Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1523/1 Betreff: Fehlende Haltverbotsschilder Niedernhausener Straße anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die fehlenden Haltverbotsschilder aus Schwalbacher Straße, Waldemser Straße sowie Altenhainer Straße kommend und links in die Niedernhausener Straße einbiegend, noch aufstellen zu lassen. Begründung: Wenn man aus der Schwalbacher Straße, Waldemser Straße oder Altenhainer Straße kommt und links in die Niedernhausener Straße einbiegt, gibt es noch keine sichtbaren Haltverbotsschilder, weshalb in diesen Abschnitten weiterhin in großer Zahl "in zweiter Reihe" geparkt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2025, OF 1512/1 Betreff: Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger freihalten Der Magistrat wird gebeten, die je nach Straßenabschnitt zwischen 1,40 m und 1,60 m schmalen Gehwege in der Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße durch geeignete Maßnahmen für Fußgänger freizuhalten. Hierzu sollen u.a. folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Einrichtung eines Längsparkbereichs auf der westlichen Straßenseite. Hierfür ist an der Kreuzung Lahnstraße/ Krifteler Straße ein neues Schild zu installieren, vor der Einfahrt zum Parkhaus ein Schild auszutauschen. 2. Bestreifung des Abschnittes nach Einrichtung des Längsparkens durch die Verkehrspolizei für mehrere Wochen, um zu überprüfen, ob die Beschilderung ausreichend ist, um ordnungswidriges Parken zu verhindern. 3. Abpollerung des Gehweges entlang der Parkbuchten, bevorzugt mit Installation der Poller auf den Parkflächen, sollten trotz Einrichtung des Längsparkens weiterhin Teile des Gehweges zugestellt werden. Begründung: Anwohner beklagen sich, dass der Gehweg vor allem mit Kinderwägen und Rollstühlen nur eingeschränkt benutzt werden kann, da parkende Autos in den Gehwegbereich hereinragen. So werden Fußgänger gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Er soll daher erhalten bleiben. Anwohner sind zudem verwundert, dass in unmittelbarer Nähe zum Ordnungsamt dieser Zustand nicht durch die Stadt behoben wird. Quelle: eigene Aufnahmen Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.10.2024, OF 1419/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6341 2025 1. Die Vorlage OF 1419/1 wird durch die Annahme der Vorlage . . . . . für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1512/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1499/1 Betreff: EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fußball-EM-Ampelmännchen-Schablonen der Lichtsignalanlage (LSA) der Fußgängerquerungen am Hauptbahnhof nachhaltig wiederzuverwenden und in der LSA an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Schwalbacher Straße im Gallus einzusetzen. Begründung: Die am Frankfurter Hauptbahnhof eingesetzten Fußball-Ampelmännchen haben während der EM in Frankfurt internationale Beachtung erfahren. Es wäre schade, diese nicht nachhaltig wieder zu verwenden. Besonders gut passen die Fussball-Ampelmännchen an die Kreuzung Mainzer Landstraße/ Schwalbacher Straße im Gallus. Die Schwalbacher Straße verbindet den Lotte-Sprecht-Park im Norden mit dem Bolzplatz im Galluspark im Süden. Der nach Lotte Sprecht genannte Park erinnert an eine Frankfurter Fußballpionierin aus dem Gallus, die 1930 den ersten deutschen Frauenfußballverein gründete. Der Bolzplatz im Galluspark sicherte erstmals in Frankfurt das Recht für Kinder und Jugendliche, dort zu spielen und sich austoben zu dürfen, ohne dass dagegen gerichtlich vorgegangen werden kann. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1419/1 Betreff: Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger freihalten Der Magistrat wird gebeten, die schmalen Gehwege in der Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße durch geeignete Maßnahmen für Fußgänger freizuhalten. Hierzu sollen u.a. folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Abpollerung des Gehweges entlang der Parkbuchten. Sollte dies wider Erwarten nicht möglich sein, soll als Alternative das Längsparken angeordnet werden; 2. Temporäre Einrichtung eines absoluten Halteverbots in dem Straßenabschnitt, der auf Grund des Bauprojekts "Kleyers" nur als Einbahnstraße genutzt werden kann. Der Behindertenparkplatz hinter der Tiefgarageneinfahrt zum Ordnungsamt soll erhalten bleiben. Bis zur Umsetzung der Maßnahmen soll der ruhende Verkehr regelmäßig durch die Verkehrspolizei/ Ordnungsamt bestreift werden. Begründung: Anwohner beklagen sich, dass der Gehweg vor allem mit Kinderwägen und Rollstühlen nur eingeschränkt benutzt werden kann, da parkende Auto in den Gehwegbereich hereinragen. So werden Fußgänger gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Der Behindertenparkplatz behindert keine Fußgänger und wird zudem weiter benötigt. Er soll daher erhalten bleiben. Anwohner sind zudem verwundert, dass in unmittelbarer Nähe zum Ordnungsamt dieser Zustand nicht durch die Stadt behoben wird. Quelle: eigene Aufnahmen Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1415/1 Betreff: Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Rotlichtblitzer an der Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße/Kleyerstraße für den beidseitigen Verkehr aufstellen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sind alternative Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs zu prüfen. Begründung: Viele Kinder laufen auf ihrem Schulweg aus den Neubauten der Weilburger Straße über die Kleyerstraße Richtung Galluswarte und müssen anschließend dort die Mainzer Landstraße überqueren. An dieser Stelle fahren regelmäßig Autos als auch Straßenbahnen bei Rot, während die Kinder loslaufen, da die Ampel für sie Grün zeigt. Aus diesem Grund gab es eine große Diskussion auf der letzten Schulelternbeiratssitzung der Günderrodeschule über die Sicherheit des Schulwegs. Quelle: Apple Karten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1411/1 Betreff: Ergänzung fehlender Fußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: An der Kreuzung Idsteiner Straße / Schwalbacher Straße sind bisher nur auf der südlichen und westlichen Seite des Kreisels Fußgängerüberwege vorhanden, während sie auf der nördlichen und östlichen Seite fehlen. Diese inkonsistente Gestaltung führt zu Einschränkungen für Fußgehende, die die Kreuzung sicher überqueren möchten. Insbesondere für die Schüler *innen der angrenzenden Paul-Hindemith-Schule stellt die gegenwärtige Situation eine hohe Gefährdungslage dar. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, die fehlenden Fußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße / Schwalbacher Straße ergänzen zu lassen, um eine sichere und durchgehende Querung in alle Richtungen zu ermöglichen. Zudem sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um den Kreisel für Autofahrende übersichtlicher zu gestalten und gleichzeitig die Rücksichtnahme auf Fußgehende zu fördern. Begründung: Die unvollständige Ausstattung der Kreuzung mit Fußgängerüberwegen schafft ein Sicherheitsrisiko, da Fußgänger*innen gezwungen sind, ungeschützte Straßenbereiche zu überqueren. Besonders betroffen ist der Weg von der süd-westlichen auf die nord-östliche Seite des Kreisels. Im Gegensatz hierzu, sind in der parallelen Frankenallee an allen Kreuzungen Fußgänger-überwege in jede Richtung vorhanden, was die fehlen-den Überwege an der Idsteiner Straße / Schwalbacher Straße noch deutlicher unterstreicht. Zudem wird die fehlende Sicherheit für Schüler*innen immer wieder von besorgten Eltern kritisiert. Eine umfassende Nachrüstung aller Seiten mit Fußgängerüberwegen würde die Sicherheit erhöhen und die Kreuzung insgesamt barrierefreier gestalten. Fotos: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1399/1 Betreff: Absperrpfosten an der östlichen Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, je einen kontrastreichen rot-weissen Pfosten an der östlichen Kreuzung Kleyer-/Weilburger Straße anbringen zu lassen, um illegales PKW-Parken zu verhindern, und zwar: 1. In der Kleyerstraße auf Höhe der Hausnummer Kleyerstraße 1 beim südlichen Schnittpunkt von Fußgängerüberweg und Bordstein 2. In der Weilburger Straße auf Höhe der Hausnummer Kleyerstraße 1 wenige Zentimeter nördlich des Schachtdeckels Begründung: Der Gehweg und die unterschiedlichen Schachtdeckel auf dem Gehweg zwischen Kleyerstraße und Weilburger Straße werden regelmäßig illegal zugeparkt. . Fotos: Manuel Denkwitz Luftbild: Geoportal Frankfurt, eigene Eintragungen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1357/1 Betreff: Verkehrssituation Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn'sche Höfe sicherer gestalten Vorgang: OM 2005/22 OBR 1; ST 1816/22; OM 4054/23 OBR 1; ST 409/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch folgende Maßnahmen die Verkehrssicherheit rund um die KiTa Lahn`sche Höfe zu erhöhen: 1. Rund um die KiTa Lahn'sche Höfe soll auf der Rebstöcker Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 angeordnet werden, da hier leider regelmäßig "sehr sportlich" gefahren wird. 2. Im Zuge von Tempo 30 soll der in ST 409 (2024) angesprochene Überweg von der Lahnstraße zur Straßenbahnhaltestelle geprüft und umgesetzt werden, da ja nun aufgrund der reduzierten Geschwindigkeit eine sicherere Gesamtsituation geschaffen ist. Der Überweg wird benötigt, da der Umweg über zwei weitere Kreuzungen für viele Fußgehende zu aufwendig und den Kindern nicht zu erklären ist. 3. Der nach Bauarbeiten kaum erkennbare Fußgängerüberweg Lahnstraße/Krifteler Straße soll in Kürze farblich erneuert werden. In diesem Zuge soll auch das entfernte Schild "Fußgängerüberweg" wieder aufgestellt werden. 4. Die im Jahr 2023 ausgesetzten Geschwindigkeitskontrollen in der Rebstöcker Straße sollen wieder aufgenommen werden. Eine regelmäßige Geschwindigkeitskontrolle soll zukünftig auch in der westlichen Lahnstraße in Nähe der KiTa erfolgen. 5. Der Häuserblock Rebstöcker Straße/Lahnstraße/Krifteler Straße soll möglichst zügig, in Abstimmung mit der Kinderbeauftragten, anhand der dortigen Nutzungsbedürfnisse in den Schulwegeplan aufgenommen werden. Begründung: Der Häuserblock Rebstöcker Straße/Lahnstraße/Krifteler Straße wurde vor Jahren mit Wohngebäuden und einer KiTa bebaut. Er wurde jedoch nicht in den Schulwegeplan einbezogen, obwohl dort zahlreiche Familien mit schulpflichtigen Kindern leben. Der Fußgängerüberweg auf der Lahnstraße über die Krifteler Straße ist in ST 1816 2022 in der Zeichnung 22/0000 Blatt 1 zur Krifteler Straße noch enthalten, seit Fertigstellung von Bauarbeiten jedoch kaum noch erkennbar. Die Anwohnenden fordern die Wiederherstellung des "Zebrastreifens", insbesondere für die Schul- und Kindergartenkinder. Fotos: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2005 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1816 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4054 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 409 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5836 2024 Die Vorlage OF 1357/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1311/1 Betreff: Parkverbotsschilder an der Ecke Frankenallee/Krifteler Straße zurückversetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Parkverbotsschilder (Parkverbot: Freitags von 6-20 h) an der Ecke Frankenallee/ Krifteler Straße um ca. 20 Meter zurückzuversetzen - sprich die Schilder auf Höhe der Begrenzung des Kinderspielplatzes Quäkerwiese zu installieren (siehe markiertes Bild unten). Begründung: Die Parkverbotsschilder wurden aufgrund des freitags stattfindenden Gallusmarktes zwischen der Ecke Frankenallee/Schwalbacher Straße und der Ecke Frankenallee/Krifteler Straße (aus der Innenstadt kommend) aufgestellt. Jedoch wird der Bereich von der Begrenzung des Spielplatzes Quäkerwiese bis zur Ecke Frankenallee/Krifteler Straße nicht von den Marktteilnehmern genutzt. Der Parkdruck in der Frankenallee ist sehr hoch. Anwohner, die den Rest der Woche im zuvor genannten Bereich parken, finden freitags schwerlich eine andere Parkmöglichkeit. Deshalb sollte in dem nicht marktseitig genutzten Bereich das Parken auch freitags erlaubt sein. Hierzu sind die Parkverbotsschilder, wie oben beschrieben, zurückzuversetzen. Quelle: eigene Bilder Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1311/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1308/1 Betreff: Bäume in der Weilburger Straße 17 weitestgehend erhalten und Ersatzpflanzungen vornehmen Vorgang: V 890/24 OBR 1; ST 837/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Hinweis auf die erteilte Baugenehmigung eines Neubaus mit 23 Wohnungen und 17 PKW-Stellplätzen in der Weilburger Straße 17 und die ST 837 / 2024 folgende Maßnahmen anzuordnen und sicherzustellen: 1. Bestehende Bäume und Grünflächen sind im Zuge der Baumaßnahme weitestgehend zu erhalten und zu schützen. 2. An Stelle von Bäumen, die nicht erhalten werden können, soll die Ersatzpflanzung in mindestens dreifacher Anzahl auf dem betreffenden Grundstück, ersatzweise auf einem benachbarten Grundstück erfolgen. 3. Bäume auf öffentlichem Grund sind zu erhalten und wirksam gegen Beschädigungen durch Baustelleneinwirkungen zu schützen. 4. Bei reiner Wohnnutzung soll auf oberirdische Stellplätze auf dem Grundstück verzichtet werden. An deren Stelle sollen entsiegelte begrünte Flächen entstehen. Begründung: Im Gebiet des Ortsbezirks 1 kommt es immer wieder zur genehmigten Fällung zahlreicher Bestandsbäume. In Zeiten der sommerlichen Erhitzung und den spürbaren Auswirkungen der Klimakrise sollen Neubauvorhaben so geplant und umgesetzt werden, dass auf die bestehende Natur Rücksicht genommen wird und nach Fertigstellung des Neubaus bessere klimatische Bedingungen als zuvor entstehen. Die umliegende Neubebauung hält keine oberirdischen Stellplätze vor. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 890 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 837 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 29 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wir über die Vorlage OF 1308/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5741 2024 Die Vorlage OF 1308/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 3.: GRÜNE, CDU, FDP, Linke, BFF und Die Partei gegen SPD (= Ablehnung) Ziffer 4.: GRÜNE, Linke und Die Partei gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 1232/1 Betreff: Sichere Übergänge - Parks "spielend" verbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Abschnitten verkehrsberuhigte Bereiche ("Spielstraßen") einzurichten oder andere Maßnahmen zu ergreifen, um dort für eine deutliche Verkehrsberuhigung zu sorgen: 1. Niederhausener Straße zwischen Waldemser Straße und Schwalbacher Straße (Verbindung von Lotte-Specht-Park und Europagarten); 2. Pariser Straße zwischen der Bushaltestelle Maastrichter Ring (in Richtung Innenstadt) und Römischer Ring (Verbindung von Europagarten und Gleisfeldpark). Begründung: Die Kinder aus dem Gallus sowie den anliegenden Schulen und Kindergärten nutzen die Spielplätze, Grünflächen und Parks, um dort zu spielen, sich zu treffen und Zeit zu verbringen. Für sie müssen die Übergänge zwischen den Parks sicher gestaltet werden. Gegenwärtig bestehen für sie Gefahren durch zu schnelle Autos, Roller, Motorräder und Fahrräder. Durch eine Verkehrsberuhigung der genannten Bereiche werden die Fahrer*innen zu erhöhter Aufmerksamkeit und angemessener Geschwindigkeit angehalten. Ziel der Maßnahme ist die Verkehrsberuhigung und kindgerechte Spiel- und Überquerungsmöglichkeit zwischen den drei Grünflächen Lotte-Specht-Park, Europagarten und Gleisfeldpark durch Spielstraßen, in denen Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und Autofahrer*innen gleichgestellt sind und Schritttempo herrscht. So können die Grünflächen Lotte-Specht-Park, Europagarten und Gleisfeldpark sicher und "spielend" verbunden werden. Daher sollten die betreffenden Abschnitte zu verkehrsberuhigten Spielstraßen umgewidmet oder mit anderen Maßnahmen deutlich verkehrsberuhigt werden. Antragsteller: Linke Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 35 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5406 2024 Die Vorlage OF 1232/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, 1 FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: Linke, Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1201/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung Vorgang: E109/22 Grüne/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1832/22; EA 82/22 OBR 1; EA 100/23 OBR 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umgestaltung der Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128, sowie Tevesstraße 99, 73 und 43 in der Friedrich-Ebert-Siedlung werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Ursprünglich sollten mit der E 109/22 die Mittel für Spielplatzbau und -sanierung aufgestockt und ein Spielplatzprioritätenprogramm aufgelegt werden. Bisher ist dies dem OBR 1 noch nicht vorgestellt worden. Sollte dort bereits die Umgestaltung aufgenommen worden sein, so wird gebeten, diese auf oberste Priorität zu setzen und die Mittel dafür zeitnah freizugeben. Die Planung der Spielplätze soll in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten, dem Quartiersmanagement und der Elterninitiative Perspektiven für Kinder im Gallus e.V. aus der Siedlung erfolgen. Begründung: An der Situation hat sich nichts geändert: Die o.g. Spielplätze sind relativ klein und alt und liegen in der Nähe voneinander, mitten in einer Wohnbebauung. Nicht alle Spielgeräte sind mehr benutzbar. Die meisten Spielgeräte richten sich an Kinder ab ca. 3-4 Jahren, Anwohner/-innen wünschen sich aber auch Spielgeräte für Kleinst- und Kleinkinder unter 3 Jahren. Auch für ältere Schulkinder und Jugendliche gibt es wenig interessante Spielgeräte. Um den Anliegen aller Altersgruppen Rechnung zu tragen, wäre es daher sinnvoll, z.B. die Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128 aufeinander abzustimmen und für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten sowie gleichzeitig die Spielplätze Tevesstraße 99, 73 und 43 für Kleinst- und Kleinkinder umzugestalten. Die Kinder und Jugendlichen der Friedrich-Ebert-Siedlung haben angemessene Spiel- und Freizeitmöglichkeiten dringend nötig. Mit der EA 82 aus 2022 wurde dies bereits angeregt und i.R. der E 109 angenommen. Es ist aber nichts passiert. Auch nach der EA 100 aus 2023 passierte wieder nichts. Die Kinder können aber nicht noch länger warten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.03.2022, EA 82 Etatantrag vom 04.05.2022, E 109 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 100 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 82 2024 Die Vorlage OF 1201/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1220/1 Betreff: Fahrradpiktogrammketten Kleyerstraße versetzen, Sicherheit erhöhen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrradpiktogrammketten in der Kleyerstraße gemäß den Musterlösungen für Radverbindungen des Hessisches Verkehrs-Ministeriums so weit in Richtung Fahrbahnmitte versetzen zu lassen, dass mindestens 75cm Abstand zu den seitlich parkenden Fahrzeugen besteht. Das bedeutet praktisch die Markierung der Piktogrammketten auf dem Asphalt im Bereich der Straßenbahnschienen. Begründung: Die bestehenden Piktogrammketten sind in einem sehr geringen Abstand zu den seitlich parkenden Fahrzeugen angeordnet. Bei sich öffnenden Autotüren sind Radfahrende gezwungen, seitlich in Richtung Straßenbahngleise auszuweichen. Das birgt das Risiko von Stürzen, wenn die Fahrradradreifen in die Straßenbahnschienen gelangen. Radpiktogrammketten zwischen den Schienen führen Radfahrende mit sicherem Abstand über die gesamte Länge der Kleyerstraße. Bild: Manuel Denkwitz, Kleyerstraße stadtauswärts Grafik: Musterlösungen für Radverbindungen des Hessisches Verkehrsministeriums Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5399 2024 Die Vorlage OF 1220/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen SPD und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1219/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel im Gallus in der Schwalbacher Straße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Schwalbacher Straße an folgenden Stellen je 5-10 Fahrradbügel aufstellen zu lassen: - Vor Hausnummer 40 in der Parkbucht direkt vor der Ampel - Vor der Hausnummer 45 auf dem Gehweg direkt vor der Ampel Begründung: Im Kreuzungsbereich Schwalbacher Straße / Mainzer Landstraße befindet sich die sehr stark frequentierte Straßenbahnhaltestelle "Schwalbacher Straße". In den vergangenen Jahren wurden dort bereits im Gehwegbereich einige Fahrradbügel installiert, die jedoch die wachsende Anzahl Rädern nicht mehr aufnehmen können. Hinzu kommt, dass parkende PKW direkt an der Haltelinie vor dem Kreuzungsbereich die Sicht auf die Fußgehenden behindern und beim Ein- und Ausparken regelmäßig Rückstaus und gefährliche Situationen entstehen. Weitere Radbügel bieten also einen sicheren Abstellplatz für Fahrräder und erhöhen die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden sowie die Schulkinder auf ihrem Schulweg. Quelle: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5398 2024 Die Vorlage OF 1219/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1169/1 Betreff: Bauvorhaben Camberger Straße 21: Zugang zur Baustelle nicht durch das Wohngebiet führen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat möge sicherstellen lassen, dass Zufahrt und Abfahrt zur Baustelle des Bauvorhabens in der Camberger Straße 21 (ehemaliges Autohaus) als auch der offizielle Einlass und Auslass der Bauarbeitenden über die Rampe der Camberger Brücke und nicht durch das Wohngebiet über die Weilburger Straße erfolgen. Begründung: Anwohnende befürchten erheblichen Baustellenverkehr in der Tempo-30-Zone der Weilburger Straße. Ein Befahren der Weilburger Straße mit schweren Baufahrzeugen ist auch aufgrund der kürzlichen Straßenerneuerung unbedingt zu vermeiden. Auch sollen keine Kleinbusse mit Arbeitenden in der Weilburger Straße halten, sondern ebenfalls die Camberger Straße direkt auf das Baustellengelände nutzen. Bisher kam es bereits zur gelegentlichen Nutzung des Zugangs durch das Wohngebiet, weil Zäune zwischen den Grundstücken noch nicht entfernt worden waren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5225 2024 Die Vorlage OF 1169/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1172/1 Betreff: Leerstehendes Haus Weilburger Straße 17 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Die Liegenschaft Weilburger Straße 17 steht seit vielen Jahren leer und hinterlässt einen verwahrlosten Eindruck. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gefragt: Welche Absichten bestehen im Zusammenhang mit diesem Grundstück? Beabsichtigt der Magistrat, die Liegenschaft einer Wohnnutzung zuzuführen? Begründung: Seit geraumer Zeit wird die Immobilie nicht mehr regelmäßig genutzt, besucht und kontrolliert. Der Haupteingang ist seit Jahren durch Sträucher und Bäume zugewachsen, das Grundstück ist vermüllt und im Dachgeschoss steht seit langer Zeit ein Dachfenster offen. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 890 2024 Die Vorlage OF 1172/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 684/9 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; OA 387/23 OBR 6; ST 956/23; OM 4939/24 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere - auch aus dem OB 9 - nicht mehr annehmen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnende gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4939 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5162 2024 Die Vorlage OF 684/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP, BFF und fraktionslos
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2024, OF 649/3 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; ST 956/23; OA 387/23 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen oder haben sie bereits gekündigt. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt lässt derzeit zudem Willkür vermuten. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge äusserst niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnende gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner*in. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 649/3 wird auf Wunsch der FDP bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2023, OF 531/11 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; ST 956/23; OA 387/23 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, 1. indem er die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in dem Antrag OF 842 2023 im Ortsbeirat 6 beantragt, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend anpasst 2. indem er alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime Nied, Fechenheim und Hattersheim 3. indem er die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt 4. indem er einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt mutet derzeit zudem willkürlich an. ST 956 2023 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen 1 und 2 Euro je Einwohner*in aus. Wenn man die in ST 956 2023 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei ca. 750.000 Einwohnende gerade höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt. Denn Tierschutz-Vereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 531/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4939 2024 Die Vorlage OF 531/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1035/1 Betreff: Halteverbot in der Weilburger Straße sichtbar machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Weilburger Straße auf Höhe der Hausnummern 14-16 beidseitig der Tiefgagagenausfahrt sogenannte "Zickzacklinien" (Verkehrszeichen 299) vor der Randbegrünung auf dem Fahrbahnbelag markieren zu lassen. Damit soll das bereits bestehende und beschilderte Halteverbot verdeutlicht werden und das Falschparken zurückgedrängt werden. Begründung: Die Falschparkenden versperren mit ihren Fahrzeugen den Tiefgaragen-Nutzer*innen die Sicht auf die Straße und zwingen die Autofahrenden, weit in den Fahrbahnbereich hineinzufahren. Das gefährdet wiederum andere Verkehrs-teilnehmende. An dieser Stelle kam es schon zu diversen Beinahe-Unfällen. Fotos: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4796 2023 Die Vorlage OF 1035/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1037/1 Betreff: Parkhaus Galluswarte ausschildern und in das Parkleitssystem aufnehmen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Parkhaus Galluswarte aus allen Himmelsrichtungen mit den üblichen Wegweisern für Parkhäuser ausschildern zu lassen. Dabei sollen mindestens folgende Orte mit einem Wegweiser versehen werden: 1. Galluswarte in westlicher Fahrtrichtung beim Abzweig zur Kleyerstraße am Wegweiser zum Parkhaus Ordnungsamt 2. Ecke Kleyerstraße / Krifteler Straße am Wegweiser zum Parkhaus Ordnungsamt 3. Weilburger Straße auf Höhe des Ärztehauses in südlicher Fahrtrichtung, damit Besuchende des Ärztehauses zum Parkhaus geleitet werden 4. Kleyerstraße 20 zur Einfahrt in die Parkgarage - beidseitig 5. Ecke Weilburger Straße / Helmut-Walcha-Straße in Richtung Kleyerstraße beidseitig 6. Ecke Helmut-Walcha-Straße / Kleyerstraße Weiterhin soll das Parkhaus - wie fast alle anderen Parkgaragen auch - in die gängigen Apps zur Anzeige von freien Plätzen aufgenommen werden wie z.B. Hit Radio FFH und in das Frankfurter Parkleitsystem integriert werden. Begründung: Verschiedene Institutionen wie das AmkA, das Gallustheater und das Ärztehaus empfehlen Anreisenden per Auto das Parkhaus in der Kleyerstraße 20 mit den Bezeichnungen "Gallus-Warte" oder "Mainzer Landstraße". Leider ist an der Galluswarte nur das weit entfernte "Parkhaus Ordnungsamt" ausgeschildert, und so strandet ein Teil der Parkhaussuchenden in den Wohngebieten. Das Parkhaus Galluswarte wird 24/7 von Apcoa betrieben und weist 460 Parkplätze aus. Es könnte problemlos größere Mengen an Fahrzeugen aufnehmen und damit die umliegenden Wohnviertel deutlich entlasten. Foto: Manuel Denkwitz, einziger Wegweiser zum Parkhaus Galluswarte Link: https://www.apcoa.de/parken/frankfurt/mainzer-landstrasse/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4798 2023 Die Vorlage OF 1037/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. Gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2023, OF 993/1 Betreff: Illegales Gehwegparken Niedernhausener Straße unterbinden - Fahrradbügel anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Niedernhausener Straße auf dem Abschnitt zwischen Schwalbacher Straße und Hattersheimer Straße auf der Nordseite die beiden barrierefrei erreichbaren Sitzbankbereiche mittels Fahrradbügeln vor Falschparkenden zu schützen. Begründung: Damit die o.g. Sitzbankbereiche barrierefrei zugänglich sind, wurde der Bordstein jeweils abgeflacht. Dies lädt jedoch zum illegalen Beparken des Gehwegs ein, sodass dieser nur noch eingeschränkt erreichbar ist. Da es bei den auf der Südseite gelegenen Wohngebäuden keine ausreichenden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder gibt, sollen Fahrradbügel angebracht werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4568 2023 Die Vorlage OF 993/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, in der Niedernhausener Straße auf dem Abschnitt zwischen Schwalbacher Straße und Hattersheimer Straße auf der Nordseite die beiden barrierefrei erreichbaren Sitzbankbereiche mittels Fahrradbügeln oder Pollern vor Falschparkenden zu schützen. Die Fahrbahn muss weiterhin barrierefrei überquerbar sein." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2023, OF 994/1 Betreff: Gedenktafel für Hans Frick in der Lahnstraße - Aktueller Sachstand Vorgang: OIB 156/17 OBR 1; ST 1568/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der ST 1568 versprochene Gedenktafel für Hans Frick in der Lahnstraße anbringen zu lassen. Für den Fall, dass es bei der Umsetzung des Anliegens Schwierigkeiten gibt, möge der Magistrat bitte ausführen, woran die Verzögerung liegt. Begründung: Seit vielen Jahren bemüht sich der Ortsbeirat 1 um eine Gedenktafel für den Schriftsteller Hans Frick an der Lahnstraße 28 und hat sogar 500€ finanzielle Beteiligung zugesichert. Der Magistrat hat das Anliegen ebenso wiederholt begrüßt. Bedauerlicherweise hängt die Gedenktafel aber 14 Monate nach der letzten positiven Auskunft des Magistrats weiterhin nicht am Gebäude. Gründe für die Verzögerung wurde bisher noch nicht benannt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.12.2017, OIB 156 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1568 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4569 2023 Die Vorlage OF 994/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 990/1 Betreff: Klimaresiliente und dichtere Bepflanzung entlang der Kleyerstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entlang der Kleyerstraße von der Sondershausenstraße nach Westen in Richtung Griesheim eine dichtere und klimaresiliente Bepflanzung möglichst aus dem 10.000-Bäume-Programm umsetzen zu lassen. Auch ein Tiny Forest ist vorstellbar. Zudem soll geprüft werden, ob die intensiven künstlerischen Schnittarbeiten in Form von Kugelbüschen dort notwendig sind, oder ob die Büsche naturnaher wachsen dürfen. Begründung: Frankfurt braucht dringend mehr Bäume und klimaresiliente Pflanzen und sollte zur Bepflanzung vor allem derzeit brach liegende Flächen nutzen. Fotos: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4565 2023 Die Vorlage OF 990/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 1021/1 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: OA 387/23 OBR 6 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Tierschutz angemessener Rechnung zu tragen, 1. indem er die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in dem Antrag OF 842 2023 im Ortsbeirat 6 beantragt, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend anpasst. 2. indem er alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime Nied, Fechenheim und Hattersheim. 3. indem er die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen wie in den Vorjahren wieder aufnimmt. 4. indem er einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt mutet derzeit zudem willkürlich an. ST 956 2023 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen 1 und 2 Euro je Einwohner*in aus. Wenn man die in ST 956 2023 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei ca. 750.000 Einwohnende gerade höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz gefloßen sind. Die Verwaltung der Stadt Frankfurt hat derzeit offensichtlich keine Kriterien für die Mittelvergabe. Einerseits gibt sie die Rufnummern von Tierschutzorganisation an hilfesuchende Personen heraus, erhält Fundtierlisten von diesen Institutionen, zahlt dann aber trotzdem keine Fundtierpauschale und verweigert die Bearbeitung von Finanzierungsanträgen. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt. Richtiger Tierschutz ist nicht teuer, sondern bewirkt positive Effekte an anderer Stelle. Derzeit müssen die Tierschützer viel sparen und können in ihren Institutionen keine langfristigen Maßnahmen angehen. Das ist ökonomisch nachteiliger, als wenn die Tierheime angemessen ausgestattet werden und nachhaltige Investitionen tätigen können. Derzeit müssen viele Ehrenamtliche mit eigenem Geld einspringen, das sie ansonsten in den Konsum stecken würden. Die Spenden können sie zwar von der Steuer absetzen, aber in Summe schadet das dann wiederum dem Staat, indem er geringere Einahmen hat. Die Vereinsvorstände "verschwenden" viel Zeit mit Fundraising, anstatt sich um "sinnvollere Dinge" zu kümmern. Die derzeitige Situation ist schadhaft und destruktiv, und führt dazu, dass das Ehrenamt kollabiert, der Tierschutz vernachlässigt wird und darüber hinaus auch das Vertrauen in den Rechtsstaat (Die Stadt Frankfurt ist für Tierschutz zuständig!) schwindet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4585 2023 Die Vorlage OF 1021/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 878/1 Betreff: Geschwindigkeit sichtbar machen - Geschwindigkeitsmessgerät am Zebrastreifen Frankenallee/Ecke Schwalbacher Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird gebeten, ein (mobiles) Geschwindigkeitsmessgerät mit Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeit und Rückmeldemöglichkeit durch Farbe, Smileys o.