Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 473/8 Betreff: Straßenbenennungen in Heddernheim bzw. im Mertonviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Beschluss des Ortsbeirates § 3367 vom 29.11.2018 wird aufgehoben. 2. Die im amtlichen Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt als Nr. 3755 verzeichnete Straße "Am Heddernheimer Gaswerk" im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" wird in "Gebrüder-Heitefuß-Straße" umbenannt. 3. Der Name des Ehepaars Anna und Heinrich Landsberg wird in das Verzeichnis der vorgeschlagenen Straßennamen aufgenommen mit der Auflage, eine Straße, einen Platz oder eine Grünanlage in dem zukünftigen Wohnquartier "Mertonviertel/Nördlich Lurgiallee" (Bebauungsplan Nr. 922) entsprechend zu benennen (z.B. "Anna- und Heinrich Landsberg-Platz"). Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat hierzu rechtzeitig einen Vorschlag zuzuleiten. Begründung: Eine voraussichtliche Mehrheit im Ortsbeirat möchte den 2018 mit einstimmigem Beschluss festgelegten Straßennamen "Am Heddernheimer Gaswerk" ändern. Dieser sollte an das erste Frankfurter Gaswerk zur Energieversorgung weiter Teil der Stadt erinnern, das 1904 anstelle der Ende des 19. Jahrhunderts geschlossenen "Sandelmühle" errichtet worden war. Das Neubaugebiet "An der Sandelmühle" befindet sich recht genau dort, wo das bis zum Abbruch in den 1960er Jahren weithin sichtbare und auf zeitgenössischen Heddernheim-Ansichtskarten gerne gezeigte Gasometer stand. Ist die Umbenennung unvermeidlich, erscheint es zweckmäßig, aus Orientierungsgründen erneut einen ortsüblichen Straßennamen im Zusammenhang mit der Heddernheimer Industriegeschichte zu wählen. Zugleich bietet sich mit der aktuellen Debatte die Chance, im Vorgriff auf das zukünftige Wohngebiet "Nördlich Lurgiallee" erste Ideen für Straßenbenennungen dem Magistrat vorzutragen. Die Gebrüder Conrad (1786-1838) und Friedrich Heitefuß (1788-1853) zählen zu den Pionieren der Industrialisierung im Taunusvorland (vgl. Pülm, 1996, S. 72-79; Schneider, 2024, S. 351-359). Sie stammten ursprünglich aus dem Harz. Conrad erlangte 1811 das Frankfurter Bürgerrecht und gehörte seit 1831 auch der Gesetzgebenden Versammlung der Freien Stadt an (Lengemann 1996, S. 172f). Auch Friedrich muss ein geachteter Frankfurter Bürger gewesen sein, denn er war u.a. Senior der Verwaltungskommission der städtischen "Hülfs-Kasse" (Frankfurter Staatshandbuch 1853, S. 109). In der im frühen 19. Jahrhundert üblichen Weise verband die Familie ihr Handelsgeschäft für Metall- und Bergbauprodukte mit eigener industrieller Betätigung. So verkaufte sie auch alle Arten von gehämmertem Kupfer aus ihren Betrieben in den damals nassauischen Gemeinden Oberursel und Heddernheim. Das Kupfer stammte hauptsächlich aus den hessischen Gruben von Richelsdorf bei Sontra und aus den Hütten von Thalitter in der Nähe des Edersees. Spezialisiert waren die Gebrüder Heitefuß u.a. auf die Herstellung von Schrötlingen für Kupfermünzen, die sie in viele Staaten des Deutschen Bundes lieferten. Mit Beginn des Eisenbahnzeitalters kam das Geschäft mit kupfernen Feuerbüchsen für Lokomotivfabriken hinzu. In Heddernheim verfügten sie mit den zwei benachbarten Wasserkraftanlagen der "Kaltemühle" (ab 1829) und der "Sandelmühle" (vermutlich ab 1841) über sehr gute Bedingungen für die Produktion, in der 1844 insgesamt 36 Arbeiter tätig waren. Die zum Areal der Mühlen gehörenden Äcker und Wiesen wurden landwirtschaftlich genutzt, u.a. für den häuslichen Bedarf der Inhaber- und Arbeiterfamilien. Ein Kupfer-, Walz- und Hammerwerk sowie eine Messinggießerei, eine Münzschneidemaschine, eine hydraulische Presse zur Fabrikation von Bleirohren und eine "Pappendeckel-Fabrik" für Kartonage und Dachpappen standen 1853 in der Genehmigung des herzoglich-nassauischen Kreisamtes zum "Fortbetrieb" des Kupferhammers, den die Familie F. A. Hesse Söhne aus Olpe/Westfalen zuvor für 42.000 Goldgulden von den Erben der Gebrüder Heitefuß erworben hatte. Aus diesem Grundstock wurden in den folgenden Jahrzehnten die "Heddernheimer Kupferwerke" ausgebaut. Die Papierproduktion an der Sandelmühle hingegen übernahm die Firma Hänlein. Nach einem Umbau fertigte sie auch "Schwärze" zur Herstellung von Kunstdrucken und Banknoten, die für ihre Qualität 1855 auf der Pariser Weltausstellung einen Preis erhielt. Zu Heinrich Landsberg (1860-1941) vermerkt das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA) in Darmstadt in einer Übersicht zum Bestand 182 "Heddernheimer Kupferwerke": "Unter der Leitung der neuen Direktoren Heinrich Landsberg und Hubert Hesse jr. wurden seit 1901 die Werksanlagen umgebaut: Eine neu errichtete Kraftzentrale ersetzte die zahlreichen Dampfmaschinen, das Warmwalzwerk wurde durch ein Plattenwalzwerk modernisiert sowie eine neue Kaltwalzenstraße, eine Blockwalzenstraße, eine Rohrzieherei sowie ein Bandwalzwerk errichtet. Parallel dazu wurde auch die technische und kaufmännische Organisation neu gestaltet. Nachdem das Unternehmen 1905 die Aktienmehrheit an der Süddeutschen Metall-Industrie GmbH in Nürnberg erworben hatte, fusionierte es im Jahr 1909 mit den Süddeutschen Kabelwerken in Mannheim mit Werken in Mannheim-Industriehafen und Mannheim Neckarau zur "Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutschen Kabelwerke AG"." Es erscheint zweifellos, dass die Kupferwerke unter der Direktion von Heinrich Landsberg einen wichtigen Aufschwung nahmen und die Grundlagen geschaffen wurden für den späteren Großbetrieb, der ab 1930 Teil der Vereinigten Deutschen Metallwerke AG (VDM) war. Im Frankfurter "Buch der Stadt" von 1927, das Landsberg mit einer Fotographie als "Generaldirektor a.D." vorstellt, sind Ämter aufgezählt, die er zu diesem Zeitpunkt noch ausübte: "Mitglied des Geschäftsführer-Kollegiums der Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutsche Kabelwerke G.m.b.H., Mitglied des Präsidiums des Verbandes Mitteldeutscher Industrieller e.V. Sitz Frankfurt a. M., Mitglied des Hauptausschusses des Reichsverbandes der deutschen Industrie." (a.a.O., S. 296). Aus der Stellungnahme des Instituts für Stadtgeschichte an das Stadtvermessungsamt vom 10.09.2024 geht hervor, dass Heinrich Landsberg als Opfer der NS-Rassengesetze angesehen werden muss. Im HWA gibt es zudem eine Akte (Best. 118 Nr. 1490), die belegt, dass die VDM Landsbergs Pension kürzte und ihn "aufgrund seiner jüdischen Herkunft" noch wenige Wochen vor seinem Tode aus seiner Wohnung im Stadtteil Bockenheim drängen wollte. Die Ehefrau von Heinrich Landsberg, Anna Landsberg geb. Reiss (1868-1925), erwarb sich der o.a. Stellungnahme des ISG zufolge in Frankfurt hohe Verdienste um die freie Wohlfahrtspflege. Mit weiteren Mitstreiterinnen gründete sie 1905 das "Wöchnerinnen- und Säuglingsheim Battonnstraße" und leitete den Trägerverein als 1. Vorsitzende bis zu ihrem frühen Lebensende. Zusätzlich stand sie an der Spitze der "Freien Arbeitsgemeinschaft für private Jugendpflege und Jugendfürsorge", die 1921 den bis dahin vom "Verein Kinderschutz und Jugendhilfe" unterhaltenen Kindergarten und Hort im Heddernheimer evangelischen Gemeindehaus von St. Thomas übernahm. Die Kindertageseinrichtung überstand die Inflation 1923 vor allem durch Spenden aus den Heddernheimer Kupferwerken. Wegen Eigenbedarfs der Kirchengemeinde musste die Einrichtung 1924 dennoch verlegt werden, und es gelang der Arbeitsgemeinschaft, dafür die heute noch als Kinderhort genutzten Räume im Heddernheimer Schloss von der Stadt zu erhalten. Die Einrichtung ist zu einem leider unbekannten Zeitpunkt, aber sehr wahrscheinlich recht bald nach dem Tode der engagierten Frau, als "Anna-Landsberg-Heim" benannt worden. Sehr bemerkenswert ist überdies, dass Anna Landsberg 1919 mit der Einführung des Frauenwahlrechts als eine von elf Frauen in die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung gewählt wurde. Sie gehörte der rechtsliberalen Deutschen Volkspartei (DVP) an und wurde bei den Kommunalwahlen 1924 wiedergewählt. Die Benennung der Erschließungsstraße im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" nach den an Ort und Stelle einst tätigen Gebrüdern Heitefuß ist aus geschichtlichen Gründen sehr naheliegend. Die bereits vorhandenen biographischen Angaben zu Anna und Heinrich Landsberg sind aus Sicht des Ortsbeirates ebenfalls ausreichend, um eine gemeinsame Aufnahme der beiden Namen in das Verzeichnis der vorgeschlagenen Straßennamen zu begründen. Bis zur konkreten Benennung einer Straße, eines Platzes, einer Grünfläche im Neubaugebiet "Nördlich Lurgiallee", also lokal gesehen ebenfalls dort, wo bis 1982 die Heddernheimer Kupferwerke produzierten, sollten weitere biographische Fakten zu dem verdienstvollen Ehepaar erhoben und bekannt gemacht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.08.2024, OF 471/8 Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1403/1 Betreff: Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern im Trierischen Hof umsetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, beim Grünflächenamt sowie bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding nachzufragen, welche Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern Im Trierischen Hof vorgesehen sind und wann diese durchgeführt werden. Die bereits zugesagten Nachpflanzungen sind zeitnah umzusetzen. Begründung: Im Trierischen Hof wurden in den vergangenen Monaten mehrere Bäume und Sträucher entfernt, ohne dass bisher Nachpflanzungen erfolgt sind. Dieser Straßenabschnitt hat durch die Fällungen erheblich an Grün verloren. Gleichzeitig ist der Verkehr, insbesondere durch Parkplatzsuchende und Poser, deutlich angestiegen. Dies führt zu Lärm, Luftverschmutzung und einer Zunahme der Feinstaubbelastung. Der Ortsbeirat hat den Magistrat bereits auf diese Missstände hingewiesen, jedoch wurden die Lösungsvorschläge entweder abgelehnt oder an die Polizei verwiesen, die in dieser Angelegenheit bisher untätig geblieben ist. Die Nachpflanzung von Bäumen und Sträuchern würde nicht nur zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Reduktion der Lärmbelastung beitragen, sondern auch der fortschreitenden Erwärmung in der Stadt entgegenwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 802/9 Betreff: Begegnungsort zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule: Stadtmobiliar anschaffen bzw. vom Land Hessen ausleihen Vorgang: OM 3383/23 OBR 9; ST 1098/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, Mittel aus dem Etatantrag E60/24 für "Tactical Urbanism" einzusetzen um Stadtmöbel (z.B. City Decks) anzuschaffen, die am "Platz" vor der Kirche am Dornbusch aufgestellt werden können. Mit OM 2283/23 hatte der OBR dies bereits beantragt, der Magistrat hatte jedoch auf fehlende investive Mittel hingewiesen. Für Ideen, wie weitere Elemente den Bereich im Sinne der Beispiele des Antrags E60 aufwerten könnten, ist der Ortsbeirat offen. Der "Platz" liegt direkt vor einer Schule, daher könnten weitere Ideen greifen. Die Antragstellenden haben den Bereich vor der Dornbuschkirche explizit als Beispiel genannt. In einem ebenfalls beantragten Ortstermin könnte der Austausch dazu stattfinden. Da der Haushalt noch nicht durch das Land Hessen genehmigt wurde, wird der Magistrat außerdem gebeten beim Land Hessen das Ausleihen von Sitzmöbeln für den Bereich vor der Dornbuschkirche zu beantragen, damit die Idee der Initiativen und des OBR bereits im Sommer 2025 ausprobiert werden kann. Dies kann unter der URL https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/stadtmoebel/ erfolgen. Sollte beides nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, seinen Vorschlag aus ST1098/23 umzusetzen, die Parkplätze zu reduzieren und dort bis zum kommenden Frühjahr einige Bänke aufzustellen. Begründung: Inzwischen hat sich eine neue Sachlage in Bezug auf den Wunsch des OBR ergeben: es haben sowohl die Stadtverordneten Mittel für die Anschaffung von Tactical-Urbanism-Elementen eingestellt als auch das Land Hessen eine Möglichkeit zum Ausleihen von solchen Elementen angeboten. Die Stadt Frankfurt hat wie es scheint dieses Angebot bereits in der Braubachstraße genutzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3383 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1098 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5849 2024 Die Vorlage OF 802/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1338/1 Betreff: Mehr Fahrradbügel für die Albusstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Albusstraße auf dem Abschnitt zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Klingerstraße auch auf der Nordseite Fahrradbügel anbringen zu lassen. Begründung: Die Anlehnbügel für Fahrräder auf der Südseite des o.g. Abschnitts sind häufig alle belegt, weshalb weitere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder benötigt werden und in diesem Bereich hauptsächlich KFZ ordnungswidrig auf dem Gehweg geparkt werden, was durch diese Maßnahme unterbunden werden kann und der Platz durch die Fahrradbügel sinnvoller genutzt werden kann. Quelle: Google Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5823 2024 Die Vorlage OF 1338/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1339/1 Betreff: Schaffung von Fahrradabstellplätzen in der Straße An der Staufenmauer Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Umwandlung von PKW-Parkplätzen in Fahrradabstellplätze - In der Straße "An der Staufenmauer" sollen vor den Liegenschaften mit den Hausnummern 3, 7 und 11 jeweils ein PKW-Parkplatz in Fahrradabstellflächen umgewandelt werden. Auf jedem dieser Parkplätze sollen 5 bis 6 Radbügel installiert werden, um den eklatanten Mangel an Fahrradabstellplätzen für Anwohnende, Gastronomie und Fitnessstudio zu beheben. Begründung: In diesem Teil der Straße "An der Staufenmauer" sind Parkplätze für PKW im öffentlichen Raum entbehrlich, da ausreichend Parkhäuser und Tiefgaragen in unmittelbarer Nähe vorhanden sind. Zudem ist der Bereich hervorragend durch den ÖPNV erschlossen. Der Parksuchverkehr beeinträchtigt die Attraktivität dieser geschichtsträchtigen Straße erheblich und abgestellte PKW bieten den von der Konstablerwache verdrängten Dealern unnötigen Sichtschutz. Die Umwandlung von PKW-Stellplätzen in Fahrradabstellplätze würde nicht nur den Bedarf an sicheren und gut zugänglichen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder decken, sondern auch zur Aufwertung des öffentlichen Raums beitragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5824 2024 Die Vorlage OF 1339/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2024, OF 1329/1 Betreff: Sicherheit im Ortsbezirk 1: Tempo 30 vor Kinderhaus Battonnstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor und hinter dem Kinderhaus Innenstadt in der Battonnstraße 4-8 - möglichst zwischen Breite Gasse und Lange Straße - zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Kinder Tempo 30 anzuordnen und dies mit dem Zusatzschild "Kindergarten" beschildern zu lassen. Nach Einrichtung der Geschwindigkeitsreduzierung soll die Einhaltung der Geschwindigkeit mit Enforcement Trailern überwacht werden. Falls vorhanden und bei Bedarf soll die Linienwegbeeinflussung der Straßenbahn und Grünanforderung der folgenden LSA umprogrammiert werden, damit der ÖPNV beschleunigt wird. Begründung: Anwohnende berichten, dass PKW-Poser und Raser trotz der geltenden Tempo-40-Beschilderung durch die Battonnstraße rasen. Das gefährdet und verunsichert vor allem schwächere Verkehrsteilnehmende und führt zu Lärmspitzen. Tempo 30 im Bereich des straßenseitigen Zugangs der Kita schützt nicht nur die Kinder, sondern verbessert das Miteinander von PKW, Radverkehr, Straßenbahn und Fußgehenden in diesem Engpass zwischen Berliner Straße und Allerheiligentor. Eine Verlangsamung des Straßenbahnverkehrs oder gar eine Beeinträchtigung des Fahrplans wird durch eine Einrichtung bzw. Anpassung der Grünanforderung