenden zu schaffen. Begründung: Der Gastronomiestandort in der Gutleutstraße entlang der Theatertunnelrampe hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt und ergänzt das fehlende An gebot auf dem Willy- Brandt-Platz. Den dort befindlichen Straßenbereich befahren lediglich noch Ortsunkundige und die Außengastronomie wird gut angenommen. Der PKW- und LKW- Verkehr durch den Theatertunnel ist jedoch nach wie vor hoch, laut und stinkt. Eine Rankbegrünung entlang der Brüstung schafft einen Sichtschutz und ein wenig Linderung gegen Lärm und Abgase. Die Pflanztröge werden entlang der Brüstung aufgestellt und mit dem Boden bzw. der Brüstung sicher verbunden. Schnell wachsende Rankgewächse wie z.B. Wilder Wein klettern an winddurchlässigen Spalieren hoch bilden vor allem von Frühjahr bis Herbst eine blickdichte und insektenfreundliche Blätterwand. . Gutleutstraße/Zufahrt Theatertunnel mit Blickrichtung Willy-Brandt-Platz Fotos: Alexander Mitsch . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 670 2021 Die Vorlage OF 111/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 120/1 Betreff: Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahn-Haltestellen für die Münchener Straße Vorgang: B 288/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz ist eine belebte Geschäftsstraße im Herzen des Bahnhofsviertels, die von drei stark frequentierten Straßenbahnlinien durchfahren wird. Viele Berufspendler*innen, Fußgehende und Radfahrende konkurrieren um den Raum mit fahrenden und parkenden PKW und Lieferfahrzeugen. Dennoch sind die Straßenbahnhaltestellen nicht barrierefrei und die Gehwege extrem schmal und zugeparkt. Im Magistratsbericht B288 vom 09.08.2021 wird darauf hingewiesen, dass eine Wiederaufnahme der Planung aus Kapazitätsgründen und wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität nicht in Aussicht gestellt werden könne und dass es sich um eine Anliegerstraße mit relativ geringem Verkehrsaufkommen handele. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, den Straßenabschnitt mit Priorität und temporären Maßnahmen wie folgt anzupacken: 1. Einrichtung temporärer Straßenbahn-Haltestellencaps, die bis zum Gleis herangeführt werden und so einen barrierefreien Ein- und Ausstieg gewährleisten, als temporäre Maßnahme bis zum endgültigen Umbau der Haltestellen. 2. Einführung flächendeckendes Tempo 20, da es sich um einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich handelt. Dadurch wird die Sicherheit für Radfahrende und Fußgehende entscheidend erhöht. 3. Umwandlung weiterer PKW-Parkplätze in Lieferzonen für das örtliche Gewerbe, um das Parken in zweiter Reihe und die Behinderung der Straßenbahnen zuverlässig zu verhindern. 4. Umwandlung weiterer PKW-Parkplätze in Flächen für die Außengastronomie, um der durch Corona gebeutelten Gastronomie endlich die ersehnte Außenfläche zur Verfügung stellen zu können. Begründung: Da die Umgestaltung der Münchener Straße inklusive dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen noch lange andauern wird, müssen kostengünstige, schnell greifende, temporäre Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele umgesetzt werden. Insbesondere die Interessen mobilitätseingeschränkter Menschen, von Eltern mit Kleinkindern oder Kinderwagen, von Gewerbetreibenden und Gastronomen und ÖPNV-Nutzer*innen müssen ernst genommen werden. Das ständige Hupen der PKW und LKW und das Bimmeln der Straßenbahnen wird reduziert, worüber sich vor allem die Anwohnenden beschwert haben. PKW-Stellplätze bleiben weitgehend erhalten. Die dafür erforderlichen Maßnahmen zur Beschilderung und den temporären Haltestellenanlagen wie z.B. in der Gartenstraße / Ecke Stresemannallee sind zudem kostengünstig und schnell umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 288 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 120/1 ziffernweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 675 2021 Die Vorlage OF 120/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: 4 GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 152/1 Betreff: Teilstück Gutleutstraße für PKW-Verkehr sperren Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrbahn entlang der südlichen Seite der Zufahrt zum Theatertunnel zwischen Mainluststraße und Untermainanlage für den motorisierten Verkehr sperren zu lassen. Die Zufahrt für Lieferverkehr und Anwohnende ist über die Untermainanlage zu gewährleisten. Zugleich soll eine Möglichkeit zum Linksabbiegen aus der Mainluststraße in die Gutleutstraße geschaffen werden, um Umwegverkehre zu vermeiden und eine Abflussmöglichkeit für den Verkehr bei gesperrtem Tunnel zu schaffen. Begründung: Dieses Straßen-Teilstück wird praktisch nur genutzt, um am Ende der Tunnelzufahrt zu wenden und in die Gutleutstraße in Richtung Baseler Platz zu gelangen. Die meisten dort angetroffenen Fahrzeuge werden von Ortsunkundigen gesteuert, die sich verfahren haben, oder werden von Posern genutzt. Das Straßenteilstück stellt einen Außengastronomiestandort dar, dessen Kund*innen von den unmittelbar daran vorbeifahrenden Fahrzeugen belästigt und gefährdet werden. Zudem ist derzeit wegen einer Baustelle der Fußweg zwischen Willy-Brandt-Platz und Mainluststraße auf dieser Straßenseite gesperrt, die PKW-Zufahrt aber weiterhin erlaubt, was zu gefährlichen Begegnungen zwischen PKW und Fußgehenden führt. . Visualisierung: Alexander Mitsch (Luftbild Geoportal Frankfurt) . Foto: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 700 2021 Die Vorlage OF 152/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 112/1 Betreff: Warum kein Alkoholverbot am Willy-Brandt-Platz? Im Laufe der Coronapandemie wurde der Konsum von Alkohol auf einer Vielzahl von Straßen, Plätzen, Wochenmärkten und Grünflächen im Ortsbezirk 1 - zuletzt mit Allgemeinverfügung vom 02. Juni 2021 (siehe Anlage) - untersagt. Eingeschränkte Ausnahmen galten für den Konsum alkoholischer Getränke innerhalb gastronomischer Betriebe. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Welche Gründe im Einzelnen führten im Zuge mit den zuvor genannten Allgemeinverfügungen dazu, dass kein Alkoholverbot für den stark frequentierten Willy-Brandt-Platz ausgesprochen wurde? 2. Wird der Magistrat im Falle künftiger ähnlicher Untersagungen den Willy-Brandt-Platz erneut von einem Alkoholverbot ausnehmen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 139 2021 Die Vorlage OF 112/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 134/6 Betreff: Höchst: Vorrang für Busse an Kreuzung Höchster Busbahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen, die Regelung im Kreuzungsbereich Adolf-Haeuser-und Dalbergstraße/Leverkuser Straße dahingehend zu gestalten, dass die Busse ohne Vorfahrt gewähren zu müssen, den Busbahnhof bevorzugt verlassen können. Denkbar wäre eine Änderung der Vorfahrtsregelung oder die Installation einer Signalanlage, die dem ÖPNV Vorrang gewährt. Begründung: Der Busverkehr im Netz Höchst ist sehr verspätungsanfällig, oft fahren die Busse mit Verspätungen, die wiederum zu Anschlussverlusten führen. Bei der Ausfahrt aus dem Busbahnhof Höchst setzen die Busse oft weitere Minuten zu, da sie gegenüber dem oft starken Verkehr auf der Adolf-Haeuser-und Dalbergstraße wartepflichtig sind. Geeignete Maßnahmen würden in diesem Bereich eine deutliche Besserstellung des ÖPNV gegenüber dem Individualverkehr bewirken und dessen Attraktivität erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 651 2021 Die Vorlage OF 134/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 149/1 Betreff: Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-Gebäude II Vorgang: OM 49/21; ST 1319/21 Der Magistrat wird gebeten, zeitnah durch geeignete Schritte sicherzustellen, dass sich die Bauarbeiten am FAZ-Gebäude in der Europa-Allee 92-94 innerhalb der immissionsschutzrechtlichen Grenzen, auch unter Berücksichtigung der erteilten Ausnahmegenehmigung, halten. Bei weiteren Verstößen des ausführenden Bauunternehmens sind der Widerruf der Ausnahmegenehmigung und die Einleitung eines entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens in Betracht zu ziehen. Insbesondere sind die Anwohner der Baustelle wirksam vor Baulärm zu Nachzeiten sowie vor Emissionen durch offene Feuer auf der Baustelle (Rauch und Brandgeruch) zu schützen Begründung: Von der vorbezeichneten Baustelle gehen bereits seit Juni 2020 starke Lärmemissionen zur Nachtzeit aus, die den dortigen Anwohnern nicht zumutbar sind. Diese werden regelmäßig auch nicht über besonders lärmintensive Arbeiten in den frühen Morgenstunden vor 07:00 Uhr, etwa Betonierarbeiten, im Vorfeld informiert. Der Ortsbeirat hat deshalb mit dem Beschluss OM 49 vom 4. Mai 2021 angeregt, der Magistrat möge die Anwohner vor Baulärm zu Nachtzeiten schützen. Der Magistrat hat daraufhin in der Stellungnahme ST 1319 vom 9. Juli 2021 ausgeführt, dass Bauarbeiten in Wohngebieten außerhalb der Tageszeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr einer Ausnahmegenehmigung bedürfen. Der Magistrat habe diese Ausnahmegenehmigung für höchstens 15 Nächte für den Zeitraum vom 3. März 2021 bis zum 31. Dezember 2021 für die Durchführung von Betonierarbeiten und für den Fall erteilt, dass die Tagzeiten witterungsbedingt nicht ausreichen. Die erteilte Ausnahmegenehmigung gelte ausschließlich als Arbeitsverlängerung über 20:00 Uhr hinaus; ein vorzeitiger Arbeitsbeginn vor 7:00 Uhr sei nicht erfasst. Im Übrigen seien die Rohbauarbeiten an der Westseite des Areals so gut wie abgeschlossen, so dass im weiteren Bauverlauf abnehmende Lärmemissionen zu erwarten seien. Im Gegensatz dazu wurden die Anwohner der Baustelle jedoch in den vergangenen Wochen, und dabei primär an den Wochenenden, wiederholt von starken Lärmemissionen durch Arbeiten während der Nachtzeit vor 7:00 Uhr belästigt. So wurden nach Anwohnerberichten etwa am 7. August 2021 gegen 6:15 Uhr sehr lärmintensive Arbeiten und sehr lärmintensive Entsorgungsverkehre durchgeführt. Dieses Phänomen tritt in den vergangenen Wochen gehäuft und insbesondere samstäglich auf. Zudem ist in den vergangenen Wochen an Freitagabenden und Samstagsvormittagen regelmäßig ein starker Brandgeruch im Umfeld der Baustelle wahrzunehmen; teilweise sind die Straßen dabei regelrecht eingenebelt. Offenbar wird von den vor Ort wohnenden Arbeitern bevorzugt an den Wochenenden eine große Kochstätte mit offenem Feuer aus Abfallholz etc,. betrieben, auf der in einem überdimensionalen Kochtopf über drei bis vier Stunden ein "Schmorgericht für die Kollegen" zubereitet wird. Diese Belastungen sind den Anwohnern nicht mehr zumutbar. Der Magistrat sollte dringend tätig werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 49 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1319 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 697 2021 Die Vorlage OF 149/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 137/6 Betreff: Höchst: Ausweitung der Vorlage OM 141 auf das Areal rund um die Leverkuser Straße 10 bis 25 Vorgang: OM 141/21 OBR 6 1. Der Magistrat wird gebeten, im oben genannten (erweiterten Areal) im Hinblick auf Anwohnerbeeinträchtigungen Kontrollen (z. B. im Bereich des Emissionsrechts, der Pandemievorschriften, Überprüfung der Konzessionen etwaiger gastronomieähnlicher im Areal ansässiger Betriebe) anzuregen. 2. Das Weiteren wird darum gebeten Auskunft zu erteilen, welche Maßnahmen seitens des Magistrats ergriffen werden, der gesteigerten Problematik der Vermüllung von Gehwegen und entsprechenden Blumenbeten (rund um das Bürgeramt Höchst) entgegenzutreten. 3. Zusätzlich wird der Magistrat um Stellungnahme gebeten, inwieweit er der in den letzten Jahren weiter ausgeprägten Problematik des Drogenkonsums im Stadtgebiet Höchst präventiv entgegentreten möchte. Begründung: Im Rahmen der letzten Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 wurde seitens der Anwohnerschaft vorgetragen, dass im Gebiet des oben genannten Areals eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung im Bereich des Emissionsrechts (Ruhestörungen, Geruchsbelästigung durch Vermüllung) der Anwohnerschaft vorzufinden ist. Entsprechende Eindrücke konnten auch vor Ort durch entsprechende Besichtigung eines Mitglieds des Ortsbeirats bestätigt werden. Den Aussagen der Anwohnerschaft nach treten die Ruhestörungen, die laut Aussagen der Anwohnerschaft bis tief in die Nacht andauern, beinahe täglich auf. Zusätzlich wurde ausgeführt, dass im Areal befindliche gastronomieähnliche Betriebe als Treffpunkte fungieren, und im gesamten Areal verstärkt Drogen konsumiert und veräußert werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 141 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 653 2021 Die Vorlage OF 137/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2021, OF 138/6 Betreff: Höchst: Unfallgefahr an der Batterie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Batterie, insbesondere an der Stelle zwischen Spielplatz und Fähre die Fugen zwischen den Pflastersteinen so aufzufüllen und gegen Abtrag zu sichern, dass keine Räder mit schmalen Reifen dort stecken bleiben. Es besteht Unfallgefahr. 2. an dem Häuschen an der Fähre auf der Höchster Seite ein Schild "Achtung Fußgänger" anzubringen. Begründung: Es wurden schon brenzlige Situationen beobachtet, dass Radfahrer*innen mit Ihrem Rad in den Fugen zwischen den Pflastersteinen hängengeblieben sind und beinahe gestürzt wären. Die Unfallgefahr soll so schnell wie möglich beseitigt werden. Zum anderen fahren Radfahrer*innen auf dem asphaltierten Streifen von Westen her Richtung Fähre und sehen wegen des Häuschens nicht die Fußgänger*innen, die von der Fähre kommend über die Batterie gehen. Ein Achtungsschild weist sie auf die Fußgänger hin. Quelle: Bild der Rad AG Höchst Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 654 2021 Die Vorlage OF 138/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2021, OF 136/6 Betreff: Höchst: Verkehrskontrollen und unterstützende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße (zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen einzuleiten, die das Falschparken im Bereich der Melchiorstraße zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße effektiv verhindern, Als geeignete Möglichkeiten bieten sich an: - neben dichteren und kontinuierlichen Kontrollen durch die Verkehrspolizei: - wo möglich die Bepflanzung der entsprechenden Bereiche oder - die Anbringung von Pollern Begründung: Im Bereich der Melchiorstraße von der Königsteiner Straße bis zur Albanusstraße besteht absolutes Halte- und Parkverbot. Gelegentliche Kontrollen konnten bisher nicht verhindern, dass täglich die Bürgersteige vollgeparkt werden (siehe Fotos). Anwohner*innen beklagten sich schon mehrmals über diesen unhaltbaren Zustand: Rollstuhlfahrer*innen und Kinderwagen müssen regelmäßig auf die Straße ausweichen, weil der Bürgersteig nicht benutzt werden kann. Für Radfahrer*innen ist die Straße dann zu eng. Gegenüber dem Büro der Ambulanten Pflege des Frankfurter Verbandes (Melchiorstraße 5) wird die sog REWE-Garage regelmäßig zur Anlieferung von Waren genutzt. Ebenfalls regelmäßig stehen Fahrzeuge links neben der Garage im Parkverbot. Sie behindern damit die Zu- bzw. Ausfahrt des Lieferverkehrs, was zu komplizierten und nicht ungefährlichen Wendemanövern, die gefährlich nahe an das Büro der Ambulanten Pflege des Frankfurter Verbands heranreichen, führt. Auch die Müllabfuhr, Feuerwehr und größere Rettungsfahrzeuge werden behindert. Es ist höchste Zeit, dass hier, im Sinne und zum Schutz von Fußgänger*innen, Rollstuhlfahrer*innen, Anwohner*innen , Radfahrer*innen sowie den Beschäftigten der angrenzenden Büros und Läden Abhilfe geschaffen wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 652 2021 Die Vorlage OF 136/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung um drei Fotos ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2021, OF 152/6 Betreff: Sindlingen: Ludwig-Weber-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wann die Baumaßnahmen an der Ludwig-Weber-Schule beendet werden. Insbesondere ist zu berichten, - wann die Baugrube gefüllt und - der dort geplante Verkehrsübungsplatz angelegt wird - wann die Brandschau erfolgt - wann der Sammelplatz angelegt wird . Begründung: Für den Neubau ist noch kein Sammelplatz für einen Räumungsalarm festgelegt, sowie die Brandschau noch nicht erfolgt. Dies sollte umgehend zur Sicherheit der Kinder erfolgen. An der Stelle des Ersatzgebäudes, das ist mittlerweile abgetragen wurde, ist derzeit eine Baugrube. Es sollte an dieser Stelle ein Verkehrsübungsplatz angelegt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 152/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 170/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2021, OF 63/4 Betreff: Weiterhin keinen Sirenenalarm in Frankfurt und im Ortsbezirk 4? Oder gibt es doch noch einen schnellen Lernprozess nach der Ahrtal-Katastrophe? Die FRANKFURTER im Römer stellten am 17.09.2020 die Anfrage A 764 mit dem Titel: "Nächtlicher Alarm in Frankfurt - und die Stadt schläft weiter?". Die Anfrage bezog sich auf den am 10.9.2020 bundesweit durchgeführten "Nationalen Warntag", der für Gefahrenlagen wie Überschwemmungen, Chemieunfälle oder auch Terroranschläge sensibilisieren sollte. Doch die Sirenen konnten vielerorts nicht wahrgenommen werden, wie auch in Frankfurt und im Ortsbezirk 4. Die angekündigten Gefahrenmeldungen der verschiedenen Warn-Apps misslangen ebenfalls. Laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sollte es nach der Pleite "zukünftig einen Mix verschiedener Warnwege und Warn-Endgeräte geben". Bis zum nächsten großen Probealarm 2021 - ab dann jährlich am zweiten Donnerstag im September - müssten die Defizite bereinigt werden. Großstädte wie Berlin, München oder Leipzig haben gar keine Sirenen mehr, andere, wie Frankfurt, nicht mehr flächendeckend. Von einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit mobilen Warn-Meldern wie Warn-Apps ist nicht auszugehen. Im Alarmfall würde es also recht ruhig bleiben in Frankfurt, der Alarm-Weckruf durch Sirenen würde nur unzureichend ankommen und damit die weitere Informationsverteilung an die Bevölkerung verschleppen. Seit 2017 gibt es das Konzept für ein Warnnetz, das in die empfohlene Richtung geht und das die Frankfurter Feuerwehr gern für die Stadt umgesetzt sähe: Kopplung aller verfügbaren Warnsysteme, basierend auf einem Sirenennetz, dazu klassische Massenmedien, Onlinemedien, soziale Netzwerke, Warn-Apps, stationäre und mobile Informationsverteilung. Im Bericht B 415/17 legt der Magistrat die Kosten dafür und das Konzept zur "Warnung/Information der Bevölkerung in Gefahrenlagen (Notfallkommunikation)" für Frankfurt vor. Abschließend stellt er darin in Aussicht: "Im Moment kann nur die Branddirektion eine Kommunikationslage im Kontext dieses Berichtes führen. Der Magistrat wird in Kürze ein Schutzziel Notfallkommunikation erarbeiten, das ein zeitliches und quantitatives Qualitätsniveau definiert, und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen. Aus diesem Schutzziel heraus können dann die weiteren organisatorischen Maßnahmen und Bedarfe abgeleitet werden." Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Ob der Magistrat das 2017er Konzept in Anbetracht der Ahrtal-Katastrophe noch für aktuell hält; z. B. bzgl. der technischen Ausführung der Sirenenfunktion? 2. Wurde bereits wie angekündigt eine Fachfirma mit der Feinplanung beauftragt? 3. Das Schutzziel Notfallkommunikation wurde laut Magistratsbericht B 684 vom 18.12.2020 von der Branddirektion erarbeitet und ist Bestandteil des derzeit seinerzeit noch im Entwurfsstadium befindlichen Bedarfs- und Entwicklungsplans (BEP). Ist der Bedarfs- und Entwicklungsplans (BEP) inzwischen abgeschlossen? 4. Die Einbindung aller Fachabteilungen der Branddirektion in die Planung, Koordination und Durchführung der gesamtstädtischen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise band seinerzeit, laut Magistratsbericht, beträchtliche Personalressourcen. Für die Finalisierung der Fortschreibung des BEP und damit auch der Vorlage des Schutzziels Notfallkommunikation waren daher keine ausreichenden Ressourcen verfügbar. Insofern konnte über den Vorlagezeitpunkt auch keine konkrete Aussage getroffen werden. Hat sich dies zwischenzeitlich geändert? 5. Das Land Hessen hatte im September 2020 eine dritte satellitengestützte Sende- und Empfangsstation für das Modulare Warnsystem des Bundes beschafft und diese der Zentralen Leitstelle der Feuerwehr Frankfurt zur Verfügung gestellt. Wurde zwischenzeitlich das System technisch an die Leitstelle angebunden und ein entsprechender Einsatzplan erstellt? 6. Am Warntag 2020 wurden laut Magistratsbericht neun Sirenen des Industrieparks Höchst und von Allessa Chemie in Fechenheim vier Sirenen ausgelöst. Die alle ohne Mangel funktionierten. Von den stillgelegten Sirenen des Industriepark Griesheim sollten zukünftig zwei Sirenen in das Warnsystem des Industrieparks Höchst übernommen und weiterbetrieben werden. Außer den Sirenen rund um die genannten Industriebetriebe waren nach Kenntnis des Magistrats keine weiteren Sirenen installiert. Ist dies immer noch der aktuelle Stand oder gibt es nach der Ahrtal-Katastrophe neue Überlegungen? 7. Laut Magistratsbericht wurde in dem Machbarkeitsanalyse das Stadtgebiet flächen-deckend betrachtet: "Aufbau und Unterhaltung der Sirenen rund um die Industriestandorte fallen in deren Verpflichtung als Störfallbetrieb und sind deren Eigentum. Verfällt die Verpflichtung gemäß Störfallverordnung Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorzuhalten und zu betreiben, könnten auch diese Sirenen abgeschaltet oder abgebaut werden. In Hinblick auf ein einheitliches technisches System wäre auch eine Übernahme der Sirenen nicht sinnvoll. Ferner gäbe es eine weitere Schnittstelle und Fehlerquelle im Auslösesystem". Ist der Magistrat immer noch für den Abbau der Sirenen? 8. Der "2. Bundesweite Warntag" ist am 9. September 2021. Mit was können die Bewohner und Bewohnerinnen Frankfurts und des Ortsbezirks 4 (Bornheim / Ostend) rechnen bzw. was können sie hören? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 156 2021 Die Vorlage OF 63/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: dFfm
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2021, OF 140/2 Betreff: Kurzparken vor dem Kindergarten in zweiter Reihe unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das kurzzeitige Parken von Eltern, die ihre Kinder von der Kindertagesstätte Johannes/ Montgolfiere-Allee 22 abholen, in zweiter Reihe, in der Feuerwehrzufahrt oder in der Rechtskurve der Einbahnstraße durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Diese Maßnahmen könnten ggf. eine weiteren Beschilderung des Park- und Halteverbots im Umfeld der Kita und/oder verstärkte Kontrollen des Parkverbots, insbesondere morgens und nachmittags, sein. Begründung: Die Montgolfiere-Allee nimmt an der Kita eine enge Rechtskurve. Trotz teilweise freier Parkplätze parken Eltern die oftmals sehr großen Autos in zweiter Reihe, in der Feuerwehrzufahrt oder direkt in der Kurve der Einbahnstraße. Zwar parkt jeder "nur kurz", die Parkzeiten und Verkehrsbehinderungen summieren sich jedoch. Neben der regulären Verkehrsbehinderung ist dieser Teil der Montgolfiere-Allee zusätzlich die einzige Zufahrt zur Seniorenwohnanlage mit der Hausnummer 28. Bei einem Brand kann die Feuerwehr die Einrichtung nur zeitverzögert erreichen, ebenso der Rettungswagen in einem Medizinischen Notfall. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 820 2021 Die Vorlage OF 140/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage um die Kita Rebstockpark ergänzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2021, OF 75/9 Betreff: Ziehenschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit langem wurden der Ziehenschule sieben Container-Schulklasse für den Schulbeginn nach den Sommerferien, die aufgrund erhöhter Schülerzahlen dringend notwendig sind, zugesagt. Diese Klassenräume sollten in der letzten Ferienwoche fertiggestellt und einsatzbereit sein. Seit dem Brandanschlag 22./23.03. 2021 können die 5 Klassenräume im Erdgeschoss des Klassentraktes (70er Jahre) nicht benutzt werden. Das Brandschutzkonzept wurde in Auftrag gegeben, liegt jedoch noch immer nicht in schriftlicher Form vor, so dass nicht uneingeschränkt weitergearbeitet werden. Zurzeit werden zwei Räume der Gemeinde St. Franziskus Kirchort St. Josef, ein Raum des TV Eschersheim 1895 e.V. und die Turnhalle der Johann-Hinrich-Wichern-Schule als Klassenräume benutzt. Das Stadtschulamt in Zusammenarbeit mit dem Abi verhandelt, ob 5 Räume in der Eschersheimer Landstraße und 5 Räume der zurzeit leerstehende Hermann-Herzog-Schule nach Instandsetzung nach den Sommerferien als Klassenräume benutzt werden können. Ferner fehlen Sporthallen Kapazitäten und die WLAN-Verfügbarkeit in allen Klassen- und Funktionsräumen sowie eine Toilettenanlage. Raumbedarf ist außerdem für ein Hausmeisterzimmer und 3 Räume Schulbibliothek. Ein Schulbetrieb ist nur schwer durchführbar, da die Schule nach den Sommerferien auf 6 Standorte verteilt sein wird. Schüler und/oder Lehrer müssen regelmäßig pendeln. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf: 1. Dafür Sorge zu tragen, dass das Brandschutzkonzept fertiggestellt und schriftlich vorgelegt wird und die Aufträge seitens der Stadt dann unverzüglich vergeben werden. 2. Die Vertragsverhandlungen abzuschließen und die Instandsetzungen in der Eschersheimer Landstraße und der Herrmann-Herzog-Schule bis zum Ende der Sommerferien fertigzustelle. 3. Der Schulleitung noch vor den Sommerferien eine Zusage zu geben, wie es nach den Sommerferien weitergeht, damit diese eine Planungssicherheit für den Schulbetrieb hat. Die Schule benötigt auch die Angabe über die Größe der Räume und eine Angabe, wie diese ausgestattet sind. 4. Der Schulleitung und dem Elternbeirat mitzuteilen, wie der Stand der Dinge hinsichtlich des Neubaus ist und wo Neubauten geplant sind und wann diese fertiggestellt sein sollen. Hier geht es um WLAN, Sporthallenkapazitäten, Klassen- und Funktionsräume, Toilettenanlage und Hausmeisterzimmer. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.06.2021, OF 64/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 565 2021 1. Die Vorlage OF 64/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 75/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 75/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, 2 SPD und LINKE. gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2021, OF 46/16 Betreff: Einführung eines Schulbusses Der Ortsbeirat möge beschließen: - Den nachfolgenden Antrag wegen der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit noch als zusätzlichen Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der Ortsbeiratssitzung vom 06.07.2021 aufzunehmen; - der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, für das neue Schuljahr (gemeint ist 2021/2022) eine Schulbusverbindung einzurichten zur Beförderung der Schulkinder der Schule Am Hang für die gesamte Zeit der Ausgliederung der Schule Am Hang nach Enkheim. Dabei soll der Schulbus mit so vielen Haltepunkten wie nötig aber so wenig Haltepunkten wie möglich von der Schule Am Hang zum Container-Ausweichquartier in Enkheim fahren. Die genaue Route überlässt der Ortsbeirat ausdrücklich den für die Festlegung der Streckenführung zuständigen Stellen der Stadt Frankfurt am Main; - Und zugleich wird der Magistrat aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem Stadtschulamt und dem staatlichen Schulamt, die Schulbezirksgrenzen zwischen der Schule Am Landgraben und der Hangschule so zu verändern, dass möglichst weitere Grundschüler aus Bergen die Schule Am Landgraben besuchen können, ihnen also der lange und beschwerliche Schulweg von Bergen nach Enkheim und vor allem Bergaufwärts zurück erspart bleibt. Begründung: Die Begründung erfolgt mündlich in der Ortsbeiratssitzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 537 2021 Die Vorlage OF 46/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2021, OF 44/16 Betreff: Mehr Ladesäulen und diese sinnvoll auf den Stadtteil aufteilen der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Stadtteil Bergen-Enkheim weitere Standorte für E-Auto Ladestationen bekommt, welche sinnvoll auf den Stadtteil verteilt wird. Insbesondere bei Baumaßnahmen von öffentlichen Parkplätzen bitten wir, Ladestationen für Fahrzeuge einzurichten. Begründung: Laut des Elektromobilitätskonzepts und Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am Main, auf das die Wirtschaftsförderung Frankfurt verweist, sind für Bergen-Enkheim in Szenario 1 und 2 lediglich der Bedarf für einen Ladepunkt; im Szenario 3 für zwei Ladepunkte prognostiziert. Aktuell befindet sich ein Standort mit Ladestationen am und vor dem Hessen-Center. Dies halten wir für Einkaufende und Pendler*innen einen geeigneten Standort, allerdings ist dieser für die meisten Einwohner*innen und Besucher*innen Bergen-Enkheims unattraktiv, da er an der Ortsteilgrenze liegt: wohnt man z.B. in Bergen Ost, so schlägt ein Fußweg von ca. 40 Minuten mit viel Steigung zu Buche. Die Elektromobilität nimmt Fahrt auf, aber den meisten Bergen-Enkheimern und ihren Gästen fehlen schlicht gut gelegene Lademöglichkeiten im Stadtteil. Als weitere geeignete Orte für Ladepunkte schlagen wir den Parkplatz vor dem Riedbad, den Berger Marktplatz und im Zuge seiner Neugestaltung auch den Schelmenburgplatz vor. Für Schnellladestationen wäre zudem die Viktor-Slotosch-Straße ideal. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 531 2021 Die Vorlage OF 44/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE und SPD gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. und BFF
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 66/9 Betreff: Ziehenschule Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf. Seit langem wurden der Ziehenschule sieben Container-Schulklasse für den Schulbeginn nach den Sommerferien, die aufgrund erhöhter Schülerzahlen dringend notwendig sind, zugesagt. Wir fordern den Magistrat auf, dafür Sorge zu tragen, dass diese Klassenräume in der letzten Ferienwoche fertiggestellt und einsatzbereit sind und bitten um Bestätigung. Hinzu kam der Brandanschlag im März 2021 bei dem der Neubau der 70er Jahre beschädigt wurde, hier ist das Erdgeschoss noch immer nicht einsatzbereit und nun kam es sogar zu einem Stillstand der Sanierungsarbeiten. Auch diese fünf Klassenräume können noch immer nicht benutzt werden und das in Zeiten einer Pandemie. Wir fordern den Magistrat auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Brandschutzkonzept unverzüglich fertiggestellt und vorgelegt wird, die Brandmeldeanlage in Betrieb genommen wird und ein Gefahrenrufmeldesystem eingerichtet wird. Die Klassenräume des Erdgeschosses werden ab dem nächsten Schuljahr dringendst benötig, sollten diese bis dahin nicht fertiggestellt werden können, erwarten wir die Bereitstellung weiterer Container-Schulklassen auf dem Schulhof, bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft zur Ziehenschule. Auch hier fordern wir den Magistrat auf, uns dieses zu bestätigen. Für die drei Räume Schülerbibliothek, Toilettenanlage, Hausmeisterzimmer, WLAN-Anlage in allen Klassen und Funktionsräumen sowie die Sporthallenkapazitäten erwarten wir einen praktikablen Vorschlag. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 66/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 75/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 38/16 Betreff: Sanierung des Schelmenburgplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten: Wann die Arbeiten zur Sanierung des Schelmenburgplatzes in Bergen-Enkheim nunmehr endlich beginnen werden und wie lange diese Arbeiten voraussichtlich dauern werden. Begründung: Bereits in der letzten Legislaturperiode, nunmehr schon vor einigen Jahren, hat der Ortsbeirat Bergen-Enkheim in Abstimmung mit der Stadt Frankfurt am Main die Sanierung des Schelmenburgplatzes erarbeitet und beschlossen. Das fertige Konzept wurde allerdings bisher nicht umgesetzt, ein Termin für den Beginn der Arbeiten ist noch nicht bekannt. Satt dessen kam es zu Verzögerungen durch ursprünglich nicht abgestimmte Vorschläge seitens der Stadt hinsichtlich einer zusätzlichen Begrünungsmaßnahme, die vom Ortsbeirat einstimmig abgelehnt wurde. Wie zu erfahren ist, nimmt das Thema etwa seit August 2020 bei der Stadt Frankfurt am Main keinen entscheidenden Fortgang, Gründe hierfür sind nicht ersichtlich. Es ist offensichtlich, dass der zuständige Dezernent, Mike Josef von der SPD, offensichtlich mit seinen Großprojekten wie einer Trabantenstadt und dem Pöstchen-Geschachere nach der Kommunalwahl so überfordert ist, dass einzelne kleinere Projekte, die aber gleichwohl zum Wohle der Stadt und seiner Bürger von Wichtigkeit sind, schlicht unbearbeitet liegen bleiben. Für den Ortsbeirat Bergen-Enkheim und die Menschen im Stadtteil ist jedoch eine baldige konkrete Terminzusage für den Beginn und das Ende der Arbeiten unverzichtbar, da auf dem Schelmenburgplatz auch weiterhin die für den Stadtteil wichtigen Feste, wie das Altstadtfest und das Schelmenspiel, stattfinden. Diese Feste in den kommenden Jahren können ohne ein verlässliches Terminmanagement nicht geplant werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 109 2021 Die Vorlage OF 38/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 39/16 Betreff: Schelmenburgplatz endlich ohne Bäume in der Platzmitte fertigstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen der Magistrat wird angewiesen endlich den Schelmenburgplatz nach den Wünschen und Bedürfnissen des Ortsbeirates und der Bergen-Enkheimer Vereine umzugestalten und keine Bäume in der Platzmitte anzupflanzen, da der Platz nach Süden abfällt und die Besucher des alle 4 Jahre stattfindenden Schelmenspiels in den hinteren Reihen dann das Schauspiel auf der Bühne über dem Burggraben nur eingeschränkt sehen könnten. Zusätzliche Bäume könnten am Rand in den Grünanlagen auf der Westseite evtl. angepflanzt werden oder Kleinbäume in großen Kübeln vor der Stadthalle aufgestellt werden. Begründung: Offensichtlich ist den Magistratsmitgliedern weder der Schelmenburgplatz erinnerlich, noch haben Sie jemals ein Schelmenburgspiel besucht, sonst wüssten Sie, daß das Spiel immer sehr gut besucht und bis auf die hintersten Plätze ausgebucht ist. Bäume in der Mitte des Platzes sind da nicht zielführend und würden die Sicht ganz erheblich behindern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 39/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung OA 46 2021 Die Vorlage OF 39/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, endlich den Schelmenburgplatz nach den Wünschen und Bedürfnissen des Ortsbeirates und der Bergen-Enkheimer Vereine umzugestalten und keine Bäume in der Platzmitte anzupflanzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 64/9 Betreff: Brandschutzkonzept für die Ziehenschule erarbeiten - Baumängel schnellstmöglich beheben! In einer E-mail vom16.6.2021 beschreibt die Schulleiterin , dass in einer Bauplanungssitzung mitgeteilt wurde, dass auf Grund des mangelnden Brandschutzkonzepts die Bauplanung nicht fortgesetzt werden können. Zudem könne das Erdgeschoß im kommenden Schuljahr nicht wieder benutzt werden. Durch steigende Zahlen von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2021/2022 wird mit einer fehlenden Klassenzimmerzahl von sieben gerechnet. Diese können nun nicht gebaut werden ebenso wenig ist die Turnhallenkapizität ausreichend. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Schnellstmöglich ein entsprechendes Brandschutzkonzept zu erarbeiten 2. Gemeinsam mit der Schulgemeinschaft nach einer Übergangslösung für die fehlenden Klassenzimmer und die Turnhalle zu suchen 3. Die Baumaßnahmen zügig umzusetzen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.07.2021, OF 75/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 565 2021 1. Die Vorlage OF 64/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 75/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 75/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, 2 SPD und LINKE. gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 29/16 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge auf dem Schelmenburgplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Neugestaltung des Schelmenburgplatzes und bei weiteren Baumaßnahmen an öffentlichen Parkplätzen Ladestationen für Elektrofahrzeuge einzurichten. Begründung: Die Elektromobilität nimmt immer weiter Fahrt auf. Aber es fehlen gerade in den Stadtteilen Ladestationen, um die Fahrzeuge aufzuladen. Hierfür eignet sich nicht nur der Schelmenburgplatz. Nach jedem Umbau sollten immer mehrere Parkplätze mit Ladestationen eingerichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 29/16 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 92/6 Betreff: Verkehrskontrollen Höchst Mainufer Batterie Der Ortsbeirat möge beschließen den Magistrat zu bitten, sicherzustellen, dass am Höchster Mainufer besonders in dem Bereich Maintor bis Leunabrücke Fußgänger:innen und Radfahrer:innen den Weg sicher und gefahrlos benutzen können. Begründung: E-Scooternutzer:innen fahren häufig mit Maximalgeschwindigkeit auf Fußgänger:innen und Radfahrer:innen frontal zu und weichen im letzten Moment aus. In Höhe der Schiffsmeldestelle ist es mitunter ein gefährliches Unterfangen, den Rad-/Fußweg zu überqueren, um ans Mainufer zu gelangen. Immer wieder fahren auch Motorroller auf dem Rad- und Fußweg. Weiter gehört kontrolliert, ob E-Sooternutzer:innen die Regeln einhalten. So ist häufig zu beobachten, dass 2-3 Personen einen E-Scooter gleichzeitig nutzen und das Mindestalter von 14 Jahren unterschritten wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 363 2021 Die Vorlage OF 92/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 91/6 Betreff: Verkehrsberuhigung Höchst Mainufer Seilerbahn Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die Seilerbahn am Mainufer in Frankfurt Höchst als verkehrsberuhigte Zone einzurichten (Schild 325.1) Begründung: Bei der Seilerbahn handelt es sich zwar um einen niveaugleich ausgebauten Bereich, allerdings nicht um einen verkehrsberuhigten Bereich. Daher wird hier meist viel zu schnell gefahren und außerdem dabei auch der quasi als "Gehweg" durch Pflaster abgegrenzte Bereich überfahren, selbst wenn sich dort Fußgänger befinden. Das geschieht sowieso immer dann, wenn große Transporter oder kleine LKW in diesem Bereich parken, das heißt wenn die Fahrbahn zu schmal für passierende Fahrzeuge ist. Der "Gehweg" grenzt übrigens direkt an die steile und somit nicht ungefährliche Uferböschung der Nidda. Da die Seilerbahn direkt in die Batterie übergeht, die bereits als verkehrsberuhigte Zone ausgeschildert ist, muss keine Aufhebung der verkehrsberuhigten Zone (Schild 325.2) vorgenommen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 362 2021 Die Vorlage OF 91/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2021, OF 101/1 Betreff: Brandgefahr durch Elektroautos Vorgang: V 1470/19 OBR 1; ST 319/20; V 1672/20 OBR 1; ST 1731/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Liegt das spezielle Einsatzkonzept für Brände mit batteriebetriebenen Fahrzeugen inzwischen vor? Wenn nicht: Wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen? 2. Wie wird ein Elektrofahrzeug, dass etwa in einer Tiefgarage brennt, konkret von der Feuerwehr gelöscht? 3. Ist es angezeigt, das Laden von Elektrofahrzeugen in Tiefgaragen im Ortsbezirk 1 generell zu verbieten? Begründung: Aus den Stellungnahmen des Magistrats ST 319 vom 17. Februar 2020 und ST 1731 vom 25. September 2020 ergibt sich ein Bedürfnis der Beantwortung der vorgehenden Fragen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2019, V 1470 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 319 Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1672 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1731 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 89 2021 Die Vorlage OF 101/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 33/12 Betreff: Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Busangebots zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Die Buslinie 28, die ab 2022 den südlichen Linienast der Linie 29 übernimmt, erhält den Metrobus-Standard. Kalbach und Riedberg sollen künftig tagsüber im 10-Minuten-Takt und auch nachts miteinander verbunden sein. 2. Zwischen dem Riedberg und dem Frankfurter Hauptbahnhof wird eine Expressbuslinie als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-D-Strecke eingesetzt. Die Linie soll überwiegend über die Rosa-Luxemburg-Straße mit wenigen Zwischenhalten fahren. Ein möglicher Linienverlauf wäre Uni Campus Riedberg, Nordwestzentrum, Botanischer Garten, Bockenheimer Warte, Festhalle/Messe, Hauptbahnhof. Am Riedberg soll die Linie durch kurze Umsteigezeiten mit den bestehenden ÖPNV-Linien, insbesondere der Linie 28 (neuer Linienverlauf ab 2022), verknüpft werden. 3. Die Buslinie 251 im Streckenabschnitt zwischen Nordwestzentrum und Weißkirchen/Steinbach wird in der Haupt- und Nebenverkehrszeit mindestens in einem 30-Minuten-Takt betrieben. In Weißkirchen Ost soll eine kurze Umsteigezeit zur U3 nach Oberursel bestehen. 4. Zwischen Kalbach und Oberursel wird eine neue Buslinie eingesetzt. Die Busse sollen von der U-Bahnstation Kalbach aus durch Kalbach nach Weißkirchen Ost fahren. Dort soll entweder direkter Anschluss an die U3 von und nach Oberursel bestehen oder die neue Buslinie soll bis nach Oberursel Bahnhof fahren. Es soll ebenfalls eine schnelle Verbindung zur S-Bahn in Weißkirchen/Steinbach möglich sein, mit Anschluss an die S5 und in Zukunft an die RTW. 5. Die Buslinien in Kalbach-Riedberg sollen beschleunigt werden. An den Ortseingängen und entlang der Riedbergallee können die Ampeln z. B. durch Vorrangschaltungen sofort auf grün schalten, wenn ein Bus kommt, analog der neuen Ampel Altenhöferallee / Graf-von-Stauffenberg-Allee. In den engen Straßen in Kalbach soll untersucht werden, ob gezielte Parkverbote das Entgegenkommen zweier Busse erleichtern können. Der Magistrat wird gebeten, sich beim RMV für eine Anpassung des Tarifsystems des ÖPNV durch folgenden Maßnahmen einzusetzen: 6. Das Ticket für Fahrten von Kalbach-Riedberg nach Oberursel darf nicht teurer sein als ein äquivalentes Ticket für die Tarifzone Frankfurt. Dafür sollen in Kalbach-Riedberg zukünftig sowohl Tickets der Tarifzone 5000 (Frankfurt) als auch der Tarifzone 5100 (Hoch-Taunus) gültig und erhältlich sein. 7. Die möglichen Ziele mit einem Kurzstreckenticket werden nicht mehr durch die zurückgelegte Fahrstrecke, sondern durch die Distanz in Luftlinie bestimmt. Zu allen Stationen, die sich in einem Radius von 2 km zur Ausgangsstation befinden, ist die Fahrt im Kurzstreckentarif möglich. Begründung: Zum Erreichen der Pariser Klimaziele muss insbesondere im Verkehrssektor sehr viel CO2 eingespart werden. Bürger*innen müssen weniger Auto fahren und vermehrt auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Das kann nicht nur mit Verboten bewirkt werden, sondern es braucht Anreize und attraktive Alternativen zum Auto. Im Frankfurter Norden bietet sich hierfür ein deutlich besseres Busangebot mit mehr Direktverbindungen, kürzeren Fahrzeiten und günstigeren Preisen an. Im Vergleich zu U- oder Straßenbahnen lassen sich Busse kurzfristig und flexibel einsetzen und bieten folglich viel Potential für schnellen Klimaschutz. (1.) Die aktuelle Linie 29, zukünftig 28, stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar. Damit der Bus künftig die erste Wahl ist, wenn man von einem Stadtbezirk zum anderen will, braucht die Linie einen dichteren Takt. Dem Fahrgast soll garantiert sein, dass er/sie nie länger als 10 Minuten auf den nächsten Bus warten muss. Der dichtere Takt schafft auch die benötigte Kapazitätssteigerung. (2.) Der Expressbus zum Hauptbahnhof soll die Stadtbahn-A-Strecke entlasten. Aktuell befindet sich die A-Strecke am Kapazitätslimit und kann nur schwer noch mehr Fahrgäste aus dem Norden aufnehmen. Zusätzlich sind die S-Bahn-Stammstrecke und die Stadtbahn-B-Strecke, in die man auf einer Fahrt zum Hauptbahnhof umsteigt, ebenfalls ausgelastet. Anstatt mit der U-Bahn sollen die Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden am Riedberg oder im Nordwestzentrum in den neuen Expressbus steigen. Die Linien (M)28, 29, M60, M72/73, 251 und U9 sind hierfür als Zubringer geeignet. Der Expressbus wäre auch ein deutlich attraktiveres Angebot als die U-Bahn aktuell. Bei einer geschätzten Fahrzeit von 20 Minuten vom Riedberg zum Hauptbahnhof wäre der Expressbus ca. 25% schneller als eine Fahrt mit U8 und Umstieg am Willy-Brandt-Platz (27 Minuten). Auch für Fahrgäste mit Gepäck ist eine Direktverbindung und ein ebenerdiger Weg am Hauptbahnhof zu den Fernbahnsteigen deutlich komfortabler. ICE-Reisende, die aktuell das Auto nehmen, hätten dann eine klimafreundliche Alternative. Als Nebeneffekt wäre auch das Senckenbergmuseum, der Palmengarten und die Festhalle vom Frankfurter Norden aus besser zu erreichen. (3., 4. & 6.) Viele Bewohner*innen aus Kalbach-Riedberg fahren aktuell mit dem Auto nach Oberursel um dort einzukaufen oder Kulturangebote wahrzunehmen. Die ÖPNV-Verbindung ist mit nur einer Linie im Stundentakt sehr unattraktiv und durch die hohen Ticketpreise ist das Auto auf dieser Strecke wirtschaftlicher. Eine Anpassung der Tarifzonen soll vermeiden, dass man trotz der kurzen Strecken von Kalbach-Riedberg nach Oberursel einen sehr hohen Preis zahlt, weil man eine Tarifgrenze überschreitet. In Nieder-Erlenbach ist das z. B. schon so; dort sind sowohl Tickets aus Frankfurt als auch Tickets aus dem Wetteraukreis gültig. Eine konkurrenzfähige ÖPNV-Verbindung zwischen Kalbach-Riedberg und Oberursel kann vielen Autofahrer*innen ermöglichen, zukünftig mit dem Bus zu fahren. Ein zusätzliches gutes Angebot kann auf dieser Verbindung eine deutlich höhere Nachfrage anregen. Eine direkte Anbindung von Kalbach-Riedberg an die S-Bahnstation Weißkirchen/Steinbach ermöglicht schnelle Verbindungen mit der S5 nach Rödelheim, Frankfurt West und Bad Homburg. In Zukunft kann Kalbach-Riedberg über diesen Weg an die Regionaltangente West angebunden werden und schnelle Verbindungen nach Höchst und zum Flughafen ohne Durchqueren der Innenstadt möglich sein. (5.) Je kürzer die Fahrtzeit, desto attraktiver ist das Verkehrsmittel. Aktuell verlieren Busse in Kalbach-Riedberg viel Zeit. Das ist durch langes Warten an den Ampeln oder schwieriges Manövrieren in den engen zugeparkten Straßen in Kalbach geschuldet. Die verfügbaren Maßnahmen zur Beschleunigung sollen ausgeschöpft werden, damit Busse auch in Sachen Fahrzeit konkurrenzfähig zum Auto sind. (7.) In der aktuellen Form ist das Kurzstreckenticket für viele nicht nutzbar. Dadurch, dass die Linie 29 (bald 28) sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die 2 km für Kurzstreckentickets. Fahrgäste werden durch längere Fahrzeiten und dadurch, dass sie eine teurere Einzelfahrt bezahlen müssen, doppelt bestraft. Wird das Kriterium auf den Radius in Luftlinie geändert, werden viele wichtige Verbindungen innerhalb von Kalbach-Riedberg möglich, etwa eine Verbindung der Ortskerne vom Rathaus Kalbach nach Uni Campus Riedberg. Das hat die Folge, dass z. B. Kalbacher*innen zum Einkaufen auf dem Riedberg vom Auto zum Bus wechseln können. So wird der ÖPNV für Strecken innerhalb des Stadtteils das attraktivste Verkehrsmittel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 28 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 33/12 dahin gehend ab, dass im Antragstenor Satz 1 der Ziffer 1. "Die Buslinie 29 erhält den Metrobusstandard." lautet und in der Begründung Satz 1 der Ziffer 1. "Die Linie 29 stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar.", Satz 5 der Ziffer 2. "Die Linien (M) 29, M 60, M 72/73, 251 und U 9 sind hierfür als Zubringer geeignet." sowie Satz 2 der Ziffer 7. "Dadurch, dass die Linie 29 sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die zwei Kilometer für Kurzstreckentickets." lauten. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 6. und 7. der Vorlage OF 33/12 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 333 2021 Die Vorlage OF 33/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 5.: Einstimmige Annahme Ziffern 6. und 7.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 22/11 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt und "Masterplan 100 Prozent Klimaneutral - Generalkonzept" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten für die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts zu Rechenzentren (B474/20) konkret messbare und überprüfbare Vorgaben zu folgenden Aspekten zu machen: - Weitere Rechenzentren können nur bei deutlicher Verbesserung von Energieeffizienz und Abwärmenutzung genehmigt werden. Bei bestehenden Rechenzentren ist eine entsprechende Nachrüstung einzufordern. Dazu können jährliche Mindestzielwerte für technische Kennzahlen wie "Power Usage Effectiveness (PUE)" und "Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE)" dienen. Bei der Genehmigung ist der neueste Stand der Technik anzusetzen. - Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossenen Grundstücken gebaut werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben, der den ÖPNV nutzten könnte. - Benachbarte Wohngebiete sollten weder durch Lärmemission (z.B. stundenlanges testen der Notstromaggregate) noch durch Abwärme beeinträchtigt werden. - Der "Masterplan 100% Klimaschutz" berichtet nur alle 5 Jahre und dient dazu das Ziel 100% Klimaschutz erst im Jahr 2050 zu erreichen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Der Erfüllungshorizont 2050 sollte auf 2035 verkürzt werden. Zwischenziele sollten im Masterplan festgehalten werden. Begründung: Rechenzentren ballen sich im Gebiet der Ortsbeirats 11. Deshalb wird hier eine besondere Betroffenheit und Verantwortung gesehen. Rechenzentren sind eine positive Entwicklung, denn sie generieren Gewerbesteuer und unterstreichen die zentrale Funktion von Frankfurt als globaler Knotenpunkt von Infrastruktur. Aber es besteht die Gefahr, dass der negative Klimaeffekt der Rechenzentren alle anderen guten Anstrengungen des Masterplan 100% Klimaschutz mehr als aufwiegt und die Frankfurter Klimapolitik zu entwerten, siehe auch den "Masterplan 100% Klimaschutz" (B53/21). Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Wie im Magistratsbericht B 474 "Rechenzentren in Frankfurt" ausgeführt, ist mit einem weiteren Ausbau und entsprechend rasant weiter steigendem Stromverbrauch zu rechnen. Gleichzeitig wird die Abwärme weitgehend ungenutzt abgestrahlt, die Energieeffizienz im Betrieb ist suboptimal. Bei der Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. Bereits angestoßene Pilotprojekte und Studien, wie etwa im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim Nord und Seckbach, gehen in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Sinnvolle der Stadt müssen nicht zu Konflikten mit den Betreibern führen. Die Wirtschaft orientiert sich im Zuge der Klimatransformation immer mehr an Nachhaltigkeitszielen, auch weil Kunden und Investoren dies erwarten. Steigende CO2-Preise üben einen finanziellen Druck in Richtung auf mehr Nachhaltigkeit aus. Alternative Notstromversorgungsanlagen mit Brennstoffzellen (Wasserstoff) oder elektrische Batteriespeicherlösungen können Notstromaggregate mit fossilen Brennstoffen ersetzen und dabei sogar noch positive wirtschaftliche und ökologische Nebeneffekte generieren. Die bereits geschaffene und teuer bezahlte Verkehrsinfrastruktur in Frankfurt wird entwertet, wenn Rechenzentren direkt an ÖPNV Haltestellen platziert werden. So ist an der Station Gwinnerstraße, auf dem Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi/Zimmer mit ehemals über 2500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände ist ein weiteres Rechenzentrum geplant. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo Junkers Straße" für über eine Millionen Euro erneuert, eine Station der Nordmainischen S-Bahn ist dort ebenfalls vorgesehen. Auch hier werden nur wenige Arbeitsplätze entstehen und kaum Besucher erwartet. Die Rechenzentren dürfen den Umweltlärm nicht weiter erhöhen und damit die bereits hoch belasteten angrenzenden Wohngebiete beeinträchtigen. Der Masterplan sollte öfter reflektieren, ob die bereits umgesetzten Maßnahmen der Verwaltung ihr Ziel erreichen konnten oder dazu beitragen ein positives Ergebnis zu erreichen. Dafür wäre es sinnvoll Zwischenziele einzusetzen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Fünf Jahre sind ein sehr langer Zeitraum. Trends können dadurch bereits vorher erkannt und korrigiert werden. Der Erfüllungshorizont ist sehr weit entfernt gewählt worden. Dieses Ziel sollte bereits ehrgeizig auf 2035 vorgezogen werden. Es sollten verbindliche Zwischenziele im Masterplan festgehalten werden, damit erkannt werden kann, ob das Gesamtziel mit den bisherigen Anstrengungen noch zu erreichen ist. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 26 2021 1. Die Vorlage B 41 wird unter Hinweis auf OA 26 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 22/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 LINKE. und BFF