ä. im Bereich des Zebrastreifens Frankenallee 169 / Schwalbacher Straße (in Fahrtrichtung stadteinwärts) anbringen zu lassen. Begründung: An der o.g. Kreuzung kommt es oft zu gefährlichen Situationen, da viele Autofahrer schneller als die erlaubten 30 km/h fahren, was auch dadurch begünstigt wird, dass die Schwalbacher Straße seit langem nur als Einbahnstraße befahrbar ist und von rechts daher kein Verkehr erwartet wird. Die Kreuzung ist jedoch für viele Schulkinder der Paul-Hindemith-Schule und Eltern mit Kindergartenkindern wichtig und muss von diesen mehrfach am Tag überquert werden. Im Sinne der Verkehrssicherheit ist daher hier eine Änderung notwendig, bei der Autofahrerinnen und Autofahrer eine Rückmeldung über ihre Geschwindigkeit erhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4058 2023 Die Vorlage OF 878/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 872/1 Betreff: Den Gustavsburgplatz aufwerten und sicherer machen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das derzeit teilweise erlaubte Gehwegparken rund um den Gustavsburgplatz aufzuheben, die Beschilderung vollständig entfernen und die Gehwege durch Poller absichern zu lassen, um auch das illegale Gehwegparken dort wirksam zu unterbinden. Begründung: Rund um den Gustavsburgplatz und die zentrale Straßenbahnhaltestellewirkt legal und illegal geparkt. Die Gehwege sind teilweise nicht benutzbar, in jedem Fall werden Fußgehende gefährdet und Mobilitätseingeschränkte behindert. Der spärliche und gefährdete Baumbestand wird zusätzlich durch parkende Fahrzeuge geschädigt. Und das, obwohl das Gallus seit Jahrzehnten mit Grün unterversorgt ist, auch heute noch in diesem dicht bebauten Gebiet. Für die Anwohner stehen ausreichend Parkplätze in den Tiefgaragen zur Verfügung. Der Gustavsburgplatz sollte nach dem Willen der Bevölkerung, der Initiativen vor Ort und des Ortsbeirates aufgewertet werden. Dazu gehört auch die Verbesserung und Sicherung der Wegebeziehungen. Auch der versprochene Fußgängerüberweg von der Lahnstraße zur Straßenbahnhaltestelle steht noch aus. Foto: Google; Grafik: Andreas Laeuen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4054 2023 Die Vorlage OF 872/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Die Partei gegen CDU und FDP (= Ablehnung); LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 873/1 Betreff: Fahrradbügel für das Gallus Theater und den Geschichtsort Adlerwerke Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Eigentümer der Grundstücke entlang des öffentlichen Verbindungsweges zwischen Kleyerstraße und Weilburger Straße entlang des Gallustheaters (Kleyerstraße 15, Flur 207) zuzugehen und diese aufzufordern, eine ausreichende Anzahl Fahrradbügel für die zahlreichen Besuchenden des Gallustheaters und des Geschichtsorts Adlerwerke aufzustellen. Falls die Grundstückseigentümer den dringenden Bedarf nicht decken wollen, wird der Magistrat aufgefordert, in Verhandlungen mit den Grundstücks-eigentümern einzutreten, um die Erlaubnis zu erhalten, auf eigene Kosten Fahrradbügel aufstellen zu dürfen. Es sollen mindestens 30 Fahrraddoppelbügel entlang des Mittelgrünstreifens errichtet werden. Begründung: Täglich besuchen zahlreiche Gäste das Gallustheater und den Geschichtsort Adlerwerke im Gebäudeensemble der ehemaligen Adlerwerke. Im gesamten Umfeld dieser Institutionen sind jedoch keinerlei Radbügel zu finden, obwohl zahlreiche Gäste mit dem Rad zu den Veranstaltungen anreisen. Die Gehwegfläche entlang der Adlerwerke zwischen Kleyer- und Weilburger Straße ist ausreichend breit, um zwischen den Straßenleuchten entlang des Grünstreifens Radbügel montieren zu können. Falls Bedenken wegen des Denkmalschutzes bestehen, verweist der Antragsteller darauf, dass die ehemaligen Adlerwerke einmal Fahrräder hergestellt hatten. Außerdem können Radbügel in Material, Farbe und Form so gewählt werden, dass sie sehr gut zur denkmalgeschützten Fassade passen. Foto: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4055 2023 Die Vorlage OF 873/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 877/1 Betreff: Hundeauslauffläche in der Friedrich-Ebert-Siedlung nun endlich umsetzen und einzäunen Vorgang: OM 3128/18 OBR 1; ST 1523/18 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Grünfläche an der Kleyerstraße neben dem Kleingartengelände (im städtischen Grünflächenkataster als Grünanlage Nr. 930 gekennzeichnet) als Hundeauslauffläche einzurichten. Diese soll, wie am Alleenring, eingezäunt werden. Begründung: Laut ST 1523 von 2018 befürwortet der Magistrat die Einrichtung der Fläche. Die Anwohnerinnen und Anwohner wünschen sich jedoch auch eine Einzäunung, was die Stadt jahrelang kategorisch ablehnte. Nun wurde die Hundeauslauffläche zwischen Spohrstraße und Richard-Wagner-Straße am Alleenring im Nordend doch eingezäunt, was bei Hunden und Halterinnen und Haltern gut ankommt. Was im Nordend möglich ist, sollte auch im Gallus möglich sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3128 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1523 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4057 2023 Die Vorlage OF 877/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2023, OF 847/1 Betreff: VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat schreibt in B125/23, dass der barrierefreie Ausbau von Haltestellen nicht Bestandteil in M192/22 war und dies nicht mehr in die beschlossene M-Vorlage aufgenommen werden könne. Der Magistrat verweist zudem auf den Nahverkehrsplan 2025+ und dessen Anlagen, in denen der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 nach 01.01.2022 begründet und aufgelistet sei. Die Anforderungen des PBefG seien somit erfüllt. Die zugehörige Karte weist den geplanten Ausbau folgender Straßenbahnhaltestellen mit Priorität und voraussichtlichem Fertig-stellungsjahr aus: Güterplatz Priorität A 2024 HBF/Münchener Straße Priorität A 2025ff. Weser-/Münchener Straße Priorität A 2025ff. Rebstöcker Straße Priorität A 2025ff. Schwalbacher Straße Priorität A 2025ff. Galluswarte Priorität B 2024 Speyerer Straße Priorität B 2024 Wickerer Straße Priorität B 2025 ff. Ordnungsamt Priorität B 2025 ff. Platz der Republik Priorität B 2025 ff. Galluspark Priorität C 2025 ff. Kriegkstraße Priorität C 2025 ff. Es ist festzustellen, dass seit 01.01.2022 im Ortsbezirk 1 keine Straßenbahnhaltestellen barrierefrei umgebaut worden sind. Es wurde lediglich die Haltestelle Börneplatz für die T40-Wagen verlängert. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Haltestelle Galluswarte für die T40-Wagen zu verlängern, jedoch nicht vollständig barrierefrei auszubauen. Die oben genannten Ausnahmen werden lediglich pauschal begründet und beziehen sich auf die Fertigstellung der U5 und grundlegende Umbaumaßnahmen, die als komplex beschrieben werden. Der überproportional hohe Anteil von 33% der noch nicht umgebauten Haltestellen der Priorität A und 20% der weiteren Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich im Ortsbezirk 1. Der Magistrat beabsichtigt, 2023/2024 mit der barrierefreien Planung der Haltestelle Rebstöcker Straße zu beginnen. Weitere Umplanungen sind dem Ortsbeirat 1 derzeit nicht bekannt. Wenn die Planungen nicht beschleunigt werden, sind die vom Magistrat benannten Termine nicht mehr zu halten. Es ist weiterhin festzustellen, dass die Haltestellen mit der Priorität A und B einen hohen Fahrgastwechsel aufweisen und somit auch viele Menschen mit Behinderungen dort ein- und aussteigen. Das Fahrpersonal und Fahrgäste müssen helfend eingreifen und die Haltezeit verlängert sich. Das widerspricht der selbstbestimmten Fortbewegung behinderter Menschen und der beabsichtigten Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs. Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen und Senior*innen leiden besonders darunter, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bisher im Ortsbezirk 1 in nicht ausreichendem Maße umgesetzt worden ist. Dies vorangestellt, fordert der Ortsbeirat 1 den Magistrat auf, 1. die Anstrengungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen, 2. zu prüfen, ob der Umbau beschleunigt werden kann, wenn nicht alle Vorgaben zur vollständigen Barrierefreiheit sofort umgesetzt werden, 3. die Daten der Umbauzeiträume zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben, 4. die Kosten für die Umbaumaßnahmen zu beziffern, 5. der Stadtverordnetenversammlung das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zur Abstimmung vorzulegen, 6. den Ortsbeirat 1 über das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zu informieren. Anlagen: Nahverkehrsplan 2025+, Seiten 113-114 mit Anmerkungen Nahverkehrsplan 2025+, Rechtliche Grundlagen, Seite 141 Nahverkehrsplan 2025+, Anlage Kartenteil Seite 5 Nahverkehrsplan 2025+, Anlage Kartenteil Seite 5 Ausschnitt Ortsbezirk 1 Begründung: Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 125 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 64 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3927 2023 1. Die Vorlage B 125 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 847/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2023, OF 848/1 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat berichtet in B145/23 über die Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022. Darin finden sich in 2022 keine Maßnahmen im Ortsbezirk 1, obwohl folgende fünf Straßenbahnhaltestellen der Priorität A immer noch nicht umgebaut worden sind: Güterplatz Priorität A HBF/Münchener Straße Priorität A Weser-/Münchener Straße Priorität A Rebstöcker Straße Priorität A Schwalbacher Straße Priorität A Der Magistrat berichtet außerdem über Rücklagen zum Jahresende 2022 in Höhe von über 33 Millionen Euro. Laut Magistrat sei der ausgewiesene Rücklagenbestand überwiegend durch Finanzierungsbewilligungen gebunden, unter Anderem für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat 1 mitzuteilen, welche Finanzierungsbewilligungen aus den Rücklagen für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen bzw. für weitere Maßnahmen im Ortsbezirk 1 vorliegen, 2. welche Straßenbahnhaltestellen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 barrierefrei umgebaut werden sollen, 3. die Anstrengungen zum barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen, um die Vorgaben im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Personenbeförderungsgesetz (PBefG) schnellstmöglich erfüllen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 145 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 73 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3928 2023 1. Die Vorlage B 145 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 848/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 801/1 Betreff: Kiosk und Gastronomie am Gustavsburgplatz wiederbeleben Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die seit Langem geschlossene Trinkhalle auf dem Gustavsburgplatz an Interessentinnen und Interessenten zu verpachten, die dazu bereit sind, außer dem Kioskverkauf auch ein außengastronomisches Angebot über einen Sommergarten und ein kulturelles Angebot zu schaffen sowie die vorhandenen Toiletten öffentlich zugänglich zu machen. Begründung: Das Amt für Bau und Immobilien (ABI) ist für die Verpachtung des Kiosks auf dem Gustavsburgplatz zuständig. Amt und Ortsbeirat haben Kenntnis von Interessierten, die nicht nur Zeitschriften, Lebensmittel und Alkohol verkaufen wollen, sondern vor allem ein breites Angebot, einen Sommergarten, kulturelle Aktionen und den Betrieb einer öffentlichen Toi- lette anbieten möchten. Potentielle Betreiber wären bereit, auch eigeninitiativ Reparaturen durchführen zu lassen und für ein ansprechendes Ambiente sowie Sauberkeit im Umfeld zu sorgen. Die Interessierten bekommen derzeit jedoch keine Antworten auf ihre Anfragen, sondern werden vertröstet mit dem Hinweis, es gebe mehrere Interessierte, aber man habe sehr viel zu tun und solle von weiteren Anfragen absehen. Die Angebote wären in vielfacher Hinsicht ein großer Gewinn für das Gallus. In den letzten Jahren sind entlang der Mainzer Landstraße und Lahnstraße zahlreiche neue Wohnungen entstanden und hunderte Personen und Familien zugezogen. Gastronomische Angebote und Plätze mit hoher Aufenthaltsqualität sind jedoch Mangelware. Statt einer herkömmlichen Trinkhalle würden potentielle Betreiber gerne Gastronomie- und Kulturangebote für alle schaffen, Waren des täglichen Bedarfs verkaufen und Toiletten für Kund*innen, Eltern und Kinder des nahegelegenen Spielplatzes wie auch für ÖPNV-Benutzer*innen bereitstellen. In Kürze wird in der Gustavsburgstraße die "Gustav`s Lounge" eingerichtet, die von Jugendlichen gestaltet und bespielt und für alle Anwohnenden nutzbar gemacht wird. Der Ortsbeirat 1 hat das Vorhaben auch finanziell unterstützt sowie weitere Bänke, Fahrradbügel und einen Bücherschrank beigesteuert. Vergleichbare Projekte wie auf dem Wiesenhüttenplatz haben eindrucksvoll bewiesen, dass aus vermüllten Brennpunkten durch eine Aufwertung von Gestaltung und Angebot, privatem Engagement und sozialer KontrolleOrte mit einer hohen Aufenthaltsqualität entstehen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3931 2023 Die Vorlage OF 801/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 807/1 Betreff: Beschilderung "Geschichtsort Adlerwerke" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Straßenverkehrsraum eine Beschilderung für den "Geschichtsort Adlerwerke" vorzunehmen. Mögliche Standorte sind: Unter der Brücke Galluswarte für die Fußgänger und Ankommenden per S-Bahn und Tram Ecke Mainzer Landstraße / Kleyerstraße für beide Fahrtrichtungen Platz der Republik für beide Fahrtrichtungen Am Güterplatz Die Schilder sollten das Logo des Geschichtsorts enthalten und könnten wie abgebildet aussehen. Begründung: Den "Geschichtsort Adlerwerke" gibt es nun seit einem Jahr. Der lange und mühsame Weg für diesen Ort hat sich gelohnt. Immer mehr Menschen kommen zu diesem Ort, um sich zu informieren, um sich zu bilden und zu gedenken. Darunter sind auch viele Schulgruppen, aus Frankfurt und auch von außerhalb. Um die Sichtbarkeit dieser wichtigen Bildungs- und Gedenkstätte zu erhöhen und um die Erreichbarkeit zu erleichtern sollten Hinweisschilder im Verkehrsraum angebracht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3936 2023 Die Vorlage OF 807/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2023, OF 794/1 Betreff: Haushalt 2023 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung Vorgang: E 109/22 Grüne/SPD/FDP/Volt; Beschl. d.Stv.-V., §1832/22; EA 82/22 OBR 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umgestaltung der Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128, sowie Tevesstraße 99, 73 und 43 in der Friedrich-Ebert-Siedlung werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Ursprünglich sollten mit der E 109/22 die Mittel für Spielplatzbau und -sanierung aufgestockt und ein Spielplatzprioritätenprogramm aufgelegt werden. Bisher ist dies dem OBR 1 noch nicht vorgestellt worden. Sollte dort bereits die Umgestaltung aufgenommen worden sein, so wird gebeten, diese auf oberste Priorität zu setzen und die Mittel dafür zeitnah freizugeben. Die Planung der Spielplätze soll in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten, dem Quartiersmanagement und der Elterninitiative Perspektiven für Kinder im Gallus e.V. aus der Siedlung erfolgen. Begründung: An der Situation hat sich nichts geändert: Die o.g. Spielplätze sind relativ klein und alt und liegen in der Nähe voneinander, mitten in einer Wohnbebauung. Nicht alle Spielgeräte sind mehr benutzbar. Die meisten Spielgeräte richten sich an Kinder ab ca. 3-4 Jahren, Anwohner/innen wünschen sich aber auch Spielgeräte für Kleinst- und Kleinkinder unter 3 Jahren. Auch für ältere Schulkinder und Jugendliche gibt es wenig interessante Spielgeräte. Um den Anliegen aller Altersgruppen Rechnung zu tragen, wäre es daher sinnvoll, z.B. die Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128 aufeinander abzustimmen und für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten sowie gleichzeitig die Spielplätze Tevesstraße 99, 73 und 43 für Kleinst- und Kleinkinder umzugestalten. Die Kinder und Jugendlichen der Friedrich-Ebert-Siedlung haben angemessene Spiel- und Freizeitmöglichkeiten dringend nötig. Mit der EA 82 aus 2022 wurde dies bereits angeregt und i.R. der E 109 angenommen. Die Kinder können aber nicht noch länger warten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.03.2022, EA 82 Etatantrag vom 04.05.2022, E 109 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 100 2023 Die Vorlage OF 794/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2023, OF 749/1 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Parken in der Schwalbacher Straße Vorgang: OM 2626/22 OBR 1; ST 2828/22 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der Vorplanung des Magistrates gemäß ST 2828 aus 2022 und der Anlage 1 zur Überplanung der Parkflächen in der Schwalbacher Straße zu mit der Maßgabe, folgende Ergänzungen und Änderungen abweichend zur ST 2828 umsetzen zu lassen: 1. Schaffung von Sichtachsen und Aufstellung von Radbügeln vor den Kreuzungen, Einmündungen und Fußgängerüberwegen zur Erhöhung der Sicherheit der Fußgehenden und der Kinder auf ihren Schulwegen 2. Umwandlung zweier Parkplätze vor Frankenallee 144 in eine Lade- und Lieferzone für 2 Fahrzeuge 3. Anbringung zusätzlicher Fahrradbügel insbesondere für die Schüler*innen der Paul-Hindemith-Schule und der Kita 4. Schaffung einer Abstellzone für E-Scooter 5. Berücksichtigung der Anlage 1 mit Anmerkungen, Ergänzungen und Korrekturen Begründung: Die vom Magistrat vorgelegten Planungen weisen in die richtige Richtung. Insbesondere werden auf allen Geh- und Schulwegen die erforderlichen Mindestbreiten eingehalten. Ob die Markierungen auf den Gehwegen ein Überfahren durch PKW verhindern, muss künftig überprüft und ggf. nachjustiert werden. Eine Optimierung der Planung durch die Schaffung zusätzlicher Fahrradbügel vor Kreuzungen und Einmündungen sowie die Einrichtung einer E-Scooter-Anstellzone erhöht die Verkehrssicherheit. Auch die Fahrbahnbreite wird dadurch weniger eingeschränkt als bisher. Durch den Entfall weniger PKW-Stellplätze können zahlreiche Fahrradstellplätze und eine Lade- und Lieferzone geschaffen werden, so dass die Gehwege freigehaltenwerden und künftig insgesamt mehr Stellplätze zur Verfügung stehen als zuvor. Anlage 1: ST_2828_2022_AN1 mit Anmerkungen, Ergänzungen und Korrekturen Anlage 1 (ca. 916 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2626 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2828 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3588 2023 Die Vorlage OF 749/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung); bei 1 GRÜNE Abwesenheit
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2023, OF 747/1 Betreff: Ausländerbehörde im Ortsbezirk 1: Umbenennung in "Service Center Migration" sowie Einrichtung eines "Willkommens-Cafés" Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, die Ausländer-behörde in der Kleyerstraße 86 in "Service Center Migration" umbenennen sowie ein "Willkommens-Café" im Zugangsbereich einrichten zu lassen. Begründung: Die Außendarstellung der Ausländerbehörde, die Funktionsweise und die Behandlung der Kundinnen und Kunden ist seit Jahrzehnten und andauernd eine Katastrophe. Menschen müssen sehr lange auf Termine warten, teilweise auf der Straße, werden vor Ort ohne Termin abgewiesen und von Mitarbeitenden der Verwaltung oder Sicherheitsleuten würdelos behandelt. Statt Menschen aus der EU oder anderen Ländern in Frankfurt willkommen zu heißen, werden sie durch die Bürokratie abgeschreckt und verunsichert. Durch eine Umbenennung wird signalisiert, dass die Verwaltung den Menschen eine Serviceleistung anbietet und die Hemmschwelle oder Angst vor der Behörde gesenkt. Das negativ besetzte Wort "Ausländer" gehört in diesem Zusammenhang der Vergangenheit an. Ein "Willkommens-Café" signalisiert außerdem, dass die Menschen sich dort aufhalten und entspannen dürfen sowie die Zeit bis zu ihrem Termin überbrücken können. Das kommt auch den Mitarbeitenden im Amt zu Gute, da die Kundinnen und Kunden entspannter in die Beratungsgespräche gehen können. Darüber hinaus muss weiterhin und mit mehr Elan daran gearbeitet werden, dass die Verwaltung digitaler, kundenfreundlicher und effizienter wird und mehr Stellen in der Verwaltung geschaffen werden. Antragsteller: GRÜNE fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 747/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, LINKE. und Die Partei gegen GRÜNE (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2023, OF 1143/1 Betreff: Kontrastreiche Poller im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass künftig inmitten von Wegebeziehungen anstatt grauer Poller nur noch StVO-konforme, kontrastreiche, rot-weiße Poller verwendet werden, die auch von Menschen mit schlechterer Sehkraft erkannt werden. Weiterhin sollen an folgenden Stellen entweder die grauen Poller durch kontrastreiche rot-weiße Poller ersetzt werden oder mit deutlichen rot-weißen Aufklebern sichtbarer gemacht werden: - Südlicher Fuß-/Radweg um das Skyline-Plaza, 1 Poller an Geh-/Radweg - Camberger/Mainzer Landstr. unter der Eisenbahnbrücke: 1 Poller auf Gehweg - Mainzer Landstr. 193-197, Einfahrt 195-197: 8 Poller auf Gehweg - Mainzer Landstr. 191-193, Einfahrt 191-193: 3 Poller auf Gehweg - Speicherstraße 42-44, Zufahrt Tiefgarage Nr. 42: 2 Poller auf Gehweg - Speicherstraße 2, Fußgängerüberweg, 6 Poller am Fußgängerüberweg - Weilburger Straße 3-5, Zufahrt Parkplatz Ärztehaus: 4 Poller auf Gehweg - Weilburger Straße 17, Zufahrt Hinterhof: 2 Poller auf Gehweg - Pariser Straße 2-10, zwei Zufahrten, 8 Poller auf Gehweg Begründung: Wenn inmitten eines Weges ein "unsichtbarer" Poller steht, so ist dies sehr gefährlich für die Fußgehenden, insbesondere für Sehbehinderte Menschen. Gemäß §43 (1) S.1 StVO müssen Sperrpfosten rot-weiß gestreift sein. Kontrastreicher rot-weißer Poller (Hafenstraße), Grauer Poller vs. kontrastreicher rot-weißer Poller (Skyline Plaza) - Fotos: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5094 2024 Die Vorlage OF 1143/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 695/1 Betreff: Vorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum Vorgang: B 380/22 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Standortvorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum im sogenannten "Teilraum", in dem sich der Ortsbezirk 1 befindet, zu berücksichtigen: 1. Innenstadt: Schillerstraße nahe Eschenheimer Turm außerhalb der Fußgängerzone 2. Gutleut: Haltestelle Erntestraße (Fahrten in Richtung Autobahn und Umweg Hafentunnel wegen Sperrung Camberger Brücke) 3. Gallus: Frankenallee / Schwalbacher Straße 4. Gallus: Krifteler Straße / Mainzer Landstraße (nahe Lidl, Aldi, Rewe) 5. Gallus: Galluswarte nahe S-Bahnstation (insbesondere für mobilitäts-eingeschränkte Personen) Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, vorrangig an Umsteigepunkten des ÖPNV Mobilitätsstationen mit weiteren Mobilitätsangeboten zu planen, um den Umstieg auf nachhaltige Verkehrsmittel bequemer zu machen und zu beschleunigen. Begründung: Im B380 vom 30.09.2022 schreibt der Magistrat, dass er den Ortsbeiräten Gelegenheit gibt, eigene Standortvorschläge zu stationsgebundenen Carsharing-Stationen einzubringen. Die aufgeführten Orte stellen Umsteigepunkte und stark frequentierte Haltestellen des ÖPNV dar oder befinden sich vor Einzelhandelszentren. Anschlussfahrten oder der Transport von größeren Gütern können so bequem durchgeführt werden. Außerdem ist mit einer guten Auslastung der Carsharingangebote zu rechnen. Im Bereich des Hauptbahnhofes und der Innenstadt bieten sich zudem die bestehenden Parkhäuser für stationsgebundenes Carsharing an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 380 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3259 2022 Die Vorlage OF 695/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2022, OF 643/1 Betreff: Bank Frankenallee austauschen/erneuern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Mittelbereich der Frankenallee in Höhe der Kreuzung mit der Schwalbacher Straße die südliche Sitzbank erneuern zu lassen. Dabei soll geprüft werden, ob diese ggf. auch gegen eine Picknickbank getauscht werden kann. Begründung: Die Bank ist in einem schlechten Zustand und nicht sehr einladend für Menschen, die sich dort niederlassen wollen. Da viele Restaurants in der Nähe sind, die oft Essen zum Mitnehmen verkaufen, essen die Menschen dieses meistens in der Mittagspause draußen auf der Frankenallee. Daher wäre es wünschenswert wenigstens eine Picknickbank in diesem Bereich anzubieten. Foto (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3018 2022 Die Vorlage OF 643/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, im Mittelbereich der Frankenallee in Höhe der Kreuzung mit der Schwalbacher Straße die südliche Sitzbank erneuern zu lassen. Dabei soll geprüft werden, ob diese ggf. auch gegen eine Picknickbank getauscht werden kann und dabei ausreichend Platz für mobilitätseingeschränkte Personen besteht. Begründung: Die Bank ist in einem schlechten Zustand und nicht sehr einladend für Menschen, die sich dort niederlassen wollen. Da viele Restaurants in der Nähe sind, die oft Essen zum Mitnehmen verkaufen, essen die Menschen dieses meistens in der Mittagspause draußen auf der Frankenallee. Daher wäre es wünschenswert, wenigstens eine Picknickbank in diesem Bereich anzubieten." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2022, OF 606/1 Betreff: Bouleplatz im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob entlang der Frankenallee ein oder zwei Bouleplätze hergestellt werden können. Dazu ist vor allem der Mittelstreifen im Abschnitt zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße sowie der Abschnitt zwischen Kriegkstraße und Schwalbacher Straße zu prüfen. Begründung: Zwischen der Kriegkstraße und Schwalbacher Straße spielen bereits jetzt öfters verschiedene Personengruppen Boule aber kommen sich dabei mit den anderen Nutzern des Mittelstreifens in die Quere, daher wäre eine klare Kennzeichnung für alle wünschenswert. Der kleine Park zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße ist kaum belebt und könnte so eine Attraktion hinzugewinnen. Andere Standorte sind selbstverständlich auch denkbar, da sich Boule immer größerer Beliebtheit erfreut. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2805 2022 Die Vorlage OF 606/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob entlang der Frankenallee ein oder zwei Bouleplätze hergestellt werden können. Dazu ist vor allem im Abschnitt zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße sowie der Abschnitt zwischen Kriegkstraße und Schwalbacher Straße zu prüfen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2022, OF 601/1 Betreff: Radbügel am Ärztehaus an der Galluswarte Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradabstellmöglichkeiten auf dem östlichen Bürgersteig am Ärztehaus Gallus / Weilburger Straße 3 zu schaffen. Dabei soll außerdem geprüft werden, wem die Fläche gehört, auf der bereits eine (nicht mehr adäquate) Fahrradabstellmöglichkeit besteht und ob diese Abstellmöglichkeit durch richtige und sichere Fahrradbügel ersetzt werden kann. Begründung: Es zeigt sich, dass erfreulicherweise immer mehr Menschen, auch im Gallus, das Fahrrad nutzen. Direkt am Ärztehaus sind jedoch keine Abstellmöglichkeiten bzw. nur Verkehrsschilder und ein Fahrradständer altmodischer Art, bei dem nur das Vorderrad gesichert werden kann. Dies stellt keine diebstahlsichere Sicherung von Fahrrädern dar. Die Abstellmöglichkeiten auf der gegenüberliegenden Seite sind meistens auch bereits gut von den dortigen Bewohnern genutzt, sodass weitere Bügel für die Besucher des Ärztehauses sinnvoll sind. Aktuelle Situation vorhandene, nicht geeignete Abstellmöglichkeit Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 601/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3033 2022 Die Vorlage OF 601/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 556/1 Betreff: Unverhältnismäßigen Bahn-Lärm vermeiden/reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Deutschen Bahn zusammen entlang der Weilburger Straße eine Lärmschutzwand zu errichten oder sonstige geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu ergreifen. Begründung: Aktuell werden ICE-Züge entlang der Weilburger Straße die ganze Nacht über dauerhaft mit laufendem Motor abgestellt, um diese mit Hilfe der Klimaanlage für den Tag ausreichend herunter zu kühlen. Dies stellt für Anwohnende eine unverhältnismäßige Belastung durch Lärm dar, die weit über die üblichen Geräusche im Schienenverkehr hinausgeht, insbesondere, wenn man bei den warmen Temperaturen nachts mit geöffnetem Fenster schlafen muss, um ein wenig frische Luft zu erhalten. Derzeit ist das Bahn-Gelände lediglich durch einen niedrigen Maschendrahtzaun von den Häusern der Anwohnenden getrennt, was keinen Lärmschutz ermöglicht. Eine Lärmschutzwand könnte zur Besserung der Situation beitragen. Eventuell lassen sich die Züge auch an alternativen Stellplätzen herunterkühlen. Allerdings kann es nicht richtig sein, Züge über Nacht herunterkühlen zu müssen. Weder für die Umwelt, noch für den Energieverbrauch. Daher erscheint schon dieser Umstand fragwürdig und sollte alleine schon deswegen näher untersucht und nachhaltig gelöst werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2619 2022 Die Vorlage OF 556/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); GRÜNE, SPD und 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 553/1 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Längsparken in der Schwalbacher Straße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen und Beschilderung im Abschnitt der Schwalbacher Straße 68-86 entlang der Paul-Hindemith-Schule beidseitig wie folgt anpassen zu lassen: 1. Änderung der Parksituation für PKW von Senkrecht- / Schrägparken auf Längsparken zur dauerhaften Sicherstellung der Gehwegmindestbreiten. 2. Anpassung der Straßenmarkierungen und Beschilderung gemäß Punkt 1. 3. Aufstellen von je mindestens zehn Fahrradbügeln für 20 Fahrräder unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich / Kreisverkehr Idsteiner Straße sowie vor dem Kreuzungsbereich Frankenallee / Kita für Anwohnende, Schüler*innen und Kitabesuchende. Begründung: Die ausgewiesenen PKW-Parkplätze sind als Parkplätze zum Senkrecht- / Schrägparken markiert und beschildert. Da heutige Fahrzeuge meist länger sind als zum Zeitpunkt der Einrichtung, ragen diese sowohl in den Gehwegbereich als auch in den Fahrbahnbereich. Das führt zu Gefährdungen von Schüler*innen auf dem Schulweg zur Paul-Hindemith-Schule und von Kindergartenkindern auf dem Weg zu ihrer Kita. Es schränkt jedoch auch den Gehwegbereich für mobilitätseingeschränkte Personen, Rollstuhlfahrende oder Eltern mit Kinderwagen stark ein. Die Einrichtung von Längsparken würde zudem die nutzbare Fahrbahn verbreitern und Radfahrenden mehr Schutz vor ausweichenden PKW und LKW bieten. Foto: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 40 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2616 2022 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 553/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 552/1 Betreff: Bäume, Begrünung, Radbügel, Bänke, Ladezonen und geordnetes Parken - Koordinierte Planung für die Lahnstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der Lahnstraße zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße nun endlich folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: 1. Erstellung eines koordinierten Trassenplanes als notwendige Grundlage zur weiteren Planung von Baumstandorten im oben genannten Bereich. 2. Der Trassenplan wird dem Ortsbeirat umgehend nach dessen Erstellung zur Kenntnis gegeben. 3. Koordinierte Planung der Neuordnung der Lahnstraße nach Vorliegen der Trassenplanung zwischen den beteiligten Ämtern und Dezernaten mit folgenden Maßnahmen: 3.1 Pflanzung von Bäumen auf beiden Seiten der Lahnstraße in ausreichenden Abständen zur Verschattung und Kühlung und mit ausreichend großen entsiegelten Fläche zur natürlichen Bewässerung und Versickerung von Regenwasser. 3.2 Entsiegelung weiterer Teilflächen auf beiden Seiten der Lahnstraße und Begrünung mit klimaresilienter Bepflanzung zur Versickerung von Regenwasser und zur sommerlichen Kühlung. 3.3 Aufstellen einer angemessener Anzahl von Radbügeln und Sitzbänken auf beiden Seiten der Lahnstraße für die Anwohnenden und Kund*innen der dortigen Gewerbebetriebe. 3.4 Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Ladezonen zur Andienung und für Kund*innen der ansässigen Gewerbebetriebe. 3.5 Neuordnung der Parkregelung der noch zur Verfügung stehenden PKW-Parkplatzflächen auf beiden Seiten der Lahnstraße unter Berücksichtigung der Mindestgehwegbreiten. Begründung: Der Bereich der Lahnstraße zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße wurde bisher noch nicht saniert. Fußgehende werden durch unerlaubt schräg parkende PKW auf den Gehwegen behindert. Dies schränkt auch den Straßenquerschnitt stark ein, wodurch auch Radfahrende gefährdet werden. Zudem verkehren in diesem Abschnitt viele LKW und Lieferfahrzeuge, die die Gewerbebetriebe andienen. Dazu hat der Ortsbeirat bereits im Januar 2021 die OM 7027 verabschiedet, um die Parksituation vor Ort zu verbessern. Des Weiteren fehlen in diesem Abschnitt Bäume oder begrünte und entsiegelte Teilflächen, um abfließendes Regenwasser aufzunehmen und im Sommer für Kühlung und Schatten zu sorgen. In den angrenzenden Abschnitten der Lahnstraße in Richtung Kleyerstraße und in Richtung Gustavsburgplatz wurden bereits Bäume gepflanzt, was darauf schließen lässt, dass die Leitungstrassen dies zugelassen haben. Dazu hat der Ortsbeirat bereits im Januar 2021 die OM 7026 verabschiedet, um in diesem Abschnitt Bäume pflanzen zu lassen. Dort gibt es außerdem keine Bänke und zu wenige Radbügel für die Anwohnenden und Kund*innen der Gewerbebetriebe. Gemäß der vom Magistrat abgegebenen Stellungnahme ST 950 zu OM 7027 vom April 2021 hat der Magistrat ein neues Stellplatzkonzept erstellt, um den ruhenden Verkehr neu zu regeln. Das kann jedoch nicht umgesetzt werden, solange keine Stellungnahme zur OM 7026 und den Baumstandorten erfolgt ist, da beide Maßnahmen ineinander greifen und koordiniert geplant werden müssen. Gemäß der vom Magistrat abgegebenen Stellungnahme ST 952 zu OM 7026 vom April 2021 befürwortet der Magistrat grundsätzlich die Pflanzung von Bäumen, macht diese jedoch von der Vorlage einer Trassenplanung abhängig. Und gemäß Stellungnahme ST 291 vom April 2022 - also ein Jahr und etliche Anrufe bei den Ämtern später - sei die Trassenplanung bereits in vollem Gange. Wie aus den Ämtern telefonisch zu erfahren war, seien die Aufgaben bereits im April 2022 erledigt worden, man verstehe jedoch nicht, weshalb es dazu keine abschließenden Stellungnahmen gegeben habe. Auch zahlreiche Telefonate mit allen beteiligten Ämtern konnten keinen Fortschritt in der Angelegenheit bringen. Der Ortsbeirat hat zwischenzeitlich auch keine weiteren Stellungnahmen mehr erhalten und daher in seiner Sitzung im Juni 2022 entschieden, den Tagesordnungspunkt zur ST 950/OM7027 nicht mehr zu behandeln. Dieser Antrag ersetzt nun die OM 7026 und 7027 aus 2021. Foto: Grüne im Ortsbezirk 1 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 39 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Vorlage OF 552/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2615 2022 Die Vorlage OF 552/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3.3 folgenden Wortlaut enthält: "Aufstellen einer angemessenen Anzahl von Radbügeln und Sitzbänken sowie für E-Scooter auf beiden Seiten der Lahnstraße für die Anwohnenden und Kundeinnen und Kunden der dortigen Gewerbebetriebe." Zudem werden in der Ziffer 3.4 die Worte "und für Kundinnen und Kunden der ansässigen Gewerbebetriebe" ersatzlos gestrichen. Abstimmung: Ziffer 1., 2., 3.1, 3.2, 3.3, 3.4: Einstimmige Annahme Ziffer 3.5: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2022, OF 558/1 Betreff: Verkehrskontrollen auf der Mainzer Landstraße? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen gab es auf der Mainzer Landstraße 2021 und 2022 (bisher)? 2. An welchen Stellen werden regelmäßig Radarkontrollen durchgeführt und wie häufig? Wie ist die Quote der Verstöße hierbei? 3. Wie oft und wo wird der Enforcement Trailer eingesetzt? Wie sind hier die Quoten? 4. Wäre die Installation einer festen Blitzersäule denkbar, bspw. an den Kreuzungen Mainzer Landstraße und Krifteler Straße oder Schwalbacher Straße? Wenn nein, warum nicht? 5. Werden auch Lärmmessungen der Autos durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Begründung: Mehrere Anwohner haben sich über die Geschwindigkeit der Autos auf der Mainzer Landstraße, vor allem im Abschnitt zwischen der Schwalbacher und Rebstöcker Straße, beschwert. Autos fahren hier oft 70 oder mehr km/h. Auch fällt auf, dass zunehmend laute und "aufgemotzte" Autos dabei sind, die sehr viel Lärm entwickeln und so Anwohnerinnen und Anwohner stören. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Auskunftsersuchen V 472 2022 Die Vorlage OF 558/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.06.2022, OA 207 entstanden aus Vorlage: OF 493/1 vom 07.06.2022 Betreff: Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestalten Das Immobilienbüro Rhein-Main der Fa. Lidl Dienstleistung GmbH ist an den Ortsbeirat 1 herangetreten, um in einem Ortstermin am 7. Juni 2022 die Neubeplanung des Grundstücks mit Wohnbebauung, Tiefgaragenstellplätzen und einem neuen Lidl-Supermarkt vorzustellen. Von den teilnehmenden Ortsbeiratsmitgliedern wurde das Vorhaben insgesamt als positiv bewertet, insbesondere die bessere städtebauliche Einfügung, die intensivere Nutzung des Grundstücks, die lediglich eingeschossige Tiefgarage zur Vermeidung einer baumschädlichen Wasserhaltung und die Errichtung von weiterem Wohnraum unter Einbeziehung der ABG Holding. Andere Aspekte wurden kritisch gesehen und kontrovers diskutiert wie z. B. die geplanten Grünflächen und die Intensität der Begrünung, die Lage, Überdachung und Anzahl der Stellplätze, die Lkw-Zufahrt oder die Wahl nachhaltiger Baustoffe. Des Weiteren wurden Anregungen zu Konstruktion und weiteren Nutzungen gemacht. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Genehmigung folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen: 1. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden. 2. Wahl möglichst nachhaltiger und verhältnismäßig leichter Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck bzw. Holz-Modulbau zur schnellen und somit kostengünstigeren Errichtung der Gebäude. 3. Weitgehendes Recycling der beim Abbruch des bestehenden Supermarktes gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück. 4. Reduzierung der notwendigen Stellplätze für Gewerbeflächen und Wohnflächen auf das mögliche Minimum, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Nahmobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung aufweist. 