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Thema

Verkehr und Straße

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Anregung Ortsbeirat 16

ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128

04.06.2024 | Aktualisiert am: 17.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.06.2024, OA 465 entstanden aus Vorlage: OF 279/16 vom 04.06.2024 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: 1. Der Bericht B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten vorzunehmen; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) einen fakultativen Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufzunehmen; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad und (Elektro-)Shuttlebusse nach Bergen als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb, wenn es bis dahin technisch möglich ist; b) Verlängerung der U4 nach Bergen (und weiter nach Maintal-Nord - auch, um eine Intermodalität mit der evtl. RTO zu gewährleisten) oder zumindest bis zum Atzelberg. Ersteres würde Bergen an das Schienennetz anschließen, letzteres neben den auf der Hand liegenden Vorteilen für Seckbach, auch die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) prüfen, ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, indem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30 auf 15 Minuten bzw. von 60 auf 30 Minuten erhöht oder - eine weitere Buslinie von Offenbach/Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel/Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg/Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten-Taktung in 15-/30-minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) eingerichtet werden kann. Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5 bis 7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte "Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr" lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP, 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des Ortsbeirats 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Falls ein Ausgleich für einen Eingriff in Betracht kommt, muss sichergestellt sein, dass dann der Ausgleich auch in Bergen-Enkheim und nicht in einem anderen Frankfurter Stadtteil erfolgt. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit - in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordert der Ortsbeirat 16 das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und des dicht besiedelten Enkheims mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Der Ortsbeirat 16 erwartet, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Der Ortsbeirat fordert, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen mit einfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7-/5-Minuten-Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zugrunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 117 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Ziff. 1. Ablehnung, Ziff. 2. bis 4. Annahme bei Streichung Variante 1, OA 465 = Ziff. 1., 2. u. 3c) Annahme, Ziff. 3 a) u. b) Ablehnung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Annahme, OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 120 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 946 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 465 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= Annahme ohne Zusatz) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu Ziffer 1.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Ablehnung) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu den Ziffern 2. und 3.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954, OA 465 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933, NR 946 und OA 465 = Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Annahme), ÖkoLinX-ELF (= Ziffern 2. und 3c Annahme, Ziffern 3a und 3b Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933 und OA 465 = Annahme, NR 946 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 und OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und OA 465 = Annahme) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Annahme, NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Dr. Schulz, Luxen, Zieran, Schneider und Schwander sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Beschlussausfertigung(en): § 4998, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024

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Anregung Ortsbeirat 11

Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel

27.05.2024 | Aktualisiert am: 07.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.05.2024, OA 463 entstanden aus Vorlage: OF 620/11 vom 30.04.2024 Betreff: Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel Vorgang: B 128/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Das Anliegen, die Regionaltangente Ost und West zu stärken, wird grundsätzlich begrüßt. Die Varianten 1 und 2 der Regionaltangente Ost, welche durch den Fechenheimer Wald verlaufen, werden allerdings kategorisch abgelehnt. Die Trassenführungen der Varianten 1 und 2 sind außerordentlich schwere Eingriffe in die dortige Umwelt und Natur. Bereits durch den Autobahnbau ist das dortige ökologische Gleichgewicht erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden. 2. Der Magistrat wird gebeten, andere Möglichkeiten mit den Nachbargemeinden zu finden, die eine Anbindung von Maintal und den nordöstlichen Stadtteilen möglich machen. Begründung: Trennung des Lebensraums der Tiere im Fechenheimer Wald in Ost und West: Grüngebiete und Habitate von im Fechenheimer Wald lebenden und vom Aussterben bedrohten Tierarten werden zerstört und räumlich geteilt. Es soll zur bestehenden Autobahngrenze im Norden ein weiterer bis zu 30 Meter breiter Bahndamm von Nord nach Süd gebaut werden. Dieser Bahndamm würde den Wald in zwei getrennte Gebiete teilen. Der Bahndamm muss zusätzlich mit chemischen Pestiziden frei von Bewuchs gehalten werden, was für diesen natürlichen Lebensraum inakzeptabel wäre. Was mit der über die Autobahn verlaufenden Grünbrücke erreicht werden sollte, würde für die Tiere durch eine Eisenbahnbrücke konterkariert werden. Ein Teil der Tiere und Insekten würde zwangsläufig von der Grünbrücke ausgeschlossen werden, da der östliche Teil des Waldes von der Grünbrücke abgetrennt wird. Braucht es dann noch zusätzlich eine zweite Grünbrücke? Der Bahndamm muss über zwei weitere lange Brückenrampen über die Autobahn geführt werden, welche noch breitere Fundamente benötigen als der reine Bahndamm selbst. Diese Aufschüttungen bedeuten mehr Abholzungen und größere Hindernisse für die Tiere und Insekten, von den Beschädigungen durch die massiven Bauarbeiten in dem Gebiet ganz zu schweigen. Gibt es einen Fledermausschutz an der Bahnstrecke? Analog zur Autobahnführung müssten dort vier Meter hohe Fledermausschutzwände entlang der Bahnstrecke aufgestellt werden, wenn der Zugverkehr an dieser Stelle nicht unter 40 km/h fahren soll. Die Funktionsfähigkeit solcher Fledermausschutzwände wurde übrigens noch nicht nachgewiesen. Die Fledermausschutzwände sind für die Autobahnstrecke durch den Wald bereits planfestgestellt. Die Trassenführung geht exakt durch das Brutgebiet von Fledermäusen, die vom Aussterben bedroht sind. Erschwerend kommt dazu, dass die Vergrämung der Fledermäuse im westlichen Teil des Fechenheimer Waldes in genau diesem Bereich der geplanten S-Bahn-Trasse stattfand. Allein deswegen sollte von dieser Baumaßnahme dringend Abstand genommen werden. Bereits die vorherige Planung der Umsiedlung der Fledermäuse in diesen bereits besetzten Bereich eines Fledermausstammes war sehr fragwürdig (Rodung von vielen Hektar Eichenwald, siehe dazu Natur- und Ökologischer Teil des Planfeststellungsbeschlusses zum Riederwaldtunnel/A 66). Besteht die dringende Notwendigkeit des Erfüllens des Eingemeindungsvertrags mit Bergen-Enkheim? Das Argument des Dezernenten für Mobilität in einer Sitzung des Ortsbeirates 16, man müsse die Verpflichtung eines Schienenanschlusses aus dem Eingemeindungsvertrag von Bergen-Enkheim erfüllen und aus diesem Grund nun ein über 20 Meter hohes Brückenbauwerk durch den besonders schützenswerten Eichenwald Fechenheims und die Schrebergärten Enkheims nach Bergen-Enkheim bauen, ist durch andere Lösungen wesentlich besser darzustellen. Dies wäre weniger umweltbelastend, einfacher und günstiger. Enkheim hat mit der U 4 und U 7 bereits einen Schienenanschluss, der noch weitergeführt werden könnte, wenn der Ortsbeirat 16 sich dies wünschen würde. Zusätzliche Lärmbelästigungen im Wohnquartier und im Wald: Nicht nur die Menschen brauchen ein gewisses Maß an Ruhe, sondern auch die wilden Tiere. Eine Bahnlinie bedeutet Lärm. Es wird dort nicht nur tagsüber die S-Bahn verkehren. In diesem Gebiet herrscht bereits heute starker Lärm: Industriegebiete mit zulässigen Lärmwerten von 72 Dezibel am Tag und in der Nacht, ohne die nötigen Abstandsgrenzen zu Wohngebieten, eine bestehende Bahnlinie, die zukünftig durch die Schließung der Bahnübergänge noch mehr genutzt wird und dies an dieser Stelle mit wesentlich schnelleren Geschwindigkeiten sowie Flugzeuge, die auf der Abflugroute bis zu 82 Dezibel Lärm produzieren, und eine neue Autobahn, die die gesetzlichen Lärmwerte nicht einhalten kann und zu weiterem Dauerlärm beitragen wird. Umweltlärm macht krank. Tiere brauchen ihr Gehör zur Kommunikation, und seien es nur einige der 47 verschiedenen Vogelarten, die im Fechenheimer Wald leben. Im Fechenheimer Wald existieren noch Rehe, Hirschkäfer, zehn Fledermausarten, fünf verschiedene Spechtarten, Habichte, Schwarzmilane und viele andere besondere Insekten und Tiere. Eine ganze Reihe davon sind vom Aussterben bedrohte Tierarten. Die Bewohner der Siedlung Am Roten Graben haben die Bahnlinie dann direkt vor ihren Balkons. Fehlende Angaben zum Flächenverbrauch und zur Fällung des Frankfurter Waldes: Es wurden im Gutachten keine Angaben zu den benötigen Hektar zu fällendem Urwald (so die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung zum Biotop Fechenheimer Wald) gemacht. Die benötigte Waldmenge wird unzweifelhaft wesentlich größer sein als der Waldverbrauch des Bauprojekts "Riederwaldtunnel/A 66". Zudem kommt es zu mehrjährigen Bauarbeiten in einem sensiblen Bereich. Die Bauarbeiten für die S-Bahn-Strecke werden sich über mehrere Jahre hinziehen. Diese Bauarbeiten werden im Wald stattfinden und viele scheue Tiere vertreiben und verschrecken. Gerade zur Brutzeit und im Sommer wären solche Arbeiten völlig inakzeptabel. Es wäre vorher ohnehin durch ein Gutachten zu prüfen, inwieweit sich solche Bauarbeiten auf diesen empfindlichen kleinen Lebensraum auswirken könnten. Das Gebiet ist durch seinen feuchten Boden und die vielen Insekten ein besonders wichtiger Lebensraum für viele Vögel, insbesondere viele Spechtarten, und Fledermausarten. Die Machbarkeitsstudie hat der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zusammen mit der Stadt Frankfurt, dem Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV), Wetteraukreis und der Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig (KGV) in Auftrag gegeben. Warum hat die Stadtplanung der Stadt Frankfurt die Gutachter dabei nicht vorher auf das Biotop Fechenheimer Wald hingewiesen? Die Planungen durch den Riederwaldtunnel und die entsprechenden Fachgutachten liegen bereits vor und es ist bekannt, dass der Schutz dieses Gebietes besonders wichtig ist. Der jetzt besagte Wald stellt eine Ausgleichsfläche für den Verlust der acht Hektar Wald im Westen des Waldes dar. Hessen Mobil und die Autobahn GmbH des Bundes hatten bereits große Probleme, die jetzigen Planungen umzusetzen. Es musste damals sogar ein zweites Umweltgutachten angefertigt werden, weil das erste Gutachten klare Vorgaben zum Umweltschutz enthielt, welche in der Planfeststellung zu große Probleme aufgeworfen hatten. Das erste Gutachten wurde daher nicht in der endgültigen Planfeststellung des Planfeststellungsbeschlusses "Riederwaldtunnel/A 66" verwendet. Das Gutachten wurde von der Stadt Frankfurt beauftragt. Die Stadt Frankfurt sollte besser überlegen, das Gebiet Fechenheimer Wald zu einem Naturschutzgebiet zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 05.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 117 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Ablehnung) sowie AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 120 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 463 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) AfD (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Dr. Schulz, Luxen, Zieran, Schneider und Schwander sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4999, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024

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Anregung an den Magistrat (OB 1)

Fahrradpiktogrammketten Kleyerstraße versetzen, Sicherheit erhöhen

23.04.2024 | Aktualisiert am: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5399 entstanden aus Vorlage: OF 1220/1 vom 02.04.2024 Betreff: Fahrradpiktogrammketten Kleyerstraße versetzen, Sicherheit erhöhen Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradpiktogrammketten in der Kleyerstraße gemäß den Musterlösungen für Radverbindungen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen so weit in Richtung Fahrbahnmitte versetzen zu lassen, dass mindestens 75 Zentimeter Abstand zu den seitlich parkenden Fahrzeugen besteht. Das bedeutet praktisch, die Markierung der Piktogrammketten auf dem Asphalt im Bereich der Straßenbahnschienen. Begründung: Die bestehenden Piktogrammketten sind in einem sehr geringen Abstand zu den seitlich parkenden Fahrzeugen angeordnet. Bei sich öffnenden Autotüren sind Radfahrende gezwungen, seitlich in Richtung Straßenbahngleise auszuweichen. Das birgt das Risiko von Stürzen, wenn die Fahrradradreifen in die Straßenbahnschienen gelangen. Radpiktogrammketten zwischen den Schienen führen Radfahrende mit sicherem Abstand über die gesamte Länge der Kleyerstraße. Bild: Manuel Denkwitz, Kleyerstraße stadtauswärts Grafik: Musterlösungen für Radverbindungen des Hessisches Verkehrsministeriums Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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Anregung an den Magistrat (OB 1)

Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel im Gallus in der Schwalbacher Straße

23.04.2024 | Aktualisiert am: 30.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5398 entstanden aus Vorlage: OF 1219/1 vom 02.04.2024 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel im Gallus in der Schwalbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Schwalbacher Straße an folgenden Stellen je fünf bis zehn Fahrradbügel aufstellen zu lassen; und zwar - vor Hausnummer 40 in der Parkbucht direkt vor der Ampel; - vor der Hausnummer 45 auf dem Gehweg direkt vor der Ampel. Begründung: Im Kreuzungsbereich Schwalbacher Straße/Mainzer Landstraße befindet sich die sehr stark frequentierte Straßenbahnhaltestelle "Schwalbacher Straße". In den vergangenen Jahren wurden dort bereits im Gehwegbereich einige Fahrradbügel installiert, die jedoch die wachsende Anzahl an Rädern nicht mehr aufnehmen können. Hinzu kommt, dass parkende Pkw direkt an der Haltelinie vor dem Kreuzungsbereich die Sicht auf die zu Fuß Gehenden behindern und beim Ein- und Ausparken regelmäßig Rückstaus und gefährliche Situationen entstehen. Weitere Radbügel bieten also einen sicheren Abstellplatz für Fahrräder und erhöhen die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden sowie Schulkinder auf ihrem Schulweg. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1435

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Anregung an den Magistrat (OB 1)

Parkhaus Galluswarte ausschildern und in das Parkleitsystem aufnehmen - Teil 2

23.04.2024 | Aktualisiert am: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5397 entstanden aus Vorlage: OF 1218/1 vom 02.04.2024 Betreff: Parkhaus Galluswarte ausschildern und in das Parkleitsystem aufnehmen - Teil 2 Vorgang: OM 4798/23 OBR 1; ST 533/24 In Bezug auf die Stellungnahme vom 08.03.2024, ST 533, wird der Magistrat gebeten, mit dem Betreiber des Parkhauses Galluswarte eine Lösung zu finden, dass das Parkhaus im Rahmen der Gleichbehandlung und des Wettbewerbsrechts gemäß den Vorschlägen aus dem Antrag an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4798, ausgeschildert wird. Begründung: Die Stellungnahme ST 533 ist widersprüchlich. An der Galluswarte hängt ein Richtungsschild zum Parkhaus Ordnungsamt der stadteigenen Parkhausbetriebsgesellschaft, aber gleichzeitig argumentiert die Stadt Frankfurt damit, dass im Rahmen der Gleichbehandlung keine Schilder zu einzelnen privaten Unternehmen aufgehängt werden. Wenn die Stadt mit Gleichbehandlung argumentiert, dann muss entweder das Hinweisschild zum Parkhaus Ordnungsamt abmontiert werden oder das viel näher gelegene Parkhaus Galluswarte auch Hinweisschilder bekommen. Die APCOA Parking wäre bereit, die Kosten für das Schild selbst zu tragen. Offenbar verhindert die Stadt Frankfurt, dass private Parkgaragen auch ausgeschildert werden. Die Anwohnenden wünschen sich dringend, dass wenigstens die öffentlichen Parkhäuser ausgeschildert werden, wenn schon das Anwohnerparken im Gallus auf sich warten lässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4798 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 533 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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Anregung an den Magistrat (OB 1)

Umbau der Straßenbahnhaltestelle „Hauptbahnhof“ - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel

23.04.2024 | Aktualisiert am: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5395 entstanden aus Vorlage: OF 1216/1 vom 09.04.2024 Betreff: Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel Vorgang: M 17/24 Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zum viergleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrssituation für zu Fuß Gehende, Fahrradfahrende und ÖPNV-Nutzende. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die sich mit dem Ausbau bietenden verkehrlichen und städtebaulichen Spielräume zu nutzen und die Verkehrsführung im Bahnhofsviertel zwischen Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof so umzugestalten, dass motorisierter Durchgangsverkehr im benannten Bereich unmöglich wird. Dabei soll die Zufahrt zu allen Gebäuden selbstverständlich gewährleistet bleiben. Nicht mehr benötigte Verkehrsflächen sollen konsequent entsiegelt und begrünt werden. Begründung: Für den motorisierten Durchgangsverkehr stehen um das Bahnhofsviertel herum die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof/Ecke Düsseldorfer Straße zur Verfügung. Die Straßen im benannten Viereck sind für Menschen, deren Wege dort beginnen oder enden, weiterhin wichtig, nicht jedoch für den Durchgangsverkehr. Weniger Verkehr bedeutet weniger Lärm, weniger Umweltbelastung und mehr Lebensqualität für alle. Frankfurt sollte die Chance nutzen, die sich durch die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes ergibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 17 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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Anregung an den Magistrat (OB 14)

Radverkehrskonzept Nord

22.04.2024 | Aktualisiert am: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5370 entstanden aus Vorlage: OF 174/14 vom 26.02.2024 Betreff: Radverkehrskonzept Nord Der Ortsbeirat regt eine Änderung des vorläufigen Netzplans im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord an. Die Verlängerung der Straße Hermannspforte bis zum Abknicken nach Westen in Richtung Nordpark ist als "Radnebennetz" gekennzeichnet. Die bisher nicht existente direkte Verlängerung dieses bestehenden Weges über die Nidda zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" ist als "Radnebennetz perspektivisch" im Plan enthalten. Der Magistrat wird gebeten, die gesamte Strecke "Hermannspforte - Frankfurter Berg" zu "Radhauptnetz perspektivisch" hochzustufen. Begründung: Aus der Schaffung der vorgeschlagenen Route ergeben sich Vorteile: 1. Es entsteht eine schnelle Fahrradverbindung zur künftigen Stadtbahnstation "Frankfurter Berg" nach der geplanten Verlängerung der U 5. 2. Für den Radverkehr Richtung Innenstadt ergibt sich eine attraktive Alternative zur topographisch ungünstigen, als "Radhauptnetz" ausgewiesenen Verbindung über die Berkersheimer Bahnstraße/Berkersheimer Obergasse, welche dann im Gegenzug heruntergestuft werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1558 Beratung im Ortsbeirat: 14