an der LSA Lange Straße / Allerheiligenstraße bzw. vermieden. Bisherige Wartezeiten können sogar verkürzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 72 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5753 2024 Die Vorlage OF 1329/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1. Tenor der Vorlage ohne die Formulierung "Nach Einrichtung der Geschwindigkeitsreduzierung soll die Einhaltung der Geschwindigkeit mit Enforcment Trailern überwacht werden.": GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen 2 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU und Die Partei (= Enthaltung) 2. Dritter Satz des ersten Absatzes: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2024, OF 1299/1 Betreff: Sicherheit im Bereich der Straße "An der Staufenmauer" Der Magistrat wird gebeten, die Landespolizei zu ersuchen, die Straße "An der Staufenmauer" häufiger zu bestreifen. Eine höhere Polizeipräsenz soll insbesondere in den Abendstunden für den Durchgang von der Zeil sichergestellt werden. Es ist auch anzuregen, in dem Bereich einzelne, gezielte größere Kontrollmaßnahmen vorzunehmen, insbesondere mit Fokus auf Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und das Aufenthaltsrecht. Auch die Stadtpolizei soll im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung den Durchgang häufiger bestreifen. Begründung: Die Situation in der Straße "An der Staufenmauer", insbesondere in dem vorbezeichneten Durchgang, ist derzeit unbefriedigend. Der Bereich wird von Drogenhändlern zur Abwicklung ihrer Geschäfte, einschließlich des Versteckens von Drogen, genutzt. Zudem wird nach wie vor in den Durchgang uriniert. Konkurrierende Drogenhändler geraten auch regelmäßig in Streit, prügeln sich und besprühen sich mit Reizstoffen. Die Anwohner leiden zunehmend unter diesen Zuständen. Eine echte Verbesserung der Situation ließe sich durch den Abbau der Videoüberwachungsanlage an der Konstablerwache erzielen, da die Videoüberwachung zu der zu konstatierenden Verlagerung der geschilderten Aktivitäten in die angrenzenden Bereiche führt; diese wird vom Magistrat jedoch abgelehnt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5733 2024 Die Vorlage OF 1299/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und Die Partei gegen Linke (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1296/1 Betreff: Erhalt der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum wurde die erfolgreiche Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Braubachstraße, die während des Weihnachtsmarktes 2022 eingeführt wurde, im Jahr 2023 nicht erneut angewendet? 2. Wer war für die Aufstellung der Beschilderung und der Verkehrssperre im Jahr 2022 verantwortlich? 3. Wer hat die Anweisung für diese Maßnahmen erteilt? 4. Werden Beschwerden bezüglich der Verkehrsführung während von der TuC veranstalteten Festen an die TuC weitergeleitet? Wenn nein, warum nicht? Begründung: Die Sperrung des Linksabbiegers von der Fahrgasse in die Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes 2022 erwies sich als effektive Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrsfluss und der Sicherheit für Fußgehende. Zahlreiche Anwohnende und Autofahrende profitierten von dieser Regelung. Die Nichtbeibehaltung dieser Maßnahme im Jahr 2023 hat Verwunderung und Frustration verursacht, vermutlich bedingt durch Koordinationsmängel innerhalb des Magistrats. Eine Klärung dieser Fragen ist essentiell, um künftig eine konsistente und effektive Verkehrsführung sicherzustellen, die dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger dient. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5730 2024 Die Vorlage OF 1296/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1293/1 Betreff: Parkplätze vor Dom entsiegeln und begrünen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die bestehenden PKW-Parkplätze vor der Liegenschaft Domplatz 14 gegenüber dem Dom entsiegeln und begrünen zu lassen. Falls es die Trassenführung im Untergrund zulässt, sollen auch Bäume gepflanzt werden. Es sollen zwei Bänke aufgestellt werden. Ziel ist die Erhöhung der Aufenthaltsqualität, die Versickerung von Regenwasser und die sommerliche Kühlung des Domplatzes. Begründung: Direkt neben den genannten PKW-Stellplätzen befindet sich das Parkhaus Dom Römer mit zahlreichen PKW-Stellplätzen, das meist nicht ausgelastet ist. Der Domplatz direkt vor Frankfurts größtem Kirchendenkmal ist trist und im Sommer durch die Steinoberflächen extrem aufgeheizt. Der Platz in seiner jetzigen jahrzehntealten Gestaltung wird der Bedeutung des Ortes nicht gerecht. Pläne zur Umgestaltung lassen seit Jahren auf sich warten. Wegen der immer höheren sommerlichen Temperaturen in der Altstadt und der Notwendigkeit, Regenwasser versickern zu lassen, sollen kurzfristige Maßnahmen ergriffen werden, um einen Teil der Fläche zu entsiegeln und eine kühlende und insektenfreundliche Bepflanzung vorzunehmen. Die Grünfläche kann problemlos in eine spätere Umplanung einbezogen werden. Foto: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5727 2024 Die Vorlage OF 1293/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Bei Bedarf sollen die Behindertenstellplätze im unmittelbaren Umfeld verlegt werden." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2024, OF 1035/6 Betreff: Frankfurter Westen: (Wohn-)Situation für die Menschen in und in der Nachbarschaft von Arbeiterunterkünften dringend verbessern In den westlichen Stadtteilen Frankfurts ist seit Jahren eine besorgniserregende Entwicklung rund um die Unterbringung von Arbeitern und Monteuren zu beobachten: Häufig werden ehemals gewerblich genutzte Immobilien von Immobiliengesellschaften erworben, die dann nach dem Erwerb zu Unterkünften für Arbeiter und Monteure "umgewidmet" werden. Dabei ist in einigen Fällen fraglich, inwieweit Anträge auf eine Umwidmung der gewerblichen Flächen in Wohnraum gestellt und genehmigt wurden bzw. ob dieser Wohnraum dann zur Kurzzeitvermietung genutzt werden darf. Die Wohnsituation ist für die Menschen, die in den Unterkünften für bestimmte Zeiträume leben, oft nicht angemessen - die Immobilien werden vernachlässigt und häufig sind die Unterkünfte dicht belegt, so dass die Menschen keinen angemessenen Raum zum Leben haben. Diese Situation ist unwürdig für die Menschen in den Unterkünften und führt zudem zu massiven Problemen mit den Menschen in der Nachbarschaft. Denn die Immobilien befinden sich i.d.R. in bewohnten Stadtteilen und die Probleme in und um die Unterkünfte wirken sich entsprechend massive auf die Menschen, die in der Nachbarschaft leben, aus. Es kommt bspw. zu Ruhestörungen und wilden (Sperr-) Müllbergablagerungen. Exemplarisch und aus aktuellem Anlass ist hier eine Unterkunft zu nennen, die in der Liegenschaft in der Schaumburger Straße 23 (ehemalige Gaststätte "Hainer Hof") entstanden ist. Die Menschen, die in den umliegenden Wohnhäusern leben, beklagen sich über massive Ruhestörungen in der Nacht (oft bis 2 Uhr oder länger), Müll auf der Straße und im Halteverbot abgestellte Fahrzeuge (insb. Sprinter), die Ausfahrten, Geh- und Rettungswege blockieren. Es wird berichtet, dass volle Müllbeutel, Eier und Glasflaschen aus den Fenstern des Hauses mitten auf die Straße, in die Hinterhöfe und Eier teilweise gegen Autos geworfen werden. Von Seiten der Ämter wird lediglich darauf verwiesen, dass man "bei den Belästigungen sofort das Ordnungsamt anrufen und wenn möglich sogar das Telefon so halten [solle], dass die Mitarbeiter durch das Telefon die Störung hören können". Konsequenzen gab es bisher keine. Die Menschen in der Nachbarschaft sind verzweifelt und fühlen sich im Stich gelassen. Ebenso im Stich gelassen werden die Menschen, die in den Unterkünften leben. Und letzten Endes wird damit auch dringend benötigter Wohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten: - Sind dem Magistrat die Unterkünfte und in die Situation rund um die Unterkünfte bekannt? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Umwidmung von gewerblich genutzten Immobilien und Wohnraum in Wohnraum für Arbeiter und Monteure (also zur Kurzzeitvermietung) erfolgen kann? - Was unternimmt der Magistrat, damit für die Arbeiter und Monteure menschenwürdige Unterkünfte entstehen? - Wie werden die erforderlichen Standards gegenüber den Eigentümern bzw. Vermietern überwacht? - Wie und in welchem Rhythmus erfolgen die Kontrollen der (genehmigten) Nutzungen und wer ist hierfür konkret zuständig? - Wie und in welchem Rhythmus erfolgen Kontrollen durch das Gesundheitsamt und im Hinblick auf den Brandschutz? - An welche konkreten Ansprechpartner (Ämter, Stellen) können sich die Menschen in der Nachbarschaft wenden, bei Unregelmäßigkeiten und Beeinträchtigungen wenden? - Welche Nutzungsgenehmigung und für wie viele Personen liegt konkret für die Liegenschaft in der Schaumburger Straße 23 (ehemalige Gaststätte "Hainer Hof") vor? Zudem wird der Magistrat gebeten dafür Sorge zu tragen, dass in regelmäßigen Abständen Kontrollen im Hinblick auf die geschilderten Probleme (Lärm, Müll, Fahrzeuge im Halteverbot) rund um die Unterkünfte - aktuell insb. in der Schaumburger Straße - kontrolliert wird (Bspw. durch regelmäßige Bestreifung mit dem Ordnungsamt, der Landespolizei etc.). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5525 2024 Die Vorlage OF 1035/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2024, OF 1275/1 Betreff: Ausschilderung U-Bahn-Station "Dom/Römer" aktualisieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, mit der VGF in Kontakt zu treten, um die Ausschilderung nach dem "Historischen Garten" in der U-Bahn-Station Dom/Römer an die aktuell gebräuchliche Bezeichnung "Kaiserpfalz frankonofurd" anzupassen. Begründung: Am Aufgang zum Domplatz wird in der U-Bahn-Station Dom/Römer auf den "Historischen Garten" hingewiesen. Die Bezeichnung ist veraltet, heute wird die Präsentation der Ausgrabungsstätte durch das Archäologische Museum als "Kaiserpfalz frankonofurd" vermarktet. (Foto: C. Schubert) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5537 2024 Die Vorlage OF 1275/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 1278/1 Betreff: Beschleunigung der Straßenbahn in Frankfurt: Ende des Schneckentempos Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Während in anderen Städten Deutschlands "echte" Beschleunigungsprogramme für Straßenbahnen umgesetzt wurden und diese ermöglichen, dass Straßenbahnen meist ohne Zwischenhalt von Haltestelle zu Haltestelle fahren können, trödeln die Bahnen in Frankfurt weiterhin von Haltesignal zu Haltesignal, da diese nicht rechtzeitig freigeschaltet werden. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, die Lichtsignalanlagen für Straßenbahnen, Busse und den motorisierten Individualverkehr (MIV) so zu optimieren, dass Straßenbahnen und Busse frühzeitiger als bisher ein Fahrsignal erhalten. Dadurch sollen unnötige Bremsvorgänge und Halte vermieden werden. Wo notwendig, sind im Sinne der Bevorrechtigung und Beschleunigung der Straßenbahn Zeiten für andere Verkehrsarten zu reduzieren. Im Ortsbezirk 1 sind folgende Strecken in beiden Richtungen betroffen: Konrad-Adenauer-Straße - Börneplatz Allerheiligentor / Lange Straße - Börneplatz Börneplatz - Hauptbahnhof Hauptbahnhof - Gallus Hauptbahnhof - Gutleut / Baseler Platz Begründung: Die aktuelle Einstellung der Lichtsignalanlagen führt dazu, dass Straßenbahnen häufig bremsen oder anhalten müssen, was der Intention einer Beschleunigung zuwiderläuft und den Energieverbrauch unnötig steigert. Im Vergleich zu erfolgreichen Beschleunigungsprogrammen in anderen deutschen Städten, wo Straßenbahnen weitgehend störungsfrei zwischen den Haltestellen verkehren, hinkt Frankfurt hinterher. Gesetzliche Grundlagen: Trotz der bundesweit geltenden Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab), die eine solche Optimierung ermöglicht und unterstützt, wird diese in Frankfurt nur selten angewandt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5539 2024 Die Vorlage OF 1278/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 1203/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Spielplätze in der Innenstadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für folgende Spielgeräte werden die hierfür notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt: 1. Im Trierischen Hof: Spielgeräte für Kinder von 3 Jahren bis ca. 10 Jahren, Schaukel 1x für Kleinkinder und 1x für große Kinder, Rutsche für große Kinder, 2-3 Wipptiere 2. Im Geistpförtchen: Doppelschaukel für Babys und große Kinder, ein Klettergerüst 3. Große Fischerstrasse: Rutsche für Kleinkinder und 2-3 Hüpftiere Begründung: In der Innenstadt mangelt es an Spielplätzen für Kinder. Damit sich auch Kinder in der Innenstadt wohlfühlen, altersgerecht entwickeln können und über ausreichende Spielmöglichkeiten verfügen, sollen o.g. Maßnehmen umgesetzt werden. Insbesondere der Im Trierischen Hof abgebaute Spielplatz wird von Anwohnern vermisst. In der Großen Fischerstraße wurden bereits neue Bäume gepflanzt. Daher können die Spielgeräte diese Fläche gut ergänzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 84 2024 Die Vorlage OF 1203/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1151/1 Betreff: Wiedererrichtung einer Sitzbank mit Rückenlehne und seitlichen Armlehnen in der Großen Fischerstraße 16/Weckmarkt 7 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative-Budget (OIB) beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, südlich der Liegenschaft Weckmarkt 7 unter der Grannen-Kirsche mit der Baumnummer 5 eine Sitzbank mit Rückenlehne und seitlichen Armlehnen installieren zu lassen. Der exakte Standort ist durch das noch vorhandene Fundament der alten Bank vorgegeben. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Vorhaben finanziell mit bis zu 1.000 Euro aus seinen Mitteln. Begründung: Die Anfrage zur Wiederaufstellung der Bank erreicht den Ortsbeirat regelmäßig. Die Entfernung der Bank erfolgte vor einigen Jahren aufgrund einseitiger Entscheidung eines einzelnen Hausmeisters. Seitdem wird die Bank nicht nur von langjährigen Bewohnern vermisst, sondern auch von Neuzugezogenen. Die Bank war ein geschätzter Treffpunkt für die Anwohnerschaft. Der Standort im Schatten bietet einen erheblichen Vorteil: Von dort aus lässt sich der Überblick über beide Spielplätze bewahren. Da frühere Anträge keine positive Resonanz erzielten, kommt der Ortsbeirat auf diese Weise den Wünschen der Anwohner nach. Der Standort wird durch das Grünflächenamt gepflegt und instandgehalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.01.2024, OF 1131/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 294 2024 1. Die Vorlage OF 1131/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1151/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1153/1 Betreff: Ausbesserung der Umfassungsmauer des Alten Jüdischen Friedhofes an der Gedenkstätte am Börneplatz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bröckelnde Umfassungsmauer des Alten Jüdischen Friedhofes schnellstmöglich in Stand setzen zu lassen. Begründung: Diese Gedenkstätte erinnert an die im Holocaust vernichtete jüdische Gemeinde. 