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 21/11 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: - Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenfläche, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Photovoltaikanlagen und die durchschnittlichen PUE und DCiE Zahlen aller Rechenzentren. - Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete soll mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. - Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z.B. Allessa Chemie Gelände. - Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z.B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. - Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut wird. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. (Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE).) - Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. - Wir unterstützen die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschusses zur weiteren Begrünung der Fassaden und er Entsiegelung von Ausgleichsflächen. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektprogruppe war nicht ersichtlich wieviel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig sind hier auch die Betrachtung der Tieffrequenz Beschallung. Notstrom: Die regelmäßiges Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte man inzwischen grundsätzlich Abstand nehmen. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2 Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Bericht nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 50/2 Betreff: Der Hülya-Platz ist keine Durchgangsstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten Sorge dafür zu tragen, dass die Baustelleneinrichtung und Absperrungen so verändert werden, 1. dass keine PKWs von der Kaufunger Straße/Kleinen Seestraße in die Friesengasse (und umgekehrt fahren), 2. dass zu Fuß gehende den Hülyaplatz ohne Behinderungen in die Kaufunger Straße/Kleinen Seestraße queren und den Bürgersteig der Kleinen Seestraße nutzen können. Hierzu sind Absprachen mit der*m Bauherr*in zu treffen und die Absperrungen entsprechend umzustellen und vom Bürgersteig der Kleinen Seestraße zu entfernen. Begründung: Die Absperrungen führen derzeit tatsächlich kurioserweise dazu, dass PKWs über den Platz fahren. Durch einen Linksabbiegerpfeil an der Ecke Kaufunger Straße/Kleine Seestraße, der die PKWs so leitet, werden diese dazu auch noch ermuntert. Auf die Gefahren hierdurch muss sicher nicht weiter eingegangen werden. Gleichzeitig wird auch noch der Fußverkehr auf dem Platz und auf dem Bürgersteig behindert. Dies führt freilich dazu, dass zu Fuß gehende die Absperrungen selbsttätig umstellen und öffnen. Außerdem wurde der Platz nach Hülya Genc benannt, die als 9-jähriges Kind Opfer eines rassistischen Brandanschlags wurde. Es ist höchst verstörend, dass ein Ort des Gedenkens mit Kraftfahrzeugen befahren wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 50/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 31/1 Betreff: Warnbeschilderung für Autofahrende am Börneplatz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Warnbeschilderung für Fahrzeuge, die von der Battonnstraße kommend in Richtung Süden in die Kurt-Schumacher-Straße abbiegen, vor geradeaus in Richtung Osten fahrenden Straßenbahnen anbringen zu lassen. Begründung: An der Kreuzung Battonnstraße / Kurt-Schumacher-Straße kommt es im Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz" mehrmals täglich zu gefährlichen Situationen oder gar Unfällen, wie zuletzt am 07.05.2021, als sogar der Einsatz zweier Rettungswagen notwendig war. Insbesondere ortsunkundige Autofahrende wissen nicht, dass beim Rechtsabbiegen Straßen-bahnen den Weg kreuzen und Vorrang haben. Weder ein Warnschild noch ein Andreaskreuz weisen Autofahrerende darauf hin. Straßenbahnen werden immer wieder zu Vollbremsungen gezwungen, was schnell zu Verletzungen bei Fahrgästen führen kann. Foto: Andreas Laeuen Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 192 2021 Die Vorlage OF 31/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 28/1 Betreff: Aggressives Spendensammeln im Bereich der Innenstadt mit behördlicher Genehmigung? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: § 7 (gefährdendes Verhalten) (3) der Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main bestimmt, dass "das aggressive Betteln, insbesondere durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen zum Zwecke der Bettelei" verboten ist. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, keine Sondernutzungserlaubnisse im Bereich der Innenstadt wie Konstablerwache, Hauptwache, Willy-Brandt-Platz o.ä. an kommerziell tätige Unternehmen zu vergeben, die im Auftrag von gemeinnützigen Organisationen Spenden sammeln. Begründung: In den letzten Jahren musste vermehrt beobachtet werden, dass kommerziell tätige Spendensammelfirmen den öffentlichen Raum für ihre Tätigkeit in verbotener und aggressiver Weise nutzen. Das offensichtlich auf Provisionszahlungen gestützte Geschäftsmodell führt dazu, dass Mitarbeitende dieser Firmen Passant*innen nicht nur in gewöhnlicher Weise ansprechen, sondern sich diesen von weitem laut rufend in den Weg stellen, dabei die Arme ausbreiten oder rechts-links-hüpfend die Leute am vorbeigehen hindern. Das Ganze geschieht unter dem Deckmantel der Wohltätigkeit (z.B. UNICEF, Oxfam usw.). Den Angesprochenen bleibt dabei verborgen, welcher Anteil der geleisteten Spenden bei den sammelnden Unternehmen verbleiben. Diese Form der "organisierten Bettelei" sollte vom Magistrat nicht weiter unterstützt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 28/1 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 42/6 Betreff: Anwohnersituation rund um die Bolongarostraße 178, 181 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, im Areal rund um die Bolongarostr. 178 im Hinblick auf Anwohnerbeeinträchtigungen Kontrollen (z.B. im Bereich des Emissionsrechts, der Pandemievorschriften, Überprüfung der Konzessionen etwaiger gastronomieähnlicher im Areal ansässiger Betriebe) anzuregen. 2. Des Weiteren wird der Magistrat um Stellungnahme gebeten, inwieweit er der in den letzten Jahren weiterausgeprägten Problematik des Drogenkonsums im Stadtgebiet Höchst präventiv entgegentreten möchte. Begründung: Im Rahmen der letzten Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 wurde seitens der Anwohnerschaft vorgetragen, dass im Gebiet des oben genannten Areals eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung im Bereich des Emissionsrechts (Ruhestörungen, Geruchsbelästigung) der Anwohnerschaft vorzufinden ist. Dabei treten die Ruhestörungen, die laut Aussagen der Anwohnerschaft bis tief in die Nacht andauern, beinahe täglich auf. Zusätzlich wurde ausgeführt, dass im Areal befindliche gastronomieähnliche Betriebe als Treffpunkte fungieren, und im gesamten Areal verstärkt Drogen konsumiert und veräußert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 141 2021 Die Vorlage OF 42/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 41/6 Betreff: Höchst/Nied/Griesheim: Magnetfischen (Schrottangeln) im Main und Nidda Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wie die Stadt Frankfurt zu Magnetfischen im Main und Nidda steht. Begründung: Derzeit erkennt man an Schrotthaufen an den Flussufern in Nied, Griesheim und Höchst, wie viel Metallmüll (Einkaufswägen, Fahrräder, Felgen, etc.) im Main und in der Nidda liegt. Mit der Aktion "Magnet for future" sammeln zwei Azubis aus Brandenburg mit speziellen Magneten aus den örtlichen Gewässern. Das Schrottangeln dient dem Umwelt- und Grundwasserschutz. Es ist aber unklar, ob die Aktion rechtlich überhaupt zulässig ist. Die Stadt Frankfurt könnte aber entweder freiwilligen Hobbymagnetanglern in Zusammenarbeit mit der FES erlauben, am Main und in der Nidda Metallmüll rauszuholen und die FES könnte diesen Müll dann umweltfreundlich entsorgen, oder die Stadt Frankfurt nimmt die Initiative komplett selbst in die Hand und macht es professionell. Auf jeden Fall sollte vermieden werden, dass sich immer mehr Metallmüll in den Gewässern ansammelt und es sollte auch vermieden werden, dass am Ufer oft über Wochen die "Beute" der Magnetangler die Grünflächen verschandelt. Die "Beute" von Metallanglern am Griesheimer Mainufer, fotografiert am 13. April 2021. Die gleiche Stelle am 9. Mai. Fast einen Monat später war der Müll noch nicht beseitigt, der Berg aber gewachsen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 140 2021 Die Vorlage OF 41/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2021, OF 15/16 Betreff: Verlegung der Marktstände während der Sanierung des Schelmenburgplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll prüfen und berichten, ob für die Zeit der Sanierung die Marktstände vor die Verwaltungsstelle, Marktstraße 30 umziehen könnten. Alternativ wäre der Innenhof der alten Post auf der Marktstraße geeignet. Hier sollte mit dem Eigentümer Kontakt aufgenommen werden, ob während der Sanierung, der Markt im Innenhof stattfinden könnte. Begründung: Es ist wichtig einen guten Platz zu finden, der für die Besucher zentral liegt und deshalb auch angenommen wird. Hier eignet sich am besten der Parkplatz vor der Verwaltungsstelle, Marktstraße 30. Hier muss aber noch geprüft werden, in wieweit es hier private Parkplätze gibt. Alternativ käme auch der Innenhof der alten Post in der Marktstraße in Frage. Die SPD-Fraktion hat schon ein Gespräch mit den Marktbetreibern geführt, und alle waren sich einig, dass dies die geeignetsten Plätze wären. Auf keinen Fall wollen sie auf den Marktplatz, das wäre das aus für den Markt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 15/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 15/16 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2021, OF 17/11 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage B41/21 unter der Maßgabe zu, dass die folgenden Punkte Beachtung finden : - Zum Abschnitt: "Aktuelle Situation" Die Steuerung von Rechenzentren darf nicht zu Lasten der lokalen Haushalte gehen und bei diesen analoge Maßnahmen auslösen. Den Betreibern von Rechenzentren darf nur die Möglichkeit gegeben werden, z.B. Dieselaggregate oder BHKW für eine Eigenversorgung zu nutzen, wenn es zu einem Totalausfall des Netzdienstes kommt. - Zum Abschnitt: "Aktuelle Planungen" und "Städtebauliche Integration" Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossene Stellen gesetzt werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben. Sie entwerten andernfalls die bestehende ÖPNV Infrastruktur. An gut gelegene ÖPNV Standorten gehören Firmen mit vielen Arbeitsplätzen und Besucher. - Zum Abschnitt: "Energieeffizienz und Abwärme" Weitere Rechenzentren können nur bei markanter Verbesserung der Energieeffizienz und der Abwärmenutzung genehmigt werden, da andernfalls der gesamte "Masterplan 100% Klimaschutz" Makulatur bleibt. Es sind in Frankfurt jährliche Mindestzielwerte für PUE und DCiE für alle Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren mit dem neuestem Stand der Technik und im Einklang mit den klimapolitischen Zielen anzusetzen. Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE). - Der Verzicht auf ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk, falls dieses unter Punkt 5 mit einem "grünen Kraftwerk" gemeint sein sollte. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sinken. - Im Mobilitätskonzept der standortübergreifenden Maßnahmen bei "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" sollte zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorangetrieben werden. Begründung: Zum Abschnitt: "Aktuelle Planungen" und "Städtebauliche Integration" Geschaffene Infrastruktur einfach zu verschenken ist eine nicht reversible Entscheidung. An der Haltestelle Gewinnerstraße ist auf einem sehr großen Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi etc., mit deren damals über 2500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger als 100 Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände kommt auch ein neues Rechenzentrum. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo Junkers Straße" für über eine Millionen Euro erneuert und es wird dort noch eine S-Bahnstation dazu gebaut. Es wird schon als positives Signal zu werten sein, wenn in dem geplanten Rechenzentrum einmal die 100 Mitarbeiter Schwelle "gerissen" wird, auf einem Gelände, auf dem früher Tausende Menschen Arbeit gefunden haben. Die Rechenzentren dürfen nicht durch die Kühlanlagen den Umweltlärm erhöhen. Die Berechnung und Überschreitung des Umweltlärms ist kein Zulassungskriterium für ein Rechenzentrum. Allerdings sind die Stadtteile bereits heute weit davon entfernt, die Grenzwerte für Wohngebiete noch einhalten zu können. Eigentlich müsste der Status reines Wohngebiet im Frankfurter Osten bereits "gelöscht" werden und die Gegenden als Wohngebiete aufgegeben werden. Die Beseitigung des Umweltlärm ist eine Last, die der Kommune obliegt. Anstrengungen, die in fünf Jahres Plänen dafür Sorge tragen sollen, den Umweltlärm zu reduzieren, sind nicht erfolgreich. Diese Zyklen sind für Menschen viel zu lang. Daher sind bereits bei den Planungen darauf zu achten: "Wie laut werden diese Anlagen, wie weit sind diese von den Grenzwerten entfernt und was ist zu erwarten, wenn dies in den Notbetrieb übergehen" ? Bereits heute kann man im Sommer die Kühlanlagen der Firma Brandenburger, des Hessen-Centers sowie eines Rechenzentrums in Seckbach zu hören. Zum Abschnitt: "Energieeffizienz und Abwärme" Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Ihre Abwärme wird weitgehend ungenutzt abgestrahlt. Bei ihrer Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. So sehr die Ansiedlung von Rechenzentren auch wegen der Gewerbesteuer und der Unterstreichung der zentralen Funktion von Frankfurt erfreulich ist, wird doch deutlich, dass Frankfurt klimapolitisch völlig zu versagen droht. Der negative Klimaeffekt der Rechenzentren wiegt alle anderen guten Anstrengungen mehr als auf. Der Ausbau schreitet bei Rechenzentren über die Jahre voran und es wird immer schnellere Rechnerleistung benötigt, die schnell wachsende energieintensive Datenhaltung trägt weiter dazu bei. Einhergehend damit ist die größere Leistungsaufnahme und die Wärmeentwicklung bei den Rechenzentren. Das bedeutet: die Rechenzentren werden zukünftig noch mehr Energie benötigen als bereits heute. Rechenzentren werden skaliert betrieben. Die Infrastruktur ist bei Beginn nicht voll ausgestattet mit Rechnerleistung, sondern erreicht den Vollausbau erst etliche Jahre später, wenn nicht erst im nächsten Jahrzehnt. Das bedeutet, die komplette Infrastruktur für die Kühlung der Systeme etc. ist oft bereits voll ausgebaut, allerdings laufen die bestehenden Systeme nur im Teillastbetrieb und sind dementsprechend ineffektiv. Eine modulare Bauweise der Infrastruktur wäre eine nachhaltigere Bauform. Die Recheninfrastruktur wird in der Regel alle 3-5 Jahre gewechselt. Die Kühlung, Stromversorgung etc. allerdings in der Regel nur alle 15 Jahre. Dort sind energetische Potentiale zu heben und durch konsequente Vorgaben für Effizienz könnten hier Erneuerungsprozesse angestoßen werden. Eine öffentliche Bekanntmachungspflicht der PUE und DCiE Werte bei Rechenzentren könnte ebenfalls dazu führen, das Kunden dieser Unternehmen anhand dieser Werte ihre Nachhaltigkeitsstrategien mit einfließen lassen. Zukünftig werden strategische Entscheidungen von Unternehmen nicht nur auf monetärer Basis stattfinden, sondern der Blick wird sehr verstärkt ebenfalls auf Nachhaltigen Aspekten basieren. Unternehmen wollen für Ihre Kunden nachhaltig wirtschaften. Dieser Trend ist bereits klar zu erkennen und viele BlueChips und DAX Unternehmen reagieren bereits. Bei Projekten tauchen neben den monetären Kosten auch immer öfter die CO2-Penalties auf, die es gilt zu vermeiden oder auszugleichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 41 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 17/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 26 2021 1. Die Vorlage B 41 wird unter Hinweis auf OA 26 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 22/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 LINKE. und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 1/9 Betreff: Ortsbeirat 9 setzt Zeichen gegen rechts Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Nacht vom 22. auf den 23. März 2021 verübten Unbekannte einen Brandanschlag in der Ziehenschule in Eschersheim mit hohem Sachschaden. Außerdem wurden Wände und Türen mit Hakenkreuzen bemalt. Der neu gewählte Ortbeirat stellt sich entschieden gegen Rechtsextremismus und verurteilt den Anschlag aufs Schärfste. Neben dem finanziellen Schaden wiegt die Tat in der Corona-Krise schwerer durch den ideelen Schaden bei den Schülern, die in der Corona-Krise nochmal eine besondere Beziehung zu ihren Schulen haben. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 1/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 1/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antrag den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsbeirat 9 setzt Zeichen gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus In der Nacht vom 22. auf den 23. März 2021 verübten Unbekannte einen Brandanschlag in der Ziehenschule in Eschersheim mit hohem Sachschaden. Außerdem wurden Wände und Türen mit Hakenkreuzen bemalt. Auch der neu gewählte Ortsbeirat stellt sich entschieden gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus und schließt sich deshalb der Verurteilung durch den Ortsvorsteher, mehrere Magistratsmitglieder und den Oberbürgermeister unmittelbar nach dem Anschlag an. Der Ortsbeirat bekräftigt außerdem seine Entschlossenheit, auch in Zukunft alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, gegen solche Tendenzen vorzugehen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 2/9 Betreff: Gegen Antisemitismus im Ortsbezirk - für Toleranz und Respekt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortbeirat 9 verurteilt den Brandanschlag In der Nacht vom 22. auf den 23. März 2021 verübten Unbekannte einen Brandanschlag in der Ziehenschule in Eschersheim mit hohem Sachschaden. Außerdem wurden Wände und Türen mit Hakenkreuzen bemalt. Auch der neu gewählte Ortbeirat stellt sich entschieden gegen Rechtsextremismus und schließt sich deshalb der Verurteilung durch den Ortsvorsteher, mehrere Magistratsmitglieder und den Oberbürgermeister unmittelbar nach dem Anschlag an. Der Ortsbeirat bekräftigt außerdem seine Entschlossenheit, auch in Zukunft alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, gegen solche Tendenzen vorzugehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 2/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 3/9 Betreff: Gegen Antisemitismus im Ortsbezirk - für Toleranz und Respekt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortbeirat 9 verurteilt den Brandanschlag In der Nacht vom 22. auf den 23. März 2021 verübten Unbekannte einen Brandanschlag in der Ziehenschule in Eschersheim mit hohem Sachschaden. Außerdem wurden Wände und Türen mit Hakenkreuzen bemalt. Auch der neu gewählte Ortbeirat stellt sich entschieden gegen Rechtsextremismus und schließt sich deshalb der Verurteilung durch den Ortsvorsteher, mehrere Magistratsmitglieder und den Oberbürgermeister unmittelbar nach dem Anschlag an. Der Ortsbeirat bekräftigt außerdem seine Entschlossenheit, auch in Zukunft alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, gegen solche Tendenzen vorzugehen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 3/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 22/10 Betreff: Zehnte ehrenamtlich organisierte Ausbildungsmesse des Ortsbeirates 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird um rechtzeitige Abstimmung zur Durchführung der für September 2021 angedachten Ausbildungsmesse des Ortsbeirates 10 gebeten. Hier sind als Ansprechpartner zum Beispiel die Arbeitsagentur, das Wirtschaftsdezernat, die Branddirektion Frankfurt sowie die Wirtschaftsförderung Frankfurt zu nennen. Insbesondere soll eine sinnvolle Durchführungsart abgestimmt werden. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hat in den letzten Jahren sehr erfolgreich acht analoge sowie eine digitale Ausbildungsmesse ehrenamtlich organisiert. Jeweils über 50 Ausstellerbetriebe und Organisationen haben Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte (aus allein 60 eingeladenen weiterführenden Frankfurter Schulen) sowie private Interessenten direkt und live beraten. Nun steht die nächste Ausbildungsmesse an. Gerade in Zeiten der Pandemie und rückläufigen Zahlen von Ausbildungsverträgen ist die ehrenamtlich organisierte 10. Ausbildungsmesse so wichtig wie nie zu vor. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 22/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 7/11 Betreff: Bremsschwelle in der Einfahrt der Tempo-30-Zone in der Birsteiner Straße 1 bis 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Abs.3 S.2 Ziffer 6 GO der Ortsbeiräte auf: eine Bremsschwelle in Höhe der Birsteiner Str. 1-3, bei der Einfahrt in die 30er-Zone anzubringen. Begründung: Das Straßenverkehrsamt hatte in einer Hau-Ruck Aktion, ohne Anhörung des Ortsbeirats, angeordnet, alle "Anlieger Frei" Kennzeichnungen für die gesamte 30er-Zone zu entfernen. Die Folge ist erheblich mehr und besonders zu schneller zusätzlicher Verkehr in der Birsteiner Straße. Die Straße wird benutzt um schneller voranzukommen und um den Linienbus zu umfahren. Bevor die Beschränkungen aufgehoben wurden, waren bei einer dauerhaften Messung durch das Ordnungsamt, bereits über ein Drittel der Fahrzeuge zu schnell und im ahndungsfähigen Bereich für Ordnungswidrigkeitsanzeigen (inkl. Toleranzgrenze). Passiert ist bis heute nichts. Das Abhängen der "Anlieger Frei" Beschilderung führte zu weiteren massiven Problemen und großen Unmut bei den Bürgern. Alternativen für die Bürger wurden nicht aufgezeigt. Weder, wie dem zusätzlichen Schleichverkehr durch das Wohngebiet zu begegnen sei, noch wie dem plötzlichen nächtlichen LKW-Verkehr und den sonstigen aus dem Industriegebiet kommenden Fremd-Parkern "Herr zu werden" ist. Dem Wunsch des Ortsbeirats, einen gemeinsamen Termin zur Besprechung, der dort seit Jahren brach liegenden Straßenverkehrsthemen zu erhalten, sind abgewiesen worden. Dies mit dem Grund, es bestünde dafür keinerlei Notwendigkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 9 2021 Die Vorlage OF 7/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 7/6 Betreff: Höchst: Zeitplanung zur Verkehrsberuhigung der Bolongarostraße Vorgang: V 935/18 OBR 6; ST 2125/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 die aktuelle Zeitplanung zur Neugestaltung der Bolongarostraße mitzuteilen. Der letzte mittlerweile vermutlich nicht mehr aktuelle Sachstand in der Sache erreichte uns in der Stellungnahme des Magistrats 2125 vom 16.11.2018. Begründung: Dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit ist bekannt, dass die Neugestaltung der Bolongaro-straße fest versprochen ist. Aufgrund der Tatsache, dass das Projekt Neugestaltung der Bolongarostraße nun aber schon sehr lange andauert bittet der Ortsbeirat um Auskunft zur aktuellen Zeitplanung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.08.2018, V 935 Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2125 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 3 2021 Die Vorlage OF 7/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2021, OF 10/4 Betreff: Poller vor der Hagenstraße 15 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, vor der Hagenstraße 15 auf dem Bürgersteig zur Straße hin und neben der Garageneinfahrt Poller zu installieren. Begründung: Zur genannten Stelle wurde dem Ortsbeirat von Seiten der Hausverwaltung des Quartiers mitgeteilt, dass vermehrt die Problematik auftritt, dass auf dem Bürgersteig entgegen den Vorschriften der STVO Fahrzeuge parken und somit den Zugang zur Brandmeldeanlage und dem Müllraum versperren. Hierdurch konnte bereits teilweise keine Müllentsorgung stattfinden. Bei der erfolgten Rücksprache mit dem Ordnungsamt / städtische Verkehrspolizei ergab sich die Information, dass von dieser Seite keine Kapazität für entsprechende Kontrollen und Sanktionierungen vorhanden sei. Eine Verhinderung des Falschparkens durch Poller erscheint hier die praktikabelste Lösung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 4 am 04.05.2021, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 87 2021 Die Vorlage OF 10/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Volt
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2021, OF 1506/6 Betreff: Höchst: Beliebter Höchster Markt soll bleiben, wie er ist/Kontrollen am Markt verstärken Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, keine Veränderungen am beliebten und von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommenen Höchster Markt vorzunehmen. Zudem wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Regelmäßige Kontrolle und Wartung des öffentlichen WCs. 2. Regelmäßige Kontrolle des Marktplatzes und des Brüningbrunnens durch die FES auf illegale Müllablagerung, vor allem vor Marktbeginn. 3. Dauerhafte Beseitigung der Schlaglöcher und Stolperfallen auf dem Markt. 4. Begrenzung der Parkdauer zu Marktzeiten auf 90 Minuten. 5. Verstärkte Kontrolle gegen illegal parkende Fahrzeuge. 6. Ausschilderung der Parkmöglichkeiten in der Nähe des Höchster Markts mit dem Hinweis "Höchster Markt". Alle Maßnahmen sind mit den Marktbeschickern und der AG Höchster Markt im Vorfeld abzustimmen. Begründung: Der Höchster Markt wird seit vielen Jahren gut angenommen und ist zu Marktzeiten, vor allem samstags, ein beliebter Treffpunkt und eine regionale Einkaufsmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger aus den westlichen Stadtteilen und der Umgebung. Dies soll nicht durch einschränkende Anordnungen verändert werden. Um die Situation rund um den Markt positiv zu gestalten, müssen aber verschiedene Maßnahmen, wie z.B. verstärkte Kontrollen, ergriffen werden. Dabei ist es wichtig, dass dies im Einvernehmen mit dem Marktbeschickern und der AG Höchster Markt geschieht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.02.2021, OF 1493/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7289 2021 1. Die Vorlage OF 1493/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1506/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Überschrift "Höchster Markt" lautet, und dass Satz 1 und Ziffer 4. im Antragstenor sowie die Begründung ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., 1 BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2021, OF 727/12 Betreff: IGS Kalbach-Riedberg - Zwischenlösung für Schülerinnen und Schüler bis Fertigstellung des Neubaus Vorgang: OM 3231/09 OBR 12; ST 953/09; ST 70/10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit der Goethe-Universität zu verhandeln, um für die Zeit nach den Sommerferien ab dem 30. August bis einschließlich 31.12.2021 oder 31.01.2022 die dann 9. Klassen (ca. 110 Schülerinnen und Schüler) der IGS Kalbach-Riedberg oder ein Team der Jahrgänge 7, 8 und 9 mit ca. 75 Schülerinnen und Schülern nach direkter Absprache mit der Schulleitung der IGS Kalbach-Riedberg in den Räumlichkeiten der nahegelegenen Universität unterzubringen, da der Neubau noch nicht bezugsfertig ist und aus Brandschutzgründen am heutigen Standort der IGS nicht mehr Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden können. Begründung: Das Wintersemester 2021/22 nimmt erst am 17.10.2021, der zweiten Woche der schulischen Herbstferien, seinen Betrieb auf. Da in den davor liegenden 6 Wochen die Räume der Universität für den regulären Studienbetrieb nicht benötigt werden, kann es nur im Interesse der neuen Schüler*innen des Jahrganges 9 oder des Jahrgangsteams sowie den Lehrkräften und des mit dem Neubau federführend beteiligten Amt für Bau und Immobilien sein, dass eine kostenneutrale Lösung für die Wochen zwischen Sommer- und Weihnachtsferien bis zur Errichtung des Neubaus der IGS Kalbach-Riedberg gefunden wird. Daher können ungenutzte Räumlichkeiten sicherlich nach Gesprächen mit der Universitätsverwaltung für das Stadtschulamt zur Verfügung gestellt werden. Da im Hinblick auf die Corona Pandemie heute noch nicht absehbar ist, inwieweit für das Wintersemester alle Räumlichkeiten tatsächlich benötigt werden, können auch hier Räume frei verfügbar sein. Ferner gibt es laut Bauleitung gegenüber der Schulleitung der IGS die Chance, dass Räumlichkeiten im Neubau der IGS, die für das Beratungs- und Förderzentrum losgelöst vom restlichen Schulgebäude errichtet werden, vorzeitig fertig werden. Sodann wäre zu prüfen, ob diese Schüler*innen, die zeitweilig in der Universität unterrichtet werden, vorab in den Neubau ziehen. Abschließend ist festzuhalten, dass die Zusammenarbeit der Universität mit dem Gymnasium Riedberg vor 11 Jahren in genau einer solchen Situation hervorragend unkompliziert geklappt hat, OM 3231 v. 15.05.2009, ST284/12/2009, ST70/12/2010. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.05.2009, OM 3231 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2009, ST 953 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2010, ST 70 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7234 2021 Die Vorlage OF 727/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2021, OF 1338/2 Betreff: Standorte für Lastenräder Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten an folgenden Stellen gemäß des Schreibens zum Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder" solche Abstellplätze zu installieren: - Grüneburgweg 12, vor dem Rewe-Markt - Bockenheimer Warte - Landgrafenstraße 11, vor dem Hinterausgang des Alnatura - Schlossstraße 43, am Lidl (gerne auch in Kooperation mit dem Markt auf dem Lidl-Parkplatz) - Leonardo-da-Vinci-Alle 8, beim Tegut 2. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob an den geplanten Parkplätzen für Lastenräder auch Ladestationen zum Aufladen der Batterien von E-Lastenrädern installiert werden können und für sinnvoll erachtet werden. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Bezugnahme auf das Schreiben des Magistrats an den Ortsbeirat vom 10.02.2021. Die genannten Standorte befinden sich an Lebensmittelläden, die groß sind, sodass dass Anwohnerinnen auch größere Wege hierfür in Kauf nehmen und dabei direkt "Großeinkäufe" tätigen würden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7245 2021 Die Vorlage OF 1338/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1493/6 Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigung rund um den Marktplatz während der Marktzeiten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verminderung des Kfz-Verkehrs rund um den Höchster Marktplatz während der Marktzeiten durch die folgenden Maßnahmen umsetzbar und sinnvoll ist: 1. a) Sperrung der Antoniterstraße zwischen Melchiorstraße und Höchster Markt b) Sperrung der Justinuskirchstraße zwischen Alt-Höchst und Melchiorstraße c) Barriere am Ende der Schleifergasse zur Justinuskirchstraße hin 2. Beschilderung alternativer Parkmöglichkeiten am Mainufer und im Parkhaus Höchst mit explizitem Hinweis "Parken Markt" von den Zulaufstraßen her 3. Erarbeiten eines Gesamtkonzepts zur Steigerung der Attraktivität des Markts unter Nutzung der freiwerdenden Flächen. Begründung: Bei Marktbeschickern wie Kunden herrscht große Unzufriedenheit über die Verkehrssituation rund um den Marktplatz. Bemängelt wird insbesondere der extreme Parkplatzsuchverkehr, verbunden mit Rücksichtslosigkeit gegenüber Fußgänger*innen und massiven Behinderungen und Gefährdungen durch falsch parkende Fahrzeuge. Die AG Höchster Markt hat unter der Leitung des Stadtteilmanagements mehrere Varianten geprüft, den Verkehr wenigstens zwischen Markthalle und Marktplatz an den Markttagen zu unterbinden. Dies jeweils unter Aufrechterhaltung der Zufahrt und einer gewissen Menge an Parkplätzen im unmittelbaren Bereich des Marktplatzes. Die Prüfung mit den zuständigen Behörden hat ergeben, dass aus verschiedenen Gründen keine dieser Varianten umzusetzen ist. Im Wesentlichen wegen negativer Auswirkung auf die Standverteilung des Marktes selber und auf die resultierende Verkehrsführung im Stadtteil. Die Varianten hätten zwar den Verkehr zwischen Markthalle und Platz unterbunden, jedoch wären Sie keine Lösung gegen das rigorose und rücksichtslose Falschparken rund um den Platz. Es kristallisiert sich in der AG, insbesondere bei der Kundenseite, die Idee heraus, den Verkehr während der Markttage komplett aus dem Gebiet rund um den Marktplatz heraushalten zu wollen und stattdessen vorhandene Parkplätze, z.B. am Mainufer oder im Parkhaus anzubieten. Von den o.g. vorgeschlagenen Sperrungen wären keine wichtigen Durchgangsstraßen betroffen. Hintergrund ist insbesondere, über die Erhöhung der Aufenthaltsqualität eine positive Kettenreaktion in Gang zu setzen: Wohlfühlen, neue Kundenkreise, längere Aufenthaltszeit, mehr Umsatz. Insbesondere junge Käufergruppen, die heute leider noch wenig auf dem Markt vertreten sind, aber für dessen Zukunft bedeutend sind, sind nicht mehr so auto-affin und legen mehr Wert auf ein schönes Ambiente. Wenn der Markt eine Zukunft haben soll, dann müssen jetzt neue Zielgruppen an diese schöne Form des Einkaufens herangeführt werden. Die aktuelle Situation auf dem Höchster Marktplatz ist jedoch weit entfernt von Wohlfühlambiente. Dies hat verschiedene Ursachen, eine wesentliche ist der überbordende fließende und ruhende Verkehr, der während der Markttage zu einem hohen Anteil aus Parkplatzsuchverkehr besteht und neben den Konfliktsituationen auch zu Lärm- und Abgasbelästigungen führt. Es gibt in Frankfurt keinen weiteren Markt, der direkt auf oder neben dem Verkaufsplatz Parkplätze anbietet. Beispielsweise haben die Märkte Konstablerwache, Südbahnhof, Kaiserstraße, Schillerstraße trotzdem, oder gerade deshalb, großen Erfolg. Die Umsetzung der skizzierten Sperrung für den Kfz-Verkehr muss zwingend mit zusätzlichen Angeboten, Außengastronomie, Grün- und Aufenthaltsflächen einher gehen, also einem zu planenden Gesamtkonzept, das über das Stadtteilmanagement und die AG Markt erarbeitet werden kann. Eine Verkehrsberuhigung ohne Begleitung von Attraktivierungsmaßnahmen würde Leerflächen zurücklassen, die nicht zielführend sind. Dabei soll der Markt seinen Charakter als Erzeugermarkt grundsätzlich erhalten. Bildquelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.02.2021, OF 1506/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7289 2021 1. Die Vorlage OF 1493/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1506/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Überschrift "Höchster Markt" lautet, und dass Satz 1 und Ziffer 4. im Antragstenor sowie die Begründung ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., 1 BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2021, OF 1324/2 Betreff: Brandmeldeanlagen in Schulen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten 1. Welche Schulen im Ortsbezirk 2 verfügen nicht über eine Brandmeldeanlage mit Verbindung zur Feuerwehr? 2. Mit welchen Kosten ist typischerweise für eine solche Brandmeldeanlage bei Installation und im Betrieb zu rechnen? 3. Ist es in Planung, bestehende Schulgebäude ohne Brandmeldeanlage nachzurüsten, wenn ja, in welchem Zeitraum wird dies geschehen? 4. Werden neue Schulgebäude mit einer Brandmeldeanlage ausgerüstet? Begründung: In der Nacht vom 20. auf 21.01.2021 kam es in einem Kellerraum der Bettinaschule zu einem Brand. Die Frankfurter Feuerwehr teilte in einer Pressemitteilung dazu mit: "Über eine Brandmeldeanlage verfügt das Gebäude nicht. So ist es dem umsichtigen Handeln und der unvermittelten Alarmierung der Feuerwehr durch die Nachbarn zu verdanken, dass ein noch größerer Schaden und ein unkontrolliertes Ausbreiten des Feuers verhindert wurde." Daraus folgt ein Informationsbedarf. Antragsteller: Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1939 2021 Die Vorlage OF 1324/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1604/1 Betreff: Aufstellen von Bänken im Ortsbezirk zur Mahnung gegen Benachteiligungen von und Gewalt an Frauen und Mädchen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zunächst im Verantwortungsbereich des OBR 1 an zentralen Plätzen zehn orangefarbene Bänke mit Aufschriften wie "Kein Platz für Femizide - in Frankfurt und überall", "Kein Platz für Benachteiligungen von Mädchen" und "Kein Platz für Gewalt gegen Frauen und Mädchen" aufstellen zu lassen. Geeignete Orte wären beispielsweise Kaisertor, Willy-Brandt-Platz, Hauptwache, Konstablerwache, Goetheplatz, Paulsplatz oder die Frankenallee im Gallus. Begründung: Die Gewalt an Frauen steigt permanent, ohne dass es zu einem gewaltigen Aufschrei in unserer Gesellschaft kommt. Es scheint ein gewisser fataler "Gewöhnungseffekt" einzutreten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass man Frauen wieder in traditionelle Rollen zurückdrängen möchte und einen Zusammenhang von Gewalt und "Aufmüpfigkeit" von Frauen herstellt. Diese orangefarbenen "Hingucker" im Stadtbild werden anders als Zahlen oder Statistiken diese Verbrechen ständig ins Gedächtnis rufen und Unbehagen hervorrufen, um eine Veränderung der Sichtweise zu bewirken. Foto: https://orangedays-koeln.de/kein-platz-fuer/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6932 2025 Die Vorlage OF 1604/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und Die Partei (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 293/16 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Roller und Fahrräder Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine geeignete Abstellmöglichkeit für Fahrräder und Roller der Schülerinnen und Schüler der Schule am Landgraben in Abstimmung mit der Schulleitung, Polizei und dem Radfahrbüro zu schaffen. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass die Kinder keine weiten Wege gehen und die Straße nicht queren müssen. Auch bitten wir darum, keine Parkplätze dafür abzubauen. Begründung: An der Ecke Landgraben / Am Weißen Turm befindet sich vor dem Eingang der Schule am Landgraben ein Geländer. Dieses wird genutzt, um Fahrräder und Roller abzustellen. Manchmal versperren Teile der Fortbewegungsmittel den Gehweg, was die Passierbarkeit schwierig macht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2024, OF 291/16 Betreff: Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat in Bezug auf B 288 (Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung) aufgefordert wird, Stellung zur Neugestaltung des Schelmenburgplatzes zu beziehen und folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird der Schelmenburgplatz in diesem Zwischenbericht nicht genannt, da für den Platz bereits eine aktuelle Planung vorliegt, welche dann an den Leitfaden angepasst wird oder impliziert dieser Zwischenbericht, dass die Neugestaltung des Schelmenburgplatzes keine hohe Priorität hat und sich diese somit weiter verzögern wird? 2. Wann erachtet der Magistrat laut aktuellem Kenntnisstand einen Baubeginn der Umgestaltung für realistisch? Begründung: Der Ortsbeirat 16 hat bereits 2023 in einem interfraktionellen Antrag (OM 3900) die nun seit 43 Jahren andauernde Geschichte der Neugestaltung des Schelmenburgplatzes dargelegt. Nachdem aus der Sicht des Ortsbeirats 16 in dieser Legislaturperiode mehrfach Absprachen des Magistrats mit dem Ortsbeirat von ersterem gebrochen beziehungsweise ignoriert wurden, stellt sich der Ortsbeirat 16 weiterhin die Frage, wann der Platz neugestaltet werden wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1012 2024 1. Die Vorlage B 288 wird unter Hinweis auf die Vorlage V 1012 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 291/16 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2024, OF 286/16 Betreff: Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer ist der Eigentümer der Immobilie Marktstraße 3? 2. Wie steht die Stadt Frankfurt dazu, dem Eigentümer ein Angebot zu machen und die Immobilie zu erwerben? 3. Wenn ein Kauf möglich ist, könnte dort nach einer Sanierung/Umbau ein Hort untergebracht werden? 4. Wenn ein Kauf nicht möglich ist, welchen Einfluss kann die Stadt auf das Erscheinungsbild der Immobilie und des Grundstücks nehmen? Begründung: Seit über 10 Jahre steht das ehemalige Gebäude der Post auf der Marktstraße 3 leer. Es verwahrlost immer mehr, Rollos sind kaputt, Rollläden beschmiert. Das Grün drumherum wächst ungehindert. Es ist ein Schandfleck für Bergen. Da das Gebäude an einer markanten Stelle mit Anschluss an den ÖPNV steht und von der Schule am Landgraben und der Schule am Hang (sofern sie irgendwann einmal fertig gestellt wird) gut zu erreichen ist, würde sich dieses Gebäude nach einer Sanierung und betreuungsgerechtem Umbau als Hort eignen, zumal Bedarf an Hortplätzen besteht. Nach Rücksprache mit der Kinderbeauftragten fehlen in Bergen-Enkheim für das Schuljahr 2024/25 mehr 30 Hortplätze. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1011 2024 Die Vorlage OF 286/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen WBE und Linke (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 300/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Strukturelle Unterfinanzierung von Kinderhaus am Bügel, Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach und Mädchentreff- und Jugendhaus am Bügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Doppelhaushalt 2024/25 ausreichend finanzielle Mittel für die pädagogische Arbeit der Kinder- und Jugendeinrichtungen in Nieder-Eschbach zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet konkret für das Kinderhaus am Bügel, den Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach sowie den Mädchentreff- und das Jugendaus am Bügel, dass die Finanzierungslücke geschlossen werden muss, um der dauerhaften Unterbesetzung entgegenzuwirken und damit die notwendige pädagogische Arbeit im vollen Umfang leisten zu können. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, endlich die sanierungsfälligen Einrichtungen instand zu setzen (Instandsetzung des Stromnetzes, energetische Sanierung, eine Verhinderung von Schimmelbildung, sowie die Einhaltung des Brandschutzstandards), damit die Liegenschaften wieder uneingeschränkt nutzbar sind. Begründung: Durch die strukturelle Unterfinanzierung der Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche müssen seit Jahren Stellen vakant gelassen werden, dies führt dazu, dass die Rahmenstandards nicht mehr eingehalten werden können und die Qualität der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen, stark beeinträchtigt ist. Die chronische Unterfinanzierung besteht seit Jahren und hat mittlerweile ein bedrohliches Ausmaß erreicht. Durch die Unterfinanzierung werden vor allem Angebote, Projekte, sowie Erneuerung von Inventar deutlich eingeschränkt. Durch fehlende Gelder müssen diese stark reduziert werden, oder finden teilweise nicht mehr statt. Aktuelle Lage der ansässigen Liegenschaften: Am 13.12.21 wurde von Seiten des Vermieters (Amt für Bau und Immobilen - ABI) ein umfangreiches (über 90%) Betretungsverbot für das Jugendhaus und den Mädchentreff am Bügel ausgesprochen. Dies konnte durch provisorische Maßnahmen teilweise zurückgenommen werden, so dass mittlerweile ausschließlich das Erdgeschoss mit Einschränkungen genutzt werden kann. Seit 2 Jahren warten der Mädchentreff und das Jugendhaus am Bügel auf eine Perspektive, wie es mit der Liegenschaft weitergehen soll. Auch die Liegenschaft Kinderhaus am Bügel ist stark sanierungsbedürftig. Hier sind feuchte Stellen an Decken und Oberlichtern und bei Regen dringt Wasser ins Haus ein. Die Stromverkabelung ist veraltet und nicht überall ausreichend gesichert. Diese Mängel sind seit Jahren bekannt, aber ebenfalls noch nicht behoben. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 65 2024 Die Vorlage OF 300/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 244/16 Betreff: Verwendung der Digitalpaktgelder für die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am Landgraben Der Ortsbeirat möge beschließen: Am 03.12.2019 hatte der Ortsbeirat 16 einstimmig das Auskunftsersuchen V 1514 (entstanden aus der Vorlage OF 289/16 vom 19.11.2019) an den Magistrat der Stadt Frankfurt gerichtet, dass bis zum 24.11.2023, also 4 ganze Jahre lang, unbeantwortet blieb. Die gestellten Fragen bezogen sich eindeutig auf die drei Bergen-Enkheimer Schulen, namentlich die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am Landgraben. Gefragt wurden u.a. nach der Höhe der Gelder und der Verwendung der Mittel an den drei genannten Schulen. Der Ortsberat stellt fest, dass die in ST2372 gegebenen Antworten nicht die Antworten auf die Fragen aus V 1514 sind, da sich diese Antworten nicht auf die gefragten Schulen beziehen, sondern nur allgemeiner Art sind. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher erneut gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: a) Welche Gelder aus dem Digitalpakt stehen der Schule am Ried, der Schule am Hang und der Schule am Landgraben jeweils konkret zur Verfügung? b) Welche Infrastrukturmaßnahmen sind an den drei genannten Schulen konkret geplant? c) In welchem Umfang können die drei genannten Schulen mit Endgeräten (Laptop, Tablet) ausgestattet werden? Sind diese Ausstattungen bereits erfolgt? Mit wie vielen Geräten wurden bzw. werden die drei genannten Schulen jeweils ausgerüstet? d) Wann genau erfolgt oder erfolgte jeweils die Ausstattung der drei genannten Schulen? Warum hat sich der Termin seit 2019 immer wieder verzögert? Warum gab es bis zum 24.11.2023 keine konkrete Planung für die drei genannten Schulen, die in ST2372 hätte genannt werden können. Die Frage, ob sichergestellt ist, dass die Schulen bis zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Digitalpakt über Breitbandanschlüsse und WLAN-Netze verfügen, konnte der Magistrat in ST2372 dergestalt beantworten, dass alle Bergen-Enkheimer-Schulen breitbandig erschlossen sind und über WLAN verfügen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher zusätzlich gebeten zu berichten, warum auch die Anregung OM 6998 vom 01.12.2020, welche genau dies thematisiert, bis heute nicht beantwortet werden konnte. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Originalfragenkatalog und der Beantwortung durch den Magistrat. Auskunftsersuchen vom 03.12.2019, V 1514 (entstanden aus Vorlage: OF 289/16 vom 19.11.2019) Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie und in welchem Umfang die Gelder aus dem Digitalpakt Schule den Bergen-Enkheimer Schulen (Schule am Hang, Schule am Landgraben, Schule am Ried) zugutekommen sollen. a) Welche Gelder stehen konkret zur Verfügung? b) Welche Infrastrukturmaßnahmen sind geplant? c) In welchem Umfang können die Schulen mit Endgeräten (Laptop, Tablet) ausgestattet werden? d) Bis wann sind diese Maßnahmen geplant? e) Ist sichergestellt, dass die Schulen bis zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Digitalpakt über Breitbandanschlüsse und WLAN-Netze verfügen? Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2372 zu a) Die Stadt Frankfurt am Main erhält Fördermittel in Höhe von 37.118.350,- EUR und ist verpflichtet einen Eigenanteil in Höhe von 12.373.000,- EUR hinzuzufügen. Insgesamt können über den DigitalPakt damit bis zu 49.491.350,- EUR verausgabt werden. Priorisiert werden Mittel in den Ausbau von IT-Infrastrukturen investiert, da der DigitalPakt ein Infrastrukturprogramm ist. Eine Auszahlung an Schulen erfolgt nicht. Die Antragstellung erfolgt gemäß Vorgaben des Bundes zentral über den Schulträger. zu b) Textziffer (Tz) 2.1 Nr. 2 der Förderrichtlinie sieht die Umsetzung von WLAN vor. Gemäß Tz.2.1 Nr. 4 bis 6 der Förderrichtlinie wird ein Anteil der Fördermittel in mobile Endgeräte, Präsentationstechnik und digitale Arbeitsgeräte. Durch den Ausbau der IT-Ausstattung an den Schulen wird außerdem die Erneuerung und der Ausbau zentraler Systeme erforderlich, was gemäß Tz. 2.1 Nr. 7 +8, ebenfalls förderfähig ist. zu c) Für pädagogische Rechner gilt weiterhin die Quote 1:5 (Rechner / Schülerzahl). Mit den Mitteln des DigitalPaktes kann das Verhältnis zwischen stationären und mobilen Rechnern zugunsten der mobilen Geräte erhöht werden. Geplant ist derzeit 50 % stationäre Geräte und 50 % mobile Geräte einzusetzen. Die mobilen Endgeräte werden über den DigitalPakt beantragt und werden gemeinsam mit den stationären Geräten innerhalb der Ausstattungszyklen im Rahmen von Rollouts zur Verfügung gestellt. zu d) Der DigitalPakt hat eine Laufzeit bis Ende 2024. Im Rahmen des Rollout-Zyklus von 5 Jahren, wird damit jede Frankfurter Schule berücksichtigt. zu e) Alle Bergen-Enkheimer-Schulen sind breitbandig erschlossen und verfügen über WLAN. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 907 2024 Die Vorlage OF 244/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2024, OF 241/16 Betreff: Bessere Straßenbeleuchtung zwischen Kita und Schelmenburgplatz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für eine bessere Beleuchtung auf dem Verbindungsweg zwischen der Straße "Am weißen Turm" und dem Schelmenburgplatz zu sorgen. Insbesondere der Weg, der an der Kita "Am weißen Turm" vorbeiführt sollte besser ausgeleuchtet werden. Begründung: Gerade in der kalten Jahreszeit, in der es früher und auch länger dunkel ist, muss der Verbindungsweg besser ausgeleuchtet werden um Unfälle zu vermeiden. Außerdem befindet sich hier auch die Kita "Am weißen Turm". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5146 2024 Die Vorlage OF 241/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU und LINKE (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2024, OF 238/16 Betreff: Gedenkbank für die ermordeten Menschen des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020 in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, dass in Bergen-Enkheim eine Gedenkbank für die ermordeten Menschen des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020 in Bergen-Enkheim installiert wird. Auf dieser Bank sollen Plaketten mit den Namen der Opfer (Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili-Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar, Kaloyan Velkov) sowieso mit der Inschrift "Wir gedenken der Opfer des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020." angebracht werden. Über den Ort der Bank soll der Ortsbeirat 16 gemeinsam entscheiden. Die Einweihung der Bank sollte zum 5. Jahrestag des Anschlags am 19. Februar 2025 mit einer kleinen Gedenkfeier erfolgen. Begründung: "Es darf kein Vergessen geben. Ein einfacher Satz. Es ist ein Satz, der uns verbindet. Hinter seiner Einfachheit verbergen sich die Geschichten und Erfahrungen Unzähliger. Die Erinnerung an das Geschehene, an das Vergessene, an das stets Verschwiegene, an die Ursachen und die Folgen, an das Davor und Danach zu nähren, zu pflegen, zu bewahren. Diese Erinnerung muss zur Erinnerung aller werden. Denn sie mahnen uns, sie lehren uns, sie leiten uns. Dieser einfache Satz verpflichtet uns: Es darf kein Vergessen geben. Ein Teil dieser Erinnerungspraxis ist die Sichtbarmachung der Namen und Geschichten der Opfer, der Angehörigen und der Überlebenden. Erinnern und sichtbar halten fordert zur ständigen Auseinandersetzung auf." #saytheirnames (Der Text stammt von der Kampagne #saytheirnames. Quelle: saytheirnames-hanau.org) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 288 2024 Die Vorlage OF 238/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, am Rand des Schelmenburgplatzes in Bergen-Enkheim eine Gedenkbank für die ermordeten Menschen des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020 aufzustellen. Auf dieser Bank sollen Plaketten mit den Namen der Opfer (Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtovic, Vili-Viorel Paun, Fatih Saraçoglu, Ferhat Unvar, Kaloyan Velkov) sowieso die Inschrift "Wir gedenken der Opfer des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020." angebracht werden. Die Einweihung der Bank sollte zum 5. Jahrestag des Anschlags am 19. Februar 2025 mit einer kleinen Gedenkfeier erfolgen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro. Darüber hinaus wurde für diesen Zweck eine private Spende angekündigt." Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen 3 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung WBE, 1 CDU und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2024, OF 234/16 Betreff: Porträt von Turnvater Jahn (I) - Sandsteinplastik sichtbar und erlebbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Turnverein 1874 Bergen-Enkheim e. V. ein Konzept zu entwickeln, wie die derzeit an der Zufahrt zum Sportzentrum des Vereins, Landgraben 30, im Straßenbegleitgrün befindliche Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Friedrich Ludwig Jahn (siehe Foto) auf dem Vereinsgelände besser sichtbar und erlebbar gemacht werden kann. Dies könnte etwa durch die Einarbeitung der Plastik in ein vertikales Standbild erfolgen, ergänzt mit angemessenen Objektinformationen, die neben den historischen und kunstwissenschaftlichen Mindestangaben einen QR-Code beinhalten, über den Interessierte weitergehende Informationen abrufen können. In diesem Zuge soll die Sandsteinplastik auch in das Verzeichnis der Kunst im öffentlichen Raum auf der vom Kulturamt der Stadt Frankfurt betriebenen Webseite "www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de" aufgenommen werden. Begründung: Johann Friedrich Ludwig Christoph Jahn (1778 - 1852), bekannt als "Turnvater Jahn", war nicht nur Initiator der deutschen Turnbewegung, sondern einer der Wegbereiter der Demokratie und Abgeordneter des ersten gesamtdeutschen Parlaments, der Deutschen Nationalversammlung 1848/49 in der Frankfurter Paulskirche. Für den Stadtteil Bergen-Enkheim hat der Freiheitskämpfer für die deutsche Einheit durch seine am 4. Juni 1848 an der Berger Warte gehaltene Rede eine besondere historische Bedeutung erlangt. Die Sandsteinplastik mit seinem Porträt, die sich ursprünglich an der "Alten Turnhalle" des TV 1874 Bergen-Enkheim befand, wurde nach deren Abriss im Jahr 1974 völlig unscheinbar an der Zufahrt zum neu errichteten Sportzentrum im Straßenbegleitgrün platziert und führt dort seitdem im wahrsten Sinne des Wortes ein unwürdiges Schattendasein. Um der Lebensleistung des Turnvaters und Freiheitskämpfers Jahn, aber auch seiner historischen Bedeutung für den Stadtteil Bergen-Enkheim, gerecht zu werden, erscheint es daher angebracht, in Abstimmung mit dem Turnverein 1874 Bergen-Enkheim e. V. diese Sandsteinplastik endlich besser sichtbar und erlebbar zu machen. Hierfür kommt - neben einer Einarbeitung der Plastik in ein vertikales Standbild - ggf. auch ein anderer Standort auf dem Vereinsgelände in Frage, der eine höhere Aufmerksamkeit mit sich bringt. In diesem Zuge kann durch die entsprechenden denkmalpflegerischen Maßnahmen ebenfalls der Erhalt der Originalsubstanz sichergestellt werden. Ebenso geboten erscheint die Zugänglichmachung von Objektinformationen, gegebenenfalls auch über einen QR-Code. Denn ein Denkmal steht nicht "an und für sich", sondern es muss vermittelt werden. Dies geschieht durch die Bereitstellung von qualifizierten Informationen, die auf das entsprechende Interesse bei der Bevölkerung treffen. Diese Objektinformationen sollten ebenfalls auf der vom Kulturamt der Stadt Frankfurt betriebenen Webseite "www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de" Eingang finden. So ist dort etwa auch das auf dem Lohrberg auf Seckbacher Gemarkung befindliche Jahn-Denkmal gelistet. (siehe https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page153.html?id=295) Ein besserer Zeitpunkt für die Umsetzung dieser Maßnahme als das Jahr des 150-jährigen Bestehens des TV 1874 Bergen-Enkheim kommt so schnell nicht wieder. Foto (c) Dorothe Bogner: Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Jahn, Zufahrt Landgraben 30 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 234/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 232/16 Betreff: Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Leuchte Bereits im Jahr 2013 wurden seitens der Stadt Frankfurt die mit den Landwirten geschlossenen Pachtverträge für die Flurstücke 19/1 "Am Traubenrain" in der Verlängerung zum Landgraben sowie das angrenzende Flurstück 91, welches sich bis zum Jüdischen Friedhof an der Vilbeler Landstraße erstreckt, gekündigt. Diese sollten als Ausgleichsfläche für das Baugebiet "Leuchte" in Enkheim herangezogen werden. Angekündigt wurde seinerzeit, dass dort Streuobstwiesen angelegt werden sollen. Der Magistrat hat diesbezüglich zuletzt in seinem Bericht B 584 vom 30.10.2020 den folgenden Sachstand mitgeteilt: "Die Ausgleichsmaßnahme ist zusammen mit der Erschließung des Baugebiets geplant und soll im Herbst 2021 begonnen werden." Nachdem die Erschließung des Baugebiets "Leuchte" im Sommer 2023 abgeschlossen wurde, sind die im Laufe der Jahre stark verwilderten Flurstücke am Berger Nordhang jetzt zumindest kürzlich größtenteils gemulcht worden. Lediglich einige partielle Ansammlungen von jungen Birken sowie Hecken und Sträuchern sind dort noch verblieben. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die folgenden Fragen zu beantworten: 1.) Wird diese Ausgleichsmaßnahme - wie ursprünglich angekündigt - in Form der Schaffung von Streuobstwiesen umgesetzt oder liegen hierfür - aufgrund der teilweise weit fortgeschrittenen Sukzession der betreffenden Flächen - mittlerweile andere Planungen vor? 2.) Sofern zwischenzeitlich andere Planungen für die Rekultivierung der betreffenden Flächen vorliegen sollten: Um welche Maßnahmen handelt es sich dabei genau? 3.) Welcher konkrete Terminplan liegt der Umsetzung dieser Ausgleichsmaßnahme derzeit zugrunde und wann ist - aus heutiger Sicht - mit deren Abschluss zu rechnen? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 833 2024 Die Vorlage OF 232/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 164/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: - Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, insbesondere der Kreativwirtschaft - Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung - Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen). 2. Fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gebiet zu veranlassen. 3. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb der Wohngebiete Vatterstraße und Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. - Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. - Das Gebiet grenzt im Süden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. - Die Gebäude sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes für MK beinhalten. - Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östliche Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der Stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem noch Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einer Entsiegelung kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungs- und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet schützen. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2021, OF 291/6 Betreff: Höchst: Verkehr zwischen Haltestelle "Hostatostraße" und Bahnhof Höchst Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Strecke zwischen den Haltestellen Hostatostraße und Bahnhof Höchst für den Busverkehr so gestaltet werden kann, dass keine PKW, Taxi oder andere Fahrzeuge den Busverkehr beim Abbiegen in die Albanusstraße und in die Dalbergstraße behindern und dadurch zu Unpünktlichkeiten, Stau oder Gefährdungen im Straßenverkehr beitragen. Begründung: Von Anwohnern wird häufig beobachtet, dass Falschparker auf dem oder knapp neben dem Zebrastreifen an der Ecke Hostatostraße/Albanusstraße auf der gleichen oder der gegenüberliegenden Seite der Buchhandlung parken, so dass der Bus, insbesondere ein Gelenkbus nicht in die Albanusstraße einbiegen kann. Auch an der nächsten Ecke Albanusstraße/Dalbergstraße gelingt das Abbiegen nicht, wenn auf der Dalbergstraße gegenüber der Straßenmündung ein Auto (längere Zeit) hält oder die Autos die Haltelinie vor der Fußgängerampel nicht beachten. Außer durch minutenlange Hupkonzerte glauben auch einige Ungeduldige an Lösungen, an den sich gegenseitig blockierenden Autos vorbefahren zu können und verursachen so brenzlige, gefährliche Verkehrssituationen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1328 2022 Die Vorlage OF 291/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 288/6 Betreff: Höchst: Weitere Ausweitung der Vorlagen OM 653 und OM 141 auf den Abschnitt Bolongarostraße 176 bis 112 Vorgang: OM 141/21 OBR 6; OM 653/21 OBR 6; ST 1682/21; ST 2100/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in OM 141 und OM 653 geforderten und erfolgreich durch den Magistrat durchgeführten Maßnahmen und Kontrollen auf den oben genannten erweiterten Bereich der Bolongarostr. Auszuweiten. Begründung: Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner sind auf Ortsbeiratsmitglieder zugekommen und haben über Beeinträchtigungen durch Müllansammlungen, Ruhestörungen berichtet. Ferner beklagten entsprechende Anwohnerinnen und Anwohner über Geräuschbelästigungen in den späten Abendstunden, die durch einzelne dort ansässige gastronomieähnliche Ladengeschäfte verursacht werden. Die in der ST 2100 aufgeführten Maßnahmen des Magistrats haben seitens der Anwohnerschaft für eine deutlichen Rückgang der Beschwerden geführt, weshalb es als sinnig erscheint, die in der Stellungnahme beschriebenen erfolgreichen Maßnahmen entsprechend auf den oben genannten Straßenabschnitt auszuweiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 141 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 653 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1682 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2100 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1325 2022 Die Vorlage OF 288/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 306/6 Betreff: Schwanheim: Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen Grillverboten Vorgang: OM 4799/19 OBR 6; OM 30/21 OBR 6; ST 1440/21; ST 1441/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Auskunft über die Grillplätze zu geben, die in den letzten 20 Jahren im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main geschlossen wurden und die Gründe, die jeweils zu einer Schließung geführt haben; 2. darzulegen, warum das zuständige Dezernat auf entsprechende Anfrage des Ortsbeirates 6 angegeben hat, dass es ein nächtliches Grillverbot nie gegeben habe, obwohl diese Aussage falsch ist und das Dezernat dies auch wissen müsste; 3. sofort wieder ein nächtliches Grillverbot einzuführen; 4. ein Konzept zu entwickeln, von dem unter anderem zu erwarten ist, dass a) von Grillplätzen künftig geringere Gefahren für die Umwelt ausgehen; b) bessere hygienische Verhältnisse erreicht werden (unterbinden der Verkotung der Umgebung von Grillplätzen und des Herumliegens rohen Fleisches) und c) von Benutzer*innen weniger Störungen für Mitbenutzer*innen und die Nachbarschaft ausgehen. Begründung: Zu Ziffer 1 Grillplätze sind ein wichtiges Freizeitangebot an die Bürger*innen in Frankfurt. Sie geben den Menschen sehr niederschwellig die Möglichkeit des Austausches und bieten Raum für Treffen mit der Familie, Freunden und Arbeitskolleg*innen. In den letzten Jahren sind viele Grillplätze geschlossen worden, weil es zu Konflikten mit den Anwohner*innen, zu teilweise tätlichen Auseinandersetzungen unter den Nutzer*innen der Grillplätze, einer extrem starken Vermüllung und Verkotung und zu Beeinträchtigungen der Belange des Flur- und Naturschutzes (insbesondere Brandgefahr) gekommen ist. In der Folge sind in den letzten Jahren Grillplätze in einer nicht mehr genau zu beziffernden Zahl geschlossen worden, sodass zuletzt lediglich der Grillplatz am Lohrberg, in Schwanheim und der Grillplatz in Heddernheim übrig geblieben sind, wobei der Grillplatz in Heddernheim auch dieses Jahr geschlossen wurde. Die Stadt Frankfurt hat in den letzten Monaten zwar fünf neue Grillplätze ausgewiesen. Ob aber davon eine Entlastung der etablierten Grillplätze ausgeht und damit künftig die beschriebenen Konflikte und Schwierigkeiten ausbleiben, muss angesichts des Umstandes, dass es nach wie vor kein Nutzungskonzept gibt, bezweifelt werden. Für eine Beurteilung der mit der Nutzung von Grillplätzen einhergehenden Belastungen ist es daher sinnvoll, sich eine Übersicht über die in der Vergangenheit geschlossenen Grillplätze zu verschaffen. Diese Informationen sind erforderlich, um überprüfen zu können, ob für die noch betriebenen und neu eingerichteten Grillplätze nicht mit den gleichen Störungen zu rechnen ist bzw. welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um solche Störungen zu vermeiden. Zur Ziffer 2 Der Ortsbeirat 6 hat sich mit der Anregung vom 04.05.2021 (OM 30) an den Magistrat insbesondere mit der Frage gewandt, "warum das Verbot der Nutzung des Grillplatzes bis spätestens nach 22:00 Uhr aufgehoben worden [sei], obwohl es immer wieder zu Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen von den Anwohnern in der Nachbarschaft des Grillplatzes gekommen ist". Hierauf hat der zuständige Magistrat wie folgt Stellung genommen (ST1441): "Bislang sind auf allen städtischen Grillplätzen keine konkreten Nutzungszeiten vorgegeben. Daher kann nicht von einer Aufhebung des Nutzungsverbotes des Grillplatzes nach 22:00 Uhr gesprochen werden." Diese Aussage ist falsch. In den vergangenen Jahren wurde auf der Homepage der Stadt Frankfurt auf das nächtliche Nutzungsverbot in Bezug auf Grillplätze hingewiesen. Dieser Hinweis fehlt inzwischen. Ferner befand sich noch im Frühjahr 2021 ein entsprechendes Hinweisschild neben dem Grillplatz in Schwanheim (siehe das als Anlage beigefügte Foto aus dem Frühjahr 2021). Der Ortsbeirates 6 hatte darauf hingewiesen, dass nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Mannheim (VGH Mannheim, Urteil vom 11.04.1994 - 1 S 1081/93, in: NVwZ 1994, 920) die Anwohner bei nächtlichen Ruhestörungen nicht nachweisen müssen, dass die von einem Grillplatz ausgehenden Immissionen die Grenzwerte der TA-Lärm überschreiten, wenn die Stadt nicht sicherstellt, dass der Betrieb eines Grillplatzes nach der von der Stadt festgelegten Uhrzeit eingestellt wird. Nach Eingang dieses Hinweises hat der Magistrat die Schilder und den Hinweis auf der Homepage der Stadt entfernt. An dieser Stelle ist anzumerken, dass sich der mit dem Ausspruch eines Nutzungsverbotes verfolgte Zweck nicht dadurch erreichen lässt, dass das Verbot nicht durchgesetzt und wegen mangelnder Durchsetzung aufgehoben wird. Stattdessen werden die Anwohner*innen, vor dem von einem Grillplatz ausgehenden nächtlichem Lärm noch schutzloser gestellt. Das Aufheben des nächtlichen Grillverbotes ist eine nicht am Wohl der Anrainer*innen von Grillplätzen orientierte Politik. Das Verleugnen der Aufhebung eines solchen Verbotes untergräbt die parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns und ist nicht hinnehmbar. Zu dieser Frage besteht dringender Aufklärungsbedarf. Zu Ziffer 3 Die Begründung zu Ziffer 3 ergibt sich aus dem oben Gesagtem. Die Anordnung eines nächtlichen Grillverbotes ist erforderlich, um das rechtliche Instrumentarium zu haben, Anrainer*innen vor nächtlichen Ruhestörungen zu schützen. Zu bedenken ist dabei, dass die neu eingerichteten Grillplätze sich sehr nahe an der bestehenden Wohnbebauung befinden, sodass nächtliche Ruhestörungen zu erwarten sind. Siehe hierzu die als Anlage beigefügte Kartenübersicht. Zu Ziffer 4 Es ist nicht ausreichend neue Grillplätze zu schaffen. Vielmehr muss für die Nutzung der Grillplätze Konzepte erarbeitet werden, die die von Grillplätzen ausgehenden Gefahren und Beeinträchtigungen auf ein mögliches Minimum reduzieren. Sonst ist absehbar, dass sich die Entwicklung der Vergangenheit wiederholt und die neue eingerichteten Grillplätze wieder geschlossen werden müssen, so wie in der Vergangenheit. Probleme lassen sich nicht lösen, indem Untätigkeit perpetuiert wird. In der Stellungnahme ST1440 vom 17.08.2021 geht der Magistrat auf den Vorschlag des Ortsbeirates 6 ein, für die Zurverfügungstellung der Grillplätze das sogenannte "Kelsterbacher Modell" anzuwenden. Das Kelsterbacher Modell bezeichnet ein Verfahren, bei dem die Nutzer*innen die Nutzung eines Grillplatzes zuvor bei der Gemeinde beantragen müssen. Die Einhaltung dieser Regelung wird vor Ort von einem Parkwächter überwacht. Das zuständige Dezernat hält dieses Modell nicht auf Frankfurt übertragbar. Hierzu wird ausgeführt, dass das Angebot in Kelsterbach stark limitiert sei und daher schnell an seine Kapazitätsgrenzen stoße und zudem hierfür ein Parkwächter erforderlich sei. Hierzu ist anzumerken, dass auch die Frankfurter Grillplätze sehr schnell an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, sodass auch für die Frankfurter Grillplätze ein System einzuführen ist, das eine Überfrequentierung der Grillplätze verhindert. Insofern besteht zu der Situation in Kelsterbach bezüglich bestehender Kapazitätsengpässe kein Unterschied. Auch und gerade nach der Eröffnung neuer Grillplätze ist durch eine Limitierung des Zugangs durch ein Reservierungssystem sicherzustellen, dass die Grillplätze gleichmäßig ausgelastet werden. Angesichts der extremen Überbeanspruchung bestimmter Grillplätze (Schwanheim und Lohrberg) ist nicht zu erwarten, dass durch die Einrichtung neuer Grillplätze jegliches Regelungsbedürfnis entfällt. Das gilt vor allem, wenn in Betracht gezogen wird, dass ein Teil der neu eingerichteten Grillplätze sich in der Nähe von Wohnbebauung befinden. Auch muss die Einführung von Parkwächtern in Erwägung gezogen werden. Grillplätze sind ein wichtiges soziales Angebot, das sich die Stadt auch etwas (nicht viel im Vergleich zu Kulturangeboten die sich typischerweise an Besserverdienende richten) kosten lassen muss. Jedenfalls kann das zuständige Dezernat die Entwicklung eines Konzeptes nicht einer Ideensammlung anlässlich eines Ortstermins überlassen, wie er es in seiner Stellungnahme ST1440 nahelegt. Bei der Entwicklung des Konzeptes ist das Ordnungsamt mit einzubeziehen, weil immer auch die Durchsetzbarkeit der Konzeption geprüft werden muss. Bilddokumentation Aufnahme stammt aus dem Frühjahr 2021 (Antragsteller) Standorte der neuen Grillplätze in der Nähe von Wohnbebauung Grillplatz Cäcilia-Lauth-Spielplatz (Stadtvermessungsamt Frankfurt vom 5.12.21, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Grillplatz Lenzenbergstraße (Stadtvermessungsamt Frankfurt, vom 5.12.21, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4799 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1440 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 42 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 306/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 123 2022 Die Vorlage OF 306/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1., 2. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und fraktionslos (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 293/6 Betreff: Höchst: Abstellmöglichkeit für Lastenräder am Höchster Markt Am 08.02.2021 wurden alle Ortsbeiräte Frankfurts durch das Straßenverkehrsamt aufgefordert, geeignete Standorte für Lastenradabstellanlagen zu benennen. Daran anschließend möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob am Höchster Marktplatz zusätzlich zu der bestehenden Fahrradabstellanlage eine Parkmöglichkeit für Lastenräder geschaffen werden kann. Es besteht die Bereitschaft, dort einen Parkplatz umzuwidmen. Begründung: Der Ortsbeirat kommt der Bitte des Straßenverkehrsamt um Benennung von Standorten für Abstellanlagen für Lastenfahrräder gerne nach, um umweltfreundliche Mobilität zu fördern, ohne dem Fußverkehr Platz wegzunehmen. Die doppelstöckige Fahrradabstellanlage am Höchster Markt ist für solche Räder wie auch für Fahrräder mit Anhänger nicht geeignet. Nicht nur an Marktagen kann man beobachten, dass diese Abstellanlage grundsätzlich sehr gut angenommen wird und sich bereits als wichtiges Instrument bewährt hat, Marktbesuchende zur Nutzung des Fahrrads statt des Kraftfahrzeugs zu animieren. Durch die Nähe zum Markt und die zentrale Lage in Höchst ist der Bedarf gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1330 2022 Die Vorlage OF 293/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 93/15 Betreff: Pfosten in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich die Einbetonierung des Pfostens in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 vor dem Hintergrund des Brandschutzes und der Notwendigkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen, etc.) zu beseitigen und eine vorschriftenkonforme Befestigung des Pfostens vorzunehmen Begründung: Der Pfosten ist aus unbekannten Gründen einbetoniert. Dies dürfte nicht vorschriftsgemäß sein, da der Pfosten ohne Flexen oder andere gewaltsame Methoden nicht mehr zu entfernen ist. Im Einsatzfall ist die ungehinderte Durchfahrt an dieser Stelle jedoch dringend notwendig. Die Feuerwehr mag im Einsatzfall noch eine Flex mit sich führen, andere Einsatzfahrzeuge wie Polizei oder Rettungswagen indessen nicht. Die bevorstehende Adventszeit mit viel Kerzenlicht erfordert ein zügiges Handeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 93/15 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 143/3 Betreff: Kulturelle Nutzung Bethmannsches Gartenhaus, Bauberatung Der OBR 3 strebt eine öffentliche Mitnutzung des Nebengebäudes (Pavillon) des Bethmannschen Gartenhauses für kleinere kulturelle Veranstaltungen (z. B. Musik, Lesungen) an. Firma Lurse, momentaner Mieter und künftiger Erbbauberechtigter, kann sich eine kulturelle Mitnutzung des Pavillons grundsätzlich vorstellen. In den zurückliegenden Monaten wurden Gespräche von Vertreterinnen des OBR und des Stadtbezirksvorstehers mit dem bisherigen Liegenschaftsdezernenten (Jan Schneider), dem ABI, aber auch in großer Runde (mit Lurse, Dezernat, und ABI) geführt. Über die Ausgestaltung der kulturellen Nutzung gibt es ein gemeinsames Verständnis. Offen bleibt jedoch noch die Frage welche zusätzlichen baulichen Anforderungen (Brandschutz u.a.) sich aus der kulturellen Nutzung ergeben. Um hier weiter zu kommen, sollte im nächsten Schritt eine Bauberatung durch die Bauaufsicht erfolgen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Bauberatung in Bezug auf die zusätzlichen baulichen Anforderungen aufgrund einer kulturellen Nutzung für das Nebengebäude (Pavillon) des Bethmannschen Gartenhauses durch die Bauaufsicht zu veranlassen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1284 2021 Die Vorlage OF 143/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 71/16 Betreff: Hortplätze in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich aktuell die Zahl der tatsächlich vorhandenen Hortplätze im Verhältnis zu der tatsächlichen Nachfrage nach Hortplätzen in Bergen-Enkheim verhält. 2. Insbesondere, was der Wegfall des Horts "Kita Hohe Straße" (Umzug zu den Mauerspatzen und nur noch offen für Hangschüler*innen) für die Landgraben-Schülerinnen und Schüler für Auswirkungen hat. Wie entwickeln sich hier die Bedarfszahlen im Verhältnis zu den freiwerdenden Plätzen? 3. Was passiert mit den über 100 Kindern aus dem KiZ Röhrborngasse, wenn der Hort, der auf der zu sanierenden Hangschule steht, abgerissen wird? 4. Wie sieht der generelle Ausbau der offenen Ganztagsschule in Bergen-Enkheim aus? Ist das Konzept noch in Planung? Wie kann man dieses Konzept hier umsetzen? Begründung: Der Ortsbeirat und die Eltern warten schon 1,5 Jahre auf die Antwort von V1622. Inzwischen haben sich einige Fragen erledigt und neue Probleme treten auf. Wir möchten, dass die Hortsituation auch in Bergen-Enkheim weiterhin im Blick gehalten wird und fragen uns, wie sichergestellt werden soll, dass bis 2026 jedes eingeschulte Kind eine Ganztagsbetreuung bekommen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 245 2021 Die Vorlage OF 71/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 222/6 Betreff: Nied/Höchst: Barrierefreies "Gaasebrickelsche" (Niddabrücke) zwischen Nied und Höchst Die Niddabrücke oder auch "Gaasebrickelsche" / "Seufzerbrücke" ist eine malerische Brücke, die Nied und Höchst verbindet. Die Brücke ist sehr beliebt und deshalb sehr stark frequentiert. Für Naherholungssuchende, berufliche Fahrradpendler*innen zum Industriepark Höchst sowie Besucher*innen des Höchster Marktes, der Königsteiner Straße oder Familien, die den Spielplatz an der Wörthspitze besuchen wollen, ist die Brücke eine sehr wichtige Verbindung. Für viele Menschen ist die Brücke an der Wörthspitze der wichtigste Zugang zum Frankfurter GrünGürtel, insbesondere der Grünanlage zwischen Nidda und Main. Zum Leidwesen von Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen, mit großen Fahrrädern oder Kinderwagen unterwegs sind, ist der Zugang durch Barrieren sehr erschwert oder ein Überqueren nicht möglich. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Schritte zu ergreifen, die Barrieren durch Poller zu ersetzen, die ein barrierefreieres Passieren aller Menschen ermöglicht. Begründung: Die Nutzbarkeit der Brücke wird durch die aktuelle Situation unzumutbar eingeschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1082 2021 Die Vorlage OF 222/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Antragstenor durch folgenden Satz ersetzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie ein gefahrloses Passieren aller Menschen ermöglicht werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2021, OF 212/1 Betreff: Umgestaltung der ehemaligen Verkehrsfläche zwischen Bethmannstraße und Münzgasse Der Magistrat wird aufgefordert, den Platz zwischen Bethmannstraße und Münzgasse gegenüber dem Ausgang des Instituts für Stadtgeschichte umzugestalten und den provisorischen Charakter zu beenden. Hierbei soll vor allem: 1. Der Platz soweit möglich entsiegelt werden. 2. Die Schotterhaufen entlang des Radweges Bethmannstraße entfernt werden. 3. Ein Fußweg angelegt werden, der ausgehend vom Fußgängerübergang westliche Bethmannstraße zur Münzgasse führt. 4. Die Aufenthaltsqualität der Fläche durch Begrünung in Form von Bäumen mit Beeten zu steigern. Sollte dies nicht möglich sein, sollen weitere Pflanzkübel aufgestellt werden. Begründung: Durch die neue Verkehrsführung der Bethmannstraße und das Abpollern des Platzes von der Münzgasse aus, ist in der Innenstadt eine hässliche und ungenutzte Fläche entstanden. Für Fußgänger*innen, die aus Richtung Römer die Bethmannstraße in Richtung Willy-Brandt-Platz laufen, ist die Gehwegführung nicht klar ersichtlich. Es gibt einen schmalen Streifen entlang des Radweges, der kurz vor der Einmündung zur Münzgasse durch einen Laternenpfahl unnutzbar gemacht wird. Fußgänger*innen müssen dann entweder auf den Radweg ausweichen oder zurückgehen und über die Schotterböschung auf den Platz gehen. Für Menschen mit Rollstühlen oder Kinderwagen stellt sich die Situation durch einen hohen Bordstein noch schwieriger dar. Gleichzeitig wird die versiegelte Fläche nicht genutzt. Eine Entsiegelung und Begrünung mit einer klaren Wegeführung für Fußgänger*innen ist daher wünschenswert. Quelle: F. Reineking Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1114 2021 Die Vorlage OF 212/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Aufzählungspunkt 3. des Antragstenors nach dem Wort "Fußweg" "barrierefreier" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2021, OF 139/9 Betreff: Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sein Vorkaufsrecht auszuüben und den Hochbaubunker am Marbachweg 295 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zu übernehmen und ihn brandschutztechnisch so ertüchtigen, dass er weiterhin als Ort für Kulturschaffende zur Verfügung gestellt werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Schritte einzuleiten, um den Mietern eine Fortsetzung ihres Mietverhältnisses zu ermöglichen. Begründung: Mitte September wurde dem Hauptmieter des sog. Musikbunkers durch die Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zum Jahresende gekündigt, mit der Begründung, dass der Bunker erhebliche sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel aufweise, und eine Brandschutzsanierung zu teuer käme. Betroffen von der Kündigung sind 40-50 Untermietparteien, darunter ein Musikstudio. Um den Bunker als Ort für Kulturschaffende erhalten zu können, müsste der Brandschutz ertüchtigt werden. Dies liegt im Interesse der kommunalen Kulturförderung. Die BIMA will die Verwertung ansteuern und bietet dann regelmäßig zuerst den Kommunen die entbehrliche Liegenschaft an. Deshalb sollte die Stadt den für die Musikschaffenden und die städtische Infrastruktur an Tonstudios und Proberäumen so wichtigen Musikbunker ankaufen und brandschutztechnisch ertüchtigen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.10.2021, OF 117/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1062 2021 1. Die Vorlage OF 117/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 139/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Antragstenor durch den folgenden Wortlaut ersetzt wird: "Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Schritte einzuleiten, um den Mietern neue Mietverhältnisse zu ermöglichen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2021, OF 244/6 Betreff: Höchst: Kein smarter Parkplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Bolongarostraße/Ecke Kranengasse neben den vorhandenen Fahrradbügeln einen weiteren Bügel o.ä. zu setzen, der verhindert, dass durch das Parken kleiner Autos ein Abstellen und Ausparken von Rädern behindert wird. Begründung: Die Bilder sprechen für sich (Quelle privat): Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1097 2021 Die Vorlage OF 244/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2021, OF 252/6 Betreff: Stromversorgung für den Frankfurter Westen sicherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit den Netzbetreibern ein Konzept zur Absicherung der Stromversorgung mit folgenden Punkten zu erstellen: - Erhöhung der Gesamtstabilität des Umspannwerks Höchst - Dauerhafte Etablierung von ausreichend Trafostationen im Frankfurter Westen und im gesamten Stadtgebiet - Erstellung von detaillierten Notfallplänen, wie auf Stromausfälle schnell und zielgerichtet reagiert werden kann - Etablierung eines besseren Wartungsintervalls der vorhandenen Anlagen - Ausbau der Netzkapazitäten entsprechend den gestiegenen Bedarfen (bspw. durch Zuzug, Rechenzentren, Elektroladestationen, digitaler Vernetzung). Begründung: Am 26. Oktober 2021 traf bereits der zweite großflächige Stromausfall innerhalb eines Jahres die Stadtteile im Frankfurter Westen. Neben privaten Haushalten war auch das Klinikum Höchst betroffen. Während hier die Stromversorgung über ein klinikeigenes Notstromaggregat sichergestellt werden konnte, standen andere Einrichtungen vor großen Herausforderungen - bspw. Seniorenpflegeheime, in denen einige Bewohner auf die Beatmung durch Sauerstoffgeräte angewiesen sind. Auch Tage nach diesem Stromausfall wurde die Stromversorgung für den Frankfurter Westen als heikel bezeichnet. Und tatsächlich mussten viele Menschen in Höchst und Nied in der Nacht auf den 1. November wieder ohne Strom auskommen. Die Gründe für die Stromausfälle waren dabei unterschiedlich - Am 17. November 2020 war die Ursache eine Fehlschaltung im Umspannwerk mit einem Brand als Folge, im Oktober 2021 soll ein Materialschaden in einem Wandler verantwortlich gewesen sein und am 1. November war es ein Kabelfehler. Dies macht deutlich, dass hier ein Gesamtkonzept notwendig ist. Insbesondere auch im Hinblick auf neue Herausforderungen und Bedarfe (bedingt durch weiteren Zuzug, Bau von Rechenzentren, Ausbau der Elektromobilität bzw. Einrichtung weiterer Elektroladestationen, Ausbau der digitalen Vernetzung) und dem damit verbundenen notwendigen Ausbau der Netzkapazitäten besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1104 2021 Die Vorlage OF 252/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2021, OF 133/3 Betreff: Ausweichquartier für das KiZ 126 Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die bisher durch die Merianschule genutzte Containeranlage zumindest teilweise dem KIZ 126 als Ausweichquartier für die Dauer der Brandschutzsanierung der bisherigen Räume für das Jahr 2022 zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob eventuell bereits erste Abbruchmaßnahmen auf dem Gelände des ehemaligen Betriebshofes stattfinden können, da die Einrichtung sicherlich nicht das gesamte Gelände benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.09.2021, NR 104 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 52 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung der Vorlage OF 133/3. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1044 2021 1. Die Vorlage NR 104 dient zur Kenntnis. 2. a) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 133/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz im Antragstenor gestrichen und der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Zusätzlich kann während dieser Zeit die KT 4 (Burgstraße) weiterhin in den Containern untergebracht werden, bis ein Standort für diese gefunden ist." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. zu a) CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu b) CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2021, OF 253/6 Betreff: Sicherstellung der Stromversorgung im Frankfurter Westen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordneten mögen beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, - wie hoch der jährliche Energieverbrauch im Westen in Bezug auf Rechenzentren, Industrie / Gewerbe und Privathaushalte ist, und in diesem Zusammenhang - wie hoch der jeweilige CO2-Fußabdruck ist und - wie hoch die Wärmebelastung der 8 Stadtteile im Westen durch die Rechenzentren und die Industrie ist. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, - ob die Stromversorgung der Privathaushalte genauso gesichert ist wie die Stromversorgung der Industrie, der Gewerbe und Rechenzentren, - ob die Stromlieferanten in der Lage sind, den massiv steigenden Stromverbrauch abzudecken und im Falle eines Ausfalls bei steigendem Stromverbrauch eine Notstromversorgung für alle Nutzer gewährleisten zu können, - welche Maßnahmen ergriffen wurden und jetzt zukünftig ergriffen werden, um der rasanten Entwicklung in Bezug auf den Energieverbrauch gerecht zu werden, - welche Maßnahmen haben die Stromlieferanten bereits ergriffen und werden sie zeitnah ergreifen, um die Stromversorgung zu gewährleisten und den gestiegenen Energieverbrauch bewältigen zu können. Begründung: Im Frankfurter Westen haben wir Unternehmen,-Industrie/Gewerbe/Rechenzentren- die einen sehr starken Energieverbrauch haben. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Eher wird der Verbrauch weiter sehr stark steigen, wie z.B. durch den Bau neuer Rechenzentren. In dieser Nachbarschaft leben jedoch auch unmittelbar über 130.000 Bürger Frankfurts, die ebenfalls auf eine sichere Stromversorgung angewiesen sind, sei es für den Privatgebrauch oder für das Homeoffice. Gerade war wieder ein Stromausfall durch eine Überlastung eines Spannungsum-wandlers. Das letzte Mal war es ein Materialfehler oder ein Brand im Umspannwerk. Das ein oder andere Umspannwerk wird zwar gerade modernisiert. Dies bedeutet jedoch auch, dass noch andere alte Umspannwerke am Netz sind und jederzeit weitere Ausfälle bereits programmiert sind. Hinzu kommt, dass ein neues oder modernisiertes Umspannwerk nicht bedeutet, dass dort keine Materialfehler auftreten könnten oder würden. Gerade vor dem Hintergrund der Industrie und der Rechenzentren neben den Privathaushalten ist es extrem wichtig, dass die Stromversorgung hier zu 100 % funktioniert. Ein Ausfall würde zu gravierenden Schäden und fehlender Sicherheit führen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung OA 103 2021 Die Vorlage OF 253/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2021, OF 117/9 Betreff: Hochbunker am Marbachweg kaufen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Hochbaubunker am Marbachweg von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zu kaufen. Angela Rühle angela@grueneeschersheim.de 0176/43506410 Wendel J. Burkhardt wendelburkhardt@tonline.de 0151/611131964 Silke Horns Silkehorns@web.de 01575/4790537 Dr. Sabine Theadora Ruh mail@struh.de 069/53098640 Marcel Peters peters.marcel@yahoo.com 0178/2848685 Franziska Schneider fpm.schneider@yahoo.com 0162/8328550 Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen, ob der Bunker brandschutztechnisch so ertüchtigt werden kann, dass er weiterhin als Ort für Kulturschaffende zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Nach Presseberichten bietet die BIMA Immobilien, die für Zwecke des Bundes entbehrlich sind, in der Regel zuerst den Kommunen zum Kauf an. Die Stadt könnte so das Grundstück und den Bunker für eine kulturelle oder anderweitige Nutzung sichern. Um den Bunker als Ort für Kulturschaffende erhalten zu können, müsste der Brandschutz ertüchtigt werden. Dies liegt im Interesse der kommunalen Kulturförderung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.11.2021, OF 139/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1062 2021 1. Die Vorlage OF 117/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 139/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Antragstenor durch den folgenden Wortlaut ersetzt wird: "Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Schritte einzuleiten, um den Mietern neue Mietverhältnisse zu ermöglichen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 127/3 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen Der Magistrat wird beauftragt: In der U-Bahn-Haltestelle Holzhausenstraße werden an den Bahnsteig-Enden stadteinwärts und stadtauswärts zusätzliche Treppen eingerichtet, um damit Notausgänge, die an die Oberfläche führen, zu schaffen. Somit wird die Nutzungskapazität den Anforderungen der tatsächlichen Nutzung gemäß gesetzlicher Vorgabe nach § 31, Abs.5 BoStrab angepasst. Begründung: In § 31, Abs. 5 der BoStrab (Betriebsordnung Straßenbahn) wird die notwendige Größe der Haltestellen festgelegt: "Die Breite der Bahnsteige muss nach dem Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme bemessen sein. Längs der Bahnsteigkante muss eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 m, bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen von mindestens 1,5 m vorhanden sein. Die Querneigung des Bahnsteigs soll so ausgeführt werden, dass sie mit 2 von Hundert zur Bahnsteigkante hin ansteigt." Seit Jahren wird vom Magistrat erklärt, dass die in den 60er Jahren gebaute Haltestelle Holzhausenstraße nicht mehr der Belastung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen der Fahrgäste entspricht. Laut § 31, Abs. 5, Satz 1 BoStrab besteht die Pflicht die Breite der Bahnsteige dem erhöhten Verkehrsaufkommen anzupassen. Da das in diesem Fall baulich nicht möglich ist, muss die Kapazität der Haltestelle zumindest durch den Bau zusätzlicher Fluchttreppen an den beiden Bahnsteigenden erhöht und damit eine zusätzliche Möglichkeit für die Fahrgäste geschaffen werden, die Haltestelle zu verlassen. Ein zusätzlicher Ausbau der Fluchttreppen ist auch aufgrund von Abs.5, Satz 2 notwendig, wonach die nutzbare Breite von zwei Metern nicht unterschritten werden darf. Die nutzbare Breite des Bahnsteigs stadtauswärts unterschreitet nach dem Einbau der Aufzüge die notwendige Breite. Sie beträgt nur 1,80 m, stadteinwärts wird die notwendige Breite gerade einmal um 10 cm überschritten. Sie beträgt 2,10 m. In einer U-Bahn-Station mit einem hohen Aufkommen von Fahrgästen ist es dringend notwendig, alle für die Sicherheit der Fahrgäste notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise wurden in Berlin nach dem Brand im Jahre 2009 in der Station Oper 40 Stationen mit ähnlichem Baustandard für insgesamt über 1 Milliarde Euro nachgerüstet. Auch in Frankfurt ist zur Sicherheit der Fahrgäste eine Nachrüstung der Station Holzhausenstraße durch zusätzliche Fluchttreppen dringend notwendig, insbesondere, da die Hessische Bauordnung für Veranstaltungsräume zwei unabhängig nach aussen führende Fluchtwege erforderlich macht. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 127/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 127/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 127/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1742 2022 Die Vorlage OF 127/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 145/10 Betreff: Bevölkerungsschutz im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, insbesondere Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob, und wenn ja, wann und wo im Ortsbezirk 10 Sirenen aufgestellt werden sollen/können, ob der Einfachheit halber vorrangig bisherige Standorte hierfür berücksichtigt werden können, 2. welche zeitgemäßen Neuerungen diesbezüglich vorgesehen sind, 3. welche sonstigen entsprechenden Maßnahmen für den Bevölkerungsschutz bisher und künftig vorgesehen sind? Begründung: Um den Bevölkerungsschutz steht es in Deutschland teils nicht gut. Weitreichende Katastrophen sind immer und überall denkbar. Wichtig dabei bleibt, die verschiedensten Szenarien oder Erkenntnisse sämtlicher Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen (zum Beispiel der Branddirektion sowie des THWs) mit zu bedenken. Letztlich ist bezüglich des Ortsbezirks 10 der Bevölkerungsschutz zu überprüfen und mit höchster Priorität neu aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung OA 96 2021 Die Vorlage OF 145/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 60/16 Betreff: WLAN-Hotspots im öffentlichen Raum in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah für die Einrichtung von WLAN-Hotspots im öffentlichen Raum in Bergen-Enkheim zu sorgen. Wichtige Stellen sind u. a. Schelmenburgplatz Bergen Marktplatz Bergen Riedbad Enkheim U-Bahnstation Enkheim Hierzu sind die Angebote und Förderungen des Programms "Digitale Dorflinde - WLAN Förderung für hessische Kommunen des hessischen Ministeriums für digitale Strategie und Entwicklung" zu nutzen. Begründung: Mittlerweile ist es nicht mehr zeitgemäß auf öffentlich zugängliches WLAN zu verzichten. Lokale Funknetze (Wireless Local Area Network; WLAN) dienen einer drahtlosen Verbindung zum Internet. Die Verfügbarkeit von WLAN gewinnt stetig an Bedeutung, auch im kommunalen Umfeld. Öffentlich zugängliches WLAN kann beispielsweise den Tourismus fördern, zur Quartiersentwicklung beitragen oder im Rahmen der Wirtschaftsförderung zum Einsatz kommen - so das hessische Ministerium. Die Versorgung mit öffentlichen WLAN-Hotspots im Frankfurter Osten liegt am unteren Ende der Versorgungsskala in Frankfurt. Dieser Zustand muss zeitnah und dringend beendet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 991 2021 Die Vorlage OF 60/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2021, OF 120/9 Betreff: Erhaltung des Hochbunkers Marbachweg 295 für die weitere Nutzung als Musikbunker Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt dringend mögliche Schritte einzuleiten, um den aktuellen Mietern den Fortbestand ihres Mietverhältnisses zu sichern Begründung: Mitte September wurde dem Hauptmieter des sog. Musikbunkers durch die Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zum Jahresende gekündigt mit der Begründung, dass am Bunker erhebliche sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel festgestellt wurden und eine Brandschutzsanierung zu teuer käme. Deshalb wurde von der BIMA beschlossen "den Hochbunker aufgrund des erheblichen Risikos bei Brandgeschehen zu entmieten und die Verwertung anzusteuern". Die Stadt Frankfurt sollte dringend das Gespräch mit dem Immobilienverwalter suchen, der ja schließlich eine Einrichtung des Bundes ist und somit soziale Verantwortung mit dem Blick auf das Allgemeinwohl hat. Betroffen von der Kündigung sind 40-50 den Musikbunker nutzende Untermietparteien, darunter ein Musikstudio. Nach der für KünstlerInnen sehr schweren Coronazeit, wäre dies ein weiterer schwerer Schlag, da kaum Aussicht besteht, andere Probenräume zu finden. Wäre die BIMA nicht zur Rücknahme der Kündigungen bereit, so sollte die Stadt in eigener Verantwortung handeln. Wenn keine weitere Verwendung der Liegenschaft mit dem Bunker in Betracht kommt und somit diese für Zwecke des Bundes abkömmlich ist, sei die Behörde gehalten "derartige Grundstücke wirtschaftlich zu veräußern". (FR 6.10.21) Die BIMA will die Verwertung ansteuern. Die Behörde bietet dann regelmäßig zuerst den Kommunen die entbehrliche Liegenschaft an. Deshalb sollte die Stadt den für viele Musikschaffende und die städtische Infrastruktur an Tonstudios und Proberäumen so wichtigen Musikbunker ankaufen und brandschutztechnisch ertüchtigen. Allen aktuellen MieterInnen muss ein faires Angebot zum Verbleib und der weiteren Nutzung des Musikbunkers gemacht werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 120/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 172/1 Betreff: Endlich ein Quartiersmanagement für das Bahnhofsviertel Vorgang: B 286/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, im Rahmen des Frankfurter Programms "Aktive Nachbarschaft" ein Quartiersmanagement im Bahnhofsviertel einzurichten nach den positiven Vorbildern im Gallus und im Gutleut. Dies wird bereits im jährlichen Bericht des Sozialdezernats (Magistratsvorlage B286) über das Projekt "Soziale Stadt Frankfurt am Main" als wünschenswert betrachtet. Begründung: Das Bahnhofsviertel erfüllt alle Voraussetzungen für die Einrichtung eines Quartiersmanagements. Es ist derzeit ein Ort, der für alle Akteure - Anwohnende, Gewerbetreibende, Sozialarbeitende, marginalisierte Gruppen - wenig positive Impulse ausstrahlt. Corona hat als "Brandbeschleuniger" gewirkt und das soziale Auseinanderdriften leider noch beschleunigt. Ein Quartiersmanagement leistet einen großen Beitrag zur sozialen Stadtteilentwicklung und fungiert vor nach dem Motto der aktiven Nachbarschaft "Alle können ihre Stadt gemeinsam gestalten" als niedrigschwellige Koordinierungs- und Begegnungsstätte aller Menschen im Viertel. Es ermöglicht den Austausch, das Entstehen von Netzwerken und allen Bewohner*innen werden Möglichkeiten der Partizipation, Zugehörigkeit und Inklusion eröffnet. Spannungen werden erkannt und entschärft, der Gemeinsinn und das gegenseitige Verständnis gestärkt. Es könnte ein Gemeinschaftsgefühl im Stadtteil entstehen und eine Stärkung der Eigeninitiative in Bezug auf eigene Bedarfe und Veränderungswünsche. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf den jährlichen Bericht des Sozialdezernats (Magistratsvorlage B286) über das Projekt "Soziale Stadt Frankfurt am Main", in der ein Quartiersmanagement für das Bahnhofsviertel als wünschenswert betrachtet wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.08.2021, B 286 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 89 2021 Die Vorlage OF 172/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 179/5 Betreff: Erstellung eines Konzeptes für Sportanlage Brandsbornstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich mit dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main in Verbindung zu setzen, um gemeinschaftlich ein Konzept für die Sportanlage Brandsbornstraße zu entwickeln bzw. das bereits vorliegende Konzept zu prüfen, um deren zukünftige Nutzung für die Vereine dort zu sichern. Begründung: Die Sportanlage Brandsbornstraße liegt zu einem Teil auf Frankfurter Gemarkung und zum anderen Teil auf Offenbacher Gemarkung. Die Zuwegung erfolgt über das Gebiet der Stadt Offenbach am Main. Im wachsenden Rein-Main-Gebiet sind auch Sportplätze rar und die beiden Städte sollten zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger bereits vorhandene Sportflächen nutzen und ausbauen, um Trainingszeiten vorhalten zu können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 937 2021 Die Vorlage OF 179/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 179/6 Betreff: Höchst: Zurück zur alten Verkehrsregelung auf der Leverkuser Straße (insbesondere entlang der Robert-Koch-Schule) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Sich zu äußeren, weshalb die Leverkuser Str. (entlang der oben genannten Schule) zu einer reinen Vorfahrtsstraße umfunktioniert wurde. 2. Die Vorfahrtsregelung (Vermeidung eines schnellen Fahrens entlang der Robert-Koch-Schule) im Kreuzungsbereich Melchiorstr./Luciusstr. zu "Vorfahrtgewähren" umzuwandeln. 3. Entsprechende bauliche Maßnahmen zu ergreifen, die die Einsichtnahme im genannten Kreuzungsbereich von der Melchiorstr. kommend während des Abbiegens auf die Leverkuser Str. verbessern (Verkehrsspiegel/ Bügel, um das Parken im Kreuzungsbereich zu vermeiden). Begründung: Mehrere Anwohner sind auf Mitglieder des Ortsbeirats 6 zugekommen und haben ausgeführt, dass durch die entfallene "Vorfahrtgewähren-Regelung" am oben genannten Kreuzungsbereich die Leverkuser Str. als reine Vorfahrtsstraße befahren werden kann und somit, mangels Anhalten am beschriebenen Kreuzungsbereich, vermehrt zu beobachten ist, dass entsprechende Verkehrsteilnehmer/innen mit überhöhter Geschwindigkeit am parallel zur Straße verlaufenden Schulgebäude entlangfahren und somit eine gesteigerte potenzielle Gefährdung von Schüler/innen vorliegt. Des Weiteren beschrieben die Anwohner, dass im Kreuzungsbereich (Melchiorstr./ Leverkuser Str.) häufig an den Glascontainern abgestellte Fahrzeuge den Sichtbereich erheblich einschränken und somit den entsprechenden Abbiegevorgang gefährden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 15 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 179/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 862 2021 Die Vorlage OF 179/6 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1. und 3. Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. Ablehnung (bei Stimmengleichheit) SPD und GRÜNE gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 182/6 Betreff: Höchst: Errichtung von unterirdischen Glascontainern (Melchiorstraße/Leverkuser Straße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bisherigen Glascontainer durch bauliche Veränderung zukünftig unterirdisch einzufassen, um eine optische Aufwertung (Parkanlage, Kirchenvorplatz) im Kreuzungsbereich zu erzielen. Des Weiteren kann der Magistrat durch die beschriebene Maßnahme dafür Sorge tragen, dass weniger Vermüllung an den Containern stattfindet und mithin der dort verlaufende Fahrradweg frei befahrbar ist und der gesamte Kreuzungsbereich besser einsehbar ist (Vermeidung von Kollisionen am Kreuzungsbereich). Begründung: Im Rahmen einer aufwendigen Sanierung wurde die angrenzende Parkanlage deutlich verschönert und insbesondere der angrenzende Treppeneingangsbereich optisch aufgewertet. Die bisherigen Container führen dazu, dass in regelmäßigen Abständen große Mengen an sonstigem Müll abgeladen werden. Unter dem Aspekt, dass große Teile des Mülls somit auch den dort verlaufenden Radweg versperren, wäre eine entsprechende Baumaßnahme zur unterirdischen Einfassung des Containers wünschenswert. Darüber hinaus ist anzumerken, dass durch Platzierung der Container das optische Gesamtbild der sanierten Parkanlage sowie die Sicht auf die Denkmalgeschütze angrenzende Stadtkirche erheblich zerstört wird. Durch die beschriebene Baumaßnahme könnte das historisch geprägte Areal rund um die Stadtkirche deutlich aufgewertet werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 865 2021 Die Vorlage OF 182/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 185/6 Betreff: Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich beheben Anwohner der Straße "An der Steinmühle" in Nied haben sich an den Ortsbeirat gewandt und um Hilfe bei der Bewältigung ihrer Verkehrs- und Parkprobleme in ihrer Straße gebeten. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, mögliche offensichtliche Verkehrsmissstände und Probleme (wie unten beschrieben) in der Straße "An der Steinmühle" in Nied unverzüglich zu prüfen und gegebenenfalls zu beheben. Hierbei sollten folgende Punkte berücksichtigt werden: 1) Es sollte dem Verdacht der Anwohner nachgegangen werden, dass eine nahe gelegene KFZ-Werkstatt möglicherweise die Straße und Parkflächen "An der Steinmühle" als Betriebsfläche nutzt (Dauerparken eines Abschleppwagens auf einer nicht als Parkplatz gekennzeichneten Fläche, Parken von teilweise nicht mehr fahrbereiten für die Reparatur vorgesehenen Unfallautos, Abstellen von Autos ohne Nummernschild, mögliches Blockieren von Parkflächen für Autos). 2) Da anscheinend öfters Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit die Straße durchfahren, ist zu prüfen, ob die Straße "An der Steinmühle" in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden könnte. 3) Unverzügliches Abschleppen von nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugen (bei einem Ortstermin fiel ein nicht mehr zugelassener Sprinter mit geöffneter Tür ohne Motor auf). Es sollte deutlich mehr kontrolliert und im Parkverbot stehende Fahrzeuge regelmäßig abgeschleppt werden. 4) Prüfung, ob ein Teil der Parkplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden könnte. 5) Gemeinsam mit der "An der Steinmühle" ansässigen Alevitischen Gemeinde nach Lösungen für das große Parkplatzproblem infolge ihrer regelmäßigen Veranstaltungen suchen. Hierbei sollten mögliche Parkalternativen wie beispielsweise das Jobcenter, der Parkplatz des Nettomarktes oder andere in der Nähe liegende Flächen (siehe unten unter "Zu 5") geprüft werden. 6) Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung in der Straße ergreifen. Begründung: Bei der Straße "An der Steinmühle" handelt es sich um eine kleine Sackgassenstraße in L-Form. Anwohner berichteten bei einem Ortstermin Anfang Oktober 2021 von folgenden Problemen: Zu 1: Seit ca. 1 Jahr scheint ein in der Nähe ansässiger KFZ-Betrieb die Straße "An der Steinmühle" und die dort vorhandenen Parkplätze als eigenes Gewerbegebiet wie folgt zu nutzen: - Ein Abschleppwagen parkt permanent am Ende der Straße auf einer nicht als Parkplatz gekennzeichneten Fläche. - Unfallautos (teilweise nicht mehr fahrbereit) parken längere Zeit (bis zu mehrere Wochen) auf den Parkplätzen, bevor sie repariert werden. - Anwohner haben beobachtet, dass aus manchen defekten Autos Öl auf die Parkplätze tropft. Es sind größere Ölflecken in der Straße und auf den Parkplätzen zu sehen. - Teilweise scheinen einige Fahrzeuge bewusst Parkplätze für eine zukünftige Nutzung zu blockieren (durch Querparken vor den Längsparkplätzen). - Autos ohne Nummernschild belegen oft und lange die Parkplätze (dem Antragsteller fiel ein geöffneter Sprinter ohne Motor auf). Erhalten diese Fahrzeuge von der Stadt einen roten Aufkleber, scheinen sie zunächst auf den in der gleichen Straße parkenden Abschleppwagen geladen zu werden, bevor sie in die Werkstatt kommen. - Laut Anwohnern wurde mehrmals erfolglos mit dem betreffenden KFZ-Betrieb versucht, über die Missstände zu reden. Hierdurch sowie durch das vermehrte Parken von zum Teil ortsfremden Gewerbefahrzeugen komme es in der Straße "An der Steinmühle" nach Beschreibung der Anwohner zu einem täglichen Verkehrschaos: Die regulären Parkplätze seien oftmals belegt. Privatparkplätze, Toreinfahrten, Geh- und Fahrradwege würden zugeparkt. Müllabfuhr, Feuerwehr und Einsatzfahrzeuge könnten kaum durchfahren. Da es sich um eine Sackgasse handelt, kommt es zu aufwendigen Rangieren und lauten Fahrgeräuschen und Gesprächen der beteiligten Personen bis tief in die Nacht, so dass die Anwohner auch in der Nachtruhe gestört würden. Zu 2: Den Bewohnern ist aufgefallen, dass oftmals Autofahrer mit hoher Geschwindigkeit durch die Straße fahren und die Motoren aufheulen lassen. Hierdurch sei es schon zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen. Teilweise spielten auch die Kinder der Anwohner auf der Straße, da Spielplätze weiter entfernt liegen. Hier gibt es den Vorschlag der Anwohner, durch Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Bereich das schnelle Fahren zu verhindern. Zu 3 und 4: Durch Einrichten von Bewohnerparkplätzen und regelmäßigen Kontrollen könnte das Parkplatzproblem für die Anwohner gelöst werden. Dabei bräuchten nur ca. 10-15 Parkplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden. Zu 5: Die Alevitische Gemeinde Frankfurt ist "An der Steinmühle" ansässig. Sie besitzt vor Ort ca. 10 private Parkplätze, die jedoch für ihre Veranstaltungen nicht ausreichen. Die Glaubensgemeinschaft ist eine der größten in Deutschland. Laut Auskunft ihres 1. Vorsitzenden kommt es jede Woche zu 2-3 Beerdigungsveranstaltungen, zu denen regelmäßig über hundert Gäste aus ganz Deutschland kommen. Hinzu kommen noch weitere Veranstaltungen der Gemeinde. Die Parkplätze der gesamten Straße reichen für diese Veranstaltungen nicht aus. Es kommt regelmäßig zu größeren Verkehrs- und Parkplatzproblemen (Verkehrschaos). Hier sollte gemeinsam mit der Alevitischen Gemeinde nach alternativen Parkflächen in der Nähe gesucht werden. Anwohner schlugen beispielsweise eine Prüfung der Nutzung des Parkhauses des Jobcenters in der Bolongarostraße 82 sowie der Parkfläche des Netto-Marktes in der Bolongarostraße schräg gegenüber der Straße "An der Steinmühle" vor. Anwohner und Alevitische Gemeinde haben versichert, dass sie an einer einvernehmlichen Lösung interessiert seien. Straße "An der Steinmühle" in Nied. Quelle: Google Maps. Hier wird auf nicht als Parkplätze ausgewiesenen Flächen geparkt. Da die Strasse "An der Steinmühle" eine Sackgasse ist, muss hier mit großen Fahrzeugen immer aufwendig gewendet werden. Dieser Sprinter steht seit Monaten mit offener Tür auf dem Parkplatz. Er besitzt keinen Motor mehr und wird anscheinend von Gewerbetreibenden als Arbeitsstätte und Lagerraum benutzt. Hinter den Autos in der Böschung wird regelmäßig Müll entsorgt. Quelle Fotos: Privat. Parkplätze werden scheinbar bewusst blockiert. Der Abschleppwagen links parkt dauerhaft auf einer nicht als Parkplatz ausgewiesenen Fläche. Parkverbotsflächen werden missachtet. Kontrolliert wird selten. Gewerbetreibende nutzen für ihre Firmenautos verstärkt Parkplätze "An der Steinmühle". Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 866 2021 Die Vorlage OF 185/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2021, OF 122/11 Betreff: Bereitstellung von Flächen für Elektromobile Ladeinfrastruktur Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Um den Ausbau von elektromobiler Ladeinfrastruktur für das Frankfurter Stadtgebiet zu fördern, sind geeignete Flächen in ausreichender Menge auszuweisen und in einem "Elektro-Ladeinfrastrukturatlas" festzuhalten. Der "Elektro-Ladeinfrastrukturatlas" soll unterscheiden zwischen Infrastruktur welche für die lokale Nutzung (Wohnen und Arbeit) und der für Fern- und Mittelstrecken-reisende (Verpflegung, Hygiene, Sicherheit) genutzt werden kann. Begründung: Die Stadt Frankfurt hinkt bei der Anzahl der Lademöglichkeiten anderen Großstädten weit hinterher. Da viele Menschen in Frankfurt in Mehrfamilienhäusern wohnen und deren Arbeitsplätze in der Regel keine Lademöglichkeiten bieten, ist dies besonders an Orten mit wenigen Einfamilienhäusern besonders wichtig, eine alternative gewerbliche Ladestruktur anzusiedeln. Die Stadt Frankfurt sollte die drohenden Defizite in der eigenen elektromobilen Versorgung benennen und den gewerblichen Unternehmen entsprechende Flächen zur Verfügung stellen, damit die europaweit und bundesweit operierenden CPOs (= Charging Point Operator) Möglichkeiten haben, Investitionen zu tätigen und Infrastruktur für die Bewohner Frankfurts aufzubauen. Ähnlich dem Baulückenatlas soll ein Ladeinfrastrukturatlas entstehen, der die Bedürfnisse der Bewohner der Stadt und die Interessen von Besuchern der Stadt Frankfurt in Einklang bringt. Es ist sehr schwierig für Unternehmen, welche Ladeinfrastruktur anbieten, geeignete Flächen zu finden. Diese Unternehmen kommen zum Teil aus dem europäischen Ausland oder sind nicht örtlich ansässige große Energiekonzerne. Eine Einflussnahme durch die Stadt Frankfurt, wo neue Elektro-Tankstellen in Frankfurt sein werden, ist sehr wichtig. Es ist ebenfalls wichtig, darauf zu achten, das die besten Orte nicht sofort von nur einem Unternehmen besetzt werden und andere Unternehmen keine Möglichkeiten mehr haben, sich dort niederzulassen. Eine Parzellisierung größerer Flächen wäre dabei hilfreich. Bei der Entwicklung des Planes ist auf die verschiedenen Bedürfnisse der Nutzer abzustellen. Es macht keinen Sinn, solche Ladepunkte auf Hinterhöfe in Industriegebieten zu bauen. Bewohner brauchen Ladeinfrastruktur nahe an deren Wohnorten (langsame Ladepunkte, ca. 4-8h) Fern- und Mittelstreckenreisenden ist es wichtig, sichere helle Flächen, Toiletten, Cafés, Supermarkt, Speisenangebote, Bänke, Spielplatz, Park und andere Einkaufsmöglichkeiten für Kurzaufenthalte von 20-50 Minuten zu haben. Das "neue" Tanken unterscheidet sich wesentlich von dem klassischen Tanken mit Ölen und Benzin. Viele klassische Tankstellen werden sich daher nicht unbedingt eignen, um einen angenehmen Aufenthaltsraum während der Wartezeit zu schaffen. Die Stadtverordnetenversammlung hatte bereits in der Vergangenheit beschlossen, selber nicht aktiv als Gewerbetreibender für Ladeinfrastruktur aufzutreten. Dies ist gut und richtig. Trotzdem ist die Stadt Frankfurt verantwortlich dafür, dass es generell eine gute Infrastruktur in Frankfurt gibt. Seien dies Wasserleitungen, Bahnhöfe, Schulen, Toilettenhäuschen, Telefon und Datenleitungen, Entwässerung oder zukünftig ebenfalls die neue Kategorie der Elektro-Ladeinfrastruktur. In ein paar Jahren werden die meisten Menschen sich elektrisch fortbewegen. Jetzt beginnt eine neue Ära, die nicht mehr zurückzudrehen ist. Werden wir diese Entwicklung behindern oder sogar verschlafen, werden wir in Frankfurt großen wirtschaftlichen Schaden anrichten. In Zukunft wird die Elektromobilität einen wesentlichen Einfluss auf die Beschäftigung und das Wachstum der Stadt Frankfurt haben. Es gilt in der Wirtschaft, ständig konkurrenzfähig zu sein und immer günstiger operieren zu können. Dies gilt für alle Produktionsbereiche und Dienstleistungen. Elektromobilität ist gerade dabei, wesentlich günstiger zu werden als die herkömmliche Mobilität. Das Elektromobilitätskonzept und die Umsetzungsstrategie der Stadt Frankfurt ist bereits zwei Jahre nach Erstellung bereits völlig überholt. Die konservativsten Annahmen gehen bereits in acht Jahren von einem Viertel des Gesamtbestandes an Fahrzeugen mit Elektroantrieb aus. 2025 werden zwei von drei Neufahrzeugen Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) sein. Europaweite Fahrverbote für Diesel (z.B. 2024 in Paris) und Benziner in Großstädten werden diese Tendenz noch zusätzlich weiter beschleunigen. Amsterdam wird in der niederländischen Hauptstadt ab 2030 jegliche Benzin- und Dieselfahrzeuge aussperren. Andere Städte in Europa werden folgen. Das neue Wachstum im Automobilsegment wird verstärkt im Bereich der Elektromobilität stattfinden. Klassische Verbrennerfahrzeuge werden verschwinden. In acht Jahren bereits werden fast keine Verbrenner mehr verkauft. Namhafte deutsche Hersteller stellen ihre gesamte Produktion auf e-Mobilität um. Aufgabe für uns ist es, dafür den Weg zu bereiten. Es sind Möglichkeiten für die nötige Infrastruktur in der Stadt Frankfurt zu suchen und zur Verfügung zu stellen. Dies kann über Pachtverträge von Grundstücken oder durch Verkauf von Flächen passieren. Diese Infrastrukturmaßnahmen dienen dem Vorteil aller Bewohner der Stadt Frankfurt. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sich finanziell nicht an dem Aufbau von Ladeinfrastruktur zu beteiligen, bedeutet nicht, anderen Unternehmen das Bauen von Lade-infrastruktur zu verweigern oder diese gar nicht erst zu unterstützen. Ein solches Verhalten würde zu großem Schaden in der Stadt Frankfurt führen. Mit Gestalten und die Orte für nötige Ladeinfrastruktur selber definieren. In der Vergangenheit haben sich bereits verschiedene große Ladestellenanbieter darüber öffentlich in der Presse geäußert, wie die Stadt Frankfurt den Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur behindere. Es hatten sich z.B. einer der größten Anbieter "Allego" von der Stadt Frankurt als Investitionsort komplett abgewendet. Tesla hat sich beschwert über die Schwerfälligkeit der Stadt Frankfurt und die fehlenden Möglichkeiten des Aufbaus von Ladeinfrastruktur und Qwello hat sich nun ebenfalls schon über die Schwierigkeiten, auf die man in Frankfurt trifft, geäußert. Letztere Firma konnte nur einen kleinen Prozentsatz der geplanten Ladeinfrastruktur für Frankfurt überhaupt umsetzen. Die Ladeinfrastruktur wird jetzt und heute mit starker Unterstützung des Bundes gebaut. Wenn wir den Anschluss jetzt verlieren, werden wir zukünftig eine schlechtere Infrastruktur in Frankfurt haben. Die Fördergelder für Ladeinfrastruktur werden ebenfalls an Frankfurt vorbei gehen. Ein Nachbau der Ladeinfrastruktur wird viel schwieriger zu stemmen sein, als es das heute sein kann. Daher ist es an der Zeit, seitens der Stadt Frankfurt aktiv gute geeignete Flächen für elektromobile Ladeinfrastrukturprojekte in einem Ladeinfrastrukturplan anzubieten, damit Frankfurt in zehn Jahren nicht bekannt dafür ist, dass Menschen ihre Fahrzeuge auf dunklen Hinterhöfen laden müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung OA 85 2021 Die Vorlage OF 122/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2021, OF 94/12 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen: 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist, oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird, 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird, 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind, 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen, 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann, 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können und Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümer:innen hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Des Weiteren wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Auf welchen Wegen (Sirenen, Apps, Internet-Seite, Radio etc.) wird die Bevölkerung über Katastrophenerereignisse unterrichtet bzw. über welche Wege kann sich die Bevölkerung selbst informieren? 2. An welchen Stellen innerhalb des Ortsbeiratsbezirks werden die Wasserstände des Kalbachs und der Nidda gemessen und wo werden diese Messergebnisse jederzeit verfügbar öffentlich bekannt gegeben? 3. Welche von den 152 nach der B 415 2017 insgesamt vorgesehen Sirenenstandorte bestehen bereits innerhalb des Ortsbeiratsbezirks und welche sind ggf. noch vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat aufgrund der B 415 2017 bislang ergriffen? 5. Wie sieht das derzeitige Kommunikationskonzept der Stadt nach Auslösung eines Sirenenalarms aus? 6.Wie ist der Sachstand des Einsatzplans zur Nutzung der 2020 installierten Auslösestelle für das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) in der Leitstelle der Feuerwehr? Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohner:innen sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Die Stadt Frankfurt am Main hat nach § 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Aufgabe, die Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahrensituationen sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der katastrophalen Hochwasserereignisse insbesondere im südwestlichen Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Nordrhein-Westfalen besteht aus Sicht des Ortsbeirats ein umfassendes Informationsbedürfnis dahingehend, wie diese Bestimmungen derzeit in Frankfurt am Main umgesetzt werden und was zukünftig geplant oder bereits in Vorbereitung ist, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.08.2021, OF 75/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 732 2021 1. Die Vorlage OF 75/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 94/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2021, OF 169/6 Betreff: Grillplatz Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten: I. die Schließung des Grillplatzes unverzüglich anzuordnen, II. die Schließung des Grillplatzes durch wirksame (auch nächtliche) Kontrollen durchzusetzen und III. ein Konzept zu entwickeln, welches eine Nutzung von Grillplätzen im Allgemeinen und insbesondere eines Grillplatzes in Schwanheim erwarten lässt, die mit den Interessen 1. des Naturschutzes (wilder Abschnitt von Bäumen, Vermüllung), 2. des Immissionsschutzes (Lärm und Luft), 3. des Gesundheits- und Seuchenschutzes (Verkotung, Herumliegen rohen Fleisches), und 4. der allgemeinen Gefahrenabwehr (insbesondere Brandgefahr) vereinbar ist. IV. Da der Grillplatz in Schwanheim als Party-Location genutzt wird, ist - wenn überhaupt - eine Wiedereröffnung in Betracht zu ziehen, von der weniger Immissionen ausgehen; ggf. in der Nähe des Wasserwerks Hinkelstein in der Alten Mainzer Schneise. Begründung: Zur Begründung wird auf die Stellungnahme der SPD-Fraktion im Ortsbeirat 6 verwiesen, die für die kommende Sitzung des Ortsbeirates 6 eingereicht wurde und als Anlage beigefügt ist. Der von der BFF-Fraktion vorgelegte Antrag ist nur im Ansatz zu begrüßen, weil er zwar die erforderliche sofortige Schließung des Grillplatzes in Schwanheim fordert, aber dem Magistrat keinen Anlass gibt, eine Konzeption vorzulegen, die den Anforderungen entspricht, wie sie sich aus diesem Antrag ergeben. Der von der CDU-Fraktion vorgelegte Entwurf ist nicht ausreichend, weil er nicht die sofortige Schließung des Grillplatzes in Schwanheim fordert. Die sofortige Schließung ist erforderlich, weil es in der letzten Zeit wiederholt zu einer missbräuchlichen und sehr gefährlichen Nutzung des Grillplatzes gekommen ist und die Missstände dem zuständigen Dezernat aufgrund einer Vielzahl von Anwohnerbeschwerden seit langem bekannt sind. Trotz dieser Beschwerden, die auch über den Präventionsrat lanciert wurden, hat sich die Situation in diesem Jahr trotz des regnerischen Wetters weiter verschärft und der allgemeine Zustand des Grillplatzes weiter signifikant verschlechtert. Zudem lässt die vorliegende Stellungnahme des zuständigen Dezernates erkennen, dass keine Bereitschaft besteht, an der Situation grundsätzlich etwas zu ändern, obwohl (wörtlich) "die Situation vor Ort [dem Fachamt] bekannt ist". Das von der CDU-Fraktion in dem Antrag OF 149/6 richtigerweise angeregte "Kelsterbacher Modell" wird von dem Fachamt zurückgewiesen, mit der Begründung, dass dieses Modell das Angebot zu stark limitiere und schnell an seine Kapazitätsgrenzen stoße und die Aktivitäten in Kelsterbach vor Ort von einem Parkwächter überwacht werden. Dieses Reservierungssystem sei "nicht auf Frankfurt im Allgemeine und auf den Grillplatz im Schwanheim im Speziellen anwendbar". Damit gibt das Fachamt zu erkennen, dass es das grundsätzliche Problem bei der Nutzung des Grillplatzes in Schwanheim nicht erkannt hat: Der Grillplatz wird weit über seine Kapazitätsgrenzen genutzt, die durch die tatsächlichen Gegebenheiten gesetzt sind. Soll eine für Umwelt, Nutzer*innen und Anlieger*innen erträgliche Nutzung des Grillplatzes erreicht werden, ist es dringend erforderlich eine Kontingentierung einzuführen. Die Antwort des Fachamtes, der Ortstermin solle - entgegen der Anregung des Ortsbeirates 6 - an einem Montag stattfinden, damit sich ein Bild über die "Vermüllung nach dem Wochenende" machen könne, lässt zudem Unkenntnis über die tatsächlichen Gegebenheiten erkennen. Denn die mit der Müllbeseitigung beauftragte Firma beginnt mit den Aufräum- und Müllentsorgungsarbeiten bereits am Sonntag, weil es anderenfalls nicht rechtzeitig vor dem Wochenbeginn am Montag zu schaffen ist. In der Regel ist die Müllbeseitigung am Montag gegen 9:00 Uhr abgeschlossen. Sollte das Fachamt einen Ortstermin weiterhin für erforderlich halten, sollte dieser - entsprechend des bereits gestellten Antrags des Ortsbeirates 6 - am Wochenende stattfinden. Am Besten an einem Wochenende, an dem die Fachamt wieder eine Erlaubnis zur Sondernutzung erteilt und diese für eine Tanz-Party genutzt wird mit einer noch in 2 km Entfernung hörbaren Beschallung. Anlage 1 (ca. 341 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.08.2021, OF 149/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 149/6 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. 2. Die Vorlage OF 169/6 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Beratung der Vorlage) 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 149/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 169/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 6 Die Vorlage OF 149/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2352 2022 1. Die Vorlage OF 149/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Punkt gestrichen und durch folgenden Punkt ergänzt wird: "ein Konzept zu entwickeln, welches eine Nutzung von Grillplätzen im Allgemeinen und insbesondere eines Grillplatzes in Schwanheim erwarten lässt, die mit den Interessen a) des Naturschutzes (wilder Abschnitt von Bäumen, Vermüllung), b) des Immissionsschutzes (Lärm und Luft), c) des Gesundheits- und Seuchenschutzes (Verkotung, Herumliegen rohen Fleisches), und d) der allgemeinen Gefahrenabwehr (insbesondere Brandgefahr) vereinbar ist." 2. Die Vorlage OF 169/6 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 88/11 Betreff: Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat und bittet zu prüfen und zu berichten: 1. Wie hoch ist die Gewerbesteuereinnahme der sich in Frankfurt befindlichen Rechen-zentren in den letzten 5 Jahren. Wie ist die Prognose für die nächsten 5 Jahre? 2. Wie viele Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber sind im Stadtteil Seckbach und Fechenheim bereits genehmigt und welche davon bereits gebaut bzw. in Bau befindlich sowie welche davon bereits in Betrieb? 3. Wie viele weitere Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber befinden sich derzeit im Baugenehmigungsverfahren? 4. Welches ist die exakte Lage bereits genehmigter, erbauter bzw. im Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlicher Rechenzentren nach postalischer Adresse und Kataster (Übersichtskarte erwünscht)? 5. Wie hoch wird der Strombedarf in 2, 5, 10 Jahren der Rechenzentren in Seckbach und Fechenheim perspektivisch eingeschätzt? Wie hoch ist daran der Anteil klimaneutral erzeugten Stroms? Wie wird die Abwärme genutzt? 6. Mangels qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das betreffende Gebiet in den Stadtteilen Seckbach und Fechenheim müssen Baugenehmigungen auf Grundlage von § 34 BauGB erteilt werden: a) Wie fügen sich (1) die bereits genehmigten und erbauten bzw. in Bau befindlichen Bauvorhaben sowie (2) die im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben nach Auffassung des Magistrats jeweils nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll bzw. wurde und derzeit noch wird, in die (vorherige) Eigenart der näheren Umgebung ein? Wie bleiben die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nach Auffassung des Magistrats gewahrt? Wie wird das Ortsbild nach Auffassung des Magistrates beeinträchtigt? b) Was gedenkt der Magistrat bei den bereits erbauten und insbesondere bei den in Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben für eine Wahrung der vielfältigen Nachbarschaftsbelange von Anwohnern, Gewerbetreibenden und der sonstigen öffentlichen Interessen, insbesondere denen des Naturschutzes für das unmittelbar benachbarte Naturschutzgebiet, zu tun? c) Wie stellt der Magistrat sicher, dass im Rahmen der (Einzel-) Baugenehmigungsverfahren hinreichende, insbesondere für Verschattung und den Immissionsschutz bedeutsame Abstände zwischen Rechenzentren im Gewerbegebiet einerseits und der Wohnbebauung im unmittelbar angrenzenden Wohngebiet, dem Naturschutzgebiet Seckbacher Ried und anderer in Fechenheim befindlichen Naturschutzgebiete andererseits eingehalten werden? Wie stellt der Magistrat sicher, dass die sonstigen Belastungen von Umwelt und Anwohnern so weit wie möglich reduziert werden? Welche Abstände und Maßnahmen sind dies im Einzelnen? Hier ist vor allem auf die Gesichtspunkte 1. Schutz gegen Geräusche, Lärm 2. Schutz gegen Luftschadstoffe, Gerüche, Wärme 3.Schutz vor übermäßigen Lichtemissionen 4. Schutz vor technisch erzeugten (künstlichen) elektrischen, magnetischen, elektromagnetischen Feldern 5. Schutz vor Sicherheitsrisiken (Sabotage, Terrorakte, Brand) einzugehen und eine entsprechende Analyse vorzulegen. d) In welcher Weise sieht sich der Magistrat in der Lage und auf welcher Grundlage, im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren höchste technische und damit zeitgemäße Umweltschutzstandards abzuverlangen? In der Antwort ist insbesondere auf den mit (Diesel-) Notstromaggregaten typischerweise verbundenen erheblichen Ausstoß von Stickoxiden und Feinstaub einzugehen, die durch zahlreiche Dieselgeneratoren, Schornsteine, Kondensatoren, Entlüftungen und Klimaanlagen der Rechenzentrumsgebäude in die unmittelbare Umgebung und Umwelt emittiert werden. e) Sind die bereits vorhandenen und nach und nach ständig weitergebauten zusätzlichen umfangreichen Antennenanlagen, Entlüftungsstutzen etc. an und auf Fassaden sowie Dächern zulässig und auf welcher Grundlage? 5. Wann betreibt der Magistrat das Verfahren des bereits seit dem 24.5.1984 in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans B558 "Gwinnerstraße" weiter und kommt damit seiner Planungshoheit und -verantwortlichkeit zur Steuerung der städtebaulichen und - nach Landesbauordnung - gestalterischen Entwicklung des betreffenden Gebiets, insbesondere mit Blick auf Rechenzentrumsbauten, nach, in dessen Rahmen die öffentlichen und privaten Belange und Interessen förmlich eingebracht und zum Ausgleich gebracht werden könnten, was sie bei der derzeitigen Praxis der Einzel-Baugenehmigungsverfahren nach § 34 BauGB nicht oder nur unzureichend können bzw. werden? 6. In § 1 BauGB heißt es u.a. auch, dass Bauleitpläne aufzustellen sind, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Erkennt der Magistrat die jahrelangen Spannungen zwischen den Rechenzentrumsbetreibern auf der einen Seite und der Wohnbevölkerung und den kleineren Gewerbetreibenden auf der anderen Seite an? Erkennt der Magistrat an, dass derzeit eine städtebaulich unerwünschte oder negative Tendenz abzeichnet und diese einen Bebauungsplan erforderlich macht? 7. Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen der stetig zunehmenden Rechenzentrumsbauten in Frankfurt auf das Umweltklima, insbesondere auf das Mikroklima in Frankfurt und seinen Stadtteilen? Wie schätzt der Magistrat in Bezug auf das Pariser Klimaschutzabkommen und der Erreichung der Ziele in Frankfurt ein? Sieht der Magistrat eine politische Mitverantwortung im Rahmen der Genehmigungspraxis und erforderlicher Bebauungsplanverfahrens vor dem Schutz vor Klimawandel? Begründung: Seit Jahren dominieren in der öffentlichen und (nicht nur kommunal-) politischen Debatte die (zweifelsohne bestehenden) positiven Aspekte der Digitalisierung. Für Frankfurt am Main ist es vor allem von wirtschaftlichem Interesse, dass seine standortbedingte Attraktivität (Stichwort: DE-CIX) für Rechenzentrumsbetreiber weltweit so reizvoll ist, obwohl Deutschland im internationalen Vergleich besonders hohe Strompreise hat. Abgesehen von Gewerbesteuereinnahmen sind auch die Stromerlöse des kommunalen Stromversorgers Mainova AG gewichtige Argumente. Der Rechenzentrumsboom hat jedoch auch negative Aspekte, die nicht vergessen werden dürfen, insbesondere nicht vor dem Hintergrund der Belastungen für Anwohner, Gewerbetreibende und Umwelt sowie der Verdrängungseffekte zulasten von angestammten Gewerbeunternehmen etc. Es gebietet die politische Verantwortlichkeit, sich mit allen vielfältigen umweltpolitischen, städtebaulichen und sonstigen öffentlichen und privaten Belangen und Interessen auseinanderzusetzen, die mit dem Rechenzentrumsboom (nicht nur, ab er vor allem) in Frankfurt am Main zwangsläufig verbunden sind. Aus diesem Grund wollen wir mit diesem Auskunftsersuchen Antworten auf detaillierte Fragen und mit diesen Fakten dann weiter planen zu können. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 169 2021 Die Vorlage OF 88/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 78/9 Betreff: Poller in der Kurve Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten in der Innenkurve Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße Poller aufzustellen, die ein Parken verhindern, weil regelmäßig LKW's dort steckenbleiben und am Sonntag den 29.08.2021 ein Löschzug der Branddirektion 15 Minuten benötigte, um durch diese Kurve zu Fahren. Begründung: Wenn Leben in Gefahr sind, müssen die Rettungsfahrzeuge ungehindert durch die Siedlung fahren können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 710 2021 Die Vorlage OF 78/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 76/12 Betreff: Hochwasser- und Katastrophenschutz in Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten über die derzeit geltenden Regeln und Maßnahmen zum Katastrophen- und Hochwasserschutz in Kalbach-Riedberg zu berichten. Im Rahmen dieses Berichtes wird der Magistrat gebeten, insbesondere zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Auf welchen Wegen (Sirenen, Apps, Internet-Seite, Radio etc.) wird die Bevölkerung über Katastrophenerereignisse unterrichtet bzw. über welche Wege kann sich die Bevölkerung selbst informieren? 2. An welchen Stellen innerhalb des Ortsbeiratsbezirks werden die Wasserstände des Kalbachs und der Nidda gemessen und wo werden diese Messergebnisse jederzeit verfügbar öffentlich bekannt gegeben? 3. Welche von den 152 nach der B 415 2017 insgesamt vorgesehen Sirenenstandorte bestehen bereits innerhalb des Ortsbeiratsbezirks und welche sind ggf. noch vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat aufgrund der B 415 2017 bislang ergriffen? 5. Wie sieht das derzeitige Kommunikationskonzept der Stadt nach Auslösung eines Sirenenalarms aus? 6. Wie ist der Sachstand des Einsatzplans zur Nutzung der 2020 installierten Auslösestelle für das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) in der Leitstelle der Feuerwehr? Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main hat nach § 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Aufgabe, die Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahrensituationen sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der katastrophalen Hochwasserereignisse insbesondere im südwestlichen Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Nordrhein-Westfalen besteht aus Sicht des Ortsbeirats ein umfassendes Informationsbedürfnis dahingehend, wie diese Bestimmungen derzeit in Frankfurt am Main umgesetzt werden und was zukünftig geplant oder bereits in Vorbereitung ist, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 163/5 Betreff: Bekenntnis zum Areal Oberforsthaus seitens der Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich zum Areal Oberforsthaus zu bekennen, das bestehende Gebäude endlich selbst zu sanieren, eine Nutzung für die breite Bevölkerung zu ermöglichen und das Fortbestehen des Schützencorps FSK Oberforsthaus zu sichern. Begründung: Nach dem jüngsten Brand in der Remise des ehemaligen Oberforsthauses fragt sich die Bevölkerung, wann es endlich endgültige Planungen zum gesamten Areal geben wird. Alle Gespräche mit Investoren sind bisher gescheitert. Das Denkmalamt geht auch nach dem Brand davon aus, dass das bestehende Gebäude weiterhin saniert werden kann (FNP vom 07.08.2021). Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, konkrete Pläne für eine eigene Nutzung aufzunehmen und das Gebäude zu sanieren. Das Fortbestehen des Schützencorps FSK Oberforsthaus ist ebenfalls zu sichern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 792 2021 Die Vorlage OF 163/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 133/2 Betreff: Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers für die Lagerung der Bücher vor Ort Schutz vor weiteren Brandanschlägen zu bieten. 2. Den dann bereitgestellten Seecontainer, z.B. im Rahmen eines Schulprojekts durch Graffity wie beim ehemaligen Laabsaal, verschönern zu lassen. 3. Überlegungen anzustellen, wo dem Bockenheimer Büchermarkt ab dem Zeitpunkt des Abrisses des Laabsaals und des Sozialzentrums b.a.w. ein Ausweichstandort in der Nähe bereitgestellt werden kann. Begründung: De Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer Institution in Bockenheim und dem Westend entwickelt. Dies insbesondere seitdem in den letzten Jahren das Karl Marx Antiquariat in der Jordanstraße und das Antiquariat in der Großen Seestraße, Ecke Landgrafenstraße geschlossen wurde. Im ersten Halbjahr diesen Jahres, wurden bereits 2 Brandanschläge auf den Bockenheimer Büchermarkt verübt. Es entstand ein Schaden von mehreren 10.000.- €. Um den Bockenheimer Büchermarkt vor weiteren Brandanschlägen zu schützen wäre es notwendig ihm einen ausrangierten Seecontainer, wie er an Baustellen als Lärmschutzwand eingesetzt wird zur Verfügung zu stellen. Den Seecontainer könnte man im Rahmen eines sozialen/kulturellen Projekts, beispielsweise durch Schulklassen mit Graffity verschönern lassen. Da bereits für das Jahr 2022 der Abriss des Laabsaals und des Sozialzentrum angedacht ist, also im nächsten Jahr, sollten Überlegungen angestellt werden, wohin der Bockenheimer Büchermarkt in der Nähe ausgelagert werden kann. Z.B. gegenüber vor der Universitätsbibliothek Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 278 2022 Die Vorlage OF 133/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten beiden Ziffern des Antragstenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 170/6 Betreff: Sindlingen: Ludwig-Weber-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wann die Baumaßnahmen an der Ludwig-Weber-Schule beendet werden. Insbesondere ist zu berichten, - wann die Baugrube gefüllt und der Schulhof wieder hergestellt wird - der dort geplante Verkehrsübungsplatz angelegt wird - wann die Brandschau erfolgt - wann der noch fehlende Evakuierungspunkt, der bei Feueralarm oder anderen Notfällen von den Schülern als Sammelplatz dient, angelegt wird Begründung: Für den Neubau ist noch kein Sammelplatz für einen Räumungsalarm festgelegt, sowie die Brandschau noch nicht erfolgt. Dies sollte umgehend zur Sicherheit der Kinder erfolgen. An der Stelle des Ersatzgebäudes, das ist mittlerweile abgetragen wurde, ist derzeit eine Baugrube. Es sollte an dieser Stelle ein Verkehrsübungsplatz angelegt werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.08.2021, OF 151/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 129 2021 1. Die Vorlage OF 151/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 170/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 65/4 Betreff: Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd? Foto: privat Am Dienstag den 27. Juli 2021 wurden die Bornheimer & Bornheimerinnen, sowie die Markthändler & Markthändlerinnen mit dem abgebildeten Verkehrs- bzw. Hinweisschild überraschenderweise zwangsbeglückt. Weder der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend), noch die Markthändlervereinigung wurden im Vorfeld über die Aufstellung informiert. Dumm nur, an dieser Stelle stehen mittwochs und samstags zwei Stände des bereits im letzten Jahrhundert eröffneten Wochenmarktes. Auf den Hinweisschildern können nun die Fahrtrichtungen für Fahrradfahrer & Fahrradfahrerinnen in verschiedene Frankfurter Stadtteile und nach Offenbach mit Entfernungen in Kilometer abgelesen werden. Was für den schlichten bzw. die schlichte Zweiradfahrer/Zweiradfahrerin als Aufforderung zur Nutzung des verkehrsberuhigten Marktplatzes rund um das Uhrtürmchen und den "Bernemer Halblangebrunnen" angesehen werden kann. Ebenso dumm für bewegungseingeschränkte und weniger reaktionsschnelle Rentnerinnen & Rentner, die traditionell ein besonderes enges Verhältnis zu Zweiradfahrern & Zweiradfahrerinnen in Fußgängerzonen oder teilberuhigten Fußgängerzonen besitzen Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Wer ist für diese verkehrstechnische Meisterleistung der Standortwahl verantwortlich? 2. Waren die Aufsteller / Aufstellerinnen Frankfurt kundig und mit der Information vertraut, dass hier zweimal wöchentlich einer der schönsten Wochenmärkte stattfindet oder kommen sie täglich im Blindflug aus dem Umland nach Frankfurt? 3. Hielt man/frau es für unnötig im Vorfeld der Aufstellung den Ortsbeirat und die Markthändlervereinigung zu informieren oder wurde dies als zu schwierig erachtet? 4. Ist nicht als spezieller Fahrradweg die nahe Burgstraße ausgewiesen oder macht es den Planern & Planerinnen große Freude die für den Autoverkehr einspurige Berger Straße mit mehr Fahrradfahren & Fahrradfahrerinnen zu beleben und damit ein höheres Gefährdungspotential für alle Verkehrsteilnehmer herbeizuführen? 5. Gibt es im Magistrat, sowie in den Amtsstuben der einzelnen beteiligten Ämter und den ausführenden Praktikern & Praktikerinnen vor Ort irgendeinen Menschen (männlich, weiblich, queer) der den in einfachem Deutsch formulierten Satz formuliert: "Dumm gelaufen!"? 6. Wenn ja, wäre dies ein geeigneter Vorschlag für den nächsten Stadtteilpreis? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 65/4 wurde zurückgezogen.