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Anregung an den Magistrat (OB 11)

Maßnahmen gegen ordnungswidriges Parken in der Straße Am Atzelberg

15.04.2024 | Aktualisiert am: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.04.2024, OM 5345 entstanden aus Vorlage: OF 574/11 vom 25.03.2024 Betreff: Maßnahmen gegen ordnungswidriges Parken in der Straße Am Atzelberg Der Magistrat wird gebeten, wirksame Maßnahmen gegen Falschparken in der Straße Am Atzelberg zu ergreifen, um eine freie Zufahrt für Müllautos, Feuerwehrautos und Rettungswagen sicherzustellen. Begründung: Durch Falschparken (siehe Foto) können Fahrer größerer Fahrzeuge wie z. B. der Feuerwehr, Rettungsdienste oder Müllentsorgung der FES nicht in den hinteren Bereich der Straße einfahren. Das stellt ein Sicherheitsrisiko dar, zudem führt es dazu, dass die FES den Müll nicht regelmäßig entleeren kann, was für die Anwohner ärgerlich ist. Daher soll die Stadt Maßnahmen ergreifen (z. B. verstärkte Kontrollen), um dem Falschparken entgegenzuwirken. (Foto: Martina Weber) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1556 Beratung im Ortsbeirat: 11

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Anregung an den Magistrat (OB 5)

Fahrzeugzählungen Großer und Mittlerer Hasenpfad zwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr

15.03.2024 | Aktualisiert am: 21.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5333 entstanden aus Vorlage: OF 1046/5 vom 27.02.2024 Betreff: Fahrzeugzählungen Großer und Mittlerer Hasenpfad zwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr Der Magistrat wird gebeten, noch bevor die Martin-Buber-Schule und die KGS Niederrad in die "Hasenpfade" ziehen, Fahrzeugzählungen durchzuführen und die Ergebnisse dem Ortbeirat mitzuteilen. Die Zählungen sollen insbesondere in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr durchgeführt werden. Begründung: Die erwartete Steigerung der Anzahl an Schülerinnen und Schülern auf möglicherweise bis zu 1.000 stellt nicht nur eine Herausforderung in Bezug auf das zusätzliche Verkehrsaufkommen durch den Schulweg dar, sondern erfordert auch eine eingehende Analyse des Pendlerverkehrs sowie der zeitlichen Spitzenbelastung. Es ist von besonderem Interesse zu erfahren, wie viele Pendler die Strecken nutzen und zu welchen Uhrzeiten ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu verzeichnen ist. Diese Zahlen sind von entscheidender Bedeutung für die künftige Verkehrsplanung, um effektive Maßnahmen ergreifen zu können. Dabei steht nicht nur die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler im Fokus, sondern auch die Minimierung von Beeinträchtigungen für die Anwohner. Eine umfassende Überprüfung des öffentlichen Nahverkehrs ist daher unabdingbar, um einen reibungslosen Verkehrsfluss und eine geringe Beeinträchtigung der Wohngegend sicherzustellen. Die erhobenen Daten werden somit nicht nur als Grundlage für infrastrukturelle Entscheidungen dienen, sondern auch dazu beitragen, Maßnahmen zu entwickeln, die den Verkehr effizient lenken und die Lebensqualität der Anwohner erhalten. Die umsichtige Integration des öffentlichen Nahverkehrs in diesen Planungsprozess wird dabei eine zentrale Rolle spielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1535 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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Anregung an den Magistrat (OB 5)

Haltsignal zum Schutz der Aussteigenden Ecke Gartenstraße/Schweizer Straße

15.03.2024 | Aktualisiert am: 21.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5332 entstanden aus Vorlage: OF 1045/5 vom 27.02.2024 Betreff: Haltsignal zum Schutz der Aussteigenden Ecke Gartenstraße/Schweizer Straße Der Magistrat wird gebeten, vor der Haltestelle "Schweizer-/Gartenstraße" eine große und deutliche Ampelanlage mit Rotlicht bzw. ein geeignetes großes Halt signal anzubringen. Begründung: Die Haltestelle "Schweizer-/Gartenstraße" ist ein verkehrsrelevanter Ort, an dem regelmäßig Fahrgäste ein- und aussteigen. Um die Sicherheit und den Schutz der Passagiere zu erhöhen, ist es sinnvoll, ein sichtbares Haltsignal vor dieser Haltestelle anzubringen. Durch die Installation eines vorranggeschalteten Ampelsystems oder eines deutlich sichtbaren Haltsignals wird eine klare Regelung für den Verkehr geschaffen. Dies ermöglicht den Fahrgästen, in aller Ruhe und Sicherheit die öffentlichen Verkehrsmittel zu betreten oder zu verlassen. Insbesondere während stark frequentierter Zeiten kann ein solches Signal dazu beitragen, den Verkehrsfluss zu organisieren und Unfälle zu vermeiden. Darüber hinaus wird durch die visuelle Präsenz des Haltsignals die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf die bevorstehende Haltestelle gelenkt. Dies trägt nicht nur zur Sicherheit der Fahrgäste bei, sondern fördert auch einen reibungslosen Ablauf des Straßenverkehrs an dieser Stelle. Vor der Haltestelle sind zwei Schilder "Achtung Fußgänger" installiert. Insgesamt trägt die Installation eines größeren und sichtbaren Haltsignals oder einer installierten Ampelanlage vor der Haltestelle "Schweizer-/Gartenstraße" dazu bei, die Sicherheit und den Komfort der Passagiere zu verbessern und gleichzeitig den Verkehrsfluss zu optimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1536

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Anregung an den Magistrat (OB 5)

Keine Sperrung des nördlichen Mainufers - keine zusätzlichen Belastungen für Sachsenhausen

15.03.2024 | Aktualisiert am: 21.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5329 entstanden aus Vorlage: OF 1042/5 vom 26.02.2024 Betreff: Keine Sperrung des nördlichen Mainufers - keine zusätzlichen Belastungen für Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, während der großen Umbauarbeiten im Bereich des Knotenpunkts Holbein-, Burnitz-, Nell-Breuning-, Hedderichstraße sowie Oppenheimer Landstraße (Holbeinkreisel) und im Bereich Textorstraße, Darmstädter Landstraße und Lokalbahnhof das nördliche Mainufer nicht erneut zu sperren. Begründung: Während des Umbaus im Kreuzungsbereich Textorstraße/Darmstädter Landstraße werden über mehrere Monate Straßenabschnitte gesperrt bzw. die Anzahl der befahrbaren Fahrbahnen reduziert. Dies wird zwangsläufig zu einer Verlagerung des Verkehrs in die umliegenden Wohnstraßen führen. Außerdem werden die Straßenbahnlinien während der Bauzeit unterbrochen, was auch dazu führt, dass die Bürger vermehrt auf das Auto umsteigen müssen. Hinzu kommt die Baustelle im Bereich des neuen Holbeinkreisels. Zuletzt haben täglich rund 14.700 Autos und 1.700 Radfahrer den Knotenpunkt von Holbein-, Burnitz-, Nell-Breuning- und Hedderichstraße sowie Oppenheimer Landstraße genutzt - Tendenz steigend. Diese Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen sich jetzt neue Routen suchen. Dies führt zu einer erheblichen Mehrbelastung in den umliegenden Wohnstraßen. Unter diesen Umständen ist eine erneute Sperrung des nördlichen Mainufers den Menschen in Sachsenhausen nicht zuzumuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1534 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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Anregung an den Magistrat (OB 12)

Vermüllung im östlichen Bereich der A 661-Anschlussstelle Heddernheim beseitigen

15.03.2024 | Aktualisiert am: 13.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5296 entstanden aus Vorlage: OF 489/12 vom 29.02.2024 Betreff: Vermüllung im östlichen Bereich der A 661-Anschlussstelle Heddernheim beseitigen Der Magistrat wird gebeten, den zuständigen Baulastträger für die A 661 - die Autobahn GmbH - zu bitten, im östlichen Anschlussbereich der Anschlussstelle Frankfurt-Heddernheim, gelegen zwischen zwei U-Bahn-Linien, die Böschung und die Leitplankenanlagen von Müllansammlungen zu reinigen. Begründung: Leider kommt es bei diesem Autobahnanschluss und dessen näherem Umfeld regelmäßig zu Vermüllung durch Plastikverpackungen, Glas und auch in Besonderem durch Automobilteile (wie Radkappen). Daher ist die Beseitigung des Missstandes durch Fachfirmen geboten. Eine ehrenamtliche Müllsammelaktion kommt wegen der dortigen Gefährdungslage nicht in Betracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1215

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Anregung Ortsbeirat 3

Sofortiger Lückenschluss auf 200 Metern für Fahrradfahrer*innen auf der Friedberger Landstraße Schluss mit der gefährlichen Situation, es reicht!

14.03.2024 | Aktualisiert am: 05.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2024, OA 448 entstanden aus Vorlage: OF 657/3 vom 21.02.2024 Betreff: Sofortiger Lückenschluss auf 200 Metern für Fahrradfahrer*innen auf der Friedberger Landstraße Schluss mit der gefährlichen Situation, es reicht! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. eine Autofahrspur in jede Richtung vom Friedberger Platz bis zur Vogelsbergstraße als Fahrradweg umzuwidmen und - als Sofortmaßnahme - rot zu kennzeichnen; 2. auf der gemeinsamen Fahrspur für Straßenbahnen und Autos auf circa 200 Metern der Straßenbahn durch die Ampelschaltung an den jeweiligen Haltestellen oberhalb und unterhalb dieser Strecke Vorrang zu gewähren; 3. alle weiteren Maßnahmen, wie Änderung des Parkens und Umbauten der Haltestellen, anschließend zu planen. Begründung: Es liegt in diesem Bereich eine gefährliche Situation für Fahrradfahrer*innen vor, die bereits seit 2021 beseitigt werden sollte. Zu den Hauptverkehrszeiten fahren inzwischen so große Fahrradpulks die Friedberger Landstraße entlang, dass eine von zwei Fahrspuren auf diesen 200 Metern oftmals nicht mehr von Autos genutzt werden kann. Trotzdem sind keine relevanten Auswirkungen auf den Verkehrsfluss festzustellen, da große Teile der Friedberger Landstraße bereits nur über eine Spur für den Kfz-Verkehr verfügen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.04.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke und FRAKTION (= Beratung) 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 448 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4776, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024

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Anregung an den Magistrat (OB 15)

Sichtbehinderung durch Altkleidercontainer

08.03.2024 | Aktualisiert am: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5237 entstanden aus Vorlage: OF 287/15 vom 01.02.2024 Betreff: Sichtbehinderung durch Altkleidercontainer Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Altkleidercontainer einer Privatfirma am Straßenrand des Ben-Gurion-Rings vor der Ladenzeile/Ärztehaus, Hausnummer 52 (Tedi-Markt), entfernt wird. Begründung: An dieser Stelle macht der Ben-Gurion-Ring einen Knick und es befindet sich auf der Innenseite eine Einfahrt zu Kunden-/Arztparkplätzen. Der Container steht sichtbehindernd für den Straßenverkehr sowie für ausfahrende Parkplatzbenutzer direkt am Fahrbahnrand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1280 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66-0

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Anregung Ortsbeirat 10

Weitere U 5-Ausfälle, Onlineverbindungssuche und Ersatzverkehr

06.12.2022 | Aktualisiert am: 31.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.12.2022, OA 290 entstanden aus Vorlage: OF 477/10 vom 22.11.2022 Betreff: Weitere U 5-Ausfälle, Onlineverbindungssuche und Ersatzverkehr Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie die Onlineverbindungssuche sowie der Ersatzverkehr für die Fahrgäste künftig deutlich besser kommuniziert werden können; 2. die bisherigen U 5-Ausfälle im Jahr 2022 nach Anlässen zu analysieren und zu erläutern. Von besonderem Interesse dabei sind, a) wie die wiederholt in Randzeiten aufgrund schlechter Taktzeiten sehr unfreundlich geregelten U 5-(Teil-)Ausfälle auch mit erkennbar fragwürdigen Leerfahrten ab Hauptbahnhof (statt Preungesheim oder zumindest Konstablerwache) vermieden werden können, da die Fahrgäste doch auch nachts noch gut nach Hause kommen wollen statt unnötig lang warten zu müssen; b) der stundenlange U 5-Ausfall am 17.11.2022, der online in der Verbindungssuche sowie für den Ersatzverkehr so leider auch nach Stunden nicht klar zu erkennen war (Anmerkung: Der Ersatzverkehr hatte dann spät abends zumindest funktioniert, leider aber nicht die Verbindungssuche dazu). Begründung: Der ÖPNV muss für eine Verkehrswende deutlich besser werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1097 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 290 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2727, 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.01.2023

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Anregung Ortsbeirat 10

Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167

06.12.2022 | Aktualisiert am: 06.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.12.2022, OA 289 entstanden aus Vorlage: OF 481/10 vom 04.12.2022 Betreff: Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Insbesondere im Berufsverkehr verursachen die aus Richtung Bad Vilbel kommenden und in die Dortelweiler Straße einbiegenden Kraftfahrzeuge immense Stauungen. Dies führt bereits zu zusätzlichen Ausweichverkehren, welche die nördlichen Stadtteile besonders belasten. Die Ringstraßenbahn wird sicherlich schon aufgrund der deutlich größeren Fahrzeuglänge mehr Zeit beanspruchen, als es bislang bei den Bussen der Linie 34 der Fall ist. Das ist relevant beim Einbiegen in die/aus der Friedberger Landstraße sowie bei der Querung der Abbiegespur in die Dortelweiler Straße (NEU!). Ferner besteht zurzeit in der Homburger Landstraße die Bushaltestelle in Höhe der Wetzlarer Straße. Sie ist unverzichtbar für die Anwohnerinnen und Anwohner östlich der Homburger Landstraße und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des amerikanischen Generalkonsulats. Besonders mit Blick auf eine maßgebende Verbesserung des ÖPNV sollten bereits bestehende und gut angenommene Möglichkeiten nicht aufgehoben werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragestellungen zu prüfen und zu berichten: 1. Wie/wo wendet der Bus der Linie 43? 2.Wie ist der zeitliche Unterschied der Grünphasen an den oben beschriebenen Ampelanlagen zwischen der Ringstraßenbahn (gegebenenfalls zuzüglich den Bussen der Linie 43) und den Bussen der Linie 34 (aktuell)? 3. Wie viele Fahrzeuge werden bei der Ringstraßenbahn (zuzüglich den Bussen der Linie 34) beziehungsweise beim Bus der Linie 34 (aktuell) stündlich im Berufsverkehr jeweils in die Dortelweiler Straße einbiegen können? 4. Wie werden die nördlichen Stadtteile vor dann zunehmenden Ausweichverkehren geschützt? Der Magistrat wird außerdem gebeten, die Kombi-Haltestelle Wetzlarer Straße auf jeden Fall in die Maßnahme aufzunehmen, also nicht nur optional. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023

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Anregung Ortsbeirat 12

Machbarkeitsstudie zur BAB 5

11.11.2022 | Aktualisiert am: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.11.2022, OA 275 entstanden aus Vorlage: OF 311/12 vom 28.10.2022 Betreff: Machbarkeitsstudie zur BAB 5 Vorgang: OA 605/20 OBR 12; V 76/21 OBR 12; ST 2449/22 Mit Stellungnahme vom 14.10.2022, ST 2449, teilt der Magistrat mit, dass die Inhalte der Studie aktuell zwischen der Autobahn GmbH und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr als Auftraggeber abgestimmt werden und er bestrebt ist, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sowie die Position der Autobahnverwaltung in Erfahrung zu bringen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf den Zeitungsbericht "Zehn Spuren auf der A 5 sind machbar" der Frankfurter Rundschau vom 21.10.2022 Folgendes mitzuteilen: 1. Welche neuen Informationen liegen dem Magistrat aktuell vor? 2. Was ist aus der Abstimmung zwischen der Autobahn GmbH und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr geworden? 3. Wann erfolgen die eigene Positionierung und die zugesagte Information der parlamentarischen Gremien wie Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte (siehe ST 2449 letzter Satz)? Begründung: Es wird auf die Begründung der Vorlagen vom 28.08.2020, OA 605, sowie vom 11.06.2021, V 76, verwiesen. In Zeiten der Klimakrise sowie der angestrebten Verkehrswende ist eine Ausbauplanung auf zehn Fahrspuren nicht vertretbar sowie den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.08.2020, OA 605 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 76 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2449 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 121 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 362 Bericht des Magistrats vom 15.03.2024, B 111 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 16.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 275 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, TO II, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage OA 275 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2680, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022

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Anregung Ortsbeirat 2

Grundsatzbeschluss SiGlinde-Kreuzung

07.11.2022 | Aktualisiert am: 31.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.11.2022, OA 274 entstanden aus Vorlage: OF 472/2 vom 08.09.2022 Betreff: Grundsatzbeschluss SiGlinde-Kreuzung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zukünftig bei allen grundhaften Baumaßnahmen in Kreuzungsbereichen des Ortsbezirks 2 das vom Radentscheid entwickelte Prinzip "SiGlinde" generell in der Bauplanung zu prüfen und bei der Umsetzung mit einzuplanen. Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. generell sind alle Umbaumaßnahmen barrierefrei zu gestalten; 2. Aufpflasterung des Kreuzungsbereiches auf Gehwegniveau; 3. Herausziehen der Gehwegnasen/Kreuzungsecken und Absperrung mittels Pollern oder Würfeln (barrierefrei); 4. komplett freie Sichtachsen im fünf-Meter-Bereich; 5. Bäume/Baumscheiben und/oder Begrünung/Entsiegelung hinter dem fünf-Meter-Bereich zur Kreuzung/zum Fußgängerüberweg; 6. Radbügel für Fahrräder und Lastenräder im Anschluss an die entsiegelte Fläche; 7. Lieferparkplätze/Ladezone mit entsprechender Markierung bzw. Beschilderung in den abgehenden Straßen im Anschluss an die Fahrradstellplätze; 8. Sitzgelegenheiten im Bereich der entsiegelten Flächen; 9. optional: farbige Gestaltung der Aufpflasterung zur Markierung der Fußgängerüberwege. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, über eine aktuelle Liste aller für den Ortsbezirk 2 in der näheren Zukunft geplanten Umbaumaßnahmen in Kreuzungsbereichen zu berichten. Vor einem Umbaubeginn eines Kreuzungsbereichs sind dem Ortsbeirat 2 alle diesbezüglichen Planungen zeitnah vorzustellen. Begründung: Das Prinzip "SiGlinde" bedeutet für alle zukünftigen Umbaumaßnahmen in Kreuzungsbereichen, "Sicher/Gleichberechtigt/Lindgrün" für alle Verkehrsteilnehmende, ob Fußgängerinnen und Fußgänger, Fahrradfahrende, inkl. Lastenräder oder motorisierter Individualverkehr (MIV) sowie Lieferverkehrsflächen, die gleichberechtigte individuelle Teilnahme. Lindgrün bedeutet in diesem Zusammenhang die Anpflanzung von Baumgewächsen im Kreuzungsbereich. Durch dieses Prinzip wird es ermöglicht, im urbanen Verkehrsraum für alle Verkehrsteilnehmer eine gleichberechtigte Teilnahme zu gewährleisten. (Quelle: Radentscheid Frankfurt, beispielhafter Kreuzungsbereich; https://www.radentscheid-frankfurt.de/2022/01/siglinde-unser-modell-fuer-kleine- kreuzungen/) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 724 Antrag vom 24.05.2023, OF 678/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 16.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 274 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) und FRAKTION (= Annahme mit der Maßgabe, dass im ersten Satz der Vorlage OA 274 die Worte "des Ortsbezirks 2" gestrichen werden) Beschlussausfertigung(en): § 2594, 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 05.12.2022