11.915 Namen mit Geburts- und Todestag sowie Deportationsort auf kleinen Stahlblöcken an der Umfassungsmauer des Alten Jüdischen Friedhofs stehen für 11.915 Schicksale der Frankfurter Jüdinnen und Juden, die zwischen 1933 und 1945 deportiert und ermordet wurden. Viele Menschen kommen hierher, um sich zu erinnern und den Ermordeten zu gedenken. Leider strahlt der Ort gerade nicht die Würde aus, die er aufgrund seiner Bedeutung ausstrahlen sollte. Deswegen ist es unabdingbar, die Mauer schnellstmöglich wieder in Stand setzen zu lassen. Fotos: Petra Thomsen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.03.2024, OF 1194/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5214 2024 Auskunftsersuchen V 895 2024 1. Die Vorlage OF 1153/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1194/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1154/1 Betreff: Wo Bäume ihre Kronen recken, das Fischerplätzchen mit Grün bedecken. Das Rauschen des Flusses, das Säuseln im Baum, ein Ort der Harmonie, ein wahrer Traum: Entsiegelung und Baumpflanzung an der Bushaltestelle "Schöne Aussicht" Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die an der zur Alten Brücke führenden Bushaltestelle "Schöne Aussicht" gelegenen drei PKW-Parkplätze entsiegeln und mit Baumpflanzungen aus dem 10.000-Bäume-Programm versehen zu lassen. Begründung: Überflüssigkeit der Parkplätze: Die besagten Parkplätze an der Bushaltestelle zur Alten Brücke erweisen sich als überflüssig, da die Verwendung für den Fahrzeugverkehr an diesem Standort begrenzten Nutzen bietet. Die Umwidmung dieser Flächen bietet eine sinnvolle und nachhaltige Alternative. Notwendigkeit der Entsiegelung wegen des Klimawandels: Angesichts der globalen Herausforderungen des Klimawandels ist die Entsiegelung von Flächen von hoher Bedeutung. Die Entfernung von versiegelten Oberflächen trägt dazu bei, den Wasserhaushalt zu verbessern, Überhitzungseffekten entgegenzuwirken und die Lebensqualität in der Stadt zu steigern. Förderung des 10.000- Bäume-Programms: Die Integration von Baumpflanzungen im Rahmen des städtischen Programms ist eine effektive Maßnahme, um aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Die Stadt Frankfurt am Main will sich in dieser Hinsicht vorbildhaft zeigen und einen Beitrag zur Erhöhung des Grünanteils in der Stadt leisten. Notwendigkeit von Bäumen in der sich erwärmenden Stadt: Angesichts des fortschreitenden Klimawandels ist es von essenzieller Bedeutung, verstärkt auf das Pflanzen von Bäumen zu setzen. Bäume tragen nicht nur zur Schaffung von Schatten und zur Verbesserung des Mikroklimas bei, sondern sind auch entscheidend für die Erhöhung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in unserer sich erwärmenden Stadt. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird nicht nur zur Optimierung städtischer Flächen beitragen, sondern auch ein nachhaltiges und sichtbares Zeichen für den aktiven Umweltschutz setzen. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5215 2024 Die Vorlage OF 1154/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.02.2024, OF 1155/1 Betreff: Fahrradbügel für die Brückhofstraße - 2. Versuch Vorgang: OM 1590/22 OBR 1; ST 1357/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der ST 1357 aus dem Jahr 2022 in Aussicht gestellten Maßnahmen zur Installation zusätzlicher Fahrradbügel in der Brückhofstraße umzusetzen oder andere geeignete Maßnahmen vorzuschlagen und durchzuführen. Begründung: In der Brückhofstraße fehlt es weiterhin erkennbar an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Der Magistrat hatte die Installation von Fahrradbügeln für das vierte Quartal 2022 in Aussicht gestellt, die aber leider bis heute nicht realisiert wurden. Wenn der Magistrat heute andere alternative Umsetzungsvorschläge für geeigneter hält, darf er diese sehr gerne mitteilen und durchführen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1590 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1357 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5216 2024 Die Vorlage OF 1155/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2024, OF 1117/1 Betreff: Kreuzung Battonnstraße/Lange Straße besser kennzeichnen Vorgang: OM 631/16 OBR 1; ST 1078/17 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Verbesserungen im Bereich der Ampel vor der Kreuzung Battonnstraße/Lange Straße Richtung stadtauswärts vorzunehmen: 1. Entfernung der Richtungspfeile auf der Fahrbahn nach der Halteline, stattdessen Verkehrszeichen 1010-56 StVO (Straßenbahn), jeweils auf der Fahrbahn zwischen den Gleisen aufbringen zu lassen. 2. Versetzung des Schildes "Bei Rot hier halten" von dem kleinen Mast nach vorne an den großen Mast mit den gelben Richtungsschildern. 3. Die Ampel gemäß ST 1078/2017 Richtung Haltelinie versetzen zu lassen oder eine Zusatzampel nur mit Rot und Gelb hinter der Haltelinie anbringen zu lassen. Begründung: Da sich die Ampel vier Fahrzeuglängen hinter der Haltelinie befindet und sich auf der Fahrbahn davor noch Richtungspfeile befinden, wird die Haltelinie häufig übersehen bzw. nicht als solche wahrgenommen. Dadurch kommt es an dieser Stelle noch immer zu Rückstau, welcher die Straßenbahn beim Rechtsabbiegen behindert. Durch den "Schilderwald" und die ungünstige Position des Hinweisschilds bezüglich des Haltebereichs wird das Hinweisschild zudem leicht übersehen. Durch die o.g. Maßnahmen wird die Situation erheblich verbessert. Quelle: Privat Quelle: ASE Quelle: STEIN HGS GmbH Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.12.2023, OF 1098/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 631 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1078 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5075 2024 1. Die Vorlage OF 1098/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1117/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 1. und 2. des Antragtenors ersatzlos gestrichen werden und die Formulierung "Ampel" durch "KFZ-Ampel" ersetzt wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2024, OF 1131/1 Betreff: Wiedererrichtung einer Sitzbank mit Armlehnen in der Großen Fischerstraße 16/Weckmarkt 7 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative-Budget (OIB) beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, südlich der Liegenschaft Weckmarkt 7 unter der Grannen-Kirsche mit der Baumnummer 5 eine Sitzbank mit Armlehnen installieren zu lassen. Der exakte Standort ist durch das noch vorhandene Fundament der alten Bank vorgegeben. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Vorhaben finanziell mit bis zu 1.000 Euro aus seinen Mitteln. Begründung: Die Anfrage zur Wiederaufstellung der Bank erreicht den Ortsbeirat regelmäßig. Die Entfernung der Bank erfolgte vor einigen Jahren aufgrund einseitiger Entscheidung eines einzelnen Hausmeisters. Seitdem wird die Bank nicht nur von langjährigen Bewohnern vermisst, sondern auch von Neuzugezogenen. Die Bank war ein geschätzter Treffpunkt für die Anwohnerschaft. Der Standort im Schatten bietet einen erheblichen Vorteil: Von dort aus lässt sich der Überblick über beide Spielplätze bewahren. Da frühere Anträge keine positive Resonanz erzielten, kommt der Ortsbeirat auf diese Weise den Wünschen der Anwohner nach. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.02.2024, OF 1151/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1131/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 294 2024 1. Die Vorlage OF 1131/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1151/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2024, OF 1133/1 Betreff: Entlastung der Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt und untere Fahrgasse Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Autofahrer mit dem Ziel Innenstadt von Navigationsgeräten nicht mehr über die Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt und Fahrgasse geleitet werden, sondern über die dafür vorgesehenen Hauptverkehrsstraßen. Hierzu sollen die entsprechenden Anbieter und Dienstleister kontaktiert werden. Begründung: Wie dem Magistrat bereits mehrfach mitgeteilt wurde, kommt es insbesondere an stark frequentierten Einkaufstagen zu erheblichen Staus in diesem Bereich, die bis an den Main hinunter reichen. Da die Straßen in beiden Richtungen befahren werden dürfen, die Straßenbreite jedoch nicht überall für die Begegnung von heutigen normalbreiten Fahrzeugen ausgelegt ist, entstehen häufig schwer auflösbare Verkeilungen von Fahrzeugen. Die Durchfahrt dieser Straßen kann an solchen Tagen bis zu 20 Minuten länger dauern und belastet die Anwohnerschaft mit Abgasen, Motorlärm und Hupkonzerten. Rettungsfahrzeuge können nicht passieren, da der gesamte Abschnitt auf beiden Seiten für das Parken genutzt wird und sich im Stau befindende Fahrzeuge nicht ausweichen können. Die Lenkung eines erheblichen Teils der im Stau stehenden Fahrzeuge durch Navigationsgeräte bereitet den Autofahrenden erheblichen Stress. Das erfordert eine Intervention, indem die Anbieter darauf hingewiesen und gebeten werden, dies zu unterlassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5085 2024 Die Vorlage OF 1133/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, Die Partei und BFF (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1098/1 Betreff: Kreuzung Battonnstraße/Lange Straße besser kennzeichnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Verbesserungen im Bereich der Ampel vor der Kreuzung Battonnstraße/Lange Straße Richtung stadtauswärts vorzunehmen: 1. Entfernung der Richtungspfeile auf der Fahrbahn, stattdessen Verkehrszeichen 1010-56 StVO, Straßenbahn, jeweils auf der Fahrbahn kurz vor den Gleisen bzw. vor dem Fußgängerüberweg aufgebracht. 2. Versetzung des Schildes "Bei Rot hier halten" von dem kleinen Mast nach vorne an den großen Mast mit den gelben Richtungsschildern. 3. Eine Zusatzampel nur mit Rot und Gelb hinter der Haltelinie anbringen. Begründung: Da sich die Ampel vier Fahrzeuglängen hinter der Haltelinie befindet und sich auf der Fahrbahn davor noch Richtungspfeile befinden, wird die Haltelinie häufig übersehen bzw. nicht als solche wahrgenommen. Dadurch kommt es an dieser Stelle häufig zu Rückstau, welcher die Straßenbahn beim Rechtsabbiegen behindert. Durch den "Schilderwald" und die ungünstige Position des Hinweisschilds bezüglich des Haltebereichs wird das Hinweisschild ebenso leicht übersehen. Durch die o.g. Maßnahmen soll die Situation entschärft werden. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2024, OF 1117/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1098/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5075 2024 1. Die Vorlage OF 1098/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1117/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 1. und 2. des Antragtenors ersatzlos gestrichen werden und die Formulierung "Ampel" durch "KFZ-Ampel" ersetzt wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1100/1 Betreff: Verkehrsregelung Fahrgasse/Braubachstraße zum Weihnachtsmarkt Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Zum Weihnachtsmarkt 2022 hatte der Ortsbeirat angeregt, den Linksabbieger aus der Fahrgasse in die Braubachstraße zu sperren, um den bis dahin bestehenden (zwangsweisen) Kreisverkehr durch die Braubachstraße und Domstraße hin zur Fahrgasse zu vermeiden. Die Regelung wurde umgesetzt und hat sich bewährt. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, folgende Frage zu beantworten: Warum wurde die in 2022 angewandte Verkehrsregelung in Fahrgasse und Braubachstraße zum Weihnachtsmarkt 2023 nicht erneut in Anwendung gebracht? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 830 2024 Die Vorlage OF 1100/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1101/1 Betreff: Braubachstraße aufwerten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Braubachstraße weiter aufzuwerten und dazu folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: 1. Sperrung der Braubachstraße zwischen Kornmarkt / Buchgasse und Fahrgasse für den regulären PKW- und LKW-Verkehr 2. Ausfahrtmöglichkeit ab Domstraße in Richtung Fahrgasse bei Stau vor dem Parkhaus am Dom 3. Sicherstellung des weiterhin laufenden Verkehrs der Straßenbahn, der Taxis und des Radverkehrs sowie der notwendigen Anlieferung der Geschäfte und der Anwohnenden durch automatisierte versenkbare Poller an den Zufahrten 4. Dauerhafte Änderung der Beschilderung zur rechtzeitigen und weiträumigen Umleitung des MIV und zur eindeutigen Beschilderung der Zufahrten zum Parkhaus am Dom 5. Umwidmung der wenigen noch verbliebenen straßenbegleitenden Parkplätze zu Sommergärten, Grünflächen oder Radabstellanlagen. Begründung: Die temporären Sperrungen der Braubachstraße zu Festen und während des Weihnachtsmarktes haben sich außerordentlich bewährt. Die Nutzung der Braubachstraße durch Radfahrende und Fußgehende ist zu diesen Zeiten deutlich sicherer geworden und viele Menschen strömen zu Fuß in die Altstadt, um Gastronomie, Galerien und Einzelhandelsgeschäfte zu besuchen und zu konsumieren. Die Braubachstraße ist zum Main hin mühelos zu queren. Der parkplatzsuchende PKW-Verkehr behindert außerhalb dieser Zeiten jedoch die Straßenbahn und alle weiteren Verkehrsteilnehmenden. Ständig kreisen Autos durch die Altstadt, um noch einen kostenlosen Parkplatz am Straßenrand zu ergattern oder den Stau vor dem Parkhaus zu umfahren. Eine dauerhafte Lösung trägt zur Klarheit der Verkehrsführung bei, wertet die Qualität der Altstadt auf, hilft Gastronomie und Handel, trägt zur Pünktlichkeit und Schnelligkeit der Straßenbahn bei und verringert den Stress für Fußgehende und Radfahrende. Foto: Geoportal Frankfurt mit Anmerkungen von Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4967 2024 Die Vorlage OF 1101/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 5 folgenden Wortlaut enthält: "5. Umwidmung der wenigen noch verbliebenen straßenbegleitenden Parkplätze zu Sommergärten, Grünflächen, Lieferzonen oder Radbügel." Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1076/1 Betreff: Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamensschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Zwischen Opernplatz und Große Bockenheimer Straße, 2. zwischen Kalbächer Gasse und Bieber-gasse/Rathenauplatz, 3. Berliner Straße auf Höhe Neue Kräme, 4. zwischen Paulsplatz/Neue Kräme und Römerberg, 5. zwischen Fahrtor und Mainkai, 6. östliche Zeil auf Höhe Konrad-Adenauer-Straße/Kurt-Schumacher-Straße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Meter Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.11.2023, OF 1067/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1067/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1076/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1048/1 Betreff: Autostau durch die Altstadt zum Parkhaus Konstablerwache Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich zunächst ein genaues Bild von den Staus durch Autofahrende zum Parkhaus Konstablerwache in den Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt, Fahrgasse und Töngesgasse zu machen und dem Ortsbeirat zu berichten, wie sich die Situation aus Sicht des Magistrats darstellt. Da die Belastungen für die Anwohnerschaft durch Lärm und Abgase an Samstagen am größten sind, möge der Magistrat insbesondere der samstäglichen Lage ein besonderes Augenmerk schenken. Auf diesen Erkenntnissen fußend möge der Magistrat ein Konzept erarbeiten, wie die für die Anwohnerschaft sehr belastenden Rückstaus vermieden werden können, gegebenenfalls durch Umleitung zu anderen Parkhäusern (Gericht) oder im Zuge der Einrichtung des Superblocks östliche Altstadt. Begründung: Die Fahrgasse, der Weckmarkt und Zum Pfarrturm gehören mit ihrem besonderem Mix aus Galerien, Einzelhandel und Gastronomie, der prägenden Nachkriegsarchitektur und dem geschwungenem Straßenzug im unteren Abschnitt der Fahrgasse zu den wohl schönsten und eigentlich lebenswertesten Straßenräumen in Frankfurt. Leider wird ist dies durch die vielen durch diese Straßen geschleusten Fahrzeuge nicht mehr erlebbar. Obwohl das Parkhaus Konstablerwache als "Besetzt" angezeigt wird, stauen sich die Fahrzeuge bis an den Main hinunter. In diesen Fällen haben Rettungsfahrzeuge keine Chance, da sich insbesondere im Abschnitt Weckmarkt die Fahrzeuge ständig gegenseitig behindern und festfahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4806 2023 Die Vorlage OF 1048/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. Und ÖkoLinX-ARL gegen Die Partei (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1047/1 Betreff: Rückstau Domstraße: Verkehrsfluss Weihnachtsmarkt optimieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die vom Ortsbeirat angeregte Sperrung des Linksabbiegers aus der Fahrgasse in die Braubachstraße zum Weihnachtsmarkt und anderen Veranstaltungen hat sich bereits bewährt und Entlastung für die Anwohnenden in Domstraße Domplatz und Kannengießergasse gebracht. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, anlässlich des Weihnachts-marktes und anderer Sperrungen des Bereiches rund um Römer und Paulskirche die Linksabbiegemöglichkeit aus der Domstraße von der Berliner Straße kommend zeitweise sperren bzw. durch entsprechende Beschilderung aufheben zu lassen. Die Einfahrt aus der Braubachstraße in die Fahrgasse ist abzusperren. Begründung: Ständig werden Fahrzeuge verkehrswidrig in diesem Bereich aus der Braubachstraße kommend in der Fahrgasse gewendet, um in nördliche Richtung zu fahren. Durch diese Wendemanöver entstehen Gefahren für den Radverkehr. Der fließende Verkehr wird massiv behindert, was - verbotenerweise - zu ständigen Hupkonzerten führt. Dem kann zumindest im Zuge von Veranstaltungen durch die vom Ortsbeirat angeregte und bereits umgesetzte Maßnahme sowie durch die hier angeregte Sperrung abgeholfen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4805 2023 Die Vorlage OF 1047/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1053/1 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ein Parklet vor der Agentur des Städtischen Wandels Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die dauerhafte Installation eines Parklets vor der Agentur des Städtischen Wandels in der Braubachstraße 7 nach deren Umbau 2024 zu veranlassen. Die Kosten für das Parklet in Höhe von ca. 60.000 € sollen dem Budget zur Innenstadtgestaltung in Höhe von 30 Mio € entnommen werden. Begründung: Die Agentur des städtischen Wandels dient als öffentliches Laboratorium. Sie ist eine Ideenschmiede und Werkstatt, in der erkundet und probiert werden darf, ohne schon genau zu wissen, was dabei herauskommen wird. Das sollte sich auch durch einen innovativen und einladenden Aufenthaltsbereich vor der Agentur widerspiegeln. Parkende Autos vor der Tür sind dort nicht zeitgemäß. Bei Eröffnung der Agentur im Februar 2023 hatte die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) ein Parklet "leihweise" zur Verfügung gestellt. Dieses vielgenutzte Parklet mit Sitzgelegenheiten und Pflanzen ist nun leider nach Maintal weitergezogen und wird von vielen Menschen vermisst. Foto links: Beispiel Parklet, Alexander Mitsch; Foto rechts: Stadt Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4810 2023 Die Vorlage OF 1053/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1054/1 Betreff: Bordsteinkante Berliner Straße/Ecke Sandgasse absenken Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bordstein der Berliner Straße im Bereich der Sandgasse absenken zu lassen und es damit Radverkehr zu erleichtern, die Sandgasse zu queren. Begründung: Die Sandgasse ist mit ihren Rampen eine ideale Verbindung für den Radverkehr in Richtung Hauptwache / Zeil. Lediglich der hohe Bordstein im Bereich der Berliner Straße stört und soll daher abgesenkt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4811 2023 Die Vorlage OF 1054/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1046/1 Betreff: Zwischenstand Neugestaltung Domplatz - dem Ortsbeirat die Planungen offenlegen Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat zeitnah mit einem Bericht über den aktuellen Stand der Umplanung und Neugestaltung des Domplatzes zu informieren. Von besonderem Interesse sind die Oberflächen im Lichte des Klimawandels und der stetigen Erwärmung der Stadt, eine Entsiegelung im Sinne einer Schwammstadt, eine signifikante Verkehrsberuhigung, die Wege der Anwohnenden zur Straßenbahn sowie die Ausgestaltung eines Brunnens. Begründung: Der Ortsbeirat möchte sicherstellen, dass bei einer Umgestaltung nicht wieder eine Platzgestaltung entsteht, die weder zukunftssicher noch klimaresilient ist noch von der Bürgerschaft angenommen wird. Daher müssen Bevölkerung und Ortsbeirat dieses Mal und zukünftig frühzeitig eingebunden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4804 2023 Die Vorlage OF 1046/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.10.2023, OA 396 entstanden aus Vorlage: OF 989/1 vom 19.09.2023 Betreff: Spielplatz Im Trierischen Hof wiederherstellen Vorgang: OM 3028/22 OBR 1; ST 1660/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Grünanlagen in der Straße Im Trierischen Hof den früher dort vorhandenen Spielplatz wiederherzustellen und geeignete Spielmöglichkeiten auf den Grünflächen schaffen zu lassen. Begründung: Der Magistrat antwortete in seiner Stellungnahme vom 07.08.2023, ST 1660, auf eine entsprechende Anregung des Ortsbeirats 1: "Vor einigen Jahren wurde der Spielplatz wegen der dort ansässigen Drogenszene abgebaut. Die damals errichteten Türen als Zugang zu der Grünfläche zwischen den Häusern hemmt zwar im ersten Schritt, aber da die Türen meist offen sind - da keiner bereit ist, sie zu schließen - wird bei Errichtung eines neuen Spielplatzes mit Spielgeräten und Bänken wieder zur Nutzung ‚unerwünschter Personen' führen. Auch das Thema Vandalismus ist hier nicht zu unterschätzen; selbst die Zugangstüren zu den Mülltonnenplätzen werden hier mit Graffitis besprüht. Auch ist ein Abschließen der Türen nicht zielführend, da dann die Zugänglichkeit zu den Hauseingängen durch Gäste, Paketdienste etc. nicht möglich wäre. Bei Errichtung des Spielplatzes für die ca. 20 ansässigen Kinder wird dieser nicht lange ein ‚privater' Spielplatz bleiben, da im weiteren Umfeld kein öffentlicher Spielplatz vorhanden ist. Bereits jetzt kommen - selbst von Anwohnern der Liegenschaft - Hinweise auf spielende Kinder im Innenhof, die zu laut wären. Hinzu kämen noch die Kosten für die Errichtung eines Spielplatzes, die sich durchaus auf ca. 30 TEUR belaufen. Dazu kämen dann noch die Wartungs- und Unterhaltungskosten, die monatlich/jährlich anfallen würden. Die Wiederherstellung des Spielplatzes ist somit nicht zu empfehlen." Die vom Magistrat in seiner Stellungnahme vom 07.08.2023, ST 1660, wiedergegebene Auffassung der Wohnungsbaugesellschaft wird vom Ortsbeirat nicht geteilt. Der Spielplatz wird dringend benötigt und muss aufgrund der Vorgaben der Hessischen Bauordnung auch vorgehalten werden. Der Ortsbeirat fragt sich, warum Schmierereien an den Zugangstüren zu den Müllstandplätzen als Begründung für die Ablehnung des Spielplatzes herhalten müssen. Der Ortsbeirat betont, dass der fehlende Spielplatz deutlich mehr als 20 Kinder betrifft. "Lärm" durch spielende Kinder gehört zum Wohnumfeld und muss von den Mietern hingenommen werden. Insofern spielen die vorliegenden Beschwerden über "Lärm" von Kindern eine untergeordnete Rolle, zeigen aber, dass ein Bedarf an Spielmöglichkeiten in diesem Bereich besteht. Eine Ablehnung damit zu begründen, dass "in der weiteren Umgebung kein öffentlicher Spielplatz vorhanden ist", ist schlichtweg kinderfeindlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3028 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1660 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 18.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.11.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 396 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.12.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 396 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4050, 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.12.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2023, OF 1027/1 Betreff: Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun - hier: Dauerparty Fahrgasse/Fischerplätzchen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. auf die aktuellen und bereits seit 2014 durchgeführten Lärmpegelmessungen in den Wohnungen am Fischerplätzchen nun angemessen und zeitnah zu reagieren. Dazu ist die Gastronomie im betroffenen Bereich zur Einhaltung der gesetzlichen Lärmvorschriften anzuhalten. Gegebenenfalls sind - wie in anderen Bereichen der Stadt auch - die Zeiten der Außengastronomie zeitlich zu begrenzen, sofern die Einhaltung der Lärmgrenzwerte nicht auf andere Weise erreicht werden kann. 2. durchzusetzen, dass die Sitzgelegenheiten in den Sommergärten außerhalb der Betriebszeiten der Außengastronomie nicht von Passantinnen und Passanten genutzt werden können. Auch hier haben Betriebe in anderen Bereichen Lösungen gefunden, um die unberechtigte und lärmintensive Weiternutzung der Sitzgelegenheiten durch Passantinnen und Passanten zu unterbinden. 3. bei entsprechender Beschwerdelage aktuelle Lärmmessungen durchführen zu lassen, um die tatsächlichen Lärmbelastungen der Cafés, Bars und Restaurants nachzuweisen, um später eventuelle Maßnahmen nach dem Hessischen Gaststättengesetz durchführen zu können. 4. bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen in diesem Bereich in Zukunft das nächtliche Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner, gegebenenfalls durch entsprechende Auflagen oder zeitliche Begrenzungen, zu berücksichtigen. Begründung: Das Fischerplätzchen ist ein belebter Ort in der Innenstadt. Ziel vieler Bürgerinnen und Bürger sind insbesondere die ansässigen Bars, Cafés und Restaurants. Anwohnerinnen und Anwohner des Platzes beschweren sich jedoch über nächtliche Lärmbelästigung insbesondere durch die Nutzerinnen und Nutzer der Außengastronomie. Weiterhin sind die Bänke und Tische der Außengastronomie nachts nach Schließung der Restaurants für alle zugänglich und nutzbar. Dies führt jedoch wiederholt dazu, dass Betrunkene und andere Ruhestörer die Tische und Bänke nutzen und dadurch Lärmimmissionen verursachen. Die Beschwerdelage ist dem Magistrat seit 2014 bekannt. Unternommen wurde außer Lärmmessungen offenbar nichts, jedenfalls gibt es keine erkennbaren Ergebnisse. Dem Ordnungsamt vorgetragene Beschwerden wurden auch nach acht Wochen nicht beantwortet. Erst nach öffentlich vorgetragenen Beschwerden im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats reagierte die zuständige Behörde. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.09.2023, OF 1004/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 27 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1027/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4590 2023 1. Die Vorlage OF 1004/1 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1027/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1., 3. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2023, OF 589/3 Betreff: Lisa-und-Wolfgang-Abendroth-Platz am Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Platz an der Ecke Rohrbachstraße / Hartmann-Ibach-Straße am Eingang zum Günthersburgpark mit dem Namen Lisa-und-Wolfgang-Abendroth-Platz zu benennen. Begründung: Die Namen von Lisa (*1917 in Bremen - †2012 in Frankfurt am Main) und Wolfgang (*1906 in Wuppertal-Elberfeld - †1985 in Frankfurt am Main) Abendroth sind tief mit der Geschichte der Stadt Frankfurt am Main verbunden, seitdem die Familie 1910 nach Frankfurt gezogen war. Wolfgang Abendroth besuchte die Herder-, später die Musterschule und studierte danach Jura in Frankfurt, Münster und Tübingen. Er engagierte sich seit seiner frühen Jugend in der Arbeiterbewegung. 1928 wurde er aus der KPD, in die er als Junge eingetreten war, ausgeschlossen, weil er die aufkommenden Nationalsozialisten nur gemeinsam mit der SPD und anderen Demokraten bekämpfen wollte. Er wurde Mitglied der KP-Opposition (KPO). Ab 1933 arbeitete er im Widerstand und wurde im Gericht in Frankfurt als Gerichtsreferendar verhaftet. Ihm wurde die weitere juristische Arbeit untersagt. Nach einer kurzen "Schutzhaft" promovierte er in Bern mit einer völkerrechtlichen Arbeit. 1936 kehrte er nach Deutschland zurück, wo er im Februar 1937 verhaftet und in Folge durch Foltergefängnisse an vielen Orten Deutschlands (auch in Frankfurt) geschleust und im November 1937 wegen Hochverrats zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt wurde. Nach seiner Entlassung im Sommer 1941 lernte er in Marburg die Historikerin Lisa Hörmeyer kennen. Kurz darauf wurde er zur Strafdivision 999 zwangsverpflichtet - eine Art Todeskommando für Nazigegner. Nachdem er in Griechenland zur Widerstandsbewegung ELAS desertiert war, kam er in britische Kriegsgefangenschaft nach Ägypten. Durch den Einsatz von Gefährten des Widerstands konnte er Ende 1946 nach Deutschland zurückkehren. In Marburg, wo Lisa Hörmeyer 1945 promoviert hatte, heirateten die beiden. Da Wolfgang sein zweites juristisches Staatsexamen in den Westzonen nicht rasch nachholen konnte, ging er auf Anraten seines Studienfreundes, des späteren hessischen Ministerpräsidenten Georg-August Zinn, nach Potsdam, um sich mit einer völkerrechtlichen Arbeit zu habilitieren. Danach bekleidete er kurz nacheinander juristische Professuren in Halle, Leipzig und Jena. 1948, noch vor der Gründung der DDR, musste er als bekennender Sozialdemokrat mit seiner Frau und seiner einjährigen Tochter in den Westen fliehen. Er wurde Gründungsrektor der sozialwissenschaftlichen Hochschule in Wilhelmshaven-Rüstersiel und baute ab 1951 an der Philipps-Universität Marburg die Politikwissenschaft auf. Er gehörte den Staatsgerichtshöfen in Bremen und in Hessen an. In den kommenden Jahren setzte er sich u.a. für die justitielle und wissenschaftliche Aufarbeitung des NS-Unrechts und die Demokratisierung der Hochschule, gegen die Notstandsgesetze und die Berufsverbote ein und arbeitete eng mit den Gewerkschaften, insbesondere der IG-Metall (Hauptvorstand in Frankfurt) zusammen. Er unterstützte den SDS (Sozialistischer Deutscher Studentenbund), weswegen er 1961 aus der SPD ausgeschlossen wurde. Nach seiner Emeritierung 1972 kehrten er und Lisa zurück nach Frankfurt in die Neuhaußstraße 5 im Frankfurter Nordend. Von 1972 bis 1985 setzte er seine wissenschaftliche, publizistische und politische Arbeit von hier aus fort. Unter anderem lehrte er an der Frankfurter Akademie der Arbeit. Abendroths politisches Hauptanliegen war eine soziale, demokratische und sozialistische Entwicklung in Deutschland und Europa, die er sich nur als Weiterentwicklung der Menschenrechte und durch den Ausbau der bürgerlichen Freiheiten vorstellen konnte. Seine Empathie galt den Verfolgten überall. So verurteilte er den Einmarsch des Warschauer Paktes in die CSSR 1968 ebenso wie den Krieg der USA in Vietnam. Wolfgang Abendroth kannte keine ideologisch begründete Gesprächsverweigerung: Sein Kampf galt immer der Demokratie und den Menschenrechten. So kann Wolfgang Abendroth als Vorbild für eine engagierte demokratische Streitkultur über alle ideologischen Gegensätze hinweg angesehen werden. Lisa Abendroth, geborene Hörmeyer, unterstützte nicht nur ihren - durch die Spätfolgen der Nazifolter zeitlebens gezeichneten - Mann in seiner immensen politischen und wissenschaftlichen Arbeit redaktionell wie konzeptionell, sondern war auch eine höchst eigenständige Person. So spielte sie eine wichtige Rolle in der Frankfurter SPD und brachte sich in die Debatten um den Goethepreis an Ernst Jünger 1982, um den Abriss der Grundmauern des alten jüdischen Ghettos am Börneplatz 1987 und um die Abschaffung des § 218 StGB ein. Vor allem aber kämpfte sie gegen die Änderung des Artikels 16 GG und somit für den Erhalt des Rechts auf Asyl. Lisa Abendroth hat die Frankfurter Stadtgesellschaft bis in die beginnenden 2000er Jahre hinein mitgeprägt. Im Gedenken an zwei wichtige Persönlichkeiten der Frankfurter Stadtgeschichte wird der Magistrat gebeten, den bisher namenlosen Platz am Günthersburgpark nach Lisa und Wolfgang Abendroth zu benennen. Durch die Benennung entsteht kein verwalterischer Aufwand, da keine Adresse an diesem Platz liegt. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 589/3 wird auf Wunsch der FDP bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 589/3 wurde zurückgezogen.