5. Anordnung von Abstellflächen für Lastenräder und E-Bikes für Besucherinnen und Besucher der Gewerbeflächen. 6. Errichtung von Rankbegrünungen oder begrünten Pergolen oberhalb der restlichen erdgeschossigen Flächen zur Begrünung, sommerlichen Verschattung und gestalterischen Optimierung. 7. Nutzung von Solarenergie auf den extensiv begrünten Dachflächen der Wohnbebauung zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. Alternativ könnten Solarmodule auch in Fassadenbereichen oder auf leichten Bedachungen vorgesehen werden. 8. Sicherstellung der fußläufigen Verbindung über das Grundstück zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 57 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2296, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 502/1 Betreff: Der Bücherbus muss wieder ins Gallus kommen! Vorgang: B 203/22; OM 5740/20 OBR 1; ST 116/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 1 bereits, dass der Bücherbus wieder regelmäßig ins Gallus kommen soll, so zuletzt in der OF 1184 aus 2020. In der ST 116 aus 2021 beschreibt der Magistrat, dass ein Halt vor der Julius-Munk-Anlage bzw. dem ehemaligen Galluspark wegen laufender Baumaßnahmen nicht möglich sei, die Haltestelle ständig durch PKW zugeparkt sei und ein Absperren von drei Parkplätzen für den Bücherbus nicht verhältnismäßig sei. In der Vorlage B 203 vom 06.05.2022 schreibt der Magistrat wiederum, dass der Bücherbus die Haltestelle "Im Galluspark" nicht mehr anfahren könne, weil die Haltestelle regelmäßig von falsch parkenden PKW zugeparkt gewesen sei und alternative Haltestellen sich in der Siedlung nicht realisieren ließen. Daher entfalle diese Haltestelle dauerhaft. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen: 1. Festlegung der künftigen Haltestelle für den Bücherbus im Bereich der Parkplätze in der Kleyerstraße vor der Julius-Munk-Anlage /Ecke Schwalbacher Straße in Fahrtrichtung Galluswarte. 2. Beschilderung dieses Bereiches als Bushaltestelle mit entsprechenden Uhrzeiten, an denen diese bedient wird, wodurch 15 m vor und hinter dem Schild das Parken automatisch verboten ist. 3. Zusätzlich dazu die Montage einer geeigneten Absperrvorrichtung im Bereich der Bushaltestelle zur Freihaltung des Haltestellenbereiches wie z. B. umklappbarer Poller oder einer Absperrkette. 4. Montage von 8-10 Fahrradbügeln vor dem Haltebereich des Bücherbusses für fahrradfahrende Besuchende. Begründung: Die Begründung des Magistrats aus der B 203 ist nicht akzeptabel. Nur weil einzelne rücksichtlose Autofahrende die Haltestelle blockieren, sollen hunderte Menschen im Gallus darunter leiden. Es wird vielmehr Zeit, dass der Magistrat dem Falschparken konsequent durch bauliche Maßnahmen begegnet, umwelt-freundliche Mobilität fördert und den Menschen im Gallus den Bücherbus wieder zur Verfügung stellt. Foto: Planauszug Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5740 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2021, ST 116 Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 203 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2422 2022 Die Vorlage OF 502/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter der Ziffer 1. nach den Worten "in Fahrtrichtung Galluswarte" die Worte "oder der Weilburger Straße" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 493/1 Betreff: Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestalten Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversdammlung (OA) beschließen: Das Immobilienbüro Rhein-Main der Fa. Lidl Dienstleistung GmbH ist an den Ortsbeirat 1 herangetreten, um in einem Ortstermin am 07.06.2022 die Neubeplanung des Grundstücks mit Wohnbebauung, Tiefgaragenstellplätzen und einem neuen Lidl-Supermarkt vorzustellen. Von den teilnehmenden Ortsbeiratsmitgliedern wurde das Vorhaben insgesamt als positiv bewertet, insbesondere die bessere städtebauliche Einfügung, die intensivere Nutzung des Grundstücks, die lediglich eingeschossige Tiefgarage zur Vermeidung einer baumschädlichen Wasserhaltung und die Errichtung von weiterem Wohnraum unter Einbeziehung der ABG Holding. Andere Aspekte wurden kritisch gesehen und kontrovers diskutiert wie z.B. die geplanten Grünflächen und die Intensität der Begrünung, die Lage, Überdachung und Anzahl der Stellplätze, die LKW-Zufahrt oder die Wahl nachhaltiger Baustoffe. Des Weiteren wurden Anregungen zu Konstruktion und weiteren Nutzungen gemacht. Auch die Äußerungen, man wolle nun schnell bauen, weitere Verzögerungen vermeiden und so gut wie keine Planänderungen mehr vornehmen, stieß auf deutliche Kritik. Dies vorangestellt, wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Genehmigung folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen: 1. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden. 2. Wahl möglichst nachhaltiger und verhältnismäßig leichter Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck bzw. Holz-Modulbau zur schnellen und somit kostengünstigeren Errichtung der Gebäude. 3. Weitgehendes Recycling der beim Abbruch des bestehenden Supermarktes gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück. 4. Reduzierung der notwendigen Stellplätze für Gewerbeflächen und Wohnflächen auf das mögliche Minimum, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Nahmobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung aufweist. 5. Anordnung von Abstellflächen für Lastenräder und E-Bikes für Besucher*innen der Gewerbeflächen. 6. Überdachung eines Großteils der erdgeschossigen Parkplatzflächen unter Berücksichtigung der Abstandsflächen zur Nachbarbebauung (Belichtung, Belüftung). 7. Intensive Begrünung der Flachdachflächen über Erdgeschoss im Innenhofbereich zwischen der blockrandständigen Wohnbebauung mit Sträuchern, kleinwüchsigen Bäumen, Wegen und Spielflächen und Nutzbarmachung für die Bewohner*innen analog der umgebenden Bebauung, z.B. Aldi/REWE gegenüber der Mainzer Landstraße. Die entsprechenden Vorgaben und Satzungen der Stadt Frankfurt sind einzuhalten. Konkrete Vorschläge zu konstruktiven Anpassungen des Tragwerks sowie der Nutzung leichter und nachhaltiger Baumaterialien unter Berücksichtigung der maximalen Höhen und Vermeidung tieferen Aushubs und einer Grundwasserhaltung wurden unterbreitet. 8. Errichtung von Rankbegrünungen oder begrünten Pergolen oberhalb der restlichen erdgeschossigen Flächen zur Begrünung, sommerlichen Verschattung und gestalterischen Optimierung. 9. Nutzung von Solarenergie auf den extensiv begrünten Dachflächen der Wohnbebauung zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. Alternativ könnten Solarmodule auch in Fassadenbereichen oder auf leichten Bedachungen vorgesehen werden. 10. Sicherstellung der fußläufigen Verbindung über das Grundstück zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 28 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, über die Vorlage OF 493/1 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 207 2022 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Den ersten beiden Absätzen sowie den Ziffern 1., 2., 3., 4., 5., 8., 9. und 10. der Vorlage OF 493/1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Dem dritten Absatz wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. 4. Die Ziffern 6. und 7. werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. die ersten beiden Absätze sowie die Ziffern 1., 2., 3., 5., 8., 9. und 10.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Ziffer 6. und 7.: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 494/1 Betreff: Zebrastreifen vor Kita Lahn`sche Höfe Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor der Kita "Lahn`sche Höfe" an der Ecke Rebstöcker Straße / Lahnstraße einen weiteren Fußgängerüberweg zur Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz einrichten zu lassen. Begründung: Viele Bewohner*innen der Lahnstraße und Kindergartenkinder der Kita "Lahn`sche Höfe" machen in der Regel keinen Umweg über den existierenden "Zebrastreifen" in Richtung Gustavsburgplatz, sondern queren die Straße direkt an der Ecke Rebstöcker Straße / Lahnstraße. Ein weiterer Fußgängerüberweg macht den Weg der Kitakinder und Bewohner*innen der Lahnstraße sicherer und komfortabler. Anlage: Planung Marie-Pfungst-Platz Grünflächenamt Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2416 2022 Die Vorlage OF 494/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2022, OF 462/1 Betreff: Keine Autos im Europagarten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Parken auf der südlichen Promenade des Europagartens beim Bolzplatz durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden. Hierfür bietet sich die Aufstellung von Pollern auf dem Gehweg in Verlängerung der Schwalbacher Straße an. Die Poller sind so zu setzen, dass die Feuerwehrzufahrt zum Prädium uneingeschränkt erhalten bleibt. Begründung: Der Bolzplatz im Europagarten wird viel genutzt. Gerade in den Abendstunden und an den Wochenenden kommen Sportler*innen auch mit Autos und stellen diese auch auf den Promenaden des Europagartens ab. Die südliche Promenade ist gegenüber dem Lotte-Specht-Park durch zahlreiche Poller geschützt. Besonders dreiste Autofahrer*innen nutzen ein Schlupfloch westlich der Feuerwehrzufahrt, um über den Gehweg auf die Promenade zu kommen. Dies soll unterbunden werden. Der Weg vom Auto zum Bolzplatz kann wunderbar zum Aufwärmen vor dem Sport genutzt werden. Quelle: private Aufnahme Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2211 2022 Die Vorlage OF 462/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2022, OF 444/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Busverkehr im Gallus optimieren und verknüpfen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob im Zuge der nächsten planmäßigen Überarbeitung des Buslinienkonzeptes die folgenden Anregungen zur Optimierung des Busverkehrs im Gallus und zur Vermeidung teurer Parallelverkehre umgesetzt werden können: 1. Andienung der Ackermannstraße / Friedrich-Ebert-Siedlung mit ein bis zwei Haltestellen 2. Schaffung einer Busverbindung zwischen Schloßborner Straße und Rebstöcker Straße 3. Optimierte Verknüpfung des Gallus mit dem Gutleut 4. Verknüpfung des Straßenbahn- und Busnetzes an mehreren Stellen anstatt nur der Galluswarte 5. Vermeidung des Parallelverkehrs in der Kleyerstraße (Buslinie 52 und Straßenbahnlinie 14) 6. Aufwertung der Buslinie 87 und Änderung der Linienwege der Buslinien 52 und 87 (siehe Anlage Vorschlag Buslinienkonzept Gallus) Begründung: Fehlende Verknüpfungen und bisher nicht erschlossene Viertel erschweren den Umstieg auf den ÖPNV und machen Umwegfahrten erforderlich. Gleichzeitig kann auf teure Parallelverkehre z.B. in der Kleyerstraße verzichtet werden. Intelligente Anpassungen der Linienführung und zusätzliche Umsteigemöglichkeiten führen nicht zwangsläufig zu Mehrkosten, erhöhen aber die Attraktivität für die Fahrgäste. Foto: Vorschlag Buslinienkonzept Gallus, Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 444/1 ziffernweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2195 2022 Die Vorlage OF 444/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1., 2., 3. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 5. und 6.: GRÜNE, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL BFF und Die PARTEI gegen CDU und SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2022, OF 402/1 Betreff: Gehweg Krifteler Straße für alle passierbar machen - Teil II Vorgang: OM 687/21 OBR 1; ST 47/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkregelung in der Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße von Senkrechtparken und Längsparken zu ändern. Begründung: Oft ragen an dieser Stelle Fahrzeuge, trotz des legalen Parkens, so weit in den Gehweg hinein, dass Menschen mit Kinderwägen, Rollatoren oder Rollstühlen den Gehweg nicht benutzen können und auf die Straße ausweichen müssen. Der Magistrat beschreibt in ST 47/22, dass eine Absicherung des Gehwegs mit Pollern o.ä. wegen zu geringer Gehwegbreite nicht möglich sei. Um die vorschriftsmäßige Gehwegbreite von 2,20m zu gewährleisten, ist eine Anpassung der Parkaufstellung geboten, die der Magistrat in oben genannter Stellungnahme selbst vorgeschlagen hat. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 687 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 47 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 402/1 wurde zurückgezogen.
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 400/1 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel für die Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Weilburger Straße an folgenden Stellen eine ausreichende Anzahl von Fahrradbügeln aufstellen zu lassen, um das illegale Parken von PKW und Transporter wirksam zu unterbinden und den Bewohner*innen und Besucher*innen sichere Stellplätze anzubieten: - Weilburger Straße 2 / Ecke Kleyerstraße, gepflasterte Sperrfläche - Weilburger Straße 10-12, PKW-Parkplatz Begründung: Die Bewohner finden kaum Stellplätze für ihre Fahrräder. Währenddessen gibt es öffentliche Parkplätze im Überfluss, sodass diese ständig von Pendler*innen genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 400/1 spiegelstrichweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2004 2022 Die Vorlage OF 400/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Spiegelstrich ergänzt wird: "Weilburger Straße 12-14, vier Fahrradbügel an der Ecke des Gehweges" Abstimmung: Spiegelstrich 1.: Einstimmige Annahme Spiegelstrich 2.: 4 GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) Spiegelstrich 3.: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 401/1 Betreff: Zugeparkte Gehwege Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße - Längsparken einführen Vorgang: OM 687/21 OBR 1; ST 47/22 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird mit Verweis auf ST 47 vom 10.01.2022 aufgefordert, in dem im Betreff genannten Abschnitt eine Änderung der Parkregelung von Senkrechtparken zu Längsparken vornehmen zu lassen und zu prüfen, in welcher Weise frei werdende Flächen begrünt und mit Bäumen bepflanzt werden können. Begründung: Der Ortsbeirat ist Beschwerden über auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeuge nachgegangen und hat mit OM 687 angeregt, den Gehweg durch Poller o. ä. abzusichern. Der Magistrat antwortete, dass eine bauliche Absicherung zwischen den parkenden Fahrzeugen und dem Gehweg nicht möglich sei, da der Gehweg zu schmal sei. Der Anregung könne daher nicht entsprochen werden. Um den Fußverkehr zu schützen, besteht keine andere Möglichkeit, als das Längsparken einzurichten. Zusätzliche Begrünungsmaßnahmen und das Pflanzen von Bäumen sind in dem dicht bebautem Bereich notwendig, um der sommerlichen Erhitzung entgegen zu wirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 687 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 47 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 401/1 wird zum gemeinsamen Antrag der GRÜNEN und Die PARTEI erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2005 2022 Die Vorlage OF 401/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 428/1 Betreff: Sauberkeit im Ortsbezirk 1: Mängel zeitnah beseitigen! Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass künftig im Ortsbezirk 1 die Mängel im Mängelmelder "FFM- Frankfurt Fragt Mich" zeitnah abgearbeitet werden. Begründung: Die Erfahrung der Menschen zeigt, dass die Abarbeitung der gemeldeten Mängel oft sehr lange dauert. Beispielsweise ist seit 28.2.2021 im Mängelmelder "FFM - Frankfurt Fragt Mich" mit der ID 35212 ein Mangel gemeldet, dass sich eine Plastikplane in einem öffentlichen Baum an der Weilburger Straße 17 verfangen hat. Die Behebung des Mangels wurde vom Grünflächenamt zugesagt, aber nicht durchgeführt. Der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass der Baum von der Plastikplane befreit wird. Link zum gemeldeten Mangel: https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/35212 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2024 2022 Die Vorlage OF 428/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und BFF gegen Die PARTEI (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2022, OF 396/1 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16:03 Verkehrsanlagen Text Mittel für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Römer bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 - Wickerer Str., Rebstöcker Straße (Linie 11, 14, 21) - Schwalbacher Straße (Linie 11, 21) - Ordnungsamt, Galluspark, Kriegkstraße (Linie 14), - Galluswarte, Güterplatz, Platz der Republik, (Linie 11, 14, 21), - Münchener Straße, Weser Straße, Karmeliterkloster (Linie 11 u. 14), werden in den Haushalt die nötigen Planungsmittel sowie die Mittel für die Umsetzung der Baumaßnahmen eingestellt. Begründung: Bei den Straßenbahnlinien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Hauptbahnhof bzw. Römer handelt es sich um eine der am meisten frequentierten Straßenbahnlinien in Frankfurt. Spätestens Ende 2022 ist die Stadt Frankfurt durch die Richtlinien der EU verpflichtet, Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sicher zu stellen, dazu gehört auch der Zugang zum ÖPNV. Anlage 1 Auszug aus dem RMV Nahverkehrsplan 2020: 5.4.3 Ausbau barrierefreier Haltestellen Für die Haltestellen von Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen verfolgt der RMV das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit bis 2022 gemäß der gesetzlichen Vorgabe in § 8 Abs. 3 des PBefG unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und der technischen Möglichkeiten. Dabei gibt es ebenso Haltestellen, für die der barrierefreie Ausbau nicht erforderlich ist. Dies sind insbesondere: - Haltestellen mit sehr geringer Frequentierung (z. B. außerorts), - Haltestellen an Wohnstraßen mit schmalen Gehwegen oder Mischflächen ohne eigene - Wartefläche, bei denen die Herstellung regelkonformer Haltestellen nicht machbar ist, - Haltestellen, deren Bestand nicht langfristig gesichert ist und - Haltestellen, die aufgrund der umliegenden Geländebeschaffenheit nicht barrierefrei erreichbar sind. Unter Berücksichtigung dieser Ausnahmen wird für das RMV-Gebiet bis zum 1. Januar 2022 ein Anteil von insgesamt etwa 64 Prozent barrierefreier oder weitgehend barrierefreier Haltestellen angestrebt. Weitgehend barrierefrei sind zum Beispiel Haltestellen mit Bordsteinhöhen von mindestens 16 Zentimetern und Bodenindikatoren. Darunter fallen unter anderem sämtliche in den vergangenen Jahren durch Hessen Mobil geförderten Haltestellen (nach den Förderregeln bis 2015). Der RMV unterstützt die zuständigen Straßenbaulastträger und lokalen Nahverkehrsorganisationen insbesondere durch die Formulierung übergeordneter Standards. Zudem hat er mit dem Maßnahmenplan "Barrierefreie Haltestellen im Busverkehr" [RMV 2019] praxisrelevante Informationen zusammengestellt und veröffentlicht. T eil 1 gibt politischen Entscheiderinnen und Entscheidern einen strategischen Überblick. Der umfangreiche Planungsleitfaden als Teil 2 richtet sich an die umsetzenden Akteure, umfasst wichtige rechtliche Rahmenbedingungen, Empfehlungen des RMV zur konkreten Umsetzung sowie Aspekte zur Finanzierung. Die Aussagen zur Vorgehensweise lassen sich auch auf Straßenbahn- und U-Bahn-Haltestellen übertragen. Anlage 2 Auszug aus dem barrierefreien RMV Schienennetzplan 2022 Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Etatanregung EA 95 2022 Die Vorlage OF 396/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 352/1 Betreff: Gedenkplatte für Hans Frick in der Lahnstraße - vier Jahre später Vorgang: OIB 156/17 OBR 1; ST 141/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Stand der Anbringung der in der OIB 156 vom 05.12.2017 beantragten Gedenktafel für den Autor Hans Frick am Haus Lahnstraße 28 ist. Begründung: Die Anbringung der Gedenktafel wurde vom Magistrat ausdrücklich befürwortet. Es ist daher schwer nachzuvollziehen, wie es möglich sein kann, dass ein solcher Vorgang mehr als 4 Jahre dauert. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.12.2017, OIB 156 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 141 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1825 2022 Die Vorlage OF 352/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2022, OF 345/1 Betreff: Klare Verkehrsführung an der Galluswarte/Camberger Brücke und Erinnerung an Aufstellbereich für Radverkehr Vorgang: OM 6711/20 OBR 1; ST 145/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsführung an der Ampel im Bereich der Galluswarte und Camberger Brücke an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Camberger Straße eindeutiger zu regeln und die Fahrstreifen entsprechend zu markieren. Von der Camberger Brücke kommend (Bild1): Es soll auf dem rechten Fahrstreifen ein Rechtsabbiegerpfeil, in der Mitte ein Pfeil für ‚Geradeaus' sowie die Worte "Mainzer Landstr." und auf dem linken Fahrstreifen ein Linksabbiegerpfeil sowie die Worte "Kriegkstr./Weilbacher Str." zu sehen sein. Im weiteren Verlauf der Kreuzung über die Tramgleise knickt die Straße dann nach links ab, hier müssen die Bodenmarkierungen sowieso z.T. erneuert und dabei eine durchgängige Linie zwischen dem linken und mittleren Fahrstreifen gezogen werden (siehe Bild 2). Danach werden der mittlere und linke Fahrstreifen zu drei Fahrstreifen - auch dort soll eine durchgezogene Linie zwischen dem dann entstehenden rechten Fahrstreifen und den beiden anderen angebracht werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein Verkehrsschild an der Ampel der Camberger Brücke angebracht werden kann, das darauf hinweist bzw. anzeigt, wo man sich einordnen soll, damit man in die gewünschte Straße einbiegen kann. Des Weiteren wird der Magistrat an die ST 145 vom 01.02.2021 erinnert. Hier forderte der Ortsbeirat die Einrichtung eines vorgezogenen Aufstellbereiches für den Radverkehr. Dieser wurde bisher nicht eingerichtet, nur die provisorischen Fahrradmarkierungen. Der Magistrat antwortete weiter: "Damit die Aufstellfläche auf der mittleren und rechten Fahrspur erreichbar ist, muss diese zusammen mit einem Radfahrstreifen beziehungsweise Schutzstreifen auf der rechten Abbiegespur eingerichtet werden. Voraussetzung dafür ist eine Anpassung der Lichtsignalanlagen." Auf diese Umsetzung wartet der Ortsbeirat noch. Der Magistrat wird aufgefordert die nötigen Veränderungen an der Kreuzung bzw. der Lichtsignalanlage umgehend anzugehen, damit dieser Bereich für Radfahrer sicherer wird. Begründung: An besagter Stelle kommt es immer wieder zu Problemen, Staus und ‚Beinahe-Unfällen', da sich Verkehrsteilnehmer absichtlich (um Zeit zu sparen) und unabsichtlich von der Brücke kommend an der Ampel falsch einordnen und dann in der Kurve auf den Tramgleisen versuchen, die Spur zu wechseln. Daher muss schon an der Ampel ersichtlich sein, welche Spur wohin führt und sich aufteilt. Auch muss an dieser Stelle dann einem unvorsichtigen Spurwechsel durch eine durchgezogene Linie entgegengewirkt werden. Bild 1 Bild 2 Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6711 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 145 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1819 2022 Die Vorlage OF 345/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Worte "Kriegkstr./ Weilbacher Str." ersetzt werden durch die Worte "Kleyerstraße/ Weilburger Straße". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2022, OF 376/1 Betreff: Haushalt 2022 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umgestaltung der Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128, sowie Tevesstraße 99, 73 und 43 in der Friedrich-Ebert-Siedlung werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Die Planung der drei Spielplätze soll in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten, dem Quartiersmanagement und der Elterninitiative aus der Siedlung erfolgen. Begründung: Die oben genannten Spielplätze sind relativ klein und alt und liegen in der Nähe voneinander, mitten in einer Wohnbebauung. Nicht alle Spielgeräte sind mehr benutzbar. Die meisten Spielgeräte richten sich an Kinder ab ca. 3-4 Jahren, Anwohner/innen wünschen sich aber auch Spielgeräte für Kleinst- und Kleinkinder unter 3 Jahren. Für ältere Schulkinder und Jugendliche gibt es wenig interessante Spielgeräte. Um den Anliegen aller Altersgruppen Rechnung zu tragen, wäre es daher sinnvoll, die Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128 aufeinander abzustimmen und für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten sowie gleichzeitig die Spielplätze Tevesstraße 99, 73 und 43 für Kleinst- und Kleinkinder umzugestalten. Laut Grünflächenamt stehen für so eine umfangreiche Neugestaltung aller fünf Spielplätze in den kommenden Jahren keine Gelder zur Verfügung. Allein aus den Ortsbeiratsmitteln ist eine solch große und grundlegende Umgestaltung nicht möglich. Die Kinder und Jugendlichen der Friedrich-Ebert-Siedlung haben aber angemessene Spiel- und Freizeitmöglichkeiten dringend nötig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Etatanregung EA 82 2022 Die Vorlage OF 376/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 301/1 Betreff: Verkehrsführung Rebstöcker Straße auf Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, im Hinblick auf die Bebauung des Teves/Avaya-Geländes und die Tatsache, dass man von der Rebstöcker Straße von Süden kommend auf die Mainzer Landstraße nur in Richtung Osten auffahren kann, möge der Magistrat prüfen und berichten: 1. Wie viele Wohnungen sind insgesamt auf dem Teves/Avaya-Gelände geplant bzw. geschätzt möglich? 2. Wie wird sich das Verkehrsaufkommen zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße südlich der Mainzer Landstraße durch die Neubauten nach Abschluss der verschiedenen Bauphasen entwickeln? 3. Gibt es ein aktuelles Verkehrsgutachten zu dem bestehenden sowie zu dem nach Abschluss der verschiedenen Bauphasen jeweils zu erwartenden Verkehrsaufkommen in der Ackermannstraße und der Rebstöcker Straße südlich der Mainzer Landstraße? 4. Falls (3.) nein: Wann soll ein solches Gutachten erstellt werden? 5. Gibt es bereits Pläne, wie der durch die neue Siedlung entstehende Verkehr geleitet werden soll? Falls ja: Wie soll der Verkehr geleitet werden? 6. Bietet es sich an, die Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße umzubauen, so dass nicht nur die Ackermannstraße, sondern auch die Rebstöcker Straße Linksabbieger auf die Mainzer Landstraße aufnehmen kann? 7. Falls (6.) ja: Können bei einem Umbau der Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße auch barrierefreie Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker Straße" erstellt werden, um die Kreuzung nur einmal durch Bauarbeiten zu belasten? Begründung: Durch die sukzessive Bebauung des Teves/Avaya-Geländes in mehreren Bauabschnitten entsteht südlich der Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße eine große Anzahl an neuen Wohnungen. Durch die neuen Wohnungen wird auch der Individualverkehr zwischen Mainzer Landstraße, Ackermannstraße, Kleyerstraße und Rebstöcker Straße absehbar zunehmen. Die Ackermannstraße ist insbesondere zu Berufsverkehrszeiten bereits überlastet und kann kaum noch neue Autos aufnehmen. Von der Rebstöcker Straße aus von Süden kommend kann man derzeit nur Richtung Osten auf die Mainzer Landstraße einbiegen. Durch den Antrag soll erkundet werden, ob der Magistrat sich dieses absehbaren Problems bewusst ist und welche Lösungsansätze bereits angedacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 317 2022 Die Vorlage OF 301/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 299/1 Betreff: Vorgehen gegen Falschparkende in der Hattersheimer und Niedernhausener Straße intensivieren Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert den ruhenden Verkehr in der Hattersheimer Straße zwischen Idsteiner Straße und Niedernhausener Straße sowie in der Niedernhausener Straße zwischen Schwalbacher Straße und Stephensonstraße häufiger zu kontrollieren und durch konsequent Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beider Straßen berichten Mitgliedern des Ortsbeirates von mehreren regelmäßig in zweiter Reihe geparkten Fahrzeugen. Das Verhalten der Falschparker gefährdet andere Verkehrsteilnehmer*innen und zwingt sie dazu die falschparkenden Autos an engen Straßenabschnitten zu überholen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 24 Die PARTEI stellt den Änderungsantrag, dass 1. der Betreff wie folgt lautet: "Vorgehen gegen Falschparkende im Gallus intensivieren"; 2. im Tenor die Worte "ruhenden Verkehr in der Hattersheimer Straße zwischen Idsteiner Straße und Niedernhausener Straße sowie in der Niedernhausener Straße zwischen Schwalbacher Straße und Stephensonstraße häufiger" durch die Worte "im Gallus" ersetzt werden; 3. in der Begründung die Worte "beider Straßen" durch die Worte "im Gallus" ersetzt werden. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1575 2022 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 299/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Vorgehen gegen Falschparkende in der Hattersheimer Straße und Niedernhausener Straße intensivieren Der Magistrat wird gebeten, den ruhenden Verkehr in der Hattersheimer Straße zwischen Idsteiner Straße und Niedernhausener Straße sowie in der Niedernhausener Straße häufiger zu kontrollieren und konsequent Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden. Ein besonderes Augenmerk soll auf die Kreuzungsbereiche am Lotte-Specht-Park und Hattersheimer Straße/Ecke Niedernhausener Straße sowie auf die zahlreichen Feuerwehreinfahrten gelegt werden. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beider Straßen berichten Mitgliedern des Ortsbeirates von mehreren regelmäßig in zweiter Reihe geparkten Fahrzeugen. Das Verhalten der Falschparker gefährdet andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und zwingt sie dazu, an den falschparkenden Autos in engen Straßenabschnitten vorbeizufahren. In den Kreuzungsbereichen wird häufig in den Kurven und zu nahe an der Kreuzung geparkt, sodass der Verkehr nicht überschaut werden kann. Auch Fußgänger, die die Niedernhausener Straße überqueren, können leicht übersehen werden. Die Feuerwehreinfahrten, die häufig von zwei kleinen Beeten eingegrenzt werden, sind durch parkende Autos nicht oder nur mit hohem Aufwand zu befahren. Dies kostet im schlimmsten Fall Menschenleben." Abstimmung: Zu 1.: CDU, SPD und FDP gegen 2 GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) Zu 2.: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, 1 LINKE. und Die PARTEI
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2022, OF 288/1 Betreff: Soziale Mietpreise und soziale Projekte im Galluspark erhalten Vorgang: OM 778/16 OBR 1; ST 317/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Sozialbindung vieler Wohnungen im Galluspark läuft bald aus. Das hat zur Folge, dass die Mieten für die Bewohnenden dort deutlich ansteigen werden und neue Mieter ab Einzug direkt eine sehr hohe Miete bezahlen müssen. Um das zu verhindern, hat der Ortsbeirat bereits im Jahr 2016 in dem Antrag OM 778 vom 1.11.2016 darauf aufmerksam gemacht. In der dazugehörigen Stellungnahme ST 317 vom 13.02.2017 antwortet der Magistrat, dass er mit dem Förderprogramm "Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum" Belegrechte an Wohnungen erwerben würde. Weiter berichtet der Magistrat, dass für den Ortsbezirk 1 bislang keine Rahmenverträge geschlossen seien und dass sich der Magistrat rechtzeitig vor Auslaufen der jeweiligen Förderung mit den Eigentümern in Verbindung setzen und ein entsprechendes Angebot zum Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen unterbreiten würde. Der Ortsbeirat 1 hat darüber bislang keine Kenntnis. Dies vorangestellt fordern wir: Der Magistrat soll umgehend Gespräche mit dem Eigentümer des Gallus-Park (DI-Gruppe) aufnehmen und ihm ein Angebot unterbreiten mit dem Ziel, die Sozialbindung der 383 Wohnungen zu erhalten. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass dem SkF Nachbarschaftstreff (Kleyerstr. 47), der SkF Spielinsel (Harry-Fuld-Straße 9) und dem Teenieclub Galluspark (Kleyerstr. 49) die vergünstigten Mietpreise erhalten bleiben. Begründung: Die unter 2) genannten sozialen Projekte haben drei Wohnungen günstig angemietet und nutzen diese für soziale Projekte. Diese Projekte sind für die soziale Infrastruktur im Gallus sehr wichtig und sollen unbedingt erhalten bleiben. Dies kann jedoch nur gewährleistet werden, wenn den derzeitigen Trägern keine Mieterhöhung droht. SkF Nachbarschaftstreff (Kleyerstr. 47) https://www.skf-frankfurt.de/kinder-und-familienzentru m/monikaffee/nachbarschaftstreff-kleyerstrasse/ SkF Spielinsel (Harry-Fuld-Straße 9) https://www.skf-frankfurt.de/kinder-und-familienzentru m/monikaffee/spielinsel/ Teenieclub Galluspark (Kleyerstr. 49) https://www.internationaler-bund.de/angebot/6559 Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 778 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 317 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1603 2022 Die Vorlage OF 288/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.12.2021, OF 262/1 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk 1 hier: Behindertenstellplätze in der Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: In der Weilburger Straße Nr. 3 soll auf Höhe des Ärztehauses der zuvor auf Grund von Baumaßnahmen entfallene Behindertenstellplatz wieder eingerichtet werden. So wird für Transportfahrzeuge ausreichend viel Platz zum Ein- und Ausladen angeboten. Dieser zweite Behindertenparkplatz soll auf der östlichen Straßenseite in Verlängerung des zweiten Behindertenparkplatzes angeordnet werden. Dabei soll der erste Behindertenparkplatz verlängert werden, weil er derzeit für Transporter nicht ausreicht, sodass diese quer auf der Fahrbahn stehen müssen. Beide Behindertenparkplätze sollen deutlich markiert werden, sodass Falschparkende stärker abgeschreckt werden. Begründung: Vor dem Ärztehaus müssen immer wieder Krankentransporter und Behindertentransporter in zweiter Reihe halten, weil der einzige Behindertenparkplatz nicht ausreicht oder Falschparkende diesen blockieren. Vor dem Beginn der Baustellen in der Weilburger Straße bestanden zwei Behindertenparkplätze (siehe Screenshot von Google Street View, Oktober 2009). Nach dem Umbau der Straße ist auf der westlichen Seite die Parkbucht für einen Behindertenparkplatz zu klein. Daher kann ein zweiter Behindertenparkplatz nur auf der östlichen Seite eingerichtet werden. Weilburger Straße im Jahr 2009: Auf beiden Straßenseiten befindliche Behindertenparkplätze (www.google.de) Der bestehende Behindertenparkplatz reicht nicht aus. Der vorhandene Platz ist bei Behindertentransporten viel zu eng Fotos: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1358 2022 Die Vorlage OF 262/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 247/1 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der im Bebauungsplan Nr. 905 festgesetzte Quartiersplatz mit der Nr. 8596 soll in "Marie-PfungstPlatz" benannt werden. Marie Eleonore Pfungst (1862-1943) führte gemeinsam mit ihrer Mutter einen Betrieb und einen Verlag ihres verstorbenen Vaters und Bruders weiter. Mit der von ihr gegründeten Arthur-Pfungst-Stiftung versuchte sie Bildungsarbeit für alle sozialen Schichten zu ermöglichen. Nach erheblichen Eingriffen in ihre Stiftungsarbeit durch die Nationalsozialisten wurde sie im September 1942 ins KZ Theresienstadt deportiert, wo sie wenige Monate später in Folge der Misshandlungen verstarb. (1) 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 soll in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt werden. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&NFirmengründers Harry Fuld und war eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verband der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus : Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie auf Grund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch in verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den "Reorganisationen" ab Ende 1936 musste sie auf Grund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktionen als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise- neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 03. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als "nicht betroffen [NS]" erklärt wurde... auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. ...Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (2) 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 soll in "Mathilde-Maier-Straße" benannt werden. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.7.