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Anregung Ortsbeirat 1

Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Unfallschwerpunkt Neue Mainzer Straße Untermainkai/Untermainbrücke entschärfen Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364

01.11.2022 | Aktualisiert am: 06.04.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2022, OA 268 entstanden aus Vorlage: OF 654/1 vom 11.10.2022 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Unfallschwerpunkt Neue Mainzer Straße Untermainkai/Untermainbrücke entschärfen Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Unfallschwerpunkt Untermainkai/Untermainbrücke für Radfahrende und Pkw-Fahrende sicherer zu gestalten, insbesondere durch: 1. Einrichtung eines baulich getrennten Radstreifens in der Neuen Mainzer Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und Untermainkai an Stelle des linken Pkw-Fahrstreifens entlang der Oper in Richtung Süden/Untermainbrücke; 2. Neumarkierung der Radwegeführung im Bereich des Abzweiges Hofstraße in Richtung Untermainbrücke; 3. Neumarkierung der Radwegeführung im Bereich der Kreuzung Untermainkai/Neue Mainzer Straße in Richtung Untermainbrücke; 4. die damit einhergehende Neumarkierung der Rad- und Fußwegeführung im Bereich der Kreuzung Neue Mainzer Straße/Weißfrauenstraße/Willy-Brandt-Platz; 5. die Anpassung der Ampelschaltungen an beiden Kreuzungen derart, dass Radfahrende und Pkw in getrennten Phasen Grün erhalten (siehe Plangrafik) sowie 6. die Einrichtung eines Fahrradstreifens auf der Nordseite des Jüdischen Museums zugunsten des Wegfalls der rechten Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr. Begründung: Die Unfallhäufungsstelle Untermainkai/Untermainbrücke weist gemäß Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364, trotz Nachbesserungen und weiterer Radwegemarkierungen weiterhin Unfälle mit Radfahrenden und Pkw-Fahrenden auf, bei denen drei bzw. fünf Personen leicht verletzt wurden (siehe Bericht B 364 Tabelle Jahresstatistik Unfallhäufungsstellen 1 UHS 17-3-4). Im Kreuzungsbereich erfassen die Verkehrsteilnehmenden die Beschilderung und Ampelschaltungen oft nicht auf den ersten Blick. Insbesondere in Richtung Untermainbrücke kreuzt der Rad- und Fußweg die Pkw-Fahrspuren unerwartet von links. Aufgrund der ungewöhnlichen Verkehrsführung kommt es jedes Jahr zu Unfällen zwischen Pkw, die mit weiteren, in gleicher Richtung fahrenden Pkw zusammenstoßen. Wegen der ungewöhnlichen Anordnung der Radampeln in der Straßenmitte verwechseln Radfahrende und Pkw-Fahrende die Signale und stoßen ebenfalls zusammen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Radweg in der Neuen Mainzer Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und Hofstraße praktisch auf dem ohnehin schmalen Gehweg verläuft, sodass sich bereits dort Radfahrende und zu Fuß Gehende gegenseitig gefährden. Alleine um auf diesen Radweg zu gelangen, muss der Gehweg auf dem Willy-Brand-Platz gekreuzt werden. Dies führt zu Stress bei allen Beteiligten. Bereits an der nächsten Ampel am Abzweig Hofstraße können Radfahrende den Pkw-Verkehr von rechts erst sehen, wenn sie die Fahrbahnkante erreicht haben. Im Anschluss müssen Radfahrende auf der Mittelinsel weiterfahren und circa 30 Meter weiter wieder an einer Ampel anhalten. Eine grüne Welle für Radfahrende gibt es natürlich nicht. Danach queren Radfahrende zwei Fahrbahnen und zwei Fußgängerüberwege, bis sie auf dem Radweg über die Untermainbrücke fahren können. Gemäß Jahresstatistik muss die Unfallhäufungsstelle neu behandelt werden. Ein baulich getrennter Radstreifen in beide Richtungen entlang der Neuen Mainzer Straße, die Neuordnung der Verkehrsführung, die Neumarkierung und die Anpassung der Ampelanlagen an beiden Kreuzungen sowie der Entfall einer von drei Pkw-Fahrspuren in Richtung Innenstadt würde die Sicherheit aller Verkehrsbeteiligten signifikant erhöhen und die Anzahl an Unfällen und Verletzten senken helfen. Anlagen: Tabelle Jahresstatistik Unfallhäufungsstellen 1 UHS 17-3-4 (B364/2022) Plangrafik (Geoportal Frankfurt/Luftbild 2021; Alexander Mitsch) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 122 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 364 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 268 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (B 364 = Kenntnis, OA 268 = Annahme) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 364 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 268 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2676, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022

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Anregung Ortsbeirat 5

Planung zum Parkhaus/Multifunktionsarena Areal P9 ergänzen: Konzept für Park-and-ride am Stadion vorantreiben

07.10.2022 | Aktualisiert am: 25.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.10.2022, OA 255 entstanden aus Vorlage: OF 537/5 vom 16.08.2022 Betreff: Planung zum Parkhaus/Multifunktionsarena Areal P9 ergänzen: Konzept für Park-and-ride am Stadion vorantreiben Vorgang: M 119/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der für 750.000 Euro im Magistrat beschlossenen vertieften Prüfung des Parkplatzes P9 am Stadion als Standort für eine geplante Multifunktionshalle den zu prüfenden Sachverhalt wie folgt zu erweitern: Es sollte zusätzlich geprüft werden, ob und wie das für eine Multifunktionsarena vorgesehene Parkhaus wochentags tagsüber für den Pendlerverkehr als Park-and-ride-Parkhaus genutzt werden kann, erweitert um ein entsprechendes ÖPNV- Angebot. Begründung: Der mögliche Bau der Multifunktionshalle wertet den Standort weiter auf und erhöht die Anzahl der möglichen Veranstaltungen am Stadion erheblich. Ggf. wird daher auch ein erweitertes ÖPNV-Angebot erforderlich werden. Daneben werden tagsüber unter der Woche dringend Stellplätze für Park-and-ride benötigt. Die Verkehrswende gelingt, wenn der Pendlerverkehr in die Stadt reduziert wird. Um Synergieeffekte bei Planung und Finanzen zu nutzen, sollte daher im Rahmen der umfangreichen Planungen für die Multifunktionshalle auch die Nutzung der vorgesehenen Parkplätze für Park-and-ride geprüft werden. Dabei sind neben der S-Bahn-Anbindung auch eine höhere Taktung der Straßenbahnen zum Stadion sowie das Einrichten von Schnellbuslinien in die Überlegungen einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 119 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 255 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 255 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2022, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage OA 255 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2550, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022 Aktenzeichen: 52 2

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Anregung Ortsbeirat 6

Griesheim: Straßensperre bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus Griesheim

04.10.2022 | Aktualisiert am: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.10.2022, OA 254 entstanden aus Vorlage: OF 595/6 vom 29.09.2022 Betreff: Griesheim: Straßensperre bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus Griesheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus Griesheim eine Straßensperre an der Einfahrt zum Schwarzerlenweg (Sackgasse) einzurichten und diese Sperrung überwachen zu lassen, die Kosten (voll oder teilweise) können über die SAALBAU von den Mietern eingefordert werden; 2. die SAALBAU aufzufordern und zu verpflichten, die Anwohner rechtzeitig vorher über die monatlichen Großveranstaltungen, wie in den Zeiten vor der Coronapandemie geschehen, zu informieren; 3. zu prüfen und zu berichten bzw. die SAALBAU aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, ob es eine Möglichkeit für die SAALBAU gibt, dass Parkplätze von Supermärkten für die Zeit der Großveranstaltungen angemietet werden und gegebenenfalls ein Shuttle eingerichtet wird. Sollte der Magistrat bzw. die SAALBAU substanz ielle Einwände gegen die vorgeschlagenen Maßnahmen haben, ist der Ortsbeirat offen für konstruktive Vorschläge. Begründung: Der Schwarzerlenweg, an dessen Einfahrt sich das Bürgerhaus befindet, ist eine kurze Sackgasse. Im Schwarzerlenweg befinden sich mehrere Mehrfamilienhäuser sowie Wohnhochhäuser. Die Straße hat wenig Parkraum. Schon ohne Veranstaltung im Bürgerhaus wird dort verkehrswidrig geparkt. Vorschläge zur Entspannung der Situation wurden mehrfach an den Magistrat gerichtet. Das Bürgerhaus verfügt nur über ein kleines Parkhaus. Bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus ist kein Ein- und Ausfahren in die Straße mehr möglich. Wildes Parkplatzsuchen und verkehrswidriges Parken behindern die Ein- und Ausfahrt der Anwohner und vor allem behindern sie die Einfahrt von Einsatzfahrzeugen. Wie die SAALBAU in einem Schreiben vom 19.09.2022 anführt, wurde seit 2012 bis zum Ausbruch der Coronapandemie eine Straßensperre mit Parkwächtern aufgestellt. Dies hatte die Situation stark entzerrt. Die Anwohner erhielten eine Plakette, die ihnen ohne große Umstände die Durchfahrt ermöglichte. Die rechtzeitige Information, die monatlich gegeben wurde, hat den Anwohnern ein Zeitfenster gegeben, wann sie ohne Mühen den Schwarzerlenweg trotz Veranstaltung im Bürgerhaus für sich nutzen konnten bzw. ihr Fahrzeug besser stehen ließen. Es war für beide Seiten ein befriedigendes Arrangement. Ein adäquater Ersatz für die Regelung wurde bisher nicht gefunden. Die oben stehenden Vorschläge sollten die Grundlage für das neue Handeln sein. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, wie bei vielen anderen Ereignissen, Festen oder Flohmärkten, wie z. B. Dippemess, Flohmarkt am Sachsenhäuser Ufer, Schwarzwaldstraßenfest etc., bei denen Straßen gesperrt werden, den Schwarzerlenweg an Tagen mit Großveranstaltungen durch die Ordnungsbehörde zu sperren und nur den Anwohnern die Einfahrt zu erlauben. Weitere Beispiele können bei Bedarf beliebig hinzugefügt werden. Der Vorschlag der SAALBAU, eine Beschilderung mit "Anlieger frei" vorzunehmen, ist, wie jeder weiß, zwecklos, zumal derjenige, der in das Bürgerhaus will, dann auch Anlieger wäre. Schon heute ist die Einfahrt für Busse untersagt. Aber nicht jeder kann das Schild lesen. Eine weitere Möglichkeit, um überhaupt - die umliegenden Straßen miteinbezogen - vor langen Rückstaus und Parkplatzsuchverkehr zu schützen, wäre die Möglichkeit, bei den umliegenden Supermärkten Parkflächen anzumieten. Die entstehenden Kosten können ebenfalls bei der Anmietung einkalkuliert werden. Da die Zeit wieder gekommen ist, dass vermehrt Großveranstaltungen im Bürgerhaus Griesheim stattfinden, ist Eile geboten, die geforderten Maßnahmen rasch umzusetzen. Einen Verweis auf öffentliche Verkehrsmittel fruchtet wenig, da viele der Besucher der Veranstaltungen in festlicher Kleidung, mit viel Gepäck kommen oder auch ihre Verpflegung mitbringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 64 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 254 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) 12. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 10.11.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 254 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2469, 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 07.11.2022

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Anregung Ortsbeirat 1

Den Ortsbeirat stets an grundhaften Erneuerungen von Straßen im Ortsbezirk 1 von Anfang an beteiligen

06.09.2022 | Aktualisiert am: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 233 entstanden aus Vorlage: OF 569/1 vom 16.08.2022 Betreff: Den Ortsbeirat stets an grundhaften Erneuerungen von Straßen im Ortsbezirk 1 von Anfang an beteiligen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat schon zu Beginn von Planungen zur grundhaften Erneuerung von Straßen und Plätzen an der Planung zu beteiligen. Dies kann durch einen Vortrag des Magistrats oder eine öffentliche Anhörung geschehen. Begründung: In den letzten Monaten hat der Ortsbeirat mehrfach erst aus der Presse erfahren, dass Straßen und Plätze grundhaft erneuert wurden. In der Regel wurden insbesondere Straßen in althergebrachter Weise saniert oder modernisiert. Ein unsägliches Beispiel ist die Kaiserstraße, die nach Asphaltierungsarbeiten in exakt der gleichen Weise wieder dem Verkehr übergeben wurde. Dringend notwendige Aspekte wie Begrünung, Radverkehrsanlagen, bessere Bedingungen für zu Fuß Gehende, Entsiegelung oder Versickerungsfähigkeit für Regen werden regelmäßig kaum bis gar nicht berücksichtigt. Änderungen an den Planungen sind zum Zeitpunkt von Pressemeldungen nicht mehr möglich. Damit werden große Chancen zur Verbesserung des Stadtklimas und der Verkehrssicherheit vertan. Offenbar benötigen Teile der Verwaltung die Beteiligung des Ortsbeirates und neuen Schwung in Richtung einer klimaresilienten Schwammstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 14 Antrag vom 28.02.2023, OF 782/1 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3769 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 233 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 233 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2302, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022

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Anregung Ortsbeirat 11

Fließender Verkehr auf der Hanauer Landstraße Fahrradwege frei machen und keine parkenden Autotransporter mehr

05.09.2022 | Aktualisiert am: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2022, OA 219 entstanden aus Vorlage: OF 301/11 vom 05.08.2022 Betreff: Fließender Verkehr auf der Hanauer Landstraße Fahrradwege frei machen und keine parkenden Autotransporter mehr Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, 1. dass der Verkehr auf der Hanauer Landstraße im Bereich östlich des Ratswegkreisels nicht behindert wird; 2. dass verhindert wird, dass besonders Autotransporter und Lkw die Fahrradwege, die Fahrbahnen oder sogar, halbseitig parkend, beide Spuren blockieren können. Begründung: Der Verkehrsfluss auf der Hanauer Landstraße wird regelmäßig durch unterschiedliche Einzelereignisse gestört. Diese führen zu kilometerlangen Staus und die eigentlich hohe Leistungsfähigkeit der Hanauer Landstraße wird reduziert auf die Effizienz einer "Dorfdurchfahrt". Ordnungswidrigkeiten werden kaum geahndet. Die Hauptstauverursacher sind dabei die Autohäuser, für deren Betriebsgenehmigung es Voraussetzung ist, dass eine Fläche für Autotransporter zum Be- und Entladen vorzuhalten ist, so die Wirtschaftsförderung Frankfurt. Es ist für Fahrer von Autotransportern viel bequemer, auf der Fahrbahn abzuladen und die Fahrzeuge von dort aufs Gelände zu fahren. Diese Ladeprozesse dauern in der Regel eine Stunde. Dieses Verfahren ist gefährlich, weil die Transporter meist vollflächig auf den Rad- und Gehwegen stehen oder den halben Fahrstreifen blockieren. Dies kommt einer Vollsperrung der einen Fahrbahn gleich. Zudem beschädigen diese schweren Fahrzeuge mit ihrem Gewicht von über 2,8 Tonnen die Geh- und Radwege nachhaltig. Der Zustand der Radwege verschlechtert sich. Die Gefahr von Unfällen erhöht sich. Um dieser Situation im Frankfurter Osten "Herr" zu werden, ist es unausweichlich, dass regelmäßig Kontrollen stattfinden. Auch wenn der Frankfurter Osten vom Ordnungsamt "zu weit weg" ist, um dort mal Fahrzeuge hinzusenden, die Verkehrskonzentration in der Stadtmitte höher sei als im Osten und deswegen dort die Kräfte gebündelt werden müssen, ist es wichtig, auch im Ortsbezirk 11 regelmäßig tätig zu werden. Die völlig unnötig vernichtete Zeit der Bürger in völlig unnötigen Staus sollte ausreichen, um dieses Problem anzugehen. Die Zerstörung der Radwege und die Gefahren für Fußgänger und Radfahrer in dem Bereich sollten nachhaltig beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 436 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1686 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 4, 11 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 4 am 04.10.2022, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage OA 219 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 219 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2297, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022 Aktenzeichen: 66-2

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Anregung Ortsbeirat 5

Kapazität des Park-and-ride-Parkplatzes Neu-Isenburg Stadtgrenze sofort um ein Viertel erhöhen