Partei: dFfm
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 153/2 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" durch den zusätzlichen Bau von zwei Treppenaufgängen an den jeweiligen Bahnsteigenden den Anforderungen von § 31 Abs. 5 BOStrab auf Anpassung an die Nutzungskapazität entsprechen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt In der U-Bahn Haltestelle Holzhausenstraße werden an den Bahnsteig-enden stadteinwärts und stadtauswärts an den jeweiligen Bahnsteigen zusätzliche Treppen eingerichtet, um damit Notausgänge, die an die Oberfläche führen, zu schaffen Begründung: In § 31 Abs. 5 der Bo Strab ( Betriebsordnung Straßenbahn) wird die notwendige Größe der Haltestellen festgelegt: "Die Breite der Bahnsteige muss nach dem Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme bemessen sein. Längs der Bahnsteigkante muss eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 m, bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen von mindestens 1,5 m vorhanden sein. Die Querneigung des Bahnsteigs soll so ausgeführt werden, dass sie mit 2 von Hundert zur Bahnsteigkante hin ansteigt". Seit Jahren wird vom Magistrat erklärt, dass die in den 60er Jahren gebaute Haltestelle Holzhausenstraße nicht mehr der Belastung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen der Fahrgäste entspricht.Laur §31 Abs.5, Satz 1 Bo Strab besteht die Pflicht die Breite der Bahnsteige dem erhöhten Verkehrsaufkommen anzupassen. Da das in diesem Fall baulich nicht möglich ist, muss die Kapazität der Haltestelle zumindest durch den Bau zusätzlicher Fluchttreppen an den beiden Bahnsteigenden erhöht und damit eine zusätzliche Möglichkeit für die Fahrgäste geschaffen werden, die Haltestelle zu verlassen. Ein zusätzlicher Ausbau der Fluchttreppen ist auch aufgrund von Abs.5, Satz 2 notwendig, wonach die nutzbare Breite von 2 Metern nicht unterschritten werden darf. Die nutzbare Breite des Bahnsteigs stadtauswärts unterschreitet nach dem Einbau der Aufzüge die notwendige Breite. Sie beträgt nur 1,80 m, stadteinwärts wird die notwendige Breite gerade einmal um 10 cm überschritten. Sie beträgt 2,10 m . In einer U-Bahn Station mit einem hohen Aufkommen von Fahrgästen ist es dringend notwendig, alle für die Sicherheit der Fahrgäste notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise wurden in Berlin nach dem Brand im Jahre 2009 in der Station Oper40 Stationen mit ähnlichem Baustandard für insgesamt über 1 Milliarde Euro nachgerüstet. Auch in Frankfurt ist zur Sicherheit der Fahrgäste eine Nachrüstung der Station Holzhausenstraße durch zusätzliche Fluchttreppen dringend notwendig, insbesondere, da die Hessische Bauordnung für Veranstaltungsräume zwei unabhängig nach aussen führende Fluchtwege erforderlich macht. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung OA 79 2021 Die Vorlage OF 153/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); SPD und FDP (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 149/6 Betreff: Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtwidrige Zustände beenden Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, a. die chaotischen und rechtswidrigen Zustände auf dem Schwanheimer Grillplatz zu beenden und mit angepassten Kontrollen den Regelungen der Grünanlagensatzung für Grillplätze wieder Geltung zu verschaffen, b. die völlige Übernutzung durch anwesendes Personal (z.B. Parkwächter) zu unterbinden c. dem Aufkommen angepasste Behältnisse zur Entsorgung von Asche und Restmüll zur Verfügung zu stellen d. die vorhandenen Toilettenanlagen zu öffnen und bei Bedarf zu erweitern, e. Möglichkeiten zur geordneten Bewirtschaftung, z.B. "Kelsterbacher Modell", zu entwickeln. Begründung: Die Zustände auf dem Schwanheimer Grillplatz haben sich in einer Weise fehlentwickelt, dass nun ein entschlossenes Handeln der Stadt notwendig ist. Es gibt eine völlige Übernutzung des Grillplatzes, eine Ausdehnung des Grillens außerhalb der erlaubten Flächen in den Wald hinein, das Abspielen von lauter Musik mittels technischer Geräte, eine infolge von Fehlnutzung erhebliche Belästigung durch Rauch, Geruch und Lärm. Die zur Verfügung gestellten Abfallbehälter sind offenkundig viel zu klein für die Größe des Grillplatzes. Die Frankfurter Grünanlagensatzung bestimmt insbesondere in §3 (4) eindeutig, auf welche Weise die Grillplätze zu nutzen sind. Würden diese Regeln in Schwanheim im Wesentlichen eingehalten werden, gäbe keine Probleme. Wie auch andere Regelungen - als Beispiel mögen die Parkverbote dienen - bedürfen sie der Kontrolle und Durchsetzung. Warum der Magistrat glaubt, dass es in Schwanheim von selber läuft und man dort faktisch kein Kontrollpersonal einsetzt, ist nicht nachvollziehbar. Dass die vorhandenen sanitären Einrichtungen des Waldspielplatzes verschlossen sind und nicht zur Verfügung stehen, trägt zu den Beanstandungen bei. Im Gegenteil müssten eher die sanitären Einrichtungen erweitert werden. Andere Kommunen mit ähnlichen Problemen haben Lösungen für ihre Situation entwickelt. Vermutlich wird man sie nicht einfach übertragen können. Sich damit zu befassen und Konzepte für Frankfurt zu entwickeln, erscheint zum Ziel einer allgemeinverträglichen Nutzung des Grillplatzes zu führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.09.2021, OF 169/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 149/6 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. 2. Die Vorlage OF 169/6 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Beratung der Vorlage) 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 149/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 169/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 6 Die Vorlage OF 149/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2352 2022 1. Die Vorlage OF 149/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Punkt gestrichen und durch folgenden Punkt ergänzt wird: "ein Konzept zu entwickeln, welches eine Nutzung von Grillplätzen im Allgemeinen und insbesondere eines Grillplatzes in Schwanheim erwarten lässt, die mit den Interessen a) des Naturschutzes (wilder Abschnitt von Bäumen, Vermüllung), b) des Immissionsschutzes (Lärm und Luft), c) des Gesundheits- und Seuchenschutzes (Verkotung, Herumliegen rohen Fleisches), und d) der allgemeinen Gefahrenabwehr (insbesondere Brandgefahr) vereinbar ist." 2. Die Vorlage OF 169/6 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 111/1 Betreff: Klimaschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 1 hier: Theatertunnel-Brüstung begrünen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Brüstung entlang der südlichen Seite der Zufahrt zum Theatertunnel auf einem ca. 50m langen Teilstück mit einer Rankbegrünung bepflanzen zu lassen, um einen Sicht- und Schallschutz für den Gastronomiestandort und die Anwohnenden zu schaffen. Begründung: Der Gastronomiestandort in der Gutleutstraße entlang der Theatertunnelrampe hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt und ergänzt das fehlende An gebot auf dem Willy- Brandt-Platz. Den dort befindlichen Straßenbereich befahren lediglich noch Ortsunkundige und die Außengastronomie wird gut angenommen. Der PKW- und LKW- Verkehr durch den Theatertunnel ist jedoch nach wie vor hoch, laut und stinkt. Eine Rankbegrünung entlang der Brüstung schafft einen Sichtschutz und ein wenig Linderung gegen Lärm und Abgase. Die Pflanztröge werden entlang der Brüstung aufgestellt und mit dem Boden bzw. der Brüstung sicher verbunden. Schnell wachsende Rankgewächse wie z.B. Wilder Wein klettern an winddurchlässigen Spalieren hoch bilden vor allem von Frühjahr bis Herbst eine blickdichte und insektenfreundliche Blätterwand. . Gutleutstraße/Zufahrt Theatertunnel mit Blickrichtung Willy-Brandt-Platz Fotos: Alexander Mitsch . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 670 2021 Die Vorlage OF 111/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 120/1 Betreff: Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahn-Haltestellen für die Münchener Straße Vorgang: B 288/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz ist eine belebte Geschäftsstraße im Herzen des Bahnhofsviertels, die von drei stark frequentierten Straßenbahnlinien durchfahren wird. Viele Berufspendler*innen, Fußgehende und Radfahrende konkurrieren um den Raum mit fahrenden und parkenden PKW und Lieferfahrzeugen. Dennoch sind die Straßenbahnhaltestellen nicht barrierefrei und die Gehwege extrem schmal und zugeparkt. Im Magistratsbericht B288 vom 09.08.2021 wird darauf hingewiesen, dass eine Wiederaufnahme der Planung aus Kapazitätsgründen und wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität nicht in Aussicht gestellt werden könne und dass es sich um eine Anliegerstraße mit relativ geringem Verkehrsaufkommen handele. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, den Straßenabschnitt mit Priorität und temporären Maßnahmen wie folgt anzupacken: 1. Einrichtung temporärer Straßenbahn-Haltestellencaps, die bis zum Gleis herangeführt werden und so einen barrierefreien Ein- und Ausstieg gewährleisten, als temporäre Maßnahme bis zum endgültigen Umbau der Haltestellen. 2. Einführung flächendeckendes Tempo 20, da es sich um einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich handelt. Dadurch wird die Sicherheit für Radfahrende und Fußgehende entscheidend erhöht. 3. Umwandlung weiterer PKW-Parkplätze in Lieferzonen für das örtliche Gewerbe, um das Parken in zweiter Reihe und die Behinderung der Straßenbahnen zuverlässig zu verhindern. 4. Umwandlung weiterer PKW-Parkplätze in Flächen für die Außengastronomie, um der durch Corona gebeutelten Gastronomie endlich die ersehnte Außenfläche zur Verfügung stellen zu können. Begründung: Da die Umgestaltung der Münchener Straße inklusive dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen noch lange andauern wird, müssen kostengünstige, schnell greifende, temporäre Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele umgesetzt werden. Insbesondere die Interessen mobilitätseingeschränkter Menschen, von Eltern mit Kleinkindern oder Kinderwagen, von Gewerbetreibenden und Gastronomen und ÖPNV-Nutzer*innen müssen ernst genommen werden. Das ständige Hupen der PKW und LKW und das Bimmeln der Straßenbahnen wird reduziert, worüber sich vor allem die Anwohnenden beschwert haben. PKW-Stellplätze bleiben weitgehend erhalten. Die dafür erforderlichen Maßnahmen zur Beschilderung und den temporären Haltestellenanlagen wie z.B. in der Gartenstraße / Ecke Stresemannallee sind zudem kostengünstig und schnell umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 288 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 120/1 ziffernweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 675 2021 Die Vorlage OF 120/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: 4 GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 152/1 Betreff: Teilstück Gutleutstraße für PKW-Verkehr sperren Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrbahn entlang der südlichen Seite der Zufahrt zum Theatertunnel zwischen Mainluststraße und Untermainanlage für den motorisierten Verkehr sperren zu lassen. Die Zufahrt für Lieferverkehr und Anwohnende ist über die Untermainanlage zu gewährleisten. Zugleich soll eine Möglichkeit zum Linksabbiegen aus der Mainluststraße in die Gutleutstraße geschaffen werden, um Umwegverkehre zu vermeiden und eine Abflussmöglichkeit für den Verkehr bei gesperrtem Tunnel zu schaffen. Begründung: Dieses Straßen-Teilstück wird praktisch nur genutzt, um am Ende der Tunnelzufahrt zu wenden und in die Gutleutstraße in Richtung Baseler Platz zu gelangen. Die meisten dort angetroffenen Fahrzeuge werden von Ortsunkundigen gesteuert, die sich verfahren haben, oder werden von Posern genutzt. Das Straßenteilstück stellt einen Außengastronomiestandort dar, dessen Kund*innen von den unmittelbar daran vorbeifahrenden Fahrzeugen belästigt und gefährdet werden. Zudem ist derzeit wegen einer Baustelle der Fußweg zwischen Willy-Brandt-Platz und Mainluststraße auf dieser Straßenseite gesperrt, die PKW-Zufahrt aber weiterhin erlaubt, was zu gefährlichen Begegnungen zwischen PKW und Fußgehenden führt. . Visualisierung: Alexander Mitsch (Luftbild Geoportal Frankfurt) . Foto: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 700 2021 Die Vorlage OF 152/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 112/1 Betreff: Warum kein Alkoholverbot am Willy-Brandt-Platz? Im Laufe der Coronapandemie wurde der Konsum von Alkohol auf einer Vielzahl von Straßen, Plätzen, Wochenmärkten und Grünflächen im Ortsbezirk 1 - zuletzt mit Allgemeinverfügung vom 02. Juni 2021 (siehe Anlage) - untersagt. Eingeschränkte Ausnahmen galten für den Konsum alkoholischer Getränke innerhalb gastronomischer Betriebe. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Welche Gründe im Einzelnen führten im Zuge mit den zuvor genannten Allgemeinverfügungen dazu, dass kein Alkoholverbot für den stark frequentierten Willy-Brandt-Platz ausgesprochen wurde? 2. Wird der Magistrat im Falle künftiger ähnlicher Untersagungen den Willy-Brandt-Platz erneut von einem Alkoholverbot ausnehmen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 139 2021 Die Vorlage OF 112/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 134/6 Betreff: Höchst: Vorrang für Busse an Kreuzung Höchster Busbahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen, die Regelung im Kreuzungsbereich Adolf-Haeuser-und Dalbergstraße/Leverkuser Straße dahingehend zu gestalten, dass die Busse ohne Vorfahrt gewähren zu müssen, den Busbahnhof bevorzugt verlassen können. Denkbar wäre eine Änderung der Vorfahrtsregelung oder die Installation einer Signalanlage, die dem ÖPNV Vorrang gewährt. Begründung: Der Busverkehr im Netz Höchst ist sehr verspätungsanfällig, oft fahren die Busse mit Verspätungen, die wiederum zu Anschlussverlusten führen. Bei der Ausfahrt aus dem Busbahnhof Höchst setzen die Busse oft weitere Minuten zu, da sie gegenüber dem oft starken Verkehr auf der Adolf-Haeuser-und Dalbergstraße wartepflichtig sind. Geeignete Maßnahmen würden in diesem Bereich eine deutliche Besserstellung des ÖPNV gegenüber dem Individualverkehr bewirken und dessen Attraktivität erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 651 2021 Die Vorlage OF 134/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 149/1 Betreff: Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-Gebäude II Vorgang: OM 49/21; ST 1319/21 Der Magistrat wird gebeten, zeitnah durch geeignete Schritte sicherzustellen, dass sich die Bauarbeiten am FAZ-Gebäude in der Europa-Allee 92-94 innerhalb der immissionsschutzrechtlichen Grenzen, auch unter Berücksichtigung der erteilten Ausnahmegenehmigung, halten. Bei weiteren Verstößen des ausführenden Bauunternehmens sind der Widerruf der Ausnahmegenehmigung und die Einleitung eines entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens in Betracht zu ziehen. Insbesondere sind die Anwohner der Baustelle wirksam vor Baulärm zu Nachzeiten sowie vor Emissionen durch offene Feuer auf der Baustelle (Rauch und Brandgeruch) zu schützen Begründung: Von der vorbezeichneten Baustelle gehen bereits seit Juni 2020 starke Lärmemissionen zur Nachtzeit aus, die den dortigen Anwohnern nicht zumutbar sind. Diese werden regelmäßig auch nicht über besonders lärmintensive Arbeiten in den frühen Morgenstunden vor 07:00 Uhr, etwa Betonierarbeiten, im Vorfeld informiert. Der Ortsbeirat hat deshalb mit dem Beschluss OM 49 vom 4. Mai 2021 angeregt, der Magistrat möge die Anwohner vor Baulärm zu Nachtzeiten schützen. Der Magistrat hat daraufhin in der Stellungnahme ST 1319 vom 9. Juli 2021 ausgeführt, dass Bauarbeiten in Wohngebieten außerhalb der Tageszeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr einer Ausnahmegenehmigung bedürfen. Der Magistrat habe diese Ausnahmegenehmigung für höchstens 15 Nächte für den Zeitraum vom 3. März 2021 bis zum 31. Dezember 2021 für die Durchführung von Betonierarbeiten und für den Fall erteilt, dass die Tagzeiten witterungsbedingt nicht ausreichen. Die erteilte Ausnahmegenehmigung gelte ausschließlich als Arbeitsverlängerung über 20:00 Uhr hinaus; ein vorzeitiger Arbeitsbeginn vor 7:00 Uhr sei nicht erfasst. Im Übrigen seien die Rohbauarbeiten an der Westseite des Areals so gut wie abgeschlossen, so dass im weiteren Bauverlauf abnehmende Lärmemissionen zu erwarten seien. Im Gegensatz dazu wurden die Anwohner der Baustelle jedoch in den vergangenen Wochen, und dabei primär an den Wochenenden, wiederholt von starken Lärmemissionen durch Arbeiten während der Nachtzeit vor 7:00 Uhr belästigt. So wurden nach Anwohnerberichten etwa am 7. August 2021 gegen 6:15 Uhr sehr lärmintensive Arbeiten und sehr lärmintensive Entsorgungsverkehre durchgeführt. Dieses Phänomen tritt in den vergangenen Wochen gehäuft und insbesondere samstäglich auf. Zudem ist in den vergangenen Wochen an Freitagabenden und Samstagsvormittagen regelmäßig ein starker Brandgeruch im Umfeld der Baustelle wahrzunehmen; teilweise sind die Straßen dabei regelrecht eingenebelt. Offenbar wird von den vor Ort wohnenden Arbeitern bevorzugt an den Wochenenden eine große Kochstätte mit offenem Feuer aus Abfallholz etc,. betrieben, auf der in einem überdimensionalen Kochtopf über drei bis vier Stunden ein "Schmorgericht für die Kollegen" zubereitet wird. Diese Belastungen sind den Anwohnern nicht mehr zumutbar. Der Magistrat sollte dringend tätig werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 49 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1319 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 697 2021 Die Vorlage OF 149/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 137/6 Betreff: Höchst: Ausweitung der Vorlage OM 141 auf das Areal rund um die Leverkuser Straße 10 bis 25 Vorgang: OM 141/21 OBR 6 1. Der Magistrat wird gebeten, im oben genannten (erweiterten Areal) im Hinblick auf Anwohnerbeeinträchtigungen Kontrollen (z. B. im Bereich des Emissionsrechts, der Pandemievorschriften, Überprüfung der Konzessionen etwaiger gastronomieähnlicher im Areal ansässiger Betriebe) anzuregen. 2. Das Weiteren wird darum gebeten Auskunft zu erteilen, welche Maßnahmen seitens des Magistrats ergriffen werden, der gesteigerten Problematik der Vermüllung von Gehwegen und entsprechenden Blumenbeten (rund um das Bürgeramt Höchst) entgegenzutreten. 3. Zusätzlich wird der Magistrat um Stellungnahme gebeten, inwieweit er der in den letzten Jahren weiter ausgeprägten Problematik des Drogenkonsums im Stadtgebiet Höchst präventiv entgegentreten möchte. Begründung: Im Rahmen der letzten Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 wurde seitens der Anwohnerschaft vorgetragen, dass im Gebiet des oben genannten Areals eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung im Bereich des Emissionsrechts (Ruhestörungen, Geruchsbelästigung durch Vermüllung) der Anwohnerschaft vorzufinden ist. Entsprechende Eindrücke konnten auch vor Ort durch entsprechende Besichtigung eines Mitglieds des Ortsbeirats bestätigt werden. Den Aussagen der Anwohnerschaft nach treten die Ruhestörungen, die laut Aussagen der Anwohnerschaft bis tief in die Nacht andauern, beinahe täglich auf. Zusätzlich wurde ausgeführt, dass im Areal befindliche gastronomieähnliche Betriebe als Treffpunkte fungieren, und im gesamten Areal verstärkt Drogen konsumiert und veräußert werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 141 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 653 2021 Die Vorlage OF 137/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2021, OF 138/6 Betreff: Höchst: Unfallgefahr an der Batterie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Batterie, insbesondere an der Stelle zwischen Spielplatz und Fähre die Fugen zwischen den Pflastersteinen so aufzufüllen und gegen Abtrag zu sichern, dass keine Räder mit schmalen Reifen dort stecken bleiben. Es besteht Unfallgefahr. 2. an dem Häuschen an der Fähre auf der Höchster Seite ein Schild "Achtung Fußgänger" anzubringen. Begründung: Es wurden schon brenzlige Situationen beobachtet, dass Radfahrer*innen mit Ihrem Rad in den Fugen zwischen den Pflastersteinen hängengeblieben sind und beinahe gestürzt wären. Die Unfallgefahr soll so schnell wie möglich beseitigt werden. Zum anderen fahren Radfahrer*innen auf dem asphaltierten Streifen von Westen her Richtung Fähre und sehen wegen des Häuschens nicht die Fußgänger*innen, die von der Fähre kommend über die Batterie gehen. Ein Achtungsschild weist sie auf die Fußgänger hin. Quelle: Bild der Rad AG Höchst Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 654 2021 Die Vorlage OF 138/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2021, OF 136/6 Betreff: Höchst: Verkehrskontrollen und unterstützende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße (zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen einzuleiten, die das Falschparken im Bereich der Melchiorstraße zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße effektiv verhindern, Als geeignete Möglichkeiten bieten sich an: - neben dichteren und kontinuierlichen Kontrollen durch die Verkehrspolizei: - wo möglich die Bepflanzung der entsprechenden Bereiche oder - die Anbringung von Pollern Begründung: Im Bereich der Melchiorstraße von der Königsteiner Straße bis zur Albanusstraße besteht absolutes Halte- und Parkverbot. Gelegentliche Kontrollen konnten bisher nicht verhindern, dass täglich die Bürgersteige vollgeparkt werden (siehe Fotos). Anwohner*innen beklagten sich schon mehrmals über diesen unhaltbaren Zustand: Rollstuhlfahrer*innen und Kinderwagen müssen regelmäßig auf die Straße ausweichen, weil der Bürgersteig nicht benutzt werden kann. Für Radfahrer*innen ist die Straße dann zu eng. Gegenüber dem Büro der Ambulanten Pflege des Frankfurter Verbandes (Melchiorstraße 5) wird die sog REWE-Garage regelmäßig zur Anlieferung von Waren genutzt. Ebenfalls regelmäßig stehen Fahrzeuge links neben der Garage im Parkverbot. Sie behindern damit die Zu- bzw. Ausfahrt des Lieferverkehrs, was zu komplizierten und nicht ungefährlichen Wendemanövern, die gefährlich nahe an das Büro der Ambulanten Pflege des Frankfurter Verbands heranreichen, führt. Auch die Müllabfuhr, Feuerwehr und größere Rettungsfahrzeuge werden behindert. Es ist höchste Zeit, dass hier, im Sinne und zum Schutz von Fußgänger*innen, Rollstuhlfahrer*innen, Anwohner*innen , Radfahrer*innen sowie den Beschäftigten der angrenzenden Büros und Läden Abhilfe geschaffen wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 652 2021 Die Vorlage OF 136/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung um drei Fotos ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2021, OF 152/6 Betreff: Sindlingen: Ludwig-Weber-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wann die Baumaßnahmen an der Ludwig-Weber-Schule beendet werden. Insbesondere ist zu berichten, - wann die Baugrube gefüllt und - der dort geplante Verkehrsübungsplatz angelegt wird - wann die Brandschau erfolgt - wann der Sammelplatz angelegt wird . Begründung: Für den Neubau ist noch kein Sammelplatz für einen Räumungsalarm festgelegt, sowie die Brandschau noch nicht erfolgt. Dies sollte umgehend zur Sicherheit der Kinder erfolgen. An der Stelle des Ersatzgebäudes, das ist mittlerweile abgetragen wurde, ist derzeit eine Baugrube. Es sollte an dieser Stelle ein Verkehrsübungsplatz angelegt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 152/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 170/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2021, OF 63/4 Betreff: Weiterhin keinen Sirenenalarm in Frankfurt und im Ortsbezirk 4? Oder gibt es doch noch einen schnellen Lernprozess nach der Ahrtal-Katastrophe? Die FRANKFURTER im Römer stellten am 17.09.2020 die Anfrage A 764 mit dem Titel: "Nächtlicher Alarm in Frankfurt - und die Stadt schläft weiter?". Die Anfrage bezog sich auf den am 10.9.2020 bundesweit durchgeführten "Nationalen Warntag", der für Gefahrenlagen wie Überschwemmungen, Chemieunfälle oder auch Terroranschläge sensibilisieren sollte. Doch die Sirenen konnten vielerorts nicht wahrgenommen werden, wie auch in Frankfurt und im Ortsbezirk 4. Die angekündigten Gefahrenmeldungen der verschiedenen Warn-Apps misslangen ebenfalls. Laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sollte es nach der Pleite "zukünftig einen Mix verschiedener Warnwege und Warn-Endgeräte geben". Bis zum nächsten großen Probealarm 2021 - ab dann jährlich am zweiten Donnerstag im September - müssten die Defizite bereinigt werden. Großstädte wie Berlin, München oder Leipzig haben gar keine Sirenen mehr, andere, wie Frankfurt, nicht mehr flächendeckend. Von einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit mobilen Warn-Meldern wie Warn-Apps ist nicht auszugehen. Im Alarmfall würde es also recht ruhig bleiben in Frankfurt, der Alarm-Weckruf durch Sirenen würde nur unzureichend ankommen und damit die weitere Informationsverteilung an die Bevölkerung verschleppen. Seit 2017 gibt es das Konzept für ein Warnnetz, das in die empfohlene Richtung geht und das die Frankfurter Feuerwehr gern für die Stadt umgesetzt sähe: Kopplung aller verfügbaren Warnsysteme, basierend auf einem Sirenennetz, dazu klassische Massenmedien, Onlinemedien, soziale Netzwerke, Warn-Apps, stationäre und mobile Informationsverteilung. Im Bericht B 415/17 legt der Magistrat die Kosten dafür und das Konzept zur "Warnung/Information der Bevölkerung in Gefahrenlagen (Notfallkommunikation)" für Frankfurt vor. Abschließend stellt er darin in Aussicht: "Im Moment kann nur die Branddirektion eine Kommunikationslage im Kontext dieses Berichtes führen. Der Magistrat wird in Kürze ein Schutzziel Notfallkommunikation erarbeiten, das ein zeitliches und quantitatives Qualitätsniveau definiert, und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen. Aus diesem Schutzziel heraus können dann die weiteren organisatorischen Maßnahmen und Bedarfe abgeleitet werden." Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Ob der Magistrat das 2017er Konzept in Anbetracht der Ahrtal-Katastrophe noch für aktuell hält; z. B. bzgl. der technischen Ausführung der Sirenenfunktion? 2. Wurde bereits wie angekündigt eine Fachfirma mit der Feinplanung beauftragt? 3. Das Schutzziel Notfallkommunikation wurde laut Magistratsbericht B 684 vom 18.12.2020 von der Branddirektion erarbeitet und ist Bestandteil des derzeit seinerzeit noch im Entwurfsstadium befindlichen Bedarfs- und Entwicklungsplans (BEP). Ist der Bedarfs- und Entwicklungsplans (BEP) inzwischen abgeschlossen? 4. Die Einbindung aller Fachabteilungen der Branddirektion in die Planung, Koordination und Durchführung der gesamtstädtischen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise band seinerzeit, laut Magistratsbericht, beträchtliche Personalressourcen. Für die Finalisierung der Fortschreibung des BEP und damit auch der Vorlage des Schutzziels Notfallkommunikation waren daher keine ausreichenden Ressourcen verfügbar. Insofern konnte über den Vorlagezeitpunkt auch keine konkrete Aussage getroffen werden. Hat sich dies zwischenzeitlich geändert? 5. Das Land Hessen hatte im September 2020 eine dritte satellitengestützte Sende- und Empfangsstation für das Modulare Warnsystem des Bundes beschafft und diese der Zentralen Leitstelle der Feuerwehr Frankfurt zur Verfügung gestellt. Wurde zwischenzeitlich das System technisch an die Leitstelle angebunden und ein entsprechender Einsatzplan erstellt? 6. Am Warntag 2020 wurden laut Magistratsbericht neun Sirenen des Industrieparks Höchst und von Allessa Chemie in Fechenheim vier Sirenen ausgelöst. Die alle ohne Mangel funktionierten. Von den stillgelegten Sirenen des Industriepark Griesheim sollten zukünftig zwei Sirenen in das Warnsystem des Industrieparks Höchst übernommen und weiterbetrieben werden. Außer den Sirenen rund um die genannten Industriebetriebe waren nach Kenntnis des Magistrats keine weiteren Sirenen installiert. Ist dies immer noch der aktuelle Stand oder gibt es nach der Ahrtal-Katastrophe neue Überlegungen? 7. Laut Magistratsbericht wurde in dem Machbarkeitsanalyse das Stadtgebiet flächen-deckend betrachtet: "Aufbau und Unterhaltung der Sirenen rund um die Industriestandorte fallen in deren Verpflichtung als Störfallbetrieb und sind deren Eigentum. Verfällt die Verpflichtung gemäß Störfallverordnung Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorzuhalten und zu betreiben, könnten auch diese Sirenen abgeschaltet oder abgebaut werden. In Hinblick auf ein einheitliches technisches System wäre auch eine Übernahme der Sirenen nicht sinnvoll. Ferner gäbe es eine weitere Schnittstelle und Fehlerquelle im Auslösesystem". Ist der Magistrat immer noch für den Abbau der Sirenen? 8. Der "2. Bundesweite Warntag" ist am 9. September 2021. Mit was können die Bewohner und Bewohnerinnen Frankfurts und des Ortsbezirks 4 (Bornheim / Ostend) rechnen bzw. was können sie hören? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 156 2021 Die Vorlage OF 63/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: dFfm
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2021, OF 140/2 Betreff: Kurzparken vor dem Kindergarten in zweiter Reihe unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das kurzzeitige Parken von Eltern, die ihre Kinder von der Kindertagesstätte Johannes/ Montgolfiere-Allee 22 abholen, in zweiter Reihe, in der Feuerwehrzufahrt oder in der Rechtskurve der Einbahnstraße durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Diese Maßnahmen könnten ggf. eine weiteren Beschilderung des Park- und Halteverbots im Umfeld der Kita und/oder verstärkte Kontrollen des Parkverbots, insbesondere morgens und nachmittags, sein. Begründung: Die Montgolfiere-Allee nimmt an der Kita eine enge Rechtskurve. Trotz teilweise freier Parkplätze parken Eltern die oftmals sehr großen Autos in zweiter Reihe, in der Feuerwehrzufahrt oder direkt in der Kurve der Einbahnstraße. Zwar parkt jeder "nur kurz", die Parkzeiten und Verkehrsbehinderungen summieren sich jedoch. Neben der regulären Verkehrsbehinderung ist dieser Teil der Montgolfiere-Allee zusätzlich die einzige Zufahrt zur Seniorenwohnanlage mit der Hausnummer 28. Bei einem Brand kann die Feuerwehr die Einrichtung nur zeitverzögert erreichen, ebenso der Rettungswagen in einem Medizinischen Notfall. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 820 2021 Die Vorlage OF 140/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage um die Kita Rebstockpark ergänzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2021, OF 75/9 Betreff: Ziehenschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit langem wurden der Ziehenschule sieben Container-Schulklasse für den Schulbeginn nach den Sommerferien, die aufgrund erhöhter Schülerzahlen dringend notwendig sind, zugesagt. Diese Klassenräume sollten in der letzten Ferienwoche fertiggestellt und einsatzbereit sein. Seit dem Brandanschlag 22./23.03. 2021 können die 5 Klassenräume im Erdgeschoss des Klassentraktes (70er Jahre) nicht benutzt werden. Das Brandschutzkonzept wurde in Auftrag gegeben, liegt jedoch noch immer nicht in schriftlicher Form vor, so dass nicht uneingeschränkt weitergearbeitet werden. Zurzeit werden zwei Räume der Gemeinde St. Franziskus Kirchort St. Josef, ein Raum des TV Eschersheim 1895 e.V. und die Turnhalle der Johann-Hinrich-Wichern-Schule als Klassenräume benutzt. Das Stadtschulamt in Zusammenarbeit mit dem Abi verhandelt, ob 5 Räume in der Eschersheimer Landstraße und 5 Räume der zurzeit leerstehende Hermann-Herzog-Schule nach Instandsetzung nach den Sommerferien als Klassenräume benutzt werden können. Ferner fehlen Sporthallen Kapazitäten und die WLAN-Verfügbarkeit in allen Klassen- und Funktionsräumen sowie eine Toilettenanlage. Raumbedarf ist außerdem für ein Hausmeisterzimmer und 3 Räume Schulbibliothek. Ein Schulbetrieb ist nur schwer durchführbar, da die Schule nach den Sommerferien auf 6 Standorte verteilt sein wird. Schüler und/oder Lehrer müssen regelmäßig pendeln. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf: 1. Dafür Sorge zu tragen, dass das Brandschutzkonzept fertiggestellt und schriftlich vorgelegt wird und die Aufträge seitens der Stadt dann unverzüglich vergeben werden. 2. Die Vertragsverhandlungen abzuschließen und die Instandsetzungen in der Eschersheimer Landstraße und der Herrmann-Herzog-Schule bis zum Ende der Sommerferien fertigzustelle. 3. Der Schulleitung noch vor den Sommerferien eine Zusage zu geben, wie es nach den Sommerferien weitergeht, damit diese eine Planungssicherheit für den Schulbetrieb hat. Die Schule benötigt auch die Angabe über die Größe der Räume und eine Angabe, wie diese ausgestattet sind. 4. Der Schulleitung und dem Elternbeirat mitzuteilen, wie der Stand der Dinge hinsichtlich des Neubaus ist und wo Neubauten geplant sind und wann diese fertiggestellt sein sollen. Hier geht es um WLAN, Sporthallenkapazitäten, Klassen- und Funktionsräume, Toilettenanlage und Hausmeisterzimmer. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.06.2021, OF 64/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 565 2021 1. Die Vorlage OF 64/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 75/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 75/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, 2 SPD und LINKE. gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2021, OF 46/16 Betreff: Einführung eines Schulbusses Der Ortsbeirat möge beschließen: - Den nachfolgenden Antrag wegen der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit noch als zusätzlichen Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der Ortsbeiratssitzung vom 06.07.2021 aufzunehmen; - der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, für das neue Schuljahr (gemeint ist 2021/2022) eine Schulbusverbindung einzurichten zur Beförderung der Schulkinder der Schule Am Hang für die gesamte Zeit der Ausgliederung der Schule Am Hang nach Enkheim. Dabei soll der Schulbus mit so vielen Haltepunkten wie nötig aber so wenig Haltepunkten wie möglich von der Schule Am Hang zum Container-Ausweichquartier in Enkheim fahren. Die genaue Route überlässt der Ortsbeirat ausdrücklich den für die Festlegung der Streckenführung zuständigen Stellen der Stadt Frankfurt am Main; - Und zugleich wird der Magistrat aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem Stadtschulamt und dem staatlichen Schulamt, die Schulbezirksgrenzen zwischen der Schule Am Landgraben und der Hangschule so zu verändern, dass möglichst weitere Grundschüler aus Bergen die Schule Am Landgraben besuchen können, ihnen also der lange und beschwerliche Schulweg von Bergen nach Enkheim und vor allem Bergaufwärts zurück erspart bleibt. Begründung: Die Begründung erfolgt mündlich in der Ortsbeiratssitzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 537 2021 Die Vorlage OF 46/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2021, OF 44/16 Betreff: Mehr Ladesäulen und diese sinnvoll auf den Stadtteil aufteilen der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Stadtteil Bergen-Enkheim weitere Standorte für E-Auto Ladestationen bekommt, welche sinnvoll auf den Stadtteil verteilt wird. Insbesondere bei Baumaßnahmen von öffentlichen Parkplätzen bitten wir, Ladestationen für Fahrzeuge einzurichten. Begründung: Laut des Elektromobilitätskonzepts und Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am Main, auf das die Wirtschaftsförderung Frankfurt verweist, sind für Bergen-Enkheim in Szenario 1 und 2 lediglich der Bedarf für einen Ladepunkt; im Szenario 3 für zwei Ladepunkte prognostiziert. Aktuell befindet sich ein Standort mit Ladestationen am und vor dem Hessen-Center. Dies halten wir für Einkaufende und Pendler*innen einen geeigneten Standort, allerdings ist dieser für die meisten Einwohner*innen und Besucher*innen Bergen-Enkheims unattraktiv, da er an der Ortsteilgrenze liegt: wohnt man z.B. in Bergen Ost, so schlägt ein Fußweg von ca. 40 Minuten mit viel Steigung zu Buche. Die Elektromobilität nimmt Fahrt auf, aber den meisten Bergen-Enkheimern und ihren Gästen fehlen schlicht gut gelegene Lademöglichkeiten im Stadtteil. Als weitere geeignete Orte für Ladepunkte schlagen wir den Parkplatz vor dem Riedbad, den Berger Marktplatz und im Zuge seiner Neugestaltung auch den Schelmenburgplatz vor. Für Schnellladestationen wäre zudem die Viktor-Slotosch-Straße ideal. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 531 2021 Die Vorlage OF 44/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE und SPD gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. und BFF
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 66/9 Betreff: Ziehenschule Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf. Seit langem wurden der Ziehenschule sieben Container-Schulklasse für den Schulbeginn nach den Sommerferien, die aufgrund erhöhter Schülerzahlen dringend notwendig sind, zugesagt. Wir fordern den Magistrat auf, dafür Sorge zu tragen, dass diese Klassenräume in der letzten Ferienwoche fertiggestellt und einsatzbereit sind und bitten um Bestätigung. Hinzu kam der Brandanschlag im März 2021 bei dem der Neubau der 70er Jahre beschädigt wurde, hier ist das Erdgeschoss noch immer nicht einsatzbereit und nun kam es sogar zu einem Stillstand der Sanierungsarbeiten. Auch diese fünf Klassenräume können noch immer nicht benutzt werden und das in Zeiten einer Pandemie. Wir fordern den Magistrat auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Brandschutzkonzept unverzüglich fertiggestellt und vorgelegt wird, die Brandmeldeanlage in Betrieb genommen wird und ein Gefahrenrufmeldesystem eingerichtet wird. Die Klassenräume des Erdgeschosses werden ab dem nächsten Schuljahr dringendst benötig, sollten diese bis dahin nicht fertiggestellt werden können, erwarten wir die Bereitstellung weiterer Container-Schulklassen auf dem Schulhof, bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft zur Ziehenschule. Auch hier fordern wir den Magistrat auf, uns dieses zu bestätigen. Für die drei Räume Schülerbibliothek, Toilettenanlage, Hausmeisterzimmer, WLAN-Anlage in allen Klassen und Funktionsräumen sowie die Sporthallenkapazitäten erwarten wir einen praktikablen Vorschlag. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 66/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 75/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 38/16 Betreff: Sanierung des Schelmenburgplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten: Wann die Arbeiten zur Sanierung des Schelmenburgplatzes in Bergen-Enkheim nunmehr endlich beginnen werden und wie lange diese Arbeiten voraussichtlich dauern werden. Begründung: Bereits in der letzten Legislaturperiode, nunmehr schon vor einigen Jahren, hat der Ortsbeirat Bergen-Enkheim in Abstimmung mit der Stadt Frankfurt am Main die Sanierung des Schelmenburgplatzes erarbeitet und beschlossen. Das fertige Konzept wurde allerdings bisher nicht umgesetzt, ein Termin für den Beginn der Arbeiten ist noch nicht bekannt. Satt dessen kam es zu Verzögerungen durch ursprünglich nicht abgestimmte Vorschläge seitens der Stadt hinsichtlich einer zusätzlichen Begrünungsmaßnahme, die vom Ortsbeirat einstimmig abgelehnt wurde. Wie zu erfahren ist, nimmt das Thema etwa seit August 2020 bei der Stadt Frankfurt am Main keinen entscheidenden Fortgang, Gründe hierfür sind nicht ersichtlich. Es ist offensichtlich, dass der zuständige Dezernent, Mike Josef von der SPD, offensichtlich mit seinen Großprojekten wie einer Trabantenstadt und dem Pöstchen-Geschachere nach der Kommunalwahl so überfordert ist, dass einzelne kleinere Projekte, die aber gleichwohl zum Wohle der Stadt und seiner Bürger von Wichtigkeit sind, schlicht unbearbeitet liegen bleiben. Für den Ortsbeirat Bergen-Enkheim und die Menschen im Stadtteil ist jedoch eine baldige konkrete Terminzusage für den Beginn und das Ende der Arbeiten unverzichtbar, da auf dem Schelmenburgplatz auch weiterhin die für den Stadtteil wichtigen Feste, wie das Altstadtfest und das Schelmenspiel, stattfinden. Diese Feste in den kommenden Jahren können ohne ein verlässliches Terminmanagement nicht geplant werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 109 2021 Die Vorlage OF 38/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 39/16 Betreff: Schelmenburgplatz endlich ohne Bäume in der Platzmitte fertigstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen der Magistrat wird angewiesen endlich den Schelmenburgplatz nach den Wünschen und Bedürfnissen des Ortsbeirates und der Bergen-Enkheimer Vereine umzugestalten und keine Bäume in der Platzmitte anzupflanzen, da der Platz nach Süden abfällt und die Besucher des alle 4 Jahre stattfindenden Schelmenspiels in den hinteren Reihen dann das Schauspiel auf der Bühne über dem Burggraben nur eingeschränkt sehen könnten. Zusätzliche Bäume könnten am Rand in den Grünanlagen auf der Westseite evtl. angepflanzt werden oder Kleinbäume in großen Kübeln vor der Stadthalle aufgestellt werden. Begründung: Offensichtlich ist den Magistratsmitgliedern weder der Schelmenburgplatz erinnerlich, noch haben Sie jemals ein Schelmenburgspiel besucht, sonst wüssten Sie, daß das Spiel immer sehr gut besucht und bis auf die hintersten Plätze ausgebucht ist. Bäume in der Mitte des Platzes sind da nicht zielführend und würden die Sicht ganz erheblich behindern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 39/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung OA 46 2021 Die Vorlage OF 39/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, endlich den Schelmenburgplatz nach den Wünschen und Bedürfnissen des Ortsbeirates und der Bergen-Enkheimer Vereine umzugestalten und keine Bäume in der Platzmitte anzupflanzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 64/9 Betreff: Brandschutzkonzept für die Ziehenschule erarbeiten - Baumängel schnellstmöglich beheben! In einer E-mail vom16.6.2021 beschreibt die Schulleiterin , dass in einer Bauplanungssitzung mitgeteilt wurde, dass auf Grund des mangelnden Brandschutzkonzepts die Bauplanung nicht fortgesetzt werden können. Zudem könne das Erdgeschoß im kommenden Schuljahr nicht wieder benutzt werden. Durch steigende Zahlen von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2021/2022 wird mit einer fehlenden Klassenzimmerzahl von sieben gerechnet. Diese können nun nicht gebaut werden ebenso wenig ist die Turnhallenkapizität ausreichend. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Schnellstmöglich ein entsprechendes Brandschutzkonzept zu erarbeiten 2. Gemeinsam mit der Schulgemeinschaft nach einer Übergangslösung für die fehlenden Klassenzimmer und die Turnhalle zu suchen 3. Die Baumaßnahmen zügig umzusetzen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.07.2021, OF 75/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 565 2021 1. Die Vorlage OF 64/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 75/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 75/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, 2 SPD und LINKE. gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 29/16 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge auf dem Schelmenburgplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Neugestaltung des Schelmenburgplatzes und bei weiteren Baumaßnahmen an öffentlichen Parkplätzen Ladestationen für Elektrofahrzeuge einzurichten. Begründung: Die Elektromobilität nimmt immer weiter Fahrt auf. Aber es fehlen gerade in den Stadtteilen Ladestationen, um die Fahrzeuge aufzuladen. Hierfür eignet sich nicht nur der Schelmenburgplatz. Nach jedem Umbau sollten immer mehrere Parkplätze mit Ladestationen eingerichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 29/16 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 92/6 Betreff: Verkehrskontrollen Höchst Mainufer Batterie Der Ortsbeirat möge beschließen den Magistrat zu bitten, sicherzustellen, dass am Höchster Mainufer besonders in dem Bereich Maintor bis Leunabrücke Fußgänger:innen und Radfahrer:innen den Weg sicher und gefahrlos benutzen können. Begründung: E-Scooternutzer:innen fahren häufig mit Maximalgeschwindigkeit auf Fußgänger:innen und Radfahrer:innen frontal zu und weichen im letzten Moment aus. In Höhe der Schiffsmeldestelle ist es mitunter ein gefährliches Unterfangen, den Rad-/Fußweg zu überqueren, um ans Mainufer zu gelangen. Immer wieder fahren auch Motorroller auf dem Rad- und Fußweg. Weiter gehört kontrolliert, ob E-Sooternutzer:innen die Regeln einhalten. So ist häufig zu beobachten, dass 2-3 Personen einen E-Scooter gleichzeitig nutzen und das Mindestalter von 14 Jahren unterschritten wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 363 2021 Die Vorlage OF 92/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 91/6 Betreff: Verkehrsberuhigung Höchst Mainufer Seilerbahn Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die Seilerbahn am Mainufer in Frankfurt Höchst als verkehrsberuhigte Zone einzurichten (Schild 325.1) Begründung: Bei der Seilerbahn handelt es sich zwar um einen niveaugleich ausgebauten Bereich, allerdings nicht um einen verkehrsberuhigten Bereich. Daher wird hier meist viel zu schnell gefahren und außerdem dabei auch der quasi als "Gehweg" durch Pflaster abgegrenzte Bereich überfahren, selbst wenn sich dort Fußgänger befinden. Das geschieht sowieso immer dann, wenn große Transporter oder kleine LKW in diesem Bereich parken, das heißt wenn die Fahrbahn zu schmal für passierende Fahrzeuge ist. Der "Gehweg" grenzt übrigens direkt an die steile und somit nicht ungefährliche Uferböschung der Nidda. Da die Seilerbahn direkt in die Batterie übergeht, die bereits als verkehrsberuhigte Zone ausgeschildert ist, muss keine Aufhebung der verkehrsberuhigten Zone (Schild 325.2) vorgenommen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 362 2021 Die Vorlage OF 91/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2021, OF 101/1 Betreff: Brandgefahr durch Elektroautos Vorgang: V 1470/19 OBR 1; ST 319/20; V 1672/20 OBR 1; ST 1731/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Liegt das spezielle Einsatzkonzept für Brände mit batteriebetriebenen Fahrzeugen inzwischen vor? Wenn nicht: Wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen? 2. Wie wird ein Elektrofahrzeug, dass etwa in einer Tiefgarage brennt, konkret von der Feuerwehr gelöscht? 3. Ist es angezeigt, das Laden von Elektrofahrzeugen in Tiefgaragen im Ortsbezirk 1 generell zu verbieten? Begründung: Aus den Stellungnahmen des Magistrats ST 319 vom 17. Februar 2020 und ST 1731 vom 25. September 2020 ergibt sich ein Bedürfnis der Beantwortung der vorgehenden Fragen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2019, V 1470 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 319 Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1672 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1731 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 89 2021 Die Vorlage OF 101/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 33/12 Betreff: Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Busangebots zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Die Buslinie 28, die ab 2022 den südlichen Linienast der Linie 29 übernimmt, erhält den Metrobus-Standard. Kalbach und Riedberg sollen künftig tagsüber im 10-Minuten-Takt und auch nachts miteinander verbunden sein. 2. Zwischen dem Riedberg und dem Frankfurter Hauptbahnhof wird eine Expressbuslinie als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-D-Strecke eingesetzt. Die Linie soll überwiegend über die Rosa-Luxemburg-Straße mit wenigen Zwischenhalten fahren. Ein möglicher Linienverlauf wäre Uni Campus Riedberg, Nordwestzentrum, Botanischer Garten, Bockenheimer Warte, Festhalle/Messe, Hauptbahnhof. Am Riedberg soll die Linie durch kurze Umsteigezeiten mit den bestehenden ÖPNV-Linien, insbesondere der Linie 28 (neuer Linienverlauf ab 2022), verknüpft werden. 3. Die Buslinie 251 im Streckenabschnitt zwischen Nordwestzentrum und Weißkirchen/Steinbach wird in der Haupt- und Nebenverkehrszeit mindestens in einem 30-Minuten-Takt betrieben. In Weißkirchen Ost soll eine kurze Umsteigezeit zur U3 nach Oberursel bestehen. 4. Zwischen Kalbach und Oberursel wird eine neue Buslinie eingesetzt. Die Busse sollen von der U-Bahnstation Kalbach aus durch Kalbach nach Weißkirchen Ost fahren. Dort soll entweder direkter Anschluss an die U3 von und nach Oberursel bestehen oder die neue Buslinie soll bis nach Oberursel Bahnhof fahren. Es soll ebenfalls eine schnelle Verbindung zur S-Bahn in Weißkirchen/Steinbach möglich sein, mit Anschluss an die S5 und in Zukunft an die RTW. 5. Die Buslinien in Kalbach-Riedberg sollen beschleunigt werden. An den Ortseingängen und entlang der Riedbergallee können die Ampeln z. B. durch Vorrangschaltungen sofort auf grün schalten, wenn ein Bus kommt, analog der neuen Ampel Altenhöferallee / Graf-von-Stauffenberg-Allee. In den engen Straßen in Kalbach soll untersucht werden, ob gezielte Parkverbote das Entgegenkommen zweier Busse erleichtern können. Der Magistrat wird gebeten, sich beim RMV für eine Anpassung des Tarifsystems des ÖPNV durch folgenden Maßnahmen einzusetzen: 6. Das Ticket für Fahrten von Kalbach-Riedberg nach Oberursel darf nicht teurer sein als ein äquivalentes Ticket für die Tarifzone Frankfurt. Dafür sollen in Kalbach-Riedberg zukünftig sowohl Tickets der Tarifzone 5000 (Frankfurt) als auch der Tarifzone 5100 (Hoch-Taunus) gültig und erhältlich sein. 7. Die möglichen Ziele mit einem Kurzstreckenticket werden nicht mehr durch die zurückgelegte Fahrstrecke, sondern durch die Distanz in Luftlinie bestimmt. Zu allen Stationen, die sich in einem Radius von 2 km zur Ausgangsstation befinden, ist die Fahrt im Kurzstreckentarif möglich. Begründung: Zum Erreichen der Pariser Klimaziele muss insbesondere im Verkehrssektor sehr viel CO2 eingespart werden. Bürger*innen müssen weniger Auto fahren und vermehrt auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Das kann nicht nur mit Verboten bewirkt werden, sondern es braucht Anreize und attraktive Alternativen zum Auto. Im Frankfurter Norden bietet sich hierfür ein deutlich besseres Busangebot mit mehr Direktverbindungen, kürzeren Fahrzeiten und günstigeren Preisen an. Im Vergleich zu U- oder Straßenbahnen lassen sich Busse kurzfristig und flexibel einsetzen und bieten folglich viel Potential für schnellen Klimaschutz. (1.) Die aktuelle Linie 29, zukünftig 28, stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar. Damit der Bus künftig die erste Wahl ist, wenn man von einem Stadtbezirk zum anderen will, braucht die Linie einen dichteren Takt. Dem Fahrgast soll garantiert sein, dass er/sie nie länger als 10 Minuten auf den nächsten Bus warten muss. Der dichtere Takt schafft auch die benötigte Kapazitätssteigerung. (2.) Der Expressbus zum Hauptbahnhof soll die Stadtbahn-A-Strecke entlasten. Aktuell befindet sich die A-Strecke am Kapazitätslimit und kann nur schwer noch mehr Fahrgäste aus dem Norden aufnehmen. Zusätzlich sind die S-Bahn-Stammstrecke und die Stadtbahn-B-Strecke, in die man auf einer Fahrt zum Hauptbahnhof umsteigt, ebenfalls ausgelastet. Anstatt mit der U-Bahn sollen die Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden am Riedberg oder im Nordwestzentrum in den neuen Expressbus steigen. Die Linien (M)28, 29, M60, M72/73, 251 und U9 sind hierfür als Zubringer geeignet. Der Expressbus wäre auch ein deutlich attraktiveres Angebot als die U-Bahn aktuell. Bei einer geschätzten Fahrzeit von 20 Minuten vom Riedberg zum Hauptbahnhof wäre der Expressbus ca. 25% schneller als eine Fahrt mit U8 und Umstieg am Willy-Brandt-Platz (27 Minuten). Auch für Fahrgäste mit Gepäck ist eine Direktverbindung und ein ebenerdiger Weg am Hauptbahnhof zu den Fernbahnsteigen deutlich komfortabler. ICE-Reisende, die aktuell das Auto nehmen, hätten dann eine klimafreundliche Alternative. Als Nebeneffekt wäre auch das Senckenbergmuseum, der Palmengarten und die Festhalle vom Frankfurter Norden aus besser zu erreichen. (3., 4. & 6.) Viele Bewohner*innen aus Kalbach-Riedberg fahren aktuell mit dem Auto nach Oberursel um dort einzukaufen oder Kulturangebote wahrzunehmen. Die ÖPNV-Verbindung ist mit nur einer Linie im Stundentakt sehr unattraktiv und durch die hohen Ticketpreise ist das Auto auf dieser Strecke wirtschaftlicher. Eine Anpassung der Tarifzonen soll vermeiden, dass man trotz der kurzen Strecken von Kalbach-Riedberg nach Oberursel einen sehr hohen Preis zahlt, weil man eine Tarifgrenze überschreitet. In Nieder-Erlenbach ist das z. B. schon so; dort sind sowohl Tickets aus Frankfurt als auch Tickets aus dem Wetteraukreis gültig. Eine konkurrenzfähige ÖPNV-Verbindung zwischen Kalbach-Riedberg und Oberursel kann vielen Autofahrer*innen ermöglichen, zukünftig mit dem Bus zu fahren. Ein zusätzliches gutes Angebot kann auf dieser Verbindung eine deutlich höhere Nachfrage anregen. Eine direkte Anbindung von Kalbach-Riedberg an die S-Bahnstation Weißkirchen/Steinbach ermöglicht schnelle Verbindungen mit der S5 nach Rödelheim, Frankfurt West und Bad Homburg. In Zukunft kann Kalbach-Riedberg über diesen Weg an die Regionaltangente West angebunden werden und schnelle Verbindungen nach Höchst und zum Flughafen ohne Durchqueren der Innenstadt möglich sein. (5.) Je kürzer die Fahrtzeit, desto attraktiver ist das Verkehrsmittel. Aktuell verlieren Busse in Kalbach-Riedberg viel Zeit. Das ist durch langes Warten an den Ampeln oder schwieriges Manövrieren in den engen zugeparkten Straßen in Kalbach geschuldet. Die verfügbaren Maßnahmen zur Beschleunigung sollen ausgeschöpft werden, damit Busse auch in Sachen Fahrzeit konkurrenzfähig zum Auto sind. (7.) In der aktuellen Form ist das Kurzstreckenticket für viele nicht nutzbar. Dadurch, dass die Linie 29 (bald 28) sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die 2 km für Kurzstreckentickets. Fahrgäste werden durch längere Fahrzeiten und dadurch, dass sie eine teurere Einzelfahrt bezahlen müssen, doppelt bestraft. Wird das Kriterium auf den Radius in Luftlinie geändert, werden viele wichtige Verbindungen innerhalb von Kalbach-Riedberg möglich, etwa eine Verbindung der Ortskerne vom Rathaus Kalbach nach Uni Campus Riedberg. Das hat die Folge, dass z. B. Kalbacher*innen zum Einkaufen auf dem Riedberg vom Auto zum Bus wechseln können. So wird der ÖPNV für Strecken innerhalb des Stadtteils das attraktivste Verkehrsmittel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 28 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 33/12 dahin gehend ab, dass im Antragstenor Satz 1 der Ziffer 1. "Die Buslinie 29 erhält den Metrobusstandard." lautet und in der Begründung Satz 1 der Ziffer 1. "Die Linie 29 stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar.", Satz 5 der Ziffer 2. "Die Linien (M) 29, M 60, M 72/73, 251 und U 9 sind hierfür als Zubringer geeignet." sowie Satz 2 der Ziffer 7. "Dadurch, dass die Linie 29 sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die zwei Kilometer für Kurzstreckentickets." lauten. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 6. und 7. der Vorlage OF 33/12 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 333 2021 Die Vorlage OF 33/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 5.: Einstimmige Annahme Ziffern 6. und 7.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 22/11 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt und "Masterplan 100 Prozent Klimaneutral - Generalkonzept" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten für die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts zu Rechenzentren (B474/20) konkret messbare und überprüfbare Vorgaben zu folgenden Aspekten zu machen: - Weitere Rechenzentren können nur bei deutlicher Verbesserung von Energieeffizienz und Abwärmenutzung genehmigt werden. Bei bestehenden Rechenzentren ist eine entsprechende Nachrüstung einzufordern. Dazu können jährliche Mindestzielwerte für technische Kennzahlen wie "Power Usage Effectiveness (PUE)" und "Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE)" dienen. Bei der Genehmigung ist der neueste Stand der Technik anzusetzen. - Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossenen Grundstücken gebaut werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben, der den ÖPNV nutzten könnte. - Benachbarte Wohngebiete sollten weder durch Lärmemission (z.B. stundenlanges testen der Notstromaggregate) noch durch Abwärme beeinträchtigt werden. - Der "Masterplan 100% Klimaschutz" berichtet nur alle 5 Jahre und dient dazu das Ziel 100% Klimaschutz erst im Jahr 2050 zu erreichen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Der Erfüllungshorizont 2050 sollte auf 2035 verkürzt werden. Zwischenziele sollten im Masterplan festgehalten werden. Begründung: Rechenzentren ballen sich im Gebiet der Ortsbeirats 11. Deshalb wird hier eine besondere Betroffenheit und Verantwortung gesehen. Rechenzentren sind eine positive Entwicklung, denn sie generieren Gewerbesteuer und unterstreichen die zentrale Funktion von Frankfurt als globaler Knotenpunkt von Infrastruktur. Aber es besteht die Gefahr, dass der negative Klimaeffekt der Rechenzentren alle anderen guten Anstrengungen des Masterplan 100% Klimaschutz mehr als aufwiegt und die Frankfurter Klimapolitik zu entwerten, siehe auch den "Masterplan 100% Klimaschutz" (B53/21). Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Wie im Magistratsbericht B 474 "Rechenzentren in Frankfurt" ausgeführt, ist mit einem weiteren Ausbau und entsprechend rasant weiter steigendem Stromverbrauch zu rechnen. Gleichzeitig wird die Abwärme weitgehend ungenutzt abgestrahlt, die Energieeffizienz im Betrieb ist suboptimal. Bei der Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. Bereits angestoßene Pilotprojekte und Studien, wie etwa im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim Nord und Seckbach, gehen in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Sinnvolle der Stadt müssen nicht zu Konflikten mit den Betreibern führen. Die Wirtschaft orientiert sich im Zuge der Klimatransformation immer mehr an Nachhaltigkeitszielen, auch weil Kunden und Investoren dies erwarten. Steigende CO2-Preise üben einen finanziellen Druck in Richtung auf mehr Nachhaltigkeit aus. Alternative Notstromversorgungsanlagen mit Brennstoffzellen (Wasserstoff) oder elektrische Batteriespeicherlösungen können Notstromaggregate mit fossilen Brennstoffen ersetzen und dabei sogar noch positive wirtschaftliche und ökologische Nebeneffekte generieren. Die bereits geschaffene und teuer bezahlte Verkehrsinfrastruktur in Frankfurt wird entwertet, wenn Rechenzentren direkt an ÖPNV Haltestellen platziert werden. So ist an der Station Gwinnerstraße, auf dem Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi/Zimmer mit ehemals über 2500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände ist ein weiteres Rechenzentrum geplant. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo Junkers Straße" für über eine Millionen Euro erneuert, eine Station der Nordmainischen S-Bahn ist dort ebenfalls vorgesehen. Auch hier werden nur wenige Arbeitsplätze entstehen und kaum Besucher erwartet. Die Rechenzentren dürfen den Umweltlärm nicht weiter erhöhen und damit die bereits hoch belasteten angrenzenden Wohngebiete beeinträchtigen. Der Masterplan sollte öfter reflektieren, ob die bereits umgesetzten Maßnahmen der Verwaltung ihr Ziel erreichen konnten oder dazu beitragen ein positives Ergebnis zu erreichen. Dafür wäre es sinnvoll Zwischenziele einzusetzen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Fünf Jahre sind ein sehr langer Zeitraum. Trends können dadurch bereits vorher erkannt und korrigiert werden. Der Erfüllungshorizont ist sehr weit entfernt gewählt worden. Dieses Ziel sollte bereits ehrgeizig auf 2035 vorgezogen werden. Es sollten verbindliche Zwischenziele im Masterplan festgehalten werden, damit erkannt werden kann, ob das Gesamtziel mit den bisherigen Anstrengungen noch zu erreichen ist. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 26 2021 1. Die Vorlage B 41 wird unter Hinweis auf OA 26 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 22/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 LINKE. und BFF