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG, und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründer*innen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e.V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u.a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich Ebert Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u.a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972; und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.) In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt. (3) 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 soll in "Johanna-Zittel-Straße" benannt werden. Johanna Zittel geb. Wertheimer wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäusern der Friedrich Ebert Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittel-/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt. (4) Anlage: Übersichtsplan mit Darstellung der zu benennenden Straßen (Quellen: Planauszug Stadtvermessungsamt Frankfurt; Eintragungen Antragstellende) Quellenverzeichnis: Aus Entwurf M-Vorlage des Dezernats IV ohne Datum Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e.V. für das Jahr 1913" (Archiv der deutschen Frauenbewegung"); Hessische Landeszenrale für Politische Bildung: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C.F. Donner, Bloch & Hirsch, Celluslose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit vom Ende des 18.Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T & N / Telenorma und das Unternehmen in Urberach (1937 - 1996); Beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e.V., s.: http://www.dokuzentrum-tn.de; Diverse Werksveröffentlichungen T+N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmen-chroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte: Akten Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Quellen (zitiert): Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 (online: stolpersteine-frankfurt.de); Zu den Erwerbslosenküchen: A.u.R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart; 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 (Lutz Mohnhaupt Oktober 2020) Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohner:innen-Interviews betr. KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 (Lutz Mohnhaupt, Januar 2021) Arolsen-Archives: Antrag Ausreise Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963 Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main 62.41 Nr. der unbenannten Straße Benennungsbereich Bezeichnung 8591 Michael-Flürscheim-Straße 8592 Heinrich-Weiss-Straße 8593 Fini-Pfannes-Straße 8596 Marie-Pfungst-Platz (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt a.M., 2021 Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 61 Beschluss: Initiative OI 4 2021 Die Vorlage OF 247/1 wird als Ortsbeiratsinitiative beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Initiative vom 23.11.2021, OI 4 entstanden aus Vorlage: OF 247/1 vom 23.11.2021 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die Benennung der Straßen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße wie folgt vorzunehmen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der unbenannte Quartiersplatz Nr. 8596 wird dem Vorschlag des Stadtvermessungsamtes folgend in "Marie-Pfungst-Platz" benannt. 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 wird in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach-Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&N Firmengründers Harry Fuld und eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verbands der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus: Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie aufgrund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch an verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den ‚Reorganisationen' ab Ende 1936 musste sie aufgrund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktion als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise - neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 3. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als ‚nicht betroffen [NS]' erklärt wurde [...] auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. [...] Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er-Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (Quellen: Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021; "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e. V. für das Jahr 1913" - Archiv der deutschen Frauenbewegung; Hessische Landeszentrale für Politische Bildung und WEIBH e. V.: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C. F. Donner, Bloch & Hirsch, Cellulose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit: vom Ende des 18. Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T&N/Telenorma und das Unternehmen in Urberach - 1937 bis 1996, beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e. V.; http://www.dokuzentrum-tn.de; diverse Werksveröffentlichungen T&N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmenchroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte). 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 wird in "Mathilde-Maier-Straße" benannt. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.07.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründerinnen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e. V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u. a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich-Ebert-Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u. a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972, und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M. 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.). In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann Maier und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt (Quellen: Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021; Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 - online: stolpersteine-frankfurt.de; Initiative Stolpersteine Frankfurt am Main, 15. Dokumentation 2017; zu den Erwerbslosenküchen: A. u. R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart, 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 - Lutz Mohnhaupt, Oktober 2020). 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 wird in "Johanna-Zittel-Straße" benannt. Johanna Zittel, geb. Wertheimer, wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäuser der Friedrich-Ebert-Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittelpunkte/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt (Quellen: Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021; Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohnerinnen- und Bewohnerinterviews betreffend KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten; "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 - Lutz Mohnhaupt, Januar 2021; Arolsen-Archives: Antrag Ausreise; Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963). Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 01.12.2021
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 219/1 Betreff: Sicherheit im Ortsbeirat 1 - hier: Gehwegbeleuchtung Schwalbacher Straße sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Gehwegbeleuchtung auf der östlichen Straßenseite in der Schwalbacher Straße zwischen Kleyerstraße und Lahnstraße überprüfen, die Leuchtstärke messen und zwei zusätzliche Leuchten in Höhe der Hausnummern 18 und 24 ergänzen zu lassen, um Fußgehenden sicheres Gehen zu ermöglichen. Begründung: Der genannte Abschnitt wird von vielen Fußgehenden von der Straßenbahnhaltestelle Galluspark in Richtung Lahnstraße genutzt. Da die bestehende Straßenbeleuchtung sich auf der westlichen Straßenseite befindet, von Bäumen und den vielen parkenden Autos verdeckt wird und hauptsächlich die Straße ausleuchtet, liegt der östliche Gehweg im absoluten Dunkeln. Insbesondere Frauen wählen nach Einbruch der Dunkelheit lieber einen besser beleuchteten Umweg, um sicher nach Hause zu kommen. Bild: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1117 2021 Die Vorlage OF 219/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 183/1 Betreff: Sachstand Radwegeführung an der Galluswarte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, was die aktuellen Planungen sind, den Knotenpunkt Galluswarte für Radfahrende sicherer zu gestalten. Begründung: An der Galluswarte gibt es in allen Hauptrichtungen nur unzulängliche Infrastruktur für Radfahrende: 1. Entlang der Mainzer Landstraße wird der Verkehr mittlerweile auf nur noch einem Fahrstreifen mit Radschutzstreifen geführt. Nur im Bereich der Galluswarte existiert kein solcher Schutzstreifen, die Radfahrenden müssen hier im Mischverkehr fahren. 2. Von der Camberger Straße kommend müssen Radfahrende sich kurz vor der Kreuzung in den Mischverkehr einordnen und dafür bergab den Rechtsabbiegestreifen queren. 3. Radfahrende, die aus bzw. in die Kleyerstraße fahren, müssen dafür mehrere Fahrstreifen überqueren, ohne dass dort gesonderte Infrastruktur existiert. Angesichts des steigenden Anteils des Radverkehrs in Frankfurt und der Bedeutung dieses Verkehrsknotenpunkts ist es notwendig, dort den Verkehrsraum neu zu ordnen und sichere und angenehme Infrastruktur für den Radverkehr zu schaffen. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 195 2021 Die Vorlage OF 183/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2021, OF 181/1 Betreff: Packstation in der Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der Deutschen Post in Verbindung zu setzen und zu prüfen, ob bzw. wo im Bereich der Weilburger Straße eine Packstation errichtet werden kann. Begründung: Die Weilburger Straße ist seit dem Neubau vieler Häuser in diesem Bereich sehr stark besiedelt. Bis zur nächsten Packstation ist es jedoch recht weit und die Postfiliale auf der Mainzer Landstraße hat zudem vor Kurzem ihren Standort verlagert, was dazu führt, dass die Anwohnenden noch längere Wege zurücklegen müssen. Hier kann eine Packstation Abhilfe schaffen und kurze Wege sowie ein einfaches Abholen und Abgeben von Sendungen ermöglichen. Auch ist laut Lieferdiensten die Weilburger Straße eine Straße mit hoher Auslastung und einem hohen Paketaufkommen, sodass der Wunsch schon von mehreren Seiten geäußert wurde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 900 2021 Die Vorlage OF 181/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2021, OF 182/1 Betreff: Anwohnende schlafen lassen: Lkw-Durchfahrt durch Wohngebiete erst ab 06:00 Uhr morgens erlauben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Regelung bzw. ein nächtliches Fahrverbot zu erlassen, damit LKW nicht vor 6 Uhr morgens durch Wohngebiete fahren und dort Lärm verursachen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner verschiedener Straßen im Gallus haben sich über Ruhestörungen vor 6 Uhr beschwert, die durch LKW entstehen, die beispielsweise Lebensmittelmärkte beliefern. Diese fahren oft längere Strecken durch reine Wohnstraßen (bspw. Frankenallee), obwohl sie die entsprechende Strecke auch auf der Mainzer Landstraße zurücklegen könnten. Auch in den Verbindungsstraßen zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee (bspw. Krifteler Straße, Schwalbacher Straße) gibt es viel LKW-Durchgangsverkehr, der die Anwohnerinnen und Anwohner morgens aus dem Bett wirft. In Wohngebieten sollte es zumindest eine Lärmpause bis 6 Uhr morgens geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 182/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 182/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 127/1 Betreff: Parken für Anwohnende - in Frankfurt nur für Besserverdienende? Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, nunmehr endlich das Parken für Anwohnende auch im Gallus in folgenden Bereichen einrichten zu lassen: Wickerer Straße, Erbbaustraße, Rüsselsheimer Straße Weilburger Straße Friedrich-Ebert-Siedlung inkl. Mainzer Landstraße sowie das Parken für Anwohnende in der Parkausweiszone 37/38 (Kölner-/Koblenzer-/Günderrodestraße) zeitlich auf Samstage auszuweiten. Begründung: Seit Jahrzehnten fordert der Ortsbeirat immer wieder, den Anwohnerinnen und Anwohnern das wohnortnahe Parken zu ermöglichen. Der Magistrat verweist immer wieder auf eine Prioritätenliste, deren Abarbeitung aber nicht merklich voranschreitet. Gerade Menschen mit geringeren Einkommen, Arbeitsorten ohne ÖPNV-Anbindung und Schichtarbeitszeiten sind auf einen PKW-Stellplatz angewiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 27 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 127/1 zeilenweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 67 2021 Die Vorlage OF 127/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1. und 4. Zeile: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung) 2. Zeile: GRÜNE, CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE., BFF und Die PARTEI (= Enthaltung) 3. Zeile: GRÜNE, CDU, SPD, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung); LINKE. und Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 130/1 Betreff: Tempo runter vor Kinder- und Jugendeinrichtungen hier: Tempo 30 auf der Kleyerstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die Kleyerstraße soll auf dem Abschnitt zwischen Mainzer Landstraße (Galluswarte) und westlicher Weilburger Straße in beide Richtungen für den Verkehr mit Tempo 30 beschränkt werden. Dazu sollen Schilder und Markierungen auf der Straße auf Tempo 30 sowie spielende Kinder und den Radverkehr hinweisen. Begründung: Die Kleyerstraße verbindet das Gallus mit Griesheim. Schmale Gehwege, auf denen PKW parken, sowie Straßenbahngleise im Straßenraum, die insbesondere bei Nässe gefährlich für Radfahrende sind, verlangen hohe Konzentration und Rücksichtnahme. Der Verkehr ist gerade für schwächere und mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmende gefährlich und unkomfortabel. Daher fährt die Straßenbahn ohnehin regelmäßig bereits nicht schneller als Tempo 30. Vier Kindergärten - davon einer im Bau - befinden sich in dem Bereich der Kleyerstraße: Kindergarten Kleyerstr. 7 (in Bau), Kindergarten Bahnbini Kleyerstr. 25, Awo KiTa Adlerwerke Kleyerstr. 41, Kindergarten Galluspark, Pfarrer-Perabo-Platz 1. Wendet man die übliche Geschwindigkeitsbeschränkung im Umkreis von 300m um die Kitas an, müsste die Straße ohnehin in voller Länge Tempo 30 aufweisen. Weiterhin befinden sich in dem Abschnitt drei größere öffentliche Spielplätze und Bolzplätze, zu denen Kinder an unübersichtlichen Stellen die Straße queren müssen: Spielplatz Galluspark und Spielplatz Kleyerstraße / Golub-Lebedenko-Platz sowie den Bolzplatz Julius-Munk-Anlage. Zudem erzeugt der Parksuchverkehr beim Parkhaus Galluswarte, beim Supermarkt Kleyerstr. 74-78 und bei den Ämtern (Ordnungsamt, Sozialrathaus, Ausländerbehörde) erhebliche Eingriffe in den fließenden Verkehr, wobei PKW und Radfahrende auf den rutschigen Schienen gefährlich abbremsen müssen. Die geringere Geschwindigkeit würde zudem den Verkehr flüssiger machen. Die jüngsten Anträge zur Kleyerstraße (OM 7322 2021, OM 6337 2020) zeigen deutlich, dass das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nicht zufriedenstellend ist und dass hier dringend gehandelt werden muss. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 680 2021 Die Vorlage OF 130/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 133/1 Betreff: Mehr Sicherheit, Barrierefreiheit und Komfort für Fahrgäste hier: Ortstermin Tramhaltestelle Rebstöcker Straße Der Ortsbeirat möge die Anregung an den Ortsvorsteher beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zu einem Ortstermin im Bereich der Haltestelle Rebstöcker Straße einzuladen, damit Bürger*innen, Ortsbei-rät*innen sowie Vertreter*innen des Magistrats über die Möglichkeiten zur Verbesserung von Sicherheit, Barrierefreiheit und Komfort beraten können. Seitens des Magistrats sind dazu Vertreter*innen von VGF und Traffiq, der Straßenverkehrsbehörde und des Verkehrsdezernats sowie der Hessischen Landespolizei und Fahrgast- und Behindertenverbände einzuladen. Begründung: Eine Vielzahl von Haltestellen im Gallus entsprechen immer noch dem Stand der autogerechten 70er Jahre. Fahrgäste müssen zwischen stehenden Fahrzeugen ein- und aussteigen, barrierefreie Bahnsteige fehlen fast vollständig und Bahnen werden vom Individualverkehr behindert. Insbesondere im Bereich der Haltestellen Rebstöcker, Wickerer und Schwalbacher Straße glänzt der Magistrat seit vielen Jahren durch hartnäckige Untätigkeit. EU-Vorgaben zum barrierefreien Umbau von Haltestellen werden fortlaufend ignoriert. Erneut hat sich in diesem Bereich ein schwerer Unfall ereignet, der sich in eine lange Kette von Unfällen, Beinaheunfällen und Stürzen wegen der schlechten Bausubstanz in diesem Abschnitt einreiht. Umso dringender ist es, gemeinsam mit den Ämtern nach schnell umsetzbaren und gegebenenfalls auch vorübergehenden Lösungen zu suchen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 133/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2021, OF 138/1 Betreff: Gehweg Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße für alle passierbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, damit Autos nicht den Gehweg der Krifteler Straße im Bereich zwischen Lahn- und Kleyerstraße "zuparken". Denkbar wären beispielsweise Poller am Übergang zwischen Gehweg und Parkplätzen. Begründung: Oft ragen an dieser Stelle Fahrzeuge, trotz des legalen Parkens, so weit in den Gehweg hinein, dass Menschen mit Kinderwägen, Rollatoren oder Rollstühlen den Gehweg nicht benutzen können und auf die Straße ausweichen müssen. Ein Ausweichen auf den gegenüberliegenden Gehweg ist zurzeit wegen Bauarbeiten dort auch nicht möglich. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 687 2021 Die Vorlage OF 138/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Absatz des Antragstenors nach dem Wort "Poller" die Worte "oder Fahrradbügel" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2021, OF 78/1 Betreff: Radbügel vor dem Rossmann Ecke Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor dem Geschäft "Rossmann" an der Mainzer Landstraße 341, Ecke Schwalbacher Straße schnellstmöglich sichere Fahrradabstellmöglichkeiten, beispielsweise Radbügel, aufzustellen. Begründung: Neben dem Rossmann befinden sich hier einige weitere Geschäfte, ein Fitnesscenter, Hotel, Büros und eine Straßenbahnhaltestelle, sichere Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern sucht man aber vergebens. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 394 2021 Die Vorlage OF 78/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.06.2021, OA 21 entstanden aus Vorlage: OF 54/1 vom 24.05.2021 Betreff: Haltestelle "Schwalbacher Straße" nicht vergessen Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 55 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass neben den bereits in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer "3. Infrastruktur und Barrierefreiheit 2022 - 3.1 Barrierefreier Neu- und Ausbau von Stationen und Haltestellen" aufgeführten Haltestellen auch die Haltestelle "Schwalbacher Straße" mit aufgenommen wird. Begründung: In der Leistungsbeschreibung ist die Haltstelle "Rebstöcker Straße" aufgeführt. Neben dieser Haltestelle ist die Haltestelle "Schwalbacher Straße" eine der am stärksten frequentierten Haltestellen der Linien 11 und 21, die noch nicht barrierefrei ausgebaut ist. Daher muss diese Station ebenfalls so schnell wie möglich umgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1810 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 21 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55 und OA 21 = Annahme) ÖkoLinX-ELF M 55 = Ablehnung, OA 21 = Enthaltung) FREIE WÄHLER (M 55 = Annahme, OA 21 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (M 55 = Enthaltung, OA 21 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 21 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FREIE WÄHLER gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 142, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 90 31
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 54/1 Betreff: Haltestelle "Schwalbacher Straße" nicht vergessen Vorgang: M 51/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der M55 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass neben den bereits in der Leistungsbeschreibung unter Punkt "3 Infrastruktur und Barrierefreiheit 2022 - 3.1 Barrierefreier Neu- und Ausbau von Stationen und Haltestellen" aufgeführten Haltestellen auch die Haltestelle "Schwalbacher Straße" mit aufgenommen wird. Begründung: In der Leistungsbeschreibung ist die Haltstelle "Rebstöcker Straße" aufgeführt. Neben dieser Haltestelle ist die Haltestelle "Schwalbacher Straße" eine der am stärksten frequentierten Haltestellen der Linien 11 und 21 die noch nicht barrierefrei ausgebaut ist. Daher muss diese Station ebenfalls so schnell wie möglich umgebaut werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.03.2021, M 51 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.03.2021, M 51 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung OA 21 2021 1. Der Vorlage M 55 wird unter Hinweis auf OA 21 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 54/1 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Volt gegen 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und Die PARTEI (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 FDP zu 2. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI sowie Abwesenheit 1 FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 53/1 Betreff: Frankenallee - grün, sauber und attraktiv Die Frankenallee wurde in Teilen in den 2000er und 2010er Jahren im Rahmen des Programms "Soziale Stadt Gallus" aufwendig umgestaltet. Die neu gestaltete grüne Achse, die den sonst eng bebauten Stadtteil durchzieht, wird von den Anwohner*innen ganzjährig intensiv genutzt. Folge dessen ist jedoch ein hohes Abfallaufkommen, das zunehmend in Form von starker Vermüllung entlang der Frankenallee sichtbar wird. Der Magistrat wird aufgefordert, aktiv gegen diese Vermüllung vorzugehen. Hierfür sollen 1. große Mülleimer in der Nähe von Sitzgruppen installiert werden. Diese sollen ungefaltete Pizzakartons fassen können und vor Krähen gesichert sein. Insbesondere rund um den Saalbau Gallus, an der Kreuzung Schwalbacher Straße und vor der Maria-Hilf-Gemeinde fehlen Mülleimer; 2. Möglichkeiten zur Entsorgung von Zigarettenkippen geschaffen werden. Dies kann durch die Installation von Mülleimern mit Aschenbechern oder z.B. durch die sog. "Meinungsfilter" geschehen; 3. bei der Planung und Umsetzung des 3. Bauabschnitts zwischen Friedenskirche und Homburger Damm die Erfahrungen aus dem Nutzungsverhalten in den ersten beiden Bauabschnitten Berücksichtigung finden; 4. Pfandringe an Mülleimern installiert werden, um Pfandflaschen und -dosen außerhalb der Mülleimer, aber immer noch ohne Umweltverschmutzung entsorgen zu können; und 5. bis zur Aufstellung ausreichend großer und zahlenmäßig genügender Mülleimer die Leerungen häufiger erfolgen; 6. an neuralgischen Stellen (bspw. Gebüsch auf Höhe des Quartiersbüros/Eiscafé Wally Frankenallee 166/223) an denen sich immer wieder Sperrmüll findet, Schilder aufgestellt werden, die auf den Sperrmüllservice der FES hinweisen. Begründung: Die Frankenallee ist eine der wenigen Grünflächen im Stadtteil Gallus und zieht sich wie eine grüne Achse mit schattigen Geh- und Radwegen durch den stark verdichteten Stadtteil. Die Sitzgelegenheiten werden zur Mittagszeit und in den Abendstunden stark frequentiert. Häufig werden mitgebrachte oder in den umliegenden Gastronomien und Geschäften erworbene Speisen und Getränke konsumiert. Dies verursacht entsprechenden Verpackungsmüll, der nur unzureichend entsorgt werden kann. Mülltüten oder einzelne Verpackungen werden neben überfüllte Mülleimer gestellt und durch Wind, Krähen, Ratten oder Mitbürger*innen auf Wegen und in Beeten verteilt. Für die FES entsteht hier gegenüber der reinen Leerung der Mülleimer ein Mehraufwand und das Stadtbild ist entsprechend verschandelt. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.05.2021, OF 42/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über die Ziffer 6. des Antragstenors der Vorlage OF 53/1 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 201 2021 1. Die Vorlage OF 42/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 53/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Ziffern 1. bis 5.: Einstimmige Annahme Ziffer 6.: CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen LINKE. (= Ablehnung); GRÜNE und BFF (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 44/1 Betreff: Planungen für Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße zügig durchführen und dem Ortsbeirat vorstellen Vorgang: OM 7321/21 OBR 1; ST 1022/21 An der Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Nach mehreren Jahren und vielen Anträgen des OBRs hat die Stadt dies nun auch endlich eingesehen. In der ST 1022 vom 07.05.2021 antwortet der Magistrat allerdings sehr unbefriedigend, dass die Realisierung der Lichtsignalanlage zwar angedacht ist, ein Umsetzungszeitraum könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings nicht terminiert werden, da dieser wesentlich von den verfügbaren Finanzmitteln abhängig sei. In der Antwort auf die Petition "Endlich eine Ampelanlage an der Kreuzung Krifteler Straße / Mainzer Landstraße" auf der Plattform FFM.de (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1678) sieht die Situation jedoch (erfreulicherweise?!) etwas anders aus. Dort lautet die Antwort: "Die Signalplanung hierzu wird voraussichtlich im III. Quartal 2021 abgeschlossen. Hierbei wird festgelegt, ob eine einfache Fußgängerschutzanlage oder eine Signalisierung der gesamten Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße erfolgt. Ebenso wird bei den Planungen ein hoher Stellenwert auf die Priorisierung der dort verkehrenden Straßenbahnen gelegt. Ein wichtiges Planungsziel ist, Straßenbahnen ohne Halt an der Lichtsignalanlage abwickeln zu können. Aufbauend auf der Signalplanung erfolgt die Projektierung des signaltechnischen Tiefbaus als Grundlage für eine Kostenschätzung. (Prüfung Maststandorte und Kabeltrassen ggf. mit Suchschürfen). Zurzeit ist noch nicht absehbar, inwieweit das Amt für Straßenbau- und Erschließung für ggf. erforderliche straßenbautechnische Anpassungen einbezogen werden muss. Eine Einzelanmeldung der Kosten kann damit frühestens für das Haushaltsjahr 2023 erfolgen. Bereits heute ist absehbar, dass die bautechnische Umsetzung eine große Herausforderung darstellt. Die tiefbautechnische Querung der Straßenbahngleise wird voraussichtlich eine Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen erfordern und hat daher einen hohen Abstimmungsbedarf mit anderen Stellen und entsprechende zeitliche Vorläufe." Dies vorausgeschickt möge der OBR beschließen: 1. Die Planung der LSA muss priorisiert behandelt und schnellstmöglich durchgeführt werden. 2.Ein genauer Ablauf der Planung und Errichtung der LSA soll dem OBR zeitnah vorgestellt werden. 3. Es soll geprüft werden, ob der Bau der LSA zeitgleich mit dem Bau der barrierefreien Haltestellen Schwalbacher Straße / Rebstöcker Straße geschehen kann, damit die Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen so kurz wie möglich gehalten werden kann. Begründung: Begründung: Die Ampelanlage ist dringend notwendig und es darf keine weitere Verzögerung geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7321 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1022 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 202 2021 Die Vorlage OF 44/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3. des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Es soll geprüft werden, ob der Bau der LSA zeitgleich mit dem Bau der barrierefreien Haltestellen ‚Schwalbacher Straße'/‚Rebstöcker Straße' geschehen kann, damit die Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen so kurz wie möglich gehalten werden kann. Wenn dies zu Verzögerungen führen sollte, muss der Bau der LSA priorisiert werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 42/1 Betreff: Frankenallee - grün, sauber und attraktiv Die Frankenallee wurde in Teilen in den 2000er und 2010er Jahren im Rahmen des Programms "Soziale Stadt Gallus" aufwendig umgestaltet. Die neu gestaltete grüne Achse, die den sonst eng bebauten Stadtteil durchzieht, wird von den Anwohner*innen ganzjährig intensiv genutzt. Folge dessen ist jedoch ein hohes Abfallaufkommen, das zunehmend in Form von starker Vermüllung entlang der Frankenallee sichtbar wird. Der Magistrat wird aufgefordert, aktiv gegen diese Vermüllung vorzugehen. Hierfür sollen 1. große Mülleimer in der Nähe von Sitzgruppen installiert werden. Diese sollen ungefaltete Pizzakartons fassen können und vor Krähen gesichert sein. Insbesondere rund um den Saalbau Gallus, an der Kreuzung Schwalbacher Straße und vor der Maria-Hilf-Gemeinde fehlen Mülleimer; 2. Möglichkeiten zur Entsorgung von Zigarettenkippen geschaffen werden. Dies kann durch die Installation von Mülleimern mit Aschenbechern oder z.B. durch die sog. "Meinungsfilter" geschehen; 3. bei der Planung und Umsetzung des 3. Bauabschnitts zwischen Friedenskirche und Homburger Damm die Erfahrungen aus dem Nutzungsverhalten in den ersten beiden Bauabschnitten Berücksichtigung finden; 4. Pfandringe an Mülleimern installiert werden, um Pfandflaschen und -dosen außerhalb der Mülleimer, aber immer noch ohne Umweltverschmutzung entsorgen zu können; und 5. bis zur Aufstellung ausreichend großer und zahlenmäßig genügender Mülleimer die Leerungen häufiger erfolgen. Begründung: Die Frankenallee ist eine der wenigen Grünflächen im Stadtteil Gallus und zieht sich wie eine grüne Achse mit schattigen Geh- und Radwegen durch den stark verdichteten Stadtteil. Die Sitzgelegenheiten werden zur Mittagszeit und in den Abendstunden stark frequentiert. Häufig werden mitgebrachte oder in den umliegenden Gastronomien und Geschäften erworbene Speisen und Getränke konsumiert. Dies verursacht entsprechenden Verpackungsmüll, der nur unzureichend entsorgt werden kann. Mülltüten oder einzelne Verpackungen werden neben überfüllte Mülleimer gestellt und durch Wind, Krähen, Ratten oder Mitbürger*innen auf Wegen und in Beeten verteilt. Für die FES entsteht hier gegenüber der reinen Leerung der Mülleimer ein Mehraufwand und das Stadtbild ist entsprechend verschandelt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.05.2021, OF 53/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über die Ziffer 6. des Antragstenors der Vorlage OF 53/1 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 201 2021 1. Die Vorlage OF 42/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 53/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Ziffern 1. bis 5.: Einstimmige Annahme Ziffer 6.: CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen LINKE. (= Ablehnung); GRÜNE und BFF (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 16/1 Betreff: Quartiersgarage für die Friedrich-Ebert-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wer Eigentümer des Parkhauses in der Kleyerstraße 89 ist und wer die aktuellen Nutzungsrechte des Parkhauses innehat. 2. Ferner ist zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, das Parkhaus - oder wenigstens Teile davon - als Quartiersgarage für die Anwohnerinnen und Anwohner der umliegenden Wohnungen, insbesondere der Friedrich-Ebert-Siedlung, zu nutzen. Hier soll es Anwohnerinnen und Anwohnern ermöglicht werden, zu günstigen Konditionen Dauerparkplätze anzumieten. Begründung: Der Parkdruck in der Friedrich-Ebert-Siedlung und den angrenzenden Straßen ist schon seit vielen Jahren hoch. Durch die Einrichtung der Baustelle für die Bebauung des Geländes Kleyerstraße/Ackermannstraße sind nun noch weitere öffentliche Parkplätze weggefallen. Parallel dazu steht das Parkhaus auf dem Gelände Kleyerstraße 89 leer. Bis zum Frühjahr 2020 wurde das Parkhaus als "Park & Flug" für den Flughafen genutzt. Ob und wann hier wieder ein Bedarf entstehen wird, ist offen. Sicher ist aber, dass sich auch nach dem Bau der Wohnungen Kleyerstraße/Ackermannstraße die Parksituation in diesem Teil des Gallus nicht entspannen wird. Hier wäre es schön, wenn man interessierten Anwohnerinnen und Anwohnern die Möglichkeit eröffnen könnte, kostengünstig Parkplätze anzumieten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 9 2021 Die Vorlage OF 16/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2021, OF 1569/1 Betreff: Kreuzung Kleyerstraße/Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöckerstraße für Fußgänger sicherer zu machen. Dazu soll eine (bedarfsbesteuerte) Lichtsignalanlage/Fußgängerampel an besagter Stelle installiert werden. Sollte eine Ampel an dieser Stelle nicht möglich sein, so wird der Magistrat gebeten den Zebrastreifen sicherer zu machen, indem geeignete Maßnahmen vorgenommen werden. Diese könnten z.B. Warnblinkanlagen, eine viel bessere Ausleuchtung, blauweiße Posten, Aufplasterung des Zebrastreifens, o.ä. sein. Begründung: Der Fußgängerüberweg über die Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöckerstraße wird von vielen Fußgängern rege genutzt. Darunter sind viele Kinder bzw. Familien. (Es befinden sich einige Kitas in der Umgebung). Zudem hat der Verkehr auf der Kleyerstraße in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Straße wird auch als Ausweichroute zur Mainzer Landstraße genutzt. Dadurch wird das Queren für Fußgänger gefährlicher. Eine Gefahrenquelle ist zudem die schlechte Sicht auf Fußgänger für Autofahrer, die aus westlicher Richtung kommen. Wie auf dem Bild zu sehen ist wird durch die Bushaltestelle und einen Mast die Sicht stark beeinträchtigt. Gerade schnell fahrende Autos sehen damit die Fußgänger sehr spät. Aber auch Fußgänger, die auf der nördlichen Seite der Straße stehen, um sie zu queren, werden schlecht und spät von Autofahrern gesehen. Autofahrer, die aus der Rebstöckerstraße in die Kleyerstraße rechts abbiegen stehen praktisch sofort auf dem Zebrastreifen und sehen diesen zu spät. Die schlechte Ausleuchtung des Zebrastreifens ist besonders in den Wintermonaten ein zusätzlicher Grund, warum Fußgänger spät oder gar nicht wahrgenommen werden und sich dadurch sehr unsicher fühlen. Aus der Sicht eines Autofahrers von westlicher Richtung kommend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7322 2021 Die Vorlage OF 1569/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1523/1 Betreff: Fehlende Haltverbotsschilder Niedernhausener Straße anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die fehlenden Haltverbotsschilder aus Schwalbacher Straße, Waldemser Straße sowie Altenhainer Straße kommend und links in die Niedernhausener Straße einbiegend, noch aufstellen zu lassen. Begründung: Wenn man aus der Schwalbacher Straße, Waldemser Straße oder Altenhainer Straße kommt und links in die Niedernhausener Straße einbiegt, gibt es noch keine sichtbaren Haltverbotsschilder, weshalb in diesen Abschnitten weiterhin in großer Zahl "in zweiter Reihe" geparkt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2025, OF 1512/1 Betreff: Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger freihalten Der Magistrat wird gebeten, die je nach Straßenabschnitt zwischen 1,40 m und 1,60 m schmalen Gehwege in der Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße durch geeignete Maßnahmen für Fußgänger freizuhalten. Hierzu sollen u.a. folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Einrichtung eines Längsparkbereichs auf der westlichen Straßenseite. Hierfür ist an der Kreuzung Lahnstraße/ Krifteler Straße ein neues Schild zu installieren, vor der Einfahrt zum Parkhaus ein Schild auszutauschen. 2. Bestreifung des Abschnittes nach Einrichtung des Längsparkens durch die Verkehrspolizei für mehrere Wochen, um zu überprüfen, ob die Beschilderung ausreichend ist, um ordnungswidriges Parken zu verhindern. 