01.07.2022 | Aktualisiert am: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.07.2022, OA 214 entstanden aus Vorlage: OF 474/5 vom 12.06.2022 Betreff: Kapazität des Park-and-ride-Parkplatzes Neu-Isenburg Stadtgrenze sofort um ein Viertel erhöhen Vorgang: V 203/21 OBR 5; ST 396/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Stellplätze im nordwestlichen Bereich des Park-and-ride-Parkplatzes Neu-Isenburg Stadtgrenze durch geeignete Maßnahmen von Lieferwagen und Anhängern frei zu halten. Begründung: Viele Stellplätze, besonders im nordöstlichen Bereich des Parkplatzes, werden häufig von großen Gewerbefahrzeugen und Anhängern belegt, die zudem mehrere Pkw-Stellplätze beanspruchen, weil sie aufgrund ihrer Größe längs und nicht wie die Pkw senkrecht abgestellt werden. Selbst wenn in diesen so belegten Parkboxen noch Stellplätze frei bleiben, werden diese nicht genutzt, weil zu befürchten ist, dass in der Nähe der Lieferfahrzeuge geparkte Pkw durch zu gewärtigende Gewerbetätigkeiten beeinträchtigt oder gar beschädigt werden könnten. Nach Ansicht des Ortsbeirats können diese zweckentfremdeten Stellplätze mit überschaubarem Aufwand zurückgewonnen und somit zahlreiche Pendlerfahrten nach Frankfurt vermieden werden. In seiner Stellungnahme vom 14.02.2022, ST 396, vertritt der Magistrat die Auffassung, dass die Fernhaltung der Gewerbefahrzeuge durch Ausschilderung und Kontrollen unverhältnismäßig sei. Da Millioneninvestitionen für die Errichtung eines Parkdecks an dieser Stelle in Erwägung gezogen wurden, erscheint dem Ortsbeirat die Einlassung unplausibel. Eventuell genügt es schon, kurzfristig Parkwächter oder ähnliche Ordnungskräfte zu engagieren, um die Gewerbetreibenden von der unerwünschten Nutzung der Parkflächen abzuhalten. Ist die ausschließliche Nutzung durch Pkw wieder etabliert, können weitere Kontrollmaßnahmen entfallen. In jedem Fall ist die vom Magistrat in der genannten Stellungnahme in Erwägung gezogene Kennzeichnung mit entsprechenden Kontrollmaßnahmen erheblich günstiger als alle bis jetzt in Aussicht genommenen Maßnahmen zur Kapazitätsschaffung von Park-and-ride-Parkplätzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2021, V 203 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 396 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 51 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, TO II, TOP 73 Beschluss: Der Vorlage OA 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2253, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022 Aktenzeichen: 322 1

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Anregung Ortsbeirat 1

Pocketpark statt Müll und Parkplätze neben dem Römer

28.06.2022 | Aktualisiert am: 16.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.06.2022, OA 205 entstanden aus Vorlage: OF 484/1 vom 07.06.2022 Betreff: Pocketpark statt Müll und Parkplätze neben dem Römer Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den jetzt durch Mülltonnen, Müllablagerungen und von Parkplätzen geprägten namenlosen Platz zwischen Limpurgergasse, Buchgasse und Alte Mainzer Gasse in eine öffentliche Grünfläche umzuwidmen und intensiv und artenreich begrünen sowie Unterflurglassammelbehälter einrichten zu lassen. Begründung: Das Abstellen von Mülltonnen im öffentlichen Raum ist per Satzung nicht gestattet. Hier sollte gerade der Magistrat mit gutem Beispiel vorangehen. Der Magistrat wirbt aufwendig für eine Belebung und Begrünung von Innenhöfen und fördert derartige Maßnahmen. Auch auf diesem Gebiet könnte und sollte der Magistrat als leuchtendes Vorbild agieren und eine Fläche schaffen, die zum Beispiel den schwer arbeitenden Mitarbeitenden des Magistrats als Ort der Erholung und des Ausruhens in den Pausenzeiten dienen könnte. Sind hohe Staatsgäste in Frankfurt zu Gast oder sind Sportereignisse zu feiern, werden staatliche Repräsentanten oder Pokalsieger regelmäßig über die Limpurgergasse an den Römer herangeführt. Der Platz ist in all seiner Tristesse und Fehlnutzung als Müll- und Parkplatz weder dem angrenzenden altehrwürdigen Rathaus noch den Staatsgästen und Fußballerinnen und Fußballern würdig. Im Übrigen sei noch erwähnt, dass mit dem Parkhaus Römer ausreichend Stellplätze für Pkw zur Verfügung stehen. Fotos: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 55 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, TO II, TOP 71 Beschluss: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2251, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022 Aktenzeichen: 66 3

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Anregung an den Magistrat (OB 6)

Parkverbot am südlichen Ende der Elektronstraße auf der Westseite

26.04.2022 | Aktualisiert am: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1978 entstanden aus Vorlage: OF 430/6 vom 06.04.2022 Betreff: Parkverbot am südlichen Ende der Elektronstraße auf der Westseite Der Magistrat wird gebeten, ein Parkverbot am südlichen Ende der Elektronstraße zwischen Hausnummer 2 und 4 (westliche Straßenseite) zu prüfen und zu bewerten. Begründung: Der Abschnitt der Elektronstraße zwischen Alt-Griesheim und dem Main ist eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit. Am Ende, zum Main hin, nimmt die Breite der Straße etwas ab. An sich wäre das Parken schon unerlaubt, wenn die verbleibende Straßenbreite drei Meter unterschreitet. Dies ist oft schon der Fall, wenn die Fahrzeuge nicht nah genug an der Bordsteinkante stehen. Da der Gehweg sehr schmal ist, erscheint das Zulassen von teilweisem Parken auf dem Gehweg keine Lösung zu sein. Von daher wäre ein Parkverbot eine eindeutige Lösung. Da sich wegen Grundstückeinfahrten auf der westlichen Seite weniger Parkplätze befinden, wird diese Seite gewählt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1839 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

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Anregung an den Magistrat (OB 6)

Goldstein: Kreuzung Schwanheimer Ufer/Tannenkopfweg für Fußgängerinnen und Fußgänger ausbauen

26.04.2022 | Aktualisiert am: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1977 entstanden aus Vorlage: OF 429/6 vom 27.03.2022 Betreff: Goldstein: Kreuzung Schwanheimer Ufer/Tannenkopfweg für Fußgängerinnen und Fußgänger ausbauen Der Magistrat wird aufgefordert, die Kreuzung Schwanheimer Ufer/Tannenkopfweg so auszugestalten, dass auch Fußgängerinnen und Fußgänger insbesondere die Landstraße K 807, die parallel zum Main verläuft, überqueren können. Begründung: Die oben genannte Kreuzung ist mit einer Ampelanlage ausgestattet. Diese Ampelanlage regelt allerdings nur den motorisierten Verkehr (Fahrradfahrer weichen auf den am Mainufer gelegenen Fahrradweg aus). Fußgängerinnen und Fußgänger können das als Naherholungsgebiet wertvolle Ufer nur über eine Fußgängerbrücke erreichen, was insbesondere Gehbehinderte von einem Zugang zum Main aus Goldstein ausschließt. Die Kreuzungsanlage ist offensichtlich in den 1970er-Jahren geplant worden, als eine "autogerechte" Kreuzungsanlage noch erstrebenswert erschien. Diese Zeiten sind vorbei, weshalb es auch an der Zeit ist, Fußgängerinnen und Fußgänger als Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen und ihren Bedürfnissen zu entsprechen. Daher muss ein Fußgängerüberweg geplant und umgesetzt werden. Dieser würde auch den Anschluss für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer (mit Kindern) erheblich verbessern. Es ist unmöglich, die bestehenden Überwege mit einem Fahrrad mit einem Kind im Kindersitz zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2028 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 750 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

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Anregung Ortsbeirat 11

Sperrung der Raiffeisenstraße

25.04.2022 | Aktualisiert am: 28.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2022, OA 180 entstanden aus Vorlage: OF 274/11 vom 08.04.2022 Betreff: Sperrung der Raiffeisenstraße Vorgang: OM 6610/20 OBR 11; ST 388/21; OM 852/21 OBR 11; ST 523/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Raiffeisenstraße in Höhe des evangelischen Kindergartens die Durchfahrt für Pkw zu sperren. Diese Maßnahme sollte nach der Wiedereröffnung der Lahmeyerstraße zunächst versuchsweise für ein Jahr gelten und evaluiert werden. Die endgültige Regelung sollte vor Baubeginn des Riederwaldtunnels a m Erlenbruch getroffen werden. Begründung: Beim Ortstermin am 19. Januar 2022 hat der Magistrat als Alternative zur Sperrung eine Drehung der Einbahnstraße auf der Raiffeisenstraße zwischen Johanna-Tesch-Platz und Rümelinstraße ins Gespräch gebracht und mit der Stellungnahme ST 523 den Ortsbeirat 11 gebeten, diesen Vorschlag zu beraten. Die Beratung ergab, dass die Alternative nicht als vorteilshaft angesehen wird, unter anderem wegen des zu erwartenden Mehrverkehrs in der Max-Hirsch-Straße, die gerade erst durch Vermeiden des Parkens auf dem Gehsteig beruhigt wurde. Auch der Stadtspaziergang zum Thema Fußverkehr am 08.03.2022 in der Riederwaldsiedlung unter Beteiligung des Dezernates XII - Mobilität und Gesundheit - erbrachte keine abweichenden Ergebnisse. Die Raiffeisenstraße ist in Abschnitte mit unterschiedlicher Richtung als Einbahnstraße aufgeteilt, um zu verhindern, dass Fahrzeuge die Siedlung als Stauumgehung nutzen. Diese Regel wird aber häufig missachtet. Das Problem ist altbekannt und wird sich mit Baubeginn des Riederwaldtunnels am Erlenbruch verschärfen (ausführlich dazu in den Anregungen vom 21.09.2020, OM 6610, sowie vom 25.10.2021, OM 852). Die Maßnahme wird zur Verkehrsberuhigung im Riederwald beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6610 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 388 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 852 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 523 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 154 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO II, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage OA 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1876, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 Aktenzeichen: 32 1

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Anregung an den Magistrat (OB 9)

Verkehrszeichen Landwehrgraben

24.03.2022 | Aktualisiert am: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1904 entstanden aus Vorlage: OF 198/9 vom 02.02.2022 Betreff: Verkehrszeichen Landwehrgraben Der Magistrat wird gebeten, den Landwehrgraben einheitlich mit den Verkehrsschildern 239 "Gehweg" und dem Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei" auszuschildern, damit § 1 der Straßenverkehrsordnung, gegenseitige Rücksicht zu nehmen, auch wirklich eingehalten wird. Begründung: Es verwirrt, wenn ein Teil mit Verkehrsschild 239 "Gehweg" und ein Teil mit Verkehrsschild 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" jeweils mit dem Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei" ausgeschildert ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1712 Aktenzeichen: 66 7

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Anregung Ortsbeirat 7

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4

22.03.2022 | Aktualisiert am: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2022, OA 164 entstanden aus Vorlage: OF 115/7 vom 02.03.2022 Betreff: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4, wird unter Berücksichtigung der folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Trotz der Eigenschaften als vormalige gartenbauwirtschaftliche Fläche ist eine vollständige Kompensation der verloren gegangenen Grünfläche zu gewährleisten. 2. Die vorgesehene durchgängige Begrünung aller vorhandenen Dachflächen und die Kombination mit Fotovoltaikanlagen sollen überall dort, wo es technisch möglich ist, konsequent umgesetzt werden. 3. Es sollen Sharing-Konzepte, insbesondere des Wirtschaftsverkehrs, geprüft werden, um die Anzahl der täglichen Fahrten zu reduzieren. 4. In die Stellplatzanforderungen sind explizit auch Radabstellanlagen miteinzubeziehen. 5. Angesichts dessen, dass sich das verkehrsplanerische Fachgutachten auf Zahlen aus 2016 bezieht, ist jährlich, zumindest in den ersten Jahren, über die verkehrlichen Auswirkungen zu berichten und der Ortsbeirat in mögliche Anpassungen der Busrouten miteinzubeziehen. 6. Unabhängig vom Zeitpunkt der Fertigstellung des Busbetriebshofs werden die Planungen und Verhandlungen mit der Autobahn GmbH über einen zusätzlichen Autobahnanschluss im Bereich der Westerbachstraße und/oder Gaugrafenstraße prioritär vorangetrieben. Begründung: Grundsätzlich stimmt der Ortsbeirat den Umzugsplänen des Busbetriebshofs der ICB zu. Allerdings sind damit verkehrliche Mehrbelastungen für den Stadtteil Rödelheim verbunden, die es unbedingt zu minimieren gilt. Auch wenn die Busse nicht zu den Spitzenstunden verkehren werden, sollen die Busse u. a. über die Westerbachstraße auf die Autobahn geleitet werden. Dieser Bereich ist bereits heute stark ausgelastet. Die Forderung des Ortsbeirats nach einer zusätzlichen Autobahnanbindung bleibt bestehen. Grundlage der Planungen sind zudem Verkehrserhebungen aus 2016, die als veraltet gelten dürften und schon gar nicht zukünftige Entwicklungen an der Gaugrafenstraße und dem Flint-Areal (Berufsschulcampus der Handwerkskammer) abbilden können. Daher muss ggf. nachgesteuert werden. Von Beginn an müssen aber die Kriterien für die Entwicklung eines solchen Projektes in Zeiten der Klimakrise stimmen. Neben ökologischen Gesichtspunkten ist auch ein diversifiziertes Mobilitätsangebot sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Antrag vom 20.09.2022, OF 202/7 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 30.03.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 4, OA 164 und OA 165 = Annahme, NR 249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 9. Sitzung des Ältestenausschusses am 31.03.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1499, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 61 00

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Anregung an den Magistrat (OB 1)

Unzumutbare Wartezeiten für den Fußverkehr

15.03.2022 | Aktualisiert am: 05.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1832 entstanden aus Vorlage: OF 360/1 vom 22.02.2022 Betreff: Unzumutbare Wartezeiten für den Fußverkehr Der Magistrat wird gebeten, die unzumutbar langen Wartezeiten an der Querungshilfe Konrad-Adenauer-Straße, Vilbeler Straße (Querung der Konrad- Adenauer-Straße/Straßenbahn) deutlich verkürzen zu lassen. Begründung: Der nächste Stau wartet für den Autoverkehr bereits wenige Meter weiter entweder an der Konstablerwache oder in der entgegengesetzten Richtung an der Seilerstraße und Friedberger Anlage. Die Verringerung von Wartezeiten für den Fußverkehr hätte lediglich einen Verschub von wartenden Fahrzeugen zur Folge. Dem Fußverkehr sollte auch in diesem Bereich eine höhere Priorität eingeräumt werden. Der Überweg ist Teil einer wichtigen fußläufigen Verbindung von der Innenstadt in das Nordend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2283 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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Anregung an den Magistrat (OB 6)

Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn - Überprüfung der Stellungnahme ST 142

15.03.2022 | Aktualisiert am: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1796 entstanden aus Vorlage: OF 387/6 vom 22.02.2022 Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn - Überprüfung der Stellungnahme ST 142 Vorgang: OM 362/21 OBR 6; ST 142/22 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST 142 abgelehnte Maßnahme der Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Seilerbahn am Mainufer in Höchst nochmals zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von gefährlichen Situationen für die Bürgerinnen und Bürger zu ergreifen. Begründung: Der Magistrat verweist in seiner Stellungnahme ST 142 auf das Fehlen eines Querungsbedarfs des Fußgängerverkehrs sowie auf niveaugleiche Gehwege. Beides würde eine verkehrsberuhigte Zone nicht erforderlich machen. Zum einen befindet sich der in der Stellungnahme erwähnte abgesetzte, sehr schmale Gehweg in Richtung Bolongaropalast hinter einer langen Reihe von parkenden Autos und wird demzufolge nicht als Fußgängerweg wahrgenommen sowie fast nie benutzt. Zudem wird er von einer Mauer begrenzt. Zum anderen besteht sehr wohl ein Querungsbedarf, allein schon durch die ankommenden und abfahrenden Autos. Zu bestimmten Zeiten (Wochenende, schönes Wetter) ist der "niveaugleiche" Gehweg in südlicher Richtung mit Ausflüglerinnen und Ausflüglern, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern, Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern stark frequentiert. Radfahrerinnen und Radfahrern ist es gestattet, an dieser Stelle gegen die Einbahnstraße zu fahren. Der Gehweg reicht in diesen Situationen für die Menge an Menschen nicht aus, folglich wird auf die Fahrstraße ausgewichen, was immer wieder zu gefährlichen Situationen führte. Durch Initiative der Bürgervereinigung Höchst gab es 2021 Kontakt zum Straßenverkehrsamt in derselben Angelegenheit. Das Straßenverkehrsamt befürwortete daraufhin die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches an dieser Stelle, die jedoch durch den Ortsbeirat anzuregen sei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 362 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 142 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1551 Antrag vom 11.09.2022, OF 573/6 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2783 Aktenzeichen: 32 1