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2023, OF 1005/1 Betreff: Nachtruhe und Sauberkeit am Fischerplätzchen und in der Fahrgasse gewährleisten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einhaltung der Nachtruhe inkl. der gesetzlichen Lärmpegelobergrenzen sowie die Sauberkeit am Fischerplätzchen und in der Fahrgasse zu gewährleisten. Notfalls muss die Außengastronomie zeitlich begrenzt werden. Weiterhin sollen Abfallbehälter mit mehr Volumen sowie Haube aufgestellt werden. Pfandringe sind anzubringen. Nach Ladenschluss ist seitens der Gastronomiebetriebe wirksam zu gewährleisten, dass die Außenbestuhlung von Passanten nicht weitergenutzt werden kann. Begründung: Aufgrund der Außengastronomie dreier anliegender Gastronomiebetriebe ist die Nachtruhe ab 22:00 Uhr nahezu täglich nicht gewährleistet, wodurch Anwohnende keinen ausreichenden Schlaf finden. Die Lärmbelästigungen halten teilweise bis 04:00 Uhr morgens an. Insbesondere in den in Folge des Klimawandels heißen Sommermonaten ist es dadurch nicht möglich, die Wohnung nachts herunter zu kühlen, was für einen erholsamen Schlaf notwendig ist. Im Jahre 2014 wurden seitens des Ordnungsamtes in einer betroffenen Wohnung bereits Lärmmessungen durchgeführt, wo Lärmpegel > 80 dB(A) gemessen wurden, ohne dass weitere Maßnahmen erfolgt waren. Am 27.06.2023 wurden per E-Mail erneute Messungen zugesagt, ohne dass unter den Anwohnenden eine bisherige Kontaktaufnahme bekannt ist. Feiernde aus Sachsenhausen kommend, welche Richtung Innenstadt möchten, queren ebenso das Fischerplätzchen. Dabei kommt es zu weiteren Lärmbelästigungen. Geschäfte aller Art werden vor Ort verrichtet, teilweise an den Hauseingängen, was zu katastrophalen hygienischen Zuständen führt. Fischerplätzchen Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1005/1 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2023, OF 1006/1 Betreff: Nächtliche Lärmbelastung auf dem Fischerplätzchen reduzieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die nächtliche Lärmbelastung auf dem Fischerplätzchen zu reduzieren, indem er a) mit den Betreibern, der auf dem Fischerplätzchen gelegenen Cafés, Bars und Restaurants spricht und diese bittet die Lärmbelastung durch Gäste in der Außengastronomie ab 23 Uhr erheblich zu vermindern sowie das Mobiliar der Außengastronomie nachts nicht mehr benutzbar und zugänglich zu machen, b) indem er Lärmmessungen initiiert, um die tatsächlichen Lärmbelastungen der Cafés, Bars und Restaurants nachzuweisen, um später eventuelle Maßnahmen nach dem Hessischen Gaststättengesetz durchführen zu können sowie c) bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis in Zukunft das nächtliche Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner, gegebenenfalls durch entsprechende Auflagen oder zeitliche Begrenzungen, berücksichtigt. Begründung: Das Fischerplätzchen ist ein belebter Ort in der Innenstadt. Ziel vieler Bürgerinnen und Bürger sind insbesondere die ansässigen Bars, Cafés und Restaurants. Anwohnerinnen und Anwohner des Platzes beschweren sich jedoch über nächtliche Lärmbelästigung insbesondere durch die Nutzerinnen und Nutzer der Außengastronomie. Weiterhin sind die Bänke und Tische der Außengastronomie nachts nach Schließung der Restaurants für alle zugänglich und nutzbar. Dies führt jedoch wiederholt dazu, dass Betrunkene und andere Ruhestörer die Tische und Bänke nutzen und wiederrum Lärmimmissionen verursachen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1006/1 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 989/1 Betreff: Spielplatz Im Trierischen Hof wieder herstellen Vorgang: OM 3028/22 OBR 1; ST 1660/23 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Grünanlagen in der Straße Im Trierischen Hof den früher dort vorhandenen Spielplatz wiederherzustellen und geeignete Spielmöglichkeiten auf den Grünflächen schaffen zu lassen. Begründung: Der Magistrat antwortete mit ST 1660 auf eine entsprechende Initiative des Ortsbeirats 1: "Vor einigen Jahren wurde der Spielplatz wegen der dort ansässigen Drogenszene abgebaut. Die damals errichteten Türen als Zugang zu der Grünfläche zwischen den Häusern hemmt zwar im ersten Schritt, aber da die Türen meist offen sind - da keiner bereit ist sie zu schließen - wird bei Errichtung eines neuen Spielplatzes mit Spielgeräten und Bänken wieder zur Nutzung "unerwünschter Personen" führen. Auch das Thema Vandalismus ist hier nicht zu unterschätzen; selbst die Zugangstüren zu den Mülltonnenplätzen werden hier mit Graffitis besprüht. Auch ist ein Abschließen der Türen nicht zielführend, da dann die Zugänglichkeit zu den Hauseingängen durch Gäste, Paketdienste etc. nicht möglich wäre. Bei Errichtung des Spielplatzes für die ca. 20 ansässigen Kinder wird dieser nicht lange ein "privater" Spielplatz bleiben, da im weiteren Umfeld kein öffentlicher Spielplatz vorhanden ist. Bereits jetzt kommen - selbst von Anwohnern der Liegenschaft - Hinweise auf spielende Kinder im Innenhof, die zu laut wären. Hinzu kämen noch die Kosten für die Errichtung eines Spielplatzes, die sich durchaus auf ca. 30 TEUR belaufen. Dazu kämen dann noch die Wartungs- und Unterhaltungskosten, die monatlich/jährlich anfallen würden. Die Wiederherstellung des Spielplatzes ist somit nicht zu empfehlen." Die vom Magistrat in der ST 1660 wiedergegebene Auffassung der Wohnungsbaugesellschaft wird vom Ortsbeirat nicht geteilt. Der Spielplatz wird dringend benötigt und muss aufgrund der Vorgaben der Hessischen Bauordnung auch vorgehalten werden. Der Ortsbeirat fragt sich, warum Schmierereien an den Zugangstüren zu den Müllstandplätzen als Begründung für die Ablehnung des Spielplatzes herhalten müssen. Der Ortsbeirat betont, dass der fehlende Spielplatz deutlich mehr als 20 Kinder betrifft. "Lärm" durch spielende Kinder gehört zum Wohnumfeld und muss von den Mietern hingenommen werden. Insofern spielen die vorliegenden Beschwerden über "Lärm" von Kindern eine untergeordnete Rolle, zeigen aber, dass ein Bedarf an Spielmöglichkeiten in diesem Bereich besteht. Eine Ablehnung damit zu begründen, dass "in der weiteren Umgebung kein öffentlicher Spielplatz vorhanden ist", ist schlichtweg kinderfeindlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.04.2023, OF 827/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3028 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1660 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 989/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung OA 396 2023 1. Die Vorlage OF 827/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 989/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 989/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 1004/1 Betreff: Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun - hier: Dauerparty Fahrgasse/Fischerplätzchen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die aktuellen und bereits seit 2014 durchgeführten Lärmpegelmessungen in den Wohnungen am Fischerplätzchen nun angemessen und zeitnah zu reagieren. Dazu ist die Gastronomie im betroffenen Bereich zur Einhaltung der gesetzlichen Lärmvorschriften anzuhalten. Gegebenenfalls sind - wie in anderen Bereichen der Stadt auch - die Zeiten der Außengastronomie zeitlich zu begrenzen, sofern die Einhaltung der Lärmgrenzwerte nicht auf andere Weise erreicht werden kann. Weiterhin soll der Magistrat durchsetzen, dass die Sitzgelegenheiten in den Sommergärten außerhalb der Betriebszeiten der Außengastronomie nicht von Passantinnen und Passanten genutzt werden können. Auch hier haben Betriebe in anderen Bereichen Lösungen gefunden, um die unberechtigte und lärmintensive Weiternutzung der Sitzgelegenheiten durch Passantinnen und Passanten zu unterbinden. Begründung: Die Beschwerdelage ist dem Magistrat seit 2014 bekannt. Unternommen wurde außer Lärmmessungen offenbar nichts, jedenfalls gibt es keine erkennbaren Ergebnisse. Zuletzt dem Ordnungsamt vorgetragene Beschwerden wurden auch nach acht Wochen nicht beantwortet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.10.2023, OF 1027/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 27 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1027/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4590 2023 1. Die Vorlage OF 1004/1 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1027/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1., 3. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 944/1 Betreff: Gehweg Battonnstraße 25 bis 3 dauerhaft freihalten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Parken mit PKW auf dem schmalen Gehweg in der Battonnstraße vor den Hausnummern 25-3 wirksam zu unterbinden und den Gehweg zur Fahrbahn hin abpollern zu lassen. Begründung: Fahrzeuge parken auf dem beschilderten Parkstreifen auf dem Gehweg und schränken die Gehwegbreite so stark ein, dass ein Durchkommen für Fußgehende in vielen Fällen nicht möglich ist. Die Wohnhäuser der sogenannten "Battonnhöfe" sind derzeit weitgehend entmietet und sollten eigentlich schon längst saniert werden. Während der Sanierung könnten dort ohnehin keine PKW mehr parken. Da sich die Sanierung offenbar verzögert, sollen Poller das Parken zahlreicher PKW und die Behinderung der Fußgehenden verhindern. PKW-Parkplätze sind auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorhanden. Außerdem ist die Battonnstraße sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4383 2023 Die Vorlage OF 944/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 908/1 Betreff: Durchfahrten Im Trierischen Hof begrenzen, damit Anwohnende etwas mehr Ruhe bekommen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am nördlichen Ende der Straße "Im Trierischen Hof" das Einbiegen in die Töngesgasse nur noch in östliche Richtung zuzulassen und ein Abbiegen in westliche Richtung durch entsprechende Beschilderung und wenn möglich mit baulichen Maßnahmen zu verhindern. Die Maßnahme soll umgesetzt werden im Einklang mit den Anregungen des Ortsbeirats zu Fahrgasse, Töngesgasse und den Zu- und Abfahrten zum Parkhaus Konstablerwache. Begründung: Die Wohnstraße "Im Trierischen Hof" wird tagsüber als schnelle Zufahrt zum Parkhaus Konstablerwache und abends und nachts von Autoposern genutzt. Dabei wird natürlich keine Rücksicht auf die Wohnbevölkerung genommen, und freiwillig wird dies auch keiner der Autofahrenden tun. Deshalb muss die Abbiegemöglichkeit zum Parkhaus wirksam unterbunden werden, um den ständigen "Kreisverkehr" zu unterbrechen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4201 2023 Die Vorlage OF 908/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. Und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 911/1 Betreff: Barrierefreiheit in der neuen Altstadt sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, den Weg vom "Hof Rebstock" in der Braubachstraße zur "Goldenen Waage" in der neuen Altstadt endlich barrierefrei zu machen und dazu eine Rampe auf der rechten Seite der 2x drei Treppenstufen anbringen zu lassen. Begründung: Der Weg zwischen "Hof Rebstock" und dem Kaffeehaus "Goldene Waage" ist durch die vor wenigen Jahren eingebauten Treppenstufen für Rollstuhlfahrende sowie Menschen mit Rollator oder Kinderwagen nur schwer bis gar nicht überwindbar. Lageplan: Google Maps Foto: Petra Thomsen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4204 2023 Die Vorlage OF 911/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 904/1 Betreff: Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegen wirken Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Seit geraumer Zeit liegen dem Ortsbeirat Beschwerden über Lärm vor, der am Wochenende bis 2 Uhr morgens und in der Nacht von Donnerstag auf Freitag bis 1 Uhr morgens vom CityBeach auf dem Dach des Parkhauses Konstablerwache ausgeht. Ähnliche Beschwerden sollen auch dem Ordnungsamt vorliegen. Passiert ist bisher leider nichts, die Anwohnenden fühlen sich im Stich gelassen. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass: 1. eine Überprüfung der Schallpegel auf die angrenzende Wohnbebauung im Trierischen Hof, Fahrgasse und Berliner Straße durchgeführt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bässe über die Wohnbebauung hinaus- gehen und vom Museum für Moderne Kunst auf die gleiche Wohnbebauung auf der anderen Seite reflektiert werden. Durch die zeitliche Verzögerung entsteht für die betroffenen Anwohnenden nicht nur ein Sandwicheffekt, sondern der Rhythmus wiederholt sich auch noch. 2. eine Überprüfung der Betriebszeiten mit lauter Musik insbesondere an Wochenenden und Donnerstagen vorgenommen wird. 3. eine Überprüfung der Musikanlage und der angeblich verbauten Pegel-Begrenzer vorgenommen wird. 4. eine Überprüfung der Beleuchtungsanlage (Scheinwerfer) vorgenommen wird mit dem Ziel, die aggressive Beleuchtung der angrenzenden Wohnungen zu beenden. Dem Betreiber sind Auflagen zu erteilen, die sicherstellen, dass durch den Betrieb keine unzulässigen Licht- und Lärmbelastungen mehr hervorgerufen werden. Die Einhaltung der Auflagen ist in geeigneter Weise zu überprüfen. Begründung: Der Betrieb fällt seit geraumer Zeit durch eine Reihe von Auffälligkeiten auf: Die Beschwerden und Berichte der Anwohner gleichen sich. Neben Lärm bis in die frühen Morgenstunden, Feiern auf den Parkdecks durch Gäste der Location sind auch Lichtemissionen in die Wohnungen der Anwohner durch Scheinwerfer und andere Veranstaltungseffekte Gegenstand der Beschwerden. Weiterhin wird berichtet, dass Musikanlagen häufig ohne entsprechende Genehmigung betrieben werden. Es wurden und werden Gespräche mit den Betreibern geführt, die bestenfalls kurzfristige Verbesserungen bringen. Grundsätzlich habe sich aber nichts geändert, auch weil das Ordnungsamt offenbar nicht tätig geworden sei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4198 2023 Die Vorlage OF 904/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. Und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Initiative vom 12.06.2023, OI 18 entstanden aus Vorlage: OF 687/2 vom 26.05.2023 Betreff: Den Platz vor der Universitätsbibliothek in Freimannplatz benennen Vorgang: OM 4071/23 OBR 2 1. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Platz vor der Universitätsbibliothek in "Freimannplatz" zu benennen. Die Adresse des Gebäudes der Universitätsbibliothek J. C. Senckenberg (jetzt Bockenheimer Landstraße 134 bis 138) soll künftig "Freimannplatz" lauten. 2. Analog zum Mitscherlichplatz sollen am Straßenschild zwei separate Zusatzschilder zu Therese bzw. Prof. Dr. Freimann angebracht werden (siehe Foto). Mit der Benennung möchte der Ortsbeirat 2 u. a. an Therese und Prof. Dr. Aron Freimann erinnern und dazu beitragen, Fragmente ihres Lebens und Wirkens für unsere Stadt und die Wissenschaft sichtbar zu machen. Zu Therese und Prof. Dr. Aron Freimann: Therese Freimann, geborene Horovitz (1882 bis 1965), war u. a. im Jüdischen Frauenbund aktiv. Weiterhin pflegte sie engen Kontakt mit der Frauenrechtlerin und Begründerin des Jüdischen Frauenbundes Bertha Pappenheim, deren Heim in Neu-Isenburg sie unterstützte. Frau Freimanns besonderes Interesse galt der Kinder- und Jugendfürsorge, für deren Umsetzung sie sich einsetzte. 1920 wurde sie in den Beirat des Israelitischen Krankenhauses berufen und war damit die erste Frau, welcher in der Israelitischen Gemeinde ein offizielles Verwaltungsamt übertragen wurde. Sie führte dieses bis zur Emigration im Jahr 1939 aus. Nach der Auswanderung in die USA war sie in verschiedenen Wohlfahrtsorganisationen tätig und organisierte nach Kriegsende die Sendung von Carepaketen nach Frankfurt am Main. Prof. Dr. Aron Freimann (1871 bis 1948) wirkte seit 1898 an der Frankfurter Stadtbibliothek - der heutigen Universitätsbibliothek - als Bibliothekar. Mit Unterstützung zahlreicher Spenden jüdischer Mäzene baute er hier die Hebraica- und Judaica-Sammlung zur größten des europäischen Kontinents und zu einer der bedeutendsten Sammlungen weltweit aus. Im Zuge der Einführung des "Arierparagrafen" - welcher dazu diente, Juden aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu "entfernen" - wurde Freimann von der Stadt bzw. Universität Frankfurt nach 35-jähriger Dienstzeit sofort seines Amtes enthoben und durfte die Bibliothek nicht mehr betreten. Der Paragraf - Teil des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums - wurde durch Adolf Hitler zum 7. April 1933 erlassen. Der damalige Frankfurter Oberbürgermeister Friedrich Krebs verfügte bereits am 28. März, dass zum Stichtag 30. März 1933 alle jüdischen Beamten und Angestellten der Stadt zu entfernen sind. Herr Freimann war zudem in der Gemeindepolitik der hiesigen Jüdischen Gemeinde aktiv. Er war Synagogenvorsteher der Börneplatzsynagoge und seit 1918 als Vertreter der Konservativen Fraktion im Vorstand der Israelitischen Gemeinde, seit 1928 als stellvertretender Vorstandsvorsitzender. 1937 wurde er als Vertreter der Gemeindeorthodoxie in den Präsidialausschuss der Reichsvertretung der Deutschen Juden gewählt. Vom 6. März 1939 bis zu seiner Emigration hatte Freimann das Amt des Vorsitzenden der von den Nazis zwangsvereinigten Jüdischen Gemeinde inne und war somit der letzte Vorsitzende der jahrhundertealten Frankfurter Jüdischen Gemeinde. Gemeinsam mit seiner Frau emigrierte Prof. Dr. Aron Freimann im April 1939 über England in die Vereinigten Staaten. In New York arbeitete er in der New York Public Library sowie als Dozent und wurde als Bibliograf und Gelehrter auch im amerikanischen Wissenschaftsbetrieb anerkannt. Das Jahr 2023 markiert: - 90 Jahre Machtergreifung durch die Nationalsozialisten/Entlassung von Prof. Dr. Aron Freimann; - 90 Jahre Bücherverbrennung; - 85 Jahre Reichsprogromnacht; - 75. Todesjahr von Prof. Dr. Aron Freimann; - 75 Jahre Wiederbegründung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main. Der Ortsbeirat hat den Vorstand des Gemeinderats der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main im Vorfeld zum Vorhaben kontaktiert. Das Gremium hat über den Vorschlag beraten und unterstützt ihn vollumfänglich. Die Benennung des "Freimannplatzes " soll im Rahmen der Jüdischen Kulturtage 2023 (22. Oktober bis 7. November) erfolgen. Foto: Zusatzschilder Mitscherlichplatz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.06.2023, OM 4071 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 326 Bericht des Magistrats vom 04.12.2023, B 451 Versandpaket: 21.06.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2023, OF 687/2 Betreff: Den Platz vor der Universitätsbibliothek in Freimannplatz benennen Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. den Platz vor der Universitätsbibliothek in ‚Freimannplatz' zu benennen. Die Adresse des Gebäudes der Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg (jetzt Bockenheimer Landstraße 134-138) soll künftig ‚Freimannplatz' lauten. 2. Analog zum Mitscherlichplatz sollen am Straßenschild zwei separate Zusatzschilder zu Therese, bzw. Prof. Dr. Freimann angebracht werden (Foto 1). Begründung: Mit der Benennung möchte der Ortsbeirat 2 u.a. an Therese und Prof. Dr. Aron Freimann erinnern und dazu beitragen, Fragmente ihres Lebens und Wirkens für unsere Stadt und die Wissenschaft sichtbar zu machen, Zu Therese und Prof. Dr. Aron Freimann: Therese Horovitz (1882-1965) war u.a. im Jüdischen Frauenbund aktiv. Weiterhin pflegte sie engen Kontakt mit der Frauenrechtlerin und Begründerin des Jüdischen Frauenbundes Bertha Pappenheim, deren Heim in Neu-Isenburg sie unterstützte. Frau Freimanns besonderes Interesse galt der Kinder- und Jugendfürsorge, für deren Umsetzung sie sich einsetzte. 