3. Abpollerung des Gehweges entlang der Parkbuchten, bevorzugt mit Installation der Poller auf den Parkflächen, sollten trotz Einrichtung des Längsparkens weiterhin Teile des Gehweges zugestellt werden. Begründung: Anwohner beklagen sich, dass der Gehweg vor allem mit Kinderwägen und Rollstühlen nur eingeschränkt benutzt werden kann, da parkende Autos in den Gehwegbereich hereinragen. So werden Fußgänger gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Er soll daher erhalten bleiben. Anwohner sind zudem verwundert, dass in unmittelbarer Nähe zum Ordnungsamt dieser Zustand nicht durch die Stadt behoben wird. Quelle: eigene Aufnahmen Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.10.2024, OF 1419/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6341 2025 1. Die Vorlage OF 1419/1 wird durch die Annahme der Vorlage . . . . . für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1512/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1499/1 Betreff: EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fußball-EM-Ampelmännchen-Schablonen der Lichtsignalanlage (LSA) der Fußgängerquerungen am Hauptbahnhof nachhaltig wiederzuverwenden und in der LSA an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Schwalbacher Straße im Gallus einzusetzen. Begründung: Die am Frankfurter Hauptbahnhof eingesetzten Fußball-Ampelmännchen haben während der EM in Frankfurt internationale Beachtung erfahren. Es wäre schade, diese nicht nachhaltig wieder zu verwenden. Besonders gut passen die Fussball-Ampelmännchen an die Kreuzung Mainzer Landstraße/ Schwalbacher Straße im Gallus. Die Schwalbacher Straße verbindet den Lotte-Sprecht-Park im Norden mit dem Bolzplatz im Galluspark im Süden. Der nach Lotte Sprecht genannte Park erinnert an eine Frankfurter Fußballpionierin aus dem Gallus, die 1930 den ersten deutschen Frauenfußballverein gründete. Der Bolzplatz im Galluspark sicherte erstmals in Frankfurt das Recht für Kinder und Jugendliche, dort zu spielen und sich austoben zu dürfen, ohne dass dagegen gerichtlich vorgegangen werden kann. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1419/1 Betreff: Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger freihalten Der Magistrat wird gebeten, die schmalen Gehwege in der Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße durch geeignete Maßnahmen für Fußgänger freizuhalten. Hierzu sollen u.a. folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Abpollerung des Gehweges entlang der Parkbuchten. Sollte dies wider Erwarten nicht möglich sein, soll als Alternative das Längsparken angeordnet werden; 2. Temporäre Einrichtung eines absoluten Halteverbots in dem Straßenabschnitt, der auf Grund des Bauprojekts "Kleyers" nur als Einbahnstraße genutzt werden kann. Der Behindertenparkplatz hinter der Tiefgarageneinfahrt zum Ordnungsamt soll erhalten bleiben. Bis zur Umsetzung der Maßnahmen soll der ruhende Verkehr regelmäßig durch die Verkehrspolizei/ Ordnungsamt bestreift werden. Begründung: Anwohner beklagen sich, dass der Gehweg vor allem mit Kinderwägen und Rollstühlen nur eingeschränkt benutzt werden kann, da parkende Auto in den Gehwegbereich hereinragen. So werden Fußgänger gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Der Behindertenparkplatz behindert keine Fußgänger und wird zudem weiter benötigt. Er soll daher erhalten bleiben. Anwohner sind zudem verwundert, dass in unmittelbarer Nähe zum Ordnungsamt dieser Zustand nicht durch die Stadt behoben wird. Quelle: eigene Aufnahmen Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1415/1 Betreff: Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Rotlichtblitzer an der Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße/Kleyerstraße für den beidseitigen Verkehr aufstellen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sind alternative Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs zu prüfen. Begründung: Viele Kinder laufen auf ihrem Schulweg aus den Neubauten der Weilburger Straße über die Kleyerstraße Richtung Galluswarte und müssen anschließend dort die Mainzer Landstraße überqueren. An dieser Stelle fahren regelmäßig Autos als auch Straßenbahnen bei Rot, während die Kinder loslaufen, da die Ampel für sie Grün zeigt. Aus diesem Grund gab es eine große Diskussion auf der letzten Schulelternbeiratssitzung der Günderrodeschule über die Sicherheit des Schulwegs. Quelle: Apple Karten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1411/1 Betreff: Ergänzung fehlender Fußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: An der Kreuzung Idsteiner Straße / Schwalbacher Straße sind bisher nur auf der südlichen und westlichen Seite des Kreisels Fußgängerüberwege vorhanden, während sie auf der nördlichen und östlichen Seite fehlen. Diese inkonsistente Gestaltung führt zu Einschränkungen für Fußgehende, die die Kreuzung sicher überqueren möchten. Insbesondere für die Schüler *innen der angrenzenden Paul-Hindemith-Schule stellt die gegenwärtige Situation eine hohe Gefährdungslage dar. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, die fehlenden Fußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße / Schwalbacher Straße ergänzen zu lassen, um eine sichere und durchgehende Querung in alle Richtungen zu ermöglichen. Zudem sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um den Kreisel für Autofahrende übersichtlicher zu gestalten und gleichzeitig die Rücksichtnahme auf Fußgehende zu fördern. Begründung: Die unvollständige Ausstattung der Kreuzung mit Fußgängerüberwegen schafft ein Sicherheitsrisiko, da Fußgänger*innen gezwungen sind, ungeschützte Straßenbereiche zu überqueren. Besonders betroffen ist der Weg von der süd-westlichen auf die nord-östliche Seite des Kreisels. Im Gegensatz hierzu, sind in der parallelen Frankenallee an allen Kreuzungen Fußgänger-überwege in jede Richtung vorhanden, was die fehlen-den Überwege an der Idsteiner Straße / Schwalbacher Straße noch deutlicher unterstreicht. Zudem wird die fehlende Sicherheit für Schüler*innen immer wieder von besorgten Eltern kritisiert. Eine umfassende Nachrüstung aller Seiten mit Fußgängerüberwegen würde die Sicherheit erhöhen und die Kreuzung insgesamt barrierefreier gestalten. Fotos: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1399/1 Betreff: Absperrpfosten an der östlichen Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, je einen kontrastreichen rot-weissen Pfosten an der östlichen Kreuzung Kleyer-/Weilburger Straße anbringen zu lassen, um illegales PKW-Parken zu verhindern, und zwar: 1. In der Kleyerstraße auf Höhe der Hausnummer Kleyerstraße 1 beim südlichen Schnittpunkt von Fußgängerüberweg und Bordstein 2. In der Weilburger Straße auf Höhe der Hausnummer Kleyerstraße 1 wenige Zentimeter nördlich des Schachtdeckels Begründung: Der Gehweg und die unterschiedlichen Schachtdeckel auf dem Gehweg zwischen Kleyerstraße und Weilburger Straße werden regelmäßig illegal zugeparkt. . Fotos: Manuel Denkwitz Luftbild: Geoportal Frankfurt, eigene Eintragungen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1357/1 Betreff: Verkehrssituation Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn'sche Höfe sicherer gestalten Vorgang: OM 2005/22 OBR 1; ST 1816/22; OM 4054/23 OBR 1; ST 409/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch folgende Maßnahmen die Verkehrssicherheit rund um die KiTa Lahn`sche Höfe zu erhöhen: 1. Rund um die KiTa Lahn'sche Höfe soll auf der Rebstöcker Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 angeordnet werden, da hier leider regelmäßig "sehr sportlich" gefahren wird. 2. Im Zuge von Tempo 30 soll der in ST 409 (2024) angesprochene Überweg von der Lahnstraße zur Straßenbahnhaltestelle geprüft und umgesetzt werden, da ja nun aufgrund der reduzierten Geschwindigkeit eine sicherere Gesamtsituation geschaffen ist. Der Überweg wird benötigt, da der Umweg über zwei weitere Kreuzungen für viele Fußgehende zu aufwendig und den Kindern nicht zu erklären ist. 3. Der nach Bauarbeiten kaum erkennbare Fußgängerüberweg Lahnstraße/Krifteler Straße soll in Kürze farblich erneuert werden. In diesem Zuge soll auch das entfernte Schild "Fußgängerüberweg" wieder aufgestellt werden. 4. Die im Jahr 2023 ausgesetzten Geschwindigkeitskontrollen in der Rebstöcker Straße sollen wieder aufgenommen werden. Eine regelmäßige Geschwindigkeitskontrolle soll zukünftig auch in der westlichen Lahnstraße in Nähe der KiTa erfolgen. 5. Der Häuserblock Rebstöcker Straße/Lahnstraße/Krifteler Straße soll möglichst zügig, in Abstimmung mit der Kinderbeauftragten, anhand der dortigen Nutzungsbedürfnisse in den Schulwegeplan aufgenommen werden. Begründung: Der Häuserblock Rebstöcker Straße/Lahnstraße/Krifteler Straße wurde vor Jahren mit Wohngebäuden und einer KiTa bebaut. Er wurde jedoch nicht in den Schulwegeplan einbezogen, obwohl dort zahlreiche Familien mit schulpflichtigen Kindern leben. Der Fußgängerüberweg auf der Lahnstraße über die Krifteler Straße ist in ST 1816 2022 in der Zeichnung 22/0000 Blatt 1 zur Krifteler Straße noch enthalten, seit Fertigstellung von Bauarbeiten jedoch kaum noch erkennbar. Die Anwohnenden fordern die Wiederherstellung des "Zebrastreifens", insbesondere für die Schul- und Kindergartenkinder. Fotos: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2005 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1816 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4054 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 409 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5836 2024 Die Vorlage OF 1357/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1311/1 Betreff: Parkverbotsschilder an der Ecke Frankenallee/Krifteler Straße zurückversetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Parkverbotsschilder (Parkverbot: Freitags von 6-20 h) an der Ecke Frankenallee/ Krifteler Straße um ca. 20 Meter zurückzuversetzen - sprich die Schilder auf Höhe der Begrenzung des Kinderspielplatzes Quäkerwiese zu installieren (siehe markiertes Bild unten). Begründung: Die Parkverbotsschilder wurden aufgrund des freitags stattfindenden Gallusmarktes zwischen der Ecke Frankenallee/Schwalbacher Straße und der Ecke Frankenallee/Krifteler Straße (aus der Innenstadt kommend) aufgestellt. Jedoch wird der Bereich von der Begrenzung des Spielplatzes Quäkerwiese bis zur Ecke Frankenallee/Krifteler Straße nicht von den Marktteilnehmern genutzt. Der Parkdruck in der Frankenallee ist sehr hoch. Anwohner, die den Rest der Woche im zuvor genannten Bereich parken, finden freitags schwerlich eine andere Parkmöglichkeit. Deshalb sollte in dem nicht marktseitig genutzten Bereich das Parken auch freitags erlaubt sein. Hierzu sind die Parkverbotsschilder, wie oben beschrieben, zurückzuversetzen. Quelle: eigene Bilder Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1311/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1308/1 Betreff: Bäume in der Weilburger Straße 17 weitestgehend erhalten und Ersatzpflanzungen vornehmen Vorgang: V 890/24 OBR 1; ST 837/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Hinweis auf die erteilte Baugenehmigung eines Neubaus mit 23 Wohnungen und 17 PKW-Stellplätzen in der Weilburger Straße 17 und die ST 837 / 2024 folgende Maßnahmen anzuordnen und sicherzustellen: 1. Bestehende Bäume und Grünflächen sind im Zuge der Baumaßnahme weitestgehend zu erhalten und zu schützen. 2. An Stelle von Bäumen, die nicht erhalten werden können, soll die Ersatzpflanzung in mindestens dreifacher Anzahl auf dem betreffenden Grundstück, ersatzweise auf einem benachbarten Grundstück erfolgen. 3. Bäume auf öffentlichem Grund sind zu erhalten und wirksam gegen Beschädigungen durch Baustelleneinwirkungen zu schützen. 4. Bei reiner Wohnnutzung soll auf oberirdische Stellplätze auf dem Grundstück verzichtet werden. An deren Stelle sollen entsiegelte begrünte Flächen entstehen. Begründung: Im Gebiet des Ortsbezirks 1 kommt es immer wieder zur genehmigten Fällung zahlreicher Bestandsbäume. In Zeiten der sommerlichen Erhitzung und den spürbaren Auswirkungen der Klimakrise sollen Neubauvorhaben so geplant und umgesetzt werden, dass auf die bestehende Natur Rücksicht genommen wird und nach Fertigstellung des Neubaus bessere klimatische Bedingungen als zuvor entstehen. Die umliegende Neubebauung hält keine oberirdischen Stellplätze vor. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 890 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 837 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 29 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wir über die Vorlage OF 1308/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5741 2024 Die Vorlage OF 1308/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 3.: GRÜNE, CDU, FDP, Linke, BFF und Die Partei gegen SPD (= Ablehnung) Ziffer 4.: GRÜNE, Linke und Die Partei gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 1232/1 Betreff: Sichere Übergänge - Parks "spielend" verbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Abschnitten verkehrsberuhigte Bereiche ("Spielstraßen") einzurichten oder andere Maßnahmen zu ergreifen, um dort für eine deutliche Verkehrsberuhigung zu sorgen: 1. Niederhausener Straße zwischen Waldemser Straße und Schwalbacher Straße (Verbindung von Lotte-Specht-Park und Europagarten); 2. Pariser Straße zwischen der Bushaltestelle Maastrichter Ring (in Richtung Innenstadt) und Römischer Ring (Verbindung von Europagarten und Gleisfeldpark). Begründung: Die Kinder aus dem Gallus sowie den anliegenden Schulen und Kindergärten nutzen die Spielplätze, Grünflächen und Parks, um dort zu spielen, sich zu treffen und Zeit zu verbringen. Für sie müssen die Übergänge zwischen den Parks sicher gestaltet werden. Gegenwärtig bestehen für sie Gefahren durch zu schnelle Autos, Roller, Motorräder und Fahrräder. Durch eine Verkehrsberuhigung der genannten Bereiche werden die Fahrer*innen zu erhöhter Aufmerksamkeit und angemessener Geschwindigkeit angehalten. Ziel der Maßnahme ist die Verkehrsberuhigung und kindgerechte Spiel- und Überquerungsmöglichkeit zwischen den drei Grünflächen Lotte-Specht-Park, Europagarten und Gleisfeldpark durch Spielstraßen, in denen Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und Autofahrer*innen gleichgestellt sind und Schritttempo herrscht. So können die Grünflächen Lotte-Specht-Park, Europagarten und Gleisfeldpark sicher und "spielend" verbunden werden. Daher sollten die betreffenden Abschnitte zu verkehrsberuhigten Spielstraßen umgewidmet oder mit anderen Maßnahmen deutlich verkehrsberuhigt werden. Antragsteller: Linke Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 35 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5406 2024 Die Vorlage OF 1232/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, 1 FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: Linke, Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1201/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung Vorgang: E109/22 Grüne/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1832/22; EA 82/22 OBR 1; EA 100/23 OBR 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umgestaltung der Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128, sowie Tevesstraße 99, 73 und 43 in der Friedrich-Ebert-Siedlung werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Ursprünglich sollten mit der E 109/22 die Mittel für Spielplatzbau und -sanierung aufgestockt und ein Spielplatzprioritätenprogramm aufgelegt werden. Bisher ist dies dem OBR 1 noch nicht vorgestellt worden. Sollte dort bereits die Umgestaltung aufgenommen worden sein, so wird gebeten, diese auf oberste Priorität zu setzen und die Mittel dafür zeitnah freizugeben. Die Planung der Spielplätze soll in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten, dem Quartiersmanagement und der Elterninitiative Perspektiven für Kinder im Gallus e.V. aus der Siedlung erfolgen. Begründung: An der Situation hat sich nichts geändert: Die o.g. Spielplätze sind relativ klein und alt und liegen in der Nähe voneinander, mitten in einer Wohnbebauung. Nicht alle Spielgeräte sind mehr benutzbar. Die meisten Spielgeräte richten sich an Kinder ab ca. 3-4 Jahren, Anwohner/-innen wünschen sich aber auch Spielgeräte für Kleinst- und Kleinkinder unter 3 Jahren. Auch für ältere Schulkinder und Jugendliche gibt es wenig interessante Spielgeräte. Um den Anliegen aller Altersgruppen Rechnung zu tragen, wäre es daher sinnvoll, z.B. die Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128 aufeinander abzustimmen und für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten sowie gleichzeitig die Spielplätze Tevesstraße 99, 73 und 43 für Kleinst- und Kleinkinder umzugestalten. Die Kinder und Jugendlichen der Friedrich-Ebert-Siedlung haben angemessene Spiel- und Freizeitmöglichkeiten dringend nötig. Mit der EA 82 aus 2022 wurde dies bereits angeregt und i.R. der E 109 angenommen. Es ist aber nichts passiert. Auch nach der EA 100 aus 2023 passierte wieder nichts. Die Kinder können aber nicht noch länger warten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.03.2022, EA 82 Etatantrag vom 04.05.2022, E 109 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 100 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 82 2024 Die Vorlage OF 1201/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1220/1 Betreff: Fahrradpiktogrammketten Kleyerstraße versetzen, Sicherheit erhöhen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrradpiktogrammketten in der Kleyerstraße gemäß den Musterlösungen für Radverbindungen des Hessisches Verkehrs-Ministeriums so weit in Richtung Fahrbahnmitte versetzen zu lassen, dass mindestens 75cm Abstand zu den seitlich parkenden Fahrzeugen besteht. Das bedeutet praktisch die Markierung der Piktogrammketten auf dem Asphalt im Bereich der Straßenbahnschienen. Begründung: Die bestehenden Piktogrammketten sind in einem sehr geringen Abstand zu den seitlich parkenden Fahrzeugen angeordnet. Bei sich öffnenden Autotüren sind Radfahrende gezwungen, seitlich in Richtung Straßenbahngleise auszuweichen. Das birgt das Risiko von Stürzen, wenn die Fahrradradreifen in die Straßenbahnschienen gelangen. Radpiktogrammketten zwischen den Schienen führen Radfahrende mit sicherem Abstand über die gesamte Länge der Kleyerstraße. Bild: Manuel Denkwitz, Kleyerstraße stadtauswärts Grafik: Musterlösungen für Radverbindungen des Hessisches Verkehrsministeriums Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5399 2024 Die Vorlage OF 1220/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen SPD und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1219/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel im Gallus in der Schwalbacher Straße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Schwalbacher Straße an folgenden Stellen je 5-10 Fahrradbügel aufstellen zu lassen: - Vor Hausnummer 40 in der Parkbucht direkt vor der Ampel - Vor der Hausnummer 45 auf dem Gehweg direkt vor der Ampel Begründung: Im Kreuzungsbereich Schwalbacher Straße / Mainzer Landstraße befindet sich die sehr stark frequentierte Straßenbahnhaltestelle "Schwalbacher Straße". In den vergangenen Jahren wurden dort bereits im Gehwegbereich einige Fahrradbügel installiert, die jedoch die wachsende Anzahl Rädern nicht mehr aufnehmen können. Hinzu kommt, dass parkende PKW direkt an der Haltelinie vor dem Kreuzungsbereich die Sicht auf die Fußgehenden behindern und beim Ein- und Ausparken regelmäßig Rückstaus und gefährliche Situationen entstehen. Weitere Radbügel bieten also einen sicheren Abstellplatz für Fahrräder und erhöhen die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden sowie die Schulkinder auf ihrem Schulweg. Quelle: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5398 2024 Die Vorlage OF 1219/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1169/1 Betreff: Bauvorhaben Camberger Straße 21: Zugang zur Baustelle nicht durch das Wohngebiet führen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat möge sicherstellen lassen, dass Zufahrt und Abfahrt zur Baustelle des Bauvorhabens in der Camberger Straße 21 (ehemaliges Autohaus) als auch der offizielle Einlass und Auslass der Bauarbeitenden über die Rampe der Camberger Brücke und nicht durch das Wohngebiet über die Weilburger Straße erfolgen. Begründung: Anwohnende befürchten erheblichen Baustellenverkehr in der Tempo-30-Zone der Weilburger Straße. Ein Befahren der Weilburger Straße mit schweren Baufahrzeugen ist auch aufgrund der kürzlichen Straßenerneuerung unbedingt zu vermeiden. Auch sollen keine Kleinbusse mit Arbeitenden in der Weilburger Straße halten, sondern ebenfalls die Camberger Straße direkt auf das Baustellengelände nutzen. Bisher kam es bereits zur gelegentlichen Nutzung des Zugangs durch das Wohngebiet, weil Zäune zwischen den Grundstücken noch nicht entfernt worden waren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5225 2024 Die Vorlage OF 1169/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1172/1 Betreff: Leerstehendes Haus Weilburger Straße 17 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Die Liegenschaft Weilburger Straße 17 steht seit vielen Jahren leer und hinterlässt einen verwahrlosten Eindruck. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gefragt: Welche Absichten bestehen im Zusammenhang mit diesem Grundstück? Beabsichtigt der Magistrat, die Liegenschaft einer Wohnnutzung zuzuführen? Begründung: Seit geraumer Zeit wird die Immobilie nicht mehr regelmäßig genutzt, besucht und kontrolliert. Der Haupteingang ist seit Jahren durch Sträucher und Bäume zugewachsen, das Grundstück ist vermüllt und im Dachgeschoss steht seit langer Zeit ein Dachfenster offen. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 890 2024 Die Vorlage OF 1172/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 684/9 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; OA 387/23 OBR 6; ST 956/23; OM 4939/24 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere - auch aus dem OB 9 - nicht mehr annehmen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnende gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4939 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5162 2024 Die Vorlage OF 684/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP, BFF und fraktionslos
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2024, OF 649/3 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; ST 956/23; OA 387/23 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen oder haben sie bereits gekündigt. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt lässt derzeit zudem Willkür vermuten. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge äusserst niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnende gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner*in. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 649/3 wird auf Wunsch der FDP bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2023, OF 531/11 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; ST 956/23; OA 387/23 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, 1. indem er die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in dem Antrag OF 842 2023 im Ortsbeirat 6 beantragt, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend anpasst 2. indem er alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime Nied, Fechenheim und Hattersheim 3. indem er die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt 4. indem er einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt mutet derzeit zudem willkürlich an. ST 956 2023 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen 1 und 2 Euro je Einwohner*in aus. Wenn man die in ST 956 2023 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei ca. 750.000 Einwohnende gerade höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt. Denn Tierschutz-Vereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 531/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4939 2024 Die Vorlage OF 531/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1035/1 Betreff: Halteverbot in der Weilburger Straße sichtbar machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Weilburger Straße auf Höhe der Hausnummern 14-16 beidseitig der Tiefgagagenausfahrt sogenannte "Zickzacklinien" (Verkehrszeichen 299) vor der Randbegrünung auf dem Fahrbahnbelag markieren zu lassen. Damit soll das bereits bestehende und beschilderte Halteverbot verdeutlicht werden und das Falschparken zurückgedrängt werden. Begründung: Die Falschparkenden versperren mit ihren Fahrzeugen den Tiefgaragen-Nutzer*innen die Sicht auf die Straße und zwingen die Autofahrenden, weit in den Fahrbahnbereich hineinzufahren. Das gefährdet wiederum andere Verkehrs-teilnehmende. An dieser Stelle kam es schon zu diversen Beinahe-Unfällen. Fotos: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4796 2023 Die Vorlage OF 1035/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1037/1 Betreff: Parkhaus Galluswarte ausschildern und in das Parkleitssystem aufnehmen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Parkhaus Galluswarte aus allen Himmelsrichtungen mit den üblichen Wegweisern für Parkhäuser ausschildern zu lassen. Dabei sollen mindestens folgende Orte mit einem Wegweiser versehen werden: 1. Galluswarte in westlicher Fahrtrichtung beim Abzweig zur Kleyerstraße am Wegweiser zum Parkhaus Ordnungsamt 2. Ecke Kleyerstraße / Krifteler Straße am Wegweiser zum Parkhaus Ordnungsamt 3. Weilburger Straße auf Höhe des Ärztehauses in südlicher Fahrtrichtung, damit Besuchende des Ärztehauses zum Parkhaus geleitet werden 4. Kleyerstraße 20 zur Einfahrt in die Parkgarage - beidseitig 5. Ecke Weilburger Straße / Helmut-Walcha-Straße in Richtung Kleyerstraße beidseitig 6. Ecke Helmut-Walcha-Straße / Kleyerstraße Weiterhin soll das Parkhaus - wie fast alle anderen Parkgaragen auch - in die gängigen Apps zur Anzeige von freien Plätzen aufgenommen werden wie z.B. Hit Radio FFH und in das Frankfurter Parkleitsystem integriert werden. Begründung: Verschiedene Institutionen wie das AmkA, das Gallustheater und das Ärztehaus empfehlen Anreisenden per Auto das Parkhaus in der Kleyerstraße 20 mit den Bezeichnungen "Gallus-Warte" oder "Mainzer Landstraße". Leider ist an der Galluswarte nur das weit entfernte "Parkhaus Ordnungsamt" ausgeschildert, und so strandet ein Teil der Parkhaussuchenden in den Wohngebieten. Das Parkhaus Galluswarte wird 24/7 von Apcoa betrieben und weist 460 Parkplätze aus. Es könnte problemlos größere Mengen an Fahrzeugen aufnehmen und damit die umliegenden Wohnviertel deutlich entlasten. Foto: Manuel Denkwitz, einziger Wegweiser zum Parkhaus Galluswarte Link: https://www.apcoa.de/parken/frankfurt/mainzer-landstrasse/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4798 2023 Die Vorlage OF 1037/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. Gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2023, OF 993/1 Betreff: Illegales Gehwegparken Niedernhausener Straße unterbinden - Fahrradbügel anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Niedernhausener Straße auf dem Abschnitt zwischen Schwalbacher Straße und Hattersheimer Straße auf der Nordseite die beiden barrierefrei erreichbaren Sitzbankbereiche mittels Fahrradbügeln vor Falschparkenden zu schützen. Begründung: Damit die o.g. Sitzbankbereiche barrierefrei zugänglich sind, wurde der Bordstein jeweils abgeflacht. Dies lädt jedoch zum illegalen Beparken des Gehwegs ein, sodass dieser nur noch eingeschränkt erreichbar ist. Da es bei den auf der Südseite gelegenen Wohngebäuden keine ausreichenden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder gibt, sollen Fahrradbügel angebracht werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4568 2023 Die Vorlage OF 993/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, in der Niedernhausener Straße auf dem Abschnitt zwischen Schwalbacher Straße und Hattersheimer Straße auf der Nordseite die beiden barrierefrei erreichbaren Sitzbankbereiche mittels Fahrradbügeln oder Pollern vor Falschparkenden zu schützen. Die Fahrbahn muss weiterhin barrierefrei überquerbar sein." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2023, OF 994/1 Betreff: Gedenktafel für Hans Frick in der Lahnstraße - Aktueller Sachstand Vorgang: OIB 156/17 OBR 1; ST 1568/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der ST 1568 versprochene Gedenktafel für Hans Frick in der Lahnstraße anbringen zu lassen. Für den Fall, dass es bei der Umsetzung des Anliegens Schwierigkeiten gibt, möge der Magistrat bitte ausführen, woran die Verzögerung liegt. Begründung: Seit vielen Jahren bemüht sich der Ortsbeirat 1 um eine Gedenktafel für den Schriftsteller Hans Frick an der Lahnstraße 28 und hat sogar 500€ finanzielle Beteiligung zugesichert. Der Magistrat hat das Anliegen ebenso wiederholt begrüßt. Bedauerlicherweise hängt die Gedenktafel aber 14 Monate nach der letzten positiven Auskunft des Magistrats weiterhin nicht am Gebäude. Gründe für die Verzögerung wurde bisher noch nicht benannt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.12.2017, OIB 156 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1568 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4569 2023 Die Vorlage OF 994/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 990/1 Betreff: Klimaresiliente und dichtere Bepflanzung entlang der Kleyerstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entlang der Kleyerstraße von der Sondershausenstraße nach Westen in Richtung Griesheim eine dichtere und klimaresiliente Bepflanzung möglichst aus dem 10.000-Bäume-Programm umsetzen zu lassen. Auch ein Tiny Forest ist vorstellbar. Zudem soll geprüft werden, ob die intensiven künstlerischen Schnittarbeiten in Form von Kugelbüschen dort notwendig sind, oder ob die Büsche naturnaher wachsen dürfen. Begründung: Frankfurt braucht dringend mehr Bäume und klimaresiliente Pflanzen und sollte zur Bepflanzung vor allem derzeit brach liegende Flächen nutzen. Fotos: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4565 2023 Die Vorlage OF 990/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 1021/1 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: OA 387/23 OBR 6 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Tierschutz angemessener Rechnung zu tragen, 1. indem er die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in dem Antrag OF 842 2023 im Ortsbeirat 6 beantragt, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend anpasst. 2. indem er alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime Nied, Fechenheim und Hattersheim. 3. indem er die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen wie in den Vorjahren wieder aufnimmt. 4. indem er einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt mutet derzeit zudem willkürlich an. ST 956 2023 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen 1 und 2 Euro je Einwohner*in aus. Wenn man die in ST 956 2023 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei ca. 750.000 Einwohnende gerade höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz gefloßen sind. Die Verwaltung der Stadt Frankfurt hat derzeit offensichtlich keine Kriterien für die Mittelvergabe. Einerseits gibt sie die Rufnummern von Tierschutzorganisation an hilfesuchende Personen heraus, erhält Fundtierlisten von diesen Institutionen, zahlt dann aber trotzdem keine Fundtierpauschale und verweigert die Bearbeitung von Finanzierungsanträgen. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt. Richtiger Tierschutz ist nicht teuer, sondern bewirkt positive Effekte an anderer Stelle. Derzeit müssen die Tierschützer viel sparen und können in ihren Institutionen keine langfristigen Maßnahmen angehen. Das ist ökonomisch nachteiliger, als wenn die Tierheime angemessen ausgestattet werden und nachhaltige Investitionen tätigen können. Derzeit müssen viele Ehrenamtliche mit eigenem Geld einspringen, das sie ansonsten in den Konsum stecken würden. Die Spenden können sie zwar von der Steuer absetzen, aber in Summe schadet das dann wiederum dem Staat, indem er geringere Einahmen hat. Die Vereinsvorstände "verschwenden" viel Zeit mit Fundraising, anstatt sich um "sinnvollere Dinge" zu kümmern. Die derzeitige Situation ist schadhaft und destruktiv, und führt dazu, dass das Ehrenamt kollabiert, der Tierschutz vernachlässigt wird und darüber hinaus auch das Vertrauen in den Rechtsstaat (Die Stadt Frankfurt ist für Tierschutz zuständig!) schwindet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4585 2023 Die Vorlage OF 1021/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 878/1 Betreff: Geschwindigkeit sichtbar machen - Geschwindigkeitsmessgerät am Zebrastreifen Frankenallee/Ecke Schwalbacher Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird gebeten, ein (mobiles) Geschwindigkeitsmessgerät mit Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeit und Rückmeldemöglichkeit durch Farbe, Smileys o.ä. im Bereich des Zebrastreifens Frankenallee 169 / Schwalbacher Straße (in Fahrtrichtung stadteinwärts) anbringen zu lassen. Begründung: An der o.g. Kreuzung kommt es oft zu gefährlichen Situationen, da viele Autofahrer schneller als die erlaubten 30 km/h fahren, was auch dadurch begünstigt wird, dass die Schwalbacher Straße seit langem nur als Einbahnstraße befahrbar ist und von rechts daher kein Verkehr erwartet wird. Die Kreuzung ist jedoch für viele Schulkinder der Paul-Hindemith-Schule und Eltern mit Kindergartenkindern wichtig und muss von diesen mehrfach am Tag überquert werden. Im Sinne der Verkehrssicherheit ist daher hier eine Änderung notwendig, bei der Autofahrerinnen und Autofahrer eine Rückmeldung über ihre Geschwindigkeit erhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4058 2023 Die Vorlage OF 878/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 872/1 Betreff: Den Gustavsburgplatz aufwerten und sicherer machen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das derzeit teilweise erlaubte Gehwegparken rund um den Gustavsburgplatz aufzuheben, die Beschilderung vollständig entfernen und die Gehwege durch Poller absichern zu lassen, um auch das illegale Gehwegparken dort wirksam zu unterbinden. Begründung: Rund um den Gustavsburgplatz und die zentrale Straßenbahnhaltestellewirkt legal und illegal geparkt. Die Gehwege sind teilweise nicht benutzbar, in jedem Fall werden Fußgehende gefährdet und Mobilitätseingeschränkte behindert. Der spärliche und gefährdete Baumbestand wird zusätzlich durch parkende Fahrzeuge geschädigt. Und das, obwohl das Gallus seit Jahrzehnten mit Grün unterversorgt ist, auch heute noch in diesem dicht bebauten Gebiet. Für die Anwohner stehen ausreichend Parkplätze in den Tiefgaragen zur Verfügung. Der Gustavsburgplatz sollte nach dem Willen der Bevölkerung, der Initiativen vor Ort und des Ortsbeirates aufgewertet werden. Dazu gehört auch die Verbesserung und Sicherung der Wegebeziehungen. Auch der versprochene Fußgängerüberweg von der Lahnstraße zur Straßenbahnhaltestelle steht noch aus. Foto: Google; Grafik: Andreas Laeuen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4054 2023 Die Vorlage OF 872/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Die Partei gegen CDU und FDP (= Ablehnung); LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 873/1 Betreff: Fahrradbügel für das Gallus Theater und den Geschichtsort Adlerwerke Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Eigentümer der Grundstücke entlang des öffentlichen Verbindungsweges zwischen Kleyerstraße und Weilburger Straße entlang des Gallustheaters (Kleyerstraße 15, Flur 207) zuzugehen und diese aufzufordern, eine ausreichende Anzahl Fahrradbügel für die zahlreichen Besuchenden des Gallustheaters und des Geschichtsorts Adlerwerke aufzustellen. Falls die Grundstückseigentümer den dringenden Bedarf nicht decken wollen, wird der Magistrat aufgefordert, in Verhandlungen mit den Grundstücks-eigentümern einzutreten, um die Erlaubnis zu erhalten, auf eigene Kosten Fahrradbügel aufstellen zu dürfen. Es sollen mindestens 30 Fahrraddoppelbügel entlang des Mittelgrünstreifens errichtet werden. Begründung: Täglich besuchen zahlreiche Gäste das Gallustheater und den Geschichtsort Adlerwerke im Gebäudeensemble der ehemaligen Adlerwerke. Im gesamten Umfeld dieser Institutionen sind jedoch keinerlei Radbügel zu finden, obwohl zahlreiche Gäste mit dem Rad zu den Veranstaltungen anreisen. Die Gehwegfläche entlang der Adlerwerke zwischen Kleyer- und Weilburger Straße ist ausreichend breit, um zwischen den Straßenleuchten entlang des Grünstreifens Radbügel montieren zu können. Falls Bedenken wegen des Denkmalschutzes bestehen, verweist der Antragsteller darauf, dass die ehemaligen Adlerwerke einmal Fahrräder hergestellt hatten. Außerdem können Radbügel in Material, Farbe und Form so gewählt werden, dass sie sehr gut zur denkmalgeschützten Fassade passen. Foto: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4055 2023 Die Vorlage OF 873/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 877/1 Betreff: Hundeauslauffläche in der Friedrich-Ebert-Siedlung nun endlich umsetzen und einzäunen Vorgang: OM 3128/18 OBR 1; ST 1523/18 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Grünfläche an der Kleyerstraße neben dem Kleingartengelände (im städtischen Grünflächenkataster als Grünanlage Nr. 930 gekennzeichnet) als Hundeauslauffläche einzurichten. Diese soll, wie am Alleenring, eingezäunt werden. Begründung: Laut ST 1523 von 2018 befürwortet der Magistrat die Einrichtung der Fläche. Die Anwohnerinnen und Anwohner wünschen sich jedoch auch eine Einzäunung, was die Stadt jahrelang kategorisch ablehnte. Nun wurde die Hundeauslauffläche zwischen Spohrstraße und Richard-Wagner-Straße am Alleenring im Nordend doch eingezäunt, was bei Hunden und Halterinnen und Haltern gut ankommt. Was im Nordend möglich ist, sollte auch im Gallus möglich sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3128 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1523 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4057 2023 Die Vorlage OF 877/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2023, OF 847/1 Betreff: VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat schreibt in B125/23, dass der barrierefreie Ausbau von Haltestellen nicht Bestandteil in M192/22 war und dies nicht mehr in die beschlossene M-Vorlage aufgenommen werden könne. Der Magistrat verweist zudem auf den Nahverkehrsplan 2025+ und dessen Anlagen, in denen der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 nach 01.01.2022 begründet und aufgelistet sei. Die Anforderungen des PBefG seien somit erfüllt. Die zugehörige Karte weist den geplanten Ausbau folgender Straßenbahnhaltestellen mit Priorität und voraussichtlichem Fertig-stellungsjahr aus: Güterplatz Priorität A 2024 HBF/Münchener Straße Priorität A 2025ff. Weser-/Münchener Straße Priorität A 2025ff. Rebstöcker Straße Priorität A 2025ff. Schwalbacher Straße Priorität A 2025ff. Galluswarte Priorität B 2024 Speyerer Straße Priorität B 2024 Wickerer Straße Priorität B 2025 ff. Ordnungsamt Priorität B 2025 ff. Platz der Republik Priorität B 2025 ff. Galluspark Priorität C 2025 ff. Kriegkstraße Priorität C 2025 ff. Es ist festzustellen, dass seit 01.01.2022 im Ortsbezirk 1 keine Straßenbahnhaltestellen barrierefrei umgebaut worden sind. Es wurde lediglich die Haltestelle Börneplatz für die T40-Wagen verlängert. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Haltestelle Galluswarte für die T40-Wagen zu verlängern, jedoch nicht vollständig barrierefrei auszubauen. Die oben genannten Ausnahmen werden lediglich pauschal begründet und beziehen sich auf die Fertigstellung der U5 und grundlegende Umbaumaßnahmen, die als komplex beschrieben werden. Der überproportional hohe Anteil von 33% der noch nicht umgebauten Haltestellen der Priorität A und 20% der weiteren Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich im Ortsbezirk 1. Der Magistrat beabsichtigt, 2023/2024 mit der barrierefreien Planung der Haltestelle Rebstöcker Straße zu beginnen. Weitere Umplanungen sind dem Ortsbeirat 1 derzeit nicht bekannt. Wenn die Planungen nicht beschleunigt werden, sind die vom Magistrat benannten Termine nicht mehr zu halten. Es ist weiterhin festzustellen, dass die Haltestellen mit der Priorität A und B einen hohen Fahrgastwechsel aufweisen und somit auch viele Menschen mit Behinderungen dort ein- und aussteigen. Das Fahrpersonal und Fahrgäste müssen helfend eingreifen und die Haltezeit verlängert sich. Das widerspricht der selbstbestimmten Fortbewegung behinderter Menschen und der beabsichtigten Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs. Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen und Senior*innen leiden besonders darunter, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bisher im Ortsbezirk 1 in nicht ausreichendem Maße umgesetzt worden ist. Dies vorangestellt, fordert der Ortsbeirat 1 den Magistrat auf, 1. die Anstrengungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen, 2. zu prüfen, ob der Umbau beschleunigt werden kann, wenn nicht alle Vorgaben zur vollständigen Barrierefreiheit sofort umgesetzt werden, 3. die Daten der Umbauzeiträume zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben, 4. die Kosten für die Umbaumaßnahmen zu beziffern, 5. der Stadtverordnetenversammlung das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zur Abstimmung vorzulegen, 6. den Ortsbeirat 1 über das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zu informieren. Anlagen: Nahverkehrsplan 2025+, Seiten 113-114 mit Anmerkungen Nahverkehrsplan 2025+, Rechtliche Grundlagen, Seite 141 Nahverkehrsplan 2025+, Anlage Kartenteil Seite 5 Nahverkehrsplan 2025+, Anlage Kartenteil Seite 5 Ausschnitt Ortsbezirk 1 Begründung: Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 125 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 64 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3927 2023 1. Die Vorlage B 125 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 847/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2023, OF 848/1 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat berichtet in B145/23 über die Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022. Darin finden sich in 2022 keine Maßnahmen im Ortsbezirk 1, obwohl folgende fünf Straßenbahnhaltestellen der Priorität A immer noch nicht umgebaut worden sind: Güterplatz Priorität A HBF/Münchener Straße Priorität A Weser-/Münchener Straße Priorität A Rebstöcker Straße Priorität A Schwalbacher Straße Priorität A Der Magistrat berichtet außerdem über Rücklagen zum Jahresende 2022 in Höhe von über 33 Millionen Euro. Laut Magistrat sei der ausgewiesene Rücklagenbestand überwiegend durch Finanzierungsbewilligungen gebunden, unter Anderem für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat 1 mitzuteilen, welche Finanzierungsbewilligungen aus den Rücklagen für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen bzw. für weitere Maßnahmen im Ortsbezirk 1 vorliegen, 2. welche Straßenbahnhaltestellen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 barrierefrei umgebaut werden sollen, 3. die Anstrengungen zum barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen, um die Vorgaben im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Personenbeförderungsgesetz (PBefG) schnellstmöglich erfüllen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 145 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 73 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3928 2023 1. Die Vorlage B 145 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 848/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 801/1 Betreff: Kiosk und Gastronomie am Gustavsburgplatz wiederbeleben Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die seit Langem geschlossene Trinkhalle auf dem Gustavsburgplatz an Interessentinnen und Interessenten zu verpachten, die dazu bereit sind, außer dem Kioskverkauf auch ein außengastronomisches Angebot über einen Sommergarten und ein kulturelles Angebot zu schaffen sowie die vorhandenen Toiletten öffentlich zugänglich zu machen. Begründung: Das Amt für Bau und Immobilien (ABI) ist für die Verpachtung des Kiosks auf dem Gustavsburgplatz zuständig. Amt und Ortsbeirat haben Kenntnis von Interessierten, die nicht nur Zeitschriften, Lebensmittel und Alkohol verkaufen wollen, sondern vor allem ein breites Angebot, einen Sommergarten, kulturelle Aktionen und den Betrieb einer öffentlichen Toi- lette anbieten möchten. Potentielle Betreiber wären bereit, auch eigeninitiativ Reparaturen durchführen zu lassen und für ein ansprechendes Ambiente sowie Sauberkeit im Umfeld zu sorgen. Die Interessierten bekommen derzeit jedoch keine Antworten auf ihre Anfragen, sondern werden vertröstet mit dem Hinweis, es gebe mehrere Interessierte, aber man habe sehr viel zu tun und solle von weiteren Anfragen absehen. Die Angebote wären in vielfacher Hinsicht ein großer Gewinn für das Gallus. In den letzten Jahren sind entlang der Mainzer Landstraße und Lahnstraße zahlreiche neue Wohnungen entstanden und hunderte Personen und Familien zugezogen. Gastronomische Angebote und Plätze mit hoher Aufenthaltsqualität sind jedoch Mangelware. Statt einer herkömmlichen Trinkhalle würden potentielle Betreiber gerne Gastronomie- und Kulturangebote für alle schaffen, Waren des täglichen Bedarfs verkaufen und Toiletten für Kund*innen, Eltern und Kinder des nahegelegenen Spielplatzes wie auch für ÖPNV-Benutzer*innen bereitstellen. In Kürze wird in der Gustavsburgstraße die "Gustav`s Lounge" eingerichtet, die von Jugendlichen gestaltet und bespielt und für alle Anwohnenden nutzbar gemacht wird. Der Ortsbeirat 1 hat das Vorhaben auch finanziell unterstützt sowie weitere Bänke, Fahrradbügel und einen Bücherschrank beigesteuert. Vergleichbare Projekte wie auf dem Wiesenhüttenplatz haben eindrucksvoll bewiesen, dass aus vermüllten Brennpunkten durch eine Aufwertung von Gestaltung und Angebot, privatem Engagement und sozialer KontrolleOrte mit einer hohen Aufenthaltsqualität entstehen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3931 2023 Die Vorlage OF 801/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 807/1 Betreff: Beschilderung "Geschichtsort Adlerwerke" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Straßenverkehrsraum eine Beschilderung für den "Geschichtsort Adlerwerke" vorzunehmen. Mögliche Standorte sind: Unter der Brücke Galluswarte für die Fußgänger und Ankommenden per S-Bahn und Tram Ecke Mainzer Landstraße / Kleyerstraße für beide Fahrtrichtungen Platz der Republik für beide Fahrtrichtungen Am Güterplatz Die Schilder sollten das Logo des Geschichtsorts enthalten und könnten wie abgebildet aussehen. Begründung: Den "Geschichtsort Adlerwerke" gibt es nun seit einem Jahr. Der lange und mühsame Weg für diesen Ort hat sich gelohnt. Immer mehr Menschen kommen zu diesem Ort, um sich zu informieren, um sich zu bilden und zu gedenken. Darunter sind auch viele Schulgruppen, aus Frankfurt und auch von außerhalb. Um die Sichtbarkeit dieser wichtigen Bildungs- und Gedenkstätte zu erhöhen und um die Erreichbarkeit zu erleichtern sollten Hinweisschilder im Verkehrsraum angebracht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3936 2023 Die Vorlage OF 807/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2023, OF 794/1 Betreff: Haushalt 2023 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung Vorgang: E 109/22 Grüne/SPD/FDP/Volt; Beschl. d.Stv.-V., §1832/22; EA 82/22 OBR 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umgestaltung der Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128, sowie Tevesstraße 99, 73 und 43 in der Friedrich-Ebert-Siedlung werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Ursprünglich sollten mit der E 109/22 die Mittel für Spielplatzbau und -sanierung aufgestockt und ein Spielplatzprioritätenprogramm aufgelegt werden. Bisher ist dies dem OBR 1 noch nicht vorgestellt worden. Sollte dort bereits die Umgestaltung aufgenommen worden sein, so wird gebeten, diese auf oberste Priorität zu setzen und die Mittel dafür zeitnah freizugeben. Die Planung der Spielplätze soll in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten, dem Quartiersmanagement und der Elterninitiative Perspektiven für Kinder im Gallus e.V. aus der Siedlung erfolgen. Begründung: An der Situation hat sich nichts geändert: Die o.g. Spielplätze sind relativ klein und alt und liegen in der Nähe voneinander, mitten in einer Wohnbebauung. Nicht alle Spielgeräte sind mehr benutzbar. Die meisten Spielgeräte richten sich an Kinder ab ca. 3-4 Jahren, Anwohner/innen wünschen sich aber auch Spielgeräte für Kleinst- und Kleinkinder unter 3 Jahren. Auch für ältere Schulkinder und Jugendliche gibt es wenig interessante Spielgeräte. Um den Anliegen aller Altersgruppen Rechnung zu tragen, wäre es daher sinnvoll, z.B. die Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128 aufeinander abzustimmen und für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten sowie gleichzeitig die Spielplätze Tevesstraße 99, 73 und 43 für Kleinst- und Kleinkinder umzugestalten. Die Kinder und Jugendlichen der Friedrich-Ebert-Siedlung haben angemessene Spiel- und Freizeitmöglichkeiten dringend nötig. Mit der EA 82 aus 2022 wurde dies bereits angeregt und i.R. der E 109 angenommen. Die Kinder können aber nicht noch länger warten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.03.2022, EA 82 Etatantrag vom 04.05.2022, E 109 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 100 2023 Die Vorlage OF 794/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2023, OF 749/1 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Parken in der Schwalbacher Straße Vorgang: OM 2626/22 OBR 1; ST 2828/22 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der Vorplanung des Magistrates gemäß ST 2828 aus 2022 und der Anlage 1 zur Überplanung der Parkflächen in der Schwalbacher Straße zu mit der Maßgabe, folgende Ergänzungen und Änderungen abweichend zur ST 2828 umsetzen zu lassen: 1. Schaffung von Sichtachsen und Aufstellung von Radbügeln vor den Kreuzungen, Einmündungen und Fußgängerüberwegen zur Erhöhung der Sicherheit der Fußgehenden und der Kinder auf ihren Schulwegen 2. Umwandlung zweier Parkplätze vor Frankenallee 144 in eine Lade- und Lieferzone für 2 Fahrzeuge 3. Anbringung zusätzlicher Fahrradbügel insbesondere für die Schüler*innen der Paul-Hindemith-Schule und der Kita 4. Schaffung einer Abstellzone für E-Scooter 5. Berücksichtigung der Anlage 1 mit Anmerkungen, Ergänzungen und Korrekturen Begründung: Die vom Magistrat vorgelegten Planungen weisen in die richtige Richtung. Insbesondere werden auf allen Geh- und Schulwegen die erforderlichen Mindestbreiten eingehalten. Ob die Markierungen auf den Gehwegen ein Überfahren durch PKW verhindern, muss künftig überprüft und ggf. nachjustiert werden. Eine Optimierung der Planung durch die Schaffung zusätzlicher Fahrradbügel vor Kreuzungen und Einmündungen sowie die Einrichtung einer E-Scooter-Anstellzone erhöht die Verkehrssicherheit. Auch die Fahrbahnbreite wird dadurch weniger eingeschränkt als bisher. Durch den Entfall weniger PKW-Stellplätze können zahlreiche Fahrradstellplätze und eine Lade- und Lieferzone geschaffen werden, so dass die Gehwege freigehaltenwerden und künftig insgesamt mehr Stellplätze zur Verfügung stehen als zuvor. Anlage 1: ST_2828_2022_AN1 mit Anmerkungen, Ergänzungen und Korrekturen Anlage 1 (ca. 916 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2626 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2828 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3588 2023 Die Vorlage OF 749/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung); bei 1 GRÜNE Abwesenheit
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2023, OF 747/1 Betreff: Ausländerbehörde im Ortsbezirk 1: Umbenennung in "Service Center Migration" sowie Einrichtung eines "Willkommens-Cafés" Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, die Ausländer-behörde in der Kleyerstraße 86 in "Service Center Migration" umbenennen sowie ein "Willkommens-Café" im Zugangsbereich einrichten zu lassen. Begründung: Die Außendarstellung der Ausländerbehörde, die Funktionsweise und die Behandlung der Kundinnen und Kunden ist seit Jahrzehnten und andauernd eine Katastrophe. Menschen müssen sehr lange auf Termine warten, teilweise auf der Straße, werden vor Ort ohne Termin abgewiesen und von Mitarbeitenden der Verwaltung oder Sicherheitsleuten würdelos behandelt. Statt Menschen aus der EU oder anderen Ländern in Frankfurt willkommen zu heißen, werden sie durch die Bürokratie abgeschreckt und verunsichert. Durch eine Umbenennung wird signalisiert, dass die Verwaltung den Menschen eine Serviceleistung anbietet und die Hemmschwelle oder Angst vor der Behörde gesenkt. Das negativ besetzte Wort "Ausländer" gehört in diesem Zusammenhang der Vergangenheit an. Ein "Willkommens-Café" signalisiert außerdem, dass die Menschen sich dort aufhalten und entspannen dürfen sowie die Zeit bis zu ihrem Termin überbrücken können. Das kommt auch den Mitarbeitenden im Amt zu Gute, da die Kundinnen und Kunden entspannter in die Beratungsgespräche gehen können. Darüber hinaus muss weiterhin und mit mehr Elan daran gearbeitet werden, dass die Verwaltung digitaler, kundenfreundlicher und effizienter wird und mehr Stellen in der Verwaltung geschaffen werden. Antragsteller: GRÜNE fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 747/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, LINKE. und Die Partei gegen GRÜNE (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2023, OF 1143/1 Betreff: Kontrastreiche Poller im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass künftig inmitten von Wegebeziehungen anstatt grauer Poller nur noch StVO-konforme, kontrastreiche, rot-weiße Poller verwendet werden, die auch von Menschen mit schlechterer Sehkraft erkannt werden. Weiterhin sollen an folgenden Stellen entweder die grauen Poller durch kontrastreiche rot-weiße Poller ersetzt werden oder mit deutlichen rot-weißen Aufklebern sichtbarer gemacht werden: - Südlicher Fuß-/Radweg um das Skyline-Plaza, 1 Poller an Geh-/Radweg - Camberger/Mainzer Landstr. unter der Eisenbahnbrücke: 1 Poller auf Gehweg - Mainzer Landstr. 193-197, Einfahrt 195-197: 8 Poller auf Gehweg - Mainzer Landstr. 191-193, Einfahrt 191-193: 3 Poller auf Gehweg - Speicherstraße 42-44, Zufahrt Tiefgarage Nr. 42: 2 Poller auf Gehweg - Speicherstraße 2, Fußgängerüberweg, 6 Poller am Fußgängerüberweg - Weilburger Straße 3-5, Zufahrt Parkplatz Ärztehaus: 4 Poller auf Gehweg - Weilburger Straße 17, Zufahrt Hinterhof: 2 Poller auf Gehweg - Pariser Straße 2-10, zwei Zufahrten, 8 Poller auf Gehweg Begründung: Wenn inmitten eines Weges ein "unsichtbarer" Poller steht, so ist dies sehr gefährlich für die Fußgehenden, insbesondere für Sehbehinderte Menschen. Gemäß §43 (1) S.1 StVO müssen Sperrpfosten rot-weiß gestreift sein. Kontrastreicher rot-weißer Poller (Hafenstraße), Grauer Poller vs. kontrastreicher rot-weißer Poller (Skyline Plaza) - Fotos: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5094 2024 Die Vorlage OF 1143/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 695/1 Betreff: Vorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum Vorgang: B 380/22 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Standortvorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum im sogenannten "Teilraum", in dem sich der Ortsbezirk 1 befindet, zu berücksichtigen: 1. Innenstadt: Schillerstraße nahe Eschenheimer Turm außerhalb der Fußgängerzone 2. Gutleut: Haltestelle Erntestraße (Fahrten in Richtung Autobahn und Umweg Hafentunnel wegen Sperrung Camberger Brücke) 3. Gallus: Frankenallee / Schwalbacher Straße 4. Gallus: Krifteler Straße / Mainzer Landstraße (nahe Lidl, Aldi, Rewe) 5. Gallus: Galluswarte nahe S-Bahnstation (insbesondere für mobilitäts-eingeschränkte Personen) Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, vorrangig an Umsteigepunkten des ÖPNV Mobilitätsstationen mit weiteren Mobilitätsangeboten zu planen, um den Umstieg auf nachhaltige Verkehrsmittel bequemer zu machen und zu beschleunigen. Begründung: Im B380 vom 30.09.2022 schreibt der Magistrat, dass er den Ortsbeiräten Gelegenheit gibt, eigene Standortvorschläge zu stationsgebundenen Carsharing-Stationen einzubringen. Die aufgeführten Orte stellen Umsteigepunkte und stark frequentierte Haltestellen des ÖPNV dar oder befinden sich vor Einzelhandelszentren. Anschlussfahrten oder der Transport von größeren Gütern können so bequem durchgeführt werden. Außerdem ist mit einer guten Auslastung der Carsharingangebote zu rechnen. Im Bereich des Hauptbahnhofes und der Innenstadt bieten sich zudem die bestehenden Parkhäuser für stationsgebundenes Carsharing an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 380 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3259 2022 Die Vorlage OF 695/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2022, OF 643/1 Betreff: Bank Frankenallee austauschen/erneuern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Mittelbereich der Frankenallee in Höhe der Kreuzung mit der Schwalbacher Straße die südliche Sitzbank erneuern zu lassen. Dabei soll geprüft werden, ob diese ggf. auch gegen eine Picknickbank getauscht werden kann. Begründung: Die Bank ist in einem schlechten Zustand und nicht sehr einladend für Menschen, die sich dort niederlassen wollen. Da viele Restaurants in der Nähe sind, die oft Essen zum Mitnehmen verkaufen, essen die Menschen dieses meistens in der Mittagspause draußen auf der Frankenallee. Daher wäre es wünschenswert wenigstens eine Picknickbank in diesem Bereich anzubieten. Foto (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3018 2022 Die Vorlage OF 643/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, im Mittelbereich der Frankenallee in Höhe der Kreuzung mit der Schwalbacher Straße die südliche Sitzbank erneuern zu lassen. Dabei soll geprüft werden, ob diese ggf. auch gegen eine Picknickbank getauscht werden kann und dabei ausreichend Platz für mobilitätseingeschränkte Personen besteht. Begründung: Die Bank ist in einem schlechten Zustand und nicht sehr einladend für Menschen, die sich dort niederlassen wollen. Da viele Restaurants in der Nähe sind, die oft Essen zum Mitnehmen verkaufen, essen die Menschen dieses meistens in der Mittagspause draußen auf der Frankenallee. Daher wäre es wünschenswert, wenigstens eine Picknickbank in diesem Bereich anzubieten." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2022, OF 606/1 Betreff: Bouleplatz im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob entlang der Frankenallee ein oder zwei Bouleplätze hergestellt werden können. Dazu ist vor allem der Mittelstreifen im Abschnitt zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße sowie der Abschnitt zwischen Kriegkstraße und Schwalbacher Straße zu prüfen. Begründung: Zwischen der Kriegkstraße und Schwalbacher Straße spielen bereits jetzt öfters verschiedene Personengruppen Boule aber kommen sich dabei mit den anderen Nutzern des Mittelstreifens in die Quere, daher wäre eine klare Kennzeichnung für alle wünschenswert. Der kleine Park zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße ist kaum belebt und könnte so eine Attraktion hinzugewinnen. Andere Standorte sind selbstverständlich auch denkbar, da sich Boule immer größerer Beliebtheit erfreut. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2805 2022 Die Vorlage OF 606/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob entlang der Frankenallee ein oder zwei Bouleplätze hergestellt werden können. Dazu ist vor allem im Abschnitt zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße sowie der Abschnitt zwischen Kriegkstraße und Schwalbacher Straße zu prüfen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2022, OF 601/1 Betreff: Radbügel am Ärztehaus an der Galluswarte Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradabstellmöglichkeiten auf dem östlichen Bürgersteig am Ärztehaus Gallus / Weilburger Straße 3 zu schaffen. Dabei soll außerdem geprüft werden, wem die Fläche gehört, auf der bereits eine (nicht mehr adäquate) Fahrradabstellmöglichkeit besteht und ob diese Abstellmöglichkeit durch richtige und sichere Fahrradbügel ersetzt werden kann. Begründung: Es zeigt sich, dass erfreulicherweise immer mehr Menschen, auch im Gallus, das Fahrrad nutzen. Direkt am Ärztehaus sind jedoch keine Abstellmöglichkeiten bzw. nur Verkehrsschilder und ein Fahrradständer altmodischer Art, bei dem nur das Vorderrad gesichert werden kann. Dies stellt keine diebstahlsichere Sicherung von Fahrrädern dar. Die Abstellmöglichkeiten auf der gegenüberliegenden Seite sind meistens auch bereits gut von den dortigen Bewohnern genutzt, sodass weitere Bügel für die Besucher des Ärztehauses sinnvoll sind. Aktuelle Situation vorhandene, nicht geeignete Abstellmöglichkeit Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 601/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3033 2022 Die Vorlage OF 601/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 556/1 Betreff: Unverhältnismäßigen Bahn-Lärm vermeiden/reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Deutschen Bahn zusammen entlang der Weilburger Straße eine Lärmschutzwand zu errichten oder sonstige geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu ergreifen. Begründung: Aktuell werden ICE-Züge entlang der Weilburger Straße die ganze Nacht über dauerhaft mit laufendem Motor abgestellt, um diese mit Hilfe der Klimaanlage für den Tag ausreichend herunter zu kühlen. Dies stellt für Anwohnende eine unverhältnismäßige Belastung durch Lärm dar, die weit über die üblichen Geräusche im Schienenverkehr hinausgeht, insbesondere, wenn man bei den warmen Temperaturen nachts mit geöffnetem Fenster schlafen muss, um ein wenig frische Luft zu erhalten. Derzeit ist das Bahn-Gelände lediglich durch einen niedrigen Maschendrahtzaun von den Häusern der Anwohnenden getrennt, was keinen Lärmschutz ermöglicht. Eine Lärmschutzwand könnte zur Besserung der Situation beitragen. Eventuell lassen sich die Züge auch an alternativen Stellplätzen herunterkühlen. Allerdings kann es nicht richtig sein, Züge über Nacht herunterkühlen zu müssen. Weder für die Umwelt, noch für den Energieverbrauch. Daher erscheint schon dieser Umstand fragwürdig und sollte alleine schon deswegen näher untersucht und nachhaltig gelöst werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2619 2022 Die Vorlage OF 556/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); GRÜNE, SPD und 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 553/1 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Längsparken in der Schwalbacher Straße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen und Beschilderung im Abschnitt der Schwalbacher Straße 68-86 entlang der Paul-Hindemith-Schule beidseitig wie folgt anpassen zu lassen: 1. Änderung der Parksituation für PKW von Senkrecht- / Schrägparken auf Längsparken zur dauerhaften Sicherstellung der Gehwegmindestbreiten. 2. Anpassung der Straßenmarkierungen und Beschilderung gemäß Punkt 1. 3. Aufstellen von je mindestens zehn Fahrradbügeln für 20 Fahrräder unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich / Kreisverkehr Idsteiner Straße sowie vor dem Kreuzungsbereich Frankenallee / Kita für Anwohnende, Schüler*innen und Kitabesuchende. Begründung: Die ausgewiesenen PKW-Parkplätze sind als Parkplätze zum Senkrecht- / Schrägparken markiert und beschildert. Da heutige Fahrzeuge meist länger sind als zum Zeitpunkt der Einrichtung, ragen diese sowohl in den Gehwegbereich als auch in den Fahrbahnbereich. Das führt zu Gefährdungen von Schüler*innen auf dem Schulweg zur Paul-Hindemith-Schule und von Kindergartenkindern auf dem Weg zu ihrer Kita. Es schränkt jedoch auch den Gehwegbereich für mobilitätseingeschränkte Personen, Rollstuhlfahrende oder Eltern mit Kinderwagen stark ein. Die Einrichtung von Längsparken würde zudem die nutzbare Fahrbahn verbreitern und Radfahrenden mehr Schutz vor ausweichenden PKW und LKW bieten. Foto: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 40 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2616 2022 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 553/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 552/1 Betreff: Bäume, Begrünung, Radbügel, Bänke, Ladezonen und geordnetes Parken - Koordinierte Planung für die Lahnstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der Lahnstraße zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße nun endlich folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: 1. Erstellung eines koordinierten Trassenplanes als notwendige Grundlage zur weiteren Planung von Baumstandorten im oben genannten Bereich. 2. Der Trassenplan wird dem Ortsbeirat umgehend nach dessen Erstellung zur Kenntnis gegeben. 3. Koordinierte Planung der Neuordnung der Lahnstraße nach Vorliegen der Trassenplanung zwischen den beteiligten Ämtern und Dezernaten mit folgenden Maßnahmen: 3.1 Pflanzung von Bäumen auf beiden Seiten der Lahnstraße in ausreichenden Abständen zur Verschattung und Kühlung und mit ausreichend großen entsiegelten Fläche zur natürlichen Bewässerung und Versickerung von Regenwasser. 3.2 Entsiegelung weiterer Teilflächen auf beiden Seiten der Lahnstraße und Begrünung mit klimaresilienter Bepflanzung zur Versickerung von Regenwasser und zur sommerlichen Kühlung. 3.3 Aufstellen einer angemessener Anzahl von Radbügeln und Sitzbänken auf beiden Seiten der Lahnstraße für die Anwohnenden und Kund*innen der dortigen Gewerbebetriebe. 3.4 Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Ladezonen zur Andienung und für Kund*innen der ansässigen Gewerbebetriebe. 3.5 Neuordnung der Parkregelung der noch zur Verfügung stehenden PKW-Parkplatzflächen auf beiden Seiten der Lahnstraße unter Berücksichtigung der Mindestgehwegbreiten. Begründung: Der Bereich der Lahnstraße zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße wurde bisher noch nicht saniert. Fußgehende werden durch unerlaubt schräg parkende PKW auf den Gehwegen behindert. Dies schränkt auch den Straßenquerschnitt stark ein, wodurch auch Radfahrende gefährdet werden. Zudem verkehren in diesem Abschnitt viele LKW und Lieferfahrzeuge, die die Gewerbebetriebe andienen. Dazu hat der Ortsbeirat bereits im Januar 2021 die OM 7027 verabschiedet, um die Parksituation vor Ort zu verbessern. Des Weiteren fehlen in diesem Abschnitt Bäume oder begrünte und entsiegelte Teilflächen, um abfließendes Regenwasser aufzunehmen und im Sommer für Kühlung und Schatten zu sorgen. In den angrenzenden Abschnitten der Lahnstraße in Richtung Kleyerstraße und in Richtung Gustavsburgplatz wurden bereits Bäume gepflanzt, was darauf schließen lässt, dass die Leitungstrassen dies zugelassen haben. Dazu hat der Ortsbeirat bereits im Januar 2021 die OM 7026 verabschiedet, um in diesem Abschnitt Bäume pflanzen zu lassen. Dort gibt es außerdem keine Bänke und zu wenige Radbügel für die Anwohnenden und Kund*innen der Gewerbebetriebe. Gemäß der vom Magistrat abgegebenen Stellungnahme ST 950 zu OM 7027 vom April 2021 hat der Magistrat ein neues Stellplatzkonzept erstellt, um den ruhenden Verkehr neu zu regeln. Das kann jedoch nicht umgesetzt werden, solange keine Stellungnahme zur OM 7026 und den Baumstandorten erfolgt ist, da beide Maßnahmen ineinander greifen und koordiniert geplant werden müssen. Gemäß der vom Magistrat abgegebenen Stellungnahme ST 952 zu OM 7026 vom April 2021 befürwortet der Magistrat grundsätzlich die Pflanzung von Bäumen, macht diese jedoch von der Vorlage einer Trassenplanung abhängig. Und gemäß Stellungnahme ST 291 vom April 2022 - also ein Jahr und etliche Anrufe bei den Ämtern später - sei die Trassenplanung bereits in vollem Gange. Wie aus den Ämtern telefonisch zu erfahren war, seien die Aufgaben bereits im April 2022 erledigt worden, man verstehe jedoch nicht, weshalb es dazu keine abschließenden Stellungnahmen gegeben habe. Auch zahlreiche Telefonate mit allen beteiligten Ämtern konnten keinen Fortschritt in der Angelegenheit bringen. Der Ortsbeirat hat zwischenzeitlich auch keine weiteren Stellungnahmen mehr erhalten und daher in seiner Sitzung im Juni 2022 entschieden, den Tagesordnungspunkt zur ST 950/OM7027 nicht mehr zu behandeln. Dieser Antrag ersetzt nun die OM 7026 und 7027 aus 2021. Foto: Grüne im Ortsbezirk 1 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 39 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Vorlage OF 552/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2615 2022 Die Vorlage OF 552/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3.3 folgenden Wortlaut enthält: "Aufstellen einer angemessenen Anzahl von Radbügeln und Sitzbänken sowie für E-Scooter auf beiden Seiten der Lahnstraße für die Anwohnenden und Kundeinnen und Kunden der dortigen Gewerbebetriebe." Zudem werden in der Ziffer 3.4 die Worte "und für Kundinnen und Kunden der ansässigen Gewerbebetriebe" ersatzlos gestrichen. Abstimmung: Ziffer 1., 2., 3.1, 3.2, 3.3, 3.4: Einstimmige Annahme Ziffer 3.5: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2022, OF 558/1 Betreff: Verkehrskontrollen auf der Mainzer Landstraße? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen gab es auf der Mainzer Landstraße 2021 und 2022 (bisher)? 2. An welchen Stellen werden regelmäßig Radarkontrollen durchgeführt und wie häufig? Wie ist die Quote der Verstöße hierbei? 3. Wie oft und wo wird der Enforcement Trailer eingesetzt? Wie sind hier die Quoten? 4. Wäre die Installation einer festen Blitzersäule denkbar, bspw. an den Kreuzungen Mainzer Landstraße und Krifteler Straße oder Schwalbacher Straße? Wenn nein, warum nicht? 5. Werden auch Lärmmessungen der Autos durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Begründung: Mehrere Anwohner haben sich über die Geschwindigkeit der Autos auf der Mainzer Landstraße, vor allem im Abschnitt zwischen der Schwalbacher und Rebstöcker Straße, beschwert. Autos fahren hier oft 70 oder mehr km/h. Auch fällt auf, dass zunehmend laute und "aufgemotzte" Autos dabei sind, die sehr viel Lärm entwickeln und so Anwohnerinnen und Anwohner stören. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Auskunftsersuchen V 472 2022 Die Vorlage OF 558/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.06.2022, OA 207 entstanden aus Vorlage: OF 493/1 vom 07.06.2022 Betreff: Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestalten Das Immobilienbüro Rhein-Main der Fa. Lidl Dienstleistung GmbH ist an den Ortsbeirat 1 herangetreten, um in einem Ortstermin am 7. Juni 2022 die Neubeplanung des Grundstücks mit Wohnbebauung, Tiefgaragenstellplätzen und einem neuen Lidl-Supermarkt vorzustellen. Von den teilnehmenden Ortsbeiratsmitgliedern wurde das Vorhaben insgesamt als positiv bewertet, insbesondere die bessere städtebauliche Einfügung, die intensivere Nutzung des Grundstücks, die lediglich eingeschossige Tiefgarage zur Vermeidung einer baumschädlichen Wasserhaltung und die Errichtung von weiterem Wohnraum unter Einbeziehung der ABG Holding. Andere Aspekte wurden kritisch gesehen und kontrovers diskutiert wie z. B. die geplanten Grünflächen und die Intensität der Begrünung, die Lage, Überdachung und Anzahl der Stellplätze, die Lkw-Zufahrt oder die Wahl nachhaltiger Baustoffe. Des Weiteren wurden Anregungen zu Konstruktion und weiteren Nutzungen gemacht. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Genehmigung folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen: 1. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden. 2. Wahl möglichst nachhaltiger und verhältnismäßig leichter Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck bzw. Holz-Modulbau zur schnellen und somit kostengünstigeren Errichtung der Gebäude. 3. Weitgehendes Recycling der beim Abbruch des bestehenden Supermarktes gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück. 4. Reduzierung der notwendigen Stellplätze für Gewerbeflächen und Wohnflächen auf das mögliche Minimum, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Nahmobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung aufweist. 5. Anordnung von Abstellflächen für Lastenräder und E-Bikes für Besucherinnen und Besucher der Gewerbeflächen. 6. Errichtung von Rankbegrünungen oder begrünten Pergolen oberhalb der restlichen erdgeschossigen Flächen zur Begrünung, sommerlichen Verschattung und gestalterischen Optimierung. 7. Nutzung von Solarenergie auf den extensiv begrünten Dachflächen der Wohnbebauung zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. Alternativ könnten Solarmodule auch in Fassadenbereichen oder auf leichten Bedachungen vorgesehen werden. 8. Sicherstellung der fußläufigen Verbindung über das Grundstück zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 57 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2296, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 502/1 Betreff: Der Bücherbus muss wieder ins Gallus kommen! Vorgang: B 203/22; OM 5740/20 OBR 1; ST 116/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 1 bereits, dass der Bücherbus wieder regelmäßig ins Gallus kommen soll, so zuletzt in der OF 1184 aus 2020. In der ST 116 aus 2021 beschreibt der Magistrat, dass ein Halt vor der Julius-Munk-Anlage bzw. dem ehemaligen Galluspark wegen laufender Baumaßnahmen nicht möglich sei, die Haltestelle ständig durch PKW zugeparkt sei und ein Absperren von drei Parkplätzen für den Bücherbus nicht verhältnismäßig sei. In der Vorlage B 203 vom 06.05.2022 schreibt der Magistrat wiederum, dass der Bücherbus die Haltestelle "Im Galluspark" nicht mehr anfahren könne, weil die Haltestelle regelmäßig von falsch parkenden PKW zugeparkt gewesen sei und alternative Haltestellen sich in der Siedlung nicht realisieren ließen. Daher entfalle diese Haltestelle dauerhaft. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen: 1. Festlegung der künftigen Haltestelle für den Bücherbus im Bereich der Parkplätze in der Kleyerstraße vor der Julius-Munk-Anlage /Ecke Schwalbacher Straße in Fahrtrichtung Galluswarte. 2. Beschilderung dieses Bereiches als Bushaltestelle mit entsprechenden Uhrzeiten, an denen diese bedient wird, wodurch 15 m vor und hinter dem Schild das Parken automatisch verboten ist. 3. Zusätzlich dazu die Montage einer geeigneten Absperrvorrichtung im Bereich der Bushaltestelle zur Freihaltung des Haltestellenbereiches wie z. B. umklappbarer Poller oder einer Absperrkette. 