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Anregung Ortsbeirat 11

Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69

14.03.2022 | Aktualisiert am: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2022, OA 160 entstanden aus Vorlage: OF 259/11 vom 14.03.2022 Betreff: Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. im Luftreinhalteplan unverzüglich Maßnahmen vorzunehmen, die alle Frankfurter Bürger einheitlich und gemeinsam vor schlechter Luft schützen; 2. die Umweltzone auf das gesamte Frankfurter Stadtgebiet auszuweiten oder komplett aufzuheben; 3. zu prüfen, wie die Luftreinheit im Frankfurter Osten zukünftig gewährleistet werden kann bei a) den bestehenden und zukünftigen Kraftwerksanlagen, b) der hohen Anzahl der Dieselgeneratoren der Rechenzentren, c) bei zusätzlichen 135.000 Fahrzeugen im Riederwaldtunnel und auf der A 661, d) der zunehmenden Zahl der privaten Holzfeuerungsstellen; 4. dass Prüfungen der Luftqualität grundsätzlich an den Orten stattfinden müssen, an denen Menschen leben; 5. das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) aufzufordern, bei Fortschreibung des Luftreinhalteplans explizit den Frankfurter Osten mit seinen Problemen zu berücksichtigen. Begründung: Der Feststellung, dass Umweltzonen ein veraltetes "luftreinhalteplanerisches Instrument" seien, kann zum Teil gefolgt werden. Leider gibt es in absehbarer Zukunft kein neues "luftreinhalteplanerisches Instrument". Beim Umweltbundesamt in Berlin wird darüber nachgedacht, wie bei Umweltzonen weitere Bereiche wie zum Beispiel Baumaschinen etc. mit aufgenommen werden können und wie man Anpassungen durchführen kann. In Frankfurt wurde bereits in der Vergangenheit der Fehler gemacht, dass man nicht alle Bürger geschützt und deren Ansprüche auf eine einigermaßen saubere Luft nicht vertreten hat. Bei der Betrachtung der "luftreinhalteplanerischen Maßnahmen" fällt sofort auf, dass die im Frankfurter Osten lebenden Menschen anscheinend nicht geschützt werden sollten, sondern die Zielrichtung der Entscheidungen nur die Vermeidung irgendwelcher Restriktionen war. Obwohl dieses Recht für alle Menschen in Europa gilt und aus einer Direktive der EU entstanden ist, die in deutsches Recht umgewandelt wurde, sind anscheinend diese Minimalvoraussetzungen an Luftqualität manchen Beteiligten viel zu weitgehend. Luftmessstation Frankfurt-Ost Die Luftmessstation Frankfurt-Ost wurde absichtlich an den Ort gestellt, an dem sie heute steht, nur um damit die mit Abstand beste Luft im Frankfurter Osten zu messen. So vermeidet man Grenzwertüberschreitungen und verfälscht in den Wohnvierteln die echten Werte zum Positiven. Die Station steht fast 25 Meter über dem übrigen Geländeprofil auf dem Scheitelpunkt einer Brücke. Das dort umliegende Gelände ist nicht bebaut und wird südlich von freier, großzügiger Bürobebauung und nördlich von dem circa 200 Meter freien niedriger gelegenen Verschiebebereichs der Bahn, Gleisanlagen und eines dahinter liegenden Waldgebietes begrenzt. Die Sonde zur Erfassung der Luftdaten wird immer gut mit frischer Luft versorgt. In der Vergangenheit wurde immer wieder gefordert, echte Daten zu erheben. Es sollte dort gemessen werden, wo Menschen (alt, jung, Kinder) im Stadtteil leben. Dies wurde abgelehnt, was nicht nachvollziehbar ist. Nur die Stickoxidwerte wurden nach jahrelangem "Bitten" dann doch wenigstens mal mit einer sehr einfachen Methode erhoben. Das Messverfahren mit Joghurtbecher ähnlichen Sonden ist sehr günstig und kann dafür allerdings nur Jahreswerte abbilden. Die Ergebnisse wiesen auf einen Schlag eklatante Grenzwertüberschreitungen auf und das nur mit den geglätteten Werten im Jahresmittel. Die Tageswerte und Stundenwerte wurden nie erfasst. Es kann aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gesagt werden, dass diese Werte noch extremer ausgefallen wären. Städtische Autobahn und Riederwaldtunnel Der Riederwaldtunnel und seine offenen Teile der Autobahn im östlichen Frankfurter Stadtgebiet werden jetzt ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von 135.000 Fahrzeugen am Tag im Frankfurter Osten generieren. Dies wird enorme zusätzliche Luftbelastungen auslösen. Seit 2010 gelten verpflichtende Zielwerte für Feinstaub PM2,5 und seit 2015 strikte, verbindliche Grenzwerte. Warum wurde bereits im Jahr 2009 übereilt ein Spatenstich für den Riederwaldtunnel durchgeführt? Dadurch wurde der Baubeginn des Riederwaldtunnel offiziell und juristisch verbindlich auf 2009 festgesetzt. Dadurch waren nur die alten Umweltrichtlinien für das Projekt anzusetzen. Der mit diesem neuen Verkehr entstehende Feinstaub und die heutigen Grenzwerte spielen für den Riederwaldtunnel heute keine Rolle mehr. Das Verkehrsmengengutachten zum Riederwaldtunnel bestätigte zur Hauptverkehrszeit stehenden bis stockenden Verkehr am neuen Autobahndreieck. Wer ist der Verlierer bei der ganzen Angelegenheit? Die Menschen, welche als Bürger im Frankfurter Ostens leben. Diese Bürger bekommen jetzt eine neue, z. T. achtspurige Autobahn vor ihren Fenstern im Riederwald. Besonders der Reifenabrieb auf innerstädtischen Autobahnen ist eine der größten Quellen für Feinstaub, so der Hessische Luftreinhalteplan. Rechenzentren mit Dieselgeneratoren Seit einiger Zeit verwandelt sich der Frankfurter Osten zu einem "großen Rechenzentrum". Der dort verbrauchte Energiebedarf durch diese an jeder Ecke "wachsenden" Rechenzentren ist enorm. Man könnte mit dieser Energie die gesamte Stadt Frankfurt mit Wärme für ein komplettes Jahr versorgen. Fällt der Strom für die Rechenzentren aus, können riesige Reihen von monströsen Schiffsdieselanlagen diese Versorgung sofort übernehmen. Ein Rechenzentrum hat bis zu 16 Dieselgeneratoren, die sonst in Kreuzfahrtschiffen verbaut werden. Man hatte sogar bereits darüber nachgedacht, diese Dieselanlagen zusätzlich als variable Stromversorgungen bei erhöhtem Bedarf im Stromnetz der NRM-Netzdienste zu verwenden. Jeder Dieselgenerator wird mindestens einmal im Jahr für einen kompletten Tag in Betrieb gehalten. Diese Dieselgeneratoren besitzen keine Filter wie z.B. Diesel-Pkw. Feinstaub durch private Holzfeuerungsanlagen Was liegt ferner, als die Energiekosten zu senken und eine Holzfeuerungsanlage (Kamin) in sein Haus zu bauen oder diese zu verwenden, damit die Kosten für fossile Brennstoffe ausgeglichen werden können. Enorme Mengen von Feinstaub und anderen Schadstoffen entstehen dadurch. Diesem Problem wird überhaupt nicht Rechnung getragen. Bau von Kraftwerksanlagen im Frankfurter Osten Es gibt bereits mehrere Großkraftwerksanlagen im Frankfurter Osten, die mit fossilen Brennstoffen funktionieren, weitere Anlagen sind angedacht. Ein gutes Beispiel ist die Braunkohlestaubkraftwerksanlage mit den schlechten Filtern auf dem Gelände der Allessa-Chemie. 2 kg Quecksilber im Jahr kommen aus dem Schornstein und fallen wieder zurück auf die Köpfe der Frankfurter Bürger. Die Dezernentin der Partei "DIE GRÜNEN" hat damals gegen den Bau der Braunkohlestaubkraftwerksanlage geklagt, konnte sich aber beim Regierungspräsidium nicht durchsetzen. Alle diese vielen Großkraftwerksanlagen tragen nun ihren Anteil zur schlechteren Luft im Frankfurter Osten bei. Die Bürger verstehen nicht, warum nur das Westend und die Innenstadtbereiche und sogar ganz Offenbach geschützt werden. Im Frankfurter Osten, wo Maßnahmen offensichtlich notwendig und eindeutig eingeleitet werden sollten, passiert überhaupt nichts. Die Bürger fragen sich, ob man sie als Bürger zweiter Klasse sieht. Der Bereich Frankfurt-Ost, zwischen den schützenswerten Umweltzonen Frankfurt und Offenbach, bleibt dreckig. Die Messstation Frankfurt-Ost ist strategisch gut platziert, um unechte Messergebnisse zu liefern, weitere Messungen an anderen Orten werden grundsätzlich nicht durchgeführt. Was soll man dazu sagen? Eine Umweltzone bringt der Verwaltung jetzt bereits Möglichkeiten, Maßnahmen zu ergreifen, die ohne Umweltzone nicht so einfach umsetzbar wären. Es wird zukünftig bei Umweltzonen noch Änderungen geben, die sich bemerkbar machen dürften. Vom Umweltbundesamt wird hervorgehoben, dass größere Umweltzonen überproportional zur Reduzierung der Schadstoffe beitragen als kleinere Umweltzonen. Eine Messstation mit einem Messwert, der bei einem Jahresmittelwert von 34 Mikrogramm pro Quadratmeter, Frankfurt-Ost, nur knapp unter dem Grenzwert liegt und an einem "falschen" Ort platziert wurde, wird als Basis für Entscheidungen im Luftreinhalteplan verwendet. Die tatsächlichen Bedingungen werden dadurch in keiner Weise real dargestellt. Die Grenzwertüberschreitungen in den Wohnbezirken werden dadurch in den Luftreinhalteplänen "reingewaschen". Das Verfahren ist eine "Farce". Es entsteht bei den Bürgern der Eindruck, andere, starke wirtschaftliche Interessen könnten Auslöser für diese Ungenauigkeiten sein. Warum ist eine Umweltzone notwendig? Umweltzonen sind Bereiche, in denen Maßnahmen ergriffen werden, um Belastungen für Menschen, hauptsächlich bezüglich Feinstaub (PM10 und PM2,5) und Stickoxiden (NO2), zu senken. Diese Belastungen entstehen nur ungefähr zu einem Drittel durch Pkw- und Lkw-Verkehr. Die anderen Belastungen finden durch Baumaschinen, Dieselgeneratoren, Großkraftwerksanlagen, Binnenschiffe und Holzfeuerungen statt. All diese Quellen findet man konzentriert im Frankfurter Osten. Die wenigsten dieser Quellen findet man hingegen im Frankfurter Westend oder der Innenstadt. Ist im Frankfurter Osten alles in Ordnung und gibt es nur Probleme im Innenstadtbereich mit der Luftreinhaltung? Möchte man das Thema wirklich aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht aufgreifen? Das Problem "Luftverunreinigungen" verschwindet nicht, sondern es wird sich nur noch verschärfen. Beitragen werden dazu maßgeblich die Großbaustelle Riederwaldtunnel, bei Fertigstellung der Autobahn folgt danach der Autobahnverkehr selbst, und es gibt noch die vielen ungefilterten Dieselgeneratoren und die Großkraftwerksanlagen. Es ist besser, jetzt die wichtigen Angelegenheiten "auf die richtige Bahn zu bringen", als später zu versuchen, mit nur noch sehr begrenzten Möglichkeiten, die Fehler von heute zu berichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1608 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 23.03.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 160 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 69 = Kenntnis, OA 160 = Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (B 69 = Kenntnis, OA 160 = Annahme) 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.05.2022, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 160 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (B 69 = Kenntnis, OA 160 = Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, TO II, TOP 57 Beschluss: 1. Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 160 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1707, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022 Aktenzeichen: 79 1

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Anregung an den Magistrat (OB 3)

Errichtung von Fahrradbügeln an der Kreuzung Wetteraustraße/Hallgartenstraße

18.02.2022 | Aktualisiert am: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1763 entstanden aus Vorlage: OF 217/3 vom 31.01.2022 Betreff: Errichtung von Fahrradbügeln an der Kreuzung Wetteraustraße/Hallgartenstraße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel für Lastenräder an der Kreuzung Wetteraustraße/ Hallgartenstraße - an der Ostseite zum Günthersburgpark hin - zum Schutz des Fußverkehrs zu errichten. Zusätzlich sollen Markierungen auf der Straße die Stellflächen von Kraftfahrzeugen von den Stellflächen für Lastenräder abgrenzen. Begründung: Die Wetteraustraße macht an dem Punkt, an dem die Hallgartenstraße kreuzt, einen Bogen. Nördlich sowie südlich der Kreuzung gibt es jeweils einen Fußgängerüberweg, welche von den Besucherinnen und Besuchern des Günthersburgparks genutzt werden. Zwischen diesen Fußgängerüberwegen parken an der Ostseite der Kreuzung Kraftfahrzeuge. Durch den geschwungenen Verlauf der Straße in Kombination mit den parkenden Kraftfahrzeugen auf eben dieser Seite, wird für den rollenden Verkehr entlang der Wetteraustraße die Sichtachse auf die Fußgängerüberwege verdeckt. Es besteht die Gefahr, dass querender Fußverkehr übersehen wird. Da der Günthersburgpark sehr gerne von Familien benutzt wird, ist hier insbesondere der Schutz von Kindern zu berücksichtigen, die durch plötzliches Queren der Straße durch die parkenden Kraftfahrzeuge verdeckt wären. Um die Sichtachse freizuhalten, sollen die aktuell genutzten Stellflächen für Kraftfahrzeuge um zwei reduziert werden (jeweils am nördlichen und südlichen Ende des Bereichs). Eine entsprechende Markierung, die die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und Lastenräder klar trennt, soll auf der Straße aufgetragen werden. Die Fahrradbügel sollen explizit für Lastenräder ausgelegt werden, da bereits ein hohes Angebot für Fahrräder rund um den Standort vorhanden ist. Eine Lösung, die eine reine Straßenmarkierung - ohne Hindernisse - vorsieht, wird erfahrungsgemäß trotzdem zugeparkt und wird daher wenig zur Lösung des Problems beitragen. Eine Einrichtung von Hindernissen in Form von Fahrradbügeln ist Pollern vorzuziehen, da Poller keinen weiteren Nutzen mit sich bringen. Der betroffene Bereich ist rot umrandet. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt, https://geoportal.frankfurt.de/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1408 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 187 Aktenzeichen: 66 2

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Anregung an den Magistrat (OB 3)

Neugestaltung der Außenanlage neben der Epiphaniaskirche

18.02.2022 | Aktualisiert am: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1746 entstanden aus Vorlage: OF 173/3 vom 05.01.2022 Betreff: Neugestaltung der Außenanlage neben der Epiphaniaskirche Der Ortsbeirat begrüßt die Planungen der Petersgemeinde für die Umgestaltung der Außenanlagen im Kreuzungsbereich Oeder Weg und Holzhausenstraße im Zuge des geplanten Neubaus ihres Gemeindehauses im Oeder Weg. Er wertet den Freiraum mit Sitz- und Begegnungsmöglichkeiten und klimagerechter Begrünung auf und ergänzt hervorragend die fußgänger- und fahrradfreundliche Umgestaltung des Oeder Wegs. Circa 30 Prozent der umzugestaltenden Außenfläche gehören der Stadt Frankfurt, der Rest dem Evangelischen Regionalverband Frankfurt und Offenbach. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die für die Umgestaltung notwendige neue Vereinbarung über die Nutzung städtischer und privater Flächen mit der Petersgemeinde abzuschließen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob der Magistrat sich an den Kosten für die Umgestaltung gemäß dem Eigentumsanteil der Stadt (circa 30 Prozent) beteiligt, d ie Kostenschätzung des städtischen Anteils beläuft sich im Moment auf circa 78.000 Euro; 3. die notwendige Zahl von Schrägparkplätzen vor dem Gemeindehaus in Längsparkplätze umzuwandeln, um die Erreichbarkeit des neuen Gemeindehauses für die Feuerwehr sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1409 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 188 Aktenzeichen: 66 0

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Anregung an den Magistrat (OB 5)

Verlängerung der Grünphase bei den Fußgängerampeln Höhe Kniebisstraße und Odenwaldstraße auf der Bruchfeldstraße in Niederrad

18.02.2022 | Aktualisiert am: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1723 entstanden aus Vorlage: OF 335/5 vom 04.02.2022 Betreff: Verlängerung der Grünphase bei den Fußgängerampeln Höhe Kniebisstraße und Odenwaldstraße auf der Bruchfeldstraße in Niederrad Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Grünphasen der Fußgängerampeln auf Höhe der Kniebisstraße und Odenwaldstraße sowie auf der Bruchfeldstraße so verlängert werden, dass auch Kinder die Straße in der Grünphase queren können. Aktuell ist dies kaum möglich, da die Grünphase sehr kurz ist. Begründung: Die beiden genannten Fußgängerampeln werden durch die Nähe zu Schulen, Horten Kindergärten und Krippen von vielen Kindern genutzt, die ab dem Grundschulalter auch allein die Bruchfeldstraße überqueren. Selbst Eltern, die Kinder an der Hand führen, ist es kaum möglich, die andere Straßenseite in der Grünphase zu erreichen, da diese sehr kurz ist. Eine Verlängerung der Grünphase bei beiden Fußgängerampeln ist daher nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1444 Aktenzeichen: 32 1

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Anregung an den Magistrat (OB 5)

Verkehrsgefährdende Situationen in der Offenbacher Landstraße/Breulsweg vor der Kita Grüne Soße vermeiden

18.02.2022 | Aktualisiert am: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1706 entstanden aus Vorlage: OF 300/5 vom 04.01.2022 Betreff: Verkehrsgefährdende Situationen in der Offenbacher Landstraße/Breulsweg vor der Kita Grüne Soße vermeiden Der Magistrat wird gebeten, das Rotsignal für den Kraftfahrzeugverkehr an der Straßenbahnhaltestelle "Lettigkautweg" in Fahrtrichtung Stadtgrenze Offenbach bei haltenden Straßenbahnen so verlängern zu lassen, dass sich der Autoverkehr zukünftig hinter der Straßenbahn einordnen muss und ein zügiges Vorbeifahren rechts an der Straßenbahn für diesen nicht mehr möglich ist. Begründung: Die Straßenbahnen der Linien 15 und 16 halten an oben genannter Haltestelle in Mittellage auf der Straße. Um den Autoverkehr zu stoppen und das ungehinderte Ein- und Aussteigen der Fahrgäste zu ermöglichen, ist hier eine Lichtzeichenanlage angebracht. Sobald die Straßenbahn ankommt, zeigt diese Rot. Sind die Passagiere ein- bzw. ausgestiegen und die Türen schließen, geht die Ampel aus und der Verkehr läuft weiter. Da liegt das Problem. Denn die Straßenbahn wird nach der Offenbacher Landstraße/Ecke Breulsweg auf der Kfz-Spur weitergeführt (siehe Foto). Um noch schnell an der Straßenbahn vorbeizukommen und nicht bis Oberrad hinter dieser herfahren zu müssen, geben hier einige Autofahrer Vollgas. Des Öfteren kommt es hier zu Beinahe-Kollisionen zwischen Autos und der Straßenbahn direkt vor der Kita. Um diese Gefahrensituation zukünftig auszuschließen - auch und insbesondere im Interesse der Sicherheit der Kitakinder sowie weiterer Passanten und Radfahrer - wäre eine längere Rotphase für den Autoverkehr angebracht. Foto: Offenbacher Landstraße/Breulsweg ((c) Carsten Kimpel) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1434 Aktenzeichen: 32 1

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

Verlegung der Altglascontainer Altenhöferalle/Ecke Ferdinand-Braun-Straße

17.02.2022 | Aktualisiert am: 15.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1691 entstanden aus Vorlage: OF 112/8 vom 27.01.2022 Betreff: Verlegung der Altglascontainer Altenhöferalle/Ecke Ferdinand-Braun-Straße Vorgang: OM 330/21 OBR 8; ST 1679/21 Der Magistrat wird beauftragt, die vorhandenen sechs Glascontainer an dieser Stelle zu entfernen und zwei davon auf die in der Vorlage vom 11.06.2021, OM 330, unter Ziffer 1. markierten Parkplätze der Ferdinand-Braun-Straße zu verlegen. Die weiteren vier Glascontainer sind, falls für sie Bedarf besteht, an geeignete Standorte in diesem Teil des Riedbergs zu versetzen. Begründung: Auf die Begründung der Vorlage OM 330 wird verwiesen. Die Verlegung würde auch eine stadträumliche Aufwertung bringen. Allerdings ist der Wegfall von gleich mehreren Parkplätzen in der Ferdinand-Braun-Straße kontraproduktiv. Schon für allein zwei Glascontainer dürften zwei Parkplätze wegfallen. Hier sind Alternativen zu prüfen, wenn tatsächlich Bedarf für derart viele Glascontainer in diesem Teil des Riedbergs besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 330 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1679 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1421