1920 wurde sie in den Beirat des Israelitischen Krankenhauses berufen und war damit die erste Frau, welcher in der Israelitischen Gemeinde ein offizielles Verwaltungsamt übertragen wurde. Sie führte dieses bis zur Emigration 1939 aus. Nach der Auswanderung in die USA war sie in verschiedenen Wohlfahrtsorganisationen tätig und organisierte nach Kriegsende die Sendung von Care-Paketen nach Frankfurt/ Main. Prof. Dr. Aron Freimann (1871-1948) wirkte seit 1898 an der Frankfurter Stadtbibliothek - der heutigen Universitätsbibliothek - als Bibliothekar. Mit Unterstützung zahlreicher Spenden jüdischer Mäzene baute er hier die Hebraica- und Judaica-Sammlung zur größten des europäischen Kontinents und zu einer der bedeutendsten Sammlungen weltweit aus. Im Zuge der Einführung des ‚Arierparagraphen' - welcher dazu diente, Juden aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu ‚entfernen' - wurde Freimann von der Stadt, bzw. Universität Frankfurt nach 35-jähriger Dienstzeit sofort seines Amtes enthoben und durfte die Bibliothek nicht mehr betreten. Der Paragraph - Teil des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums - wurde durch Adolf Hitler zum 7. April 1933 erlassen. Der damalige Frankfurter Oberbürgermeister Friedrich Krebs verfügte bereits am 28. März, dass zum Stichtag 30. März 1933 alle jüdischen Beamten und Angestellten der Stadt zu entfernen sind. Herr Freimann war zudem in der Gemeindepolitik der hiesigen Jüdischen Gemeinde aktiv. Er war Synagogenvorsteher der Börneplatzsynagoge und seit 1918 als Vertreter der Konservativen Fraktion im Vorstand der Israelitischen Gemeinde, seit 1928 als stellv. Vorstandsvorsitzender. 1937 wurde er als Vertreter der Gemeindeorthodoxie in den Präsidialausschuss der Reichsvertretung der Deutschen Juden gewählt. Vom 6. März 1939 bis zu seiner Emigration hatte Freimann das Amt des Vorsitzenden der von den Nazis zwangsvereinigten Jüdischen Gemeinde inne und war somit der letzte Vorsitzende der jahrhundertealten Frankfurter Jüdischen Gemeinde. Gemeinsam mit seiner Frau emigrierte A.F. im April 1939 über England in die Vereinigten Staaten. In New York arbeitete er in der New York Public Library sowie als Dozent und wurde als Bibliograph und Gelehrter auch im amerikanischen Wissenschaftsbetrieb anerkannt. Das Jahr 2023 markiert: - 90 Jahre Machtergreifung durch die Nationalsozialisten/ Entlassung von Prof. Dr. Freimann - 90 Jahre Bücherverbrennung - 85 Jahre Reichsprogromnacht - 75. Todesjahr von Prof. Dr. Aron Freimann - 75 Jahre Wiederbegründung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main Die Antragsteller haben den Vorstand des Gemeinderats der Jüdischen Gemeinde Frankfurt/ Main im Vorfeld zum Vorhaben kontaktiert. Das Gremium hat über den Vorschlag beraten und unterstützt ihn vollumfänglich. Die Benennung des ‚Freimannplatz' soll im Rahmen der Jüdischen Kulturtage 2023 (22.10.-7.11.) erfolgen. Foto 1; Zusatzschilder Mitscherlichplatz Foto: Suzanne Turré Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Initiative OI 18 2023 Die Vorlage OF 687/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL; 4 GRÜNE (= Enthaltung)
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 863/1 Betreff: Fahrradbügel Battonnstraße 40 Vorgang: OM 2406/22 OBR 1; ST 2489 22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor der Battonnstraße 40 (AOK) die nicht für die Feuerwehr herausnehmbaren/notwendigen Poller durch Radbügel zu ersetzen. Begründung: Hier besteht hoher Bedarf und es sind noch keinerlei Abstellmöglichkeiten für Fahrräder vorgesehen und gemäß ST 2489 nicht ohne Weiteres möglich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2406 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2489 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4049 2023 Die Vorlage OF 863/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, vor dem AOK-Gelände der Battonnstraße 40 die nicht für die Feuerwehr herausnehmbaren/notwendigen Poller durch Radbügel zu ersetzen. Zusätzlich wird der Magistrat darum gebeten, auf die AOK zuzugehen, um zu prüfen, ob nicht doch Radbügel auf deren Gelände angebracht werden können." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2023, OF 847/1 Betreff: VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat schreibt in B125/23, dass der barrierefreie Ausbau von Haltestellen nicht Bestandteil in M192/22 war und dies nicht mehr in die beschlossene M-Vorlage aufgenommen werden könne. Der Magistrat verweist zudem auf den Nahverkehrsplan 2025+ und dessen Anlagen, in denen der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 nach 01.01.2022 begründet und aufgelistet sei. Die Anforderungen des PBefG seien somit erfüllt. Die zugehörige Karte weist den geplanten Ausbau folgender Straßenbahnhaltestellen mit Priorität und voraussichtlichem Fertig-stellungsjahr aus: Güterplatz Priorität A 2024 HBF/Münchener Straße Priorität A 2025ff. Weser-/Münchener Straße Priorität A 2025ff. Rebstöcker Straße Priorität A 2025ff. Schwalbacher Straße Priorität A 2025ff. Galluswarte Priorität B 2024 Speyerer Straße Priorität B 2024 Wickerer Straße Priorität B 2025 ff. Ordnungsamt Priorität B 2025 ff. Platz der Republik Priorität B 2025 ff. Galluspark Priorität C 2025 ff. Kriegkstraße Priorität C 2025 ff. Es ist festzustellen, dass seit 01.01.2022 im Ortsbezirk 1 keine Straßenbahnhaltestellen barrierefrei umgebaut worden sind. Es wurde lediglich die Haltestelle Börneplatz für die T40-Wagen verlängert. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Haltestelle Galluswarte für die T40-Wagen zu verlängern, jedoch nicht vollständig barrierefrei auszubauen. Die oben genannten Ausnahmen werden lediglich pauschal begründet und beziehen sich auf die Fertigstellung der U5 und grundlegende Umbaumaßnahmen, die als komplex beschrieben werden. Der überproportional hohe Anteil von 33% der noch nicht umgebauten Haltestellen der Priorität A und 20% der weiteren Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich im Ortsbezirk 1. Der Magistrat beabsichtigt, 2023/2024 mit der barrierefreien Planung der Haltestelle Rebstöcker Straße zu beginnen. Weitere Umplanungen sind dem Ortsbeirat 1 derzeit nicht bekannt. Wenn die Planungen nicht beschleunigt werden, sind die vom Magistrat benannten Termine nicht mehr zu halten. Es ist weiterhin festzustellen, dass die Haltestellen mit der Priorität A und B einen hohen Fahrgastwechsel aufweisen und somit auch viele Menschen mit Behinderungen dort ein- und aussteigen. Das Fahrpersonal und Fahrgäste müssen helfend eingreifen und die Haltezeit verlängert sich. Das widerspricht der selbstbestimmten Fortbewegung behinderter Menschen und der beabsichtigten Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs. Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen und Senior*innen leiden besonders darunter, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bisher im Ortsbezirk 1 in nicht ausreichendem Maße umgesetzt worden ist. Dies vorangestellt, fordert der Ortsbeirat 1 den Magistrat auf, 1. die Anstrengungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen, 2. zu prüfen, ob der Umbau beschleunigt werden kann, wenn nicht alle Vorgaben zur vollständigen Barrierefreiheit sofort umgesetzt werden, 3. die Daten der Umbauzeiträume zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben, 4. die Kosten für die Umbaumaßnahmen zu beziffern, 5. der Stadtverordnetenversammlung das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zur Abstimmung vorzulegen, 6. den Ortsbeirat 1 über das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zu informieren. Anlagen: Nahverkehrsplan 2025+, Seiten 113-114 mit Anmerkungen Nahverkehrsplan 2025+, Rechtliche Grundlagen, Seite 141 Nahverkehrsplan 2025+, Anlage Kartenteil Seite 5 Nahverkehrsplan 2025+, Anlage Kartenteil Seite 5 Ausschnitt Ortsbezirk 1 Begründung: Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 125 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 64 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3927 2023 1. Die Vorlage B 125 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 847/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2023, OF 827/1 Betreff: Spielplatz im Trierischen Hof wieder einrichten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Umfeld der Liegenschaften Im Trierischen Hof 6 und 14 (Innenhof) wieder einen Spielplatz errichten zu lassen. Die Planungen sind mit dem Ortsbeirat 1 und der zuständigen Kinderbeauftragten abzustimmen. Es ist zu prüfen, ob die Wohnungsbaugesellschaften im Umfeld zur Finanzierung der Maßnahme heranzuziehen sind, da es in diesem Bereich keinen einzigen Spielplatz gibt und Spielplätze verpflichtend durch Vermieter vorzuhalten sind. Begründung: Der Spielplatz wurde leider wegen Fehlnutzung durch Drogenealer beseitigt. Mittlerweile hat es einen starken Zuzug von Familien mit Kindern gegeben und der Bereich ist durch die angebrachten Tore besser geschützt. In der Nähe gibt es keinerlei erreichbaren Spielmöglichkeiten für Kinder. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.09.2023, OF 989/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 827/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 827/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 827/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 827/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 989/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung OA 396 2023 1. Die Vorlage OF 827/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 989/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 989/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 828/1 Betreff: Ein- und Ausfahrt Parkhaus Konstablerwache für Anwohnende erträglich machen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Töngesgasse im Abschnitt zwischen Hasen- und Fahrgasse auf den gesamten Abschnitt in Richtung Hasengasse ausdehnen zu lassen. Gleichzeitig sind Radwege in beide Richtungen einzurichten. Der Bereich der Parkhausausfahrt ist so umzugestalten, dass der Verkehr ausschließlich über die Hasengasse abfließt. Begründung: Die große Anzahl von PKW und deren Rückstau vor dem Parkhaus schränken die Gesundheit und Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner erheblich ein. Balkone sind nicht nutzbar, Gespräche auf der Straße kaum möglich. Radfahren ist in der offiziell als Fahrradstraße ausgewiesenen Straße, die als Zeilumfahrung dient, offensichtlich unerwünscht. Benutzbare Radwege, die dem Radverkehr ein zügiges und sicheres Durchkommen ermöglichen, müssen geschaffen werden. Durch eine Ausweitung der Einbahnstraßenregelung wird der Verkehr in diesem Straßenabschnitt entzerrt und mehr Platz für Radverkehr geschaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3916 2023 Die Vorlage OF 828/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Töngesgasse im Abschnitt zwischen Hasen- und Fahrgasse (von Ost nach West) auf den gesamten Abschnitt in Richtung Hasengasse ausdehnen zu lassen." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen Die Partei (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 768/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Braubachstraße 1 bis 11 für Pkw vorübergehend sperren Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Straßenabschnitt Braubachstraße 1-11 sowie die Linksabbiegespur in der Fahrgasse in Richtung Braubachstraße vorübergehend während des Weihnachtsmarktes und weiterer Großveranstaltungen für den Individualverkehr sperren zu lassen. Der Magistrat wird zudem aufgefordert, Planungen zur Einrichtung eines künftigen Superblocks in der Altstadt in die Wege zu leiten und dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Bei Überlastung des Parkhauses am Dom oder anderweitiger Verkehrsbehinderungen bilden sich Rückstaus in der Domstraße, Braubachstraße, Fahrgasse und Berliner Straße. Dadurch werden die Straßenbahnen der Linien 11, 12 und 14 oft blockiert. Auch ortsunkundige PKW-Fahrende erfassen die komplexen Verkehrsregelungen nicht auf Anhieb, was auch für Radfahrende und Fußgehende zu gefährlichen Situationen führt. Eine Sperrung für PKW führt zu einer sicheren Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmende und beschleunigt den öffentlichen Personennahverkehr. Bild: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3759 2023 Die Vorlage OF 768/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragtenors ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die Partei gegen FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2023, OF 744/1 Betreff: Gestaltung der Grünfläche an der Berliner Straße/Ecke Paulskirche Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Grünfläche neben der Paulkirche an der Berliner Straße / Ecke Kornmarkt zu pflegen und neu zu gestalten. Die Planungen dazu sollen dem Ortsbeirat vor der Umsetzung vorgelegt werden. Begründung: Die Grünfläche neben der Paulskirche, einem der Wahrzeichen Frankfurts, ist in einem sehr traurigen Zustand. Die Fläche wirkt ungepflegt und wenig ansehnlich. Auch kann sie nicht zum Verweilen genutzt werden, da es keine Parkbank gibt. Ein paar Holzpfosten wurden lieblos am Rand der Fläche gesteckt, der Grund dafür erschließt sich einem jedoch nicht warum dies gemacht wurde. Ebenso führt durch die Grünfläche eine Beetbegrenzung aus Metall, die noch aus der Zeit der alten Straßenführung stammt. Gerade neben einem so würdigen Gebäude wie der Paulskirche sollte mehr Wert auf die Gestaltung dieser Grünfläche gelegt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3585 2023 Die Vorlage OF 744/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, die Grünfläche neben der Paulkirche an der Berliner Straße/Ecke Kornmarkt zu pflegen und neu zu gestalten. Dabei sollen die angrenzenden Parkplätze entsiegelt und der Grünfläche zugeführt werden. Die Planungen dazu sollen dem Ortsbeirat vor der Umsetzung vorgelegt werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2023, OF 739/1 Betreff: Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Eindeutige Markierungen in der Fahrgasse Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für eine angemessene optische Trennung von Rad- und Gehwegen im Bereich der Fahrgasse 1 sorgen zu lassen. Begründung: Die Wegeführung der beiden Verkehrsarten Rad und Fuß ist für alle Teilnehmenden nicht klar und sollte durch eindeutige Markierungen verdeutlicht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3581 2023 Die Vorlage OF 739/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2023, OF 740/1 Betreff: Busparkplätze für die Personenschifffahrt statt Staus in der Altstadt Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Busparkplätze aus der Straße "Zum Pfarrturm" auf die Rechtsabbiegespur auf dem Mainkai in Richtung "Zum Pfarrturm" verlegen zu lassen. Die Rechtsabbiegespur entfällt ersatzlos. In diesem Zuge sind die Fahrbahnmarkierungen und Beschilderungen auf dem Mainkai anzupassen. Während der Zeiten der Mainkaisperrung soll die Zufahrt zum Mainkai von der Alten Brücke her so gestaltet werden, dass unbefugtes Einfahren wirksam unterbunden wird. Begründung: Die derzeitige Verkehrsführung rund um "Weckmarkt" und "Zum Pfarrturm" ist für Verkehrsteilnehmende und Anwohnende nicht zufriedenstellend. Auf Grund der Busparkplätze in der Straße "Zum Pfarrturm", die insbesondere für die Fahrgastschifffahrt auf dem Main wichtig sind, könne die Zufahrt vom Mainkai nicht für den Individualverkehr gesperrt werden, so die Aussage des Straßenverkehrsamtes. Das führt regelmäßig zu Chaos und Staus in den umliegenden Straßen, da Parkplatzsuchende, Reisebusse und der Lieferverkehr "Weckmarkt" und "Fahrgasse" verstopfen. Zudem sind die Busparkplätze meist mit PKW zugeparkt. Eine Verlegung der Busparkplätze auf den Mainkai hat zahlreiche Vorteile: Die Reisebusse halten in Sichtweite zum Main und zu den Schiffen und verkürzen den Fußweg der Besuchenden. Die Busse können über den Mainkai wieder abfahren und müssen sich nicht durch die Altstadtstraßen quälen. Die bisherigen Busparkplätze können anderweitig genutzt werden, beispielsweise für Radbügel oder als Lieferzone. Anwohnende und Radfahrende können weiterhin in die Straße "Zum Pfarrturm" und in die "Große Fischerstraße" einfahren. Reisebusse und parkplatzsuchende PKW werden jedoch durch eine entsprechende Beschilderung und eine Schranke an der Durchfahrt gehindert. Der Parkplatzsuchverkehr wird so spürbar verringert. Die Ausfahrtmöglichkeit aus der Tiefgarage der Saalgasse in Richtung Mainkai bleibt bestehen. Foto: Geoportal Frankfurt, Luftbild Mainkai/Zum Pfarrturm Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3582 2023 Die Vorlage OF 740/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der dritte Satz des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "Während der Zeiten der Mainkai-Sperrung soll die Zufahrt zum Mainkai von der Alten Brücke her so gestaltet werden, dass besagte Busse weiterhin einfahren können und unbefugtes Einfahren von Pkw wirksam unterbunden wird." Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2023, OF 738/1 Betreff: Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrgasse soll zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße verkehrsberuhigt werden Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fahrgasse im Abschnitt zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße für den PKW-Verkehr sperren zu lassen. Der Rad- und Fußverkehr kann ungehindert queren und Anwohnende sollen weiterhin einfahren dürfen. Poller und eine entsprechende Beschilderung sollen angebracht werden. Begründung: Der bereits jetzt als "Spielstraße" ausgewiesene Abschnitt der Fahrgasse im Übergang zur Großen Fischerstraße wird derzeit stark befahren, beparkt und für gefährliche Wendemanöver ortsunkundiger PKW-Fahrer genutzt. Eine Sperrung dieses Abschnitts hätte zahlreiche Vorteile: Der PKW-Verkehr wird über den Weckmarkt geführt, die Gastronomie hätte mehr Platz für Außenbestuhlung und der Rad- und Fußverkehr könnte sicherer zur Brücke geführt werden. Die Große Fischerstraße wäre für Anwohnende weiterhin von der Straße Zum Pfarrturm aus erreichbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3580 2023 Die Vorlage OF 738/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und Die Partei gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2023, OF 734/1 Betreff: Sichtbarkeit aller Mobilitätsangebote an der Galluswarte Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Haltestellen der Buslinie 52 im Bereich der Galluswarte ("Galluswarte" und "Haus Gallus") mit elektronischen Abfahrt-anzeigen ausstatten zu lassen. Im Bereich des Zugangs zur S-Bahn-Haltestelle sollen die bereits vorhandenen Abfahrtmonitore, die sich seitlich der Zugänge zwischen Werbetafeln befinden, so versetzt werden, dass sie gut sichtbar sind. Alternativ können weitere Abfahrtmonitore installiert werden. Zudem soll außer auf Bus und Bahn auch auf weitere Mobilitätsangebote in der Umgebung wie Leihfahrräder, Lastenräder, Taxi oder Car Sharing hingewiesen werden. Begründung: Für die Nutzer*innen des ÖPNV spielt es keine Rolle, wer Betreiber der Verkehrsmittel ist. Die Deutsche Bahn hat elektronische Abfahrtmonitore in Schaukästen seitlich der Zugänge zum S-Bahnhof installiert, die niemand beachtet. Die VGF betreibt elektronische Anzeigen, jedoch nur an Tramhaltestellen. Das Angebot der RMV-App zur Ermittlung der Abfahrtszeiten wird zwar von vielen Menschen genutzt, jedoch meist nicht von älteren oder ortsunkundigen Personen. Ein so stark frequentierter Umsteigepunkt wie die Galluswarte muss zügig in eine Mobilitätsstation weiter entwickelt und barrierefrei ausgestattet werden. Ein gutes Beispiel ist die Station Offenbach Marktplatz, die zu einem sogenannten Zukunftsbahnhof umgestaltet wurde. Auch dort wurden Monitore angebracht, die die Abfahrten aller dort verkehrenden Bahnen und Busse anzeigen sowie auf Angebote und Standorte von Leihrädern, Car Sharing oder E-Scootern hinweisen. Die Straßenbahnhaltestelle Börneplatz / Stoltzestraße wurde bereits im Rahmen eines Pilotprojektes mit einer ähnlichen, digitalen Anzeige ausgestattet, jedoch steigen dort sehr viel weniger Fahrgäste ein und aus. Selbst in den ICE-Zügen der Deutschen Bahn werden bereits alle Mobilitätsangebote an Aus- und Umsteigebahnhöfen angezeigt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.01.2023, OF 713/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3576 2023 1. Die Vorlage OF 713/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 734/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 707/1 Betreff: Pinkelecke Konstablerwache täglich nass reinigen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Durchgang von der Konstablerwache zu An der Staufenmauer zwischen Zeil 57 und Zeil 53 regelmäßig mindestens täglich nass reinigen zu lassen. Begründung: Der Bereich riecht dauerhaft extrem nach Urin. Viele Drogendealer der Konstablerwache halten sich in diesem Bereich auf, da sie dort von den Kameras auf der Konstablerwache nicht erfasst werden können. Aus denselben Gründen benutzen sie natürlich nicht die öffentlichen Toiletten in der B-Ebene, sondern verrichten ihre Notdurft in dem "geschützten" Durchgangsbereich. Da der Magistrat entgegen allen Forderungen aus dem Ortsbeirat 1 die Demontage der Kameras ablehnt, ist er in der Pflicht, die negativen Folgen seines Handelns beseitigen und den Bereich mindestens ständig reinigen zu lassen. Leider fahren Kehrfahrzeuge diesen Bereich nicht an, sondern beschränken sich lediglich auf die Gehwege der Zeil vor dem Durchgang. Foto: Andreas Laeuen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3407 2023 Die Vorlage OF 707/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 709/1 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radschutzstreifen Fahrgasse dauerhaft freihalten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den rot markierten Radschutzstreifen im Bereich der Fahrgasse 91-95 bis Berliner Straße in geeigneter Weise gegen Falschparker dauerhaft baulich sichern zu lassen sowie die Landespolizei zu veranlassen, falsch parkende PKW konsequent abschleppen zu lassen. Begründung: Der Radweg ist in den Nachtstunden regelmäßig zugeparkt. Offenbar hat sich herumgesprochen, dass der ruhende Verkehr in Frankfurt nachts nicht überwacht wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3409 2023 Die Vorlage OF 709/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, den rot markierten Radschutzstreifen im Bereich der Fahrgasse/Ecke Berliner Straße in geeigneter Weise gegen Falschparker dauerhaft baulich zu sichern sowie die Ordnungsbehörden zu veranlassen, falsch parkende Pkw konsequent abschleppen zu lassen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 713/1 Betreff: Wann fährt die Tram an der "Galluswarte"? Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die elektronischen Anzeigen zur Information über die nächsten Abfahrten der Straßenbahnen an der Haltestelle Galluswarte in beide Richtungen schnellstmöglich wieder installieren zu lassen. Zudem sollen die Haltestellen der Buslinie 52 elektronische Anzeigen erhalten. Im Bereich des Zugangs zur S-Bahn soll gut sichtbar ein Abfahrtmonitor aller öffentlicher Verkehrsmittel (also S-Bahn, Tram und Bus) angebracht werden, der auch auf weitere Mobilitätsangebote in der Umgebung hinweist. Begründung: Für die Nutzer*innen des ÖPNV spielt es keine Rolle, wer Betreiber der Verkehrsmittel ist. Die Deutsche Bahn hat einen elektronischen Abfahrtmonitor in einem Schaukasten seitlich des Zugangs zum S-Bahnhof installiert, den niemand beachtet. Die VGF betreibt elektronische Anzeigen, jedoch nur an Tramhaltestellen. Das Angebot der RMV-App zur Ermittlung der Abfahrtszeiten wird zwar von vielen Menschen genutzt, jedoch meist nicht von älteren Menschen oder ortsunkundigen Personen. Ein so stark frequentierter Umsteigepunkt wie die Galluswarte muss zügig in eine Mobilitätsstation weiter entwickelt und barrierefrei ausgestattet werden. Ein gutes Beispiel ist die Station Offenbach Marktplatz, die zu einem sogenannten Zukunftsbahnhof umgestaltet wurde. Auch dort wurden Monitore angebracht, die die Abfahrten aller dort verkehrenden Bahnen und Busse anzeigen sowie auf Angebote und Standorte von Leihrädern, Car Sharing, E-Scootern, etc. hinweisen. Die Straßenbahnhaltestelle Börneplatz / Stoltzestraße wurde mit einer ähnlichen, kleineren digitalen Anzeige ausgestattet, jedoch steigen dort sehr viel weniger Fahrgäste ein und aus. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.01.2023, OF 734/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 713/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3576 2023 1. Die Vorlage OF 713/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 734/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 711/1 Betreff: Wann fährt die Tram am "Börneplatz"? Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die elektronische Anzeige zur Information über die nächsten Abfahrten der Straßenbahnen an der Haltestelle Börneplatz in Richtung Ostend bzw. Konstablerwache schnellstmöglich wieder installieren zu lassen. Begründung: Die Haltestellenanzeige ist bereits seit langer Zeit abmontiert worden. Es ist unverständlich, warum an den meisten Haltestellen eine solche Anzeige existiert, aber ausgerechnet an dieser stark frequentierten Haltestelle nicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3411 2023 Die Vorlage OF 711/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Elektronische Anzeigen an Tramhaltestellen Der Magistrat wird gebeten, elektronische Anzeigen zur Information über die nächsten Abfahrten der Straßenbahnen an den Haltestellen im Ortsbezirk 1 schnellstmöglich wieder installieren zu lassen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 683/1 Betreff: Spielstraße Große Fischerstraße Vorgang: OM 2495/22 OBR 4; ST 2427; OM 2597/22 OBR 1; Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Gemäß ST2427 vom 14.10.2022 und Stadtverordnetenbeschluss vom 09.06.2022, §1832 Anlage 14, zum Etatantrag E36, wurde der Magistrat beauftragt, im Rahmen eines Pilotprojektes eine Straße für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bespielbar zu gestalten. Die Ortsbeiräte sollen unter Beachtung der Randbedingungen geeignete Vorschläge unterbreiten. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, den Vorschlag des Ortsbeirats 1 aufzugreifen, den Bereich der Fahrgasse zwischen Weckmarkt und Fischerplätzchen sowie die Große Fischerstraße in eine sogenannte Spielstraße umzugestalten. Dazu sollen folgende begleitende Maßnahmen ergriffen werden: 1. Die Parkplätze in der Fahrgasse zwischen Weckmarkt und Fischerplätzen entfallen zugunsten von mehr Raum zum Aufenthalt für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Passant*innen sowie von Gastronomie (Sommergärten). 2. Die Durchfahrt vom Fischerplätzchen in die Große Fischerstraße wird durch Poller mit Feuerwehrschließung unterbrochen. 3. Die Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage Große Fischerstraße erfolgt ausschließlich über die Straße "Zum Pfarrturm" wie bereits erfolgreich während des Baus des Mäckler-Hauses 2010-2012 erprobt. 4. Die bestehenden Kipp-Pfosten-Stellplätze sollen im Sinne der OM 2597 vom 16.08.2022 überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Begründung: Dieser Straßenabschnitt befindet sich in einer Tempo-30-Zone, es verkehrt kein ÖPNV-Linienverkehr, es sind keine zentralen Einrichtungen vorhanden und der Straßenraumquerschnitt ist ausreichend breit. Die bestehenden Gehwegparkplätze sollen entfallen. Damit sind die genannten Voraussetzungen für eine Umgestaltung zu einer Spielstraße vorhanden. Das Angebot für Kinder und Jugendliche ist leider immer noch sehr begrenzt und kann durch die Nutzung von Straßenräumen mit wenig Autoverkehr deutlich verbessert werden. Im genannten Abschnitt der Altstadt besteht ein großer Bedarf für sogenannte "Lückekinder", die z. B. Skaten oder Ball spielen wollen. Diese Kinder und Jugendlichen sind für Spielplätze zu alt und werden von älteren Nutzerinnen und Nutzern auf Ballsportplätzen oder in Skateparks abgedrängt. Die Große Fischerstraße wird außerdem gerne und häufig von sogenannten Auto-Posern genutzt. Das beeinträchtigt die Verkehrssicherheit und verursacht enormen Lärm. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.02.2023, OF 760/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2495 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2597 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2427 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 683/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 683/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3594 2023 1. Die Vorlage OF 683/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 760/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 FDP; bei Abwesenheit 1 FDP, LINKE. und Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 682/1 Betreff: Kipp-Pfosten-Parkplätze Weckmarkt Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Spielstraße im Bereich der Fahrgasse zwischen Weckmarkt und Fischerplätzchen sowie der Großen Fischerstraße zusätzliche Kipp-Pfosten-Parkplätze für Anwohnende errichtet werden können, oder ob freie Kapazitäten in der Tiefgarage für vorhanden sind, um die Bedarfe der Anwohnerschaft abzudecken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3250 2022 Die Vorlage OF 682/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL und Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 678/1 Betreff: Zusätzlicher Altglassammelcontainer am Fischerplätzchen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Fischerplätzchens einen oder zwei zusätzliche Altglassammelbehälter aufstellen zu lassen, um dem gestiegenen Umweltbewusstsein in der Bevölkerung und dem Wunsch nach Teilnahme am Recycling und zur Ressourcenschonung Rechnung zu tragen. Als Standort schlägt der Ortsbeirat den Bereich nördlich der Bushaltestelle in Richtung Sachsenhausen vor. Zur Teilkompensation könnte einer von drei Containern aus der Straße Im Pfarrturm in den vorgeschlagenen Bereich verlagert werden. Somit müsste nur ein zusätzlicher Container aufgestellt werden. Begründung: Die Altglassammelbehälter sind in letzter Zeit insbesondere in der Innenstadt oft überfüllt. Die Wege zu den vorhandenen Altglassammelbehältern in diesem Teil der Altstadt sind insbesondere für ältere Menschen oft umständlich und weit. Durch den neuen Standort würde das Fischerplätzchen zusätzlich an Bedeutung gewinnen und es würde ein attraktives Angebot zur halbwegs umweltgerechten Entsorgung von Einwegglasverpackungen entstehen. Umweltgerechter wäre es, wenn Glasverpackungen nur noch als Mehrwegverpackungen angeboten werden würden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3246 2022 Die Vorlage OF 678/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 680/1 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1: Fahrbahntrenner in der Battonnstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Battonnstraße zwischen der Einmündung Klingerstraße und der Kreuzung mit der Kurt-Schumacher-Straße in Höhe der AOK Fahrbahntrenner anbringen zu lassen, um das unerlaubte Wenden von PKW auf diesem Straßenabschnitt wirksam zu unterbinden. Begründung: Seit geraumer Zeit ist zu beobachten, dass Fahrzeuge, die aus Richtung Süden kommend nach rechts in die Battonnstraße einbiegen, unmittelbar nach dem Einbiegen auf der Fahrbahn einen sogenannten "U-Turn" machen, um dann geradeaus in westlicher Richtung die Kreuzung Kurt-Schumacher zu überqueren und die Fahrt in Richtung Berliner Straße fortzusetzen. Damit wollen die Fahrzeuglenker*innen den Umweg über die Allerheiligenstraße und Klingerstraße vermeiden, da ein Linksabbiegen von der Kurt-Schumacher-Straße in die Battonnstraße in Fahrtrichtung Westen nicht gestattet ist. Diese Wendemanöver auf der Fahrbahn führen regelmäßig zu brenzligen Situationen für Radfahrende und Autofahrende in der Stoltzestraße und Battonnstraße. Ein Anbringen von Fahrbahntrennern würde diese illegalen Wendemanöver wirksam unterbinden. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3248 2022 Die Vorlage OF 680/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2022, OA 269 entstanden aus Vorlage: OF 655/1 vom 12.10.2022 Betreff: Bebauungsplan Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße klima- und zukunftsgerecht ergänzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße wie folgt ergänzen zu lassen, um diesen klima- und zukunftsgerecht aufzustellen: 1. Unter Punkt 5.10 Dachgestaltung soll die Verpflichtung zur Installation von großflächigen Solarstromanlagen auf geeigneten Dachflächen festgeschrieben werden. 2. Unter Punkt 6.2 ÖPNV soll die im ISTEK festgelegte Verlegung der Straßenbahntrasse vom Allerheiligentor über die Allerheiligenstraße zur Konstablerwache aufgenommen werden. Die Trasse soll begrünt bzw. als Rasengleise geführt werden. Die Auswirkungen auf die Kreuzung Allerheiligenstraße/Lange Straße sind zu berücksichtigen. 3. Unter Punkt 6.2 ÖPNV soll die bestehende Straßenbahntrasse in der Langen Straße entsiegelt, begrünt und ggf. als Rasengleise ausgebildet werden. 4. Unter Punkt 6.1 Erschließung soll die wegen Punkt 2 notwendige Verlegung der Fahrspur in Richtung Innenstadt aus der Allerheiligenstraße in die Battonnstraße berücksichtigt werden. 5. In diesem Zuge soll auch eine Baumreihe entlang der Bebauung in der Battonnstraße festgelegt werden. Begründung: Die vorgenannten Maßnahmen ergänzen die Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße im Hinblick auf den Klimaschutz, Entsiegelung, Begrünung und Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 213 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 01.12.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2886, 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.02.2023 Aktenzeichen: 61-00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2022, OF 653/1 Betreff: Die Menschen wollen die Sitzbank am Weckmarkt zurück Vorgang: OM 2040/17 OBR 1; ST 2224/17 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird - wie bereits 2017 angeregt - gebeten, im Innenhof der Liegenschaft Weckmarkt 7 die zuvor abgebaute Sitzbank wieder aufstellen zu lassen und sich mit diesem Ziel an die erbbauberechtigte Frankfurter Aufbau AG zu wenden. Begründung: Die Bank wurde zum Bedauern einer Reihe von Anwohnenden aus unbekannten Gründen entfernt und wird noch heute vermisst. Neu hinzugezogene Mieter*innen würden eine Aufstellung der Bank ebenfalls begrüßen. Der große Vorteil der Bank lag darin, dass sie einen Sitzplatz im Schatten mit Blick auf beide Spielplätze bot und somit von Eltern gerne genutzt wurde. Die Fundamente zur Befestigung der Bank sind noch vorhanden, weshalb sich die Kosten im Rahmen halten dürften. Grafik: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2040 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2224 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3025 2022 Die Vorlage OF 653/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2022, OF 657/1 Betreff: Die illegale Durchfahrt Dominikanergasse endlich schließen Vorgang: OM 191/21 OBR 1; ST 1532/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird nochmals gebeten, die mit OM 191 beschlossene und im Juni 2021 mit ST 1532 beantwortete Schließung der illegalen Durchfahrt Dominikanergasse nunmehr endlich ausführen zu lassen und dem Ortsbeirat mitzuteilen, aus welchen Gründen die Arbeiten bis heute nicht erledigt worden sind. Begründung: Die Anregung "Der Magistrat wird gebeten, in der Dominikanergasse im Bereich des Fuß- und Radweges an der Kurt-Schumacher-Straße in einer Reihe mit dem blauen Schild "Radweg" zwei weitere Poller setzen zu lassen." vom Mai 2021 wurde folgendermaßen begründet: "Seit dem Rückbau der Treppe wird der Fuß- und Radweg gerne als Abkürzung aus der Fahrgasse in die Kurt-Schumacher-Straße genutzt. Dadurch werden nicht nur Fußgehende und Radfahrende in der Dominikanergasse gefährdet, sondern auch die Nutzer*innen der stark befahrenen Radroute Kurt-Schumacher-Straße. Insbesondere Autoposer nutzen diesen Abschnitt gerne, um einerseits die Anwohnenden der Altstadt besser belästigen zu können und gleichzeitig mögliche Überwachungs-maßnahmen der Polizei im Bereich Berliner Straße / Börneplatz umgehen zu können und schneller wieder auf den Mainkai zu gelangen." Die Antwort des Magistrats lautete: "Der Anregung wird entsprochen. Um das verbotswidrige Befahren zu unterbinden, werden rot-weiße reflektierende Sperrpfosten (Verkehrszeichen 600-60 Straßenverkehrs-Ordnung) so gesetzt, dass ein Durchkommen für Kraftfahrzeuge nicht mehr möglich ist." Der positiven Rückmeldung sind bislang jedoch leider keine Taten gefolgt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 191 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1532 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3026 2022 Die Vorlage OF 657/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2022, OF 655/1 Betreff: Bebauungsplan Nr. 897 klima- und zukunftsgerecht ergänzen Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversdammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Bebauungsplan 897 Fischerfeldstraße / Lange Straße wie folgt ergänzen zu lassen, um diesen klima- und zukunftsgerecht aufzustellen: 1. Unter Punkt 5.10 Dachgestaltung soll die Verpflichtung zur Installation von großflächigen Solarstromanlagen auf geeigneten Dachflächen festgeschrieben werden. 2. Unter Punkt 6.2 ÖPNV soll die im ISTEK festgelegte Verlegung der Straßenbahntrasse vom Allerheiligentor über die Allerheiligenstraße zur Konstablerwache und der damit verbundene Rückbau der Trasse in der Battonnstraße aufgenommen werden. Die Trasse soll begrünt bzw. als Rasengleise geführt werden. Die Auswirkungen auf die Kreuzung Allerheiligen- / Lange Straße sind zu berücksichtigen. 3. Unter Punkt 6.2 ÖPNV soll die bestehende Straßenbahntrasse in der Langen Straße entsiegelt, begrünt und ggf. als Rasengleise ausgebildet werden. 4. Unter Punkt 6.1 Erschließung soll die wegen Punkt 2 notwendige Verlegung der Fahrspur in Richtung Innenstadt aus der Allerheiligenstraße in die Battonnstraße berücksichtigt werden. 5. In diesem Zuge soll auch eine Baumreihe entlang der Bebauung in der Battonnstraße festgelegt werden. Begründung: Die vorgenannten Maßnahmen ergänzen die Zielsetzungen des Bebauungsplanes im Hinblick auf den Klimaschutz, Entsiegelung, Begrünung und Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 269 2022 Die Vorlage OF 655/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Worte "und der damit verbundene Rückbau der Trasse in der Battonnstraße" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Der Fahrradweg auf der Berliner Straße, die Hauptdurchgangsstraße in der Innenstadt, wird selten von Fahrradfahrern genutzt. Gleichzeitig verursacht der dichte Autoverkehr häufig Staus. Viele Fahrradfahrer nutzen stattdessen die parallel verlaufende Fußgängerzone Zeil.