4. Montage von 8-10 Fahrradbügeln vor dem Haltebereich des Bücherbusses für fahrradfahrende Besuchende. Begründung: Die Begründung des Magistrats aus der B 203 ist nicht akzeptabel. Nur weil einzelne rücksichtlose Autofahrende die Haltestelle blockieren, sollen hunderte Menschen im Gallus darunter leiden. Es wird vielmehr Zeit, dass der Magistrat dem Falschparken konsequent durch bauliche Maßnahmen begegnet, umwelt-freundliche Mobilität fördert und den Menschen im Gallus den Bücherbus wieder zur Verfügung stellt. Foto: Planauszug Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5740 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2021, ST 116 Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 203 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2422 2022 Die Vorlage OF 502/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter der Ziffer 1. nach den Worten "in Fahrtrichtung Galluswarte" die Worte "oder der Weilburger Straße" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 493/1 Betreff: Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestalten Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversdammlung (OA) beschließen: Das Immobilienbüro Rhein-Main der Fa. Lidl Dienstleistung GmbH ist an den Ortsbeirat 1 herangetreten, um in einem Ortstermin am 07.06.2022 die Neubeplanung des Grundstücks mit Wohnbebauung, Tiefgaragenstellplätzen und einem neuen Lidl-Supermarkt vorzustellen. Von den teilnehmenden Ortsbeiratsmitgliedern wurde das Vorhaben insgesamt als positiv bewertet, insbesondere die bessere städtebauliche Einfügung, die intensivere Nutzung des Grundstücks, die lediglich eingeschossige Tiefgarage zur Vermeidung einer baumschädlichen Wasserhaltung und die Errichtung von weiterem Wohnraum unter Einbeziehung der ABG Holding. Andere Aspekte wurden kritisch gesehen und kontrovers diskutiert wie z.B. die geplanten Grünflächen und die Intensität der Begrünung, die Lage, Überdachung und Anzahl der Stellplätze, die LKW-Zufahrt oder die Wahl nachhaltiger Baustoffe. Des Weiteren wurden Anregungen zu Konstruktion und weiteren Nutzungen gemacht. Auch die Äußerungen, man wolle nun schnell bauen, weitere Verzögerungen vermeiden und so gut wie keine Planänderungen mehr vornehmen, stieß auf deutliche Kritik. Dies vorangestellt, wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Genehmigung folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen: 1. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden. 2. Wahl möglichst nachhaltiger und verhältnismäßig leichter Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck bzw. Holz-Modulbau zur schnellen und somit kostengünstigeren Errichtung der Gebäude. 3. Weitgehendes Recycling der beim Abbruch des bestehenden Supermarktes gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück. 4. Reduzierung der notwendigen Stellplätze für Gewerbeflächen und Wohnflächen auf das mögliche Minimum, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Nahmobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung aufweist. 5. Anordnung von Abstellflächen für Lastenräder und E-Bikes für Besucher*innen der Gewerbeflächen. 6. Überdachung eines Großteils der erdgeschossigen Parkplatzflächen unter Berücksichtigung der Abstandsflächen zur Nachbarbebauung (Belichtung, Belüftung). 7. Intensive Begrünung der Flachdachflächen über Erdgeschoss im Innenhofbereich zwischen der blockrandständigen Wohnbebauung mit Sträuchern, kleinwüchsigen Bäumen, Wegen und Spielflächen und Nutzbarmachung für die Bewohner*innen analog der umgebenden Bebauung, z.B. Aldi/REWE gegenüber der Mainzer Landstraße. Die entsprechenden Vorgaben und Satzungen der Stadt Frankfurt sind einzuhalten. Konkrete Vorschläge zu konstruktiven Anpassungen des Tragwerks sowie der Nutzung leichter und nachhaltiger Baumaterialien unter Berücksichtigung der maximalen Höhen und Vermeidung tieferen Aushubs und einer Grundwasserhaltung wurden unterbreitet. 8. Errichtung von Rankbegrünungen oder begrünten Pergolen oberhalb der restlichen erdgeschossigen Flächen zur Begrünung, sommerlichen Verschattung und gestalterischen Optimierung. 9. Nutzung von Solarenergie auf den extensiv begrünten Dachflächen der Wohnbebauung zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. Alternativ könnten Solarmodule auch in Fassadenbereichen oder auf leichten Bedachungen vorgesehen werden. 10. Sicherstellung der fußläufigen Verbindung über das Grundstück zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 28 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, über die Vorlage OF 493/1 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 207 2022 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Den ersten beiden Absätzen sowie den Ziffern 1., 2., 3., 4., 5., 8., 9. und 10. der Vorlage OF 493/1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Dem dritten Absatz wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. 4. Die Ziffern 6. und 7. werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. die ersten beiden Absätze sowie die Ziffern 1., 2., 3., 5., 8., 9. und 10.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Ziffer 6. und 7.: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 494/1 Betreff: Zebrastreifen vor Kita Lahn`sche Höfe Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor der Kita "Lahn`sche Höfe" an der Ecke Rebstöcker Straße / Lahnstraße einen weiteren Fußgängerüberweg zur Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz einrichten zu lassen. Begründung: Viele Bewohner*innen der Lahnstraße und Kindergartenkinder der Kita "Lahn`sche Höfe" machen in der Regel keinen Umweg über den existierenden "Zebrastreifen" in Richtung Gustavsburgplatz, sondern queren die Straße direkt an der Ecke Rebstöcker Straße / Lahnstraße. Ein weiterer Fußgängerüberweg macht den Weg der Kitakinder und Bewohner*innen der Lahnstraße sicherer und komfortabler. Anlage: Planung Marie-Pfungst-Platz Grünflächenamt Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2416 2022 Die Vorlage OF 494/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2022, OF 462/1 Betreff: Keine Autos im Europagarten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Parken auf der südlichen Promenade des Europagartens beim Bolzplatz durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden. Hierfür bietet sich die Aufstellung von Pollern auf dem Gehweg in Verlängerung der Schwalbacher Straße an. Die Poller sind so zu setzen, dass die Feuerwehrzufahrt zum Prädium uneingeschränkt erhalten bleibt. Begründung: Der Bolzplatz im Europagarten wird viel genutzt. Gerade in den Abendstunden und an den Wochenenden kommen Sportler*innen auch mit Autos und stellen diese auch auf den Promenaden des Europagartens ab. Die südliche Promenade ist gegenüber dem Lotte-Specht-Park durch zahlreiche Poller geschützt. Besonders dreiste Autofahrer*innen nutzen ein Schlupfloch westlich der Feuerwehrzufahrt, um über den Gehweg auf die Promenade zu kommen. Dies soll unterbunden werden. Der Weg vom Auto zum Bolzplatz kann wunderbar zum Aufwärmen vor dem Sport genutzt werden. Quelle: private Aufnahme Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2211 2022 Die Vorlage OF 462/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2022, OF 444/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Busverkehr im Gallus optimieren und verknüpfen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob im Zuge der nächsten planmäßigen Überarbeitung des Buslinienkonzeptes die folgenden Anregungen zur Optimierung des Busverkehrs im Gallus und zur Vermeidung teurer Parallelverkehre umgesetzt werden können: 1. Andienung der Ackermannstraße / Friedrich-Ebert-Siedlung mit ein bis zwei Haltestellen 2. Schaffung einer Busverbindung zwischen Schloßborner Straße und Rebstöcker Straße 3. Optimierte Verknüpfung des Gallus mit dem Gutleut 4. Verknüpfung des Straßenbahn- und Busnetzes an mehreren Stellen anstatt nur der Galluswarte 5. Vermeidung des Parallelverkehrs in der Kleyerstraße (Buslinie 52 und Straßenbahnlinie 14) 6. Aufwertung der Buslinie 87 und Änderung der Linienwege der Buslinien 52 und 87 (siehe Anlage Vorschlag Buslinienkonzept Gallus) Begründung: Fehlende Verknüpfungen und bisher nicht erschlossene Viertel erschweren den Umstieg auf den ÖPNV und machen Umwegfahrten erforderlich. Gleichzeitig kann auf teure Parallelverkehre z.B. in der Kleyerstraße verzichtet werden. Intelligente Anpassungen der Linienführung und zusätzliche Umsteigemöglichkeiten führen nicht zwangsläufig zu Mehrkosten, erhöhen aber die Attraktivität für die Fahrgäste. Foto: Vorschlag Buslinienkonzept Gallus, Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 444/1 ziffernweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2195 2022 Die Vorlage OF 444/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1., 2., 3. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 5. und 6.: GRÜNE, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL BFF und Die PARTEI gegen CDU und SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2022, OF 402/1 Betreff: Gehweg Krifteler Straße für alle passierbar machen - Teil II Vorgang: OM 687/21 OBR 1; ST 47/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkregelung in der Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße von Senkrechtparken und Längsparken zu ändern. Begründung: Oft ragen an dieser Stelle Fahrzeuge, trotz des legalen Parkens, so weit in den Gehweg hinein, dass Menschen mit Kinderwägen, Rollatoren oder Rollstühlen den Gehweg nicht benutzen können und auf die Straße ausweichen müssen. Der Magistrat beschreibt in ST 47/22, dass eine Absicherung des Gehwegs mit Pollern o.ä. wegen zu geringer Gehwegbreite nicht möglich sei. Um die vorschriftsmäßige Gehwegbreite von 2,20m zu gewährleisten, ist eine Anpassung der Parkaufstellung geboten, die der Magistrat in oben genannter Stellungnahme selbst vorgeschlagen hat. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 687 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 47 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 402/1 wurde zurückgezogen.
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 400/1 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel für die Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Weilburger Straße an folgenden Stellen eine ausreichende Anzahl von Fahrradbügeln aufstellen zu lassen, um das illegale Parken von PKW und Transporter wirksam zu unterbinden und den Bewohner*innen und Besucher*innen sichere Stellplätze anzubieten: - Weilburger Straße 2 / Ecke Kleyerstraße, gepflasterte Sperrfläche - Weilburger Straße 10-12, PKW-Parkplatz Begründung: Die Bewohner finden kaum Stellplätze für ihre Fahrräder. Währenddessen gibt es öffentliche Parkplätze im Überfluss, sodass diese ständig von Pendler*innen genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 400/1 spiegelstrichweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2004 2022 Die Vorlage OF 400/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Spiegelstrich ergänzt wird: "Weilburger Straße 12-14, vier Fahrradbügel an der Ecke des Gehweges" Abstimmung: Spiegelstrich 1.: Einstimmige Annahme Spiegelstrich 2.: 4 GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) Spiegelstrich 3.: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 401/1 Betreff: Zugeparkte Gehwege Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße - Längsparken einführen Vorgang: OM 687/21 OBR 1; ST 47/22 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird mit Verweis auf ST 47 vom 10.01.2022 aufgefordert, in dem im Betreff genannten Abschnitt eine Änderung der Parkregelung von Senkrechtparken zu Längsparken vornehmen zu lassen und zu prüfen, in welcher Weise frei werdende Flächen begrünt und mit Bäumen bepflanzt werden können. Begründung: Der Ortsbeirat ist Beschwerden über auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeuge nachgegangen und hat mit OM 687 angeregt, den Gehweg durch Poller o. ä. abzusichern. Der Magistrat antwortete, dass eine bauliche Absicherung zwischen den parkenden Fahrzeugen und dem Gehweg nicht möglich sei, da der Gehweg zu schmal sei. Der Anregung könne daher nicht entsprochen werden. Um den Fußverkehr zu schützen, besteht keine andere Möglichkeit, als das Längsparken einzurichten. Zusätzliche Begrünungsmaßnahmen und das Pflanzen von Bäumen sind in dem dicht bebautem Bereich notwendig, um der sommerlichen Erhitzung entgegen zu wirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 687 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 47 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 401/1 wird zum gemeinsamen Antrag der GRÜNEN und Die PARTEI erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2005 2022 Die Vorlage OF 401/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 428/1 Betreff: Sauberkeit im Ortsbezirk 1: Mängel zeitnah beseitigen! Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass künftig im Ortsbezirk 1 die Mängel im Mängelmelder "FFM- Frankfurt Fragt Mich" zeitnah abgearbeitet werden. Begründung: Die Erfahrung der Menschen zeigt, dass die Abarbeitung der gemeldeten Mängel oft sehr lange dauert. Beispielsweise ist seit 28.2.2021 im Mängelmelder "FFM - Frankfurt Fragt Mich" mit der ID 35212 ein Mangel gemeldet, dass sich eine Plastikplane in einem öffentlichen Baum an der Weilburger Straße 17 verfangen hat. Die Behebung des Mangels wurde vom Grünflächenamt zugesagt, aber nicht durchgeführt. Der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass der Baum von der Plastikplane befreit wird. Link zum gemeldeten Mangel: https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/35212 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2024 2022 Die Vorlage OF 428/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und BFF gegen Die PARTEI (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2022, OF 396/1 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16:03 Verkehrsanlagen Text Mittel für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Römer bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 - Wickerer Str., Rebstöcker Straße (Linie 11, 14, 21) - Schwalbacher Straße (Linie 11, 21) - Ordnungsamt, Galluspark, Kriegkstraße (Linie 14), - Galluswarte, Güterplatz, Platz der Republik, (Linie 11, 14, 21), - Münchener Straße, Weser Straße, Karmeliterkloster (Linie 11 u. 14), werden in den Haushalt die nötigen Planungsmittel sowie die Mittel für die Umsetzung der Baumaßnahmen eingestellt. Begründung: Bei den Straßenbahnlinien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Hauptbahnhof bzw. Römer handelt es sich um eine der am meisten frequentierten Straßenbahnlinien in Frankfurt. Spätestens Ende 2022 ist die Stadt Frankfurt durch die Richtlinien der EU verpflichtet, Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sicher zu stellen, dazu gehört auch der Zugang zum ÖPNV. Anlage 1 Auszug aus dem RMV Nahverkehrsplan 2020: 5.4.3 Ausbau barrierefreier Haltestellen Für die Haltestellen von Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen verfolgt der RMV das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit bis 2022 gemäß der gesetzlichen Vorgabe in § 8 Abs. 3 des PBefG unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und der technischen Möglichkeiten. Dabei gibt es ebenso Haltestellen, für die der barrierefreie Ausbau nicht erforderlich ist. Dies sind insbesondere: - Haltestellen mit sehr geringer Frequentierung (z. B. außerorts), - Haltestellen an Wohnstraßen mit schmalen Gehwegen oder Mischflächen ohne eigene - Wartefläche, bei denen die Herstellung regelkonformer Haltestellen nicht machbar ist, - Haltestellen, deren Bestand nicht langfristig gesichert ist und - Haltestellen, die aufgrund der umliegenden Geländebeschaffenheit nicht barrierefrei erreichbar sind. Unter Berücksichtigung dieser Ausnahmen wird für das RMV-Gebiet bis zum 1. Januar 2022 ein Anteil von insgesamt etwa 64 Prozent barrierefreier oder weitgehend barrierefreier Haltestellen angestrebt. Weitgehend barrierefrei sind zum Beispiel Haltestellen mit Bordsteinhöhen von mindestens 16 Zentimetern und Bodenindikatoren. Darunter fallen unter anderem sämtliche in den vergangenen Jahren durch Hessen Mobil geförderten Haltestellen (nach den Förderregeln bis 2015). Der RMV unterstützt die zuständigen Straßenbaulastträger und lokalen Nahverkehrsorganisationen insbesondere durch die Formulierung übergeordneter Standards. Zudem hat er mit dem Maßnahmenplan "Barrierefreie Haltestellen im Busverkehr" [RMV 2019] praxisrelevante Informationen zusammengestellt und veröffentlicht. T eil 1 gibt politischen Entscheiderinnen und Entscheidern einen strategischen Überblick. Der umfangreiche Planungsleitfaden als Teil 2 richtet sich an die umsetzenden Akteure, umfasst wichtige rechtliche Rahmenbedingungen, Empfehlungen des RMV zur konkreten Umsetzung sowie Aspekte zur Finanzierung. Die Aussagen zur Vorgehensweise lassen sich auch auf Straßenbahn- und U-Bahn-Haltestellen übertragen. Anlage 2 Auszug aus dem barrierefreien RMV Schienennetzplan 2022 Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Etatanregung EA 95 2022 Die Vorlage OF 396/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 352/1 Betreff: Gedenkplatte für Hans Frick in der Lahnstraße - vier Jahre später Vorgang: OIB 156/17 OBR 1; ST 141/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Stand der Anbringung der in der OIB 156 vom 05.12.2017 beantragten Gedenktafel für den Autor Hans Frick am Haus Lahnstraße 28 ist. Begründung: Die Anbringung der Gedenktafel wurde vom Magistrat ausdrücklich befürwortet. Es ist daher schwer nachzuvollziehen, wie es möglich sein kann, dass ein solcher Vorgang mehr als 4 Jahre dauert. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.12.2017, OIB 156 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 141 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1825 2022 Die Vorlage OF 352/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2022, OF 345/1 Betreff: Klare Verkehrsführung an der Galluswarte/Camberger Brücke und Erinnerung an Aufstellbereich für Radverkehr Vorgang: OM 6711/20 OBR 1; ST 145/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsführung an der Ampel im Bereich der Galluswarte und Camberger Brücke an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Camberger Straße eindeutiger zu regeln und die Fahrstreifen entsprechend zu markieren. Von der Camberger Brücke kommend (Bild1): Es soll auf dem rechten Fahrstreifen ein Rechtsabbiegerpfeil, in der Mitte ein Pfeil für ‚Geradeaus' sowie die Worte "Mainzer Landstr." und auf dem linken Fahrstreifen ein Linksabbiegerpfeil sowie die Worte "Kriegkstr./Weilbacher Str." zu sehen sein. Im weiteren Verlauf der Kreuzung über die Tramgleise knickt die Straße dann nach links ab, hier müssen die Bodenmarkierungen sowieso z.T. erneuert und dabei eine durchgängige Linie zwischen dem linken und mittleren Fahrstreifen gezogen werden (siehe Bild 2). Danach werden der mittlere und linke Fahrstreifen zu drei Fahrstreifen - auch dort soll eine durchgezogene Linie zwischen dem dann entstehenden rechten Fahrstreifen und den beiden anderen angebracht werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein Verkehrsschild an der Ampel der Camberger Brücke angebracht werden kann, das darauf hinweist bzw. anzeigt, wo man sich einordnen soll, damit man in die gewünschte Straße einbiegen kann. Des Weiteren wird der Magistrat an die ST 145 vom 01.02.2021 erinnert. Hier forderte der Ortsbeirat die Einrichtung eines vorgezogenen Aufstellbereiches für den Radverkehr. Dieser wurde bisher nicht eingerichtet, nur die provisorischen Fahrradmarkierungen. Der Magistrat antwortete weiter: "Damit die Aufstellfläche auf der mittleren und rechten Fahrspur erreichbar ist, muss diese zusammen mit einem Radfahrstreifen beziehungsweise Schutzstreifen auf der rechten Abbiegespur eingerichtet werden. Voraussetzung dafür ist eine Anpassung der Lichtsignalanlagen." Auf diese Umsetzung wartet der Ortsbeirat noch. Der Magistrat wird aufgefordert die nötigen Veränderungen an der Kreuzung bzw. der Lichtsignalanlage umgehend anzugehen, damit dieser Bereich für Radfahrer sicherer wird. Begründung: An besagter Stelle kommt es immer wieder zu Problemen, Staus und ‚Beinahe-Unfällen', da sich Verkehrsteilnehmer absichtlich (um Zeit zu sparen) und unabsichtlich von der Brücke kommend an der Ampel falsch einordnen und dann in der Kurve auf den Tramgleisen versuchen, die Spur zu wechseln. Daher muss schon an der Ampel ersichtlich sein, welche Spur wohin führt und sich aufteilt. Auch muss an dieser Stelle dann einem unvorsichtigen Spurwechsel durch eine durchgezogene Linie entgegengewirkt werden. Bild 1 Bild 2 Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6711 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 145 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1819 2022 Die Vorlage OF 345/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Worte "Kriegkstr./ Weilbacher Str." ersetzt werden durch die Worte "Kleyerstraße/ Weilburger Straße". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2022, OF 376/1 Betreff: Haushalt 2022 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umgestaltung der Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128, sowie Tevesstraße 99, 73 und 43 in der Friedrich-Ebert-Siedlung werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Die Planung der drei Spielplätze soll in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten, dem Quartiersmanagement und der Elterninitiative aus der Siedlung erfolgen. Begründung: Die oben genannten Spielplätze sind relativ klein und alt und liegen in der Nähe voneinander, mitten in einer Wohnbebauung. Nicht alle Spielgeräte sind mehr benutzbar. Die meisten Spielgeräte richten sich an Kinder ab ca. 3-4 Jahren, Anwohner/innen wünschen sich aber auch Spielgeräte für Kleinst- und Kleinkinder unter 3 Jahren. Für ältere Schulkinder und Jugendliche gibt es wenig interessante Spielgeräte. Um den Anliegen aller Altersgruppen Rechnung zu tragen, wäre es daher sinnvoll, die Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128 aufeinander abzustimmen und für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten sowie gleichzeitig die Spielplätze Tevesstraße 99, 73 und 43 für Kleinst- und Kleinkinder umzugestalten. Laut Grünflächenamt stehen für so eine umfangreiche Neugestaltung aller fünf Spielplätze in den kommenden Jahren keine Gelder zur Verfügung. Allein aus den Ortsbeiratsmitteln ist eine solch große und grundlegende Umgestaltung nicht möglich. Die Kinder und Jugendlichen der Friedrich-Ebert-Siedlung haben aber angemessene Spiel- und Freizeitmöglichkeiten dringend nötig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Etatanregung EA 82 2022 Die Vorlage OF 376/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 301/1 Betreff: Verkehrsführung Rebstöcker Straße auf Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, im Hinblick auf die Bebauung des Teves/Avaya-Geländes und die Tatsache, dass man von der Rebstöcker Straße von Süden kommend auf die Mainzer Landstraße nur in Richtung Osten auffahren kann, möge der Magistrat prüfen und berichten: 1. Wie viele Wohnungen sind insgesamt auf dem Teves/Avaya-Gelände geplant bzw. geschätzt möglich? 2. Wie wird sich das Verkehrsaufkommen zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße südlich der Mainzer Landstraße durch die Neubauten nach Abschluss der verschiedenen Bauphasen entwickeln? 3. Gibt es ein aktuelles Verkehrsgutachten zu dem bestehenden sowie zu dem nach Abschluss der verschiedenen Bauphasen jeweils zu erwartenden Verkehrsaufkommen in der Ackermannstraße und der Rebstöcker Straße südlich der Mainzer Landstraße? 4. Falls (3.) nein: Wann soll ein solches Gutachten erstellt werden? 5. Gibt es bereits Pläne, wie der durch die neue Siedlung entstehende Verkehr geleitet werden soll? Falls ja: Wie soll der Verkehr geleitet werden? 6. Bietet es sich an, die Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße umzubauen, so dass nicht nur die Ackermannstraße, sondern auch die Rebstöcker Straße Linksabbieger auf die Mainzer Landstraße aufnehmen kann? 7. Falls (6.) ja: Können bei einem Umbau der Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße auch barrierefreie Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker Straße" erstellt werden, um die Kreuzung nur einmal durch Bauarbeiten zu belasten? Begründung: Durch die sukzessive Bebauung des Teves/Avaya-Geländes in mehreren Bauabschnitten entsteht südlich der Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße eine große Anzahl an neuen Wohnungen. Durch die neuen Wohnungen wird auch der Individualverkehr zwischen Mainzer Landstraße, Ackermannstraße, Kleyerstraße und Rebstöcker Straße absehbar zunehmen. Die Ackermannstraße ist insbesondere zu Berufsverkehrszeiten bereits überlastet und kann kaum noch neue Autos aufnehmen. Von der Rebstöcker Straße aus von Süden kommend kann man derzeit nur Richtung Osten auf die Mainzer Landstraße einbiegen. Durch den Antrag soll erkundet werden, ob der Magistrat sich dieses absehbaren Problems bewusst ist und welche Lösungsansätze bereits angedacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 317 2022 Die Vorlage OF 301/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 299/1 Betreff: Vorgehen gegen Falschparkende in der Hattersheimer und Niedernhausener Straße intensivieren Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert den ruhenden Verkehr in der Hattersheimer Straße zwischen Idsteiner Straße und Niedernhausener Straße sowie in der Niedernhausener Straße zwischen Schwalbacher Straße und Stephensonstraße häufiger zu kontrollieren und durch konsequent Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beider Straßen berichten Mitgliedern des Ortsbeirates von mehreren regelmäßig in zweiter Reihe geparkten Fahrzeugen. Das Verhalten der Falschparker gefährdet andere Verkehrsteilnehmer*innen und zwingt sie dazu die falschparkenden Autos an engen Straßenabschnitten zu überholen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 24 Die PARTEI stellt den Änderungsantrag, dass 1. der Betreff wie folgt lautet: "Vorgehen gegen Falschparkende im Gallus intensivieren"; 2. im Tenor die Worte "ruhenden Verkehr in der Hattersheimer Straße zwischen Idsteiner Straße und Niedernhausener Straße sowie in der Niedernhausener Straße zwischen Schwalbacher Straße und Stephensonstraße häufiger" durch die Worte "im Gallus" ersetzt werden; 3. in der Begründung die Worte "beider Straßen" durch die Worte "im Gallus" ersetzt werden. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1575 2022 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 299/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Vorgehen gegen Falschparkende in der Hattersheimer Straße und Niedernhausener Straße intensivieren Der Magistrat wird gebeten, den ruhenden Verkehr in der Hattersheimer Straße zwischen Idsteiner Straße und Niedernhausener Straße sowie in der Niedernhausener Straße häufiger zu kontrollieren und konsequent Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden. Ein besonderes Augenmerk soll auf die Kreuzungsbereiche am Lotte-Specht-Park und Hattersheimer Straße/Ecke Niedernhausener Straße sowie auf die zahlreichen Feuerwehreinfahrten gelegt werden. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beider Straßen berichten Mitgliedern des Ortsbeirates von mehreren regelmäßig in zweiter Reihe geparkten Fahrzeugen. Das Verhalten der Falschparker gefährdet andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und zwingt sie dazu, an den falschparkenden Autos in engen Straßenabschnitten vorbeizufahren. In den Kreuzungsbereichen wird häufig in den Kurven und zu nahe an der Kreuzung geparkt, sodass der Verkehr nicht überschaut werden kann. Auch Fußgänger, die die Niedernhausener Straße überqueren, können leicht übersehen werden. Die Feuerwehreinfahrten, die häufig von zwei kleinen Beeten eingegrenzt werden, sind durch parkende Autos nicht oder nur mit hohem Aufwand zu befahren. Dies kostet im schlimmsten Fall Menschenleben." Abstimmung: Zu 1.: CDU, SPD und FDP gegen 2 GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) Zu 2.: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, 1 LINKE. und Die PARTEI
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2022, OF 288/1 Betreff: Soziale Mietpreise und soziale Projekte im Galluspark erhalten Vorgang: OM 778/16 OBR 1; ST 317/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Sozialbindung vieler Wohnungen im Galluspark läuft bald aus. Das hat zur Folge, dass die Mieten für die Bewohnenden dort deutlich ansteigen werden und neue Mieter ab Einzug direkt eine sehr hohe Miete bezahlen müssen. Um das zu verhindern, hat der Ortsbeirat bereits im Jahr 2016 in dem Antrag OM 778 vom 1.11.2016 darauf aufmerksam gemacht. In der dazugehörigen Stellungnahme ST 317 vom 13.02.2017 antwortet der Magistrat, dass er mit dem Förderprogramm "Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum" Belegrechte an Wohnungen erwerben würde. Weiter berichtet der Magistrat, dass für den Ortsbezirk 1 bislang keine Rahmenverträge geschlossen seien und dass sich der Magistrat rechtzeitig vor Auslaufen der jeweiligen Förderung mit den Eigentümern in Verbindung setzen und ein entsprechendes Angebot zum Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen unterbreiten würde. Der Ortsbeirat 1 hat darüber bislang keine Kenntnis. Dies vorangestellt fordern wir: Der Magistrat soll umgehend Gespräche mit dem Eigentümer des Gallus-Park (DI-Gruppe) aufnehmen und ihm ein Angebot unterbreiten mit dem Ziel, die Sozialbindung der 383 Wohnungen zu erhalten. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass dem SkF Nachbarschaftstreff (Kleyerstr. 47), der SkF Spielinsel (Harry-Fuld-Straße 9) und dem Teenieclub Galluspark (Kleyerstr. 49) die vergünstigten Mietpreise erhalten bleiben. Begründung: Die unter 2) genannten sozialen Projekte haben drei Wohnungen günstig angemietet und nutzen diese für soziale Projekte. Diese Projekte sind für die soziale Infrastruktur im Gallus sehr wichtig und sollen unbedingt erhalten bleiben. Dies kann jedoch nur gewährleistet werden, wenn den derzeitigen Trägern keine Mieterhöhung droht. SkF Nachbarschaftstreff (Kleyerstr. 47) https://www.skf-frankfurt.de/kinder-und-familienzentru m/monikaffee/nachbarschaftstreff-kleyerstrasse/ SkF Spielinsel (Harry-Fuld-Straße 9) https://www.skf-frankfurt.de/kinder-und-familienzentru m/monikaffee/spielinsel/ Teenieclub Galluspark (Kleyerstr. 49) https://www.internationaler-bund.de/angebot/6559 Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 778 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 317 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1603 2022 Die Vorlage OF 288/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.12.2021, OF 262/1 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk 1 hier: Behindertenstellplätze in der Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: In der Weilburger Straße Nr. 3 soll auf Höhe des Ärztehauses der zuvor auf Grund von Baumaßnahmen entfallene Behindertenstellplatz wieder eingerichtet werden. So wird für Transportfahrzeuge ausreichend viel Platz zum Ein- und Ausladen angeboten. Dieser zweite Behindertenparkplatz soll auf der östlichen Straßenseite in Verlängerung des zweiten Behindertenparkplatzes angeordnet werden. Dabei soll der erste Behindertenparkplatz verlängert werden, weil er derzeit für Transporter nicht ausreicht, sodass diese quer auf der Fahrbahn stehen müssen. Beide Behindertenparkplätze sollen deutlich markiert werden, sodass Falschparkende stärker abgeschreckt werden. Begründung: Vor dem Ärztehaus müssen immer wieder Krankentransporter und Behindertentransporter in zweiter Reihe halten, weil der einzige Behindertenparkplatz nicht ausreicht oder Falschparkende diesen blockieren. Vor dem Beginn der Baustellen in der Weilburger Straße bestanden zwei Behindertenparkplätze (siehe Screenshot von Google Street View, Oktober 2009). Nach dem Umbau der Straße ist auf der westlichen Seite die Parkbucht für einen Behindertenparkplatz zu klein. Daher kann ein zweiter Behindertenparkplatz nur auf der östlichen Seite eingerichtet werden. Weilburger Straße im Jahr 2009: Auf beiden Straßenseiten befindliche Behindertenparkplätze (www.google.de) Der bestehende Behindertenparkplatz reicht nicht aus. Der vorhandene Platz ist bei Behindertentransporten viel zu eng Fotos: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1358 2022 Die Vorlage OF 262/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 247/1 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der im Bebauungsplan Nr. 905 festgesetzte Quartiersplatz mit der Nr. 8596 soll in "Marie-PfungstPlatz" benannt werden. Marie Eleonore Pfungst (1862-1943) führte gemeinsam mit ihrer Mutter einen Betrieb und einen Verlag ihres verstorbenen Vaters und Bruders weiter. Mit der von ihr gegründeten Arthur-Pfungst-Stiftung versuchte sie Bildungsarbeit für alle sozialen Schichten zu ermöglichen. Nach erheblichen Eingriffen in ihre Stiftungsarbeit durch die Nationalsozialisten wurde sie im September 1942 ins KZ Theresienstadt deportiert, wo sie wenige Monate später in Folge der Misshandlungen verstarb. (1) 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 soll in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt werden. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&NFirmengründers Harry Fuld und war eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verband der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus : Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie auf Grund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch in verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den "Reorganisationen" ab Ende 1936 musste sie auf Grund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktionen als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise- neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 03. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als "nicht betroffen [NS]" erklärt wurde... auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. ...Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (2) 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 soll in "Mathilde-Maier-Straße" benannt werden. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.7.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG, und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründer*innen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e.V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u.a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich Ebert Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u.a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972; und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.) In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt. (3) 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 soll in "Johanna-Zittel-Straße" benannt werden. Johanna Zittel geb. Wertheimer wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäusern der Friedrich Ebert Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittel-/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt. (4) Anlage: Übersichtsplan mit Darstellung der zu benennenden Straßen (Quellen: Planauszug Stadtvermessungsamt Frankfurt; Eintragungen Antragstellende) Quellenverzeichnis: Aus Entwurf M-Vorlage des Dezernats IV ohne Datum Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e.V. für das Jahr 1913" (Archiv der deutschen Frauenbewegung"); Hessische Landeszenrale für Politische Bildung: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C.F. Donner, Bloch & Hirsch, Celluslose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit vom Ende des 18.Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T & N / Telenorma und das Unternehmen in Urberach (1937 - 1996); Beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e.V., s.: http://www.dokuzentrum-tn.de; Diverse Werksveröffentlichungen T+N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmen-chroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte: Akten Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Quellen (zitiert): Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 (online: stolpersteine-frankfurt.de); Zu den Erwerbslosenküchen: A.u.R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart; 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 (Lutz Mohnhaupt Oktober 2020) Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohner:innen-Interviews betr. KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 (Lutz Mohnhaupt, Januar 2021) Arolsen-Archives: Antrag Ausreise Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963 Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main 62.41 Nr. der unbenannten Straße Benennungsbereich Bezeichnung 8591 Michael-Flürscheim-Straße 8592 Heinrich-Weiss-Straße 8593 Fini-Pfannes-Straße 8596 Marie-Pfungst-Platz (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt a.M., 2021 Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 61 Beschluss: Initiative OI 4 2021 Die Vorlage OF 247/1 wird als Ortsbeiratsinitiative beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Initiative vom 23.11.2021, OI 4 entstanden aus Vorlage: OF 247/1 vom 23.11.2021 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die Benennung der Straßen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße wie folgt vorzunehmen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der unbenannte Quartiersplatz Nr. 8596 wird dem Vorschlag des Stadtvermessungsamtes folgend in "Marie-Pfungst-Platz" benannt. 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 wird in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach-Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&N Firmengründers Harry Fuld und eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verbands der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus: Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie aufgrund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch an verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den ‚Reorganisationen' ab Ende 1936 musste sie aufgrund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktion als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise - neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 3. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als ‚nicht betroffen [NS]' erklärt wurde [...] auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. [...] Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er-Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (Quellen: Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021; "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e. V. für das Jahr 1913" - Archiv der deutschen Frauenbewegung; Hessische Landeszentrale für Politische Bildung und WEIBH e. V.: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C. F. Donner, Bloch & Hirsch, Cellulose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit: vom Ende des 18. Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T&N/Telenorma und das Unternehmen in Urberach - 1937 bis 1996, beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e. V.; http://www.dokuzentrum-tn.de; diverse Werksveröffentlichungen T&N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmenchroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte). 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 wird in "Mathilde-Maier-Straße" benannt. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.07.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründerinnen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e. V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u. a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich-Ebert-Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u. a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972, und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M. 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.). In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann Maier und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt (Quellen: Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021; Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 - online: stolpersteine-frankfurt.de; Initiative Stolpersteine Frankfurt am Main, 15. Dokumentation 2017; zu den Erwerbslosenküchen: A. u. R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart, 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 - Lutz Mohnhaupt, Oktober 2020). 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 wird in "Johanna-Zittel-Straße" benannt. Johanna Zittel, geb. Wertheimer, wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäuser der Friedrich-Ebert-Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittelpunkte/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt (Quellen: Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021; Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohnerinnen- und Bewohnerinterviews betreffend KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten; "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 - Lutz Mohnhaupt, Januar 2021; Arolsen-Archives: Antrag Ausreise; Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963). Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 01.12.2021