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Anregung an den Magistrat (OB 2)

Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße

14.02.2022 | Aktualisiert am: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616 entstanden aus Vorlage: OF 254/2 vom 31.01.2022 Betreff: Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße Der Ortsbeirat regt die folgenden Veränderungen an, damit der Verkehr für zu Fuß Gehende und Radfahrende auf der Sophienstraße sicherer geführt werden kann. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass er auf Hauptstraßen wie der Sophienstraße lediglich Anregungen geben kann und die endgültige Entscheidung dem Magistrat bzw. den zuständigen Ämtern obliegt. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Punkte zu prüfen und - sofern sie von den zuständigen Ämtern bzw. vom Magistrat als durchführbar eingestuft werden - umzusetzen: 1. Die Breite der Sicherheitszone scheint auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße nicht auf beiden Fahrbahnseiten den heutigen Standards zu entsprechen. Insbesondere auf der Fahrbahnseite Richtung Ginnheimer Straße wirkt sie sehr schmal. Der Magistrat wird gebeten, dies zu prüfen und die Sicherheitszone entsprechend dem Prüfungsergebnis ggf. breiter abzumarkieren. 2. Die Anordnung der Pkw-Stellplätze soll auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee so erfolgen wie auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße (Querparken stadteinwärts, Längsparken stadtauswärts). Entsprechend soll die Markierung des Radweges auf beiden Fahrbahnseiten vom Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße auf den Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee verlängert werden (zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee ist derzeit kein Radweg markiert). 3. Die Markierung des Radweges auf der Fahrbahn soll auf der gesamten Länge der Sophienstraße in gut sichtbarer durchgängig roter Farbe erfolgen (bislang ist die Markierung weiß). 4. Die Außengastronomie auf Höhe der Straße Am Weingarten soll weiterhin Platz haben, jedoch müssen zu Fuß Gehende und radelnde Kinder gut daran vorbeikommen können. Zu diesem Zweck soll dem dort befindlichen Restaurant, zumindest in den Sommermonaten, ein Pkw-Stellplatz (in der Straße Am Weingarten) zur Sondernutzung für die Außengastronomie angeboten werden. 5. Auf der Fahrbahnseite stadteinwärts zwischen Juliusstraße und Am Weingarten befinden sich aktuell Halteverbotszonen und Pkw-Stellplätze (davon ein Großteil nur nachts und wochenends als solche ausgewiesen). Diese sollen entfernt und auf diesem Abschnitt ein baulich getrennter rot markierter Radweg auf der Fahrbahn geschaffen werden. Dies soll lediglich auf der Fahrbahnseite stadteinwärts passieren. Der Radweg soll nur auf diesem Abschnitt baulich getrennt sein, auf den restlichen Abschnitten der Sophienstraße nicht (damit die Parkplätze auf den anderen Abschnitten zugänglich bleiben). 6. Auf dem Abschnitt zwischen Am Weingarten und Zeppelinallee hat die Sophienstraße in Richtung stadteinwärts zwei Fahrspuren. Eine dieser Fahrspuren soll in einen durchgängig rot markierten Radweg umgewandelt werden. Die Sicherheitszone zu den rechts daneben liegenden Pkw-Parkplätzen, die durchgehend in Längsparken umgewandelt werden sollten, soll hinreichend breit abmarkiert werden. In Bereichen, in denen das Parken auf dem Gehsteig erlaubt ist, sind deutliche Markierungen vorzunehmen, um dem Zuparken des Gehwegs vorzubeugen. 7. Auf der Fahrbahnseite stadtauswärts soll der Radweg zwischen Zeppelinallee und Blanchardstraße/Am Weingarten auf der Fahrbahn in roter Farbe markiert werden. Sofern möglich, soll hierzu eine Fahrspur in einen Radweg umgewandelt werden - dies könnte beispielsweise auf dem Abschnitt zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße möglich sein. An der Kreuzung Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße sollte vorne ein Haltebereich für Radfahrende eingezeichnet werden, gegebenenfalls wäre dann der weitere Verlauf des Radwegs am Rande des Gehwegs deutlich zu markieren. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und Am Weingarten so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrenden vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrende noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Nach Aussage eines Vertreters der Stadt ist es nach heutigem Standard nicht mehr üblich, Radwege auf dem Gehweg zu führen. Daher sollen die Radspuren auf der Fahrbahn erweitert und die Breite der Sicherheitszonen überprüft werden. Diese Anregung erfolgt in Teilen auf Anregung eines Anwohners. Die Sophienstraße ist aktuell für den Fuß- und Radverkehr schwierig und in Teilen gefährlich zu nutzen. Insbesondere sind die Gehwege auf vielen Abschnitten durch quer parkende Pkw sehr stark verengt, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diese kaum passieren können - auch weil an den meisten Tagen noch große Mülltonnen auf den Gehwegen stehen. Dies ist insbesondere durch das Ausweisen von Querparkplätzen zwischen Am Weingarten und Wildunger Straße der Fall. Autofahrende Anwohnende empfinden das Ausparken auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee als schwierig und gefährlich, da die Fahrbahn durch das beidseitige Querparken stark verengt ist und sie die mit Tempo 50 ankommenden Pkw und Radfahrende beim Ausparken erst viel zu spät sehen und diese aufgrund der verengten Fahrbahn kaum ausweichen können. Die Radwegführung ist auf der Sophienstraße lückenhaft. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind gerade Familien mit Kindern und auch junge Menschen auf ihrem Schulweg gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies führt zu eigentlich vermeidbaren Konflikten zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Die Anregung zielt auf eine ganzheitliche Lösung, d. h. Straßenbahn- und Pkw-Fahrspuren und Stellplätze sowie breite, passierbare Fußwege und einen durchgängigen, lückenlosen Radweg über die gesamte Länge der Sophienstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2774 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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Anregung an den Magistrat (OB 1)

Sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger Schleusenstraße/Westhafenplatz

08.02.2022 | Aktualisiert am: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1598 entstanden aus Vorlage: OF 333/1 vom 22.01.2022 Betreff: Sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger Schleusenstraße/Westhafenplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine sichere Querung der Speicherstraße für Fußgängerinnen und Fußgänger , beispielsweise durch einen Fußgängerüberweg, gewährleistet werden kann, die vom Westhafenplatz in die Schleusenstraße oder umgekehrt gehen möchten. Begründung: Es gibt in diesem Bereich einen ausgeprägten Fußverkehr, der auf direktem Weg zwischen dem belebten Mainuferweg und der Schleusenstraße unterwegs ist, aber keine sichere Querungsmöglichkeit vorfindet. Es liegt eine unübersichtliche Verkehrsführung vor, bei der mehrere Fahrstreifen überquert werden müssen. Außerdem befindet sich dort ebenfalls eine Parkhauszufahrt, die die Übersichtlichkeit beeinträchtigt. Die Lichtzeichenanlage an der Ecke Werftstraße stellt einen signifikanten Umweg dar und wird daher vom Fußverkehr zwischen Schleusenstraße und Westhafenplatz nicht genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1356 Aktenzeichen: 32 1

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Anregung an den Magistrat (OB 6)

Höchst: Sicherer Zebrastreifen am Höchster Hallenbad (Melchiorstraße) durch Anbringung einer Beleuchtungsquelle

08.02.2022 | Aktualisiert am: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1551 entstanden aus Vorlage: OF 335/6 vom 18.01.2022 Betreff: Höchst: Sicherer Zebrastreifen am Höchster Hallenbad (Melchiorstraße) durch Anbringung einer Beleuchtungsquelle Der Magistrat wird gebeten, den o. g. Zebrastreifen, der gerade in den Abendstunden und zur Winterzeit mangels Ausleuchtung schlecht einsehbar ist, mit einer entsprechenden Beleuchtungsquelle auszustatten und damit entsprechend für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicherer zu gestalten. Begründung: Der o. g. Zebrastreifen wird von vielen Menschen im Stadtteil stark frequentiert. Insbesondere Kinder nutzen den Übergang zum Besuch des Höchster Hallenbads sowie auf dem täglichen Weg zur Schule. Es wäre daher wünschenswert, den stark frequentierten Zebrastreifen (wie üblicherweise an anderen Stellen auch vorhanden) aus Sicherheitsaspekten durch Anbringung einer Beleuchtungsquelle entsprechend auszuleuchten. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1174 Aktenzeichen: 91 52

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Anregung an den Magistrat (OB 6)

Höchst: Fahrradbügel an der Einmündung der Gerlachstraße in die Zuckschwerdtstraße installieren

08.02.2022 | Aktualisiert am: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1550 entstanden aus Vorlage: OF 359/6 vom 07.02.2022 Betreff: Höchst: Fahrradbügel an der Einmündung der Gerlachstraße in die Zuckschwerdtstraße installieren Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Einmündung d er Gerlachstraße in die Zuckschwerdtstraße auf beiden Straßenseiten Parkwinkel und bis zur Einmündung eine Sperrfläche (Verkehrszeichen 298) zu markieren (siehe Fotos) sowie 2. auf den dann vorhandenen Sperrflächen Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Wie auf den Fotos zu sehen ist, wird an diesen beiden Stellen vor dem Amtsgericht bis zur Einmündung und den für Fußgängerinnen und Fußgänger abgesenkten Randsteinen geparkt und die Sicht für andere Verkehrsteilnehmer versperrt. Um das Parken zu verhindern und Fahrradabstellmöglichkeiten vor dem Amtsgericht zu schaffen, sollten Parkwinkel und Sperrflächen markiert sowie Fahrradbügel installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1326 Aktenzeichen: 32 1

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Anregung an den Magistrat (OB 6)

Höchst: Konrad-Glatt-Straße im Bereich zwischen den Hausnummern 12 und 24 zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestalten

08.02.2022 | Aktualisiert am: 16.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1549 entstanden aus Vorlage: OF 333/6 vom 18.01.2022 Betreff: Höchst: Konrad-Glatt-Straße im Bereich zwischen den Hausnummern 12 und 24 zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestalten Der Magistrat wird gebeten, den Straßenabschnitt der Konrad-Glatt-Straße im Bereich zwischen den Hausnummern 12 und 24 zu einem verkehrsberuhigten Bereich ohne Gehweg und mit Ausweisung einer ausreichenden Zahl von Parkmöglichkeiten, unter Umständen abwechselnd auf beiden Seiten der Straße, für die Anwohnerinnen und Anwohner umzugestalten. Begründung: Die Konrad-Glatt-Straße im Bereich zwischen den Hausnummern 12 und 24 ist eine schmale Straße, die Zuckschwerdtstraße und Gerlachstraße verbindet, aber dennoch als Durchgangsstraße nicht notwendig ist und lediglich den dort wohnenden Anliegern als Zufahrt und zum Parken dient. Auf der einen Seite ist dieser Straßenbereich durch den Zaun einer Wohnanlage begrenzt, auf der anderen Seite befindet sich ein Gehweg direkt an der Häuserzeile. Auf dem Gehweg ist Parken weitgehend erlaubt, sodass dieser für Fußgängerinnen und Fußgänger schlicht unbrauchbar ist und auch die Zugänge zu den Häusern dadurch stark eingeengt werden. Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den Schülerinnen und Schülern der anliegenden Robert-Blum-Schule, bleibt keine andere Wahl, als die Fahrbahn zu benutzen. Die Umgestaltung dieses Bereichs zu einem verkehrsberuhigten Bereich ohne Gehweg und mit Ausweisung einer ausreichenden Zahl von Parkplätzen, unter Umständen abwechselnd auf beiden Seiten der Straße, käme allen Verkehrsteilnehmern zugute. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1325 Antrag vom 06.11.2023, OF 883/6 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4771 Aktenzeichen: 32 1

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Anregung an den Magistrat (OB 6)

Unterliederbach: Wann ist endlich mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage HermannWaibel-Allee/Liederbacher Straße zu rechnen?

08.02.2022 | Aktualisiert am: 23.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1544 entstanden aus Vorlage: OF 327/6 vom 18.01.2022 Betreff: Unterliederbach: Wann ist endlich mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage Hermann-Waibel-Allee/Liederbacher Straße zu rechnen? Vorgang: OM 4648/15 OBR 6; ST 1059/16 Der Magistrat wird gebeten, die mit Anregung OM 4648 geforderte und vom Magistrat mit Stellungnahme ST 1059 zugesagte Errichtung der Ampelanlage entsprechend (nach über fünf Jahren Wartezeit) zu realisieren. Begründung: Bereits mit oben bezeichneter Anregung und der kausal zusammenhängenden Stellungnahme ST 1059 wurde seitens des Magistrats ausgeführt, dass die Errichtung einer entsprechenden Ampelanlage vorgesehen ist. Binnen der letzten fünf Jahre wurde die Errichtung nicht realisiert. Es wäre daher wünschenswert, eine zeitnahe Installation der Ampelanlage zu verwirklichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1059 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1324 Antrag vom 23.12.2023, OF 906/6 Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 824 Aktenzeichen: 32 1

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Anregung an den Magistrat (OB 3)

Barrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg

21.01.2022 | Aktualisiert am: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1472 entstanden aus Vorlage: OF 158/3 vom 11.11.2021 Betreff: Barrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg Die Umgestaltung des Oeder Wegs sollte auch für zu Fuß Gehende und insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Personen ein Gewinn sein. Leider sind die bisherigen Maßnahmen nicht dazu genutzt worden, auch hier Verbesserungen zu erzielen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, - bei allen künftigen Straßenumgestaltungsmaßnahmen im Nordend die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft und den Behindertenbeauftragten von Beginn der Planung an zu beteiligen; - Umgestaltungsmaßnahmen am Arbeitsplan Barrierefreiheit auszurichten. Folgende Nachbesserungen sollten kurzfristig auf dem Oeder Weg umgesetzt werden: 1. Kreuzung Stalburgstraße/Lersnerstraße: Bordsteinabsenkungen und Doppelquerungen; 2. Kreuzung Adlerflychtstraße/Sömmerringstraße: Alle vier Übergänge müssen gemäß Arbeitsplan Barrierefreiheit nachgerüstet werden, der derzeitige Zustand ist gefährlich; 3. Hermannstraße: Poller im Weg, keine Bodenindikatoren, keine Kreuzungsmöglichkeit über den Oeder Weg; 4. Einmündung Oberweg: keine Doppelquerung, Poller innerhalb des Zebrastreifens; 5. Einmündung Finkenhofstraße: Straßenschild mitten im Übergangsbereich muss versetzt werden, Querungsmöglichkeit im Rahmen der Platzneugestaltung einplanen; 6. Bushalt Bornwiesenweg: Poller im Bereich des Zebrastreifens, Mittelinsel ohne jegliche Bodenindikatoren; 7. Einmündung Bornwiesenweg: Poller im Weg, Verbesserung der Querungsmöglichkeit; 8. Einmündung Mittelweg: Poller im Weg, Verbesserung der Querungsmöglichkeit; 9. Oeder Weg unterhalb Mittelweg: E-Ladesäule mit zwei Stellplätzen - sehr schmal, keine Behindertenparkplätze, macht Ladevorgang unmöglich; 10. Kreuzung Jahnstraße/Querstraße: Übergänge gemäß Arbeitsplan Barriere freiheit gestalten, unterhalb dieser Kreuzung gibt es eine Fußgängerampel mit Mittelinsel ohne jegliche Bodenindikatoren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1111 Aktenzeichen: 66 0

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Anregung an den Magistrat (OB 10)

Etwaiges Baugebiet Berkersheim-Ost

18.01.2022 | Aktualisiert am: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1453 entstanden aus Vorlage: OF 193/10 vom 03.01.2022 Betreff: Etwaiges Baugebiet Berkersheim-Ost Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob das vor Ort umstrittene Baugebiet Berkersheim-Ost tatsächlich noch realisiert werden soll; 2. wenn ja, wann dies im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 öffentlich vorgestellt wird; von besonderem Interesse dabei ist neben der vorgesehenen Bebauung der Zeitplan, die Infrastruktur sowie die erforderliche, insgesamt nicht störende Verkehrserschließung, auch für den nicht unerheblichen Bauverkehr; 3. wie es derzeit um die wiederholt vom Ortsbeirat 10 geforderten Alternativplanungen für eine Bebauung im Norden Preungesheims, entlang der Straße "Am Dachsberg", steht; von besonderem Interesse dabei ist, welche Infrastruktur dazu vorgesehen wäre (zum Beispiel ein neues Gebäude für die Freiwillige Feuerwehr, da das alte Feuerwehrhaus nicht mehr den derzeitigen Anforderungen entspricht, hier könnte sodann Wohnbebauung entstehen). Begründung: Um das umstrittene Neubaugebiet Berkersheim-Ost ist es eventuell nur scheinbar still geworden. Nach Jahren des belastenden Bauverkehrs für den S 6-Ausbau in den engen Straßen ohne Bürgersteige im alten Berkersheimer Ortskern erwarten weite Teile der in Berkersheim lebenden und arbeitenden Menschen ein insgesamt ausgewogenes Konzept für mehr Wohnungen, für Infrastruktur sowie für nicht störenden Straßen- und Bauverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1221 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 61 0

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Anregung an den Magistrat (OB 1)

Beschilderung in der Niedernhausener Straße austauschen

11.01.2022 | Aktualisiert am: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1366 entstanden aus Vorlage: OF 271/1 vom 06.12.2021 Betreff: Beschilderung in der Niedernhausener Straße austauschen Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung an der Niedernhausener Straße/Ecke Stephensonstraße auszutauschen. An der Kreuzung sollen Straßenschilder mit den Straßennamen aufgestellt werden, die Sackgassen-Beschilderung soll entfernt werden. Begründung: Die Niedernhausener Straße ist seit einigen Wochen wieder durchgängig befahrbar, sodass die Beschilderung einer Sackgasse überflüssig ist. Gleichzeitig fehlt eine Beschilderung der Straßennamen an oben genannter Kreuzung. Quelle: eigene Aufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 937 Aktenzeichen: 66 7

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Anregung an den Magistrat (OB 1)

Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee

11.01.2022 | Aktualisiert am: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1365 entstanden aus Vorlage: OF 270/1 vom 16.12.2021 Betreff: Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee Vorgang: OM 402/21 OBR 1; ST 2052/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. aufgrund welcher rechtlichen Regelung "die Anordnung des Verkehrszeichens 342 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Haifischzähne (...) grundsätzlich der Unfallkommission vorbehalten" ist, wie es im Wortlaut der Stellungnahme ST 2052 behauptet wird; 2. unter welchen Voraussetzungen von diesem Grundsatz abgewichen werden kann; 3. ob insbesondere auch prophylaktisch - das heißt, ohne dass es bereits zu Unfällen gekommen ist - "Haifischzähne" angebracht werden können, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und Unfällen an gefährlichen Stellen vorausschauend vorzubeugen; 4. falls 3. mit ja beantwortet wird, welche Stelle in der Stadt dafür zuständig ist; 5. falls 3. mit nein beantwortet wird, wie der Magistrat ansonsten die häufigen Gefährdungssituationen an der Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee entschärfen will; 6.falls der Magistrat nicht der Meinung ist, dass es an der Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee gehäuft zu Gefährdungssituationen kommt, wann der zuständige Dezernent für einen Ortstermin zur Verfügung steht; 7. ob im Lichte der hier gegebenen Antworten die Stellungnahme ST 2052 noch einmal überarbeitet werden kann. Begründung: Die mit der Stellungnahme vom 15.11.2021, ST 2052, gegebene Antwort auf die Vorlage OM 402 läuft darauf hinaus, dass in der Stadt Frankfurt Gefahrenlagen im öffentlichen Straßenraum erst dann entschärft werden, wenn es zu einem Unfall gekommen ist. Das kann nicht sein. Wenn eine gefährliche Verkehrssituation erkannt wird, muss diese entschärft werden, bevor es zu einem Unfall kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 402 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2052 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 989 Aktenzeichen: 32 1

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Anregung an den Magistrat (OB 1)

Parkplatznot der Bewohner in der Rebstöcker Straße endlich lindern

11.01.2022 | Aktualisiert am: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1363 entstanden aus Vorlage: OF 268/1 vom 02.12.2021 Betreff: Parkplatznot der Bewohner in der Rebstöcker Straße endlich lindern Der Magistrat wird gebeten, endlich ausreichend Personal einzustellen, um das Bewohnerparken in den Stadtteilen zu ermöglich bzw. auszuweiten. Konkret werden neue Bewohnerparkbereiche in der Rebstöcker Straße, mindestens im Abschnitt zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße sowie Ruppertshainer Straße, Eppenheimer Straße und Josbacher Straße benötigt. Begründung: Immer wieder hat der Ortsbeirat 1 Bewohnerparken für verschiedene Bereiche im Ortsbezirk 1 angeregt. Regelmäßig stimmt der Magistrat der Sinnhaftigkeit der Bewohnerparkzonen zu, doch richtet er diese nicht ein, da seitens der Stadt nicht genügend Personal zur Kontrolle der Zonen vorhanden sei. Dieser Missstand muss endlich behoben und gleichzeitig eine neue Bewohnerparkzone in der Rebstöcker Straße eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1360 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

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Anregung an den Magistrat (OB 1)

Barrierefreiheit im Ortsbezirk 1 hier: Durchgang Weckmarkt/Domplatz barrierefrei gestalten

11.01.2022 | Aktualisiert am: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1347 entstanden aus Vorlage: OF 250/1 vom 07.12.2021 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk 1 hier: Durchgang Weckmarkt/Domplatz barrierefrei gestalten Der Magistrat wird gebeten, einen der bewirtschafteten Parkplätze im Bereich der Rampe in Richtung Domplatz abpollern und den Bordstein in diesem Bereich absenken zu lassen. Weiterhin soll der schwer für Personen mit Rollstuhl oder Rollator zu befahrende Pflasterbelag mit Asphalt oder einem anderen geeigneten Material belegt und damit geglättet werden. Begründung: Da Autos und SUVs immer breiter werden, bleibt für zu Fuß Gehende immer weniger Raum auf den angestammten Wegen. War das Hindurchlaufen zwischen zwei geparkten Fahrzeugen für Personen mit Rollator oder Kinderwagen vor wenigen Jahren noch möglich, so ist heute jeder Versuch zum Scheitern verurteilt. Auch Menschen ohne Mobilitätseinschränkungen haben zunehmend Probleme, zwischen den Fahrzeugen hindurchzukommen. Die einzige Möglichkeit, um allen in diesem Bereich Wohnenden einen guten, bequemen und weitgehend barrierefreien Zugang zur Innenstadt zukommen zu lassen, ist die Reservierung eines Abschnitts durch Abpollern sowie die Absenkung des Bordsteins in diesem Bereich. Da sich der Fußverkehr auf den reservierten Bereich konzentrieren wird, ist eine Glättung des beschwerlich zu begehenden Pflasterbelages notwendig. Quelle/Skizze: GeoPortal Stadt Frankfurt am Main, Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 932 Aktenzeichen: 66 0

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Ideen

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15

Abschleppdienst für E-Scooter

24.04.2024

Weshalb beauftragt die Stadt nicht ein Abschleppunternehmen falsch abgestellte E-Scooter einzusammeln und auf einem Verwahrplatz zu lagern. Dort können Verleihfirmen oder Besitzer sie gegen Gebühr auslösen. So wie es auch für Kfz üblich ist. Da es immernoch keine Hotline gibt und der Mängelmelder nicht zuständig ist, wäre das eine Lösung

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86

Schutz vor Taubenkot und Verbesserung der hygienischen Situation unter der Station Galluswarte.

24.04.2024

Seit Jahren müssen Fahrgäste, die auf den Bus 52 unter dem Bahnsteig Galluswarte warten oder zur S-Bahn gehen, sich mit diesem dreckigen und von Tauben überbevölkerten Ort abgeben. Jeden Tag in der früh kommen Putztrupps mit Hochleistungsreinigern um die vollgekoteten Böden unter hohem Wassereinsatz zu reinigen. Dieser ganze Taubendreck ist unzumutbar und gesundheitsschädlich. Warum sind hier die Decken der Unterführung nicht wie beim Haupteingang an der Mainzer Landstraße mit Netzen gegen Tauben gesichert. Im Vergleich zu dem täglichen kosten- und wasserintensiven Reinigungsaufwand wäre das sicherlich eine bessere Lösung.

Unterstützer: 86

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12

mehr Radbügel

22.04.2024

In der Kaulbach Straße in Höhe von Yoga Balance sind die 4 Bügel immer komplett belegt. Hier könnte man hinter den Pflanzecken noch 2 weitere Bügel montieren

Unterstützer: 12

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2

Wohnraum optimaler nutzen

17.04.2024

Guten Tag,

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7

Noch mehr Bänke für ältere Menschen. Aber so, dass man sich auch gegenübersitzt.

16.04.2024

Beschreibung der Idee: Ich wende mich heute an Sie mit einem konstruktiven Vorschlag zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Frankfurter Innenstadt, insbesondere auf der Zeil und den angrenzenden Plätzen wie dem Rathenauplatz und dem Opernplatz.

Unterstützer: 7

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1

Parkplätze Am Erlenbruch 2-4

16.04.2024

Am Erlenbruch 2-4 sind seit Jahrzehnten Parkplätze zwischen den Bäumen. Plötzlich bekommt man Strafzettel wegen Parken auf dem "Gehweg", der dort gar keiner ist!

Unterstützer: 1

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2

Arthothek für Frankfurt Vorbild Wiesbaden

15.04.2024

Es wäre schön, wenn es eine Artothek nach Wiesbadener Vorbild auch in Frankfurt am Main gäbe, wo Burger*innen Werke gegen Gebühr ausleihen können. Frankfurter Kunstler*innen und begabte Maler*innen, auch ohne Kunststudium, sollten Ihre Werke an die Arthothek geben können und ein Honorar für eine Ausleihe erhalten.

Unterstützer: 2

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0

Verkehrsspiegel

11.04.2024

Seitdem auf der Ludwig-Landmann-Str. geparkt werden darf, ist die Straße oft sehr schlecht einsehbar, wenn man aus dem Rödelheimer Parkweg dort auffährt. Ein Spiegel könnte die Sicherheit deutlich erhöhen, vor allem, wenn im Sommer oder bei Sportveranstaltungen viel Verkehr herrscht.

Unterstützer: 0

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218

Gehweg-Breite: Nach Richtlinien 2,50 Meter

10.04.2024

Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite für einen Gehweg gibt es in Deutschland leider nicht. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat jedoch in ihren „Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen” (EFA) Vorgaben zur Gehwegbreite formuliert. Diese sind zwar nicht verbindlich, in der Regel orientieren sich die Planer aber daran. Laut den EFA sollte die Breite vom Gehweg mindestens 2,50 m betragen.

Unterstützer: 218

Reaktion der Stadt: Ob in der Vergangenheit per Verkehrszeichen angeordnet oder illegal aus langjähriger Gewohnheit stattfindend: Gehwegparken ist aufgrund der damit mitunter einhergehenden Einschränkungen für zu Fuß Gehende oder mobilitätseingeschränkte Menschen zunehmend Gegenstand von Bürger:innenbeschwerden. Grundsätzlich gilt: Teilweises oder vollständiges Beparken von Gehwegflächen ist immer ordnungswidrig, sofern es durch Verkehrszeichen nicht ausdrücklich erlaubt ist. Die Römerkoalition in der Stadtverordnetenversammlung hat daher in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart: „Das Parken von Kraftfahrzeugen auf Gehwegen ist grundsätzlich nur im Einklang mit der Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrs-Ordnung (VwV StVO) möglich. Veränderungen werden unter Beteiligungen der Ortsbeiräte umgesetzt. Um die Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmender zu gewährleisten, setzen wir uns für konsequente Ahndung illegalen Parkens auf Geh- und Radwegen ein.“ Für die Verwaltungspraxis des Straßenverkehrsamtes heißt dies im Einklang mit den bestehenden rechtlichen Regelungen: Neuanordnungen von Gehwegparken erfolgen nicht mehr, wenn die verbleibende Gehwegbreite 2,20 Meter (in Ausnahmefällen bei nur sehr geringem Fußverkehrsaufkommen 1,50 Meter) unterschreiten würde. Änderungen im Bestand werden im Benehmen mit den Ortsbeiräten und unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten umgesetzt. Ausgenommen hiervon sind Fälle, in denen die Ortsbeiräte ausdrücklich ein Entfallen legalen Gehwegparkens fordern, wo die heute verbleibende Gehwegbreite unter 1,50 Metern liegt.

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207

Keine Schwerpunktkontrollen mehr!

10.04.2024

Ich wohne im Frankfurter Nordend und ein- bis zweimal im Jahr kommt das Ordnungsamt auf die Idee, eine Art Schwerpunktkontrolle zu machen. An diesen Tagen werden tatsächlich der größte Teil der Falschparker sanktioniert und die Stadt feiert sich dafür in der Presse und in den sozialen Medien. Die Menschen, die dort wohnen, müssen sich aber jeden Tag damit herumschlagen. Ecken und Übergänge werden zugeparkt, Radwege sind durch Falschparker nicht benutzbar, Mütter mit Kinderwägen müssen wegen zu geringer Bordsteinbreite auf die Straße ausweichen. Bitte stellen Sie diese punktuellen Kontrollen ein, es verhöhnt die Anwohner.

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Reaktion der Stadt: Die Überwachung des ruhenden Verkehrs fällt in das Aufgabengebiet der Städtischen Verkehrspolizei des Straßenverkehrsamtes und nicht des Ordnungsamtes. Die Städtische Verkehrspolizei hat ein breites Aufgabenspektrum, zu dem außerdem die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen vorrangig in Tempo 30-Bereichen sowie die Verkehrsregelung und die Kontrollen von Arbeitsstellenabsicherungen gehören. Das Straßenverkehrsamt ist bestrebt, den berechtigten Bedürfnissen der Bürger:innen nach Regeleinhaltung im Straßenverkehr mit dem eng begrenzten Personal gerecht zu werden. Die Dichte der Überwachungspräsenz für die Parkraumkontrollen orientiert sich hierbei an den verkehrlichen Schwerpunkten; hier muss der Überwachungsdruck am höchsten sein. Die verkehrsärmeren Gebiete werden natürlich auch berücksichtigt. Öffentlichkeitswirksame Schwerpunktkontrollen sollen hier unterstützen, aufklären und für eine Sensibilisierung für verkehrsrelevante Themen sorgen. Angesichts der niedrigen Sanktionshöhe, die für viele Verstöße bei 10 Euro liegt, bedürfte es einer kompensatorischen, extrem hohen Sanktionswahrscheinlichkeit, was quasi einer allumfassenden Präsenz städtischer Überwachungskräfte gleichkäme. Dies ist jedoch in Frankfurt oder in anderen Kommunen weder darstellbar noch gesellschaftlich wünschenswert. Die medienwirksamen Schwerpunktkontrollen, welche die reguläre Streifentätigkeit ergänzen, sind daher ein sinnvolles Instrument. Deshalb wird die Idee nicht umgesetzt.

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11

Sauberkeit

09.04.2024

- Anzahl Mülleimer und Füllmenge im Innenstadtbereich deutlich erhöhen - Bußgelder für Littering deutlich erhöhen

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1

Rucksäcke und Ranzen im ÖPNV absetzten

09.04.2024

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass Rucksäcke abgesetzt oder vor die Brust gedreht werden. Sie benötigen in vollen Bahnen und Bussen viel Platz. Auch für dahinter sitzende Fahrgäste ist es unangenehm, wenn man sich ducken muss oder den Rucksack an den Kopf geschlagen bekommt. In anderen Städten ist dies schon in den Beförderungsbedingungen so geregelt.

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5

Fahrgast Information Tafel

07.04.2024

Bitte eine Fahrgast Information Tafel an der Endhaltestelle der Straßenbahn Line 11 in Höchst installieren.

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11

Pfand für wirklich alle

06.04.2024

Warum werden eigentlich immer noch Getränke wie Metzeral ohne Pfand verkauft und verschmutzen die Umwelt wie hier das Griesheimer Mainufer?

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300

Zebrastreifen zwischen altem und neuen Rebstockpark

05.04.2024

Der alte Rebstockpark ist als Fußgänger vom neuen Rebstockpark nicht sicher zu erreichen, da er durch eine Straße getrennt ist. Es gibt keinen Zebrastreifen. Während der Messe ist dir Strassenüberquerung komplett gesperrt. Es muss ein sehr großer Umweg gegangen werden. Vorschlag: Errichtung eines Zebrastreifen, der immer, auch während der Messe, geöffnet ist.

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Reaktion der Stadt: Fußgängerüberwege dürfen über Straßen mit mehreren Richtungsfahrbahnen nicht angelegt werden, anderenfalls bestünde ein hohes Risiko schwerster Unfälle. Der Idee kann also nicht entsprochen werden. Ansonsten verweist das Straßenverkehrsamt inhaltlich auf die umfangreichen parlamentarischen Vorgänge, zuletzt die Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 529:PARLIS - Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark (frankfurt.de)

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7

Schotter an Haltestelle Baseler Platz mit Beton ersetzen

04.04.2024

Aktuell ist das Gleisbett der Tramschienen am Baseler Platz mit Schotter gefüllt. Wäre stattdessen hier, wie auch davor und danach betoniert, könnten die Einsatzwägen unserer Rettungskräfte über die Schienen bis zum Bahnhof und auch durch fahren. Die engen Straßen hier sind oft zu Pendlerzeiten sehr voll, und auch für die Autofahrer bietet sich kaum Platz auszuweichen.

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24

Tempoanzeige für hintere Leuchte 60 bis zu Möllers Wäldche

02.04.2024

Das Problem: Auf der Leuchte wird zu schnell und zu unbedacht gefahren. An den Zebrastreifen, besonders Ecke Rangenbergstrasse (beim Tierarzt) ist es für Kinder richtig gefährlich, weil sehr oft ohne zu halten durchgebraust wird. Oder man kriegt fast die Fersen abgefahren, kaum dass man halb über den Zebrastreifen rüber ist. Trotz der guten Beschilderung der Zebrastreifen, werden dort die Verkehrsregeln missachtet.

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207

Calisthenics-Anlage für Wiese Spatzengasse

31.03.2024

Eine Calisthenics-Anlage gäbe den Menschen im Stadtteil die Möglichkeit, Sport im Freien auszuüben. Eine solche Anlage mit Stangen in verschiedenen Höhen, Hangelleiter und anderen Trainingsgeräten ermöglicht eine Vielzahl an Übungen mit dem eigenen Körpergewicht und ist von jeder Zielgruppe nutzbar. Sie würde die ungenutzte Grünfläche aufwerten und das Sportangebot des benachbarten Fußball- und Spielplatzes ergänzen. So könnte die Wiese in der Spatzengasse zu einem Bewegungs- und Begegnungsort werden, an dem Einzelpersonen ebenso wie Gruppen des benachbarten Sportvereins TSG Oberrad gemeinsam an der frischen Luft trainieren können.

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Reaktion der Stadt: Die Grünanlage in der Spatzengasse in Oberrad wird als Veranstaltungsort bei jährlich wiederkehrenden Festivitäten genutzt. Die Anregung wird aufgegriffen und das Fachamt prüft, ob eine circa 60 Quadratmeter große Fläche, die für die Realisierung einer Calisthenicsanlage benötigt wird, so platziert werden kann, dass die Veranstaltungen nach wie vor im gewohnten Maß stattfinden können.

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5

Ladestationen in der Nordweststadt

31.03.2024

Guten Tag, ich wohne bereits (mit Pausen) mein Leben lang in der Nordweststadt. Letztes Jahr habe ich mir ein Elektroauto als Familienfahrzeug gekauft. Leider musste ich feststellen, dass die einzige Lademöglichkeit im Umkreis von 2km ums Nordwestzentrum ebenfalls abgestellt wurde. Daher sollte man eventuell darüber nachdenken mehrere öffentliche Ladestation zu installieren (wie in Bornheim z.B.).

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11

Parkplätze: min 10% der Flächen sollte Ladesäule installiert werden müssen

28.03.2024

Ich sehe immer wieder große P+R Parkplätze oder auf größere Supermärkte genug nicht belegte Parkplätze. Warum können nicht min 10% davon als E-Lade-Parkplatz mit entsprechender Ladeinfrastruktur vorgeschrieben werden? Und genau das ist mein Vorschlag: Verpflichtende Ladesäulen auf größeren Parkplätzen.