Rotlichtblitzer auf der Berliner Straße zwischen Neue Kräme und Paulsplatz
Unterstützer: 215
Reaktion der Stadt: Die Installation einer ortsfesten Überwachungsanlage – also eines „Rotlichtblitzers“– ist an der Berliner Straße zwischen Neue Kräme und Paulsplatz nicht vorgesehen, da dies keine geschwindigkeits- oder rotlichtbedingte Unfallhäufungsstelle ist. Die Festlegung der Standorte für stationäre Überwachungsanlagen erfolgt unter Mitwirkung der Landespolizei, der Unfallkommission, der Städtischen Verkehrspolizei sowie den Fachabteilungen des Straßenverkehrsamtes, die die Anlagen betreuen. Maßgeblich für die einzelnen Standorte sind die objektiven Unfallzahlen der Landespolizei, da die Beseitigung von Unfallschwerpunkten absolute Priorität hat. Eine solche Priorisierung ist auch notwendig, da weder mehrere Kontrollanlagen zeitgleich realisiert werden können, noch das Budget für alle Anlagen und deren Betreuung ausreicht, wo dies als förderlich erachtet wird. Die Errichtung ortsfester Überwachungsanlagen erfolgt daher lediglich an Örtlichkeiten mit geschwindigkeits- beziehungsweise rotlichtbedingten Unfallschwerpunkten.
Weiter lesen auf FFM.DEIn Frankfurt nimmt der Radverkehr Fahrt auf, neue Fahrradwege entstehen (rot markiert und vom Autoverkehr abgegrenzt), Abstellplätze werden neu gebaut, usw. Das ist schon mal sehr gut! Leider noch viel zu langsam. Immer noch sind viel zu viele Hauptstraßen in Frankfurt nach wie vor ohne sichere Fahrradwege. Mein Vorschlag zur Beschleunigung des Ausbaus wäre, dem Radverkehr einfach genau soviel Raum zu geben, wie dem Autoverkehr (gute Beispiele in Frankfurt sind hierfür die Friedberger Landstraße oder die Berliner Straße, zumindest in großen Teilen), also einfach dem Radverkehr auch eine eigene Spur einzuräumen. (Fotos sind angefügt). Ein weiterer Vorschlag wäre die Ampelschaltungen zumindest an den Hauptverkehrsstraßen mehr an den Bedarfen der Fußgänger und Radfahrer auszurichten.
Neben dem Suchverkehr führen die Zufahrten zu den beiden Parkhäusern Dom/Römer und Konstablerwache an Wochenenden zu langen Staus (vor allen Dingen entlang Fahrgasse und Töngesgasse, teilweis bis in die Battonstraße und Berliner Straße, mit Blockieren der Kreuzung). Wenn man die Innenstadt attraktiver gestalten möchte, sollte dieses Thema angegangen werden!
Neben dem Suchverkehr führen die Zufahrten zu den beiden Parkhäusern Dom/Römer und Konstablerwache an Wochenenden zu langen Staus (vor allen Dingen entlang Fahrgasse und Töngesgasse, teilweis bis in die Battonstraße und Berliner Straße, mit Blockieren der Kreuzung). Wenn man die Innenstadt attraktiver gestalten möchte, sollte dieses Thema angegangen werden!
Neben dem Suchverkehr führen die Zufahrten zu den beiden Parkhäusern Dom/Römer und Konstablerwache an Wochenenden zu langen Staus (vor allen Dingen entlang Fahrgasse und Töngesgasse, teilweis bis in die Battonstraße und Berliner Straße, mit Blockieren der Kreuzung). Wenn man die Innenstadt attraktiver gestalten möchte, sollte dieses Thema angegangen werden!
An oben genannter Kreuzung befinden sich 3 Ampeln, wobei davon für die Rechtsabbieger nur 1 Ampel vorhanden ist. Ich habe mehrmals bemerkt, dass Autofahrer bei Rot für die Rechtsabbieger losfahren, wenn die Ampel, welche sich in der Mitte befindet, auf Grün umspringt. Sehr wahrscheinlich wird dabei nur die mittlere Ampel beobachtet. Es wäre daher ratsam, auf der kleinen Insel, welche die Fahrbahnen aufteilt, zusätzlich eine Ampel für die Rechtsabbieger anzubringen, damit dies nicht mehr vorkommt und Fussgänger, welche die Berliner Strasse überqueren, nicht gefährdet werden. Alternativ, auch billiger, wäre es möglich bei den Ampeln für die Geradeausfahrt die Gläser gegen solche mit einem Richtungspfeil auszutauschen.
An oben genannter Kreuzung befinden sich 3 Ampeln, wobei davon für die Rechtsabbieger nur 1 Ampel vorhanden ist. Ich habe mehrmals bemerkt, dass Autofahrer bei Rot für die Rechtsabbieger losfahren, wenn die Ampel, welche sich in der Mitte befindet, auf Grün umspringt. Sehr wahrscheinlich wird dabei nur die mittlere Ampel beobachtet. Es wäre daher ratsam, auf der kleinen Insel, welche die Fahrbahnen aufteilt, zusätzlich eine Ampel für die Rechtsabbieger anzubringen, damit dies nicht mehr vorkommt und Fussgänger, welche die Berliner Strasse überqueren, nicht gefährdet werden. Alternativ, auch billiger, wäre es möglich bei den Ampeln für die Geradeausfahrt die Gläser gegen solche mit einem Richtungspfeil auszutauschen.
seit wenigen Tagen befindet sich am Kolpinghaus ein neues U-Turn-Verbot für Linksabbieger an der Ampel. Als "Ersatz" bleibt den Anwohner die Fahrt über die Stoltzestr/ Battonstraße mit stundenlangem Stau durch den Feierabendverkehr oder die Fahrt von der Hanauer Landstr über die Lange Straße und zurück über die Obermainanlage zur Uhlandstr/ Windeckstr/ Ostbahnhof. Meiner Ansicht nach wurde dieses Verbot der jahrzehntelangen Praxis des Abbiegens nur eingerichtet weil das Straßenverkehrsamt nicht in der Lage war die Blinkampel an der Fußgängerampel auf der Seite des "Bistro Tatkraft" so einzurichten, dass sie bei Autogrün auch funktioniert! Dafür, dass die Stadt ja auch gerne Abgase und Autoverkehr vermeiden will, wird hier allerdings das Gegenteil bewirkt. Wir Anwohner brauchen eine Möglichkeit ohne große Wege heim zu kommen, gerade wenn wie bei uns das Kleinkind auf der Rückbank dringende Bedürfnisse verspürt, die man nicht allzu gerne wegen unsinniger Fahrerei auf dem Sitz haben möchte.
Es wird schon lange darüber diskutiert die Berliner Straße zu reduzieren und auch für den Fahrradverkehr zu öffnen. Mein Ansatz wäre es die Braubachstraße als fahrradverbindung Straße und für die Fußgänger zu öffnen. Zusammen mit den Straßenbahnverkehr könnte hier ein neuer Focus gewonnen werden. Die Gastronomie und Läden in der Braubachstraße würden durch einen erhöhten Fußgänger Verkehr gestärkt und könnten hier mit neuen Konzepten und Ideen sich verwirklichen. Zusätzlich würde die Berliner Straße nicht um einen gefährlichen Fahrradweg erweitert werden müssen. der Autoverkehr in der Braubachstraße ist aus meiner Sicht total irrelevant und könnte um das größtmöglichste reduziert werden. dies könnte ein Anfang sein auf nicht primär Straßen den Autoverkehr aus der Stadt zu verbannen. Gleichzeitig die Flächen vor allem in der Altstadt bzw in und um die historischen Gebäude herum zu stärken und aufzuwerten.
Es wird schon lange darüber diskutiert die Berliner Straße zu reduzieren und auch für den Fahrradverkehr zu öffnen. Mein Ansatz wäre es die Braubachstraße als fahrradverbindung Straße und für die Fußgänger zu öffnen. Zusammen mit den Straßenbahnverkehr könnte hier ein neuer Focus gewonnen werden. Die Gastronomie und Läden in der Braubachstraße würden durch einen erhöhten Fußgänger Verkehr gestärkt und könnten hier mit neuen Konzepten und Ideen sich verwirklichen. Zusätzlich würde die Berliner Straße nicht um einen gefährlichen Fahrradweg erweitert werden müssen. der Autoverkehr in der Braubachstraße ist aus meiner Sicht total irrelevant und könnte um das größtmöglichste reduziert werden. dies könnte ein Anfang sein auf nicht primär Straßen den Autoverkehr aus der Stadt zu verbannen. Gleichzeitig die Flächen vor allem in der Altstadt bzw in und um die historischen Gebäude herum zu stärken und aufzuwerten.
Der Straßenzug Katharinenpforte- Bleidenstr- Töngesgasse- Fahrgasse ist eigentlich eine Fahrradstraße und offizielle südliche Zeilumfahrung. Durch die zahlreich dort rechts und links parkenden Autos und dementsprechend massiven Parkplatzsuchverkehr ist sie für den Radverkehr unattraktiv. Die Lösung ist sehr einfach: alle am Fahrbahnrand befindlichen Parkplätze werden beseitigt. Dadurch würden nur noch die Autos in diesen Straßen fahren, die in die Parkhäuser wollen bzw. aus den Parkhäusern kommen. Der verfügbare Straßenraum wäre für den Radverkehr wesentlich größer und die Gefahr der sich öffnenden Türen wäre beseitigt.
Unterstützer: 235
Reaktion der Stadt: Die Achse Bleidenstraße / Töngesgasse ist als Zeil-Nebenstraße eineGeschäftsstraße mit lokalem Einzelhandel und zeitgleich Fahrradstraße alsUmfahrung der Zeil. Eine Aufwertung der Fahrradstraße Bleidenstraße / Töngesgasse ist in der Tatsinnvoll und notwendig, um eine attraktive Alternative zur Radverkehrsverbindungüber die Zeil zu ermöglichen. Derzeit gibt es aus unserer Sicht zwei Hauptgründe warum die FahrradstraßeBleidenstraße / Töngesgasse von Radfahrenden nur mäßig angenommen wird: - das derzeitige sehr schlecht befahrbare Kopfsteinpflaster,- das Unsicherheitsgefühl durch den regen Auto- und Parksuchverkehr. Um die Attraktivität der oben genannten Achse für den sogenanntenLangsamverkehr, also den Fuß- und Radverkehr, zu erhöhen, erfolgen zunächstAbstimmungen zwischen dem Stadtplanungsamt, dem Amt für Straßenbau undErschließung (eventuell bei beiden Ämtern die Gruppen Schöneres Frankfurt). Beidem möglichst moderierten Prozess zur Umgestaltung der Töngesgasse wird imAnschluss daran aber auch der örtliche Einzelhandel (zum BeispielAktionsgemeinschaft Töngesgasse, Einzelhandelsverband, Wirtschaftsförderung)hinzugezogen.
Weiter lesen auf FFM.DEIn der Diskussion um die Gestaltung der Plätze um die Frankfurter Paulskirche herum wurde gar nicht die Betriebskita an der Berliner Straße gründlicher beachtet.
Ich komme mehrmals täglich auf der Berliner Straße an der Paulskirche vorbei und muss oft miterleben wie dort Busse in zweiter Reihe stehen. Das ist sehr gefährlich. Teilweise werden dort auch ganze Besuchergruppen herausgelassen, die meist orientierungslos erstmal Mitten auf der Straße stehen. Eigentlich dürfen Busse in der Haltebucht nur 15 Minuten stehen, allerdings stehen die meisten dort wesentlich länger, sodass neu ankommende Busse entweder in zweiter Reihe parken müssen oder aber in der Kurve zur Straße Kornmarkt stehen und dann meist den Fußgängerüberweg blockieren. Hier sollte das Ordnungsamt wesentlich öfter kontrollieren, sodass die Parkregeln eingehalten werden und die Verkehrssicherheit wieder hergestellt wird. Ich habe dort noch nie jemanden von der Stadtpolizei oder ähnlichem gesehen.
Unterstützer: 201
Reaktion der Stadt: In der Berliner Straße liegt eine hohe Überwachungsdichte der Städtischen Verkehrspolizei vor. In diesem Jahr wurden auch bereits fast 100 Verwarnungsgeldverfahren sowie drei Abschleppmaßnahmen wegen Parkverstößen von Omnibussen eingeleitet. Eine Intensivierung der Überwachungsdichte ist leider aufgrund endlicher Personalressource und der insgesamt hohen Beschwerdelage im gesamten Stadtgebiet nicht möglich. Es ist erwiesen, dass die Regelbefolgung im hohen Maß nicht nur von der Sanktionswahrscheinlichkeit, sondern auch von der Sanktionshöhe abhängt. Sofern die von der Städtischen Verkehrspolizei durchgeführten Maßnahmen also nicht die wünschenswerte Wirkung entfaltet, so ist dies insbesondere den deutschlandweit geringen Bußgeldern geschuldet. Bei einem Bußgeldbetrag von lediglich 10 € (für das Überziehen der zulässigen Parkdauer bis 30 min.), wird leider von vielen Verkehrsteilnehmern (nicht nur Busfahrern, es handelt sich vielmehr um ein generelles Problem) die Sanktion billigend in Kauf genommen. Da der Bußgeldkatalog die Sanktionierung von Verkehrsverstößen abschließend regelt und durch den Bund (somit auch bundesweit) festgelegt wird, kann die Stadt Frankfurt am Main weder die Höhe des Bußgeldes ändern noch andere Sanktionen einführen.
Weiter lesen auf FFM.DEBesonders bei jährlichen Faschingsumzug wird die Anlage am Weckmarkt 2-4 als öffentliche Toilette von Männern und Frauen genutzt. Es ist nur ecklig und keiner will das wirklich sehen (über Stunden). Betrifft aber auch die Feste am Main wie Altstadt-/Museumsuferfest, auch da finden die Betrunkenen/Enthemmten den Weg in die Anlage.
Durch den Verkauf von insbesondere auch hochprozentigem Alkohol bis Mitternacht bei Rewe und noch nach Mitternacht in zwei Kiosken auf der Berliner Straße hat sich in den letzten Jahren schon einiges im Stadtbild geändert: viele ziehen schon schwer betrunken mit ihrem mitgebrachten Alkohol durch die Stadt, und es sind verstärkt Polizeieinsätze wegen Schlägereien und Randalierens notwendig. Das ist kein Nachtleben, das Freude macht, zudem fördert der unkontrollierte Alkoholverkauf den Alkoholismus, gerade auch bei Jugendlichen, dessen Folgen man an den schweren Alkoholikern auf den Straßen der Innenstadt ablesen kann. Deshalb hat man ja zum Schutz der Menschen in einigen anderen Bundesländern auch den Verkauf von Alkohol an Tankstellen in den Abendstunden verboten. Hessen ist da leider eine traurige Ausnahme. Auch wenn hier wohl das Länderrecht entscheidend ist, könnte man doch wenigstens das Trinken auf öffentlichen Plätzen eindämmen.
Meine Mama (92) findet dass eine schöne große Uhr an der Konstablerwache und am Willy-Brandt- Platz fehlt. Des weiteren könnten die Sauberkeit einiger Plätze verbessert werden. Ganz dringend der Nürnberger Hof Torbogen zwischen Braubachstraße33 und 33a . Der stinkt ist schmuddelig und wir leider viel zu oft als Toilette benutzt. Es grüßt Dolores Columbrit Navarro (92J.)