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 219/1 Betreff: Sicherheit im Ortsbeirat 1 - hier: Gehwegbeleuchtung Schwalbacher Straße sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Gehwegbeleuchtung auf der östlichen Straßenseite in der Schwalbacher Straße zwischen Kleyerstraße und Lahnstraße überprüfen, die Leuchtstärke messen und zwei zusätzliche Leuchten in Höhe der Hausnummern 18 und 24 ergänzen zu lassen, um Fußgehenden sicheres Gehen zu ermöglichen. Begründung: Der genannte Abschnitt wird von vielen Fußgehenden von der Straßenbahnhaltestelle Galluspark in Richtung Lahnstraße genutzt. Da die bestehende Straßenbeleuchtung sich auf der westlichen Straßenseite befindet, von Bäumen und den vielen parkenden Autos verdeckt wird und hauptsächlich die Straße ausleuchtet, liegt der östliche Gehweg im absoluten Dunkeln. Insbesondere Frauen wählen nach Einbruch der Dunkelheit lieber einen besser beleuchteten Umweg, um sicher nach Hause zu kommen. Bild: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1117 2021 Die Vorlage OF 219/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 183/1 Betreff: Sachstand Radwegeführung an der Galluswarte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, was die aktuellen Planungen sind, den Knotenpunkt Galluswarte für Radfahrende sicherer zu gestalten. Begründung: An der Galluswarte gibt es in allen Hauptrichtungen nur unzulängliche Infrastruktur für Radfahrende: 1. Entlang der Mainzer Landstraße wird der Verkehr mittlerweile auf nur noch einem Fahrstreifen mit Radschutzstreifen geführt. Nur im Bereich der Galluswarte existiert kein solcher Schutzstreifen, die Radfahrenden müssen hier im Mischverkehr fahren. 2. Von der Camberger Straße kommend müssen Radfahrende sich kurz vor der Kreuzung in den Mischverkehr einordnen und dafür bergab den Rechtsabbiegestreifen queren. 3. Radfahrende, die aus bzw. in die Kleyerstraße fahren, müssen dafür mehrere Fahrstreifen überqueren, ohne dass dort gesonderte Infrastruktur existiert. Angesichts des steigenden Anteils des Radverkehrs in Frankfurt und der Bedeutung dieses Verkehrsknotenpunkts ist es notwendig, dort den Verkehrsraum neu zu ordnen und sichere und angenehme Infrastruktur für den Radverkehr zu schaffen. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 195 2021 Die Vorlage OF 183/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2021, OF 181/1 Betreff: Packstation in der Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der Deutschen Post in Verbindung zu setzen und zu prüfen, ob bzw. wo im Bereich der Weilburger Straße eine Packstation errichtet werden kann. Begründung: Die Weilburger Straße ist seit dem Neubau vieler Häuser in diesem Bereich sehr stark besiedelt. Bis zur nächsten Packstation ist es jedoch recht weit und die Postfiliale auf der Mainzer Landstraße hat zudem vor Kurzem ihren Standort verlagert, was dazu führt, dass die Anwohnenden noch längere Wege zurücklegen müssen. Hier kann eine Packstation Abhilfe schaffen und kurze Wege sowie ein einfaches Abholen und Abgeben von Sendungen ermöglichen. Auch ist laut Lieferdiensten die Weilburger Straße eine Straße mit hoher Auslastung und einem hohen Paketaufkommen, sodass der Wunsch schon von mehreren Seiten geäußert wurde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 900 2021 Die Vorlage OF 181/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2021, OF 182/1 Betreff: Anwohnende schlafen lassen: Lkw-Durchfahrt durch Wohngebiete erst ab 06:00 Uhr morgens erlauben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Regelung bzw. ein nächtliches Fahrverbot zu erlassen, damit LKW nicht vor 6 Uhr morgens durch Wohngebiete fahren und dort Lärm verursachen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner verschiedener Straßen im Gallus haben sich über Ruhestörungen vor 6 Uhr beschwert, die durch LKW entstehen, die beispielsweise Lebensmittelmärkte beliefern. Diese fahren oft längere Strecken durch reine Wohnstraßen (bspw. Frankenallee), obwohl sie die entsprechende Strecke auch auf der Mainzer Landstraße zurücklegen könnten. Auch in den Verbindungsstraßen zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee (bspw. Krifteler Straße, Schwalbacher Straße) gibt es viel LKW-Durchgangsverkehr, der die Anwohnerinnen und Anwohner morgens aus dem Bett wirft. In Wohngebieten sollte es zumindest eine Lärmpause bis 6 Uhr morgens geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 182/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 182/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 127/1 Betreff: Parken für Anwohnende - in Frankfurt nur für Besserverdienende? Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, nunmehr endlich das Parken für Anwohnende auch im Gallus in folgenden Bereichen einrichten zu lassen: Wickerer Straße, Erbbaustraße, Rüsselsheimer Straße Weilburger Straße Friedrich-Ebert-Siedlung inkl. Mainzer Landstraße sowie das Parken für Anwohnende in der Parkausweiszone 37/38 (Kölner-/Koblenzer-/Günderrodestraße) zeitlich auf Samstage auszuweiten. Begründung: Seit Jahrzehnten fordert der Ortsbeirat immer wieder, den Anwohnerinnen und Anwohnern das wohnortnahe Parken zu ermöglichen. Der Magistrat verweist immer wieder auf eine Prioritätenliste, deren Abarbeitung aber nicht merklich voranschreitet. Gerade Menschen mit geringeren Einkommen, Arbeitsorten ohne ÖPNV-Anbindung und Schichtarbeitszeiten sind auf einen PKW-Stellplatz angewiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 27 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 127/1 zeilenweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 67 2021 Die Vorlage OF 127/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1. und 4. Zeile: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung) 2. Zeile: GRÜNE, CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE., BFF und Die PARTEI (= Enthaltung) 3. Zeile: GRÜNE, CDU, SPD, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung); LINKE. und Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 130/1 Betreff: Tempo runter vor Kinder- und Jugendeinrichtungen hier: Tempo 30 auf der Kleyerstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die Kleyerstraße soll auf dem Abschnitt zwischen Mainzer Landstraße (Galluswarte) und westlicher Weilburger Straße in beide Richtungen für den Verkehr mit Tempo 30 beschränkt werden. Dazu sollen Schilder und Markierungen auf der Straße auf Tempo 30 sowie spielende Kinder und den Radverkehr hinweisen. Begründung: Die Kleyerstraße verbindet das Gallus mit Griesheim. Schmale Gehwege, auf denen PKW parken, sowie Straßenbahngleise im Straßenraum, die insbesondere bei Nässe gefährlich für Radfahrende sind, verlangen hohe Konzentration und Rücksichtnahme. Der Verkehr ist gerade für schwächere und mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmende gefährlich und unkomfortabel. Daher fährt die Straßenbahn ohnehin regelmäßig bereits nicht schneller als Tempo 30. Vier Kindergärten - davon einer im Bau - befinden sich in dem Bereich der Kleyerstraße: Kindergarten Kleyerstr. 7 (in Bau), Kindergarten Bahnbini Kleyerstr. 25, Awo KiTa Adlerwerke Kleyerstr. 41, Kindergarten Galluspark, Pfarrer-Perabo-Platz 1. Wendet man die übliche Geschwindigkeitsbeschränkung im Umkreis von 300m um die Kitas an, müsste die Straße ohnehin in voller Länge Tempo 30 aufweisen. Weiterhin befinden sich in dem Abschnitt drei größere öffentliche Spielplätze und Bolzplätze, zu denen Kinder an unübersichtlichen Stellen die Straße queren müssen: Spielplatz Galluspark und Spielplatz Kleyerstraße / Golub-Lebedenko-Platz sowie den Bolzplatz Julius-Munk-Anlage. Zudem erzeugt der Parksuchverkehr beim Parkhaus Galluswarte, beim Supermarkt Kleyerstr. 74-78 und bei den Ämtern (Ordnungsamt, Sozialrathaus, Ausländerbehörde) erhebliche Eingriffe in den fließenden Verkehr, wobei PKW und Radfahrende auf den rutschigen Schienen gefährlich abbremsen müssen. Die geringere Geschwindigkeit würde zudem den Verkehr flüssiger machen. Die jüngsten Anträge zur Kleyerstraße (OM 7322 2021, OM 6337 2020) zeigen deutlich, dass das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nicht zufriedenstellend ist und dass hier dringend gehandelt werden muss. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 680 2021 Die Vorlage OF 130/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 133/1 Betreff: Mehr Sicherheit, Barrierefreiheit und Komfort für Fahrgäste hier: Ortstermin Tramhaltestelle Rebstöcker Straße Der Ortsbeirat möge die Anregung an den Ortsvorsteher beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zu einem Ortstermin im Bereich der Haltestelle Rebstöcker Straße einzuladen, damit Bürger*innen, Ortsbei-rät*innen sowie Vertreter*innen des Magistrats über die Möglichkeiten zur Verbesserung von Sicherheit, Barrierefreiheit und Komfort beraten können. Seitens des Magistrats sind dazu Vertreter*innen von VGF und Traffiq, der Straßenverkehrsbehörde und des Verkehrsdezernats sowie der Hessischen Landespolizei und Fahrgast- und Behindertenverbände einzuladen. Begründung: Eine Vielzahl von Haltestellen im Gallus entsprechen immer noch dem Stand der autogerechten 70er Jahre. Fahrgäste müssen zwischen stehenden Fahrzeugen ein- und aussteigen, barrierefreie Bahnsteige fehlen fast vollständig und Bahnen werden vom Individualverkehr behindert. Insbesondere im Bereich der Haltestellen Rebstöcker, Wickerer und Schwalbacher Straße glänzt der Magistrat seit vielen Jahren durch hartnäckige Untätigkeit. EU-Vorgaben zum barrierefreien Umbau von Haltestellen werden fortlaufend ignoriert. Erneut hat sich in diesem Bereich ein schwerer Unfall ereignet, der sich in eine lange Kette von Unfällen, Beinaheunfällen und Stürzen wegen der schlechten Bausubstanz in diesem Abschnitt einreiht. Umso dringender ist es, gemeinsam mit den Ämtern nach schnell umsetzbaren und gegebenenfalls auch vorübergehenden Lösungen zu suchen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 133/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2021, OF 138/1 Betreff: Gehweg Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße für alle passierbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, damit Autos nicht den Gehweg der Krifteler Straße im Bereich zwischen Lahn- und Kleyerstraße "zuparken". Denkbar wären beispielsweise Poller am Übergang zwischen Gehweg und Parkplätzen. Begründung: Oft ragen an dieser Stelle Fahrzeuge, trotz des legalen Parkens, so weit in den Gehweg hinein, dass Menschen mit Kinderwägen, Rollatoren oder Rollstühlen den Gehweg nicht benutzen können und auf die Straße ausweichen müssen. Ein Ausweichen auf den gegenüberliegenden Gehweg ist zurzeit wegen Bauarbeiten dort auch nicht möglich. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 687 2021 Die Vorlage OF 138/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Absatz des Antragstenors nach dem Wort "Poller" die Worte "oder Fahrradbügel" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2021, OF 78/1 Betreff: Radbügel vor dem Rossmann Ecke Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor dem Geschäft "Rossmann" an der Mainzer Landstraße 341, Ecke Schwalbacher Straße schnellstmöglich sichere Fahrradabstellmöglichkeiten, beispielsweise Radbügel, aufzustellen. Begründung: Neben dem Rossmann befinden sich hier einige weitere Geschäfte, ein Fitnesscenter, Hotel, Büros und eine Straßenbahnhaltestelle, sichere Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern sucht man aber vergebens. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 394 2021 Die Vorlage OF 78/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.06.2021, OA 21 entstanden aus Vorlage: OF 54/1 vom 24.05.2021 Betreff: Haltestelle "Schwalbacher Straße" nicht vergessen Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 55 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass neben den bereits in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer "3. Infrastruktur und Barrierefreiheit 2022 - 3.1 Barrierefreier Neu- und Ausbau von Stationen und Haltestellen" aufgeführten Haltestellen auch die Haltestelle "Schwalbacher Straße" mit aufgenommen wird. Begründung: In der Leistungsbeschreibung ist die Haltstelle "Rebstöcker Straße" aufgeführt. Neben dieser Haltestelle ist die Haltestelle "Schwalbacher Straße" eine der am stärksten frequentierten Haltestellen der Linien 11 und 21, die noch nicht barrierefrei ausgebaut ist. Daher muss diese Station ebenfalls so schnell wie möglich umgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1810 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 21 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55 und OA 21 = Annahme) ÖkoLinX-ELF M 55 = Ablehnung, OA 21 = Enthaltung) FREIE WÄHLER (M 55 = Annahme, OA 21 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (M 55 = Enthaltung, OA 21 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 21 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FREIE WÄHLER gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 142, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 90 31
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 54/1 Betreff: Haltestelle "Schwalbacher Straße" nicht vergessen Vorgang: M 51/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der M55 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass neben den bereits in der Leistungsbeschreibung unter Punkt "3 Infrastruktur und Barrierefreiheit 2022 - 3.1 Barrierefreier Neu- und Ausbau von Stationen und Haltestellen" aufgeführten Haltestellen auch die Haltestelle "Schwalbacher Straße" mit aufgenommen wird. Begründung: In der Leistungsbeschreibung ist die Haltstelle "Rebstöcker Straße" aufgeführt. Neben dieser Haltestelle ist die Haltestelle "Schwalbacher Straße" eine der am stärksten frequentierten Haltestellen der Linien 11 und 21 die noch nicht barrierefrei ausgebaut ist. Daher muss diese Station ebenfalls so schnell wie möglich umgebaut werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.03.2021, M 51 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.03.2021, M 51 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung OA 21 2021 1. Der Vorlage M 55 wird unter Hinweis auf OA 21 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 54/1 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Volt gegen 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und Die PARTEI (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 FDP zu 2. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI sowie Abwesenheit 1 FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 53/1 Betreff: Frankenallee - grün, sauber und attraktiv Die Frankenallee wurde in Teilen in den 2000er und 2010er Jahren im Rahmen des Programms "Soziale Stadt Gallus" aufwendig umgestaltet. Die neu gestaltete grüne Achse, die den sonst eng bebauten Stadtteil durchzieht, wird von den Anwohner*innen ganzjährig intensiv genutzt. Folge dessen ist jedoch ein hohes Abfallaufkommen, das zunehmend in Form von starker Vermüllung entlang der Frankenallee sichtbar wird. Der Magistrat wird aufgefordert, aktiv gegen diese Vermüllung vorzugehen. Hierfür sollen 1. große Mülleimer in der Nähe von Sitzgruppen installiert werden. Diese sollen ungefaltete Pizzakartons fassen können und vor Krähen gesichert sein. Insbesondere rund um den Saalbau Gallus, an der Kreuzung Schwalbacher Straße und vor der Maria-Hilf-Gemeinde fehlen Mülleimer; 2. Möglichkeiten zur Entsorgung von Zigarettenkippen geschaffen werden. Dies kann durch die Installation von Mülleimern mit Aschenbechern oder z.B. durch die sog. "Meinungsfilter" geschehen; 3. bei der Planung und Umsetzung des 3. Bauabschnitts zwischen Friedenskirche und Homburger Damm die Erfahrungen aus dem Nutzungsverhalten in den ersten beiden Bauabschnitten Berücksichtigung finden; 4. Pfandringe an Mülleimern installiert werden, um Pfandflaschen und -dosen außerhalb der Mülleimer, aber immer noch ohne Umweltverschmutzung entsorgen zu können; und 5. bis zur Aufstellung ausreichend großer und zahlenmäßig genügender Mülleimer die Leerungen häufiger erfolgen; 6. an neuralgischen Stellen (bspw. Gebüsch auf Höhe des Quartiersbüros/Eiscafé Wally Frankenallee 166/223) an denen sich immer wieder Sperrmüll findet, Schilder aufgestellt werden, die auf den Sperrmüllservice der FES hinweisen. Begründung: Die Frankenallee ist eine der wenigen Grünflächen im Stadtteil Gallus und zieht sich wie eine grüne Achse mit schattigen Geh- und Radwegen durch den stark verdichteten Stadtteil. Die Sitzgelegenheiten werden zur Mittagszeit und in den Abendstunden stark frequentiert. Häufig werden mitgebrachte oder in den umliegenden Gastronomien und Geschäften erworbene Speisen und Getränke konsumiert. Dies verursacht entsprechenden Verpackungsmüll, der nur unzureichend entsorgt werden kann. Mülltüten oder einzelne Verpackungen werden neben überfüllte Mülleimer gestellt und durch Wind, Krähen, Ratten oder Mitbürger*innen auf Wegen und in Beeten verteilt. Für die FES entsteht hier gegenüber der reinen Leerung der Mülleimer ein Mehraufwand und das Stadtbild ist entsprechend verschandelt. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.05.2021, OF 42/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über die Ziffer 6. des Antragstenors der Vorlage OF 53/1 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 201 2021 1. Die Vorlage OF 42/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 53/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Ziffern 1. bis 5.: Einstimmige Annahme Ziffer 6.: CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen LINKE. (= Ablehnung); GRÜNE und BFF (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 44/1 Betreff: Planungen für Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße zügig durchführen und dem Ortsbeirat vorstellen Vorgang: OM 7321/21 OBR 1; ST 1022/21 An der Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Nach mehreren Jahren und vielen Anträgen des OBRs hat die Stadt dies nun auch endlich eingesehen. In der ST 1022 vom 07.05.2021 antwortet der Magistrat allerdings sehr unbefriedigend, dass die Realisierung der Lichtsignalanlage zwar angedacht ist, ein Umsetzungszeitraum könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings nicht terminiert werden, da dieser wesentlich von den verfügbaren Finanzmitteln abhängig sei. In der Antwort auf die Petition "Endlich eine Ampelanlage an der Kreuzung Krifteler Straße / Mainzer Landstraße" auf der Plattform FFM.de (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1678) sieht die Situation jedoch (erfreulicherweise?!) etwas anders aus. Dort lautet die Antwort: "Die Signalplanung hierzu wird voraussichtlich im III. Quartal 2021 abgeschlossen. Hierbei wird festgelegt, ob eine einfache Fußgängerschutzanlage oder eine Signalisierung der gesamten Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße erfolgt. Ebenso wird bei den Planungen ein hoher Stellenwert auf die Priorisierung der dort verkehrenden Straßenbahnen gelegt. Ein wichtiges Planungsziel ist, Straßenbahnen ohne Halt an der Lichtsignalanlage abwickeln zu können. Aufbauend auf der Signalplanung erfolgt die Projektierung des signaltechnischen Tiefbaus als Grundlage für eine Kostenschätzung. (Prüfung Maststandorte und Kabeltrassen ggf. mit Suchschürfen). Zurzeit ist noch nicht absehbar, inwieweit das Amt für Straßenbau- und Erschließung für ggf. erforderliche straßenbautechnische Anpassungen einbezogen werden muss. Eine Einzelanmeldung der Kosten kann damit frühestens für das Haushaltsjahr 2023 erfolgen. Bereits heute ist absehbar, dass die bautechnische Umsetzung eine große Herausforderung darstellt. Die tiefbautechnische Querung der Straßenbahngleise wird voraussichtlich eine Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen erfordern und hat daher einen hohen Abstimmungsbedarf mit anderen Stellen und entsprechende zeitliche Vorläufe." Dies vorausgeschickt möge der OBR beschließen: 1. Die Planung der LSA muss priorisiert behandelt und schnellstmöglich durchgeführt werden. 2.Ein genauer Ablauf der Planung und Errichtung der LSA soll dem OBR zeitnah vorgestellt werden. 3. Es soll geprüft werden, ob der Bau der LSA zeitgleich mit dem Bau der barrierefreien Haltestellen Schwalbacher Straße / Rebstöcker Straße geschehen kann, damit die Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen so kurz wie möglich gehalten werden kann. Begründung: Begründung: Die Ampelanlage ist dringend notwendig und es darf keine weitere Verzögerung geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7321 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1022 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 202 2021 Die Vorlage OF 44/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3. des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Es soll geprüft werden, ob der Bau der LSA zeitgleich mit dem Bau der barrierefreien Haltestellen ‚Schwalbacher Straße'/‚Rebstöcker Straße' geschehen kann, damit die Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen so kurz wie möglich gehalten werden kann. Wenn dies zu Verzögerungen führen sollte, muss der Bau der LSA priorisiert werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 42/1 Betreff: Frankenallee - grün, sauber und attraktiv Die Frankenallee wurde in Teilen in den 2000er und 2010er Jahren im Rahmen des Programms "Soziale Stadt Gallus" aufwendig umgestaltet. Die neu gestaltete grüne Achse, die den sonst eng bebauten Stadtteil durchzieht, wird von den Anwohner*innen ganzjährig intensiv genutzt. Folge dessen ist jedoch ein hohes Abfallaufkommen, das zunehmend in Form von starker Vermüllung entlang der Frankenallee sichtbar wird. Der Magistrat wird aufgefordert, aktiv gegen diese Vermüllung vorzugehen. Hierfür sollen 1. große Mülleimer in der Nähe von Sitzgruppen installiert werden. Diese sollen ungefaltete Pizzakartons fassen können und vor Krähen gesichert sein. Insbesondere rund um den Saalbau Gallus, an der Kreuzung Schwalbacher Straße und vor der Maria-Hilf-Gemeinde fehlen Mülleimer; 2. Möglichkeiten zur Entsorgung von Zigarettenkippen geschaffen werden. Dies kann durch die Installation von Mülleimern mit Aschenbechern oder z.B. durch die sog. "Meinungsfilter" geschehen; 3. bei der Planung und Umsetzung des 3. Bauabschnitts zwischen Friedenskirche und Homburger Damm die Erfahrungen aus dem Nutzungsverhalten in den ersten beiden Bauabschnitten Berücksichtigung finden; 4. Pfandringe an Mülleimern installiert werden, um Pfandflaschen und -dosen außerhalb der Mülleimer, aber immer noch ohne Umweltverschmutzung entsorgen zu können; und 5. bis zur Aufstellung ausreichend großer und zahlenmäßig genügender Mülleimer die Leerungen häufiger erfolgen. Begründung: Die Frankenallee ist eine der wenigen Grünflächen im Stadtteil Gallus und zieht sich wie eine grüne Achse mit schattigen Geh- und Radwegen durch den stark verdichteten Stadtteil. Die Sitzgelegenheiten werden zur Mittagszeit und in den Abendstunden stark frequentiert. Häufig werden mitgebrachte oder in den umliegenden Gastronomien und Geschäften erworbene Speisen und Getränke konsumiert. Dies verursacht entsprechenden Verpackungsmüll, der nur unzureichend entsorgt werden kann. Mülltüten oder einzelne Verpackungen werden neben überfüllte Mülleimer gestellt und durch Wind, Krähen, Ratten oder Mitbürger*innen auf Wegen und in Beeten verteilt. Für die FES entsteht hier gegenüber der reinen Leerung der Mülleimer ein Mehraufwand und das Stadtbild ist entsprechend verschandelt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.05.2021, OF 53/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über die Ziffer 6. des Antragstenors der Vorlage OF 53/1 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 201 2021 1. Die Vorlage OF 42/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 53/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Ziffern 1. bis 5.: Einstimmige Annahme Ziffer 6.: CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen LINKE. (= Ablehnung); GRÜNE und BFF (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 16/1 Betreff: Quartiersgarage für die Friedrich-Ebert-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wer Eigentümer des Parkhauses in der Kleyerstraße 89 ist und wer die aktuellen Nutzungsrechte des Parkhauses innehat. 2. Ferner ist zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, das Parkhaus - oder wenigstens Teile davon - als Quartiersgarage für die Anwohnerinnen und Anwohner der umliegenden Wohnungen, insbesondere der Friedrich-Ebert-Siedlung, zu nutzen. Hier soll es Anwohnerinnen und Anwohnern ermöglicht werden, zu günstigen Konditionen Dauerparkplätze anzumieten. Begründung: Der Parkdruck in der Friedrich-Ebert-Siedlung und den angrenzenden Straßen ist schon seit vielen Jahren hoch. Durch die Einrichtung der Baustelle für die Bebauung des Geländes Kleyerstraße/Ackermannstraße sind nun noch weitere öffentliche Parkplätze weggefallen. Parallel dazu steht das Parkhaus auf dem Gelände Kleyerstraße 89 leer. Bis zum Frühjahr 2020 wurde das Parkhaus als "Park & Flug" für den Flughafen genutzt. Ob und wann hier wieder ein Bedarf entstehen wird, ist offen. Sicher ist aber, dass sich auch nach dem Bau der Wohnungen Kleyerstraße/Ackermannstraße die Parksituation in diesem Teil des Gallus nicht entspannen wird. Hier wäre es schön, wenn man interessierten Anwohnerinnen und Anwohnern die Möglichkeit eröffnen könnte, kostengünstig Parkplätze anzumieten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 9 2021 Die Vorlage OF 16/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2021, OF 1569/1 Betreff: Kreuzung Kleyerstraße/Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöckerstraße für Fußgänger sicherer zu machen. Dazu soll eine (bedarfsbesteuerte) Lichtsignalanlage/Fußgängerampel an besagter Stelle installiert werden. Sollte eine Ampel an dieser Stelle nicht möglich sein, so wird der Magistrat gebeten den Zebrastreifen sicherer zu machen, indem geeignete Maßnahmen vorgenommen werden. Diese könnten z.B. Warnblinkanlagen, eine viel bessere Ausleuchtung, blauweiße Posten, Aufplasterung des Zebrastreifens, o.ä. sein. Begründung: Der Fußgängerüberweg über die Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöckerstraße wird von vielen Fußgängern rege genutzt. Darunter sind viele Kinder bzw. Familien. (Es befinden sich einige Kitas in der Umgebung). Zudem hat der Verkehr auf der Kleyerstraße in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Straße wird auch als Ausweichroute zur Mainzer Landstraße genutzt. Dadurch wird das Queren für Fußgänger gefährlicher. Eine Gefahrenquelle ist zudem die schlechte Sicht auf Fußgänger für Autofahrer, die aus westlicher Richtung kommen. Wie auf dem Bild zu sehen ist wird durch die Bushaltestelle und einen Mast die Sicht stark beeinträchtigt. Gerade schnell fahrende Autos sehen damit die Fußgänger sehr spät. Aber auch Fußgänger, die auf der nördlichen Seite der Straße stehen, um sie zu queren, werden schlecht und spät von Autofahrern gesehen. Autofahrer, die aus der Rebstöckerstraße in die Kleyerstraße rechts abbiegen stehen praktisch sofort auf dem Zebrastreifen und sehen diesen zu spät. Die schlechte Ausleuchtung des Zebrastreifens ist besonders in den Wintermonaten ein zusätzlicher Grund, warum Fußgänger spät oder gar nicht wahrgenommen werden und sich dadurch sehr unsicher fühlen. Aus der Sicht eines Autofahrers von westlicher Richtung kommend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7322 2021 Die Vorlage OF 1569/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: CDU
es ist wichtig in Mainzer Landstraße zwischen Schwalbacher Straße und Rebstockerstr noch eine Ampel zu stellen
Auf der Helmut-Walcha-Straße ausfahrt Richtung Kleyerstraße fehlt ein Spiegel. Autofahrer können bei der Auffahrt auf die Kleyerstraße nicht sehe ob ein Auto von Links kommt, weil die Parkplätze auf der Linken Seite die Sicht verdecken.
Auf der Helmut-Walcha-Straße ausfahrt Richtung Kleyerstraße fehlt ein Spiegel. Autofahrer können bei der Auffahrt auf die Kleyerstraße nicht sehe ob ein Auto von Links kommt, weil die Parkplätze auf der Linken Seite die Sicht verdecken.
SITUATION: Die Schwalbacher Straße zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße ist eine wichtige Verbindung vom Zentrum des Gallus in das Europaviertel. Hier sind stets viele Menschen unterwegs, davon sehr viele Kinder. Nicht nur, weil sich in der Straße eine städtische Kita und ein Eingang der Paul-Hindemith-Schule befinden. Auch der Spielplatz/Eiscafe am Quäkerplatz sowie der Spielplatz am Lotte-Specht-Park sind Anlaufpunkte für viele Familien.
In der Weilburger Straße stehen Nacht für Nacht ca. 30 Fahrzeuge im absoluten Halteverbot, in Feuerwehreinfahrten oder auf Gehwegen. Mir geht es weniger darum, jeden einzelnen Falschparker zu erfassen. Aber zumindest solche Hotspots, auf denen täglich diverse Falschparker stehen und kaum kontrolliert werden, würde ich gern hierüber melden. Die Stadtpolizei müsste dann das Gebiet stärker kontrollieren oder direkt nach Meldung jemanden schicken.
Dort kreuzen neben der Brücke täglich eine Vielzahl Fahrradfahrer_innen die Kleyerstraße (direkt an Espenstraße, siehe Bild). Es ist schwierig die Straße zu kreuzen, daher wünsche ich mir dort einen Zebrastreifen und eine Querungsmöglichkeit für Radfahrer_innen.
Auf der Mainzer Landstraße wird insbesondere außerhalb des Berufsverkehrs gerast. Auf der Höhe Schwalbacher Landstraße sind einige Leute unterwegs; Familien und Berufstätige, die sich dort aufhalten bzw. die Strasse queren wollen. Zudem würde sich die Lärmbelästigung durch die Raser deutlich reduzieren.
Das Gallus ist bekanntermaßen nicht der grünste Stadtteil. Aber es bieten sich Plätze zur Umgestaltung an. Der Golub-Lebedenko-Platz ist wunderbar an der Ecke Lahnstraße/Kriegstraße gelegen. Aktuell ist er hässlich eingezäunt und mit einem verwahrlosten Spielplatz versehen.
es ist wichtig in Mainzer Landstraße zwischen Schwalbacher Straße und Rebstockerstr noch eine Ampel zu stellen
Auf der Helmut-Walcha-Straße ausfahrt Richtung Kleyerstraße fehlt ein Spiegel. Autofahrer können bei der Auffahrt auf die Kleyerstraße nicht sehe ob ein Auto von Links kommt, weil die Parkplätze auf der Linken Seite die Sicht verdecken.
Auf der Helmut-Walcha-Straße ausfahrt Richtung Kleyerstraße fehlt ein Spiegel. Autofahrer können bei der Auffahrt auf die Kleyerstraße nicht sehe ob ein Auto von Links kommt, weil die Parkplätze auf der Linken Seite die Sicht verdecken.
SITUATION: Die Schwalbacher Straße zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße ist eine wichtige Verbindung vom Zentrum des Gallus in das Europaviertel. Hier sind stets viele Menschen unterwegs, davon sehr viele Kinder. Nicht nur, weil sich in der Straße eine städtische Kita und ein Eingang der Paul-Hindemith-Schule befinden. Auch der Spielplatz/Eiscafe am Quäkerplatz sowie der Spielplatz am Lotte-Specht-Park sind Anlaufpunkte für viele Familien.
In der Weilburger Straße stehen Nacht für Nacht ca. 30 Fahrzeuge im absoluten Halteverbot, in Feuerwehreinfahrten oder auf Gehwegen. Mir geht es weniger darum, jeden einzelnen Falschparker zu erfassen. Aber zumindest solche Hotspots, auf denen täglich diverse Falschparker stehen und kaum kontrolliert werden, würde ich gern hierüber melden. Die Stadtpolizei müsste dann das Gebiet stärker kontrollieren oder direkt nach Meldung jemanden schicken.
Dort kreuzen neben der Brücke täglich eine Vielzahl Fahrradfahrer_innen die Kleyerstraße (direkt an Espenstraße, siehe Bild). Es ist schwierig die Straße zu kreuzen, daher wünsche ich mir dort einen Zebrastreifen und eine Querungsmöglichkeit für Radfahrer_innen.
Auf der Mainzer Landstraße wird insbesondere außerhalb des Berufsverkehrs gerast. Auf der Höhe Schwalbacher Landstraße sind einige Leute unterwegs; Familien und Berufstätige, die sich dort aufhalten bzw. die Strasse queren wollen. Zudem würde sich die Lärmbelästigung durch die Raser deutlich reduzieren.
Das Gallus ist bekanntermaßen nicht der grünste Stadtteil. Aber es bieten sich Plätze zur Umgestaltung an. Der Golub-Lebedenko-Platz ist wunderbar an der Ecke Lahnstraße/Kriegstraße gelegen. Aktuell ist er hässlich eingezäunt und mit einem verwahrlosten Spielplatz versehen.