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 21/11 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: - Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenfläche, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Photovoltaikanlagen und die durchschnittlichen PUE und DCiE Zahlen aller Rechenzentren. - Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete soll mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. - Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z.B. Allessa Chemie Gelände. - Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z.B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. - Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut wird. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. (Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE).) - Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. - Wir unterstützen die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschusses zur weiteren Begrünung der Fassaden und er Entsiegelung von Ausgleichsflächen. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektprogruppe war nicht ersichtlich wieviel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig sind hier auch die Betrachtung der Tieffrequenz Beschallung. Notstrom: Die regelmäßiges Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte man inzwischen grundsätzlich Abstand nehmen. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2 Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Bericht nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 50/2 Betreff: Der Hülya-Platz ist keine Durchgangsstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten Sorge dafür zu tragen, dass die Baustelleneinrichtung und Absperrungen so verändert werden, 1. dass keine PKWs von der Kaufunger Straße/Kleinen Seestraße in die Friesengasse (und umgekehrt fahren), 2. dass zu Fuß gehende den Hülyaplatz ohne Behinderungen in die Kaufunger Straße/Kleinen Seestraße queren und den Bürgersteig der Kleinen Seestraße nutzen können. Hierzu sind Absprachen mit der*m Bauherr*in zu treffen und die Absperrungen entsprechend umzustellen und vom Bürgersteig der Kleinen Seestraße zu entfernen. Begründung: Die Absperrungen führen derzeit tatsächlich kurioserweise dazu, dass PKWs über den Platz fahren. Durch einen Linksabbiegerpfeil an der Ecke Kaufunger Straße/Kleine Seestraße, der die PKWs so leitet, werden diese dazu auch noch ermuntert. Auf die Gefahren hierdurch muss sicher nicht weiter eingegangen werden. Gleichzeitig wird auch noch der Fußverkehr auf dem Platz und auf dem Bürgersteig behindert. Dies führt freilich dazu, dass zu Fuß gehende die Absperrungen selbsttätig umstellen und öffnen. Außerdem wurde der Platz nach Hülya Genc benannt, die als 9-jähriges Kind Opfer eines rassistischen Brandanschlags wurde. Es ist höchst verstörend, dass ein Ort des Gedenkens mit Kraftfahrzeugen befahren wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 50/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 31/1 Betreff: Warnbeschilderung für Autofahrende am Börneplatz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Warnbeschilderung für Fahrzeuge, die von der Battonnstraße kommend in Richtung Süden in die Kurt-Schumacher-Straße abbiegen, vor geradeaus in Richtung Osten fahrenden Straßenbahnen anbringen zu lassen. Begründung: An der Kreuzung Battonnstraße / Kurt-Schumacher-Straße kommt es im Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz" mehrmals täglich zu gefährlichen Situationen oder gar Unfällen, wie zuletzt am 07.05.2021, als sogar der Einsatz zweier Rettungswagen notwendig war. Insbesondere ortsunkundige Autofahrende wissen nicht, dass beim Rechtsabbiegen Straßen-bahnen den Weg kreuzen und Vorrang haben. Weder ein Warnschild noch ein Andreaskreuz weisen Autofahrerende darauf hin. Straßenbahnen werden immer wieder zu Vollbremsungen gezwungen, was schnell zu Verletzungen bei Fahrgästen führen kann. Foto: Andreas Laeuen Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 192 2021 Die Vorlage OF 31/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 28/1 Betreff: Aggressives Spendensammeln im Bereich der Innenstadt mit behördlicher Genehmigung? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: § 7 (gefährdendes Verhalten) (3) der Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main bestimmt, dass "das aggressive Betteln, insbesondere durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen zum Zwecke der Bettelei" verboten ist. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, keine Sondernutzungserlaubnisse im Bereich der Innenstadt wie Konstablerwache, Hauptwache, Willy-Brandt-Platz o.ä. an kommerziell tätige Unternehmen zu vergeben, die im Auftrag von gemeinnützigen Organisationen Spenden sammeln. Begründung: In den letzten Jahren musste vermehrt beobachtet werden, dass kommerziell tätige Spendensammelfirmen den öffentlichen Raum für ihre Tätigkeit in verbotener und aggressiver Weise nutzen. Das offensichtlich auf Provisionszahlungen gestützte Geschäftsmodell führt dazu, dass Mitarbeitende dieser Firmen Passant*innen nicht nur in gewöhnlicher Weise ansprechen, sondern sich diesen von weitem laut rufend in den Weg stellen, dabei die Arme ausbreiten oder rechts-links-hüpfend die Leute am vorbeigehen hindern. Das Ganze geschieht unter dem Deckmantel der Wohltätigkeit (z.B. UNICEF, Oxfam usw.). Den Angesprochenen bleibt dabei verborgen, welcher Anteil der geleisteten Spenden bei den sammelnden Unternehmen verbleiben. Diese Form der "organisierten Bettelei" sollte vom Magistrat nicht weiter unterstützt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 28/1 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 42/6 Betreff: Anwohnersituation rund um die Bolongarostraße 178, 181 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, im Areal rund um die Bolongarostr. 178 im Hinblick auf Anwohnerbeeinträchtigungen Kontrollen (z.B. im Bereich des Emissionsrechts, der Pandemievorschriften, Überprüfung der Konzessionen etwaiger gastronomieähnlicher im Areal ansässiger Betriebe) anzuregen. 2. Des Weiteren wird der Magistrat um Stellungnahme gebeten, inwieweit er der in den letzten Jahren weiterausgeprägten Problematik des Drogenkonsums im Stadtgebiet Höchst präventiv entgegentreten möchte. Begründung: Im Rahmen der letzten Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 wurde seitens der Anwohnerschaft vorgetragen, dass im Gebiet des oben genannten Areals eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung im Bereich des Emissionsrechts (Ruhestörungen, Geruchsbelästigung) der Anwohnerschaft vorzufinden ist. Dabei treten die Ruhestörungen, die laut Aussagen der Anwohnerschaft bis tief in die Nacht andauern, beinahe täglich auf. Zusätzlich wurde ausgeführt, dass im Areal befindliche gastronomieähnliche Betriebe als Treffpunkte fungieren, und im gesamten Areal verstärkt Drogen konsumiert und veräußert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 141 2021 Die Vorlage OF 42/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 41/6 Betreff: Höchst/Nied/Griesheim: Magnetfischen (Schrottangeln) im Main und Nidda Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wie die Stadt Frankfurt zu Magnetfischen im Main und Nidda steht. Begründung: Derzeit erkennt man an Schrotthaufen an den Flussufern in Nied, Griesheim und Höchst, wie viel Metallmüll (Einkaufswägen, Fahrräder, Felgen, etc.) im Main und in der Nidda liegt. Mit der Aktion "Magnet for future" sammeln zwei Azubis aus Brandenburg mit speziellen Magneten aus den örtlichen Gewässern. Das Schrottangeln dient dem Umwelt- und Grundwasserschutz. Es ist aber unklar, ob die Aktion rechtlich überhaupt zulässig ist. Die Stadt Frankfurt könnte aber entweder freiwilligen Hobbymagnetanglern in Zusammenarbeit mit der FES erlauben, am Main und in der Nidda Metallmüll rauszuholen und die FES könnte diesen Müll dann umweltfreundlich entsorgen, oder die Stadt Frankfurt nimmt die Initiative komplett selbst in die Hand und macht es professionell. Auf jeden Fall sollte vermieden werden, dass sich immer mehr Metallmüll in den Gewässern ansammelt und es sollte auch vermieden werden, dass am Ufer oft über Wochen die "Beute" der Magnetangler die Grünflächen verschandelt. Die "Beute" von Metallanglern am Griesheimer Mainufer, fotografiert am 13. April 2021. Die gleiche Stelle am 9. Mai. Fast einen Monat später war der Müll noch nicht beseitigt, der Berg aber gewachsen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 140 2021 Die Vorlage OF 41/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2021, OF 15/16 Betreff: Verlegung der Marktstände während der Sanierung des Schelmenburgplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll prüfen und berichten, ob für die Zeit der Sanierung die Marktstände vor die Verwaltungsstelle, Marktstraße 30 umziehen könnten. Alternativ wäre der Innenhof der alten Post auf der Marktstraße geeignet. Hier sollte mit dem Eigentümer Kontakt aufgenommen werden, ob während der Sanierung, der Markt im Innenhof stattfinden könnte. Begründung: Es ist wichtig einen guten Platz zu finden, der für die Besucher zentral liegt und deshalb auch angenommen wird. Hier eignet sich am besten der Parkplatz vor der Verwaltungsstelle, Marktstraße 30. Hier muss aber noch geprüft werden, in wieweit es hier private Parkplätze gibt. Alternativ käme auch der Innenhof der alten Post in der Marktstraße in Frage. Die SPD-Fraktion hat schon ein Gespräch mit den Marktbetreibern geführt, und alle waren sich einig, dass dies die geeignetsten Plätze wären. Auf keinen Fall wollen sie auf den Marktplatz, das wäre das aus für den Markt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 15/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 15/16 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2021, OF 17/11 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage B41/21 unter der Maßgabe zu, dass die folgenden Punkte Beachtung finden : - Zum Abschnitt: "Aktuelle Situation" Die Steuerung von Rechenzentren darf nicht zu Lasten der lokalen Haushalte gehen und bei diesen analoge Maßnahmen auslösen. Den Betreibern von Rechenzentren darf nur die Möglichkeit gegeben werden, z.B. Dieselaggregate oder BHKW für eine Eigenversorgung zu nutzen, wenn es zu einem Totalausfall des Netzdienstes kommt. - Zum Abschnitt: "Aktuelle Planungen" und "Städtebauliche Integration" Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossene Stellen gesetzt werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben. Sie entwerten andernfalls die bestehende ÖPNV Infrastruktur. An gut gelegene ÖPNV Standorten gehören Firmen mit vielen Arbeitsplätzen und Besucher. - Zum Abschnitt: "Energieeffizienz und Abwärme" Weitere Rechenzentren können nur bei markanter Verbesserung der Energieeffizienz und der Abwärmenutzung genehmigt werden, da andernfalls der gesamte "Masterplan 100% Klimaschutz" Makulatur bleibt. Es sind in Frankfurt jährliche Mindestzielwerte für PUE und DCiE für alle Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren mit dem neuestem Stand der Technik und im Einklang mit den klimapolitischen Zielen anzusetzen. Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE). - Der Verzicht auf ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk, falls dieses unter Punkt 5 mit einem "grünen Kraftwerk" gemeint sein sollte. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sinken. - Im Mobilitätskonzept der standortübergreifenden Maßnahmen bei "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" sollte zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorangetrieben werden. Begründung: Zum Abschnitt: "Aktuelle Planungen" und "Städtebauliche Integration" Geschaffene Infrastruktur einfach zu verschenken ist eine nicht reversible Entscheidung. An der Haltestelle Gewinnerstraße ist auf einem sehr großen Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi etc., mit deren damals über 2500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger als 100 Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände kommt auch ein neues Rechenzentrum. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo Junkers Straße" für über eine Millionen Euro erneuert und es wird dort noch eine S-Bahnstation dazu gebaut. Es wird schon als positives Signal zu werten sein, wenn in dem geplanten Rechenzentrum einmal die 100 Mitarbeiter Schwelle "gerissen" wird, auf einem Gelände, auf dem früher Tausende Menschen Arbeit gefunden haben. Die Rechenzentren dürfen nicht durch die Kühlanlagen den Umweltlärm erhöhen. Die Berechnung und Überschreitung des Umweltlärms ist kein Zulassungskriterium für ein Rechenzentrum. Allerdings sind die Stadtteile bereits heute weit davon entfernt, die Grenzwerte für Wohngebiete noch einhalten zu können. Eigentlich müsste der Status reines Wohngebiet im Frankfurter Osten bereits "gelöscht" werden und die Gegenden als Wohngebiete aufgegeben werden. Die Beseitigung des Umweltlärm ist eine Last, die der Kommune obliegt. Anstrengungen, die in fünf Jahres Plänen dafür Sorge tragen sollen, den Umweltlärm zu reduzieren, sind nicht erfolgreich. Diese Zyklen sind für Menschen viel zu lang. Daher sind bereits bei den Planungen darauf zu achten: "Wie laut werden diese Anlagen, wie weit sind diese von den Grenzwerten entfernt und was ist zu erwarten, wenn dies in den Notbetrieb übergehen" ? Bereits heute kann man im Sommer die Kühlanlagen der Firma Brandenburger, des Hessen-Centers sowie eines Rechenzentrums in Seckbach zu hören. Zum Abschnitt: "Energieeffizienz und Abwärme" Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Ihre Abwärme wird weitgehend ungenutzt abgestrahlt. Bei ihrer Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. So sehr die Ansiedlung von Rechenzentren auch wegen der Gewerbesteuer und der Unterstreichung der zentralen Funktion von Frankfurt erfreulich ist, wird doch deutlich, dass Frankfurt klimapolitisch völlig zu versagen droht. Der negative Klimaeffekt der Rechenzentren wiegt alle anderen guten Anstrengungen mehr als auf. Der Ausbau schreitet bei Rechenzentren über die Jahre voran und es wird immer schnellere Rechnerleistung benötigt, die schnell wachsende energieintensive Datenhaltung trägt weiter dazu bei. Einhergehend damit ist die größere Leistungsaufnahme und die Wärmeentwicklung bei den Rechenzentren. Das bedeutet: die Rechenzentren werden zukünftig noch mehr Energie benötigen als bereits heute. Rechenzentren werden skaliert betrieben. Die Infrastruktur ist bei Beginn nicht voll ausgestattet mit Rechnerleistung, sondern erreicht den Vollausbau erst etliche Jahre später, wenn nicht erst im nächsten Jahrzehnt. Das bedeutet, die komplette Infrastruktur für die Kühlung der Systeme etc. ist oft bereits voll ausgebaut, allerdings laufen die bestehenden Systeme nur im Teillastbetrieb und sind dementsprechend ineffektiv. Eine modulare Bauweise der Infrastruktur wäre eine nachhaltigere Bauform. Die Recheninfrastruktur wird in der Regel alle 3-5 Jahre gewechselt. Die Kühlung, Stromversorgung etc. allerdings in der Regel nur alle 15 Jahre. Dort sind energetische Potentiale zu heben und durch konsequente Vorgaben für Effizienz könnten hier Erneuerungsprozesse angestoßen werden. Eine öffentliche Bekanntmachungspflicht der PUE und DCiE Werte bei Rechenzentren könnte ebenfalls dazu führen, das Kunden dieser Unternehmen anhand dieser Werte ihre Nachhaltigkeitsstrategien mit einfließen lassen. Zukünftig werden strategische Entscheidungen von Unternehmen nicht nur auf monetärer Basis stattfinden, sondern der Blick wird sehr verstärkt ebenfalls auf Nachhaltigen Aspekten basieren. Unternehmen wollen für Ihre Kunden nachhaltig wirtschaften. Dieser Trend ist bereits klar zu erkennen und viele BlueChips und DAX Unternehmen reagieren bereits. Bei Projekten tauchen neben den monetären Kosten auch immer öfter die CO2-Penalties auf, die es gilt zu vermeiden oder auszugleichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 41 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 17/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 26 2021 1. Die Vorlage B 41 wird unter Hinweis auf OA 26 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 22/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 LINKE. und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 1/9 Betreff: Ortsbeirat 9 setzt Zeichen gegen rechts Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Nacht vom 22. auf den 23. März 2021 verübten Unbekannte einen Brandanschlag in der Ziehenschule in Eschersheim mit hohem Sachschaden. Außerdem wurden Wände und Türen mit Hakenkreuzen bemalt. Der neu gewählte Ortbeirat stellt sich entschieden gegen Rechtsextremismus und verurteilt den Anschlag aufs Schärfste. Neben dem finanziellen Schaden wiegt die Tat in der Corona-Krise schwerer durch den ideelen Schaden bei den Schülern, die in der Corona-Krise nochmal eine besondere Beziehung zu ihren Schulen haben. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 1/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 1/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antrag den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsbeirat 9 setzt Zeichen gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus In der Nacht vom 22. auf den 23. März 2021 verübten Unbekannte einen Brandanschlag in der Ziehenschule in Eschersheim mit hohem Sachschaden. Außerdem wurden Wände und Türen mit Hakenkreuzen bemalt. Auch der neu gewählte Ortsbeirat stellt sich entschieden gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus und schließt sich deshalb der Verurteilung durch den Ortsvorsteher, mehrere Magistratsmitglieder und den Oberbürgermeister unmittelbar nach dem Anschlag an. Der Ortsbeirat bekräftigt außerdem seine Entschlossenheit, auch in Zukunft alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, gegen solche Tendenzen vorzugehen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 2/9 Betreff: Gegen Antisemitismus im Ortsbezirk - für Toleranz und Respekt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortbeirat 9 verurteilt den Brandanschlag In der Nacht vom 22. auf den 23. März 2021 verübten Unbekannte einen Brandanschlag in der Ziehenschule in Eschersheim mit hohem Sachschaden. Außerdem wurden Wände und Türen mit Hakenkreuzen bemalt. Auch der neu gewählte Ortbeirat stellt sich entschieden gegen Rechtsextremismus und schließt sich deshalb der Verurteilung durch den Ortsvorsteher, mehrere Magistratsmitglieder und den Oberbürgermeister unmittelbar nach dem Anschlag an. Der Ortsbeirat bekräftigt außerdem seine Entschlossenheit, auch in Zukunft alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, gegen solche Tendenzen vorzugehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 2/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 3/9 Betreff: Gegen Antisemitismus im Ortsbezirk - für Toleranz und Respekt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortbeirat 9 verurteilt den Brandanschlag In der Nacht vom 22. auf den 23. März 2021 verübten Unbekannte einen Brandanschlag in der Ziehenschule in Eschersheim mit hohem Sachschaden. Außerdem wurden Wände und Türen mit Hakenkreuzen bemalt. Auch der neu gewählte Ortbeirat stellt sich entschieden gegen Rechtsextremismus und schließt sich deshalb der Verurteilung durch den Ortsvorsteher, mehrere Magistratsmitglieder und den Oberbürgermeister unmittelbar nach dem Anschlag an. Der Ortsbeirat bekräftigt außerdem seine Entschlossenheit, auch in Zukunft alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, gegen solche Tendenzen vorzugehen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 3/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 22/10 Betreff: Zehnte ehrenamtlich organisierte Ausbildungsmesse des Ortsbeirates 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird um rechtzeitige Abstimmung zur Durchführung der für September 2021 angedachten Ausbildungsmesse des Ortsbeirates 10 gebeten. Hier sind als Ansprechpartner zum Beispiel die Arbeitsagentur, das Wirtschaftsdezernat, die Branddirektion Frankfurt sowie die Wirtschaftsförderung Frankfurt zu nennen. Insbesondere soll eine sinnvolle Durchführungsart abgestimmt werden. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hat in den letzten Jahren sehr erfolgreich acht analoge sowie eine digitale Ausbildungsmesse ehrenamtlich organisiert. Jeweils über 50 Ausstellerbetriebe und Organisationen haben Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte (aus allein 60 eingeladenen weiterführenden Frankfurter Schulen) sowie private Interessenten direkt und live beraten. Nun steht die nächste Ausbildungsmesse an. Gerade in Zeiten der Pandemie und rückläufigen Zahlen von Ausbildungsverträgen ist die ehrenamtlich organisierte 10. Ausbildungsmesse so wichtig wie nie zu vor. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 22/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 7/11 Betreff: Bremsschwelle in der Einfahrt der Tempo-30-Zone in der Birsteiner Straße 1 bis 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Abs.3 S.2 Ziffer 6 GO der Ortsbeiräte auf: eine Bremsschwelle in Höhe der Birsteiner Str. 1-3, bei der Einfahrt in die 30er-Zone anzubringen. Begründung: Das Straßenverkehrsamt hatte in einer Hau-Ruck Aktion, ohne Anhörung des Ortsbeirats, angeordnet, alle "Anlieger Frei" Kennzeichnungen für die gesamte 30er-Zone zu entfernen. Die Folge ist erheblich mehr und besonders zu schneller zusätzlicher Verkehr in der Birsteiner Straße. Die Straße wird benutzt um schneller voranzukommen und um den Linienbus zu umfahren. Bevor die Beschränkungen aufgehoben wurden, waren bei einer dauerhaften Messung durch das Ordnungsamt, bereits über ein Drittel der Fahrzeuge zu schnell und im ahndungsfähigen Bereich für Ordnungswidrigkeitsanzeigen (inkl. Toleranzgrenze). Passiert ist bis heute nichts. Das Abhängen der "Anlieger Frei" Beschilderung führte zu weiteren massiven Problemen und großen Unmut bei den Bürgern. Alternativen für die Bürger wurden nicht aufgezeigt. Weder, wie dem zusätzlichen Schleichverkehr durch das Wohngebiet zu begegnen sei, noch wie dem plötzlichen nächtlichen LKW-Verkehr und den sonstigen aus dem Industriegebiet kommenden Fremd-Parkern "Herr zu werden" ist. Dem Wunsch des Ortsbeirats, einen gemeinsamen Termin zur Besprechung, der dort seit Jahren brach liegenden Straßenverkehrsthemen zu erhalten, sind abgewiesen worden. Dies mit dem Grund, es bestünde dafür keinerlei Notwendigkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 9 2021 Die Vorlage OF 7/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 7/6 Betreff: Höchst: Zeitplanung zur Verkehrsberuhigung der Bolongarostraße Vorgang: V 935/18 OBR 6; ST 2125/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 die aktuelle Zeitplanung zur Neugestaltung der Bolongarostraße mitzuteilen. Der letzte mittlerweile vermutlich nicht mehr aktuelle Sachstand in der Sache erreichte uns in der Stellungnahme des Magistrats 2125 vom 16.11.2018. Begründung: Dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit ist bekannt, dass die Neugestaltung der Bolongaro-straße fest versprochen ist. Aufgrund der Tatsache, dass das Projekt Neugestaltung der Bolongarostraße nun aber schon sehr lange andauert bittet der Ortsbeirat um Auskunft zur aktuellen Zeitplanung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.08.2018, V 935 Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2125 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 3 2021 Die Vorlage OF 7/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2021, OF 10/4 Betreff: Poller vor der Hagenstraße 15 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, vor der Hagenstraße 15 auf dem Bürgersteig zur Straße hin und neben der Garageneinfahrt Poller zu installieren. Begründung: Zur genannten Stelle wurde dem Ortsbeirat von Seiten der Hausverwaltung des Quartiers mitgeteilt, dass vermehrt die Problematik auftritt, dass auf dem Bürgersteig entgegen den Vorschriften der STVO Fahrzeuge parken und somit den Zugang zur Brandmeldeanlage und dem Müllraum versperren. Hierdurch konnte bereits teilweise keine Müllentsorgung stattfinden. Bei der erfolgten Rücksprache mit dem Ordnungsamt / städtische Verkehrspolizei ergab sich die Information, dass von dieser Seite keine Kapazität für entsprechende Kontrollen und Sanktionierungen vorhanden sei. Eine Verhinderung des Falschparkens durch Poller erscheint hier die praktikabelste Lösung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 4 am 04.05.2021, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 87 2021 Die Vorlage OF 10/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Volt
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2021, OF 1506/6 Betreff: Höchst: Beliebter Höchster Markt soll bleiben, wie er ist/Kontrollen am Markt verstärken Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, keine Veränderungen am beliebten und von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommenen Höchster Markt vorzunehmen. Zudem wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Regelmäßige Kontrolle und Wartung des öffentlichen WCs. 2. Regelmäßige Kontrolle des Marktplatzes und des Brüningbrunnens durch die FES auf illegale Müllablagerung, vor allem vor Marktbeginn. 3. Dauerhafte Beseitigung der Schlaglöcher und Stolperfallen auf dem Markt. 4. Begrenzung der Parkdauer zu Marktzeiten auf 90 Minuten. 5. Verstärkte Kontrolle gegen illegal parkende Fahrzeuge. 6. Ausschilderung der Parkmöglichkeiten in der Nähe des Höchster Markts mit dem Hinweis "Höchster Markt". Alle Maßnahmen sind mit den Marktbeschickern und der AG Höchster Markt im Vorfeld abzustimmen. Begründung: Der Höchster Markt wird seit vielen Jahren gut angenommen und ist zu Marktzeiten, vor allem samstags, ein beliebter Treffpunkt und eine regionale Einkaufsmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger aus den westlichen Stadtteilen und der Umgebung. Dies soll nicht durch einschränkende Anordnungen verändert werden. Um die Situation rund um den Markt positiv zu gestalten, müssen aber verschiedene Maßnahmen, wie z.B. verstärkte Kontrollen, ergriffen werden. Dabei ist es wichtig, dass dies im Einvernehmen mit dem Marktbeschickern und der AG Höchster Markt geschieht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.02.2021, OF 1493/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7289 2021 1. Die Vorlage OF 1493/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1506/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Überschrift "Höchster Markt" lautet, und dass Satz 1 und Ziffer 4. im Antragstenor sowie die Begründung ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., 1 BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2021, OF 727/12 Betreff: IGS Kalbach-Riedberg - Zwischenlösung für Schülerinnen und Schüler bis Fertigstellung des Neubaus Vorgang: OM 3231/09 OBR 12; ST 953/09; ST 70/10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit der Goethe-Universität zu verhandeln, um für die Zeit nach den Sommerferien ab dem 30. August bis einschließlich 31.12.2021 oder 31.01.2022 die dann 9. Klassen (ca. 110 Schülerinnen und Schüler) der IGS Kalbach-Riedberg oder ein Team der Jahrgänge 7, 8 und 9 mit ca. 75 Schülerinnen und Schülern nach direkter Absprache mit der Schulleitung der IGS Kalbach-Riedberg in den Räumlichkeiten der nahegelegenen Universität unterzubringen, da der Neubau noch nicht bezugsfertig ist und aus Brandschutzgründen am heutigen Standort der IGS nicht mehr Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden können. Begründung: Das Wintersemester 2021/22 nimmt erst am 17.10.2021, der zweiten Woche der schulischen Herbstferien, seinen Betrieb auf. Da in den davor liegenden 6 Wochen die Räume der Universität für den regulären Studienbetrieb nicht benötigt werden, kann es nur im Interesse der neuen Schüler*innen des Jahrganges 9 oder des Jahrgangsteams sowie den Lehrkräften und des mit dem Neubau federführend beteiligten Amt für Bau und Immobilien sein, dass eine kostenneutrale Lösung für die Wochen zwischen Sommer- und Weihnachtsferien bis zur Errichtung des Neubaus der IGS Kalbach-Riedberg gefunden wird. Daher können ungenutzte Räumlichkeiten sicherlich nach Gesprächen mit der Universitätsverwaltung für das Stadtschulamt zur Verfügung gestellt werden. Da im Hinblick auf die Corona Pandemie heute noch nicht absehbar ist, inwieweit für das Wintersemester alle Räumlichkeiten tatsächlich benötigt werden, können auch hier Räume frei verfügbar sein. Ferner gibt es laut Bauleitung gegenüber der Schulleitung der IGS die Chance, dass Räumlichkeiten im Neubau der IGS, die für das Beratungs- und Förderzentrum losgelöst vom restlichen Schulgebäude errichtet werden, vorzeitig fertig werden. Sodann wäre zu prüfen, ob diese Schüler*innen, die zeitweilig in der Universität unterrichtet werden, vorab in den Neubau ziehen. Abschließend ist festzuhalten, dass die Zusammenarbeit der Universität mit dem Gymnasium Riedberg vor 11 Jahren in genau einer solchen Situation hervorragend unkompliziert geklappt hat, OM 3231 v. 15.05.2009, ST284/12/2009, ST70/12/2010. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.05.2009, OM 3231 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2009, ST 953 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2010, ST 70 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7234 2021 Die Vorlage OF 727/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2021, OF 1338/2 Betreff: Standorte für Lastenräder Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten an folgenden Stellen gemäß des Schreibens zum Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder" solche Abstellplätze zu installieren: - Grüneburgweg 12, vor dem Rewe-Markt - Bockenheimer Warte - Landgrafenstraße 11, vor dem Hinterausgang des Alnatura - Schlossstraße 43, am Lidl (gerne auch in Kooperation mit dem Markt auf dem Lidl-Parkplatz) - Leonardo-da-Vinci-Alle 8, beim Tegut 2. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob an den geplanten Parkplätzen für Lastenräder auch Ladestationen zum Aufladen der Batterien von E-Lastenrädern installiert werden können und für sinnvoll erachtet werden. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Bezugnahme auf das Schreiben des Magistrats an den Ortsbeirat vom 10.02.2021. Die genannten Standorte befinden sich an Lebensmittelläden, die groß sind, sodass dass Anwohnerinnen auch größere Wege hierfür in Kauf nehmen und dabei direkt "Großeinkäufe" tätigen würden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7245 2021 Die Vorlage OF 1338/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1493/6 Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigung rund um den Marktplatz während der Marktzeiten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verminderung des Kfz-Verkehrs rund um den Höchster Marktplatz während der Marktzeiten durch die folgenden Maßnahmen umsetzbar und sinnvoll ist: 1. a) Sperrung der Antoniterstraße zwischen Melchiorstraße und Höchster Markt b) Sperrung der Justinuskirchstraße zwischen Alt-Höchst und Melchiorstraße c) Barriere am Ende der Schleifergasse zur Justinuskirchstraße hin 2. Beschilderung alternativer Parkmöglichkeiten am Mainufer und im Parkhaus Höchst mit explizitem Hinweis "Parken Markt" von den Zulaufstraßen her 3. Erarbeiten eines Gesamtkonzepts zur Steigerung der Attraktivität des Markts unter Nutzung der freiwerdenden Flächen. Begründung: Bei Marktbeschickern wie Kunden herrscht große Unzufriedenheit über die Verkehrssituation rund um den Marktplatz. Bemängelt wird insbesondere der extreme Parkplatzsuchverkehr, verbunden mit Rücksichtslosigkeit gegenüber Fußgänger*innen und massiven Behinderungen und Gefährdungen durch falsch parkende Fahrzeuge. Die AG Höchster Markt hat unter der Leitung des Stadtteilmanagements mehrere Varianten geprüft, den Verkehr wenigstens zwischen Markthalle und Marktplatz an den Markttagen zu unterbinden. Dies jeweils unter Aufrechterhaltung der Zufahrt und einer gewissen Menge an Parkplätzen im unmittelbaren Bereich des Marktplatzes. Die Prüfung mit den zuständigen Behörden hat ergeben, dass aus verschiedenen Gründen keine dieser Varianten umzusetzen ist. Im Wesentlichen wegen negativer Auswirkung auf die Standverteilung des Marktes selber und auf die resultierende Verkehrsführung im Stadtteil. Die Varianten hätten zwar den Verkehr zwischen Markthalle und Platz unterbunden, jedoch wären Sie keine Lösung gegen das rigorose und rücksichtslose Falschparken rund um den Platz. Es kristallisiert sich in der AG, insbesondere bei der Kundenseite, die Idee heraus, den Verkehr während der Markttage komplett aus dem Gebiet rund um den Marktplatz heraushalten zu wollen und stattdessen vorhandene Parkplätze, z.B. am Mainufer oder im Parkhaus anzubieten. Von den o.g. vorgeschlagenen Sperrungen wären keine wichtigen Durchgangsstraßen betroffen. Hintergrund ist insbesondere, über die Erhöhung der Aufenthaltsqualität eine positive Kettenreaktion in Gang zu setzen: Wohlfühlen, neue Kundenkreise, längere Aufenthaltszeit, mehr Umsatz. Insbesondere junge Käufergruppen, die heute leider noch wenig auf dem Markt vertreten sind, aber für dessen Zukunft bedeutend sind, sind nicht mehr so auto-affin und legen mehr Wert auf ein schönes Ambiente. Wenn der Markt eine Zukunft haben soll, dann müssen jetzt neue Zielgruppen an diese schöne Form des Einkaufens herangeführt werden. Die aktuelle Situation auf dem Höchster Marktplatz ist jedoch weit entfernt von Wohlfühlambiente. Dies hat verschiedene Ursachen, eine wesentliche ist der überbordende fließende und ruhende Verkehr, der während der Markttage zu einem hohen Anteil aus Parkplatzsuchverkehr besteht und neben den Konfliktsituationen auch zu Lärm- und Abgasbelästigungen führt. Es gibt in Frankfurt keinen weiteren Markt, der direkt auf oder neben dem Verkaufsplatz Parkplätze anbietet. Beispielsweise haben die Märkte Konstablerwache, Südbahnhof, Kaiserstraße, Schillerstraße trotzdem, oder gerade deshalb, großen Erfolg. Die Umsetzung der skizzierten Sperrung für den Kfz-Verkehr muss zwingend mit zusätzlichen Angeboten, Außengastronomie, Grün- und Aufenthaltsflächen einher gehen, also einem zu planenden Gesamtkonzept, das über das Stadtteilmanagement und die AG Markt erarbeitet werden kann. Eine Verkehrsberuhigung ohne Begleitung von Attraktivierungsmaßnahmen würde Leerflächen zurücklassen, die nicht zielführend sind. Dabei soll der Markt seinen Charakter als Erzeugermarkt grundsätzlich erhalten. Bildquelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.02.2021, OF 1506/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7289 2021 1. Die Vorlage OF 1493/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1506/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Überschrift "Höchster Markt" lautet, und dass Satz 1 und Ziffer 4. im Antragstenor sowie die Begründung ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., 1 BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2021, OF 1324/2 Betreff: Brandmeldeanlagen in Schulen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten 1. Welche Schulen im Ortsbezirk 2 verfügen nicht über eine Brandmeldeanlage mit Verbindung zur Feuerwehr? 2. Mit welchen Kosten ist typischerweise für eine solche Brandmeldeanlage bei Installation und im Betrieb zu rechnen? 3. Ist es in Planung, bestehende Schulgebäude ohne Brandmeldeanlage nachzurüsten, wenn ja, in welchem Zeitraum wird dies geschehen? 4. Werden neue Schulgebäude mit einer Brandmeldeanlage ausgerüstet? Begründung: In der Nacht vom 20. auf 21.01.2021 kam es in einem Kellerraum der Bettinaschule zu einem Brand. Die Frankfurter Feuerwehr teilte in einer Pressemitteilung dazu mit: "Über eine Brandmeldeanlage verfügt das Gebäude nicht. So ist es dem umsichtigen Handeln und der unvermittelten Alarmierung der Feuerwehr durch die Nachbarn zu verdanken, dass ein noch größerer Schaden und ein unkontrolliertes Ausbreiten des Feuers verhindert wurde." Daraus folgt ein Informationsbedarf. Antragsteller: Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1939 2021 Die Vorlage OF 1324/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Piraten
Unsere Grünanlagen und Parks sind ein wichtiger Beitrag für das Klima und die Erholung für viele Menschen. Sie sind besonders schützenswert. Es wurde eine Grünanlagensatzung geschaffen in der vieles geregelt wurde und die Mißachtung von Regeln als Ordnungswirdrigkeiten mit Bußgeld bestraft werden kann. Die Kontrollen obliegen dem Ordnungsamt. Die unteren Bilder sind nur ein Teil von dem Grillplatz in Praunheim nähe Nidda und Sportplatz. Von der Brandgefahr ganz zu schweigen. Außerdem werden immer Massen von Müll hinterlassen. Mittlerweile wird auch überall im Niddapark gegrillt, mal versteckt, mal offen in der Nähe der Spielplätze. Ich kann den Wunsch der Menschen verstehen die sonst keinerlei Möglichkeit haben gemeinsam sich zu treffen und zu essen, aber nicht so.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Stadt Frankfurt am Main wächst mit jedem Tag immer weiter - daher sind öffentliche Verkehrsmittel für eine möglichst saubere Luft und kostengünstige Möglichkeiten zum Fortbewegen das "A und O". Eine Idee für ein weiteres öffentliches Verkehrsmittel, deren CO²-Ausstoß sehr gering ist, sind Oberleitungsbusse, die ähnlich wie eine Straßenbahn funktionieren, jedoch auf Gummireifen statt auf Schienen fahren. Man könnte mit dieser speziellen Art von Bussen die überfüllten Straßen entlasten und viel Positives zum Klimaschutz beitragen. Das Bild im Anhang zeigt, wie so ein Oberleitungsbus, der speziell für Frankfurt angepasst ist, aussehen könnte. Um das Netz zusätzlich zu erweitern, könnten die Oberleitungsbusse auch gleichzeitig über eine Batterie verfügen, die sich über die Oberleitungen aufladen und dann auch teilweise auf Abschnitten ohne Oberleitungen unterwegs sein können.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch schlage vor eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Standort des „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ Schriftzugs zu erarbeiten. Weder der OB noch Justizminister (vgl. https://www.fr.de/frankfurt/neuer-ort-fuer-schriftzug-von-fritz-bauer-in-frankfurt-gesucht-93148216.html) sollten entscheiden, sondern die Bürgerinnen und Bürger! In der Beteiligung sollte man Vorschläge sammeln, ob der Schriftzug an den Neubau oder einen anderen, prominenteren Ort, kommt oder ob es einen zweiten Schriftzug braucht und welcher Künstler damit zu beauftragen ist.
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Weiter lesen auf FFM.DEJede Nacht rasen hochmotorisierte Autos durch die breite, zweispurige Bolongarostraße auf Höhe Hotel Lindner. Ein Mensch ist bereits ums Leben gekommen. Zudem ist die Lärmbelästigung sehr hoch und regelmäßig. Ein mobiler und/oder fester Blitzer und vermehrte Kontrollen gerade jetzt im Sommer würde die Rasenden sicherlich treffen!!!
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Bus 69 sollte, vom Weißen Stein kommend, an der Grafenstraße nicht wieder nach Westen abbiegen, sondern nach links, und über die Karl-von-Drais-Straße in die Eckenheimer Ldstr mit Endpunkt Hauptfriedhof fahren. Am Hauptfriedhof kann der Bus wenden und auch vor der Rückfahrt nach Ginnheim - Markuskrankenhaus Pause machen. Andernfalls muß man 2 x umsteigen, wenn man zum Hauptfriedhof will (oder nur mit U-Linien den Umweg mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz (Theaterplatz) auf sich nehmen. Auch der Mieterschutzverein an der Ecke Marbachweg und andere Einrichtungen sind dann leichter erreichbar.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer sich mehrheitlich im Besitz der Stadt Frankfurt befindende Energieversorger Mainova AG ist Mitglied im Lobbyverband „Zukunft Gas“. Damit tragen die Stadt Frankfurt und die Kundinnen und Kunden der Mainova AG zur Finanzierung dieser Lobbyorganisation, die sich für den andauernden und sogar verstärkten Einsatz von fossilem Gas einsetzt, bei. Die Stadtverordnetenversammlung hat entschieden, dass Frankfurt bis 2035 klimaneutral werden soll: die Mitgliedschaft eines städtischen Unternehmens in einem Lobbyverband, der den Bau neuer Gasinfrastruktur und den langfristigen Einsatz von fossilem Gas propagiert, verträgt sich nicht mit dieser Beschlusslage. Dieser Verband übt politischen Einfluss auf Parlamente und Regierungen aus und beeinflusst die öffentliche Meinung zugunsten seines Geschäftsmodells. Der Verein arbeitet z. B. massiv gegen das Aus von fossilen Energieträgern bei Heizungen. Mit seinem Einfluss und seiner PR-Arbeit ist „Zukunft Gas“ mitverantwortlich dafür, dass die Bundesrepublik jahrzehntelang auf fossiles Gas aus Russland setzte und der Einfluss von Gazprom auf die deutsche Politik sehr hoch war. Woher kommt das Geld, mit dem der Verband diesen Einfluss finanziert? Zum Teil von der Mainova AG, also der Stadt Frankfurt und den Bürgerinnen und Bürgern aus der Rhein-Main-Region. Die Einflussnahme des Lobbyverbandes „Zukunft Gas“ führt dazu, dass die Verbrennung von klimaschädlichem fossilem Gas zum Heizen und zur Stromerzeugung eine derart große Rolle spielt. Dadurch beteiligen wir uns an der Destabilisierung unseres Klimas und der ökologischen Zerstörung von Lebensgrundlagen in der Umgebung der Gasförderstätten in aller Welt. Dabei ist inzwischen genug Wissen und Evidenz über die Vorteile erneuerbarer Energien vorhanden.[1] Weder fossiles Erdgas noch Wasserstoff sind sinnvolle Alternativen im Kontext der Wärmewende. Der Einsatz von grünem (oder gar blauem) Wasserstoff ist energetisch ineffizient und viel zu teuer. Außerdem ist es sehr unsicher, ob Wasserstoff zukünftig in ausreichenden Mengen zur Wärmeversorgung (als Importprodukt) zur Verfügung steht.[2] Auch der Magistrat der Stadt Frankfurt bestätigte auf eine Anfrage, dass derzeit „keine seriöse Einschätzung“ abgegeben werden kann, ob jemals genügend Wasserstoff bereitgestellt werden kann. Wir wissen: erneuerbare Energien stehen zur Verfügung und sind kostengünstiger! Zudem wirbt „Zukunft Gas“ auch für die Produktion von Wasserstoff aus fossilem Gas: in puncto Effizienz und Klimaschädlichkeit ist das verheerend! Empörend ist zudem, dass die Mainova AG auch auf Anfrage von Stadtverordneten und Journalistinnen bisher nicht dazu bereit war, die Summe ihrer Zahlungen an „Zukunft Gas“ zu veröffentlichen. Mittels der Mitgliedschaft der Mainova AG in diesem Lobby-verband finanzieren die Stadt Frankfurt und die Kundinnen und Kunden der Mainova AG letztlich die Werbung und PR-Kampagnen im Sinne der großen Gaskonzerne. Deshalb fordern wir: die Mainova AG muss aus der Lobbyorganisation “Zukunft Gas” austreten! In dem Verband "Zukunft Gas" sind einige der klimaschädlichsten Konzerne wie Shell und Wintershall DEA vertreten, Gasspeicher-Konzerne wie RAG Austria AG, Gashändler wie die Central European Gas Hub AG und Wingas, welches bis Ende November 2022 zum russischen Konzern Gazprom Germania gehörte. Dazu kommen weitere Gasinfrastruktur-unternehmen in Deutschland sowie viele große und kleine kommunale Energieversorger und Stadtwerke. Der Aufsichtsratsvorsitzende von „Zukunft Gas“ heißt Friedbert Pflüger, ehemals hochrangiger CDU-Politiker und Mitarbeiter im Kanzleramt, dann Lobbyist und Berater für Gazproms North Stream. Der Verband ist somit bestens auch mit der russischen Gaswirtschaft vernetzt, betreibt Lobbyarbeit für seine Mitgliedsunternehmen und führt vor allem PR-Kampagnen und „Greenwashing“-Erzählungen über "klimaneutrale Gase" und "Gas als Brückentechnologie" durch. "Zukunft Gas" arbeitet mit allen verfügbaren Mitteln daran, dass sich die Bundesregierung, die Landesregierungen und viele Kommunen auch weiterhin für fossiles Gas und somit gegen die Zukunft entscheiden. „Wir sind die Stimme für die Gas- und Wasserstoffwirtschaft“, schreibt „Zukunft Gas“ auf ihrer Website. Wir wollen hingegen, dass die Mainova AG mit anderen eine Stimme für erneuerbare Energien und für die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens bildet! Wir fordern: Kein Geld mehr von der Mainova AG für „Zukunft Gas“! Austritt der Mainova AG aus dem Lobbyverband „Zukunft Gas“! Quellen: [1] Brauers, Hanna, Braunger, Isabell, Hoffart, Franziska, Kemfert, Claudia, Oei, Pao-Yu, Präger, Fabian, Schmalz, Sophie, & Troschke, Manuela. (2021). Ausbau der Erdgas-Infrastruktur: Brückentechnologie oder Risiko für die Energiewende? (Version 1.0, Deutsch) (1.0, pp. 1–11). Scientists for Future Germany. https://doi.org/10.5281/zenodo.4474498. [2] Clausen, Jens; Huber, Michael; Linow, Sven; Gerhards, Christoph; Ehrhardt, Helge; Seifert, Thomas (2022). Wasserstoff in der Energiewende – unverzichtbar, aber keine Universallösung. Policy Paper der Scientist for Future. Berlin.
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Weiter lesen auf FFM.DESo ein schöner grosser Park von Willy Brandt bis Alte Oper,würd mir wünschen das man den Platz besser nutzt mit einem schönen Spielplatz, halfpipe Parcours für Kids Mehr sitzflächen mit Tischen wie am Parkhaus goetheplatz zum verweilen
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Weiter lesen auf FFM.DENach dem U4-Lückenschluss könnte man einen U-Bahn-Ring prüfen. Dazu wären nur zwei kurze Verbindungstunnel zwischen der A-Strecke und der B-Strecke am Willy-Brandt-Platz nötig. Der Ring würde vom Willy-Brandt-Platz aus über die heutige U1 Strecke nach Ginnheim führen, von da über die dann fertiggestellte U4 bis zum Willy-Brandt-Platz und dort dann wieder über den neu zu errichtenden Verbindungstunnel zurück auf die heutige U1 Strecke. In die entgegengesetzte Richtung genau dasselbe nur andersherum. Es entstünde eine durchgängige Ringbahn und somit wäre es egal in welche Richtung man fährt, man könnte immer die Stationen am Ring erreichen. D.h. wenn es in eine Richtung mal stockt fährt man einfach in die andere Richtung und kommt trotzdem dort an, wo man hin möchte.
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Weiter lesen auf FFM.DEMan sollte an den wichtigsten Umstiegen in Frankfurt dh. an der Hauptwache, sowie am Willy-Brandt-Platz, an der Konstablerwache und am Südbahnhof in allen Ebenen (B,C,D-Ebene) flächendeckendes WLAN installieren. Denn die Leute warten in der Regel an den Bahnsteigen, nicht an den Fahrkartenautomaten.
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Weiter lesen auf FFM.DESehr geehrte Damen und Herren, Nach den schrecklichen Meldungen über die Hochwasserkatastrophen dieses Jahr und die Frage nach Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich der Warnungen für die Bevölkerung bei solchen und anderen möglichen Katastrophen war erfreulicherweise auf der Seite der Feuerwehr in Frankfurt/M. zu lesen, dass für die Stadt die Möglichkeit der Warnung per Sirene geprüft wird. Erfreulich um so mehr, da Katastrophen von solcher Tragweite selten ein intaktes Strom oder Telefonnetz zur Verfügung lassen. Sicherlich wäre mein Vorschlag nur ein winziger Aspekt in dem komplizierten Zusammenspiel von Warnung auslösen bis hin zur banalen Frage wer zahlt das und wo darf das stehen. Und ich halte es für mehr als warscheinlich, dass über den Standortvorschlag, welchen ich unterbreite, bereits diskutiert wird. Unbeschadet dessen möchte ich meine Überlegungen mitteilen. Darum bitte ich Sie zu prüfen, ob es möglich wäre, unabhängig von eventuellen weiteren Warnmöglichkeiten (Cell Brodcast, TV usw.) an JEDEM STANDORT der FRANKFURTER FEUERWEHR, sei es Freiwillige oder sei es Berufsfeuerwehr, ein Sirenensystem zu installieren. Man könnte damit einen Großteil des Stadtgebietes warnen. Wenn nicht sogar die gesamte Stadt, was zu prüfen wäre, was aber nahe liegt, da die Feuerwehren im Brandfall ja die ihnen zugewiesenen Bereiche schnellstmöglich erreichen müssen. Wenn man auf der Internetseite der Feuerwehr Frankfurt nachliest sieht man folgendes: "Die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main setzt sich aus den insgesamt 28 Stadtteilfeuerwehren Bergen, Berkersheim, Bonames, Enkheim, Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Griesheim, Harheim, Hausen, Heddernheim, Höchst, Kalbach, Nied, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Niederrad, Niederursel, Oberrad, Praunheim, Rödelheim, Sachsenhausen, Schwanheim, Seckbach, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim zusammen" Hinzu kommen , wie man gleichfalls auf der Webseite der Feuerwehr der Stadt Frankfurt nachlesen kann die Standorte der Berufsfeuerwehr: "Über das gesamte Stadtgebiet verteilen sich zwölf Feuer- und Rettungswachen" Die Feuerwehren müßten im Katastrophenfall ohnehin am schnellsten unter anderem an Not-Strom (sicher auch notwendig für den Betrieb von Sirenen) kommen und Information und alles weitere zur Katastrophenabwehr erhalten bevor es andere tun und die Standorte sollten nach meinem Verständnis normalerweise baulich und auch sonst im Verwaltungsbereich der öffentlichen Hand selbst liegen so dass hier keine allzu großen Hindernisse bestehen dürften. Wir alle wünschen uns dass wir solche Katastrophen nicht erleben müssen. Aber sollte es doch einmal passieren, möchten wir nicht die Warnung verpassen nur weil wir kein Handy haben oder nicht die richtige App darauf für das jeweilige Land im dem wir uns in Europa aufhalten. Denn einheitlich sind diese modernen technischen Hilfsmittel leider noch lange nicht. Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihre Aufmerksamkeit mit freundlichen Grüßen Sabine Wellmann
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Autos in der Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz behindern einfach nur den Fuß-, Rad- und den Tramverkehr. Überall wird irgendwo geparkt, ein totales Chaos und Durcheinander entsteht. Es ist einfach zu viel in dieser kleinen Straße. Quelle des Bildes: https://www.dieschilder.com/components/com_jshopping/files/img_products/full_SK-V-80-___-Fur-Autos-verboten7.png
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Weiter lesen auf FFM.DEGerade in der Lockdownzeit ist frische Luft nach dem Arbeit im Homeoffice enorm wichtig. Ebenso ist Sport notwendig, um die Abwehrkräfte zu mobilisieren. Um in den Parks sicher zu joggen/spazieren zu gehen ist es in der dunklen Jahreszeit notwendig die Parkrund zu beleuchten! Weder im Günthersburgpark, noch im Ostpark ist eine beleuchtete Runde möglich! Ich denke, die Läufer/Spaziergänger würden sich auch mit Spenden beteiligen! (Z.B. per Crowdfunding einzusammeln!?)
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Weiter lesen auf FFM.DEDarf ich im Rahmen der aktuellen Diskussionen und auch im Hinblick auf die geplanten “ZOOM”-Veranstaltungen zum Thema (s. “FR” von heute) anregen, die Deckenskulptur im Theaterfoyer von Zoltán Kemény allabendlich mit einem schönen Theaterlicht zu illuminieren? Sollte für die Technik kein Problem sein. Auch die Kosten dürften sich in Grenzen halten, zumal das Foyer abends ohnehin beleuchtet wird. Hätte sicherlich einen großen Effekt - nicht nur für den Straßenbahnhalt am Willy-Brandt-Platz. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Zeil wird immer ekelhafter! Es entwickelt sich immer mehr zum Treffpunkt für Obdachlose Alkoholiker, die dann im eigenen Urin einschlafen. Das dies nicht nur ekelhaft anzuschauen ist, hinzu kommt auch der Gestank. Mit Familie und Kindern kann man dort nicht mehr entlang. Die Stadt Frankfurt verliert immer mehr an Ruf. Weder Einkaufen noch Essen macht noch Spaß. Diese Herrschaften sollten gebeten werden, zumindest die Zeil zu räumen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDen asphaltierten Weg Westerbachstr. 247 zur Kleingartenanlage und zum Gartencenter als Feuerwehrzufahrt kennzeichnen. Im Falle eines Brandes ist dieser Weg durch wild parkende Fahrzeuge versperrt. Feuer in dem angrenzenden Wohnhaus, Kleingarten, Hundeplatz und Gartencenter sind dann erschwert erreichbar.
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Weiter lesen auf FFM.DEVerbot vom 2 takt Motoren, alle Art in Frankfurt. Unter anderem Mofa und Laubbläser. Es gibt schon längst Batterie betriebenen Geräte.
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Weiter lesen auf FFM.DEWeder für Rollstuhlfahrer, noch mit Kinderwagen oder für ältere Radfahrer ist die Deutschherrnbrücke barrierefrei nutzbar. Eine Idee wären Aufzüge, wie z.B. beim Eisernen Steg.
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Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEBrüssel macht es vor: Die gesamte City wurde kurzerhand zur verkehrsberuhigten Zone erklärt, ab dem nächsten Jahr gilt in allen 19 Brüsseler Stadtteilen Tempo 30, binnen weniger Wochen sollen 40 Kilometer neue Radwege entstehen. Innerhalb des Innenstadtrings - wegen seiner Form auch Pentagon genannt - gilt seit vergangener Woche Tempo 20 bis 30, Fußgänger dürfen die komplette Fahrbahn benutzen. Die offizielle Begründung: Die Menschen sollen in engen Altstadtgassen den Corona-Sicherheitsabstand von anderthalb Metern einhalten können und deshalb die Straßen nutzen. Es geht dabei immerhin um ein Gebiet von gut zwei mal zweieinhalb Kilometern. Übertragen auf Berlin wäre das ungefähr so, als würde man alle Straßen vom Brandenburger Tor bis zum Fernsehturm und vom Checkpoint Charlie bis zum Nordbahnhof den Radfahrern und Fußgängern widmen. Warum kann Frankfurt so etwas nicht. Ganz im Gegenteil, der Magistrat will das gesperrte Mainufer wieder öffnen. Frankfurt muss sich von der Vergangenheit befreien, die Gegenwart akzeptieren und für die Zukunft planen. Mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer. Und zwar schnell!