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4

Klamoddenkurier in der Innenstadt und Altstadt

27.03.2024

Der FES Klamoddenkurier (https://klamoddekurier.fes-frankfurt.de/ ) sollte unbedingt in der Innenstadt und Altstadt eingesetzt werden.

Unterstützer: 4

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Anzeige der Ankunft von Anschlussverbindungen in Linie 12

26.03.2024

Wenn man die Linie 12 nimmt, um aus Schwanheim kommend in die Stadt zu fahren, kann die Fahrtzeit ggf. erheblich abgekürzt werden, wenn man bei Niederrad in die S-Bahn Richtung Innenstadt fährt. Das gelingt jedoch nicht, wenn die S-Bahn nicht bald kommt. Um besser abschätzen zu können, ob sich ein Umsteigen lohnt, wären daher entsprechende Anzeigen in der Straßenbahn Line 12 sehr vorteilhaft. Das dürfte aber auch für andere Verkehrsträger im gesamten Stadtgebiet gelten. Beispielhaft sei hier Mainz genannt.

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20

Fahrradständer Alte Oper

25.03.2024

Direkt an der alten Oper gibt es derzeit keine Möglichkeit, sein Fahrrad korrekt abzustellen. Dies führt dazu, dass die Fahrräder an Ketten oder Notausgängen befestigt werden.

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Obdachlosen sofort direkt helfen mit Wohnung/ Container +Geld sparen!

25.03.2024

Frankfurt sollte direkt helfen mit DauerWohnung für Obdachlose! Dafür sollt Frankfurt 1) Wohnungen bauen (nicht über Profit süchtige ABG die nie an Obdachlose vermietet) oder 2) normale richtige Wohnung anmieten untervermieten bürgen oder zumindest 3) 1PersonenWohnContainer aufstellen und anbieten (nicht abweisen an "OstPark!" wo 4 Menschen in 1 Container Menschen unwürdig zusammen gepfercht wurden und gegenseitig von Kriminalität und Chaos bedroht werden)!

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5

Ladezone und Fahrradständer in Gutleutstr. zurückbauen

24.03.2024

In der Gutleutstr. zwischen Weser und Elbestr. wurden jüngst neue Fahrradständer und eine Ladezone eingerichtet. Dafür sind 5 Autoparkplätze entfallen. Direkt vor der Weißfrauenkirche gibt es bereits Fahrradständer, die nie voll sind. Lieferwagen kommen hier ausschließlich von Paketdiensten an und es gibt KEINE Geschäfte, außer einen Friseur im Umfeld. Die Fahrradständer und die Ladezone sind reine Schikanemaßnahmen der Stadt, um Anwohner zu zwingen mit dem Fahrrad zu fahren. Aber selbst wenn, dann würde niemand sein Fahrrad im Bahnhofsviertel auf der Straße abstellen. Wir haben alle einen Hinterhof oder Fahrradkeller. Bitte entfernen Sie die Fahrradständer und die Ladezone wieder und richten am besten Anwohnerparken ein!

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unnötiger Lärm

23.03.2024

Es wirkt so, als sei der Verein TSG Vorwärts nicht mehr ein Sportverein sondern eine Veranstaltungsstätte geworden. Auf dem Gelände finden inzwischen häufig Großveranstaltungen statt, bei welchen unnötiger Lärm verursacht wird. Sei es dich viel zu laute Musik und Ansagen, durch hupen und poserhaftes fahren mit KFZ. Hier sollte dringend auf die Einhaltung eines Lärmschutzes durch die Ordnungsbehörden geachtet werden.

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22

Mainkaisperrung 2024 aussetzen

22.03.2024

Die Sperrung des nördlichen Mainkais sollte in 2024 nicht durchgeführt werden, da die Umleitungen nach und durch Sachsenhausen zu massiven Staus und dadurch Belästigung der Anwohner führt. Bedingt durch viele monateleange Baustellen-Sperrungen rund um die Oppenheimer Landstrasse und Textorstrasse ist ein flüssiger Verkehr bei dem sehr hohen Verkehrsaufkommen nicht gegeben. DIe Anwohner haben auch schon unter 'normalen' Bedingungen ein Maximum an Lärm und Abgasen zu ertragen. Dazu kommen auch noch die Veranstaltungen rund um die Fußball-EM, wo die Beteiligten durch Sachsenhausen müssen, wenn sie ins Stadion wollen. Daher sollte in diesem Sommer die Sperrung nicht durchgeführt werden!

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10

Zukunftsläden nach dem Vorbild von Kassel in Frankfurt

18.03.2024

In Kassel gibt es Zukunftsläden, in denen Bürgerinnen und Bürger Umwelt- und Naturschutzideen für ihren Stadtteil einbringen können. Diese Zukunftsläden sollte es in allen Frankfurter Stadtteilen geben. Die Informationen habe ich aus der Hessenschau vom 18. März 2024. Ich wurde mich sehr freuen, wenn Sie zahlreiche meine Idee unterstützen. Vielen Dank!

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Testidee von polidia für neue App

18.03.2024

Dies ist eine Testidee von polidia über die neue App. Die Idee kann gelöscht werden.

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15

Verkehrsübungsplatz für Frankfurt wieder in Betrieb nehmen

15.03.2024

Nachdem der ADAC Verkehrsübungsplatz an der Messe geschlossen wurde, müssen Fahrschüler, die privat üben wollen, bis nach Bensheim, Kassel oder Mannheim fahren. Deshalb sollte Frankfurt wieder einen Verkehrsübungsplatz bekommen.

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5

Kinder fahren kostenlos mit dem Nahverkehr im Stadtgebiet

14.03.2024

Um die Teilhabe für Familien in Frankfurt zu verbessern, sollten Fahrten im städtischen Nahverkehr für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre kostenlos sein.

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Falschparker

14.03.2024

Entwicklung einer App oder Bereitstellung einer Internetseite seitens der Stadt.

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8

Bahnhofsviertel endlich in den Griff bekommen

12.03.2024

Die unsäglichen Artikel über die Zustände im Bahnhofsviertel, (Schüler müssen durch verdreckte Straßen voller spritzen etc; ausländische Unternehmen empfehlen, das Viertel zu meiden!) der diese Woche erschienen ist, ist eine Schande für die Stadt! Ich lebe so gerne hier, wie viele andere auch, aber ich habe es satt, dass der erste Eindruck der Stadt der ist, der sich aus dem Bahnhof kommend ergibt. Das Sicherheitsgefühl dürfte mittlerweile auch schon vielen Männern entschwinden. Deswegen erwarte ich, dass sich hier etwas ändert. Über verstärkten Einsatz von Sicherheits- und Reinigungskräften, hin zu stärkerer Durchgriff bei ordnungswidrigem Verhalten. Das ist einfach nicht der Eindruck, den diese Stadt hinterlassen darf!

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177

Umgestaltung der Straßenbahnhaltestelle Lokalbahnhof/Textorstraße: Schienenersatzverkehr (Busse) einrichten

11.03.2024

Die Straßenbahnhaltestelle Lokalbahnhof/Textorstraße wird endlich barrierefrei umgestaltet. Das ist eine sehr positive Entwicklung und wurde lange gefordert. Für die Dauer der Bauphasen 01 und 02 - ab Mitte April und für die Dauer von ca. 10 Monaten - ist aber die Einstellung des Straßenbahnverkehrs zwischen dem Lokalbahnhof und dem Südbahnhof erforderlich. Die Straßenbahnverbindung zum Südbahnhof und zum Schweizer Platz wird von Hunderten von Kindern genutzt. Diese fahren die sechs Schulen am Schweizer Platz vom Osten aus (Oberrad, Mühlberg etc.) sowie aus dem Ostend mit bereits ohnehin schon überfüllten Straßenbahnen an. Sie sollen für die Zeit der Sperrung planmäßig am Lokalbahnhof in die S-Bahn Richtung Südbahnhof umsteigen. Das ist für Grundschüler und Unterstufenschüler nicht realistisch und würde die durch die Sperrung hervorgerufenen Staus durch ein erhöhtes Elterntaxiaufkommen noch vergrößern. Gleiches gilt für mobilitätseingeschränkte Menschen, die das Umsteigen größtenteils nicht bewältigen können, zumal die betreffenden Rolltreppen an den S-Bahn-Stationen immer wieder ausfallen. Dazu kommt, dass die betreffenden S-Bahn-Linien jetzt bereits hoch frequentiert sind, ausfallen, verspätet oder überfüllt sind. Es braucht eine bessere Lösung: Einen effektiven Schienenersatzverkehr in Form von Bussen, möglichst bereits schon von Oberrad aus via Lettigkautweg und Mühlberg zu den Schulen am Schweizer Platz. Bitte unterstützen Sie diese Forderung mit Ihrer Unterschrift!

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1

Verkehrsspiegel Burnitzstraße-Rethelstraße

11.03.2024

Errichtung eines Verkehrsspiegels an der Kreuzung Burnitzstraße zu Rethelstraße, da hier der Verkehr als Autofahrer von der Rethelstraße kommend nur sehr schwer einsehbar ist. Insbesondere auch für die nahen Kindertagesstätten bringt das eine erhöhte Sicherheit

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5

Vermeidung von Falschparken - Vermeidung von Stress im Straßenverkehr

10.03.2024

Ich bin überzeugt, dass wir viel unproduktive Energieverschwendung einsparen könnten, wenn wir an bestimmten Stellen, an denen immer wieder falsch geparkt wird, klarere Hinweise geben, wie z.B. Linien, die den Parkbereich eingrenzen oder auch schraffierte Flächen, wo auch ein Halten problematisch ist. Anstatt also nur zu bestrafen, könnte das Prinzip sein: Wie lassen sich mehr Leute unterstützen, die nicht absichtlich falsch parken (sondern aus Unwissen oder Unachtsamkeit). Abschleppungen bringen enorm viel Stress in den Straßenverkehr, halten Busse auf, bringen zusätzliche Luftverschmutzungen durch den abschleppenden LKW, führen zu Streit und zweifelhaftem "Einkommen" für die Stadt. Ein Argument, dass keine "Steuergelder" für unnötige Verkehrsanleitungen ausgegeben werden müssen, ist zu hinterfragen. Es geht ja um Orte, wo auffällig oft Abschleppungen vorgenommen werden (müssen). Und hier ist es zum Wohl aller, wenn dies nicht nötig ist, da ja auch längst nicht alle Falschparker geahndet werden und sich somit in all den anderen Fällen die Gefahr an diesen Stellen erhöht.

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99

Schützt die RiedhofschülerInnen - Sicherung der Tiroler Straße!

10.03.2024

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

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273

Errichtung einer großen Sporthalle in Sachsenhausen

08.03.2024

Mannschafts- und Vereinssport erfreuen sich in Sachsenhausen weiterhin großer Beliebtheit. Es gibt im Stadtteil drei große Vereine die Hockey oder Handball anbieten. Leider gibt es für die vielen Teams, insbesondere im Jugendbereich, nicht ausreichend Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten. In Sachsenhausen steht lediglich die Sporthalle Süd zur Verfügung und deren Nutzung droht wegzufallen. Denn die Sporthalle Süd ist, wie der Magistrat selbst festgestellt hat, an Ihrer Kapazitätsgrenze und zeigt inzwischen etliche bauliche Mängel auf.

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Reinigung statt Happy-Ramadan-Schild für 159Tsd Euro

06.03.2024

Sehr geehrte Stadtverwaltung,

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Entschärfung der Zufahrt Flughafen / Terminal 2

06.03.2024

Zwischen Unterschweinstiegschneise und Kapitän-Lehmann-Kreis kommt es bei der Zufahrt Richtung Terminal 2 immer wieder zu langen Staus und zu extrem gefährlichen Spurwechseln. Manchmal halten auch ortsfremde Autofahrende mitten auf einer der sechs Spuren an, um sich zu orientieren. Auf der Westseite ist ein Standstreifen, der sehr gerne von Bussen und Pkw zum illegalen Zwischenhalten verwendet wird, um Parkgebühren zu sparen. Autofahrende, die von Norden kommen und am Kapitän-Lehmann-Kreisel vorbei nach Westen Richtung Tor 3 / Terminal 1 fahren wollen, müssen sich auch erst einfädeln, um dann in die eigene Fahrspur abbiegen zu können. Durch eine Aufhebung des Standstreifens schon weiter schon ca. 50 m weiter nördlich, würde das Einfädeln entbehrlich, das Staupotential sowie das Unfallrisiko entschärft. Ja, dort ist die Einfahrt zur Feuerwache. Allerdings ist der gesamte Bereich unbewachsen und vollständig einsehbar, so dass Autofahrer rechtzeitig sehen würden, wenn Feuerwehrfahrzeuge auf die Straße einbiegen möchten.

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4

Stadt reinigen, statt Happy-Ramadan-Schilder in der Fressgasse

06.03.2024

Satt in der Fressgasse für 75,000 Euro Ramadan Beleuchtungen zu installieren, wäre es förderlicher, auch für den Integrationsprozess, dieses Geld in die Reinigung unserer Stadt zu investieren.

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11

Umbau Radweg Europa Allee Höhe Skyline Plaza

06.03.2024

Die 500m Radweg vor der Skyline Plaza sind in beide Richtungen für alle Beteiligten ein absolutes Desaster. Stadtauswärts parken alle 30 Meter Taxis und Uber Fahrer auf dem Radweg und reißen ihre Türen auf und stadteinwärts wird die Fahrbahn vor der Bushaltestelle Den Haager Straße derart verengt, dass ein “Nebeneinander” kaum mehr möglich ist. Zudem ist der Bordstein auf der Höhe der dann wieder auf den baulich getrennten Radweg führt viel zu hoch - wer im falschen Winkel darauf fährt riskiert auf die Fahrbahn zu fallen. Die Stadt sollte in dem Abschnitt präventiv über ein anderes Konzept nachdenken sonst sind hier leider schwere Unfälle vorprogrammiert (ehrlich gesagt wundert es mich, dass noch nichts passiert ist).

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16

E-Scooter- Hotline

05.03.2024

E- Scooter sind eine gute Ergänzung im innerstädtische Verkehr, aber sie sind auch ein ständiges Ärgernis. Wenn sie durch die Nutzer überall abgestellt werden und zum Hindernis werden. Ich selbst habe schon mehrere gemeldet die in der Nidda und deren Altarmen gelandet sind oder irgendwo in den Grünanlagen lagen. Beim Mängelmelder leiten sie die Info an die einzelnen Betreiber weiter. Oft dauert es auch Wochen bis so ein E-Scooter abgeholt wird. Die Kosten der Bergung von SEF und FES wird von den Bürgern getragen. Warum kann man die Vermieter nicht zu einer gemeinsamen Hotline zwingen für den schnelleren Abtransport, als vereinfachtes Procedere.

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Nilgänseplage

05.03.2024

Da Nilgänse innerhalb der Stadt wohl weder gejagt noch vergrämt werden können schlage ich vor das Hunde die Gänse verscheuchen dürfen. Das ist sicherlich nachhaltiger als alle anderen von der Stadt ergriffenen Maßnahmen, wie man deutlich an der wieder zunehmenden Verkotung des Mainufers und des Ostparkes sehen kann. Ich bin auf die Rückmeldungen gespannt. (Foto FR von heute)

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Zwei weitere Parkverbotschilder Mainzer Landstr. 33

04.03.2024

Jeden Tag werden an der Mainzer Landstr. 33 vor dem Beehive eine zweistellige Anzahl an Autos abgeschleppt, weil Menschen glauben dort parken zu dürfen.

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1

Steuern die Geschäfte, die Alkohol verkaufen, für die Straßenreinigung

03.03.2024

Es sind nicht die Bewohner des Viertels, die die Straßen schmutzig machen, sondern Menschen, die im Bahnhofsviertel feiern. Unsere Straßen müssen häufiger gereinigt werden – und sind dennoch immer schmutzig – daher müssen wir höhere Kosten zahlen. Es ist nicht fair, dass die Bewohner nicht nur den Lärm, die Drogenabhängigen, die menschliche Scheiße, das menschliche Erbrochene und den menschlichen Urin ertragen müssen, sondern auch für das bezahlen müssen, was nicht von den Bewohnern selbst verursacht wird.

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1

Verbot von Heizpilzen in der Außengastronomie verhindern

02.03.2024

Das ist ein Stück Lebensqualität in kühleren Jahreszeiten und Gas ist keineswegs sehr umweltschädlich. Sie werden nicht mit Schweröl betrieben. Jeder kann jede Strecke mit dem Auto fahren anstatt öffentlich und das sieht man ja auch sehr gut hier in Frankfurt. Das sind keineswegs nur Leute die darauf angewiesen sind mit dem eigenen Auto aus dem Umland in die Stadt zu fahren. Es geht hier nicht um viel CO2 Ausstoß. Diese genußfeindlichen Einstellungen dürfen sich in Deutschland nicht durchsetzen.

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Kolonie Zeilsheim: verkehrsberuhigte Zone und Anwohnerparken

02.03.2024

Als Abkürzung zwischen Pfaffenwiese und West Höchster Straße genutzt, leidet die denkmalgeschützte Zeilsheimer Kolonie unter sehr schnell fahrenden Autos. Spielende Kinder, aber auch ältere Anwohner werden durch die teils aggressive Fahrweise gefährdet. Darüber hinaus parken Gäste der umliegenden Restaurants, Spielhallen und Supermarktes regelmäßig die Einfahrten, Sperrflächen und Parkplätze in der Kolonie zu.

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Festinstallierte Blitzer Pfaffenwiese

02.03.2024

Die Pfaffenwiese wird gerne als „Rennstrecke“ genutzt. Besonders in den frühen Abendstunden rasen junge Männer mit ihren Autos auf der Strecke zwischen Neu-Zeilsheim und der Jahrhunderthalle die Straße rauf und runter, lassen die Reifen quietschen und gefährden Kinder, Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer.

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Chaos am Freibad Eschersheim verhindern

01.03.2024

Bei sonnigem Wetter, ideal für einen Schwimmbadbesuch, kommt es regelmäßig zu Verkehrsproblemen auf dem Weg vom Stadtteil Heddernheim zum Freibad Eschersheim über den Alexander-Riese-Weg, besonders abends. Autos, Fahrradfahrer, Kinderwagen und Fußgänger blockieren sich gegenseitig, wenn sie von beiden Seiten kommen. Selbst als Fußgänger ist es schwer, ohne zu warten durchzukommen. Viele Fahrzeuge parken falsch, und abends weisen zahlreiche Autos Beulen oder Kratzer auf.

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