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Weiter lesen auf FFM.DE"Historischer Moment"? Gehts noch? Ein Stumpf, ein Torso der U1,2,3 endet am Südbahnhof, fast mitten in der Stadt, die letzten 2 Stationen sind weit unterausgelastet, wie jeder tagsüber leicht beobachten kann (wahrscheinlich das teuerste Stück U-Bahn der Vergangenheit zwischen Willy-Brandt-Platz und Südbahnhof mit Mainunterquerung). Die Planung sah mal vor die Verlängerung bis zur Sachsenhäuser Warte und dort die Errichtung einen P&R Parkhauses. Die Weiterführung oberirdisch durch den Stadtwald nach Neu Isenburg dürfte kein Problem sein mit kompensatorischen Ersatzpflanzungen (die Strecke ist ohnehin geprägt durch permanenten Fluglärm), innerhalb NI dann weiter im Tunnel. Das wäre eine ökonomische und attraktive Lösung und würde die Fahrgäste viel schneller in die City bringen als eine Zuckel-Strab durch den Stadwald bis zum HBF mit vielen Ampeln und Kreuzungen, vollkommen unattraktiv für Pendler. Merkt das denn niemand? Wollen sie wirklich die enge Frankfurter Strasse in NI durchteilen mit Gleisen so wie wir in Frankfurt schon einige ähnliche Situationen haben entweder herbeigeführt durch Fehlentscheidungen, politische Willkür (Eschersheimer Landstr.) oder schlichtweg durch Verschlafen der Mittelabrufung (Europaviertel) und niemand ist zufrieden damit. Die U1- Achse würde auf diese Weise viel intensiver genutzt werden, allein schon durch die Bevölkerung am Sachsenhäuser Berg mit ihren vielen Neubauten, die bis heute superschlecht angebunden ist an den schnellen ÖPNV (ganz abgesehen von den Pendlern vom P&R Parkhaus an der Warte). Warum setzt sich in Frankfurt immer nur Stückwerk, Flickschusterei, Fragmente und Anpassungsplanung durch? Kann nicht mal ein Masterplan ÖPNV entworfen und konsequent angewandt werden ohne immer wieder durch abwegige Ideen zerhackt zu werden? Ich wie auch künftige Generationen würden sich wohl eher ein in sich geschlossenes System von U-Bahn-Linien wünschen.
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Weiter lesen auf FFM.DEBleiben Sie zuhause, wahren Sie Distanz! So lautet die dringende, ständig wiederholte Aufforderung angesichts der Coronainfektionen. Hunderte Obdachlose in Frankfurt haben keine Möglichkeit sich in ein Zuhause zurückzuziehen. Sie leben auf der Straße, viele von ihnen sind gesundheitlich angeschlagen. Durch das Zurückfahren des öffentlichen Lebens sind sie ihrer wenigen Einkommensmöglichkeiten wie Flaschensammeln und Betteln beraubt. Hilfsstrukturen sind in der aktuellen Situation überlastet oder drohen geschlossen zu werden. In dieser Lage fordern wir die Stadt Frankfurt dringend auf, dem Beispiel Londons folgend, die sofortige Unterbringung Obdachloser in Hotels zu veranlassen. Das bedeutet Schutz für die Betroffenen, deren Grundversorgung ebenfalls garantiert werden muss. Zudem fordern wir, sämtliche Sammelunterkünfte aufzulösen und die dort untergebrachten Menschen gleichfalls in den leerstehenden Hotels unterzubringen. Diese vorübergehende Hotelunterbringung darf nicht damit enden, dass die bisherigen, skandalösen Zustände wieder aufgenommen werden. Corona macht deutlich: so wie es ist, kann es nicht weitergehen! Weder das Leben auf der Straße, noch die Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten in Sammelunterkünften ist menschenwürdig.
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Weiter lesen auf FFM.DELeise Musik in U Bahnhöfen sorgt für besseres Wohlbefinden, geringe Kosten. Ggf mit Ortsbezug z.B am Willy Brandt Platz klassische Musik wegen Oper und Schauspiel.
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Weiter lesen auf FFM.DEBei Sonnenaufgang mit der Gondel zur Bockenheimer Warte oder zur Uni, nach Eintritt der Dunkelheit zum Feierabend über die Lichtinstallation im Palmengarten nach Ginnheim, als Frankfurter/In, als Student/In oder als Tourist/in. Scheiben nur mit Weitblick, ohne den Leuten auf den Teller oder ins Fenster zu schauen. Alle Minute in einer Gondel mit 35 Personen oder auch mal allein, nachhaltig voll in E-Mobilität, ohne immer den Motor mit Batterie umherzufahren, autonom ohne Fahrer/In (die werden in Bus und anderen Bahnen benötigt). Und das in 2-3 Jahren. Ohne das Grundwasser zu stören, wenig Eingriffe in Bebauung, Bäume bleiben weitestgehend unbeschadet. Unvorstellbar. Wo gibt's denn sowas? Das gabs noch nie. Wie soll das funktionieren?
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Weiter lesen auf FFM.DEWeniger Tempo aber nicht langsamer! Innerhalb geschlossener Ortschaften wird der Verkehr und damit die Reisezeit von vielen Faktoren beeinflusst: ständiges Stop-and-Go, wechselnde Geschwindigkeitsbegrenzungen und Staus. Das führt dazu, dass wir in Städten deutlich langsamer fahren als die zugelassenen 50 km/h. Entgegen aller Vorurteile ist man bei einer Basisgeschwindigkeit von Tempo 30 keinesfalls länger unterwegs. Denn der Verkehr fließt durch weniger Stop-and-Go-Phasen, weniger Staus flüssiger und gleichmäßiger. Das zeigen Erfahrungen und Studien aus England: Weder mit dem Auto noch mit dem Öffentlichen Verkehr, hat sich die Reisezeit nach der Einführung von Tempo 30, bzw. 20 Meilen pro Stunde, als Basisgeschwindigkeit verlängert. Der befürchtete Stillstand bleibt gerade auch deshalb aus, weil nicht auf ständig wechselnde Tempolimits geachtet werden muss. Und dort, wo es notwendig ist, können höhere Geschwindigkeiten zugelassen werden, wenn der Bedarf und die Sicherheit nachgewiesen werden. Deshalb fordern wir Tempo 30 als konstante Basisgeschwindigkeit überall dort, wo Tempo 50 nicht zwingend notwendig ist. Tempo 30 - ein Thema für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Familie auf dem Zebrastreifen Tempo 30 ist nicht nur ein Thema für Autofahrerinnen und Autofahrer. Es erhöht die Sicherheit für alle und sorgt für mehr Gleichberechtigung zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern. Gerade die ungeschützten Fußgänger und Radfahrer profitieren von Tempo 30. Bei Tempo 30 lassen sich die Straßen leichter überqueren. Auto- und Radverkehr harmonieren besser, da Tempo 30 die Kommunikation zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern erleichtert. Auch deshalb, weil sich die Geschwindigkeiten annähern und sich die Eindrücke und Informationen, die wir als Verkehrsteilnehmer aufnehmen, bei einem niedrigeren Tempo besser verarbeiten lassen. Das fördert ein gleichberechtigtes Miteinander Aller. Nicht zu Letzt genießen Sie als Anwohnerinnen und Anwohner direkt die Vorteile von Tempo 30, da der Verkehrslärm deutlich reduziert wird. Was heißt denn Basisgeschwindigkeit - Wir haben doch schon so viele Tempo 30-Zonen! Gerade weil es so viele Tempo 30-Zonen gibt, ist die Verkehrslage oft unübersichtlich und schwer nachvollziehbar. Ständig wechselnde Geschwindigkeitsbegrenzungen zwischen Tempo 30 und Tempo 50 erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit und Konzentration, vor allem von Autofahrerinnen und Autofahrern. Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit schafft Klarheit und Übersichtlichkeit. Bislang muss nachgewiesen werden, warum die Geschwindigkeit auf bestimmten Strecken oder in einzelnen Gebieten von Tempo 50 auf Tempo 30 abgesenkt werden soll. Dies ist zum Beispiel in Wohngebieten oder vor Schulen der Fall. Das führt zu ständig wechselnden Tempolimits in unseren Ortschaften. Gerade kurze Strecken mit Geschwindigkeitsbegrenzung sind durch die vielen Verkehrsschilder unübersichtlich und finden nur selten die erforderliche Akzeptanz. Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist ein klares Bekenntnis für mehr Sicherheit und Lebensqualität in unseren Städten und Dörfern, nicht nur direkt vor der Schule, sondern überall dort, wo wir unterwegs sind und uns aufhalten. Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung - die Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit innerorts vorsieht – bewirkt viel: Mehr Klarheit im Straßenverkehr, ein flüssiger Verkehrsablauf und damit auch mehr Akzeptanz. Tempo 30 für mehr Verkehrssicherheit Jeden Tag verunglücken 570 Menschen bei Verkehrsunfällen in unseren Städten und Dörfern. Gerade Fußgänger und Radfahrer sind im Straßenverkehr einem hohen Risiko ausgesetzt. In lebendigen Orten passiert viel Unvorhergesehenes und man muss plötzlich stoppen: Ein Ball rollt auf die Straße, ein Fußgänger überquert unvermutet die Kreuzung oder ein Radfahrer wird beim Abbiegen zu spät gesehen. Bei Tempo 30 ist die Chance, rechtzeitig zu halten wesentlich höher. Schon nach 13,3 Metern kommt der Pkw zum Stehen. Ein Auto, das mit Tempo 50 unterwegs ist, prallt nach dieser Strecke mit voller Geschwindigkeit auf eine Person oder einen Gegenstand - trotz bester Absichten. Bremsweg bei Tempo 50 und Tempo 30 im Vergleich Ein Beispiel: 14 Meter vor Ihrem Auto springt ein Kind auf die Fahrbahn. Mit Tempo 30 kommt ihr Auto noch rechtzeitig zum Stehen. Bei Tempo 50 sind sie nahezu mit voller Geschwindkeit unterwegs, da bereits der Reaktionsweg, also die Strecke, die sie zurücklegen, bevor Sie reagieren und auf die Bremse treten, 13,9 Meter beträgt. Ein Zusammenstoß ist nicht vermeidbar. Kommt es zu einem Zusammenprall, sind die Überlebenschancen einer Person bei einem Unfall mit Tempo 30 mit 70 bis 80 Prozent wesentlich höher, als bei einem Zusammenstoß mit Tempo 50. Bei dieser Geschwindigkeit sterben acht von zehn Menschen. Wir fordern Tempo 30 – für weniger Verkehrstote und Schwerverletzte im Straßenverkehr – zum Schutz von uns allen! Tempo 30 für mehr Ruhe Verkehrslärm gehört zu den am stärksten empfundenen Lärmbelastungen, denen wir täglich ausgesetzt sind: 55 Prozent der Deutschen fühlen sich durch Straßenlärm belästigt. Häufig können Balkone und Terrassen nicht genutzt werden. Verkehrslärm stört Entspannung, Erholung und Gespräche. Und Lärm macht krank: Wer dauerhaft von Lärm geplagt ist, dem drohen Herz- und Kreislauferkrankungen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Entstehung von Verkehrslärm. Eine Reduzierung des Tempolimits auf 30 km/h innerorts senkt die Lärmbelastung erheblich. Zum einen sind langsamere Autos leiser. Im Geschwindigkeitsbereich von 50 km/h sind neben den Motorengeräuschen auch die Reifen-Fahrbahn-Geräusche, kurz Rollgeräusche, deutlicher ausgeprägt. Ab ca. 50 km/h werden sie bei Pkw sogar zur hauptsächlichen Ursache für Lärm. Die Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert den Lärm der Fahrzeuge im Durchschnitt um rund 2 bis 3 dB(A). Eine Absenkung um 3 dB(A) wird dabei von uns Menschen wie die Halbierung der Verkehrsmenge wahrgenommen. Kurz gesagt: 50 Autos, die mit Tempo 50 unterwegs sind, sind ebenso laut wie 100 Autos, die Tempo 30 fahren. Zum anderen verstetigt sich der Verkehrsfluss durch die die Einführung von Tempo30 als Basisgeschwindigkeit. Unnötige Brems- und Beschleunigungsvorgänge werden vermieden, was insgesamt den so genannten Vorbeifahrpegel um bis zu 7 dB(A) reduzieren kann. Daneben bestimmt die Fahrbahnoberfläche in starkem Maße den Straßenverkehrslärm. So sinkt der Lärmpegel auf Pflasterstraßen bei Tempo 30 statt Tempo 50 um mindestens 3 dB(A), im besten Fall sogar bis zu 5 dB(A). Tempo 30 bewegt mehr als Sie denken -Weniger Verkehrstote und Schwerverletzte -Die Kosten für den laufenden Erhalt der Verkehrsanlagen sinken, zum Beispiel für Schilderwartung, da weniger Verkehrsschilder notwendig sind. Auf Dauer fallen weniger Kosten für Ampelschaltungen an, da sich der Verkehr verstetigt. -Mehr Klarheit und Übersichtlichkeit im Straßenverkehr, da Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht ständig wechseln -Weniger Staus, ein flüssiger und gleichmäßiger Verkehrsablauf -Weniger Verkehrslärm -Mehr Lebensqualität Setzen Sie ein Zeichen für Tempo 30!
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Weiter lesen auf FFM.DEEs ist in der Diskussion, ob der TV Tower wiedereröffnet wird. Brandschutzbestimmungen und deren Kosten hinderten offenbar die Eigentümer bisher daran, sich zu engagieren. Warum kommt niemand auf die Idee, den Schaft zu ummnanteln mit Wohnungen, rund nicht eckig, ähnlich dem Henninger Turm. Nicht alle Probleme wären gelöst, aber ein Investor und Architekten sollten darüber nachdenken. Es könnte ein neues spektakuläres Wahrzeichen für Frankfurt werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEWir haben früher im Westend gewohnt und im grüneburgpark gab es überall Hundetütenspender. Jetzt wohnen wir in Höchst und mussten feststellen, dass es hier nirgendwo welche gibt. Weder im Stadtpark noch an der nidda oder am Main. Ich finde es unmöglich, dass es Tüten nur in den puschen Vierteln gibt. Und eine Folge davon ist, dass wirklich überall Hundescheisse herum liegt. Wir haben selbst einen Hund und nehmen zwar immer Tüten mit aber viele machen dies leider nicht.
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Weiter lesen auf FFM.DEIm Wim-Duisenberg-Platz (Ostend) stehen oftmals sehr viele Autos. Eine Zufahrt im Brandfall durch die Feuerwehr wäre nicht mehr möglich. Lösung: Parkverbot einrichten und stark kontrollieren!
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Weiter lesen auf FFM.DEDurch KFZ-Fahrzeuge, die regelmäßig unmittelbar an der Ein-/Ausfahrt Kreuzung Bolongarostraße/An der Steinmühle stehen (vor dem Straßenschild, das sich auf der Höhe des dort ansässigen Cafes befindet), ist die Sicht beim Herausfahren aus der Straße An der Steinmühle auf die Bolongarostraße stark eingeschränkt bis unmöglich (ganz zu Schweigen von den immer wieder auf dem Zebrastreifen parkenden Autos) Durch das Aufstellen einer Barriere kõnnte man ein (unerlaubtes) Parken verhindern und etwas zur Verkehrssicherheit beitragen.
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Weiter lesen auf FFM.DEWie kann gleichzeitig: • ein sich selbst finanzierendes Frankfurter CO2-Förderprogramm aufgelegt werden? • leere Dächer mit Photovoltaik voll bekommen? • die Sanierungsquote im Gebäudebestand drastisch erhöhen werden? • relevante Informationen über erneuerbare Energiesysteme an Unternehmen und Energieverbraucher verständnisvoll weitervermittelt werden? • neue Geschäftsfelder für Unternehmen generieren werden, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist? • Energiearmut wesentlich eingedämmt werden? • die Frage nach erneuerbarer Energieversorgung im Winter eindrucksvoll geklärt wird? • die im Masterplan 100% Klimaschutz festgesetzten Klimaziele schneller erreicht werden? • die schwierige politische Lage beim Klimaschutz im Römer elegant umgangen werden? Antworten für eine erneuerbare Energiewende in Frankfurt für - Strom - Wärme - Mobilität entstehen durch: • neu eingerichtete Finanzierungsinstrumente: o über einen CO2-Fond o Crowdfunding / Crowdfinancing o Förderungsauszahlungen nach CO2-Einsparquote o Contracting • stärkere Integration von Planung und Installation von erneuerbarer Energiesystemen von privaten und unternehmerischen Bürgerenergiegesellschaften • Anreize über Wettbewerbe, Preisauszahlungen und zentralen Informationsstellen (alle Sektoren) • an den Förder- und Belohnungsprogrammen (auch für Mitarbeiter/innen) nehmen alle Unternehmen und Betriebe teil, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist • erneuerbarer Projekte, wie beispielsweise für eine Wasserstoffkreislaufwirtschaft für den Fernwärmeausbau • die seit hunderten von Jahren liberale und tolerante Bürgerschaft der Stadt Frankfurt. Ausgangslage: Im Jahr 2030 müssen wir mit der Umstellung der fossilen Wirtschaft zu erneuerbaren Energien auch in Frankfurt fertig sein. Denn es ist wissenschaftlich abgesichert, dass wir nur noch knapp neun Jahre Zeit haben, um die Hebel umzulegen (siehe auch die Punkte 6 bis 9 in: https://www.scientists4future.org/fakten/ und eine Zusammenfassung von klimawirksamen Klimaschutzfakten). Niemand möchte, dass es in Frankfurt massive Trinkwasserproblem gibt und die Stadt im Sommer noch heißer wird als bisher. Leider müssen wir aufgrund der schlechten Erfahrungen vom Sommer 2018 mit Trinkwasserunterbrechungen rechnen. So mussten Taunusgemeinen und Ortschaften mit Trinkwasserförderverträgen ihr eigenes Wasser von der Stadt Frankfurt zurückkaufen, da das Grundwasser für die Versorgung der eigenen Bevölkerung vor Ort nicht mehr ausreichte. (Trinkwasser wird knapp) Der Deutsche Wetterdienst warnt zudem vor weiteren Dürresommer wie 2018 https://www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/DE/2019/20190423_niederschlagsdefizite_2018_news.html Idee: CO2 entsteht durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen: Benzin / Diesel / Kerosin / Heizöl und Erdgas. Mit jeder CO2-Einsparmaßnahme fallen automatisch weniger Rohstoffbezugskosten an. Dieses gesparte Geld, welches sonst ausgegeben würde, fließt über den FOND in nicht-fossile Energieprojekte bzw. in einen Fond, wo beispielsweise auch sozial oder finanziell benachteiligte Bürger nicht an Energiearmut leiden müssen und / oder wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Dieses System ist an Contracting angelehnt. Da im Haushalt die Rohstoffbezugskosten mit 100% gelistet sind, steht Geld für den FOND bereit. Die angeschlossenen Unternehmen unterliegen keinen Haushaltszwängen und können die Differenzen aufbringen. Auch andere Einnahmequellen, wie Spendenaufrufe, füllen den FOND. Gerade mit dem Hintergrund sozial benachteiligte Frankfurter/innen zu helfen, damit Strom/Heizung nicht abgestellt sind, wirkt positiv. Die FOND-Einlagen sind freiwillig. Umsetzung: Sämtliche Institutionen / Eigenbetriebe / Dezernate / Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden aufgefordert, Einsparpotentiale aufzuzeigen. Beispiele: - fehlende Photovoltaik/Solarenergie in/auf städtischen Einrichtungen - alte Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden melden - Ideenbörse für Wettbewerb in den Abteilungen einrichten (mit Preisen) - Informationen über neue Techniken, Förderangebote, bisher nicht bekannte Potentiale, Medienberichte und vieles mehr austauschen. Das gilt auch für alle Unternehmen, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist wie Fraport AG, Mainova AG, AGB Holding oder VGF. Jedes eingesparte Gramm CO2 erhält einen Preis. Die Stadt Frankfurt und die angeschlossenen Unternehmen zahlen entsprechend einer abzusprechenden Quote die Einsparsummen (kann den eingesparten Rohstoffkosten entsprechen) plus einen zusätzlichen – Beitrag in einen FOND ein. Dies können auch Mittel aus dem laufenden Haushalt oder externe Fördersummen sein. So ist es kaum nachvollziehbar, warum bei der Bundesregierung auferlegte Förderprogramme wie beim Kauf von Linienbussen, Fördergelder aus Berlin nicht abgerufen werden. In einem parallellaufenden Wettbewerb wird ermittelt, welche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen pro Abteilung / Unternehmen die besten Ergebnisse erzielt hat. Diese erhalten einen Sonderbonus, beispielsweise einen Energiezuschuss für ihren privaten Haushalt (aus dem FOND). Auf einer eigenen Webseite der Stadt Frankfurt und einer neu einzurichtenden Klimaschutzstelle (Anlaufstelle für Verbraucher und Gewerbe) wird täglich der aktuelle „Kontostand“, Namensnennung der Einzahler und Verwendung der FOND-Mittel gelistet. WICHTIG: diese FOND-Einzahlungen sind für die Stadt Frankfurt und alle Unternehmen, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist, freiwillig. So muss der Magistrat dafür keine Satzung erstellen, was die Umsetzung sonst unnötig verlängert. Privatpersonen, Unternehmen, Verbände oder sonstige Institutionen ohne städtische Beteiligungen können sich selbstverständlich an den Wettbewerben beteiligen und in die Kampagne integriert werden. Ein Sonderpreis für externe Mitstreiter ist hier denkbar. Im Energiereferat der Stadt Frankfurt wird ein Klimaschutzkoordinator eingestellt. Analog eines Klimaschutzbeauftragten koordiniert diese/r Mitarbeiter/in das Projekt: Frankfurt wird bis 2030 Klimaneutral (Nettonull). STROM Die Stadt Frankfurt kann auf städtischem Gebiet den gesamten Strombedarf (plus zukünftiger Nachfrage in den Sektoren Wärme und Strom) nicht durch erneuerbare Energieerzeuger decken. Es muss daher ein neues System von Erzeugung und Transport von gespeicherter Energie aufgestellt werden. Sowohl erhöhte Leistungen pro Photovoltaikmodul, als auch bisher nicht nutzbare Flächen erhöhen die Kapazitäten für Solarstrom. Neue Potentiale für Ökostrom/Wärme entstehen durch: • Delta-Belegung • bifaziale Doppelmodule oder Belegung • Agro-PV für Grünflächen • Folien-PV für nicht rechteckige Flächen • blendfreie Module für Flächen mit Flugzeugverkehr • Denkmalschutz-Anlagen • unabhängig von der Himmelsrichtung ausrichtbare Module • Hybridmodule mit Solarthermie integriert • durchsichtige / biegsame / druckbare PV-Module • Fließwasserturbinen • Kleinwindkraftanlagen • Fassaden/Balkonkraftwerke • Flachdachbelegung zusammen mit Agrokultur belegen. Begrünungen und gleichzeitigem Betrieb einer Photovoltaikaufnahme sind möglich. • Nord-Seiten von Dächern sind jetzt oft geeignet • Ackerland / Grünland / Brachflächen im EU-Fördermodus sind mit Agro-PV nutzbar. Dies ist nicht nur ökologisch sinnvoll, um Artensterben zu verlangsamen und das Ende vom Ökologischem Gleichgewicht zu verhindern. Wir sorgen auch dafür, dass Trinkwasserknappheit in Frankfurt und im Umland (Taunus /Ried) weniger realistisch wird • der Main ist für Fließwasserturbinen geeignet • funktionsfähige und in der Leistung skalierbare Feststoffspeicher. Aktionen/Maßnahmen: Start einer Photovoltaik-Stromspeicher-Kampagne in der Verwaltung / Administration vom Magistrat: da eine Solarsatzung schwierig durchzusetzen ist, sollten andere ordnungspolitische Maßnahmen in Betracht genommen werden: a) Jeder Hausbesitzer / Gewerbebetrieb ohne Photovoltaik wird aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben, warum das Dach keine Photovoltaikanlage hat. Der Ablehnungsgrund: „keine finanziellen Möglichkeiten“ wird nicht akzeptiert, da zahlreiche Unternehmen und Energiegenossenschaften händeringend nach Gebäudebesitzer/innen suchen, die ihre Dächer verpachten. In diesem Fall übernehmen die Unternehmen die komplette Investition, Installation, Wartung und Administration. Sie zahlen sogar noch Pacht und Gebäudebesitzer/innen dürfen den Eigenstrom selbst nutzen. Alle Gebäudeeigentümer/innen, die als Ablehnungsgrund statische Probleme angeben, müssen dies nachweisen. Diese Dächer können aber mit weißer Farbe zur geringeren Hitzeentwicklung in der Stadt beitragen. Durch technische Weiterentwicklungen sind bisherige Verschattungen mit Elektronik oft zu kompensieren. In diesem Fall bietet die Stadt Frankfurt über den neu einzurichtenden Anlaufpunkt für erneuerbare Energien Energiewendeberatungsleistungen an. Da Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird und Frankfurt gemäß eigenem und hessischem Klimaschutzplan sowie dem Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet ist, so schnell wie möglich Planungsgrundlagen zu erhalten, um jedes potentielles Gramm CO2 einzusparen, dürfte Frankfurt hier eine Rechtsgrundlage für die Abgabe der Stellungsabgabe besitzen. Wenn nicht, wird es sicher eine Möglichkeit geben, dies rechtlich abzusichern. Besonders für das umstrittene Heizkraftwerk West muss schnellstmöglich eine Bestandsaufnahme erfolgen, um anhand der aktuellen und zukünftigen CO2-Emissionen mögliche Strafzahlungen durch den Emissions-Zertifikatehandel zu ermitteln, falls keine schnelle Umrüstung auf erneuerbare Energie erfolgt. b) Es sollte geprüft werden, ob es analog einer PKW-Stellplatzabgabe auch eine PV-Ablösung für nicht benutzte Dach-Flächen geben kann. Dies kann dann auch bei Nichtbeantwortung oder Nichteinhaltung der Satzung mit Bußgeldern belegt werden. Mit dieser Auskunftspflicht werden alle Gebäudebesitzer damit konfrontiert, ihr Dach für öffentliche Ökostromnutzung und zur Erreichung der Klimaziele zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig beschreitet Frankfurt absolut neue kommunalpolitische Wege, um Wärme und E-Mobilität als Sektorkopplung zu fördern. Die bisherigen Fördergrundlagen, wie der aktuelle Energiezielwert kWh/m2 im Jahr für energetische Förderungen im Gebäudebestand, hat seit Jahren keine Steigerung der Sanierungsquote im Gebäudebestand erreicht. Der neue kommunale Ansatz an CO2-Einsparquoten zu knüpfen und die bisherige Basis für Förderungen nur noch für Planungszwecke zu verwenden, hebt die aktuelle Blockade bei der Sanierung im Gebäudebestand auf und umgeht elegant nicht wirksame Lenkungsfunktionen staatlicher Förderungsangebote. c) wird innerhalb der nächsten zwei Jahre (Zeit kann noch abgestimmt werden) eine Photovoltaikanlage installiert, möglichst mit Speicher, erhält der Gebäudebesitzer eine städtische Förderung aus dem FOND. Diese orientiert sich stufenweise und anteilig an den eingesparten kWh (aus dem öffentlichen Stromnetz) und / oder den nicht mehr anfallenden CO2-Quoten. Zudem erhalten Gebäudebesitzer/innen eine Anzahl von Bonus, Sondervergütungen und Solarrabatte von den angeschlossenen Partnerunternehmen. "Strafandrohung" Wer nicht innerhalb einer Frist eine Photovoltaikanlage geprüft und installiert hat, muss mit Nachteilen rechnen wie beispielsweise Sperrung für kommunale Energie-Wende-Beratungsangebote, keine Erstellung von Einsparprognosen für ein Jahr (Zeit skalierbar). Ein Wechsel in günstigere Klimaschutz-Tarife der angeschlossenen Energieversorger ist ebenfalls zeitlich eingeschränkt. Besonders Punkt b) ist dann schmerzvoll, wenn plötzlich die Heizung ausfällt und eine Dringlichkeitsberatung notwendig wird. Dies dürfte bei mehr als die Hälfte der knapp 80.000 Wohngebäude und der mindestens ebenso hohen Anzahl an Gewerbe- und Unternehmensheizungen der Fall sein (Quelle: statistisches Jahrbuch Frankfurt am Main 2017). In nachvollziehbaren und einprägsamen Beispielen wird öffentlich und eindringlich vor hohen Verlusten in diesem Fall gewarnt, die mit einer Antwort auf die Frage nach der nicht vorhandenen Photovoltaik auf dem Dach hätte vermieden werden können. Eventuell ist eine Photovoltaik-Auskunftspflicht-Satzung realisierbar. In diesem Fall muss wg. einer Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern gerechnet werden. Diese richten sich an der potentiell einzusparenden Energiesumme, oder es muss anders schmerzen. Wichtiger Vorteil: viele Gebäudebesitzer werden der städtischen Anfrage nach einer PV-Dachbelegung antworten und im Fragebogen das Feld: „Ich möchte eine kostenlose Information über potentielle Technik und eine Prognose über Wirtschaftlichkeit und Förderungen“ ankreuzen. Damit wird die reservierte Haltung der Eigentümer/innen aufgebrochen. Durch eine umstrukturierte Energiewendeberatung. steigt durch mit erneuerbaren Energietechniken die Sanierungsquote im Bestand. Belohnung: Beispiel: Sonderkonditionen bei der Mainova AG (muss noch abgesprochen werden). Diese könnten sein: • stabiler, fester Klimaschutz-Strom/Gas-Tarif zu günstigen Konditionen • (kostenlose) Energie-Wendeberatung / Einsparprognose • Auszahlung von Fördergeldern aus dem FOND bei realisierten Investitionen • Einmalbonus • Zugang zum neuen Geschäftsmodell „Wintersparbuch“ (erneuerbare Energien im Winter). GEBÄUDEWÄRME Die Förderungssumme erhöht sich, wenn z. B. bei 1-2 Familienhäuser auch gleichzeitig mit Kombinationssystemen von Strom/Wärme auf erneuerbare Energien inklusive Wärmespeicher und Steuerung umgestellt wird. Förderanreize sollten am eingesparten CO2 gebunden sein, was gerade bei Heizungen sehr hohe Einspareffekte hat und gleichzeitig die Sanierungsquote im Bestand spürbar erhöht. Hierbei werden ausschließlich wirtschaftlich sinnvolle neue Techniken berücksichtigt. Die städtischen Leitlinien für Zubau, Wirtschaftlichkeit und Betrieb von solaren Anlagen auf städtischen Gebäuden müssen sowohl auf Verwaltungsebene, als auch im Masterplan 100 % Klimaschutz aktualisiert werden. Grundsätzlich muss darauf geachtet werden, dass es keine (städtischen) Förderungen für CO2-Einsparquoten gibt, die weniger als 60 % fossile Brennstoffe pro Gebäude erreichen. Denn das bedeutet sonst, dass jahrzehntelang 60 % oder entsprechend mehr fossile Brennstoffe verbrannt werden müssen. Die Zeit dafür haben wir nicht mehr (siehe Volker Quaschning während der Anhörung im deutschen Bundestag-Umweltausschuss: „https://www.bundestag.de/resource/blob/641828/7e3d30807a1ddd9e9a57671828b915db/sv-quaschning-data.pdf “) und die bereits beschriebene Stellungnahme von Sciences For Future. Wie die Sanierungsquote im Bestand erhöht wird und wie wir die notwendigen CO2-Einsparquoten erreichen siehe auch "http://www.eiselt.de/Keine-CO2-Einsparpotentiale-verschwenden/index.html". Jedes Gebäude erhält aus dem FOND eine CO2-Einsparungprämie für eine Investition in erneuerbare Energiesysteme, besonders nicht fossile Heizungen. Kriterium: die CO2-Einsparquote von (zusammen) Strom und Wärme liegt >60 %. Außerdem brauchen die Gebäudeverwaltungen / Eigentümer/innen nicht mit einer drohen Preisparität nach wenigen Jahren zu rechnen. Die Pariser Klimaziele sind allein mit Steuererleichterungen für Gebäudebesitzer oder unzureichende CO2-Einsparmaßnahmen auf fossile Brennstoffe niemals erreichbar. Ausführliche Informationen, Grundlagen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, technische Umsetzbarkeit einer bürgernahen dezentralen Energiewende ist im Konzept: GRÜNE NULL (Inhalt: Wege für eine wirksame Strategieumsetzung zur Erhöhung der Sanierungsquote im gesamten Gebäudebestand durch erneuerbare Energien. Link auf Nachfrage). Alle privaten, gewerblichen, kommunalen und sonstigen Gebäudeverwaltungen, welche 100 % fossile Brennstoffe bei den Heizungen einsparen, werden auf der städtischen Webseite extra als Kandidat für einen Sonderpreis gelistet. Nachtspeicheröfen: Diese verschwinden komplett durch geeignete Infrarotheizungen. Denn bei gleicher Wärmeerzeugung sinkt der Strombezug bis zu 70 % aus dem öffentlichen Netz umgekehrt proportional. Gleichzeitig können mit dem Einsatz von Photovoltaik/Kleinwindkraft und Speicher die stark reduzierten Stromnetzbezüge nochmals erheblich gesenkt werden. Die bisher ungelöste Frage der Nachtspeicherofennutzung ist damit beantwortet. Bisher nicht angewandte physikalische Grundlagen sorgen genauso wie beim Ersatz der alten Glühlampen durch LED-Technik für niedrigen Stromverbrauch - bei gleichem Nutzen. Potentiale für Wohnungsbaugesellschaften: hier liegt ein großes Potential für große Wohnungsbaugesellschaften. Je höher die CO2-Einsparquote, desto mehr Fördergelder werden aus dem FOND ausgezahlt. Ebenso fallen weniger Kosten in der Betriebsführung als auch bei Personalkosten im Bereich Administration / Verwaltung an. Denn wenn die leidigen fossilen Heizungen nicht mehr vorhanden sind, entstehen neue Flächen, die vermietet werden können (beispielsweise als Keller). WICHTIG: erneuerbare Heizungssystem oder Infrarotheizungen sind wesentlich leichter und gerechter in den Umlagenabrechnungen für Heizkosten abzurechnen. Dezentrale Energiewende - idealerweise sektorübergreifend: für Frankfurter Energieversorgungsunternehmen bilden sich völlig neue Geschäftsfelder im Rahmen der dezentralen Energiewende, wie beispielsweise: • Energie-Wende-Beratungen • Steuerung der erneuerbaren Energie- und Geldströme • Wartung erneuerbarer Energietechniken • Speicherungen. Hierbei werden neue Techniken berücksichtigt: • Solarthermie für Heizung / Warmwasser • Wärmepumpen • Wärmepuffer-Schichtspeicher • Eisspeicher • Feststoffspeicher • erneuerbare Kombinationsanlagen. • die höchsten Einsparmaßnahmen überhaupt liegen in der Kombination von Photovoltaik/Kleinwindkraft / Stromspeicher und Solarthermie / Wärmepumpe / Wärmespeicher und Steuerung • die zur Vermeidung der CO2-Problematik beim Müllverbrennen helfen. Energieerzeugung aus Biogasanlagen muss neu bedacht werden. Mit neuen Biogasmethanfabriken und der gelösten Speicherung von erneuerbar erzeugtem Wasserstoff / Methan ändert sich auch der Ansatz, Ökostrom aus Biogas ausschließlich zur Stromnetzeinspeisung zu nutzen. Gleichzeitig darf das Müllheizkraftwerk Nordweststadt nicht weiter ausgebaut werden. Der Plastikanteil sorgt zwar für einen hohen Heizwert. Aber in der Gesamtbetrachtung muss die Plastikflut und der erhebliche CO2-Anteil bei der Verbrennung erheblich und real zurückgeschraubt werden. Mit der Verbrennung wird der Wertstoffmüll für immer u.a. in CO2 umgewandelt. Genauso wenig darf es einen Zukauf von Müllkontingenten geben. WICHTIG: Mit der Installation von erneuerbaren Kombinationsanlagen mit Photovoltaik/Stromspeicher und einer intelligenten Steuerung werden sofort nach der Installation 100 % fossile Brennstoffe für immer eingespart. Hier sind die höchsten Einzahlungsquoten für den FOND erreichbar. VERKEHR Städtische Fahrzeuge / Raumplanungen: Grundsätzliches: a) eigene Fahrzeuge sollen steuerlich so behandelt werden wie private Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse. Hierbei werden alle Dieselfahrzeuge so bewertet, als wäre das Dienstwagensteuerprivileg nicht mehr vorhanden b) ein Rückgang der PKW-Einpendler-Zahlen ist einer der Wettbewerbsschwerpunkte und zugleich klimaschutzwirksam c) Autofreie / mindestens autoarme Siedlungen, auch im Bestand sind ebenfalls Bestandteil eines Wettbewerbes d) gleichzeitig muss bei jeder städtischen Bestellung für jeden Bus / Straßenbahn eindeutig nachgewiesen sein, dass der Betriebs- und Ladestrom durch erneuerbare Erzeugungsarten erfolgt. Diese können auch außerhalb von Frankfurt stehen e) alle Straßenbelege werden auf hellen Asphalt umgestellt. Denn weiße Fläche reflektieren das Sonnenlicht. Somit erhitzt sich die Stadt weniger schnell. Sinnvollerweise sollten zuerst die Straßen in der Innenstadt mit den höchsten Hitzewerten aufgehellt werden. Finanzierung: Neben den bereits genutzten aktuellen Förderungen sollten auch Contracting / Crowdfunding / Crowdfinanzierung / Energiegenossenschaften oder Leasingmodelle in Betracht gezogen werden. Größere Projekte wie Einspeisung von Wasserstoff in das öffentliche Gasnetz, kann auch über neue Finanzierungsformen erfolgen. WICHTIG: Die Stadt Frankfurt braucht hierbei oft keinen einzigen Cent vorzufinanzieren und hat auch schon eigene Crowdfunding-Projekte realisiert. ÖPNV – Busse: Städtische Busse werden schneller auf nicht fossile Brennstoffe umgestellt. Je nach Streckenanforderung werden zusätzlich zu den bereits bestellten Wasserstoff-Bussen noch Fahrzeuge mit den Antriebsarten Batteriebetrieb und Brennstoffzelle bestellt. Da die Investitions- und Wartungskosten für Oberleitungsfahrzeuge nicht wirtschaftlich vertretbar sind, sollte hiervon Abstand genommen werden. In Japan und China gehen Wasserstoff – und Brennstoffzellenfahrzeuge in die Serienproduktion (auch schienengebundene). Um rechtzeitig die notwendige Anzahl von Fahrzeugen ausgeliefert zu bekommen, muss zeitnah die Bestellung rausgehen. Andere Städte konkurrieren. Bei einer gleichzeitigen „Bestellungswelle“ kommt es tatsächlich darauf an: wer zuerst bestellt muss nicht zu lange warten. ÖPNV-Stadtbahn: Umstieg auf Ökostrombezug ist ein kleiner Schritt für CO2-Reduzierungen. Wichtiger ist es, die Takte zu verkürzen, Fahrer/innen für einen ökologischen Fahrstil gewinnen, Klimaanlagen den Bedürfnissen der Fahrgäste anpassen und die Variante einer 24h-Ringbahn in die Realisierungsphase zu übernehmen. Radverkehr: Hier sollte der Radentscheid genutzt werden, und einen speziellen Wettbewerb mit Bürgerbeteiligung gestartet werden. Flughafen: Der Feldversuch „Fraport-E-Fahrzeuge mit Induktionstechnik" sollte reaktiviert werden und auf die neuen Antriebsarten erweitert werden. Hier liegen ebenfalls hohe Einsparpotentiale, gerade bei den Flugzeugschleppern (es gibt schon zwei Fahrzeuge - Finanzierung siehe oben). Auch der Einsatz von Hybridsystemen an Flugzeugen kann mit einem Wettbewerb beschleunigt werden. Schiff: Alle Schiffe, die am Mainufer festgemacht haben, beziehen Ladestrom aus erneuerbaren Energien vom Land. Schiffseigentümer/innen die weiter ihren Betriebsstrom mit Dieselantrieb betreiben, erhalten eine zusätzliche Kostenrechnung zugeschickt. Sinngemäß wird der Aufschlag der Liegegebühren damit begründet, dass die Ausgaben für CO2-Minderung mit dem Dieselbetrieb steigen und somit die Liege-Kaigebührenerhöhungen gerechtfertigt sind. Sollte hierfür keine Rechtsgrundlage vorhanden sein, wird die Reederei aufgefordert Stellung zu nehmen. Sonst könnte die Kai-Liegeerlaubnis unter Umständen an Bedingungen geknüpft werden oder ganz untersagt werden. Andere Vereine, Kirchen, Verbände, Institutionen, Institutionen Sollten keine Einzahlung von externen Unternehmen / Einzahlern erfolgen, sind Auszahlungen aus dem Förderfond der Stadt nur dann möglich, wenn in der FOND-Kasse ein Überschuss besteht und die Gelder von der Stadtverordnetenversammlung frei gegeben werden. Aber auch ein von der Stadt Frankfurt mit Beratung unterstützter privater FOND ist möglich. Bild-Quellenhinweis: kombinierte Photovoltaik / Solaranlage = eigene Aufnahme
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Weiter lesen auf FFM.DENach dem verheerenden Brand des Goetheturms sollten wir unserer Stadt zeigen, dass der Goetheturm wieder aufgebaut werden soll.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie S-Bahn Haltestelle im ersten Untergeschoss hat keine richtige Decke. Man kann alle Kabel sehen und könnte sie sogar direkt anfassen. Ausserdem sind auf den unverkleideten Rohren und Balken oft Tauben zu sehen. Auf dem Bahnsteig sieht man ausserdem oft viele Mäuse (insbesondere abends). Ich finde es schade, dass gerade der Hauptverkehrsknotenplatz des öffentlichen Verkehrs in Frankfurt so hässlich ist und dreckig ist. Viele Touristen sehen hier Frankfurt zum ersten Mal und die täglichen Pendler müssen jeden Tag mit diesem traurigen und armseligen Bild leben. Meiner Meinung nach ist es keine schöne Präsentation dieser Stadt, die sich Mainhatten nennt. Ich schlage vor, die Haltstelle zu sanieren, um zu versuchen, dass sie mehr wie die Haltestellen Willy-Brand-Platz oder Messe aussieht.
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Weiter lesen auf FFM.DEUnsere Grünanlagen und Parks sind ein wichtiger Beitrag für das Klima und die Erholung für viele Menschen. Sie sind besonders schützenswert. Es wurde eine Grünanlagensatzung geschaffen in der vieles geregelt wurde und die Mißachtung von Regeln als Ordnungswirdrigkeiten mit Bußgeld bestraft werden kann. Die Kontrollen obliegen dem Ordnungsamt. Die unteren Bilder sind nur ein Teil von dem Grillplatz in Praunheim nähe Nidda und Sportplatz. Von der Brandgefahr ganz zu schweigen. Außerdem werden immer Massen von Müll hinterlassen. Mittlerweile wird auch überall im Niddapark gegrillt, mal versteckt, mal offen in der Nähe der Spielplätze. Ich kann den Wunsch der Menschen verstehen die sonst keinerlei Möglichkeit haben gemeinsam sich zu treffen und zu essen, aber nicht so.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Stadt Frankfurt am Main wächst mit jedem Tag immer weiter - daher sind öffentliche Verkehrsmittel für eine möglichst saubere Luft und kostengünstige Möglichkeiten zum Fortbewegen das "A und O". Eine Idee für ein weiteres öffentliches Verkehrsmittel, deren CO²-Ausstoß sehr gering ist, sind Oberleitungsbusse, die ähnlich wie eine Straßenbahn funktionieren, jedoch auf Gummireifen statt auf Schienen fahren. Man könnte mit dieser speziellen Art von Bussen die überfüllten Straßen entlasten und viel Positives zum Klimaschutz beitragen. Das Bild im Anhang zeigt, wie so ein Oberleitungsbus, der speziell für Frankfurt angepasst ist, aussehen könnte. Um das Netz zusätzlich zu erweitern, könnten die Oberleitungsbusse auch gleichzeitig über eine Batterie verfügen, die sich über die Oberleitungen aufladen und dann auch teilweise auf Abschnitten ohne Oberleitungen unterwegs sein können.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch schlage vor eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Standort des „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ Schriftzugs zu erarbeiten. Weder der OB noch Justizminister (vgl. https://www.fr.de/frankfurt/neuer-ort-fuer-schriftzug-von-fritz-bauer-in-frankfurt-gesucht-93148216.html) sollten entscheiden, sondern die Bürgerinnen und Bürger! In der Beteiligung sollte man Vorschläge sammeln, ob der Schriftzug an den Neubau oder einen anderen, prominenteren Ort, kommt oder ob es einen zweiten Schriftzug braucht und welcher Künstler damit zu beauftragen ist.
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Weiter lesen auf FFM.DEJede Nacht rasen hochmotorisierte Autos durch die breite, zweispurige Bolongarostraße auf Höhe Hotel Lindner. Ein Mensch ist bereits ums Leben gekommen. Zudem ist die Lärmbelästigung sehr hoch und regelmäßig. Ein mobiler und/oder fester Blitzer und vermehrte Kontrollen gerade jetzt im Sommer würde die Rasenden sicherlich treffen!!!
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Bus 69 sollte, vom Weißen Stein kommend, an der Grafenstraße nicht wieder nach Westen abbiegen, sondern nach links, und über die Karl-von-Drais-Straße in die Eckenheimer Ldstr mit Endpunkt Hauptfriedhof fahren. Am Hauptfriedhof kann der Bus wenden und auch vor der Rückfahrt nach Ginnheim - Markuskrankenhaus Pause machen. Andernfalls muß man 2 x umsteigen, wenn man zum Hauptfriedhof will (oder nur mit U-Linien den Umweg mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz (Theaterplatz) auf sich nehmen. Auch der Mieterschutzverein an der Ecke Marbachweg und andere Einrichtungen sind dann leichter erreichbar.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer sich mehrheitlich im Besitz der Stadt Frankfurt befindende Energieversorger Mainova AG ist Mitglied im Lobbyverband „Zukunft Gas“. Damit tragen die Stadt Frankfurt und die Kundinnen und Kunden der Mainova AG zur Finanzierung dieser Lobbyorganisation, die sich für den andauernden und sogar verstärkten Einsatz von fossilem Gas einsetzt, bei. Die Stadtverordnetenversammlung hat entschieden, dass Frankfurt bis 2035 klimaneutral werden soll: die Mitgliedschaft eines städtischen Unternehmens in einem Lobbyverband, der den Bau neuer Gasinfrastruktur und den langfristigen Einsatz von fossilem Gas propagiert, verträgt sich nicht mit dieser Beschlusslage. Dieser Verband übt politischen Einfluss auf Parlamente und Regierungen aus und beeinflusst die öffentliche Meinung zugunsten seines Geschäftsmodells. Der Verein arbeitet z. B. massiv gegen das Aus von fossilen Energieträgern bei Heizungen. Mit seinem Einfluss und seiner PR-Arbeit ist „Zukunft Gas“ mitverantwortlich dafür, dass die Bundesrepublik jahrzehntelang auf fossiles Gas aus Russland setzte und der Einfluss von Gazprom auf die deutsche Politik sehr hoch war. Woher kommt das Geld, mit dem der Verband diesen Einfluss finanziert? Zum Teil von der Mainova AG, also der Stadt Frankfurt und den Bürgerinnen und Bürgern aus der Rhein-Main-Region. Die Einflussnahme des Lobbyverbandes „Zukunft Gas“ führt dazu, dass die Verbrennung von klimaschädlichem fossilem Gas zum Heizen und zur Stromerzeugung eine derart große Rolle spielt. Dadurch beteiligen wir uns an der Destabilisierung unseres Klimas und der ökologischen Zerstörung von Lebensgrundlagen in der Umgebung der Gasförderstätten in aller Welt. Dabei ist inzwischen genug Wissen und Evidenz über die Vorteile erneuerbarer Energien vorhanden.[1] Weder fossiles Erdgas noch Wasserstoff sind sinnvolle Alternativen im Kontext der Wärmewende. Der Einsatz von grünem (oder gar blauem) Wasserstoff ist energetisch ineffizient und viel zu teuer. Außerdem ist es sehr unsicher, ob Wasserstoff zukünftig in ausreichenden Mengen zur Wärmeversorgung (als Importprodukt) zur Verfügung steht.[2] Auch der Magistrat der Stadt Frankfurt bestätigte auf eine Anfrage, dass derzeit „keine seriöse Einschätzung“ abgegeben werden kann, ob jemals genügend Wasserstoff bereitgestellt werden kann. Wir wissen: erneuerbare Energien stehen zur Verfügung und sind kostengünstiger! Zudem wirbt „Zukunft Gas“ auch für die Produktion von Wasserstoff aus fossilem Gas: in puncto Effizienz und Klimaschädlichkeit ist das verheerend! Empörend ist zudem, dass die Mainova AG auch auf Anfrage von Stadtverordneten und Journalistinnen bisher nicht dazu bereit war, die Summe ihrer Zahlungen an „Zukunft Gas“ zu veröffentlichen. Mittels der Mitgliedschaft der Mainova AG in diesem Lobby-verband finanzieren die Stadt Frankfurt und die Kundinnen und Kunden der Mainova AG letztlich die Werbung und PR-Kampagnen im Sinne der großen Gaskonzerne. Deshalb fordern wir: die Mainova AG muss aus der Lobbyorganisation “Zukunft Gas” austreten! In dem Verband "Zukunft Gas" sind einige der klimaschädlichsten Konzerne wie Shell und Wintershall DEA vertreten, Gasspeicher-Konzerne wie RAG Austria AG, Gashändler wie die Central European Gas Hub AG und Wingas, welches bis Ende November 2022 zum russischen Konzern Gazprom Germania gehörte. Dazu kommen weitere Gasinfrastruktur-unternehmen in Deutschland sowie viele große und kleine kommunale Energieversorger und Stadtwerke. Der Aufsichtsratsvorsitzende von „Zukunft Gas“ heißt Friedbert Pflüger, ehemals hochrangiger CDU-Politiker und Mitarbeiter im Kanzleramt, dann Lobbyist und Berater für Gazproms North Stream. Der Verband ist somit bestens auch mit der russischen Gaswirtschaft vernetzt, betreibt Lobbyarbeit für seine Mitgliedsunternehmen und führt vor allem PR-Kampagnen und „Greenwashing“-Erzählungen über "klimaneutrale Gase" und "Gas als Brückentechnologie" durch. "Zukunft Gas" arbeitet mit allen verfügbaren Mitteln daran, dass sich die Bundesregierung, die Landesregierungen und viele Kommunen auch weiterhin für fossiles Gas und somit gegen die Zukunft entscheiden. „Wir sind die Stimme für die Gas- und Wasserstoffwirtschaft“, schreibt „Zukunft Gas“ auf ihrer Website. Wir wollen hingegen, dass die Mainova AG mit anderen eine Stimme für erneuerbare Energien und für die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens bildet! Wir fordern: Kein Geld mehr von der Mainova AG für „Zukunft Gas“! Austritt der Mainova AG aus dem Lobbyverband „Zukunft Gas“! Quellen: [1] Brauers, Hanna, Braunger, Isabell, Hoffart, Franziska, Kemfert, Claudia, Oei, Pao-Yu, Präger, Fabian, Schmalz, Sophie, & Troschke, Manuela. (2021). Ausbau der Erdgas-Infrastruktur: Brückentechnologie oder Risiko für die Energiewende? (Version 1.0, Deutsch) (1.0, pp. 1–11). Scientists for Future Germany. https://doi.org/10.5281/zenodo.4474498. [2] Clausen, Jens; Huber, Michael; Linow, Sven; Gerhards, Christoph; Ehrhardt, Helge; Seifert, Thomas (2022). Wasserstoff in der Energiewende – unverzichtbar, aber keine Universallösung. Policy Paper der Scientist for Future. Berlin.
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Weiter lesen auf FFM.DESo ein schöner grosser Park von Willy Brandt bis Alte Oper,würd mir wünschen das man den Platz besser nutzt mit einem schönen Spielplatz, halfpipe Parcours für Kids Mehr sitzflächen mit Tischen wie am Parkhaus goetheplatz zum verweilen
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Weiter lesen auf FFM.DENach dem U4-Lückenschluss könnte man einen U-Bahn-Ring prüfen. Dazu wären nur zwei kurze Verbindungstunnel zwischen der A-Strecke und der B-Strecke am Willy-Brandt-Platz nötig. Der Ring würde vom Willy-Brandt-Platz aus über die heutige U1 Strecke nach Ginnheim führen, von da über die dann fertiggestellte U4 bis zum Willy-Brandt-Platz und dort dann wieder über den neu zu errichtenden Verbindungstunnel zurück auf die heutige U1 Strecke. In die entgegengesetzte Richtung genau dasselbe nur andersherum. Es entstünde eine durchgängige Ringbahn und somit wäre es egal in welche Richtung man fährt, man könnte immer die Stationen am Ring erreichen. D.h. wenn es in eine Richtung mal stockt fährt man einfach in die andere Richtung und kommt trotzdem dort an, wo man hin möchte.
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Weiter lesen auf FFM.DEMan sollte an den wichtigsten Umstiegen in Frankfurt dh. an der Hauptwache, sowie am Willy-Brandt-Platz, an der Konstablerwache und am Südbahnhof in allen Ebenen (B,C,D-Ebene) flächendeckendes WLAN installieren. Denn die Leute warten in der Regel an den Bahnsteigen, nicht an den Fahrkartenautomaten.
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Weiter lesen auf FFM.DESehr geehrte Damen und Herren, Nach den schrecklichen Meldungen über die Hochwasserkatastrophen dieses Jahr und die Frage nach Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich der Warnungen für die Bevölkerung bei solchen und anderen möglichen Katastrophen war erfreulicherweise auf der Seite der Feuerwehr in Frankfurt/M. zu lesen, dass für die Stadt die Möglichkeit der Warnung per Sirene geprüft wird. Erfreulich um so mehr, da Katastrophen von solcher Tragweite selten ein intaktes Strom oder Telefonnetz zur Verfügung lassen. Sicherlich wäre mein Vorschlag nur ein winziger Aspekt in dem komplizierten Zusammenspiel von Warnung auslösen bis hin zur banalen Frage wer zahlt das und wo darf das stehen. Und ich halte es für mehr als warscheinlich, dass über den Standortvorschlag, welchen ich unterbreite, bereits diskutiert wird. Unbeschadet dessen möchte ich meine Überlegungen mitteilen. Darum bitte ich Sie zu prüfen, ob es möglich wäre, unabhängig von eventuellen weiteren Warnmöglichkeiten (Cell Brodcast, TV usw.) an JEDEM STANDORT der FRANKFURTER FEUERWEHR, sei es Freiwillige oder sei es Berufsfeuerwehr, ein Sirenensystem zu installieren. Man könnte damit einen Großteil des Stadtgebietes warnen. Wenn nicht sogar die gesamte Stadt, was zu prüfen wäre, was aber nahe liegt, da die Feuerwehren im Brandfall ja die ihnen zugewiesenen Bereiche schnellstmöglich erreichen müssen. Wenn man auf der Internetseite der Feuerwehr Frankfurt nachliest sieht man folgendes: "Die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main setzt sich aus den insgesamt 28 Stadtteilfeuerwehren Bergen, Berkersheim, Bonames, Enkheim, Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Griesheim, Harheim, Hausen, Heddernheim, Höchst, Kalbach, Nied, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Niederrad, Niederursel, Oberrad, Praunheim, Rödelheim, Sachsenhausen, Schwanheim, Seckbach, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim zusammen" Hinzu kommen , wie man gleichfalls auf der Webseite der Feuerwehr der Stadt Frankfurt nachlesen kann die Standorte der Berufsfeuerwehr: "Über das gesamte Stadtgebiet verteilen sich zwölf Feuer- und Rettungswachen" Die Feuerwehren müßten im Katastrophenfall ohnehin am schnellsten unter anderem an Not-Strom (sicher auch notwendig für den Betrieb von Sirenen) kommen und Information und alles weitere zur Katastrophenabwehr erhalten bevor es andere tun und die Standorte sollten nach meinem Verständnis normalerweise baulich und auch sonst im Verwaltungsbereich der öffentlichen Hand selbst liegen so dass hier keine allzu großen Hindernisse bestehen dürften. Wir alle wünschen uns dass wir solche Katastrophen nicht erleben müssen. Aber sollte es doch einmal passieren, möchten wir nicht die Warnung verpassen nur weil wir kein Handy haben oder nicht die richtige App darauf für das jeweilige Land im dem wir uns in Europa aufhalten. Denn einheitlich sind diese modernen technischen Hilfsmittel leider noch lange nicht. Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihre Aufmerksamkeit mit freundlichen Grüßen Sabine Wellmann
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Autos in der Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz behindern einfach nur den Fuß-, Rad- und den Tramverkehr. Überall wird irgendwo geparkt, ein totales Chaos und Durcheinander entsteht. Es ist einfach zu viel in dieser kleinen Straße. Quelle des Bildes: https://www.dieschilder.com/components/com_jshopping/files/img_products/full_SK-V-80-___-Fur-Autos-verboten7.png
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Weiter lesen auf FFM.DEGerade in der Lockdownzeit ist frische Luft nach dem Arbeit im Homeoffice enorm wichtig. Ebenso ist Sport notwendig, um die Abwehrkräfte zu mobilisieren. Um in den Parks sicher zu joggen/spazieren zu gehen ist es in der dunklen Jahreszeit notwendig die Parkrund zu beleuchten! Weder im Günthersburgpark, noch im Ostpark ist eine beleuchtete Runde möglich! Ich denke, die Läufer/Spaziergänger würden sich auch mit Spenden beteiligen! (Z.B. per Crowdfunding einzusammeln!?)
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Weiter lesen auf FFM.DEDarf ich im Rahmen der aktuellen Diskussionen und auch im Hinblick auf die geplanten “ZOOM”-Veranstaltungen zum Thema (s. “FR” von heute) anregen, die Deckenskulptur im Theaterfoyer von Zoltán Kemény allabendlich mit einem schönen Theaterlicht zu illuminieren? Sollte für die Technik kein Problem sein. Auch die Kosten dürften sich in Grenzen halten, zumal das Foyer abends ohnehin beleuchtet wird. Hätte sicherlich einen großen Effekt - nicht nur für den Straßenbahnhalt am Willy-Brandt-Platz. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Zeil wird immer ekelhafter! Es entwickelt sich immer mehr zum Treffpunkt für Obdachlose Alkoholiker, die dann im eigenen Urin einschlafen. Das dies nicht nur ekelhaft anzuschauen ist, hinzu kommt auch der Gestank. Mit Familie und Kindern kann man dort nicht mehr entlang. Die Stadt Frankfurt verliert immer mehr an Ruf. Weder Einkaufen noch Essen macht noch Spaß. Diese Herrschaften sollten gebeten werden, zumindest die Zeil zu räumen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDen asphaltierten Weg Westerbachstr. 247 zur Kleingartenanlage und zum Gartencenter als Feuerwehrzufahrt kennzeichnen. Im Falle eines Brandes ist dieser Weg durch wild parkende Fahrzeuge versperrt. Feuer in dem angrenzenden Wohnhaus, Kleingarten, Hundeplatz und Gartencenter sind dann erschwert erreichbar.
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Weiter lesen auf FFM.DEVerbot vom 2 takt Motoren, alle Art in Frankfurt. Unter anderem Mofa und Laubbläser. Es gibt schon längst Batterie betriebenen Geräte.
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Weiter lesen auf FFM.DEWeder für Rollstuhlfahrer, noch mit Kinderwagen oder für ältere Radfahrer ist die Deutschherrnbrücke barrierefrei nutzbar. Eine Idee wären Aufzüge, wie z.B. beim Eisernen Steg.
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Weiter lesen auf FFM.DEBrüssel macht es vor: Die gesamte City wurde kurzerhand zur verkehrsberuhigten Zone erklärt, ab dem nächsten Jahr gilt in allen 19 Brüsseler Stadtteilen Tempo 30, binnen weniger Wochen sollen 40 Kilometer neue Radwege entstehen. Innerhalb des Innenstadtrings - wegen seiner Form auch Pentagon genannt - gilt seit vergangener Woche Tempo 20 bis 30, Fußgänger dürfen die komplette Fahrbahn benutzen. Die offizielle Begründung: Die Menschen sollen in engen Altstadtgassen den Corona-Sicherheitsabstand von anderthalb Metern einhalten können und deshalb die Straßen nutzen. Es geht dabei immerhin um ein Gebiet von gut zwei mal zweieinhalb Kilometern. Übertragen auf Berlin wäre das ungefähr so, als würde man alle Straßen vom Brandenburger Tor bis zum Fernsehturm und vom Checkpoint Charlie bis zum Nordbahnhof den Radfahrern und Fußgängern widmen. Warum kann Frankfurt so etwas nicht. Ganz im Gegenteil, der Magistrat will das gesperrte Mainufer wieder öffnen. Frankfurt muss sich von der Vergangenheit befreien, die Gegenwart akzeptieren und für die Zukunft planen. Mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer. Und zwar schnell!
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Weiter lesen auf FFM.DE"Historischer Moment"? Gehts noch? Ein Stumpf, ein Torso der U1,2,3 endet am Südbahnhof, fast mitten in der Stadt, die letzten 2 Stationen sind weit unterausgelastet, wie jeder tagsüber leicht beobachten kann (wahrscheinlich das teuerste Stück U-Bahn der Vergangenheit zwischen Willy-Brandt-Platz und Südbahnhof mit Mainunterquerung). Die Planung sah mal vor die Verlängerung bis zur Sachsenhäuser Warte und dort die Errichtung einen P&R Parkhauses. Die Weiterführung oberirdisch durch den Stadtwald nach Neu Isenburg dürfte kein Problem sein mit kompensatorischen Ersatzpflanzungen (die Strecke ist ohnehin geprägt durch permanenten Fluglärm), innerhalb NI dann weiter im Tunnel. Das wäre eine ökonomische und attraktive Lösung und würde die Fahrgäste viel schneller in die City bringen als eine Zuckel-Strab durch den Stadwald bis zum HBF mit vielen Ampeln und Kreuzungen, vollkommen unattraktiv für Pendler. Merkt das denn niemand? Wollen sie wirklich die enge Frankfurter Strasse in NI durchteilen mit Gleisen so wie wir in Frankfurt schon einige ähnliche Situationen haben entweder herbeigeführt durch Fehlentscheidungen, politische Willkür (Eschersheimer Landstr.) oder schlichtweg durch Verschlafen der Mittelabrufung (Europaviertel) und niemand ist zufrieden damit. Die U1- Achse würde auf diese Weise viel intensiver genutzt werden, allein schon durch die Bevölkerung am Sachsenhäuser Berg mit ihren vielen Neubauten, die bis heute superschlecht angebunden ist an den schnellen ÖPNV (ganz abgesehen von den Pendlern vom P&R Parkhaus an der Warte). Warum setzt sich in Frankfurt immer nur Stückwerk, Flickschusterei, Fragmente und Anpassungsplanung durch? Kann nicht mal ein Masterplan ÖPNV entworfen und konsequent angewandt werden ohne immer wieder durch abwegige Ideen zerhackt zu werden? Ich wie auch künftige Generationen würden sich wohl eher ein in sich geschlossenes System von U-Bahn-Linien wünschen.
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Weiter lesen auf FFM.DEBleiben Sie zuhause, wahren Sie Distanz! So lautet die dringende, ständig wiederholte Aufforderung angesichts der Coronainfektionen. Hunderte Obdachlose in Frankfurt haben keine Möglichkeit sich in ein Zuhause zurückzuziehen. Sie leben auf der Straße, viele von ihnen sind gesundheitlich angeschlagen. Durch das Zurückfahren des öffentlichen Lebens sind sie ihrer wenigen Einkommensmöglichkeiten wie Flaschensammeln und Betteln beraubt. Hilfsstrukturen sind in der aktuellen Situation überlastet oder drohen geschlossen zu werden. In dieser Lage fordern wir die Stadt Frankfurt dringend auf, dem Beispiel Londons folgend, die sofortige Unterbringung Obdachloser in Hotels zu veranlassen. Das bedeutet Schutz für die Betroffenen, deren Grundversorgung ebenfalls garantiert werden muss. Zudem fordern wir, sämtliche Sammelunterkünfte aufzulösen und die dort untergebrachten Menschen gleichfalls in den leerstehenden Hotels unterzubringen. Diese vorübergehende Hotelunterbringung darf nicht damit enden, dass die bisherigen, skandalösen Zustände wieder aufgenommen werden. Corona macht deutlich: so wie es ist, kann es nicht weitergehen! Weder das Leben auf der Straße, noch die Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten in Sammelunterkünften ist menschenwürdig.
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Weiter lesen auf FFM.DELeise Musik in U Bahnhöfen sorgt für besseres Wohlbefinden, geringe Kosten. Ggf mit Ortsbezug z.B am Willy Brandt Platz klassische Musik wegen Oper und Schauspiel.
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Weiter lesen auf FFM.DEBei Sonnenaufgang mit der Gondel zur Bockenheimer Warte oder zur Uni, nach Eintritt der Dunkelheit zum Feierabend über die Lichtinstallation im Palmengarten nach Ginnheim, als Frankfurter/In, als Student/In oder als Tourist/in. Scheiben nur mit Weitblick, ohne den Leuten auf den Teller oder ins Fenster zu schauen. Alle Minute in einer Gondel mit 35 Personen oder auch mal allein, nachhaltig voll in E-Mobilität, ohne immer den Motor mit Batterie umherzufahren, autonom ohne Fahrer/In (die werden in Bus und anderen Bahnen benötigt). Und das in 2-3 Jahren. Ohne das Grundwasser zu stören, wenig Eingriffe in Bebauung, Bäume bleiben weitestgehend unbeschadet. Unvorstellbar. Wo gibt's denn sowas? Das gabs noch nie. Wie soll das funktionieren?
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Weiter lesen auf FFM.DEWeniger Tempo aber nicht langsamer! Innerhalb geschlossener Ortschaften wird der Verkehr und damit die Reisezeit von vielen Faktoren beeinflusst: ständiges Stop-and-Go, wechselnde Geschwindigkeitsbegrenzungen und Staus. Das führt dazu, dass wir in Städten deutlich langsamer fahren als die zugelassenen 50 km/h. Entgegen aller Vorurteile ist man bei einer Basisgeschwindigkeit von Tempo 30 keinesfalls länger unterwegs. Denn der Verkehr fließt durch weniger Stop-and-Go-Phasen, weniger Staus flüssiger und gleichmäßiger. Das zeigen Erfahrungen und Studien aus England: Weder mit dem Auto noch mit dem Öffentlichen Verkehr, hat sich die Reisezeit nach der Einführung von Tempo 30, bzw. 20 Meilen pro Stunde, als Basisgeschwindigkeit verlängert. Der befürchtete Stillstand bleibt gerade auch deshalb aus, weil nicht auf ständig wechselnde Tempolimits geachtet werden muss. Und dort, wo es notwendig ist, können höhere Geschwindigkeiten zugelassen werden, wenn der Bedarf und die Sicherheit nachgewiesen werden. Deshalb fordern wir Tempo 30 als konstante Basisgeschwindigkeit überall dort, wo Tempo 50 nicht zwingend notwendig ist. Tempo 30 - ein Thema für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Familie auf dem Zebrastreifen Tempo 30 ist nicht nur ein Thema für Autofahrerinnen und Autofahrer. Es erhöht die Sicherheit für alle und sorgt für mehr Gleichberechtigung zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern. Gerade die ungeschützten Fußgänger und Radfahrer profitieren von Tempo 30. Bei Tempo 30 lassen sich die Straßen leichter überqueren. Auto- und Radverkehr harmonieren besser, da Tempo 30 die Kommunikation zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern erleichtert. Auch deshalb, weil sich die Geschwindigkeiten annähern und sich die Eindrücke und Informationen, die wir als Verkehrsteilnehmer aufnehmen, bei einem niedrigeren Tempo besser verarbeiten lassen. Das fördert ein gleichberechtigtes Miteinander Aller. Nicht zu Letzt genießen Sie als Anwohnerinnen und Anwohner direkt die Vorteile von Tempo 30, da der Verkehrslärm deutlich reduziert wird. Was heißt denn Basisgeschwindigkeit - Wir haben doch schon so viele Tempo 30-Zonen! Gerade weil es so viele Tempo 30-Zonen gibt, ist die Verkehrslage oft unübersichtlich und schwer nachvollziehbar. Ständig wechselnde Geschwindigkeitsbegrenzungen zwischen Tempo 30 und Tempo 50 erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit und Konzentration, vor allem von Autofahrerinnen und Autofahrern. Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit schafft Klarheit und Übersichtlichkeit. Bislang muss nachgewiesen werden, warum die Geschwindigkeit auf bestimmten Strecken oder in einzelnen Gebieten von Tempo 50 auf Tempo 30 abgesenkt werden soll. Dies ist zum Beispiel in Wohngebieten oder vor Schulen der Fall. Das führt zu ständig wechselnden Tempolimits in unseren Ortschaften. Gerade kurze Strecken mit Geschwindigkeitsbegrenzung sind durch die vielen Verkehrsschilder unübersichtlich und finden nur selten die erforderliche Akzeptanz. Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist ein klares Bekenntnis für mehr Sicherheit und Lebensqualität in unseren Städten und Dörfern, nicht nur direkt vor der Schule, sondern überall dort, wo wir unterwegs sind und uns aufhalten. Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung - die Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit innerorts vorsieht – bewirkt viel: Mehr Klarheit im Straßenverkehr, ein flüssiger Verkehrsablauf und damit auch mehr Akzeptanz. Tempo 30 für mehr Verkehrssicherheit Jeden Tag verunglücken 570 Menschen bei Verkehrsunfällen in unseren Städten und Dörfern. Gerade Fußgänger und Radfahrer sind im Straßenverkehr einem hohen Risiko ausgesetzt. In lebendigen Orten passiert viel Unvorhergesehenes und man muss plötzlich stoppen: Ein Ball rollt auf die Straße, ein Fußgänger überquert unvermutet die Kreuzung oder ein Radfahrer wird beim Abbiegen zu spät gesehen. Bei Tempo 30 ist die Chance, rechtzeitig zu halten wesentlich höher. Schon nach 13,3 Metern kommt der Pkw zum Stehen. Ein Auto, das mit Tempo 50 unterwegs ist, prallt nach dieser Strecke mit voller Geschwindigkeit auf eine Person oder einen Gegenstand - trotz bester Absichten. Bremsweg bei Tempo 50 und Tempo 30 im Vergleich Ein Beispiel: 14 Meter vor Ihrem Auto springt ein Kind auf die Fahrbahn. Mit Tempo 30 kommt ihr Auto noch rechtzeitig zum Stehen. Bei Tempo 50 sind sie nahezu mit voller Geschwindkeit unterwegs, da bereits der Reaktionsweg, also die Strecke, die sie zurücklegen, bevor Sie reagieren und auf die Bremse treten, 13,9 Meter beträgt. Ein Zusammenstoß ist nicht vermeidbar. Kommt es zu einem Zusammenprall, sind die Überlebenschancen einer Person bei einem Unfall mit Tempo 30 mit 70 bis 80 Prozent wesentlich höher, als bei einem Zusammenstoß mit Tempo 50. Bei dieser Geschwindigkeit sterben acht von zehn Menschen. Wir fordern Tempo 30 – für weniger Verkehrstote und Schwerverletzte im Straßenverkehr – zum Schutz von uns allen! Tempo 30 für mehr Ruhe Verkehrslärm gehört zu den am stärksten empfundenen Lärmbelastungen, denen wir täglich ausgesetzt sind: 55 Prozent der Deutschen fühlen sich durch Straßenlärm belästigt. Häufig können Balkone und Terrassen nicht genutzt werden. Verkehrslärm stört Entspannung, Erholung und Gespräche. Und Lärm macht krank: Wer dauerhaft von Lärm geplagt ist, dem drohen Herz- und Kreislauferkrankungen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Entstehung von Verkehrslärm. Eine Reduzierung des Tempolimits auf 30 km/h innerorts senkt die Lärmbelastung erheblich. Zum einen sind langsamere Autos leiser. Im Geschwindigkeitsbereich von 50 km/h sind neben den Motorengeräuschen auch die Reifen-Fahrbahn-Geräusche, kurz Rollgeräusche, deutlicher ausgeprägt. Ab ca. 50 km/h werden sie bei Pkw sogar zur hauptsächlichen Ursache für Lärm. Die Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert den Lärm der Fahrzeuge im Durchschnitt um rund 2 bis 3 dB(A). Eine Absenkung um 3 dB(A) wird dabei von uns Menschen wie die Halbierung der Verkehrsmenge wahrgenommen. Kurz gesagt: 50 Autos, die mit Tempo 50 unterwegs sind, sind ebenso laut wie 100 Autos, die Tempo 30 fahren. Zum anderen verstetigt sich der Verkehrsfluss durch die die Einführung von Tempo30 als Basisgeschwindigkeit. Unnötige Brems- und Beschleunigungsvorgänge werden vermieden, was insgesamt den so genannten Vorbeifahrpegel um bis zu 7 dB(A) reduzieren kann. Daneben bestimmt die Fahrbahnoberfläche in starkem Maße den Straßenverkehrslärm. So sinkt der Lärmpegel auf Pflasterstraßen bei Tempo 30 statt Tempo 50 um mindestens 3 dB(A), im besten Fall sogar bis zu 5 dB(A). Tempo 30 bewegt mehr als Sie denken -Weniger Verkehrstote und Schwerverletzte -Die Kosten für den laufenden Erhalt der Verkehrsanlagen sinken, zum Beispiel für Schilderwartung, da weniger Verkehrsschilder notwendig sind. Auf Dauer fallen weniger Kosten für Ampelschaltungen an, da sich der Verkehr verstetigt. -Mehr Klarheit und Übersichtlichkeit im Straßenverkehr, da Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht ständig wechseln -Weniger Staus, ein flüssiger und gleichmäßiger Verkehrsablauf -Weniger Verkehrslärm -Mehr Lebensqualität Setzen Sie ein Zeichen für Tempo 30!
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Weiter lesen auf FFM.DEEs ist in der Diskussion, ob der TV Tower wiedereröffnet wird. Brandschutzbestimmungen und deren Kosten hinderten offenbar die Eigentümer bisher daran, sich zu engagieren. Warum kommt niemand auf die Idee, den Schaft zu ummnanteln mit Wohnungen, rund nicht eckig, ähnlich dem Henninger Turm. Nicht alle Probleme wären gelöst, aber ein Investor und Architekten sollten darüber nachdenken. Es könnte ein neues spektakuläres Wahrzeichen für Frankfurt werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEWir haben früher im Westend gewohnt und im grüneburgpark gab es überall Hundetütenspender. Jetzt wohnen wir in Höchst und mussten feststellen, dass es hier nirgendwo welche gibt. Weder im Stadtpark noch an der nidda oder am Main. Ich finde es unmöglich, dass es Tüten nur in den puschen Vierteln gibt. Und eine Folge davon ist, dass wirklich überall Hundescheisse herum liegt. Wir haben selbst einen Hund und nehmen zwar immer Tüten mit aber viele machen dies leider nicht.
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Weiter lesen auf FFM.DEIm Wim-Duisenberg-Platz (Ostend) stehen oftmals sehr viele Autos. Eine Zufahrt im Brandfall durch die Feuerwehr wäre nicht mehr möglich. Lösung: Parkverbot einrichten und stark kontrollieren!
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Weiter lesen auf FFM.DEDurch KFZ-Fahrzeuge, die regelmäßig unmittelbar an der Ein-/Ausfahrt Kreuzung Bolongarostraße/An der Steinmühle stehen (vor dem Straßenschild, das sich auf der Höhe des dort ansässigen Cafes befindet), ist die Sicht beim Herausfahren aus der Straße An der Steinmühle auf die Bolongarostraße stark eingeschränkt bis unmöglich (ganz zu Schweigen von den immer wieder auf dem Zebrastreifen parkenden Autos) Durch das Aufstellen einer Barriere kõnnte man ein (unerlaubtes) Parken verhindern und etwas zur Verkehrssicherheit beitragen.
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Weiter lesen auf FFM.DEWie kann gleichzeitig: • ein sich selbst finanzierendes Frankfurter CO2-Förderprogramm aufgelegt werden? • leere Dächer mit Photovoltaik voll bekommen? • die Sanierungsquote im Gebäudebestand drastisch erhöhen werden? • relevante Informationen über erneuerbare Energiesysteme an Unternehmen und Energieverbraucher verständnisvoll weitervermittelt werden? • neue Geschäftsfelder für Unternehmen generieren werden, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist? • Energiearmut wesentlich eingedämmt werden? • die Frage nach erneuerbarer Energieversorgung im Winter eindrucksvoll geklärt wird? • die im Masterplan 100% Klimaschutz festgesetzten Klimaziele schneller erreicht werden? • die schwierige politische Lage beim Klimaschutz im Römer elegant umgangen werden? Antworten für eine erneuerbare Energiewende in Frankfurt für - Strom - Wärme - Mobilität entstehen durch: • neu eingerichtete Finanzierungsinstrumente: o über einen CO2-Fond o Crowdfunding / Crowdfinancing o Förderungsauszahlungen nach CO2-Einsparquote o Contracting • stärkere Integration von Planung und Installation von erneuerbarer Energiesystemen von privaten und unternehmerischen Bürgerenergiegesellschaften • Anreize über Wettbewerbe, Preisauszahlungen und zentralen Informationsstellen (alle Sektoren) • an den Förder- und Belohnungsprogrammen (auch für Mitarbeiter/innen) nehmen alle Unternehmen und Betriebe teil, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist • erneuerbarer Projekte, wie beispielsweise für eine Wasserstoffkreislaufwirtschaft für den Fernwärmeausbau • die seit hunderten von Jahren liberale und tolerante Bürgerschaft der Stadt Frankfurt. Ausgangslage: Im Jahr 2030 müssen wir mit der Umstellung der fossilen Wirtschaft zu erneuerbaren Energien auch in Frankfurt fertig sein. Denn es ist wissenschaftlich abgesichert, dass wir nur noch knapp neun Jahre Zeit haben, um die Hebel umzulegen (siehe auch die Punkte 6 bis 9 in: https://www.scientists4future.org/fakten/ und eine Zusammenfassung von klimawirksamen Klimaschutzfakten). Niemand möchte, dass es in Frankfurt massive Trinkwasserproblem gibt und die Stadt im Sommer noch heißer wird als bisher. Leider müssen wir aufgrund der schlechten Erfahrungen vom Sommer 2018 mit Trinkwasserunterbrechungen rechnen. So mussten Taunusgemeinen und Ortschaften mit Trinkwasserförderverträgen ihr eigenes Wasser von der Stadt Frankfurt zurückkaufen, da das Grundwasser für die Versorgung der eigenen Bevölkerung vor Ort nicht mehr ausreichte. (Trinkwasser wird knapp) Der Deutsche Wetterdienst warnt zudem vor weiteren Dürresommer wie 2018 https://www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/DE/2019/20190423_niederschlagsdefizite_2018_news.html Idee: CO2 entsteht durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen: Benzin / Diesel / Kerosin / Heizöl und Erdgas. Mit jeder CO2-Einsparmaßnahme fallen automatisch weniger Rohstoffbezugskosten an. Dieses gesparte Geld, welches sonst ausgegeben würde, fließt über den FOND in nicht-fossile Energieprojekte bzw. in einen Fond, wo beispielsweise auch sozial oder finanziell benachteiligte Bürger nicht an Energiearmut leiden müssen und / oder wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Dieses System ist an Contracting angelehnt. Da im Haushalt die Rohstoffbezugskosten mit 100% gelistet sind, steht Geld für den FOND bereit. Die angeschlossenen Unternehmen unterliegen keinen Haushaltszwängen und können die Differenzen aufbringen. Auch andere Einnahmequellen, wie Spendenaufrufe, füllen den FOND. Gerade mit dem Hintergrund sozial benachteiligte Frankfurter/innen zu helfen, damit Strom/Heizung nicht abgestellt sind, wirkt positiv. Die FOND-Einlagen sind freiwillig. Umsetzung: Sämtliche Institutionen / Eigenbetriebe / Dezernate / Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden aufgefordert, Einsparpotentiale aufzuzeigen. Beispiele: - fehlende Photovoltaik/Solarenergie in/auf städtischen Einrichtungen - alte Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden melden - Ideenbörse für Wettbewerb in den Abteilungen einrichten (mit Preisen) - Informationen über neue Techniken, Förderangebote, bisher nicht bekannte Potentiale, Medienberichte und vieles mehr austauschen. Das gilt auch für alle Unternehmen, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist wie Fraport AG, Mainova AG, AGB Holding oder VGF. Jedes eingesparte Gramm CO2 erhält einen Preis. Die Stadt Frankfurt und die angeschlossenen Unternehmen zahlen entsprechend einer abzusprechenden Quote die Einsparsummen (kann den eingesparten Rohstoffkosten entsprechen) plus einen zusätzlichen – Beitrag in einen FOND ein. Dies können auch Mittel aus dem laufenden Haushalt oder externe Fördersummen sein. So ist es kaum nachvollziehbar, warum bei der Bundesregierung auferlegte Förderprogramme wie beim Kauf von Linienbussen, Fördergelder aus Berlin nicht abgerufen werden. In einem parallellaufenden Wettbewerb wird ermittelt, welche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen pro Abteilung / Unternehmen die besten Ergebnisse erzielt hat. Diese erhalten einen Sonderbonus, beispielsweise einen Energiezuschuss für ihren privaten Haushalt (aus dem FOND). Auf einer eigenen Webseite der Stadt Frankfurt und einer neu einzurichtenden Klimaschutzstelle (Anlaufstelle für Verbraucher und Gewerbe) wird täglich der aktuelle „Kontostand“, Namensnennung der Einzahler und Verwendung der FOND-Mittel gelistet. WICHTIG: diese FOND-Einzahlungen sind für die Stadt Frankfurt und alle Unternehmen, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist, freiwillig. So muss der Magistrat dafür keine Satzung erstellen, was die Umsetzung sonst unnötig verlängert. Privatpersonen, Unternehmen, Verbände oder sonstige Institutionen ohne städtische Beteiligungen können sich selbstverständlich an den Wettbewerben beteiligen und in die Kampagne integriert werden. Ein Sonderpreis für externe Mitstreiter ist hier denkbar. Im Energiereferat der Stadt Frankfurt wird ein Klimaschutzkoordinator eingestellt. Analog eines Klimaschutzbeauftragten koordiniert diese/r Mitarbeiter/in das Projekt: Frankfurt wird bis 2030 Klimaneutral (Nettonull). STROM Die Stadt Frankfurt kann auf städtischem Gebiet den gesamten Strombedarf (plus zukünftiger Nachfrage in den Sektoren Wärme und Strom) nicht durch erneuerbare Energieerzeuger decken. Es muss daher ein neues System von Erzeugung und Transport von gespeicherter Energie aufgestellt werden. Sowohl erhöhte Leistungen pro Photovoltaikmodul, als auch bisher nicht nutzbare Flächen erhöhen die Kapazitäten für Solarstrom. Neue Potentiale für Ökostrom/Wärme entstehen durch: • Delta-Belegung • bifaziale Doppelmodule oder Belegung • Agro-PV für Grünflächen • Folien-PV für nicht rechteckige Flächen • blendfreie Module für Flächen mit Flugzeugverkehr • Denkmalschutz-Anlagen • unabhängig von der Himmelsrichtung ausrichtbare Module • Hybridmodule mit Solarthermie integriert • durchsichtige / biegsame / druckbare PV-Module • Fließwasserturbinen • Kleinwindkraftanlagen • Fassaden/Balkonkraftwerke • Flachdachbelegung zusammen mit Agrokultur belegen. Begrünungen und gleichzeitigem Betrieb einer Photovoltaikaufnahme sind möglich. • Nord-Seiten von Dächern sind jetzt oft geeignet • Ackerland / Grünland / Brachflächen im EU-Fördermodus sind mit Agro-PV nutzbar. Dies ist nicht nur ökologisch sinnvoll, um Artensterben zu verlangsamen und das Ende vom Ökologischem Gleichgewicht zu verhindern. Wir sorgen auch dafür, dass Trinkwasserknappheit in Frankfurt und im Umland (Taunus /Ried) weniger realistisch wird • der Main ist für Fließwasserturbinen geeignet • funktionsfähige und in der Leistung skalierbare Feststoffspeicher. Aktionen/Maßnahmen: Start einer Photovoltaik-Stromspeicher-Kampagne in der Verwaltung / Administration vom Magistrat: da eine Solarsatzung schwierig durchzusetzen ist, sollten andere ordnungspolitische Maßnahmen in Betracht genommen werden: a) Jeder Hausbesitzer / Gewerbebetrieb ohne Photovoltaik wird aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben, warum das Dach keine Photovoltaikanlage hat. Der Ablehnungsgrund: „keine finanziellen Möglichkeiten“ wird nicht akzeptiert, da zahlreiche Unternehmen und Energiegenossenschaften händeringend nach Gebäudebesitzer/innen suchen, die ihre Dächer verpachten. In diesem Fall übernehmen die Unternehmen die komplette Investition, Installation, Wartung und Administration. Sie zahlen sogar noch Pacht und Gebäudebesitzer/innen dürfen den Eigenstrom selbst nutzen. Alle Gebäudeeigentümer/innen, die als Ablehnungsgrund statische Probleme angeben, müssen dies nachweisen. Diese Dächer können aber mit weißer Farbe zur geringeren Hitzeentwicklung in der Stadt beitragen. Durch technische Weiterentwicklungen sind bisherige Verschattungen mit Elektronik oft zu kompensieren. In diesem Fall bietet die Stadt Frankfurt über den neu einzurichtenden Anlaufpunkt für erneuerbare Energien Energiewendeberatungsleistungen an. Da Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird und Frankfurt gemäß eigenem und hessischem Klimaschutzplan sowie dem Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet ist, so schnell wie möglich Planungsgrundlagen zu erhalten, um jedes potentielles Gramm CO2 einzusparen, dürfte Frankfurt hier eine Rechtsgrundlage für die Abgabe der Stellungsabgabe besitzen. Wenn nicht, wird es sicher eine Möglichkeit geben, dies rechtlich abzusichern. Besonders für das umstrittene Heizkraftwerk West muss schnellstmöglich eine Bestandsaufnahme erfolgen, um anhand der aktuellen und zukünftigen CO2-Emissionen mögliche Strafzahlungen durch den Emissions-Zertifikatehandel zu ermitteln, falls keine schnelle Umrüstung auf erneuerbare Energie erfolgt. b) Es sollte geprüft werden, ob es analog einer PKW-Stellplatzabgabe auch eine PV-Ablösung für nicht benutzte Dach-Flächen geben kann. Dies kann dann auch bei Nichtbeantwortung oder Nichteinhaltung der Satzung mit Bußgeldern belegt werden. Mit dieser Auskunftspflicht werden alle Gebäudebesitzer damit konfrontiert, ihr Dach für öffentliche Ökostromnutzung und zur Erreichung der Klimaziele zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig beschreitet Frankfurt absolut neue kommunalpolitische Wege, um Wärme und E-Mobilität als Sektorkopplung zu fördern. Die bisherigen Fördergrundlagen, wie der aktuelle Energiezielwert kWh/m2 im Jahr für energetische Förderungen im Gebäudebestand, hat seit Jahren keine Steigerung der Sanierungsquote im Gebäudebestand erreicht. Der neue kommunale Ansatz an CO2-Einsparquoten zu knüpfen und die bisherige Basis für Förderungen nur noch für Planungszwecke zu verwenden, hebt die aktuelle Blockade bei der Sanierung im Gebäudebestand auf und umgeht elegant nicht wirksame Lenkungsfunktionen staatlicher Förderungsangebote. c) wird innerhalb der nächsten zwei Jahre (Zeit kann noch abgestimmt werden) eine Photovoltaikanlage installiert, möglichst mit Speicher, erhält der Gebäudebesitzer eine städtische Förderung aus dem FOND. Diese orientiert sich stufenweise und anteilig an den eingesparten kWh (aus dem öffentlichen Stromnetz) und / oder den nicht mehr anfallenden CO2-Quoten. Zudem erhalten Gebäudebesitzer/innen eine Anzahl von Bonus, Sondervergütungen und Solarrabatte von den angeschlossenen Partnerunternehmen. "Strafandrohung" Wer nicht innerhalb einer Frist eine Photovoltaikanlage geprüft und installiert hat, muss mit Nachteilen rechnen wie beispielsweise Sperrung für kommunale Energie-Wende-Beratungsangebote, keine Erstellung von Einsparprognosen für ein Jahr (Zeit skalierbar). Ein Wechsel in günstigere Klimaschutz-Tarife der angeschlossenen Energieversorger ist ebenfalls zeitlich eingeschränkt. Besonders Punkt b) ist dann schmerzvoll, wenn plötzlich die Heizung ausfällt und eine Dringlichkeitsberatung notwendig wird. Dies dürfte bei mehr als die Hälfte der knapp 80.000 Wohngebäude und der mindestens ebenso hohen Anzahl an Gewerbe- und Unternehmensheizungen der Fall sein (Quelle: statistisches Jahrbuch Frankfurt am Main 2017). In nachvollziehbaren und einprägsamen Beispielen wird öffentlich und eindringlich vor hohen Verlusten in diesem Fall gewarnt, die mit einer Antwort auf die Frage nach der nicht vorhandenen Photovoltaik auf dem Dach hätte vermieden werden können. Eventuell ist eine Photovoltaik-Auskunftspflicht-Satzung realisierbar. In diesem Fall muss wg. einer Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern gerechnet werden. Diese richten sich an der potentiell einzusparenden Energiesumme, oder es muss anders schmerzen. Wichtiger Vorteil: viele Gebäudebesitzer werden der städtischen Anfrage nach einer PV-Dachbelegung antworten und im Fragebogen das Feld: „Ich möchte eine kostenlose Information über potentielle Technik und eine Prognose über Wirtschaftlichkeit und Förderungen“ ankreuzen. Damit wird die reservierte Haltung der Eigentümer/innen aufgebrochen. Durch eine umstrukturierte Energiewendeberatung. steigt durch mit erneuerbaren Energietechniken die Sanierungsquote im Bestand. Belohnung: Beispiel: Sonderkonditionen bei der Mainova AG (muss noch abgesprochen werden). Diese könnten sein: • stabiler, fester Klimaschutz-Strom/Gas-Tarif zu günstigen Konditionen • (kostenlose) Energie-Wendeberatung / Einsparprognose • Auszahlung von Fördergeldern aus dem FOND bei realisierten Investitionen • Einmalbonus • Zugang zum neuen Geschäftsmodell „Wintersparbuch“ (erneuerbare Energien im Winter). GEBÄUDEWÄRME Die Förderungssumme erhöht sich, wenn z. B. bei 1-2 Familienhäuser auch gleichzeitig mit Kombinationssystemen von Strom/Wärme auf erneuerbare Energien inklusive Wärmespeicher und Steuerung umgestellt wird. Förderanreize sollten am eingesparten CO2 gebunden sein, was gerade bei Heizungen sehr hohe Einspareffekte hat und gleichzeitig die Sanierungsquote im Bestand spürbar erhöht. Hierbei werden ausschließlich wirtschaftlich sinnvolle neue Techniken berücksichtigt. Die städtischen Leitlinien für Zubau, Wirtschaftlichkeit und Betrieb von solaren Anlagen auf städtischen Gebäuden müssen sowohl auf Verwaltungsebene, als auch im Masterplan 100 % Klimaschutz aktualisiert werden. Grundsätzlich muss darauf geachtet werden, dass es keine (städtischen) Förderungen für CO2-Einsparquoten gibt, die weniger als 60 % fossile Brennstoffe pro Gebäude erreichen. Denn das bedeutet sonst, dass jahrzehntelang 60 % oder entsprechend mehr fossile Brennstoffe verbrannt werden müssen. Die Zeit dafür haben wir nicht mehr (siehe Volker Quaschning während der Anhörung im deutschen Bundestag-Umweltausschuss: „https://www.bundestag.de/resource/blob/641828/7e3d30807a1ddd9e9a57671828b915db/sv-quaschning-data.pdf “) und die bereits beschriebene Stellungnahme von Sciences For Future. Wie die Sanierungsquote im Bestand erhöht wird und wie wir die notwendigen CO2-Einsparquoten erreichen siehe auch "http://www.eiselt.de/Keine-CO2-Einsparpotentiale-verschwenden/index.html". Jedes Gebäude erhält aus dem FOND eine CO2-Einsparungprämie für eine Investition in erneuerbare Energiesysteme, besonders nicht fossile Heizungen. Kriterium: die CO2-Einsparquote von (zusammen) Strom und Wärme liegt >60 %. Außerdem brauchen die Gebäudeverwaltungen / Eigentümer/innen nicht mit einer drohen Preisparität nach wenigen Jahren zu rechnen. Die Pariser Klimaziele sind allein mit Steuererleichterungen für Gebäudebesitzer oder unzureichende CO2-Einsparmaßnahmen auf fossile Brennstoffe niemals erreichbar. Ausführliche Informationen, Grundlagen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, technische Umsetzbarkeit einer bürgernahen dezentralen Energiewende ist im Konzept: GRÜNE NULL (Inhalt: Wege für eine wirksame Strategieumsetzung zur Erhöhung der Sanierungsquote im gesamten Gebäudebestand durch erneuerbare Energien. Link auf Nachfrage). Alle privaten, gewerblichen, kommunalen und sonstigen Gebäudeverwaltungen, welche 100 % fossile Brennstoffe bei den Heizungen einsparen, werden auf der städtischen Webseite extra als Kandidat für einen Sonderpreis gelistet. Nachtspeicheröfen: Diese verschwinden komplett durch geeignete Infrarotheizungen. Denn bei gleicher Wärmeerzeugung sinkt der Strombezug bis zu 70 % aus dem öffentlichen Netz umgekehrt proportional. Gleichzeitig können mit dem Einsatz von Photovoltaik/Kleinwindkraft und Speicher die stark reduzierten Stromnetzbezüge nochmals erheblich gesenkt werden. Die bisher ungelöste Frage der Nachtspeicherofennutzung ist damit beantwortet. Bisher nicht angewandte physikalische Grundlagen sorgen genauso wie beim Ersatz der alten Glühlampen durch LED-Technik für niedrigen Stromverbrauch - bei gleichem Nutzen. Potentiale für Wohnungsbaugesellschaften: hier liegt ein großes Potential für große Wohnungsbaugesellschaften. Je höher die CO2-Einsparquote, desto mehr Fördergelder werden aus dem FOND ausgezahlt. Ebenso fallen weniger Kosten in der Betriebsführung als auch bei Personalkosten im Bereich Administration / Verwaltung an. Denn wenn die leidigen fossilen Heizungen nicht mehr vorhanden sind, entstehen neue Flächen, die vermietet werden können (beispielsweise als Keller). WICHTIG: erneuerbare Heizungssystem oder Infrarotheizungen sind wesentlich leichter und gerechter in den Umlagenabrechnungen für Heizkosten abzurechnen. Dezentrale Energiewende - idealerweise sektorübergreifend: für Frankfurter Energieversorgungsunternehmen bilden sich völlig neue Geschäftsfelder im Rahmen der dezentralen Energiewende, wie beispielsweise: • Energie-Wende-Beratungen • Steuerung der erneuerbaren Energie- und Geldströme • Wartung erneuerbarer Energietechniken • Speicherungen. Hierbei werden neue Techniken berücksichtigt: • Solarthermie für Heizung / Warmwasser • Wärmepumpen • Wärmepuffer-Schichtspeicher • Eisspeicher • Feststoffspeicher • erneuerbare Kombinationsanlagen. • die höchsten Einsparmaßnahmen überhaupt liegen in der Kombination von Photovoltaik/Kleinwindkraft / Stromspeicher und Solarthermie / Wärmepumpe / Wärmespeicher und Steuerung • die zur Vermeidung der CO2-Problematik beim Müllverbrennen helfen. Energieerzeugung aus Biogasanlagen muss neu bedacht werden. Mit neuen Biogasmethanfabriken und der gelösten Speicherung von erneuerbar erzeugtem Wasserstoff / Methan ändert sich auch der Ansatz, Ökostrom aus Biogas ausschließlich zur Stromnetzeinspeisung zu nutzen. Gleichzeitig darf das Müllheizkraftwerk Nordweststadt nicht weiter ausgebaut werden. Der Plastikanteil sorgt zwar für einen hohen Heizwert. Aber in der Gesamtbetrachtung muss die Plastikflut und der erhebliche CO2-Anteil bei der Verbrennung erheblich und real zurückgeschraubt werden. Mit der Verbrennung wird der Wertstoffmüll für immer u.a. in CO2 umgewandelt. Genauso wenig darf es einen Zukauf von Müllkontingenten geben. WICHTIG: Mit der Installation von erneuerbaren Kombinationsanlagen mit Photovoltaik/Stromspeicher und einer intelligenten Steuerung werden sofort nach der Installation 100 % fossile Brennstoffe für immer eingespart. Hier sind die höchsten Einzahlungsquoten für den FOND erreichbar. VERKEHR Städtische Fahrzeuge / Raumplanungen: Grundsätzliches: a) eigene Fahrzeuge sollen steuerlich so behandelt werden wie private Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse. Hierbei werden alle Dieselfahrzeuge so bewertet, als wäre das Dienstwagensteuerprivileg nicht mehr vorhanden b) ein Rückgang der PKW-Einpendler-Zahlen ist einer der Wettbewerbsschwerpunkte und zugleich klimaschutzwirksam c) Autofreie / mindestens autoarme Siedlungen, auch im Bestand sind ebenfalls Bestandteil eines Wettbewerbes d) gleichzeitig muss bei jeder städtischen Bestellung für jeden Bus / Straßenbahn eindeutig nachgewiesen sein, dass der Betriebs- und Ladestrom durch erneuerbare Erzeugungsarten erfolgt. Diese können auch außerhalb von Frankfurt stehen e) alle Straßenbelege werden auf hellen Asphalt umgestellt. Denn weiße Fläche reflektieren das Sonnenlicht. Somit erhitzt sich die Stadt weniger schnell. Sinnvollerweise sollten zuerst die Straßen in der Innenstadt mit den höchsten Hitzewerten aufgehellt werden. Finanzierung: Neben den bereits genutzten aktuellen Förderungen sollten auch Contracting / Crowdfunding / Crowdfinanzierung / Energiegenossenschaften oder Leasingmodelle in Betracht gezogen werden. Größere Projekte wie Einspeisung von Wasserstoff in das öffentliche Gasnetz, kann auch über neue Finanzierungsformen erfolgen. WICHTIG: Die Stadt Frankfurt braucht hierbei oft keinen einzigen Cent vorzufinanzieren und hat auch schon eigene Crowdfunding-Projekte realisiert. ÖPNV – Busse: Städtische Busse werden schneller auf nicht fossile Brennstoffe umgestellt. Je nach Streckenanforderung werden zusätzlich zu den bereits bestellten Wasserstoff-Bussen noch Fahrzeuge mit den Antriebsarten Batteriebetrieb und Brennstoffzelle bestellt. Da die Investitions- und Wartungskosten für Oberleitungsfahrzeuge nicht wirtschaftlich vertretbar sind, sollte hiervon Abstand genommen werden. In Japan und China gehen Wasserstoff – und Brennstoffzellenfahrzeuge in die Serienproduktion (auch schienengebundene). Um rechtzeitig die notwendige Anzahl von Fahrzeugen ausgeliefert zu bekommen, muss zeitnah die Bestellung rausgehen. Andere Städte konkurrieren. Bei einer gleichzeitigen „Bestellungswelle“ kommt es tatsächlich darauf an: wer zuerst bestellt muss nicht zu lange warten. ÖPNV-Stadtbahn: Umstieg auf Ökostrombezug ist ein kleiner Schritt für CO2-Reduzierungen. Wichtiger ist es, die Takte zu verkürzen, Fahrer/innen für einen ökologischen Fahrstil gewinnen, Klimaanlagen den Bedürfnissen der Fahrgäste anpassen und die Variante einer 24h-Ringbahn in die Realisierungsphase zu übernehmen. Radverkehr: Hier sollte der Radentscheid genutzt werden, und einen speziellen Wettbewerb mit Bürgerbeteiligung gestartet werden. Flughafen: Der Feldversuch „Fraport-E-Fahrzeuge mit Induktionstechnik" sollte reaktiviert werden und auf die neuen Antriebsarten erweitert werden. Hier liegen ebenfalls hohe Einsparpotentiale, gerade bei den Flugzeugschleppern (es gibt schon zwei Fahrzeuge - Finanzierung siehe oben). Auch der Einsatz von Hybridsystemen an Flugzeugen kann mit einem Wettbewerb beschleunigt werden. Schiff: Alle Schiffe, die am Mainufer festgemacht haben, beziehen Ladestrom aus erneuerbaren Energien vom Land. Schiffseigentümer/innen die weiter ihren Betriebsstrom mit Dieselantrieb betreiben, erhalten eine zusätzliche Kostenrechnung zugeschickt. Sinngemäß wird der Aufschlag der Liegegebühren damit begründet, dass die Ausgaben für CO2-Minderung mit dem Dieselbetrieb steigen und somit die Liege-Kaigebührenerhöhungen gerechtfertigt sind. Sollte hierfür keine Rechtsgrundlage vorhanden sein, wird die Reederei aufgefordert Stellung zu nehmen. Sonst könnte die Kai-Liegeerlaubnis unter Umständen an Bedingungen geknüpft werden oder ganz untersagt werden. Andere Vereine, Kirchen, Verbände, Institutionen, Institutionen Sollten keine Einzahlung von externen Unternehmen / Einzahlern erfolgen, sind Auszahlungen aus dem Förderfond der Stadt nur dann möglich, wenn in der FOND-Kasse ein Überschuss besteht und die Gelder von der Stadtverordnetenversammlung frei gegeben werden. Aber auch ein von der Stadt Frankfurt mit Beratung unterstützter privater FOND ist möglich. Bild-Quellenhinweis: kombinierte Photovoltaik / Solaranlage = eigene Aufnahme
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Weiter lesen auf FFM.DENach dem verheerenden Brand des Goetheturms sollten wir unserer Stadt zeigen, dass der Goetheturm wieder aufgebaut werden soll.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie S-Bahn Haltestelle im ersten Untergeschoss hat keine richtige Decke. Man kann alle Kabel sehen und könnte sie sogar direkt anfassen. Ausserdem sind auf den unverkleideten Rohren und Balken oft Tauben zu sehen. Auf dem Bahnsteig sieht man ausserdem oft viele Mäuse (insbesondere abends). Ich finde es schade, dass gerade der Hauptverkehrsknotenplatz des öffentlichen Verkehrs in Frankfurt so hässlich ist und dreckig ist. Viele Touristen sehen hier Frankfurt zum ersten Mal und die täglichen Pendler müssen jeden Tag mit diesem traurigen und armseligen Bild leben. Meiner Meinung nach ist es keine schöne Präsentation dieser Stadt, die sich Mainhatten nennt. Ich schlage vor, die Haltstelle zu sanieren, um zu versuchen, dass sie mehr wie die Haltestellen Willy-Brand-Platz oder Messe aussieht.
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